82
——
unbenutzt gebliebenen Formularen thunlichst t bis zum 31. Dezember 1895 der Kreisbehörde übersandt. Die⸗ jenigen Gemeinden, welche die Zählpapiere unmittelbar vom
8 und zur
punkt der Absendung wird seitens des Königlichen Statistischen Blureaus bestimmt werden.
—.—
nehmen, daß sie zur Besorgung der ihnen obliegenden Geschäfte hinreichend befähigt sind. Erscheinen diese Geschäfte in gewissen Gegenden bei dem Umfange eines Zählbezirks von vierzig Haushaltungen zu be⸗ trächtlich, so empfiehlt sich die Beschränkung des Zählbezirks auf eine geringere Zahl von Haushaltungen. 8
2) Die Ausführung der Volkszählung innerhalb der einzelnen Gemeinden und Gutsbezirke ist deren Sache; sie sind auch verpflichtet, die durch die Annahme von Zählern etwa entstehenden Kosten zu tragen. Remunerationen an Zähler, welche zur unentgeltlichen Ueber⸗ nahme dieses Ehrenamts nicht bereit sind, können weder aus der Reichskasse noch aus der Landeskasse beansprucht werden. 1“
3) Die Eintheilung der Gemeinden in Zählbezirke sowie die Annahme der Zähler und Zähler⸗Stellvertreter ist bis spätestens zum 16. November d. J. zu beendigen. Seg 8
4) Die Zählungskommission hat demnächst dafür zu sorgen, daß die Zähler sich mit ihren Obliegenheiten nach der Anweisung E voll⸗ ständig vertraut machen. Sie hat zu diesem Zweck jedem Zähler rechtzeitig eine Anweisung E, zwei Kontrollisten F und die für seinen Bezirk erforderlichen üßlkarten A, Haushaltungsverzeichnisse B und Anleitungen C nebst Zählbriefen D zuzustellen. Eine der ihm über⸗ gegebenen Kontrollisten hat der Zähler zur Anfertigung der Rein⸗ schrift zu verwenden.. 1 .
5) Die für die militärischen Anstalten erforderlichen Zählpapiere sind der Kommandantur oder, wo eine solche fehlt, der obersten Militärbehörde des Orts zu übergeben, welche alle weiteren Anord⸗ nungen wegen der Ausfüllung der Zählpapiere treffen wird. 1
6) Näheres über den Umfang der Thätigkeit der Zähler enthält die anliegende Zähleranweisung JNZ. 1—
d. Schlußarbeiten der Zählungskommission.
1) Die Zählungskommission hat das von dem Zähler bis zum 6. Dezember d. J. zurückgelieferte Zählmaterial alsbald einer genauen See zu unterziehen und etwaige Mängel, soweit nöthig, auf
rund unmittelbarer, in den einzelnen Heusbhalhangen mündlich ein⸗ zuziehender Erkundigungen zu beseitigen. Finden sich nachträglich noch Hlules und Haushaltungen vor, welche in den Kontrollisten F fehlen, o sind die entsprechenden Nachzählungen zu veranlassen, unter Angabe des Tages der nachträglich erfolgten Aufnahme. Dabei ist daran fest⸗ zuhalten, daß die Angaben sich auf den Stand vom 2. Dezember 1895 beziehen müssen. 1 1“
2) Die zur Prüfung auf ihre Richtigkeit aus den der Zählbriefe genommenen ausgefüllten Zählkarten A und Haushaltungs⸗ verzeichnisse B sind nach beendigter Prüfung und Richtigstellung wieder in den zugehörigen Umschlägen zu verwahren. -
3) Nachdem die ausgefüllten Zählpapiere der einzelnen Zähl⸗ bezirke geprüft beziehungsweise ergänzt und berichtigt sind, werden die beiden Kontrollisten F jedes Bezirks von der Zählungskommission mittels Namensunterschrift als richtig beglaubigt. .
4) Nachdem die Kontrollisten F abgeschlossen und beglaubigt sind, ist die Ortsliste G von der Zählungskommission aufzustellen und durch Unterschrift zu beglaubigen. Die hierzu erforderlichen Angaben finden sich in der Zusammenstellung am Schluß der einzelnen Kontrol⸗ listen F. Die zu einem Wohnplatz gehörigen Zählbezirke sind in der Spalte 1 durch eine Klammer zusammenzufassen und für jeden Wohn⸗ platz die Spalten 2 bis 9 aufzunehmen. Bei der großen Verschieden⸗ heit des Anbaues ist es unthunlich, eine allgemein gültige Richtschnur
für das Maß der einzelnen aufzunehmenden Wohnplätze zu geben.
Es muß sich dies vielmehr nach den örtlichen Verhältnissen richten, aber in allen Fällen dem Zweck entsprechen: ein genaues Verzeichniß aller Wohnplätze zu liefern, welche durch Namen, Lage oder sonstige besondere Bedeutung ausgezeichnet sind. Die Ortsliste G soll in Bezug auf die Ortschaften dasselbe erfüllen, was eine gute topographische Spezialkarte für die Orientierung durch Be⸗ nennung und Bezeichnung aller unter besonderen Namen oder Eigen⸗ schaften bekannten Oertlichkeiten leistet, und eine zuverlässige Unterlage bilden für eine in Aussicht genommene Neubearbeitung des Gemeinde⸗ Lexikons für den preußischen Staat. 1 Einzeln belegene Mühlen, Chaussee⸗ und Bahnwärterhäuser sind, wenn sie keinen besonderen Namen führen, nicht aufzunehmen. Einzeln belegene Forsthäuser, Brennereien und andere Industriestätten,
welche keinen besonderen Namen führen, sind nur dann unter be⸗
sonderer Nummer aufzunehmen, wenn sie sich in erhehlicher Ent⸗ fernung vom Hauptorte befinden oder sich durch ihre Lage oder durch besondere Eigenschaften auszeichnen.
Die verzeichnende Behörde hat, wie schon vorher bemerkt worden,
streng darauf zu achten, daß bei der Ausfüllung der übrigen Spalten
der Ortsliste G durch solche Scheidung des Hauptorts eines Gemeinde⸗ bezirks von dessen Nebenorten weder Wiederholungen noch Auslassungen bewirkt werden. Etwaige Abweichungen einzelner Wohnplätze vom
Hauptort des Gemeinde⸗ bezw. Gutsbezirks bezüglich der Zugehörigkeit
zum Kirchspiel und Postbestellbezirk sind an der hierzu im Kopf der
DOrtsliste G vorgesehenen Stelle ersichtlich zu machen.
Näheres über die Aufstellung der Ortsliste G ist dem hier bei⸗ gefügten Muster zu entnehmen. 5) Von den nun doppelt vorhandenen, abgeschlossenen und be⸗
seetebscten Kontrollisten F sind seitens der Gemeinden und Guts⸗
ezirke, welche die Zählpapiere vom Königlichen Landrathsamt
ö“ empfangen haben, die Reinschriften aus sämmtlichen Zähl⸗
ezirken nebst der Ortsliste G sofort, spätestens aber bis zum 21. De⸗
zember 1895 an das Königliche Landrathsamt (Oberamt) zu senden.
Die Ortsbehörden derjenigen Gemeinden u. s. w., welche die Zähl⸗
papiere unmittelbar vom Königlichen Statistischen Bureau empfingen, haben jene Ortsliste G sowie die Reinschriften der Kontrollisten Pebenfalls unmittelbar an dieses bis spätestens den 13. Januar 1896 zurückzusenden.
Die Urschriften der Kontrollisten F verbleiben der Ortsbehörde
und find daselbst aufzubewahren.
6) Nachdem die Kontrollisten F göpeschfhehe⸗ und beglaubigt sind,
werden die Zählbriefe jedes Zählbezirks nach ihren Nummern geordnet und zu einem Packet vereinigt, wobei dafür Sorge zu tragen ist, daß die Zählkarten u. s. w. beim Schnüren nicht verbogen oder ein⸗ geschnitten werden.
Auf jedes Packet ist der Name der Zählgemeinde und die Nummer
des betreffenden Zählbezirks zu schreiben. Alsdann werden sämmtliche Zählbezirks⸗Packete — das Packet aus dem ersten Zählbezirk obenauf —
für die ganze Gemeinde sorgfältig üeeeeeet sun⸗ Fncbft 8 ald, spätestens aber
Königlichen Statistischen Bureau empfingen, haben dieselben 9 verpackt vom 3. Februar 1896 an bsendung an das genannte Bureau bereitzuhalten. Der Zeit⸗
Das Gesammtpacket ist mit einer Aufschrift nach folgendem
Muster zu versehen:
Zählung vom 2. Dezember 1895. Kreis Pyritz. Stadt Pyriz. C. Obliegenheiten der Kreisbehörden u. f. w. 1) Den Kreisbehörden (Landräthen, Ober⸗Amtmännern) und den Vorständen derjenigen Städte, welche die Zählung selbständig aus⸗
führen, liegt die unmittelbare Fürsorge für die sachgemäße Anweisung der Ortsbehörden bezw. Zählungskommissionen und Zähler, für die
Vertheilung der Zählpapiere und für die vorschriftsmäßige Durchfüh⸗
rung der Zäh ung ob.
2) Die Kreisbehörden, die Behörden der nach der Aufnahme vom
1. Dezember 1890 über 4000 Bewohner zählenden Städte sowie der
Städte Bremervörde und Buxtehude erhalten die erforderlichen Druck⸗
sachen (A bis H) bis zum 30. Oktober d. J. vom Königlichen Statistischen Bureau in Berlin, an welches auch etwaige, nöthigen⸗ falls näher zu begründende Nachforderungen zu richten sind.
3) Die Kreisbehörden u. s. w. haben für die rechtzeitige Verthei⸗ lung der gedachten Drucksachen an die Städte mit weniger als 4000 Bewohnern (mit Ausschluß von Bremervörde und Buxtehude) sowie an sämmtliche Landgemeinden und Gutsbezirke zu sorgen, sodaß
sich diese ohne Ausnahme spätestens am 9. November d. J. im Besitz aller erforderlichen Zählpapiere befinden.
Die vom Königlichen
Statistischen Bureau übersandten Zählpapiere sind im allgemeinen nach der Volkszahl von 1890 mit einem Zuschlag von 10 %, für Kreise und Städte mit besonders starker Volkszunahme jedoch mit einem höheren Zuschlag bemessen. Ein etwaiger Mehrbedarf ist sofort bei dem ge⸗ nannten Bureau anzumelden. . 4
4) Den Kreisbehörden gehen bis spätestens zum 21. Dezember d. J. die Ortslisten G und die Reinschriften der Kontrollisten F von den⸗ jenigen Gemeinden zu, welche die Zählvapiere von ihnen empfingen. Beide Listen sind schleunigst auf ihre Vollständigkeit zu prüfen und, nachdem dies geschehen, bis längstens den 9. Januar 1896 an das Königliche Statistische Bureau in Berlin einzusenden. 1
Dieser Sendung ist seitens der Kreisbehörden ein alphabetisch ge⸗ ordnetes, auf seine Vollständigkeit und Richtigkeit sorgfältig geprüftes Verzeichniß sämmtlicher zum Kreise (Oberamt) gehörigen Städte, Landgemeinden und Gutsbezirke (einschließlich der unbewohnten) bei⸗ zufügen, welches lediglich die Namen der betreffenden Gemeinde⸗ einheiten zu enthalten hat.
5) Bis spätestens den 31. Dezember d. J. gehen der Kreisbehörde von den nämlichen Ortsbehörden sämmtliche übrige, zur Aufnahme bestimmte Zählpapiere (A, B, C/D) zu. Diese sind gleichfalls auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen, wobei nöthigenfalls die im Verwahrsam der Ortsbehörden belassenen Urschriften der Kontrol⸗ listen F verwerthet werden können. Etwaige Unvollständiskeiten und Mängel sind, soweit erforderlich, durch örtliche Prüfung und bezw. Nachzählung zu beseitigen.
.6) Nach der Beendigung dieser Prüfung sind sämmtliche Zähl⸗ papiere, sorgfältig nach Nummern, Zählbezirken und Gemeinden ge⸗ ordnet, nebst den unbenutzt gebliebenen Formularen, vom 3. Februar 1896 an zur Absendung an das Königliche Statistische Bureau bereitzuhalten. Den Zeitpunkt der Absendung wird das Königliche Statistische Bureau selbst bestimmen. Die Kisten, in welchen die Uebersendung der Zähl⸗ papiere erfolgt ist, sind zu deren Rücksendung wieder zu benutzen und deshalb nebst den zugehörigen Deckeln und Schrauben bis dahin sorg⸗ fältig aufzubewahren.
D. Obliegenheiten der Königlichen Regierungs⸗Präsidenten.
1) Die Königlichen Regierungs⸗Präsidenten haben die vorschrifts⸗
mäßige Ausführung der Zählung in ihrem Bezirk zu überwachen. Sie werden zu diesem Behuf sowohl für die Anweisung der mit der
Leitung und Ausführung der Volkszählung zu betrauenden Behörden in geeigneter Weise Sorge tragen, wie auch die vorbereitenden Arbeiten der Kreis⸗ und Ortsbehörden bezw. Zählkommissionen und die Be⸗ sorgung des Zählgeschäfts selbst, soweit thunlich, an Ort und Stelle überwachen.
2) Die Vornahme der Zählung ist mittels öffentlicher Bekannt⸗ machung zur Kenntniß der Bezirkseinwohner zu bringen. In dieser Bekanntmachung ist sowohl auf die in Aussicht genommene Mitwirkung der selbständigen Ortseinwohner bei der Austheilung, Ausfüllung und Wiedereinsammlung der Zählpapiere, wie auch auf die Wichtigkeit der Zählung für die Staats⸗ und Gemeindeverwaltung sowie für die derung wissenschaftlicher und gemeinnütziger Zwecke hinzuweisen. Eine an die Bevölkerung zu richtende Ansprache wird den Königlichen Regierungs⸗Präsidenten seitens des Königlichen Statistischen Bureaus rechtzeitig zugehen. .
3) Die Königlichen Regierungs⸗Präsidenten werden thunlichst darauf Bedacht nehmen, daß Beamte und sonstige von öffentlichen Behörden beschäftigte Personen, welche das Ehrenamt eines Zählers übernehmen, am 2. und 3. Dezember d. J. nach Möglichkeit von ihrer sonstigen dienstlichen Beschäftigung ent⸗ bunden werden, sowie daß Veranstaltungen, welche den Stand der ortsanwesenden Bevölkerung vorübergehend wesentlich ver⸗ ändern können, wie öffentliche Versammlungen und Feste, Jahrmärkte, Truppenmärsche, Gerichtssitzungen u. s. w., zur Zeit der Zählung nicht stattfinden.
E. Das Königliche Statistische Bureau in Berlin.
„Das Königliche Statistische Bureau hat die ihm zugesendeten Zähl⸗ papiere einer Prüfung zu unterwerfen und die etwa erforderlichen Berichtigungen und Ergänzungen zu veranlassen. Die Kreis⸗ und Ortsbehörden sind verpflichtet, die bezüglichen Ersuchen mit Pünktlich⸗ keit und thunlichster Beschleunigung zu erledigen.
Berlin, im Juni 1895. .
Der Minister des Innern. von Köller.
Königreich
Volkszählung am 2.
Preußen. Dezember 1895
Ortsliste
die Landgemeinde
die Stadtgemeinde für
den Gutsbezirk Die Gemeinde (der Gutsbezirk) gehört:
1) zum evangelischen Kirchspiel vö römisch katholischen Kirchspiel 3) „ Postbestellbezirk
Etwaige Abweichungen in der Zugehörigkeit einzelner Wohnplätze zu den Kirchspielen bezw. dem Postbestellbezirk sind hierunter anzugeben.
Wohnstätten.
aushaltungen. 88” Darunter
und nähere Bezeichnung der zum Gemeindebezirk
Wohn⸗
Nummer der Zählbezirke.
8 1 — Name 1t Andere Ge⸗ Be⸗ bgvohnte wöhnliche lebende wohnte ohnte bane haltungen mit eigener aktive
häuser. — und mehr wirth⸗
u. dergl.
Ortsanwesende sind Einzeln reichs.
Bevölkerung 48 Haus-⸗ Personen An⸗ angehörige
von 2 Haus⸗ stalten. Militär⸗
personen.
Personen. schaft.
3.
5.
Hauptsumme
U V 1
, den Sten Dezember 1895.
Die Zählungskommission (Ortsbehörde)
(Unterschrift):
Muster einer ausgefüllten Ortsliste.
8
Königreich Preußen.
Volkszählung am 2. Hriölists 1
Dezember 1895.
“ 888
ür die Landgemeinde
die Stadtgemeinde ——=f den Gutsbezirk Weeskenhof
res Preußisch Holland.
Die Gemeinde (der Gutsbezirk) gehört: 1) zum evangelischen Kirchspiel Preußisch Holland
2) „ römisch⸗katholischen Kirchspiel Preußisch Holland
3) „ Postbestellbezirk Preußisch Holland
Etwaige Abweichungen in der Zugehörigkeit einzelner Wohnplätze zu den Kirchspielen bezw. dem Postbestellbezirk sind hierunter anzugeben.
Das Vorwerk Neugut gehört zum evang. Kirchspiel und Postbestellbezirk Hirschfeld.
Wohnstätten.
aushaltungen. Hmoß 9 Darunter
und nähere Bezeichnung der zum Gemeindebezirk
Nummer der Zählbezirke.
Be⸗ bewohnte wöhnliche lebende wohnte kei ders gehörigen Wohnplätt.. Wohn⸗ Hütkan, haltungen mit eigener aktive häuser. Jic. und mehr wirth⸗
u. dergl.
Andere Ortsanwesende sind
Ge. Einzeln ichs⸗ 8 Bevölkerung e⸗ Haus⸗ Personen An⸗
von 2 Haus⸗ sttalten.
Personen. schaft.
18
4. 5.
Beispiele von Einträgen:
Erstes Beispiel. Domäne Weeskenhof
Vorwerk Schäferei
Vorwerk Wiesenhof
Vorwerk Melkhof
Königliche Fischmeisterei Rohrkrug
Vorwerk Neugut
Gutsbezirk Weeskenhof
weites Beispiel. Dorf Pracht— sp
5 Pracht
8 Pracht
Hüttenwerk Heinrichshütte
Ortschaft Bitzbruch
. Wickhausen
SFSSSES
Grube Hohe Grethe
Ortschaft Hassel
Dorf Nieder Hausen
890
S89ebdbo
— 2 8
Landgemeinde Pracht
angehörige
Dritte Beilage s⸗-Anzeiger und Königlich Preußischen S
September
Berlin, Donnerstag, den 5.
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
Oeffentlicher Anzeiger.
nzeiger. 2895.
28, F16“
8
2
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Artien⸗Gesellsch. 8 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.
8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
9. Bank⸗Ausweise. 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Untersuchungs⸗Sachen.
[32253]
Der unterm 6. Dezember 1881 gegen die un⸗ verheirathete Emilie Siebert von hier wegen Diebstahls und Unterschlagung erlassene Steckbrief ist erledigt. II. J. 1255/82.
Magdeburg, den 27. August 1895.
Der Erste Staatsanwalt.
[32965] 11 8— K. Staatsanwaltschaft Trübingen. Die wegen Verletzung der Wehrpflicht seinerzeit verfügte Vermögensbeschlagnahme gegen den am 17. August 1863 geborenen Schlosser Karl August Gayer von Eningen, O.⸗A. Reutlingen, ist wieder aufgehoben worden. Fasz. 9/145. 1 Den 3. September 1895. Hilfs⸗Staatsanwalt Mayr.
eNEeERsSemmReeeenemERerarzeEesfenn
2) Aufgebote, Zustellungen
und dergl.
[32958] Zwangsversteigerung. 1b Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 50 Nr. 2406 auf den Namen des Kaufmanns Michael Busse hier eingetragene, Antonstraße 9 und Ruheplatzstraße 19 belegene Grundstück am 30. Oktober 1895, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Se von 4 a 69 qkm mit 8440 ℳ utzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichts⸗ tafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zu⸗ schlags wird am 30. Oktober 1895, Nach⸗ mittags 1 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 85 K. 83/95 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41, zur Einsicht gus. 8 Berlin, den 26. August 1895. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 86.
[32957] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Nieder⸗Barnim Band 95 Nr. 3822 auf den Namen des Landwirths August Witt zu Zehdenick, jetzt hier, eingetragene, zu Berlin nach dem Kataster in der Huttenstraße Nr. 2 belegene Grundstück am 6. November 1895, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrich⸗ straße 13, Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 36, ver⸗ steigert werden. Das Grundstück hat eine Fläche von 5 a 39 qm und ist mit 6120 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 6. No⸗ vember 1895, Nachmittags 12 ¾ Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 85. K. 71/95 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41, zur Ein⸗ sicht aus. 1
Berlin, den 29. August 1895.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 85.
[32956] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von der Königstadt Band 101 Nr. 4888 auf den Namen des Kaufmanns Julius Erxleben, jetzt im Konkurs befindliche, eingetragene, nach dem Kataster in der Holzmarktstraße 20 belegene Grund⸗ stück am 11. November 1895, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 36, versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Flache von 6 a 40 qm mit 15 130 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 11. No⸗ vember 1895, Nachmittags 12 ¾ Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 85 K. 69/95 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41, zur Ein⸗ sicht aus.
Berlin, den 29. August 1895.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 85.
[33120] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Dahme Band VIII Nr. 369 auf den Namen des Restaurateurs Max Weihe ein⸗ getragene, zu Dahme belegene Grundstück am 21. Oktober 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht an Gerichtsstelle versteigert werden. Das Grundstück ist mit 3,15 Thlr. Reinertrag und einer Fläche von 0,3320 ha zur Grundsteuer, mit 576 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Auszug aus der Steuer⸗ rolle, beglaubigte Abschrift des Grundbuchblatts, etwaige Abschätzungen und andere das Grund⸗ stück betreffende ‚Nachweisungen, sowie besondere Kaufbedingungen können in der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Gerichts eingesehen werden. Alle Realberechtigten werden aufgefordert, die nicht von selbst auf den Ersteher übergehenden Ansprüche, deren Vorhandensein oder Betrag aus dem Grundbuche zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks nicht hervorging, insbesondere derartige Forderungen von Kapital, Zinsen, wiederkehrenden Hebungen oder Kosten, spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, falls der betreibende Gläubiger widerspricht, dem Gerichte glaubhaft zu machen, widrigenfalls dieselben bei Feststellung des geringsten Gebots nicht berück⸗ sichtigt werden und bei Vertheilung des Kaufgeldes
gegen die berücksichtigten Ansprüche im Range zurück⸗ treten. Diejenigen, welche das Eigenthum des Grund⸗ stücks beanspruchen, werden aufgefordert, vor Schluß des Versteigerungstermins die Einstellung des Ver⸗ fahrens herbeizuführen, widrigenfalls nach erfolgtem Zuschlag das Kaufgeld in Bezug auf den Anspruch an die Stelle des Grundstücks tritt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 21. Oktober 1895, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle verkündet werden. Dahme, den 31. August 1895. Königliches Amtsgericht.
[32991]
Nach heute erlassenem, seinem ganzen Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt ge⸗ machtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung der dem Büdner Friedrich Kalbow gehörigen Büdnerei Nr. 7 zu Mühl⸗Rosin, D.⸗A. Güstrow, mit Zubehör, Termine
1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lierung der Verkaufs⸗Bedingungen am Montag, den 11. November 1895, Vormittags 11 Uhr,
2) zum Ueberbot am Montag, den 9. De⸗ zember 1895, Vormittags 11 Uhr,
3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grund⸗ stück und an die zur Immobiliarmasse desselben ge⸗ hörenden Gegenstände am Montag, den 11. No⸗ vember 1895, Vormittags 10 Uhr, im Zimmer Nr. 15 des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes statt.
Auslage der Verkaufsbedingungen vom 26. Oktober 1895 an auf der E“ und bei dem zum Segquester bestellten Referendar Lange hierselbst, welcher Kaufliebhabern nach vorgängiger Anmeldung die Besichtigung des Grundstücks mit Zubebör ge⸗ statten wird.
Güstrow, den 29. August 1895. 3
Großherzogliches Amtsgericht. 8
[32955]
Nach heute erlassenem, seinem 5 Inhalte nach durch Anschlag an die Gerichtstafel bekannt gemachtem Proklam finden zur Zwangsversteigerung des der Arbeiterfrau Caroline Behr, geb. Lankow, bisher gehörigen Wohnhaufes Nr. 167 c. p. in Gnoyen Termine
1) zum Verkaufe nach zuvoriger endlicher Regu⸗ lierung der Verkaufsbedingungen am Montag, den 18. November 1895, Vormittags 10 Uhr,
2) zum Ueberbot am Montag, den 9. De⸗ zember 1895, Vormittags 16 Uhr,
3) zur Anmeldung dinglicher Rechte an das Grund⸗ stück und an die zur Immobiliarmasse desselben ge⸗ hörenden Gegenstände am Montag, den 18. No⸗ vember 1895, Vormittags 10 Uhr, im Schöffensaale des hiesigen Amtsgerichtsgebäudes statt.
Auslage der Verkaufsbedingungen vom 4. November an auf der Gerichtsschreiberei. Die Besichtigung des Grundstücks ist nach zuvoriger Anmeldung beim Se⸗ quester, Herrn Kämmereiberechner Erhardt, gestattet.
Gunoyen, den 31. August 1895. 1
Großherzogliches Amtsgericht. [32985] Aufgebot.
Der Kaiferliche Notar Dotter in Schiltigheim hat das Aufgebot hinsichtlich eines Depositenscheins d. d. Straßburg, 19. Oktober 1893S,: Nummer 711, ausgestellt auf seinen Namen durch die Reichsbank in Straßburg bei Hinterlegung eines verschlossenen Packets am 19. Oktober 1893, welcher Schein ihm zu Verlust ging, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf Dienstag, den 12. No⸗ vember 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zivilsitzungssaal, anbe⸗ raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Straßburg, den 31. August 1895.
Kaiserliches Amtsgericht. [15600] Aufgebot. u
Die Firma Adler & Oppenheimer, Lederfabrik zu Straßburg i. E., vertreten durch Rechtsanwalt Lange hier, hat das Aufgebot: eines Niederlagescheins der Kaiserlichen Zollabfertigungsstelle am Zentralbahnhof zu Straßburg i. E. vom 6. April 1895, ausgestellt über elf mit A & 0 14/24 bezeichnete Kolli un⸗ gefärbtes, lohgares Leder (kein Sohlleder) im Gewichte von 990,50 kg — die Angabe der Tarif⸗ nummer und die Kummer des statistischen Waaren⸗ verzeichnisses lautete C7 Bl. 162 Nr. 13, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 9. März 1896, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zivilsitzungssaal, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. 1 “
Straßburg, den 31. Mai 1895. b
Kaiserliches Amtsgericht.
[22139] Aufgebot.
Auf Antrag der Gütlerswittwe Marianna Schmalzl von Wissing wird der Inhaber des Schuldscheins Tagebuch Nr. 1042 Hauptbuch Nr. 3583 der Spar⸗ kasse Parsberg über 100 ℳ Resteinlage hiermit auf⸗ gefordert, seine Rechte aus dieser Urkunde bei dem unterfertigten Gerichte spätestens in dem auf Samstag, den 25. Januar 1896, Vor⸗ mittags 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.
Parsberg, am 10. Juni 1895.
Königliches Amtsgericht. — (L. S.) (gez.) Ruepprecht, K. Amtsrichter. Zur Beglaubigung:
Der Kgl. Gerichtsschreiber: (L. S.) Gierl, Sekretär.
32953] . Nr. 31 974. Das Gr. Amtsgericht hier hat un⸗ term Heutigen nachstehendes Aufgebot erlassen: Goldarbeiter Wilhelm Friedrich Dahlinger in Friolzheim hat das Aufgebot des von der Sparkasse Pforzheim über die von ihm gemachte Einlage im Betrage von 1683 ℳ 17 ₰ ausgestellten Sparkassen⸗ buchs Nr. 12 152, dessen Besitz und Verlust glaub⸗ haft gemacht ist, beantragt. Der Inhaber dieses Sparkassenbuchs wird aufgefordert, spätestens in dem auf Donnerstag, 7. November l. Js., Vorm. 9 Uhr, vor Gr. Amtsgericht dahier anberaumten Termin seine Rechte anzumelden, widrigenfalls dessen Kraftloserklärung erfolgen wird. Pforzheim, 31. August 1895. Der 11“ Bad. Amtsgerichts: 2 att.
[155999 Anufgebot. 1 “
Die Firma Gebrüder Oppenheim, Bankhaus zu Mainz, vertreten durch die Rechtsanwalte Dr. Rein⸗ hard und Burg hier, hat das Aufgebot bezüglich eines zu Weinheim am 31. Oktober 1894 über ℳ 2100 ausgestellten von H. Hildebrand und Söhne auf Michel Klein zu Straßburg i. E. gezogenen, von diesem mit Accept versehenen, 2 Monate dato fälligen, vom Aussteller an die Ordre des Moses Stern, von diesem an die Ordre Gebrüder Oppenheim am 15. November 1894 indossierten Wechsels beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späteftens in dem auf Montag, den 9. März 1896, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zivilsitzungssaal, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. 8
Straßburg, den 31. Mai 1895. 8
Kaiserliches Amtsgericht.
Alufgebot. ie Handlungsfirma Gebrüder Simon zu Berlin, Klosterstraße 80/81, hat das Aufgebot des nachstehend bezeichneten, angeblich abhanden gekommenen Wechsels beantragt: Duisburg, den 20. September 1894. Für ℳ 499. Am 15. Januar 1895 zahlen Sie gegen diesen Prima⸗Wechsel an die Ordre von mir selbst die Summe von Mark Vierhundert neun und neunzig den Werth in Rechnung laut Bericht. J. Levy. Herrn Aug Recker in Blomberg zahlbar bei der Reichsbankstelle Paderborn
Nr. 302. Rückseite. 1 J. Levy. C. Löwenbaum Nachf.
Der unbekannte Inhaber dieses Wechsels wird daher aufgefordert, spätestens in dem vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte am 3. März 1896, Vor⸗ mittags 11 Uhr, anstehenden Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung des letzteren er⸗ folgen wird.
Paderborn, den 16. Mai 1895.
Königliches Amtsgericht. [21935] 8
Zufolge gestellten Antrags ist von dem unterzeich⸗ neten Herzogl. Amtsgericht die Eröffnung des Auf⸗ gebotsverfahrens beschlossen worden:
I. Zur Löschung folgender Pfandrechte:
1) 32 000 ℳ Darlehn der Wittwe Caroline Burton, geb. Ling, aus Cassel, zuletzt verehelicht ge⸗ wesene von Rabenau zu Wiesbaden, laut Schuld⸗ urkunde vom 4. Januar 1887 und Hypothekenbrief vom 15. Januar 1887, haftend auf folgenden Grund⸗ stücken: Grundbuch von Ohrdruf Bd. D. Bl. 580, 5,8 a Wohnhaus mit Nebengebäude, Hofraum und Garten. V. R. Nr. 627, und Grundbuch von Ohr⸗ druf, Bd. K. Bl. 1893, 101,5 a Land und Wiese, Plan Nr. 851, auf Antrag - “
a. der Frau Johanne Lorenz hier, Gleichen⸗ straße, und 8
b. der Frau Henriette Rumpf, geb. Uschmann, zu Wehlheiden, 1
2) 30 ℳ Forderung eingetragen für den ver⸗ storbenen Rechtsanwalt M. Hofmann in Georgen⸗ thal, laut Urkunde vom 14. Juli 1874, haftend auf dem Grundstück Grundbuch von Ohrdruf Bd. G. Bl. 1027 Plan Nr. 17; 19,0 a Land, auf Antrag
a. des inzwischen verstorbenen Amtsgerichts⸗Raths M. Hofmann zu Thal als Miterbe des verstorbenen Rechtsanwalts M. Hofmann zu Georgenthal und als Bevollmächtigter der Erben des letzteren, nämlich der Wittwe Friedericke Hofmann, geb. Schlenk, zu Georgenthal, der Kanzlei⸗Rath Elise Gelbke in Gotha, des Oberförsters Albert Hofmann zu Zella St. Bl. und des Oberförsters Ernst Hofmann in Ungarn, sowie
b. 8 Oberförsters Hugo Bonde zu Schnellbach für sich und als väterlicher Gewalthaber seiner beiden minderjährigen Söhne Carl Bonde und Max Bonde, Erben der Frau Lina Bonde, geb. Hofmann,
3) 2400 ℳ sammt Zinsen zu 4 %, Erbegelder, Forderung der Geschwister Auguste Friedericke und Marie Friedericke Schlimbach zu Wechmar, laut Hypothekenscheins vom 28. April 1862, haftend auf folgenden Grundstücken: Grundbuch von Wechmar Bd. C. Bl. 748 Plan Nr. 604; 51,5 a Land und Wiese, Bd. C. Bl. 778 Plan Nr. 629; 407,2 a Land, Bd. G. Bl. 1543 Plan Nr. 629 a; 407,3 a Land, auf Antrag der Frau Marie Friedericke Schle⸗ siger, geb. Schlimbach, von Georgenthal und der Frau Friedericke Ritter, geb. Schlimbach, u Wechmar, 1 4) 450 ℳ Forderung laut Erbscheins resp. Hypo⸗ thekenscheins vom 16. April 1872, haftend auf der Wohnhaushälfte der Wittwe Wilhemine Firneisen
zu Gräfenhain, eingetragen im Grundbuch von
Gräfenhain Bd. A. Bl. 115 Abth. III Nr. 2/II, auf Antrag der genannten Wittwe Firneisen. 1 II. Zur Ermittelung der nachgenannten ab⸗ wesenden Person, von welcher seit länger als 10 Jahren keine Nachricht eingegangen ist, resp. deren Erben, nämlich des Wilhelm Heinrich Ernst Ellrich, geboren am 17. Dezember 1854 zu Ohr⸗
druf, welcher vor mehr als 20 Jahren von Bhrden aus, woselbst er seinen letzten Wohnsitz gehabt, nach Rußland ausgewandert sein soll, über dessen Existenz aber seit dem Jahre 1878 oder 1879 nichts bekannt geworden ist und für welchen beim Herzohl. Amts⸗ gericht in Gotha ein von dem Bäckergesellen Franz Beck dortselbst hinterlassenes Vermögen im an⸗ theiligen Betrage von 1668 %ℳ 82 ₰ nebst auf⸗ gelaufenen Zinsen, sowie beim Herzogl. Amtsgericht II hier ein von der ledigen Dorothea Beck hier hinter⸗ lassenes im antheiligen Betrage von 162 ℳ 15 ₰₰
(nebst dgl. verwaltet wird, auf Antrag des Schreiner⸗
meisters Christian Beck zu Ohrdruf, Poststraße.
Es wird daher Aufgebotstermin für die unter I sub 1— 4 aufgeführten Fälle auf den 18. Januar 1896, Vormittags 11 Uhr, und für den unter II gedachten Fall auf den 8. Juli 1896, Vor⸗ mittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Herzogl. Amtsgericht anberaumt. Es werden
ad I die Inhaber der abhanden gekommenen Ur⸗ kunden und alle Personen, welche Ansprüche auf die sub I 1—4 erwähnten Pfandrechte zu haben ver⸗ meinen,
ad II der oben genannte Abwesende resp. dessen Erben aufgefordert, in den dazu bestimmten Terminen persönlich oder durch einen gehörig legitimierten Be⸗ vollmächtigten zu erscheinen, spätestens in den betr. Terminen ihre Ansprüche anzumelden und ad I durch Vorlegung der Urkunden zu bescheinigen, auch zur Annahme künftiger gerichtlicher Erlasse einen Be⸗ vollmächtigten am Sitze des Gerichts zu bestellen, widrigenfalls im Termin auf Antrag Ausschlußurtheil dahin ergehen wird:
ad I, daß die unbekannten Berechtigten der Pfand⸗ rechte für verlustig, die Urkunden aber für kraftlos zu erklären seien und die Löschung der Hypotheken zu erfolgen habe;
ad II, daß der vorgenannte Abwesende für todt zu erklären und sein Vermögen an die sich legitimierenden Erben resp. in Ermangelung solcher an den Fiskus ohne Kaution zu überlassen sei, seine Erben aber, die sich nicht gemeldet, mit ihren Erbansprüchen aus⸗ zuschließen seien.
Gegen ein im Aufgebotstermin zu erlassendes
Ausschlußurtheil findet ein Rechtsmittel oder eine 8
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht statt.
Ohrdruf, am 22. Juni 1895.
Herzogl. S. Amtsgericht. II. Bretschneider. 1““
Im Grundbuch von Spiekeroog Suppl.
Fol. 136 steht als Eigenthümer der daselbst regi⸗ strierten Parzellen 96 und 97 Ktbl. 2 von Spiekeroog verzeichnet der Hillrich Edden zu Spiekeroog. Letz⸗ terer ist verstorben und die Erben desselben sind nicht zu ermitteln.
Nachdem durch Urkunden glaubhaft nachgewiesen ist, daß die weil. Ehefrau des Vogts Adde Heyen Willms in Spiekeroog den fragl. Grundbesitz durch Kaufvertrag vom 20. April 1857 erworben hat, werden auf Antrag der Erben der genanuten Ehe⸗ frau Willms, als:
1) des Vogts a. D. Adde Heyen Willms in Altona, .“
2) der Ehefrau des Fischmeisters E. T. Edden, Etta Johanna, geb. Willms, daselbst,
— vertr. durch den Kanzleigehilfen Düffel in Esens — etwaige Eigenthumsprätendenten hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte an den be⸗ zeichneten Grundstücken spätestens in dem auf den 27. März 1896, Vormittags 9 ½ Uhr, an⸗ beraumten Aufgebotstermin anzumelden, widrigen⸗ falls unter Ausschluß der Ausbleibenden mit der Berichtigung des Besitztitels auf den Namen der Ehefrau des Vogts a. D. Adde Heyen Willms ver⸗ fahren werden soll.
Esens, den 16. August 1895.
Königliches Amtsgericht.
[11822] 8 Als Erben des am 22. Dezember 1894 zu Sachsen⸗
berg angeblich ohne Testament verstorbenen Oekonomen
Friederich Cordna aus Hundorf haben sich bei dem
unterzeichneten zuständigen Nachlaßgericht folgende
Geschwister desselben: 1b 1) der Landmann Ferdinand Cordua zu Los Angeles in Kalifornien, 1 2) die Ehefrau des Erbpächters Johannsen zu Wickendorf, Natalie, geb. Cordua, 3) die Ehefrau des Rentners Gabriel zu Rostock, Marie, geb. Cordua, 8 4) der Schulze, Erbpächter Theodor Cordua zu Hundorf, 8 88 5) der Molkerei⸗Inspektor Sili Cordua zu Schüga, Provinz Hannover, mit der Bitte um Ertheilung des Erbenzeugnisses
gemeldet. Auf ihren Antrag werden alle, welche
ein näheres oder gleich nahes Erbrecht an den Nach⸗ laß des Verstorbenen zu haben vermeinen, auf⸗ P ihre bezüglichen Rechte spätestens in dem
vor dem unterzeichneten Gericht anstehenden Liquida⸗ tionstermine anzumelden, unter dem Nachtheil, daß
die bis dahin aufgetretenen, gehörig legitimierten 8
Bewerber für die rechten Erben angenommen werden und ihnen das Erbzeugniß ausgestellt wird. Schwerin, den 11. Mai 1895. 1 Großherzogliches Amtsgericht.
auf den 21. September d. J., Mittags 12 Uhr,
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