Verkehrs⸗Anstalten.
Die Königliche Eisenbahn⸗Direktion in Hannover macht bekannt, daß die zu dem ister-eh rplan mitgetheilten „Aenderungen“ Druckfehler enthalten. Es muß unter II Abthei⸗ lung 5 heißen: Personenzug 23 trifft 722 statt 7223 in Hannover ein und nicht „62²v statt 64229. Ferner muß es unter Abtheilung 14 heißen: und trifft 652 in Braunschweig ein und nicht in „Hildesheim“. (Vgl. Nr. 225 d. Bl.)
Der nächste direkte Dampfer, den das Syndikat für südwest⸗ afrikanische Siedelung in Verbindung mit der Woermann⸗Linie von Hamburg nach Deutsch⸗Südwest⸗Afrika (Swakopmund und Walfischbat) exwediert, verläßt den Hamburger Hafen am 30. Sep⸗ tember d. J. Außerdem wird in diesem Jahre ein Dampfer am 30. November für dieselbe Strecke von Hamburg abgelassen. Die Fahrtdauer der Dampfer wird wie gewöhnlich gegen 30 Tage be⸗ tragen. Ueber Fahrpreise und Frachtenberechnung, Empfangnahme, Spedition und Verladung der Güter ertheilt das Syndikat für süd⸗ westafrikanische Siedelung, Berlin SW., nähere Auskunft. Mit dem Septembertransport 1895 tritt ein bedeutend ermäßigter Frachtentarif in Kraft. Die Passagepreise für Personen sind gleichfalls ermäßigt.
Bremen, 26. September. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Postdampfer „Willehad“ ist am 25. September Morgens auf der Weser angekommen. Der Postdampfer „Bonn“ hat am 24. September Nachmittags St. Vincent passiert. Der Reichs⸗Postdampfer „Prinz Heinrich“ ist am 24. September Nachmittags in Neapel angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer „Karlsruhe“ ist am 25. September Vormittags in Hongkong angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer „Preußen“ hat am 25. September Vormittags Vlissingen passiert. Die Schnelldampfer „Lahn“ und „Spree“ haben am 25. September Vormittags Dover passiert. Der Schnelldampfer „Havel⸗ ist am 24. September Vormittags von New⸗York nach der Weser abgegangen. Der Postdampfer „Stuttgart“ ist am 25. September Morgens in Baltimore angekommen. Der Post⸗ dampfer „Kronprinz Friedrich Wilhelm“ hat am 25. Sep⸗ tember Vormittags Eastbourne passiert. Der Reichs⸗Postdampfer „Prinz⸗Regent Luitpold“ ist am 25. September Morgens in Genua angekommen. Der Postdampfer „Crefeld“ ist am 25. Sep⸗ tember Morgens in New⸗York angekommen. Der Postdampfer „Wittekind“ hat am 25. September Nachmittags die Reise von Antwerpen nach Southampton fortgesetzt.
St. Petersburg, 25. September. (W. T. B.) Die Direktion der St. Petersburg⸗Warschauer⸗Kron⸗Eisenbahn macht bekannt: Die zwischen St. Petersburg und Eydtkuhnen verkehrenden Schnellzüge Nr. 1 und 2, welche am 17. resp. 19. September alten Stils ab⸗ gesetzt werden sollten, werden auch im Winter täglich verkehren.
London, 25. September. Der Castle⸗Dampfer „Axundel Castle“ ist am Sonntag auf der Ausreise in Kapstadt angekommen. Der Castle⸗Dampfer „Methven Castle“ ist am Sonnabend auf der Ausreise in Durban (Natal) angekommen. Der Castle⸗Dampfer „Tantalon Castle“ hat heute auf der Ausreise Madeira passiert.
Theater und Musik.
In Kroll's Theater bringt die Königliche Oper morgen Charles Gounod's „Margarethe“ mit Herrn Emil Goetze als Faust zur Aufführung. Die übrige Besetzung ist folgende: Margarethe: Fräulein Hiedler, Mephisto: Herr Mödlinger, Valentin: Herr Bulß, Siebel: Fräulein Rothauser. Kapellmeister Sucher dirigiert. Von 5 Uhr ab findet Konzert im Garten statt.
Im Königlichen Schauspielhause werden morgen Sko⸗ wronnek's Lustspiel „Halali“ und der Schwank „Die stille Wache“ gegeben. Die Damen Peppe, Hausner, Schramm, die Herren Klein,
eßler, Grube, Hertzer, Oberländer, Purschian, 1 sind be⸗ schäftigt. Am Sonnabend gehen zum ersten al das Lustspiel „Mirandolina“ (La Locandiera) von Carlo Goldoni in der Be⸗ arbeitung Emil Pohl'’s und desselben Dichters Possenspiel „Der Diener zweier Herren“, bearbeitet von Pohl, in Scene. Frau von
Hochenburger spielt die Mirandolina, Herr Matkowsky den Ritter von Ripafratta, Herr Vollmer den Don Octavio. Im zweiten Stück spielt Fräulein Poppe die Beatrice, Herr Vollmer den Truffaldino. Als 4. Abonnements⸗Vorstellung geht am Berliner Theater morgen das Lustspiel „Die Journalisten“ in Scene. Im Adolph Ernst⸗Theater begeht die Gesangsposse mmler“ morgen das Jubiläum der 25. Aufführung.
. 8 8
Mannigfaltiges.
Der Magistrat hat den Berliner Elektrizitätswerken behufs Erweiterung ihres Lichtnetzes weiter die Genehmigung zur Ver⸗ legung von Vertheilungskabeln in der Bülowstraße östlich von der Yorkstraße bis zur Dennewitzstraße, Bülowstraße westlich von der Göbenstraße bis zur Kulmstraße, Göbenstraße südlich von der Bülow⸗ straße bis Mansteinstraße, Vorkstraße nördlich von der Bülowstraße bis Haus Nr. 43 inklusive und in der PYorkstraße südlich von der Mansteinstraße bis Haus Nr. 48 einschließlich ertheilt.
Der Ausschuß der Stadtverordneten⸗Versammlung, welchem die Vorbereitung der Neuwahl von neun unbesoldeten, eines besoldeten Stadtraths und eines Stadt⸗Bauraths dauernd übertragen worden ist, hat in seiner Sitzung am Dienstag, ohne die Kandidaten⸗ frage zu erörtern, beschlossen, der Versammlung zu empfehlen, beim Ober⸗Präsidenten die Genehmigung nachzusuchen, daß für den Fall der Wiederwahl des Stadtraths Voigt und des Stadt⸗Bauraths Blanken⸗ stein denselben ihr gegenwärtiges Gehalt belassen, andernfalls das Gehalt eines Stadtraths auf 7000 ℳ und das Gehalt des Stadt⸗ Bauraths auf 12 000 ℳ festgestellt werde.
Der deutsche Seglertag ist auf Sonntag, den 24. No⸗ vember, nach Berlin einberufen worden. Die Verhandlungen werden vor allem den von einem Ausschuß aufgestellten Entwurf neuer Wettsegelbestimmungen betreffen. Dem Entwurf sind in erster Reihe die in mancher Beziehung vortrefflichen SF gese. der großen amerikanischen Klubs zu Grunde gelegt. — Auch der Ausschuß des deutschen Ruderverbandes wird am 6. Oktober zu einer Sitzung zusammentreten. Die Verhandlungen sind nicht öffentlich.
Posen, 26. September. 5 Ehren der Mitglieder des 28. Kongresses für innere Mission (vgl. Nr. 229 und 230 d. Bl.) hat gestern im großen Saale des Zoologischen Gartens ein Festmahl stattgefunden, an welchem, dem „W. T. B.“* zufolge, u. a. theil⸗ nahmen: der kommandierende General von Seeckt, der Ober⸗Präsident Freiherr von Wilamowitz⸗Möllendorff, General⸗Superintendent Hesekiel sowie der Ober⸗Bürgermeister Witting. Der Ehrenvorsitzende des Kon⸗ gresses, Ober⸗Präsident Freiherr von Wilamowitz⸗Möllendorff brachte ein Hoch auf Seine Majestät den Kaiser aus, wobei er, unter Hinweis auf die von Kaiser Wilhelm I. und seinem großen Kanzler begonnene sozialpolitische Gesetzgebung, den Kongreß aufforderte, fortzufahren im Kampf für Religion, Wahrheit und Sitte. Die Festtheilnehmer sangen hierauf die Nationalhymne. — Der heutige dritte und letzte Tag der Versammlung begann früh 8 Uhr mit Spezial⸗Konferenzen. Im Saale des Diakonissenhauses sprach Pfarrer Sell⸗Steffenshausen über Raiffeisen'sche Darlehnskassen und die innere Mission, während Pastor Hötzel⸗Köln a. Rh. im Saale des Friedrich Wilhelms⸗Gym⸗ nasiums über das Leben in den Jünglingsvereinen sprach. — Von Ihrer Majestät der Kaiserin ging an den Kongreß zu Händen des Wirklichen Ober⸗Konsistorial⸗Raths D. Weiß aus Glücksburg folgendes Antworttelegramm ein: „Dem Vorstande des 28. Kongresses für innere Mission spreche ich Meinen herzlichen Dank für das Be⸗ 11. aus und wünsche Ihren Berathungen reichen Segen und Erfolg. Auguste Victoria.“
„Görlitz, 23. September. Bei herrlichstem Wetter hielt heute die Ortsgruppe Görlitz des Riesengebirgsvereins ihr Herbstfest des Denkmals für Theodor Körner auf der Landeskrone, ver⸗ bunden mit der Einweihung und Uebergabe, ab. In den Nachmittags⸗ stunden pilgerten Hunderte zur Stadt hinaus der Landeskrone zu. Nach 4 Uhr setzte sich der Festzug unter Begleitung einer Musikkapelle von dem am Fuße des Berges gelegenen Restaurant in Bewegung; am Denkstein an⸗
gelangt, nahm die Versammlung im Halbkreise Aufstellung. Nach d Vortrag des Körner'schen Bundesliedes durch die Görlitzer ahen übergab der stellvertretende Vorsitzende der hiesigen Ortsgruppe Pr essor Dr. van der Velde mit einer Ansprache, in der er örner als Dichter und Helden,
Jugend, als begeisterten Naturfreund und Sänger des Sudetengebirges feierte, den Denkstein dem Vertreter der Stadt, Bürgermeister Heyne. Im Namen der Stadt Dresden, der Vaterstadt Körner's, legte der Direktor des Körner⸗Museums in Dresden Hofrath Dr. Peschel, einen Lorbeerkranz mit Schleife am Denkstein nieder. Der allgemeine Gesang des „Gebets“ von Körner schloß die schlichte, aber schöne Feier an dem Denkstein. Von Dr. Moschkau, dem Direktor des Oybin⸗Museums, traf ein Glückwunsch ein. Gegen 9 Uhr zogen die Festtheilnehmer unter Musikbegleitung vom Berge nach Rasemann’'s Restauration in Biesnitz, wo das schöne Fest seinen Abschluß fand.
Leipzig, 26. September. Unter dem Vorsitz von Seyffert⸗ Krefeld fand heute hier die 15. Jahresversammlung des Deutschen Vereins für Armenpflege und Wohlthätigkeit statt. Nachdem der Geheime Regierungs⸗Rath Dr. Grünler, wie „W. T. B.“ meldet, im Auftrage des sächsischen Staats und Ober⸗ Bürgermeister Dr. Georgi im Auftrage der Stadt Leipzig die Ver⸗ sammlung begrüßt hatten, ging man zur Tagesordnung über. Anwesend waren etwa 150 Delegirte aus allen größeren Städten Deutschlands und auch aus Wien. Im Auftrage des Vize⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staatssekretärs von Boetticher wünschte Geheimer Rath Kelch den Verhandlungen besten Fortgang. Freiherr Dr. von Reitzenstein referierte über die neueren Bestrebungen der Armenpflege in den für uns wichtigsten Staaten des Auslandes.
London, 25. September. Heute früh wurden hier von einem
der Midland⸗Eisenbahn gehörigen Frachtwagen während einer kurzen Abwesenheit des Kutschers Silberbarren im Gewicht von ungefähr einer Tonne welche, für eine Londoner Firma bestimmt, auf dem Saint Pancras⸗Bahnhofe eingetroffen waren. Der mit den fünf leeren Kisten, in welchen sich die Barren befunden hatten, wurde später von der Polizei führerlos aufgefunden. Toulouse, 26. September. Gestern Abend drang ein Haufe junger Leute in den Vorstädten in die Häuser der Zigeuner ein, warf Möbel auf die Straßen und legte Feuer an. Die Gendarmerie, welche die Menge angriff, wurde mit Steinen beworfen. Es fanden etwa 20 Verhaftungen statt. 8
Genua, 25. September. Die Berliner Turner sind heute
Nachmittag 2 Uhr, nach herzlichem Abschied von den hiesigen Turnern, abgereist.
Trient, 24. September. Wie die „Münchener Neuesten Nach⸗ richten“ mittheilen, ist nach Berichten aus den Dolomiten das an der italienisch⸗tirolischen Grenze über 1000 m hoch gelegene Alpendorf Caprile, das von Touristen alljährlich sehr stark besucht wird, zum frößter Theile niedergebrannt. Der verursachte Schaden ist um o größer, als nebst den Häusern auch die Oekonomiegebäude mit den Erntevorräthen verbrannt sind, sodaß jetzt 43 Familien obdachlos in großem Elend dem Winter entgegensehen.
„Koonstantinopel, 25. September. Die Ortschaft Hodeyda im Vilajet YPemen wurde von einem heftigen Wolkenbruch heimgesucht, welcher einen Bergsturz zur Folge hatte. Ein Bazar, in den sich eine große Menschenmenge geflüchtet hatte, wurde ver⸗ schüttet. M “ Menschen sollen ierbei getödtet worde sein.
(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)
Wetterbericht vom 26. September Brandt.
8 Uhr Morgens.
“ Stationen.
Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp. red. in Millim 8 3— Temperatur
in ° Celsius 50 C. = 40 R
Plaschke. Anfan Belmullet .. 765 S Aberdeen .. 767 Christiansund 762. Kopenhagen. 773 Stockholm 768 Haparanda 756 Moskau . 769 Cork, Queens- E“ Cherbourg 6
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4 bedeckt 2 halb bed. V 4 Regen till Nebel 2 wolkig 4 bedeckt 1 wolkig
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Ile dAix.. 3 halb bed. “ 1 wolkenlos E7675 still heiter
Uebersicht der Witterung.
Auch heute zeigt die Wetterlage wenig Aenderung; am höchsten, über 775 mm, ist der Luftdruck im nordöstlichen Deutschland, am niedrigsten, unter 755 mm, im hohen Norden, wo das Barometer stark gefallen ist. Bei gleichmäßiger Luftdruck⸗ vertheilung ist das Wetter in Deutschland und Um⸗ gebung still, heiter und trocken, im Norden kühl, im Süden ziemlich warm; zu Magdeburg wurde Reif beobachtet. Fortdauer wahrscheinlich.
Deutsche Seewarte.
Theater.
Königliche Schanspiele. Freitag: haus. (Kroll’s Theater.) 57. Vorstellung. Mar⸗ garethe. Oper in 5 Akten von Charles Gounod. Terxt nach Wolshang von Goethe's Faust, von Jules Barbier und Michel Carré. Ballet von Emil Graeb. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor
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listen. — Kirchfeld.
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Lautenburg.
28 Dirigent: Kapellmeister Sucher. Herr Emil Götze, Königlicher Kammersänger, als Gast.) Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. spiel in 4 Aufzügen von Richard Skowronnek. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. — Die stille Wache. Schwank in 1 Aufzug von Richard Skowronnek. In Scene gesetzt vom Regisseur
Sonnabend: (Kroll'’s Theater.) 58. Vorstellung. Die Hochzeit des Figaro. 4 Akten von Wolfgang Amadeus Mozart. nach Beaumarchais, von Lorenzo Daponte. Ueber⸗ setzung von Knigge⸗Vulpius.
Schauspielhaus. Bearbeitung von na. Lustspiel in 3 Aufzügen, frei nach dem Italienischen des Carlo Goldoni, von Emil In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. — Zum ersten Male in der Bearbeitung von Emil Pohl: in 1 Aufzug, nach dem Italienischen des
arlo Goldoni, von Emil Pohl. vom Ober⸗Regisseur Max
Deutsches Theater. Freitag: Romeo und Julia. Anfang 7 ½ Uhr.
Sonnabend: Die Mütter.
Sonntag, 2 ½ Uhr Nachmittags: Die Weber. — 7 ½ Uhr Abends: Die Mütter.
Berliner Theater. Freitag (4. Abonnements⸗ Vorstellung): Die Journalisten.
Sonnabend: Der Pfarrer von Kirchfeld.
Sonntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Die Journa⸗ Abends 7 ½ Uhr: Der Pfarrer von
Lessing⸗Theater. Freitag: Madame Saus⸗ e1 Anfang 7 ½ Uhr. 3
Sonnabend: Madame Sanuns⸗Gene.
Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu volksthümlichen Preisen: Heimath. — Abends 7 ½ Uhr: Zum ersten Male: Gräfin Fritzi. Oskar Blumenthal.
Refidenz-Theater.
d Freitag: Der Rabenvater. Schwank Opern⸗ in 3 Akten von H. Fr. Jarno. — Vorher: Aber die Ehe! 1 Akt von P. Linsemann.
Sonnabend und folgende Tage: Der Rabenvater. — Vorher: Aber die Ehe!
(Faust:
203. Vorstellung. Halali. Lust⸗ Die Reise nach dem Mars
Sonnabend, den 28.
sieben Zwerge.
7 Ubr. Die Reise nach dem Mars. Komische in
t rre Nenes Theater. Fregag⸗ Frau Müller.
Anfang 7 Uhr. von Gu
204. Vorstellung. Zum ersten Emil Pohl: brecher. und Friedrich Fuchs.
(Mailand). rusticana.
Pagliacci. — Der Diener zweier Herren.
In Scene gesetzt rube. Anfang 7 ½ Uhr.
Lautenburg.
natürliche Sohn.
Julius Fritzsche. Freitag:
1““ von H. Regel und J. Haßreiter. Baver. In Scene gesetzt
Anfang 7 ½ Uhr. 2 Ie nlh ponisten: Zum 25. Male: Operette H. von Waldberg.
1 Anfang 7 ½ Uhr. Sonnabend: Burschenliebe.
bummler. Bäckers, Josefine Dora, 6 iel in 3 Akt
Sesaössits s “ Anfang 7 ½ Uhr.
Direktion: Sigmund Direktion: Richard Schultz.
Fischer Freitag: Eine tolle
und Josef Komödie in Anfang 7 ½ Uhr.
Direktor Richard Schultz.
Friedrich⸗-Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25 — 26. Jeden Abend 7 ½ Uhr: Gastspiel der Liliputaner.
September, 3 Uhr: Zum ersten Male: Sneewittchen und d
Sonntag, den 29. September, Nachmittags 3 Uhr: Kinder Nachmittags halbe Preise.
Schiffbauerdamm 4 a. /5. i Schwank in 3 Akten tav von Moser und Thilo von Trotha. Regie: Siegfried Jelenko. — Vorher: Der Eis⸗ Plauderei in 1 Akt von Felix Dörmann d Anfang 7 ½ Uhr.
Sonnabend: Gastspiel des Teatro Lirico Sonzogno
Sonntag: Zum ersten Male: Francillon. spiel in 3 Akten von Alexandre Dumas. Deutsch von Paul Lindau. In Scene gesetzt von Sigmund
Sonntag Nachmittag: Zu halben Preisen: Der
Theater Unter den Linden. 1 Zum ersten Male: Burschenliebe. Pantomimisches Ballet in 3 Bildern Musik von Jos. . zce 1 vom Balletmeister J. Reisinger. Dirigent: Herr Kapellmeister Winné. — Vorher: Unter persönlicher Leitung des Kom⸗ 1 Die Chansonnette. in 3 Aufzügen von Viktor Léon und vo Musik von Rudolf Dellinger. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Herrn Epstein.
Die Chansonnette. — Hierauf:
Adolph Ernst⸗Theater. Freitag: Parade⸗ Besetzung der Hauptrollen: Ida Schlüter, Ernst, Guido Tielscher, Carl Weiß, Georg Worlitzsch.
Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.
Zentral⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Emil Thomas a. G. 8 Nacht. stattungsposse mit Gesang und Tanz in 5 Bildern von Wilh. Mannstädt und Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. In Scene gesetzt vom . Die Tanz⸗Arrangements vom Balletmeister Gundlach. Anfang 7 ½ Uhr. Sonnabend: Eine tolle Nacht.
Konzerte.
Konzert-Haus. Freitag, den 27. September: 88, den 28. September, Abends 7 ½ Uh N ittags Sonnabend, den 28. September, Abends r: afen vhe I. Operetten⸗ und Walzer⸗Abend.
“ Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Marie Burchardt mit Hrn. Ingenieur Emil Sinell (Berlin). — Frl. Alma Franke mit Hrn. Gutsbesitzer Arnold Berger (Hannover — Stobnitza). — Gräfin Ida Bernstorff mit Hrn. Lieut. d. R. Hans Bone von Schwerin (Ankershagen — Drewelow). — Frl. Ingeborg Bianca Klée mit Hrn. Jobst Frhrn. von Olders⸗ hausen (Hamburg— Wandsbeck). — Frl. Elisabeth Mischner mit Hrn. Kapitän⸗Lieut. Wigand Bossart (Görlitz —Kiel). — Frl. Rosa Naumann mit Hrn. Rittergutspächter, Lieut. d. R. A. Boehme (Klettendorf — Gr.⸗Schönwald). — Frl. Hedwig Warmbt mit Hrn. “ Max Perkiewicz (Waldenburg i. Schl. — Ludwigsberg b. Moschin).
Verehelicht: Hr. Sec.⸗Lieut. d. R. Hans von Eicke und Polwitz mit Frl. Helene Bartelt (Leschezin). — Hr. Gideon von Wallenberg⸗Pachaly 5 S Freiin von Schuckmann (Schloß
uras).
Geboren: Ein Sohn: Hrn. Architekten Heinrich Munk (Berlin). — Hrn. ee.; von Selchow (Gera). — Hrn. Rittmeister von Bitter (Pader⸗ born). — Hrn. Amtsrichter Dubiel (Groß⸗ Strehlitz O.⸗S). — Hrn. Pastor Schaefer (Schönbrunn, Kreis Strehlen). — Eine Tochter: Hrn. Oberarzt Dr. Klinke (Tost). — Hrn. Regie⸗ rungs⸗Assessor Frhrn. Laur von Münchhofen (Danzig). — Hrn. Lieut. Otto von Anderten (Cassel). — Hrn. Oberst Zuccari (Berlin).
Gestorben: Hr. Pastor em. Friedrich Richter (Pankow). — Oberin Anna Roscher (Schloß Detzel b. Neuhaldensleben). — Hr. Musik⸗Dirigent Manthe (Hannober). — Hr. Ober⸗Regierungs⸗Rath Rotzoll Sohn Fritz (Gumbinnen). — Verw. Fr. Regiments⸗Arzt Auguste Nidrée, geb. Schaumann
Anna EFürstenwalde, Spree). — Hr. Buchhändler und
Adolph KLieut. a. D. Adolf Brockhaus (Breslau). — Hr.
Fabrikbesitzer und Prem.⸗Lieut. d. R. Wilhelm
Pezenscheit (Ratibor). — Verw. Fr. Rechnungs⸗ ath Juliane Riba, geb. Pulzner (Breslau).
Cavalleria
Lust⸗
Direktion:
Verantwortlicher Redakteur: J. V.: Dr. Fischer in Berlin.
Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Fünf Beilagen
(einschließlich Börsen⸗Beilage). 88
Große Aus⸗
als leuchtendes Vorbild der
land.
deutschland
die Sitte
moögensbeschlagnahme aufgehoben.
msgmsnanemmnmmemrmeennkeEmnIFnHn.E auf
Grundbuche
Girrod eingetragenen, hier, Große Frankfurterstr. 132.
der Gerichtstafel.
Anzeiger und Königlich Preußis
Donnerstag, den 26. September
Literatur.
Geschichte.
ff. Weltgeschichte von Leopold von Ranke. Textausgabe.
ieferung 8 bis 21. Leipzig, Duncker u. e 1895. 22,40 ℳ
Die vorliegenden Lieferungen von Ranke's Weltgeschichte um⸗
assen die Zeit vom Ursprung des Christenthums bis zum Untergang
er Hohenstaufen. Es würde überflüssig und unmöglich sein, hier den Inhalt dieses klassischen, in seiner universalen Anschauung unerreichten
Werkes wiederzugeben; wir wollen nur kurz anführen, was Ranke
nter „Weltgeschichte’ versteht: er will den Zusammenhang er großen Ereignisse erkennen, die die Völker verbinden und ihre
Schicksale bestimmen. Nicht eine Geschichte der einzelnen Völker ist
lso beabsichtigt, sondern „die in den Nationen erscheinende Geschichte der Menschheit, jenes histosrische Leben, welches ich fortschreitend von einer Nation zur andern, von einem Völkerkreis um andern bewegt.“ Von Nationen, die garnichts oder wenig zur lUlgemeinen Entwicklung beigetragen haben, wie Chinesen und Inder, st daher kaum die Rede, umsomehr dagegen von einzelnen Persön⸗
lichkeiten und Ideen, deren Wirksamkeit die Geschicke der Welt auf
lange hinaus bestimmt hat. So findet die Entstehung des Christen⸗ hums und des Islams eingehende Berücksichtigung, und die Thätig⸗ eit eines Bonifacius und Karl's des Großen wird genau betrachtet und in ihrer welthistorischen Bedeutung charakterisiert. Nur ein Beispiel wollen wir anführen, wie Ranke die scheinbar fernliegendsten
zusammenhanglosesten Ereignisse zu verknüpfen und in Be⸗ iehung zu setzen weiß. Dem Erstarken des Papstthums und seiner Beeinflussung der weltlichen Gewalt des Westens im 8. Jahrhundert entsprach eine ähnliche hierarchisch⸗religiöse Bewegung in der mohamedanischen Welt des Ostens — nur mit dem Unterschied, daß die kirchliche Gewalt im Westen eine einigende Wirkung hatte und im Osten eine zersetzende: hier führten religiöse Momente zu einem mörderischen Bürgerkriege und zu einer Spaltung des mohame⸗ danischen Weltreichs in zwei Dynastien, die Abbasiden in Bagdad und die Omeyaden in Spanien; dort wurde Pippin mit Hilfe des Papstes König der Franken, sein Sohn gar römischer Kaiser, und damit Ver⸗ treter und Schirmherr der gesammten christlichen Kultur. Beide un⸗ gefähr gleichzeitigen Ereignisse sind ausschlaggebend für die Geschichte des Mittelalters, insbesondere für die gegenseitige Einwirkung von Islam und Christenheit geworden.
Eine besondere Empfehlung eines Ranke'’schen Buchs ist unnöthig; es mag nur noch auf den billigen Preis aufmerksam gemacht werden, der die Beschaffung der Textausgabe auch weiteren Kreisen ermöglicht.
Rechts⸗ und Staatswissenschaft. Die Bedeutung des Anerbenrechts für Süd⸗Deutsch⸗ Von Dr. Alfons Stengele. Verlag von W. Kohl⸗ hammer in Stuttgart.
Als sich im Laufe der letzten Jahre eine Bewegung zu Gunsten eines reichs rechtlichen Anerbenrechts bemerkbar zu machen begann, schenkte man auch in Süddeutschland dieser Frage eine größere Beach⸗ tung, und der Verfasser des genannten Werks hat es unternommen, eingehend zu untersuchen, in wie weit das Anerbenrecht für die süddeutschen Staaten zweckentsprechend erscheine. In Süd⸗ ist wegen der Bodenbeschaffenheit und des Klimas, welche vielfach Obst⸗, Hopfen⸗, Taback⸗, Weinbau u. a. m. ermög⸗ lichen, kurz vorzugsweise auf die persönliche Thätigkeit des Einzelnen
und auf sehr intensive Kultur hinweisen, eine Theilung des Bodens
in größerem Umfang durchführbar als in Norddeutschland, ebenso wie durchgängig am Rhein. Allein in mehreren Gegenden ist auch in Süddeutschland ein Zusammenhalten des Grundbesitzes zu einer mindestens bäuerlichen Besipeng landwirthschaftlich unentbehrlich, besonders in mehreren Theilen von Bayern, aber auch in Bezirken von Württemberg und Baden. Da, wo dieses Zusammenhalten erzwungen hat, beginnt sie jedoch in zum theil bedenklicher Weise auszuarten da⸗ durch, daß dem Anerben mehr Lasten auferlegt werden, als er dauernd tragen kann. In der vorliegenden Schrift heißt es von Württemberg, daß das Anerbenrecht kaum noch ein Vortheil, sondern
einigen
der hohen Gutsübernahmepreise wegen eine Quelle der Verschuldung
sei. Dadurch beginne, zumal das Anerbenrecht dort wie überall in den von der Natur weniger begünstigten Gemeinden am meisten sich finde, eine Schuldenlast sich aufzuhäufen. Uebrigens sind die Rechts⸗ verhältnisse in Süddeutschland mannigfaltig, und auch das eheliche Güterrecht ist verschieden gestaltet. Der Verfasser, welcher selbst kein
. Untersuchungs⸗Sachen.
.Aufgebote, Bustellungen u. dergl.
. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. . Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. . Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
92e”
*
Erste Beilage
Berlin,
Freund des Anerbenrechts ist und eine reichsgesetzliche Regelung be⸗ kämpft, gesteht doch auch für Baden zu, daß es dort Gegenden giebt, in denen eine Regelung des bestehenden Anerbenrechts am Platze sein würde. Er theilt einen dieserhalb ausgearbeiteten Gesetzentwurf der Regierung des Großherzogthums Baden mit, der auf Seite 133 bis 143 mit den Bemerkungen von Stengele nachgelesen werden kann. Dieser Gesetzentwurf führt ein Intestaterbrecht mit Wahrung der Testierfreiheit ein und berücksichtigt im § 15 besonders auch die Rechts des überlebenden Ehegatten, welcher den leiblichen Kindern vorgeht. Auch für Württemberg wird zugestanden, daß sich in dem östlichen Theile des Königreichs ein Anerbenrecht erhalten hat, welches freilich nach den mitgetheilten Zahlen eine Verschuldung nicht gehindert hat — und zwar deshalb, weil der Uebernahme⸗ preis ein für den Anerben durchgängig zu ungünstiger ist. Aus den speziellen, auf Seite 232 mitgetheilten Aeußerungen der Gauverbände des Königreichs Württemberg ergiebt sich, daß in einer Minderheit derselben, und zwar einer ansehnlichen Minder⸗ heit, für deren Bezirke oder Theile derselben eine Regelung und Beibehaltung des Anerbenrechts nach dem einen oder anderen System, jedenfalls aber mit Beibehaltung einer vollständigen Verfügungsfreiheit, als wünschenswerth bezeichnet wird. Auf Seite 233 wird vom Gauverband I angeführt, daß dort ein nicht zu beseitigendes Mißtrauen gegen die dem Antrag des deutschen Landwirthschaftsverbandes zu Grunde liegenden Absichten und eine unklare Furcht vor einer möglicherweise drohenden Be⸗ schränkung der freien Dispositionsbefugniß herrscht. Dieser unklaren Furcht begegnet man nicht bloß dort, sondern auch anderwärts; sie esteht darin, daß man sich Anerbenrecht und Zwang oder wohl gar die Wiedereinführung einer Art von Obereigenthum nicht getrennt zu denken vermag.
In Bayern sind neben einander bayerisches, fränkisches, schwäbisches, gemeines, französisches Recht und preußisches Landrecht in Geltung. Wie dem genannten Werk zu entnehmen ist, gilt das bayerische Landrecht mit geringen Ausnahmen in Ober⸗ und Nieder⸗ bayern, der Oberpfalz und Regensburg, de stlich von Mittelfranken, an der Ostgrenze von Oberfranken sowie in dem nördlichen und östlichen Theil von Schwaben und Neuburg. Das bayerische Landrecht, neben welchem das gemeine Recht in Frage kommt, bestimmt, „daß in unbeweglichen Gütern der aͤltere weltliche Manneserbe, sofern er anders die übrigen Miterben in leidentlichem Anschlag pro rata hinauszuzahlen vermag, den Vorzug hat“. Auf Grund dieser Vorschrift pflegt der Vater von den Kindern, zunächst aus den Söhnen, denjenigen zu be⸗ stimmen, der das Gut zu übernehmen hat. In der Regel trifft die Wahl allerdings den ältesten Sohn, bisweilen aber auch den jüngsten; die Uebergabe des Guts vollzieht sich zumeist bei Leb⸗ zeiten des Vaters und geschah früher auch zu annehmbaren Preisen. Die seit dem Ende der sechsziger Jahre erfolgte Steigerung der letzteren hat indessen Uebelstände hervorgerufen, die sich besonders dann geltend machen, wenn die Eltern die Erbfolge nicht bei Lebzeiten geordnet haben. In den fränkischen Provinzen herrscht im wesentlichen das Prinzip der Gleichtheilung; infolgedessen ist hier auch die Parzellierung in einzelnen Gegenden sehr weit vorgeschritten. Es gilt zwar in Oberfranken nach Bamberger und Bayreuther Landrecht ein „Vorsitz’⸗ Recht des ältesten, oder hier und da des jüngsten Sohnes; dieses Vorsitzrecht ist aber ungenügend, um die Höfe zusammenzuhalten, vielfach wird die gleichheitliche Theilung streng durchgeführt. Dagegen hat sich in Mittelfranken die Gewohnheit der ungetheilten Gutsüber⸗ gabe zu einem leidlichen Preise noch erhalten. Dasselbe gilt auch für den größeren Theil von Schwaben; nur in einem Bezirk dieser Provinz kommt eine gemeinschaftliche Wirthschaft der Geschwister vor (soge⸗ nannte Kommunhausung). Die Hauptgegend der Zersplitterung für Bayern rechts vom Rhein ist Unterfranken. In der Pfalz, dem Ge⸗ biet des französischen Rechts, ist die Naturaltheilung gleichfalls sehr weit vorgeschritten, obschon sich in einzelnen Orten die Gewohnheit, das Gut einem der Kinder zu übertragen, erhalten hat. Wie sehr übrigens der Grundbesitz dem Einfluß des herrschenden Erbrechts unterworfen ist, geht u. a. daraus hervor, daß in der Gegend zwischen Nahe und Queich zur Zeit des Ausbruchs der französischen Revolution die zahlreichen großen Landgüter, welche im Besitz der Geistlichkeit, des Staats und des Adels sich befanden und damals von der französischen Regierung zu sehr billigen Preisen an Privatpersonen verkauft wurden, — in⸗ folge der vom Code civil angeordneten zwangsweisen Erbtheilung allmählich in lauter kleine Güter zerlegt wurden, aus denen zum theil bereits Zwergwirthschaften geworden sind.
Oeffentlicher Anzeiger.
dem füdöstlichen Theil
hen Staats⸗Anzeiger. 1895.
So könnte allerdings sowohl in Baden und Bayern als auch in Württemberg das Anerbenrechts vstem nur in dem kleineren Theile des Landes an die bestehende Sitte anknüpfen. Dieser Umstand hat den Verfasser des eingangs erwähnten Werkes veranlaßt, am Schluß desselben den Wunsch auszusprechen, es möge in Süddeutschland den Rentengütern ernstere Beachtung geschenkt werden. „Letztere“, sagt er, „scheinen geeignet und berufen zu sein, dem bäuerlichen Besitz die nothwendige und von allen Seiten gewünschte Hilfe zu ge⸗ währen. Der Gedanke des Rentenguts, richtig erfaßt und unseren Zeitverhältnissen entsprechend gestaltet, dürfte in Verbindung mit aAnderen Reformen endlich das verwirklichen, was nun schon seit Jahrzehnten mit Eifer erstrebt wird.“ 1 8 — Die „Natur der Sache“ als Rechtsquelle im Ge⸗ biete des Versicherungswesens. Von Dr. jur. D. Bischoff, Direktionsbevollmächtigter der Bremer Lebensversicherungs⸗ Bank. Verlag von M. Heinstus Nachf. in Bremen. Preis 1,20 ℳ, — Es ist bedauerlich, daß, obwohl in der versicherungsrechtlichen Literatur ein umfangreiches System versicherungsrechtlicher Grundsätze ent⸗ wickelt ist, sich doch daraus im Einzelfalle der Lebensversicherungs⸗ praxis kaum je ein Grundsatz hat ableiten lassen, dessen An⸗ wendung durch den Richter bei einem etwaigen Mangel entsprechender Vertragsbestimmungen im Hinblick auf die bisherige Rechtsprechung erwartet werden konnte. Es er⸗ scheint daher auch nicht verwunderlich, daß auf die in der Literatur enthaltenen Darstellungen dieser Art in den” Entscheidungen der Gerichte kein Bezug genommen ist. Die vor⸗ liegende Studie untersucht nun, wodurch sich die vom deutschen Richter auf dem Gebiete des Versicherungswesens anzuwendenden und angewandten Grundsätze allgemein kennzeichnen, ob und weshalb es etwa zur Anwendung der aus den versicherungsrecht⸗ lichen Systemen abzuleitenden Grundsätze nur an Gelegenheit feble, oder ob und weshalb etwa diese Grundsätze für den Richter über⸗ haupt nicht anwendbar seien; und im Zusammenhang damit wird die Streitfrage erörtert, ob da, wo Gesetz und Gewohnheitsrecht keine Grundsätze liefern, die „Natur der Sache“ als eine Rechtsquelle auf dem Gebiete des Versicherungswesens zu gelten habe. Der Verfasser unternimmt es hier, den Beweis dafür zu erbringen, daß der Richter die „Natur der Sache“ als Rechtsquelle nicht anwenden dürfe, sie in dieser Eigenschaft auf dem in Betracht gezogenen Gebiet nicht anzuwenden brauche und sie da auch thatsächlich nicht als Quelle neuer Grundsätze, sondern lediglich als Mittel zur Auslegung des konkreten Vertrags anwende, und er befürwortet, daß auch die künftige Gesetzgebung bei einer etwaigen Regelung des sogenannten Binnen⸗ versicherungswesens in der Hauptsache auf subsidiäre Satzungen sich beschränken und im übrigen den Vertragswillen — der sich unter dem Einfluß der Konzessionierung, der Staatsaufsicht und der Konkurrenz bilde — in der Weise zur Geltung bringen solle, wie es bislang der Richter auf Grund geltenden Rechts bereits gethan habe. Zum Schluß untersucht der Verfasser die rechtliche Bedeutung eines Lebensversicherungsvertrags, wobei er zu dem Resultat gelangt, daß ein Begriff „Lebensversicherungsvertrag“ und ein Begriff Ver⸗ 1“ mit gemeinrechtlicher Bedeutung nicht bestehe, daß vielmehr bei den als Lebensversicherungsvertrag sich darstellenden That⸗ beständen Thatsachen zusammenträfen, deren Zusammentreffen gemein⸗ rechtlich mit den als Folgen eines zweiseitigen bonae fidei-Vertrags bezeichneten Rechten und Pflichten durch Gewohnheit verknüpft sei. „Dem Betheiligten kann nur eröffnet werden, daß die Rechte und Pflichten, welche für ihn mit einem Lebensversicherungsvertrag im zemeinen deutschen Privatrecht verknüpft sind, sich er⸗ geben aus einer Anwendung der Grundsätze des zwei⸗ seitigen bonae fidei-Vertrags auf die vorliegenden Ver⸗ tragsäußerungen: Was gemäaäß diesen Aeußerungen (ins⸗ besondere nach Versicherungsantrag, Versicherungsbedingungen und Policentext) auf Grund einer nach Treu und Glauben sich richtenden Auslegung als Inhalt und Folge gültiger Vereinbarung ermittelt werden kann, das ist es, was sich nach gemeinem Recht mit einem Lebensversicherungsvertrag an Rechten und Pflichten für die Be⸗ theiligten verknüpft. Wer also diesen Betheiligten die gemeinrechtliche Bedeutung eines Lebensversicherungsvertrags darstellen will, der wird sich dabei lediglich mit jenen Vertragsäußerungen und einer ent⸗ sprechenden Auslegung derselben, sowie mit den hierdurch inhaltlich be⸗ stimmten allgemeinen Folgen eines zweiseitigen Vertrags zu befassen haben.“
v1““
.Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch. .Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. .Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. .Bank⸗Ausweise. .Verschiedene Bekanntmachungen.
— O½ 0 90 292
1) Untersuchungs⸗Sachen.
[36563] K. Staatsanwaltschaft Ellwangen. Durch Beschluß der hiesigen Ferienkammer als Strafkammer vom 14. d. Mts. wurde die unterm 9. Juni 1877 und 25. Juni 1886 gegen Johannes Kaiser, geboren am 1. Januar 1854 zu Waldhausen, wegen Verletzung der Wehrpflicht angeordnete Ver⸗
[36656]
rung,
Den 19. September 1895. Kreß, H.⸗St.⸗A.
den 24.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[36654] Zwangsversteigerung. 8 Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die im
von Berlins Königstadt Band 50
Nr. 2913 auf den Namen des Kapellmeisters Gustav
[31696]
und Koppenstr. 32 belegenen Grundstücke in einen neuen Termin am 1. November 1895, Vor⸗ mittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel C., Saal 40, versteigert werden. Die Grundstücke sind mit 42 220 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer 1. veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an wird Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 5. November 1895, Vormittags 11 Uhr, ebenda verkündet werden.
P.⸗O.
gebotstermine
Die Akten 88 K. 79/95 schreiberei, Zimmer 17, zur Einsicht aus. Berlin, den 19. September 1895. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.
Ausgefertigt: Schwanneke,
In der Zwangsvollstreckungssache der Herzoglichen als Gerichtsschreiber Herzoglichen Amtsgerichts.
Kreiskasse hierselbst. Gläubigerin, wider den Kohlen⸗ händler H. Wesche hier, Schuldner, wegen Forde⸗ werden die Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Fenüsen. Kosten un
Der Halbspänner Friedrich Schmidt aus Semmen⸗ stedt hat das Aufgebot der von der hiesigen Leih⸗ haus⸗Administration am 30. März 1894 ausgestellten 3 % igen Leihhaus⸗Obligation Litt. R. Nr. 6245 über 1200 ℳ unter Glaubhaftmachung, daß die ge⸗ dachte Leihbaus⸗Obligation abhanden gekommen und deren Inhaber unbekannt sei, gemäß §§ 823 SH und § 7 Nr. 5 des 8 1. April 1879 beantragt. Der Inhaber der Urkunde aufgefordert, 1 11. Dezember 1895, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ seine Rechte anzumelden
liegen in der Gerichts⸗ Urkunde vorzulegen,
(gez.) Wrede.
[35901] Aufgebot. Gläubiger aufgefordert, ihre
chersleben bestellte, Vormittags
Aufforderung,
aulitz.
Aufgebot. werden.
[35172] Aufgebot.
esetzes Nr. 12 vom — — 1 Interimsquittung der spätestens in dem auf den
600 ℳ beantragt.
und die
widrigenfalls
erklärung der Urkunde erfolgen wird.
Wolfenbüttel, den 17. August 1895. Herzogliches Amtsgericht.
Auf Antrag der Königlichen Ober⸗Staatsanwalt⸗ hes zu “ a. S. 12 g5 von 88* aus sei Dienst beim unterzeichneten Amtsgericht aus⸗ d Nebenforderungen binnen zwei leinem t ochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzu⸗ “ Gerichtsvollzieher Carl Stammer zu melden. Zur Erklärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin Oktober 1895, 1 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vorgeladen werden. 8
Wolfenbüttel, den 16. September 1895
Hertogliches Amtsgericht.
bei der Justiz⸗Hauptkasse zu Naumburg a. S. in Werthpapieren zum Nennwerthe von 600 ℳ niedergelegte Amtskaution hiermit zum Zwecke deren Rückgabe aufgeboten. — Es ergeht des⸗ wegen an sämmtliche unbekannte Interessenten die ihre etwaigen Ansprüche aus dem Dienstverhältniß des ehemaligen Gerichtsvollziehers Stammer, für welche die Kaution haftet, spätestens im Aufgebetstermine, am 22. November 1895, Vormittags 9 Uhr, beim unterzeichneten Amts⸗ — 8 gericht anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren An⸗
sprüchen an den Fiskus ausgeschlossen und lediglich an die Person des ꝛc. Stammer werden verwiesen
Oschersleben, den 17. September 1895 Königliches Amtsgericht.
Der Maurermeister A. Knothe in Minden hat das Aufgebot der ihm angeblich verloren gegangenen Kreissparkasse Nr. 38459/399 V5 über die von ihm bei der ge⸗ nannten Sparkasse am 27. Mai 1895 eingelegten . Der Inhaber der Interims⸗ quittung wird aufgefordert, spätestens in dem auf —
den 7. April 1896, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termine seine Rechte anzumelden und die Quittung vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der⸗
selben erfolgen wird. Minden, den 16. September 1895. Königliches Amtsgericht.
die Kraftlos⸗
. Aufgebot.
Der Kolon Hermann Jürgens zu Liemke Nr. 43 hat zum Zweck der Löschung im Grundbuche das Aufgebot der im Grundbuch von Liemke Band V Blatt 19 Abtheilung III unter Nr. 1 eingetragenen Post beantragt, welche lautet: „Zwanzig Thaler und 4 Kühe Brautschatz für die Hofkinder Anna Maria Elisabeth, Konrad, Anna Elisabeth Maria, Johann Otto Ewerd im alten Teiche, für jedes mit †¼ bei der Großjährigkeit fällig. Eingetragen auf den dafür verpfändeten Hof durch obervormundschaftliche Bestimmung vom 16. Oktober 1823. Der Antheil des Johann Otto ist auf Antrag der sfiskalischen Behörden, da er als Kantonist ausgetreten ist, mit Arrest belegt. Eingetragen ex decreto vom 30. April 1832.“ Diese Post soll längst bezahlt sein. Die Zahlung kann aber durch beglaubigte Quittungen nicht nachgewiesen werden. Es ergeht hierdurch an die eingetragenen Gläubiger oder deren Rechtsnachfolger die Aufforderung, ihre Rechte und Ansprüche auf die Post bei dem unterzeichneten Ge⸗ richte, spätestens aber in dem auf den 25. Januar 1896, Vormittags 11 Uhr, an hiesiger Ge⸗ richtsstelle anberaumten Termine anzumelden, widrigen⸗ falls sie mit allen Ansprüchen auf die Posten aus⸗ geschlossen und die Forderungen im Grundbuche ge⸗ löscht werden.
Gütersloh, den 17. September 1895. 18 Königliches Amtsgericht.
[36659]
zu Minden