Auf Ihren Bericht vom 9. August d. J. will Ich der Demminer Kleinbahn⸗Aktiengesellschaft zu Demmin im Kreise gleichen Namens, Regierungsbezirks Stettin, welche den Bau und Betrieb einer Kleinbahn von Demmin nach Treptow (Tollense) mit Abzweigung von Schmarsow nach Jarmen beabsichtigt, das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für diese Anlage in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums verleihen. Die eingereichte Ulebersichtskarte erfolgt zurück. 8 1 Neues Palais, den 19. August 1895.
Für den Minister der öffentlichen A Schönstedt. Arbeit
8
ium der geistlichen, Unterrich Medizinal⸗Angelegenheiten. Am Schullehrer⸗Seminar zu Bunzlau ist der bisherige Hilfslehrer Münster zum ordentlichen Seminarlehrer be⸗ fördert worden.
Ministerium des Innern.
Auf Grund eines Beschlusses des Bundesraths vom 11. Juli d. J. findet am 2. Dezember d. J. wiederum eine allgemeine Volkszählung im Deutschen Reiche statt. Sie wird in ähnlicher Weise wie die Volkszählungen der früheren Jahre zur Ausführung gelangen; es werden diesmal bedoch die vorübergehend aus ihrer Haushaltung auswärts abwesenden Personen nur dort gezählt, wo sie sich am Zählungstage befinden. Die ganze Aufnahme wird hierdurch wesentlich vereinfacht. Die in je drei Abdrücken angeschlossenen, bei der Zählung zur Verwendung kommenden Formulare und Anweisungen, und zwar: 1) die Zählkarte A für in der Haushaltung Anwesende, 2) das 1öu“
Diese Zählpapiere bilden den Inhalt der Zählbriefe D.
niß B, 3) der Zählbrief D mit der Anleitung C, 4) die Anweisung für Zähler E, 5) die Kontrolliste für Zähler Gu 6) die Ortsliste G und “ 7) die S für die Behörden H nebst Muster
einer ausgefüllten Ortsliste G ergeben hierüber das Nähere. *) b
Die Anleitung C enthält Muster ausgefüllter Formulare A und B, die Anweisung E das Muster einer ausgefüllten Kontrolliste F.
Indem ich Euer Hochwohlgeboren ergebenst ersuche, nach Maßgabe der Anweisung H die erforderlichen Verfügungen an die Kreisbehörden unter Beifügung von je drei Stücken der Zählpapiere ergehen zu lassen, bemerke ich noch Folgendes:
1) Um den Ortsbehörden vor der Vollendung der Auf⸗ bereitung und Veröffentlichung der Zählungsergebnisse durch das Königliche Statistische Bureau einige Kenntniß des Ergeb⸗ nisses zu verschaffen, wird, wie dies schon in den Jahren 1880, 1885 und 1890 geschehen ist, der doppelte Bedarf an Kontrollisten F verabreicht, damit eine davon von den Zählern als Konzept benutzt und später von der Ortsbehörde zurück⸗ behalten werde, die Reinschrift aber alsbald hierher an das Königliche Statistische Bureau gelangen kann. 1G
Die Herstellung von zwei Ausfertigungen der Kontrol⸗ liste F muß jedoch, wenn der angedeutete Zweck erreicht
werden soll, von der Ortsbehörde oder der Zählungskommission 1 den Fhe zur Pflicht gemacht werden.
Phüthen hiervon, wird vom Statistischen Bureau auch dieses Mal dafür gesorgt werden, daß möglichst bald nach der Zählung den Vorständen aller Gemeinden mit 2000 und mehr Einwohnern handschriftliche Uebersichten des endgültigen Fatengeghässes der Zählung nach dem Muster der Anlage K. zugestellt werden, ohne daß es eines weiteren Antrags bedarf. Den Kreisbehörden werden handschriftliche Uebersichten der endgültigen Ergebnisse der Zählung nach dem Muster der An⸗ lage J zugehen.
2) Für jede Stadt, jede Landgemeinde und jeden selbst⸗ ständigen Gutsbezirk ist bei der bevorstehenden Zählung, wie schon im Jahre 1885 und 1890, von der Ortsbehörde oder der bbe auf Grund der Kontrollisten F eine
rtsliste G zusammenzustellen und durch Unterschrift zu be⸗ glaubigen.
Ebenso soll wie im Jahre 1885 und 1890 bei der Absen⸗ dung der Kontrollisten F an das Statistische Bureau ein Verzeichniß sämmtlicher zum Kreise gehöriger Städte, Land⸗ emeinden und Gutsbezirke eingereicht werden. Die sorgfältige
ufstellung dieses Verzeichnisses ist den Kreisbehörden zur Pflicht zu machen. b
3) Die unter D 2 der Anweisung für die Behörden H erwähnte Ansprache an die Bevölkerung ist nicht nur durch Abdruck in dem Amtsblatt und den Kreisblättern, sondern auch durch Verlesen in den Gemeinde⸗Versammlungen, Be⸗ sprechung in den Schulen und auf andere geeignete Weise möglichst zu verbreiten. Namentlich wird hierbei der noch immer nicht ausgerotteten irrthümlichen Annahme entgegen zu treten sein, daß die Volkszählung zu irgend welchen steuerlichen Zwecken erfolge.
41) Es darf erwartet werden, daß auch für die Volks⸗ sählung am 2. Dezember d. J. sich Personen in genügender
nzahl finden werden, welche das Amt eines Zählers als Ehrenamt zu übernehmen bereit sind.
Die einzelnen Gemeinden und Gutsbezirke haben inner⸗ halb ihrer Bezirke die Volkszählung selbst auszuführen, sie sind verpflichtet, die durch die Annahme von Zählern etwa ent⸗ stehenden Kosten zu übernehmen. Remunerationen an Zähler, welche zur unentgeltlichen Uebernahme dieses Ehrenamts nicht bereit fins, können weder aus der Reichskasse noch aus der Landeskasse beansprucht werden.
5) Ferner mache ich Euer Hochwohlgeboren noch besonders darauf aufmerksam, daß Veranstaltungen, welche den Stand der ortsanwesenden Bevölkerung am Zählungstage vorüber⸗ gehend wesentlich verändern könnten, nach Möglichkeit zu ver⸗ hindern sind. Wegen der Kram⸗ und Viehmärkte ist in dieser Beziehung bereits früher Vorsorge worden.
6) Sollten sich über den Inhalt der Zählpapiere oder der s. w. Zweifel ergeben, so wollen
Ausführungsbestimmungen u
*) Diese Formulare und Anweisungen sind in der weiten Beilage zur heutigen Nummer des „R.⸗ u. t.⸗Anz.“ abgedruckt.
3 S
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sich Euer Hochwohlgeboren dieserhalb sofort an das Statistische Bureau wenden, das von mir angewiesen worden ist, die Anfragen erforderlichenfalls zu meiner Kenntniß und Ent⸗ scheidung zu bringen. —
Im übrigen ist über die Wahrnehmungen, welche bei der Zählung gemacht werden, nach Beendigung des Zählgeschäfts unter Benutzung des durch meinen Erlaß vom 15. November 1880 — I A 8771 — mitgetheilten Schemas an mich zu berichten. “ b
Der zur Mittheilung an die Kreisbehörden erforderliche Bedarf an Zählpapieren wird rechtzeitig von dem Statistischen Bureau direkt zugesandt werden.
Berlin, den 5. August 1895.
Der Minister des Innern. Im Auftrage: Haase. An die sämmtlichen Königlichen Regierungs⸗Präsidenten.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 36
der Gesetz⸗Sammlung enthält unter
Nr. 9782 das Gesetz, betreffend das Pfandrecht an Privat⸗ eisenbahnen und Kleinbahnen und die Zwangsvollstreckung in dieselben, vom 19. August 1895.
Berlin W., den 5. September 1895.
“ Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. In Vertretung: Bath.
Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 38
der Gesetz⸗Sammlung enthält unter
Nr. 9784 das Gesetz, betreffend die Bewilligung von Staatsmitteln zur Verbesserung der Wohnungsverhältnisse von Arbeitern, die in staatlichen Betrieben beschäftigt sind, und von gering besoldeten Staatsbeamten, vom 13. August 1895; und unter
Nr. 9785 den Allerhöchsten Erlaß vom 16. August 1895, betreffend die Uebertragung der Verwaltung der auf Grund des Gesetzes vom 16. Juli 1895 (Ges.⸗Samml. S. 315) in das Eigenthum des Staats übergehenden Eisenbahnen an die Eisenbahn⸗Direktion in Erfurt.
Berlin W., den 5. September 1895.
Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. 8 In Vertretung: Bath.
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In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird das Gesetz, betreffend das Pfandrecht an Privateisenbahnen und Kleinbahnen und die Zwangsvollstreckung in dieselben, vom 19. August 1895, veröffentlicht. 8
Nichtamtliches. Deutsches Reich.
8 Preußen. Berlin, 5. September.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten gestern früh die Vorträge des Chefs des Zivilkabinets sowie des Justiz⸗Ministers Schönstedt, welcher mit dem Baurath Thoemer die Projektarbeiten für den Neubau des früheren Stadtgerichts in Berlin vorzulegen die Ehre hatte. Sodann vepfingen Seine Majestät den General⸗Intendanten Grafen
ochberg.
Heute Vormittag nahmen Seine Majestät der Kaiser die Vorträge des Chefs des Militärkabinets und des Staats⸗ sekretärs des Reichs⸗Marineamts entgegen.
.
Die Nr. 9 der Sonderausgabe der „Amtlichen Nachrichten des Reichs⸗Versicherungsamts“: „In⸗ validitäts⸗ und Altersversicherung“, vom 1. September 1895, enthält zunächst ein Rundschreiben des Reichs⸗Ver⸗ sicherungsamts an die Vorstände der Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsanstalten und der zugelassenen Kassen⸗ einrichtungen vom 18. Juli 1895, betreffend das Ergebniß der Rentenvertheilung für das Jahr 1894. Danach sind in diesem Jahre von sämmtlichen 31 deutschen Versicherungsanstalten und 9 Kasseneinrichtungen gezahlt worden: ht
an Altersrenten 24 474 443,49 ℳ
„ Invalidenrenten 10 173 183,29 „
zusammen 34 647 626,78 ℳM
Ferner werden folgende Revisionsentscheidungen mitgetheilt: 3
Ueber die außerhalb der reichsgesetzlichen Fürsorge liegenden Knappschaftspensionen haben die Rentenfeststellungs⸗ instanzen des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes nicht zu befinden, sind daher nicht zuständig für Streitig⸗ keiten wegen 1.ee einer solchen Pension um den Betrag der reichsgesetzlichen Rente.
Die Fartetung eines durch den Tod des Rentenbewerbers unterbrochenen Verfahrens ist ohne ausdrückliche Aufnahme⸗ erklärung der Erben unzulässig.
In einem Fall aus Bayern, in welchem der Kläger von einem öe die diesem gehörige Wirthschaft mit der Verpflichtung, ausschließlich von ihm das zu verschänkende Bier zu beziehen, gepachtet hatte, ist die Versicherungspflicht dieses Bierverschleißers verneint worden.
Ebenso wurde die Versicherungspflicht einer Wittwe, welche fün eine Kasinogesellschaft auf Grund eines mit dieser 8g chlossenen Vertrags die Wirthschaft in dem betreffenden Lokal führte, verneint. . 8
Bezüglich der Versicherungspflicht der Insassen einer Arbeiterkolonie wird zunächst die Annahme zurückgewiesen, daß der Bundesrath in Ausübung der ihm durch § 3 Absatz 3 des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetzes verliehenen Befugniß, vorübergehende Dienstleistungen von der Versiche⸗ rungspflicht auszuschließen, durch den Beschluß vom 27. No⸗ vember 1890/22. Dezember 1891 zu I. A 5 die Befreiung der Arbeiterkolonisten von der Verfickherungspfficht allgemein aus⸗
esprochen habe. Vielmehr hätten durch die Bestimmung unter Ziffer 5 a. a. O. nur die sogen. Verpflegungsstationen und aͤhnliche
Einrichtungen insoweit getroffen werden sollen, als in den⸗ selben umherziehenden Personen Naturalverpflegung und zu⸗ weilen auch kleine Geldbeträge für „vorübergehende“ Arbeits⸗ leistungen gewährt werden; nicht aber auch solche Insassen von Arbeiterkolonien, Frauenheimen und anderen Anstalten, welche, wie dies häufig der Fall ist, dort längere Zeit hindurch zu dem Zwecke beschäftigt werden, um sich wieder an ernste Arbeit zu gewöhnen. Ebenso wenig unterliege es einem Zweifel, daß die in den Arbeiterkolonien beschäftigten Personen „freie Arbeiter“ seien, mithin auf sie — im Gegensatz zu den Straf⸗ gefangenen — die Bestimmungen des Invaliditäts⸗ und Altersversicherungsgesetes an sich Anwendung finden könnten. Ob aber weiter die Arbeitsleistungen solcher Kolonisten ver⸗ sicherungspflichtig seien, hänge davon ab, ob ihnen für ihre Beschäftigung als Entgelt nur freier Unterhalt gewährt werde, oder ob sje egen baaren Lohn beschäftigt würden.
Die Beschäͤftigung einer Kehrfrau wurde für versicherungs⸗ pflichtig erachtet, weil nach dem Ergebniß der stattgehabten Ermittelungen die von ihr geleistete Arbeit des Straßenkehrens nicht nebenher verrichtet worden sei; dies folge insbesondere aus der Zeit, die von der Klägerin auf die Kehrarbeit ver⸗ wendet, und aus der Höhe des Einkommens, welches durch diese Beschäftigung von ihr erzielt worden sei.
Bejaht wurde die Versicherungspflicht eines in der Ostsee⸗ stadt K. wohnhaften „Reservewägers“, der nicht zu der aus dem „Stadtwäger“ und den sieben Hilfswägern bestehenden Genossenschaft oder Gilde der Wäger gehört und nur im Be⸗ dürfnißfalle als gelohnter Gehilfe der Genossenschaftsmitglieder angenommen wird, ohne daß für ihn eine Verpflichtung be⸗ stände, eine ihm etwa gerade übertragene anderweite Be⸗ schäfüigung aufzugeben und sich der Gilde zur Verfügung zu
ellen.
SHinsichtlich der Versicherungspflicht der mit der selbstän⸗ digen Führung eines Fahrzeugs betrauten Binnenschiffer hat das Reichs⸗Versicherungsamt in einem Falle, in dem es si um einen Schiffsführer aus der Provinz Brandenburg handelte, den bereits früher von ihm mehrfach au gesprochenen Grundsatz aufrecht erhalten, daß die sogenannten Schiffspächter, d. h. die von einem Schiffseigenthümer mit der Führung seines Kahn beauftragten, ihre Vergütung in Form eines Antheils an de verdienten Fracht beziehenden Schiffer (Steuerleute) im all
emeinen als versicherungspflichtige Personen im Sinne der
rbeiterversicherungsgesetze L. seien, sofern nicht gan besondere Umstände im Einzelfall dagegen sprechen sollten.
Der General der Kavallerie von Krosigk, à la suite des Leib⸗Garde⸗Husaren⸗Regiments und Inspekteur der 1. Kavallerie⸗Inspektion, ist hierher zurückgekehrt.
Der Regierungs⸗Rath Dr. Brandt zu Neisse ist auf seinen Antrag in die allgemeine Staatsverwaltung übernommen und bis auf weiteres der Königlichen Regierung in Münster zur dienstlichen Verwendung als Justitiarius überwiesen worden.
Der bisher beurlaubte E1“ essor Graf von Pückler aus Oppeln ist dem Königlichen olizei⸗Präsidium u Breslau an Stelle des erkrankten Regierungs⸗Assessors Peheren von Quadt⸗Wykradt⸗Hüchtenbruck überwiesen worden.
Der Regierungs⸗Assessor Dr. Francke zu Schleswig ist vom 1. Oktober d. J. ab mit der kommissarischen Verwaltung des Landrathsamts im Kreise Lingen, Regierungsbezirk Osna⸗ brück, beauftragt worden.
Der neuernannte Regierungs⸗Assessor Dr. Ziller aus Erfurt ist bis auf weiteres dem Landrath des Kreises Haders⸗ leben zur Hilfeleistung zugetheilt worden. 1
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Kiel, 5. September. Die Manöverflotte ankerte in der Nacht am Ausgange des Großen Belt. Heute beginnen die Schießübungen auf schwimmende Scheiben von Stoller⸗ grund aus seewärts. Die Uebungen finden divisionsweise statt und werden mit Gefechtsbewegungen verbunden. .
Essen, 4. September. Seine Majestät der König von Württemberg ist, wie die „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ berichtet, heute Vormittag von Berlin hier eingetroffen. Allerhöchst⸗ derselbe begab sich um 10 Uhr nach der Krupp'schen Fabrik und besichtigte zunächst das Panzerplattenwerk und den Schmelzbau, welche das vollste Interesse des Königs erregten. Um 12 ¼ Uhr begab sich Seine Majestät mit Herrn 8. Krupp und dem Direktorium zum Krupp'schen Privathotel, Essener Hof, be⸗ sichtigte die anstoßenden, für die Beamten bestimmten Ver⸗ gnügungsgebäude und nahm im Beamtenkasino das Dejeuner ein. Es nahmen daran theil, außer Seiner Majestät, Herr Krupp, das Direktorium und die Prokuristen der Firma. Um 2 ½ Uhr fuhr der König abermals nach der Fabrik und be⸗ sichtigte die Kanonenwerkstätten. Um 4 Uhr wurden am so⸗ enannten Museum die höheren Beamten der Firma, welche ürttemberger sind, dem Könige vorgestellt. Dann nahm Aller⸗ höchstderselbe noch die Einrichtung der Feuerwehr in Augen⸗ schein und ließ sich einige Uebungen vorexerzieren, worauf die Rückkeh nach der Villa Hügel erfolgte. Abends fand dort ein grißeres Diner statt, wozu auch die obengenannten Herren einschließlich der württembergischen Beamten der Firma ein⸗ geladen waren. Morgen wird der König den Krupp'schen Bazar, die Konsumanstalten und die Wohlfahrtseinrichtungen der Firma besichtigen. Um 1 Uhr erfolgt die Rückkehr nach der Villa Hügel, um 3 Uhr ein Diner und um 5 Uhr die Abfahrt des Königs. 8— 8 1114“ Bayern. Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent hat durch eine, Hohenschwangau, 2. September datsesne, Bekannt⸗ machung den Landtag auf den 28. d. M. einberufen.
Braunschweig.
Wegen des Ablebens Ihrer Königlichen Hoheit der Erb⸗ großherzogin von Oldenburg hat der Herzogliche Hof auf vierzehn Tage Trauer angelegt. Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Regent des Herzog⸗ thums Braunschweig, wird bei der Beisetzungsfeier in Olden⸗ burg durch den Zeremonienmeister Freiherrn von Münchhausen vertreten werden. v.“
Schwarzburg⸗STondershausen. EC“
Seine Durchlaucht der Fürst hat verfügt, daß allen in
staatlichen Betrieben beschäftigten Kombattanten des Feldzugs
von 1870/71 und der früheren Feldzüge als Sedanerinnerung ein zEhrenlohn von 10 ℳ ausgezahlt werde.
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gefunden.
Oesterreich⸗Ungarn
Die Manöver bei Kaplitz haben ihren Abschluß
Nach dem Abblasen ritt der Kaiser nach Welleschin, wo der Erzherzog Rainer, die Minister von Krieghammer und Graf Welsersheimb, die Manöveroberleitung, sowie die Korps⸗Kommandanten, Divisions⸗ und Brigade⸗Generale sich versammelt hatten. Der Kaiser hielt an sie eine An⸗ sprache, worin er seine Anerkennung ausdrückte. Mittags begab sich Allerhöchstderselbe nach Budweis, wo ihn die Bevölkerung begeistert begrüßte. Nachmittags fand Hoftafel statt, zu der auch die auswärtigen Militär⸗Attachés zugezogen wurden, worauf die Abreise nach Wien erfolgte. Von dort begab sich der Kaiser sofort nach Schönbrunn. 88
Der Erzherzog Ladislaus hat die Reise von Kisjenoe nach Budapest gut überstanden. Die Behandlung im Rothen Kreuz⸗Spital leitet der Universitäts⸗Professor Dr. Janny. Die Kur dürfte 5 drei Monate dauern; während der⸗ selben werden nicht täglich Bulletins ausgegeben, sondern nur von Fall zu Fall Mittheilungen über den Heilungsprozeß veröffentlicht werden. .
Der ungarische Ackerbau⸗Minister Graf Festetisch soll, wie „W. T. B.“ aus Budaäpest erfährt, das Auswärtige Amt ersucht haben, von der serbischen Regierung Auf⸗ klärung über eine in einem Wiener Blatt erschienene, aber aus serbischer Quelle stammende, für die ungarische Regierung beleidigende Darstellung der Angelegenheit des Schweine⸗ ausfuhrverbots zu fordern. —
Großbritannien und Irland. as Oberhaus nahm gestern die Vorlage, betreffend die Erneuerung der dreizehnten Sektion des Boden⸗ ankaufsgesetzes von 1891, in allen Lesungen an. Das Unterhaus genehmigte das Budget für Indien sowie die Verträge zwischen der Regierung und veschiedenen Telegraphen⸗Gesellschaften, durch welche die Telegramm⸗ gebühren zwischen Süd⸗Afrika, sodann zwischen Plätzen an der Ostküste Afrikas, auf Mauritius und den Seychellen einerseits und Europa andererseits herabgesetzt werden. 8 In der heutigen Sitzung des Unterhauses erklärte der Unterstaatssekretär des Auswärtigen Amts Curzon, die von den Behörden⸗ des Congostaates eingesandten Schriftstücke über die Hinrichtung Stokes; enthielten nicht alle ewünschten Auskünfte. Die Schriftstücke würden geprüft; is jetzt lasse sich nur sagen, daß sie den Fall als einen solchen von sihr ernstem Charakter erscheinen ließen. Das Haus nahm sodann die dritte Lesung der Appropriationsbill an. Das Oberhaus erledigte hierauf die Appropriationsbill durch sämmtliche Lesungen. Frankreich. Der König der Belgier ist am Dienstag Abend im
strengsten Inkognito in Chamounix eingetroffen. Der Kriegs⸗Minister General Zurlinden empfing gestern
den russischen General Dragomirow, der in Paris einge⸗
troffen ist, um den großen Manövern beizuwohnen.
Die Regierung wird nach einer Meldung des „W. T. B.“ bei der Eröffnung der Kammern einen Nachtragskredit für Madagaskar in der Höhe von 40 Millionen Francs ordern.
Die Anklagekammer prüfte gestern nochmals die Akten gegen den Senator Magnier wegen Betheiligung an Be⸗ stechung von Beamten und verwies die Angelegenheit vor das Schwurgericht. 1 I
Die Wahlen zur Deputirtenkammer sind auf den
10. Oktober anberaumt worden.
8
Das „Journal de Bruxelles“ erklärt die gestern mit⸗ etheilte Meldung des „Soir“, daß die letzten Ereignisse die Regierung veranlaßt hätten, ihre Absichten, betreffend die Congofrage, zu modifizieren, und daß in nächster Zeit in Afrika eine genauere Enquöte stattfinden müsse, für unbegründet. Dasselbe Blatt hält es für unmöglich, daß im Laufe der nächsten Session die Frage der Angliederung des Congo werde erörtert werden. 1“
Türkei. ö1“
Gelegentlich einer Unterredung mit einem Berichterstatter soll sich, wie „W. T. B.“ aus Konstantin opel berichtet, der Großvezir dahin ausgesprochen haben, daß die Pforte eine baldige günstige Lösung der armenischen Reform⸗ frage durch die schwebenden Verhandlungen erhoffe, bei denen ie das möglichste Entgegenkommen an den Tag lege. Die all⸗ gemeine Ausdehnung der Reformen sei von der eingesetzten ministeriellen Kommission beantragt worden und habe auch an höchster Stelle Würdigung gefunden. Eine feierliche Kund⸗ machung durch einen „Hat“ werde jedoch gegenwärtig nicht vorbereitet. In den bestehenden Gesetzen, sagte der Groß⸗ vezir, seien die fraglichen Reformen bereits enthalten, es könne 88 nur um eine entsprechende Anwendung der gesetzlichen estimmungen handeln, welche man sich allmählich zu verbessern bemühe. In die jüngsten, von der bulgarischen Regierung getroffenen Maßnahmen zur Verhinderung der Umtriebe von Banden setze man türkischerseits Vertrauen und hoffe, daß dieselben im Verein mit den eigenen Vorsichtsmaßregeln eine weitere Bewegung in größerem Maßstab unmöglich machen würden. Die Beruücksichtigung der Wüͤnsche des Exarchats sei vor der Hand unmöglich, da dieselbe im jetzigen Augenblick, so zu sagen, als eine Belohnung für den Ausstand und als Schwäche gedeutet werden kͤnne. Ein Wechsel im Ministerium des Aeußeren sei nicht bevorstehend, da der gegenwärtige In⸗ haber desselben das Vertrauen des Sultans besitze. 6
Serbien.
In einer gestern erschienenen Extraausgabe des amtlichen Blatts wird eine Danksagung des Königs für die zahl⸗ reichen, ihm aus dem Lande zugegangenen Glückwunsch⸗ telegramme und zugleich ein authentischer Bericht über den Vorfall in Biarritz veröffentlicht, worin es heißt: Am Sonn⸗ abend, den 31. v. M., um 8Uhr begab sich der König an den Meeres⸗ strand unterhalb der Villa Saschino, begleitet vom Major Raschic. Am Strande erwarteten ihn der Leibarzt Dr. Jovanovits und der Bademeister Sarasola. Nach einer Viertelstunde stiegen alle vier ins Meer. Mit einem Mal begann das Meer rasch zu steigen. Der Bademeister gab das Zeichen zur Umkehr, aber wegen des heftigen Wogenganges war es unmöglich, das Ufer zu erreichen. Dem Major Raschic und dem Leibarzt, welche sich näher am Ufer außerhalb der Strömung befanden, die den
König und Sarasola forttrug, gelang es, nach 5 Minuten langem Kampf mit den Wellen das Ufer zn erreichen. Den König dagegen bemerkten sie angesichts einer Riesenwoge, welche dem Ufer zurollte. Durch geschicktes Schwimmen befreite sich der König aus der Strömung und erreichte ebenfalls glücklich das Ufer. Sarasola jedoch kam nicht wieder zum Vorschein. Wahr⸗ scheinlich 8- er infolge eines Herzschlags untergesunken, da er ein ausgezeichneter Schwimmer war. Sein Leichnam wurde bis jetzt nicht gefunden. “ 2
Bulgarien. 8 Die „Swoboda“ meldet aus Rustschuk, daß die Polizei in der Nähe des Palais einen als Frau verkleideten jungen Mann verhaftet habe; bei einer in dessen Wohnung vor⸗ genommenen Haussuchung sei ein Brief politischen Inhalts vorgefunden worden.
Schweden und Norwegen.
Der Gesundheitszustand der Kronprinzessin ist, nach einer Mittheilung in der amtlichen „Post⸗ och Inr. Tidn.“, während der letzten Zeit ein wenig befriedigender he⸗ wesen. Die Verschlimmerung des chronischen Lungenkatarrhs, die bei der Rückkehr der Kronprinzessin nach Baden im Früh⸗ jahr eintrat, dauert noch mit bedeutender Schleimabsonderung und einem hartnäckigen Husten fort.
Dänemark. 8
Der Vorstand der Reformpartei der Linken, welche 53 Mitglieder des Folkethings zählt, hat gestern einen Programmentwurf angenommen, worin, dem „W. T. B.“ zufolge, unter anderen Reformen als wünschenswerth bezeichnet werden: Zolltarifreform im Sinne des Freihandels, Herab⸗ setzung der Einkommen⸗ und Vermögenssteuer sowie der Aus⸗ gaben fuͤr das Militär, Verbesserung der landwirthschaftlichen Kreditverhältnisse und Reform des Volksschulwesens mit Er⸗ höhung der Lehrergehälter.
Amerika.
Aus Cuba ist in Paris die Nachricht eingetroffen, daß die Aufständischen den General Linares, der einen Wagenzug von Santiago nach Menta brachte, angegriffen — jedoch zerstreut worden seien. Die Aufständischen ätten 7 Todte, darunter 2 Offiziere gehabt, auf Seiten der Spanier seien 2 Offiziere und 5 S Mann verwundet worden.
Die Nr. 35 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 31. August, hat folgenden Inhalt: Amtliches: Dienstnachrichten. — Nichtamt⸗ liches: Die Kaiser Wilhelm⸗Gedächtnißkirche in Berlin. — Neuere Brückenbauten der Stadt Berlin. III. Die Ebertsbrücke. — Die Berücksichtigung des Fischereiwesens beim Ausbau der Flußläufe (Schluß). — Vermischtes: Ertheilung von Reiseprämien an Regierungs⸗ Baumeister und Regierungs⸗Bauführer in ö — Wettbewerb um Entwürfe zu einem bildnerischen Schmuck auf dem Holzmarkt in Hannover. — Dombaumeisterstelle in Straßburg. — Neue Schulbank von W. Rettig. — Apparat zum Auswechseln von Federgehänge⸗Laschen. — Bücherschau.
Entscheidungen des Reichsgerichts. 8
Die Kosten für die polizeiärztliche Untersuchung von Prosti⸗ tuierten in Städten mit örtlicher Königlicher Polizeiverwaltung sind zwar, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Zivilsenats, vom 24. Juni 1895, seit dem Inkrafttreten des preußischen Polizeikosten⸗ gesetzes vom 20. April 1892 vom Staat zu tragen, dagegen sind die Kosten der Zwangsheilung derartiger Frauenspersonen nach wie vor von der Stadtge meinde zu tragen. „..Es sollten (nach dem Polizeikostengese ) lediglich die Kosten der unmittelbaren Polizei⸗ verwaltung, die sächlichen und persönlichen, sämmtlich nunmehr vom Staat getragen werden, während es in Betreff der mittelbaren bei dem früheren Zustande verblieb, d. h. letztere waren nach wie vor von den Stadtgemeinden zu tragen und gingen nicht auf den Staat über. Das Berufungsgericht charakterisiert die unmittelbaren Ausgaben als solche für die Verwaltung der Polizei im Sinne des Ver⸗ walters, der Ausübung der obrigkeitlichen Gewalt, wozu auch die Verwendungen für die Behörden und Beamten gehörten, und als mittelbare solche für die Ausführung dessen, was kraft der Polizeigewalt angeordnet sei. Diese Begriffsbestimmung ist nicht zu beanstanden; dieselbe wird auch von dem preußischen Ober⸗Verwaltungsgerichte getheilt. Unter Zugrundelegung dieser Begriffsbestimmung hat das Berufungs⸗ gericht mit Recht angenommen, daß die hier r Kosten der Zwangsheilung nicht zu den unmittelbaren, in § 2 des Gesetzes auf⸗ geführten, dem Staate obliegenden, vielmehr zu den mittelbaren, nach wie vor von den Stadtgemeinden zu tragenden Ausgaben gehören, und auch das Ober⸗Verwaltungsgericht ist in dem Urtheile vom 23. Oktober 1894 auf Grund einer eingehenden Erörterung der Entstehungsgeschichte des Ge⸗ setzes vom 20. April 1892 zu demselben Ergebnisse ge⸗ langt. — Ausdrücklich erwähnt sind diese Kosten unter den in § 2 des Gesetzes aufgeführten einzelnen Ausgaben nicht. Sie fallen auch begrifflich unter keine der letzteren, insbesondere nicht unter den Be⸗ riff von Polizeigefängnißkosten, da die an einer Geschlechtskrankheit Heibende Frauensperson, welche zwangsweise angehalten wird, sich in einer bestimmten Krankenanstalt heilen zu lassen und in dieser bis zu ihrer Heilung zu bleiben, nicht zu einer Gefangenen und die Anstalt selbst ebensowenig zu einem Polizeigefängniß wird ...“ (H/95.)
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Die Erbschaftssteuer ist, nach einer veeseger des Ober⸗ Verwaltungsgerichts, V. Senats, vom 20. November 1894, von dem zur Einkommensteuer zu veranlagenden Einkommen nicht in Abzug zu bringen, auch dann nicht, wenn sie infolge des Anfalls eines Fidei⸗ kommisses im Inlande oder im Auslande zu entrichten ist. (V. 20/94.)
— Die Entscheidung der Berufungskommission in einer Einkommensteuersache Über den Kostenpunkt darf, nach einer Entscheidung des Ober⸗Verwaltungsgerichts, VI. Senats, vom 14. Fe⸗ bruar 1895, nur gleichzeitig mit der Entscheidung über den Steuer⸗ satz durch das in § 44 des Einkommensteuergesetzes gegebene Rechts⸗ mittel der Beschwerde an das Ober⸗Verwaltungsgericht angegriffen werden, gegen die Entscheidung über den Kostenpunkt allein findet Beschwerde an das Ober⸗Verwaltungsgericht nicht statt. (VI. 4/94.)
— Die im § 74 Abs. 3 der Städteordnung vom 30. Mai 1853 bestimmte Strafe gegen denjenigen, welcher sich der Verwal⸗ tung einer unbesoldeten Stelle in der Gemeindeverwaltun oder ⸗Vertretung vese. entzieht, trifft, nach einem Urthei des Ober⸗Verwaltun 3. ts, II. Senats, vom 16. März 1895, nur den, welcher sich be der thatsächlichen Amtsenthaltung seiner Pflichtverletzung bewußt ist. (II. 408.)
— Ein von Natur schiffbarer Fluß ist, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, III. Senats, vom 18. März 1895, im Gebiete des Preuß. Allg. Landrechts ein öffentlicher Fluß, gleichviel ob die Schiffahrt auf dem Flusse thatsächlich aus geübt wird oder nicht. Unter „schiffbar“ ist, wie das Ober⸗Ver⸗ waltungsgericht in derselben Sache des weiteren ausführt, die Be⸗ nutzbarkeit des Flusses als Wasserstraße für den Transpor von Sachen oder Personen zu verstehen, wogegen das Be⸗ fahren des Flusses mit kleinen Kähnen und Nachen ihn noch nicht zu einem schiffbaren macht. Ferner kann in dem Falle, wenn der Fluß zwar die erforderliche Wassermenge führt, jedoch natürliche Hindernisse, wie beispielsweise Felsen oder Stromschnellen, der Schiffahrt in de Weg treten, von einer natürlichen Schiffbarkeit nicht die Rede sein dagegen vermögen künstlich geschaffene Hindernisse, wi Stauanlagen und Brücken, dem Flusse die vorhandene Eigenschaf der natürlichen Schiffbarkeit nicht 12 nehmen, und noch weniger kan dies von dem Mangel an Schiffahrtsanlagen geen. wie z. B. vo dem Mangel eines Leinpfades. — Die Ortspolizeiverwaltung zu Sch hatte durch Verfügung dem A., Eigenthümer eines an der Küddow — einem Fluß — belegenen Grundstücks, aufgegeben, eine an seinem Grundstück befindliche Anlandun abzutragen un das alte Ufer wiederherzustellen. Auf die Klage des Eigenthümers A. hat der Bezirks⸗Ausschuß die angefochtene Verfügung der Polizei⸗ verwaltung außer Kraft gesetzt mit der Begründung, daß die beklagt Ferses ndcüns zum Erlaß einer Anordnung des in Frage stehenden
nhalts in Bezug auf die Küddow nicht zuständig gewesen sei, weil dieser Fluß und zwar auch noch auf derjenigen Strecke, an welche das Grundstück des Gegners grenze, von Natur schiffbar und deshalb ein öffentlicher Fluß sei, obgleich zur Zeit au demselben die Schiffahrt thatsächlich nicht wird. Urtheil lagen übereinstimmende Gutachten von Sachverständigen zu Grunde, wonach der Fluß die für die Schiffahrt erforderliche Wasser⸗ menge führt und natürliche Hindernisse der Schiffahrt nicht in den Weg treten, jedoch der Mangel eines Treidelweges, verschiedene über die Küddow führende Brücken, viele Krümmungen des Flusses und dessen starkes Gefälle den Betrieb der Schiffahrt auf dem Fluß zur Zeit wesentlich erschweren. Auf die Berufung der Beklagten bestätigte das Ober⸗Verwaltungsgericht die Vorentscheidung, indem es die oben hervorgehobenen Sätze aussprach und im Anschluß daran betonte, daß die erwähnten, die Schiffahrt erschwerenden Umstände an der natürlichen Schiffbarkeit der Küddow nichts zu ändern ver⸗ mögen. (III. 350.)
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Griechenland.
Durch Königliche Verordnung vom 15. v. M. ist über die aus dem Golf von Adalia kommenden Schiffe eine fünftägige Beobachtungs⸗ quarantäne verhängt worden, welcher sich dieselben in allen denjenigen griechischen Häfen, in welchen sich eine Sanitätsbehörde befindet, oder in den Quarantäne⸗Anstalten von St. G bei Salamis o Vido unterziehen können.
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In der Woche vom 18. bis 24. August blieb der Gesundheits⸗ stand in Berlin ein der Vorwoche ähnlicher; die Sterblichkeit zeigte eine kleine Abnahme (von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr berechnet, 22,9 gegen 23,7 der Vorwoche). Unter den Todesursachen überwogen noch immer akute Darmkrankheiten, die bei der abnorm hohen Temperatur der Luft, die in der Woche, besonders in den letzten drei Tagen derselben (das Thermometer überstieg in diesen Tagen die Höhe von 29,0 ° C.) herrschte, wiederum eine große Zahl von Todesfällen veranlaßten, obwohl die Zahl derselben eine etwas kleinere als in der Vorwoche war (308 gegen 329). Die Gestorbenen standen auch in dieser Woche über⸗ wiegend im Alter von noch nicht 2 Jahren. Die Theilnahme des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war etwas kleiner als in der Vorwoche; von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 124 Säuglinge. Etwas seltener kamen auch akute Entzündungen der Athmungsorgane zum Vorschein. Erkrankungen an Grippe sind wenig bekannt geworden; doch wurden 2 Todesfälle infolge von Grippe gemeldet. Von den anderen Infektionskrankheiten blieben Erkrankungen an Typhus und Masern in beschränkter Zahl, während Erkrankungen an Scharlach und Diphtherie etwas häufiger, zumeist aus der jenseitigen Louisenstadt und dem Stralauer Viertel, Erkrankungen an Diphtherie auch aus der Rosenthaler Vorstadt, zur Anzeige gelangten. Erkran⸗ kungen an Kindbettfieber wurden 4 bekannt. Eine weitere Erkrankung an Genickstarre wurde nicht gemeldet. Rosenartige Entzündungen des Zellgewebes der Haut blieben selten. Erkrankungen an Keuchhusten wurden etwas mehr beobachtet, während rheumatische Beschwerden aller Art keine wesentliche Veränderung in ihrem Vorkommen auf⸗ wiesen.
Handel und Gewerbe.
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkt vom 4. September 1895. Auftrieb u. Markt⸗ preise nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 309 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) I. Qualität —,— ℳ, II. Qualität —,— ℳ, III. Qualität 96 — 108 ℳ, IV. Qualität 84 — 90 ℳ — Schweine. Auftrieb 8282 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenb. 96 — 98 ℳ, Landschweine: a. gute 92 — 94 ℳ, b. geringere 86 — 90 ℳ, Galizier —,— ℳ, leichte Ungarn —,— ℳ, bei 20 % Tara, Bakonyer —,— ℳ bei — kg Tara pro Stück. — Kälber. Auftrieb 1315 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 1,26 — 1,32 ℳ, II. Qualität 1,16 — 1,24 ℳ, III. Qualität 1,06 — 1,14 ℳ — Schafe. Auftrieb 1268 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 1,08 — 1,20 ℳ, II. Qualität 0,96 — 1,00 ℳ, III. Qualität —,— ℳ
Verkehrs⸗Anstalten.
Braun schwe ig, 5. September. Heute ist der Fern sprech⸗ verkehr Braunschweig — Bremen — Bremerhaven—Vegesack eröffnet
worden.
Bremen, 5. September. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Havel“ ist am 3. September Abends in Southampton angekommen und hat die Reise nach Bremen fortgesetzt; er überbringt 236 Passagiere und volle Ladung. Der Post⸗ dampfer „Wittekind“ hat am 3. September Nachmittags Lizard passiert. Der Postdampfer „Braunschweig“ ist am 3. September Nachmittags von New⸗York nach der Weser abgegangen. Der Schnelldampfer „Spree“ hat am 4. September Vormittags Beachy Heath passiert. Der Postdampfer „Graf Bismarck“ hat am 4. September Nachmittags die Reise von Antwerpen nach Oporto fortgesetzt. Der Postdampfer „Mark“ hat am 3. September Nach⸗ mittags die Reise von Villa Garcia nach dem La Plata fort⸗ sebt. Der Reichs⸗Postdampfer „Habsburg“ hat am 3. September Abends die Reise von Vigo nach Southampton fortgesetzt. “
Theater und Mufik.
Zentral⸗Theater. “ Mit der Gesangsposse „Eine tolle Nacht“ wurde gestern Abend die neue Spielzeit eröffnet. Als Verfasser werden Julius Freund und W. Mannstädt genannt, die schon früher mit Erfolg