1895 / 238 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 04 Oct 1895 18:00:01 GMT) scan diff

für Waterstaat, Handel und Nyverbeid, sowie bei den Provinzialver⸗ waltungen zur Einsicht und ist gegen Bezahlung erhältlich bei Ge⸗ brüder van Cleef, Spui 28 im Haag. Am 10. Oktober Anweisung an Ort und Stelle. Auskünfte ferner erhältlich beim Haupt⸗Ingenieur in Haarlem, dem Ingenieur in Alkmaar und beim Aufseher Maas im Helder.

Verkehrs⸗Anstalten.

Ddie General⸗Direktion der dänischen Staatsbahnen macht be⸗ kannt, daß die Dampffähre⸗Verbindung Kopenhagen Malm d. M. eröffnet werden wird.

,„ 3. Oktober. (W. T. B.) Die Viehdurchfuhr durch den Kaiser Wilhelm⸗Kanal ist unter folgenden Bedingungen gestattet: Thierische Abfallstoffe dürfen während der Fahrt nicht ent⸗ fernt, insbesondere nicht in das Kanalwasser geworfen werden. Die

mit der Wartung oder Verpflegung der Thiere beschäftigten Personen

dürfen während der Fahrt das Land nicht betreten. Ein Angestellter muß jedes Schiff während der Fahrt durch den Kanal auf Kosten des Schiffers begleiten.

. 4. Oktober. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Havel“ ist am 2. Oktober Abends auf der Weser angekommen. Der Schnelldampfer „Aller“ ist am 1. Ok⸗ tober Vormittags von New⸗York nach der Weser abgegangen. Der Schnelldampfer „Spree“ hat am 2. Oktober Nachmittags die Reise von Southampton nach New⸗York fortgesetzt. Der Schnelldampfer „Lahn“ ist am 2. Oktober Abends in New⸗York angekommen. Der Postdampfer „Stuttgart“ ist am 2. Oktober Nachmittags von Baltimore nach der Weser abgegangen

Theater und Musik.

qqqECPCVCPCECEiIkbheste 1“ Adolf Wilbrandts dreiaktiges Lustspiel „Die Maler“, vor etwa zwei Jahrzehnten ein beliebtes Repertoirestück des König⸗ lichen Schauspielhauses war, fand bei der gestrigen Neuaufführung trotz bedenklicher Altersschwäche eine beifällige Aufnahme. Kunst und Leben baben in den letzten zwanzig Jahren so be⸗ deutende Wandlungen erfahren, daß Dinge, die damals den Schein der Wahrheit erwecken mochten, heute befremden. Lebendig blieb an dem Stück nur noch der Humor. Die Darstellung war in richtiger Erkenntniß dessen auch bemüht, ihm zu seinem Recht zu ver⸗ helfen, und in dieser Hinsicht blieb die Wirkung nicht aus. Herr Patry spielte das Oberhaupt der leichtsinnigen Malergesellschaft, die durch die Herren Felix, Pahlau und Reimann launig ver⸗ körpert wurde, mit der erforderlichen Beimischung von Ueber⸗ muth und Herzensgüte, während Fräulein Illing die eine Meta⸗ morphose vom unbeachteten, fast häßlichen zum begehrenswerthen, umworbenen Mädchen durchmachende Else gemüthvoll und glaubhaft zu gestalten wußte. In den komischen Nebenfiguren konnten die Herren Laurence, Schmasow, Walden und Berg ihr Charakterisierungs⸗ vermögen entfalten. Auch Fräulein Lanius bewährte sich in der Rolle einer eleganten Wittwe. Konzerte. 1 Die Altistin Fräulein Rosa Kahlig und die Violinvirtuosin Fräulein Bianca Panteo hatten sich gestern unter Mitwirkung des Hofpianisten Sally Liebling in der Sing⸗Akademie zu einem Konzert vereinigt, welches viele interessante künstlerische Gaben darbot und mit drei Sätzen aus Goldmark's Suite für Violine und Klavier (op. 11) eröffnet wurde. Hierauf trug die Sängerin die Arie aus Gluck's „Orpheus“: „Ach, ich habe sie verloren“ vor. Ihre ausdrucksfähige, in allen Lagen gleichmäßig leicht ansprechende Stimme kam hierin besonders gut zur Geltung. Lob gebührte ferner dem Vortrag einiger Lieder von Brahms, Schubert, Grieg und Anderen, denen sie noch Schumann's „Frühlingsnacht“ unter lebhaftem Beifall hinzufüögte. Die Violinistin, welche Spohr's „Gesangsscene“ und zwei Stücke von Wieniawski mit bedeutender Fertigkeit spielte, wurde durch Beifall und Hervorruf belohnt. Herr Liebling, der seinen Klavierpart in der Suite vortrefflich ausgeführt hatte, mußte von einem angekündigten Solovortrag wegen plötzlich eingetretener In⸗ disposition leider absehen. Das Publikum war zahlreich erschienen. Die Begleitung der Gesänge war in den geschickten Händen des Herrn Woldemar Sacks.

Kroll's Theater bringt die Königliche Oper morgen „Hänsel und Gretel“ mit den Damen Rothauser, Dietrich und Reinl in den Hauptrollen unter Kapellmeister Weingartner's Leitung und zum ersten Mal das Ballet „Phantasien im Bremer Rathskeller“ von Gräb⸗Steinmann zur Aufführung.

Im Königlichen Schauspielhause wird morgen Shake⸗ speare’s „Othells“ mit Herrn Matkowsky in der Titelrolle gegeben. Die Besetzung der übrigen Rollen lautet: Desdemona: Frau von b Jago: Herr Grube, Emilia: Fräulein Poppe, Bianca:

rau Conrad, Cassio: Herr Purschian.

Am Berliner Theater geht morgen Heinrich von Kleist's „Penthesilea“ in Scene.

Das Programm für die erste dieswinterliche Kammermusik⸗ Soirée der Herren Professor Carl Halir und Genossen, welche am 7. Oktober im Saal Bechstein stattfindet, und in welcher die Herren Rob. Kahn (Klavier) und Kammervirtuose O. Schubert (Klarinette) mitwirken, ist nunmehr definitiv festgesetzt. Dasselbe bringt die Streichquartette in F-moll von Beethoven und in D-dur von Haydn und außerdem zwei Novitäten: die beiden neuen Klarinetten⸗Sonaten (op. 120, Nr. 1 und 2) von Brahms. Letztere gelangen bei dieser Gelegenheit in Berlin zu erstmaliger Ausführung.

Mannigfaltiges.

Die Stadtver ordneten nahmen in ihrer gestrigen Sitzung mehrere Wahlen vor und faßten über einige Vorlagen des Magistrats Beschluß. Ferner wurde zur Anstellung von Versuchen mit ver⸗ schiedenen Straßenbahnsystemen ein Kredit bis zur Höhe von 50 000 mit der Bedingung bewilligt, daß städtischerseits eine Haft⸗ pflicht bei Betriebsunfällen u. s. w. nicht übernommen werde, die Haft⸗ pflicht vielmehr den Unternehmern aufzuerlegen sei. Auf die öffentliche folgte eine geheime Sitzung, in welcher, wie hiesige Blätter melden, ein Antrag des Stadtrerordneten Spinola und Genossen, betreffend die Verleihung des Ehrenbürgerrechts an den Maler Pro⸗ fessor Adolf Menzel, einstimmig angenommen wurde.

Laut Verfügung des Magistrats finden die Ergänzungs⸗ wahlen zur Stadtverordneten⸗Versammlung statt: für die III. Abtheilung: am Freitag, den 8. November, von Vormittags 9 Uhr bis Nachmittags 7 Uhr; für die II. Abtheilung: Sonnabend, den 9. November, von Vormittags 10 Uhr bis Nachmittags 5 Uhr; für die I. Abtheilung: Montag, den 11. November, von Vor⸗ mittags 10 bis Nachmittags 3 Uhr. Die Abgrenzung der Wahl⸗ bezirke sowie die Wahllokale werden noch besonders bekannt gemacht werden.

Das „Berliner Verkehrs⸗Lexikon“ (Verlag von Max Schildberger hierselbst) ist soeben in der zwanzigsten Ausgabe erschienen und enthält die Winter⸗Fahrpläne der Eisenbahnen, Pferdebahnen, Omnibusse und elektrischen Bahnen in Berlin und Umgebung. Das treffliche kleine Handbuch, das in engem Rahmen das ganze öffentliche Berlin umfaßt, giebt kurz und klar über alles, wessen der Bewohner Berlins und der hier weilende Fremde zur Orientierung bedarf, Aus⸗ kunft. Von besonderer Wichtigkeit ist die übersichtliche Zusammen⸗ stellung des Berliner Eisenbahn⸗ und Pferdebahnverkehrs. Der sorg⸗ fältig bearbeitete Straßennachweis belehrt in praktischer und schneller Weise über alle Fahrverbindungen zwischen den einzelnen Stadt⸗ gegenden.

Kiel, 3. Oktober. Der auf der Werft des „Vulkan“ erbaute chinesische Torpedojäger „Fei⸗Ying“ ist nach Uebernahme von sechs scharfen Torpedos heute Vormittag durch den Kaiser Wilhelm⸗Kanal nach China abgegangen.

Gelegentlich der hiesigen Tagung des Vorstandes des Zentral⸗Ausschusses für Jugend⸗ und Volksspiele in Deutschland fand, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern Abend im Kontinental⸗Hotel eine Versammlung statt, an welcher sich der Ober⸗Präsident Dr. von Bennigsen, der Regierungs⸗Prä⸗ sident von Brandenstein, Mitglieder des Provinzial⸗Schulkollegiums und der Regierung, der Stadt⸗Direktor Tramm, Vertreter der deut⸗ schen Turnerschaft sowie der Lehrerschaft von Hannover und Linden betheiligten. Direktor Raydt brachte ein Hoch auf Seine Majestät den Kaiser aus. Der Abg. von Schenckendorff, Vorsitzender des Zentral⸗Ausschusses, legte die Ziele und Arbeiten des Ausschusses dar. Dr. Schmidt⸗Bonn sprach im Namen

Hannover, 4. Oktober.

der deutschen Turnerschaft für die Spielbewegung. Ober⸗Präsident von Bennigsen gab in längerer Rede seine Ansichten über die hohe Bedeutung der Spielbewegung für die nationale Erziehung kund. Turn⸗Inspektor Hermann⸗Braunschweig machte Mittheilungen über die 35b Entwickelung der Spiele für das weibliche Geschlecht. Professor Koch⸗Braunschweig sprach über Wertspiele.

Zwickau, 3. Oktober. Die 8. Generalversammlung des Evangelischen Bundes wurde, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern mit einer Ansprache des Grafen von Wintzingerode unter reger Be⸗ theiligung aus allen Theilen Deutschlands eröffnet. Zum Ersten Vorsitzenden wurde Graf von Wintzingerode, zum ersten Stellvertreter des Vorsitzenden Ober⸗Bürgermeister Streit⸗

wickau, zum zweiten Stellvertreter Superintendent Mever⸗ Zwickau erwählt. Nach Verlesung einer Reihe von Be⸗ grüßungen aus dem In⸗ und Auslande hielt Militär⸗Oberpfarrer Dr. Hermens⸗Magdeburg einen Vortrag über „Die gemeinsame Ge⸗ fahr der evangelischen Kirche und der deutschen Nationalität in der Diaspora in den deutschen Grenzmarken“. In der geschlossenen Mit⸗ gliederversammlung sprach Professor Nippold⸗Jena über „Die inter⸗ nationale Seite der päpstlichen Politik und die Mittel zur Abwehr derselben“. An Ihre Majestäten den Kaiser und den König von Sachsen wurden Huldigungstelegramme abgesandt. In der heutigen zweiten Versammlung hielt Prof. D. Achelis⸗Marburg den Hauptvor⸗ trag über „Protestantismus und Kirche“. Nach Annahme einer Re⸗ solurion, die sich „an unsere evangelischen Volksgenossen“ richtet, zur sozialen Frage Stellung nimmt und sich gegen die Ansprüche des Papstes auf die Welthberrschaft und gegen das Rundschreiben Leo’s XIII. über das Rosenkranzgebet wendet, wurde die Generalver⸗ sammlung geschlossen; die nächste soll in Darmstadt abgehalten werden.

Coburg, 3. Oktober. Es wird angenommen, daß die in Neu⸗ stadt vorgekommenen vielfachen Brände (pgl. Nr. 236 d. Bl.) durch Brandstiftung verursacht seien. Nachdem gestern eine Person unter diesem Verdacht verhaftet worden war, wurde heute eine zweite Person verhaftet, in deren brennendem Hause man planmäßige Vorbereitungen zur Brandstiftung gefunden hatte.

Brüssel, 3. Oktober. Der Kongreß für die Kodi⸗ fikation des internationalen Rechts nahm, wie „W. T. B.“* meldet, heute einstimmig einen Antrag an, welcher eine inter⸗ nationale Uebereinkunft als die einzige zweckmäßige Lösung der Streitfälle in Sachen der Schiffszusammenstöße bezeichnet. Mit 18 gegen 2 Stimmen stimmte derselbe einem Antrage zu, welcher sich dafür ausspricht, daß die Gesetzgebung in allen Staaten eine Bestimmung annehmen sollte, durch die dem Richter gestattet wird, im Falle eines Verschuldens die Bezahlung des von den kpollidierten Schiffen erlittenen Gesammtschadens im Verhältniß zur Schwere des begangenen Verschuldens den Betheiligten aufzuerlegen.

Stockholm, 2. Oktober. Im Tenösund bei Styrmans⸗ holm fand gestern Abend zwischen dem Dampfer „von Döbeln“, aus Helsingfors, und dem Dampfer „Gefle“, aus Stock⸗ holm kommend, ein Zusammenstoß statt, wobei der letztere Dampfer dicht vor dem Großmast halb durchschnitten wurde, während der „von Döbeln“ nur am Bug etwas beschädigt wurde. Es glückte, den Dampfer „Gefle“ bei Styrmansholm auf Grund zu setzen, wo das Schiff bis zum Deck unter Wasser liegt. Die Passagiere, von denen niemand verunglückt ist, wurden von beiden Schiffen auf verschiedenen Holmen gelandet und durch den Dampfer „Oesthammer“ heute nach Stockholm geschafft.

openhagen, 3. Oktober. Der Schooner „J. C. Preuß“ tralsund, Kapitän Scheel; ist auf der Reise von Königs⸗

nach Frederikshafen mit einer Ladung Roggen gestern bei ässö gestrandet; die Mannschaft konnte sich glücklicherweise im Schiffsbeote retten.

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Warren (Rhode⸗FJIsland), 4. Oktober. Die der „Warren⸗ Manufacturing Company“ gehörige Baumwollfabrik ist laut Meldung des „W. T. B.“ mit den anstoßenden Gebäuden nieder⸗ gebrannt Der Schaden übersteigt eine Million Dollars 8 8 8

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(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

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Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staa

Königreich Preußen.

r Landwirthschaft, Domänen und Forsten.

Die Abänderung bezw. Ergänzung einiger Bestimmungen des Regulativs über Ausbildung, Prüfung und Anstellung für die unteren Stellen des Forstdienstes in Verbindung mit dem Militärdienst im Jäger⸗Korps vom 1. Oktober 1893 hat sich als nothwendig erwiesen.

Indem ich der Königlichen Regierung . . . . Exemplare dieser Abänderungen bezw. Ergänzungen vom 24. Juli 1895 anliegend übersende, veranlasse ich dieselbe, davon je ein Exemplar jedem der Herren Ober⸗Forstmeister, Regierungs⸗ und Forsträthe, Oberförster, Landräthe und, soweit der Vor⸗ rath reicht, auch Institut- und Kommunal⸗Oberförstern zu be⸗ händigen.

Für die Veröffentlichung dieser Abänderungen bezw. Er⸗ gänzungen in dem dortigen Regierungs⸗Amtsblatt ist Sorge zu tragen. 1u““

geerlin, den 22. September 1895. Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Freiherr von Hammerstein.

An sämmtliche Königliche Regierungen (mit Ausschluß

von Aurich und Sigmaringen).

Ministerium

Wir bestimmen hiermit in Abänderung bezw. Ergänzung des Regulativs über Ausbildung, Prüfung und Anstellung für die unteren Stellen des Forstdienstes in Verbindung mit dem Militärdienst im Jäger⸗Korps vom 1. Oktober 1893 Folgendes:

1) § 13 a. a. O. erhält nachfolgende Fassung:

„Von dem Prüfungsausschuß wird dem Ober⸗Landforstmeister ein Verzeichniß eingereicht, und zwar:

a. derjenigen, welche die Prüfung bestanden haben, b. derjenigen, welche sie nicht bestanden haben.

Die ersteren sind nach den Prüfungsergebnissen und bei gleichen Prüfungsergebnissen nach der Charge (Oberjäger, Gefreite, Fäger), innerhalb der Charge nach dem Beförderungsdatum und, falls auch letzteres gleich ist, nach Maßgabe des Lebensalters einzuordnen. Die Aspiranten für den Königlichen Forstverwaltungsdienst werden mit dem Prädikat „sehr gut“ bestanden aufgenommen.

Der Ober⸗Landforstmeister stellt aus den Prüfungsverzeichnissen aller Bataillone nach Maßgabe der erlangten Zensuren eine Gesammt⸗ rangliste derjenigen auf, welche die Prüfung bestanden haben, und übergiebt diese nebst den Zeugnissen und Bescheiden 12) spätestens bis zum 1. August der Inspektion der Jäger und Schützen, welche

die Zeugnisse und Bescheide den Geprüften zufertigen läßt.

Diejenigen, welche die Prüfung erst bei der Wiederholung be⸗ standen haben, sind hinter den in der vorjährigen Gesammtrangliste Verzeichneten und unter sich nach Maßgabe der erlangten Zensuren bezw. der Charge und des Lebensalters in einer Nachtragsliste aufzu⸗ führen. Einjährig⸗Freiwillige sind nachträglich in die Gesammtrang⸗ liste desjenigen Jahrganges einzuordnen, dem sie nach Maßgabe ihres Eintritts beim Militär angehören.“

Berlin, Freitag, den 4. Oktober

2) § 17 a. a. O. erhält am Schlusse folgenden Zusatz:

Ausrahmsweise kann für den Fall, daß ein auf Forstversorgung dienender Jäger beabsichtigt, sich für einen anderen, nicht forstlichen Beruf vorzubereiten, zu diesem Zwecke von der Inspektion der Jäger und Schützen eine nach Vorstehendem nicht berufsmäßige Beschäftigung widerruflich bis zur Dauer von zwei Jahren zugelassen werden.

Die Anträge auf Beurlaubung sind an die Jäger⸗Kompagnie zu richten. Mit dem Antragsteller ist eine Verhandlung nach Muster M. aufzunehmen, und zwar hinsichtlich der aktiven Jäger seitens der Jäger⸗Kompagnie und hinsichtlich der Reservejäger seitens der mili⸗ tärischen Kontrolstelle, der ein Entwurf der Verhandlung von der Jäger⸗Kompagnie übermittelt wird. Die Verhandlung ist dem Kommando des Jäger⸗Bataillons zuzustellen, welches sich, sofern es sich um einen Reservejäger handelt, zunächst mit der betheiligten Re⸗ gierung ins Einvernehmen setzt.

Die wegen der Kontrole der Jäger während dieser Zeit erforder⸗ lichen Anordnungen werden seitens der Inspektion getroffen Die auf Grund dieser Bestimmung in einer nicht berufsmäßigen Be⸗ schäftigung zugebrachte Urlaubszeit wird bei der Anerkennung zur Forstversorgung auf die Dienstzeit voll in Anrechnung gebracht, sofern inzwischen der Uebertritt in einen anderen Beruf nicht erfolgen sollte.“

35† § 18 Abs. 1 a. a. O. erhält folgende Fassung:

„Die Reservejäger sind verpflichtet, jede ihnen von der Regierung, bei der sie notiert sind, angebotene Beschäftigung, einschließlich des Dienstes in den vom Staat verwalteten Stiftsforsten, mit mindestens 60 mona licher Besoldung anzunehmen*)“.

4) Die Anmerkung zum § 18 a. a. O. erhält im Absatz 1 fol⸗ gende Fassung:

„*) Die Besoldung für die noch zu den Reservejägern gehören⸗ den Forsthilfsaufseher, welche eine Militärdienstzeit zurückgelegt haben von

a. 10 Jahren und darüber, beträgt monatlich 72

b. 7 10 Jahren 4 8 66

c. unter 7 Jahren 2 8 60

5) Der § 28 Abs. 3 a. a. O. und der Eingang des Absatzes 4 erhalten folgende Fassung:

Abs. 3: „Die monatliche Vergütung der Forstversorgungsberech⸗ tigten im Staatsforstdienst 18 Abs. 1) beträgt jedoch mindestens 78 Abs. 4: Für den Uebergang in einen anderen Bezirk sind die Be⸗ stimmungen des § 19 im allgemeinen maßgebend. Erfolgt die Ab⸗ meldung aus einem Bezirke, so muß die Anmeldung für einen anderen Bezirk spätestens binnen Jahresfrist bewirkt werden“. Vorkommenden Falls u. s. w.

6) Die Anmeldung zum § 28 a. a. O. lautet in Zukunft im ersten Absatz:

„* Für die forstversorgungsberechtigten Anwärter innerhalb eines Regierungsbezirks beträgt die Vergütung: a. für die erste Hälfte monatlich 84 ℳ.,

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7) Der Eingang und die Nr. 1 des § 33 a. a. O. wird in nach⸗ stehender Weise ergänzt:

„Der Forstversorgungsberechtigte ist von der betreffenden Regierung seiner Ansprüche verlustig zu erklären,

1) wenn er sich nicht innerhalb eines Jahres nach Ausstellung des Forstversorgungsscheins bei einer Regierung meldet, bezw. wenn er nach erfolgter Abmeldung aus einem Bezirk die Anmeldung für einen anderen Bezirk nicht binnen Jahresfrist bewirkt,“

8) Das Muster C zum § 11 a. a. O. wird durch anliegendes Muster Cn ersetzt.

9) Den Mustern A— L a. a. O. tritt als letztes unter der Bezeichnung „Muster M“ das anliegende hinzu. Berlin, den 24. Juli 1895. Der Kriegs⸗Minister. Der Minister für Landwirthschaft, Im Auftrage: Domänen und Forsten. von Ekensteen. Im Auftrage: Donner.

(Zu § 17.) Verhandelt..

Es erscheint der (Charge, Vor⸗ und Zuname), geboren am (Tag, Monat...‧‧‧.... 1Xu“ Regierungsbezilks.. . eingestellt am (Tag, Monat, Jahr) in die Kompagnie des.. Jäger⸗Bataillons Nrr. zu einer im Ganzen zwölfjährigen Dienstzeit im Jäger⸗Korps laut Verhandlung vom (Datum) verpflichtet, gegenwärtig zur Reserve be⸗ urlaubt (Beschäftigung und Aufenthalt anzugeben) und erklärt, daß er wegen der jetzigen ungünstigen Anstellungsaussichten im Staatsforst⸗ dienst beabsichtige, eventuell die forstliche Laufbahn aufzugeben. Zur Einarbeitung in einen anderen Beruf und zwar als (anzugeben, z. B. Landwirth) bitte er unter Ueberreichung seines Waffengebrauchs⸗ Attestes für ihn einen zweijährigen Urlaub bei der Inspektion der Jäger und Schützen zu erwirken, indem er hinzufügt, daß er im Falle der Genehmigung dieses jederzeit widerruflichen Urlaubs (wohin, Seee. Bezirks⸗Kommando, Meldeamt anzugeben) Wohnung nehmen würde.

Gleichzeitig wurde ihm bekannt gemacht, daß er während des Urlaubs

1) wie bisher neben der Kontrole durch das Bezirks⸗Kommando (Hauptmeldeamt, Meldeamt, Bezirks⸗Feldwebel) auch der durch seine Jäger⸗Kompagnie unterstehe und sich daher genau nach den Bestimmungen über das Verhalten in der Reserve die Jäger der Klasse A vom 1. März 1894 zu richten zabe, weder berechtigt sei, den Hirschfänger noch die Abzeichen der

Königlichen Forstschutzbeamten (den Adler an der Kopf⸗ bedeckung und die Achselschnüre auf dem Rocke) zu tragen, daß er vor Ablauf des Urlaubs sich zu entscheiden haben werde, ob er in den Forstdienst zurücktreten oder freiwillig auf weitere Erdienung von Forstversorgungs⸗Ansprüchen Verzicht leisten wolle und daß er im ersteren Falle mit der bezüglichen Meldung über die ganze Urlaubszeit Zeug⸗ nisse der Ortspolizeibehörde bezw. Behörden über seine Führung der Jäger⸗Kompagnie einzureichen habe. Ferner wurde ihm eröffnet, daß nach den bestehenden Bestim⸗ mungen die Dienstzeit, die in nicht berufsmäßiger Beschäftigung zurück⸗ gelegt wird, dereinst zwar für die Anerkennung zur Forstversorgung, aber bei der Pensionierung in Anrechnung gebracht werden würde.

Wohlbedächtig hat der Jäger (Oberjäger) .... diese Verhandlung selbst gelesen und deren Richtigkeit dann durch seine eigenhändige Unterschrift anerkannt. b

(Unterschrift des Betreffenden.)

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v. w. 0. öö... und Bezirks⸗Adjutant, oder Bezirks⸗Feldwebel.) igenhändige Unterschrift beglaubigt ststempel) N, den ten 8 .. und Bezirks⸗Kommandeur.

Anmerkung. Bei den im aktiven Dienst sich befindenden Jägern wird die Verhandlung vom Jäger⸗Kompagnie⸗Chef vollzogen. Der Wortlaut der Verhandlung ist sinngemäß zu ändern.

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Wetterbericht vom 4. Oktober 8 Uhr Morgens.

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¹) Nachts Gewitter. ³) Nachts

Regen.

2) Nachts Regen.

Uebersicht der Witterung.

Ein tiefes barometrisches Minimum von 730 mm⸗ ostwärts fortschreitend, liegt an der südnorwegischen Küste, Wind und Wetter von fast ganz Europa be⸗ hberrschend. Ueber den britischen Inseln wehen

arke nordwestliche und westliche, über der südlichen Nordsee vielfach stürmische westliche, über der west⸗

chen Ostsee mäßige bis steife, meist südwestliche Winde, auch im Binnenlande ist die südliche bis westliche uftströmung stark aufgefrischt. In Deutschland ist das Wetter trübe und regnerisch. Die Morgen⸗

temperaturen liegen fast überall über dem Mittel⸗ werthe; an der westdeutschen Küste fanden Gewitter, theilweise mit Graupelböen, statt. Das Barometer ist über den britischen Inseln wieder in starkem Steigen begriffen, und daher dürfte rauhe Witterung mit böigen Winden demnächst zu erwarten sein. Deutsche Seewarte.

Theater.

Königliche Schanspiele. Sonnabend: Opern⸗

haus. (Kroll's Theater.) 64. Vorstellung. Hänsel und Gretel. Märchenspiel in 3 Bildern von Engelbert Humperdinck. Texrt von Wette. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Dirigent: Kapellmeister Weingartner. Zum ersten Male: Phantasien im Bremer Rathskeller. Phantastisches Tanzbild, frei nach Wilbelm Hauff, von Emil Graeb. Musik von Adolf Steinmann. Dirigent: Musik⸗Direktor Stein⸗ mann. Anfang 7 ½ Uhr.

Schanspielhaus. 211. Vorstellung. Othello, der Mohr von Venedig. Trauerspiel in 5 Aufzügen von William Shakespeare. Uebersetzt von Wolf Graf Baudissin (Schlegel⸗Tieck). Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag: (Kroll's Theater.) 65. Vorstellung. Margarethe. Oper in 5 Akten von Charles Gounod. Text nach Wolfgang von Goethe'’s Faust, von Jules Barbier und Michel Carré. Ballet von Emil Graeb. (Faust: Herr Emil Götze, Königlicher Kammersänger, als Gast.) Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 212. Vorstellung. Die Welt, in der man sich langweilt. Lustspiel in 3 Auf⸗ zügen von Edouard Pailleron, übersetzt von Emmerich von Bukovics. Anfang 7 ½ Uhr.

Deutsches Theater. Sonnabend: Die Mütter. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Weh dem, der lügt! Abends 7 ½ Uhr: Die Mütter.

Montag: Die Weber.

Berliner Theater. Sonnabend: Peuthesilea. Anfang 7 ½ Ubr.

Sonntag, 2 ½ Uhr Nachmittags: Der Pfarrer von Kirchfeld. 7 ½ Uhr Abends: Der Pfennig⸗ reiter. 8

Montag: Die Journalisten.

Adelheid

Lessing-Theater. Sonnabend: Gräfin Fritzi. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu volksthümlichen Preisen: Das Bild des Signorelli. Abends 7 ½ Uhr: Gräfin Fritzi.

Residenz⸗Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. Sonnabend: Der Rabenvater. Schwank in 3 Akten von H. Fr. Fischer und Josef Jarno. Vorher: Aber die Ehe! Komödie in 1 Akt von P. Linsemann. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag und folgende Tage: Der Rabenbater. Vorher: Aber die Ehe! 1 8—

Friedrich⸗-Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25 26. Jeden Abend 7 ½ Uhr: Gastspiel der Liliputaner. Die Reise nach dem Mars.

Schiffbauerdamm 42./5.

Neues Theater. Ca-

Sonnabend: Festa a Marina. valleria rusticana.

Sonntag: Erster Mascagni⸗Abend.

Montag (6. Abonnements⸗Vorstell.): Francillon.

Theater Unter den Linden. Direkktion: Julius Fritzsche. Sonnabend: Burschenliebe. Pantomimisches Ballet in 3 Bildern von H. Regel und J. Haßreiter. Musik von Jos. Bayver. In Scene gesetzt vom Balletmeister J. Reisinger. Dirigent: Herr Kapellmeister Winné. Vorher: Die Chansonnette. Operette in 3 Aufzügen von Viktor Léon und H. von Waldberg. Musik von Rudolf Dellinger. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Herrn Epstein. Dirigent: Herr Kapellmeister Winné. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag: Burschenliebe. Die Chansonnette.

Sonnabend, den 12. Oktober: Mit neuer Aus⸗ stattung: Zum ersten Male (neu): Der goldene Kamerad. Operette in 3 Akten von Hermann Hirschl. Musik von Louis Roth.

Adolph Ernst⸗Theater. Sonnabend: Parade⸗ bummler. Besetzung der Hauptrollen: Anna Bäckers, Josefine Dora, Ida Schlüter, Adolph Ernst, Julius Eyben, Hugo Haßkerl, Richard Jürgas, Guido Tielscher, Carl Weiß, Georg Worlitzsch. Ansang 7 ½ Uhr. ““

Sonntag: Dieselbe Verstellung.

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Zentral⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direktion: Richard Schultz. Emil Thomas a. G.

Sonnabend: Eine tolle Nacht. Große Aus⸗ stattungsposse mit Gesang und Tanz in 5 Bildern von Wilh. Mannstädt und Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. In Scene gesetzt vom Direktor Richard Schultz. Die Tanz⸗Arrangements vom Balletmeister Gundlach. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag: Eine tolle Nacht.

Konzerte.

Konzert-Haus. Sonnabend: Karl Meyder⸗ Konzert. Ouv. „Die Fingalshöhle“, Mendelssohn. „Leonore II“ v. Beethoven. „Das Nachtlager in Granada“, Kreutzer. Slavische Tänze Nr. 7 und 8 v. Dvorak. Walzer „Wiener Blut“ v. Strauß. „Les Preshieres“ f. Harfe v. Parish⸗Alvars (Frau Koch⸗Amort). „The lost chord“ f. Piston v. Sullivan (Herr Werner).

Saal Bechstein. Linkstraße 42. Sonnbend, Anfang 7 ½ Uhr: Konzert des Violinvirtuosen Didrie Ostermann, unt. Mitw. des Pianisten Herrn Gustav Lazarus.

——maümmmmeee . . Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Gutta Stephanus mit Hrn. Prem.⸗ Lieut. Rhode I. (Soldau O.⸗Pr.). Ilse Freiin Gans Edle zu Puttlitz mit Hrn. Lieut. Hans von Ramm (Berlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Maschinen⸗Ingenieur Oscar Zirpel (Kiel). Hrn. Gerichts⸗Assessor Kurt von Saucken (Posen). Eine Tochter: Hrn. Rittmeister d. R. Constantin von Dietze (Gottesgnaden).

Gestorben: Hr. Oberförster Reinhold Preller (Schloß Waldenburg). Verw. Fr. Regierungs⸗ Sekretär Marie Dynnebier, geb. Etter (Oppeln). Fr. Postsekretär Jende (Striegau). Hr. Justiz⸗Rath, Hauptmann d. L. Edmund Hauptner (Berlin).

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.

Sieben Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage)

zu prüfenden

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Lehre gestande ins hre gestanden Der Einstoellung

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(Rufname unterstrichen)

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Konfession

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während der Zeit Jägerkorps

Jahr

n, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Nachwein

über den Stand von Thierseuchen im Deutschen Reich

am 30. September 1895.

(Nach den Berichten der beamteten Thierärzte zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamt.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts⸗ ꝛc. Bezirke) verzeichnet, in welchen Rotz, Maul⸗ und Klauenseuche oder Lungen⸗ seuche am 30. September herrschten. Die Zahlen der betroffenen Ge⸗ meinden und Gehöfte sind letztere in Klammern bei jedem Kreise vermerkt.

8 A. Rotz (Wurm).

Preußen. Reg⸗Bez. Gumbinnen: Tilsit 1 (1). Reg.⸗Bez.

anzig: Stadtkreis Danzig 1 (1), Danziger Niederung 1 (1), Dirschau 1 (1). Reg.⸗Bez. Marienwerder: Briesen 1 (1). Stadtkreis Berlin 1 (3). Reg.⸗Bez. Potsdam: Niederbarnim 1 (1), Westprignitz 1 (1). Reg.⸗Bez. Stettin: Stadtkreis Stettin 1 (1). Reg.⸗Bez. Stralsund: Greifswald 1 (1), Grimmen 1 (1). Reg.⸗Bez. Brom berg: Inowrazlaw 2 (2), Strelno 1 (1), Mogilno 1 (1), Witkowo 1 (1). Reg.⸗Bez. Breslau: Namslau 1 (1), Oels 4 (1), Trebnitz 1 (1). Reg.⸗Bez. Liegnitz⸗ Goldberg⸗Hainau 1 (1), Landeshut 1 (1). Reg.⸗Bez. Oppeln: Rosenberg i. O.⸗S. 1 (1), Oppeln 1 (1), Rybnik 1 (1). Reg.⸗Bez. Schleswig: Stormarn 8 (1). Reg.⸗Bez. Hannover: Sulingen 1 (1). Reg.⸗Bez. Arns⸗ Arnsberg 1 (1). Reg.⸗Bez. Düsseldorf: Mülheim a. Ruhr 1 00. Bayern. Reg.⸗Bez. Niederbayern: Landbezirk Passau 8407. Reg⸗Bez. Schwaben: Landbezirk Lindau 1 (1). Württem⸗ erg. Jagstkreis: Gerabronn 1 (1). Gmünd 1 (1), Donaukreis: Waldsee 1 (1). Hessen. Provinz Oberhessen: Gießen 1 (1). Sachsen⸗Weimar. Weimar 1 (1). Braunschweig. Helmstedt 4,0. 2 (3), Marschlande 1 (1). Elsaß⸗

ungen. Bezirk Ober⸗Elsaß: Mü⸗ s Zus

18 Se Sebasa Mülhausen 1 (1). Zusammen

B. Maul⸗ und Klauenseuche.

Preußzen. Reg.⸗Bez. Königsberg: Ortelsburg 1 (11), Reg.⸗ Marienwerder: Thorn 1 (1), Reg.⸗Bez. Potsdam: West⸗

havelland 3 (6). Reg.⸗Bez. Posen: Schroda 1 (1). Reg.⸗Bez. Bromberg: Wirsitz 6 Lo0), Inowrazlaw 2 (2), Strelno 4 (4), Wongrowitz 2 (2). Reg.⸗Bez. Oppeln: Lublinitz 3 (4), Stadtkreis Beuthen 1 (3), Landkreis Beuthen 2 (5). Reg.⸗Vez Magdeburg: Kalbe 1 (2), Wanzleben 1 (3), Oschersleben 6 (21), Aschersleben 4 (14) Reg⸗Bez. Merseburg: Saalkreis 2 (2), Delitzsch 1 (1), Mansfelder Gebirgskreis 3 (8), Mansfelder Seekreis 4 (7), Querfurt 3 (3), Merseburg 1 (1). Reg.⸗Bez. Erfurt: Ziegenrück 1 (1), Schleusingen 15 (288). Reg.⸗Bez. Stade: Geestemünde 2 (7). Reg.⸗Bez. Cassel: Fritzlar 2 (12), Hersfeld 6 (6), Homberg 1 (1), 2 (2), Rotenburg i. H. N. 2 (3), Schmalkalden 3 (22),

iegenhain 1 (48). Reg.⸗Bez. Koblenz: Adenau 5 (55). Reg.⸗Bez. Trrer: Daun 1 (3), Bitburg 1 (1). Bayern. Reg.⸗Bez. Pfalz: Kirchheimbolanden 2 (4), Ludwigshafen a. Rh. 1 (1). Reg.⸗Bez. Oberpfalz: Beilngries 1 (1), Sulzbach 1 (1). Reg.⸗Bez. Ober⸗ franken: Stadtbezirk Kulmbach 1 (3), Landbezirk Bamberg II 2 (3), Landbezirk Forchheim 1 (1), Kronach 6 (20), Landbezirk Kulmbach 4 (22), Lichtenfels 5 (60), Münchberg 5 885) Naila 1 (1). Stadt⸗ steinach 9 (190), Staffelstein 1 (5), Wunsiedel 1 (3). Reg.⸗Bez. Mittelfranken: Landbezirk Rothenburg a. T. 1 (3). Reg.⸗Bez. Unterfranken: Landbezirk Aschaffenburg 2 (4), Gerolzhofen 4 (4),

ammelburg 1 (13), Haßfurth 3 (31), Königshofen 1 (5), Landbezirk

chweinfurt 4 (6). Reg.⸗Bez. Schwaben: Landbezirk Kaufbeuren 1 (4), Landbezirk Nördlingen 2 (5), Oberdorf 2 (15). Sachsen. Kreishauptm. Leipzig: Döbeln 2 (3). Kreishauptm. Zwickau: Plauen 1 (2). u1 Neckarkreis: Heilbronn 2 (22), Marbach 4 (12). Scharzwaldkreis: Sulz 1 (2). Jagstkreis: Crailsheim 1 (4), Gerabronn 2 (7), Heidenheim 2 (31), Künzelsau 3 (44), Neresheim 1 (26), Oehringen 1 (1). Donaukreis: Geis⸗ lingen 3 (13), Laupheim 1 (3), Ulm 2 (24). Baden. Landes⸗ komm. Konstanz: Engen 2 (10), Konstanz 2 (23). Landeskomm. Frei⸗ burg: Freiburg 1 (3). Landeskommiss. Mannheim: Heidelberg 1 (1) Adelsheim 5 (93), Tauberbischofsheim 2 (34). Hessen. Starkenberg: Darmstadt 1 (1). Sachsen⸗Weimar. Eisenach 2 (2), Dermbach 3 (46), Neustadt a. O. 6 (25). Oldenburg. Herzogthum Oldenburg: Brake 1 (19). Braunschweig. Wolfen⸗ büttel 2 (4), Helmstadt 1 (1). Sachsen⸗Meiningen. Meiningen 8 (55), Hildburghausen 6 (32), Sonneberg 5 (16), Saalfeld 8 (30). Sachsen⸗Altenburg. Roda 2 (2). Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Herzogthum Coburg: Landbezirk Coburg 1 (7). Herzogthum Gotha:

Landbezirk Ohrdruf 2 (60)0. Anhalt. Dessau 1 (4), Cöthen 1 (1), Zerbst 1 (1), Bernburg 3 (12), Ballenstedt 1 (3). Schwarzburg⸗ Sondershausen. Armstadt 2 (4), Gehren 6 (25). Schwarzburg⸗ Rudolstadt. Rudolstadt 3 (17), Königsee 3 (10). Elsaß⸗Loth⸗ ringen. Bezirk Ober⸗Elsaß: Altkirch 2 (5). Zusammen 266 Gemeinden ꝛc. und 1730 Gehöfte. C. Lungenseuche. v Preußen. Reg.⸗Bez. Magdeburg: Jerichow I 1 (1), Kalbe 1 (1), Wanzleben 1 (4), Wolmirstedt 5 (5), Neuhaldensleben 4 (4), Aschersleben 1 (1). Reg.⸗Bez. Merseburg: Querfurt 1 (1). Reg.⸗Bez. Arnsberg: Altena 1 (1). Reg.⸗Bez. Düsseldorf: Landkreis Krefeld 1 (1), Kempen 1 (1). Reg.⸗Bez. Köln: Stadt⸗ kreis Köln 1 (1), Landkreis Köln 1 (1), Bergheim 1 (1), Euskirchen 2 (5). Bayern. Reg.⸗Bez. Oberpfalz: Tirschenreuth 1 (1). Sachsen. Kreishauptm. Leipzig: Borna 2 (5). Kreishauptm. 2 Plauen 1 (1). Sachsen⸗Weimar: Apolda 1 (1). Sachsen⸗Altenburg: Roda 1 (2). Anhalt. Zerbst 1 (2). Zu⸗ sammen 29 Gemeinden ꝛc. und 40 Gehöfte. 8

Spanien.

Durch Königliche Verordnung vom 28. v. M. ist für Herkünfte aus Tetuan (Marokko) Quarantäne verfügt worden.

GHleichzeitig sind alle Häfen, welche von Tetuan in gerader Linie nicht weiter als 165 km entfernt sind, für choleraverdächtig erklärt worden.

Portugal.

Durch Verfügung des Königlich portugiesischen Ministeriums des Innern ist der Hafen von Santos nebst allen anderen Häfen der Provinz Saë Paulo seit dem 1. v. M. für rein von Cholera erklärt worden. (Vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 14 vom 17. Januar d. J.)

Einer weiteren Verfügung des genannten Ministeriums zufolge sind der Hafen von Pernambuco und alle anderen Häfen der gleich⸗ namigen Provinz für rein von Gelbfieber erklärt worden. (Vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 156 vom 3. Juli d. J.) .