1895 / 238 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Oct 1895 18:00:01 GMT) scan diff

81 87 106 119 82² 104 13 79 V

114 23 31

Durch Baarzahlung des Nennwerthes einzulösende

Serie I über 5000 Mark.

135 170 196 198 = y215

225 239 5 42

253 270 277 291 341 371 67 V 71 79 98 54 85

Serie III über 1000 Mark.

460 503 590 624 637 70 33 91 26 41 83 72 95 30 50 89 623 35 52

144]¹ 199 3922 y411 57 203 404 13 81 21 10 16

Serie V über 200 Mark.

226 5 292 319 28 305 32 32 15 33

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389 411 94 14 400 15

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Schlesis

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410 22

425 29

433 39

441 43

Zer Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 % 50 ₰. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an;

A

Insertiongpreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰.

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sür Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition

SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

des Deutschen Reichs-Anzeigers

und Königlich Preußischen Ktaats-Anzeigers

Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

No. 238.

Berlin, Freitag, den 4. Oktober, Abends.

1895.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren folgende Auszeichnungen

zu verleihen, und zwar:

den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife:

dem Obersten Grafen von Moltke, Kommandeur des

Leib⸗Kürassier⸗Regiments Großer Kurfürst (Schlesisches) Nr. 1;

den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse:

dem Hauptmann von ena vom Großen Generalstab, dem Rittmeister von Frankenberg und Proschlitz ,..“ Großer Kurfürst (Schlesisches) dem Rittmeister von Flottwell vom Litthauischen Ulanen⸗Regiment Nr. 12, kommandiert als Adjutant bei der 9. Kavallerie⸗Brigade;

den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit Schwertern am Ringe: dem Obersten von Bärensprung, à la suite des 2. Pommerschen Ulanen⸗Regiments Nr. 9 und Kommandeur der 9. Kavallerie⸗Brigade;

den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse: dem Obersten von Kröcher, à la suite des 1. Groß⸗

herzoglich Hessischen Dragoner⸗Regiments (Garde⸗Dragoner⸗ Regiments) Nr. 23 und Kommandeur der 8. Kavallerie⸗

Brigade,

dem Obersten von Bonin, à la suite des Magdeburgi⸗ schen Husaren⸗Regiments Nr. 10 und Kommandeur der 12. Kavallerie⸗Brigade:

den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse: dem Oberst⸗Lieutenant Kuhn vom Feld⸗Artillerie⸗Regi⸗ ment von Podbielski (Niederschlesisches) Nr. 5;

den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse:

dem Premier⸗Lieutenant von Wedel vom Ulanen⸗-Regi⸗ ment Prinz August von Württemberg (Posensches) Nr. 10, kommandiert als Adjutant bei der 11. Kavallerie⸗Brigade,

dem Premier⸗Lieutenant von Rüxleben, à la suite des 1. Großherzoglich Mecklenburgischen Dragoner⸗Regiments Nr. 17, kommandiert als Lehrer beim Militär⸗Reit⸗Institut,

dem Premier⸗Lieutenant von Cramon I. vom Leib⸗ Kürassier⸗Regiment Großer Kurfürst (Schlesisches) Nr. 1,

dem Premier⸗Lieutenant von Bülow vom Ulanen⸗ Regiment Prinz August von Württemberg (Posensches) Nr. 10,

dem Premier⸗Lieutenant Grafen von Posadowsky⸗ vom Ulanen⸗Regiment von Katzler (Schlesisches)

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dem Premier⸗Lieutenant von Teichmann und Logis

König Friedrich III. (2. Schlesisches r. g,

dem Second⸗Lieutenant Freiherrn von Reitzenstein II. vom Husaren⸗Regiment Graf Götzen (2. Schlesisches) Nr. 6 und

dem Second⸗Lieutenant Peiker vom Feld⸗Artillerie⸗ Regiment von Podbielski (Niederschlesisches) Nr. 5.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

der Freiin Carmen von Saurma⸗Jeltsch zu Kon⸗

stantinopel die Erlaubniß zur Anlegung des Großherrlich türkischen Schefakat⸗Ordens zweiter Klasse zu ertheilen.

Deutsches Reich.

Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Marine⸗Baurath und Schiffbau⸗Betriebs⸗Direktor Hoßfeld bei der Kaiserlichen Werft zu Kiel zum Marine⸗ Ober⸗Baurath und Schiffbau⸗Direktor und 1“ den Marine⸗Schiffbau⸗Inspektor Kasch bei der Kaiserlichen Werft zu Kiel zum Marine⸗Baurath und Schiffbau⸗Betriebs⸗ Direktor zu ernennen, sowie 18 dem Marine⸗Hafenbau⸗Inspektor Heeren bei der Kaiser⸗ lichen Werft zu Kiel den Charakter als Marine⸗Baurath, und dem Marine⸗Auditeur, Justiz⸗Rath Anschütz den Rang eines Raths vierter Klasse zu verleihen. 1

8 8.

Der Freundschafts⸗, Handels⸗ und Schiffahrt vertrag zwischen den Staaten des deutschen Zoll⸗ vereins und der Republik Chile vom 1. Februar 1862 (Preußische Gesetz⸗Samml. 1863, S. 761) ist am 27. August d. J. von der chilenischen Regierung gekündigt worden.

Infolge dieser Kündigung werden die Bestimmungen dieses Vertrags und der Zusatzverhandlung vom 14. Juli 1869, soweit sie nicht lediglich die friedlichen und freundschaft⸗

lichen Beziehungen zwischen den vertragschließenden Theilen und ihren betreffen, mit Ablauf des 27. August 1896 außer Kraft treten.

Der Kaiserliche Vize⸗Konsul Hermann L huleu (Guatemala) ist gestorben.

Seine Maäjestät der König haben Allergnädigst geruht:

dem Landgerichts⸗Präsidenten Bergmann in Neu⸗ Ruppin den Charakter als Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath mit dem Range der Räthe zweiter Klasse zu verleihen,

den Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Elenz aus Köln zum Geheimen Justiz⸗Rath und vortragenden Rath im Justiz⸗ Ministerium,

den Ersten Staatsanwalt Dr. Mantell in Posen zum Präsidenten des Landgerichts in Bartenstein zu ernennen, und

zu genehmigen, daß der Landgerichts⸗Präsident Bartsch in Bartenstein in gleicher Amtseigenschaft an das Landgericht in Breslau versetzt werde; ferner

den Landgerichts⸗Direktoren Meißner in Berlin und Rave in Bielefeld, und dem Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Succo in Stettin, Letzterem aus Anlaß seines Uebertritts in den Ruhestand, den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath zu verleihen,

den Amtsgerichts⸗Raͤth Dr. Röher in Minden zum Ober⸗Landesgerichts⸗Rath in Stettin,

den Gerichts⸗Assessor Fabritzi in Gleiwitz zum Land⸗ richter in Beuthen O.⸗S.,

den Gerichts⸗Assessor Grisebach in Köln zum Land⸗ richter in Aurich,

den Gerichts⸗Assessor Fuhrmann in Mehlauken zum Amtsrichter in Nikolaiken,

den Gerichts⸗Assessor Dr. Leßhafft in Berlin zum Amts⸗ richter in Arnswalde,

den Gerichts⸗Assessor Boschan in Berlin zum Amtsrichter in Werder,

den Gerichts⸗Assessor Dr. Ivers in Naumburg a. S. zum Amtsrichter in Lauenburg i. P.,

den Gerichts⸗Assessor Pfitzner in Halle a. S. zum Amts⸗ richter in Tremessen,

den Gerichts⸗Assessor Otto Meyer in Posen zum Amts⸗ richter in Schrimm,

den Gerichts⸗Assessor Scheller in Myslowitz zum Amts⸗ richter in Friedland O.⸗S.,

den Gerichts⸗Assessor Neumann in Klötze zum Amts⸗ richter daselbst und

den Gerichts⸗Assessor Grundmann in Stargard in Pommern zum Staatsanwalt in Allenstein zu ernennen, sowie

den Gerichtskassen⸗Rendanten Rudzewski in Ortels⸗ burg und Sommer in Elbing den Charakter als Rechnungs⸗ Rath, und

dem Geheimen Kanzlei⸗Sekretär und Kassen⸗Kontroleur Blumensaat im Justiz⸗Ministerium bei seinem Uebertritt in den Ruhestand, dem Ersten Gerichtsschreiber, Sekretär Lux in Militsch, den Gerichtsschreibern, Sekretären Groß in Fisch⸗ hausen, Graski in Kaukehmen, Tilsner bei dem Land⸗ gericht in Konitz, Heidemann bei dem Landgericht I, Beust und Bodeck in Berlin, Thiele in Belgard i. P., Wilde in Wohlau, Stenzel in Gleiwitz, Graf von Bredow in Zeitz, Seehusen in Kappeln, Uhden in Rotenburg i. H. und dem Sekretär bei der Staatsanwaltschaft Alois Glatzel in Oppeln den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen.

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Regierungs⸗Assessor von Peistel in Znin zum Landrath, 8. 8

den Regierungs⸗Assessor und Rittergutsbesitzer von dem Knesebeck in Lüchow zum Landrath des Kreises Lüchow, erner auf Grund des § 28 Landesverwaltungsgesetzes vom 30. Juli 1883 (Gesetz⸗Samml. S. 195) den Assessor Reuscher zu Gumbinnen zum zweiten Mitgliede des Bezirksausschusses zu Gumbinnen und den Regierungs⸗Rath von Reck zu Frankfurt a. O. zum zweiten Mitgliede des Bezirkaausschusses zu Frankfurt a. O., beide auf Lebenszeit, zu ernennen; sowie 1 3 8

dem Vorsitzenden der Direktion der Ostpreußischen Süd⸗ bahngesellschaft, Regierungs⸗Assessor a. D. Wendland in Königsberg i. Pr. beim Uebertritt in den Ruhestand den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath, und

dem Forstkassen⸗Rendanten zu Johannisburg im Regierungsbezirk Gumbinnen aus demselben Anlaß den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.

Auf Ihren Bericht vsm 15. September d. J. will Ich dem Kreise Dramburg, Regierungsbezirks Köslin, welcher den Bau zweier Chausseen, nämlich von Dramburg über Sarranziger Schäferei nach Wusterwitz und vom Bahnhof über Vorwerk Klestin, Teschendorf und Alt⸗Wuhrow bis zur Neustettiner Kreisgrenze vollendet hat, nachträglich das Enteignungsrecht für die zu der letzteren Chaussee erforder⸗ lichen Grundstuͤcke verleihen und zugleich genehmigen, daß die dem Chausseegeldtarif vom 29. Febuer 1840 angehängten Bestimmungen wegen der Chaussee⸗Polizeivergehen auf die beiden gedachten Straßen zur Anwendung kommen. Die ein⸗ ereichte Karte erfolgt anbei zurück.

Jagdhaus Rominten, den 23. September 1895. Wilhelm R.

Für den Minister der öffentlichen Arbeiten: Schönstedt.

An den Minister der öffentlichen Arbeiten.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. G

„Am Schullehrer⸗Seminar zu Wunstorf ist der bisherige Hilfslehrer an dieser Anstalt Beuermann zum ordentlichen Seminarlehrer ernannt worden.

5

Bekanntmachung.

Zur Ausbildung von Turnlehrerinnen wird auch im Jahre 1896 ein etwa drei Monate währender Kursus in der Königlichen Turnlehrer⸗Bildungsanstalt in Berlin ab⸗ gehalten werden.

Termin zur Eröffnung desselben ist auf Donnerstag,

den 9. April k. J., anberaumt worden. Meldungen der in einem Lehramt stehenden Bewerberinnen sind bei der vorgesetzten Dienstbehörde spätestens bis zum 15. Januar k. J., Meldungen anderer Bewerberinnen bei derjenigen Königlichen Regierung, in deren Bezirk die Be⸗ treffende wohnt, ebenfalls bis zum 15. Januar k. J. anzu⸗ bringen.

Die in Berlin wohnenden, in keinem Lehramt stehenden Bewerberinnen haben ihre Meldungen bei dem Königlichen Polizei⸗Präsidium in Berlin ebenfalls bis zum 15. Januar k. J. anzubringen.

Den Meldungen sind die im § 3 der Aufnahmebestim⸗ mungen vom 15. Mai 1894 bezeichneten Schriftstücke geheftet beizufügen, die Meldung selbst ist aber mit diesen Schriftstücken nicht zusammenzuheften. 8 11“

Berlin, den 25. September 1895.

1 Der Minister er geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten Im Auftrage:

Kügler.

8*

CCunthnmnmng.

In der zu Berlin im Monat September 1895 Asgesehse rüfung für Vorsteher an Taubstummen⸗Anstalten haben das eugniß der Befähigung zur Leitung einer Taub⸗

tummen⸗-⸗Anstalt erlangt:

1) der Lehrer an der Taubstummen⸗Anstalt zu Bromberg

Ernst Grimm,

2) der Lehrer an der Taubstummen⸗Anstalt zu Halle a. S.

Heinrich Jarand,

3) der Lehrer an der Taubstummen⸗Anstalt zu Breslau

Otto Kaiser,

4) der Lehrer an der Taubstummen⸗Anstalt zu Soest

Heinrich Stolte.

Berlin, den 27. September 1895. Der Minister ““ der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Im Auftrage: Kügler.

8 Ministerium des Innern.

Dem Landrath von Peistel ist das Landrathsamt im Kreise Znin übertragen worden.

Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Dem Kanzlisten Steinicke beim Ober⸗Landeskulturgericht ist der Charakter als Kanzlei⸗Sekretär verliehen worden.