1895 / 259 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 29 Oct 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Deutschland und Luxemburg. Aus dem Geschäftskreis des Zentral⸗ Amts. Nichtamtlicher Theil. Die österreichisch⸗ungarische Enquste über das Betriébsreglement. Zur Auslegung des Art. 37 Satz 1 des internationalen Uebereinkommens. Die große Sibirische Eisenbahn, Fortsetzung und Schluß. Rechtsprechunz. Verschiedene Mittheilungen. Verzeichniß der internationalen Tarife. Bücherschau.

Lübeck, 28. Oktober. (W. T. B.) Die Ausführung der Bau⸗ arbeiten des Elbe⸗Trave⸗Kanals hat heute bei Krummesse be⸗ gonnen.

Bremen, 29. Oktober. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldamper „Ems“ hat am 27. Oktober Abends von Southampton die Reise nach Bremen fortgesetzt; er überbringt 140 Passagiere und volle Ladung. Der Schnelldampfer „Fulda⸗ hat am 27. Oktober Abends die Reise von Southampton nach New⸗York, der Postdampfer „Mark“ die Reise nach Antwerpen fort⸗ gesetzt. Der Postdampfer „Pfalz“ hat am 27. Oktober Abends die Reise von Villa Garcia nach dem La Plata fortgesetzt. Der Postdampfer „Braunschweig“ ist am 26. Oktober Nachmittags von New⸗York nach der Weser abgegangen. Der Reichs⸗Post⸗ dampfer „Prinz⸗Regent Luitpold“ hat am 26. Oktober Abends die Reise von Antwerpen fortgesetzt. Der Reichs⸗Postdampfer „Prinz Heinrich“ ist am 27. Oktober Vormittags in Shanghai angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer „Preußen“ hat am 27. Ok⸗ tober Nachmittags die Rei’e von Port Said nach Suez fortgesetzt. Der Postdampfer „Kronprinz Friedrich Wilhelm“ ist am 26. Oktober Abends in Antwerpen angekommen. Der Reichs⸗ Postdampfer „Oldenburg“ ist am 26. Okrober Nachmittags in Antwerpen angekommen. 1

London, 28. Oktober. (W. T. B.) Der Uniondampfer „Athenian“ ist am Sonnabend auf der Ausreise von Southampton abgegangen. Der Uniondampfer „Guelph“ ist gestern auf der Heimreise von den Canarischen Inseln ab⸗ gegangen. Der Union⸗Dampfer „Spartan“ ist gestern auf der Ausreise von Madeiraabgegangen. DerUniondampferGaul“ ist gestern auf der Ausreise in Kavstadt angekommen und der Union⸗ dampfer „Gooth“ auf der Heimreise von Kapstadt abgegangen. Der Castledampfer „Garth Castle“ ist am Sonnabend auf der Ausreise voen Southampton abgegangen. Der Castledampfer „Lismore Castle“ ist Sonnabend auf der Heimreise in London angekommen.

Antwerpen, 29. Oktober. (W. T. B.) Der Gemeinderath nahm eine Resolution an, nach welcher vom 1. Januar 1896 ab die in die Hafenanlagen von Antwerpen einlaufenden Seeschiffe eine Einheitsabgabe von 50 Cts. für die Tonne an die Stadt zu zahlen haben, an Stelle der bisher gezahlten 94,3 Cts. Die Zu⸗ schlagsgebühren auf die verschiedenen Schiffahrtsabgaben werden auf⸗ gehoben.

1b Theater und Musik.

Konzerte.

Das gestrige zweite Philharmonische Konzert unter Leitung von Arthur Nikisch begann mit der hier bereits öfter gehörten und stets beifällig aufgenommenen Quvertüre zu „Sakun⸗ tala“ von C. Goldmark. Dann folgten, von Herrn Raimund von hlen vorgetragen, zwei Gesänge aus Wagner’'s „Meister⸗ ingern von Nürnberg“; der außerordentliche Kraftaufwand der Stimme kam dem Vortrag des Werbegesangs sehr zu statten, weniger jedoch dem größere Zartheit erfordernden Preislied. Das Streich⸗ orchester spielte hierauf zum 1. Mal: Präludium, Adagio und Gavotte von Sebastian Bach, für Streichorchester eingerichtet von S. Bachrich, mit vorzüglicher Präzision und Grazie des Ausdrucks. Die Gavotte mußte auf Wunsch wiederholt werden. Die sodann folgenden Lieder⸗ vorträge: „Die Allmacht“ von Schubert, „Der Soldat“ von Schu⸗ mann und „Meine Liebe ist grün“ von Brahms, welche dem Naturell des Gesangssolisten ganz besonders entsprachen, fanden vielen Beifall. Den Beschluß des Konzerts machte die zweite Symphonie (D-dur) von Brahms, die, was Originalität der thematischen Erfindung und Klarheit der Durchführung betrifft, den besten klassischen Vorbildern nachstrebt und von Satz zu Satz das Interesse des Zuhörers steigert.

der „Sang an Aegir“.

*

Die Ausführung sämmtlicher Orchesterwerke unter der energischen und umsichtigen Leitung des Kapellmeisters Nikisch war eine sehr lobens⸗ werthe; auch die Klavierbegleitung zu den Gesängen, die sich in den geschickten Händen des Herrn Viktor Beigel befand, verdient An⸗ erkennung.

Für die schon angekündigte, am Donnerstag zum Besten des „Sonntagheims“ in der St. Marienkirche stattfindende Auf⸗ führung des Mendelssohn’'schen Oratoriums „Elias“ (unter Mitwirkung der Konzertsängerinnen Frau Müller⸗Ronneburger und Frau Anna Hecht, der Herren Kammersänger Götze und Staudigl, des Otto Schmidt'schen Ehors und des Neuen Berliner Symphonie⸗ orchesters unter der Leitung des Herrn Otto Schmidt) sind Billets zu 3, 2, 1 bei Bote & Bock, bei dem Küster Lehmann (Bischof⸗ straße 5) und Abends in der Kirche zu haben.

Aus St. Petersburg wird dem „W. T. B.“ berichtet: Am Sonnabend Abend fand in dem vollbesetzten Saale der Adels⸗ versammlung ein von deutschen Gesangvereinen mit Sym⸗ phonie⸗Orchester ausgeführtes Konzert statt, welchem der deutsche Botschafter Fürst Radolin beiwohnte. Zum Vortrag gelangte auch Die Aufführung fand stürmischen Beifall.

Mannigfaltiges. Im Verein zur Beförderung des Gartenbaues wird

am Donnerstag, den 31. d. M., Abends 6 Uhr, Herr Professor Dr. Volkens einen Vortrag über den „Kilimandscharo und seine Bedeutung für den Gartenbau“ halten. Die Versammlungen des Vereins finden im Winter im großen Hörsaal der Königlichen Landwirthschaftlichen Hochschule, Invalidenstr. 52, statt (Eingang von der Rückseite des Gebäudes). Gäste sind willkommen.

Der Verein deutscher Ingenieure hat im vorigen Jahre eine goldene Gras hof⸗Denkmünze gestiftet, welche zur Verleihung an solche Männer bestimmt ist, die sich durch wissenschaftliche und praktische Leistungen auf dem Gebiete des Ingenieurwesens ausge⸗ zeichnet haben. Bisher ist diese Denkmünze verliehen worden an die Herren Professor C. Bach (Stuttgart), Geheimer Kommerzien⸗Rath F. Schichau (Elbing), Professor O. Intze (Aachen), Geheimer Rath, Professor Dr. G. Zeuner (Dresden) und den inzwischen verstorbenen Geheimen Kommerzien⸗Rath H. Gruson (Magde⸗ burg⸗Buckau). Um Entwürfe für die Begleit⸗Urkunde zu diesen Denkmünzen zu erlangen, hat der Verein jetzt einen Wett⸗ bewerb ausgeschrieben und dafür 1000 zur Verfügung gestellt. Die näheren Bedingungen dieses Preisausschreibens sind bei der Geschäftsstelle des Vereins Deutscher Ingenieure: Berlin W., Wilhelm⸗ straße 80 a, unentgeltlich zu erhalten.

Am Freitag, den 1. November, Abends 8 ½ Uhr, wird im Hörsaal der Königlichen Akademie der Künste, am Schinkelplatz 6 1I (Bau⸗Akademie), ein öffentlicher Vortrag über „das Wesen der Steno⸗ graphie“ von dem Zweiten Vorsitzenden des ältesten Stenographischen Vereins (gegr. 1844) Herrn L. Loepert gehalten werden, wozu der Eintritt jedermann unentgeltlich freisteht. Hieran wird der Vor⸗ tragende einen Unterrichts⸗Kursus in der Stolze;schen Stenographie lamtlich in Anwendung im Reichstage und in den preußischen Parlamenten) anschließen, über welchen das Nähere noch bekannt gemacht werden wird.

In der Urania wird morgen Abend Herr Dr Naß seinen interessanten Experimental⸗Vortrag über Gasglühlicht, Spiritusglüh⸗ licht, Acetylen ꝛc. noch einmal wiederholen. Für die übrigen Abende der Woche ist der neue dekorative Ausstattungsvortrag „Vom Fels zum Meer“ angesetzt.

Dresden, 28. Oktober. In Dresden⸗Albertstadt fand, wie „W. T. B.“ meldet, heute Mittag die feierliche Grundstein⸗ legung zu dem Thurm der Garnisonkirche statt. Seine Majestät der König, die Prinzen des Königlichen Hauses, die Generalität, der Kriegs⸗Minister General⸗Lieutenant Edler von der Planitz, der

Kultus⸗Minister von Seydewitz, der Minister des Innern von Metzsch und die Spitzen der Behörden wohnten dem Festakr bei. Der Kriegs⸗ Minister hielt eine Ansprache, der Stadtkommandant verlas die Ur⸗ kunde. Vorher hatten getrennte Weihefeiern für den evangelischen und katholischen Theil der Kirche stattgefunden.

Laibach, 28. Oktober. Wegen Hochwassers ist der Bahn⸗ verkehr theilweise unterbrochen. Im Morastgebiet stehen die Straßen bis m unter Wasser. Die tiefer gelegenen Theile der Stadt Gottschee sind überschwemmt. Unglücksfälle sind bisher nicht gemeldet worden.

Agram, 28. Oktober. Infolge anhaltender Regengüsse ist die Save im Steigen begriffen. Die Gefahr einer Ueberschwemmung steht bevor; auch Sissek ist gefährdet.

Toulon, 28. Oktober. Ein Rettungsboot des Panzerschiffs „Devastation“ stürzte, als es aufgehißt wurde, ins Meer. Zwei Matrosen wurden von dem Boot erschlagen, ein dritter ertrank.

Rom, 28. Oktober. Infolge des Regens ist das Wasser des Tiber bedeutend gestiegen; aus Orte und Stimigliano wird gemeldet, daß auch die Nebenflüsse des Tiber beträchtlich anschwellen.

Sofia, 29. Oktober. Ueber die Ueberschwemmung in Süd⸗Bulgarien wird dem „W. T. B.“ weiter gemeldet: Seit gestern ist die Eisenbahnverbindung Sofia Philippopel wieder hergestellt; an den unpassierbaren Stellen wird der Verkehr durch Umsteigen vermittelt. Blättermeldungen zufolge ist der durch die Ueberschwemmungen verursachte Schaden größer, als die ersten dar⸗ über eingelaufenen Nachrichten angaben. In dem Dorf Seldschikowo sind 150 Gebäude zerstört. Die Dörfer Nowo⸗Selze und Ptoliquenowo sind fast gänzlich verschwunden. In Stanimaka wurden, von anderen Verlusten abgesehen, 60 000 cbhm Holz weggeschwemmt. Die Vor⸗ stadt von Philippopel hat viele Beschädigungen erlitten. Prinz Ferdinand, welcher seine Reise nach Sofia in Philippopel unterbrochen hatte, um die von den Ueberschwemmungen heimgesuchten Stadttheile in Augenschein zu nehmen, wurde, von den armen, meist nohamedanischen Einwohnern herzlichst begrüßt und übergab dem Präfekten 10 000 Fr. zum Besten der Beschädigten.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

Wien, 29. Oktober. (W. T. B.) Der Wiener Gemeinderath hat heute Dr. Lueger mit 93 Stimmen zum Bürgermeister gewählt; 44 weiße Stimmzettel wurden abgegeben, ein Gemeinderath hatte sich schriftlich entschuldigt. Paris, 29. Oktober. (W. T. B.) Der Präsident Faure empfing heute Vormittag Ribot, mit welchem er die Lage besprach. Für Nachmittag wird er den Präsidenten des Senats Challemel⸗Lacour und den Präsidenten der Deputirtenkammer Brisson zu sich entbieten lassen.

Konstantinopel, 29. Oktober. (W. T. B.) In den der Pforte nahestehenden Kreisen fährt man fort, die Darstel⸗ lungen der europäischen Presse über eine beunruhigende Gestaltung der Dinge in Konstantinopel, über entdeckte Verschwörungen unter den Mohamedanern, über Hinrichtungen ec. als jeder Glaubwürdigkeit entbehrende Erfindungen zu bezeichnen. Diese Kreise zeigen große Zuversicht und erklären alle Besorg⸗ nisse wegen der weiteren Entwicklung der Dinge für grundlos; in Ismid herrsche volle Ruhe. Bezüglich Kretas liege nichts

vor, was die beunruhigenden Gerüchte eines Theils der euro⸗

päischen Presse rechtfertigen könne.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Wetterbericht vom 29. Oktober 8 Uhr Morgens.

8

1

Wind. Wetter.

in ° Celsius 50 C. = 40 R.

Bar. auf 0 Gr.

u. d. Meeressp

red. in Millim Temperatur

halb bed. halb bed. 5 wolkig 3 Dunst 2 dalb bed. bedeckt bedeckt

Belmullet.. 765 NNO Aberdeen 761 NW Christiansund 755 WSW Kopenhagen. 757 SW Stockholm . 759 SW

Fehaemnde . 757 oskau 756 NW

Cork, Queens-

146763 Cherbourg. 756

q166 755 Hamburg . 759 Swinemünde 760 Neufahrwasser 762 Memel. 761

b 758 Münster 758 Karlsruhe.. 762 L1““

ůün I161 Chemnitz . 763 Berlin... 761 Wien 764 Breslau. . 763 Ile d'Air. . 1760 q6766 EE1181866

1) Reif. ²) Reif.

Uebersicht der Witterung.

Eine breite Zone niedrigen Luftdrucks erstreckt sich von der Biscayasee nordnordostwärts nach Nord⸗

7 ½ Uhr.

Ɯ bo O Oo.

weiß es.

SSAGOAGG;S.

9600

halb bed. 4 wolkig

2 Nebel bedeckt

3 bedeckt ¹) halb bed. ²) 2 Nebel wolkig

2 bedeckt bedeckt bedeckt bedeckt 3 halb bed. bedeckt 2 Schnee still wolkenlos

2 halb bed.

beoboCGSgESdodbo

SG 9

& 8 8 6

2

OcoS--SOSbooec—8S8OececbeS;gnSg

Anfang 7 ½ Uhr.

metrisches Maximum erschienen ist. Der Druck⸗ in 3 Akten

schwache südliche Winde. In Deutschland dauert das kühle, trübe Wetter mit gelegentlichen Niederichlägen Vorher: fort; stellenweise ist Schnee gefallen; Memel hatte Gewitter, zu Cuxhaven und Wilhelme haven wurde Wetterleuchten beobachtet. Fortdauer der trüben Witterung noch wahrscheinlich.

Deutsche Seewarte.

Theater.

KAönigliche Schanspicle. Mittwoch: Opern⸗ haus. 146. Vorstellung. 2 2 Akten von Ludwig van Beethoven. Text nach] Trotha.

18

Graeb. In Sce

Donnerstag: Opernhaus. 147. Vorstellung. Der fliegende Holländer. 3Akien von Richard Wagner. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. Drei Bilder von Theodor Wolf. Frauenlob. Lustspiel in 3 Aufzügen von Rudolph 8 Lothar. Anfang 7 ½ Uhr.

Deutsches Theater. Mittwoch: von Palmyra. 8

Donnerstag: Die Mütter. 1““

Freitag: Robinsons Eiland.

Anfang 7 ½ Uhr.

Donnerstag: Nachruhm.

Freitag (9. Abonnements⸗Vorstellung): Der Pfarrer von Kirchfeld. 82

Lessing⸗Theater. Mittwoch: Gräfin Fritzi.

dem Französischen von Ferdinand Treitschke. Neu Donnerstag und Freitag: Der tapfere Car⸗ in Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Deko⸗ rative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Brandt Dirigent: Kapellmeister Weingartner. Zu Beginn: von Sigmund Lautenburg. „Ouverture Leonore (Nr. 3)“. Anfang 7 ½ Uhr. Schauspielhaus. 235. Vorstellung. Ein Sommer⸗ Wangenheim. Regie: Siegfried Jelenko. nachtstraum von William Shakespeare, übersetzt S b von August Wilhelm von Schlegel. Musik von elir Mendelssohn⸗Bartholdy. Tanz von Emil ne gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Dirigent: Kapellmeister Dr. Muck. Anfang

dunois.

stattung:

Romantische Oper in

236. Vorstellung. Niemand

bummler. Besetzung Anfang 7 ½ Uhr.

Anfang 7 ½ Uhr

1 Schwank in 3 Akten von Alexandre 7 ½ Uhr: Bisson. Deutsch von Lou Brion. In Scene gesetzt sationeller Erfolg!

- Vorher: tausend Fuß hoch! Plauderei in 1 Akt von Frit rungen. Gefechten zu Fuß und zu Pferde in zwei

dend: Der Militärstaat.

Theater Unter den Linden. Julius Fritzsche. Mittwoch: Mit neuer Aus⸗ von 5 Rapphengsten. 3) Monstre⸗Tableau von 70 Zum ersten Male: 8 spf S schülerin. Operette in 3 Akten von Hugo Witt⸗ dressiert und in vorgeführt vom Direktor mann. Musik von Carl Weinberger. 1 de t esetzt vom Ober⸗Regisseur Herrn Epstein. Dirigent: Schulpferde Skobeleff.

ir Kapellmeister Federmann. Anfang 7 ½ Uhr.

Donnerstag: Die Karlsschülerin.

ggPöö Donnerstag: Digselbe eG n

. 1 Sonntag, den 3. November, Mittags 12 Uhr: Berliner Theater. Mittwoch: Nachruhm. Zum ersten Male: Der kleine Lord. Kinder zahlen auf allen Plätzen die Hälfte.

Bentral⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Verehelicht: Direktion: Richard Schultz. Emil Thomas a. G. Mittwoch: Eine tolle Nacht.

Zirkus Renz. Karlstraße. Mittwoch, Abends Große Extra⸗Vorstellung. Sen⸗ 1870/71. Neu! Großes Zehn⸗ militärisches Ausstattungsstück mit Tänzen, Gruppie⸗

Abtheilungen von Direktor Fr. Renz und dem Großherzoglichen Hof⸗Balletmeister A. Siems. Außerdem: Joujon hippique mit 76 Freiheits⸗ spferden. 1) Der ostpreußische Hengst Blondel. irektion: 2), Die Spazierfahrt eines Jagdheren, ausgeführt Die Karls⸗ der edelsten Freiheitspferde. Sämmtliche Pferde In Scene Fr. Renz. Herr Ritter von Renroff mil seinem Zum Schluß der Schule: Original! Der phänomenale Bagnettesprung. Original! El Bolero, spanische hohe Schule ge⸗ 8 sritten von 6 Damen und 6 Herren. The mar- vellous de Kock-Trio. Auftreten der her⸗ Reitkünstlerinnen und Reitkünstler,

Adolph Ernst⸗Theater. Mittwoch: Parade⸗ sowie der vorzüglichen excentrischen Clowns Gebrüder der Hauptrollen: Anna Villand und des renommierten Original. Clowns Mr. Bäckers, Josefine Dora, Ida Schlüter, Adolph Gobert Belling. Alles Nähere aus Plakaten und Ernst, Julius Eyben, Hugo Haßkerl, Richard Jürgas, Austragezetteln ersichtlich. Guido Tielscher, Carl Weiß, Georg⸗ Worlitzsch.

Donnerstag, Abends 7 ½ Uhr: 1870/71. oE;Assexi PegAEmxmorereeaxgexeaxaen

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Anna Lüdke mit Hrn. Steuer⸗ Supernumerar Georg Ullrich (Oppeln Volkers⸗

dorf). 2.

Hr. Prem.⸗Lieut. Bodo von Tresckow mit Frl. Emilie von Henninges (Lugano). Hr. Rittmeister F. Weidlich mit Frl. Helene

9 8. 4 52.2 2 Große Aus, von Doetinchem de Rande (Löpit). Pr. Hans

Donnerstag: Der Dornenweg. Freitag: Madame Sans⸗Geéene.

Residenz⸗Theater. norwegen, während westlich von Irland ein baro⸗ Lautenburg. Mittwoch: Der Rabenvater. Schwank 1 2D Fischer vertheilung entsprechend, wehen über den Britischen Jarno. -Vorher: Aber die Ehe! Komödie in Inseln mäßige nördliche, über Zentral⸗Europa 1 Akt von P. Linsemann.

Direktion:

Ax Anfang 7 ½ Uhr. S folgende Tage: Der Rabenvater. ber die Ehe!

Friedrich Wilhelmstädtisches Theater. Mittwoch Sbefsleftrage ittwoch: Gastspiel der Liliputaner. Jeden 1 . I mens Abend 7 ½ Uhr: Die Reife .. Carnier). „Fantaisie brillante“ für 6

8 Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a./5. Mittwoch: Der Millitärstaat. Fidelio. Oper in 4 Akten von Gustav von Moser und Thilo von

stattungsposse mit Gesang und Tanz in 5 Bildern von Wilh. Mannstädt und Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. In Scene gesetzt vom Direktor Richard Schultz. Die Tanz⸗Arrangements vom Balletmeister Gundlach. Anfang 7 ½ Uhr.

Sigmund Donnerstag: Eine tolle Nacht.

und Josef 1u“ sFozzerte. Konzert-Haus. Mittwoch: Karl Meyder Konzert. Ouv. „Marco Spada“ Auber. „Phödre, Massenet. „Banditenstreiche“, Suppé. „Flgfuner. ständchen“ von Nehl. „Traum⸗Walzer“ von Millöcker. Phantasie aus „Der Freischütz“ von Weber. Trou⸗ badour⸗Phantasie für Violine von Alard (Herr

Arban (Herr Werner). 8 8 8 8 1“ 8 Saal Bechstein. Finkstraße 42. Mittwoch,

Schwank in Anfang 8 Uhr: Lieder⸗Abend von Mary Forrest.

von Madeyski mit Frl. Clara Bruckner (Berlin Bladen). Hr. Lieut. Lothar Ganse mit Frl. Hedwig Zechelius (Kreuzburg, O.⸗Schl.)

Geboren: Eine Tochter: Hrn. Regierungs⸗ Rath von Borck (Erfurt). Hrn. Lieut. a. D Baron von Oheimb (Rittergut Laatzen). 1

Gestorben: Verw. Fr. Leontine von Zabeltitz, geb. Gräfin zu Lynar (Eichow). Fr. Anna von Teschen, geb. Holborn (Berlin).

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. 1 Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage 8 sowie die Inhaltsangabe zu Nr. 6 des öffent⸗ lichen Anzeigers (Kommanditgesellschaften auf

Aktien und Aktiengesellschaften) für die Woche vom 21. bis 26. Oktober 1895.]

schen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger

1895.

Berlin, Dienstag, den 29. Oktober

Privat⸗Irrenanstalten 30 der Gewerbeordnung), owie über die Einrichtung, Leitung und Beauf⸗ sichtigung solcher Anstalten.

Unter Fv Erlasses vom 19. Januar 1888 (M.⸗Bl. d. i. V. S. 39) und der zu seiner Ergänzung später ergangenen, sowie der allgemeinen Vorschriften in dem Erlaß vom 17. Juni 1874 (M. 2493) bestimmen wir, was folgt:

I. Aufnahme.

Die Aufnahme einer Person in eine Privat⸗Anstalt für Geisteskranke, Idioten und Epileptische darf nur auf Grund eines ärztlichen Zeugnisses erfolgen, aus welchem ersichtlich find: Veranlassung zur Ausstellung und Zweck des Zeug⸗ nisses, Zeit und Ort der Untersuchung, die dem Arzt ge⸗ machten Mittheilungen einerseits und seine eigenen ahr⸗ nehmungen vngerersens. Das Zeugniß soll sich darüber aus⸗ prechen, an welcher Form geistiger Störung der Krankke leidet, und begründen, weshalb er der Aufnahme in die Anstalt bedarf.

2.

In der Regel soll das Zeugniß vom Kreisphysikus oder, wenn dieser behindert oder Arzt der Anstalt ist, von dem für das Physikat geprüften Kreiswundarzte des Kreises, in welchem der Kranke seinen Wohnsitz hat, ausgestellt werden. Ist auch dies nicht angängig, so erfolgt die Ausstellung durch einen anderen Physikus oder für das Physikat geprüften Kreis⸗ wundarzt. Der letztere hat seinem Amtscharakter den Vermerk hinzuzufügen, daß er für das Physikat geprüft ist.

Liegt bereits ein den Anforderungen des §1 entsprechendes eugniß eines Arztes vor, so genügt es, wenn der beamtete Arzt 2) auf Grund persönlicher Untersuchung des Kranken

dem Inhalt des Zeugnisses beitritt.

4. In dringenden Fällen Fdnu die Aufnahme vorläufig auf Grund eines nach I ines jeden approbierten Arztes erfolgen. Auf diese Weise Aufgenommene müssen jedoch spätestens

1 innerhalb 48 Stunden nach der Aufnahme durch den Physikus

oder, wenn dieser behindert oder Arzt der Anstalt ist, durch den für das Physikat wSesege. Kreiswundarzt, oder durch den

hysikus eines benachbarten Kreises untersucht werden. Der Untersuchende hat sofort ein Zeugniß auszustellen, welches für das Verbleiben des vorläufig Aufgenommenen in der Anstalt oder für seine Entlassung maßgebend ist.

In zweifelhaften Fällen ist die Untersuchung in kurzen Fristen zu wiederholen; das Zeugniß ist alsdann spätestens innerhalb zwei Wochen nach der Aufnahme auszustellen.

Von der nachträglichen amtsärztlichen Untersuchung kann

abgesehen werden:

1) wenn der Kranke mit einem privatärztlichen Zeugniß, welches den Vorschriften des § 1 genügt, auf Antrag des ihm ls Geisteskranken bestellten Vormundes aufgenommen 2) wenn das nach Vorschrift des § 1 abgefaßte Auf⸗ ahmezeugniß von dem ärztlichen Leiter einer öffentlichen

Irrenanstalt oder einer psychiatrischen Universitäts⸗Klinik unter Beifügung des Amtscharakters ausgestellt worden ist.

2

Die Aufnahme eines Kranken in eine Privatanstalt darf

nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach der letzten

ärztlichen Untersuchung erfolgen. Der Zeitpunkt der letzten Unte ichen Zeugnisse anzugeben. 8

Die Uebernahme eines aus einer anderen Anstalt sei es eine öffentliche oder eine private darf nur er⸗ folgen, wenn von deren Vorstand ein Uebergabe⸗ schein und eine beglaubigte Abschrift des Auf⸗ nahmezeugnisses, zutreffendenfalls auch des Nachweises der erfolgten Entmündigung, sowie ein Zeugniß über den Fortbestand der Krankheit übergeben wird. Das Zeugniß ist von dem ärztlichen Leiter der Anstalt auszustellen, in der sich der Kranke bisher befunden hat, und hat sich darüber auszu⸗ sprechen, ob das Leiden als heilbar anzusehen ist. .

§ 8. Die Aufnahme eines Arongem ist binnen 24 Stunden der für die Anstalt zuständigen Orts⸗Polizeibehörde vertraulich anzuzeigen. 8 3 Ist die Aufnahme ohne Wissen der Polizeibehörde des Wohnorts erfolgt, so ist außerdem dieser Behörde binnen der⸗ selben Frist unter Beifügung einer beglaubigten Abschrift der Aufnahmezeugnisse und der Ueberweisungspapiere vertrau⸗ liche Mittheilung zu machen. 1 8 Innerhalb derselben Frist ist die Aufnahme nicht ent⸗ mündigter Kranker dem Ersten Staatsanwalt desjenigen Gerichts, welches für die Entmündigung des Kranken zuständig ist, oder falls dieses Gericht unbekannt ist, dem Ersten Staats⸗ anwalt desjenigen Gerichts anzuzeigen, in dessen Bezirk die Anstalt liegt. b Die Aufnahme entmündigter Kranker ist dem zus Vormundschaftsgericht anzuzeigen.

ändigen

1““

Bei Ausländern ist die Aufnahme auch dem für die An⸗ stalt zuständigen Regierungs⸗Präsidenten anzuzeigen. Hierbei ist die Person oder die Behörde, welche die Aufnahme ver⸗ anlaßt hat, und der Heimathsort des Kranken anzugeben.

orschrift des § 1 abgefaßten Zeugnisses

II. Entlassung und Beurlaubung. § 10. Die Entlassung muß erfolgen, wenn 1) der Kranke geheilt ist, 2) sein gesetzlicher Vertreter die Entlassung fordert. Ist der Kranke unter Mitwirkung einer Polizeibehörde aufgenommen, so darf die Entlassung nicht ohne Zustimmung dieser Behörde erfolgen. 8 11

Beurlaubungen eines Kranken aus einer Privatanstalt dürfen die Dauer von zwei Wochen nicht überschreiten und in dem Falle des § 10 Abs. 2 nur mit Genehmigung der Polizei⸗ behörde stattfinden. Eine Rückführung nach Ablauf dieser Zeit gilt als Neuaufnahme.

§ 12.

Ein Kranker, welcher als für sich oder andere gefährlich zu betrachten ist, darf nur entlassen oder beurlaubt werden, wenn die Polizeibehörde des b Aufenthaltsorts auf vorherige Anzeige der Anstalt der Entlassung oder Beur⸗ laubung zustimmt und wenn für die sichere Ueberführung gesorgt ist.

Ist die unmittelbare Ueberführung in eine andere Anstalt sichergestellt, so genügt es, daß die Polizeibehörde des Orts der entlassenden Anstalt vorher benachrichtigt wird.

Sobald die Entlassung eines Kranken thatsächlich erfolgt ist, so muß davon den in § 8 genannten Behörden sofort Anzeige werden unter Angabe des Tages der Entlassung und

es Orts, wohin der Kranke entlassen ist.

Diese Behörden sind auch dann zu benachrichtigen, wenn ein Kranker gestorben ist oder sich aus der Anstalt entfernt hat.

III. Bestimmungen über freiwillige Pensionäre.

§ 14. Beabsichtigt der Unternehmer freiwillige Pensionäre, d. h. e⸗ Kranke aufzunehmen, die aus eigener Entschließung in ie Anstalt einzutreten wünschen, so bedarf er hierzu der Er⸗ laubniß der Orts⸗Polizeibehörde. Vor ihrer Ertheilung hat sich die Orts⸗Polizeibehörde der des Regierungs⸗Präsidenten zu versichern, die in andkreisen durch Vermittlung des Landraths einzuholen ist. Die Erlaubniß wird nur unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs ertheilt.

Zur Aufnahme eines Pensionärs ist erf 1

1) eine ärztliche Bescheinigung der Zweckmäßigkeit der Aufnahme vom modizinischen Standpunkte,

2) die schriftliche Einwilligung des Pensionärs selbst, die, wenn er einen gesetzlichen Vertreter hat, von diesem zu ge⸗ nehmigen ist.

Die Aufnahme ist binnen 24 Stunden bei der Orts⸗ Polizeibehörde der Anstalt vertraulich anzuzeigen.

G I.

Anträgen auf Entlassung muß, wenn sie von den gesetz⸗ lichen Vertretern der Pensionäre ausgehen, in jedem Falle ent⸗ sprochen werden. Die Ablehnung eines von dem Pensionär selbst gestellten Antrags darf nur stattfinden, wenn zugleich der

Anstaltsvorstand das im § 4 vorgesehene Verfahren einleitet.

Die Entlassung ist alsbald der Orts⸗Polizeibehörde 16

Abs. 2) anzuzeigen. IV. Einrichtung und Leitung § 18.

Die Privatanstalten für Geisteskranke, Idioten und Epi⸗ leptische unterliegen den allgemeinen gesundheitspolizeilichen Vorschriften über die baulichen und technischen Einrichtungen von Krankenanstalten. Außerdem gelten für die Privat⸗ anstalten folgende besondere Bestimmungen:

1) Die Anstalten müssen, soweit es sich nicht um wirth⸗ schaftliche und Bureauangelegenheiten oder um den Unterricht der Kranken handelt, von einem in der Pspchiatrie bewanderten Arzt geleitet werden, der durch längere Thätigkeit an einer größeren öffentlichen Anstalt oder an einer psychiatrischen Universitätsklinik wenn auch als Volontär sich die nöthigen Kenntnisse verschafft hat.

2) Der Unternehmer der Anstalt bedarf für die eigene Uebernahme der ärztlichen Leitung oder für die Anstellung des leitenden Arztes der Genehmigung der Orts⸗Polizeibehörde, die 8 ohne Zustimmung des Regierungs⸗Präsidenten zu er⸗ theilen ist.

Die Genehmigung kann zurückgenommen werden, wenn die Unrichtigkeit der Nachweise dargethan wird, auf Grund deren sie ertheilt worden ist, oder wenn aus Handlungen oder Unterlassungen des Arztes sich dessen Unzuverlässigkeit in Bezug auf die ihm übertragene Thätigkeit ergiebt.

3) In Anstalten, Rhaig. nnn8 heilbare Kranke Aufnahme finden, oder welche für mehr als 50 Geisteskranke oder mehr als 100 Epileptische bestimmt sind, muß mindestens ein nach Vorschrift der Nr. 1 ausgebildeter Arzt wohnen.

4) Uebersteigt die Zahl der Geisteskranken 100 oder der Epileptischen 200, so muß ein zweiter Arzt bestellt werden und in der Anstalt wohnen. 1

Für den zweiten Arzt ist zwar ebenfalls der Nachweis einer psychiatrischen Vorbildung erforderlich, doch brauchen in dieser Beziehung nicht die Bedingungen erfüllt zu werden, die an den leitenden Arzt zu stellen sind.

5) Sind mehr als 300 Geisteskranke oder mehr als 400 Epileptische in Behandlung, so kann für je 100 Geisteskranke und je 200 Epileptische die Anstellung eines weiteren Arztes angeordnet werden.

6) Für jeden Kranken müssen Personalakten mit fort⸗ laufender Krankengeschichte vorhanden sein; außerdem muß ein Hauptbuch (A) und eine Zu⸗ und Abgangeliste (B) nach den beifolgenden Anweisungen gefährt werden.

J.

Der Unternehmer hat dem leitenden Arzt namentlich

folgende Obliegenheiten zu übertragen:

1) Die Anordnung der Jolierung eines Kranken ab⸗ 32— von Nothfällen, in denen Fsboc nachträgliche ärztliche

enehmigung erforderlich ist —, sowie die Eintragung jedes Fhl von Isolierung in ein besonderes, hierfür bestimmtes Buch.

2) Die Anordnung etwaiger mechanischer Beschränkung eines Kranken durch sogenannte Jacken, Binden oder ähnliche Vorrichtungen, sowie die Eintragung jedes solchen Falls und des Grundes der Anordnung in ein besonderes, hierzu be⸗ stimmtes Buch.

3) Die Anordnung der einzelnen Kranken zu gewährenden besonderen Kost und Verpflegung.

4) Die Bestimmung über die gesammte Thätigkeit des Wartepersonals, soweit es sich um die Krankenpflege handelt.

5) Die Beantwortung aller schriftlichen und mündlichen Anfragen von Behörden, Anverwandten und gesetzlichen Ver⸗ soweit die Anfragen sich auf den Zustand der Kranken beziehen.

Außerdem darf der Unternehmer Verlegungen von Kranken auf eine andere Abtheilung, die Beschäftigung der Kranken und die allgemeine Regelung ihrer Beköstigung, sowie die Vertheilung des Wartepersonals nur mit Zustimmung des leitenden Arztes vornehmen. 8

V. Beaufsichtigung. Die Privatanstalten werden regelmäßig durch den zu⸗ ständigen Physikus oder einen zu dessen Vertreter bestellten Medizinalbeamten und außerdem durch eine von den Ministern der Medizinal⸗Angelegenheiten u Innern einzusetzend Besuchskommission besichtigt. 3 . Die Besichtigungen finden unvermuthet statt, und zwar:

1) durch den Physikus oder dessen Stellvertreter ohne besonderen Auftrag alljährlich zweimal einmal im Sommer, einmal im Winter —, .2) durch die Besuchskommission in der Regel einmal jährlich. Der zuständige Physikus hat dieser Besichtigung beizuwohnen. 1

Bei jeder Besichtigung sind die Aerzte der Anstalt zur Anwesenheit und Ertheilung von Auskunft verpflichtet.

22

Der Physikus oder dessen Stellvertreter hat über jede von ihm vorgenommene Besichtigung dem Regierungs⸗Präsi⸗ nach Anleitung des anliegenden Schemas (C) zu be⸗ richten.

Außerdem ist betreffs des Wechsels u. s. w. der Kranken und der Zahl u. s. w. des Personals jedesmal das bei⸗ liegende bereits vorgeschriebene statistisch Formular auszufüllen.

1 8 S L1“

Die Besuchskommission hat die unter I bis III des Schemas für den Bericht des Kreisphysikus angeführten, außerdem sonst wichtig erscheinende Punkte (ausreichende Ver⸗ sorgung mit Aerzten 18, 5], Verhalten des Wartepersonals, öö der Krankengeschichten) zu berücksichtigen, über das Ergebniß an den Regierungs⸗Präsidenten zu berichten und hierbei zur Abstellung vorgefundener Uebelstände die ge⸗ eigneten Maßnahmen vorzuschlagen.

VI. Schluß⸗ und Uebergangsbestimmungen.

§ 24. Bei sämmtlichen auf Grund dieser Anweisung zu er⸗ stattenden Anzeigen sind, wenn sie nicht mittels Postbehändigungs⸗ scheins erfolgen, die betreffenden Behörden um eine Empfangs⸗ bestätigung zu ersuchen. 8 gr

§ 2.

Als Aerzte im Sinne dieser Anweisun Deutschen Reich approbierten Aerzte (§? ordnung) zu verstehen. 38

§ 26

Ueberall, wo in dieser Anweisung vom Regierungs⸗ Präsidenten die Rede ist, tritt an dessen Stelle für Berlin und Charlottenburg der Polizei⸗Präsident von Berlin.

§ 2.

Die Vorschriften dieser Anweisung treten sofort in Kraft, soweit nicht in den folgenden Paragraphen etwas Anderes be⸗ stimmt wird.

sind nur die im der Gewerbe⸗

§ 28.

Privatanstalten, denen die Genehmigung zur Aufnahme freiwilliger Pensionäre (Abschnitt III) unter anderen Voraus⸗ setzungen als denen des § 15 ertheilt ist, dürfen künftig solche Kranke nicht aufnehmen.

Die Bestimmung im letzten Satze des § 14 bestehende Anstalten. 8

Bei den an Privatanstalten bereits thätigen Aerzt so lange sie bei derselben Anstalt verbleiben, vom Nachweise der im § 18, 1, 3 und 4 geforderten Vorbildung mit Zu⸗ stimmung des Regierungs⸗Präsidenten abgesehen werden.

Im übrigen muß den Vorschriften des § 18, 3, 4 und 5, soweit sie nicht früher erfüllt werden können, bis spätestens zum 1. Oktober 1896 genügt werden.

Aus den im § 18, 2 Abs. 2 angegebenen Gründen kann auch einem beim Inkrafttreten dieser Anweisung eine Anstalt leitenden Arzte diese Leitung entzogen werden.

S . Auf die beim Inkrafttreten dieser Anweisung bereits be⸗ stehenden Anstalten, deren Einrichtung der Polizeiverordnung über Anlage, Bau und Einrichtung von öffentlichen und Privat⸗Kranken⸗, Entbindungs⸗ und Irrenanstalten vom 19. August 1895 nicht entsprechen, kommen die dort getroffenen Bestimmungen erst dann zur Anwendung, wenn ein Neubau, Umbau oder Erweiterungsbau stattfindet. Soweit die Bestimmungen der Polizeiverordnung vom 19. August 1895 8) nicht Platz greifen, bewendet es für die Bemessung des jedem Kranken zu gewährenden Luftraums und für die Versorgung der Anstalt mit Badeeinrichtungen bei den bestehenden Bestimmungen.