1895 / 264 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Nov 1895 18:00:01 GMT) scan diff

ostdampfer den angekommen. 8 London, 2. November. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer

kluge Leitung 3 Darsteller der Hauptrollen sind zumeist vom Deutschen Theater her bekannt. Herr Dr. Pohl bot als König Lear eine sehr überlegte, die durch den natürlichen Ausdruck tiefen Vater⸗

klare Leistung, 5 - schmerzes und greisenhafter Einfalt hervorragte. Der G . Gloster, dessen väterliche Verblendung und unheilvolles Schicksal gleich⸗ sam eine Parallele zu Lear's Geschi 1 bewährten Darsteller. Herr Kraußneck charakterisierte die 1 von Kent einfach und warmherzig; Herr Sommerstorff spielte wieder die Rolle des edlen Edgar eindrucksvoll, und Herr Senger, ein neues Mitglied des Theaters, stellte den heimtückischen Halbbruder Edmund verständig dar. Frau Geßner entwickelte als Cordelia viel Anmuth

und Liebreiz im Spiel und in der Sprache; besonders rührend gestaltete sie die Scene der Wiederbegegnung mit ihrem greisen Vater. Die Deko⸗ rationen wirkten ernst und würdig ohne jede Aufdringlichkeit. Die Sturm⸗ nacht auf der Haide war sehr dunkel schlag dankbar war, der einen dürren Be Bühne erhellte. Im allgemeinen drängte auch Wunsch auf, daß die Darsteller klassischer Rollen sich einer deutlicher artikulierten Aussprache - . Töheaterraum bei übereiltem Sprechen leicht ein Theil des Dialogs unverstanden verhallt.

Am Freitag v. W. Brüll seinen ersten Klavierabend.

„Preußen“

Dampfer „Arundel Castle“ auf der Heimreise die Canarischen alif b Fefcfe passiert. Der Castle⸗Dampfer E.-e-Z Castle“ ist sopranistin Julie mit zwei te auf der Ausreise in Mauritius angekommen. 1 2 (W. T. B.) Der Uniondampfer „Greek“ Lieder ihres Vaters, betitelt

und der Uniondampfer „Guelph“ Southampton angekommen.

Theater und Musik.

Berliner Theater. Am Sonnabend ging Shakespeare’s 2 ie Lear“ unter dem Beifall der Zuschauer erfolgreich in Scene. Die ergreifende Fabel von dem Königlichen Vater, der sein Reich zu früh

durch die Zärtlichkeit und kindliche Liebe der dritten Tochter aus t r 1 seinem Leid wieder emporgehoben wird, hatte schon seit Jahrhunderten in lebhafter Beifall zu theil. alten Erzählungen gelebt, ehe sie Shakespeare für die Bühne neu Die Macht der einfachen, elementaren Empfindungen, die

und im „König Lear“ durch eines Dichters Geist zu erschütternder

Wirkung kommen, offenbart sich immer aufs

volksthümliche Schaubühne handelt. Im sich vorgestern die Darstellung, die Bühnenausstattung und die

Verkehrs⸗Anstalten. Laut Telegramm aus Köln (Rhein englische Post über Ostende vom 2. den Anschluß an den nicht erreicht; Grund: wegen Steuerabfertigung. Bremen, 3. November. (W. T. B.) Norddeutscher Llopd. Der ke 3 brt 8 28 . Abends die w a na ew⸗York fortgesetzt. au b ührte, 5 Nöfse - 8 . 18 8 Riacgaritfats Lizard passiert. Pideen mit lebhaftem, einmüthigen Beifa Der Postdampfer „Graf Bismarck“ ist am 2. November Vor⸗ .

mitttags von Bahia nach der Weser abgegangen. Der Reichs⸗ 5e g 8 vo⸗ 18

; Nov 8 „Erlkönig“ von Schubert⸗Liszt. ö“ Die beiden Schwestern Julie und Ilfe Müllerhartung, Töchter des Professors und Leiters der Musik⸗ und Opernschule zu

hat die zweite ovember in Köln

Der Postdampfer

gestern auf der Heimreise in

bilden, fand in

halten, sodaß man dem Blitz⸗ aum entzündete und dadurch die sich auch diesmal der

befleißigen möchten, in dem großen

Konzerte. gab im Saal Bechstein Herr Ignaz welchen er der Genesung des Der als Komponist der Oper

du gearbeitet?“ von Ada

neue durch den Polonaise von Wieniawski, den tiefen Eindruck, den die Tragödie von der Bühne herab ausübt, „Faust⸗Phantasie“ von Sarasate 1 1 1 9 - 2 isteri ganz gleich, ob es sich um eine Kunststätte ersten Ranges oder eine Geigerin führt den Bogen mit großer Sicherheit; technische zur Verfügung gestellten Geschützes eine Denkmünze zum 25 jährigen spielend. Sie weiß die Gedächtniß der Siege von 1870/71 prägen lassen, die von de Goldschmied Mezger (Metz, Fehe, 15), welchem der General vertrieb übertragen ist, zum s nahme von 20 Stück: 50 ₰) zu bezieben ist. Der Reinertrag 1 Die Konzertgeberin wurde von Schmückung und Erhaltung der Krieger⸗Gräber und Denkmäler be⸗ stimmt. Seine Majestät der Kaiser geruhte, eine der Denk

Im Berliner Theater schlossen Schwierigkeiten überwindet sie ie verschiedenen Stärkegrade der Töne gut zu bilden und ihr Instrument zu einer schönen Gesammtwirkung zusammen. Die in der Cantilene singen zu lassen, doch scheint die Fertigkeit ihr vorläufig noch die Hauptsache zu sein, während der geistige Inhalt des Musikstücks oft vernachlässigt wird. 2 Herrn August Hensel durch Liedervorträge unterstützt, welche Herr Der Graf von Bake am Klavier begleitete. Die etwas spröde Stimme des münzen huldreichst anzunehmen und der Vereinigung zur Förderun Sängers wollte sich für die französischen Lieder von Gounod und bat Herrn Nollet den da Silbva nicht recht eignen, kam aber besser zur Geltung in „Neig', zu bewilligen. Treue des Grafen schöne Knospe“ von Stoeckhart und anderen Gesängen.

veranlaßten durch reichlich gespendeten Beifall sowohl die Künstlerin, als auch den Sänger zu Einlagen.

„Das goldne Kreuz“ und zahlreicher gefälliger Klavierstücke rühmlich bekannte Künstler zeigte sich an diesem Abend auch als gewandter

anist, der sichere Kabnik mit tief eingehender Vortragsweise vereinigt. 1 Jece 1 1 der Sonate von Schumann, op. 14 (Fis-moll), einem Inter⸗ g 31 nach Berlin über Hildesheim mezzo (As -dur) und der G = moll-Ballade von Brahms

erlängerter Aufenthalt in Herbesthal brachte der Konzertgeber noch drei kleinere Stücke von Chopin,

er zweite Klavier⸗Abend, welcher am 9. November stattfinden wird, Werke von Brahms, Brüll, Schumann, Chopin und den

Sapphischen Ode von Brahms

Im Saale der Sing⸗Akademie fand zu gleicher Zeit das zweite und letzte Konzert von Fräulein Rosa Hochmann statt. an allen Orten und zu allen Zeiten Menschenherzen bewegt haben Das Programm wies lauter im Berliner Konzertleben bekannte Nummern auf: so die beliebte G-moll-Sonate von Tartini, die A-dur-

und werden mitwirken. Der Eintritt

Mannigfaltiges

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin hat an den Magistrat von Berlin folgendes Schreiben gerichtet:

„Ich danke dem Magistrat für die Mir zum Geburtstage dar⸗ gebrachten Glückwünsche, sowie auch für die herzlichen Worte, mit Prinzen Joachim gedenkt. Wenn in diesem Jahre großer vaterländischer Erinnerungen die Erfolge

aufgenommen wurde.

Die Zuhörer

ist frei

in unserer Reichshauptstadt kirchlichen und geistigen,

in der heiligen Arbeit für das Wohl unseres Volkes. Neues Palais, den 29. Oktober 1895.

(pgl. Nr. 256 d. Bl.) nur in so weit beigetreten, als er in dem vo ihm festgestellten Eingemeindungsentwurf den ausgeschlossenen Thei der Gemeinde Rummelsburg mitaufnehmen will; dagegen hat er di Aufnahme der Ortschaften Pankow, Reinickendorf und Weißensee ab gelehnt. Beide Vorschläge, des Magistrats und der Stad Versammlung, soll unterbreitet werden.

Die⸗Vereinigung zur Schmückung und fortdauernde 3 „Elfentanz“ von Popper, die Erhaltung der Krieger⸗Gräber und Denkmäler bei Metz ꝛc. Die jugendliche Wiener hat aus dem Metall des vom Königlich preußischen Kriegs⸗Ministeriu

ihrer patriotischen und pietätvollen Zwecke ein Geschenk von 300

Breslau, 2. November.

Rendsburg, 3. November. „W. T. B.“ meldet: Ein

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

in der Linderung

Auguste Victoria, Kaiserin und Königin.

Im Auswärtigen Amt ist ein neues Verzeichniß der Kaiser⸗ lich deutschen Konsulate (abgeschlossen im Oktober 1895) bearbeitet worden, aus welchem sich die zahlreichen Neubesetzungen der Konsula stellen, wie sie e Mee —* 8

2 8b f d e. Weimar, veranstalteten vorgestern im Saal Bechstein einen Interessen im Auslande bewirkte, ergeben. m Interesse des „Garth Castle“ hat Donnerstag auf der Ausreise und der Caftl Musikalisch⸗deklamatorischen Vortrags⸗Abend, den die Mezzo⸗ ser Liedern von Schumann und der e

darauf aufmerksam gemacht, daß nach amtlicher kanntmachung die Anrufung der Kaiserlich deutschen Konsul eröffnete. Diese sowie vier seitens der Reichsangehörigen nicht etwa der Vermittelung d einige Seeehen, dene heees Iree- Eunn Mescheher 5 4 üf Lieder von Berger, Hildach und Anderen führte die Sängerin ie dazu nöthigen Nachweise ebendieses Verzeichniß dient. Dasse T111 mit klangvoller, sorgfältig geschulter Stimme und mit verständniß, i d n 1 vollem Vortrag aus, sodaß reicher Beifall folgte. „Der Stieglitz’ in Berlin SW. 12 für 1,25 zu beziehen. von Berger und die „Nelke“ von Othegraven wurden auf Wunsch . 2 wiederholt. Ihrer Schwester Ilse, welche die Deklamations. Konsuln des Auslandes im Deutschen Reich (Preis 80 vorträge übernommen hatte, gelangen am besten die Lieder „Hast

Negri, „Das große Ereigniß“

ist von der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler u. Sohn Gleichzeitig erschien ebenda und in derselben Weise redigiert ein Verzeichniß der

In der Frage betreffs der Eingemeindung der Vororte Tragödie „König von E. Lenbach und „Liebesbotschaft“ von E. Zittelmann. ist der Magistrat dem Beschluß der Stadtverordneten⸗Versammlung Unterstützt wurde das Konzert durch Herrn Professor C. Halir, der die G-moll-Sonate für Violine von Tartini in jeder Beziehung voll⸗ verschenkt, unter dem Undank zweier Töchter zusammenbricht, aber endet vortrug. Die von Wilhelm Berger ausgeführte Klavier⸗ begleitung verdient noch besonderes Lob. Allen Vortragenden wurde

nmehr dem Ober⸗Präsident

reise von 60 pro Stück (bei Ab

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1) Reif, Dunst. 2²) Gestern Regen. 6) Gestern Regen. Uebersicht der Witterung.

Die Abnahme des Luftdrucks über West⸗Europa hat fortgedauert, sodaß jetzt einer Depression vorm Kanal unter 754 mm ein Maximum über Südost⸗ Europa über 772 mm gegenüberliegt. entsprechend sind über Zentral⸗Europa südliche Winde vorherrschend geworden, 1 Windstillen allenthalben nur schwach auftreten. In

Deutschland ist das Wetter vorwiegend trübe, viel⸗ und meist wärmer, namentlich in den die Temperatur hat fast überall den Mittelwerth überschritten, in Mittel⸗ deutschland um 3 Grad; meistens ist seit gestern Regen gefallen. Milde, vorwiegend trübe Witterung mit Regenfall wahrscheinlich.

Deutsche Seewarte.

bietstheilen;

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²) Abends und Nachts Regen. 4) Gestern Regen.

welche neben vielfachen

Theater.

Sönigliche Schauspiele. Dienstag: Opern⸗ haus. 151. Vorstellung. Die Hugenotten. Große Oper in 5 Akten von Giacomo Mexyerbeer.

nach dem Französischen des Eugêne Scribe, übersetzt

von Ignaz Castelli. Tanz von Emil Graeb. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Diri⸗ gent: Kapellmeister Dr. Muck. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 241. Vorstellung. Das Leben ein Traum. Dramatisches Gedicht in 5 Akten. Nach dem Spanischen des Calderon de la Barca, für die deutsche Bühne bearbeitet von Karl August West. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Mar Grube. Dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Anfang 7 ½ Uhr. 1

Mittwoch: Opernhaus. 152. Vorstellung. Der Evangelimann. Musikalisches Schauspiel in 2 Aufzügen, nach einer von Dr. Leopold Florian Meißner erzählten wahren Begebenheit, von Wilhelm Kienzl. Phantasien im Bremer Rathskeller. Phantastisches Tanzbild, frei nach Wilhelm Hauff, von Emil Graeb. Musik von Adolf Steinmann. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 242. Vorstellung. Frauenlob.

Lustspiel in 3 Aufzügen von Rudolph Lothar.

Der Diener zweier Herren. ossenspiel in 1 Aufzug, nach dem Italienischen des Carlo Goldoni, von Emil Pohl. Anfang 7 ½ Uhr. 8

Deutsches Theater. Dienstag: Der Kanf⸗ mann von Venedig. Anfang 7 ½ Uhr.

Mittwoch: Robinsons Eiland. Donnerstag: Die Weber.

Berliner Theater. Dienstag: König Lear. Anfang 7 ½ Uhr.

Mittwoch: Nachruhm.

Donnerstag: Der Pfarrer von Kirchfeld.

Lessing-Theater. Dienstag: Zum 25. Male: Gräsin Fritzi. Anfang 7 ½ Uhr. 8 8

8

Mittwoch: Der Veilchenfresser. Donnerstag: Gräfin Fritzi.

Resfidenz⸗Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. Dienstag: Der Rabenvater. Schwank in 3 Akten von H. Fr. Fischer und Josef Jarno. Vorher: Aber die Ehe! Komödie in 1 Akt von P. Linsemann. Anfang 7 ½ Uhr.

Mittwoch und folgende Tage: Der Rabenvater. Vorher: Aber die Ehe!

Friedrich⸗-Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25 26. Dienstag: Gastspiel der Liliputaner. Jeden Abend 7 ½ Uhr: Die Reife nach dem Mars.

Neues Theater. Schiffbauerdamm 4 a./5.

Dienstag: Zum ersten Male: Seine Gewesene. Schwank in 3 Akten von Fritz Brentano und Carl Tellheim. Regie: Siegfried Jelenko. Vorher: Zum ersten Male: Die Generalin. Lustspiel in 1 Akt von Gustav von Moser. Regie: Theodor Steiner. Anfang 7 ½ Uhr.

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Mittwoch und folgende Tage: Seine Gewesene. Vorher: Die Generalin.

Voranzeige: Sonntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Schiller⸗Feier. Zu volksthümlichen Preisen: Kabale und Liebe.

Theater Unter den Linden. Direktion: Julius Fritzsche. Dienstag: Mit neuer Aus⸗ stattung: Die Karlsschülerin. Operette in 3 Akten von Hugo Wittmann. Musik von Carl Weinberger (Komponist von „Lachende Erben“*). In Scene ge⸗ setzt vom Ober⸗Regisseur Herrn Epstein. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Hierauf: Im Reiche der Mitte. Großes Ballet⸗Poem, ent⸗

worfen und einstudiert vom Balletmeister Herrn

Jean Reisinger. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Anfang 7 ½ Uhr. 1

Mittwoch: Die Karlsschülerin. Hierauf: Im Reiche der Mitte.

Adolph Ernst-Theater. Dienstag: Parade⸗ bummler. Besetzung der Hauptrollen: Anna Bäckers, Josefine Dora, Ida Schlüter, Adolph Ernst, Julius Eyben, Hugo Haßkerl, Richard Jürgas, Guido Tielscher, Carl Weiß, Georg Worlitzsch. Anfang 7 ½ Uhr.

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Sonntag, den 10. Neovember, Mittags 12 Uhr: Zum ersten Male: Der kleine Lord. Billets zur Matinée sind von heute ab an der Theaterkasse zu haben. Kinder zahlen die Hälfte.

Bentral⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direktion: Richard Schultz. Emil Thomas a. G.

Dienstag: Eine tolle Nacht. Große Aus⸗ stattungsposse mit Gesang und Tanz in 5 Bildern von Wilh. Mannstädt und Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. In Scene gesetzt vom Direktor Richard Schultz. Die Tanz⸗Arrangements vom Balletmeister Gundlach. Anfang 7 ½ Uhr.

Mittwoch: Eine tolle Nacht.

Konzerte.

Konzert-Haus. Dienstag: Karl Mender⸗ Konzert. Ouv. „Giralda“ Adam. „Leonore III“. „Die weiße Dame“, Boieldieu. „Beim Turnier“ a. d. Suite „Im Schloßhof“ von Hofmann. „Seid umschlungen Millionen“, Walzer von Strauß. „Waldteufeleien“, Potpourri von Mohr. „Scêènes de la Czarda“ Nr. 4 für Violine von Jenö Hubay (Herr Carnier). „Ach könnt ich noch einmal so lieben“ für Piston von Aletter (Herr Werner).

Saal Bechstein. Linkstraße 42. Dienstag, Anfang 7 ½ Uhr: II. Soirée des Böhmischen Streich⸗Qnartetts.

Birkus Renz. Karlstraße. Dienstag, Abends 7 ½ Uhr: Extra⸗Vorstellung. 1870/71. Großes

militärisches Ausstattungsstück mit Tänzen, Gruppie rungen. Gefechten zu Fuß und zu Pferde in zwe Abtheilungen vom Direktor Fr. Renz und dem

Großherzoglichen Hof⸗Balletmeister A. Siems.

Außerdem: Bagdad, arab. Vollblutschimmelhengst

Hierauf: Donner, Rapphengst, das Vollendetste der Pferdedressur. Beide Pferde dressiert und in Frei⸗ heit vorgeführt vom Direktor Fr. Renz. Zum ersten Male: Monarch, Vollblut⸗Wallach, in allen Gangarten der hohen Schule geritten von der außer⸗ ordentlichen Schulreiterin Mlle. Dudley. Zum ersten Male: Gigerl-excentrique-Akro⸗ baten auf zwei freistehenden Leitern, ausgeführt

von den Gebrüdern Reinsch. Zum ersten Male:

Der Kolossalmensch als Saltomortale⸗Reiter, komische Scenen zu Pferde von dem Original⸗Clown

Mr. Gobert Belling. Zum ersten Male: Mr.

Monfroid als Kopfequilibrist auf einem 10 Fuß hohen Piedestal. Auftreten der hervorragendsten Schulreiter der Neuzeit Herren Ritter von Renroff und Mr. Gaberel, sowie der weltberühmten Hocha turnkünstler The Silbons. Humoristische Entrsees

und Intermezzi sämmtlicher Clowns und des be⸗

liebten „August“ Mr. Lavater Lee. Alles Nähere

aus Plakaten und Austragezetteln ersichtlich.

Mitttwoch, Abends 7 ½ Uhr: 1870/71.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Elisabeth von Sperber mit Hrn.

auptmann Alfred von Larisch (Gerskullen Berlin). Komtesse Alexandrine Marie Karnicka mit Hrn. Prem.⸗Lieut. Grafen Arthur Saurma⸗ Jeltsch (Wien Berlin).

Verebelicht: Hr. Carl von Stünzner⸗Karbe mit

g. Marie Schmidt (Magdeburg). Hr. Clemens

raf Klinckowstroem⸗Korklack mit Frl. Hertha von Kobylinski (Jankendorf). Hr. Regierungs⸗ Baumeister Karl Zöllner mit Frl. Emma Groche (Riesa Berlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Direktor C. Stüsser (Elberfeld). Hrn. Dr. jur. Hans Joachim von Winterfeld (Wiesendorf). Eine Tochter: Hrn. Karl Frhrn. von Maltzahn (Ferchesar). Hrn. Landrath Dr. Lenz (Beuthen O.⸗S.). Hrn. Bankvorstand Köhler (Bernburg).

Gestorben: Hr. Major Gustav Genz (Kiel). Hr. Oberst a. D. Oscar von Puttkamer (Stettin). F̃r. Professor Dr. Martha Rummler, geb. Moll (Posen). Hr. Eisenbahnbau⸗Direktor Eduard Thiele (Lauban). Hr. Gerichts⸗Assessor Dr. jur. Curt Hoewig (Stawken).

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage).

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fowohl der als auch der leiblichen Noth besonders von Gott gesegnete waren, und wir mit Dank und Freude auf die großen Festtage zurückblicken können, so sind diese Erfolge zu nicht geringem Theil durch das opferbereite Eintreten der Berliner Bürger aller Kreise, namentlich auch der Frauen erzielt worden, und spreche und mehrere seiner eigenen Klavierstücke zu Gehör, unter denen Ich hiermit auch der Berliner Bürgerschaft Meinen aufrichtigen Dan Gavotte, Walzer, Menuett und Mazurka am meisten gefielen. Den und herzliche Anerkennung aus und die Bitte, nicht müde zu werden Schluß machte Liszt's „Don Juan⸗Phantasie“, die der Künstler mit glänzender Bravour ausführte, und die Hleich den vorausgegangenen

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. 1 Nor Eine nahe bei Pöpelwitz gelegene ündkapselfabrik ist heute Nachmittag in die Luft geflogen wei Arbeiterinnen und zwei Kinder wurden, dem „W. T. B. zufolge Herr Musikdirektor Otto Dienel wird am Mittwoch, Mittags schwer verletzt. 1

12 bis 1 Uhr, in der Marienkirche auf das Reformationsfest bezügliche Orgel⸗Kompositionen spielen. Die bewährte Konzertsängerin 8 und Gesanglehrerin Fräulein Mary Wehner sowie die Herren Heuer Regierungs⸗Kommission, bestehend aus dem Wirklichen Ge ist frei heimen Ober⸗Baurath Baensch⸗Berlin, dem Regierungs⸗Präsidenten

Zimmermann⸗Schleswig sowie mehreren Regierungs⸗Bauräthen und technischen Mitgliedern der Kanalkommission, traf gestern hier ein zur Besichtigung des Platzes bei Kilometer 54 am Kaiser Wilhelm⸗ Kanal, auf welchem zur Erinnerung an die Kanalbesichtigung vom 6. April 1891 auf Anordnung Seiner Majestät des Kaisers ein „Moltke⸗Stein“ errichtet werden soll.

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264.

zum Deutschen Reichs⸗A

Erste Beilage

Berlin, Montag, den 4. November

nzeiger und Königlich Preußischen

1895.

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8 8Ss

Königreich Preußen.

Konzessions⸗öUrkunde,

betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von

Feanen. über Klauen und Schwiecheldt nach

ämelerwald durch die Hildesheim⸗Peiner⸗Kreis⸗ Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

„Nachdem von dem Comité, welches sich zur Gründung einer Aktiengesellschaft unter der Firma „Hildesheim⸗Peiner⸗Kreis⸗Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft“ gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betrieb einer für den Betrieb mittels Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands unterworfenen Bahn von Hildesheim über Klauen und Schwiecheldt nach Hämeler⸗ wald zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maß⸗ gabe der gesetzlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Be⸗ dingungen hierdurch ertheilen.

I.

Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma „Hildesheim⸗Peiner⸗ Kreis⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft; und nimmt ihr Domizil und den Sitz ihrer Verwaltung in Hildesheim oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem andern an der Bahn gelegenen Drt.

Die Gesellschaft ist den bestehenden wie den künftig ergehenden Reichs⸗ und Landesgesetzen ohne weiteres unterworfen.

II.

Das zur plan⸗ und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn erforderliche Anlagekapital wird auf den Betrag von 2 200 000 festgesetzt.

Der Nennbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgesetzten Anlagekapitals nicht übersteigen. Das Anlagekapital ist baar und voll einzuzahlen und lediglich zur plan⸗ EE Vollendung und Ausrüstung der Bahn zu ver⸗ wenden.

Es bleibt der Gesellschaft überlassen, einem Theil der auszugeben⸗ den Aktien (Stamm⸗Aktien A) ein Vorzugsrecht vor den übrigen Aktien (Stamm⸗Aktien B) hinsichtlich der Vertheilung des Rein⸗ ertrags des Unternehmens bis zu 4 ½ % des Nennbetrags dieser bevor⸗ zugten Aktien, sowie für den Fall der Liquidation der Gesellschaft hinsichtlich der Vertheilung des Gesellschaftsvermögens einzuräumen. Im übrigen dürfen den Inhabern derselben keine anderen Rechte als den Inhabern der übrigen Aktien eingeräumt werden.

Die Aktien dürfen erst nach der Betriebseröffnung der Bahn aus⸗ gegeben werden: 2 1

Den Aktionären kann nach der vollen Leistung des Nennbetrags der Aktien bis zum Ablauf desjenigen Kalenderhalbjahrs, in welchem die unter VIII Nr. 3 festgesetzte Baufrist abläuft, soweit die erübrigten Mittel solches zulassen, die Gewährung von Bauzinsen bis zu 4 % des Nennwerths ihrer Aktien imgesichert werden.

Die gesammte Leitung der Bau⸗ und Betriebsverwaltung ist einem Vorstand zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den gesetz⸗ lichen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstands einer Aktien⸗ gesellschaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der staatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde ver⸗ antwortlich ist. 1 8 .

Die Wahl des Vorstands oder, falls derselbe aus mehreren Per⸗ sonen bestehen soll, die Wahl des Vorsitzenden und der technischen bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen

rbeiten.

Die Geschäftsordnung für den Vorstand unterliegt der Genehmi⸗ gung des Ministers der öffentli Arbeiten.

Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl e Geschäftsordnung des oder der obersten Betriebsleiter An⸗ wendung.

IV. „Die Mitglieder des Aufsichtsraths und des Vorstands sowie sämmtliche Beamten der Gesellschaft müssen Angehörige des Deutschen Reichs sein und, soweit nicht vom Minister der öffentlichen Ar⸗ beiten Ausnahmen zugelassen werden, im Inlande ihren Wohnsitz haben.

Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und der Generalversamm⸗ lung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände ent⸗ haltenden Tagesordnung Anzeige zu machen. 1

„Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer⸗ ordentlicher Generalversammlungen zu verlangen.

VI

„Allle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahngesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, über⸗ haupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrags, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staatsregierung den Voraussetzungen nicht ent⸗ sprechen, unter denen die Konzession ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit. 8

Die Gesellschaft hat alle ihren Gesellschaftsvertrag betreffenden Generalversammlungsbeschlüsse, bevor sie diese beim Handelsgericht zur Eintragung anmeldet, der Staatsregierung mit dem Antrage auf die vorbezeichnete Prüfung und Bestätigung vorzulegen und die Ent⸗ UMeüheng der Staatsregierung der Anmeldung beim Handelsgericht

eizufügen.

Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Uebernahme des Betriebs auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebs der eigenen Bahn an eine andere Gesellschaft, die Auf⸗ lösung der Gesellschaft oder die Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft aussprechen oder durch welche sonst die Bahnanlage oder deren Betrieb aufgegeben oder an andere übertragen werden soll, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der Königlichen Staatsregierung.

Diese Bestäͤtigung ist auch zur Aufhebung derjenigen Beschlüsse früherer Generalversammlungen erforderlich, welche vom Staat ge⸗ nehmigt waren.

II

8232 den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 (veröffentlicht in Nr. 36 des Reichs⸗Gesetzblatts von 1892) und die dazu ergehenden ergänzenden und abändernden Bestimmungen (vergl. § 55 dafelbst) ßgebend. Die Spurweite der Bahn soll 1,435 m betragen.

VIII.

Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen:

1) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten: die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch⸗ führung durch alle Zwischenpunkte, S

die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen,

die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn

„bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie

die Felstehmg der Entwürfe sür die Betriebsmittel und ihrer

nzahl. Dem Staat bleibt für alle durch die e der genehmigten Entwürfe bedingten Benachtheiligungen seines Eigenthums oder seiner sonstigen Rechte der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Masgab- der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vor⸗ ehalten.

„2). Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen polizeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter getroffen werden mögen, nachzukommen.

„3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens binnen zwei Jahren nach Eintragung der Gesellschaft in 8 1eee in Gemäßheit des nachstehenden Artikels XVIII erfolgen.

Für die Vorlage der ausführlichen Bauentwürfe sowie für die Inangriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetrieb⸗ nahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden.

4) Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezüglich des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan⸗ und anschlagsmäßigen Ausführung und Aus⸗ rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist derselbe zur Zahlung einer Verzugsstrafe von 5 % des auf 2 200 000 festgesetzten Bau⸗ kapitals mit der Maßgabe verpflichtet. daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Verzugsstrafe als verfallen anzu⸗ sehen ist, mit Ausschluß des Rechtsweges, dem Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten zusteht.

„Zur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General⸗Staatskasse den Betrag von 110 000 ℳ, in Worten: „Einbundertzehntausend Mark“, in baar oder in preußischen Staats⸗ oder vom Staat gewährleisteten Werthpapieren oder in inländischen Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen unter Berechnung aller dieser Werthpapiere nach dem Kurswerth nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen und Zinsscheinanweisungen zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befuaniß zusteht, durch Verwendung derselben bezw. durch Veräußerung der verpfändeten Werthpapiere zum jeweiligen Börsenkurse die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinsscheine erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoch von dem bezeichneten Minister untersagt werden, wenn nach dessen lediglich maßgebendem Urtheil der Konzessionar den Bau verzögern sollte. Auch ist der bezeichnete Minister ermächtigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution schon vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen.

5) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht inne gehalten wird, kann nicht nur die bezeichnete Verzugsstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im § 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem angezogenen § 21 festgesetzten Schlußfrist erfolgen.

IX.

Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:

1) Die Feststellung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts⸗ behörde. Der Konzessionar soll nicht verpflichtet sein, zur Vermittelung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge einzu⸗ stellen. Auch soll derselbe, so lange die Bahn nach dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur ört⸗ licher Bedeutung ist, nicht angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Konzessionar freiwillig über die Zahl 2 hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der EEE“ Vorschriften dem Ermessen des Konzessionars über⸗ assen.

2) Für die ersten fünf Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der sowohl für den Personen⸗ als für den Güterverkehr über⸗ assen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Auf⸗ sichtsbebörde. In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch nach Ablauf jenes fünfjährigen Zeitraums, solange die Bahn nach dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der Aufsichts⸗ behörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, wieder⸗ kehrend von fünf zu fünf Jahren Höchsttarifsätze für die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unter⸗ nehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt. Dem Unternehmer bleibt überlassen, nach Maßgabe der reichs⸗ und landes⸗ gesetzlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Höchstsätze die Sätze für die Tarifklassen nach eigenem Ermessen festzusetzen und Er⸗ höhungen wie Ermäßigungen der Tarifklassensätze ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen.

Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preu⸗ fischen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hinsicht⸗ ich der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staats⸗ bahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsätze zu befolgen, wenn und soweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für er⸗ forderlich erachtet wird. 7.

3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebs der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem im Art. 185 b des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes, betreffend die Kom⸗ manditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, vom 18. Juli 1884 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 123 f vorgeschriebenen Bilanz⸗Reservefonds einen Spezial⸗Reservefonds nach den bestehenden Normatipbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, von 5 zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Regulative zu bilden.

der Erneuerungs⸗ und der Spezial⸗Reservefonds sind sowohl * als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu halten.

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der

Betriebsmittel.

In den Erneuerungsfonds fließen: 1“ a. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien; b. eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu entnehmende Rück⸗

lage, deren Höhe durch das Regulativ festgesetzt wird;

c. die Zinsen des Erneuerungsfonds. w

Der Spezial⸗Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außergewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervor⸗ gerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens ent⸗

sprechenden Weise erfolgen kann.

triebs für erforderlich erachtet.

heute ab zu berechnenden sechsmonatlichen Aussch tragung jenes von der Staatsregierung als mit der

7

In den Spezial⸗Reservefonds fließen: a. der Betrag der nach dem Gesellschaftsvertrage verfallenen, nicht abgehobenen Dividenden und Zinsen;

b. eine im Regulativ festzusetzende, alljährlich den Betriebs⸗ einnahmen zu entnehmende Rücklage;

c. die Zinsen des Spezial⸗Reservefonds.

Erreicht der Spezial⸗Reservefonds die Summe von 40 000 ℳ, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindent ist. Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der ver⸗ einnahmten und nicht sofort zur Verwendung gelangenden Beträge zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.

Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs⸗ oder Spezial⸗Reservefonds nicht oder nicht voll⸗ ständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des oder der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerung sfonds dem Spezial⸗Reserve⸗ fonds vor.

X

Der Konzessionar ist verpflichtet: „a. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen rbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebsrechnungs⸗ abschluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen;

bb. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen;

c. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgesetzten Fristen einzureichen.

XI.

Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit dieselben das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für die Staatseisenbahn⸗Verwaltung in dieser Beziehung und insbesondere bezüglich der Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noch ergehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

Für seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsätze, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten ꝛc., vom 27. März 1872 für die Staats⸗Eisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nach Maß⸗ gabe der jetzt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grund⸗ sätze Pensions⸗, Wittwen⸗ und Unterstützungskassen einzurichten und zu denselben die erforderlichen Zuschüffe zu leisten.

XII-

Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbahn⸗Postgesetz vom 20. Dezember 1875 (Reichs⸗Gesetzblatt für 1875 S. 318) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von acht Jahren vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderijahres an Stelle der Art. 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlaß des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 380) ge⸗ trsffenen Bestimmungen treten.

„Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Ver⸗ hältnissen der Bahn infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Grün⸗ den eine Aenderung eintreten sollte, durch welche nach der Entschei⸗ dung der obersten Reichs⸗Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als Nebeneisenbahn verliert, tritt das Eisenbahn⸗Postgesetz mit den azugehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Einschränkung in An-. wendung. 8 XIII. Der Korzessionar ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen⸗ bahnen im Deutschen Reich ergehenden gesetzlichen und reglementa⸗ rischen Bestimmungen zu unterwerfen. XIV. Der Telegraphenverwaltung gegenüber hat der Konzessionar die⸗ jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten.

Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittels Zweigbahnen, als die reeen der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minister

der öffentlichen Arbeiten festzusetzende Fracht⸗ oder Bahngeldsätze vor⸗

behalten. 4 Nach Eröffnung des Betriebs ist der Konzessionar zur Aenderung

und Erweiterung der Bahnanlagen verpflichtet, sofern und soweit

solches der Minister der öffentlichen“Arbeiten im Interesse des Eisenbahnverkehrs, insbesondere im Interesse der Sicherheit des Be⸗

ü88 XVII. Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen

Arbeiten oder der obersten Reichs⸗Aufsichtsbehörde die Voraus⸗ setzungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessio⸗ nierung die Anwendung der Bahnordnung für die Nebenbahnen Hertschlande für statthaft erklärt ist (vergl. Art. XII am Schlusse), o i Ministers die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Hauptbahnen bestehenden Bestimmungen den desfallsigen Anordnungen des Ministers entsprechend umzuändern. Kommt der Konzessionar dieser Verpflichtung innerhalb der ihm dieserhalb gesetzten Frist nicht nach, so hat derselbe auf Verlangen der Staatsregierung das Eigenthum der Bahn nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, b und c des § 42 des Eisenbahngesetzes vom 3. No⸗ vember 1838 bezeichneten Entschädigung, mindestens aber gegen Zah⸗ lung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlagekapitals a den Staat oder einen von der Staatsre abzutreten.

der Konzessionar verpflichtet, auf Erfordern des bezeichneten

gierung zu bezeichnenden Dritten

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessions⸗

pn an das eingangs bezeichnete Gruündungs⸗Comité sowie ihre 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) erfolgt erst, nachdem die Zeich nung des gesammten Aktienkapitals durch Vorlegung be⸗ Zeichnungsscheine dem Minister der öffentlichen

Veröffentlichung in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. April

rbeiten nachgewiesen und zugleich die Kreditfähigkeit der Zeichner

von ihm als genügend bescheinigt befunden ist, nachdem der Staats⸗ regierung der mit den Konzessionsbedingungen stimmung zu setzende Gesellschaftsvertrag vorgelegt und diese Ueber⸗ einstimmung nachgewiesen ist, nachdem ferner die Hinterlegung der unter VIII 4 vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungsurkunde gefunden hat, und nachdem endlich die Gesellschaft rechtzeitig un rechtsgültig errichtet ist.

in volle Ueberein⸗

statt⸗ d n letzterer Beziehung wird bestimmt, daß binnen * 4 .

ie Ein⸗ onzession über⸗