1895 / 264 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 04 Nov 1895 18:00:01 GMT) scan diff

. Verkehrs⸗Anstalten.

Laut Telegramm aus Köln Se-g hat die zweite englische Post über Ostende vom 2. November in Köln den Anschluß an den Sng 31 nach Berlin über Hildesheim nicht erreicht; Grund: Verlängerter Aufenthalt in Herbesthal wegen Steuerabfertigung.

Bremen, 3. November. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Werra“ hat am 1. November Abends die Reise von Neapel nach New⸗Pork fortgesetzt. Der Postdampfer „Roland“ hat am 2. November Nachmittags Lizard passiert. Der Postdampfer „Graf Bismarck“ ist am 2. November Vor⸗ mitttags von Bahia nach der Weser abgegangen. Der Reichs⸗

Feeespüe „Preußen“ ist am 1. November Nachmittags in den angekommen.

88 2. November. (W. T. B.) Der Castle⸗Dampfer „Garth Castle“ hat Donnerstag auf der Ausreise und der Castle⸗ Dampfer „Arundel Castle“ auf der Heimreise die Canarischen Inseln passiert. Der Castle⸗Dampfer „Warwick Castle“ ist heute auf der Ausreise in Mauritius angekommen.

4. November. (W. T. B.) Der Uniondampfer „Greek“ ist Sonnabend auf der Ausreise von Southampton abgegangen unndd der Uniondampfer „Guelph“ gestern auf der Heimreise in

Southampton angekommen. 88 Theater und Musik.

Berliner Theater. 8. Am Sonnabend ging Shakespeare's Tragödie „König Lear“ unter dem Beifall der Zuschauer erfolgreich in Scene. Die ergreifende Fabel von dem Königlichen Vater, der sein Reich zu früh verschenkt, unter dem Undank zweier Töchter zusammenbricht, aber durch die Zärtlichkeit und kindliche Liebe der dritten Tochter aus seinem Leid wieder emporgehoben wird, hatte schon seit Jahrhunderten in alten Erzählungen gelebt, ehe sie Shakespeare für die Bühne neu Die Macht der einfachen, elementaren Empfindungen, die an allen Orten und zu allen Zeiten Menschenherzen bewegt haben und im „König Lear“ durch eines Dichters Geist zu erschütternder Wi offenbart sich immer aufs neue durch den tiefen Eindruck, den die Tragödie von der Bühne herab ausübt, ganz gleich, ob es sich um eine Kunststätte ersten Ranges oder eine volksthümliche Schaubühne handelt. Im Berliner Theater schlossen sich vorgestern die Darstellung, die Bühnenausstattung und die kluge Leitung zu einer schönen Gesammtwirkung zusammen. Die Darsteller der Hauptrollen sind zumeist vom Deutschen Theater hber bekannt. Herr Dr. Pohl bot als König Lear eine sehr überlegte, klare Leistung, die durch den natürlichen Ausdruck tiefen Vater⸗ schmerzes und greisenhafter Einfalt hervorragte. Der Graf von Glloster, dessen väterliche Verblendung und unheilvolles Schicksal gleich⸗ sam eine Parallele zu Lear's Geschick bilden, fand in Herrn Nollet den bewährten Darsteller. Herr Kraußneck charakterisierte die Treue des Grafen von Kent einfach und warmherzig; Herr Sommerstorff spielte wieder die Rolle des edlen Edgar eindrucksvoll, und Herr Senger, ein neues Mitglied des Theaters, stellte den heimtückischen Halbbruder Edmund verständig dar. Frau Geßner entwickelte als Cordelia viel Anmuth und Liebreiz im Spiel und in der Sprache; besonders rührend sie die Scene der Wiederbegegnung mit ihrem greisen Vater. D ie Deko⸗ rationen wirkten ernst und würdig ohne jede Aufdringlichkeit. Die Sturm⸗ nacht auf der Haide war sehr dunkel e.. sodaß man dem Blitz⸗ schlag dankbar war, der einen dürren Baum entzündete und dadurch die Bühne erhellte. Im allgemeinen drängte sich auch diesmal der Wunsch auf, daß die Darsteller klassischer Rollen sich einer deutlicher artikulierten Aussprache befleißigen möchten, da in dem großen Theaterraum bei übereiltem Sprechen leicht ein Theil des Dialogs unverstanden verhallt.

Konzerte. - Am Freitag v. W. gab im Saal Bechstein Herr Ignaz Brüll seinen ersten Klavierabend. Der als Komponist der Oper

¹Das goldne Kreuz“ und zahlreich

gefälliger Klavierstücke rühmlich bekannte Künstler zeigte sich an diesem Abend auch als gewandter Pineist der sichere Technik mit tief eingehender Vortragsweise vereinigt. ußer der Sonate von Schumann, op. 14 (Fis-moll), einem Inter⸗ mezzo (As -dur) und der G= moll-Ballade von Brahms brachte der Konzertgeber noch drei kleinere Stücke von Chopin, und mehrere seiner eigenen Klavierstücke zu Gehör, unter denen Gavotte, Walzer, Menuett und Mazurka am meisten gefielen. Den Schluß machte Lifzt's „Don Juan⸗Phantasie“, die der Künstler mit länzender Brapour ausführte, und die gleich den vorausgegangenen Pibren mit lebhaftem, einmüthigen Beifall aufgenommen wurde.

er zweite Klavier⸗Abend, welcher am 9. November stattfinden wird, bringt Werke von Brahms, Brüll, Schumann, Chopin und den „Erlkönig“ von Schubert⸗Liszt. E

Die beiden Schwestern Julie und Ilse Müllerhartung, Töchter des Professors und Leiters der Musik⸗ und Opernschule zu Weimar, veranstalteten vorgestern im Saal Bechstein einen Musikalisch⸗deklamatorischen Vortrags⸗Abend, den die Mezzo⸗ sopranistin Julie mit zwei Liedern von lumann und der Sapphischen Ode von Brahms eröffnete. Diese sowie vier Lieder ihres Vaters, betitelt „Liebesjahreszeiten“, und einige Lieder von Berger, Hildach und Anderen führte die Sängerin mit klangvoller, sorgfältig geschulter Stimme und mit verständniß⸗ vollem Vortrag aus, sodaß reicher Beifall folgte. „Der 1 von Berger und die „Nelke“ von Othegraven wurden auf Wun ch wiederholt. Ihrer Schwester Ilse, welche die Deklamations⸗ vorträge übernommen hatte, gelangen am besten die Lieder „Hast du gearbeitet?“ von Ada Negri, „Das große Ereigniß“ von E. Lenbach und „Liebesbotschaft“ von E. Zittelmann. Unterstützt wurde das Konzert durch Herrn Professor C. Halir, der die G-moll-Sonate für Violine von Tartini in jeder Beziehung voll⸗ endet vortrug. Die von Wilhelm Berger ausgeführte Klavier⸗ begleitung verdient noch besonderes Lob. Allen Vortragenden wurde lebhafter Beifall zu theil. . 8 .

Im Saale der Sing⸗Akademie fand zu gleicher Zeit das zweite und letzte Konzert von Fräulein Rosa Hochmann statt. Das Programm wies lauter im Berliner Konzertleben bekannte Nummern auf: so die beliebte G-moll-Sonate von Tartini, die A-dur- Polonaise von Wieniawski, den „Elfentanz“ von Popper, die „Faust⸗Phantasie“ von Sarasate ꝛc. Die jugendliche Wiener Geigerin führt den Bogen mit großer Sicherheit; technische Schwierigkeiten überwindet sie spielend. Sie weiß die verschiedenen Stärkegrade der Töne gut zu bilden und ihr Instrument in der Cantilene singen zu lassen, doch scheint die Fertigkeit ihr vorläufig noch die Hauptsache zu sein, während der geistige Inhalt des Musikstücks oft vernachlässigt wird. Die Konzertgeberin wurde von August Hensel durch Liedervorträge unterstützt, welche Herr

ake am Klavier begleitete. Die etwas spröde Stimme des Sängers wollte sich für die französischen Lieder von Gounod und da Silva nicht recht eignen, kam aber besser zur Geltung in „Neig', schöne Knospe“ von Stoeckhart und anderen Gesängen. Die Zuhbörer veranlaßten durch reichlich gespendeten Beifall sowohl die Künstlerin, als auch den Sänger zu Einlagen.

Herr Musikdirektor Otto Dienel wird am Mittwoch, Mittags 12 bis 1 Uhr, in der Marienkirche auf das Reformationsfest bezügliche Orgel⸗Kompositionen spielen. Die bewährte Konzertsängerin und Gesanglehrerin Fräulein Mary Wehner sowie die Herren Heuer und Schwießelmann werden mitwirken. Der Eintritt ist frei.

Mannigfaltiges

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin hat an den Magistrat von Berlin folgendes Schreiben gerichtet:

„Ich danke dem Magistrat für die Mir zum Geburtstage dar⸗ gebrachten Glückwünsche, sowie auch für die herzlichen Worte, mit welchen er der Genesung des Prinzen Joachim gedenkt. Wenn in diesem Jahre großer vaterländischer Erinnerungen die Erfolge

in unserer Reichshauptstadt in der Linderung fowohl der kirchlichen und geistigen, als auch der leiblichen Noth besonders von Gott gesegneie waren, und wir mit Dank und Freude auf die großen . zurückblicken können, so sind diese Erfolge zu nicht

geringem Theil durch das opferbereite Eintreten der Berliner Bürger aller Kreise, namentlich auch der Frauen erzielt worden, und spre⸗ Ich hiermit auch der Berliner Bürgerschaft Meinen aufr

in der heiligen Arbeit für das Wohl unseres Volkes. Neues Palais, den 29. Oktober 1895. Auguste Victoria, Kaiserin und Königin.“

Im Auswärtigen Amt ist ein neues Verzeichniß der Kaiser⸗

lich deutschen Konsulate (abgeschlossen im Oktober 1895) bearbeit

worden, aus welchem sich die zahlreichen Neubesetzungen der Konsulat⸗

stellen, wie sie die immer ausgedehntere Vertretung der deutsche Interessen im Auslande bewirkte, ergeben. Im Interesse des

sei darauf aufmerksam gemacht, daß nach amtlicher

Zekanntmachung die Anrufung der Kaiserlich deutschen Konsuln seitens der Reichsangehörigen nicht etwa der Vermittelung des Auswärtigen Amts bedarf, sondern direkt geschehen kann, und daß für die dazu nöthigen Nachweise ebendieses Verzeichniß dient. Dasselbe ist von der Königlichen Hofbuchhandlung von E. S. Mittler u. Sohn in Berlin SW. 12 für 1,25 zu beziehen. Gleichzeitig erschien ebenda und in derselben Weise redigiert ein Verzeichniß der Konsuln des Auslandes im Deutschen Reich (Preis 80 ₰).

In der Frage betreffs der Eingemeindung der Vororte

ist der Magistrat dem Beschluß der Stadtverordneten⸗Versammlung (vgl. Nr. 256 d. Bl.) nur in so weit beigetreten, als er in dem von

ihm festgestellten Eingemeindungsentwurf den ausgeschlossenen Theil

der Gemeinde Rummelsburg mitaufnehmen will; dagegen hat er die Aufnahme der Ortschaften Pankow, Reinickendorf und Weißensee ab⸗ gelehnt. Beide Vorschläge, des Magistrats und der Stadtverordneten⸗ Versammlung, sollen nunmehr dem Ober⸗Präsidenten von Berlin unterbreitet werden.

Die Vereinigung zur Schmückung und fortdauernden

Erhaltung der Krieger⸗Gräber und Denkmäler bei Metz“ hat aus dem Metall des vom Königlich preußischen Kriegs⸗Ministerium zur Verfügung gestellten Geschützes eine Denkmünze zum 25 jährigen Gedächtniß der Siege von 1870/71 prägen lassen, die von dem Goldschmied Mezger (Metz, 15), welchem der General⸗ vertrieb übertragen ist, zum Preise von 60 pro Stück (bei Ab⸗ nahme von 20 Stück: 50 ₰) zu bezieben ist. Der Reinertrag ist zur Schmückung und Erhaltung der Krieger⸗Gräber und Denkmäler be⸗ stimmt. Seine Majestät der Kaiser geruhte, eine der Denk⸗ münzen huldreichst anzunehmen und der Vereinigung zur Förderung ihrer patriotischen und pietätvollen Zwecke ein Geschenk von 300 zu bewilligen.

Breslau, 2. November. Eine nahe bei Pöpelwitz gelegeen

1“ ist heute Nachmittag in die Luft geflogen.

wei Arbeiterinnen und zwei Kinder wurden, dem „W. T. B. zufolge,

schwer verletzt.

Rendsburg, 3. November. „W. T. B.“ meldet: gine

Regierungs⸗Kommission, bestehend aus dem Wirklichen Ge⸗

heimen Ober⸗Baurath Baensch⸗Berlin, dem Regierungs⸗Präsidenten

Zimmermann⸗Schleswig sowie mehreren Regierungs⸗Bauräthen und technischen Mitgliedern der Kanalkommission, traf gestern hier ein zur

Besichtigung des Platzes bei Kilometer 54 am Kaiser Wilhelm⸗

Kanal, auf welchem zur Erinnerung an die Kanalbesichtigung vom 6. April 1891 auf Anordnung Seiner Majestät des Kaisers ein „Moltke⸗Stein“ errichtet werden soll.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

chtigen Dank und herzliche Anerkennung aus und die Bitte, nicht müde zu werden

Stocholm. WSW 2 bedeckt

vom 4. November

Wetterbe 8. Uhr Morgens.

8

—jIIn **

Wind. Wetter.

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeressp red. in Millim. Temperatur in ° Celsius 50 C. = 40 R.

Belmullet .. O 2 wolkenlos Aberdeen.. NW 2bedeckt Christiansund WSW 2 wolkig Kopenhagen. . still Dunst

aranda. S 2 bedeckt SSW bedeckt

. 85

en 2.2 bedeckt

4, *

halb bed. ¹) Dunst ²) bedeckt 761 wolkenlos 765 Nebelz) 765 ill bedeckt ⁴) 767 S heiter 766 wolkenl. ⁵) ““ in Nebels)

1 TT1“ still wolkig Breslau. 766 Regen

8 dAix.. 760 bedeckt 12 11715676 il beiter 10 T 8 767 Regen 1

.„ 3 1) Reif, Dunst. ²) Abends und Nachts Ser. ¹²) Gestern Regen. ⁴) Gestern Regen.

⁹⁴) Gestern Regen.

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Europa über 772 mm gegenüberliegt. entsprechend sind über Zentral⸗Europa südliche Winde vorherrschend geworden, welche neben vielfachen Windstillen allenthalben nur schwach auftreten. In Deutschland ist das Wetter vorwiegend trübe, viel⸗ fach neblig und meist wärmer, namentlich in den östlichen Gebietstheilen; die Temperatur hat fast überall den Mittelwerth überschritten, in Mittel⸗ deutschland um 3 Grad; meistens ist seit gestern Regen gefallen. Milde, vorwiegend trübe Witterung mit Regenfall wahrscheinlich. Deutsche Seewarte. Theater.

Königliche Schanspiele. Dienstag: Opern⸗ haus. 151. Vorstellung. Die Hugenotten. Große Oper i 5 Akten von Giacomo Meyerb

nach dem Französischen des Eugoône Scribe, übersetzt von Ignaz Castelli. Tanz von Emil Graeb. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Diri⸗ gent: Kapellmeister Dr. Muck. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 241. Vorstellung. Das Leben ein Traum. Dramatisches Gedicht in 5 Akten. Nach dem Spanischen des Calderon de la Barca, für die deutsche Bühne bearbeitet von Karl August West. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Mar Grube. Dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Anfang 7 ½ Uhr.

Mittwoch: Opernhaus. 152. Vorstellung. Der Evangelimann. Musikalisches Schauspiel in 2 Aufzügen, nach einer von Dr. Leopold Florian Meißner erzählten wahren Begebenheit, von Wilhelm

Phantastisches Tanzbild, frei nach Wilhelm Hauff, von Emil Graeb. Musik von Adolf Steinmann. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 242. Vorstellung. Frauenlob. Lustspiel in 3 Aufzügen von Rudolph Lothar. Der Diener e Herren. ossenspiel in 1 Aufzug, nach dem ealtenssche. des Carlo Goldoni, von Emil Pohl. Anfang 7 ½ Uhr.

Deutsches Theater. Dienstag: Der Kauf⸗ mann von Venedig. Anfang 7 ½ Uhr.

Mittwoch: Robinsons Eiland.

Donnerstag: Die Weber.

Berliner Theater. Dienstag: König Lear. Anfang 7 ½ Uhr.

Mittwoch: Nachruhm.

Donnerstag: Der Pfarrer von Kirchfeld.

Lessing⸗Theater. Dienstag: Zum 25. Male:

Gräsin Fritzi. Anfang 7 ½ Uhr. sstattungsposse mit Gesang und Tanz in 5 Bildern

Mittwoch: Der Beilchenfresser. Donnerstag: Gräsin Fritzi.

Residenz⸗Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. Dienstag: Der Nabenvater. Schwank in 3 Akten von H. Fr. Fischer und Josef Jarno. Vorher: Aber die Ehe! Komödie in 1 Akt von P. Linsemann. Anfang 7 ½ Uhr.

Mittwoch und folgende Tage: Der Rabenvater.

4

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. Chausseestraße 25 26. Dienstag: Gastspiel der Liliputaner. Jeden Abend 7 ½ Uhr: Die Reise nach dem Mars.

Neues Theater. Schiffbanerdamm 4a./5.

Dienstag: Zum ersten Male: Seine Gewesene. Schwank in 3 Akten von Fritz Brentano und Carl Tellheim. Regie: Siegfried Jelenko. Vorher: Zum ersten Male: Die Generalin. Lustspiel in 1 Akt von Gustav von Moser. Regie: Theodor Steiner. An 7 ½ U

Kienzl. Phantasien im Bremer Rathskeller.

von Julius Einödshofer.

Mittwoch und folgende Tage: Seine Gewesene. Vorher: Die Generalin.

Voranzeige: Sonntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Schiller⸗Feier. Zu volksthümlichen Preisen: Kabale und Liebe.

Theater Unter den Linden. Direktion: Julius Fritzsche. Dienstag: Mit neuer Aus⸗ stattung: Die Karlsschülerin. Operette in 3 Akten von Hugo Wittmann. Musik von Carl Weinberger (Komponist von „Lachende Erben“). In Scene ge⸗ setzt vom Ober⸗Regisseur Herrn Epstein. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Hierauf: Im Reiche der Mitte. Großes Ballet⸗Poem, ent⸗ worfen und einstudiert vom Balletmeister Herrn Jean Reisinger. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Anfang 7 ½ Uhr. 1

Mittwoch: Die Karlsschülerin. Hierauf: Im Reiche der Mitte.

Adolph Ernst-Theater. Dienstag: Parade⸗ bummler. Besetzung der Hauptrollen: Anna Bäckers, Josefine Dora, Ida Schlüter, Adolph Ernst, Julius Eyben, Hugo Haßkerl, Richard Jürgas, Guido Tielscher, Carl Weiß, Georg Worlitzsch. Anfang 7 ½ Uhr.

Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Sonntag, den 10. Neovember, Mittags 12 Uhr: Zum ersten Male: Der kleine Lord. Billets zur Matinée sind von heute ab an der Theaterkasse zu haben. Kinder zahlen die Hälfte.

Bentral⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30.

Direktion: Richard Schultz. Emil Thomas a. G. Dienstag: Eine tolle Nacht. Große Aus⸗

von Wilh. Mannstädt und Julius Freund. Musik

1G In Scene gesetzt vom

Direktor Richard Schultz. Die Tanz⸗Arrangements

vom Balletmeister Gundlach. Anfang 7 ½ Uhr. Mittwoch: Eine tolle Nacht.

Konzerte. Konzert-Haus. Dienstag: Karl Meyder⸗

KKonzert. Ouv. „Giralda“ Adam. „Leonore III“.

„Die weiße Dame“, Boieldieu. „Beim Turnier“ a. d. Suite „Im Schloßhof“ von Hofmann. „Seid umschlungen Millionen“, Walzer von Strauß. „Waldteufeleien“, Potpourri von Mohr. „Scênes de la Czarda“ Nr. 4 für Violine von Jenö Hubay (Herr Carnier). „Ach könnt ich noch einmal so lieben“ für Piston von Aletter (Herr Werner).

Saal Bechstein. Linkstraße 42. Dienstag, Anfang 7 ½ Uhr: II. Soirée des Böhmischen Streich⸗Qnartetts.

Birkus Renz. Karlstraße. Dienstag, Abends 7 ½ Uhr: Extra⸗Vorstellung. 1870/71. Großes militärisches Ausstattungsstück mit Tänzen, Gruppie⸗ rungen. Gefechten zu Fuß und s in zwei Abtheilungen vom Direktor Fr. Renz und dem Großherzoglichen Hof⸗Balletmeister A. Siems. Außerdem: Bagdad, arab. Vollblutschimmelhengst. Hierauf: Donner, Rapphengst, das Vollendetste der Pferdedressur. Beide Pferde dressiert und in Frei⸗ heit vorgeführt vom Direktor Fr. Renz. Zum ersten Male: Monarch, Vollblut⸗Wallach, in allen Gangarten der hohen Schule geritten von der außer⸗ ordentlichen Schulreiterin Mlle. Dudley. Zum ersten Male: Gigerl-excentrique-Akro⸗ baten auf zwei freistehenden Leitern, ausgeführt von den Gebrüdern Reinsch. Zum ersten Male: Der Kolossalmensch als Saltomortale⸗Reiter, komische Scenen zu Pferde von dem Original⸗Clown Mr. Gobert Belling. Zum ersten ale: Mr. Monfroid als Kopfequilibrist auf einem 10 Fuß hohen Piedestal. Auftreten der hervorragendsten Schulreiter der Neuzeit Herren Ritter von Renroff und Mr. Gaberel, sowie der weltberühmten Hoch⸗ turnkünstler The Silbons. Humoristische Entrées und Intermezzi sämmtlicher Clowns und des be⸗ liebten „August“ Mr. Lavater Lee. Alles Nähere aus Plakaten und Austragezetteln ersichtlich.

Mittwoch, Abends 7 ½ Uhr: 1870/71.

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Elisabeth von Sperber mit Hrn. Alfred von Larisch (Gerskullen Berlin). Komtesse Alexandrine Marie Karnicka mit Hrn. Prem.⸗Lieut. Grafen Arthur Saurma⸗ Jeltsch (Wien Berlin).

Verebelicht: Hr. Carl von Stünzner⸗Karbe mit Prl Marie Schmidt (Magdeburg). Hr. Clemens

raf Klinckowstroem⸗Korklack mit Frl. Hertha von Kobylinski (Jankendorf). Hr. Regierungs⸗ Baumeister Karl Zöllner mit Frl. Emma Frach⸗ (Riesa Berlin). 8

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Direktor C. Stüsser (Elberfeld). Hrn. Dr. jur. Hans Ivachim von Winterfeld (Wiesendorf). Eine Tochter: Hrn. Karl Frhrn. von Maltzahn (Ferchesar). Hrn. Landrath Dr. Lenz (Beuthen O.⸗S.). Hrn. Bankvorstand Köhler (Bernburg).

Gestorben: Hr. Major Gustav Genz (Kiel). Hr. Oberst a. D. Oscar von Puttkamer (Stettin). F̃r. Professor Dr. Martha Rummler, geb. Moll (Posen). Hr. Eisenbahnbau⸗Direktor Eduard Thiele (Lauban). Hr. Gerichts⸗Assessor Dr. jur. Curt Hoewig (Stawken).

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sechs Beilagen (einschließlich Börsen⸗Beilage)

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zum Deuts

e C11I

No. 264. W 4

Reichs⸗2

F.

88.

Konzessions⸗Urkunde,

betreffend den Bau und Betrieb einer Eisenbahn von

e über Klauen und Schwiecheldt nach

ämelerwald durch die Hildesheim⸗Peiner⸗Kreis⸗ 1 Eisenbahn⸗Gesellschaft.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc.

Nachdem von dem Comité, welches sich zur Gründung einer Aktiengesellschaft unter der Firma „Hildesheim⸗Peiner⸗Kreis⸗Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft“ gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betrieb einer für den Betrieb mittels Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehre bestimmten, den Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands unterworfenen Bahn von Hildesheim über Klauen und Schwiecheldt nach Hämeler⸗ wald zu ertheilen, wollen Wir diese Konzession sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grundeigenthums nach Maß⸗ gabe der gesetzlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Be⸗ dingungen ertheilen.

I.

Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma „Hildesheim⸗Peiner⸗ Kreis⸗Eisenbahn⸗Gesellschaft’ und nimmt ihr Domizil und den Sitz ihrer Verwaltung in Hildesheim oder unter Genehmigung des Mete 1 öffentlichen Arbeiten an einem andern an der Bahn gelegenen Drt. 8 8

Die Gesellschaft ist den bestehenden wie den künftig ergehenden Reichs⸗ und Landesgesetzen ohne 1ee unterworfen.

Das zur plan⸗ und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn erforderliche Anlagekapital wird auf den Betrag von 2 200 000 festgesetzt.

Der Nennbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgesetzten Anlagekapitals nicht übersteigen. Das Anlagekapital ist baar und voll einzuzahlen und lediglich zur plan⸗ vIIW Vollendung und Ausrüstung der Bahn zu ver⸗ wenden.

Es bleibt der Gesellschaft überlassen, einem Theil der auszugeben⸗ den Aktien (Stamm⸗Aktien A) ein Vorzugsrecht vor den übrigen Aktien (Stamm⸗Aktien B) hinsichtlich der Vertheilung des Rein⸗ ertrags des Unternehmens bis zu 4 ½ % des Nennbetrags dieser bevor⸗ zugten Aktien, sowie für den Fall der Liquidation der Gesellschaft hinsichtlich der Vertheilung des Gesellschaftsvermögens einzuräumen. Im übrigen dürfen den Inhabern derselben keine anderen Rechte als den Inhabern der übrigen Aktien eingeräumt werden.

Die Aktien dürfen erst nach der Betriebseröffnung der Bahn aus⸗ gegeben werden:

Den Aktionären kann nach der vollen Leistung des Nennbetrags der Aktien bis zum Ablauf desjenigen Kalenderhalbjahrs, in welchem die unter VIII Nr. 3 festgesetzte Baufrist abläuft, soweit die erübrigten Mittel solches zulassen, die Gewährung von Bauzinsen bis zu 4 % des Nennwerths ihrer Aktien vgeeet werden.

Die gesammte Leitung der Bau⸗ und Betriebsverwaltung ist einem Vorstand zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den gesetz⸗ lichen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstands einer Aktien⸗ gesellschaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der staatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde ver⸗ antwortlich ist.

Die Wahl des Vorstands oder, falls derselbe aus mehreren Per⸗ sonen bestehen soll, die Wahl des Vorsitzenden und der technischen bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen

rbeiten.

Die Geschäftsordnung für den Vorstand unterliegt der Genehmi⸗ gung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.

Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl verr Geschäftsordnung des oder der obersten Betriebsleiter An⸗ wendung.

IV. „Die Mittglieder des Aufsichtsraths und des Vorstands sowie sämmtliche Beamten der Gesellschaft müssen Angehörige des Deutschen Reichs sein und, soweit nicht vom Minister der öffentlichen Ar⸗ beiten Ausnahmen zugelassen im Inlande ihren Wohnsitz haben.

Die Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei den Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und der Generalversamm⸗ lung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände ent⸗ haltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.

Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer⸗ ordentlicher Generalversammlungen zu verlangen.

VI

„Alle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahngesellschaft, welcher

die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, über⸗ haupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrags, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staatsregierung den Voraussetzungen nicht ent⸗ sprechen, unter denen die Konzession ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staatsregierung Gültigkeit. 88

Die Gesellschaft hat alle ihren Gesellschaftsvertrag betreffenden Generalversammlungsbeschlüsse, bevor sie diese beim Handelsgericht zur Eintragung anmeldet, der Staatsregierung mit dem Antrage auf die vorbezeichnete Prüfung und Bestätigung vorzulegen und die Ent⸗ scheidung der Staatsregierung der Anmeldung beim Handelsgericht eizufügen.

Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Gesellschaft, welche die Uebernahme des Betriebs auf anderen Eisenbahnen, die Uebertragung des Betriebs der eigenen Bahn an eine andere Gesellschaft, die Auf⸗ lösung der Gesellschaft oder die Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft aussprechen oder durch welche sonst die Bahnanlage oder deren Betrieb aufgegeben oder an andere übertragen werden son zu ihrer Bestätigung der Königlichen Staatsregierung. Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung derjenigen Beschlüsse früherer Generalversammlungen erforderlich, welche vom Staat ge⸗ nehmigt waren.

VII.

F den Bau und Betrieb der Bahn sind die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892 (veröffentlicht in Nr. 36 des Reichs⸗Gesetzblatts von 1892) und die dazu ergehenden ergänzenden und abändernden Bestimmungen Peeng § 55 daselbst) maßgebend. Die Spurweite der Bahn soll 1,435 m betragen.

VIII. Für den Bau insbesondere gelten folgende Bestimmungen: 1) Der Staatsregierung bleibt vorbehalten: die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch⸗ führung durch alle Zwischenpunkte,

8

die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen,

die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feshstrhmg der Entwürfe sür die Betriebsmittel und ihrer

nzahl.

Dem Staat bleibt für alle durch die Ausführung der genehmigten Entwürfe bedingten Benachtheiligungen seines Eigenthums oder seiner sonstigen Rechte der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Mechabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vor⸗

ehalten.

2) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen

polizeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter getroffen werden mögen, nachzukommen. .3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß längstens binnen zwei Jahren nach Eintragung der Gesellschaft in ba Kexee . e. in Gemäßheit des nachstehenden Artikels XVIII erfolgen.

Für die Vorlage der ausführlichen Bauentwürfe sowie für die Inangriffnahme, die Fertfährung die Vollendung und Inbetrieb⸗ nahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden.

4) Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezüglich des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan⸗ und anschlagsmäßigen Ausfüßrung und Aus⸗ rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist derselbe zur Zahlung einer Verzugsstrafe von 5 % des auf 2 200 000 festgesetzten Bau⸗ kapitals mit der Maßgabe verpflichtet. daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Verzugsstrafe als verfallen anzu⸗ sehen ist, mit Ausschluß des Rechtsweges, dem Minister der öffent⸗ 88. Aebeten Führit deser Verpflich 8

ur Sicherstellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General⸗Staatskasse den Betrag von 110 000 ℳ, in Worten: „Einhundertzehntausend Mark“, in baar oder in preußischen Staats⸗ oder vom Staat gewährleisteten Werthpapieren oder in inländischen Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen unter Berechnung aller dieser Werthpapiere nach dem Kurswerth nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen und Zinsscheinanweisungen zu hinterlegen und in gerichtlicher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum Pfande zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen Arbeiten die Befuaniß zusteht, durch Verwendung derselben bezw. durch Veräußerung der verpfändeten Werthpapiere zum jeweiligen Börsenkurse die verfallenen Strafbeträge einzuziehen. Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinsscheine erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoch von dem bezeichneten Minister untersagt werden, wenn nach dessen lediglich maßgebendem Urtheil der Konzessionar den Bau verzögern sollte. Auch ist der bezeichnete Minister ermächtigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution schon vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen.

5) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht inne gehalten wird, kann nicht nur die bezeichnete veriapekraf⸗ eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im § 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ablauf der in dem angezogenen § 21 festgesetzten Schlußfrist erfolgen.

IX. Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:

1) Die Ffftstelung und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts⸗ behörde. Der Konzessionar soll nicht verpflichtet sein, zur Vermittelung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge einzu⸗ stellen. Auch soll derselbe, so lange die Bahn nach dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur ört⸗ licher Bedeutung ist, nicht angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Konzessionar freiwillig über die Zahl 2 hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der 5F Vorschriften dem Ermessen des Konzessionars über⸗ assen.

. 2) Für die ersten fünf Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der ; sowohl für den Personen⸗ als für den Güterverkehr über⸗ assen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Auf⸗ sichtsbebörde. In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch nach Ablauf jenes fünfjährigen Zeitraums, solange die Bahn nach dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der Aufsichts⸗ behörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, wieder⸗ kehrend von fünf zu fünf Jahren Höchsttarifsätze für die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unter⸗ nehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt. Dem Unternehmer bleibt überlassen, nach Maßgabe der reichs⸗ und landes⸗ gesetzlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Höchstsätze die Sätze für die Tarifklassen nach eigenem Ermessen hbhn etzen und Er⸗ höhungen wie Ermäßigungen der Tarifklassensätze ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen.

Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preu⸗ ßischen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hinsicht⸗ lich der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staats⸗ bahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsätze zu befolgen, wenn und soweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für er⸗ forderlich erachtet wird. 2

3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebs der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem im Art. 185 b des Henbilsgesehchas in der Fassung des Gesetzes, betreffend die Kom⸗ manditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, vom 18. Juli 1884 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 123 ff.) vorgeschriebenen Bilanz⸗Reservefonds einen Spezial⸗Reservefonds nach den bestehenden Normatipbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, von 2* zu Zeit der Prüfung zu unterziehenden Regulative zu bilden.

der Erneuerungs⸗ und der Spezial⸗Reservefonds sind sowohl * als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu halten.

Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig verchen Erneuerung des Oberbaues und der Betriebsmittel. 1

In den Erneuerungsfonds fließen:

a. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien;

b. eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu entnehmende Rück⸗ lage, deren Höhe durch das Regulativ festgesetzt wird;

c. die Zinsen des Erneuerungsfonds.

Der Spezial⸗Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außergewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervor⸗ gerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens ent⸗ sprechenden Weise erfolgen kann.

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In den Spezial⸗Reservefonds fließen: a. der Betrag der nach dem Bhselhsha tsvertrage verfallenen, nicht abgehobenen Dividenden und Zinsen;

b. eine im Regulativ festzusetzende, alljährlich den Betriebs⸗ einnahmen zu entnehmende Rücklage;

c. die ö’ des Spezial⸗Reservefonds.

Erreicht der Spezial⸗Reservefonds die Summe von 40 000 ℳ, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jahresrücklage wieder vermindert ist.

Die Werthpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der ver⸗ einnahmten und nicht sofort zur Verwendung gelangenden Beträge zu beschaffen sind, werden durch das Regulativ bestimmt.

Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs⸗ oder Spezial⸗Reservefonds nicht oder nicht voll⸗ ständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des oder der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der Erneuerung sfonds d fonds vor. 6

Der Konzessionar ist verpflichtet: 3

a. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden * den jährlichen Betriebsrechnungs⸗ abschluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen; bb. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum vom Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rechnungsjahr zu Grunde zu legen;

c. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu

beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgesetzten

Fristen einzureichen.

XI.

Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung d Suͤbaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit dieselben das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für die Staatseisenbahn⸗Verwaltung in dieser Beziehung und insbesondere bezüglich der Ermittelung der Militäranwärter bestehenden und noch ergehenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen.

Für seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsätze, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten ꝛc., vom 27. März 1872 für die Staats⸗Eisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nach vens sebe der jetzt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grund⸗ ätze Pensions⸗, Wittwen⸗ und Unterstützungskassen einzurichten und zu denselben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.

X

Die Verpflichtungen des Konzessionars zu Leistungen für die Zwecke des Postdienstes regeln sich nach dem Eisenbahn⸗Postgesetz vom 20. Dezember 1875 (Reichs⸗Gesetzblatt für 1875 S. 318) und den dazu gehörigen Vollzugsbestimmungen, jedoch mit der Erleichterung, daß für die Zeit bis zum Ablauf von acht Jahren vom Beginn des auf die Betriebseröffnung folgenden Kalenderijahres an Stelle der Art. 2, 3 und 4 des Gesetzes die im Erlaß des Reichskanzlers vom 28. Mai 1879 (Zentralblatt für das Deutsche Reich S. 380) ge⸗ troffenen Bestimmungen treten.

Sofern innerhalb des vorbezeichneten Zeitraums in den Ver⸗ hältnissen der Bahn infolge von Erweiterungen des Unternehmens oder durch den Anschluß an andere Bahnen oder aus anderen Grün⸗ den eine Aenderung eintreten sollte, durch welche nach der Entschei⸗ dung der obersten Reichs⸗Aufsichtsbehörde die Bahn die Eigenschaft als Nebeneisenbahn verliert, tritt das Eisenbahn⸗Postgesetz mit den dazugehörigen Vollzugsbestimmungen ohne Einschränkung in An⸗

„Der Konzessionar ist verpflichtet, sich den bezüglich der Leistungen für militärische Zwecke bereits erlassenen oder künftig für die Eisen⸗ bahnen im Deutschen Reich ergehenden gesetzlichen und reglementa⸗ rischen Bestimmungen zu unterwerfen.

XIV. Der i gegenüber hat der Konzessionar die⸗ jenigen Verpflichtungen zu übernehmen, welche für die preußischen Staatsbahnen jeweilig gelten.

2.h9.

Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittels Zweigbahnen, als die der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minister der öffentlichen Arbeiten festzusetzende Fracht⸗ oder Bahngeldsätze vor behalten. ““

Nach Eröffnung des Betriebs ist der Konzessionar zur Aenderung und Erweiterung der Bahnanlagen verpflichtet, sofern und soweit solches der Minister der öffentlichen“Arbeiten im Interesse des Eisenbahnverkehrs, insbesondere im Interesse der Sicherheit des Be⸗ triebs für erforderlich erachtet.

XVII.

Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeiten oder der obersten Reichs⸗Aufsichtsbehörde die Voraus⸗ setzungen wegfallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessio⸗ nierung die Anwendung der Bahnordnung für die Nebenbahnen Deutschlands für statthaft erklärt ist (vergl. Art. XII am Schlusse), so ist der Konzessionar verpflichtet, auf Erfordern des bezeichneten Ministers die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Hauptbahnen bestehenden Bestimmungen den desfallsigen Anordnungen des Ministers s. umzuändern. Kommt der Konzessionar dieser ee innerhalb der ihm dieserhalb gesetzten Frist nicht nach, de hat derselbe auf Verlangen der Staatsregierung das Eigenthum der Bahn nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, b und c des § 42 des Eisenbahngesetzes vom 3. No vember 1838 bezeichneten Entschädigung, mindestens aber gegen Zah lung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlagekapitals a 55 St oder einen von der Staatsregierung zu bezeichnenden Dritte abzutreten. G 188

Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessions⸗ urkunde an das eingangs bezeichnete Gründungs⸗Comité sowie ihre Veröffentlichung in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. Apri 1872 (Gesetz⸗Samml. S. 357) erfolgt erst, nachdem die Zeich nung des gesammten Aktienkapitals durch Vorlegung be eichnungsscheine dem Minister der öffentlichen

rbeiten nachgewiesen und zugleich die Kreditfähigkeit der Zeichner

von ihm als genügend bescheinigt befunden ist, nachdem der Staats regierung der mit den Konzessionsbedingungen in volle Ueberein stimmung zu setzende Gesellschaftsvertrag vorgelegt und diese Ueber einstimmung nachgewiesen ist, nachdem ferner die Hinterlegung de unter VIII 4 vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungsurkunde statt gefunden hat, und nachdem endlich die Gesellschaft rechtzeitig un rechtsgültig errichtet ist, 1 1b 1

In letzterer Beziehung wird bestimmt, 83 binnen einer von heute ab zu berechnenden sechsmonatlichen Ausschlußfrist die Ei

tragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession über

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