1895 / 211 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Sep 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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S. 357) sind

Bekanntmachung.

Nach V 1ö2 des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. annt gemacht: 1.“

1) das am 10. Januar 1895 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft der Wiesen am Labenzsee im Kreise Rosen⸗ berg durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Marienwerder Nr. 26 S. 205, ausgegeben am 27. Juni 1895; 1

) der Allerhöchste Erlaß vom 4. März 1895, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der von der Stadt Langen⸗S walbach auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 10. Januar 1887 aufgenommenen Anleihe von 4 auf 3 ½ %, durch Extrabeilage zum Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Wiesbaden Nr. 12, aus⸗ gegeben am 25. März 1895; 8 1 L

3) das am 21. Mai 1895 Allerhöchst vollzogene Statut für die Ent⸗ und Bewässerungsgenossenschaft zu Königswalde im Kreise Pr. Stargard durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Danzig

Nr. 30 S. 289, ausgegeben am 27. Juli 1895;

4) der Allerhöchste Erlaß vom 27. Mai 1895, durch welchen ge⸗ nehmigt worden ist, daß das der Rheinisch⸗Westfälischen Bodenkredit⸗ bank zu Köln unter dem 12. März 1894 ertheilte Allerhöchste Privi⸗ legium auch bei der erfolgten Abänderung des Gesellschaftsstatuts in Kraft bleikt, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Köln Nr. 32 S. 302, ausgegeben am 7. August 1895; 8

5) der Allerhöchste Erlaß vom 18. Juni 1895, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Königsberg⸗Kranzer Eisen⸗ bahngesellschaft zu Königsberg i. Pr. zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zur Anlage einer Kleinbahn von Kranz nach Kranzbeek in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg Nr. 29 S. 288, ausgegeben am 18. Juli 1895; 8

6) der Allerhöchste Erlaß vom 9. Juli 1895, betreffend Ab⸗ änderung der Allerhöchsten Konzessionsurkunde vom 1. Juni 1872 über den Bau und Betrieb der Marienburg⸗Mlawkaer Eisenbahn, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Königsberg Nr. 32 S. 315, ausgegeben am 8. August 1895 (zu vergl. die Bekanntmachung S. 480 Nr. 8); 8 3

7) der Allerhöchste Erlaß vom 20. Juli 1895, betreffend die Herabsetzung des Zinsfußes der von der Stadt Eupen auf Grund der Allerhöchsten Privilegien vom 23. Mai 1885 und vom 24. Juli 1888 aufgenommenen Anleihen von 4 auf 3 ½ %, durch das Amts⸗ blatt der Königlichen Regierung zu Aachen Nr. 37 S. 293, aus⸗ gegeben am 22. August 1895.

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betreffend die von der Landes⸗Aufnahme veröoffentlichten Meßtischblätter im Maßstab 1: 25 000.

Im Anschluß an die diesseitige Anzeige vom 16. Mai 1895 wird hiermit bekannt gemacht, daß folgende Blätter erschienen sind: Nr. 2358 Haltern, 2776 Wegberg,

2779 Neuß, 2841 Grevenbroich,

2842 Stommeln, 2904 Linnich,

2906 Bergheim, 1m Mülheim a. Rh

3031 Lendersdorf, Bonn,

3157 Linz, .“ Malmedy,

3208 Hellenthal, Meyerode,

3267 Virneburg, 8 EI“

3312 Bleialf, 3315 Hillesheim und

3317 Kaisersesch.

Der Vertrieb erfolgt durch die Verlagsbuchhandlung von R. Eisen⸗

sschmidt hierselbst, Neustädtische Kirchstraße Nr. 4/5.

Der Preis eines jeden Blattes beträgt 1 Berlin, den 3. September 1895. Königliche Landes⸗Aufnahme. Kartographische Abtheilung. von Usedom, General⸗Major

Bekanntmachung.

Die Studierenden des Baufachs, welche die Vor⸗ prüfung oder die erste Hauptprüfung fuür den Staats⸗ dienst in der diesjährigen Herbstperiode hier abzulegen beab⸗ sichtigen, werden hierdurch aufgefordert, bis zum 28. d. M. schriftlich, unter Beifügung der vorgeschriebenen Nachweise, bei der unterzeichneten Behörde sich zu melden, die Studien⸗ eichnungen aber im Präsidial⸗Bureau der Königlichen Eisen⸗ ahn-Direktion hierselbst abzugeben. Wegen der Zulassung zur Prüfung wird denselben demnächst das Weitere eröffnet werden.

Meldungen, welche nach dem angegebenen Schlußtermin

eingehen, müssen unberücksichtigt bleiben.

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Hannover, den 1. September 1895. 3 Königliches Technisches Prüfungsamt. von Rutkowski.

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Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für

Handel und Gewerbe Freiherr von Berlepsch, vom Urlaub:

Seine Excellenz der Staatssekretär

Nieberding.

Königlich Preußische Armee.

Ienen Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Neues Palais, 29. August. v. Winterfeldt IV., Sec. Lt. vom Kaiser Franz GardeGren. Regt. Nr. 2, dessen Kommando zur Dienstleistung bei des Prinzen Alexander von Preußen Königlicher

um ein Jahr, Oehlmann, Sec. Lt. vom Gren. Regt. König Friedrich III. (1. Ostpreuß.) Nr. 1, dessen Kommando bei der Schloß⸗ Garde⸗Komp. um sechs Monate, verlängert.

Berlin, 31. August. v. Spörcken, Sec. Lt. von der Res. des 2. 1““ Regts. Nr. 16, dessen Kommando zur Dienst⸗ leistung bei diesem Regt. um drei Monate verlängert.

Palais, 1. September. Prinz Albrecht von sche Hoheit, General⸗Feldmarschall und Gen. In⸗ d Inspektion, Chef des Füsf. Regts. General⸗

eeldmarschall Prinz Albrecht von (Hannov.) Nr. 73, des 1. Brandenburg. Drag. Regts. Nr. 2 und Zweiter Chef des 3. Garde⸗ Landw. ts., sowie à 12 suite des 1. Garde⸗Drag. Regts. Königin von Großbritannien und d und des Drag. Regts. Prinz Albrecht von Preußen 1* 1, auch zum Chef letztgenannten

ernannt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Neues

½ 142 29. v. Strombeck, Sec. Lt. vom 2 is Sommer⸗

eir nnh n Se. B. vom Inf. Reuk. Fir. 98 fe u. Falken vom 4 Nr. 98, mit Pension, der A-ala bewilligt.

Offiziere,

Neues reußen der 1

Khßöhniglich Bayerische Armee.

Offitiere, Portepee⸗Fähnriche c. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 24. August. Bonn, Unteroff. des 6. Chev. Regts. vakant Groß⸗ fürst Konstantin Nikolajewitsch, zum Port. Fähnr. in diesem Regt. befördert. 8 8 . 8

Durch Verfügung der General⸗Inspektion der Fuß⸗ Artillerie. Seybold, Zeug⸗Lt. vom Art. Dep. Augsburg, zur Gewehrfabrik versetzt. Winterle, Zeug⸗Lt., beim Art. Depot Augs⸗ burg eingetheilt. 5 8

Im Beurlaubtenstande. 24. August. Die Pr. Lts. im Res. Verhältniß: Quaglio im 2. Inf. Regt. Kronprinz, Goes im 5. Inf. Regt. Großherzog Ernst Ludwig von Hessen, Appel im 3. Chev. Regt. vakant Herzog Maximilian, Rietzl, Christoph, Oberndorfer (I München), Zie Iwalner (Gunzenhausen), Kiene (Würzburg), Lieberich (Ludwigshafen), Brommer (Landau),

.Lts. in der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Trendel (Rosenheim), .Lt. in der Landw. Kav. 1. Aufgebots, Stang (Zweibrücken), . Lt. in der Landw. Inf. 2. Aufgebots, zu Haupt⸗ leuten (Rittmeistern); die Sec. Lts.: im Reserveverhältniß: van Calker, v. Lumm im Inf. Leib⸗Regt., Müller, Fischer, Abel im 1. Inf. Regt. König, Rösch, Bräutigam, Donle im 2. Inf. Regt. Kronprinz, Wich, Rüppell, Stieß, Strößen⸗ reuther, Landgraf im 5. Inf. Regt. Großherzog Ernst Ludwig von Hessen, Heß, Reichert, Meinel, Reese, Wintergerst im 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Rump, Feser, Schum im 9. Inf. Regt. Wrede, Sertorius, Mack, Schmidt, Weidner im 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, Klee im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, van Hees, Hermann, Eisenberger, Thürach im 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oester⸗ reich, Fürst, Döpping, Pylipp im 14. Inf. Regt. Herzog Karl Theodor, Heiß, Maver im 16. Inf. Regt. roßherzog Ferdinand von Toskana, D'Avis, Ziegenmeyer im 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand, Hefele im 19. Inf. Regt., Eckstein im 1. Chev. Regt. Kaiser Nikolaus von Rußland, Narr, Drumm im 2. Feld⸗Art. Regt. Horn, Wiedemann im 3. Feld⸗Art. Regt. Königin Mutter, Rentschler im 1. Fuß⸗Art. Regt. vakant Bothmer, Müller im 2. Fuß⸗Art. Regt.; in der Landw. 1. Aufgebots: Heindl (Rosenheim), Frhr. v. Mairhofen, Weinholzer, Streicher, Aschenbrenner, Dyroff, Fischer (I München), Weiß (Augsburg), Pfeiffer (Regensburg), Stöhsel (Nürnberg), Benker (Ansbach), Rehm (Erlangen), Schmelz (Bamberg), Weber (Aschaffenburg), Meyer, Hofffschmidt (Kaiserslautern), (Landau), Bauer (Zweibrücken) von der Inf., Frhr. pplin v. Keffikon (I München) von der Kav., Mirtlsperger (Wasserburg), Steiner (II München), Martini (Augsburg), Moll (Nürnberg), Traumann, Popp (Aschaffenburg), Surges (Kaiserslautern) von der Feld⸗Art., Baur (Mindelheim), Leybold (Aschaffenburg) von der Fuß⸗Art., Thomaß (I München), Schäff⸗ ner (Landshut), Gruber (Kempten), Schul mann (Dillin en) vom Train; in der Landw. 2. Aufgebots: Kolb, Biber (I München), Brand (Würzburg) von der Inf., zu Pr. Lts., befördert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 24. August. Suttner, Rittm. und Eskadr. Chef vom 1. Ulan. Regt. Kaiser Wilhelm II., König von Preußen, mit der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt.

Im Beurlaubtenstande. 24. August. Bauer, Sec. Lt. von der Res. des 10. Inf. Regts. Prinz Ludwig, Ebner, Sec. Lt. von der Res. des 16. Inf. Regts. Großherzog Ferdinand von Toskana, Messerer (Nürnberg), Hauptmann von der Infanterie 1. Aufgebots, mit der Erlaubniß zum Tragen der Land⸗ wehr⸗Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, Boedl (Nürnberg), Weber (Bayreuth), Sec. Lts. von der Landw. Inf. 1. Aufgebots, Frische (Aschaffenburg), Heil⸗ bronner (Hof), Sec. Lts. von der Landw. Inf. 2. Aufgebots, der Abschied bewilligt.

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Krämer, Geheimer Kanzlei⸗Rath und Geheimer Registrator des Kriegs⸗ Ministeriums, von der Stelle als Schreiblehrer am Kadetten⸗Korps auf Nachsuchen enthoben, und Braun, Schullehrer an der Mars⸗ platzschule in München, diese Lehrstelle übertragen

Kaiserliche Marine. 1

Offiziere ꝛc. Ernennungen, Beförderungen, Ver⸗

ungen ꝛc. Neues Palagis, 29. August. v. der Groeben, orv. Kapitän, zur Dienstleistung im Marinekabinet kommandiert. Usedom, Korv. Kapitän, unter Entbindung von dem Kommando zur Dienstleistung im Marinekabinet, zum Kommandanten S. M. Avisos „Pfeil“ ernannt. v. Colomb, Kapitän⸗Lt., mit der Führung der 1. Torpedo⸗Abtheil. beauftragt, sämmtlich zum Herbst d. J, Lilie, Bachem, Kapitän⸗Lts., letzterer Kom⸗ mandant S. M. Kanonenboots „Hyäne“, zu Korv. Kapitäns, Brüll, Louran, Lts. zur See, zu Kapitän⸗Lts. unter Vorbehalt der Patentierung, Glaue, Grauer, Unter⸗Lts. zur See, zu Lts. zur See, Fränzel, Unter⸗Lt. zur See der Seewehr 1. Auf⸗ gebots im Landw. Bezirk Lüneburg, zum Lt. zur See der Seewehr 1. Aufgebots der Matrosen⸗Art.,, Mumm, Unter⸗-Lt. zur See der Res. im Landw. Bezirk I1 Oldenburg, zum Lt. zur See der Res. der Matrosen⸗Art., v. Senden, Unter⸗Lt. zur See der Res. im Landw. Bezirk II Bremen, zum Lt. zur See der Res. des See⸗Offizier⸗Korps, Biel, Unter⸗Lt. zur See der Seewehr 1. Aufgebots im Landw. Bezirk Rendsburg, zum Lt. zur See der Seewehr 1. Aufgebots des See⸗Offizier⸗Korps, Teubner, Unter⸗Lt. zur See der Res. im Landw. Bezirk IV Berlin, zum Lt. zur See der Res. des See⸗Offizierkorps, Koppelstätter, Vize⸗Steuermann der Seewehr 1. Aufgebots im Landw. Bezirk Hamburg, zum Unter⸗Lt. zur See der Seewehr 1. Auf⸗ gebots des See⸗Offizierkorps, Völker, Niem ann, Vize⸗Feuerwerker der Res. im Landw. Bezirk Neuwied bezw. IV Berlin, zu Unter⸗Lts. zur See der Res. der Matrosen⸗Art., Jacob, Vize⸗Steuermann der Res. im Landw. Bezirk Hamburg, zum Unter⸗Lt. zur See der Res. des See⸗Offizierkorps, Gies, Gerstenberg, Rogge, Haver⸗ kampf, Ehrmann, Vize⸗Feuerwerker der Res. im Landw. Bezirk Stuttgart bezw. Halle a. S., II Bremen, Lennep und II. Darmstadt, zu Unter⸗Lts. zur See der Res. der Matrosen⸗Art., Bartling, Vize⸗Steuermann der Res. im Landw. Bezirk 1 Bremen, zum Unter⸗ Lt. zur See der Res. des See⸗ Offizierkors, Baden, Vize⸗Feuer⸗ werker der Res. im Landw. Bezirk 1 Trier, zum Unter⸗Lt. zur See der Res. der Matrosen⸗Art., befördert. Abschiedsbewilligungen. Neues Palais, 29. August. Schloepke, Korv. Kapitän z. D., Hafenkapitän von Wilhelmshaven, mit der bisher bezogenen Pension nebst Aussicht auf Anstellung im Zivildienst und der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform, Pannach, Hachmann, Maschinen⸗Ingenieure, Eiermann, Ma⸗ schinen⸗Unter⸗Ingenieur, mit der gesetzlichen Pension nebst Aus⸗ sicht auf Anstellung im Zivildienst und der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform, dem ꝛc. Eiermann unter Verleihung des Charakters als Maschinen⸗Ingenieur, der Abschied bewilligt.

Im Sanitäts⸗Korps. Neues Palais, 29. August. Dr. Runkwitz, Marine⸗Stabsarzt, zum Marine⸗Ober⸗Stabsarzt 2. Kl., unter Vorbehalt der Patentierung, Wasserfall, Dr. Behmer, Marine⸗Assist. Aerzte 1. Kl., zu überzähl. Marine⸗Stabs⸗ ärzten, Dr. Lange, Assist. Arzt 1. Kl. der Seewehr 1. Aufgebots im Landw. Bezirk 1 Cassel, zum Stabsarzt der Seewehr 1. Aufgebots, befördert.

Kaiserliche Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika.

„Neues Palais, 27. August. Ollwig, Assist. Arzt 1. Kl. a. D., bisher von der Res. im Landw. Bezirk Würzburg, Dr. Reinhurd, Assist. Arzt 2. Kl. a. D., bisher vom Inf. Regt. Nr. 136, mit dem 21. August d. J. der Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika zu⸗ getheilt

Preußen. Berlin, 4. September. Seine Majestät der Kaiser und König sind gestern Abend aus Schlesien im Neuen Palais wohlbehalten wieder

eingetroffen. Heute Vormittag haben Seine Majestät, nach Entgegen⸗

nahme der regelmäßigen Vorträge, Sich zur Jagd nach Rudow begeben und werden Abends von dort nach dem Neuen Palais

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zurückkehren.

Aus Oels wird dem „W. T. B.“ berichtet: Seine Majestät der Kaiser besichtigten gestern auf dem Exerzier⸗ platz zwischen Zessel und Pontwitz die Kavallerie⸗Division von Naso. Nach kurzem Manövrieren der Division unter dem Befehl des General⸗Majors von Naso übernahmen Seine Majestät der Kaiser Allerhöchstselbst das Kommando und griffen mit der Division von Zessel aus den bei Pontwitz stehenden markierten Feind an. Nachdem die Stellung des letzteren durch das Feuer der der Division zu⸗ getheilten reitenden Artillerie⸗Abtheilung erschüttert waͤr bedrohten Seine Majestät der Kaiser 1 des Gegners, um schließlich in glänzender Attacke Frontalangriff auszuführen. Um 12 Uhr war die Uebung beendet. licher Weise von dem anwesenden Armee⸗Inspekteur, Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Georg dem kommandierenden General des VI. Armee⸗Korps, Seiner Hoheit dem Erbprinzen von Sachsen⸗Meiningen, und traten nach 1 Uhr die Rückreise an.

Der Kaiserliche Botschafter in London, Staats⸗Minister 8 Graf vonHatzfel dt⸗Wildenburg hat einen ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub angetreten. Während der Abwesenheit des⸗ selben fungiert der Erste Sekretär der Kaiserlichen Botschaft, Legations⸗Rath Graf Metternich als Geschäftsträger.

S. M. S. „Cormoran“, Kommandant Korretten⸗ Kapitän Brinkmann, ist nach einer telegraphischen Meldung an das Ober⸗Kommando der Marine am 1. September in Colombo (Ceylon) angekommen und beabsichtigt, am 6. d. M. nach Singapore in See zu gehen.

Kiel, 4. September. Die liegt in der Eckernförder Bucht und führt in den Gewässern des kleinen Belt Gefechtsevolutionen aus. Morgen findet Scharfschießen auf See statt. Zu diesem Zweck werden von Kiel aus Scheiben in See geschleppt. 8

Mecklenburg⸗Schwerin. „Aus Homburg wird über das Befinden Seiner König⸗ lichen Hoheit des Großherzogs gemeldet, daß die Zahl der asthmatischen Anfälle neuerdings zwar abgenommen habe, die Stärke derselben indessen unverändert geblieben sei. Es sei⸗ somit nur eine geringe Besserung eingetreten.

Herbst⸗Uebungsflotte 3

Oesterreich⸗Ungarn.

Nach Beendigung des gestrigen zweiten Manövers, bei dem es zwischen Kapl und Hüberne zu einem großen Zu⸗ sammenstoß der beiden Armee⸗Korps kam, kehrte der Kaiser mit den Erzherzogen, den Militär⸗Attachés und dem Gefolge nach Budweis zurück, wo Allerhöchstderselbe vor der von der versammelten Menge jubelnd begrüßt wurde.

Der Erzherzog Ladislaus, der zweite Sohn des Erzherzogs Joseph und der Prinzessin Clotilde von Sachsen⸗ Coburg und Gotha, hat sich auf der Jagd in Kisjenoe eine Verletzung am rechten Fuß zugezogen, die zwar schmerzhaft, doch ungefährlich ist. Die zunächst zugezogenen Aerzte aus Arad, welche am Montag Abend eintrafen, linderten die Schmerzen durch Morphiumeinspritzungen. Die Nacht zu estern war unruhig, doch hatte der Erzherzog Morgens kein Fieber. Der Erzherzog und die Erzherzogin Joseph sowie zwei aus Budapest wurden gestern in Kisjenoe erwartet, von wo der Erzherzog Ladislaus heute nach Budapest gebracht werden soll. Der Kaiser, Allerhöchstwelchem sofort von dem Unfalle Mittheilung gemacht wurde, forderte telegraphisch ausführlichen Bericht.

In Anwesenheit des Statthalters von Galizien Grafen Badeni fand gestern in Przemysl die feierliche Einweihung des neuen Gymnasialgebäudes statt, in welchem das polnische und ruthenische Gymnasium sich befinden.

Nach Meldungen Budapester Blätter ist der in der am Montag beendeten Bischofskonferenz vereinbarte Hirten⸗ brief in versöhnlichem Geist gehalten. Die Katholiken werden in demselben darauf hingewiesen, daß ihnen, nachdem die von den Bischöfen bisher bekämpften kirchen⸗ politischen Gesetze einmal zu stande gekommen seien, die Nachachtung der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichten obliege, wodurch allerdings den betreffenden kirchlichen Be⸗ stimmungen durchaus nicht präjudiziert werde. Insbesondere 85 die kirchliche Eheschließung der standesamtlichen stets zu olgen, da die Kirche die Ehe sonst nicht anerkennen werde. Großbritannien und Irland.

der

In der gestrigen Sitzung des Unterhauses erklärte Unter⸗Staatssekretär des Auswärtigen Curzonin Beantwortung mehrerer Anfragen: es seien mehrere Mittheilungen von der türkischen Regierung über die Reformvorschläge für Armenien eingegangen; der allgemeine Inhalt dieser Mit⸗ theilungen sei von der Presse richtig wiedergegeben worden. Leider hätten jedoch diese Mittheilungen nicht als befriedigend betrachtet werden können. Das Reformprojekt habe zwar die offizielle Unter⸗ stützung Deutschlands, Oesterreichs und Italiens nicht eralten, aber man glaube, daß die genannten Mächte mit dem Projekt sympathisierten. Die britische Regierung sei nicht in der Lage, irgend eine abzugeben über das Verfahren, das sie sich genöthigt sehen dürfte anzuwenden. Die Regierung habe

zunächst die linke Flanke

Seine Majestät verabschiedeten Sich hierauf in herzz

von Sachsen, und

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auch der Erklärung der„Nowosti“, daß die Zeit gekommen sei, zu

welcher die drei intervenierenden Mächte ihre Vorstellungen bei der Pforte durch eine gemeinsame Flottendemonstration unterstützen sollten, keine Aufmerksamkeit geschenkt. Die „Nowosti“ hätten keinen offiziellen Charakter, und etwaige Vorschläge seien auch nicht gemacht worden. Bei der Be⸗ rathung des Budgets für Indien sprach sich Fowler gegen die dauernde Besetzung Chitrals aus. Maclean beantragte eine Resolution, worin erklärt wird, das Haus betrachte mit Besorgniß die stete Steigerung der Lasten der indischen Steuerzahler durch die Annektierung oder Besetzung unproduktiver Grenzgebiete. Der Staatssekretär für Indien Lord George Hamilton vertheidigte den Beschluß der Regierung und sagte, das Aufgeben Chitrals würde sehr wahr⸗ scheinlich das Aufgeben Gilgits involviert und Chitral einer Anarchie ausgesetzt haben. Die Regierung beabsichtige weder sich auf eine weitgehende Grenzpolitik einzulassen, noch die unendliche Ausdehnung des indischen Reichs anzustreben. Der Antrag Maclean wurde sodann mit 137 gegen 28 Stimmen v Die Vertagung des Parlaments dürfte morgen Nach⸗ mittag erfolgen. 1

Der Sohn des Emirs von Afghanistan hat London estern verlassen und sich nach Paris begeben, wo er von den Mitgliedern der britischen Botschaft empfangen wurde.

Frankreich.

In Bayonne haben in der Nacht zum Dienstag aufs neue die Manifestationen vor der Unter⸗Präfektur be⸗ gonnen, wo mehrere Fensterscheiben durch Steinwürfe zertrüm⸗ mert wurden. Die Ruhestörer wurden durch Militär zerstreut. In Nimes hat der Munizipalrath als Protest gegen das Verbot der Stierkämpfe die Bewilligung eines Kredits zur Veranstaltung eines solchen Kampfes am 8. d. M. bei unent⸗ geltlichem Eintritt beschlossen.

8 Italien.

Bei der Rückkehr von der gestern in Aquila abgehaltenen Truppenschau stürzte das Pferd des Königs, von langem Stehen in der Sonne ermattet, auf die Flanke. Der König, der sich sogleich losmachte, blieb aufrecht und bestieg dasselbe Pferd bald darnach wieder. Viele Zuschauer hatten den Zwischenfall garnicht bemerrt.

Entgegen früheren Angaben, theilt die „Tribuna“ mit, der Prinz von Neapel werde an Bord seiner Yacht aus Rhodos am 15. d. M. in Neapel eintreffen und am 18. September nach Rom kommen.

Belgien.

Der „Soir“ meldet, die belgische Regierung habe in⸗ folge einer Reihe von Ministerkonferenzen zur Zeit völlig auf den Gedanken verzichtet, den Congostaat sofort an Belgien anzugliedern. Die Gründe lägen hauptsächlich in den Vorfällen am Congo, dem Aufstande am Aruwimi sowie am Kassai und der Aussicht, sofort eine Expedition absenden zu müssen. Die Regierung habe im Einverständniß mit dem König beschlossen, vielleicht bei dem nächsten Zusammentreten der Kammern im November dem Lande ihren Entschluß dahin mitzutheilen, den Plan bis 1900 zu vertagen, und so eine ein⸗ gehende Untersuchung über die Verhältnisse im Congostaat nach jede Richtung zu gestatten. 1

Den Behauptungen einzelner Blätter, daß die Lage der Armenier eine bedauernswerthe sei, und daß manche von ihnen, durch die Kurden ihrer ohnehin dürftigen Ernte beraubt, Hungers stürben, wird von offizieller Seite mit dem Hinweise darauf wider⸗ sprochen, daß an Ort und Stelle eingezogene Erkundigungen keine der angeführten Behauptungen rechtfertigten. Die Meldung eines Mailänder Blattes, derzufolge 39 Personen, welche den an den jüngsten Einfällen in die Türkei betheiligten Banden angehörten, zum Tode verurtheilt worden seien, wird gleich⸗ falls für absolut grundlos erklärt.

Serbien.

Das amtliche serbische Blatt berichtet, der König Alexander habe anläßlich seiner Errettung aus Lebensgefahr Glückwünsche sämmtlicher Souveräne Europas erhalten. Gerüchtweise verlautet in Belgrad, der König werde am Sonnabend dorthin zurückkehren.

Bulgarien.

Der Prinz und die Prinzessin Ferdinand von Sachsen⸗Coburg beabsichtigten, in der vergangenen Nacht von Rustschuk nach Schloß Euxinograd zurückzukehren, wo sie bis zum Herbst Aufenthalt nehmen werden.

Gestern sollte, wie „W. T. B.“ aus Sofia berichtet, die Verhaftung des ehemaligen Polizei⸗Präfekten Lukanoff wegen ungesetzmäßiger Einkerkerung mehrerer Personen statt⸗ finden. Auf Antrag des Staatsanwalts wurde indessen das Vorgehen einstweilen vertagt. v“

Amerika.

Aus Havanna ist in London die Nachricht eingetroffen, daß bei Ramon de las Yaguas ein achtstündiges Gefecht zwischen 850 spanischen Truppen unter General Canellas und 3500 Aufständischen unter Maceo stattgefunden habe. Von den Spaniern seien 1 Offizier und 12 Mann getödtet, 9 Offiziere und 39 Mann verwundet worden. Die Auf⸗ ständischen hätten 36 Todte und 80 Verwundete General Canellas sei leicht verwundet worden. 1

Wie das „Reuter'sche Bureau“ haben in Dhulia im Distrikte Kandesh blutige Zu⸗ ammenstöße zwischen Hindus und EE11 attgefunden. Veranlaßt seien dieselben dadurch, daß die Mohamedaner eine religiöse, unter dem Schutze von Lokalbehörden stehende Prozession der Hindus zu ver⸗ hindern gesucht hätten. Plötzlich sei ein Befehl zum Feuern gehört worden, die Polizei habe darauf geschossen, fünf Moha⸗ medaner getödtet und viele verwundet, von denen ebenfalls fünf bereits gestorben seien. Es sei unbekannt, von wem der Befehl zum Schießen gekommen sei. Afrika. In Tanger eingetroffene Briefe aus Mazagan melden, daß sechs Mauren wegen Mitschuld an der Ermordung Rockstroh's verhaftet worden seien. 11InI“

verloren.

aus Bombay meldet,

Parlamentarische Nachrichten. Bei der 7 zum Hause der Abge⸗ ordneten im Wahlkreise Hirschberg⸗Schönau ist nach

dem amtlichen Ergehbniß der Landgerichts⸗Rath Seydel in Hirschberg (nationalliberal) mit 226 gegen 91 Stimmen ge⸗

Nr. 35 des Jertrasblg für das Deutsche Reich“, herausgegeben im Reichsamt des Innern, vom 30. August, hat folgenden Inhalt: Zoll⸗ und Steuer⸗Wesen: Namhaftmachung einer zur Zusammensetzung des allgemeinen Branntwein⸗Denaturierungs⸗ mittels ermächtigten Firma. Konsulat⸗Wesen: Todesfall. Polizei⸗Wesen: Ausweisung von Ausländern aus dem Reichsgebiet.

Nr. 35 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Ge⸗ sundheitsamts“, vom 28. August, hat folgenden Inhalt: Personal⸗ nachricht. Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. Zeit⸗ weilige Maßregeln gegen Cholera ꝛc. Desgl. gegen Pest. Gesetz⸗ gebung u. s. w. (Deutsches Reich.) Handel mit Giften. (Preußen, Regierungsbezirk Posen.) Räume zur Herstellung von Nahrungs⸗ mitteln. (Regierungsbezirk Aurich.) Untersuchung auf Trichinen. (Bayern.) Aerztekammern. (Schwarzburg⸗Sondershausen.) Fleischschau. (Schluß.) (Lübeck.) Geheimmittel. (Hamburg.) esinfektion der Heildiener. Desinfektionsgebühren. (Oester⸗ reich.) Verwendung von durch Schwerspath ꝛc. erschwertes Papier. Abwehr der Schweineseuche. (Ungarn.) Schweineseuche. (Belgien.) Nachrichtenaustausch bei Infektionskrankheiten. (Brasilien.) Sanitäre Einrichtungen. (Amerika. Vereinigte Staaten.) Vieh⸗ und Fleischbeschau. Gang der Thierseuchen in Norwegen, 2. Vierteljahr. Desgl. in Belgien. Zeitweilige efreln gegen Thierseuchen. (Deutsches Reich. Oesterreich.) Verhandlungen von gesetzgebenden Körperschaften, Vereinen u. s. w. (Deutsches Reich.) Weinbau. (Ost⸗Indien.) Pilgerverkehr. Vermischtes. (Wien.) Ungenießbares Fleisch. Geschenkliste. Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. Desgl. in größeren Städten des Auslandes. Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. Witterung. Grund⸗ wasserstand und Bodenwärme in Berlin und München. Juli.

8 Entscheidungen des Reichsgerichts.

Die durch § 137 Abs. 3 der Reichs⸗Gewerbeordnung in der Fassung des Gesetzes vom 1. Juni 1891 vorgeschriebene einstündige Mittagspause für die Fabrikarbeiterinnen hat, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 1. April 1895, der Arbeitgeber nicht nur freizugeben, sondern er hat auch dafür zu sorgen, daß die Arbeit während der Mittagspause unter⸗ bleibt. Die in der Fabrik des M. und des A. thätigen Arbeite⸗ rinnen, welche im Accord arbeiteten, hatten während der festgesetzten einstündigen Mittagspause aus eigenem Antrieb gearbeitet. Da es sich um Accordarbeit handelte, so hatten die Fabrikherren nicht das mindeste Interesse an dieser Arbeit, und sie verhinderten die Arbeit während der Pause deshalb nicht, um den Arbeiterinnen nicht die Gelegenheit eines Mehrverdienstes für ihre Arbeit zu nehmen. Die Fabrikherren wurden wegen Zuwiderhandelns gegen § 137 Abs. 3 Gewerbeordnung von der Strafkammer verurtheilt, und ihre Re⸗ vision wurde vom Reichsgericht verworfen, indem es begründend aus⸗ führte: „Unter einer Pause ist ein Unterbrechen der Arbeit und ein Ruhenlassen derselben zu verstehen. Ein Arbeiten während derselben hat demnach zu unterbleiben, und der Fabrik⸗ herr ist verpflichtet, auf die Befolgung dieses Gebots zu halten. Dieser Verpflichtung genügt er nicht schon dadurch, daß er den Arbeiterinnen das Unterlassen der Arbeit während der einstündigen Mittagspause gestattet, von ihnen während derselben keine Arbeit ver⸗ langt. Er muß sich vielmehr, wie sich aus § 151 G.⸗O. ergiebt, durch die ihm nach den Verhältnissen mögliche eigene Beaufsichtigung des Betriebes davon überzeugen, daß die Pause auch innegehalten wird.“ (829/95.)

Das Reichsgesetz vom 13. Mai 1870 wegen Beseitigung der Doppelbesteuerung bezieht sich, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 4. April 1895, nur auf die direkte Staatssteuer, nicht aber auf die Gemeindest euer. „Mag auch innerhalb eines Bundesstaats Vorsorge dafür getroffen worden sein, daß im Verhältniß einer Gemeinde zu einer anderen eine Doppel⸗ besteuerung auch bezüglich der Gemeindesteuer ausgeschlossen erscheint, so steht doch nichts im Wege, den Angehörigen eines anderen Bundes⸗ staats unter den erforderlichen Voraussetzungen zu einer inländischen Gemeindesteuer selbst dann heranzuziehen, wenn er die nämlichen Obiekte bereits in seinem Heimathsort versteuert (788/95.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Für den Betrieb einer konzessionspflichtißen und vorschriftsmäßig genehmigten ewerblichen Anlage kann, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, III. Senats, vom 1. Juli 1895, durch ortspolizeiliche Verfügung zum Schutze der Gesundheit von Nachbarn nur in soweit eine Be⸗ schränkung auferlegt werden, als die Konzessionsurkunde es zuläßt. Enthält die Konzession keinen solchen Vorbehalt, so ist die Orts⸗ Polizeibehörde nicht befugt, nachträglich eine neue erschwerende Bedingung zum Schutze des Publikums oder der Nachbarn auf⸗ zuerlegen. Der Firma Sch. u. Co. in O. (Hessen⸗Nassau) wurde im Jahre 1892 von dem zuständigen Kreisausschuß die Genehmigung für die Einrichtung und Benutzung einer Sensenfabrik mit Hammerwerk auf ihrem Grundstück ertheilt. In der Konzessions⸗ urkunde sind besondere Bedingungen nicht gestellt. Infolge der Vor⸗ stellung eines Nachbarn, dessen Grundstück als Wohnhaus zum Schlafen für Menschen benutzt wurde, untersagte die Orts⸗Polizei⸗ behörde den Betrieb des Hammerwerks während der Nachtzeit. Der Betrieb dieses Werks hatte seit seiner Errichtung Tag und Nacht stattgefunden. Auf die Beschwerde der Firma Sch. u. Co. erklärte der Regierungs⸗Präsident die Untersagung des Nacht⸗ betriebs für gerechtfertigt, weil nach den angestellten Ermittelungen das aus der Fabrik während des Betriebs herkommende Geräusch am Tage, wenn es auch die Nachbarschaft sehr belästige, nicht als gefahrbringend für die Gesundheit der benachbarten Bewohner zu er⸗ achten sei, während das Geräusch des Hammerwerks in der Nachtzeit geeignet sei, schädlich auf die Gesundheit benachbarter An⸗ wohner einzuwirken. Die Firma erhob Klage gegen den Re⸗ gierungs⸗Präsidenten, zu deren Begründung sie geltend machte, daß mit ücksicht auf die Absatzverhältnisse der Fabrikate die Fabrikationszeit sich nur auf sechs bis sieben Monate im

ahre erstrecke, und daß, um während dieser kurzen Zeit das zu liefernde Quantum herzustellen, auch bei Nacht gearbeitet werden müsse, wenn das Werk mit anderen Sensenfabriken gleichen Schritt halten wolle. Das Ober⸗Verwaltungs⸗ gericht setzte die ortspolizeiliche Verfügung außer Kraft, indem es be⸗ gründend ausführte: . Wie nicht bezüglich der Einrichtung der genehmigten Anlage, so kann auch nicht bezüglich des Betriebs der Anlage wachräalch eine neue erschwerende Bedingung, die in der Ge⸗ nehmigung keine Stütze findet, zum Schutze des Publikums oder der Nachbaren polizeilicherseits auferlegt werden, solange keine der im § 25 der Reichs⸗Gewerbeordnung bezeichneten Aenderungen eingetreten ist. Die Genehmigung hat gerade mit den Zweck, den Unternehmer vor nachträg⸗

lichen polizeilichen Anforderungen sicher zu stellen, und es muß, wenn

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sich z. Z. der Konzessionierung nicht übersehen läßt, ob die gewerbliche Anlage Nachtheile für das Publikum und die Nachbarschaft zur Folge haben wird, die nicht zugelassen werden kännen, durch einen ausdrück⸗ lichen Vorbehalt die Möglichkeit, später noch Bedingungen zu stellen, gewahrt werden. Insbesondere ist das Recht der Polizeibehörden, emäß § 10 II 17 Allgemeinen Landrechts die nöthigen Anstalten zur der dem Publikum oder einzelnen Mitgliedern desselben bevorstehenden Gefahr zu treffen, gegenüber den nach §§ 16 ff. der

Grenze des polizeilichen Einschreitens durch die Genehmi⸗ gung bestimmt wird.. Der Nachtbetrieb könnte höchstens dann nicht durch die Genehmigung geschützt sein, wenn er entweder allgemein vct in gewerblichen Anlagen der betreffenden Art stattfände oder nicht der konkreten Einrichtung und Beschaffenheit der klägerischen Fabrik, wie diese konzessioniert worden ist, entspräche. Weder das eine noch das andere ist behauptet und anzunehmen. Im Gegentheil hat die Klägerin das erstere unter näherer Darlegung der maßgebenden Verhältnisse behauptet, ohne bei dem Beklagten auf Widerspruch zu stoßen, und daß die Nachtarbeit mit der konkreten Art der klägerischen Fabrikanlage wohl vereinbar ist, folgt schon daraus, daß sie seit deren Errichtung thatsächlich stattgefunden hat.“ (III. 878.)

8 Statistik und Volkswirthschaft.

Ueber die Lage des Bäckergewerbes nach den Unter⸗ suchungen des Vereins für Sozialpolitik.

Von den bis jetzt veröffentlichten Berichten über die Ergebnisse der vom Verein für Sozialpolitik im Jahre 1894 veranstalteten Unter⸗ suchungen über die Lage des Handwerks in Deutschland betreffen 12 Preußen, 7 das Königreich Sachsen, 8 Süddeutschland. Nach der Einleitung des Professors Bücher ist die Aufgabe des Vereins damit noch nicht abgeschlossen; aber auch schon jetzt bietet das gesammelte Material eine Reihe thatsächlicher Feststellungen, welche für Viele neu sein dürften und bei der Beurtheilung der Lage des Handwerks Berücksichtigung verdienen. Bei einem kurzen Hin⸗ weis auf diese Punkte empfiehlt es sich schon wegen der Verschieden⸗ heit der Bedingungen, unter denen die verschiedenen Gewerbzweige arbeiten, die letzteren zunächst einzeln zu betrachten. Wir beginnen mit dem Bäckergewerbe, über welches aus Leipzig und aus Karlsruhe Berichte vorliegen.

Das Leipziger Bäckergewerbe ging mit 1861 fast unvermittelt aus dem Zustand der „geschlossenen“ Zunft in den der völligen Ge⸗ werbefreiheit über. Es interessiert der Einfluß, den dieser Uebergang auf die Zahl der Betriebe gehabt hat. Es kamen auf 10 000 Konsumenten in Leipzig ausschließlich der 1889 einverleibten Vor⸗ orte Bäckereien:

1849

1 1864. BZBIe“ 8 In Karlsruhe, wo seit längerer Zeit ber ergeben sich folgende Zahlen für das gleiche Verhältniß: vI 17,8 1861 1872. 12,7 111—1 15909 ie hier in

8 u“

neuerer Zeit beobachtete Zunahme der Betriebe wird zum theil darauf zurückgeführt, daß vielfach Bauherren in Neubauten Backöfen auf eigene Kosten bauen lassen und sie mit Laden und Wohnung vermiethen, während früher der Besitz eines eigenen Hauses die fast unerläßliche Vorbedingung für die Selbständigmachung eines Bäckers war

Was die Betriebsgröße anbelangt, so theilt der Bericht⸗ erstatter für Leipzig folgende Zahlen mit:

1875 1882 1891

1111.“*“; Darin beschäftigte Personhn 728 1014 776

Kleinbetriebe im Ganzen 152 170

Kleinbetriebe ohne Gehilfen 9 3

Kleinbetriebe mit 1—5 Gehilfen.. 94 130

Kleinbetriebe mit 6—10 Gehilfen. 49 34

Großbetriebe im Ganzen.. 11

Großbetriebe mit 11 50 Gehilfen .. 10

Großbetriebe mit 51 200 Gehilfen. 1

Stark abgenommen haben die Betriebe mit 6 bis 10 Gehilfen und die Großbetriebe; stark zugenommen die Betriebe mit 1 bis 5 Gehilfen. Der Großbetrieb Alleinbetriebe sind verschwunden. Auch in Karlsruhe haben die größeren Betriebe mit mehr als 5 Gehilfen abgenommen. 1882 waren deren 13 vorhanden, 1893 höchstens 9. Mindestens drei der Bäckereien beschäftigen nur bis 3 Gehilfen; ohne Gehilfen ist keine.

Ueber die Betriebsmittel wird aus Leipzig berichtet, daß die einzige Neuerung, welche aber in sämmtlichen Betrieben anzutreffen sei, die Teigtheilmaschine ist. Die Oefen seien in allen Klein⸗ betrieben und ebenso in drei von den Betrieben mit mehr als zehn Gehilfen noch von alter Konstruktion. Die Teigknetmaschine finde sich nur in den wenigen ganz fabrikmäßigen Betrieben. Hier seien auch neue Oefen voxhanden. r in einem zwei Dampfmaschinen mit zusammen sechs Pferdekräften, und in zweien Gasmotoren zu vier bezw. zwei Pferdekräften verwendet. Der Bericht über Karlsruhe sagt: Der wesentlichste technische Fortschritt ist die Einführung der sogenannten Kunstöfen mit indirekter Feuerung. Von den 126 Bäckereien sind 96 damit versehen. Die Ersparniß an ist bedeutend, da Steinkohlen statt Holz verwendet werden.

er Fortfall des Holzspaltens und des Reinigens des Backraumes von Kohle erspart etwa eine Arbeitskraft. Außerdem hält der Ofen die Wärme länger und bringt dadurch sonst häufige Störungen in Fortfall. Die Teigtheilmaschine findet sich in jeder Bäckerei. Sie wird immer, auch wo Motoren vorhanden sind, mit der Hand be⸗ trieben. Nur ein Betrieb, die Bäckerei des Lebensbedürfniß⸗Vereins, besitzt Teigknetmaschinen. Ein Gasmotor von 8 Pferdekräften treibt dieselben (2) und außerdem einen Aufzug, eine Mehlsiebe⸗ und eine Sackreinigungsmaschine. Der Vortheil dieses maschinellen Betriebs, welcher 1891 eingerichtet ist, ergiebt sich aus folgenden Zahlen:

Arbeiterzahl. Arbeitslohn. Hergestellte kleine Hergestellte

Laibe. 1890 9 8 884 3 234 821 1892 11 10 401 4 134 855 389 503

Die Betriebsleitung erklärt dazu, daß sie den Vortheil des Maschinenbetriebs mehr in der Erleichterung der Arbeit als in der Ersparniß von Arbeitskräften erblickt und daß die große Produktivität ihres Betriebs, verglichen mit anderen Bäckereien, weniger den Maschinen als der fr Aenn Ausnützung der Arbeitskräfte bei entsprechend besserer Bezahlung zuzuschreiben ist. Der weitaus größte Theil der Arbeit bleibt auch bei Maschinenanwendung der Hand vorbehalten.

Ueber den Bezug des Mehls berichtet nur der Leipziger Referent. Sowohl die handeeekemegtcen wie die fabrikmäßigen Be⸗ triebe kaufen danach fast ausschließlich direkt vom Müller und zwar in der Regel gegen sofortige Bezahlung. Die Löhne bestehen in Wochenlohn mit Kost und Wohnung, nur ganz vereinzelt ausschließ⸗ lich in Geldlohn. Nach dem Karlsruher Bericht sind die in den letzten Jahren erheblich gestiegen. Was den Ab⸗ satz der Waare anbelangt, so sind in Leipzig die 8888 läden den Großbetrieben zu theuer geworden. Die kleinen Betriebe klagen, daß neuerdings das Schuldigbleiben der Privat⸗ kundschaft sich einzubürgern anfange, selbst bis zu Jahresfrist. Die

Gastwirthe zahlen pünktlich. Die Großbetriebe geben nur gegen baar ab. Auch für Karlsruhe werden die h Absatzspesen

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Gewerbeordnung genehmigten Anlagen dahin beschränkt, daß die

rbefre heit galt,

mit 51 bis 200 Gehilfen und die

Als Motoren würden in diesen Betrieben

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