1895 / 256 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 25 Oct 1895 18:00:01 GMT) scan diff

bildete ein von dem Chormeister Zander komponierter „Gruß Beifall erzielte. eine Reihe von

besonders lebhaften schönem Vortrag

Straßburg“, der

rau Lieban⸗Globig sang mit

an

2 verschiedenen Stimmungscharakters; hervorragend ihr solche, in welchen Frohsinn und naives Empfinden zum

kommen, wie ungert’'s „Philinen's Schuhe“,

„Wiegenlied fürs Püppchen“, welches auf Verlangen wiederholt wurde,

und C. Hildach's „Spatz und Spätzin“.

im wohlklingende

musikalisch man in

geschulte Stimme

zu Herzen von Schubert,

und gut gebildetem, Liedern

Der Baritonist Arthur van Eweyk,

Lieder⸗Abend

ließ, hatte für diesen 8 Ausnahme ie

Kompositionen gewählt, mit Carissimi und. Schubert, den Abend Stimme des begabten Sängers erschien 5 der Vortrag belebter und ergreifender,

iede von Tschaikowski „Inmitten des Balles“, bei Kahn's Lied „Der eerrmann Hutter's „Bergfahrt“ Dacaporufe erfolgten. Die Klavierbegleitung wurde von Herrn E. Behm lobenswerth aus⸗

Gärtner“ und

geführt.

hören.

der Legende der Violine, von

Arie der Gertraudis aus

Gmünd“ mit Begleitung

Solovorträge auf seinem Instrument. beifällig aufgenommen.

b Das am Abend des Einweihungstages in der Kaiser Friedrich⸗ Gedächtnißkirche zum Besten der inneren Ausstattung derselben gegebene Konzert erfreute sich, wie uns nachträglich berichtet wird, eines zahlreichen Besuchs und war in allen seinen Theilen wohl⸗ r . 8 v Als Gesangssolisten wirkten mit die Königliche Hof⸗ Hetenhetge Rixdorf, Schöneberg, Deutsch⸗Wilmersdorf und Char⸗

0 Nach langer Debatte

gelungen.

Opernsängerin Frau Helene Lieban⸗Globig, deren hervorragendes K eine in Berlin bisher nbekannte Sängerin, Fräulein Emmy von 1eeee. eine Ver⸗

erin Professor Stock⸗ 's, die durch den Wohllaut und die gute Schulung einer Die Instrumentalmusik hatte in den Herren Lüdemann (Cello) und Grabert (Orgel) ebenfalls vorzügliche Vertreter, und der Kirchenchor der neuen Gemeinde bewährte sich auf

önnen keines neuen Lobes bedarf, und

der bekannten Violinistin und Schü

prächtigen Altstimme auffiel.

das beste.

Im Königlichen in folgender Besetzung 8 ödlinger; Tamino:

Herr Lieban; Papagena:

Opernhause geht in Scene:

. Die Altistin Fräulein Clara von Senfft, deren künstlerische Leistungen bereits mehrfach Anerkennung gefunden haben, gab gestern Saal der Sing⸗Akademie einen Lieder⸗Abend. 2 1 vereinigt sich mit gehendem Vortrag, Schumann, von Keudell, Franz und Anderen erkennen konnte. Der Pianist Ernest utcheson erfreute durch einige sicher und ausdrucksvoll gespielte lavierstücke von Schubert, Heymann, Hutcheson und von Schlözer. Beiden Vortragenden wurde reicher Applaus gespendet, der auch der trefflichen Klavierbegleitung des Dr. H. Reimann galt. 8 der am Donnerstag nach einer längeren Pause sich wieder im Saal Bechstein hören vorzugsweise zweier Gesänge eröffneten. Die klangvoller

Im Konzertsaal, Petedamerxdef Nr. 9, ließ sich an dem⸗ selben Abend die bereits bekannte Altistin Clara Wollenberg Unter den zahlreichen Gesängen gefielen ganz besonders Schumann's venetianische Lieder und die hier 8 wenig bekannte 1 „Der R. L. Herman, bei deren Ausführung der Komponist die Begleitung am Klavier und Professor Waldemar Meyer die obligate Geigenstimme über⸗ nommen hatte. Jeder der Herren erfreute außerdem noch durch einige Sämmtliche Vorträge wurden

morgen Mozart's Sarastro: Herr Herr Naval; Königin der Nacht: Frau Herzog; amina: Fräulein Hiedler; Papageno: Herr Krolop; Monostatos: Fräulein Dietrich; Sprecher:

drei Damen: Fräulein Kopka, Fräulein Rothauser, Frau Götze; drei

Genien: Damen dirigiert.

elangen usdruck H. Hermann’s verkauf ist Im

Lustspiel „Frauenlob“ zur ersten Ihre kräftige, Lindner, von Heebesber von Matkowsky, Vollmer, Keßler,

wie rahms,

moderne von

stand die rathung. Ausschuß hat die Vorberathun Vorschläge des Magistrats zur

die nördlichen Weißensee

als sodaß bei dem

Geiger von u Kanner Chaussee), 6) Rummelsburg bis zur 7) Kolonie

Eingemeindung annehmen.

Pankow, ö ttenburg im vollen Umfange.

namentlicher Abstimmung zunächst 56 Stimmen abgelehnt und

err Betz;

Weitz, Krainz, Pohl. Die Nachmittags⸗Vorstellung am kommenden Sonntag in Krolls Theater „Hänsel und Gretel“ (Damen Dietrich und Egli) sowie das Ballet „Slawische Brautwerbung“ beginnt um 2 ½⅛ Uhr. veraeeelaß kostet 3 und 2 ℳ, ein Stehplatz 1 ℳ%ℳ Der Billet⸗ m Königlichen Schauspielhause. Königlichen Schauspielhause Theodor Wolf's „Niemand weiß es“ und Rudolf Aufführung. Die Damen P Mavyburg, Hausner, die Herren Klein, Hertzer, Molenar treten darin auf. Beide Stücke sind vom Ober⸗Regisseur dekorative Einrichtung ist vom Ober⸗Inspektor Brandt. Das Berliner Theater Shakespeare's „König Lear“ mit Dr. Max Pohl in der Titelrolle vor. Im Theater Unter den Linden der Weinberger⸗Wittman'schen Operette „Die Karlsschülerin“ auf Mittwoch, den 30. Oktober, festgesetzt. Balletmeister J. Reisinger neu einstudiertes Ballet.

Mannigfaltiges.

In der gestrigen öffentlichen Sitzung der Stadtverordneten 1 der Eingemeindung von Vororten zur Be⸗ er von der Versammlung am 21. Februar niedergesetzte

nnahme zu empfehlen, jedoch noch Vororte Reinickendorf, aufzunehmen, dagegen den Uebungsplatz der Berliner Garnison (Tempelhofer Feld) auszuschließen. gemeindet werden: 1) Charlottenburg mit Ausnahme des nördlich der Berlin⸗Hamburger Eisenbahn belegenen Theils, Wilmersdorf und Schöneberg bis zur Ringbahn, 8 und Rixdorf bis zur Ringbahn bezw. der Kaiserstraße (Rixdorf⸗ 4) Treptow ganz, Schlesischen bezw. Verbindungsbahn, Friedrichsberg wiederum bis 8) Weißensee (beide), 9) Pankow und 10) Reinickendorf. genaue Feststellung der Begrenzung . soll der Magistrat demnächst eine neue Vorlage Stadtverordneter Mommsen und Genossen beantragten den Ausschluß der nördlichen Vororte von der Eingemeindung, Stadt⸗ verordneter Singer dagegen die Eingemeindung von Reinickendorf, Lichtenberg, Rummelsburg, Stralau, Treptow,

schusses mit 71 gegen 43 Stim men angenommen. waren hiernach gefallen und die zur durch den Beschluß erledigt. Sodann bewilligte die Versammlung, unter Vorbehalt der Vorlegung eines speziellen Kostenanschlags, die Kosten bis zur Höhe von 30 000 zur baulichen Instandsetzung de. ehemaligen Frauen⸗Siechenanstalt, Gitschinerstraße 104/105, als Hilfs⸗ krankenstation, sowie die Regulierung der Schlesischenstraße. Vorlage wegen Verlegung der sogenannten Kirchhofstraße in der Hasenheide wurde noch einmal an den Ausschuß zurückgegeben.

Der geschäftsführende Ausschuß der Berliner Gewerbe⸗ Ausstellung 1896 hat in einer am Mittwoch Abend abgehaltenen Sitzung mit 12 gegen 4 Stimmen in Abweichung von seiner

Kapellmeister Weingartner Maßgabe der

Ein stellungsgebäude Arbeitsausschuß S morgen

othar's dreiaktiges oppe,

Grube in Scene gesetzt. Die bereitet eine Aufführung von ist die Erstaufführung

Der Operette folgt ein vom

beendigt und beschlossen,

Pankow und die beiden

die Hochschule.

Danach würden ein⸗

2) Deutsch⸗ 3) Hasenheide

5) Stralau vollständig,] „Austria“ zur Verbindungsbahn, Ueber die und die Bedingungen der

seien.

früheren Entscheidung vom 9. April dustriehalle und Dauer der balten. Dieser von der Mehrheit für nothwendig erachtete Entschluß, von einer abendlichen elektrischen Beleuchtung der eigentlichen Aus⸗

daß der gesammte Ausstellungskomplex für elektrischer Beleuchtung bis Mitternacht offen bleibt. Außerdem wird darauf aufmerksam gemacht, daß die Rotunde des Haupt⸗Aus⸗ stellungsgebäudes, der Hörsaal des Gebäudes für Chemie und Optik und auf Wunsch der Betheiligten für deren Rechnung alle außerhalb der Gebäude befindlichen Ausstellerpavillons dem ursprüng⸗ lichen Plan gemäß mit elektrischem Licht versehen werden.

Marienwerder, 24. Oktober. In Gastrow wurde gestern Abend das Haus des Eigenthümers v durch F Dabei fanden drei Kinder eines Arbeiters

Hannover, 24. Oktober. Das neuerbaute Elektrotechnische Institut der hiesigen Technischen Hochschule wurde heute von dem Minister der feierlich eröffnet. Zivil⸗ und Militärbehörden nahmen an der Feier theil. wurde durch eine Rede des Rektors, Professors Frank eingeleitet.

S hielt der Minister eine längere Ansprache und verkündete die die Allerhöchsterseits verliehenen Auszeichnungen. Mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König erklärte der Minister sodann das neue Institut für eröffnet.

Wien, 24. Oktober. wie „W. T. B.“ des Rektors dadurch zu einem den Chargierten der beim Betreten der Aula von einem Theil der an⸗ wesenden Studierenden der Eintritt als nichtschlagende Verbindungen nicht zum Schlägertragen berechtigt Es erhob sich ein ohrenbetäubender Lärm, dauerte, bis die nichtschlagenden Verbindungen hinausgedrängt waren. Ein Student wurde bei der Schlägerei durch einen Kopfhie Der Prorektor, Professor Müllner hatte vergeblich zu Gunsten des Eintritts der „Austria“ und „Norica“ zu vermitteln gesucht.

. . 2 * 8

1t beschlossen, die große In⸗ sonstigen Ausstellungsgebäude nur nach natürlichen Beleuchtung offen zu

die

ändert hinzufügt, die

jedoch, wie der daran nichts, Besucher bei

Abstand zu nehmen,

seiner Mittheilung

euer zerstört. n den Flammen den Tod.

eistlichen ꝛc. Angelegenheiten D. Dr. Bosse Die Lehrkörper, die Studierenden, die J; der ieselbe

Nach der Feier besichtigte der Minister

In der hiesigen Universität kam es, meldet, vor der heutigen Feier des Amtsantritts Tumult in und vor der Aula, b. katholischen Verbindungen „Norica“ un wurde,

verwehrt da sie

der so lange

verletzt.

. wurde in der Antrag Singer mit 58 gegen hierauf der Antrag des Aus⸗ Die übrigen Anträge ache eingegangenen Petitionen

Die

Bres lau, 25. Oktober. Adjutant weiland Seiner Majestät des Kaisers Wilhelm I., Generai der Kavallerie Prinz Friedrich Wilhelm zu Hohenlohe⸗Ingelfingen, 1 berichtet, gestern in Koschentin ge

Leipzig, 25. Oktober. des Raths und der Stadtverordneten unter Führung des Ober⸗ Bürgermeisters Dr. Georgi überreichte heute Vormittag dem Reichsgerichts⸗Präsidenten von Oehlschläger und dem Ober⸗ Reichsanwalt von Tessendorff die Ehrenbürgerbriefe der Stadt Leipzig.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Zweiten Beilage.)

Nach Schluß der Redaktion eingegangene

Depeschen.

(W. T. B.) Der General⸗

t, wie die „Schles. Ztg.“ torben.

(W. T. B.) Eine Deputation

om 25. Oktober orgens.

S=

40 R.

sius

Stationen.

Wind. V Wetter.

Temperatur in 0 Cel⸗

[50 C.

Belmullet.. Aberdeen .. Christiansund Kopenhagen. Stockholm. Haparanda . St. Petersbrg. Moskau ...

Cork, Queens⸗ rown... Cherbourg. EI“ ylt mburg.. winemünde 7 Neufahrwasser 752 Memel 751

Herns C1I1I ünster 751 Karlsruhe .. 755 Wiesbaden. 755 München .. 755 Chemnitz .. 756 Berln 754 TT1111165 Breslau.. 754 Ile d'Aix.. 757 SSO ʒ... . 7749 still wolkenlos 14 17868 still bedeckt 16 ¹) Gestern Gewitter. ²) Reif. ³) Reif. ⁴¹) Nachts Regen. ⁵) Reif. ⁶) Reif. ⁷) Nachts Regen. Uebersicht der Witterung.

Das Minimum, welches gestern über Südskandi⸗ navien lag, ist westwärts nach der Nordsee fort⸗ geschritten und scheint sich nach und nach auszufüllen; ein Gebiet relativ hohen Luftdrucks liegt über füentreich und Deutschland. Bei meist schwacher

wolkenlos bedeckt Regen bedeckt

SO0oo SDO Sbo

heiter

g wolkenl. ²) wolkenlos halb bed. bedeckt

bedeckt heiter 3 Nebel wolkig) bedeckt ) wolkenl.⁵) wolkenl. /8) bedeckt

WNW l bedeckt) wolkig

S SSO SO N

O

S SW NW

0Odde SSacSbbSbsbhboehdeeeneseee

üdlicher bis westlicher Luftströmung ist das Wetter in Deutschland andauernd kühl und stellenweise heiter; vielfach ist Regen gefallen. Die Morgen⸗ temperatur liegt an der Küste bis zu 6 ½, im Binnen⸗ lande bis zu 7 ½ Grad unter dem Mitttelwerthe; meistens fanden Niederschläge statt. An der deutschen Nordsee wurde vielfach Wetterleuchten, auf Borkum auch Gewitter beobachtet. Deutsche Seewarte.

rEEaaaaeeeaaeeeeeee Theater.

Königliche Schauspiele. Sonnabend: Opern⸗ haus. 142. Vorstellung. Die Zauberflöte. Oper in 2 Aufzügen von Wolfgang Amadeus Mozart. Dichtung nach Karl Ludwig Giesecke von Emanuel Schikaneder. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Dirigent: Kapellmeister Weingartner. An⸗

fang 7 ½ Uhr. Schauspielhaus. 231. Vorstellung. 111““ 1

11“

Zum ersten

J

Male: Niemand weiß es. 3 Bilder von Theodor

Wolf. In Secene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max

Grube. Dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor

Brandt. Zum ersten Male: Frauenlob. Lust⸗

spiel in 3 Aufzügen von Rudolph Lothar. In Scene

heiess vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang r.

Sonntag: Opernhaus. 143. Vorstellung. Der Prophet. Große Oper in 3 Akten von Giacomo Meyerbeer. Text nach dem Französischen des Eugéène Scribe, deutsch bearbeitet von Ludwig Rellstab. Ballet von Emil Graeb. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 232. Vorstellung. Niemand weiß es. 3 Bilder von Theodor Wolf. Frauenlob. Lustspiel in 3 Aufzügen von Rudolph Lothar. Anfang 7 ½ Uhr.

Dentsches Theater. Sonnabend: Zum ersten Male: Robinsons Eiland. Komödie in 4 Auf⸗ zügen von Ludwig Fulda. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Don Carlos. Abends 7 ½ Uhr: Zum ersten Male wiederholt: Robinsons Eiland.

Montag: Der Meister von Palmyra.

Berliner Theater. Sonnabend: Götz von Berlichingen. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Die Grille. Abends 7 ½ Uhr: Nachruhm.

Montag: Nachruhm.

Lessing ⸗Theater. Sonnabend: Gräfin Fritzi. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag, 3 Uhr Nachmittags (volksthümliche Preise): Der Herr Senator. Abends 7 ½ Uhr: Der Dornenweg. 8

Montag: Gräfin Fritzi.

Residenz-Theuter. Direktion: Sigmund Lautenburg. Sonnabend: Der Rabenvater. Schwank in 3 Akten von 82 Fr. Fischer und Josef Jarno. Vorher: Aber die Ehe! Komödie in 1 Akt von P. Linsemann. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag und folgende Tage: Der Rabenvater. Vorher: Aber die Ehe!

Friedrich⸗-Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25 26. Sonnabend: Gastspiel der Liliputaner. Jeden Abend 7 ½ Uhr: Die Reise nach dem Mars.

Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a./5.

Sonnabend: Der Millitärstaat. Schwank in 4 Akten von Gustav von Moser und Thilo von Trotha. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag: Zum ersten Male: Der tapfere Cardunois. (L'héroique Cardunois.) Schwank in 3 Akten von Alexandre Bisson. Deutsch von Lou Brion. In Scene gesetzt von Sigmund Lautenburg. Vorher: Zum ersten Male: Zehn⸗ tausend Fuß hoch! Plauderei in 1 Akt von Fritz Wangenheim. Regie: Siegfried Jelenko.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Francillon.

Montag (9. Abonnements⸗Vorstellung): Der tapfere Cardunois. Vorher: Zehntansend Fuß hoch.

Theater Unter den Linden. Dieektion: Julius Fritzsche. Sonnabend: Mit neuer Ausstattung: Der goldne Kamerad. Operette in 3 Akten, nach einer Idee aus Bret Harte's Erzählungen, von Hermann Hirschel. Musik von Louis Roth. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Hierauf: Phantastisches Ballet⸗Divertissement, arrangiert vom Ballet⸗ meister Herrn Jean Reisinger. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag: Der goldne Kamerad.) Hierauf: Phantastisches Ballet⸗Divertissement.

Mittwoch, den 30. Oktober: Mit neuer Aus⸗ stattung: Zum ersten Male: Neu! Die Karls⸗ schülerin. Operette in 3 Akten von Hugo Witt⸗ mann. Musik von Charles Weinberger (Komponist von „Lachende Erben“*). G 1

Adolph Ernst-Theater. Sonnabend: Parade⸗ bummler. Besetzung der Hauptrollen: Anna Bäckers, Josefine Dora, Ida Schlüter, Adolph Ernst, Julius Eyben, Hugo Haßkerl, Richard Jürgas, Guido Tielscher, Carl Weiß, Georg Worlitzsch. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag: Dieselbe Vorstellung.

Bentral⸗-Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direktion: Richard Schultz. Emil Thomas a. G.

Sonnabend: Eine tolle Nacht. Große Aus⸗ stattungsposse mit Gesang und Tanz in 5 Bildern von Wilh. Mannstädt und Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. In Scene gesetzt vom Direktor Richard Schultz. Die Tanz⸗Arrangements vom Balletmeister Gundlach. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag: Eine tolle Nacht.

Konzerte.

Konzert-Haus. Sonnabend: Karl Meyder⸗ Konzert. Johann Strauß⸗Abend.

Birkus Renz. Karlstraße. Sonnabend, Abends 7 ½ Uhr: Parade⸗Gala. Vorstellung. Neu! 1870/71. Neu! Großes militärisches Aussattungs⸗ stück mit Tänzen, Gruppierungen, Gefechten zu Fuß und zu Pferde in zwei Abtheilungen von Direktor Fr. Renz und dem Großherzoglichen Hof⸗Balletmeister A. Siems. Musik vom Zirkus⸗Kapellmeister K. Krüger. 150 Tänzerinnen, 150. 400 Artisten, Figuranten, 400, und Statisten. Drei Musikkapellen. Tambours und Hornisten. Männergesangverein! Ernste und heitere Soldatenbilder! Episoden, Volksscenen und Massen⸗Aufzüge! Neue prachtvolle Kostüme, Deko⸗ rationen und Requisiten. Ueberraschende Licht⸗ und Farbeneffekte. Erste Abtheilung: In Feindes⸗ land (schließt mit dem Siegeszuge der Germania). Zweite Abtheilung: Kriegers Heimkehr, endet mit dem Schlußbild: Bismarck und Moltke. Außer⸗ dem besonders hervorzuheben: Jounjon hippique mit 12 Freiheitspferden. 1) Bagdad, arabischer Vollblut⸗Schimmelhengst, 2) 6 Trakehner Rapp⸗ hengste (Original⸗Dressur), 3) die Spazierfahrt eines Jagdherrn, ausgeführt von 5 Rapphengsten, 4) Fa⸗ vorit Donner, das Vollendetste der Pferdedressur, wie solche bis jetzt noch nie gesehen wurde. Sämmtliche Pferde dressiert und vorgeführt vom Direktor Fr. Renz. Feruccio,

Fuchshengst, in der hohen Schule geritten von Frau ““ 1.X“

anglo⸗arabischer

Robert Renz. Hierauf: Der Bagnettesprung. Eine Leistung, wie solche noch niemals von einer Dame zur Aufführung gebracht wurde. Hierauf: Wiederholung des berühmten Baguettesprunges über Hindernisse, ausgeführt von 14 Herren mit 14 Springpferden. Dieses Reiterstück ist eine der hervorragendsten und waghalsigsten Leistungen auf dem Gebiete der circensischen Künste und ist bisher in keinem anderen Institut zur Aufführung ge⸗ langt. Mephistophela’s Höllenritt, ausgeführt von Frl. Wally Renz. Povero, 4 jähr. Vollblut⸗ Rapphengst, in allen Gangarten der hohen Schule dressiert und geritten von dem anerkannt besten Schulreiter der Welt Mr. James Fillis. Die vorzüglichen excentrischen Clowns Gebrüder Villand, sowie der Original⸗Clown Mr. Gobert Belling. Alles Nähere aus Plakaten und Austragezetteln

ersichtlich.

Snn i⸗ Zwei Vorstellungen. Nachmittags 4 Uhr: I0 Ni En mit dem beliebten Schellen⸗ spiel. Preise der Plätze zur Nachmittags⸗Vorstellung: Ein Logensitz 4 ℳ, Kinder unter 10 Jahren 2 Sperrsitz 2 50 ₰, Kinder unter 10 Jahren 1 50 ₰. Tribünensitz 2 ℳ, Kinder unter 10 Jahren 1 Erster Rang⸗Balkon 2 Zweiter Platz 1 Dritter Platz Se; Stehplatz 50 ₰. Inhaber von ersten Rang⸗Balkon⸗, zweiten und dritten (Galerie) haben das Recht, ein Kind unter 10 Jahren unentgeltlich einzuführen. Jedes weitere Kind zahlt auf dem ersten Rang⸗ Balkon und zweiten Platz die Hälfte. Abends 7 ½ Uhr: Gewöhnliche Preise. 1870/71.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Gertrud Köthner mit Hrn. Prediger Alfred Kulemann (Berlin).

Verehelicht: Hr. Dr. jur. Fritz Collas mit Frl. Margarethe Schöpke (Stettin). Hr. Kantor und Herer Emil Haacke mit Frl. Emilie

arschalk (Langwaltersdorf). Hr. Jobst von Gundlach mit Frl. Paula von Froreich (Hamburg). Hr. Oberst Adalbert von Brunn mit Frl. Charlotte Pirner (Posen⸗Stettin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Major Hans von Przychowski (Berlin). Hrn. Professor W. Zopf (Breslau). Eine Tochter: Hrn. Landrichter ebesc (Berlin). Hrn. Landrath Hans Uckert

osen).

Gestorben: Stiftsdame Anna Gräfin zu Rantzau a. d. H. Breitenburg (Stzehoe). r. Ritt⸗ meister a. D. Eberhard von Arnim (Stendal).

Marie Freifrau von Welezeck, geb. Freiin von

Saurma⸗Jeltsch (Laband). Hr. P

a. D. Hermann von Zawadzky (Ratibor).

Fr. Kommerzien⸗Rath Mathilde Schering, geb⸗

Zitelmann (Berlin).

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlagse

Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Acht Beilagen

11u““ Hir

Erste Beilage

zum Deutschen Reichs⸗Auzeiger und Köuiglich Preußischen Staats⸗Anz

eiger.

Berlin, Freitag, den 25. Oktober

1895.

ℳ.9h) 256.

Königreich Preußen.

Auf Ihren Bericht vom 1. Oktober d. J. will Ich die wieder beifolgenden Beschlüsse des XVII. General⸗Landtags der Schlesischen Landschaft hiermit landesherrlich genehmigen.

Hubertusstock, den 11. Oktober 1895.

Wilhelm R. von Hammerstein. Schönstedt.

An den Minister für Landwirthschaft, Domänen und

Forsten und den Justiz⸗Minister.

Beschlüsse

des siebzehnten General⸗Landtags der Schlesischen Landschaft vom Jahre 1895.

Uebersicht. I. Organische Bestimmungen. Nr. 1. Landschaftliche Pfandsbrief⸗Interessen⸗ und Kapitals⸗Kasse. II. Abschätzungs⸗Grundsätze. Nr. 2. Abänderung des § 6 der veschagimgs⸗Grundsäte Nr. 3. Abänderung des § 59 der Abschätzungs⸗Grundsäͤtze.

III. Beleihung des inkorporierten Grundeigenthums.

Nr. 4. Beleihung nach der Grundsteuer.

Nr. 5. Taxrecherchen.

Nr. 6. Zurückhaltung der Valuta eines gekündigten Pfandbriefs Litt. A. und C. bei Nichteinlieferung der vorausgereichten Zinsschein⸗ Anweisung (Talon).

11“ Herabsehung des Zinssatzes. 8

Nr. 8. ümandlusg altlandschaftlicher Pfandbriefe.

Nr. 9. Einziehung . Kostenforderungen.

Nr. 10. Wiederbenutzung des Amortisationsfonds der ersten

Werthshälfte.

6 3 11. Wiederbenutzung des Amortisationsfonds der Pfandbriefe itb. .

Nr. 12. Abschaffung des Quittungsgroschens der Pfandbriefe 8

Litt. C. IV. Beleihung des nicht inkorporierten 8 „Grundeigenthums. . 13. Beleihungsfähigkeit der Grundstücke. . 14. Beleihungs⸗Antrag. . 15. Werthermittelung nach der Grundsteuer. Oertliche Besichtigung. Eintragung des Darlehns. Stundung. Ieangebe eraltung. . 21. Verfügung des Darlehnsschuldners über den Tilgungsfonds. Nr. 22. Umschreibung regulativmäßiger Darlehne in solche nach der

““

„Nr. 23. urückhaltung der Valuta eines gekündigten Neuen Pfand⸗ briefs bei Nichteinlieferung der vorausgereichten Zinsschein⸗Anweisung. V. Landschaftliche Bank. Nr. 24. Bankkredit auf Amortisationsfonds. Nr. 25. Erhöhung des Stammkapitals. Nr. 26. Verwaltung der Bank.

Beschlüsse des siebzehnten General⸗Landtags der Schlesischen Landschaft.

1 I. Orggentsche Hestimmungen 8 andschaftliche Pfandbriefs⸗Interessen⸗ und Kapitals⸗Kasse.

Zu §§ 3 ff. Kap. 3, §8§ 3 ff. Kap. 4, Theil III des Landschafts⸗Regle⸗ ments, Nr. LXXI der deklaratorischen Bestimmungen vom Jahre 1824, Beschluß IVb des General⸗Landtags von 1846; Kassenordnung vom 30. Mai 1849. Beschluß I, 8 des General⸗Landtags von 1883.

Die Einrichtung einer besonderen Landschaftlichen Pfandbriefs⸗ Interessen⸗ und Kapitals⸗Kasse wird aufgehoben. Die Geschäfte der⸗ selben gehen auf die eigentliche Landschafts⸗Kasse über und werden im übrigen, unter Aufhebung der Bestimmung zu Nr. 7, nach den bis⸗ herigen Vorschriften der Kassenordnung vom 30. Mai 1849 verwaltet.

Die daselbst und in Beschluß I, 8 des General,Landtags von⸗ 1883 vorgeschriebene Mitwirkung eines Landesältesten beziehungsweise des Systems⸗Syndikus oder eines besonders zu er⸗ nennenden Subalternbeamten fällt weg. Die denselben übertragenen Funktionen gehen auf den Kontroleur über.

„Die Landschafts⸗Kassen sind zur Einlösung fälliger Zinsscheine, Ein⸗ ziehungs⸗Rekognitionen und gekündigter Pfandbriefe auch außerhalb der auch weiterhin öffentlich bekannt zu machenden Einlösungstermine befugt.

I1II 1““

ung des § 6 der Abschätzungs⸗Grundsätze. Zu § 6 der Abschätzungs⸗Grundscpe b 1883. 1

Bei Aufnahme einer Taxe beziehungsweise bei Ausführung einer landschaftlichen Beleihu

ist die Vorlegung einer beglaubigten

Abschrift des Grundbuchblatts nicht erforderlich, vielmehr kann sich,

falls nicht besondere Bedenken vorliegen, die Landschafts⸗Direktion mit er von ihr extrahierten einfachen Abschrift begnügen.

3. Abänderung des § 59 der Abschätzungs⸗Grundsätze. u § 59 der Abschätzungs⸗Grundsätze von 1883. 1) Abs. a des § 59 „Lasten und Abgaben“ der Abschätzungs⸗ Grundsätze erhält folgende Fassung: Die Beiträge und Leistungen zur Erfüllung der Deichpflicht und zu öffentlichen Wassergenossenschaften, soweit diese Beiträge t zur Amortisation aufgenommener Darlehne bestimmt sind;

3 ni 2) ch b „Die von dem ganzen abzuschätzenden Gute zu ent⸗

richtende Königliche Grundsteuer“ fällt weg. 3) Im Schlußsatz werden hinter die Worte: „von dem Deich⸗ verbande“ die Worte: „der Wassergenossenschaft“ eingefügt.

III. Beleihung des inkorporierten Grundeigenthums.

4. Beleihung nach der Grundsteuer.

Zu dem General⸗Landtagsbeschluß A Nr. III von 1865, zu § IV des Regulativ⸗Nachtrags vom 6. Oktober 1868, zu Nr. 2 des Regulativs vom 22. Januar 1872, zu dem vexireeee eleg⸗ ö ksvon 1872 und zu dem General⸗Landtagsbeschluß Nr. 10 von 1888.

Bei der Beleihung eines inkorporierten Gutes nach Maßgabe der Veranlagun zur Grundsteuer ist der dem Gute bei dieser Veranlagung beigelegte sthaich Reinertrag mit der Zahl drethigsn Kapital zu erheben.

Ein Abzug der kapitalisierten Grundsteuer findet nicht mehr statt.

5. Taxrecherchen

en. Zu Nr. LXIX 8 a beziehungsweise letzter Absatz der deklaratorischen

Bestimmungen von 1824. 1 Zu Absatz a. Diese Bestimmung wird dahin abgeändert: enn seit der Festsetzung der Taxe des Gutes, auf welches der nach derselben zulässige Kredit oder ein Theilbetrag des⸗ en nachgesucht wird, mehr als flossen sind

(briefs Litt. A.

Zum letzten Absatz.

Von der Zuordnung des Syndikus kann nach dem Ermessen des Landschafts⸗Direktors abgesehen werden.

Bei Forstrittergütern, welche im Eigenthum einer Stadtgemeinde stehen und deshalb unter Oberaufsicht des Staats nach Maßgabe des Gesetzes vom 14. August 1876 verwaltet werden, bedarf es vor⸗ kommenden Falls nach dem Ermessen des Landschafts⸗Direktors der Vornahme einer Taxrecherche nicht.

6.

Zurückhaltung der Valuta eines gekündigten Pfand⸗ und C. bei Nichteinlieferung der vor⸗ ausgereichten Zinsschein⸗Anweisung (Talon).

2 B I 6, II 3 b der General⸗Landtagsbeschlüsse von 1871.

er Schlußsatz des General⸗Landtagsbeschlusses von 1871 B Nr. I 6 erhält folgende Faflung; Erfolgt die Rücklieferung der entsprechenden Zinsschein⸗ Anweisung (Talon) nicht, so kann die Valuta bis zum Ab⸗ schluß der laufenden Zinsscheinreihe zurückgehalten werden.

7. Herabsetzung des Zinssatzes. Zu Nr. 11 der General⸗Landtagsbeschlüsse von 1888. Nr. 11a Abs. 2 der General⸗Landtagsbeschlüsse von 1888 erhält folgende Fassung: Die Ausreichung der Pfandbriefe des niedrigeren Zinsfußes kann erfolgen, sobald ein entsprechender Betrag höher verzins⸗ licher Pfandbriefe zur Baarzahlung aufgekündigt und die Ab⸗

8b

lösungsvaluta an die Landschaft gezahlt worden ist.

Umwandlung altlandschaftlicher Pfandbriefe.

Zu Nr. 12 der SeSecsensegechche von 1888.

„Nr. 12 a Abf. 2 der General⸗Landtagsbeschlüffe von 1888

erhält folgende Fassung:

8 Die Ausreichung der Ersatzpfandbriefe Litt. A ist zulässig, sobald die individuellen Gutspfandbriefe Fügenebert sind oder nach erfolgter Aufkündigung derselben die Ablösungsvaluta baar

nder in Umtauschpfand riesen an die Landschaft gezahlt ist. 8 9. Einziehung landschaftlicher Kostenforderungen.

Zu § 1 ff. Kap. V Th. III des Landschafts⸗Reglements, § 6 d, 10 des

Regulativs vom 22. November 1858, § II des Regulativ⸗Nachtrags

vom 6. Oktober 1868, Nr. 2, 11 des Regulativs vom 22. Januar 1872.

Das Recht der Landschaft zur selbständigen Beitreibung ihrer Fedeinßen ohne vorgängiges gerichtliches Verfahren in emäßheit der für die alte Pfandbriefschuld bestehenden Vor⸗ schriften des Schlesischen Landschafts⸗Reglements und der dazu ergangenen General⸗Landtagsbeschlüsse und Königlichen Verordnungen erstreckt sich auch auf eine fällige Kostenforderung, für welche der

Schuldner Stundung nicht erlangt hat.

Auf die bestehenden Schuldverhältnisse findet diese Vorschrift keine

Anwendung.

10. Wiederbenutzung des Amortisationsfonds der ersten Werthshälfte. Zu Nr. 9a und c, 13 des Regulativs vom 22. Januar 1872, Nr. 13 der General⸗Landtagsbeschlüsse von 1888.

1) Der Schuldner kann, wenn nicht besondere Bedenken vorliegen, Herten nach Verhältniß des Pfandbriefsbestandes, welcher in dem

mortisationsfonds seines Gutes aufgesammelt ist, mit demselben eine von der Landschaft geforderte Kaution bestellen.

In diesem Fall wird der Amortisationsfonds⸗Antheil des be⸗ treffenden Gutes durch Eintragung eines entsprechenden Vermerks auf dem Konto desselben in Höhe der Kaution gegen anderweitige Dis⸗ positionen des Schuldners gesperrt.

r,2) Litt. a. Abs. 2 Nr. 9 des Regulativs vom 22. Januar 1872 erhält folgende Fassung:

Bei Ermittelung und Feststellung des in dem Fonds ge⸗

sammelten Betrags sind alle innerhalb der dem Wieder⸗ deazengshef e vorgehenden letzten zwei Jahre freiwillig geleisteten Zufchtfsse unberücksichtigt zu lassen.

11.

Wiederbenutzung des Amortisationsfonds der Pfand⸗

briefe Litt. C. 71 § 14 des Regulativs vom 22. November 1858, § VII des Regu⸗ ativ⸗Nachtrags vom 6. Oktober 1868, I3 der General⸗Landtags⸗ beschlüsse von 1872, Nr. 5 II der General⸗Landtagsbeschlüsse von 1883, Ia der Beschlüsse der landschaftlichen Gesammtheit von 1885, Nr. 14 der General⸗Landtagsbeschlüsse von 1888. Auf die Wiederbenutzung des Amortisationsfonds Litt. C. finden die für den Amortisationsfonds Litt. A. geltenden Vorschriften Nr. 9 des Regulativs vom 22. Januar 1872, Nr. 13 der General⸗ andtagsbeschlüsse von 1888) mit der vegach sinnentsprechende An⸗ wendung, daß die Wiederbenutzung zum Zweck der Krediterneuerung und der Herausgabe des aufgesammelten Fondsbestandes nur zulässig ist, wenn seit der letzten Taxe des Gutes 5 Jahre noch nicht vergangen ind oder vorher eine Taxrecherche stattgefunden hat. Wird durch die⸗ elbe eine Verringerung festgestellt, so ist die Inanspruchnahme des Amortisationsfonds erst zulässig, wenn der haftende Pfandbriefkredit nach Maßgabe der Taxrecherche Felgrt ist.

Abschaffung des C11““ der Pfandbriefe 1 bt. . u §§ 6a, 9 des Regulativs vom 22. November 1858, §§ II, V des eegulativ⸗Nachtrags vom 6. Oktober 1868, Beschluß der landschaft⸗ lichen Gesammtheit vom Jahre 1885 zu a, Nr. 14 der General⸗ Landtagsbeschlüsse von 1888. „Die Abschaffung des Quittungsgroschens der Pfandbriefe Litt. C. ist statthaft, wenn die jährlichen etatisierten Einnahmen des Systems die etatisierten Ausgahben desselben decken und für jede Million Mark der landschaftlichen Darlehnsschuld des Systems ein Betrag von 200 übrig bleibt zur Deckung extraordinärer Ausgaben. Die beabsichtigte Abschaffung des Quittungsgroschens ist von der Genehmigung des Engeren Ausschusses abhängig. IV. Beleihung des nicht inkorporierten ““ Zur Beleihungsordnung vom 10. August 1888. (Nr. 23 der General⸗ e ea E von 1888.)

Beleihungsfähigkeit der Grundstücke. 18 § 1 Abs. 1 wird dahin abgeändert: daß der als Voraussetzung der Beleihungsfähigkeit eines Grund⸗ ssttücks geforderte Mindestreinertrag von 30 auf 15 herab⸗ gesetzt wird. ur § 2.

8 Beleihungs⸗Antrag. Am Schlusse wird das Wort „beglaubigte“ durch die Worte „einfache oder beglaubigte’ ersetzt. 4A4“

15.

Zu § 5. ““ 8 Werthsermittelung nach der Grundstener. Bei der Beleihung nach der Grundste ist der d

8 ö“

8

bei der Veranlagung zu dieser Steuer beigelegte jährliche Reinertrag mit der Zahl drethig zu Kapital zu erheben. a

Ein Abzug der

8 9 2

16. Zu § 10. Oertliche Besichtigung.

pitalisierten Grundsteuer findet nicht mehr statt.

Die hier festgesetzte Frist wird von 3 Jahren auf 5 Jahre ver⸗

längert.

In dem letzten 8 werden in der dort angegebenen Eintra⸗ gungsformel die Worte strichen und dafür gesetzt: auauaum “.

Zwischen Abs. 2 und Abs. nmfeiilc⸗ : 8 Bei Bewilligung

17. Zu § 12. Eintragung des Darlehns.

ufolge Verfügung vom

* 8 8 8

11“

ge⸗

g. 3 ist folgender Satz als neuer Absatz

einer Zinsenstundung ist für die Dauer

des Rückstandes „Unterfagungsbefehl“ im Sinne des General⸗ Landtagsbeschlusses III b von 1846 zu erlassen und im Wege der gerichtlichen Zustellung dem Schuldner zu behändigen.

19. Zu § 19. Zwangsverwaltung.

Der erste Absatz erhält folgende Fassung:

Bezüglich Secquestrationen inkorporierter Güter maßgebenden Vorschriften mit der Abweichung, daß die Einführung au

8 3

der Zwangsverwaltung gelten die für

die

ch dem Syndikus

oder einem Kreistaxator oder einem Subalternbeamten selbst⸗ ständig übertragen, daß mit den Geschäften des Kurat

und

Sequesters nur eine

hierzu geeignete Persönlichkeit

beauftragt und daß von Erforderung einer Kaution von dem Secquester ausnahmsweise abgesehen werden kann.

20. u § 23. Zinsherabsetzung.

Litt. d. Abs. 2 des § 23 erhält folgende Fassung:

Die Ausreichung dieser

Pfandbriefe

kann erfolgen, sobald

der entsprechende Betrag höher verzinslicher Pfandbriefe ein⸗

geliefert oder

nach 21.

des Darlehnsschuldners über Tilgungsfonds.

erfolgter Aufkündigung desselben die aarwaluta an die Landschaft gezahlt iitt. 8

Diie Bestimmungen über die Verfügungsbefugniß des Schu 8 r in § 28 Litt. b. werden dahin abgeändert: Bis dahin findet, wenn nicht besondere Bedenken vorliegen,

eine nach

Verfügung

über den Fonds von seiten

gung über des Schuldners den für die Kreditwerke Litt. A. und C. des inkorporierten

Grundbesitzes bestehenden Vorschriften mit der Maßgabe statt, daß die Verfügung zum Zwecke der Krediterneuerung, der Herausgabe des

aufgesammelten

ondsbestandes und der Inanspruchnahme eines Kredits

bei der Landschaftlichen Bank nur zulässig ist, wenn seit der letzten Werths⸗ festsetzung ein mehr als fünfjähriger Zeitraum noch nicht verflossen ist oder die in § 10 dieser Beleihungsordnung vorgeschriebene örtliche Besich⸗ tigung und Anerkennung stattgefunden hat. on diesen einschränkenden Bestimmungen kann in dem Falle Abstand genommen werden, wenn zur Inanspruchnahme eines Kredits bei der Landschaftlichen Bank nur dreiviertel des aufgesammelten Tilgungsfonds verwendet werden sollen. Auf die im Wege der Tilgung bewirkten Darlehnsabzahlungen

(a, b) finden die Bestimmungen des § 25 ebenfalls Anwendung

22. Zu § 46.

Umschreibung regulativmäßiger Darlehne in solche

n Abs. 3 des § Die

ach der Beleihungsordnung. 46 erhält folgende Fassung: der Ersatzpfandbriefe

Ausfertigung kann

erfolgen,

sobald ein entsprechender Betrag von Neuen Pfandbriefen der⸗ jenigen Kategorie, in welcher die Valuta des früheren Dar⸗ lehns ausgereicht war, eingeliefert oder nach Ffblcter Auf⸗

kündigung desselben die Baarvaluta an die Lands

chaft gezahlt

ist. Die Landschaft ist verpflichtet, diesen Betrag zu kassieren beziehungsweise zu präkludieren.

Zu § 36 Litt. d. des Revidierten Regulativs vom 22. November 1867

Firüchaltung der Valuta fandbriefs bei

nebst Nachträgen.

eines gekündigten Neuen

Nichteinlieferung der vorausgereichten

Zinsschein⸗Anweisun

Der Schlußsatz des § 36 Litt. d. wird dazin abgeändert:

Erfolgt

die Rücklieferung der

12

entsprechenden Zinsschein⸗

Anweisung (Talon) nicht, so kann die Valuta bis zum Ab⸗

schluß der laufenden Zinsscheinreihe zurückgehalten werden.

V. Landschaftliche Bank. 24.

Bankkredit auf Amortisationsfondes.

Beschluß III Nr. 4 des General⸗Landtags von 1871, Nr. 5 des General⸗Landtags von 1888.

Die Vorschriften der General⸗Landtagsbeschlüsse III Nr. 4 1871 und Nr. 5 von 1888 finden nach Maßgabe der für die Wieder⸗ dieser Fonds und für den Geschäftsbetrieb der Landschaft⸗ nk geltenden Bestimmungen beziehungsweise Instruktionen auch Anwendung auf die Amortisations⸗ beziehungsweise Tilgungs⸗

Husun,

lichen fonds der

Pfandbriefe Litt. C. und Litt. D.

von

25. Zu Nr. III des Nachtrags vom 6. Oktober 1868 zum Regulativ der

Schlesischen landschaftlichen Darlehenskasse.

Das Stammkapital der Landschaftlichen Bank wird um zwei Millionen Mark, also auf fünf Millionen Mark erhöht und der

Mehrbetrag von der Schlesischen

Hinter N

26. Verwaltung. Zu Nr. IVY, Abs. 1 desselben Nachtrags.

Zusatz eingeschaltet: 1 „Anordnungen wegen zeitweiliger Wahrnehmung der Funktionen

dieser Beamten werden durch die General⸗Land

getroffen und öffentlich bekannt gemacht.“

Beglaubigt. (L. S.)

Der Minister für Landwirthschaft, Domänen u

von bemmerst

8

Landschaft in baarem Gelde beschafft.

e Worte „öffentlich bekannt gemacht“ wird folgender

schafts⸗Direktion