Der Bezugsprris beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰. 1 2ö9 Insertiongprein für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; 2 8. 4 Inserate nimmt an: die Königliche Exgpedition
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für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition
des Deutschen Reichs-Anzeigers
SW., Wilhelmstraße Nr. 32. 9 WI und Königlich Preußischen Ltaats⸗Anzeigern
Berlin 3W., Wilhelmstraße Nr. 32.
V 1 Einzelne Nummern kosten 25 ₰.
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Berlin, Freit
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Bekanntmachung,
dem Vize⸗Admiral z. D. von Reiche zu Naumburg a. S. betreffend die Aufhebung des Verbots der Einfuhr den Stern zum Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichen⸗ von Rindvieh aus Galizien.
laub und der Königlichen Krone Nachdem den amtlichen Ausweisen üͤ— e. e . “ 1 sen über den Stand der hei dem 1““ 89 JC dae Viehseuchen in Oesterreich⸗Ungarn zufolge die Maul⸗ und Pirektr “ . 8 Gb9 lin a’g ng b - Bürger⸗ Klauenseuche in Galizien erloschen ist, wird das am 4. April 1A116464“4“ Kreise C rnikau dem d. J. erlassene Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus meister Matzky zu Schönlanke im Kreise Czarnikau den Galizien aufgehoben und die Einfuhr unter den früheren Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, Bedingungen wieder gestattet 8 dem EE 1 e zu Eiutgart den 28 keoher 1895 un em Gymnasial⸗Oberlehrer, Professor Dr. phil. Hol⸗ ver ech ; “ % lander zu Osnabrück den Rothen Abefessord-n vierter Klasse, Königlich h eRch . ... des Innern. dem Baurath Kluge zu Genthin im zweiten Jerichow⸗ 1 schen Kreise den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, dem Gymnasial⸗Oberlehrer a. D. Armbrecht su Osna⸗ “ 8 brück, dem Gymnasiallehrer a. D. Maas zu Wilhelmshaven Die Nummer 38 des Reichs⸗Gesetzblatts, die von und dem Realgymnasial⸗Vorschullehrer a. D. Uppenborn zu heute ab zur Ausgabe gelangt, enthält unter Hannover den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, Nr. 2271 die Verordnung, betreffend die Einberufung des dem emeritierten Hauptlehrer Hoffmann zu Freiburg i. S., Reichstags, vom 30. Oktober 1895. dem emeritierten Lehrer, Organisten und Küster Völkel zu Berlin, den 1. November 1895. Wahren im Kreise Wohlau und dem emeritierten Lehrer Kaiserliches Post⸗Zeitungsam Biehl zu Lahrbach im Kreise Hersfeld den Adler der In⸗ Weberstedt. haber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, e“ dem Nacht⸗Wachtmeister Schoen zu Berlin und dem Schleusenmeister a. D. Loth zu Bergzow im zweiten Jerichow⸗ schen Kreise 1n Wlgemeine vhesntfichen 88 old, “ 1 olizei⸗Wachtmeister Gustav Ritter, den Schutz⸗ ꝑSeine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: männern Karstedt und Obst und dem Nachtwächter Hari⸗ den beiden Adoptivsöhnen 88 Pantsr chtess 88 8 mann, sämmtlich zu Berlin, dem Rathsdiener Eickemeyner Warnstedt zu Korbach, den Gebrüdern Friedrich Wilheim Otto zu Hömesn und dem Weber Karl Voigt zu Luckenwalde und Hermann Georg Tetzlaff von Wobeser die Er⸗
das Allgemeine Ehrenzeichen, sowie 1 G . . dem Kaufmann und Second⸗Lieutenant der Landwehr laubniß zur Namens⸗ und Wappensvereinigung in der Form
Otto Hoßfeld zu Berlin die Rettungs⸗Medaille am Bande auann debehre Warnstedt Hütena elena emier die
zu verleihen. stedt (früher Borchers), in den Adelstand zu erheben.
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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: — “ 8 —“ dem Kaiserlich russischen Kontre⸗Admiral à la suite Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Seiner Majestät des Kaisere von Rußland Lomen den dem Kanzlei⸗Rath im Bureau des Ministeriums der geist⸗ Königlichen Kronen⸗Orden erster Klasse, lichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten Wilhelm 8 dem Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ ungarischen Stolte bei seinem Ausscheiden aus dem Amt den Charakter Hauptmann Roth vom Generalstabs⸗Korps den Königlichen als Geheimer Kanzlei⸗Rath zu verleihen. onen⸗Orden dritter Klasse, sowie G 1““ “ ddem Feseestc russischen Garde⸗Lieutenant der Marine Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: A. Khomutoff den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse zu dem Regierungs⸗ und Landes⸗Oekonomie⸗Rath Krüger verleihen. bei der General⸗Kommission zu Hannover bei seinem Ausscheiden aus dem Dienst den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath beizulegen, sowie den General⸗Kommissions⸗Sekretären Clement und Deutsches Reich. 8 Mey ü 8 Münster i. W. den Charakter als Rechnungs⸗Rath G zu verleihen.
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8TẽõCmg, 8 betreffend die Einberufung des Reichstags. Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Vom 30. Oktober 1895. den Gerichts⸗Assessor Manns in Lyck zum Amtsrichter Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, o6. Gerichts⸗Assessor Anderseck in Landeck zum Amts⸗ König von Preußen ꝛc. 2 88 richter in Groß⸗Wartenberg, und verordnen auf Grund des Art. 12 der Verfassung, im Namen den Gerichts⸗Assessor Burchardi in Pinneberg zum des Reichs, was folgt: Amtsrichter in Neustadt in Holstein zu ernennen; sowie
1 Der Reichstag wird berufen, am dritten Dezember 1 t. b ; 9. d. J. in Berlin zusammenzutreten, und beauftragen Wir den den “““ reitkopf in Zabrze zichsknalfr mit den zu diesem Zweck nöthigen Vor⸗ dem Gerichtsschreiber, Sekretär Haupt in Halberstadt
* ündi unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu verleihen. 1 n Gegeben Ffeu isefehe be g0-g nber 1895. . Heijne Majestät der König haben Allergnädigst geruht: (L. S.) 8 Wilhelm. dem Regierungs⸗Hauptkassen⸗Buchhalter Marwedel in Fürst zu Hohenlohe. Hildesheim bei seinem Uebertritt in den Ruhestand den
8 harakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.
Dem bei dem Kaiserlichen General⸗Konsulat in Konstantinopl! Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: beschäftigten Gerichts⸗Assessor von Versen ist auf Grund dem Kommerzien⸗Rath Philipp Moriz Eichborn in des 88 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbindung mit Breslau den Charakter als Geheimer Kommerzien⸗Rath, und § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für den Amtsbezirk dem Banquier Hugo Kempner in Glo des General⸗Konsulats die Ermächtigung ertheilt worden, als Kommerzien⸗Rath zu verleihen. ürgerlich gültige Eheschließungen von Reichsangehörigen und . 11“ chutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutz 8 lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen Auf den Bericht vom 28. September d. J. will Ich und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. “ hierdurch, genehmigen, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihe im Betrage von 1 500 000 ℳ, zu deren Aufnahme die (Setadt Halle a. S., im Regierungsbezirk Merseburg, durch Das in Stockton on Tees aus Stahl neu erbaute das Privilegium vom 23. Juni 1882 (Gesetz⸗Samml. S. 342) Dampfschiff „Pontos“ von 2029,54 britischen Register⸗Tons ermächtigt worden ist, von vier auf drei und einhalb Prozent Netto⸗Raumgehalt hat durch den Uebergang in das aus⸗ herabgesetzt werde, mit der Maßgabe, daß die in her. fetäl ghzm schließliche Eigenthum der Firma A. C. de Freitas & Co. in festgeseßte Tilgungsfrist unter Erhöhung der Tilgungsquote urg das Recht zur Führung der deutschen Flagge erlangt. von ein und einem halben Prozent auf zwei Prozent des m Schiffe, für welches die Eigenthümerin Hamburg zum Kapitals innegehalten werde, sowie daß die noch nicht getilgten Heimathshafen gewählt hat, ist von dem Kaiserlichen Konsulat Anleihescheine den Inhabern derselben rechtzeitig für den Fall in Middlesborough unter dem 11. Oktober d. J. ein Flaggen⸗ zu kündigen sind, daß die Anleihescheine dem Magistrat zu attest ertheilt worden. Hale a. S. nicht bis zu einem von demselben festzusetzenden
ermine zur Abstempelung auf 3 ½ Proz. eingereicht werden. Zugleich willige Ich hiermit in die Aufhebung der in dem
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vorerwähnten Privilegium enthaltenen Bestimmung, nach welcher die Hälfte der etwaigen Ueberschüsse des städtischen Wasser⸗ werks zur Tilgung der Anleihe mitverwendet werden soll. Hubertusstock, den 6. Oktober 1895. Wilhelm R. 1 Miquel. von Köller. An die Minister der Finanzen und des Innern.
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Finanz⸗Ministerium
Dem vortragenden Rath im Finanz⸗Ministerium, Geheimen Ober⸗Finanz⸗Rath von Schmidt ist von den zum thüringi⸗ schen Foll⸗ und Steuerverein gehörigen Staatsregierungen vom 1. November d. J. ab die durch den Tod des bisherigen In⸗ habers ö Stelle des General⸗Direktors dieses Vereins in Erfurt, un
dem Landrichter a. D., EEE Dr. Fervers die Stelle des Stempelfiskals und Vorstehers des Erbschafts⸗ steueramts zu Düsseldorf verliehen worden.
v 1“ Die durch das Ableben oder die Pensionierung ihrer bis⸗ herigen Inhaber erledigten Stellen der Königlichen Rentmeister bei den Kreiskassen in Glogau, Meldorf, Husum, Kolmar i. Posen und Deutsch⸗Krone sind beziehungsweise den Rent⸗ meistern von Fragstein u. Niemsdorff zu Marburg, Regierungsbezirk Cassel, Hönerloh zu Lauenburg, Regierungs⸗ bezirk Schleswig, Körner zu Neumünster, Regierungsbezirk Schleswig, Schwartze zu Antweiler, Regierungsbezirk Koblenz, und Kunz zu Dierdorf, Regierungsbezirk Koblenz,
8 8 Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Der Forstmeister Westermeier zu Köpenick ist auf die Oberförsterstelle Schkeuditz, Regierungsbezirk Merseburg,
der Forstmeister Schmidt zu Weerhof auf die Ober⸗ försterstelle Siönnoda, Regierungsbezirk Merseburg,
der Oberförster Kottmeier zu Okonin auf die Ober⸗ försterstelle Köpenick, Regierungsbezirk Potsdam,
der Oberförster Schmelter zu Adelebsen auf die Ober⸗ 1b Westerhof, Regierungsbezirk Hildesheim, versetzt worden.
Die Forst⸗Assessoren Rudolf Bonse und Klamroth sind zu Königlichen Oberförstern ernannt.
Dem Oberförster Bonse ist die Oberförsterstelle Widno
im Regierungsbezirk Marienwerder und
dem Oberförster Klamroth die Oberförsterstelle Okonin im Regierungsbezirk Danzig verliehen worden.
Justiz⸗Ministerium.
Der Rechtsanwalt Glogauer in Graudenz ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts Marienwerder, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Graudenz,
der Rechtsanwalt Langenberg in Zeitz zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts Naumburg, mit An⸗ weisung seines Wohnsitzes in Zeitz, und
der Rechtsanwalt Mausbach in Kleve zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Köln, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Lindlar, ernannt worden.
Dem Notar Schaefer in Opladen ist vom 1. November d. J. ab der Wohnsitz in Burtscheid angewiesen worden.
Bekanntmachung.
Gemäß § 46 des Kommunalabgabengesetzes vom 14. Juli 1893 wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß der im laufenden Steuerjahre zu den Kommunalabgaben einschätz⸗ bare Reinertrag der auf preußischem Staatsgebiete belegenen Strecken der Prfalzischen Eisenbahnen, wie folgt, fest⸗ gestellt worden ist: 8
a. St. Ingbert (Landesgrenze) bis 8 Scheidt auf . . ..18 998 ℳ 89 b. Ebernburg (Mitte der Nahebrücke) 8
bis Münster a. St. auf . . . 5 St. Johann⸗Saarbrücken, den 30. Oktober 1895. Der Königliche Eisenbahn⸗Kommissar.
Seine Majestät der Kaiser und Fsnig vorgestern Abend von 10 Uhr an den Vortrag des Reichs⸗ kanzlers in dessen Wohnung und wohnten gestern Morgen von 9 Uhr an auf dem Kummersdorfer Schießplatze einer Schieß⸗
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