8
.Untersuchungs⸗Sachen. 8 .Aufgebote, Fustellungen u. 2b
.Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. .Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. .Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
6. Kommandit⸗Gesells
7. Erwerbs⸗ und Wirt Ee een
chtsanwelten.
10. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Untersuchungs⸗Sachen.
[135380b0
Der Bürstenmacher Franz Oskar Veit aus Naumburg a. S., geboren daselbst am 16. November 1867, wird beschuldigt, als Ersatzreservist erster Klasse ausgewandert zu sein, ohne von der bevor⸗ stehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben. Uebertretung gegen § 360 Nr. 3 des Strafgesetzbuchs. Derselbe wird auf Anordnung des Königlichen Amtsgerichts hierselbst auf den 5. Dezember 1895, Vormittags 9 ½ Uhr, vor das Königliche Schöffengericht zu Naum⸗ burga. S., Amtsgerichtsgebäude, Zimmer Nr. 25, zur “ geladen. Bei unentschuldigtem
usbleiben wird derselbe auf Grund der nach § 472 der Strafprozeßordnung von dem Königlichen Be⸗ zirks⸗Kommando zu Naumburg a. S. ausgestellten Erklärung verurtheilt werden.
Naumburg a. S., den 16. September 1895.
zeeer er. (ges.) Hoppe, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. Ausgefertigt: Naumburg a. S., den 18. September 1895.
(L. “ Hoppe, Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts. eaxxssxFH ErNSnExHRxAxEexafexeeT Ae erexwRne ⸗
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[38879] Zwangsversteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 168 Nr. 7269 auf den Namen des Maurermeisters Ernst Büttner zu Berlin eingetragene, zu Berlin am Weidenweg, nach dem Kataster Nr. 2, belegene Grundstück am 30. November 1895, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel C., part., Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 3 a 72 qm mit 5700 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 30. No⸗ vember 1895, Nachmittags 12 ½ Uhr, an Ge⸗ richtsstelle wie oben verkündet werden. Die Akten 86 K. 90/95 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41, zur Einsicht aus.
Berlin, den 27. September 1895. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 86.
[38900]
In Sachen, betreffend die Zwangsversteigerung des Lehngutes Ramelow c. p., wird der auf den 15. Ok⸗ tober c., Vormittags 11 ½ Uhr, anberaumte Termin zur Auseinandersetzung zwischen der Guts⸗ und In⸗ ventarienmasse bis auf weiteres hierdurch aufgehoben.
Friedland i. Meckl., den 27. September 1895.
Großherzogliches Amtsgericht. Lorentz.
[38889] Aùlufgebot.
Der hiesige Kaufmann G. Rud. Gossler, ver⸗ treten durch die hiesigen Rechtsanwalte Dres. jur. J. Wolffson, A. Wolffson, O. Dehn und M. Schramm, hat das Aufgebot beantragt zur Kraftlos⸗ erklärung der Obligation der hamburgischen Staats⸗ Prämien⸗Anleihe von 1846, Serie 732, Nr. 36 590, groß 100 ℳ Hamburger Banco. Der Inhaber dieser Urkunde wird daher aufgefordert, seine Rechte bei der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amts⸗ gerichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 17. April 1896, Nachmittags 1 Uhr, anberaumten Auf⸗ gebotstermine im Justizgebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklä⸗ rung der Urkunde erfolgen wird.
Hamburg, den 30. September 1895.
Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. (gez.) Tesdorpf Dr. Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.
[38892] Aufgebot.
Der Gastwirth H. J. Wichmann zu Lockstedt bei Kellinghusen in Holstein hat das Aufgebot des ihm angeblich abhanden gekommenen 4 %igen Schleswig⸗ Holstein'schen Rentenbriefes Litt. C. Nr. 1431 über 100 Thlr. = 300 ℳ vom 1. April 1877 beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 22. Mai 1896, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Elisabethstraße 42, Zimmer Nr. 53, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird.
Stettin, den 27. September 1895.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.
[38893]
Der Ackermann Heinrich Pramann in Othfresen hat das Aufgebot wegen des ihm abhanden gekom⸗ menen, jetzt 40 % igen Pfandbriefs der Braunschweig⸗ Hannoverschen Hypothekenbank Serie II Litt. B. Nr. 426 vom 1. Janvar 1873 über 1500 ℳ bean⸗ tragt. Gerichtsseits wird der unbekannte Inhabe des vorbezeichneten Pfandbriefs hierdurch aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Februar 1898, Morgens 10 Uhr, vor unterzeichnetem Gerichte, Auguststraße 6, Zimmer Nr. 24, angesetzten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls dieselbe für kraftlos erklärt werden soll. 88
Braunschweig, den 27. September 1895.
Herzogliches Amtsgericht. Heinemann. 8
[58123] Aufgebot.
Der Amtsrichter Josef Schulte zu Buer i. W. hat das Aufgebot folgender ihm angeblich gestohlener unkündbaren Hypothekenbriefe der Preuß. Boden Credit Actien Bank zu Berlin und zwar:
Serie XIII. Litt. E. Nr. 2553 259
g.
Serie XIII. Litt. F. Nr. 3171 3172 4061 4062 über je 300 ℳ, 8
Serie XIII. Litt. G. Nr. 1577 über 100 ℳ,
Serie XIII. Litt. C. Nr. 1079 über 2000 ℳ beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufge⸗ fordert, spätestens in dem auf den 5. Oktober 1896, Mittags 12 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte Neue Friedrichstr. 13, Hof, Flügel B. Parterre, Saal 32 anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und die Ur⸗ kunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Berlin, den 16. Dezember 1891.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 49.
[35805] Aufgebot.
Ein s. g. Kassaschein des Bankhauses Friedrich Grieninger & Sohn zu Uffenheim vom 29. Juni 1885 Nr. 38 314, laut welchem an diesem Tage der Oekonom Johann Leonhard Kern von Gollachost⸗ heim die Summe von 2500 ℳ gegen 4 %ige Ver⸗ zinsung bei diesem Bankhause angelegt hat, ist zu Verlust gegangen. Auf Antrag der Oekonomens⸗ wittwe Karolina Kern von Gollachostheim als Universalsuccessorin ihres vorgenannten Ehemanns Johann Leonhard Kern ergeht daher an den Inhaber des bez. Kassascheins hiermit die öffentliche Aufforde⸗ rung, spätestens im Aufgebotstermin, nämlich am Freitag, den 20. März 1896, Vormittags 9 Uhr, seine Rechte beim Kgl. Amtsgerichte Uffen⸗ heim anzumelden und den Kassaschein vorzulegen, widrigenfalls derselbe für kraftlos erklärt wird.
Uffenheim, den 18. September 1895.
Königliches Amtsgericht Uffenheim. (L. S.) (Unterschrift.)
[38896] Aufgebot.
Das Sparkassenbuch der Kreis⸗Sparkasse zu Rasten⸗ burg Nr. 1634, welches für die Gräfin Leonore zu Eulenburg Praßen ausgefertigt und am Schluß des Jahres 1894 auf 252,28 ℳ gültig war, ist an⸗ geblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters der Eigenthümerin, des Grafen Eulenburg Praßen, zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisiert werden. s wird daher der Inhaber des Buchs aufgefordert, spätestens im Aufgebetstermin den 16. April 1896, Vor⸗ mittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos wird erklärt werden. 8
Rastenburg, den 27. September 1895.
Königliches Amtsgericht.
[38334] Aufgebot. Der Weichensteller Joseph Wulf zu Lauenförd hat das Aufgebot des Quittungsbuchs der städtischen Sparkasse Dortmund S. II Nr. 13 025 über 376,16 ℳ, welches für seine Ehefrau Minna, geb. Haasenbein, ausgefertigt ist, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 23. April 1896, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer 39, an⸗ beraumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗
erklärung der Urkunde erfolgen wird. Dortmund, den 26. September 1895. Königliches Amtsgericht. “
[28525] 1 “ nbücher der Kreis⸗Sparkasse zu Neu⸗
Die Sparkas markt:
a. Nr. 19 011 über 16 ℳ 78 ₰, ausgefertigt für Carl Schädel in Göbel, 8
b. Nr. 23 387 über 328 ℳ 53 ₰, ausgefertigt für Louise Schädel in Göbel,
c. Nr. 24 171 über 1 ℳ 23 ₰, ausgefertigt für Carl Schädel in Göbel,
sind angeblich verloren gegangen und sollen auf An⸗ trag der genannten Eigenthümer, sämmtlich vertreten durch den Häusler Carl Schädel in Göbel, zum Zwecke der neuen Ausfertigung für kraftlos erklärt werden. Es werden daher die Inhaber der Bücher aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 9. Mai 1896, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer II, ihre Rechte an⸗ zumelden und die Bücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.
Neumarkt, den 1. August 1895.
Königliches Amtsgericht.
8 se
[21138] Aufgebot.
Der Johann Vonsien in Gr. Krams hat das Aufgebot der folgenden, von der Mecklenburgischen Sparbank in Schwerin i. M. auf seinen Namen “ „Quittungsbücher über Kapital⸗Ein⸗ agen“:
1) Nr. 17 248 über 776,10 ℳ nebst Zinsen seit dem 1. Januar 1895,
2) Nr. 28 802 über 87,25 ℳ nebst Zinsen seit dem 1. Januar 1895,
welche nach seiner Angabe verbrannt sind, beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. April 1896, Vormittags 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunden erfolgen wird.
Schwerin (Meckl.), den 26. Juni 1895.
Großherzogliches Amtsgericht. [38884] Bekanntmachung. Aufgebot. .
In den diesgerichtl. Hypothekenbüchern sind nach⸗ steßende Hypotheken, hinsichtlich deren die Nach⸗ forschungen nach dem rechtmäßigen Inhaber fruchtlos geblieben und seit dem Tage der letzten auf sie sich beziehenden Handlung dreißig Jahre verstrichen sind, eingeschrieben:
1) im Hyp.⸗B. f. Altenschwand B. I. S. 276 auf dem Anwesen Hs.⸗Nr. 16 der Gütlerseheleute Jos. u. Kath. Wild zu Altenschwand am 5. März 1827 14 Fl. nicht quittierter Kaufschillingsrest der Gütlers⸗ u. Musikantenwittwe Anna Wild, geb. Schmidbauer, lt. Kaufbrief v. 15. Juni 1826,
2) im Hyp.⸗B. f. Erzhäuser B. I S. 286 auf dem Anw. Hs.⸗Nr. 16 der Gütlerswittwve Anna
Gruber zu Windmais am 28. September 1826 880 Fl. nicht quittierter Kaufschillingsrest lt. Kauf⸗ brief v. 7. April 1793, am gleichen Tage 12 1 Fl. Gefällsrückstand zur Herrschaft Strahlfeld, am 20. November 1827 14 Fl. 17 Kr. pro 1825 u. 1826 rückständige grundherrliche Gefälle zur Herr⸗ schaft Strahlfeld und am 28. September 1842 50 Fl. mit 4 % verzinslicher und „¼ jährig kündbarer, dem Joseph ⸗Moestl, Sohn des Landgerichts⸗ Oberschreibers Moestl von Neunburg v. W., ge⸗ höriger Rest des unterm 22. März 1830 einge⸗ tragenen Elternguts des Sohnes erster Ehe des früheren Besitzers Mathias Gruber, lt. Kindervertrag v. 22. März 1830,
3) im Hyp.⸗B. f. Taxöldern B. I S. 338 auf dem Anwesen Hs.⸗Nr. 3 der Bauerneheleute Mich. u. Barb. Wild in Pingarten am 22. September 1826 750 Fl. nicht quittierter Kaufschillingsrest lt. Kaufbrief v. 2. Juni 1794, ferner am 26. Juni 1832 folgende Kaufschillingsfristen: 8
. für Johann Sinzker von Erzhäuser, 100 Fl. für Martin Gruber von Windmais, 60 Fl. für Michael Wild von Bach, 40 Fl. für Anna M. Wild, frühere Anwesensbesitzerin, erbweise über⸗ gegangen auf ihre Töchter Anna Wild, geehel. Ober⸗ maier von Windmais, u. Franziska Wild, geehel. Soelner von Penting, lt. Kaufbrief v. 7. Juni 1832 u. Verlass. — verh. v. 30. Oktober 1838,
4) im Hyp.⸗B. f. Lengfeld B. 1 S. 202 auf dem Anwesen Hs.⸗Nr. 1 der Bauerneheleute Joh. und Rosina Winderl in Ebersdorf am 28. August 1844 100 Fl. Kaufschillingsrest der Xaver Winderl'schen Kinder von Unteraschau, 8
5) im Hyp.⸗B. f. Kröblitz B. I S. 442 auf dem
Anwesen Hs.⸗Nr. 2 der Schreinerseheleute Ant. und Barb. Peither in Kröblitz und der Erben der Weberseheleute Wolfgang und Kath. Winter von Kröblitz am 29. Januar 1830 130 Fl. Kauf⸗ schillingsrest der Uebergeberin Barbara Winter und zwar 30 Fl. als Anfrist und 100 Fl. in jährlichen Nachfristen zu à 16 Fl. 30 Kr. zahlbar, ferner am 10. September 1857 300 Fl. Elterngut des seit 36 Jahren verschollenen Georg Winter, wovon 150 Fl. zu 4 % verzinslich und auf Verlangen, 150 Fl. aber in drei jährlichen Fristen zu à 33 Fl. 20 Kr. zahlbar, lt. Uebergabsbrief vom 17. Februar 1857 und Vertragsabänderung vom 4. Juli 1857,
6) im Hyp.⸗B. für Neunburg v. W. B. I S. 421 auf den Pl.⸗Nr. 1220a. Waldung und 1220 b. Wiese der St.⸗G. Neunburg v. W., gehörig den Schreinerseheleuten Ant. und Barb. Peither in Kröblitz, am 10. September 1857 die sub 5 auf⸗ geführten 300 Fl. Elterngut des Georg Winter,
7) im Hyp.⸗B. für Thannstein B. I S. 71 auf dem Anwesen Hs.⸗Nr. 36 des Schreiners Joh. R⸗imer in Thannstein am 3. Februar 1825 13 ¾ Fl. Kauf⸗ schillingsrest des Lieutenants Karl, lt. Schenkungs⸗ brief vom 3. Dezember 1824 geschenkt der als Ehe⸗ frau des Eduard Kotze in Wien verstorbenen erstehl. Tochter des früheren Besitzers Joh. Reimer, Anna Barbara, ferner am 17. Januar 1860 100 Fl. zu 3 % verzinsliches Elterngut der Descendenz der Anna Barbara Kotze und Unterschluf dieser Descendenz, lt. Uebergabsvertrag vom 17. Januar 1860,
8) im Hyp.⸗B. für Neunburg v. W. B. III S. 309 auf dem Anwesen Hs.⸗Nr. 275 des Wagners Joh. Deml in Neunburg v. W. am 31. August 1826 22 ⅜Fl. unverzinslicher Kaufschillingsrest, wovon 10 ¾ Fl. der Brandassekuranz⸗Vorschußkasse Amberg und 12 Fl. der Verkäuferin Christine Leberwurst in Neunburg v. W. gehören, lt. Kauf vom 28. November 1806,
9) im Hyp.⸗B. f. Kemnath B. I S. 166 auf der Pl.⸗Nr. 313 Acker der St.⸗G. Kemnath, dem Bauern Joh. Fenk in Sonnenried gehörig, am 28. August 1850 150 Fl. unterm 11. Februar 1833 an die Relikten des Kgl. Landgerichtsarztes Dr. Boesl in Burglengenfeld zedierter Kaufschilling, lt. Rekognitionsschein vom 28. August 1850,
10) im Hyp.⸗B. f. Neunburg v. W. B. V S. 59 auf dem Anwesen Hs.⸗Nr. 116 der Bäckerseheleute Karl und Theres Mayerhofer in Neunburg v. W. am 19. Januar 1837 50 Fl. des landesabwesenden Michael Dobler von Neunburg v. W., lt. Kauf vom
September 1822 und Tausch vom 19. Januar
1837,
11) im Hyp.⸗B. f. Schwarzhofen B. I S. 564 auf dem Anw. Hs.⸗Nr. 16 der Bräuerseheleute Wolfg. u. Maria Appl in Schwarzhofen von einem am 2. Oktosber 1826 lt. Kaufbrief vom 26. Januar 1825 eingetragenen Kaufschillingsreste des Verkäufers Anton Maenner in Schwarzhofen zu 523 ½ Fl. noch ein Rest zu 62 Fl. 51 ¾ Kr., ferner am 2. Oktober 1826 Wohnungsrecht der Kinder des Verkäufers Ant. Maenner,
12) im Kyp.⸗B. f. Neunburg v. W. B. III S. 16 auf dem Anw. Hs.⸗Nr. 79 der Kaufmannskinder Franz, Barb., Maria u. Kreszenz Senft in Neun⸗ urg v. W. am 27. Juni 1855 Unterschluf der Ge⸗ schwister Mich., Marg., Joh. u. Anna Altmann von Neunburg v. W.
Auf Antrag der genannten Hypothekenobjekts⸗ besitzer wird gemäß § 82 des Hyp.⸗Ges., §§ 823 ff. der Z.⸗P.⸗O., wer auf die bezeichneten Ansprüche ein Recht zu haben glaubt, zur Anmeldung desselben spätestens im Aufgebotstermin vom Dienstag, 7. Juli 1896, Vormittags 9 Uhr, im dies⸗ gerichtl. Sitzungssaale unter dem Hinweis auf⸗ gefordert, daß im Falle der Unterlassung der An⸗ meldung die hypothezierten Ansprüche für erloschen erklärt und im Hypothekenbuche gelöscht werden.
Am 21. Juli 1895.
Kgl. Amtsgericht Neunburg v. W.
(L. S.) (gez.) Kopp, K. Amtsrichter.
Beglaubigt: Der K. Sekretär: (L. S.) Dürrbeck.
[38895] Aufgebot.
In dem Grundbuche des dem Gärtner Heinrich Golisch gehörigen Grundstücks Nr. 6 Nieder⸗Weichau stehen in Abtheilung III Nr. 6 aus der Urkunde vom 7. Juni 1862 für den Gärtner⸗Ausgedinger Christian Gerlach zu Nieder⸗Weichau 300 Thlr. Darlehn nebst 4 ½ % vom 24. Juni 1862 ab jährlich in halbjährigen Raten zu entrichtende Zinsen zufolge Verfügung vom 7. Juni 1862 eingetragen. Die Post ist angeblich getilgt und soll im Grundbuche gelöscht werden. Auf den Antrag des Grundstück⸗ eigenthümers, vertreten durch den Rechtsanwalt
2 Jonas zu Freystadt, werden deshalb die Rechts⸗ nachfolger des Hypothekengläubigers Christian Gerlach aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf die Post spätestens im Aufgebotstermin am 29. Januar 1896, Vormittags 10 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gericht anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren Ansprüchen auf die Post werden ausgeschlossen werden. 8. Freystadt, den 30. September 1895. Königliches Amtsgericht. 8 [38575] Aufgebot. 1 “
Der Schlachtermeister Wilhelm Brandt hierselbst hat das Aufgebotsverfahren beantragt wegen:
1) der Obligationen vom 2. Dezember 1811 und
2) vom 1. September 1798 bezw. des Zessions⸗ dokuments vom 9. Juni 1803, laut welcher Urkunden bei dem ihm gehörigen Wohnhause No. ass. 26 hierselbst nebst Zubehör 1
zu 1) 70 Thlr. = 210 ℳ nebst 5 % Zinsen zu Gunsten der minderjährigen Kinder weil. Schuh⸗ machermeisters Johann Georg Mackensen hierselbst,
2) 100 Thlr. = 300 ℳ nebst 5 % Zinsen für den Gastwirth Johann Habenicht zu Gandersheim
eingetragen stehen.
Die unbekannten Inhaber der vorbezeichneten Ur⸗ kunden und alle diejenigen, welche auf die betreffen⸗ den Hypotheken Anspruch machen, werden aufgefor⸗ dert, ihre Ansprüche und Rechte spätestens in dem auf den 13. Februar 1896, Morgens 10 Uhr, vor unterzeichnetem Gericht anberaumten Aufgebots⸗ termin anzumelden, widrigenfalls die fraglichen Hypothekurkunden dem Eigenthümer der verpfän⸗ deten Grundstücke gegenüber für kraftlos erklärt, die betreffenden Hypotheken auch — auf Antrag — ge⸗ löscht werden sollen.
Gandersheim, den 25. September 1895
Herzogliches Amtsgericht. (Unterschrift.)
[38887] Aufgebot. Die nachbezeichneten “ “ I. Peter Schemm, Ackersmann, in Wöllstein wohn⸗
haft, handelnd als Bevollmächtigter von:
1) Christine, geborene Färber, und deren Ehemann Christian Ernst, Sattlermeister, beide in Kreuznach wohnhaft,
2) Jacob Färber, Sattler, in Ganubickelhein rechtlich wohnhaft, zur Zeit in Magdeburg sich auf⸗ haltend,
3) Elisabetha, geborene Färber, und deren Ehemann Anton Hesch, Bäckermeister,
4) Anna Maria, geborene Färber, ohne Gewerbe, und deren Ehemann Johann Baptist Schönemann, Tünchermeister,
3 die sub 3 und 4 genannten in Büdesheim wohn⸗
5) Carl Färber, Kaufmann, in Gaubickelheim rechtlich domiziliert, zur Zeit als Soldat in Straß⸗ burg in Garnison, und
6) Margaretha Färber, Dienstmädchen, in Gau⸗ bickelheim rechtlich wohnhaft, zur Zeit in Frank⸗ hübe M. sich aufhaltend, emanzipierte Minder⸗ jährige;
II Friedrich Zahn, Ackersmann, in Gaubickel⸗ heim wohnhaft, handelnd als Kurator der emanzi⸗ pierten Margaretha Färber,
behaupten, daß die von ihnen vertretenen sechs Kinder der Eheleute Franz Färber und Elisabetha, geborene Schemm, nämlich Christine Ernst, Jacob Färber, Elisabetha Hesch, Anna Maria Schöne⸗ mann, Margaretha und Carl Färber, das Eigen⸗ thum der nachbezeichneten in dem Grundbuch der Gemeinde Gaubickelheim auf den Namen Weitzel Eberhard II. zu Gaubickelheim bezw. Arnold Elisa⸗ betha zu Gaubickelheim eingetragenen Grundstücke durch Erbsitzung erworben haben, und haben dies auch glaubhaft gemacht.
Auf Antrag der genannten Peter Schemm und Friedrich Zahn in ihren angegebenen Eigenschaften werden alle diejenigen, welche Ansprüche auf diese Grundstücke zu haben glauben, aufgefordert, diese ihre Ansprüche in dem hiermit bestimmten Auf⸗ gebotstermin vom Mittwoch, den 27. Novem⸗ ber 1895, Vormittags neun Uhr, bei dem unterzeichneten Amtsgericht unter dem Rechtsnach⸗ theile der Ersitzung geltend zu machen. Die Grund⸗ stücke sind ausweisleich des in dem auf der Gerichts⸗ schreiberei des unterzeichneten Amtsgerichts zur Ein⸗ sicht offen liegenden Grundbuchsauszugs folgende:
Gemarkung Gaubickelheim. 1) Flur I Nr. 215 ⁄10 — 49 qm Hofraithe das
orf, . 2) Flur XIII Nr., 381½10 — 106 qm Acker Im lauer. ““ Wöllstein, den 10. September 1895. EGFroßherzogliches Amtsgericht. 8 Dr. Vogel.
[38942] Aufgebot.
Der Häusler Vinzent Stefanides und dessen Ehe⸗ frau Johanna, geb. Barylla, zu Roschowitzdorf haben das Aufgebot zweier im Gemeindebezirk Roschowitzdorf belegener, im Grundsteuerbuch dieser Ortschaft mit Kartenblatt 2 Nr. 21 und 22 bezeich⸗ eneter, in das Grundbuch nicht aufgenommener Par⸗ zellen, nämlich 17 a 10 qm Wiese und 61 a Acker beantragt. Alle unbekannten Eigenthumsprätenden⸗ ten werden aufgefordert, spätestens in dem auf den 10. Dezember 1895, Vormittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte und Ansprüche anzumel⸗ den, widrigenfalls sie mit ihren Rechten aus⸗ geschlossen werden.
Kosel, den 28. September 1895.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung III. [38882] Oeffentliche Ladung.
Die unter Artikel 280 der Grundsteuermutterrolle des Gemeindebezirks Niederkrüchten auf den Namen Esser Gerhard und Konsorten in Merbeck aufgeführte Parzelle Flur 11 Nr. 690 im Ortsbusch Poalzung 0,28 a groß, wird von dem Ackerer Johann Dohmen in Merbeck in Anspruch genommen. Alle diejenigen, welche an die fragliche Parzelle Eigenthumsansprüche erheben, werden in Gemäßheit des § 58 des Gesetzes vom 12. April 1888 hierdurch aufgefordert, dieselben
spätestens in dem auf Mittwoch, den 15. Ja⸗
ften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.
138883]
Carl und Albertine, geb. Kuether,
nommen werden soll.
nuar 1896, Vormittags 9 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Amtsgericht anberaumten Termin geltend zu machen, widrigenfalls die Eintragung des Ackerers Johann Dohmen in Merbeck als Eigenthümer der fraglichen Parzelle ins Grundbuch erfolgen wird. Weuberg, den 27. September 1895. „ Königliches Amtsgericht. II.
[388944 Aufgebot. Es ist das Aufgebot beantragt: 1
I. von dem Landmann Hermann Ottens und seiner Ehefrau in Horst hinsichtlich der verloren gegangenen Obligation vom 27. Januar 1879 über die im Grundbuch von Horst Band VI Artikel Nr. 258 Abtheilung III Nr. 3 für Otto Witt in Offenau eingetragene Hypothek von 1000 ℳ, 8 8
II. von dem Rentier Martin Bielenberg in Horst hinsichtlich der verloren gegangenen Obligation vom 7. September 1878 bezw. Zessionsakte vom 29. No⸗ vember 1880 über die im Grundbuch von Horst Band I Artikel Nr. 35 Abtheilung III Nr. 8 für ihn eingetragene Hypothek von 960 ℳ,
III. von dem Hofbesitzer Henning Hoffmann in Reuenbrook hinsichtlich der verloren gegangenen zwei Obligationen vom 22. Juli 1820 und 23. August 1 Neuenbroo!
1835 über die im Grundbuch von Band I Artikel Nr. 45 Abtheilung III Nr. 2 und 5 für ihn eingetragene Hypothek von 240 ℳ und 240 ℳ,
IV. von dem Hobfbesitzer Martin Magens in Elskop hinsichtlich der beim Brande seines Wohn⸗ hauses verbrannten Urkunden, nämlich
1) Grundschuldbrief vom 28. September 1885 über die für die Wittwe Bertha Magens, gebor. Heiden⸗ reich, in Elskop im Grundbuch von Elskop Band I Artikel Nr. 8 Abtheilung III Nr. 4 eingetragenen Grundschuldrest von 4600 ℳ,
2) Kaufkontrakt vom 14. April 1861 über das für die Ebengenannte im Grundbuch von Krempe Band II Artikel Nr. 89 Abtheilung III Nr. 1 ein⸗ getragene Restkaufgeld von 3225 ℳ,
3) Obligation vom 25. Juni 1862 über die für die Ebengenannte ebendaselbst Abtheilung III Nr. 2 eingetragene Hypothek von 1125 ℳ,
4) Grundschuldbrief vom 11. August 1885 über die für die Ebengenannte ebendaselbst Abtheilung III Nr. 4 eingetragene Grundschuld von 4600 ℳ,
5) Grundschuldbrief vom 28. September 1885 über die für die Ebengenannte ebendaselbst Abtheilung III Nr. 5 eingetragene Grundschuld von 2000 ℳ,
6) Erundschuldbrief vom 28. September 1885 über die für die Ebengenannte ebendaselbst Abtheilung III Nr. 6 eingetragene Grundschuld von 3000 ℳ
Die Inhaber der Urkunden werden aufgefordert, spätestens in dem auf Freitag, den 24. April
1896, Vormittags 11 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermin ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzu⸗
lexgen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Ur⸗ kunden erfolgen wird.
Krempe, den 26. September 1895. Königliches Amtsgericht. Baur.
v““
Auf Antrag des Schäfers Johann Kuether zu Bial, Kreis Rummelsburg, vertreten durch den Justiz⸗Rath Wrede zu Schlawe, wird die verehelichte Tagelöhner Ernst Janke, Auguste Wilhelmine Friederike, geborne Heinrich, aus Sichts, geboren am 14. August 1854 zu Altbraa, Tochter der Einwohner Heinrich'schen Eheleute, welche im Jahre 1881 nach Amerika aus⸗ gewandert ist, aufgefordert, sich spätestens im Auf⸗
2
gebotstermine den 13. Juli 1896, Vormittags
11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer
Nr. 11, zu melden, widrigenfalls ihre Todeserklärung erfolgen wird. II F. 6/95. 1
Schlochau, den 25. September 1895. Königliches Amtsgericht.
38886] Aufgebot. 1.““
Der Gemeindevorsteher Wilhelm Hahn in Groß⸗ Schmöllen hat in seiner Eigenschaft als Abwesen⸗ heitsvormund des Mühlenmeisters Johann Gottlieb Ernst Zerbe, welcher am 28. Juni 1818 in Rosta⸗ schewo, Kr. Bomst, geboren ist, später in Gr.⸗ Schmöllen bei Züllichau gewohnt und sich von dort etwa im Jahre 1867 entfernt hat, die Todeserklä⸗ rung desselben beantragt. Der Mühlenmeister Zerbe wird aufgefordert, sich spätestens im Auf⸗ gebotstermine am 13. Juli 1896, Mittags 12 Uhr, im hiesigen Amtsgericht, Zimmer 7, zu melden, widrigenfalls er wird für todt erklärt werden.
Züllichau, den 29. September 1895.
Königliches Amtsgericht.
38890] Aufgebot.
Auf Antrag der Wittwe Johanne Krüer, geb. Althans, hierselbst, welche glaubhaft gemacht hat, daß sie die einzige Erbin ihres Vaters, des weil. Bäckermeisters Friedr. Carl Althans hierselbst ist, werden alle, die ein gleich nahes Erbrecht zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf Montag, den 25. No⸗ vember d. Is., Vormittags 9 Uhr, anbe⸗ beraumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigen⸗ falls die Antragstellerin als die einzige Erbin ange⸗ 1 Der nach dem Ausschluß sich Meldende und Legitimierende hat alle bis dahin über den Nachlaß getroffenen Verfügungen anzuerkennen, auch hat derselbe weder Rechnungsablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern, sondern seine Ansprüche auf das zu beschränken, was von der Erb⸗ chaft noch vorhanden ist.
Bückeburg, den 1. Oktober 1895.
Fürstliches Amtsgericht. Reiche.
[38888] Aufgebot.
Auf Antrag der Universalerbin der unverebelicht verstorbenen Elisabeth Caroline Auguste Lincke, nämlich der Schwester derselben, der unverehelichten Julie Caroline Johanna Lincke, vertreten durch den hiesigen Rechtsanwalt Dr. jur. von Bönninghausen, wird ein Aufgebot dahin erlassen:
1) alle, welche an den Nachlaß der hierselbst am 18. Februar 1895 unverehelicht verstorbenen Elisabeth Caroline Auguste Lincke Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu haben vermeinen;
2) alle diejenigen, welche den Bestimmungen des von der genannten Erblasserin in Gemeinschaft mit ihrer Schwester, der Antragstellerin, am
1. Mai 1889 hierselbst errichteten, am 14. März
1895 hierselbst publizierten Testaments, ins⸗ besondere der darin erfolgten Einsetzung der Antragstellerin zur Universalerbin und der Be⸗ rechtigung derselben, den gesammten Nachlaß der Erblasserin als ihr wohlerworbenes Eigenthum an sich zu nehmen, zu behalten und über den⸗ selben auf das freieste, sowohl unter Lebenden, als auch von Todeswegen, zu verfügen, wider⸗ sprechen wollen; und alle diejenigen, welche dagegen Widerspruch er⸗ heben wollen, daß die Antragstellerin das in der Böckmannstraße (Eigenthums⸗ und Hypotheken⸗ buch der ehemaligen Vorstadt St. Georg pag. 5153) belegene, auf den gemeinschaftlichen Namen der Antragstellerin und der Erblasserin geschriebene Grundstück, sowie alle auf den gemeinschaftlichen Namen der Antragstellerin und der Erblasserin geschriebenen Hypothekpöste, auf ihren alleinigen Konsens umschreibt, tilgt, mit Klauseln belegt und Klauseln tilgt, hiermit aufgefordert, solche An⸗ und Widersprüche bei der Gerichtsschreiberei des unterzeichneten Amts⸗ gerichts, Poststraße 19, 2. Stock, Zimmer Nr. 51, spätestens aber in dem auf Freitag, den 29. November 1895, 1 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin, im Justizgebäude, Dammthorstraße 10, Parterre links, Zimmer Nr. 7, anzumelden — und zwar Auswärtige thunlichst unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten — bei Strafe es Ausschlusses. Hamburg, den 28. September 1895. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für Aufgebotssachen. 1 (gez.) Tesdorpf Dr. 1 Veröffentlicht: Ude, Gerichtsschreibergehilfe [38891] Aufgebot. 8 Auf Antrag der Ehefrau des Maurers Rethmeier, Auguste, geb. Schmidt, zu Meinsen und der Ehefrau des Gastwirths Langbein, Louise, geb. Schmidt, zu Hamburg, Hammerbrookstraße wohnhaft, welche glaubhaft gemacht haben, daß sie die einzigen Erben ihres Bruders, des weiland Maschkrügers Hermann Schmidt zur Masch bei Bückeburg sind, werden alle, die ein näheres oder gleich nahes Erbrecht zu haben vermeinen, hierdurch aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf Montag, den 25. No⸗ vember d. Is., Vormittags 9 Uhr, anberaumten Aufgebotstermin anzumelden, widrigenfalls die An⸗ tragsteller als die einzigen Erben des ꝛc. Schmidt angenommen werden sollen. Der sich nach dem Ausschluß Meldende ist alle bis dahin über den Nachlaß getroffenen Verfügungen anzuerkennen schuldig, hat auch weder Rechnungsablage noch Ersatz der erhobenen Nutzungen zu fordern, sondern seine Ansprüche auf das zu beschränken, was von der Erb⸗ schaft noch vorhanden ist. 8— Bückeburg, den 1. Oktober 1895. Fürstliches Amtsgericht. Reiche.
[38885] Aufgebot.
Auf Antrag des Nachlaßpflegers Kaufmanns Eduard Schneider zu Sorau werden die unbekannten Erben resp. Rechtsnachfolger der am 22. Januar 1895 zu Sorau verstorbenen minderjährigen Bertha Gertrud Tzschentke aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß spätestens im Aufgebotstermine den 14. Juli 1896, Vormittags 11 ½ Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, Terminszimmer Nr. III, anzumelden, widrigenfalls der Nachlaß dem Fiskus zugesprochen werden wird.
Sorau, den 28. September 1895.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung III.
[38878] Oeffentliche Bekanntmachung.
Der am 18. September 1893 zu Berlin ver⸗ storbene Tiefbauunternehmer Karl Theodor Johann Erdmann hat in seinem am 19. August 1895 publi⸗ zierten Testament vom 17. September 1872 seine Geschwister resp. Geschwisterkinder sowie den Herrn Paul Wegener, Sohn der verstorbenen Frau Laura Wegener, geb. Kremer, bedacht.
Berlin, den 27. September 1895. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 95.
[38954]
Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage ist der herrenlose Nachlaß des am 29. März 1870 zu Braunsberg verstorbenen Färbermeisters Johann Glaß dem landesherrlichen Fiskus zugesprochen worden.
Braunsberg, den 29. September 1895.
Königliches Amtsgericht. 8
[38948] Bekanntmachung. Das Verfahren, betreffend das Aufgebot der Nach⸗ laßgläuhiger und Vermächtnißnehmer des am 16. März 1895 zu Breslau, seinem Wohnsitze, verstorbenen Kaufmanns Adolf Selten wird für beendigt erklärt.
Breslau, den 30. September 1895 1 Königliches Amtsgericht.
8
[38952] Bekanntmachung.
Auf den Antrag des Justiz⸗Raths Naschinski in Posen als Pflegers für den Nachlaß des Zahlmeisters August Meißner aus Posen hat das unterzeichnete Gericht am 19. September 1895 für Recht erkannt:
Die von Frau Josefa Bastian, geb. Bialek, aus Posen sowie von der verehelichten Marie Hübenett aus Breslau und ihren Kindern Paul und Elisabeth angemeldeten Erbansprüche an den Nachlaß des im April 1893 zu Falkenstein verstorbenen Zahlmeisters Friedrich Theodor August Meißner aus Posen werden vorbehalten. Alle übrigen Erbansprüche an diesen Nachlaß werden ausgeschlossen.
Posen, den 21. September 1895.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.
[38945] Bekanntmachung. 1
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten König⸗ lichen Amtsgerichts vom 18. September 1895 sind die unbekannten Erben der am 27. Juli 1893 zu Absteinen verstorbenen Altsitzerwittwe Heinriette Wolff, geb. Kruck, mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß gemäß § 494 f. I. 9. A. L.⸗R. aus⸗ geschlossen.
Stallupönen, den 23. September 1
Koönigliches Amtsgericht.
Nachmittags
[38953] Bekauntmachung. 8 Das Sparkassenbuch Nr. 8102 der Spa r Leihkasse zu Stade lautend über 667 ℳ 92 ₰ ist auf Antrag des Johann Heinrich Kühlcke in Stade durch Ausschlußurtheil vom 28. September 1895 für kraftlos erklärt. “
Stade, den 1. Oktober 1895. 1 Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 23. September 1895.
Neidhart, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Hüttners und Bahnhofs⸗ arbeiters Adam Liebert zu Opperz erkennt das König⸗ liche Amtsgericht zu Neuhof durch den Königlichen Amtsrichter Greib ꝛc. für Recht: .
Die unter dem 4. Oktober 1848 ausgefertigte Schuldverschreibung über die Post: 350 Gulden für den Zollamtsdiener Kreß in Münden lt. Obligation vom 4. Oktober 1848 und Kaufbrief vom 3. März 1852 — eingetragen je in Abtbeilung III unter Nr. 1 der Grundbücher Art. 22 Opperz, Art. 110 Niederkalbach und Art. 320 Mittelkalbach — wird für kraftlos erklärt. . b Greib.
[38946]
[389388 Im Namen des Königs! Verkündet am 1. Oktober 1895. 1 Kremer, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag des Bergmanns Johann Heinrich Todeskino zu Altenessen erkennt das Königliche Amtsgericht zu Essen durch den Amtsrichter Marcus für Recht:
Das Hypothekendokument über folgende im Grund⸗ buch von Altenessen Bd. 118 Bl. 48 Abth. III eingetragene Post:
.2) Siebenhundertfünfzig Thaler gegen 5 % Zinsen Restkaufgeld für Eheleute Joh. Diedr. Foerster und Gertrud, geb. Franke, zu Altenessen aus dem Ver⸗ trage vom 24. März 1862, auf Nr. 1 bis 3 Titel⸗ eingetragen zufolge Verfügung vom 1. Juli
868 wird für kraftlos erklärt.
[38934] Bekanntmachung. .
Durch Urtheil des unterzeichneten Gerichts vom 24. d. Mts. ist der Hypothekenbrief (Hypotheken⸗ schein), welcher gebildet ist über die auf dem Grund⸗ buchblatte des im Grundbuche des Königlichen Amtsgerichts I zu Berlin von Berlin Band 13 Nr. 959 in Abtheilung III Nr. 8 für den früheren Stadtwachtmeister, späteren Seidenknopfmachermeister Christian Heinrich Wilhelm Gerhardt zufolge Ver⸗ fügung vom 24. September 1850 eingetragene Leib⸗ rente von jährlich 20 Thaler für kraftlos erklärt.
Berlin, den 28. September 1895.
Königliches Amtsgericht I. Abtbeilung 81.
[38899] Bekauntmachung.
Auf den Antrag der Wittwe Wilh. Beküwe, Maria, geb. Hoppe, zu Bonenburg hat das Königl. Amtsgericht zu Warburg am 20. September 1895. für Recht erkannt:
Die Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Bonenburg Bd. I Bl. 18 Abth. III Nr. 1 eingetragene, auf Nr. 2, 4, 5, 7 ruhende Hypothek von 49 Thlr. 29 Sgr. Kaution aus dem Kontrakt vom 18. Mai 1868 zur Deckung gegen Hypotheken⸗ schulden für den Maurer Josef Temme zu Bonen⸗ burg, eingetragen zufolge Verfügung vom 9. Januar 1869, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebots trägt die Antragstellein.
[38657] Am 27. September 1895 ist folgendes Ausschluß⸗ urtheil ergangen:
Der über die Post Berge Band I. Art. 8 Abth. III Nr. 1 — 230 Thaler an Müller Wicke zu Berge — gebildete Hypothekenbrief wird für kraftlos erklärt.
Homberg, den 30. September 1895.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. [38588] Im Namen des Königs! Verkündet am 25. September 1895.
Schorstein, Gerichtsschreiber.
Auf den Antrag 8b
1) der Synagogengemeinde zu Bartschin,
2) des Gastwirths Josef Janiszewski in Bartschin, beide vertreten durch den Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Sußmann in Bromberg, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Labischin durch den Amtsrichter Pohlmann für Recht:
Das Hypothekendokument über die im Grundbuche von Bartschin Blatt 70 Abtheilung III Nr. 6 für die Salarienkasse in Schubin, für die Kantorfrau Karoline Krause und den Gutsbesitzer Kunkel in Bartschin antheilweise eingetragene und von hier auf das Grundbuch von Bartschin Blatt 116 Ab⸗ theilung III Nr. 1 übertragene Post von 156 Thlrn. 19 Sgr. 8 Pf. nebst 5 % Zinsen, welches Dokument besteht aus dem Hypothekenschein vom 3. Juli 1852 und der Ausfertigungen der Kaufgelderbelegungs⸗ verhandlungen vom 29. März 1852 und des Zuschlags⸗ vom 6. Februar 1852, wird für kraftlos erklärt.
[38937]
Durch Ausschlußurtheil vom 26. d. M. ist die Urkunde über die am 23. November 1859 in das Feir Sbänue von Oberquembach zu Gunsten des
eter Söhngen II. von da und zu Lasten der Ehe⸗ eute Konrad Frischholz von da eingetragene Hypothek von 30 Thlr. 7 Sgr. 6 Pfg. für kraftlos erklärt.
Braunfels, den 28. September 1895.
Königliches Amtsgericht. [38955] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom 27. September 1895 sind nachfolgende Urkunden:
1) a. Die Schuldurkunde vom 31. August 1862 nebst Hypothekenbuchauszug vom 6. September 1862, lautend über 49 Thaler 29 Sgr. 6 Pf., verzinslich zu 4 ½ %, sowie
b. die Schuldurkunde vom 26. November 1863 nebst Hypothekenbuchauszug vom 5. Dezember 1863, lautend über 49 Thaler 29 Sgr. 6 Pf., ver⸗ zinslich zu 4 ½ %, und zwar zu a. und b. für den Gutsbesitzer Johann Friedrich Wunderling zu Herms⸗ dorf, im Grundbuch von Hermsdorf Band I Artikel 35 Abth. III Nr. 3 und 4 auf dem auf den Namen des am 4. April 1893 verstorbenen hüneslers Heinrich Ruhbaum eingetragenen Grund⸗ lücke;
2) a. die Schuldurkunde vom 5./6. Juli 1859
nebst Hypothekenbuchauszug vom 6. Juli 1859 und Hypothekenbuchauszug vom 13. April 1860, lautend über 200 Thaler Kurant, verzinslich zu 5 %,
b. die Schuldurkunde vom 8. Februar 1860 nebst Hypothekenbuchauszug vom 14. Februar 1860 und 13. April 1860, lautend über 425 Thaler Kurant, verzinslich zu 5 %, 1
c. die Schuldurkunde vom 15. September 1875 nebst Hypothekenbrief vom 21. September 1876, zu a.—- e. für den Handelsmann Friedrich Schulze zu Magdeburg⸗Neustadt, eingetragen auf dem dem Schmied Friedrich Schlüter zu Magdeburg⸗Neustadt
ehörigen Grundstücke im Grundbuch von Neustadt Pand 14 Blatt 821 Abtheilung III Nr. 2, 4 und 5, sub a. und b. ursprünglich für den Kaufmann Friedrich Schridder zu Magdeburg, sub c. für den Handelsmann Wilhelm Darius zu Neustadt einge⸗ tragen und sämmtlich am 9. Oktober 1880 auf den vorbenannten Handelsmann Friedrich Schulze zu Neustadt umgeschrieben; “
3) die Schuldurkunde vom 14. April 1838 nebst Hypothekenbuchauszug vom 20. April 1838, lautend jetzt noch über 21 Thaler 15 Sgr. 8 ½ Pfennig nebst 4 %
insen, eingetragen für Andreas August Heinrich
cht zu Groß⸗Santersleben im Grundbuch von Hohenwarsleben Band IV Artikel 155 Abtheilung III Nr. 1 auf dem dem Oekonom Eustachius Grabau daselbst gehörigen Grundstück Planstück 76 b. — die Schuldurkunde lautete ursprünglich über 43 Thaler 1 Sgr. 6 Pfennige für die Geschwister Friedrich Heinrich Hecht und Andreas August Hein⸗ rich Hecht zu Groß⸗Santersleben,
für kraftlos erklärt worden. 1
Magdeburg⸗Neustadt, den 30. September 1895.
Königliches Amtsgericht. N. Abtheilung, 5. 8
[38949] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ richts vom 25. September 1895 sind:
a. das über die in Abtheilung III Nr. 1 des Grundbuchs von Klein⸗Radden Band I Blatt Nr. 16 für den Gemeindevorsteher Erdmann Droas zu Klein⸗Radden eingetragenen 900 ℳ gebildete Hypo⸗ thekendokument;
b. die über die in Abtheilung III unter Nr. 3 ⁴ des Grundbuchs von Schenkendorf Band I Blatt Nr. 2 für den Mühlenbesitzer Gustav Voigt zu Hohenbucko eingetragenen 100 Thaler gleich 300 ℳ gebildete Hypothekenurkunde und
c. die über die in Abtheilung III Nr. 2 des Grundbuchs von Waldow Band I Blatt Nr. 15 für den Milchpächter Johannes Breyer eingetragenen 105 Thaler gleich 315 ℳ gebildete Hypotheken⸗ urkunde
für kraftlos erklärt und
d. die eingetragenen Gläubiger bezw. deren unbe⸗ kannte Rechtsnachfolger hinsichtlich der im Grund⸗ buche von Luckau Band III Blatt Nr. 169 in Ab⸗ theilung III Nr. 2 2u. 3 auf Grund des Erbrezesses vom 9. März 1859 eingetragenen und angeblich ge⸗ tilgten Hypothekenforderungen von je 25 Thalern gleich 75 ℳ Muttererbe
1) des Karl Friedrich Hermann Luchmann, ge⸗ boren den 3. Juni 1846, und
2) des Johann Karl Friedrich boren den 6. Juli 1848,
mit ihren Ansprüchen auf die genannten Posten ausgeschlossen. 1“
Luckau, den 25. September 1895.
Königliches Amtsgericht. Abtheilung II. Im Namen des Königs!
[38935] Verkündet am 25. September 1895. Schneeweiß, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag 1) des Halbbauers Johann Gottlieb Schlief aus Seeren, 2) des Arbeiters Wilhelm Fritsche aus Zielenzig, 3) der verwittweten Töpfermeister Wilhelmine Haegel, geborene Lüpke, aus Zielenzig, vertreten durch den Rechtsanwalt Hentschel aus
Zielenzig,
Fennt das Königliche Amtsgericht zu Zielenzig für Kecht:
1) das Hypothekendokument, bestehend aus dem Erbrezeß vom 17./21. Juni 1872 und dem Hypo⸗ thekenauszuge vom 13. Juli 1872, betreffend die im Grundbuche von Seeren Band I Nr. 29 in Abthei⸗ lung III unter Nr. 4 für den Halbbauer Johann Gottlieb Schlief aus Seeren und seine vier Ge⸗ schwister, nämlich:
a. die verehelichte Büdner Straß, Pauline Auguste, geb. Schlief, zu Selchow,
b. den Dienstknecht Carl Wilhelm Constantin Schlief zu Seeren,
c. die verehelichte Bauer Ullbrich, Hermine Ida Amalie, geb. Schlief, zu Grunow,
d. die unverehelichte Schneiderin Emma Emilie Schlief zu Liebuch,
eingetragenen 1300 Thaler (eintausend dreihundert Thaler) nebst fünf Prozent Zinsen, Vatererbe,
2) a. das Hypothekendokument, betreffend die im Grundbuche von Zielenzig Band 13 Nr. 478 in Abtheilung III Nr. 5 für den Arbeiter Wilhelm Fritsche aus Zielenzig eingetragenen 500 (fünfhundert) Mark, nebst vier Prozent Zinsen, Darlehen,
b. das auf den Namen des Arbeiters Wilhelm Fritsche aus Zielenzig in Höhe von 1087 ℳ 75 ₰ (eintausend und siebenundachtzig Mark fünfund⸗ siebenzig Pfennig) ausgestellte Sparkassenbuch Nr. 7951 der städtischen Sparkasse zu Zielenzig,
3) die im Grundbuche von Zielenzig Band III Nr. 303, und zwar in Abtheilung III
a. unter Nr. 4 für die Anna Maria Roth ein⸗ getragenen 12 Thaler 5 Groschen 11 ½ Pfennig (zwölf Thaler fünf Groschen elfeinhalben Pfennig), Vatererbe, aus dem Rezeß vom 28. April 1785,
b. unter Nr. 8 für Eva Rosine Mittelstedt, geb. Wothe, eingetragenen 100 Thaler (einhundert Thaler) rückständiges Kaufgeld, b
c. unter Nr. 9 für den Schuhmachermeister Johann Gottlob Mittelstedt eingetragenen 25 Thaler (fünd⸗ undzwanzig Thaler) rückständiges Kaufgeld, nebst fünf Prozent Zinsen,
d. und die etwaigen, über die Posten ad 3 a. bis c. gebildeten Hypothekendokumente,
werden, und zwar die ad 3 a. bis c. angegebenen Hypothekenforderungen zwecks Löschung, für kraftlos erklärt und die Gläubiger beziehungsweise deren Rechtsnachfolger bezüglich der Hypothekenforderungen ad 3 a. bis c. mit ihren Ansprüchen auf dieselben ausgeschlossen.
Zielenzig, den 25. September 1895.
Königliches Amtsgericht.
1¹. “
Luchmann, ge⸗