1895 / 264 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Nov 1895 18:00:01 GMT) scan diff

8- 2

8—

Des Einreichens der Schuldverschreibungen bedarf es zur Erlangung der neuen Zinsscheine nur dann, wenn die alten insscheinanweisungen abhanden gekommen sind. In diesem lle sind die betreffenden Dokumente an eine der genannten Königlichen Regierungs⸗Hauptkassen mittels besonderer Eingabe einzuliefern. 1 .

Die Einsendung der Zinsscheinanweisungen sowie der Schuldverschreibungen an die Königlichen Regierungs⸗Haupt⸗ kassen muß portofrei geschehen. 8B

Die neuen Zinsscheine ꝛc. werden dem Gläubiger un⸗ frankiert unter voller Werthdeklaration zugesandt werden, so⸗ fern nicht von demselben die Zusendung derselben unter De⸗ klaration eines geringeren, eventuell namhaft zu machen Werths erbeten wird. 8

Hannover, den 31. Oktober 1895.

Der Regierungs⸗Präsident von Brandenstein.

Abgereist:

Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen, nach der Provinz Schlesien;

Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Freiherr von Hammerstein, nach Hannover;

Seine Excellenz der Präsident des B Ober⸗ Kirchenraths, Wirkliche Geheime Rath D. Dr. Barkhausen, nach Loccum;

der Ministerial⸗ und Ober⸗Baudirektor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten Schroeder und der Ministerial⸗ Direktor in demselben Ministerium, Wirkliche Geheime Ober⸗ Regierungs⸗Rath Dr. Micke, nach der Provinz Schlesien

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer d und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Konzessions⸗Urkunde, betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von Hildesheim über Klauen und Schwiecheldt nach Hämelerwald durch die Hildesheim⸗Peiner⸗Kreis⸗ Eisenbahn⸗Gesellschaft, veröffentlicht.

Preußen. Berlin, 4. November.

Ihre Majestäten der Kaiser und die Kaiserin wohnten gestern Vormittag dem Gottesdienst bei, welcher in den Communs des Neuen Palais abgehalten wurde. Um 12 ½ Uhr Mittags begaben Sich Ihre Majestäten mit Seiner Majestät dem König von Portugal nach dem Schlosse Klein⸗Glienicke zur Frühstückstafel bei Ihren Königlichen Hoheiten dem Prinzen und der Prinzessin Friedrich Leopold von Preußen. Die Abendtafel fand um 6 Uhr im Apollosaal des Neuen Palais statt. Um 7 ¼ Uhr Abends fuhren Ihre Majestäten mit dem erlauchten Gast mittels Sonderzugs nach Berlin, um dem Théatre paré im hiesigen Königlichen Opern⸗ hause beizuwohnen, und kehrten um 10 ½ Uhr nach dem Neuen Palais zurück. 1 18 8

Heute Vormittag nahmen Seine Majestät der Kaiser den Vorirag des Chefs des Zivilkabinets und diejenigen der Marine entgegen. Um 12 Uhr wohnten Seine Majestät der Kaiser mit Seiner Majestät dem König von Portugal im Langen Stall

igung der Rekruten der Potsdamer Garnison bei.

1

Bei dem Galadiner zu Ehren Seiner Majestät des Königs von Portugal, welches am Sonnabend Abend 7 Uhr im Marmorsaal des Neuen Palais stattfand, saß der König zwischen dem Kaiser und der Kaiserin; den Majestäten gegenüber hatte der Reichskanzler Fürst zu Hohen⸗ lohe Platz genommen. Während der Tafel erhoben Sich Seine Majestät der Kaiser und brachten auf den erlauchten Gast einen Trinkspruch aus, welchen Seine Majestät der König von Portugal mit einem Hoch auf Ihre Maäjestäten den Kaiser und die Kaiserin erwiderte. Nachdem die Tafel xegen 8 ½ Uhr aufgehoben worden, begaben Sich die Aller⸗ öchsten Herrschaften mit Ihrem hohen Gaste, den Prinzen und

inzessinen sowie den anderen zur Tafel geladenen Personen nach dem Theatersaal, wo eine Theater⸗Vorstellung durch Mitglieder des Königlichen Schauspielhauses stattfand. Zur Aufführung gelangten die Lustspiele „Militärfromm“ und „Mißverständnisse“. Die Orchestermusik führte das Musikkorps des Ersten Garde⸗Regiments z. F. aus.

Für gestern Abend 8 Uhr war im Königlichen Opern⸗ hause zu Ehren des hohen Gastes Théàtre paré angesagt. Zur Aufführung gelangten die Ouvertüre und der 2. Akt der

per „Rienzi“ von Richard Wagner und der 2. Akt des Taglioni’schen Ballets „Der Seeräuber“. Der erste Rang war für die Allerhöchst geladenen Gäste reserviert worden. Das diplomatische Korps war fast vollzählig erschienen; die Bot⸗ schafter mit ihren Damen hatten in der mittleren Prosceniums⸗ loge rechts Platz genommen. Kurz nach 8 Uhr kündigte der General⸗Intendant Graf von Hoch von der Brüstung der

oßen Königlichen Loge herab das Erscheinen des Allerhöchsten Fose⸗ an. Ihre Majestät die Kaiserin wurden von Seiner

ajestät dem König von Portugal geführt, Allerhöchstwelcher portugiesische Uniform trug, während Seine Majestät der Kaiser Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Leopold von Preußen den Arm gereicht hatten und Seine Königliche Hoheit der Prinz Friedrich Leopold Ihre Hoheit die Herzogin Johann Albrecht von Mecklenburg führte. Seine Majestät der Kaiser hatten die Uniform des 1. Leib⸗ Husaren⸗Regiments Nr. 1 angelegt, desgleichen Seine König⸗ liche Hoheit der Prinz Friedrich Leopold. Das Publikum erhob sich zur ehrfurchtsvollen Begrüßung, und Ihre Majestäten verneigten Sich, huldvoll nach allen Seiten dankend. Zwischen den Kaiserlichen Majestäten nahm Seine Majestät der König von Portugal, zur Rechten Ihrer Maäjestät der Kaiserin, Platz: Allerhöchstdersel ur Linken saß die Herzogin Johann Albrecht von ecklenburg⸗ Schwerin und Höchstdieser zur Linken der Prinz Friedrich Leopold. Seiner Majestät zur Rechten hatte die Prinzessin

Friedrich Leopold Platz genommen; Höchstderselben folgten jhre Königliche Hoheit die Erbprinzessin von Hohenzollern und hre Durchlaucht die Prinzessin Friedrich von Hohenzollern. ie anderen anwesenden Fürstlichkeiten nahmen die weiteren

Sesselreihen der Königlichen Loge ein. Gleich nachdem die

Allerhöchsten und Höchsten Herrschaften Platz genommen, be⸗ ann die Ouvertüre und darauf die Oper unter Kapellmeister

hr. Muck’s Leitung. Nach der Oper trat eine längere

Pause ein, während welcher Ihre Majestäten Cercle hielten.

Nach Beendigung der Vorstellung, welcher der gesammte Hof

bis zum Schluß beiwohnte, begaben Sich die Allerhöchsten

und die in Potsdam wohnenden Herrschaften vom Potsdamer

Bahnhof aus nach Wildpark bezw. Potsdam mittels S

onder⸗ zuges zurück.

1“

Gestern Vormittag um 10 ¼ Uhr begab Sich Seine Majestät der König von Portugal in Begleitung des Generals von Keßler vom Neuen Palais zu Wagen nach der Feeshatfber Kirche in Potsdam und wohnte dort dem Hoch⸗ amt bei.

Seine Majestät der Kaiser und König hat Seine Majestät den König von Portugal à la suite des Infanterie⸗Regiments ‚eaf Tauentzien von Wittenberg (3. Brandenburgisches) Nr. 20 gestellt. 8

Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Eisenbahnen, Post und Telegraphen und für Rechnungswesen, die vereinigten Ausschüsse für Justizwesen und für Rechnungs⸗ wesen, sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuer⸗ wesen und für Rechnungswesen hielten heute Sitzungen.

Das Staats⸗Ministerium trat gestern Nachmittag 2 Uhr im Dienstgebäude, Leipziger Platz 11, unter dem Vorsitz des Minister⸗Präsidenten Fürsten zu Hohenlohe zu einer Sizuuauanunun 1““

Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des bürgerlichen Rechts ist auch eine Revision in Aussicht genommen. Der zu diesem Zweck im Reichs⸗Justizamt aufgestellte Entwurf eines neuen Handelsgesetzbuchs soll zunächst einer Begutachtung durch eine aus Rechtsverständigen und Ver⸗ tretein des Handels und der Industrie gebildete Kommission unterzogen werden, welche unter Mitwirkung von Vertretern der betheiligten Ressorts am 21. d. M. ihre Berathungen im Reichs⸗ Justizamt beginnen wird. Als Mitglieder der Kommission sind die nachfolgenden Personen berufen worden: Reichsgerichts⸗ Rath Dr. Bolze, Leipzig; Dr. Bueck, General⸗Sekretär des Zentralverbandes deutscher Industrieller, Berlin; Dr. Dü⸗ ringer, Landgerichts⸗Raͤth in Mannheim; Geheimer Kom⸗ merzien⸗Rath Frentzel, Präsident des Deutschen Handelstags, Berlin; Geheimer Kommerzien⸗Rath Georgi, Präsident der Handelskammer zu Mylau im Königreich Sachsen; Geheimer Justiz⸗Rath, ProfessorDr. Gierke, Berlin; Justiz⸗Rath Heiliger, Rechtsanwalt in Köln; Ministerial⸗Rath Dr. Langfeld, Schwerin; Geheimer Kommerzien⸗Rath Michel, Präsident der Handelskammer zu Mainz; Geheimer Kommerzien⸗ Rath Michels, Vorsitzender der Handelskammer zu Köln; Munk, Landgerichts⸗Raͤth in Berlin; Justiz⸗ Rath Dr. Pemsel, Rechtsanwalt in München; Dr. Petri, Bank⸗Direktor in Straßburg; Dr. Rießer, Rechtsanwalt und Bank⸗Direktor in Berlin; General⸗ Konsul Russel, Berlin; Kaufmann F. E. Schütte, Bremen; Ober⸗Landesgerichts⸗Präsident Br. Sieveking,

amburg; Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Dr. Veiel,

tuttgart; Kommerzien⸗Rath Weidert, Vorstand der Handels⸗ und Gewerbekammer zu München.

Für die Berathung derjenigen Theile des Entwurfs, durch welche besondere Interessen einzelner Berufsstände berührt werden, insbesondere der Vorschriften über die Handlungsgehilfen und die Handlungsagenten, ist eine Verstärkung der Kommission durch Beanfem von Vertretern der betreffenden Berufskreise vor⸗

ehalten.

Die von den „Münchener Neuesten Nachrichten“ in der Nr. 509 vom 4. I. M. gebrachten Mittheilungen über Ver⸗ handlungen des preußischen Staats⸗Ministeriums in Betreff der neuen Militär⸗Strafprozeßordnung beruhen auf

Erfindung.

Der Kaiserlich und Königlich österreichisch⸗ungarische Bot⸗ schafter am hiesigen Allerhöchsten Hofe von Szögyény⸗ Marich ist nach Berlin zurückgekehrt und hat die Geschäfte der Botschaft wieder übernommen.

Der Bevollmächtigte zum Bundesrath, Königlich sächsische Geheime Rath und Ministerial⸗Direktor Vodel ist hier an⸗ gekommen.

Der Regierungs⸗Assessor Schumann zu Königsberg i. Pr. ist der Königlichen 1g zu Bromberg zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen wordben.

S

Seine Königliche Hoheit der Prinz Heinrich von Preußen ist gestern Nachmittag in Detmold eingetroffen und von Seiner Durchlaucht dem Prinzen und Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Adolf zu Schaumburg⸗Lippe empfangen worden. Die Stadt hatte festlich geflaggt. Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Heinrich wird morgen in

Detmold eintreffen.

Deutsche Kolonien. 1 BUHMeber die in Nr. 263 des „R.⸗ u. St.⸗A.“ erwähnten Raubzüge des Häuptlings Machemba im Süden des Schutz⸗ gebiets Deutsch⸗Ostafrika wird im „D. Kolonialbl.“ ein ausführlicher Bericht des Kaiserlichen Gouverneurs Dr. von Wi drsg-Le veröffentlicht, dem Folgendes entnommen ist: ie Unruhen im Süden, deren Führer der Häuptling Machemba und Hassan bin Omar sind, haben eine derartige

Ausdehnung angenommen, daß es geradezu unmöglich ist, noch weiter⸗ hin zu versuchen, diese Verhältnisse auf friedlichem Wege zu ordnen. Machemba treibt sein Unwesen bereits seit fünf Jahren. Er hat von vornherein unsere Oberhoheit nicht anerkannt und seine Selbständigkeit bis hierher durchgeführt. Anders liegen die Ver⸗ hältnisse mit Hassan bin Omar. Dieser ist lediglich ein Räuberhäuptling, der Flüchtlinge, besonders entlaufene Sklaven, und Gesindel aller Art um sich geschaart und der in jenen Gegenden schon anerkannten deutschen Flagge den Gehorsam verweigert hat. Er hat es gewagt, die starke Befestigung in Kilwa Kiwindje anzugreifen, und beherrscht noch heutzutage die nächste Umgebung dieses bedeutendsten unserer südlichen Küstenorte derartig, daß ohne starke Bedeckung niemand sich auch nur bis auf eine halbe Stunde von der Stadt entfernen kann. Hassan bin Omar hat unseren Küsten⸗ platz Kiswere, wo wir ein Zollamt haben, überfallen, niedergebrannt und Waaren im Werthe von 17 000 Rupien geraubt; er hat Kilwa Kisiwaniangegriffen, dort die Zollkaässe geplündert und hält auch die dortige Bevölkerung derartig in Schrecken, daß der größte Theil der Einwohner den Ort verlassen und sich nach der Insel Mafia geflüchtet hat. Der Platz gewährt jetzt, wie ich selbst zu beobachten Gelegenheit hatte, einen höchst traurigen Anblick. Die Verbindung längs der Küste zwischen Kilwa und Lindi ist unterbrochen, und es sind während der Zeit meiner Anwesenheit hier schon mehrfach Boten abgefangen und erschlagen worden. Während meiner Inspektionsreise wurden von Arabern, Indern und Negern überall Klagen über die beiden erwähn⸗ ten Rebellen laut. Versuche der Herren von Soden, von Schele und von Trotha, die Verhältnisse friedlich zu ordnen, wurden zurückge⸗ wiesen. Da sich Hassan und Machemba die Hand gereicht haben und von Tag zu Tag die Bedeutung dieser Unruhen zu wachsen droht, so halte ich es für unumgänglich nöthig, dieser Sachlage ein Ende zu machen und zunächst Hassan bin Omar zu vernichten. Machemba wird ein höherer Offizier des Gouvernements besuchen, um ihn auf friedlichem Wege zur Unterwerfung zu bringen.

Ich werde zunächst gegen Hassan wegen der vielen Verbrechen

vorgehen und auf seinen Kopf eine Summe von 1000 Rupien aus⸗ setzen, ebenso die Häuptlinge mit Strafe bedrohen, die ihn unter⸗ stützen. In Kilwa werde ich durch den Kommandeur der Schutz⸗ truppe vier bis fünf Kompasgnien zu einem Expeditionskorps zusammenstellen lassen. Ich werde Herrn von Trotha den Befehl geben, an der Stelle des Dorfs von Hassan eine Station zu bauen, die so stark (etwa zwei Kompagnien) zu besetzen ist, daß von dort aus die Umgebung mit Erfolg abpatrouilliert werden kann. Die Station bleibt so lange besetzt, bis der Chef derselben melden kann, daß Hassan oder seine Partei vernichtet ist und deren Einfluß vollkommen aufgehört hat. Bei dem sehr schwierigen, mit dichtem Busch bestandenen Gelände wird Hassan bin Omar, der keinen be⸗ festigten Punkt besitzt, einen kleinen Krieg führen, der eben nur durch Aufhebung seiner Schlupfwinkel, die zum theil in den jenen Gegenden eigenthümlichen geräumigen Höhlen bestehen, zu Ende geführt werden kann. Da die günstige Zeit zur Kriegführung in spätestens 1 ½ Monaten, mit Anfang der Regenzeit vorüber ist, so bitte ich Eure Durchlaucht ganz gehorsamst, mich mit der Erlaubniß zum Vorgehen gegen Hassan bin Omar hochgeneigtest versehen zu wollen. Das inzwischen organisierte Expeditionskorps wird alsdann noch an demselben Tage von Kilwa aufbrechen. Sollte nach erfolgter voll⸗ ständiger Niederwerfung Hassan's Machemba sich noch nicht gefügt haben, so würde ich vor weiteren Schritten gegen denselben zunächst Eurer Durchlaucht einen bezüglichen gehorsamen Bericht erstatten. Es ist mir sehr leid, daß ich die mich von Deutschland heraus⸗ begleitenden Hoffnungen auf eine friedliche Politik zunächst nicht er⸗ füllen kann, aber ich glaube, Eure Durchlaucht werden nach Oben⸗ gesagtem und nach Durchsicht der Verzeichnisse über die Uebergriffe der genannten Rebellen die Ueberzeugung erhalten, daß längeres Zögern nur die Angelegenheit, deren friedliche Erledigung durchaus aus⸗ geschlossen ist, verschlimmern kann. DDiesem Bericht folgen dann zwei aktenmäßige Zusammen⸗ stellungen der Uebergriffe des Häuptlings Machemba und des Sklavenhändlers Hassan bin Omar, aus denen hervorgeht, daß die Anwendung von Gewalt das einzige Mittel ist, um schaffen. Wie in einer Feaste bemerkt wird, hat der Reichskanzler die Erlaubniß zu der Strafexpedition gegen den letzteren ertheilt.

In dem deutschen Schutzgebiet Südwest⸗Afrika ist laut amtlicher Bekanntmachung im „D. Kolonialbl.“ zwischen der Kaiserlichen Landes⸗Hauptmannschaft, vertreten durch den stellvertretenden Landeshauptmann Regierungs⸗Assessor von Lindequist, und der Gemeinde der Rehobother Bastards, vertreten durch den Kapitän Hermanus van Wijk, am 26. Juli d. J. ein die Wehrpflicht der Bastards regelnder Vertrag abgeschlossen worden, welcher Folgendes bestimmt:

Kapitän Hermanus van Wizk verpflichtet sich, für sich und seine Nachfolger, der Kaiserlichen Landes⸗Hauptmannschaft alljährlich eine bestimmte Anzahl waffenfähiger Bastards der Rehobother Gemeinde behufs militärischer Ausbildung zu gestellen. Im laufenden Kalender⸗ jahr sollen 40 bis 50, von da ab in jedem Jahre 15 bis 20 Bastards zu Soldaten ausgebildet werden. Bewaffnung und Verpflegung wird von der Kaiserlichen Schutztruppe geliefert. Die Waffen sind nach Beendigung der Uebung zurückzugeben. Für Kleidung haben die Militärpflichtigen, welche ein bestimmtes Abzeichen von dem Truppen⸗ kommando erhalten, selbst zu sorgen. Die Ausbildungszeit beträgt sechs Wochen, die jährlichen Wiederholungsübungen zwei bis vier Wochen. Das Truppenkommando hat das Recht, die Tüchtigsten im Laufe der Zeit zu Vormännern zu ernennen. Die einmal aus⸗ gebildeten Bastards sind während der Dauer von zwölf Jahren wehr⸗ pflichtig. Während dieser Zeit stehen sie unter Kontrole, welche von der Polizeibehörde in Rehoboth ausgeübt wird. Im Kriegsfalle hat sich Jeder umgehend bei der nächsten Ortspolizeibehörde zu melden und sich ungesäumt nach Rehoboth zu begeben. Sold wird nur im Kriege gewährt. Derselbe beträgt monatlich 30 ℳ, für die Vor⸗ männer 40 % Während ihrer Dienstzeit stehen die Bastards unter den Bestimmungen der Kriegsartikel. Die Kaiserliche Re⸗ gierung verspricht, für die Versorgung der Wittwen und Kinder der außerhalb des Rehobother Gebiets im Kriege gefallenen Bastards nach Kräften beizutragen. Für die gewissenhafte Durchführung der Be⸗ stimmungen dieses Vertrags sowie der deutschen Gesetze und Ver⸗ ordnungen innerhalb des Gebiets der Rehobother Bastards erhält der Kapitän Hermanus van Wijk ein jährliches Gehalt von 1000 vom 1. Januar 1896 ab.

Ueber diese für die weitere Entwicklung des südwest⸗ afrikanischen Schutzgebiets bedeutungsvolle Angelegenheit hatte Major Leutwein bereits unter dem 3. Mai d. J. berichtet:

Nicht bloß vom finanziellen, sondern auch vom politischen und militärischen Standpunkt aus halte ich dies für durchaus wünschens⸗ werth. Denn mit einer solchen Einstellung wird der Gegensatz zwischen Eingeborenen und uns in so fern ausgeglichen, als wir all⸗ mählich aufhören werden, als fremde Eroberer zu erscheinen. Vom militärischen Standpunkt sind dagegen den eingeborenen Soldaten manche Vorzüge den unseren gegenüber nicht abzusprechen. Sie kennen Land und Leute, wissen sich in die hiesigen Verhältnisse besser zu finden und sind weit bedürfnißloser. Dagegen werden sie niemals so zuverlässig und discipliniert sein wie unsere Soldaten. Die Mischung von beiden wird daher, rein militärisch betrachtet, voraussichtlich ein gutes Resultat ergeben. Das beste Material unter unseren Eingeborenen⸗ stämmen ist bei den Hottentotten zu finden, unter welchen wieder die Witboois obenanstehen. Es kommen dann in der Reihenfolge die Bastards, die Hereros und endlich die Betschuanen und Bergdamaras. Der Kapitän Witbooi, bei welchem ich die Frage der Ein⸗ stellung seiner Leute in unsere Millitärdienste schon mehr⸗ fach angeregt habe, verhält sich nicht grundsätzlich ab⸗ lehnend dagegen. Bereits unmittelbar nach Beendigung der Witbooikriege habe ich bei dem Kapitän Hermanus und seinen Aeltesten diese Frage angeregt und volles Einverständniß gefunden.

Aus den bei diesem Versuch zu machenden Erfahrungen wird sich er⸗ geben, inwieweit die Ba zur Einstellung in die Truppe selbst sich eignen werden. Der Erfolg meines Plans hängt in erster Linie von dem Offizier ab, in dessen Hände ich seine Ausführung legen werde.

Zu dem inzwischen mit den Bastards abgeschlossenen Ver⸗ trag vom 26. Juli d. J. hat Major Leutwein noch Folgendes bemerkt:

Sofern die Folge zeigt, daß eine anstandslose Durchführung des Vertrages zu ermöglichen sein wird, so wird damit der erste wichtige Schritt gethan sein, um die Eingeborenen zu unserem Militärdienst I z Auf dieser Grundlage kann dann weiter gebaut und vielleicht auch erzielt werden, daß die Bastards später direkt als Soldaten bei uns eintreten. Vorläufig ist es nicht möglich, dieselben hierzu zu bewegen, da sie mit dem gewöhnlichen Mißtrauen der Eingeborenen allerlei Schlimmes dahinter ver⸗ muthen, vor allem die Aufgabe ihrer bisherigen Un⸗ gebundenheit fürchten. Schon den jetzigen Vertrag durchzusetzen, hat es aller Energie des Assessors von Lindequist bedurft, der hierbei seitens des Majors Moeller, den ich gleichfalls als meinen Vertreter nach Rehoboth gesendet hatte, die nöthige militärische Unterstützung fand. Ausgebildet sollen zunächst 40 Mann werden, und zwar die Hälfte im Monat November d. J., die andere Hälfte im April 1896. Als Offizier haben sich die Bastards, wie vorauszusehen war, entweder den Lieutenant Schwabe oder den Lieutenant Lampe ausgebeten. Ich werde den ersteren schicken, da mir dieser auf seinem derzeitigen

am besten entbehrlich scheint.

8 Oesterreich⸗Ungarn.

Der König von Griechenland ist am Sonnabend Abend im strengsten Inkognito zu einem mehrtägigen Aufent⸗ halt in Wien eingetroffen. Gestern Vormittag stattete der Kaiser dem König Georg einen Besuch ab, den dieser alsbald erwiderte. Am Vormitiag hatte der König den britischen Botschafter Sir E. Monson empfangen.

Das ungarische Amtsblatt veröffentlicht zwei Kaiser⸗ liche Handschreiben, durch welche Graf Festetitsch auf sein Ansuchen von dem Posten des Ackerbau⸗Ministers ent⸗ hoben und der Vize⸗Präsident des Unterhauses Ignaz Daranyi zum ungarischen Ackerbau⸗Minister ernannt wird.

Der reformierte Bischof Gabriel Pap, Mitglied des ungarischen Oberhauses, ist am Sonnabend gestorben. Er war ein Anhänger der kirchenpolitischen Reformen, an deren Durchführung er großen Antheil hatte.

Frankreich.

Das gestrige „Journal officiel“ veröffentlicht die Zu⸗ sammensetzung des Kabinets in der bereits gemeldeten Form. Das Ministerium der Kolonien übernimmt interimistisch der Handels⸗Minister Mesureur.

Das neue Ministerium trat gestern Vormittag unter dem Vorsitz des Minister⸗Präsidenten Bourgeois zu einer Sitzung zusammen, in welcher der Wortlaut der heute in der Kammer zu verlesenden Erklärung festgesetzt wurde. Die Er⸗ klärung sollte heute Vormittag dem Präsidenten Faure unter⸗ breitet werden.

Der Minister⸗Präsident Bourgeois hat an den Prä⸗ fekten des Departements Tarn ein Telegramm ge⸗ richtet, worin es heißt: die Regierung hege den lebhaften Wunsch, dem Ausstand in Carmaux ein Ende zu setzen; sie sei der Ansicht, das einzige Mittel, um die Schwierigkeiten zwischen Arbeitgebern und Arbeitern auf ehrenvolle Weise zu beendigen, sei, auf ein Schiedsgericht zurückzukommen. Er fordere daher den Präfekten auf, beide Theile zu fragen, ob sie gewillt seien, Schiedsrichter zu wählen.

Italien.

Anläßlich der dreihundertjährigen Feier der Rückkehr der Ruthenen zum katholischen Glauben empfing der Pa pst gestern 130 ruthenische Pilger unter Führung des Erzbischofs von Lemberg Sembratowicz. Unter den Pilgern befanden sich auch zwei Reichsraths⸗Abgeordnete. Der Papst sagte in seiner Ansprache, er werde für die Ruthenen alles thun, was in seinen Kräften stehe und in Rom das alte ruthenische Kollegium wieder eröffnen.

Schweiz.

Die von der Bundesversammlung beschlossene Verein⸗ heitlichung des Militärwesens durch Uebertragung des⸗ selben an den Bund ist in der gestrigen Volksabstimmung mit etwa 252 000 gegen 185 000 Stimmen und 17 ½ gegen 4 ½ Kantonsstimmen abgelehnt worden. 8

Türkei. 8

Schewfik Effendi, Mitglied des Kassationshofes, ist, wie „W. T. B.“ berichtet, zum Präsidenten der Kontrol⸗ kommission ernannt worden; 8 mohamedanischen Mitgliedern wurden Dschemal Bey, Direktor der Banque Agricole, der Staatsrath Abdullah Bey und Dschelal Bey vom Appellhofe, zu christlichen Mitgliedern der Staatsrath Konstantin Karatheodori Effendi, der Ober⸗Prokurator Sakis Ohannes Effendi und Dilber Effendi aus dem Finanz⸗Ministerium ernannt.

Nach offiziellen türkischen Berichten haben am Freitag Armenier die Moscheen der Hauptorte in dem Vilajet Diarbekir angegriffen, wobei es auf beiden Seiten Todte und Verwundete gab. Es sind Maßregeln zur Wiederher⸗ stellung der Ordnung getroffen worden. Armenier aus Zeitun tödteten den Lieutenant Hassanagha, dessen Frau und Kinder auf der Straße von Keuksu (2) nach Marasch, bemächtigten sich der Gepäckstücke der Ermordeten und brachen alsbdann in die Ortschaft Gutscherki ein, wo sie den Bauern die sämmtlichen Habseligkeiten raubten. Einige

Kurdenstämme begaben sich unter Führung ihrer Häupt⸗

linge nach Tschaltscherme, um die dortigen Armenier an⸗ zugreifen. Die Kaiserlichen Behörden von Erzerum entsandten zur Verfolgung eine bewaffnete Macht. Dieser gelang es,

mit Hilfe von Mohamedanern die Kurden zu zerstreuen.

Die Lage der durch die Armenier in Zeitun zernierten Truppen ist eine kritische. Es wurde die Einberufung der Reservisten und die Mobilmachung einzelner Redif⸗ Bataillone im fünften Korpsbereiche der Stabsstation Damaskus beschlossen; inzwischen wurden Verstärkungen von Aleppo nach Zeitun und Urfa dirigiert, wo gleichfalls Unruhen ausgebrochen sind. Die von Cetinje aus verbreitete Nachricht von Zu⸗ sammenstößen zwischen Mohamedanern und Katholiken in Skutari (siehe Nr. 258 d. Bl.) wird in türkischen Regierungs⸗ kreisen als falsch bezeichnet.

Das ‚„Reuter’sche Bureau“ meldet aus Konstantinopel vom Sonnabend, die Lage in den asiatischen Provinzen sei eine sehr ernste; von überallher werde der Ausbruch von Unruhen

gemeldet; in Bulanik sei ein armenischer Priester getödtet worden; die amerikanischen Missionare in Bitlis hätten Nachricht gegeben, daß sie in drohender Gefahr schwebten; die Ruhestörungen in Erzerum seien ernster, als bisher v; es würden mehr als 200 Leichen ezählt. Auch in Urfa im Vilajet Aleppo sei es zu

hestörungen gekommen. Die Armenier Anatoliens beabsichtigten, Delegirte nach Konstantinopel zu entsenden, welche dem russischen Botschafter Nelidow eine Bittschrift überreichen sollten, in der sie den Schutz des Kaisers von Ruß⸗ land anflehen. Die Pforte habe große Hoffnung, durch Ein⸗ berufung von 40 000 Reservemannschaften die Ordnung in der Provinz wiederherzustellen.

Die „Politische Korrespondenz“ meldet aus Saloniki: Die Pforte beabsichtige, eine erhebliche, bleibende Ver⸗ stärkung der Garnisonen Macedoniens successive durchzuführen. Zu diesem Behuf habe die Kriegsverwaltung den Bau von acht Kasernen für 10 bis 12 Bataillone angeordnet. Die Kasernen sollten an verschiedenen Orten Macedoniens erbaut werden.

Serbien.

Der König begiebt sich heute von Nisch nach Smederewo und wird in einigen Tagen nach Belgrad zurückkehren. Die Königin⸗Mutter wird am 28. d. M. in Belgrad erwartet.

Der Minister⸗Präsident, der Finanz⸗Minister Kultus⸗Minister haben sich vorgestern nach Nisch

egeben.

Bulgarien. 1“

Die „Agence Balcanique“ meldet: Die im Auslande ver⸗ breiteten Einzelheiten über eine angeblich durch die Frage, be⸗ treffend den Religions wechsel des Prinzen Boris hervorgerufene Kabinetskrisis beruhten zum größten Theil auf ten denziösen Vermuthungen. In unterrichteten Kreisen wisse man, daß der Entschluß des Prinzen Ferdinand auf Grund eines Vorschlags seitens des Kabinets gefaßt worden sei. Das Kabinet habe hierbei unter keinerlei Einfluß von parlamentarischer oder sonstiger Seite gehandelt, sondern habe geglaubt, dem Prinzen empfehlen zu sollen, der gefährlichen Agitation, welche die Opposition mit der Frage der Wiederherstellung des Art. 38 der Verfassung treibe, ein Ende zu machen und ein unzerreißbares Band zwischen Volk und Dynastie zu schaffen. Jur Demission des Kabinets habe kein Anlaß vorgelegen, nachdem der Prinz Ferdinand in vollem Vertrauen auf die Treue Stoilow's für seine (des Prinzen) Person und sein Haus versprochen habe, alles aufzubieten, um den nationalen Wunsch demnächst zu er⸗ füllen. Er habe gleichzeitig den Minister⸗Präsidenten er⸗ mächtigt, diese Entschließung den Deputirten mitzutheilen, welche von tiefer Dankbarkeit für das Opfer durchdrungen seien, das Prinz Ferdinand den Interessen des bulgarischen Vaterlands gebracht habe.

In Sofia fand gestern die feierliche Enthüllung des Denkmals für Wassili Levsky, den Kämpfer für die bul⸗ garische Unabhängigkeit, statt. Der Prinz Ferdinand sowie sämmtliche Minister wohnten der Feier bei.

Schweden und Norwegen.

„Nachdem bereits vor einigen Tagen, wie in Nr. 261 d. Bl. gemeldet wurde, die dazu ernannte Kommission das Angebot der Firma Schichau in Elbing für den Bau dreier Torpedo⸗ boote angenommen hatte, ist jetzt, wie „W. T. B.“ aus Christiania erfährt, auch das norwegische Vertheidi⸗ gungs⸗Ministerium unter gewissen Bedingungen dieser Entscheidung beigetreten. g.

Amerika.

Derr britische Botschafter in Washington Sir J. Paunce⸗ fote hatte, dem „W. T. B.“ zufolge, am Sonnabend eine Konferenz mit dem Staatssekretär Olney, worin er diesem eine gemeinsame englisch⸗amerikanische Aktion in der Türkei in beschränktem Maßstabe vorschlug, um die beiderseitigen Staatsangehörigen zu schützen.

Der japanische Gesandte hat am Donnerstag dem Staatssekretär Olney eine amtliche Depesche übergeben, worin die Absichten Japans bezüglich Koreas genau dargelegt werden. In der Depesche heißt es: es sei nothwendig, die japanischen Truppen so lange auf Korea zu belassen, als die Besetzung der Halbinsel Liaotong dauere; doch wünsche Japan keineswegs seine Truppen dort zu behalten, sondern schließe sich gern der Aktion der übrigen Mächte in dieser Finsich an.

Die in Columbia (Süd⸗Carolina) tagende Verfassungs⸗ Konvention des Staats Süd⸗Carolina hat mit 69 gegen 37 Stimmen ein Programm angenommen, wonach nach Ablauf des Jahres 1898 alle für die Wahlen Stimmberechtigten lesen und schreiben können müssen. Die Stimmberechtigten müssen ferner ein Eigenthum im Mindestwerth von 300 Dollars be⸗ sitzen. Durch diesen Beschluß werden viele Neger von dem Stimmrecht ausgeschlossen.

Wie die Madrider Blätter melden, werden unverzüglich 35 000 Mann nach Cuba abgehen; weitere Expeditionen sollen vorbereitet werden. Eine zahlreiche Bande sei in der Provinz Pinal del Rio aufgetaucht; die Aufständischen griffen nach wie vor die Eisenbahnen mit Dynamit an, brannten Dörfer nieder und brandschatzten die Bevölkerung. Es sei zu mehreren Scharmützeln gekommen, wobei die Spanier e. gewesen seien.

Der „New⸗York Herald“ berichtet aus Barbados vom 20. Oktober, daß Thomas Garcia, der Eigenthümer des britischen Schoners „Myositis“, auf der Reise von Port⸗of⸗ Spain nach Margarita durch einen Schuß eines venezo⸗ lanischen Küstenwachtschiffes, welches Kriegs⸗Kontrebande an Bord des „Myositis“ vermuthet habe, getödtet worden sei.

Afrika.

Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Sansibar von vorgestern, 130 britische Matrosen seien unter Führung eines britischen Hauptmanns mit einer Anzahl Askaris nach Ribe abgegangen, um den Häuptling Aziz, der sich dem Rebellen⸗ führer Kombo angeschlossen habe, anzugreifen. Nach einer weiteren Meldung hätten die Insurgenten zwischen Mombas und Rabbai eine englische Karawane angegriffen, den Führer derselben getödtet, den Dolmetscher des Zuges verwundet und die Waaren geplündert. Der Weg nach Uganda sei daher als unsicher zu betrachten.

Kunst und Wissenschaft.

Die deutsche Kommission für die Südpolarforschung war gestern unter dem Vorsitz des Direktors der Deutschen See⸗ warte, Wirklichen Geheimen Admiralitäts⸗Raths Dr. Neumayer und unter Theilnahme des Nordpolarreisenden von Payer (als Gast) in den Räumen der hiesigen Gesellschaft für Erdkunde ver⸗ sammelt. Der Plan der Entsendung einer deutschen antarktischen Expedition wurde eingehend berathen und von drei nautischen Sachverständigen begutachtet. Man einigte sich, wie „W. T. B.“ berichtet, über die Richtung des Vorgehens von den Kerguelen⸗ Inseln mit zwei Schiffen südwärts unter voller Freiheit der Führer, nach den an Ort und Stelle vorgefundenen Umständen und Verhält⸗ nissen zu handeln, und stellte im Großen und Ganzen die Gesammt⸗ kosten des für drei Jahre geplanten Unternehmens auf 950 000 fest. Bank⸗Direktor Koch wurde zum Schatzmeister erwählt. Eine Denkschrift, welche das ganze Unternehmen nach den verschiedenen Richtungen dar⸗ legt, wird ausgearbeitet und demnächst veröffentlicht werden. Aufge⸗ fordert von Mitgliedern der deutschen Südpolarkommission und in der Folge von der Gesellschaft für Erdkunde zu Berlin, das bisher nach dem Norden gerichtete Ziel seines wissenschaftlich⸗künstlerischen Plans zu einer Südpolar⸗Expedition zu erweitern, verbreitete sich Herr von Payer über die Punkte, welche geeignet erscheinen, der Süd⸗ polarforschung vor der Nordpolarforschung den Vorzug zu geben. Diese Mittheilung wurde allseitig mit großer Befriedigung auf⸗ genommen. Der Gesellschaft für Erdkunde ist ein Vermächtniß von 60 000 zu theil geworden mit der Bestimmung, daß diese Summe für die Erwerbung eines eigenen Hauses Verwendung finde. Stifterin dieses Vermächtnisses ist die in Warmbrunn verstorbene Hes Fh tt. Rath Groddeck, die damit einen Wunsch Gustav Nachtigal's erfüllt hat. Der bisher noch in ihren Händen befindliche wissenschaftliche Nachlaß und die Tagebücher Gustav Nachtigal's sollen in den W Königlichen Bibliothek übergehen. In der wissen⸗ schaftlichen Welt hat sich Frau Groddeck durch die Herausgabe des 3. des Werks von Nachtigal „Sahara und Sudan“ bekannt gemacht.

Die internationale Kunstausstellung in Venedig is am gestrigen Sonntag von dem Minister Baccelli in Gegenwart mehrerer Senatoren, Deputirten und der Zivil⸗ und Militärbehörden mit einer beifällig aufgenommenen Rede geschlossen worden. Die finanziellen Ergebnisse der Ausstellung betrugen, dem „W. T. B.“ in folge, 240 000 Fr. Die Zahl der verkauften Werke machte 31 * der ausgestellten Objekte aus und hat 340 000 Fr. erbracht.

Banten.

lisn. 83 für den Neubau einer ebvan gelischen Kirche in Cannstatt sind als Sieger hervor egangen die Architekten Rheinhardt und Süßenguth in Berlin eis Dreis, T. Ratzel in Karlsruhe (2. Preis) und Böklen und Feil in Stuttgart (3. Preis). Zum Ankauf für 500 wurde die Arbeit mit dem Kennwort „Zwei“ empfohlen. In dem Wettbewerb für ein Krankenhaus in Haynau haben die Architekten Ludwig und Hülßner in Berlin⸗Leipzig den ersten Preis (1000 ℳ6) erhalten. De zweite Preis (750 ℳ) wurde dem Königlichen Regierungs⸗Baumeister M. J. Tacken in Frankfurt a. M., der dritte Preis (500 ℳ) dem Architekten G. Rathenau in Berlin zuerkannt.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs Maßregeln.

Durch Verfügung des Königlich portugiesischen Innern ist der Hafen von Singapore für rein von Cholera erkl v (vergl. „R.⸗Anz.“ Nr. 172 vom 22. Juli d. F.).

Einer weiteren Verfügung zufolge gilt Hafen von Pernambuco als von Gelbfieber verseucht, während die übrigen Häfen der gleichnamigen Provinz als verdächtig anzusehen sind.

Madrid, 3. November. (W. T. B.) Die „Gaceta“ wir morgen eine Verordnung veröffentlichen, durch welche die H künfte von Bangkok, Nagasaki, Yokohama, den Sandwichs⸗Inse von der Cholera. sowie die Herkünfte von den östlichen Küste Mexikos und von Guatemala als vom gelben Fieber angesteckt erklärt werden. Ein weiteres Dekret hebt das Lazareth für Herkünk aus San Pablo, Brasilien, Singapore und Kangon auf.

.

Handel und Gewerbe.

Bei den Abrechnungsstellen der Reichsbank

im Monat Oktober d. J. 2 070 126 200 abgerechnet gegen 1 721 423 800 im September d. J., 1 651 897 400 im Oktober 1894, 1 516 854 100 im Oktober 1893, 1 394 316 700 im Oktober 1892 und 1 615 561 500 im Oktober 1891.

Die Wochenübersicht der Reichsbank vom 31. Oktober d. weist bei einem gesammten Kassenbestand von 944 053 000 Vorwoche gegenüber eine Abnahme von 15 448 000 nach; Metallbestand allein hat um 14 451 000 abgenommen. Wechselbestand ist um 14 407 000 auf 686 852 000 ℳ, der Bestand an Lombardforderungen um 19 114 000 98 323 000 gestiegen; auf diesen beiden Anlagekonten zusammen hat also eine Vermehrung um 33 521 000 stattgefunden. Auf passiver Seite erscheint der Betrag der umlaufenden Noten mit 1 192 093 000 ℳ%ℳ um 43 386 000 höher als in der Vorwoche, während die sonstigen täglich fälligen Verbindlichkeiten um 21 977 000 auf 437 248 000 zurückgegangen sind.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien.

29

68. 78

18 ½

An der Ruhr sind am 2. d. M. gestellt 10 376, nicht recht⸗

zeitig gestellt keine Wagen.

Am Sonnabend fand in Essen die Versammlung der Zechenbesitzer des Rheinisch⸗Westfälischen Kohlen⸗ syndikats statt. Nach dem Geschäftsbericht betrug, wie die „Rhein.⸗westf. Ztg.“ berichtet, die Betheiligungsziffer für September 3 345 040 t, der Absatz 2 844 597 t, also Minderabsatz 14,96 %. Vom Versand gingen 91,81 % für Rechnung des Syndikats. Im Oktober wurden verkauft für das Inland 1 874 048 t, für das Aus⸗ land 103 938 t, seit Beginn des Jahres insgesammt 26 572 664 t, davon zur Ausfuhr 4 468 127 t. Im dritten Quartal betrug die Be⸗ theiligung 10 471 564 t, der Absatz 9 013 617 t; also betrug die Einschränkung 13,92 % gegen 7,86 % im Vorjahre. Die diesjährige Betheiligungsziffer im dritten Quartal ist um 8,04 % höher als im Vorjahre. Die Abgaben und die Entschädigung für Mehr⸗ resp. Minderförderung sowie die Strafen für Nichtlieferung wurden nach dem Vorschlage des Beiraths auf 2 für die Tonne festgesetzt, die bekannten Direktiven für die Organisation des Verkaufs wurden genehmigt. 8

Verdingungen im Auslande.

1 1 Schweden.

13. November, Mittags. Kungl. Myntverkets expedition (Königliche Münze): Lieferung von 400 kg Silber. Die schriftlichen, versiegelten Offerten müssen in der Aufschrift erkennen lassen, sie die Lieferung von Silber betreffen, und müssen über Art und Umfan der Lieferung sowie den Preis für 1 kg Angaben enthalten. Das Silber d. in fehlerlos gegossenen Barren von mindestens 10 kg zu liefern. Die Barren müssen mindestens 996/1000 Feinsilber enthalten (sonst Kupfer) und frei von Verunreinigungen sein. Für jeden Barren ist der Gehalt sowie das Gewicht anzuge Näheres in der Expedition der Königlichen Münze.

1.“”“

1

EE11.““