Der General der Infanterie von Keßler, General⸗ Inspekteur des Militär⸗Erziehungs⸗ und Bildungswesens, und der General⸗Lieutenant Graf von Wartensleben, Kom⸗ mandeur der Garde⸗Kavallerie⸗Division, haben Berlin verlassen.
Der Kaiserliche Gesandte in Kopenhagen, Wirkliche Ge⸗ heime Rath Freiherr von den Brincken ist von dem ihm Allerhöchst bewilligten Urlaub auf seinen Posten zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Gesandtschaft wieder übernommen.
Der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Kraefft und der Wirkliche Geheime Ober⸗Baurath Streckert vom Reichs⸗Eisenbahnamt sind nach Kiel abgereist. ““
58 An Stelle des infolge seiner Ernennung zum Ober⸗
Verwaltungsgerichts⸗Rath aus dem Gerichtshof zur Ent⸗ scheidung der Kompetenzkonflikte ausgeschiedenen Kammer⸗ gerichts⸗Raths Dr. Scholz ist der Kammergerichts⸗Rath Dür⸗ feld vom 1. September d. J. ab zum Mitgliede dieses Gerichts⸗ hofes ernannt worden.
See⸗
Nach telegraphischen Meldungen an das Ober⸗Kommando der Marine ist S. M. S. „Bussard“, Kommandant Kor⸗ vetten⸗Kapitän Scheder, am 22. September in Sydney an⸗ ekommen; S. M. S. „Iltis“, Kommandant Kapitän⸗ Lieutenant Ingenohl, ist am 23. September von Hakodate nach Nagasaki, die Kreuzer⸗Division, bestehend aus S. M. S. „Kaiser“ als Flaggschiff und S. M. SS. „Irene“, „Prinzeß Wilhelm“ und „Arcona“, Chef Kontre⸗Admiral Hoffmann, an demselben Tage von Hakodate nach Yokohama in See gegangen. 8
In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ werden Nachrichten über den Stand der Kartoffeln, des Klees und der Wiesen um die Mitte des Monats September 1895 und die Roggenernte des Jahres 1895, zusammengestellt im Kaiserlichen Statistischen Amt, veröffentlicht.
Hessen.
Die Beisetzung der Leiche weiland Ihrer Durchlaucht der Prinzessin von Battenberg hat, wie die „Darmst. Ztg.“ berichtet, am Sonntag Nachmittag in Heiligenberg statt⸗ gefunden. Dem Sarg unmittelbar folgten die Töchter Ihrer “* Hoheit der Prinzessin Ludwig von Batten⸗ berg und Ihrer Durchlaucht der Gräfin Erbach⸗Schönberg, dann Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin, Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Beatrice von Groß⸗ britannien und Irland, Ihre Kaiserliche Hoheit die Großfürstin Sergius und Ihre Großherzogliche Hoheit die Prinzessin Ludwig von Battenberg. Diesen schlossen sich an die Prinzen Heinrich und Franz Joseph von Battenberg, sowie der Graf Erbach⸗Schönberg mit seinen Söhnen Graf Arthur und Graf Victor. Mit Seiner Kaiser⸗ lichen Hoheit dem Großfürsten Paul folgten sodann Seine Königliche Hoheit der Großherzog und Seine Groß⸗ herzogliche Hoheit der Prinz Wilhelm von Hessen und hierauf zahlreiche Standesherren, Kammerherren, Militärs, Beamte und Leidtragende aus allen Kreisen der Bevölkerung IZJugenheims sowie Darmstadts. Die Beisetzung erfolgte in
dem auf dem Heiligenberg errichteten Mausoleum.
Mecklenburg⸗Schwerin.
Aus Genf wird den „Meckl. Nachr.“ mitgetheilt, daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog in den letzten Tagen Spazierfahrten auf dem See unternommen habe, welche eine vortheilhafte Wirkung auf Höchstdessen Allgemein⸗ befinden ausgeübt hätten. Appetit und Nahrungsaufnahme seien befriedigend. Abgesehen von den Ausfahrten, hüte der Großherzog noch das Zimmer.
Sachsen⸗Meiningen.
Ihre Durchlaucht die Prinzessin Friedrich von Sachsen⸗Meiningen ist am Montag von einem Prinzen entbunden worden.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha.
Seine Königliche Hoheit der Herzog hat tag Abend von Coburg nach Hinterriß in Tirol, Seine Kaiserliche Hoheit der Großfürst Paul von Rußland am Sonnabend nach Darmstadt begeben.
Der Landtag des Herzogthums Coburg wird!ram 7. Oktober in Coburg zusammentreten.
Schwarzburg⸗Sondershausen.
Der Landtag ertheilte heute der Regierung die ver⸗ fassungsmäßige Genehmigung zum Erwerb der dem Staat aus den Verträgen vom 25. Juli und 20. November 1892 zum Preise von 825 000 ℳ zur Verfügung stehenden 250 Kuxe der Gewerkschaft „Glückauf“ und zur Beschaffung der hierfür, sowie für weitere Zubußen nöthigen Mittel durch eine 3 ½ prozentige Anleihe.
Schwarzburg⸗Rudolstadt. Seine Durchlaucht der Fürst ist am Wildungen nach Schwarzburg zurückgekehrt. Elsaß⸗Lothringen. 1 Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Baden ist am Sonntag Nachmittag von Straßburg nach der Insel Mainau zurückgekehrt. Seine Königliche Hoheit der Groß⸗ herzog begab sich nds um 7 Uhr nach Saarburg, um dort dem Schluß der Manöver des XV. Armee⸗Korps bei⸗ zuwohnen.
Der Kaiserliche Statthalter
nach Tirol abgereist.
Sheiste eriher lles
Fürst zu Hohenlohe ist
Oesterreich⸗Ungarn.
Der Kaiser begab sich heute früh 61 ⁄½ Uhr von Banffy⸗ Hunyad mit dem Genceralstabs⸗Chef Freiheirn von Beck und dem Gefolge in das Manöverfeld. Im Gefolge befanden sich auch der deutsche und der italienische Militär⸗Attaché, welche in der letzten Nacht in Banffr⸗Hunyod eingetroffen waren.
Delegirten Oesterreich⸗Ungarns un
Z1“““ b 8
In Wien haben gestern die Füenhen zwischen den Bulgariens
behufs Abschlusses eines Handelsvertrags begonnen.
Die gestern in vollster Ruhe verlaufene Wiener Ge⸗ meinderathswahl im zweiten Wahlkörper ergab 32 Mandate für die Antiliberalen und 14 für die Liberalen, welch letztere in der inneren Stadt, in der Leopoldstadt und im Alsergrund ihre Mandate behaupteten, in den übrigen Bezirken dagegen unterlagen. Der Verlust der Liberalen beträgt 8 Sitze. In den Bezirken Landstraße, Wieden, Simering, Hietzing, Rudolfs⸗ heim und Döbling war die Betheiligung an der Wahl außer⸗ ordentlich groß. Die erzielten Majoritäten waren geringe, so z. B. in Döbling 5 Stimmen, in Favoriten 46 Stimmen. Bisher verfügen die Antiliberalen über 78 von 138 Sitzen.
Die Budapester Blätter bezeichnen den gemeinsamen Hirtenbrief des ungarischen Episkopats als gemäßigt, da aus demselben hervorgehe, daß sich die Kirche mit der durch die kirchenpolitischen Reformen geschaffenen Lage abgefunden habe und von einer Revision der kirchenpolitischen Gesetze darin keine Rede sei. Die Blätter verweisen namentlich auf eine Stelle des Hirtenbriefs, welche lautet: „Ihr werdet alles thun, was die heilige Mutterkirche verlangt, und dies um so eher, als ihr es auch bei dem neuen Gesetz thun könnt“, und heben hervor, daß der Hirtenbrief keinerlei auf einen Kultur⸗
kampf bezügliche Andeutung enthalte.
Frankreich.
Der Präsident Faure traf gestern von Fontainebleau in Paris ein und stattete Nachmittags 4 Uhr dem König der Belgier einen Besuch ab. Um 5 ½ Uhr Nachmittags begab sich der Prinz Nikolaus von Griechenland in das Elysée, um dem Präsidenten Faure einen Besuch zu machen, den der Präsident bald darauf erwiderte. In gleicher Weise tauschten der Prinz Nikolaus und der Minister des Auswärtigen Hanotaux Besuche aus.
Rußland.
Die Oberin des Arbeitsasyls für Arme in Wilna sandte an die Kaiserin eine Huldigungsdepesche anläßlich der Ueber⸗ nahme des Protektorats über die Arbeitshäuser seitens der Kaiserin. Hierauf kam, dem „W. T. B.“ zufolge, folgendes Telegramm als Antwort: „Ich bitte, dem Kuraso⸗ rium des Arbeitshauses meinen Dank zu übermitteln für die Huldigungen, welche in seinem Telegramm ausgedrückt sind. Ich hoffe, daß sich in ganz Rußland edle Menschen finden werden, welche der mir theuren Sache mit Selbstaufopferung zu dienen bereit sind.“
In der Zeit vom 24. September bis 5. Oktober (neuen Stils) werden von dem General⸗Inspekteur der Kavallerie Besichtigungen der Kavallerie im Warschauer Militär⸗ bezirk abgehalten werden.
Ein heute veröffentlichter Befehl ordnet die Bildung zweier leichter Feld⸗Fußbatterien im Bestande der 35. Artillerie⸗Brigade, zweier Mörser⸗Batterien im Bestande des 2. Mörser⸗Artillerie⸗Regiments und vier solcher Batterien im Bestande des 4. und 5. Regiments an. Die letzteren b sind vom Oktober 1896 ab zu formieren.
Italien. 88
krach der gestrigen Parade, welche nach 12 Uhr beendet war, nahmen der König und der Prinz von Neapel, sowie der Minister⸗Präsident Crispi, der Kriegs⸗Minister General Mocenni und der Marine⸗Minister Vize⸗Admiral Morin vor dem Königlichen Wagen Aufstellung, und der Vorbeimarsch der Vertreter der Armee mit Fahnen und der Veteranenvereine mit Musik begann. Den Gari⸗ baldianern war ein Ehrenplatz bei dem Veteranenfest ein⸗ geräumt. Bei dem Vorbeimarsch vor dem König und der Königin wurden die Fahnen zum Gruße gesenkt: die Veteranen und die Garibaldianer entblößten das Haupt, schwangen Hüte und Mützen und riefen begeistert: „Es lebe der König, es lebe die Königin!“ Während des Vorbeizuges kam noch eine große Schaar von Garibaldianern unter Führung des Deputirten Oberst Elia an. Um 1 Uhr, als der Vorbei⸗ marsch unter dem rauschenden Beifall einer ungeheuren Menschenmenge zu Ende gegangen war, stellten sich die Veteranen außerhalb der Esplanade Macao auf, um den König und die Königin nochmals auf der Rückfahrt nach dem Quirinal zu begrüßen. Beide Majestäten und auch der Minister⸗Präsident Crispi waren auf der ganzen Fahrt Gegenstand begeisterter Kundgebungen. Abends wohnten dann der König, die Königin und der Kronprinz dem auf der Piazza del popolo abgebrannten Feuerwerk bei, das glänzend ausfiel. Eine ungeheure Menschenmenge war auf dem Platz und in den angrenzenden Straßen versammelt. Der Königlichen Familie wurden enthusiastische Ovationen bereitet.
Gegenüber der Meldung eines römischen Blattes aus Turin, nach welcher der Herzog von Aosta von dem König die Erlaubniß erbeten hätte, aus Rücksicht auf die Familie Orléans den Festen in Rom fernzu⸗“ bleiben, ist die „Agenzia Stefani“ ermächtigt, diese Meldung für unbegründet zu erklären. Die Prin⸗ zessin Helene habe bei ihrem Eintritt in das Haus Savoyen die Gefühle der italienischen Nation zu den ihrigen gemacht und hiervon einen Beweis durch ihre Theilnahme an der Parade gegeben, welche der Herzog von Aosta am 20. Sep⸗ tember anläßlich des Nationalfestes über sein Regiment „Venaria reale“ abgenommen habe.
Heute Vorminag wurde das Denkmal Minghetti's im Beisein der Königlichen Familie, der Minister, der Spitzen der Behörden, sowie einer unabsehbaren Menge auf dem Corso Vittorio Emanuele enthüllt. Der König und die Königin wurden beim Eintreffen und bei der Abfahrt von der Menge lebhaft begrüßt. 1b 8
Terbien.
„W. T. B.“ meldet aus Belgrad, von kompetenter Seite werde daselbst versichert, daß die Meldungen der Oppositionspresse über einen nach der Rückkehr des Königs bevorstehenden Kabinetswechsel auf müßigen Kombinationen beruhten.
Bulgarien.
Das „Fremdenblatt“ meldet aus Sofia: Der Metropolit Clement zelebrierte ein Requiem für den verstorbenen Führer der macedonischen Bewegung Trajko Kitantschew. kach Beendigung der Zeremonie hielt der Metropolit eine Ansprache von den Stufen des Altars herab, worin er sagte: „Der frühe Tod Kitantschew's, wie auch anderer
Se 8. “ 11.“ “ . 2 8 8 ür die National⸗Idee Verstorbener, die wir beweinen, isct Selbst
f von uns gebieterisch, diese Ider zu unterstützen! der Stärkste muß sich's überlegen und weichen,
sieht, daß wir alle einmüthig unsere wahrhaftigen nationalen Interessen vertheidigen und bereit sind, für das Allgemeinwohl und das Vaterland unsere persönlichen Vortheile und unsere Ruhe zu opfern. Die uneigennützigen und theuren Opfer sollen uns als Vorbild und Aufmunterung dienen. Die Todten werden ihren Peinigern verzeihen. Sollen
sie aber auch uns Verzeihung gewähren, so müssen wir ihrem
Beispiel folgen!“ Von der Kathedrale fuhr Clement, unter großer geistlicher Assistenz und von einer zahlreichen Menge von Bürgern begleitet, nach dem Friedhof, wo eine Todtenmesse auf den Gräbern Kitantschew's, des Majors Panitza, Imilarow's, Keragjulow’s und Konstantin Popow's abgehalten wurde.
Asien.
Nach einem in Shanghai eingetroffenen Telegramm aus Ningpo wären, wie das „Reuter'sche Bureau“ meldet, in der ganzen Provinz Tsche⸗Kiang, namentlich in der Stadt Kin⸗hoa, zahlreiche Aufrufe gegen die Aus⸗ länder und die Christen angeschlagen worden.
Nr. 47 des „Eisenbahn⸗Verordnungs⸗Blatts“, heraus⸗
gegeben im Königlichen Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom Bekanntmachung des Reichs⸗
20. September, hat folgenden Inhalt: kanzlers, betreffend Vereinbarung erleichternder Vorschriften für den wechselseitigen Verkehr zwischen den Eisenbahnen Deutschlands und Luxemburgs, vom 30. August 1895. — Bekanntmachung des Reichs⸗ kanzlers, berreffend die dem internationalen Uebereinkommen über den Eisenbahnfrachtverkehr beigefügte Liste, vom 5. September 18955. — Erlaß des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 13. September 1895, betreffend Anlegung von Eichenblättern aus weißem Metall
zum Bande des Eisernen Kreuzes von 1870/71, sowie Anbringung
von Spangen mit Inschriften an dem Bande der Kriegsdenkmünze von 1870/71. — Nachrichten.
Die Nr. 38 des „Zentralblatts der Bauverwaltung“, herausgegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 21. Sep⸗ tember, hat folgenden Inhalt: Amtliches: Dienstnachrichten. — Nichtamtliches: Das neue Post⸗Zeitungsamt in Berlin. — Die Ver⸗ messungen bei allgemeinen Eisenbahn⸗Vorarbeiten in ihrer Abhängig⸗ keit von der Landesaufnahme. — Die Wirkungen eines Brandes in der Maschinenfabrik von K. Flohr in Berlin. — Die 20. Versamm⸗ lung des Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege in Stuttgart. — Schienenbefestigung für hölzernen Querschwellen⸗Ober⸗ bau. — Das Grabdenkmal Theophil von Hansen's in Wien. — Vermischtes: Wettbewerb zur Erlangung von Entwürfen zu einer Denkmünze der Stadt Dresden. — Versammlung in Zürich zur Vereinbarung einheitlicher Prüfungsarten für Baustoffe. — Be⸗ stimmung der Elastizitätsgrenze von Baustoffen. — Bücherschau.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
In Bezug auf § 271 der Zivilprozeßordnung:
„Die Parteien können von den Prozeßakten Einsicht
nehmen und sich aus denselben durch den Gerichtsschreiber
Ausfertigungen, Auszüge und Abschriften ertheilen lassen“ — bat das Reichsgericht, V. Zivilsenat, durch Beschluß vom 12. März 1895 ausgesprochen, daß auch aus adhibierten Akten auf Ver⸗ langen einer Prozeßpartei Abschriften von einen Theil des Prozesses und des Beweismaterials bildenden Schriftstücken zu ertheilen sind. „Das durch § 271 Z.⸗P.⸗O. gewährleistete Recht der Partei, sich auch außerhalb der mündlichen Verhandlungen von dem Stand und Ver⸗ lauf des Prozesses, insbesondere des Beweisverfahrens durch Einsicht der Akten und Erwirkung von Abschriften in Kenntniß zu setzen beziehungsweise zu erhalten, würde nur unvollkommen gewahrt sein, wenn in § 271 Abs. 1 der Ausdruck Prozeßakten nur im bureaumäßigen Sinne zu verstehen wäre. Eine so enge Be⸗ grenzung würde dem Sinne des § 271 Z.⸗P.⸗O. nicht entsprechen. Es kann im Sinne dieses Paragraphen offenbar keinen Unterschied machen, ob beispielsweise eine Urkunde im Original oder in Abschrift in die Akten eingeheftet oder ob sie besonders verwahrt wird, oder endlich, Anordnung als Hilfsatten den eigentlichen Prozeßakten beigefügt sind. In einem solchen Fall werden bei sinngemäßer Auslegung des § 271 auch die beigefügten Hilfsakten, soweit bestimmt bezeich⸗ nete Schriftstücke in Bezug genommen sind und somit einen Theil des Prozeß⸗ und Beweismaterials bilden sollen, als zu den Prozeßakten gehörig angesehen werden müssen.“ (24/95.)
— Nach § 449 Th. I Tit. 16 des Preuß. Allgem. Landrechts haftet, wenn fuͤr die verglichene Forderung ein Pfandrecht bestellt und darüber in dem Vergleich nichts Besonderes verabredet ist, das Pfand auch ferner noch dem Berechtigten zur Sicherheit der aus dem Vergleich an den Verpflichteten ihm zustehenden Forderung. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, IV. Zivil⸗ senat, durch Urtheil vom 18. März 1895 ausgesprochen, daß die erwähnte Vorschrift nur bei dem freiwillig bestellten Faust⸗ pfandrecht, nicht aber bei dem Pfändungspfandrecht Anwendung findet. „Wenn auch gemäß § 709 Zivilprozeß⸗ ordnung der Gläubiger durch die Pfändung ein Pfandrecht an dem gepfändeten Gegenstand erwirbt und dieses Pfand⸗ recht dem Faustpfandrecht insofern gleichgestellt ist. als es im Verhältniß der Gläubiger zu einander dem Pfändungs⸗ pfandgläubiger die Rechte eines Faustpfandgläubigers gewährt, so sind doch die Wirkungen beider Pfandrechte im Verhältniß des Gläubigers zu dem Schuldner durch die angezogenen gesetzlichen Bestimmungen nicht berührt, sondern lediglich nach den Vorschriften des bürger⸗ lichen Rechts zu beurtheilen. Nach diesem Recht (§ 449 1 16 A. L.⸗R.) tritt arer die Vermuthung, daß ein dem Glaubiger der verglichenen Forderung eingeräumtes Pfandrecht demselben auch zur Sicherheit für die durch den Vergleich festgestellte Forderung hafte, nur bei dem freiwillig bestellten Pfandrechte ein, und es fehlt an jedem Rechtsgrunde, die Vorschrift ausdehnend auch bei dem Pfändungs⸗ pfandrecht zur Anwendung zu bringen.“ (359/94.) 1
G
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts. 8 b
Die Bestimmung des § 50 Abs. 3 der Gemeindeordnung für die Rheinprovinz vom 23. Juli 1845, wonach die Grundsteuer der⸗
jenigen meistbegüterten Grundeigenthümer, welche zu den im § 46 daselbst erwähnten geborenen Gemeinderaths⸗Mitgliedern gehören und an der Wahl nicht theilnehmen, außer Anrechnung bleibt, ist nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, II. Senats, vom 2. März 1895 durch das Gesetz, betreffend die Aenderung des Wahlverfahrens, vom 29. Mai 1893 aufgehoben, und es sind demnach in der zum Behufe der Vor⸗ nahme der Gemeinderathswahlen aufgestellten Wählerliste auch die jenigen Grund⸗ und Gebäudesteuern — nebst den darauf aus⸗ geschriebenen Kommunalzuschlägen — zu berücksichtigen, welche von den außer den gewählten Gemeindeverordneten dem Gemeinderath zu⸗ folge ihres Grundbesitzes angehörigen Personen, von den sogen. ge⸗ borenen Gemeinderaths⸗Mitglied chtet werden. (II. 328.)
ob sie sich in anderen Akten befindet, die infolge gerichtlicher
5
— — ist nach einem Urtheil des Ober⸗Ver⸗ waltungsgerichts, I. Senats, vom 5. März 1895 auf Grund des § 10 Tit. 17 Th. II des Allg. Landr. u. § 6 zu f. des Polizei⸗Ver⸗ waltungsgesetzes vom 11. März 1850 befugt, gegen den Grundstücks⸗ besitzer einzuschreiten, wenn durch mangelhafte Entwässerung seines Grundstücks sanitäre Mißstände entstehen; insbe⸗ sondere kann sie auch die Aufsammlung von Jauche und anderer übel⸗ riechender und schädliche Ausdünstungen verursachender Flüssig⸗ keiten in nicht vorschriftsmäßigen Behältern oder das Verbleiben solcher auf dem Gehöfte ohne Behälter verbieten. Auch ist die Polizeibehörde wohl befugt, Anlagen zur Wegschaffung der Haus⸗ und Tagewässer vorzuschreiben, wobei es dem von der Anordnung Betroffenen überlassen bleiben muß, seinerseits nachzuweisen, daß er auf andere Art den von der Behörde wahrzunehmenden Interessen zu genügen vermag. Zu jenen Anlagen gehören auch die Einrichtung und die regelmäßige Entlee⸗ rung von Sammelgruben auf den Grundstücken der Hauseigen⸗ thümer. „Daß die Entwässerung der Gebäude lediglich Sache der Eigenthümer ist und nicht etwa von der Polizeibehörde dafür nach den Grundsätzen des Vorfluthedikts vom 15. November 1811 Sorge zu tragen ist, hat die Rechtsprechung gleichmäßig angenommen.“ (I. 314.)
Statistik und Volkswirthschaft.
Verband deutscher Gewerbevereine.
Unter zahlreicher Betheiligung begannen, wie „W. T. B.“ aus⸗
Cassel meldet, gestern Vormittag im großen Saale des Palais⸗ Restaurants die Verhandlungen der⸗Hauptversammlung des Verbands deutscher Gewerbevereine. Im Auftrage der Staatsregierung waren Regierungs⸗Assessor von Heinz und der kommissarische Regierungs⸗ und Gewerbe⸗Rath Steinbrück, im Auftrage der städtischen Behörden Cassels Ober ⸗Bürgermeister Westerburg nebst mehreren Stadträthen. außerdem Vertreter der dortigen Handelskammer und des Innungsausschusses erschienen. Es waren etwa 80 Delegirte von Gewerbevereinen und Gewerbe⸗ kammern aus allen Theilen Deutschlands anwesend. Auch der Verband Deutscher Gewerbeschulmänner und der Verband der schweizerischen Gewerbevereine hatten Delegirte entsandt. Der Vorsitzende Ingenieur Berghausen⸗Köln begrüßte die Delegirten, in⸗ dem er der Meinung Ausdruck gab, daß nur auf dem Boden der Gewerbefreiheit das Gewerbe und Handwerk gedeihen könne. Ober⸗ Bürgermeister Westerburg begrüßte die Hauptversammlung im Namen der städtischen Behörden und der Bürgerschaft Cassels. — In einer Entschließung stellte der Verbandstag die Forderung auf, daß über die von der Berliner Handwerker⸗ Konferenz gemachten Vorschläge betreffs Schaffung einer Zwangs⸗ organisation das gesammte deutsche Handwerk und nicht nur ein kleiner, in Innungsverbände zusammengefaßter Theil von ihnen gehört werde. Der Verbandstag sprach sich einstimmig für die Schaffung eines gesetzlichen hypothekarischen Sicherungsrechts aus, welches mit dem Tage des Baubeginnes für alle diejenigen in Wirkung treten soll, welche zu einem Bau Material geliefert oder Arbeiten geleistet haben.
Zur Arbeiterbewegung.
In Leipzig hielten die Maler⸗ und Lackierergehilfen am Sonntag eine Versammlung ab und beschlossen, der „Lpz. Ztg.“ zufolge, daß die noch ausständigen 25 Gehilfen im Ausstande zu ver⸗ harren und nur solche Arbeit anzunehmen hätten, die nach dem ge⸗ forderten Tarif bezahlt werde. Der Ausstand soll erst dann für beendet erklärt werden, wenn der letzte Ausständige untergebracht worden ist. Ueber Werkstellen, die den Tarif nicht ein⸗ balten, soll die Sperre verhängt werden. (Vgl. Nr. 223 d. Bl.) — Die Lohnbewegung der Töpfergehilfen wurde auf gütlichem Wege beigelegt. Wie am Sonnabend in einer Versammlung der Gehilfen mitgetheilt wurde, haben die Arbeitgeber sich sämmtlich unterschriftlich verpflichtet. den 1891 er Tarif in der vereinbarten abgeänderten Form am 1. Oktober wieder einzuführen und so lange beizubehalten, als alle Arbeitgeber nach seinen Lohnsätzen bezahlen. (Vgl. Nr. 212 d. Bl.)
Aus Mülhausen i. E. wird der „Strßb. P.“ zum Ausstand in der Kammgarnspinnerei von Laederich u. Co. (vgvgl. Nr. 227 d. Bl.) unter dem 20. September berichtet: Ein Anschlag über der Eingangsthür der Fabrik meldet, daß der Spinnsaal bis Montag geschlossen bleibt. Die Arbeiter seien kontraktbrüchig und nach § 123 der Gewerbeordnung sämmtlich entlassen. Diejenigen unter ihnen, welche gesonnen seien, die Arbeit am Montag (gestern) wieder aufzunehmen, müßten sich zuvor bei der Direktion melden, die alsdann über die Aufnahme Beschluß fassen werde.
Hier in Berlin verhandelten die Bürsten⸗ und Pinsel⸗ macher in einer Versammlung am Sonntag über eine Lohnbewegung. Wie die „Voss. Ztg.“ berichtet, wurde mitgetheilt, daß der Holz⸗ arbeiterverband, dem sich die Bürstenmacher angeschlossen haben, die Lohnbewegung für gerechtfertigt halte. Es wurde beschlossen, über alle Berliner Werkstätten, die bis gestern (Montag) Mittag nicht den Tarif, Lohnerhöhung und zehnstündige Arbeitszeit bewilligt haben, und bei denen nicht auf gütlichem Wege eine Einigung zu erzielen ist, den Ausstand zu verhängen. — In den Ausstand getreten sind mit Be⸗ ginn dieser Woche die Arbeiter der Firmenschilderbranche zur Erzielung der neunstündigen täglichen Arbeitszeit an Stelle der bis⸗ herigen zehnstündigen bei gleicher Bezahlung.
Kunst und Wissenschaft. 8
In Breslau ist gestern Abend 10 ½ Uhr der ordentliche Professor der klassischen Philologie an der Universität Breslau, Geheime Regierungs⸗Rath Dr. Martin Hertz, im 78. Lebensjahre gestorben. ,
— In den gestern Vormittag zu Dresden unter dem Vorsitz Pouillet's⸗Paris begonnenen Berathungen des 17. Kongresses der Association litéraire et artistique internationale erregten die Mittheilungen der Wertreter der der Konvention noch nicht beigetretenen Länder Oesterreich⸗Ungarn, Dänemark, Schweden und Norwegen besonderes Interesse. Nach dem Be⸗ richt Vaunois;' über das Urheberrecht an Kunstwerken wurde folgender Antrag angenommen: Die Entäußerung eines Kunst⸗ werks an sich soll nicht die Entäußerung des ausschließ⸗ lichen Nachbildungsrechts in sich schließen; in dieser Hinsicht bleibt das Eigenthumsrecht des Künstlers am Kunstwerk bestehen. Es ist wünschenswerth, daß in allen Unionsstaaten dieser Punkt eine gleichmäßige Lösung finde. Daran schlossen sich weitere Be⸗ richte über das Urheberrecht in Mittel⸗ und Süd⸗Amerika sowie über die Verhältnisse in Oesterreich⸗Ungarn. — Nach⸗ mittags sprachen Halberpine⸗Kaminsky und der russische Staats⸗ rath Issakow über den Anschluß Rußlands an die Konvention, welcher erfolgen soll, wenn Rußland seine innere Gesetz⸗ gebung auf diesem Gebiet geordnet habe. Professor Dorp und Hoehl sprachen über den Anschluß Dänemarks und Norwegens und stellten denselben in Aussicht. Lermina⸗Paris referierte über die Schaffung eines universellen Katalogs sämmtlicher geistigen Erzeugnisse. Hierauf wurde die Sitzung auf Dienstag vertagt.
— Die Ausgrabungen, die auf Veranlassung der grie⸗ chischen Gesellschaft für Archäologie an der Stelle des alten Eleusis vorgenommen werden, haben jetzt erhebliche Resultate zu Tage gefördert. In einem sehr alten und wohl er⸗ haltenen Grabe wurden außer dem Skelett einer Frau sehr werthvolle Gegenstände gefunden. Ohrringe aus Gold, Silber und Bronze, einige Fingerringe, 68 kleine Vasen aus Terracotta in verschiedenen Formen, zwei Dreifüße, drei egyptische Scarabäen (Siegelringe) und eine kleine Porzellan⸗Statuette der Göttin Isis. Diese Entdeckungen deuten abermals darauf hin, daß die eleusinischen Mysterien egyptischen Ursprungs gewesen sind und den dersegsen Riten der Egypter entlehnt waren. Die Funde wurden dem National⸗Museum üͤberwiesen.
8 —
Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 23. d. M. gestellt 12 536, nicht recht⸗ zeitig gestellt 156 Wagen.
In Oberschlesien sind am 21. d. M. gestellt 4302, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.
gsgmwaungs⸗Verkleigernngen. Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin stand am 23. September das dem Freiherrn Wilhelm von Hammerstein gehsrige, in der Zimmerstr. 92 u. 93 belegene Grundstück zur Versteigerung. Ersteher wurde der Kaufmann Fritz Ellen burg, Königgrätzerstr. 91, für das Meistgebot von 603 100 ℳ
Ausweis über den Verkehr auf dem Berliner Schlachtviehmarkrvom 21. September 1895. Auftrieb und Markt⸗ preise nach Schlachtgewicht mit Ausnahme der Schweine, welche nach Lebendgewicht gehandelt werden. Rinder. Auftrieb 2727 Stück (Durchschnittspreis für 100 kg) I. Qualität 122 — 126 ℳ, II. Qualität 114 — 120 ℳ, III. Qualität 94 — 108 ℳ. IV. Qualität 84 — 90 ℳ — Schweine. Auftrieb 6794 Stück. (Durchschnittspreis für 100 kg.) Mecklenburger 98 ℳ, Landschweine: a. gute 94 — 96 ℳ, b. geringere 88 — 92 ℳ, Galizier —,— ℳ, leichte Ungarn —,— ℳ bei 20 % Tara, Bakonver — ℳ bei — kg Tara pro Stück. — Kälber. Auftrieb 903 Stöck. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I.. Qualität 1,24 — 1,30 ℳ, II. Qualität 1,18 — 1,22 ℳ, III. Oualität 1,10— 1,16 ℳ — Schafe. Auftrieb 15 356 Stück. (Durchschnittspreis für 1 kg.) I. Qualität 1,04 — 1,24 ℳ, II. Qualität 0,92 — 1,00 ℳ,
— Die „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ berichtet vom rheinisch⸗west⸗ fälischen Eisen⸗ und Stahlmarkt: Die rege Kauflust hat in der abgelaufenen Woche eher zu⸗ als abgenommen. Die Nachfrage ist überall stark, und man sucht bereits bis in das kommende Jahr hinein Abschlüsse zu machen, da allerseits die Preise in die Höhe gehen. Leider müssen die Werke noch viele Auf⸗ träge zu den außerordentlich niedrigen Preisen des vorigen Sommers abwickeln. Die Haltung des Marktes ist infolgedessen eine außerordentlich feste. — In Eisenerzen hat im allgemeinen die bisherige starke Nachfrage angehalten; der Verein für den Verkauf von Siegerländer Eisenstein hat die Förderung bis zum Januar voll⸗ ständig untergebracht und, wie verlautet, steht für Verkäufe auf spätere Lieferung eine Erhöhung der Preise in Aussicht. Die Ein⸗ schränkung der Förderung dürfte wohl mit Ende September in Wegfall kommen. Luxemburg⸗Lothringer Minette ist im wesentlichen unverändert. — Auf dem Roheisenmarkt ist das Geschäft sehr lebhaft, die Nachfrage noch reger als in der vorigen Woche, und die Hütten haben vielfach Aufträge bis März kommenden Jahres gebucht, wodurch allein schon ein regelmäßiger Betrieb bis Ende dieses Jahres gewährleistet wird. Die Lagervorräthe sind abnehmend, und die Preise haben allgemein steigende Tendenz. — Auf dem Walzeisenmarkt herrscht nach wie vor reges Leben, und für die meisten Erzeugnisse fangen auch die Preise an, sich aufwärts zu bewegen; lohnend im wahren Sinne des Worts können sie jedoch kaum genannt werden, um so mehr, als auch die Rohstoffe in die Höhe gegangen sind, sodaß das Mißverhältniß der jetzigen Preise zu den Rohstoffen sich noch wenig geändert hat. Immerhin ist bei der jetzigen Konjunktur nicht zu zweifeln, daß hierin bald Wandel geschaffen werde. Für Stabeisen war die Nach⸗ frage vom Inlande wie vom Auslande eine gute und im allgemeinen noch lebhafter als in der Vorwoche. Die Werke sind vor der Hand wieder auf längere Zeit hinaus mit Aufträgen befriedigend versehen. Formeisen ist ebenfalls noch gut gefragt, obgleich für Träger die beste Zeit vorbei ist; die Preise für letzteren Artikel haben sich gleichfalls versteift und werden wahrscheinlich weitere Fortschritte machen, wenn sich in Belgien höhere Preise erzielen lassen. Bandeisen ist im wesentlichen unverändert; die Aufträge für die Grobblechwalzwerke können als befriedigend bezeichnet werden, wenn man in Betracht zieht, daß die jetzige Zeit im allgemeinen für die Blechwalzwerke eine ruhigere ist. Die Preise konnten in den letzten Wochen zwar etwas höher gehalten werden, stehen aber trotzdem noch immer nicht in richtigem Verhältniß zu den ge⸗ stiegenen Rohstoffnotierungen. Feinbleche sind anhaltend lebhaft gefragt, und die Käufer konnten sich gegen weitere Preisaufschläge nicht länger mehr sträuben. Die Walzdrahtwerke sind in letzter Zeit besser beschäftigt, und es wurde bei der letzten Zusammenkunft der Vertreter dieser Werke eine Preisaufbesserung von 5 ℳ be⸗ schlessen. Für gezogene Drähte und Drahtstifte stehen gleich⸗ falls erhöhte Preise in Aussicht; Nieten sind noch immer auf fihrem früheren Standpunkt. Die Geschäftslage der Maschinen⸗ abriken und Konstruktionswerkstätten ist im weseentlichen unverändert geblieben. Bei den Röhrengießereien hat sich trotz der jetzigen allgemein besseren Konjunktur die Nachfrage noch vermindert, und die Aufträge bewegen sich fast nur noch in Röhren ge⸗ ringerer Lichtweite. Die vorliegenden Aufträge, die den meisten Röhrengießereien nur für einige Monate schwache Beschäftigung ge⸗ währen, sind im laufenden Monat zurückgegangen, und die Vorräthe haben nur geringe Abnahme erfahren. Die Preise sind zwar fest, aber den gestiegenen Rohmaterialpreisen gegenüber nicht lohnend. Der Grundpreis ist 105 ℳ pr. Tonne frei Waggon rheinisch⸗west⸗ fälische Werke. Die Beschäftigung der Bahnwagenanstalten ist zur Zeit noch befriedigend.
— Die Generalversammlung des Hörder Bergwerk⸗ und Hütten⸗Vereins nahm, wie die „Köln. Volksztg.“ meldet, alle Anträge der Verwaltung an. Zwei ausscheidende Mitglieder des Aufsichtsratbs wurden wiedergewaͤhlt; für das erkrankte Mitglied des Aufsichtsraths, Rechberg, wurde der Banquier Wilhelm Theodor Deichmann⸗Köln neu gewählt. Ein Antrag Quellmalz' auf Be⸗ rufung einer außerordentlichen Generalversammlung mit der Tages⸗ ordnung: Begebung von Prioritäts⸗Aktien und Konvertierung der 5 % Anleihe, wurde abgelehnt, nachdem die Verwaltung erklärt hatte, daß nach beiden Richtungen hin Verhandlungen schwebten.
— Die Einnahmen der Königlich bayerischen Staats⸗ eisenbahnen betrugen im August d. J. 11 408 028 (+ 466 995) ℳ und vom 1. Januar bis Ende August d. J. 75 671 035 (+ 1 562 980) ℳ
— Die Einnahmen der Königlich sächsischen Staats⸗ Eisenbahnen betrugen im Mai d. J. 8 056 488 (+ 156 702) ℳ und vom 1. Januar bis Ende Mai d. J. 35 490 369 ℳ — Bei der Zittau⸗Reichenberger Eisenbahn betrugen die Einnahmen im Mai d. J. 71 123 (+ 593) ℳ und vom 1. Januar bis Ende Mai d. J. 316 692 (+ 11 696) ℳ — Die Einnahmen der Alten⸗ burg⸗Zeitzer Eisenbahn betrugen im Mai d. J. 8N1 797 (+ 7179) ℳ und vom 1. Januar bis Ende Mai d. J. 403 573 (+ 34 678) ℳ — Die Zittau⸗Oybin⸗Jonsdorfer Eisen⸗ bahn vereinnahmte im Mai d. J. 9598 (— 4526) ℳ und vom 1. Januar bis Ende Mai d. J. 24 686 (— 4340) ℳ
Breslau, 23. September. (W. T. B.) Getreide⸗ und Produktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 100 % Fer 50 ℳ Ver⸗ brauchsabgabe pr. September 54,10, do. do. 70 ℳ Verbrauchsabgabe pr. September, 34,10, do. do. Rüböl pr. September 43,50, pr. Okto⸗ ber 44,00. Zink —. 1
Magdeburg, 23. September. (W. T. B.) Zuckerbericht Kornzucker exkl., von 92 % —,—, neue 11,10 — 11,20. Kornzucker exkl., 88 % Rendement 10,40 — 10,55, neue 10,40 — 10,55. Nachprodukte exkl., 75 % Rendement 7,50 — 8,20. Fest. Brotraffinade I 22,75 — 23,00. Brotraffinade II 22,50. Gem. Raffinade mit Faß 23,00 — 23,25. Gem. Melis I mit, Faß 22,25. Fest. Rohzucker I. Produkt Transito f. a. B. Hamburg pr. September 10,05 Gd.,
10,25 Br., pr. Oktober 10,52 ½ bez., 10,55 Br., pr. November⸗Dezember
10,70 bez., 10,72 ½ Br., pr. Januar⸗Februar 11,00 bez. u. Br. F
Aschersleben, 24. September. (W. T. B.) Auf dem in Betrieb befindlichen Schacht III des Kalibergwerks Aschers leben hat in der verflossenen Nacht ein Soolewasser⸗Einbruch stattgefunden, der die vorläufige Einstellung der Förderung herbei führte. Die Förderung wird infolgedessen auf den vollständig be⸗ triebsfähig hergestellten Reserveschacht IV übertragen werden, welcher durch den Wassereinbruch nicht berührt wird.
München, 22. September. (W. T. B.) Der Direktor der Bavyerischen Hypotheken⸗ und Wechselbank, von Sendtner, ist in der vergangenen Nacht gestorben.
Leipzig, 23. September. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. September 3,47 ½ ℳ, pr. Oktober 3,47 ½ ℳ, pr. November 3,50 ℳ, pr. Dezember 3,52 ½ ℳ, pr. Januar 3,52 ½ ℳ, pr. Februar 3,55 ℳ, pr. März 3,57 ½ ℳ, pr. April 3,60 ℳ, pr. Mai 3,62 ½ ℳ, pr. Juni 3,65 ℳ, pr. Iu 3,65 ℳ, pr. August 3,65 ℳ Umsatz 210 000 kg. Ruhig.
Bremen, 23. September. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer
etroleum⸗Börse.) Schwach. Loko 6,10 Br. Baumwolle Stetig. Upland middl. loko 41 ½ 4JB. — Schmalz. Fhh Wilcox 32 ½ £, Armour shield 31 ½ ₰, Cudahy 32 ¾ 4£, Fairbanks 27 . Speck. Ruhig. Short clear middling loko 29 ½.
Hamburg, 23. September. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmittags
bericht.) Good average Santos pr. September 74 ½, pr. 73 ¼, pr. März 71 ½, pr. Mai 70 ½. Behauptet — Zuckermarkt (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rende⸗ ment neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. September 10,30 pr. Dezember 10,87 ½, pr. März 11,22 ½, per Mai 11,27 ½. Fest.
Wien, 23. September. (W. T. B.) Nach dem Ausweise über den auswärtigen Handel Oesterreich⸗Ungarns blieb im Monat August die Einfuhr und Ausfuhr mit 60,7 Millionen Gulden sich gleich. In den ersten 8 Monaten 1895 betrug die Einfuhr 484,2 Millionen Gulden, die Ausfuhr 470 Millionen Gulden. Es stellt sich somit in der Handelsbilanz ein Passivum von 14,2 Millionen Gulden heraus gegen ein Aktivum von 38,8 Millionen im gleichen Zeitraum des Jahres 1894. 3
London, 23. September. (W. T. B.) An der Küste 1 Weizen⸗ ladung angeboten.
96 % Javazucker 12 fest, Rüben⸗Rohzucker loko 10 ¼ fest. — Chile⸗Kupfer 467⁄16, pr. 3 Monat 4613/16.
Glasgow, 23. September. (W. T. B.) Die Verschiffungen von Roheisen betrugen in der vorigen Woche 7492 Tons gegen 3446 Tons in derselben Woche des vorigen Jahres. 8
Bradford, 23. September. (W. T. B.) Wolle fest, mit⸗ unter eher theurer. Garne und Stoffe thätig.
St. Petersburg, 23. September. (W. . B.) Rußlands Getreide⸗Export. In der Woche vom 15. September bis 21. September sind über die Haupt⸗Zollämter 8 073 000 Pud Getreide ausgeführt worden. Davon entfielen auf Weizen 2 973 000 Pud (gegen 4 029 000 Pud in der Vorwoche) Roggen 1 110 000 Pud (gegen 1 474 000 Pud in der Vorwoche) Gerste 2 467 000 Pud (gegen 2 732 000 Pud in der Vorwoche) Hafer 1 481 000 Pud (gegen 1 226 000 Pud in der Vorwoche), Mais 42 000 Pud (gegen 61 000 Pud in der Vorwoche). 1
Amsterdam, 23. September. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 55 †. — Bankazinn 39.
New⸗York, 23. September. (W. T. B.) Die Börse eröffnet recht fest, später wurde die Haltung unregelmäßig; der Schluß war recht fest zu höchsten Tageskursen. Der Umsatz der Aktien betrug 260 000 Stück. 8
Weizen eröffnete stetig, schwächte sich dann etwas ab auf be⸗ deutende Exporte aus Rußland, sowie auf schwächere Kabelberichte und geeße Ankünfte im Nordwesten; später trat, da die sichtbaren Vor⸗ räthe weniger zugenommen haben, als erwartet wurde, eine Reaktion ein. Schluß fest. — Mais, einige Zeit auf reichliche Deckungen der Baissiers im Preise anziehend, gab infolge von großen Ankünften wieder nach und schloß träge.
Waarenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗York 8 ¾, do. do in New⸗Orleans 8 ½, Petroleum Stand. white in New⸗York 7,10 do. do. in Philadelphia 7,05, do. rohes (in Cases) —, do. Pipe line Certific. pr. Oktober 123 nom, Schmalz Western steam 6,22 ½, do. Rohe u. Brothers 6,47 ½. Mais per September 37 ½, do. per Oktober
7 ½⅛, do. per Dezember 35 ¼. Rother Winterweizen 63, Weizen per September 61; ⅞, do. per Oktober 62 ⅛, do. per Dezember 64, do. pr Mai 67⅛⁄. Getreidefracht nach Liverpool 2 ½, Kaffee fair Rio Nr. 7 15 ⅞ do. Rio Nr. 7 per Oktober 15,20, do. do. per Dezember 14,90 Mehl, Spring⸗Wheat clears 2,60, Zucker 3 39⁄6, Kupfer 12,25.
Visible Supply an Weizen 339 385 000 Bushels, do. an Mais 5 411 000 Bushels
Chicago, 23. September. (W. T. B.) Weizen ging nach Eröffnung infolge von großen Ankünften im Nordwesten und schwächerer Kabelberichte im Preise zurück, erholte sich jedoch auf flottere Käufe und schloß fest. — Mais durchweg abgeschwächt auf große Verkäufe und Verkaufsordres. Schluß stetig.
Weizen pr. September 57 ¾, pr. Dezember 58 3%. September 31 ¼. Schmalz pr. September 5,80, pr. Speck short clear nomin. Pork pr. September 7,85.
Mais pr Januar 5,80
Verdingungen im Auslande.
Britisch⸗Indien.
3. Oktober, 11 Uhr. M. R. Fayrer, Sekretär der Indian Midland Railway Comp., Copthall House, 48 Copthall Avbenue, London E. C.: Lieferung von Schmelztiegeln, Nebelsignalen, Bürsten, Schrauben, Stahl für Federn u. s. w. Auskunft in den Bureaux der Gesellschaft.
4. Oktober. M. Julian Byrne, Sekretär der Madras Comp., 61 New Broadstreet, London E. C.: Lieferung von Feilen, ver⸗ schiedenem Handwerkszeug, Hammern, Metallen, Draht, Nägeln, Schrauben, Schlössern und Vorlegeschlössern, Thürgehängen, Besen, Wiegeapparaten, Glas, Bürsten, Farben, Drogerien, Lack, Leder, Nebelsignalen, Lampendochten u. s. w. Auskunft in den Bureaux der Gesellschaft.
Spanien.
15. November, 1 Uhr. General⸗Direktion der öffentlichen Arbeiten in Madrid: Konzession einer Tramwaylinie von Madrid nach Colmenar⸗Viejo mit Zweiglinie nach Chamartin de la Rosa. Auskunft bei der genannten Verwaltung. ““
Niederlande. 1“ v 26. September. Nederlandsche Handelsmaatschappy in Rotterdam: Oeffentlicher Verkauf von 32 000 Block Banka⸗Zinn und 4000 Block Singkep⸗Zinn. 1 28. September. M. D. Prins, Sekretär der „Onderlinge Ver- eeniging Sloterdijk en Iijpolder“ in Sloterdijk: Lieferung von 75 000 Lein⸗Oelkuchen. Bedingungen bei M. D. Prins. 6. Oktober. M. Thissen, Schatzsekretär der „Coöperatieve Ver- eeniging tot gemeenschappelijken aankoop van veevoeder, enz.“ in Utrecht: Lieferung von ca. 100 000 Lein⸗Oelkuchen. Auskunft bei M. Thissen.
Verkehrs⸗Anstalten.
Der Fahrplan der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion Elberfeld vom 1. Oktober 1895 enthält folgende wesentlichen Aenderungen gegenüber dem Sommer⸗Fahrplan: Zwischen Mülheim a. R. und Deutz einerseits und zwischen Deutz und Kalk andererseits werden, um für die mit der Ueberleitung der Züge nach Köln H. B. für diese Strecke fortfallenden Anschlüsfe Ersatz zu schaffen, Pendel⸗ züge fahren, welche thunlichst in Mülheim a. R. Anschluß nach und von Elberfeld und Köln, sowie in Kalk Anschluß nach und von Niederlahnstein bezw. Gießen erhalten, dies sind folgende: I. Neu eingelegte Züge: Personenzug Nr. 222 Deutz ab 6,30, Kalk an 6,37. In Kalk Anschluß an den 6,45 von dort abfahrenden Pz. 122 nach