1895 / 266 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 06 Nov 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Dr. Bulle vom Landw. Bezirk Hamburg, Dr. Kraus haar vom Landw. Bezirk Hersfeld, Dr. Mayer vom Landw. Bezirk Frankfurt a. M., Dr. Müller vom Landw. Bezirk Aschersleben, Dr. Behm, Afsist. Arzt 1. Kl. der Landw. 2. Aufgebots vom Landw. Bezirk Naumburg a. S., Dr. Oidtmann, Assist. Arzt 1. Kl. der Landwehr 2. Aufgebots vom Landwehr⸗Bezirk Iülich, zu Stabsärzten; die Assist. Aerzte 2. Klasse der Reserve: Krieger vom Landw. Bezirk Karlsruhe, Dr. Rothweiler rom Landw. Bezirk Burg, zu Assist. Aerzten 1. Kl. der Res., befördert; die Assist. Aerzte 2. Kl. der Res.: Dr. Gothe vom Landw. Bezirk Barmen, Dr. Pommeresch vom Landw. Bezirk Perleberg, Dr. We⸗ ener vom Landw. Bezirk Hildesheim, Dr. Rindermann vom Landw. Bezirk Mühlhausen i. Th., Dr. Risse vom Landw. Bezirk Düsseldorf, Dr. Abel vom Landw. Bezirk Bitterfeld, Dr. Gallinek vom Landw. Bezirk III Berlin, Dr. Lustig vom Landw. Bezirk I Breslau, Dr. Schmilinsky vom Landw. Bezirk III Berlin, Dr. Büttner vom Landw. Bezirk Stade, Dr. Zoepffel vom Landw. Bezirk III Berlin, Dr. Wilms vom Landw. Bezirk Köln, Dr. Schütte rvom Landw. Bezirk III Berlin, Dr. Kessel vom Landw. Bezirk Erkelenz, Dr. Toegel vom Landwehr⸗Bezirk Magdeburg, Dr. Joseph, Dr. Rust vom Landwehr⸗Bezirk III Berlin, Dr. Rohlwes vom Landwehr⸗Bezirk Prenzlau, Dr. Vobis vom Landw. Bezirk Barmen, Dr. Wa hren dorff vom Landw. Bezirk Celle, Dr. Engelbach vom Landw. Bezirk Freiburg, Dr. Schüler vom Landw. Bezirk Frankfurt a. M., feiffer vom Landw. Bezirk Schweidnitz, Dr. Zenthoefer vom .1 Bezirk III Berlin, Dr. Kuhn vom Landw. Bezirk Halle a. S., Dr. Ackermann vom Landw. Bezirk Magdeburg, Dr. Schulze vom Landw. Bezirk Hamburg, Dr. Wang vom Landw. Bezirk Potsdam, Behrendt de Cupry vom Landw. Bezirk Frank⸗ furt a. M., Dr. Jaeger vom Landw. Bezirk Meiningen, Dr. Friedeberg vom Landw Bezirk Magdeburg, Dr. Jester vom Landw. Bezirk Königsberg, Dr. Rech vom Landw. Bezirk Bonn, Dr. Palmer vom Landw. Bezirk Hamburg, Dr. Illig vom Landw. Bezirk Stargard, Dr. Lange vom Landw. Bezirk Posen, Dr. Reineboth vom Landwehr⸗Bezirk Halle a. S.; die Afsist. Aerzte 2. Kl. der Landw. 1. Aufgebots: Dr. Braun vom Landw. Bezirk Heidelberg, Dr. Matthaei vom Landw. Bezirk Hamburg, Dr. Schweppe vom Landw. Bezirk Hannover, Dr. Haupt vom Landw. Bezirk Kottbus, Dr. Schnurpfeil vom Landw. Bezirk Ratibor, Voswinkel vom Landw. Bezirk Prenzlau. Dr. Ludwig vom Landw. Bezirk Bonn, zu Assist. Aerzten 1. Kl.; die Unterärzte der Res.: Dr. Arnheim, Dr. Mühlig vom Landw. Bezirk III Berlin, Dr. Müller vom Landw. Bezirk Ruppin, vom Landw. Bezirk Weißenfels, Dr. Bode vom Landw. Bezirk Magdeburg, Dr. Marx vom Landw. Bezirk Kattowitz, Dr. Eberstein vom Landw. Bezirk Dortmund, Dr. Neumann vom Landw. Bezirk III Berlin, Dr. Wasmuth vom Landw. Bezirk Schwerin, Dr. Rotmann vom Landw. Bez. Osnabrück, Dr. Kellermann vom Landw. Bezirk Potsdam, zu Ässist. Aerzten 2. Kl., befördert; den Ober⸗Stabsärzten 1. Kl. und Regts. Aerzten: Dr. Spies vom Schleswig⸗Holstein. Ulan. Regt. Nr. 15, Dr. Riedel vom 3. Garde⸗Ulan. Regt., Dr. Fröhlich vom Feld⸗ Art. Regt. Nr. 34. Dr. Ziegel vom Gren. Regt. König Friedrich Wilbelm I. (2. Ostpreuß.) Nr. 3, Dr. Hensoldt, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Magdeburg. Hus. Regt. Nr. 10, ein Patent ihrer Charge; den Ober⸗Stabsärzten 2. Kl. und Regts. Aerzten: Dr. Mulnier vom Inf. Regt. Prinz Moritz von Anhalt⸗ Dessau (5. Pomm.) Nr. 42, Dr. Groschke vom 2. Garde Feld⸗Art. Reat., Dr. Pfahl vom Inf. Regt. Prinz Friedrich der Niederlande (2. Westfäl.) Nr. 15, Dr. Gruhn vom Füs. Regt. General⸗Feldmarschall Graf Moltke (Schles.) Nr. 38, Dr. Koch vom 2. Niederschles. Inf Regt. Nr. 47, der Charakter als Ober⸗Stabsarzt 1. Kl., ver⸗ liehen. Dr. Wisnia, Assist. Arzt 1. Kl. der Res. vom Landw. Bezirk Beuthen, im aktiven Sanitäts⸗Korps u. zwar als Assist. Arzt 1. Kl. mit einem Patent vom 2. November d. J. bei dem Füs. Regt. General⸗Feldmarschall Graf Moltke (Schles.) Nr. 38 angestellt. Die Ober⸗Stabsärzte 1. Kl. und Regts. Aerzte: Dr. Hellwig vom Inf. Regt. Herzog Karl von Mecklenburg⸗Strelitz (6. Ostpreuß.) Nr. 43, zum Oldenburg. Drag. Regt. Nr. 19, Dr. Krosta vom Inf. Regt. Graf Bose (1. Thüring.) Nr. 31, in die Garn. Arzt⸗ stelle zu Altona, Dr. Meinhold vom Feld⸗Art. Regt. Prinz August von Preußen (Ostpreuß.) Nr. 1, zum Gren. Regt. König Wilbelm I. (2. Westpreuß.) Nr. 7, Dr. Bassin vom Inf. Regt. Vogel von Falckenstein (7. Westfäl.) Nr. 56, zum Inf. Regt. von Voists⸗Rhetz (3. Hannov.) Nr. 79, Dr. Ott, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt vom Inf. Regt. von Voigts⸗Rhetz (3. Hannov.) Nr. 79, zum Hus. Regt. König Wilhelm I. (1. Rhein.) Nr. 7, Dr. Schmick, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom 2. Bat. des Inf. Regts. Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg⸗Schwerin (4. Bran⸗ denburg.) Nr. 24, zum 1. Bat. 5. Rhein. Inf.⸗Regts. Nr. 65, Dr. Machatius, Stabs⸗ und Bats. Arzt vom 3. Bat. des Inf. Regts. Nr. 140, zum Füs. Bat. des Gren. Regts. König Friedrich III. (1. Ostpreuß.) Nr. 1, Zemke, Assist. Arzt 1. Kl. vom Drag. Regt. König Albert von Sachsen (Ostpreuß.) Nr. 10, zum Invalidenhause in Berlin, Dr. Krummacher, Assist. Arzt 1. Klasse vom Kadettenhause in Oranienstein, zum 7. Rhein. Inf. Regt. Nr. 69, versetzt. Die Assist. Aerzte 2. Kl.: Dr. Metz vom 2. Hannov. Drag. Regt. Nr. 16, zum 1. Hannov. Inf. Regt. Nr. 74, Dr. Bernegau vom Inf. Regt. Freiherr von Sparr (3. Westfäl.) Nr. 16, zum Kadetten⸗ hause in Oranienstein, Dr. v. Haselberg vom Inf. Regt. Graf Bülow von Dennewitz (6. Westfäl.) Nr. 55, zum Inf. Regt. Frei⸗ herr von Sparr (3. Westfäl) Nr. 16, versetzt. Dr. Brümmer, Gen. Arzt 2. Kl. und Korpsarzt des XI. Armee⸗Korps, mit Pension und seiner bisherigen Uniform der Abschied bewilligt. Dr. Rüppell, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Garn. Arzt in Altona, Dr. Peters, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Hus. Regt. König Wil⸗ helm 1. (1. Rhein.) Nr. 7, beiden, unter Verleihung des Cha⸗ rakters als Gen. Arzt 2. Kl., mit Pension und ihrer bisherigen Uniform, Dr. Preuße, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom Gren. Regt. König Wilhelm I. (2. Westpreuß.) Nr. 7, mit Pension und seiner bisherigen Uniform, Dr. Schneider, Stabsarzt der Res. des Landw. Bezirks Erfurt; den Stabsärzten der Landw. 1. Aufgebots: Dr. Görges vom Landw. Bezirk III Berlin, Dr. Wehn, vom Landw. Bezirk Köln, Dr. Börner vom Landw. Bezirk Aurich, Dr. Dubois vom Landw. Bezirk Lötzen, Dr. Oßwald vom Landw. Bezirk Eisenach, letzteren beiden mit ihrer bisherigen Uniform; den Assist. Aerzten 1. Kl. der Landw. 2. Aufgebots: Dr. Asch vom Landw. Bezirk III Berlin, Dr. John vom Landw. Bezirk Bitter⸗ feld, Dr. Krauß vom Landw. Bezirk Wiesbaden, Dr. Kraepelin vom Landw. Bezirk Heidelberg, der Abschied bewilligt. Beamte der Militär⸗Verwaltung.

Durch Allerhöchste Bestallungen. 24. Oktober. Pomme, Wirklicher Geheimer Kriegsrath und vortragender Rath im Kriegs⸗Ministerium, zum Abtheil. Chef im Kriegs⸗Ministerium, Dr. Berg, Intend. Assessor, Vorstand der Intend. der 34. Div., Loewenhardt, Intend. Assessor von der Intend. des IX. Armee⸗ Korps, zu Intend. Räthen ernannt.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 7. Ok⸗ tober. Giese, Garn. Verwalt. Insp. auf Probe in Bonn, zum Garn. Verwalt. Insp. ernannt.

11. Oktober. Holm, Garn. Verwalt. Insp. in Gleiwitz, zum Garn. Verwalt. Ober⸗Insp. ernannt.

12. Oktober, Brandt, Rechnungs⸗Rath, Garn. Verwalt. Direktor in Magdeburg, nach Berlin, Stürtz, Garn. Verwalt. Direktor in Rastatt, nach Magdeburg, Lohmann, Garn. Verwalt. Ober⸗Insp. in Minden, nach Rastatt, Barth, Garn. Verwalt. Ober⸗Insp. in Metz, nach Minden, Dümmel, Kasernen⸗Insp. in Diedenhofen, nach he „Lindom, Kasernen⸗Insv. in St. Avold, nach Diedenhofen, Scherer, Kasernen⸗Insp. in Darmstadt, nach St. Avold, versetzt.

14. Oktober. Fromm, Garn. Bau⸗Insp., technischer Hilfs⸗ arbeiter der Intend. des XI. Armee⸗Korps, Kop pen, Garn. Bau⸗ Insp., technischer Hilfsarbeiter der Intend. des XVI. Armee⸗Korps,

+2

beide gegenseitig versett. 1

15. Oktober. Neumann, Rechnungs⸗Rath, Garn. Verwalt. Direktor in Danzig, auf seinen Antrag zum 1. Februar 1896, Lange, Kasernen⸗Insp. in Straßburg i. E., auf seinen Antrag zum 1. Januar 1896, mit Pension in den Ruhestand versetzt.

18. Oktober. Degler, Zahlmstr. vom Fusß⸗Art. Bat. Nr. 13, auf seinen Antrag mit Pension in den Ruhestand versetzt.

19. Oktober. Schröder, Zahlmstr. vom Oldenburg. Drag. Regt. Nr. 19, Hoffmann, Zahlmstr. vom 1. Bat. 2. Nassau. Inf. Regts. Nr. 88, auf ihren Antrag mit Pension in den Ruhestand

versetzt.

83 Oktober. Weigelt, Rechnungs⸗Rath, Garn. Verwalt. Direktor in Köln, auf seinen Antrag zum 1. Februar 1896 mit Pension in den Ruhestand versetzt.

24. Oktober. Linßen, Zeughaus⸗Büchsenmacher vom Art. Depot Stettin, vom 1. November 1895 ab mit probeweiser Wahrnehmung einer Ober⸗Büchsenmacherstelle bei der Gewehrfabrik Danzig beauf⸗ tragt. Wisotzky, Ober⸗Büchsenmacher von der Gewehrfabrik Danzig, zur Munitionsfabrik Spandau, Fricke, Ober⸗Büchsenmacher von der Gewehrfabrik Danzig, zu derjenigen in Erfurt, Turath, Ober⸗ Büchsenmacher von der Gewehrfabrik Erfurt, zu derjenigen in Danzig, versetzt.

25. Oktober. Küttner, Ober⸗Roßarzt vom 2. Garde⸗Feld⸗ Art. Regt., auf seinen Antrag zum 1. Januar 1896 mit Pension in den Ruhestand versetzt.

26. Oktober. Schoenknecht, Seeftr vom Fuß⸗Art. Regt. Encke (Magdeburg.) Nr. 4, auf seinen Antrag zum 1. November 1895 mit Pension in den Ruhestand versetzt. Seiffert, Toerkell, Zahlmstr. Aspiranten, zu Zahlmstrn. beim III. bezw. VII. Armee⸗ Korps ernannt.

27. Oktober. Klug, Hahn, Intend. Sekretäre von der Intend. des II. bezw. IV. Armee⸗Korps, Nienaber, Intend. Se⸗ kretär mit dem Charakter als Geheimer expedierender Sekretär und Kalkulator von der Intend. des Garde⸗Korps, Müller, Hengsten⸗ berg, Klewer, Werner, Intend. Sekretäre von der Intend. des IV. Armee⸗Korps bzw. Garde⸗Korps, III. Armee⸗Korps und Garde⸗Korps, zu Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren im Kriegs⸗ Ministerium, Dreese, Kreissekretär, Karl, Intend. Registrator von der Intend. des III. Armee⸗Korps, zu Geheimen Registratoren im Kriegs⸗Ministerium, ernannt. Westphal, Intend. Sekretär von der Intend. des III. Armee⸗Korps, der Charakter als Geheimer expe⸗ dierender Sekretär und Kalkulator verliehen.

XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Korps.

Im Sanitäts⸗Korps. 1. November. Dr. Holzinger, Assist. Arzt 1. Kl. im Inf. Regt. Alt⸗Württemberg Nr. 121, die nachgesuchte Entlassung aus dem aktiven Dienst, unter gleichzeitigem Uebertritt zu den Sanitäts⸗Offizieren der Res., gewährt. Dr. Bornitz, Unterarzt der Landw. 1. Aufgebots vom Landw. Bezirk Calw, Dr. Schaufler, Unterarzt der Res. von demselben Landw. Bezirk,

zu Assist. Aerzten 2. Kl. befördert.

Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 6. November.

Seine Majestät der Kaiser und König empfingen im Neuen Palais gestern Abend um 7 Uhr den Botschafter Grafen zu Eulenburg vor der Rückkehr desselben auf seinen Posten nach Wien, und kurz vor 8 Uhr den österreichisch⸗ ungarischen Botschafter von Szögyény⸗Marich.

Heute Vormittag um 9 Uhr nahmen Seine Majestät den Vortrag des Chefs des Zivilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Lucanus entgegen.

* 8

g

Das „Armee⸗Verordnungs⸗Blatt“ veroöffentlicht in der heute ausgegebenen Nummer folgende Allerhöchste Kabinetsordres:

Ich will dem Füsilier⸗Regiment Königin (Schleswig⸗Holsteinsches) Nr. 86 einen besonderen Beweis Meiner Königlichen Gnade dadurch zu theil werden lassen, daß Ich demselben die Berechtigung verleihe, als außeretatsmäßiges Paradestück den Haarbusch der Grenadier⸗ Regimenter zum Helm zu tragen. Das Kriegs⸗Ministerium hat hier⸗ nach das Weitere zu veranlassen.

Wörth, den 18. Oktober 1895.

Wilhelm b Bronsart von Schellendorff. An das Kriegs⸗Ministerium.

Ich verleihe Meinem Infanterie⸗Regiment Nr. 145 als besonderen Beweis Meiner Königlichen Gnade die Berechtigung, als außeretats⸗ mäßiges Paradestück den Haarbusch der Grenadier⸗Regimenter zum Helm zu tragen. Das Kriegs⸗Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen. *

Wörth, den 18. Oktober 1895.

Wilhelm. Bronsart von Schellendorff. An das Kriegs⸗Ministerium.

Ich will Meinem 1. Leib⸗Husaren⸗Regiment Nr. 1 als ein Zeichen Meiner ganz besonderen Anerkennung und Königlichen Gnade eine Garnitur Pelze nach der anbeifolgenden Probe als Geschenk ver⸗ leihen und demselben die Genehmigung ertheilen, die Pelze neben den etatsmäßigen Attilas im Dienst zu tragen. Die für die dauernde Unterhaltung der Pelze entstehenden Kosten sind von dem Regiment aus den Ersparnissen der Bekleidungswirthschaft zu bestreiten. Das Kriegs⸗Ministerium hat hiernach das Weitere zu veranlassen.

Neues Palais, den 24. Oktober 1895.

Wilhelm.

An das Kriegs⸗Ministerium.

Der General⸗Lieutenant Edler von der Planitz, à la suite des Husaren⸗Regiments Kaiser Franz Joseph von Oester⸗ reich, König von Ungarn (Schleswig⸗Holsteinsches) Nr. 16 und Inspekteur der 2. Kavallerie⸗Inspektion, hat Berlin verlassen.

Der bisher bei der Königlichen Direktion für die Ver⸗ waltung der direkten Steuern in Berlin beschäftigt gewesene Regierungs⸗Assessor Dr. Anschütz ist der Königlichen Regie⸗ rung zu Stettin, und der Regierungs⸗Assessor Dr. Hesse zu Pyritz dem Königlichen Ober⸗Präsidium zu Königsberg zur weiteren dienstlichen Verwendung überwiesen worden.

Der Regierungs⸗Assessor Dr. von Engelmann in Gum⸗ binnen ist dem Landrath des Kreises Wohlau bis auf weiteres zur Hilfeleistung zugetheilt worden.

Nach einer telegraphischen Meldung an das Ober⸗Kom⸗ mando der Marine ist die Kreuzer⸗Division, Chef Kontre⸗Admiral Hoffmann, am 4. Nor

eingetroffen. 8

Lippe.

Ihre Königliche Hoheit die Prinzessin Heinrich von Preußen ist gestern Nachmittag mit dem Prinzen Wal⸗ demar in Detmold eingetroffen. Auf dem Bahnhof wurde Höchstdieselbe von Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin Adolf zu Schaumburg⸗Lippe empfangen. 8

Oesterreich⸗Ungarn.

„Heute Vormittag fand in Wien in der Augustinerkirche ein allgemeines militärisches Seelenamt statt, welches der Feldbischof Belopolosky zelebrierte. Dem Traueramt wohnten der Kaiser, die in Wien weilenden Erzherzoge, die Spitzen der Militärbehörden, sowie Generale und Stabs⸗ offiziere bei. Nach Beendigung des Trauergottesdienstes defi⸗ lierten die Truppen auf dem Albrechtsplatze vor dem Kaise

und den Erzherzogen.

In der gestrigen Sitzung des österreichischen Abge⸗

ordnetenhauses wurde die Regierungsvorlage, betreffend die Meliorationsdarlehen, berathen. Der Minister

Ackerbau Graf Ledebur betonte, jeder Landwirth stimme dem

zu, daß die Melioration der Ackerkrume das Alpha und Omega der Landwirthschaft sei. Die Vorbedingung für jede höhere Kultur sei, wie der Minister Präsident hervorgehoben habe, daß z

nächst den wirthschaftlich schwächeren Ländern und der wirth⸗ schaftlich schwächsten Landwirthschaft unter die Arme ge⸗ griffen werden müsse. Dies sei der Zweck des Gesetzes. Der Großgrundbesitz brauche zu Meliorationen keine gesetzliche Hilfe; gerade dem Kleingrundbesitz solle das Gesetz zu Hilfe kommen; diesem habe es bisher an Geld gefehlt und da solle das Gesetz Abhilfe bringen. Welchen Erfolg das Gesetz haben werde, das sei im voraus nicht Die Viehzucht könne erst prosperieren, wenn Futtermittel vorhanden seien. Hierzu sei die Vorbedingung das Meliorations⸗ gesetz, welches der Wiesenwirthschaft aufhelfen solle. An⸗

knüpfend an die jüngste Rede des Rektors Menger, begrüßte der Minister, unter Hinweis auf die Sozialwissenschaft, den

im Interesse der Landwirthschaft gelegenen Umschwung, der sich auch in dem vorliegenden Gesetz kundgebe, mit Freuden und sprach die Hoffnung aus, daß der neue Geist des Gesetzes weitere segensreiche Früchte für die Agrargesetzgebung hervor⸗ bringen werde. Die Aenderungen des Ausschusses an der Vorlage seien durch das Entgegenkommen der agrarischen und juristischen Strömung im Ausschusse zu stande gekommen; es seien thatsächliche Verbesserungen vorhanden. Der Minister empfahl schließlich die Annahme der Vorlage. Nachdem der Finanz⸗Minister Dr. von Bilinski unter lebhaftem Beifall sich bereit erklärt hatte, mit Rücksicht auf die Bedeutung des Meliorationswesens volle Stempel⸗ und Gebührenfreiheit zu bewilligen, wurde die Vorlage in zweiter Lesung angenommen.

Aus Prag erfährt „W. T. B.“, daß alle Personen,

welche noch einen Strafrest wegen politischer Vergehen zu ver⸗

büßen hatten, vom Kaiser begnadigt worden seien; auch sei die Einstellung aller wegen politischer Vergehen anhängigen Untersuchungen angeordnet worden.

Bei den am Montag in 34 tiroler Landgemeinde⸗ Wahlbezirken vorgenommenen Landtagswahlen wurden 31 Konservative und 3 Liberale gewählt; davon gehören 9 Konservative und die 3 Liberalen der Nationalen Abstinenz⸗ partei an.

Im ungarischen Unterhause erklärte gestern auf die Vorhaltungen der Opposition, daß der Wechsel im Ackerbau⸗ Ministerium in unparlamentarischer Weise erfolgt sei, der frühere Ackerbau⸗Minister Graf Festetitsch: das Gerücht, er habe an ein Konsortium 100 000 Gulden gezahlt, um dasselbe zum Rücktritt von einem Vertrage zu bewegen, für unwahr. Er sei gegangen, nachdem er sich davon überzeugt habe, daß gewisse von ihm getroffene Maßnahmen bei einem Theile der liberalen Majo⸗ rität Mißbilligung erfahren hätten. Die Redner der Opposition erklärten diesen Beweggrund für nicht genügend. Die Minister seien nicht bloß für die liberale Partei, sondern für das ganze Land da und hätten sich zuerst um dessen Ver⸗ trauen zu kümmern. Nach längerer Debatte wurde mit 58 gegen 56 Stimmen von dem Wechsel im Ackerbau⸗Ministerium Kenntniß genommen.

Der kroatische Landtag hat gestern den Antrag, den Abgeordneten Ruszic wegen der beleidigenden Aeußerungen gegen den Banus Grafen Khuen⸗Héderväry in der Sitzung vom 31. Oktober von 15 Sitzungen auszuschließen, an⸗ genommen.

Frankreich.

Die Budgetkommission wählte gestern Cochery an Stelle des zum Minister ernannten Lockroy zum Präsidenten. Cochery behält das Amt des Generalberichterstatters bei. Zum Berichterstatter über das Kriegsbudget an Stelle Cavaignac's wurde Delaporte gewählt.

Der Cavaignac hat beschlossen, den

Posten eines General⸗Kriegssekretärs zu schaffen.

Italien.

Gegenüber der Behauptung von Provinzblättern, daß Giolitti gleich nach der Eröffnung der Kammer eine Inter⸗ pellation über den Prozeß wegen der Urkunden⸗Unter⸗ [laang eineee werde, erklärt eine offiziöse Mittheilung, daß der Minister⸗Präsident Crispi, seinen Erklärungen emäß, selbst die Akten dieses Prozesses der Kammer vor⸗ egen werde.

Spanien.

Der Marschall J. Gutierrez de la Concha ist, wi „W. T. B.“ aus Madrid berichtet, gestern gestorben.

Luxemburg.

Die Session der Kammer ist gestern durch den Staats⸗ Minister Eyschen im Namen des Großherzogs eröffnet worden. Die Kammer wählte de Wacquandt zum Präsi⸗ denten, Simons zum Vize⸗Präsidenten, Hemmer und Collart zu Sekretären. Der General⸗Direktor der Finanzen Mongenast brachte die Budgetvorlage für 1896 ein und

ember in Swatow

zu bestimmen.

Schwedens und

kündigte eine Gesetzvorlage über die Branntweinsteuer an, die zur Zeit dem Staatsrath vorliege und in den nächsten Tagen den Deputirten zugehen werde. 8

Die „Politische Korrespondenz“ erfährt, daß die türkische Regierung ihr Verbot der Einwanderung fremd⸗ ländischer Juden noch immer aufrecht erhalte und denselben nur einen dreißigtägigen Aufenthalt in Palästina gestatte, um die heiligen Orte zu besuchen; doch müßten die Betreffenden bei der Landung in Jaffa der Polizei als Sicherstellung, daß sie das Land nach Verlauf dieser Frist verlassen würden, unbe⸗ dingt einen Bürgen in der Person eines ottomanischen Unter⸗ thanen stellen.

Rumänien.

In beiden Kammern wurde gestern eine Königliche

8 Botschaft, betreffend die Auflösung der gesetzgebenden

Körper, verlesen. Die Botschaft begründet die Auflösung kurz durch den Wechsel des Ministeriums. Die allgemeinen Wahlen sind, dem „W. T. B.“ zufolge, auf die Tage vom 22. bis 28. November a. St. festgesetzt. Die neuen Kammern werden zum 7./19. Dezember einberufen werden.

Bulgarien. 11““ In der gestrigen Sitzung der Sobranje gelangte der Adreßentwurf zur Berathung; der Entwurf folgt dem Ideengange der Thronrede und spricht in Betreff der ortho⸗ doxen Taufe des Prinzen Boris die Hoffnung aus, der nationale Wunsch im Interesse des Landes werde erfüllt werden. Von den 15 angemeldeten Rednern bekämpfte, wie „W. T. B.“ berichtet, zuerst Peschow, früher Minister im Kabinet Stoilow's, die Regierung in ihrer inneren Politik. Der Sozialist Gabronski sprach gegen die russenfreundliche Politik. Der Vize⸗Präsident der Sobranje Dr. Danew ver⸗ theidigte dieselbe in längerer Rede, indem er an der Hand der jüngsten Thatsachen nachwies, daß die Politik Rußlands eine uneigennützige sei. 2 Alle von der Kommission zur Untersuchung der Geschäfts⸗ führung unter Stambulow in den verschiedenen Archiven Bulgariens vorgefundenen Schriftstücke sind zu einem Bande von über 600 Seiten vereinigt und gestern dem Bureau der Sobranje unterbreitet worden; unter den Dokumenten befinden sich viele von der Hand Stambulow’s. Außer den auf Politik bezüglichen Schriftstücken enthält der Band die ganze Korrespondenz, welche den Ankauf von Mannlichergewehren, von Munition und Krupp'schen Geschützen betrifft.

Schweden und Norwegen. am Jahrestage der

Norwegens, fand im Königlichen Schlosse zu Christiania ein Galadiner statt, an welchem der Prinz und die Prinzessin Bernadotte, die Minister sowie die Spitzen der Militär⸗ und Zivilbehörden theilnahmen. In Stockholm feuerte die Schiffsholm⸗Batterie Salut, während alle öffentlichen und viele Privatgebäude sowie die Schiffe im

Hafen festlich geflaggt hatten.

Vorgestern, Vereinigung

Amerika. 11“

Die Wahlen zu den städtischen Aemtern und zu den gesetzgebenden Körperschaften sind gestern in 13 Staaten der nordamerikanischen Union vollzogen worden. In der Legislatur des Staats New⸗York ist die Majorität für die Republikaner gesichert. In der Stadt New⸗York waren die Kandidaten des „Tammany⸗Ringes“ erfolgreich.

Nr. 44 des „Zentralbla Bauverwaltung“, herausgegeben im Ministerium der en Arbeiten, vom 2. No⸗ vember, hat folgenden Inhalt: Amtliches: Erlaß vom 24. Oktober 1895, betreffend Unterstellung der außerhalb des preußischen Staats⸗ bahngebiets beschäftigten Regierungs⸗Bauführer des Eisenbahnbaufachs unter den Präsidenten der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion in Berlin. Dienst⸗Nachrichten. Nichtamtliches: Das neue Reichsgerichts⸗ gebäude in Leipzig. (Fortsetzung.) Die größte Entfernung, auf welche eine Weiche vom Stellwerk aus zu stellen ist. Die Ein⸗ weihung der Neubauten der Technischen Hochschule in Darmstadt. Vermischtes: Preisbewerbung für den Neubau einer evangelischen Kirche in Cannstatt. Wettbewerb für ein Krankenhaus in Haynau. Wettbewerb zur Erlangung von Entwürfen für die Begleit⸗Urkunde zur Grashof⸗Denkmünze. Wettbewerb für ein Diakonissen⸗ und Krankenhaus in Freiburg i. B. Kaiser Friedrich⸗Gedächtnißkirche in Berlin. Förster'sche Bauzeitung. Kongreß russischer Architekten in Moskau. Neue Patente.

Nr. 54 des „Eisenbahn⸗Verordnungsblatts“, herzus⸗ eegeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 4. November, at folgenden Inbalt: Bekanntmachung des Reichskanzlers, betr. Aenderung des § 53 der Verkehrsordnung für die Eisenbahnen Deutschlands, vom 18. Oktober 1895. Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 29. Oktober 1895, betr. sorgsame Be⸗ handlung der Frachtgüter; vom 30. Oktober 1895, betr. Form der Quittungen über Dispositonsbesoldungen und Wartegelder

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Hat ein Gemeinschuldner seine für seinen Haushalt unent⸗ behrlichen Kleidungsstücke, Betten, Haus⸗ und Küchengeräth ꝛc., welche Sachen nach § 715 der Zwilprozeßordnung der Zwangs⸗ vollstreckung nicht unterworfen sind, einem seiner Gläubiger gegeben, um ihn so vor den übrigen Gläubigern zu begünstigen, so kann er, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, I. Strafsenats, vom 22. April 1895, nicht wegen Gläubigerbegünstigung aus § 211 der Konkursordnnug bestraft werden. „Da § 211 Konkursordnung den Zweck verfolgt, die Konkursmasse vor dem unberechtigten Zugriffe des Gemeinschuldners zu Gunsten einzelner seiner Gläubiger im Verhbältnisse zu den anderen zu schützen, so kann auch nur dasjenige Vermögen in Betracht kommen, welches nach § 1 der Konkursordnung die Konkursmasse bildet, näm⸗

nur dasjenige, welches der Zwangsvollstreckung unter⸗ liegt und dem Gemeinschuldner zur Zeit der Eröffnung des Ver⸗ fahrens gehört. Hieraus folgt, daß eine strafbare Begünstigungs⸗ handlung durch Hingabe von Gegenständen, die der Zwangsvollstreckung gesetzlich entzogen sind, nicht begangen werden kann..“ (1104/95.)

Nach § 141 I8 des Preußischen Allgemeinen Landrechts kann jeder in der Regel auf seinem Grund und Boden so nahe an die renze und so hoch bauen, als er es für gut findet. Hieran schließt § 142: „Sind jedoch die Fenster des Nachbars, vor welchen gebaut werden soll, schon seit 10 Jahren oder länger vorhanden und die Behältnisse, wo sie sich befinden, haben nur von dieser Seite her Licht, so muß der neue Bau so weit zurücktreten, daß der

Nachbar noch aus den ungeöffneten Fenstern des unteren Stockwerks (Erdgeschoß) den Himmel erblicken könne.’“ In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, V. Zivil⸗ senat, durch Urtheil vom 24. April 1895 ausgesprochen, daß ein Vorbau über den Fenstern eines Grundstücks (Balkon, Altan, vorspringendes Dach u. dgl. m.), welcher den Lichtzutritt be⸗ schränkt, von dem bauenden Nachbar nur dann zu berücksichtigen ist, wenn ein solcher Vorbau in derartigen Wänden gemeinüblich ist: ist er aber kein gemeinüblicher, so braucht der Neubau nur soweit zurückzutreten, daß aus dem ungeöffneten Fenster des Nachbargrund⸗ stücks, unter der Voraussetzung der Beseitigung des Vor⸗ baus, der Himmel erblickt werden kann.. In vorliegendem Fall hat der Beklagte an der dem Grundstück des Klägers zugekehrten Seite seines Hauses einen bedeckten Altan von zwei Meter Tiefe angebracht. Nicht aufgeklärt ist, ob sich der Altan selbst unmittelbar über den Fenstern des Beklagten befindet oder das Dach, das in gleicher Tiefe über dem Altan angelegt ist. Aber mag man das eine oder das andere annehmen, in beiden Fällen kann ein Vorbau von solcher Ausdehnung, der nicht einmal als ein Theil der Wand angeseben werden kann, an dieser Stelle nicht für eine gemeingewöhnliche An⸗ lage erachtet werden, die der Nachbar bei seinem Bau zu berücksich⸗ tigen hätte. Der Anspruch des Beklagten auf Lichtschutz erscheint hiernach ungerechtfertigt.“ (380/94.)

Ist durch Fahrlässigkeit eines Hauseigenthümers oder seines, wenn auch ausschließlich in seinem Dienst stehenden Hausmeisters in der Hausverwaltung die Körperverletzung eines Menschen verursacht worden, so ist diese, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 27. April 1895, nicht ohne weiteres als fahrlässige Körperverletzung unter Außeracht⸗ lassung einer Berufspflicht 230 Abs. 2 Str.⸗G.⸗B.), sondern nur als gewöhnliche fahrlässige Körververletzung aus § 230 Abs. 1 Str⸗G.⸗B. zu bestrafen. Die vom Hausmeister vertraglich übernommene Pflicht, an Ste des Hauseigen⸗ tbümers Zuständen seine Aufmerksamkeit zuzuwenden, welche den Hausbewohnern Gefahr zu bringen geeignet sind, erfordert weder besonders technische oder gewerbliche Kenntnisse, noch kann sich die Pflicht der Aufmerksamkeit weiter erstrecken als die des Hauseigenthümers. So wenig also von einem zur Aufmerksamkeit besonders verpflichtenden Beruf eines Hauseigenthümers gesprochen werden kann, ebenso wenig ist dies der Fall bei seinem Stellvertreter. Beide haben vielmehr nur die allgemein menschliche Pflicht, Gefahr von den ihrer Obhut sich überlassenden Mitmenschen abzuwenden, und sie haben nur dasjenige Maß von Aufmerksamkeit aufzuwenden, welches jedem normal beanlagten Menschen das Bewußtsein verschafft haben würde, daß hier ein gefahrdrohender Zustand bestand.“ (1235/95.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Die Gesellschafter (Theilhaber) einer Gesellschaft mit be⸗ chränkter Haftung haben, nach Urtheilen des Ober⸗Verwaltungs⸗ gerichts, VI. Senats, vom 12. März 1895, und II. Senats, vom 3. Juli 1895, das ihnen aus dem Reingewinn der Gesellschaft zu⸗ fließende Einkommen nicht als Einkommen aus Gewerbebetrieb, sondern als Einkommen aus Kapitalvermögen zu versteuern. „Allerdings unterliegt die Gesellschaft bezüglich des Einkommens aus ihrem Gewerbebetrieb nicht der Einkommensteuerpflicht, da sie zu keiner der in § 1 Z. 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes bezeichneten Arten von nichtphysischen Personen gehört. Hieraus kann aber nicht gefolgert werden, daß der volle von ihr erzielte Geschäftsgewinn nun auf Grund der Vorschrift des § 14 Z. 2 a. a. O. den einzelnen Gesellschaftern nach Maßgabe ihres Geschäftsantheils als steuerpflichtiges Einkommen anzurechnen ist. Denn diese Gesetzvorschrift kann nur dann Anwen⸗ dung finden, wenn die „einzelnen Theilhaber“ der Gesellschaft als solche das Gewerbe betreiben und das Einkommen der Gesellschaft, soweit es den einzelnen Gesellschaftern zufließt, daher auch bezüglich ihrer Person als ein durch Gewerbe⸗ betrieb erzieltes anzusehen ist. Dies ist bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung jedoch nicht der Fall. Hier ist der den Ge⸗ sellschaftern zukommende Antheil am Reingewinn für diese nicht Ein⸗ kommen aus ihrem Gewerbebetrieb, sondern Einkommen aus Kapital⸗ vermögen. Die Höhe dieses Einkommens bestimmt sich ledig⸗ lich nach dem Anspruch, den der einzelne Gesellschafter nach Maßgabe des § 29 des Reichsgesetzes vom 20. April 1892 und des Gesellschafts⸗ ertrages auf den Reingewinn der Gesellschaft hat.“ (VI. B. 2519/94.)

Nach § 2 des Zuständigkeitsgesetzes vom 1. Auguft 1883 be⸗ schließt in den Fällen der Veränderung der Kreisgrenzen und der Bildung neuer Kreise, sowie des Ausscheidens großer Städte aus dem Kreisverbande der Bezirksausschuß über die Ausein⸗ andersetzung der betheiligten Kreise, vorbehaltlich der den letzteren gegen einander innerhalb 2 Wochen zustehenden Klage bei dem Be⸗ zirksausschuß. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Ober⸗ Verwaltungsgericht, II. Senat, durch Bescheid vom 8. Juni 1895 ausgesrrochen: Eine Klage ist nur, insoweit der Bezirksausschuß als Beschlußbehörde über die Auseinandersetzung eine sachliche Vorentscheidung zu treffen und getroffen hat, also den etwa von der ausscheidenden Stadt zu übernehmenden Antheil an dem gemeinsamen Aktiv⸗ und Passivvermögen des bisberigen Kreises, sowie an fortdauernden Leistungen zu gemeinsamen Zwecken der beiden neuen Kreise bestimmt hat, den Betheiligten gewährt. Lehnt aber der Bezirks⸗ ausschuß ab, über die Auseinandersetzung einen materiellen Beschluß zu fassen, so fehlt die nothwendige Vorbedingung eines Klagerechts. „Der Klägerin muß es überlassen bleiben, auf geeignetem Wege vorab der ablehnenden Stellungnahme der Beschluß behörde ent⸗ gegenzutreten, zunächst die damit wesentlich zusammenhängende Vor⸗ frage zum Austrag zu bringen, ob in der That jener Behörde eine sachliche Entschließung über einen von dem einen Betheiligten vorge⸗ legten Auseinandersetzungsplan, wenn diesem gegenüber der andere Theil sich fortdauernd jeder Aeußerung weigert, solange versagt ist, bis etwa die Aufsichtsbehörde eine solche Gegenäußerung herbei⸗ geführt hat“. (II. 196.)

Kunst und Wissenschaft.

Im Kön glichen Kunstgewerbe⸗Museum hat heute die Ausstellung der Neuerwerbungen des letzten Jahres be⸗ gonnen; dieselbe findet im oberen Stockwerk, in einem Zimmer hinter dem Goldsaal statt, in welchem die reiche Decke aus dem Schlüter'schen Bau der „Alten Post“ angebracht ist. Die Ausstellung enthält eine Reihe besonders erlesener und kostbarer Stücke, einen Bronzekandelaber aus dem Palazzo Strozzi zu Florenz (Vermächtniß des Herrn Oskar Hainauer), eine Sammlung japanischer Stichblätter und sonstiger Kunst⸗ arbeiten (Vermächtniß des Herrn Rudolf Springer), ein völlig be⸗ maltes Klavier und eine Kommode mit Bronzebeschlag (französische Arbeiten aus der ersten Hälfte des XVIII. Jahrhunderts), einen persischen Seidenteppich des XVI. Jahrhunderts von höchster Schön⸗ heit, ein Nürnberger Bronzewappen (das Hauptstück der Sammlung Riedinger), eine Prachtvase aus Alt⸗Söͤpres⸗Porzellan, eine ganz große durchbrochene Vase des ältesten Berliner Porzellans von Wegeli, zahlreiche andere Bronzen, Porzellane und schließlich eine Reihe von Fayencen und Metallarbeiten aus der Ausstellung des Salons des C de Mars 1895. b

Dem Geheimen Medizinal⸗Rath Professor Dr. Georg Lewin hat die medizinische Fakultät der hiesigen Universität an⸗ läßlich des 50 jährigen Doktorjubiläums, welches derselbe gestern fern von Berlin beging, das Diplom honoris causa erneuert. Am nächsten Dienstag veranstaltet die Dermatologische Gesellschaft dem Jubilar zu Ehren im Langenbeckhause eine Festsitzung. 8

Der Schwäbische Schiller⸗Verein, zu dessen Grün- dung Seine Majestät der Konig von Württemberg anläßlich des 60 jährigen Jubiläums des Marbacher Schiller⸗Vereins die An⸗ regung gab, hat sich, wie der „St.⸗Anz. f. Wttbg.“ meldet, am 2. November in Stuttgart konstituiert. In einer im oberen Museum abgehaltenen Sitzung stellten die von dem König zu den Vorbereitungen berufenen Herren die Satzungen und den Aufruf fest, wählten die Vorstandsmitglieder, den Schrift⸗ führer und Schatzmeister und bestimmten, daß die Bekannt⸗ machungen an Schiller's Geburtstage (10. November) erfolgen sollen. Die Versammlung wurde von dem Stadtschultheißen von Marbach Haffner mit einer Ansprache und einem kurzen Bericht eröffnet. Der Kabinetschef, Geheime Rath Dr. Freiherr von Griesinger überbrachte an die Verfammelten von Seiner Majestät dem König, welcher schon früher sich als erstes Mitglied des Vereins hatte einzeichnen und einen Beitrag von 5000 überweisen lassen, die Versicherung lebhaften, fortdauernden Interesses. Der Privat⸗ Sekretär, Geheime Hofrath Kübel theilte im Auftrage Ihrer Majestät der Königin mit, daß auch die Königin dem Schwäbischen Schiller⸗Verein warmes Interesse entgegen- bringe und sich ebenfalls mit einem Beitrag von zunächst 500 als Mitglied einzeichne. Der Hoftheater⸗Intendant Baron zu Putlitz machte Mittheilung von der auf Allerhöchsten Befehl am 11. No⸗ vember zu Gunsten des Schwäbischen Schiller⸗Vereins stattfindenden Festaufführung des „Tell“ im Königlichen Hoftheater und lud die Versammelten zu dieser Aufführung, zu welcher von Marbach allein schon 162 Anmeldungen eingetroffen seien, freundlich ein. Diese Mittheilungen wurden mit großer Freude und Begeisterung entgegengenommen und die Ueberbringer derselben gebeten, Allerhöchsten Orts ehrfurchtvollst zu danken. In den Vorstand wurden gewählt: als Vorsitzender der Geheime Rath Dr. Freiberr von Griesinger, als stellvertretende Vorsitzende Stadtschultheiß Haffner in Marbach und Geheimer Kommerzien⸗Rath Dr. von Steiner in Stuttgart, als Schriftführer Stadtschultheiß Haffner, als Schatzmeister Gustav Müller in Stuttgart. Das Statut unterscheidet zwischen direkten Mitgliedern des Schwäbischen Schiller⸗Vereins mit einem Beitrag von entweder einmalig mindestens 200 (diese gelten dann zugleich als „Stifter“ und sind lebenslänglich beitragsfrei) oder alljährlich 5 ℳ, und Zweigvereinen, deren Mitglieder einen möglichst niedrigen Beitrag zu entrichten hätten. Der Ausschuß war der Ueberzeugung, daß, wenn es einerseits auch Unbemittelteren er⸗ möglicht sei, ihr Interesse zu bethätigen, andererseits es nicht an solchen fehlen werde, die angesichts des hoben patriotischen Zwecks und der erheblichen Mittel, welche die Durchführung der Aufgaben des Schwäbischen Schiller⸗Vereins erfordert, die höheren Beiträge gern leisten würden. Auch Frauen und Jungfrauen können dem Verein

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Der Gesundheitsstand in Berlin war auch in der Woche vom 20. bis 26. Oktober ein günstiger und die Sterblichkeit eine niedrige; on je 1000 Einwohnern starben 16,7 (aufs Jahr berechnet). Unter ten Todesursachen zeigten akute Darmkrankheiten einen weiteren Rückgang; die Zahl der durch sie bedingten Sterbefälle (ausschließlich Kinder unter 2 Jahren) ging auf 44 (von 76 der Vorwoche) herab. Die Betheiligung des Säuglingsalters an der Sterblichkeit war eine kleine; von je 10000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 42 Säug⸗ linge. Akute Entzündungen der Athmungsorgane waren noch zahlreich und führten auch nicht selten zum Tode. Erkrankungen an Grippe wurden mehrfach beobachtet, auch wird 1 Todesfall an Grippe gemeldet. Von den Infektionskrankheiten kamen Er⸗ krankungen an Typhus selten zur Anzeige; auch Masern, obwohl erwas häufiger als in der Vorwoche, traten in keinem Stadttheil in nennenswerther Zahl zu Tage. Erkrankungen an Scharlach kamen in fast gleich hoher Zahl wie in der Vorwoche zur Anzeige und zwar am zahlreichsten in den beiden Louisenstädtischen Stadttheilen, im öst⸗ lichen Theile des Stralauer Viertels, in dem nördlichen Theile der Rosenthaler Vorstadt und auf dem Wedding, während Erkrankungen an Diphtherie in gesteigerter Zahl zur Mel⸗ dung kamen und zwar am häufigsten aus den

1 mh 2

2

beiden Louisen⸗ städtischen Stadttheilen, aus dem Spandauer Viertel, der Rosenthaler und Oranienburger Vorstadt, aus Moabit und dem Wedding. Er⸗ krankungen an Kindbettfieber wurden 6 bekannt; rosenartige Entzün⸗ dungen des Zellgewebes der Haut kamen seltener zur Behandlung; auch Erkrankungen an Keuchhusten, die nur in 5 Fällen tödtlich endeten, wurden seltener beobachtet. Rheumatische Beschwerden aller Art zeigten im Vergleich zur Vorwoche keine wesentliche Veränderung in ihrem Vorkommen.

Kairo, 5. November. (W. T. B.) Die Cholera ist in Damiette und Umgebung erloschen und gegenwärtig vollständi auf entfernte Bezirke, nahe dem Mensaleh⸗See, beschränkt; . dort nimmt die Seuche täglich ab.

Verdingungen im Auslande.

Niederlande.

5. November. Brouwersgracht 35 a im Haag, bei A. C. Paar koper: Lieferung des Blei⸗ und Zinkwerks und einer großen Partie Dachschiefer für den Anbau an der Lutherischen Waisen⸗ und Alteleute⸗ Stiftung im Haag. Aufschlüsse an Ort und Stelle, Lange Lombard⸗ straat im Haag.

12. November, 11 Uhr. In den Geschäftsräumen des Ministeriums für Waterstaat, Handel und Nyverheid: Lieferung von Papier, Brief⸗ umschlägen, Schreib⸗ und sonstigen Bureaubedürfnissen für den Dienst des obenbezeichneten Ministeriums. Bedingungen auf Franko⸗Anfrage beim Departement erhältlich und vom 4. November ab täglich, aus⸗ schließlich Sonntags, von 11 bis 2 Uhr im genannten Ministerium zur Einsicht, woselbst auch die Muster und alle näheren Aufschlüsse zu erhalten sind.

8

Verkehrs⸗Anstalten.

Bremen, 6. November. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. er Schnelldampfer „Fulda“ ist am 4. November Nachmittags in New⸗York angekommen. Der Schnelldampfer „Werra“ hat am 4. November Mittags die Reise von Gibraltar nach New⸗York fortgesetzt. Der Postdampfer „Wittekind“ ist am 4. November von Buenos Aires nach der Weser abgegangen. Der Postdampfer „Kronprinz Friedrich Wilhelm“ hat am 4. November Mittags die Reise von Oporto nach Lissabon fortgesetzt. Der Postdampfer „Willehead“ hat am 5. November Vormittags Dover passiert. Der Reichs⸗Postdampfer „Prinz⸗Regent Luitpold“ hat am 5. November Vormittags die Reise von Genua nach Neapel fortgesetzt.

D

Theater und Musik.

Neues Theater.

Der Schwank „Seine Gewesene“ von Fritz Brentano und Karl Tellheim gehört zu jenen im modern französischen Stile abgefaßten Theaterstücken, von denen man wünschen möchte, daß sie der deutschen Bühne ebenso fernblieben, wie sie es dem deutschen Wesen und Leben sind. Daß der Schwank trotzder bei seiner gestrigen ersten Aufführung eine beifällige Aufnahme fand, entspricht nur alten Er⸗ fahrungen. Die Verfasser haben sich, wie manche ihrer Vor⸗ gänger, bemüht, den modernen französischen Dramatikern ihre tech⸗ nis Handgriffe abzusehen, und der erfolgreiche Lerneifer bekundet sich nicht nur in dem nach französischen Mustern gewählten Motiv