Weise die verschiedenen Erfordernisse, welche Zivil⸗ und Strafprozeß stellen, auseinander; die radikale Richtung, welche es dem Richter überlasse, von wem, worüber, in und wann zu schwören fei, müsse zur Rechtsunsicherheit in Handel und Wandel führen. Rechtsanwalt Dr. Kloeppel (Leipzig) wollte alles ins Ermessen des Richters stellen und verlangte, daß man auch gegen den Schwur des Prozeßgegners ebenso wie gegen den des Zeugen Gegen⸗ beweis führen kann. Rechtsanwalt Rausnitz (Berlin) lehnte hingegen jede Anderung des bestehenden Prozeßrechts ab, weil man sonst zu einem Inquisitionsprozesse schlimmster Art komme. Auch Rechtsanwalt Dr. Goldfeld (Hamburg) warnte vor neuen Maßnahmen, wäͤhrend Rechtsanwalt Dr. Herz (Wiesbaden) hervorhsbo daß ein Inquisitions⸗ recht des Richters schon heute besteht. Mit ihm forderte Rechtsanwalt Dr. Beckh (Nürnberg), daß das Fragerecht des Richters in eine Frage⸗ pflicht verwandelt wird. Reichsgerichts⸗Rath Dr. Olshausen (Leipzig) schlug vor, daß die eidliche Vernehmung einer Partei auch ohne vor⸗ angegangene Eideszuschiebung richterlicherseits angeordnet werden kann. Eine sehr verwickelte Abstimmung über eine große Zahl von vor⸗ liegenden Anträgen hatte folgendes Ergebniß: 3 2
Es empfiehlt sich, die Eideszuschiebung im Zivilprozesse durch Vernehmung der Parteien als Zeugen zu ersetzen; und zwar derartig, daß ohne Aenderung der Verhandlungsmaxime und der Beweislast wie der formalen Beweiskraft des Eides die Abnahme des Eides durch Vernehmung der betreffenden Partei geschieht; das Gleiche gilt von der Abnahme des richter⸗
lichen Eides. .
Demnächst wurde verhandelt: Empfiehlt sich die Einführung von Verschärfung der Freiheitsstrafen im Sinne des österreichischen Entwurfs? [G.: Landgerichts⸗Rath Dr. Kronecker (Berlin) und Land⸗ gerichts⸗Rath Dr. Felisch (Berlin). B.: Reichsgerichts⸗ Rath Dr. Stenglein (Leipzig) und Landgerichts⸗Rath Dove (Frankfurt a. Main).] Der österreichische Entwurf läßt Kostschmälerung, hartes Lager und Dunkelarrest zu, und zwar für die ganze Straf⸗ dauer oder einen Theil derselben ohne Rücksichtnahme auf die Länge der Zeit. Ueber die Unannehmbarkeit des letzteren Punktes und die Unzulässigkeit des Dunkelarrestes war man allseitig einig. Kronecker war ziemlich vorbehaltslos für die Einführung von Hungerkost und hartem Lager; Felisch erachtete dafür, daß den Strafschärfungen erhebliche Bedenken entgegenstehen, welche jedoch von den mit ihrer Einführung verknüpften Vortheilen überwogen werden. Stenglein ging diese von Felisch aufgezählten Bedenken einzeln durch, lehnte es mit ihm insbesondere ab, daß die Strafverschärfungen nur eine Etappe zur Prügelstrafe sein würden, und kam zu dem Ergebnisse, die Neuerung nur für kurzzeitige Freiheits⸗ strafen zu empfehlen. Dove war prinzipiell gegen alle Verschärfungen. Die Zunahme der Rohheitsdelikte erklärte er für unerwiesen und die Schilderungen, als seien die Zustände in den Sann sen wo⸗
möglich anheimelnd, für übertrieben. In dem Jubiläumsjahre des Deutschen Reichs solle man die Hoffnung auf das deutsche Volk nicht aufgeben. Landrichter Dr. Aschrott (Berlin) wollte die jugendlichen und politische, Preß⸗ und ähnliche Delinquenten von der Strafverschärfung ausnehmen, im übrigen diese aber in das Ermessen des Richters stellen, da die Strafe mehr als bisher zu einem empfindlichen Uebel ausgestaltet werden müsse. Mit ihm verlangte Felisch dieses Strafmittel nicht bloß für kurzzeitige, sondern im Inter⸗ esse der Gerechtigkeit auch für die erste Dauer der langzeitigen Strafen. Dieser hob hervor, daß durch die Strafverschärfungen die relativ stärksten Wirkungen mit den relativ geringsten Mitteln erreicht werden, und daß die Maßnahmen 88 von denen angenommen werden köanten, welche gleich ihm unerschütterlich an das deutsche Volk und seine Zukunft glauben. Die derzeitigen Strafmittel hätten eben einen theilweisen Bankerott gemacht. Unter Ablehnung eines Antrags desselben: Strafschärfungen nur in den vom Gesetz einzeln aufzufuͤhrenden Fällen gegen Rückfällige und gegen solche Personen einzuführen, bei welchen bestimmte, gesetzlich bezeichnete Merkmale einer moralischen Verworfenheit vorliegen, und eines noch spezialisierteren Antrags Aschrott beschloß die Versammlung: 2 1) die Einführung der Verschärfungen der Freiheitsstrafen im Sinne des österreichischen Entwurfs empfiehlt sich nicht.
æ 2
Untersuchungs⸗Sachen.
Aufgebote, Zustellungen u. dergl. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
S- S e-
2) Straffchärfungen werden empfohlen für kurze Freiheitsstrafen,
weelche für Rohheits⸗ und Sittlichkeitsdelikte verhängt werden.
3) Als solche Schärfungen empfehlen sich Kostentziehung und
hartes Lager.
Die letzte in der dritten Abtheilung berathene Frage war dahin gefaßt: Empfiehlt sich hinsichtlich der Geldstrafe
22122.. die Zulassung und Begünstigung des freiwilligen Abver⸗ dienens derselben? 8
b. die Androhung des erzwungenen Abverdienens in einer An⸗
stalt (Arbeitsbaus) für den Fall, 8 der Mangel guten
t Willens zur Tilgung der Strafe festgestellt ist?
[G.: Landgerichts⸗Rath Dr. Felisch (Berlin). B.: Professor Merkel (Straßburg) und Ober⸗Landesgerichts⸗Präsident Staatsrath Dr. von Koestlin (Stuttgart).] Es entspricht weder dem swahren Inhalte des Richterspruches noch der sozialen Gerechtigkeit, wenn die Umwandlung einer nicht beitreibbaren Geldstrafe in die verhältnißmäßig viel zu schwere Freiheitsstrafe Felisch hatte daher ein ganzes System aufgestellt, wie die Nichtzahlung der erkannten Geldstrafe zum nicht allzu häufigen Ausnahmefall gemacht und an die Stelle des Geldes für den Unvermögenden die Pflicht zur geldwerthen Arbeitsleistung gesetzt werden kann. Hierbei ist jeder Zwang bis zum lenen Augenblick, wo er unbvermeidlich wird, hinauszuschieben. Am besten ergiebt sich das System aus nachstehenden, zum Beschluß er⸗ hobenen Anträgen:
Unter der Voraussetzung, g. die Zahlung der Geldstrafen im Sinne der hierauf bezüglichen Beschlüsse des vorigen Juristentages (1 und 6), sowie durch weitere Vorkehrungen (Einführung von Gerichts⸗ kostenmarken zur Erleichterung der Ratenzahlungen, Vereinbarungen mit Arbeitgebern und mit Schutzfürsorgevereinen in Bezug auf vor⸗ schußweise Zahlungen) erleichtert und die Uneinbringlichkeit der Geld⸗ strafen hierdurch auf eine mäßige Zahl von Ausnahmefällen ein⸗ geschränkt werde, empfehlen sich folgende Grundsätze:
1) Die nicht beizutreibenden Geldstrafen sind, von dauernder Arbeitsunfähigkeit der Verurtheilten abgesehen, nicht in Frei⸗ heitsstrafen umzuwandeln, sondern abzuverdienen. Die Pflicht zur Geldzahlung wandelt sich in die Pflicht zu geldwerthen Arbeitsleistungen.
Den nicht fluchtverdächtigen Verurtheilten ist die Erfüllung dieser Pflicht in der Form freier Betheiligung an Arbeiten für öffentliche Zwecke, ohne jede Unterscheidung von straffreien Arbeitern, zu ermöglichen. Ihre bezüglichen Leistungen sind mit Berücksichtigung des ortsüblichen Tagelohns, unter Abzug gewisser Bruchtheile desselben, zu bewerthen. Beschränkte Arbeitsfähigkeit ist bei Regelung des Abverdienens zu berücksichtigen. Bei absolut Arbeitsunfähigen tritt an die Stelle desselben einfache Haft, in geeigneten Fällen nach den Grundsätzen der bedingten Verurtheilung. Gegen fluchtverdächtige Verurtheilte, sowie gegen diejenigen, welche von der Begünstigung des Abverdienens keinen Gebrauch gemacht, oder dieselbe durch ihr Verhalten verwirkt haben, ist auf Grund richterlicher Beschlußfassung das erzwungene Ab⸗ verdienen in einer Anstalt (Gefängniß) durchzuführen. Dieser Abverdienungszwang ist eine Vollstreckungsform der Geldstrafe, nicht Ersatzstrafe. Die erzwungene Arbeit ist geringer zu be⸗ werthen, als die freiwillig geleistete (2). Das Verfahren gliedert sich also in vier Abschnitte: Beitreibung der Geldstrafe unter Vermeidung unnützer Härten; Theilzahlungen unter Beibehaltung der bisherigen Arbeitsstätte; für Arbeitslose freiwillige gemeinnützige Arbeiten in der Gemeinde ihres Aufenthaltsorts unter Aus⸗ zahlung der nachher gleichfalls abzuverdienenden Hälfte des Arbeitslohns; für Arbeitsunwillige strenger Arbeitszwang im Gefängniß unter Anwen⸗ dung der Grundsätze des Abverdienens. Felisch hatte eine Privatenquéte über die Durchführbarkeit seines Systems bei Ober⸗Bürgermeistern, Bürgermeistern, Landräthen, Kreisdirektoren und Ober⸗Amtmännern in Deutschland angestellt und das Ergebniß in seinem Gutachten mit⸗ getheilt. Merkel schloß sich ihm bis auf zwei Nebenpunkte an und betonte die große soziale Gefahr, welche wegen der Schärfung der Klassengegensätze mit dem jetzigen Absitzen der Geldstrafen verbunden
erfolgt.
welche nach einigen empfehlenden Worten Kronecker's unter Ab
ist. von Koestlin wies auf die Schwierigkeiten hin, namentlich in den Kreisen der b
mangelnden guten Willens bei der Durchführung der schläge ergeben würden. erkannte die ceühet des aufgestellten Prinzips an, hielt dasselb aber für undurchführbar. Amtsgerichts⸗Rath Stelling (Rothenburg) empfahl sein Spstem der entgeltlichen Arbeitsleistung. Landrichter Dr. Aschrott (Berlin) verkannte den Eingriff in den Arbeitsmarkt, den man machen werde, nicht, trat jedoch trotzdem energisch für da Abarbeiten ein; nur wollte er lediglich die
behörden aufgefordert wissen, nach Möglichkeit 8 zum freien Abverdienen zu verschaffen. Ober⸗Staatsanwalt Hamm (Köln) gab die theoretische Richtigkeit der gestellten Anträge zu und theilte Erfahrungen aus seiner Praxis mit. Landrichter Bozi (Aurich) beantragte, von Staatswegen Arbeiterkolonien einzurichten, welche dem Verurtheilten die zu erlegende Strafsumme gegen zwangsweises Abverdienen vorschießen; dies wurde von der Versammlung Fügesnf
1 anderer Anträge dem oben wiedergegebenen ihre Zustimmung ertheilte.
Den Beschluß des Juristentages machte eine zweite Plenar versammlung. In ihr wurden Uebersichten über die Arbeiten der Abtheilungen gegeben und auf Antrag von Makower und Genosse
beschlossen: 2 Niachdem der Entwurf des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Fweiter Lesung wesentliche Verbesserungen erfahren hat, erklärt der Deutsche Juristentag als wünschenswerth, daß Bundesrath und Reichstag das baldige Zustandekommen. des Gesetzbuchs herbeiführen. 8 „Ddiesem Antrage widersetzte sich Gierke, weil der Entwurf noch in der Form volksthümlicher, im Inhalt deutscher werden müsse und deshalb eine nochmalige Umarbeitung erheische; namentlich müsse auch der Familiensinn eine stärkere Berücksichtigung finden. Enneccerus glan te, daß man durch längeren Aufschub nur den Partikularismus tärken werde, und verwies auf das dringende Bedürfniß nach Rechts⸗ einheit, die erst die wahre Reichseinheit sein werde. Professor Strohal (Leipzig) erklärte sich gerade als bisheriger Mitkämpfer Gierke's für de Antrag. Das Doktrinäre werden wir niemals aus dem Gesetze heraus⸗ bringen, weil wir ein doktrinäres Volk sind. Durch den Entwurf werden wir über diesen hinaus zu einem wahrhaft nationalen Rechte gelangen. Setzen wir Deutschland auch zivilrechtlich nur in den Sattel, reiten wird es schon können! Für Ablehnung des Makower⸗ schen Antrages ergaben sich nur 4 Stimmen. Zum Schlusse wurde die vor das Plenum ohne Vorbereitung i
der Abtheilung gezogene Frage behandelt: Empfiehlt sich ein allgemeiner
Rechtsschutz gegen unlauteren Wettbewerb? ([G.: Rechtsanwalt Dr. Alexander Katz (Berlin) und Rechtsanwalt Dr. Scherer (Bremen). B.: Prefefior Pfaff (Wien) und Ober⸗Tribunals⸗Anwalt Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath Hamm (Köln).] Beide Gutachter hatten die Frage bejaht und dies eingehend begründet. Da es in den Kreisen der Juristen streitig ist, ob nur zivil⸗ oder nur strafrechtlicher Schutz oder beide gleichzeitig eintreten sollen, hatte sich der ständige Ausschuß eine ersprießliche Wirkung von der Plenarverhandlung ver⸗ sprochen. Diese Erwartung wurde dadurch getäuscht, daß die zur Verfügung stehende Zeit durch die Berichterstattung von ausgefüllt wurde. Zu einer Debatte kam es garnicht. Nicht einmal das Korreferat konnte erstattet werden. Auf Antrag von Hamm wurde beschlossen: 8 8. Es empfiehlt sich, im Wege der Gesetzgebung einen wirksamen Schutz gegen unlauteren Wettbewerb zu schaffen. Die Frage, hIinl welcher Weise dieser Schutz zu schaffen ist, ob insbesondere durch zivilrechtliche oder auch durch strafrechtliche Bestim⸗ mungen, bleibt einer späteren Beschlußfassung vorbehalten. b Hierauf wurde der 23. Deutsche Juristentag durch den Wirklichen Geh. Nath Dr. Drechsler geschlossen. Der Versammlungsort für die nächste Tagung ist noch nicht festgefetzt; voraussichtlich wird Frankfurt am Main gewählt werden.
☛
6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Ge⸗ 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften.
8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.
9. Bank⸗Ausweise.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Untersuchungs⸗Sachen.
[34700]
Der Fleischer Ludwig Max Unverdorben, ge⸗ boren am 17. August 1860 zu Pouch, Kreis Bitter⸗ feld, zuletzt wohnhaft zu Biere, jetzt unbekannten Aufenthalts, ist durch rechtekräftiges Urtheil des hiesigen Schöffengerichts vom 18. März 1892 wegen unerlaubten Auswanders mit 60 ℳ Geldstrafe, im Nichtbeitreibungsfalle mit 20 Tagen Haft bestraft. Es wird um Strafvollstreckung und Nachricht zu den Akten E. 63/91 ersucht.
Unsere Strafvollstreckungsersuchen gegen den Maurer Christian Albert Dietrich Dehnecke vom 17. Mai 1892 und 9. August 1894 sind erledigt.
Gr. Salze, den 11. September 18955.
Königliches Amtsgericht.
34704] Beschluß. Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft [34828]
in der
sicht aus.
wird gegen den abwesenden Second⸗Lieutenant der 4 Reserve, praktischen Arzt Georg Schmidt, geboren am 2. April 1861 zu Braunschweig, zuletzt in Berlin wohnhaft gewesen, evangelisch, welcher hinreichend verdächtigt erscheint: als Offizier des Beurlaubten⸗ standes ohne Erlaubniß ausgewandert zu sein, Ver⸗ gehen gegen § 140 Nr. 2 Strafgesetzbuchs, das Haupt⸗ verfahren vor der Strafkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst eröffnet und das Vermögen desselben in Gemäßheit von § 140 letzter Absatz Strafgesetzbuchs mit Beschlag belegt.
Berlin, den 8. August 1895.
Königliches Landgericht I.
[347033 Kgl. Staatsanwaltschaft Hall.
Aufhebung einer Vermögensbeschlagnahme.
Die von der Strafkammer des Kgl. Landgerichts Hall am 4. Juli 1891 über das Vermögen des ab⸗ wesenden militärpflichtigen Georg Jakob Brenner, Metzgers von Roßfeld, O.⸗A. Grallsheim, geboren 34826 den 11. Januar 1869, wegen Verletzung der Wehr⸗ d 88 pflicht bis zum Betrage von 670 ℳ verhängte Ver⸗ mögensbeschlagnahme ist durch Beschluß desselben Gerichts vom 11. September 1895 aufgehoben worden. 1
Den 13.
Kataster
steigert werden.
Strafkammer 8.
sicht aus.
September 1895.
Staatsanwaltsgeh. Schoffer. tober 1895
2) Aufgebote, Zustellungen 8 und dergl.
[34827] Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckun Grundbuche von den
über die ng soll das im 18. Niederschönhausener Parzellen
Band 18 Nr. 705 auf den Namen des Maurer⸗ meisters Karl Schulz hier eingetragene, Stargarder⸗ straße, nach dem Kataster Nr. 11 belegene Grundstückam 25. November 1895, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrich⸗ straße 13, Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 36, ver⸗ steigert werden. D von 7 a 29 qm zur Zeit mit 9660 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. die Ertheilung des Zuschlags wird am 25. No⸗ vember 1895, Nachmittags 12 ¾ Uhr, ebenda verkündet werden. 2 Gerichtsschreiberei, Zimmer 41, zur Ein⸗
Berlin, den 5. September 1895. 8 Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 85
Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung Grundbuche von den Umgebungen Band 159 Nr. 6975 auf den Namen der Töpfermeister Paul Wolff hier und Hermann Graf zu Britz zu gleichen Rechten und Antheilen eingetragene, in der Straße 7 b., nach dem Graudenzerstraße 5, belegene Grundstück am 20. November 1895, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, straße 13, Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 36, ver⸗ Das Grundstück ist bei einer von 6 a 60 qm mit 9820 ℳ Nutzungswert Gebäudesteuer veranlagt. Aushang an der Gerichtstafel. die Ertheilung des Zuschlags wird am 20. No⸗ vember 1895, Nachmittags 12 ¼ Uhr, ebenda verkündet werden. in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41,
Berlin, den 6. September 1895. Königliches Amtsgericht I.
Zwangsversteigerung. Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 19 R des Rentiers Johann Friedrich Christian Schnitzer hier eingetragene, in der Sellerstr. Nr. 12 belegene Grundstück in einem neuen Termine am 18. Ok⸗ - Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 36, versteigert werden. Das Grundstück ist mit 12 520 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. der an der Gerichtstafel rtheilung des Oktober 1895, Mittags 12 ½ ebenda verkündet werden.
Einsicht aus.
as Grundstück ist bei einer Fläche
wegen Hypothekkapitals und Das Urtheil über
Die Akten 85. K. 84/95 liegen versteigerung durch Beschluß vom
den 28. Dezember d. Js.,
der Hagemann'’schen Gastwirthschaft angesetzt, in welchem die
soll das im von Alter.
[34812] Neue Friedrich⸗
läche Das Urtheil über
Die Akten 85 K. 80/95 liegen
zur Ein⸗ zur Einsicht der Betheiligten auf
schreiberei niedergelegt sein.
Abtheilung 85.
[3471⁴] Aufgebot. - Auf Antrag tr. 1039 auf den Namen
hausen, Friedrichstraße 13,
Das weitere enthält 1 Das Urtheil a. N. Zuschlags wird am Uhr, Die Akten 85 K. 32/95
r. 85 692, am
Kißner eröffnet und gegenwärtig ein ℳ 421,10 nachweisend,
liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41, zur
Berlin, den 12. September 1895. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 85.
In Sachen des Mühlenknechts Philipp Röbbel in Ge bei Derneburg, Klägers, wider den Schuh⸗ macher Heinrich Meyerding in Hohenassel, Beklagten, insen, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen Anbauerwesens No. ass. 37 von Hohenassel lammt Zubehör zum Zwecke der Zwan
1895 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche an demselben Tage Termin zur Zwangsversteigerung auf Sonnabend,
3 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Salder in
Hypothekgläubiger Hypothekenbriefe zu überreichen haben. S en 11. September 1895. Herzogliches Amtsgericht.
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des bisher dem früheren Gutsbesitzer Carl Klein zu Heiligensee, jetzt zu Berlin, gehörigen Hausgrund⸗ zur üces ger.186 8 an Der Peiderum aneh. zu
M⸗ ’ Parchim ha as roßherzogliche Amtsgericht zur Das Weitere enthält der Herchim, über den Theilungsplan, sowie zur Vor⸗ nahme der Vertheilung Termin auf den 23. Ok⸗ tober 1895, Vormittags 10 Uhr, bestimmt. Der Theilungsplan wird vom 15. Oktober d. J. an
AVParchim, den 9. September 1895. Lühr, Gerichtsschreibergehilfe, Geri tsschreiber des Großh. Mecklenburg⸗Schwerinschen
1) der Köchin Caroline Kißner hierselbst, 2) des Bäckers Heinrich Marxmeier in Woltmers⸗
3) des Tischlers Ludwig Wilhelm Meyer hierselbst, 4) des Landmanns Friedrich Müsegaes in Deichhorst, sämmtlich vertreten durch die Rechtsanwalte Dr. Buff und Dr. Henschen hierselbst, wird der unbekannte Inhaber der nachstehend näher bezeichneten Einlege⸗ bücher der Sparkasse hierselbst, nämlich:
1. Oktober 1888 mit einer Einlage von ℳ 840 auf den Namen Caroline
b. Nr. 107 586, am 20. Juni 1893 mit einer Einlage von ℳ 30.— auf den Namen Heinr. Max smeyer eröffnet und gegenwärtig ein Guthaben von ℳ 363,65 nachweisend,
c. Nr. 29 944, am 3. Oktober 1870 mit einer Einlage von Goldthlrn. 200 auf den Namen Wilh.
ℳ 535,85 nachweisend, 8—
d. Nr. 66 824, am 24. März 1892 mit einer Einlage von ℳ 800 auf den Namen Friedr. Miese⸗ aes, Deichhorst, eröffnet und gegenwärtig ein Gut⸗ haben von ℳ 1651,75 nachweisend, 4
e. Nr. 109 086, am 31. August 1893 mit einer Einlage von ℳ 180 auf den Namen Friedr. Miese⸗ gaes eröffnet und gegenwärtig ein Guthaben von ℳ 87,85 nachweisend, 1
hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, 20. März 1896, Vormittags 11 Uhr, an⸗ beraumten, im Gerichtshause hierselbst, I. Ober⸗ sschoß (Eingang Osterthorsstraße) stattfindenden Aufgebotstermin die bezeichneten Sparkassenbücher unter Anmeldung seiner Rechte auf dieselben, dem Gerichte vorzulegen, widrigenfalls dieselben für kraftlos erklärt werden sollen. 8
Bremen, 10. September 1895. .
Das Amtsgericht. 8 (gez.) Arnold. Zur Beglaubigung: Stede, Gerichtsschreiber.
6. “ erfolgt ist, Nachmittags zu Hobee
die [34811]
[11512] Aufgebot. 8 „Nachdem der Schuhmacher Johann Heinrich Fischer in Triebes in gesetzlicher Vertretung seiner minder⸗ jährigen Tochter Selma Fischer daselbst das Auf⸗ gebot folgender Urkunde, nämlich eines auf Selma Fischer in Triebes ausgestellten Schuldbuchs der Fürstlichen Sparkasse zu Hohenleuben Nr. 8033 Litt. T. Fol. 261 mit einer Baareinlage von 118 ℳ 81 ₰ beantragt hat und dieser Antrag für zulässig zu erachten war, wird der Inhaber der bezeichnete Urkunde hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf Sonnabend, den 23. November 1895, Vor⸗ mittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzu⸗ legen, widrigenfalls die Kraftloserklärung diese Urkunde erfolgen wird. 8 Hohenlenben, den 15. Mai 1895. Fürstliches Amtsgericht. [Junker.
der Gerichts⸗
mtsgerichts.
[34693] 8 In der Aufgebotssache Strich (Bekanntmachun b Nr. 32 697) findet der Aufgebotstermin nicht am 4. Januar 1896, sondern am 4. April 1896, Vorm. 10 Uhr, statt. Ratingen, 13. September 1895. Königliches Amtsgericht.
Guthaben von
Reichsserichts⸗Rath Dr. 8 e
ehnung
34814]
Meyer eröffnet und gegenwärtig ein Guthaben von
24734]
als stellvertretender
[3481632 11““ Die Büdnerin Sophie Klauck, geb. Pink, zu Peant von der Büdnerei Nr. 18 daselbst, hat das Aufgebot zum Zwecke der Mortifikation des sub Fol. 3 der Büdnerei Nr. 18 zu Garlitz mit 4 % Finsen auf den Einwohner Pinck daselbst am
20. Mai 1860 umgeschriebenen Hypothekenscheins über
266 Thaler 32 Schilling Kurant, der inzwischen ver⸗ loren gegangen ist, beantragt. Diejenigen, wel Ansprüche und Rechte aus diesem Hyvothekenschein erheben, werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 3. April 1896, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumten Auf⸗ ebotstermine ihre Ansprüche und Rechte unter Vor⸗ egung der Nachweise insbesondere des betreffenden Frelbereasceins anzumelden, widrigenfalls die kraftloserklärung des Hypothekenscheins erfolgen wird. Lübtheen, den 13. September 1895. 8 Großherzogliches Amtsgericht.
[34813] Aufgebot.
Der Rechtsanwalt Driever in Ahaus hat auf Grund einer ihm von dem Fabrikarbeiter Wilhelm Leffranz im Kirchspiele Epe ertheilten Vollmacht namens desselben das Aufgebot der Parzelle Flur 18 Nr. 1220/0.334 der Steuergemeinde Kirchspiel Epe, Enneken, Acker, groß 1 a 47 qm, und auf Grund einer ihm von dem Presbyterium der evangelischen Kirchengemeinde Gronau i. W. ertheilten Vollmacht namens der evangelischen Kirchengemeinde zu Gronau das Aufgebot der Parzelle Flur 18 Nr. 1217/0.334 der Steuergemeinde Kirchspiel Epe, Ehler Esch, Acker, groß 50 qm, beantragt. Alle unbekannten Eigenthumsprätendenten werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf vorgedachte Grundstücke spätestens in dem an hiesiger Gerichtsstelle auf den 18. Dezember 1895, Morgens 9 Uhr, an⸗ beraumten Termine anzumelden, und zwar unter der Verwarnung, daß im Falle der unterbleibenden An⸗ meldung sie mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die Grundstücke ausgeschlossen werden.
Ahaus, den 8. Juni 1895.
“ önigliches Amtsgericht.
u““ 8
Aufgebot. 1 Der Avpellationsgerichts⸗Assessorssohn Josef von Voithenberg von Passau⸗ geboren 1835 zu Cham, ist im Jahre 1860 nach Amerika ausgewandert und ist seit dem Jahre 1864 über Leben keine Nachricht vorhanden. Nachdem der Ingenieur Wunibald von Voithenberg in Passau beantragt hat, seinen Bruder Josef von Voithenberg für todt zu erklären, ergeht hiermit die Aufforderung: G
1) an den Verschollenen Josef von Voithenberg, spätestens in dem auf Samstag, 11. Juli 1896,
Vormittags 9 Uhr, Sitzungssaal 18/1., bestimmten
Aufgebotstermine persönlich oder schriftlich bei Ge⸗ richt sich anzumelden, widrigenfalls er für todt er⸗ klärt wird, 1 .
2) an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotstermine wahrzunehmen, .
3) an alle diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen. “
Passau, den 13. September 1895.
8 Königliches Amtsgericht.
8 (gez.) Ungewitter.
Zur Beglaubigung:
Passau, den 14. September 1895.
Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.
(L. S.) Naegelsbach, K. Sekretär.
[34817] 8 —
Nr. 8170. Das Großh. Amtsgericht Staufen hat folgenden Vorbescheid erlassen: Josef Meng, ledig, geboren zu Krozingen, am 30. April 1838 und zuletzt dortselbst wohnhaft gewesen, wird seit 15 Jahren vermißt und ist nunmehr dessen Verschollenheits⸗ erklärung beantragt. Derselbe wird hiermit auf⸗ gefordert, binnen Jahresfrist Nachricht von sich an diesseitiges Gericht gelangen zu lassen. Zugleich ergeht an alle diejenigen, welche Auskunft über Leben oder Tod des Vermißten zu geben vermögen, die Aufforderung, binnen Jahresfrist dem diesseitigen Gerichte Anzeige zu erstatten. “
Staufen, 11. September 1895. b
Der Gerichtsschreiber: Land
Bekanntmachung. Das K. Amtsgericht Ansbach hat am 12. Juli c. folgendes Aufgebot erlassen: ohann Jakob Walz, geboren 11. Oktober 1830, außerehelicher Sohn der nachmals verehelichten Magdalena Barbara Burger, geb. Walz, aus Unter⸗ seßbach, angeblich 1855 nach Amerika ausgewandert und seitdem verschollen, foll für todt erklärt werden. An den Verschollenen ergeht Aufforderung, spãte⸗ stens im Aufgebotstermin persönlich oder schriftlich sich hier anzumelden, widrigenfalls er für todt erklärt wird — an die Erbbetheiligten, ihre Interessen im Aufgebotsverfahren wahrzunehmen — an alle die⸗ jenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung hierüber bei Gericht zu machen. Als Aufgebotstermin ist bestimmt 1. April 1896, Vorm. 10 Uhr, Zimmer Nr. 34.
Ansbach, den 13. Juli 1895.
Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Ansbach. (L. S.) Sekr. Schwarz. “ [34815] Aufgebot.
Das Kgl. bayerische Staatsärar betreibt an Stelle bekannter Erben auf Grund des Artikel 129 und 768 des bürgerl. Gesetzbuches die E’ in den Be⸗ sitz des Vermögens der am 6. Oktober 1783 zu Zweibrücken geborenen und seit Jahren ohne be⸗ kannten Wohnsitz von hier abwesenden Marianne Fontaine, Tochter des ehemaligen herzoglichen Hof⸗ koches Johann Baptist Fontaine und dessen verlebten Ehefrau Walburga Wagner. Alle diejenigen Per⸗ sonen, welche Erbansprüche an das Vermögen der vorgenannten Abwesenden erheben zu können glauben, werden andurch aufgefordert, innerhalb eines Jahres von heute an bei dem unterzeichneten Gericht unter Nachweis ihrer Erbberechtigung sch zu melden, widrigenfalls das Staatsärar in den Besitz der frag⸗ lichen Verlassenschaft eingewiesen werden wird. Also beschlossen in der nicht öffentlichen Sitzung des K. Landgerichts Zweibrücken vom 13. September 1895, wo zugegen waren: Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Bruch, Vorsitzender, die Landesgerichts⸗
134710]
Räthe Gulden und Pasquav, als beisitzende Richter, und Sekretär Escales, als Gerichtsschreiber. (gez.) Bruch. Escales. Für die Richtigkeit: 3 Zweibrücken, den 14. September 1895. K. Landgerichtsschreiberei. Evscales, K. Sekretär.
[34805) Bekanntmachug. Das Kgl. Landgericht, Zivilkammer, dahier hat mit Entscheidung vom 20. Juli 1894 den Sebastian Ruffing von Kleinottweiler für abwesend erklärt und die das Abwesenheitsverfahren betreibenden nach⸗ genannten Parteien als vermuthbare Erben mit der Auflage der Sicherheitsleistung in den vorläufigen Besitz und Genuß des Vermögens des Abwesenden eingewiesen. Die Eingewiesenen sind: 1) 8 Wiehn, Ackerer, - 2) Andreas Wiehn, Bergmann‧, 3) Elisabetha Wiehn, Ehefrau von Jakob Krauter, Fabrikarbeiter, und letzterer selbst, diese in Kleinottweiler wohnhaft, 4) Jakob Wiehn, Bergmann, in Mittelbexbach wohnhaft, 5) Ludwig Wiehn, Bergmann, und 6) Dorothea Wiehn und deren Ehemann Jakob Basler, Bergmann, letztere 3 in Neunkirchen wohnhaft. Zweibrücken, den 12. September 1895. 8 Der Kgl. Erste Staatsanwalt: Tillmann. .
[34809]
Nr. 16 442. Nachdem Lorenz Schleif von Kar⸗ tung auf die diesseitige Aufforderung vom 19. Juni 1894 Nr. 12 052 keine Nachricht gegeben, wird derselbe für verschollen erklärt.
Baden, den 30. August 1895.
Gr. Amtsgericht. I. 1 (gez.) Buhlinger. 8
Dies veröffentlicht: Der Gerichtsschreiber: Lutz.
Oeffentliche Zustellung.
Die verehelichte Handarbeiter Brandt, Ida, geb. Retting, zu Eisleben, vertreten durch Justiz⸗Rath Hochbaum daselbst, klagt gegen ihren Ehemann, den Handarbeiter August Brandt, zuletzt in Eisleben, jetzt in unbekannter Abwesenheit, wegen Ehescheidung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien be⸗ stehende Band der Ehe zu trennen und den Be⸗ klagten für den allein schuldigen Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Halle auf den 19. De⸗ zember 1895, Vormittags 11 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zu⸗ gelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der önentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Halle a. S., den 10. September 1895.
Neumann, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[34707] Oeffentliche Zustellung.
Karoline Heinrich, geb. Kurz, Fuhrmanns⸗Ehefrau in Rommelshausen, O.⸗A. Cannstatt, vertreten durch Rechtsanwalt Payer in Stuttgart, klagt gegen ihren Ehemann Christian Heinrich, Fuhrmann, zur Zeit mit unbekanntem Aufenthaltsort abwesend, auf Ehe⸗ scheidung wegen böslicher Verlassung seitens des Be⸗ klagten, mit dem Antrage, zu erkennen: es sei die von den Parteien am 21. Mai 1887 zu Rommels⸗ hausen geschlossene Ehe dem Bande nach geschieden, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Stuttgart auf Dienstag, den 17. Dezember 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.
Stuttgart, den 12. September 1895.
Köhler, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts 8
[347091 Oeffentliche Zustellung. Die Marie Emilie Gladel, geborene Frangois, zu Paris, Rue de Nantes Nr. 11, früher zu Groß⸗ Moyeuvre, vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Hommels⸗ heim zu Metz, klagt gegen ihren Ehemann Paul Gladel, Bergmann, fruͤher zu Groß⸗Moyeuvre, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen schwerer Mißhandlung und Beleidigung, mit dem Antrage, die zwischen den Parteien bestehende Ehe zu trennen und dem Beklagten sämmtliche Prozeßkosten zur Last zu legen, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Kaiserlichen Land⸗ gerichts zu Metz auf den 5. Dezember 1895, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Metz, den 14. September 1895. Lichtenthaeler, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.
[34708]3 QOeffeutliche Zustellung.
Die verehelichte Arbeiter Emilie Wendt, geb. Hoppe, in Ziegenort, vertreten durch den Justiz⸗Rath Küchendahl in Stettin, klagt gegen ihren Ehe⸗ mann, den Arbeiter Reinhold Friedrich August Wendt, unbekannten Aufenthalts, fe böslicher Verlassung, auf Ehescheidung, mit dem? ntrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen und den Beklagten für den schuldigen Theil zu erklären, demselben auch die Prozeßkosten zur Last zu legen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die IV. Zivil · kammer des Königlichen Landgerichts zu Stettin, Zimmer Nr. 18, auf den 11. Dezember 1895, Vormittags 9 ⅛ Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustelkung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Stettin, 10. September 1895.
Schultz, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[34825] Oeffentliche Zustellung.
Der Königliche Hoflieferant Ed. Kühlztein hier,
Salzufer 4, vertreten 8 echtsanwalt Leyser hier, klagt gegen den A. von Stepenkow, zuletzt hier,
Westend, Rüstern⸗Allee 30, wohnhaft gewesen, jetzt unbekannten Aufenthalts, aus dem Wechsel vom 2. Mai 1895, fällig gewesen am 15. Juni 1895, mit dem Antrage auf kostenpflichtige Verurtheilung zur Zahlung von 209 ℳ nebst 6 % Zinsen seit dem 17. Juni 1895, sowie 4 ℳ Wechselunkosten, und ladek den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Charlottenburg auf den 16. November 1895, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt
gemacht. 1 Beeck, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Abtheilung 10.
[34821] Oeffentliche Zustellung. 1“
Der Karl Weber, Photograph und Hausbesitzer zu Hagenau, klagt gegen die Katharina Stein, Wittwe von Daniel Wolfhügel, früher zu Hagenau, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, wegen Forderung, mit dem Antrage auf Verurtheilung zur Zahlung von 200 ℳ nebst 5 % Zinsen vom Tage der Zustellung und zur Tragung der Kosten, und ladet die Beklagte zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Hagenau auf den 6. November 18935, Vor⸗ mittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen
Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt ge⸗ macht.
Volf, Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Amtsgerichts.
— [34822] Oeffentliche Zustellung. Auf Grund:
a. Obligation des Kgl. Notars Pasquay in Kusel vom 26. April 1867, eingeschrieben auf dem K. Hypothekenamte Kaiserslautern am 30. April 1867 Volumen 141 Artikel 14,
b. Subrogation desselben Notars vom 23. April 1869, eingeschrieben am 14. Mai 1869 Volumen 159 Artikel 10, — beide Einschreibungen erneuert am 12. April 1877 Volumen 211 Artikel 131 und am 8. Juni 1887 Band 320 Artikel 368 — fordert die Gemeinde Nanzweiler, repräsentiert durch den Ge⸗ meinderath und dieser durch den Bürgermeister Hirsch, Oekonom, in Glanmünchweiler wohn⸗ haft, an:
1) Heinrich Maurer, Musikant, in Quirnbach wohnhaft, zur Zeit ohne bekannten Wohn⸗ und Auf⸗ enthaltsort abwesend,
2) dessen Ehefrau Karoline, geb. Jung,
3) Katharina Sutter, ohne Gewerbe, Wittwe von Michael Jung in Quirnbach als Solidarschuldner und, nachdem die Ehefrau Maurer und deren Mutter Wittwe Jung gestorben, an deren Erben, nämlich deren Kinder und bezw. Enkel, als:
a. Henriette Manrer,
b. Adolf Maurer, volljährig und ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort abwesend,
für baares Darleihen den Betrag von 160 Gulden oder 274 ℳ 29 ₰, nebst 5 % Zinsen vom 11. No⸗ vember 1894 an. Rechtsanwalt F. Neumayer in Kaiserslautern, in seiner Eigenschaft als Prozeß⸗ bevollmächtigter der Gemeinde Nanzweiler, kündigt hiermit den obgenannten Schuldnern das von der Gläubigerin laut der vorerwähnten Urkunden bean⸗ spruchte Kapital von 274 ℳ 29 ₰ mit Zinsen zu 5 % vom 11. November 1894 an, rückzahlbar nach einer dreimonatlichen, beiden Theilen freistehenden, auf der Schuldner Kosten zu geschehenden Aufkündi⸗ gung mit 5 % Zinsen. Rechtsanwalt Neumayer, in seiner angegebenen Eigenschaft handelnd, fordert die obgenannten Schuldner auf, das laut eingangs er⸗ wähnter Urkunden geschuldete Kapital mit 274 ℳ 29 ₰, mit Zinsen zu 5 % vom 11. November 1894 an, binnen dreier Monate, von Zustellung bieses Aktes an gerechnet, an die Gläubigerin resp. an ihn als deren Bevollmächtigten zurückzubezahlen, widri⸗ genfalls das Subhastationsverfahren eingeleitet wird.
Vorstehende Kapitalsaufkündigung wird hiermit den obgenannten abwesenden Schuldnern auf Grund Beschlusses des Kgl. Amtsgerichts Waldmohr vom 29. August 1895 öffentlich zugestellt.
Waldmohr, den 7. September 1895.
Der Gerichtsschreiber des K. Amtsgerichts: Müller, Stellv.
¶[348241 Deffentliche Zustellung. Der Seilermeister Benno Bunzel zu Eberswalde, Prozeßbevollmächtigter Rechtsanwalt Grunmach zu Eberswalde, klagt gegen den Schiffer Franz Ruthenberg, früher zu Fürstenberg in Mecklenburg, unter der Behauptung, daß Beklagter am 9. Juni 1892 vom Kläger eine Leine im Gewicht von 20 Pfund zum Preise von 11 ℳ auf Bestellung käuflich geliefert erhalten habe, mit dem Antrage auf Zahlung von 11 ℳ nebst sechs Prozent Zinsen seit dem Tage der Klagezustellung. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhand⸗ lung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Eberswalde auf den 14. De⸗ ember 1895, Vormittags 9 ½ Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Eberswalde, den 26. August 1895.
Schauer, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
[34823] Oeffentliche Zustellung.
Die Sparkasse der Stadt Olpe, vertreten durch den Sparkassen⸗Rendanten Wormstall zu Olpe, klagt gegen den Peter Schnüttgen aus Brenschede, sect unbekannten Aufenthalts, und Genossen, wegen rück⸗ ständiger Zinsen bis Ende 1894 von den im Grund⸗ buche von Kleusheim Band IX Blatt 47 Abth. III Nr. 1 und 2 eingetragenen Kapitalien von 450 ℳ und 278,57 ℳ, mit dem Antrage, den Beklagten zur Zahlung von 52 ℳ 86 ₰ zu verurtheilen oder sich die Zwangsversteigerung der gepfändeten Immo⸗ bilien gefallen zu lassen, und das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Olpe auf den 24. Ok⸗ tober 1895, Vormittags 10 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.
Pootmann 1 Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. 34844] Oeffentliche Zustellung. Die Felefine Zemb, Ehefrau des Schreiners Alfons Jaeckle, ohne Gewerbe, zu Colmar, Vauban⸗
straße Nr. 46, vertregen durch Rechtsanwalt Preiß in „Colmar, klagt gegen ihren Ehemann Alfons
Jaeckle, Schreiner, früher in Colmar, z. Zt. ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthaltsort, mit dem Antrage auf Gütertrennung, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtssereits vor die II. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar auf den 26. November 1895, Vor⸗ mittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Colmar, den 14. September 1895.
Der Landgerichts⸗Sekretär: Metz
[34843] Bekauntmachung. 8 1 Josefine Zemb, Ehefrau des Schreiners Alfons Fabeh. ohne Gewerbe in Colmar, Vauban⸗ traße Nr. 46, vertreten durch Rechtsanwalt Preiß in Colmar, klagt gegen ihren genannten Ehemann mit dem Antrage auf Trennung der zwischen ihnen bestehenden Gütergemeinschaft. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der II. Zivil⸗ kammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Colmar i. Els. ist Termin auf den 26. November 1895, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. Der Landgerichts⸗Sekretär: Metz.
[34711] Gütertrennungsklage. WI Angelika Welter, Chefrau des Holzhändlers und Bauunternehmers Eugen Nico, zu Rixheim Ob.⸗Els. wohnhaft, hat gegen letzteren die 1“ 2 klage bei dem Kaiserlichen Landgerichte hierselbst durch den Rechtsanwalt Herrn Klug eingereicht. Termin zur mündlichen Verhandlung ist auf Dienstag, den 29. Oktober 1895, Vor⸗ mittags 9 Uhr, im Zivilsitzungssaale des genannten Gerichts anberaumt. 3 Mülhausen i. E., den 13. September 1895 Der Landgerichts⸗Sekretär: (L. S.) Stahl
[34712] 8 8 Durch Urtheil der III. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 8. Juli 1895 die zwischen den Eheleuten Photograph Raphael Lucian Bossard⸗Schlegel zu Elberfeld und der Amanda, geb. Ammé, daselbst bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 13. März 1895 für aufgelöst erklärt worden. Hoenicke, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts
[34713]
Durch Ehevertrag vor Notar Justiz⸗Rath Hundt in Krefeld vom 29. Juli 1895 haben die Braut⸗ leute Wilhelm Busch, früher Bäckergeselle in Strümp, jetzt Bäckermeister in Unterrath, und Gertrud Gather, ohne Geschäft, früher in Strümp, jetzt in Unterrath, für ihre einzugehende Ehe völlige Gütertrennung vereinbart.
Ratiugen, den 12. September 1895. G Der Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.
3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ꝛc. PVersicherung.
Keine.
4) Verkäufe, Verpachtungen, ℳ Verdingungen ꝛc.
Eisenbahn⸗Direktionsbezirk Bromberg. Verkauf von Altmaterial.
Die bei den diesseitigen Inspektionen lagernde Altmaterialien, als: Schienen, Schwellen, Laschen Stahlschrott, Gußschrott, Eisenschrott, Blechschrott Radreifen, Räder, Drehspähne, Rothguß, Metall spähne, Zinkschrott, Plüsch, Tuch, Leder, Roßhaar u. a. m. sowie ausgemusterte Lokomotiven und Tende sollen verkauft werden. Anbietungstermin am 8. Oktober d. J., Vormittags 11 Uhr, bei der unterzeichneten Direktion im Geschäftsgebäude, Zimmer Nr. 175. Die Angebote sind mit der Auf⸗ schrift Angebot auf Ankauf von Altmaterial bezw. Lokomotiven“ versehen an uns frei einzusenden. dingungen liegen in den Bureaux unserer Betriebs⸗ Inspektionen, der Maschinen⸗Inspektion 2 Schneide⸗ mühl, der Werkstätten⸗Inspektion a hier, sowie auf den Börsen zu Memel, Königsberg i. Pr., Danzi Berlin und Stettin aus. Dieselben können au bei unserem Zentral⸗Bureau⸗Vorsteher Herrn Eisen⸗ bahn⸗Sekretär Brandt eingesehen und von demselben gegen Einsendung von je 60 ₰ in baar portofrei bezogen werden. Zuschlagsfrist 3 Wochen. Brom berg, den 8. September 1895. Königliche Eisen⸗ bahn⸗Direktion. 3 b
[34698] “
Oeffentliche Verdingung der Lieferung von run 124 000 kiefernen und eichenen Bahn⸗ und Weichen schwellen, eingetheilt in 17 Loose. b
Termin am 30. September 1895, Vormit⸗ tags — Uhr, in unserem Dienstgebäude, Zim⸗ mer 97. .
Die vorgeschriebenen Bedingnißhefte mit Bedin⸗
ngen können bei dem Zentral⸗Bureauvorsteher, Fifenbahn⸗Sekretär Herrn Brandt eingesehen un von demselben gegen kostenfreie Einsendung von 60 ₰in Baar postfrei bezogen werden.
Zuschlagsfrist bis zum 28. Oktober 1895.
Bromberg, den 12. September 1895.
Königliche Eisenbahn⸗Direktion. [32510] Submission.
Der Bedarf an Oekonomie⸗, Wirthschafts⸗ und Betriebsbedürfnissen für die Königliche Strafanstalt zu Mewe für die Zeit vom 1. November d. J. bis zum 31. Oktober 1896 soll im Wege der Submission beschafft werden. 1
Es erstreckt sich dieser Bedarf auf:
Hücfenfräche. Fleisch, Talg, Schmal — Butter, Käse, Kolonialwaaren, Kartoffeln, Fein⸗ brot, Semmel, Braunbier, Seife und andere Reinigungs⸗Materialien, Brennholz, Petroleum und Leder. 1
Die Mengen und Beschaffenheit der Gegenstärde und die übrigen Anforderungen sind aus den im. Se⸗
kretariat der hiesigen Anstalt ausliegenden Submis⸗ sionsbedingangen zu ersehen. W“