1895 / 212 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Sep 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Das dritte Vierteljahrsheft zur Statistik des Deutschen Reichs III., Jahrgang 1895 giebt u. a. Auskunft über die den Weinh im * Zollgebiet für das Etatsjahr 1894/95 ewährten Zollbegünstigungen. b 1 8 Im Söhe waren hieran betheiligt 608 Weinhandlungen (1893/94: 588), davon 246 in Preußen (Provinz Brandenburg 41, Pommern 39, Hannover 37, Schleswig⸗Holstein 28, Hessen⸗Nassau 22, Schlesien 20, Rheinland 17, Westpreußen 11, Ostpreußen 10, Sachsen, Posen und Westfalen zusammen 21), 52 in Bayern, 18 im Königreich Sachsen, 20 in Württemberg, 17 in Baden, 51 in Hessen, 18 in Mecklenburg, 19 in Lübeck, 34 in Bremen, 75 in Hamburg und 42 in Elsaß⸗Lothringen. Von diesen Weinhandlungen hatten 302 eisernen Kredit 1893/94: 305 und 372 Theilungsläger für Wein 1893/94: 338 —; mehrere hatten beides zugleich. Auf eisernen Kredit waren am 31. März 1895 abgelassen 38 424 t (1000 kg) zum Zollsatz von 20 für 100 kg, 2496 t zum Zollsatz von 24 ℳ, 126 t zum Zoll⸗ satz von 36 ℳ, 12 t zum Zollsatz von 48 und 10 t zum Zollsatz von 80 Zur gleichen Zeit waren in den Theilungslägern vor⸗ handen rund 46 300 t Wein. Der Betrag des im Laufe des Jahres 1894/95 den öC“ für Weinzoll bewilligten Geldkredits belief sich auf rund 4,4 Millionen Mark.

Nach der endgültigen Feststellung des Kaiserlichen Statistischen der Ernteertrag im Deutschen Reich: 18 vom Hektar im Durchschnitt von 1884/93 1,38 t 1,18 1,03 1,31 1,15

m Jahre 1894

8 1894 3 012 271

1,52 1,23 1,17 1,49 5 250 152 1,34

Kartoffeln 29 049 238 9,60 8,64

Wiesenhauu 18 970 259 3,21 2,83

Der durchschnittliche Ernteertrag des Jahres 1894 lag durchgängig über dem zehnjährigen Durchschnitt.

Bier⸗ und Fleischverbrauch im Königreich Sachsen.

Die Zu⸗ oder Abnahme des Bier⸗ und Fleischkonsums ist ein sicheres Kennzeichen des sich hebenden oder verminderten Wohlstandes eines Volkes, insbesondere auch der arbeitenden Bevölkerung. Im Königreich Sachsen ist die Zahl der Bierbrauereien seit vierzig Jahren nur wenig von 708 auf 726 gestiegen; aber die Menge des gewonnenen Bieres hat sich in dieser Zeit beinahe vervierfacht: statt 900 000 hl, wie im Jahre 1855, braut man jetzt ca. 4,2 Millionen Hektoliter im Jahre. Dementsprechend hat sich auch der Ertrag der Brausteuer von 622 000 auf ca. 2,7 Millionen Mark gehoben. Die Menge der verwendeten steuerpflichtigen Braustoffe ist in derselben Zeit nach den Veröffentlichungen des Königlichen Statistischen Bureaus von 15 ½ Millionen auf ca. 67 Millionen Kilogramm gestiegen, und zwar sind im letzten Jahr 66,47 Millionen Kilogramm geschrotenes Gerstenmalz, 88 000 kg geschrotenes Weizen⸗ malz, 6200 kg sonstiges Getreide, 84 000 kg Reis, 250 kg Stärke, 113 000 kg Zucker, 2900 kg Syrup und 194 000 kg sonstige Malz⸗ surrogate zum Brauen verwendet worden. Die seit mehreren Jahren übliche Verwendung von Reis zur Bierbereitung hat in letzter Zeit eine auffällige Abnahme erfahren, dagegen ist der Ver⸗ brauch von Weizen zur Herstellung von Weizenbier erheblich gestiegen. Die Ausfuhr von Bier aus Sachsen gegen Steuervergütung ist ohne Bedeutung, die Biereinfuhr aus Bayern und dem Auslande, ins⸗ besondere aus Böhmen, hat dagegen von Jahr zu Jahr bedeutend zugenommen. Der Fleischverbrauch der sächsischen Be⸗ völkerung läßt sich, soweit Rinder und Schweine in Betracht kommen, enau ermitteln, weil für jedes geschlachtete Rind und Schwein eine ftaatliche Schlachtsteuer und von dem über die Landesgrenze ein⸗ geführten Fleisch eine Uebergangsabgabe erhoben wird. Die daraus gewonnene amtliche Statistik weist nach, daß von 1855 bis 1894 der Verbrauch von Rindfleisch von 14,81 Millionen auf 51,07 Millionen Kilogramm, der Verbrauch von Schweinefleisch von 15,49 Millionen auf 80,63 Millionen Kilogramm im Jahre anstieg. Auf den Kopf der in diesen Jahren stark ange⸗ wachsenen Bevölkerung berechnet, stieg der Verbrauch von 7,3 auf 13,8 kg beim Rindfleisch und von 7,6 auf 21,8 kg beim Schweine⸗ fleisch, der Verbrauch beider Fleischsorten zusammen mithin von 14,9 auf 35,6 kg. Dazu kommt dann noch der gleichfalls bedeutende Verbrauch an Kalbfleisch und Schöpsenfleisch, über den es statistische Angaben nicht giebt, da die betreffenden Schlachtthiere nicht ver⸗

steuert werden.

Invaliditäts⸗ und Altersversicherung

An Anträgen auf Gewährung von Renten sind bei der Hanseatischen Versicherungsanstalt eingegangen: a. an Altersrenten: im Laufe des Jahres 1891 1105, 1892 404, 1893 381, 1894 353 und in der Zeit vom 1. Januar bis Ende August 1895 243, zusammen 2486; b. an Invalidenrenten: im Laufe des Jahres 1892 181, 1893 301, 1894 550 und in der Zeit vom 1. Ja⸗ nuar bis Ende August 1895 581, zusammen 1613; mithin sind seit Beginn des Jahres 1891 bei der Hanseatischen Versicherungsanstalt an Rentenanträgen eingegangen 40999. Von den Anträgen auf Altersrente entfallen auf das Gebiet der freien und Hanse⸗ stadt Lübeck 421, Bremen 536, Hamburg 1529 und von den auf Invalidenrente auf das Gebiet von Lübeck 201, Bremen 533, Hamburg 879. Von den Anträgen auf Altersrente waren bis Ende August erledigt 2457, und zwar 2153 durch Rentengewäh⸗ rung, 267 durch Ablehnung und 37 auf sonstige Weise. Von den Altersrentenempfängern sind inzwischen ausgeschieden 403, von diesen sind verstorben 384. Von den Anträgen auf Invalidenrente waren bis Ende August erledigt 1541, und zwar 1142 durch Renten⸗ gewährung, 339 durch Ablehnung und 60 auf sonstige Weise. Von den Invalidenrentenempfängern sind inzwischen ausgeschieden 254, von diesen sind verstorben 240. Auf die Gebiete der drei Hanse⸗ städte vertheilen sich die noch im Bezug der Renten befind⸗ lichen Personen folgendermaßen: Lübeck 297 Altersrenten, 112 Invalidenrenten, Bremen 387 Altersrenten, 322 Invaliden⸗ renten, Hamburg 1066 Altersrenten, 454 Invalidenrenten. Die Jahressumme der bis jetzt gewährten Renten macht insgesammt 482 509 aus, von welchem Betrage 89 186 für die inzwischen ausgeschiedenen Rentenempfänger abzusetzen sind. Nach den Berufs⸗ zweigen vertheilen sich die 3295 Rentenempfänger auf folgende Gruppen: Landwirthschaft und Gärtnerei 222, Industrie und Bauwesen 1391, e 8h Verkehr 588, sonstige Berufsarten 290, Dienst⸗ oten ꝛc. 1 8

also

Wohlfahrtseinrichtungen. 8 Wie die „Zeitschrift der Zentralstelle für Wohlfahrtseinrichtungen“ mittheilt, ist seitens der Kantine der Kaiserlichen Werft zu Kiel für die Arbeiter der Werft auf den der letzteren benachbarten Höhen ein Grundstück von rund 11 ha Größe er⸗ worben, welches als Park eingerichtet und in dem auch demnächst ein Erholungshaus erbaut werden soll. Ein Theil ist vorläufig noch in kleinen Stücken an Arbeiter ver⸗ pachtet, eine Fläche von 10000 qm als Turn⸗ und Spielplatz horizontal eingeebnet. Es ist geplant, daß dort in nächster Zeit die Lehrlinge der Werft an Sonntagen in Jugendspielen unterwiesen werden, daß aber auch die Schuljugend an Wochentagen unter Aufsicht ihrer Lehrer den Platz benutzen darf. 1““

Zur Arbeiterbewegung. Aus Leipzig berichtet die „Lpz. Ztg.“, daß in einer Versamm⸗ lung der dortigen Töpfer mitgetheilt wurde, es sei in einer von Vertretern der Meister und Gehilfen abgehaltenen Sitzung beschlossen worden, dem im Jahre 1891 eingeführten, bisher aber vielfach durch⸗ brochenen Lohntarif nach einigen Abänderungen vom 1. Oktober d. J. ab, zunächst auf ein Jahr, wieder volle Gültigkeit zu geben, wodurch den

Gehilfen die gewünschte Lohnerhöhung zu theil wird. Die Meister haben nur unter der Bedingung zugestimmt, daß die Gehilfen für die Durchführung des Tarifs bei allen Meistern eintreten; dem gegenüber haben die Meister sich verpflichtet, diejenigen Gehilfen in Arbeit zu nehmen, die infolge ihres Eintretens für den Tarif die Arbeit ge⸗ zwungen oder freiwillig verlassen haben.

Aus Cardiff meldet „W. T. B.“ vom gestrigen Tage: Der Kongreß der englischen Gewerkpereine (vgl. Nr. 211 d. 8. beschloß gemäß der neuen Geschäftsordnung, vom Kongre alle Delegirten auszuschließen, welche nicht eigentliche Ar⸗ beiter sind. Ausgeschlossen sind somit Tom Mann und Burns, sowie alle Trade Councils und ferner Delegirte, die nicht bezahlte Arbeiterbeamte von Trades⸗Unions sind. Der Kongreß nahm später mit großer Mehrheit einen Antrag zu Gunsten des Acht⸗ stundentages an, wovon nur die Bergarbeiter ausgenommen sein sollen; ferner wurde einstimmig eine Entschließung angenommen, welche die schleunige Abschaffung des Oberhauses verlangt.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Nachweisung über den Stand von Thierseuchen im Deutschen Reich am 31. August 1895.

(Nach den Berichten der beamteten Thierärzte zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamt.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts⸗ ꝛc. Bezirke) verzeichnet, in welchen Rotz, Maul⸗ und Klauenseuche oder Lungen⸗ seuche am 31. August herrschten. Die Zahlen der betroffenen Ge⸗ meinden und Gehöfte sind letztere in Klammern bei jedem

Kreise vermerkt.

A. Notz (Wurm). Reg.⸗Bez. Danzig: Danziger Niederung 1 (1), Reg.⸗Bez. Marienwerder: Strasburg i. Westpr. 1 (1), Briesen 1 (1), Tuchel 1 (1). Stadtkreis Berlin 1 (3). Reg.⸗Bez. Potsdam: Niederbarnim 1 (1), Westprignitz 2 (2). Reg.⸗Bez. Stralsund: Greifswald 1 (1), Grimmen 1 (1). Reg.⸗ Bez. Posen: Schmiegel 1 (1), Kosten 2 (2), Rawitsch 1 (1). Reg.⸗Bez. Brom berg: Inowrazlaw 2 (2), Strelno 1 (1), Mogilno 1 (1). Reg.⸗Bez. Breslau: Namslau 1 (1), Oels 1 (1), Trebnitz 1 (1), Neumarkt 1 (1), Stadtkreis Breslau 1 (1), Glatz 1 (1), EE1 1 (1). Reg.⸗Bez. Liegnitz: Goldberg⸗Hainau 1 (1), andeshut 1 (1). Reg.⸗Bez. Oppeln: Rybnik 1 (1). Reg.⸗Bez. Erfurt: Stadtkreis Mühlhausen 1 (1), Landkreis Mühlhausen 1 (1). Reg.⸗Bez. Schleswig: Landkreis Kiel 1 (1), Stormarn 1 (1). Reg.⸗Bez. Hannover: Sulingen 1 (1). Reg.⸗Bez. Arnsberg: Arnsberg 5 (11). Reg.⸗Bez. Düsseldorf: Mülheim a. Ruhr 1 (1). Reg.⸗Bez. Trier: Wittlich 1 (1). Reg.⸗Bez. Aachen: Stadtkreis Aachen 1 (1), Landkreis Aachen 1 (1). Bayern. Reg.⸗Bez. Niederbayern: Landbezirk Passau 1 (1). Reg.⸗Bez. Pfalz: Kirchheimbolanden 1 (1). Württemberg. Jagstkreis: 1 1 (1), Hall 1 (1). Donaukreis: Göppingen 1 (1), Ulm 1 (1), Waldsee 1 (1). Braunschweig. Helmstedt 1 (1). Hamburg. Geestlande 2 (2), Marschlande 1 (1), Bergedorf 1 (1). Elsaß⸗ Lothringen. Ober⸗Elsaß: Mülhausen 1 (1). Zusammen 56 Gemeinden ꝛc. und 64 Gehöfte.

B. Maul⸗ und Klauenseuche.

Reg.⸗Bez. Marienwerder: Thorn 1 (1), Deutsch⸗ Reg.⸗Bez. Potsdam: Oberbarnim 1 (1), Westhavel⸗ land 1 (1). Reg.⸗Bez. Posen: Neutomischel 1 (1). Reg.⸗Bez. Bromberg: Wongrowitz 1 (1). Reg.⸗Bez. Merseburg: Stadt⸗ kreis Halle a. S. 1 (1), Querfurt 1 (1), Merseburg 1 (1). Reg.⸗Bez. Erfurt: Schleusingen 6 (37). Reg.⸗Bez. Lüneburg: Landkreis Hn; (4). Reg.⸗Bez. Stade: Geestemünde 6 (23). Reg.⸗ Bez. Münster: Landkreis Münster 1 (1). Reg.⸗Bez. Koblenz: Mayen 1 (1), Ahrweiler 1 (1). Reg.⸗Bez. Trier: Saarbrücken 2 (2), Sankt Wendel 1 (2). Reg.⸗Bez. Aachen: Jülich 2 (2). Bayern. Reg.⸗Bez. Oberbayern: Berchtesgaden 1 (1), Ebersberg 1 (1), Schongau 1 (6), Tölz 1 (3), Landbezirk Traunstein 1 (3). Reg.⸗Bez. Oberpfalz: Neustadt a. W. N. 1 (1), Tirschenreuth 2 (10). Reg.⸗Bez. Oberfranken: Landbezirk Bamberg I 1 (1), Landbezirk Forchheim 1 (1), Kronach 1 (2), Landbezirk Kulmbach 2 (3), Lichten⸗ fels 6 (22), Münchberg 2 (2), Stadtsteinach 6 (19), Staffelstein 1 (1), Wunsiedel 1 (1). Reg.⸗Bez. Mittelfranken: Landbezirk Rothenburg a. T. 1 (2). Reg.⸗Bez. Unterfranken: Ebern 1 (1), Gerolzhofen 2 (4), Hammelburg 1 (3), Haßfurth 1 (1), Königshofen 1 (1), Landbezirk Schweinfurt 3 (4). Reg.⸗Bez. Schwaben: Stadtbezirk Memmingen 1 (1), Landbezirk Kempten 1 (1), Landbezirk Memmingen 2 (4). Sachsen. Kreishauptm. Leipzig: Döbeln 1 (1), Rochlitz 1 (1). Kreishauptm. Zwickau: Plauen 1 gi). Württem⸗ berg. Neckarkreis: Backnang 1 (1), Böblingen 1 (6), Heilbronn h5) Fondech 1 (3), Ludwigsburg 1 (17), Marbach 1 (3). Jagst⸗ kreis: Crailsheim 1 (3), Gerabronn 2 (4), Heidenheim 4 (17), Künzelsau 4 (19), Mergentheim 1 (1), Neresheim 1 (4). Donau⸗ kreis: Blaubeuren 1 (2), Geislingen 4 (34), Laupheim 1 (2), Riedlingen 1 (3), Ulm 1 (4). Baden. Landeskommiss. Konstanz: Engen 1 (17), Donaueschingen 1 (1). Landeskommiss. Freiburg: Freiburg 1 (5), Neustadt 1 (1). Landeskommiss. Mannheim: Adelsheim 4 (119), Buchen 1 (45), Mosbach 1 (1), Tauberbischofsheim 2 (42). Sachsen⸗Weimar. Neustadt a. O. 1 (2). Oldenburg. Herzogthum Ol denburg: Brake 1 (15). veennes . Wolfen⸗ büttel 1 (1). Sachsen⸗Meiningen. Hildburghausen 1 (Ortssperre). Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Herzogthum Coburg: Landbezirk Coburg 1 (2). Herzogthum Gotha: Landbezirk Ohrdruf 1 (26). Schwarz⸗ burg⸗Rudolstadt. Königsee 1 (1). Elsaß⸗Lothringen. Unter⸗ Elsaß: Hagenau 1 (1). Ober⸗Elsaß: Altkirch 1 (7), Mülhausen 5 (33), Thann 2 (6). Zusammen 135 Gemeinden ꝛc. und 645 Gehöfte. 8

Preußen. Dirschau 1 (1).

Preußen. Krone 3 6(3).

8 C. Lungenseuche.

Preußen. Reg.⸗Bez. Magdeburg: Jerichow I 1 (1), Kalbe 1 (1), Wolmirstedt 5 (7), Neuhaldensleben 5 (5). Reg.⸗Bez. Düsseldorf: Landkreis Krefeld 2 (3), Neuß 1 (1). Reg.⸗Bez. Köln. Stadtkreis Köln 1 (1), Landkreis Köln 3 (4), Bergheim 1 (1), Euskirchen 2 (3). Reg.⸗Bez. Aachen: Düren 3 (3). Sachsen. Kreishauptm. Leipzig: Borna 2 (3). Sachsen⸗Weimar: Apolda: 2 (2). Sachsen⸗Altenburg: Roda 1 (1). Anhalt. Zerbst 1 (2). Zusammen 31 Gemeinden ꝛc. und 38 Gehöfte.

2

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 4. d. M. gestellt 10 837, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. „In Oberschlesien sind am 3. d. M. gestellt 4125, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

. Die „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ berichtet vom rheinisch⸗west⸗ fälischen Eisen⸗ und Stahlmarkt: Die Haltung des rheinisch⸗ westfälischen Eisenmarktes ist im Verhältniß zur vorigen Woche in mancher vdegie sann noch fester geworden. Stellenweise laufen Nach⸗ fragen und Aufträge flotter ein als bisher; hier und da lassen sich selbst erhöhte Preise erzielen. Vereinzelte Werke haben ihre Erzeugung fast bis zum Schluß des Jahres untergebracht und buchen ohne Preisaufschlag keine weiteren Aufträge mehr. Für einige Artikel wird es aber noch recht schwer, ihre un⸗ lohnenden Preise aufzubessern. Eisenerze sind im wesent⸗ lichen unverändert geblieben. Im Siegerland sind Spateisensteine, namentlich geröstete, für Lieferung im letzten Vierteljahr gut gefragt. Luxemburg⸗Lothringer Minette ist in Haltung und Preis unverän⸗ dert. Ausländische Erze sind in letzter Zeit wieder mehr be⸗ gehrt. Auf dem Roheisenmarkt hat die feste Tendenz

der letzten Wochen im wesentlichen angehalten. allmählich, sich für das vierte Vierteljahr zu decken, und da manche Hochofenwerke ihre Erzeugung schon für einige Monate verschlossen haben, so dürfte eine energischere Abnahme der Lager⸗ vorräthe als bisher zu erwarten sein. Die Preise behaupten sich vorläufig auf ihren bisherigen e doch hofft man, wenn die jetzige Stimmung anhält, bald auch Aufbesserungen durchsetzen zu können. Auf dem Walzeisenmarkt hält die im ganzen befriedigende Nach⸗ frage und die feste Haltung unverändert an. Stabeisen erfreut sich nach wie vor einer guten Nachfrage; die besseren Werke sind auf 6 bis 8 Wochen gut mit Aufträgen versehen, und der Betrieb ist ein regelmäßiger. Das Trägergeschäft ist noch leidlich lebhaft, ohne daß sich höhere Preise er⸗ zielen ließen. Ueber Bandeisen liegen keine Nachrichten von Belang vor; Preis⸗ und Absatzverhältnisse sind unverändert. Die Nachfrage in Grobblechen hat sich merklich gehoben; die Käufer scheinen eingesehen zu haben, daß längere Zurückhaltung der festen Haltung von Walzeisen gegenüber von keinem Erfolg ist, und treten deshalb zahlreicher an den Markt. Die Preise sind fest, aber noch wenig lohnend. Für Feinbleche hat die stärkere Nachfrage angehalten, der ist stellenweise sogar ein recht flotter; die Folge davon ist, daß auch die Preise fest sind und stellenweise sogar kleine Erhöhungen durchgesetzt werden können. Auch für Walzdraht hat die bessere Nachfrage angehalten. Nieten sind vernachlässigt und niedrig im Preise. Die Maschinen⸗ und Konstruktionswerkstätten haben nur vereinzelt lohnende Be⸗ schäftigung; ein großer Theil von ihnen arbeitet noch mit beschränktem Betriebe und erzielt wenig Nutzen. Die Eisengießereien sind Sicfahe nur vereinzelt genügend beschäftigt, wovon selbst die früher esser beschäftigten Röhrengießereien nicht auszunehmen sind.

Ueber die Geschäftslage der Bahnwagenanstalten ist nichts Neues

zu berichten.

Die „Statistischen Uebersichten, betreffend den auswärtigen Handel des österreichisch⸗ungarischen Zoll⸗ gebiets im Jahr 1895“, die vom Statistischen Departement im österreichischen Handels⸗Ministerium zusammengestellt werden, enthalten im VIII. Heft die Ein⸗ und Ausfuhr im Juli 1895.

Magdeburg, 4. September. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker, exkl., von 92 % —, neue —,—. Kornzucker exkl., 88 % Rendement —,—, neue 9,70 9,90. Nachprodukte exkl., 75 % Rendement 7,05 7,70. Fest. Brotraffinade I 22,75 23,00. Brotraffinade II 22,50. Gem. Raffinade mit Faß 22,50 23,00. Gem. Melis I mit Faß 22,00. Fest. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. September 9,50 Gd., 9,57 ½ Br., pr. Ok⸗ tober 10,00 bez., 10,02 ½ Br., pr. November⸗Dezember 10,15 Gd., 10,17 ¼ Br., pr. Januar⸗Februar 10,37 ½ Gd., 10,42 ½ Br. Fest.

Leipzig, 4. September. 8 T. B.) Kammzug⸗Termin⸗

handel. La Plata. Grundmuster B. pr. September 3,37 ½ ℳ, pr. Oktober 3,40 ℳ, pr. November 3,42 ½ ℳ, pr. Dezember 3,42 ½ ℳ, pr. Januar 3,45 ℳ, pr. Februar 3,47 ½ ℳ, pr. März 3,50 ℳ, pr. April 3,50 ℳ, pr. Mai 3,52 ½ ℳ, pr. Juni 3,52 ½ ℳ, pr. Juli 3,55 ℳ, pr. August 3,55 Umsatz 90 000 kg. Behauptet.

Mannheim, 4. September. (W. T. B.) Produktenmarki. Weizen pr. November 13,80, pr. März 14,25. Roggen pr. November 11,60, pr. März 12,10 Hafer pr. November 12,00, pr. März 12,40. Mais pr. November 10,40, pr. März 10,40.

Bremen, 4. September (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Pektolenm Börse.) Fest Loko 6,20 Br. Baumwolle.

xest. Upland middl. loko 40 ½ 34. Schmalz. Ruhig. 32 ¾ ₰, Armour shield 32 ½ ₰, Cudahy 33 ½ ₰, Fairbanks 27 ½ ₰. Speck. Ruhig. Short clear middling loko 30. Wolle. Umsatz 105 Ballen. Taback. Umsatz 18 Faß Stengel.

Hamburg, 4. September. (W. T. B.) Kaffee. MMacgeeitt⸗ge⸗ bericht.) Good average Santos pr. September 74 ½, pr. Dezember 73, pr. März 71 ¾, pr. Mai 71. Behauptet. Zuckermarkt. (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rende⸗ ment neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. September 9,55, pr. Dezember 10,27 ½, pr. März 10,55, per Mai 10,72 ½. Fest.

Wien, 4. September. (W. T. B.) Ausweis der österreichisch⸗ ungarischen Staatsbahn Eéösterreichisches Netz) vom 1. bis 31. August 2 302 052 Fl., Mindereinnahme gegen den entsprechenden Zeitraum des vorigen Jahres 178 560 Fl.

Die Brutto⸗Einnahmen der Orientbahnen betrugen in der 33. Woche (vom 13. August bis 19. August 1895) 210 639 Fr., Zunahme gegen das Vorjahr 32 654 Fr. Seit Beginn des Betriebsjahres (vom 1. Januar bis 19. August 1895) betrugen die 1““ 6 394 873 Fr., Abnahme gegen das Vorjahr 84 316 Fr.

Pest, 4. September. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen loko behauptet, pr. Herbst 6,36 Gd., 6,38 Br., pr. Frühjahr 6,83 Gd., 6,835 Br. Roggen pr. Herbst 5,66 Gd., 5,68 Br., pr. Frühjahr 6,40 Gd., 6,46 Br. Hafer pr. Herbst 5,66 Gd., 5,68 Br., pr. Frühjahr 5,95 Gd., 5,97 Br. Mais pr. September⸗Oktober 5,35 Gd., 5,40 Br., pr. Mai⸗Juni 4,61 Gd., 4,62 Br. Kohlraps pr. August⸗ September 9,55 Gd., 9,65 Br. 2

London, 4. September. (W. T. B.) An der Küste 4 Weizen⸗ ladungen angeboten. 1

96 % Javazucker 11 ¾ stetig, Rüben⸗Rohzucker loko 9 ½ stetig. Chile⸗Kupfer 46 ⅛, pr. 3 Monat 47 ¼. 3 b

Amsterdam, 4. September. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 55 ½¼. Bankazinn 39 ¼. 8

New⸗York, 4. September. (W. T. B.) Die Börse er⸗ öffnete in fester Haltung; im weiteren Berlauf trat eine allgemeine

reissteigerung ein; der Schluß blieb recht fest. Der Umsatz der Aktien betrug 435 000 Stück. 3

Weizen eröffnete in stetiger Haltung, 86 dann aber während des ganzen Börsenverlaufs infolge matter Auslandsnachrichten und Verkäufe des Auslandes sowie auf Realisierungen in New⸗York und reichliches Angebot im Nordwesten. Schluß willig. Mais fetzte höher ein, ging aber dann infolge günstiger Witterung sowie infolge der matten Weizennotierungen im Preise zurück und schloß willig.

Waarenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗Yort 8 ½, do. do. in New⸗Orleans 711⁄16, Petroleum Stand. white in New⸗York 7,10, do. do. in Philadelphia 7,05, do. rohes (in Casfes) —, do. Pipe line Certific. pr. Juli 125 ½ nom., Schmalz Western steam 6,20, do. Rohe u. Brothers 6,50, Mais per September 39, do. per Oktober 38 ¾, do. per Dezember 35 ¾. Rother Winterweizen 64 ¼, Weizen per September 63 ⅜, do. per Oktb. 63 ⅛, do. per Dezember 65 ½, do. pr. Mai 69 ⁄⅜. Getreidefracht nach Liverpool 2, Kaffee fair Rio Nr. 7 16, do. Rio Nr. 7 per Oktober 14,60, do. do. per Dezember 14,45, Mehl, Spring⸗Wheat clears 2,80, Zucker 3, Kupfer 12,10.

Weizen ⸗Verschiffungen der letzten Woche von den atlantischen Häfen der Vereinigten Staaten nach Groß⸗ britannien 72 000, do. nach Frankreich —, do. nach anderen Häfen des Kontinents 6000, do. von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 29 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents

ts

QOrts.

Chicago, 4. September. (W. T. B.) Weizen anfangs stetig, dann einige Zeit fallend infolge großer Ankünfte im Nordwesten, schwächerer Kabelberichte und lebhafter Verkäufe; später trat 8 Deckungen der Baissiers eine Besserung ein, die jedoch gegen Schlu auf allgemeine Liquidation wieder verloren ging. Schluß, ruhig. Mais weichend infolge günstiger Ernteberichte und im Einklang mit dem Weizen. Schluß wihlig. 1

Weizen pr. September 58 ¾, pr. Dezember 60 ½. Mais pr. September 32 ¼. Schmalz pr. September 5,82, pr. November —. Speck short elear nom ork pr. September 8,25.

Man beginnt

Wilcox

9

v1 Zwe 1 te Beilage zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen

8 212.

ormulare und Anweisungen für die Volkszühlung von 1895.

Königreich Preußen. Volkszählung am 2. Dezember 1895. Zählkarte für in der Haushaltung Anwesende.

Zählkarte Nr. des Zählbriefes Nr. Zählbezirk Nr. Stadtgemeinde Kreis

Zählort

Landgemeinde Gutsbezirk

1) Vor⸗ und Familienname:

2) Geschlecht: männlich, weiblich. streichen!)

3) Alter: geboren den oder in vollen Jahren: Jahre alt.

49) BE1“ ledig (d. h. weder verheirathet noch ver⸗ eirathet gewesen), verheirathet, verwittwet, geschieden (auf (Zutreffendes ist zu unter⸗

(Zutreffendes ist zu unter⸗

im Jahre

Lebenszeit gerichtlich getrennt). streichen!) 5) Religionsbekenntniß: 6) Staatsangehörigkeit: 7) Beruf, Stand, Erwerb, Gewerbe, Geschäft oder Nah⸗ rungszweig:

Berlin, Donnerstag, den 5. September Khnigreich Preußen. Volkszählung am 2. Dezember 1895. Haushaltungsverzeichniß des Zählbriefes Nr. ——— Zählbezirk Nr. Stadtgemeinde

Landgemeinde Gutsbezirk

Zählort

Kreis

Ver⸗ wandt⸗ schaft oder

sonstige Stellung

zum Haushal⸗ tungs⸗ vorstande.

Familien⸗ name.

Orts⸗ anwesende Bevölkerung.

nd reichs⸗

. angehörige aktive Militär⸗

(Für (kann Ehefrauen der abgekürzt Name des werden.) Mannes.)

i

personen.

Laufende Nummer. Darunter s Religionsbekenntniß.

a. Haupt⸗Beruf oder ⸗Erwerb: b. Stellung im Hauptberufe (geschäftliches, Dienstverhältniß):

8) Für männliche und weibliche Arbeiter, Dienstboten, Ge⸗ sellen und sonstige Arbeitnehmer, auch für Haus⸗ industrielle und Heimarbeiter, mit Ausschluß der dauernd völlig Erwerbunfähigen:

a. Angabe, ob gegenwärtig (d. h. am 2. Dezember 1895) in Arbeit, Stellung (ja oder nein)?

b. Wenn die Frage 8a mit „nein“ beantwortet ist: 8 Seeit wieviel Tagen außer Arbeit, Stellung? —t— IFst die Arbeitslosigkeit durch vorübergehende Arbeitsunfähig⸗

8 keit veranlaßt (ja oder nein)) t 9) Für reichsangehörige Militärpersonen des arine im aktiven Dienste, sowie für Militär⸗ und Marineverwaltung: Charge Truppentheil, Kommando⸗ oder Verwaltungsbehörde

Arbeits⸗ oder

eeres und der ivilbeamte der

10) Für reichsangehörige landsturmpflichtige Männer im Alter von 39 bis 45 Jahren: Angabe, ob militärisch ausgebildet: a. im Heere? b. in der Marine? oder c. ob nicht militärisch ausgebildet? (Zu⸗ treffendes ist zu unterstreichen!) 11) Etwaige Mängel und Gebrechen: Blind auf beiden Augen? taubstumm? geisteskrank? Ist das Gebrechen angeboren oder später entstanden? (Zutreffen⸗ des ist zu unterstreichen!) ö ““

Königreich Preußen. Volkszählung am 2. Dezember 1895. Zählkarte für in der Haushaltung Anwesende. Zählkarte Nr. 5 des Zählbriefes Nr. 5 Zählbezirk Nr. 3

b Stadtgemeinde Pyritz Kreis Zählort/ Landgemeinde Pyritz Gutsbezirk

1) Vor⸗ und Familienname: Otto Bethke 2) Geschlecht: männlich, weiblich. (Zutreffendes ist zu unter⸗ streichen!) 3) Alter: geboren den 15. Juli im Jahre 1855 oder in vollen Jahren: Jahre alt. 4) Her been: ledig (d. h. weder verheirathet noch ver⸗ heirathet gewesen), verheirathet, verwittwet, geschieden (auf Lebenszeit gerichtlich getrennt). (Zutreffendes ist zu unter⸗ streichen!) Religionsbekenntniß: evangelisch⸗lutherisch Staatsangehörigkeit: D Beruf, Stand, Erwerb, Gewerbe, Geschäft oder Nah⸗ rungszweig: a. Haupt⸗Beruf oder ⸗Erwerb: Maurer b. Stellung im Hauptberufe (geschäftliches, Dienstverhältniß): Polier Geschaftlich ür männliche und weibliche Arbeiter, Dienstboten, Ge⸗ ellen und sonstige Arbeitnehmer, auch für Haus⸗ udustrielle und Heimarbeiter, mit Ausschluß der dauernd völlig Erwerbunfähigen: a. Angabe, ob gegenwärtig (d. h. am 2. De Arbeit, Stellung (ja oder nein)? nein b. Wenn die Frage 8 a mit „nein“ beantwortet ist Seit wieviel Tagen außer Arbeit, Stellung? 14 Tage —— Ist die Arbeitslosigkeit durch vorübergehende Arbeitsunfähig keeit veranlaßt (ja oder nein)? nein 85 reichsangehörige Militärpersonen des Marine im aktiven Dienste, sowie für Militär⸗ und Marineverwaltung: Charge Truppentheil, Kommando⸗ oder Verwaltungsbehörde Für reichsangehörige landsturmpflichtige Männer im lter von 39 bis 45 Jahren: TGg-. ob militärisch ausgebildet: a. im Heere? b. in der arine? oder c. ob nicht militärisch ausgebildet? (Zu⸗ treffendes ist zu unterstreichen!) 88

Etwaige Mängel und Gebrechen: Blind auf beiden Augen? taubstumm? geisteskrank? Ist das Gebrechen angeboren oder später entstanden? (Zu⸗ reffendes ist zu unterstreichen!)

Arbeits⸗ oder

deeres und der ivilbeamte der

Laufende Nummer.

SEISSS NSSS8g

zusammen

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in den Zähl⸗ karten A und in diesem Haushaltungsverzeichniffe wird hiermit bescheinigt von

Unterschrift des Haushaltungsvorstandes: 8 oder des Zählers:

8

Muster eines ausgefüllten Haushaltungsverzeichnisses B. B. Königreich Preußen. Volkszählung am 2. Dezember 1895. Haushaltungsverzeichniß des Zählbriefes Nr. 5 Zählbezirk Nr. 3 Stadtgemeinde Pyritz Zählort Landgemeinde 2 Gutsbezirk

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är⸗

Ver⸗ wandt⸗ schaft oder

(Für skann Ceftige

Ehefrauen der abgekürzt zum Name des werden.) Haushal⸗

tungs⸗ Mannes.) vorstande.

Familien⸗

Orts⸗ anwesende Bevölkerung

sche.

Vorname

Milit

personen.

5 7

) angehörige aktive Religionsbekenntniß.

Darunter sind rei

3.

Haushal⸗ tungs⸗ vorstand

Ehefrau Sohn Neffe Geselle Magd in Woh⸗

nung und Kost

auf Be⸗ such

Friedrich Emma

Paul

Anna

Otto Joseph

Bertha

Bethke .Steffen Wendland

Emil

Reinhold

8. Borchardt Gottschalk

einquar⸗

Brunkow Sigism. tiert

zusammen V 4 1

Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben in den Zähl⸗

karten A und in diesem Haushaltungsverzeichnisse wird hiermit bescheinigt von

Unterschrift des Haushaltungsvorstandes: Hanke

b oder des Zählers:

c. Anleitung zur Ausfüllung der Zählpapiere A und B.

1) Vertheilung der Zählpapiere.

Für jede Haushaltung ist ein Haushaltungsverzeichniß B, und für jede anwesende Person dieser Haushaltung ist eine Zählkarte A bestimmt. Unter „Haushaltung“ sind die zu einer Wohn⸗ und haus⸗ wirthschaftlichen Gemeinschaft vereinigten Personen zu verstehen.

Einer Haushaltung gleich zu behandeln sind die einzeln lebenden Personen, welche eine besondere Wohnung innehaben und eine eigene Hauswirthschaft führen.“ Andere alleinstehende Per⸗ sonen, z. B. Zimmerabmiether ohne eigene Hauswirthschaft, Schlaf⸗ gänger u. s. w., werden in die Liste derjenigen Hernha dung auf⸗ genommen, bei welcher sie wohnen und welche für sie die Hauswirth⸗ schaft führt, auch wenn sie in derselben keine Verköstigung empfangen.

Die Haushaltungsvorstände werden sich vergewissern und dafür sorgen, daß keine der Personen, welche sich in den von ihnen benutzten oder weiter vermietheten befinden, bei der Zählung übergangen werde. Die in einer Kaserne oder in Massenquartieren untergebrachten oder auf Wache, in einem Arresthaus oder Lazareth befindlichen Militärpersonen, die Gäste eines Gasthauses, die Mitglieder eines

die in Anstalten aller Art (Klöster, Erziehungs⸗, Ver⸗ orgungs⸗, Armen⸗, Kranken⸗, Strafanstalten, Gefängnisse u. s. w.) untergebrachten Personen, die Bemannung eines Schiffes u. s. w. sind ebenso wie die Theilnehmer einer Haushaltung anzusehen und als eine solche zu zählen. Solche Anstaltshaushaltungen sind durch eine ent⸗ sprechende Bezeichnung im Kopfe des Haushaltungsverzeichnisses B neben der Nummer des Zählbezirks kenntlich zu machen. Das An⸗ staltspersonal (Wärter, Köchinnen u. s. w.) ist nicht bei den Gästen und Anstaltsinsassen, sondern bei der Haushaltung des Gastgebers, Anstaltsvorstehers u. s. w. bezw. für sich besonders als eigene Haus⸗ haltung aufzuführen; insoweit sich aber unter diesem Personal be⸗ sondere Haushaltungen oder einzelne Personen mit eigener Haus⸗ haltung befinden, ist für diese je ein besonderes Haushaltungsver⸗ zeichniß auszufüllen. 1

Reicht ein Haushaltungsverzeichniß für eine Haushaltung oder Anstalt nicht aus, so sind die zugehörigen Personen unter fortlaufender Nummer in zwei oder 888 Haushaltungsverzeichnisse einzutragen. In diesem Falle ist die Zahl der zugehörigen Ver⸗ zeichnisse auf dem ersten Haushaltungsverzeichniß zu vermerken.

2) Ausfüllung und Abholung der Zählpapiere. „Die Zählpapiere A und B werden am 2. Dezember Vor⸗

mittags durch die Haushaltungsvorstände bezw. eigene Hauswirth⸗ schaft führenden einzeln lebenden Personen, die Vorsteher der An⸗ stalten selbst oder geeignete Vertreter ausgefüllt. Die Richtigkeit und Vollständigkeit der darin gemachten Angaben ist von dem Haus⸗ haltungsvorstande durch Unterschrift auf dem Haushaltungsverzeich⸗ nisse B zu bescheinigen. 1

Zur Erlangung von Auskunft bei Zweifeln über die Art der Eintragungen und bei nachträglich entstehendem Bedarf an Zähl⸗ papieren wende man sich an den Zähler oder an die Zählungs⸗ kommission (Ortsbehörde).

Die Abholung der Zählpapiere durch die Zähler beginnt am 2. Dezember Mittags.

3) Personen, welche zu zählen sind.

„Ighn die Zählpapiere A und B sind alle Personen ohne Ausnahme einzutragen, welche vom 1. Dezember auf den 2. Dezember in der Wohnung des Haushaltungsvorstandes und den zugehörigen Räum⸗ lichkeiten üb ernachtet haben, ohne Unterschied, ob dieselben dauernd oder vorübergehend anwesend, Inländer oder Ausländer, Militär⸗ oder Zivilpersonen sind.

ür Personen, welche sich in der Nacht vom 1. Dezember auf den 2. Dezember in verschiedenen Wohnungen aclee haben, gilt die eigene Wohnung oder, wenn nur fremde Wohnungen in Frage stehen, diejenige Wohnung, in welcher sie sich zuletzt aufgehalten haben, als Nachtquartier. „Peersonen, welche in der bezeichneten Nacht in keiner Wohnung übernachtet haben (wie Reisende auf Eisenbahnen, Posten u. s. w., Eisenbahn⸗ und Postbedienstete, die Nacht über beschäftigte Arbeiter u. s. w.), werden in derjenigen Haushaltung gezählt, in der sie am Vormittag des 2. Dezember anlangen. „Als entscheidender Zeitpunkt gilt die Mitternacht, sodaß von den in der Nacht vom 1. Dezember auf den 2. Dezember Geborenen und Gestorbenen die vor Mitternacht Geborenen und die nach Mitternacht Gestorbenen mitzuzählen sind.

4) Zur Ausfüllung der Zählkarten A.

Die Zählkarten A sind mit fortlaufenden Nummern zu versehen, wobei die für die Ausfüllung des Haushaltungsverzeichnisses B vor⸗ geschriebene Seeraa er in der Haushaltung zu zählenden Personen innezuhalten ist. ie Beantwortung der Fragen geschieht durch Unterstreichen der zutreffenden Worte der Frage und nur, wo dies unmöglich ist, durch Worte oder Zahlen. Folgendes dient zur Er⸗

läuterung einiger Fragen. 1 Verheirathete

Zu 1. Familienname. Familiennamen ihres Ehemanns. Zu 2. Das Geschlecht, muß hier angegeben werden, da das⸗ selbe aus dem Vornamen nicht immer (z. B. Maria) zu entnehmen ist. Zu 3. Alter. Die Angabe des Geburtstags und des Jahres der Geburt genügt. Sollte die genaue seistedas des Geburtstags

Frauen führen den

und Jahres indessen nicht möglich sein, so ist das Alter der betref⸗ fenden Personen in vollendeten Jahren (bei Kindern von unter einem Jahre nach Monaten bezw. Tagen) möglichst zutreffend anzugeben.

Zu 5. Religionsbekenntniß. Die genaue Bezeichnung des Religionsbekenntnisges ist dringend erwünscht, insbesondere sind auch die Alt⸗ oder Separiertlutheraner, Altreformierten, Herrnhuter, Mennoniten, Apostolischen (Irvingianer), Baptisten, Presbyterianer, Methodisten u. s. w. deutlich als solche zu bezeichnen, nicht aber als Evangelische einzutragen. Unbestimmte Ausdrücke wie Christ, Pro⸗ testant u. dgl. sind zu vermeiden. Für ungetaufte Kinder ist das Bekenntniß anzugeben, in welchem sie erzogen werden oder erzogen werden sollen.

Zu 6. Staatsangehörigkeit. Fshr Angehörige deutscher Staaten ist „D“, für jede andere Person ist der Staat, welchem die⸗ selbe gegenwärtig als Staatsbürger oder Unterthan angehört, anzu⸗

eben. Insbesondere ist zu beachten, daß Reichsausländer die deutsche

taatsangehörigkeit nicht durch vieljährigen Aufenthalt, sondern nur durch förmliche Naturalisation oder Frauen durch Ver⸗ heirathung an einen Angehörigen des Deutschen Reichs erwerben. Kinder von Reichsausländern, welche im Deutschen Reiche geboren sind, sind dadurch nicht Reichsangehörige geworden.

Zu 7. Beruf, tand, Erwerb, Gewerbe u. s. w. „Hauptberuf“ ist derjenige, auf dem hauptsächlich die Lebensstellung beruht und von dem der Erwerb oder dessen größter Theil herrührt. Ausdrücke wie Fabrikant, Kaufmann, Arbeiter sind unzureichend; es muß vielmehr der besondere Zweig der Fabrikation, des Handwerks, Handels oder sonstigen Berufs, in welchem die gezählte Person thätig ist, angegeben werden. sbesondere sollen Arbeiter und Tagelöhner stets den Arbeits⸗ oder Geschäftszweig angeben, in dem sie ständig oder meistens arbeiten (ob in Landwirthschaft, bei Garten⸗, Forst⸗, Bau⸗, Eisenbahn⸗, Chaussee⸗, Hafen⸗, Kanalarbeiten u. s. w.), ebenso Dienstboten (ob für häusliche Dienste, persönliche Bedienung oder aber ob für Landwirthschaft, Handel, Gastwirthschaft oder für welches andere Gewerbe). Für Personen, welche keinen erwerbenden Beruf ausüben und aus eigenem Vermögen, von Renten, Pensionen oder Unterstützung leben, ist eine Bezeichnung einzutragen, welche ersichtlich macht, daß se nicht mehr erwerbsthätig sind, z. B. Rentner, Pensionär, Auszügler, Altsitzer, Leibzüchter, Almosenempfänger.

enn Ehefrauen, sonstige weibliche Angehörige und Kinder eine mit Erwerb verbundene Beschäftigung treiben und diese Thätigkeit nicht bloß eine nebensächliche ist, so ist in deren Zählkarten dih Frage ebenfalls zu beantworten; die Besorgung des Hauswesens ist für Ehefrauen und weibliche Familienmitglieder nicht als Erwerb⸗ thätigkeit anzusehen. Für in der Berufsvorbereitung befindliche Per⸗ sonen ist eine bezügliche Angabe, z. B. Student, Schüler u. s. w. einzutragen. Nicht mehr im Dienst befindliche Beamte, Offiziere u. f w. sind durch den Zusatz „a. D.“ oder „z. D.“ oder „pens.“ als solche zu bezeichnen. 8

Die „Stellung im (das Arbeits⸗ oder Dienstverhältniß) ist 8 deutlich anzugeben, daß man genau erkennen kann, ob die gefählte erson 8 1 elbständig, Geschäftsleiter ist

eister, Direktor, Unternehmer,

als Eigenthümer, Pächter, dministrator, Inhaber)