1895 / 213 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 06 Sep 1895 18:00:01 GMT) scan diff

IV. im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Königs⸗ berg i. Pr.: dem Rechtsanwalt und Notar Quassowski in Gum⸗ binnen,

V. im Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Marien⸗ werder:

dem Rechtsan

in Stras⸗

*

Auf Ihren Bericht vom 10. August d. J. will Ich der Firma Siemens u. Halske zu Berlin, welche den Bau und Betrieb einer elektrischen Hochbahn in Berlin von der Warschauerstraße bis zum Nollendorfplatz mit Abzweigung nach dem Potsdamer Bahnhof beabsichtigt, das Enteignungsrecht zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des für diese An⸗ lage in Anspruch zu nehmenden Grundeigenthums verleihen. Die eingereichte Uebersichtskarte 5g. zurück. * 8

Wilhelmshöhe, den 23. August 1895.

1“ Wilhelm R. Für den Minister der öffentlichen Arbeiten: Schönstedt. v An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Ministe rium der öffentlichen Arbeiten.

Der nachfolgende Allerhöchste Erlaß:

8 „Auf Ihren Bericht vom 5. August d. J. bestimme Ich zur Ausführung des vom 16. Juli d. J., betreffend den weiteren Erwerb von Eisenbahnen für den Staat, daß die Verwaltung der Weimar⸗Geraer, der Saal⸗ und der Werra⸗ Eisenbahn, sowie der Eisenbahnen von Eisfeld nach Unterneu⸗ brunn und von Hildburghausen nach Friedrichshall vom Tage ihres Uebergangs auf den Staat der Eisenbahn⸗Direktion in Erfurt übertragen wird. Dieser Erlaß ist durch die Gesetz⸗ Sammlung zu veröffentlichen. 1“

Brunsbüttel, den 16. August 1895. 1.“ 8 Wilhelm R. Für den Minister der öffentlichen Arbeiten: von Köller.

An den Minister der öffentlichen Arbeiten.“

wird mit dem Bemerken zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß die Weimar⸗Geraer, die Saal⸗ und die Werra⸗Eisenbahn am 1. Oktober d. J. und die Eisenbahnen von Eisfeld nach Unterneubrunn und von Hildburghausen nach Friedrichshall am 1. November d. J. in das Eigenthum des preußischen Staats übergehen. Berlin, den 19. August 1895. Der Minister der öffentlichen Arbeiten. In Vertretung: 1 Brefeld.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Der bisherige Privatdozent, Professor Dr. Fritz van Calker zu Halle a. S. ist zum außerordentlichen Professor in der Fakultät der dortigen Universität ernannt worden.

Just iz⸗Ministerium

Der Rechtsanwalt Bruns in Bärwalde i. P. ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Stettin, mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in Bärwalde i. P.,

der Rechtsanwalt Dr. Rümler in Zeitz zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts Naumburg a. S., mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in Zeitz, und

der Rechtsanwalt Israel in Cassel zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts Cassel, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Cassel, ernannt worden.

Dem Notar Werner⸗Güntzer in Lüttringhausen ist vom 1. Oktober d. J. ab der Wohnsitz in Kempen a. Rh. an⸗ gewiesen worden.

Nach Vorschrift des Gesetzes vom 10. April 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) sind bekannt gemacht:

1) der Allerhöchste Erlaß vom 13. Juni 1895, betreffend die Verleihung des Enteignungsrechts an die Stadtgemeinde Magdeburg zur Entziehung und zur dauernden Beschränkung des zur Herstellung der Verbindung der Gleise am Hafen zu Magdeburg⸗Neustadt mit den

Schienenanlagen der Staatsbahnstrecke Magdeburg Stendal in An⸗ spruch zu nehmenden Grundeigenthums, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Magdeburg Nr. 29 S. 273, ausgegeben am 20. Juli 1895;

⁊2) das am 18. Juni 1895 Allerhöchst vollzogene Statut für die Wiesengenossenschaft zu Gransdorf⸗Spangdahlem im Kreise Wittlich durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 30 S. 305, ausgegeben am 26. Juli 1895;

3) das am 14. Juli 1895 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft II zu Daun im Kreise Daun, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 34 S. 337, aus⸗ gegeben am 23. August 1895; 1

4) das am 14. Juli 1895 Allerhöchst vollzogene Statut für die Entwässerungsgenossenschaft zu Olzheim im S Prüm, durch das Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier Nr. 34 S. 340, aus⸗ gegeben am 23. August 1895.

Anzeige, betreffend die Karte des Deutschen Reichs in 674 Blättern und im Maßstabe 1:100 000,

bearbeitet von der Königlich preußischen Landes⸗Aufnahme, den

Topographischen Bureaux des Königlich e een und des König⸗

lich sächsischen Generalstabs und dem Königl württembergischen Statistischen Landesamt.

Im afl an die diesseitige Anzeige vom 25. Mai 1895 wird hiermit bekannt gemacht, daß Lachstezend genannte Blätter: Nr. 143. Bremerhaven, 645. Donaueschingen, 646. Ueberlingen, 658. Stülingen durch die Kartographische Abtheilung bearbeitet worden sind.

Der Vertrieb erfolgt durch die Verlagsbuchhandlung von R. Eisen⸗

. schmidt hierselbst, Neustädtische Kirchstraße Nr. 4/5.

Der Preis eines jeden Blattes beträgt 1 50 ₰. Berlin, den 5. September 1895. 8 Landes⸗Aufnahme. Kartographische Abtheilung A“ General⸗Major.

1 8

9.

Seine Excellenz der Staats⸗ und Finanz⸗Minis er Dr. Miquel, vom Urlaub;

Seine Excellenz der Wirkliche Geheime Rath und Präsident des Königlichen Ober⸗Verwaltungsgerichts Persius, aus der Schweiz.

Abgereist:

Seine Excellenz der Staats⸗ und Kriegs⸗Minister, General der Infanterie Bronsart von Schellendorff.

Nichtamtliches.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 6. September.

Seine Majestät der Kaiser und König sind gestern Abend um 11 Uhr von der Wildparkstation mittels Sonder⸗ zugs nach Swinemünde abgereist und heute Vormittag um 9 Uhr 15 Minuten daselbst eingetroffen. Seine Majestät verließen, wie „W. T. B.“ berichtet, den Sonder⸗ zug an der Rampe bei dem A Zum Empfange waren dort anwesend: General⸗Lisutenant Edler von der Planitz, General⸗Inspekteur der Fuß⸗Artillerie, Oberst Dieckmann, Kommandant von Swinemünde, Oberst⸗Lieu⸗ tenant Berlage, Kommandeur des Fuß⸗Artillerie⸗Regi⸗ ments von Hindersin (Pommersches Nr. 2), und der Kommandeur Seiner Majestät Schiffs „Grille“. Der Krieger⸗ verein und die zahlreich versammelte Bevölkerung begrüßten den Kaiser mit brausendem Jubel; der Hafen und das Boll⸗ werk zeigten reichen Flaggenschmuck. Seine Majestät, in Generals⸗Uniform, begaben Sich alsbald auf einem Boot der „Grille“ nach dem Leuchtthurm bei Osternothhafen und von dort zu Wagen nach dem Ostfort (Küsten⸗Batterie Nr. 2), wo g höhere Offiziere, an der Spitze der Kriegs⸗

inister, General der Infanterie Bronsart von Schellendorff, den Kaiser erwarteten. Hierauf fand ein Gefechts⸗ schießen nach Allerhöchst genehmigtem Programm statt. Es wurde vom West⸗ und Ostfort nach Scheiben und nach zwei als Kriegsschiffe aufgetakelten Wracks, die in eine Entfernung von 4000 bis 6000 m geschleppt waren, geschossen. Nach dem Schießen nahmen Seine nh das Frühstück im Kreise des Offizierkorps des Fuß⸗Artillerie⸗Regiments von Hindersin auf der Ostseite in Zelten ein, gingen sodann an Bord der „Grille“ und fuhren um 12 ¾ Uhr nach Stettin, wo die Ankunft für 4 Uhr Nachmittags in Aussicht ge⸗ nommen war.

Aus Stettin wird noch berichtet: Anläßlich der Ankunft Seiner Majestät des Kaisers ist die Stadt, namentlich die Einzugsstraße vom Bahnhof bis zum Schlosse, prächtig geschmückt. Die öffentlichen Gebäude wie die meisten Privat⸗ häuser tragen Guirlanden⸗ und Flaggenschmuck; das Rathhaus ist besonders schön dekoriert. In den Straßen wogt eine große Menschenmenge; die Landbevölkerung ist zahlreich der Stadt geströmt. Das Wetter ist prächtig.

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin reisten heute Mittag um 12 ¾l Uhr von der Wildparkstation nach Stettin ab, wo der Ankunft Allerhöchstderselben um 3 Uhr 55 Minuten Nachmittags entgegengesehen urde

Der Ausschuß zur Untersuchung der Wasser⸗ verhältnisse in den der Ueberschwemmungsgefahr besonders ausgesetzten Flußgebieten hat mit seiner diesjährigen, vom 27. vhh bis 4. September ausgeführten Herbstreise die zur Erfüllung der ihm Allerhöchsten Orts gestellten Aufgabe erforderlichen Besichtigungen der Wasser⸗ verhältnisse an den großen preußischen Strömen zum Abschluß gebracht, indem er die Weichsel von der russischen Grenze bis zur Mündung, die Nogat, den Memelstrom und seinen wichtigsten Mündungsarm, den Rußstrom, eingehend besichtigte. Außer den Vertretern der betheiligten Behörden waren auf besonders ergangene Einladungen zahl⸗ reiche Anlieger der Ströme erschienen, um ihre Beschwerden und Wünsche, soweit sie sich zur Erörterung durch den Aus⸗ schuß eigneten, zum Vortrag zu bringen. In allen Fällen gelang es, die zur Besprechung gebrachten Angele enheiten einem erledigenden Abschluß entgegenzuführen oder doch die Wege anzugeben, in welchen eine Erledigung der als be⸗ rechtigt erkannten Wünsche gesucht und angebahnt werden soll.

Nur an wenigen Stellen wurden Beschwerden über Nach⸗ theile, welche durch die Regulierungswerke der Strombauver⸗ waltung entstanden sein sollten, von den Stromanliegern er⸗ hoben. Es war dies der Fall bei Schillno, unweit der russischen Grenze, wo die Versandung der Niederungs⸗ wiesen dem angeblich durch gegenüberliegende Buhnenbauten in abbrüchigen Zustand gebrachten und nicht gedeckten, oberhalb befindlichen Hochufer zugeschrieben wird. Es lehrte hier der Augenschein, daß die Versandungen durch die großen Sand⸗ massen verursacht werden, welche die Weichsel aus dem völlig verwilderten russischen Stromlauf mit sich bringt; doch ver⸗ hießen die Vertreter der Wasserbau⸗ und der landwirthschaft⸗ lichen Verwaltung, in Verhandlungen darüber einzutreten, ob eventuell unter Zuhilfenahme staatlicher Mittel den be⸗ drängten Anliegern in ähnlicher Weise geholfen werden könne, wie dies an anderen Stellen durch Bepflanzung der sandführenden Hochwasserrinnen mit Erfolg geschehen ist. Ein zweiter Fall der Beschwerde lag bei Weichselhof vor, wo der Abbruch des linksseitigen Ufers angeblich durch die gegenüber hergestellten Regulierungswerke verursacht sein soll. Es konnte der Nachweis eines schädlichen Einflusses der Strombauten auf den Uferabbruch zwar nicht erbracht werden, indessen erbot sich die Strombauverwaltung, durch Anlage eines auch für die Erhaltung des Stromschlauchs nützlichen Deckwerks dem Mißstande Einhalt zu thun. 114“*“

Fast alle an der Weichsel vorgetragenen Wünsche der Stromanlieger bezogen sich auf b

und kleineren uneingedeichten Niederungen gegen Einrisse und Versandungen, welche bei Hochwasser und Eisgang in höherem Maße als an irgend einem anderen Strom entstehen. Der Vergleich mit dem Zustand des Weichselstroms auf russischem Gebiet, wo das übermäßig breite Bett durch viele Sand⸗

bänke und Inseln in flache, stetig ihre Lage wechselnde Arme

gespalten ist, erbrachte den klarsten Beweis, wie segensreich die bisherigen übrigens noch keineswegs abgeschlossenen Strombauten bereits gewirkt haben. Schon etzt ist es g lungen, auf der preugischen Strecke ein einheitliches Strom⸗ bett von mäßiger Breite und ausreichender Tiefe herzustellen, besen Lage durch die Regulierungswerke dauernd gesiche eibt. licher Stärke von Rußland herabkommenden Hochfluthen i durch die Schaffung einer einheitlichen Rinne bedeutend g mäßigt, und es ist die Möglichkeit geschaffen worden, mit den Eisbrechdampfern bis nach Thorn hin vorzudringen.

ie Absperrung der Stromspaltungen einen unmittelbare Schutz gegen das Entstehen von Eisversetzungen gewährt.

Die günstigen Wirkungen der Maßnahmen, welche in allen diesen Beziehungen von der Strombauverwaltung ge⸗ troffen worden sind, wurden von den Bewohnern der Niede⸗ rungen anerkannt.

Hochwasserbettes, das vielfach noch

übermäßige Breite und ungleiche Höhenlage besitzt. Es

treten infolge

überdecken oder das den Ufern und den Sommerdeichen bedrohen.

baren Vorländer mit Sand Eigenthum durch Einrisse in nicht genügend starken artigen Mißständen ist

in der Münsterwalder Niederun durch Inangriffnahme eines na gebeugt worden. wirken für die übrigen Stellen, wo ähnliche Mißstände noch bestehen. Insbesondere erkannte der Ausschuß an, daß eine Verbesserung der Eindeichung der Nessauer Niederung gegen⸗ über Thorn dringlich erforderlich sei und unter Beihilfe aller Betheiligten mit thunlichster Beschleunigung erfolgen müsse.

3u den eingehendsten Verhandlungen gaben die Verhält⸗ nisse im Mündungsgebiet der Weichsel Veranlassung, wo der Stromlauf bei Pieckel sich in zwei Arme spaltet: in die nach dem Frischen Haff fließende Nogat und die zur Ostsee weiter fließende getheilte Weichsel. Letztere theilte sich bisher am Danziger Haupt in die Danziger und die Elbinger Weichsel, hat nunmehr aber in dem kürzlich vollendeten Durchstich durch die Nehrung eine einheitliche Ausmündung erhalten, die ihre Länge um etwa 10 km verminderte. Wie bei allen

unten offenen Deichs vor⸗

Stromspaltungen, so liegt auch an der Theilungsstelle bei

Pieckel stets die Gefahr vor, Arme beim Frühjahrshochwasser mit Eis die gesammten Wosserwwssen nebst dem Eisgang nun durch den anderen Vorfluth suchen, welche nicht in ausreichendem Maße zu bieten vermag.

dem durch die kostspieligen und,

daß sich einer der beiden

jeder einzelne Arm Nach⸗ wie allseitig anerkannt

wurde, mustergültig ausgeführten Bauten an der Mündung

des letzteren Stromarmes die Möglichkeit geschaffen ist, die gesammten Hochwassermassen des Stroms in das Meer abzu⸗ leiten, gehen die Wünsche der Bewohner jener ausgedehnten

Niederungen des Weichseldeltas dahin, auch die obere Strecke

der Weichsel bis zur Montauer Spitze hinauf im Hochwasser bett einheitlich zu regulieren, damit dieser Stromarm in die

Lage gebracht wird, auch das größte Hochwasser und den

gefährlichsten Eisgang abzuleiten. Die weitergehenden Wünsche, welche auf völlige Ab⸗

sperrung der Nogat gerichtet waren, wurden von den Niede⸗ Seitens

rungsbewohnern einstweilen nicht weiter verfolgt. der Vertreter der Provinz Ostpreußen wurde die Befürchtung ausgesprochen, daß auch durch diese weitere Hochwasser⸗ regulierung der Weichsel, wenn schon in weit geringerer Weise wie durch die völlige Absperrung der Nogat, eine Ver⸗ minderung der Abflußmassen des Nogatstroms und eine Schädigung seiner Spülkraft im Pillauer Tief und Seegatt herbeigeführt werden könnte. Diese Befürchtung wurde für die besonders wichtige regelmäßige Zuführung von Nogat⸗ wasser zum Frischen Haff als nicht zutreffend nachgewiesen, eine wiederholte technische Erörterung event. durch die Akademie des Bauwesens jedoch in Aussicht gestellt. Ein von der Strombauverwaltung bearbeiteter, in der Bauabtheilung geprüfter Entwurf für die Weiterführung der Hochwasser⸗ regulierung in der Weichsel von Gemlitz aufwärts bis Pieckel wurde zur Kenntniß gebracht und näher erläutert, und es wurde demnächst von dem Ausschuß beschlossen, diese Hoch⸗ wasserregulierung für dringend nothwendig zu erklären und ihre schleunige Ausführung zu empfehlen, insoweit sie ohne unzulässige Schädigung des Pillauer Hafens geschehen könne. Bei der Bereisung des Memel⸗ und Rußstroms wurden keine irgendwie erheblichen Klagen über die ausgeführten Regulierungen vorgebracht, auch wurde besonderen Wünschen nicht Ausdruck gegeben. Ein Projekt, Absperrung des einen der beiden wichtigsten Mündungs⸗ arme, der Gilge, richtet, jedoch noch in den ersten Anfängen der Bearbeitung sich befindet, wurde erörtert und den Interessenten Gelegenheit geboten, ihre für und gegen das Projekt sprechenden Gründe eingehend darzulegen. on dem Ausschusse wurde der Wunsch ausgesprochen, über den weiteren Verlauf der einstweilen noch unreifen und nicht genrggenbd vorbereiteten Angelegenheit in Kenntniß gehalten zu werden.

Der Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ungarische Bot⸗ sciofter am hiesigen Allerhöchsten Hofe von Szö v arich ist mit Unterbrechung seines Urlaubs 22F. erlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder über⸗ nommen.

Der chilenische Gesandte am hiesigen Allerhöchsten Hofe Gonzalo Bülnes ist nach Berlin zurüͤckgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich bayerische Ministerial⸗Direktor Freiherr von Stengel ist mit Urlaub von Berlin abgereist.

esseren Schutz der Vorländer

Auch das verheerende Auftreten der in außerordent⸗

Es sind dadurch die Gefahren der Eisversetzungen zwar nicht ganz be⸗ serdigh aber doch erheblich gemildert worden wie denn auch

1 Die vorgebrachten Klagen und Wünsche erstreckten sich daher fast ausschließlich auf die Zustände des

gleiche dessen Seitenströmungen des Hochwassers auf, welche die frucht⸗

Der⸗ 1 in der Ossaniederung unterhalb Graudenz neuerdings durch Weidenbepflanzung der Einrisse, gegenüber Marienwerder

Die erzielten Erfolge können vorbildlich

versetzt und

das sich auf die

Kiel, 6. September. Die Manöverflotte ging gestern Abend vor der Schlei⸗Mündung vor Anker. Die erste Division wird heute die Schießübungen fortsetzen, die übrigen drei Divisionen werden Evolutionen ausführen. Morgen Nach⸗ mittag wird die Flotte nach Saßnitz gehen.

Essen, 5. September. Seine Majestät der König von Württemberg begab sich, wie die „Rhein.⸗Westfäl. Ztg.“ berichtet, heute Vormittag in Begleitung des Geheimen Kom⸗ merzien⸗Raths Krupp von der Villa Hügel zum Baumhof. Von dort aus „g die Fahrt zum Krupp'schen Bazar auf dem Ostfeld, wo der König die einzelnen Verkaufsabtheilungen besichtigte, dann nach Kronenberg, wo die Haushaltungs⸗ schule, das Junggesellenheim und die Konsumanstalten Kronen⸗ berg und Holsterhausen besucht wurden. Außerdem wurden das Stadt⸗Theater und das Kruppdenkmal auf dem Markt in Augenschein genommen. Auf der Rückfahrt wurden die neue Kolonie Holsterhausen und Altenhof besucht. Um 1 Uhr langte Seine Majestät wieder auf Villa Hügel an, wo Allerhöchst⸗ derselbe das Diner bei dem Geheimen Kommerzien⸗Rath Krupp einnahm. Um 5 Uhr erfolgte die Abreise nach Burgsteinfurt, wo der König bei dem Fürsten zu Bentheim⸗Bentheim und Bentheim⸗Steinfurt mehrere Tage zu verweilen gedenkt.

Sachsen.

Ihre Majestät die Königin ist mit Ihrer Kaiserlichen und Königlichen Hoheit der Prinzessin Friedrich August heute Vormittag aus Blankenberghe in Dresden eingetroffen. Seine Majestät der König war zum Empfang auf dem Bahn⸗ hofe anwesend. 3 1

Seine Königliche Hoheit der Prinz Georg ist vor⸗ gestern Abend von der Inspektionsreise in Schlesien nach Dresden zurückgekehrt.

Württemberg.

Ihre Majestät die Königin und Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Pauline haben sich gestern von Stuttgart nach Burgsteinfurt in Westfalen begeben.

Oldenburg.

Die feierliche Beisetzung der Leiche weiland Ihrer Königlichen Hoheit der Erbgroßherzogin im Großherzoglichen Mau⸗ soleum zu Oldenburg fand gestern Vormittag im Beisein Ihrer Königlichen Hoheiten des Erbgroßherzogs, des Groß⸗ Her cg . der Prinzessin Friedrich Karl und des Prinzen Friedrich Leopold von Preußen, Höchstwelcher zugleich Seine Majestät den Kaiser vertrat, des Herzogs und der Herzogin von Connaught, der Erbprinzessin von Sachsen⸗Meiningen und zahlreicher anderer Fürst⸗ lichkeiten sowie der Gesandten und Vertreter vieler deutschen und ausländischen Höfe statt. Um 10 ½ Uhr ver⸗ sammelten sich die Höchsten Leidtragenden und anwesenden Fürstlichkeiten im braunen Salon der ersten Etage des Groß⸗ erzoglichen Schlosses und begaben sich von da in das Königsvorzimmer, wo sie die Plätze vor dem Katafalk einnahmen. Vorher hatten sich schon im Vestibül aufgestellt: die Mitglieder des diplomatischen Korps und die außerordentlichen Abgesandten, die Minister, die Generalität und das Gefolge der Fürstlichen Personen, die Hofdamen und Hofkavaliere des Großherzoglichen und Erbgroßherzog⸗ lichen Hauses, die Flügel⸗Adjutanten des Großherzogs, der Ordonnanz⸗Offizier des Erbgroßherzogs und der Ad⸗ jutant der 19. Kavallerie⸗Brigade, der ständige Landtags⸗ usschuß, die Kommandeure der oldenburgischen Truppentheile und des Kürassier⸗Regiments von Driesen (Westfälisches) Nr. 4, der Vorstand der Hof⸗ und Privatkanzlei, die Leibärzte und der Vorstand des Erbgroßherzoglichen Marstalls. Vor dem Kata⸗ falk stand der Geheime Ober⸗Kirchenrath Ober⸗Hofprediger Hansen, welcher die Feier leitete, und ihm zur Seite der Hof⸗ prediger Geheime Kirchen⸗Rath Ramsauer. Die Andacht war kurz, aber tief ergreifend. Nach Beendigung derselben begaben sich die Fürstlichen Damen und Hofdamen in die Versammlungs⸗ zimmer zurück, die Fürstlichen Herren in das Bogenzimmer des Erdgeschosses, während die übrigen Herren ihre Plätze im Zuge einnahmen. Nunmehr wurde der Sarg unter Vorantritt des Kammerherrn von Bothmer auf den im Schloßportal vor⸗ gefahrenen Leichenwagen gehoben. Der militärische Trauerkondukt präsentierte unterdessen das Gewehr. Der Leichenzug wurde von zwei Gendarmerie⸗Wachtmeistern zu Pferde eröffnet. Diesen folgte die Trauerparade, und zwar zunächst eine Schwadron Kavallerie mit dem Musikkorps an der Spitze, dann eine Kompagnie des Oldenburgischen 91. Infanterie⸗Regiments mit der Regimentsmusik und darauf eine Batterie des 2. Hannoverschen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 26. Weiter folgten die Hofchargen sowie die evan⸗ gelische Geistlichkeit von Oldenburg und Osternburg. Unmittelbar hinter dem Leichenwagen gingen der Großherzog und der Erb⸗ großherzog. An diese schlossen sich die übrigen Fürstlichkeiten an. Dann kamen die Mitglieder des diplomatischen Korps, die außerordentlichen Gesandten und das Gefolge der aus⸗ wärtigen Fürstlichkeiten, die Minister und die Generalität, der ständige Landtagsausschuß, die Deputationen der ver⸗ schiedenen Offizierkorps, Offiziere und Reichsbeamten, die Staatsdiener und die Hofbeamten, soweit sie in der Stadt Oldenburg ihren Wohnsitz haben, die nicht amtierende Geistlichkeit, der Magistrat und Stadtrath von Olden⸗ burg, andere Deputationen und die Hofdienerschaft. Von allen Thürmen erklangen die Glocken. Die Krieger⸗ vereine des ganzen Landes und die Schulen der Stadt bil⸗ deten mit ihren umflorten Fahnen Spalier; die Banner sich vor der Hohen Leiche. Hinter den Spalierreihen tanden dicht gedrängt die übrigen nach vielen Tausenden zählenden Zuschauer. gekommen, bog

Beim Thor an der Nadorsterstraße an⸗ der Leichenwagen auf den Kirchhof ein und machte vor der Grabkapelle Halt. Unter dem Vorantritt der evangelischen Geistlichkeit trugen die Lakaien den Sarg in das Mausoleum und setzten ihn auf den Katafalk vor dem an der Ostseite der Kapelle befindlichen Altar, der dort im Jahre 1860 errichtet wurde. Der Kirchen⸗ chor sang beim Eintritt der Geistlichkeit eine Strophe des Chorals: „Wann ich einmal soll scheiden,“ 8 der Ober⸗ Fefpeediges Hansen, welcher mit der übrigen Geistlichkeit am Altar stand, die Trauerrede hielt. Dann 8 der Kirchen chor die Möhring'sche Motette „Selig sind die Todten“. Während das Lied durch die Räume hallte, wurde der Sarg der Ver⸗ storbenen in eine Nische getragen, die man durch Blattpflanzen verdeckte. Nachdem der Pfarrer die Leidtragenden gesegnet, traten der Erbgroßherzog, die Prinzessin Friedrich Karl und die Tochter der Hohen Feegeebehen, hre Hoheit die Herzogin Sophie, an die Ruhestätte und knieten dort in stillem Gebet nieder.

8 Oesterreich⸗Ungarn. 8 Der Ersherzog Ladislaus ist, wie „W. T. B.“ aus Budapest meldet, heute Vormittag gestorben. Wie die „Budap. Korrespondenz“ mittheilt, ist der ungarische Minister⸗Präsident Baron Banffy gestern zu kurzem Aufent⸗ halt nach Wien abgereist.

Großbritannien und Irland.

Der Lord⸗Kanzler Lord Halsbury verlas gestern im Oberhaus einen Königlichen Erlaß, durch welchen die Session geschlossen und das Parlament bis zum 18. No⸗ vember vertagt wird. Eine Thronrede wurde nicht gehalten.

Die „Times“ veröffentlicht einen Brief, welchen der Erzbischof von Canterbury, als Antwort auf das Schreiben des Papstes an das englische Volk, an die Geistlichkeit gerichtet hat. Der Erzbischof sagt darin, die römische Kirche lade das englische Volk zur Vereinigung mit ihr ein, ohne die historische Stellung der englischen Kirche zu würdigen.

Rußland.

Der Kaiser hielt gestern über die Artillerie und die Sappeure im Lager von Ustj⸗Ischora Repue ab.

Aus Anlaß der Errettung des Königs Alexander von Serbien aus Lebensgefahr wurde gestern, wie „W. T. W.“ berichtet, in St. Petersburg ein feierlicher Dankgottes⸗ dienst in der Kasan’'schen Kathedrale abgehalten.

Spanien.

Dem Madrider Blatte „Dia“ zufolge hat der Kolonial⸗ Minister Castellanos seine Entlasung eingereicht.

Türkei.

Aus Konstantinopel meldet „W. T. B.“: der jüngste Entschluß der drei Mächte, den Eintritt ihrer h““ in die Kontrolkommission zu verlangen, sei der Pforte offiziell noch nicht mitgetheilt worden. Kenntniß davon habe die Pforte durch Rustem Pascha erhalten, worauf Said Pascha den Botschaftern ein neues Zu⸗ geständniß überbracht habe, nämlich die Zustimmung zur Einsetzung der beantragten inländischen Ueber⸗ wachungskommission, mit welcher jedoch die Botschafter nicht direkt, sondern nur durch Vermittelung des Ministeriums des Auswärtigen verkehren könnten. - andere Versprechungen seien kurz darauf zurückgenommen worden. Ein neuerdings gemachter Antrag bezüglich des direkten Verkehrs der Botschafter mit der Kontrolkommission, sei, falls die Pforte dies fest zusichere, geeignet, die drei Mächte zu veranlassen, den neugefaßten Beschluß, betreffs des Eintritts fremder Delegirten in die Kontrol⸗ kommission fallen zu lassen und eine volle Verständigung zu ermöglichen. Die Nachricht, daß die Bemühungen der Pforte in Paris und St. Petersburg gescheitert seien, bestätige sich.

Bulgarien.

Die „Agence Balcanique“ meldet: Der Korrespondent der „Times“ in Sofia, Bourchier, welcher von seiner Regierung aufgefordert worden sei, eine Untersuchung über die angeblichen Verfolgungen und Verbrechen, die in Bulgarien gegen Türken verübt worden seien, anzustellen, sei abgereist und solle sich vorerst nach Dospat begeben haben. Die Regierung habe ihrerseits die Präfekten beauftragt zu erheben, wieviele solcher Verbrechen in letzter Zeit gegen Türken begangen worden und aus welchen Motiven diese Angriffe erfolgt seien. Die Regierung werde die Ergebnisse dieser Untersuchungen mit denen der Ermittelungen Bourchier's vergleichen. Schon jetzt sei festzustellen, daß die bul⸗ garische Regierung bisher keinerlei Meldung oder Bestätigung uͤber die Plünderung des Fleckens Male Tirnowo, der vier Stunden von der Grenze entfernt im Departement Burgas liege, erhalten habe. Es sei daher die Meinung gerecht⸗ fertigt, daß die Nachricht von den daselbst verübten Gewalt⸗ thätigkeiten zum mindesten Uebertreibungen enthalte.

Dänemark.

Aus Reykjavik (Jsland) auf dem Postwege eingetroffene Nachrichten besagen: Das Unterhaus des Althings nahm nach lebhafter Besprechung mit 2 Stimmen Mehrheit einen Antrag auf Verfassungsänderung an, welcher bereits mehrmals in früheren Jahren von beiden Häusern des Althings angenommen, vom König aber nicht sanktioniert worden war. Das Oberhaus beschloß dagegen mit 7 gegen 4 Stimmen eine Resolution, daß der Antrag auf Ver⸗ fassungsänderung von der Tagesordnung abzusetzen sei, weil das Oberhaus bereits früher den gleichen Antrag angenommen habe. Dieser Resolution schloß sich das Unterhaus mit 14 gegen 8 Sti

Amerika.

D ruanischen Kongreß wurde ein Gesetzentwurf vorgelegt, durch welchen ausländische G esellschaften für Lebens⸗, Feuer⸗ und Seeversicherung verpflichtet werden sollen, in den Banken 50 000 Soles in Regierungs⸗ bonds oder Aktien anerkannter lokaler Gesellschaften zu hinter⸗ legen. Die Vorlage ist einem Ausschuß überwiesen worden.

Asien.

Nach den letzten, gestern in Shanghai eingetroffenen Meldungen aus Kutscheng schreitet die Untersuchung über die dort stattgehabten Metzeleien in einer die englischen und amerikanischen Konsuln befriedigenden Weise fort. Mehrere wichtige Ueberführungen haben statt efunden. Unter den Verurtheilten befinden sich einige Rädelsführer. Die französischen katholischen Missionen haben nach Lyon gemeldet, daß Anfang Juli in Vonney in China Gewalt⸗ thätigkeiten gegen Christen begangen worden seien. Das Wohnhaus sei in Brand gesteckt und mehrere Christen getödtet

worden. 1 AKllfrika. Wie eine in Rom eingetroffene Privatdepesche aus Massowah meldet, ließ Ecceghie Theophilos am 31. August auf dem Markt von Adua in 37e von 4000 Fersonen und sämmtlichen Offizieren der Garnison eine Proklamation feierlich bekannt machen, worin er die Grundsätze der äthiopischen Religion auseinandersetzte und die Bevölkerung ermahnte, nicht auf die bea sichtigte russische Mission zu hören, welche geschickt würde, die äthiopische Religion zu zerstören, und keine Verbindung mit der Mission zu unterhalten, die aus falschen Propheten bestehe. Nach 2 Verlesung der Proklamation stimmte die abessinische Geist⸗ lichkeit den Psalm vom Auszuge der Juden aus Egypten an. Ein Telegramm des Generals Duchesne ausà ndriba vom 30. August läßt, wie „W. T. B.“ aus Parig

Dieses Zugeständniß sowie.

die Einnahme Tananarivos als nahe bevorstehend erscheinen. Eine fliegende Kolonne sei im schleunigen Vormarsch begriffen, ohne sich mit der v aufzuhalten. 8 3 Ein der Verwaltung des Congostaats in Brüssel gestern zugegangenes Telegramm bestreitet aufs entschiedenste die Nachricht von dem Tode des Lieutenants Cassart. In dem⸗ selben Telegramm berichtet der Gouverneur des Congostaats, von dem die Zentral⸗Regierung Aufschluß verlangt hatte, daß die Situation in den n Ubangi und Ouelli eine günstige sei 3

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Die Bestimmung des Art 16 der Verordnung zur Verhütung des Zusammenstoßens der Schiffe auf See vom 7. Januar 18802 „Wenn die Kurse zweier Dampfschiffe sich so kreuzen, daß Gefahr des Zusammenstoßens entsteht, so muß dasjenige Dampfschiff aus dem Wege gehen, welches das andere an seiner Steuerbordseite hat“ findet, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, IV. Straf⸗ senats, vom 15. Februar 1895, auch auf das Kreuzen eines Schlepp⸗ dampfers mit einem anderen Dampfer Anwendung. Ein etwa be⸗ folgter Seemannsbrauch, wonach die einzelnen Schiffe einem mit Schleppen von Fahrzeugen beschäftigten Dampfer ausweichen müssen, ist dieser gesetzlichen Bestimmung gegenüber ohne jede Bedeutung. (4842/94.)

Die Bestimmung des Art. 249 des Handelsgesetzbuchs: „Persönlich haftende Gesellschafter, Mitglieder des Auf⸗ sichtsraths und Liquidatoren einer Kommanditgesellschaft auf Aktien, sowie Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichts⸗ raths und Liquidatoren einer Aktiengesellschaft werden, wenn sie absichtlich zum Nachtheile der Gesellschaft handeln, mit Gefängniß und zuͤgleich mit Geldstrafe bis zu 20 000 bestraft“ 1 hat, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 18./20. Februar 1895, die gleiche Bedeutung wie die des § 266 Ziff. 1 des Strafgesetzbuchs, wonach wegen Untreue zu bestrafen sind Vormünder ꝛc., wenn sie absichtlich zum Nachtheil der ihrer Aufsicht anvertrauten Personen oder Sachen handeln. Ein „jum Nachtheil Handeln“ im Sinne dieser Bestimmungen liegt nur vor, wenn ein Nachtheil als Folge der Handlung wirklich eingetreten ist. Einen „Nachtheil“ erleidet jemand durch die Handlung eines Anderen, wenn sein Vermögen durch dieselbe ver⸗ mindert oder gefährdet ist oder eine Vermehrung des Vermögens durch die Handlung vereitelt ist. Eine Vereitelung aber der Vermehrung des Vermögens im Sinne der gedachten Bestimmung ist nicht schon dann anzunehmen, wenn es sich um die Vereitelung irgend einer nech ungewissen Möglichkeit oder Hoffnung auf einen Vermögenserwerb handelt; sondern nur dann, wenn entweder ein rechtlich begründeter Anspruch auf die Erlangung des Gewinnes bestand oder doch thatsächliche Verhältnisse vorlagen, vermöge deren ohne die pflichtwidrige Handlung des Vor⸗ standsmitgliedes der Gewinn der Gesellschaft ohne weiteres und mit Sicherheit zugefallen sein würde. (4789/94.)

Die Hilfeleistung einer Zivilperson zu einer Ur⸗ laubsüberschreitung resp. zur Fortsetzung einer bereits ein⸗ getretenen Urlaubsüberschreitung seitens einer Militärperson ist, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 8. April 1895, aus § 64 des T1“ in Verbindung mit § 49 des Deutschen Strafgesetzbuchs zu bestrafen mit der Maßgabe, daß, falls eine Freiheitsstrafe von nicht mehr als sechs Wochen für angemessen erachtet wird, an Stelle des Arrestes Haftstrafe tritt. Als Hilfeleistung zu einer Urlaubsüberschreitung ist jede Thätig⸗ keit zu verstehen, welche darauf abzielt, die Urlaubsüber⸗ schreitung zu fördern; sie liegt auch dann vor, wenn ein Dritter den Thäter in seinem Entschluß, seinen Urlaub zu überschreiten oder die Ueberschreitung fortzusetzen, bestärkt oder befestigt, besonders wenn der Thäter in seinem Entschluß noch schwankend ist. „Durch die Aufrechthaltung der Urlaubsüberschreitung begeht der Thäter kein neues Vergehen, er setzt aber durch sein ferneres strafbares Thun das schon begangene Vergehen fort, begeht dasselbe in fortdauernder Aus⸗ übung. Eine Hilfeleistung zu demselben ist daher so lange möglich, als die Urlaubsüberschreitung fortdauert. Das Millitär⸗ Strafgesetzbuch hat keine Vorschriften über Theilnahme. Die in diesem Gesetzbuch unter Strafe gestellten militärischen Vergehen sind nach § 2 desselben aber auch Vergehen im Sinne des Deutschen Strafgesetzbuchs, wie in dem Urtheil des Reichsgerichts vom 1. April 1887 (Entsch. in Straff. Bd. 15 S. 396) in eingehender Begründung nachgewiesen ist, sodaß auch Nichtmilitär⸗ personen sich der Theilnahme an einem militärischen 3 Vergehen schuldig machen können. Der § 64 des Militärstrafgesetzbuchs bedroht die eigenmächtige Urlaubsüberschreitung mit einer Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten. Unter Freiheitsstrafe ver⸗ steht dieses Strafgesetzbuch Gefängniß, Festungshaft und Arrest, auf welche wahlweise erkannt werden kann, jedoch mit der Beschränkung, daß bei einer mehr als sechswöchigen Freiheitsstrafe Gefängniß oder Festungshaft, bei kürzerer Freiheitsstrafe Arrest einzutreten hat. Die Zuerkennung einer einwöchigen Gefängnißstrafe wegen Theilnahme an einem mili⸗ tärischen Vergehen ist daher nicht zulässtg. Da das Deutsche Straf⸗ gesetzbuch die Arreststrafe aber nicht kennt, so hat an die Stelle der⸗ selben eine gleichwerthige Strafe des Deutschen Strafgesetzbuchs zu treten. Diese ist, wie das R.⸗G. in den Urtheilen vom 1. und 4. April 1887 bereits ausgesprochen hat, Haft.“ (955/95.)

Kunst und Wissenschaft.

Dr. Ernst Baumann, der Leiter der Forschungsstation Misa⸗ Höhe im Togogebiete, ist, wie dem „W. T. B.“ aus Köln gemeldet wird, gestern Nachmittag im dortigen Augusta⸗Hospital an den Folgen eines schweren Schwarzwasserfiebers plötzlich gestorben.

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Paris, 5. September. (W. T. B.) Der Bericht des Acker⸗ bau⸗Ministers schätzt die diesjährige Weizenernte auf 119 Millionen Hektoliter.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln. Türkei. 1 1 Zufolge Beschlusses des internationalen Gesundheitsraths in Konstantinopel unterliegen Schiffe von Adalia mit oder ohne Passagiere 8 einer fünftägigen Quarantäne, Schiffe von der sonstigen Küstenstrecke zwischen Kap Anamour und Suveidije mit Passagieren ebenfalls einer fünftägigen Quarantäne und ohne Passagiere einer 24 stündigen Beobachtung. (Vgl. „R.⸗Anz.“ Nr. 186 vom 7. v. M.)

Verkehrs⸗Anstalten. 8

ur Erleichterung für das Publikum bei Verzollung der

mit 88 Post vom Auslande eingebenden zollpflichtigen Packete besteht, im Ahvertnoah mit der Steuerverwaltung, für Berlin die Einrichtung, daß auf Verlangen des Empfängers die zollamtliche Schlußabfertigung der gewöhnlichen Packete und der Werthsendungen im Kitterhhe mite bis 1000 durch Vermittelung der Post⸗ beamten erfolgen kann. Diese Sendungen werden nach der Verzollung wieder sorgfältig verpackt, amtlich .S.eg und den Empfängern mit der nächsten

Packetbestellfahrt zug füͤb 8