Auf Antrag können Loose und verloosbare Effecten für den Fall der Pari⸗Ausloosung gegen Coursverluß versichert werden.
Sorgfalt gewidmet und außer den Selbstkosten für die Vermittlung eine Provision nicht über 10 Pfg. vom Hundert des Courswerthez berechnet. Rentabilitäts⸗Tabellen über eine Anzahl gangbarer Werthpapiere werden jeden Monat neu gefertigt und den Deponenten auf Verlangen zugestellt. Ferner gestattet die Bank nach Vereinbarung Dispositions⸗Beschränkungen z. B. in der Weise, daß ein Capital hinterlegt wird, dessen Zinsengenuß ausschließlich einem Dritten zusteht, während über das Capital selbst ohne Einwilligung des Deponente nicht verfügt werden darf u. dgl. m. Derartige Beschränkungen werden auf dem Depositenscheine vorgemerrtk. “
Aus dieser kurzen Darlegung dürfte ersichtlich sein, daß die Einrichtungen allen Bedürfnissen Rechnung tragen und sowohl den Privatcapitalisten, wie Vormündern, Anwälten, Notaren, Verlassenschaftscommissären, ebenso aber auch dem Kaufmanne, Industriellen, Gewerbetreibenden ꝛc. die zweckmäßigste und sicherste Vermögensverwaltung bietet, die überdies vor Angriffen auf Gut und Leben
schützt und den weiteren Vortheil bietet, in allen Geldangelegenheiten in Fühlung mit einem ersten Bankinstitute zu stehen.
Insbesondere ist allen auf dem Lande und in der Provinz lebenden Capitalisten die Errichtung offener Depoôts zu empfehlen, da sie selten Gelegenheit haben, ihre Werthschaften sicher aufzuheben, die Controle darüber auszuüben, und bei An⸗ und Verkäufen, he⸗ Geldbeschaffung ꝛc. sich meist weitläufiger Vermittlung bedienen müssen.
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fij 2 — 1“ 5 “X“ Auch für Vereine aller Art, Kranken⸗Unterstützungs⸗ und Fabrikscassen, Berufsgenossenschaften u. dgl. dürfte 4 8“ 8 8 8 5— „ 1 8* sicherere und billigere Vermögensverwaltung als die von der Baper. Hypotheken⸗ und Wechselbank gebotene finden lassen. De betreffenden Vorstände werden dadurch aller Mühe und Verantwortlichkeit überhoben.
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Die Werthpapiere können persönlich oder durch einen Dritten übergeben oder per Post eingesandt werden. In letzterem Falr die Bayer. Hypotheken⸗ und Wechselbank zur Kostenersparung gerne bereit, auf vorherige Anmeldung und Bekanntgabe de der zu deponirenden Effecten die Versicherung derselben zu übernehmen
8—
Reglements werden auf Verlangen portofrei
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E, EE, ee;
Militär⸗Ehrenzeichen zweiter Klasse zu
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Reichs⸗Anzeiger
Zer Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 % 50 ₰. Alle Host-Anstalten nehmen Brstellung an; für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expeditisn
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Uummern kosten 25 ₰.
Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Deutschen Reichs-Anzeigers
und Königlich Preußischen Staats-Anzeiger⸗
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
270.
Berlin, Montag, den 11. November, Abends.
dem Pastor em. Haack zu Tribsees im F Grimmen und dem Pastor em. Enghardt zu Manow im Kreise Köslin den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse, dem evangelischen Hauptlehrer, Kantor, Küster und Organisten Steller zu Lichtenberg im Kreise Niederbarnim, dem evangelischen Hauptlehrer der ersten Gemeindeschule in Kottbus Jank und dem katholischen Hauptlehrer Peters zu Borbeck im Landkreise Essen den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, dem evangelischen Lehrer Pohlmeyer zu Oberbauerschaft im Kreise Lübbecke, dem evangelischen Hauptlehrer Kupsthal zu Schmelz im Kreise Memel und dem evangelischen Kirch⸗ schullehrer und Organisten Wessolowski zu Mensguth im Kreise Ortelsburg den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, sowie 8 den Gemeinde⸗Vorst Doetsch zu Mülheim im Land⸗ kreise Koblenz und Müller zu Altfriedland im Kreise Waldenburg, dem Kanzleigehilfen a. D. Bradtke zu Frank⸗ furt a. O., dem Chaussee⸗Aufseher a. D. Stuhr zu Kammin i. P., dem Gutsschäfer Karl Scheider zu Labschütz im Kreise Militsch und dem herrschaftlichen Kutscher Karl ischer zu Schillersdorf im Kreise Randow das Allgemeine ihrenzeichen zu verleihen.
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ajestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Kapitän Georg Thomaschewski von der Flottille des Kaiserlichen Gouvernements für Deutsch⸗Ostafrika und dem Bureau⸗Vorsteher desselben Gouvernements Arnold Lambrecht den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, dem Maschinentechniker Jens Lorenzen und dem Maschinenschlosser Ernst Dehl, beide von der Flottille des⸗ selben Gouvernements, ferner dem Werkstätten⸗Vorsteher L“ Feddern, dem Hafenmeister⸗Gehilfen Rudolph ndresen, dem Bauleiter Heinrich Hansen gen. Wilken, dem Bureaugehilfen Wilhelm Sielhorst, dem Zollamts⸗Assistenten zweiter Klasse Sebastian Firse dem 11“ dritter Klasse amian Fernandez I. und dem Zollamts⸗Assistenten dritter Klasse Augusto 2.e sämmtlich beim Kaiserlichen Gou⸗ vernement für Deutsch⸗Ostafrika, und dem Bezirksamts⸗ Schreiber Franz Stoelzle zu Tanga das Allgemeine Ehren⸗ “ somie der Deutsch⸗Ostafrikanig Gesellschaft m Vertreter der Deutsch⸗Ostafrikanischen Gesellschaft in Kilwa, preußischen Staatsangehörigen bühn⸗ Fuchs das verleihen
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Seine Majestät der Kaiser und König haben Aller⸗ gnädigst geruht: den nachbenannten Offizieren ꝛc. der Marine die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen Insignien zu ertheilen, und zwar: .“ der dritten Klasse des Königlich spanischen Ordens für Verdienste zur See: „⸗ dem Kapitän zur See Diederichsen, Ober⸗Werftdirektor der Werft zu Kiel, 8 dem Geheimen Marine⸗Ober⸗Baurath Meyer, Maschinen⸗ bau⸗Direktor der Werft zu Kiel, und dem Marine⸗Ober⸗Baurath Gebhardt, kommandiert zur Dienstleistung beim Reichs⸗Marineamt; 8 der zweiten Klasse desselben Ordens: dem Korvetten⸗Kapitän Hellhoff, Ausrüstungs⸗Direktor der Werft zu Kiel; der ersten Klasse desselben Ordens:
„ dem Marine⸗Intendantur⸗Rath Gronau, Assistenten des Verwaltungs⸗Direktors der Werft zu Kiel; sowie
des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse des König⸗ lich dänischen Danebrog⸗Ordens:
— dem Korvetten⸗Kapitän Rosendahl, Kommandanten
S. M. S. „Friedrich Carl“, und 1
„ dem Korvetten⸗Kapitän Goetz, Dezernenten im Reichs⸗
Marineamt.
8.,2 Der Bundesrath hat in seiner Sitzung vom 24.
G 3. beschlossen, daß die Bestimmung im § 34 Ziffer 4 des Be es über die Invaliditäts⸗ und Altersversicherung vom n uni 1889 (Reichs⸗Gesetzbl. S. 97), derzufolge ein An⸗ 88 auf Rente vorbehaltlich besonderer Bestimmungen so⸗ v ruht, als der Berechtigte nicht im Inlande wohnt, neben
in den Bekanntmachungen vom 16. Mai 1891 und vom
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5. Mai 1892 aufgeführten Grenzbezirken auch für die K. K. österreichische Bezirkshauptmannschaft Schwaz außer Kraft gesetzt werde. Beerlin, den 9. November 1895.
Ulvertreter des Reichskanzlers.
von Boetticher. 8
Landespolizeiliche Anordnung.
Unter Bezugnahme auf meine landespolizeiliche Anordnun vom 2. Juli 1894, Amtsblatt Nr. 28 Seite 258, bestimme 398 hiermit, daß die Untersuchung der im kleinen Grenzverkehr be⸗ nutzten russischen Pferde auch in Anastazewo, t
Witkowo, durch den beamteten Thierarzt des Kreises Witkowo, nach Maßgabe der vorerwähnten landespolizeilichen Anordnun
an jedem ersten Freitag im Monat stattfindet.
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Verordnung. § 1. Niachdem die Maul⸗ und Klauenseuche in Galizien erloschen ist, wird das durch Verordnung vom 9. April dieses Jahres (Zentral⸗ und Bezirksamtsblatt Seite 145) verfügte Verbot der Einfuhr von Rindvieh aus Galizien nach Elsaß⸗ Lothringen aufgehoben. B 8 1uu¹ Für die Einfuhr und Durchfuhr von Rindvieh aus Galizien gelten fortan wieder die einschlägigen Bestimmungen der Verordnung vom 28. Juni 1893, betref die veterinär⸗ polizeiliche Kontrole der Einfuhr und Durchfuhr von Thieren (Zentral⸗ und Bezirksamtsblatt A, Seite 197). Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. “ Straßburg, den 2. November 18950.x 1“ Ministerium für Elsaß⸗Lothrin)en. Abtheilung für Landwirthschaft Abtheilung für Finanzen, und zsentliche Arbeiten. Ge ** Domänen.
Der Unter⸗Staatssekretär. Der Unter⸗Staatssekretär. Zorn von Bulach von Schraut.
C1sI b b henten.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht
den Geheimen Regierungs⸗Rath und vortragenden Rath im Ministerium für Handel und Gewerbe Dr. Post in Berlin zum Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath, und
den Landrath Moehrs zu Wirsitz zum Ober⸗Regierungs⸗ Rath zu ernennen,
dem Direktor der Landes⸗Kreditkasse gn Cassel, Regie⸗ rungs⸗Rath Dr. Franz Georg Heinrich Lotz den Charakter als Geheimer Regierungs⸗Rath, und
dem Polizei⸗Sekretär Edmund Pataniczek bei der Königlichen Polizei⸗Direktion in Hannover den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen, sowie
infolge der von der Stadtverordneten⸗Versammlung zu Lennep getroffenen Wiederwahl den Bürgermeister Sauer⸗ bronn daselbst in gleicher Eigenschaft für eine fernere Amts⸗ dauer von zwölf Jahren zu bestätigen.
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88 v “ 1 1“ Seine Majestät der König haben d erhöchste Erlasse vom 30. Oktober d. J. die von dem Kommunal⸗Land⸗ se des Markgrafthums Nieder⸗Lausitz am 21. April d. J. . ae. Wahlen des Landraths des Luckauer Kreises, Frei⸗ herrn von Manteuffel auf Krossen, zum Vorsitzenden des Kommunal⸗Landtags der Nieder⸗Lausitz und des Standesherrn von Lübbenau, Grafen zu Lynar auf Schloß Lübbenau, zum Stellvertreter des Vorsitzenden auf die dreijährige Wahl⸗ periode 1896/98, sowie 1 die von dem Kommunal⸗Landtage des preußischen Mark⸗ grafthums Ober⸗Lausitz am 19. September d. J. vollzogene Wahl des Rittmeisters a. D., Kreisdeputirten und Landes⸗ ältesten von Wiedebach⸗Nostitz⸗Jänkendorf auf Wiesa und Thiemendorf im Kreise Rothenburg O.⸗L. zum Landes⸗ bestallten der Ober⸗Lausitz zu bestätigen geruht.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten. Der Kreis⸗Wundarzt des Kreises Gummersbach Dr. Ricken in Nümbrecht ist zum Kreisphysikus des Kreises Malmedy ernannt worden. 8
Kriegs⸗Ministerium.
Die Premier⸗Lieutenants der Reserve Balthasar und Schallehn sind unter Ueberweisung zu den Intendanturen des XIV. bezw. XVI. Armee⸗Korps zu etatsmäßigen Militär⸗ Intendantur⸗Assessoren ernannt worden. “
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Ministerium des Innerr. Dem Ober-⸗Regierungs⸗Rath Moehrs ist die Stelle des Dirigenten der Kirchen⸗ und Schulabtheilung bei der Regierung in Danzig übertragen worden.
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Der Kreis⸗Thierarzt Jänel in Wohlau ist, unter Ent⸗ bindung von seinem gegenwärtigen Amt, in die Kreis⸗ Thierarztstelle des Kreises Milit Trach igg, versetzt worden.
Bekanntmachung. 8 8
3 wird hierdurch bekannt gemacht, daß die gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes vom 9. Juni 1884 gegen den verbr schen und gemein⸗ gefährl Gebrauch von Sprengstoffen dem hiesigen Techniker Oskar Fiedler unter dem 6. Juli 1891 ertheilte Genehmi zurückgenommen worden ist.
reslau, den 6. November 1895.
Der Königliche Polizei⸗Präsident.
“ Dr. Bienko.
Abgereist:
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Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für
Handel und Gewerbe Freiherr von Berlepsch, nach Mecklen⸗
Angekommen:
Seeine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister der öffentlichen Arbeiten Thielen, aus der Provinz Schlesien; Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten Freiherr von Hammerstein, aus der Provinz Hannover;
der Ministerial⸗ und Ober⸗Baudirektor im Ministerium der öffentlichen Arbeiten Schroeder und der Ministerial⸗ Direktor in demselben Ministerium, Wirkliche Geheime Ober⸗ Regierungs⸗Rath Dr. Micke, aus der Provinz Schlesien.
Preußen. Berlin, 11. November.
Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute im Neuen Palais die Vorträge des Stellvertreters des Chefs des Zivilkabinets und des Chefs des Ingenieur⸗ und Pionier⸗Korps sowie die Marinevorträge entgegen.
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In der am 9. d. M. unter dem Vo des Vize⸗Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staatssekretärs des Innern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenarsitzung des Bundesraths wurde dem Entwurf einer Verordnung wegen Abänderung der Verordnung vom 18. April 1883 über die Kautionen der Beamten und Unterbeamten der Reichs⸗ Post⸗ und ⸗Telegraphen⸗Verwaltung und der Reichsdruckerei die Zustimmung ertheilt. Der Entwurf eines Gesetzes über den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren Ersatz⸗ mitteln, ferner die Uebersicht der Reichs⸗Ausgaben und »Einnahmen für 1894/95 und die Uebersicht der Ausgaben und Einnahmen der Landesverwaltung von Elsaß⸗Lothri für 1894/,95 — wurden den zuständigen Auss⸗ überwiesen. Von der Herstellung eines Gesammtberichts aus den J berichten der Gewerbe⸗Aussichtsbeamten für 1894 wurde Kenntniß genommen. Genehmigt wurden die Entwürfe der Etats auf das Etatsjahr 1896/97 für die Marineverwal⸗ tung, die Reichs⸗Post⸗ und⸗Telegraphenverwaltung, die ez. Justizverwaltung, den Reichskanzler und die Reichskanzlei, di Reichsdruckerei 28 d,e Zöllen, Verbrauchssteuern ꝛc. und für die Einnahme an Stempelabgaben. Außerdem wurde über die Wieder 8 Mitgliedsstelle bei einer Disziplinarkammer Beschl gefaßt. G
wie die Etatsentwürfe für die Einnahme an
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