1895 / 289 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 04 Dec 1895 18:00:01 GMT) scan diff

2*

Das Gesammtergebniß der Ansätze des ordentlichen Etats der Verwaltung des Reichsheeres läßt sich hiernach dahin zusammenfassen, daß bei den fortdauernden und einmaligen Ausgaben

gegen das Vorjahr mehr. . . . 7 983 792 bei den Einnahmen gegen das Vorjahr mehr. 5 515 628

zum Nachweis gelangen, woraus sich gegen das Vorjahr eine Mehrforderung ergiebt von 2 468 164

Die nach dem Etats⸗Entwurfe durch Aufnahme einer Anleihe zu deckenden Beträge von zusammen 27 850 921 ℳ, zu deren Beschaffung im Wege des Kredits eine gesetzliche Ermächtigung noch nicht ertheilt ist, bilden in herkömmlicher Weise den Gegenstand eines besonders zur Vorlage kommenden Anleihegesetzes. Es sind dies Forderungen für die außerordentlichen Bedürfnisse des Reichsheeres, der Marine und der Reichs⸗Eisenbahnen, worüber die Erläuterungen zu Titel 1 des Einnahme⸗Kapitels 23 und die Begründung des Anleihegesetzes das Nähere ergeben.

Der Etat der Schutzgebiete auf das Etatsjahr 1896/97 wird in Einnahme und Ausgabe, wie folgt, festgesetzt: 1) für das ostafri⸗ kanische Schutzgebiet auf 6 054 250 ℳ, 2) für das Schutzgebiet von Kamerun auf 1 318 800 ℳ, 3) für das Schutzgebiet von Togo auf 380 000 ℳ, 4) für das südwestafrikanische Schutzgebiet auf 2 473 000 ℳ.

Bei den Dienstaltersstufen der Beamten sind mehrfache Aenderungen vorgesehen.

Zahlreiche Kategorien rücken nach dem neuen System nicht mehr so schnell auf, wie es unter dem alten System zeitweise oder dauernd sich für sie ermöglicht hatte. Ebenso sind aber zahlreiche bisher zurück⸗ gebliebene Beamte durch die neue Regelung erheblich günstiger gestellt worden. Die allgemeine Einführung des neuen Systems war, wenn nicht der gesammte Besoldungsaufwand sich wesentlich vermehren sollte, nur dadurch möglich, daß der Mehraufwand für die bisher weniger begünstigten einen Ausgleich durch Minderausgaben bei den bisber schneller vorgerückten Beamten findet, welche übrigens durch die schon erreichten und selbstverständlich ihnen belassenen höheren Sätze noch lange Zeit hindurch, zum theil auf viele Jahre, vor den ersteren be⸗ vorzugt bleiben. Verlangsamungen in der Aufrückung durchweg zu vermeiden, war unmöglich, wie auch im Reichstag anerkannt worden ist. 8 b

Es ist indeß nachgeprüft worden, wo etwa besondere Härten bei einzelnen Klassen für die Folgezeit entstehen würden. Dabei sind auch die im Reichstage für die laut gewordenen Wünsche, namentlich nach der in der Resolution vom 22. März 1895 bezeich⸗ neten Richtung, sowie zugleich die in verschiedener anderer Hinsicht zur Sprache gebrachten Bedürfnisse ausführlich unter Zuziehung aller be⸗ theiligten Ressorts crörtert. Neben Aenderungen der Stufenfolge kamen hierbei als Mittel der Abhilfe vornehmlich Aufbesserungen der Gehaltssätze, worauf der Reichstag hingewiesen hatte, in Frage. Die Bereitwilligkeit, den verschiedenen Wünschen nachzugehen, fand da ihre Grenzen, wo die etwaigen Aufbesserungen Berufungen großer anderer Kategorien hervorgerufen und damit eine vor Weiterführung der all⸗ gemeinen Besoldungsaufbesserung unthunliche Gesammterhöhung des Besolcungsaufwandes herbeigeführt hätten, und wo es sich ferner als besondere Härte nicht anerkennen ließ, wenn den Betreffenden die thatsächlich genossenen Vorzüge nicht auch für die Zukunft verbrieft wurden.

Auch innerhalb der so gezogenen Grenzen ist immerhin eine Reihe von Wünschen zur Berücksichtigung gelangt. 1

Soweit dabei Mißständen im Wege besonderer Festsetzung des Dienstalters, wie solche der Verwaltung durch die gesetzgebenden Faktoren überlassen worden ist, Denkschrift zum Haupt⸗Etat für 1894/95, S. 57, unter g, und zum Haupt⸗Etat für 1895/96, S. 53, letzter Absatz, abgeholfen wurde, bedarf es einer besonderen Nach⸗ weisung hier nicht. Dagegen sind die Aenderungen allgemeiner Natur einzeln hier aufzuführen:

Beim Ressort des Innern ist für die technischen Hilfsarbeiter der Mittelbehörden die seinerzeit auch im Reichstage gewünschte Abkürzung der Aufrückungszeit vorgesehen, 1 8

bei der Heeresverwaltung ebenso eine solche Abkürzung für die Korps⸗Stabsapotheker, .“

sowie bei der Marineverwaltung eine Abkürzung für die

Assistenten der Seewarte, den Zivil⸗Assistenten des Observatoriums

in Wilhelmshaven und den Vorstand des Chronometer⸗Observatoriums in Kiel und ferner für die Stations⸗Apotheker. 8

Bei der Post⸗ und Telegraphenverwaltung aber hat sich eine Erhöhung des Mindestgehalts der Postinspektoren von 2700 300 ⸗ℳ niedriger als das der Vorsteher von Aemtern 1. Klasse, welche von ihnen revidiert werden auf 3000 als erforderlich ergeben. Der bisherige Satz hatte nur unter dem alten System noch ausgereicht, welches schon nach einem halben Jahre ein Aufrücken ermöglichte. Es lag hier mithin ein Fall besonderer Härte und ein schädigender Eingriff des neuen Systems in die Gehälterabstufung vor. Die nunmehrige Erhöhung bezweckt nur eine Konservierung des früheren thatsächlichen Zustandes, die dauernd im Bedürfniß liegt.

Ferner ist die Abkürzung der Aufrückungsfrist für die aus Eleven hervorgegangenen Sekretäre auf die bei den anderen Sekretären bereits maßgebende Zeit von 21 Jahren erfolgt, was einen Mehraufwand von 130 000 bedingt. 3 b 1

Bei den Postunterbeamten sodann, für welche bereits laut Denk⸗ schrift zum Haupt⸗Etat 1895/96 S. 52, Abs. 4 ein voller Ausgleich aller durch das neue System entstehenden Schädigungen er⸗ strebt war, ist verschiedenen noch hervorgetretenen Wünschen durch weitere Ausdehnung der Anrechnungsgrundsätze nachgekommen worden: und zwar soll den Unterbeamten bei den Ober⸗Postdirektionen ꝛc. Gehaltsklasse 1000 bis 1500 ℳ, Ausgabe⸗Titel 5 und 19 —, welche vor dem 1. April 1895 in dieser Kategorie angestellt worden sind, die in der Schaffnerklasse bei den Betriebsstellen verbrachte Dienstzeit wie eine bereits in der höheren Kategorie verbrachte in so weit angerechnet werden, als es erforderlich ist, um sie nicht schlechter zu stellen, als wenn sie in der niederen verblieben wären; ferner soll in der Schaffner⸗ klasse Ausgabe⸗Titel 25 den vor dem 1. April 1895 zu Schaff⸗ nern ꝛc. Beförderten auch die in der früberen Packetträger⸗ und Stadt⸗ postbotenklasse verbrachte etktatsmäßige Dienstzeit, ebenso wie es für die Dienstzeit als etatsmäßiger Landbriefträger bereits nachgegeben ist, wie Diätariat angerechnet werden. Dies letztere Zugeständniß bringt einen Mehraufwand für 1896/97 von 252 390 mit sich. Für die Landbriefträger aber ist eine Erhöhung des Mindestgehalts von

650 auf 700 ermöglicht, wodurch sie den Bahnwärtern und den entsprechenden Unterbeamten der Militärverwaltung gleichgestellt werden. Auch ist die Abkürzung der Aufrückungsfrist von 21 auf 12 Jahre, welche bisher nur den früher Angestellten bewilligt war, nunmehr auch für die vom 1. April 1895 ab Angestellten vorgesehen, da die Landbrief⸗ trägerstellung dauernd in der Hauptsache eine Durchgangsstellung sein wird, in welcher nur wenige über 12 Jahre verbleiben. Eine Besser⸗ stellung noch über den früheren Stand hinaus, nach welchem die Land⸗ briefträger das Höchstgebalt in rurd 10 Jahren zu erreichen pflegen, soll vergleiche Denkschrift zum Haupt⸗Etat für 1895/96, S. 53, Abs. 2 auch für die vom 1. April 1895 ab Angestellten durch An⸗ rechnungen von Diätariat nicht eintreten. Die Anregung des Reichs⸗ tags, daß das Höchstgehalt auf 1000 erhöht werde, berubte wesent⸗ lich auf der bisher vorgesehenen längeren Aufrückungsfrist von 21 Jahren. Sie ist in Rücksicht auf andere Beamtenkategorien auch auf Hindernisse gestoßen, wäbrend die statt dessen nunmehr vorgeschlagene Erhöhun des Anfangssatzes von 650 auf 700 keinerlei Anstand fand. Durch die hinzukommende Abkürzung der 21 auf 12 Jahre gewinnt die Ge⸗ haltserhöhung in der Folgezeit eine verstärkte Wirkung. Für jetzt verursacht die Erhöhung des Mindestsatzes mit dieser Abkürzung einen Mehraufwand von 170 650 ℳ, wozu die Mehrausgabe bei den hinzu⸗ kommenden neuen Stellen mit 40 000 tritt. Im Ganzen ergiebt sich aus den neuen Zugeständnissen für die Beamten und Unter⸗ beamten der Post schon für das nächste Jahr eine Mehrausgabe von etwa 600 000 1

Bei der Reichsdruckerei ist für die Bureau⸗Assistenten eine

günstigere Stufenfolge nachgegeben.

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Von der Vervpflichtung zur kaufmännischen Buchführung sind nach Art. 10 des Handelsgesetzbuchs befreit Höker, Trödler, Hausierer und dergleichen Handelsleute von geringem Gewerbebetriebe. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Reichsgericht, III. Strafsenat, durch Urtheil vom 27. Mai 1895 (in einer Strafsache gegen einen in Konkurs gerathenen Inhaber eines Ladengeschäfts, der Handelsbücher nicht geführt hatte, wegen Bankerotts) ausgesprochen, daß nur solche Handelsleute von geringem Gewerbe⸗ betriebe zur kaufmännischen Buchführung nicht verpflichtet sein sollen, deren Gewerbebetrieb zwar nicht alle Merkmale eines Höker⸗, Trödler⸗ oder Hausiergewerbes an sich trägt, ader doch nach Form und Art seiner Ausübung mit dem einen oder dem anderen der letztgenannten Gewerbe Aehnlichkeit bietet, wogegen alle anderen Handelsbetriebe, von den in Art. 10 H.⸗G.⸗B. namentlich aufge⸗ führten abgesehen, auch dann, wenn ihr Umfang ganz gering ist, zur kauf männischen Buchführung verpflichten. „Ein Handelsgewerbebetrieb, welcher in einem ständigen offenen Laden stattfindet, wird der Regel nach keine Aehnlichkeit haben mit dem Gewerbebetriebe eines Hökers, Trödlers oder Hausierers, daher den Inhaber zur kaufmännischen Buchführung verpflichten. Daß und inwiefern im vorliegenden Falle besondere Verhältnisse und Umstände vorgelegen hätten, welche es rechtfertigten, trotz des in einem offenen Laden stattfindenden Handelsgewerbebetriebs, dessen Inhaber aus der Klasse der Vollkaufleute auszuscheiden, ist in dem Urtheil nicht fest⸗ gestellt. Dasselbe stützt sich vielmehr lediglich auf den geringen Um⸗ fang des Ladengeschäfts.“ (1370/95.)

Arbeiter⸗Lohnzahlungen dürfen nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Strafsenats, vom 13. Juni 1895 nicht erfolgen an einen Dritten, welcher noch vor eingetretener Fälligkeit der Lohnforderung von dem berechtigten Arbeiter zur Empfangnahme des Lohns bevollmächtigt ist, thatsächlich aber nicht als Beauftragter des Arbeiters, sondern für eigene Rechnung zur Deckung der dem Arbeiter kreditierten Waaren den Lohnbetrag erhebt. Ein Gewerbe⸗ treibender wurde wegen Gewerbevergehens aus § 115a der Gewerbe⸗ ordnung (Lohnzahlungen dürfen an Dritte nicht erfolgen auf Grund von Rechtsgeschäften oder Urkunden über Rechtsgeschäfte, welche nach § 2 des Gesetzes, betreffend die Beschlagnahme des Arbeits⸗ oder Dienstlohnes, vom 21. Juni 1869 rechtlich unwirksam sind) an⸗ geklagt, weil er an einen Konsumverein, welcher für die den Arbeitern des Angeklagten kreditierten Waaren von diesen noch vor eingetretener Fälligkeit der Lohnforderungen zur Empfangnahme derselben bevoll⸗ mächtigt worden war, die Löhne gegen jene Vollmachten ausgezahlt hatte, obgleich ihm bekannt sein mußte, daß der Konsumverein die empfangenen Lohnbeträge behufs Deckung seiner Forderungen ein⸗ behalten würde. Der Angeklagte wurde von der Strafkammer ver⸗ urtheilt und die von ihm eingelegte Revision wurde vom Reichs⸗ gericht verworfen, indem es begründend ausführte: „Die hier fragliche „Vollmacht“ stellt unzweifelhaft ein „Rechtsgeschäft“ dar, durch welches im Sinne des § 1, 2 des Gesetzes vom 21. Juli 1869 die forderungs⸗ berechtigten Arbeiter über ihre Lohnansprüche noch vor geleisteten Arbeiten und vor eingetretener Fälligkeit der Lohnforderung zu Gunsten des Konsumvereins als Gläubiger verfügten. Die willkürlich ge⸗ wählte Bezeichnung Vollmacht ist hier gänzlich bedeutungslos...“ (2148/95.)

Eine Vereinbarung des Konkurrenzverbots zwischen dem Prinzipal und seinem Handlungsgebilfen, wonach dieser im Falle des späteren Eintritts in ein Konkurrenzgeschäft eine bestimmte Kon⸗ ventionalstrafe zu zahlen haben soll, gilt, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, III. Zivilsenats, vom 4. Oktober 1895, im Zweifel nur als für den Fall eingegangen, daß der Handlungsgehilfe seinerseits die Stellung willkürlich verläßt oder kündigt oder durch sein Verhalten dem Prinzipal Anlaß zur Kündigung giebt, nicht aber für den Fall, wo der Prinzipal wiltkürlich und ohne einen ihm vom Gehilfen gegebenen gerechten Anlaß wenn auch in gesetzmäßiger Weise und ohne Vertragsverletzung das Vertragsverhältniß durch Kündigung löst. „Denn es kann nicht ohne weiteres beim Vertragsschluß als in der Absicht des Handlunasgehilfen liegend angenommen werden, seine Erwerbsthätigkeit dergestalt zu beschränken und sich dergestalt in die Hände des Prinzipals zu geben, daß derselbe rein nach Belieben ihm kündigen und ihn dadurch jederzeit in die Zwangslage versetzen könne, entweder seine Erwerbsthätigkeit in gewissem Umfange aufzugeben oder die Konventionalstrafe zu zahlen.“ (227 /95.) 8

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Hinsichtlich der Kompetenzkonflikte in Verwaltungs⸗ streitsachen bestimmt der § 113 Abs. 5 des Landesverwaltungs⸗ gesetzes vom 30. Juli 1883, daß, wenn sich in derselben Sache die zur Entscheidung im Verwaltungsstreitverfahren berufene Behörde und eine andere Verwaltungsbehörde für zuständig oder für unzuständig erklärt haben, auf Grund der schriftlichen Erklärungen der über ihre Kompetenz streitenden Behörden und nach Anhörung der Parteien in mündlicher Verhandlung das Ober⸗Verwaltungsgericht ent⸗ scheidet. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Ober⸗Verwaltungs⸗ gericht, III. Senat, durch Urtheil vom 19. September 1895 ausgesprochen: Dieselbe findet auch dann Anwendung, wenn die zur Entscheidung im Verwaltungsstreitverfahren berufene Behörde (Stadt⸗, Kreis⸗ oder Bezirksausschuß) nicht durch Urtheil oder Bescheid, sondern durch Beschluß zur Ent⸗ scheidung für unzuständig sich erklärt hat, und wenn die andere Ver⸗ waltungsbehörde, welche sich gleichfalls für unzuständig erklärt hat, nicht die letzte Aufsichtsinstanz ist; ebensowenig wird die Ent⸗ scheidung des Ober⸗Verwaltungsgerichts dadurch gehindert, daß die Parteien sie nicht in Antrag gebracht haben , Deswegen, weil der Bezirksausschuß seine Unzuständigkeit nicht durch ein Urtheil, sondern durch einen Beschluß ausgesprochen hat, kann nicht abgelehnt werden, die im § 113 Abs. 5 Satz 2 des Landes⸗Ver⸗ waltungsgesetzes dem Ober⸗Verwaltungsgericht übertragene Ent⸗ scheidung zu treffen. Auch die sonstigen Voraussetzungen für diese Entschei'dung liegen vor. Es steht ihr insbesondere nicht entgegen, daß die Verwaltungsbehörde, die sich für unzuständig er⸗ klärt hat, nur die zweite, nicht die letzte Aufsichtsinstanz ist und die letzte Aufsichtsinstanz, der Minister für Landwirthschaft, sich bisber über die Zuständigkeitsfrage nicht geäußert hat. bensowenig wird die Entscheidung dadurch gehindert, daß die Parteien sie nicht in Antrag gebracht haben. Die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikts nach dem § 113 Abs. 5 S. 2 ist im Gesetz nicht von einem Antrag der Parteien abhängig gemacht, kann daher auch von Amtswegen her⸗ beigeführt werden.“ (III. 1165.)

Handel und Gewerbe.

8 Zwangs⸗Versteigerungen. 1 8

Beim Königlichen Amtsgericht 1 Berlin standen am

3. Dezember die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Schönhauser Allee 151, dem Schlossermeister M. Teschner gehörig. Fläche 11,14 a; Nutzungswerth 14 900 ℳ; Meistbietender blieb der Dr. med. Osc. Gutermann, Alte Schönhauserstraße 5a., mit dem Gebot von 250 000 ℳ. Raumerstraße 20 und Schliemannstraße 11, den Kaufleuten K. und O. Roeseler gehörig; Fläche 9,57 a; Nutzungswerth 13 500 ℳ; Meistbietende blieb die Aktiengesellschaft für Grundbesitz und Hypotheken⸗ Verkehr zu Berlin mit dem Gebot von 1500 1 Beim Königlichen Amtsgericht II1 Berlin standen die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Grundstück zu

Schöneberg, dem Glasermeister Emil Hensel zu Charlotten⸗ burg gehörig, welches mit 6,18 Reinertrag und einer Fläche von

10,50 a zur Grundsteuer veranlagt ist; Meistbietender blieb der Königliche Baurath L. Heim zu Berlin, Voßstraße 6 und Rauch⸗ straße 16, mit dem Gebot von 16 000 Schöneberg, dem Maurermeister Heinrich Kaese zu Berlin

8

gehörig; Flächenraum 6,09 a; mit 10 960 Nutzungswerth zur

Gebäudesteuer veranlagt; mit dem Gebot von 167 000 blieb der Rentier Moritz Gebert zu Berlin, Neu⸗Kölln am Wasser 1a. Meistbietender.

Wie aus dem Haag gemeldet wird, hat für die im Werk befindliche Konvertierung der 3 ½ % Nationalschuld im Betrage vo 375 Millionen holl. Gulden in eine 3 % das Konsortium der Banken (Hope und Compagnie, die Niederländische Handelsgesellschaft und die Bank von Amsterdam) die Garantie eines Viertels der zu kon vertierenden Summe übernommen und sich % von der gesammten Konversionssumme, einschließlich der Maklergebühren, ausbedungen.

Königsberg, 3. Dezember. (W. T. B.) Getreidemarkt Weizen behauptet, Roggen weichend, do. pr. 2000 Pfd. Zoll gewicht 107 ½. Gerste träge, Hafer ruhig, do. loko pr. 2000 Pfd Zollgewicht 108,00. Weiße Erbsen „pr. 2000 Pfd. Zollgewich

105, Spiritus pr. 100 Liter 100 % loko 31,90 bez., do. pr. De⸗

zember 33,75 Gd., do. pr. Frühjahr 33,50 Gd.

Danzig, 3. Dezember. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko unverändert, Umsatz 150 t, do. inländ. hochbunt und weiß 144 do. inländ. hellbunt 139,00, do. Transit hochbunt und weiß 109 do. hellbunt 105,00, do. Termin zu freiem Verkehr pr. April⸗Ma

,50, do. Transit pr. April⸗Mai 110,00, Regulierungspreis zu freiem Verkehr 142. Roggen loko fest, do. inländ. 111 112 do. russischer und polnischer zum Transit 76 77, do. Termin pr April⸗Mai 117,50, do. Termin Transit pr. April⸗Ma 83,50, do. Regulierungspreis zum freien Verkehr 112. Gerste, große (660 700 Gramm) 116. Gerste, kleine (625 660 Gramm) 101 Hafer, inländischer 103. Erbsen, inländische 110,00. Spiritus loko ontingentiert 51,00, nicht kontingentiert 31,00.

Breslau, 3. Dezember. (W. T. B.) Getreide⸗ und Produktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 100 % exkl. 50 Ver⸗ brauchsabgaben pr. Dezember 49,90, do do. 70 Verbrauchsabgaben pr. Dezember 30,40, do. do. Rüböl pr. Dezember 45,00, pr. Mai —,—. Zink —.

Magdeburg, 3. Dezember. (W. T. B.) Zuckerberich: Kornzucker exkl., von 92 % —, neue 11,05 11,20. Kornzucker erkl 88 Rendem. 10,50 10,75, neue 10,55 10,75. Nachprodukte erkl. 75 % Rendem. 7,50 8,30. Fest. Brotraffinade I 23,00. Brotraffinade II 22,75. Gem. Raffinade mit Faß 23,00 23,25. Gem. Melis] mit Faß 22,00 22,25. Stetig. Robzucker I. Produkt Trans. f. a. B. Hamburg pr. Dezember 10,47 ¼ bez. u. Br., pr. Januar⸗März 10,75 Gd., 10,80 Br., pr. April 10,92 ½ Gd., 10,97 Br., pr. Juni⸗Juli 11,12 ½ Gd., 11,20 Br. Fest.

Flensburg, 3. Dezember. (W. T. B.) Der frühere Kassierer

der Flensburger Volksbank, Chr. Petersen, der wegen Verübung einer bedeutenden Wechselfälschung und wegen Unterschlagungen seit

zwei Jahren steckbrieflich verfolgt war, wurde in Kopenhagen, wo er unter einem falschen Namen ein Bankgeschäft betrieb, verhaftet.

Leipzig, 3. Dezember. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Dezember 3,17 ½ ℳ, pr Januar 3,20 ℳ, pr. Februar 3,20 ℳ, pr. März 3,22 ½ ℳ, pr Avril 3,25 ℳ, pr. Mai 3,25 ℳ, pr. Juni 3,27 ½ ℳ, vr. Juli 3,30 ‧„ pr. August 3,30 ℳ. pr. September 3,32 ½ ℳ, pr. Oktober 3,32 ½ pr. November Umsatz 30 000 kg. Fest.

Bremen, 3. Dezember. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Petroleum. Börse.) Niedriger. Loko 6,80 Br. Russisches Petroleum. Loko 6,40 Br. Schmalz. Matt. Wilcor 30 ¾ ₰. Armour sbield 30 ¼ ₰, Cudahy 31 ¼ 2, Choice Grocervy 31 ½ ₰, Wbhite label 31 ¼ ₰, Fairbanks 26 Speck. Ruhig. Short clear middling loko 25 ₰, Extralongs 26 ₰. Reis unverändert. Kaffee unver⸗ ändert. Baumwolle Ruhig. Upland middl. loko 44 ₰. Taback. Umsatz: 490 Packen Brasil, 93 Seronen Carmen.

Hamburg, 3. Dezember. (W. T. B.) Kaffee (Nachmittag⸗⸗ bericht.) Good average Santos pr. Dezember 73 ¼, pr. März 69 ¼, pr. Mai 68 ¼. pr. September 64 ¾¼. Behauptet. Zuckermart! (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rende⸗ ment neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. Dezember 10,45, pr. März 10,87 ½, per Mai 11,00, pr August 11,25. Stetig. Jondon, 3. Dezember. (W. T. B.) Wollauktion: Preise für Wolle bei lebhafter Betheiligung fest, behauptet.

An der Küste 3 Weizenladungen angeboten.

96 % Javazucker 12 QR ruhig, Ruben⸗Rohzucker loko 10 fest. Chile⸗Kupfer 42 ⅞, pr. 3 Monat 43 ⅜.

Manchester, 3. Dezember. (W. T. B.) 121 Water Taylor 5 ¾ 30r Water Tavlor 7 ¼. 20r Water Leigh 6 ½, 30r Water Clavton 7 ½ 32r Mock Brooke 7 ½, 40r Mavoll 7 ⅜, 40r Medio Wilkinson 8 ⅞, 32r Warpcops Lees 7, 36r Warpcops Rowland 7 ⅜, 36r Warpcops Wellington 8, 40r Double Weston 8 ⅞, 60r Double courante Qua⸗ lität 11 ⅛, 32 116 vards 16 % 16 grey Peinters aus 321/46r 161.

Fest. 1 9 (W. T. B.) Java⸗Kaffee good

Amsterdam, 3. Dezember. ordinary 54. Bancazinn 38 . Antwerpen, 4. Dezember. (W. T. B.) In dem Bureau von Dewost u. Banquiet sind aus einem Geldschrank 50 000 Frcs. in Werthpapieren und Banknoten gestohlen worden. New⸗York, 3. Dezember. (W. T. B.) träge, wurde dann durchweg unregelmäßig und schloß wieder in vor⸗ herrschend träger Haltung. Der Umsatz in Aktien betrug 289 000 Stück. 1 2 Für Weizen war die Stimmung vom Anfang bis zum Schluß des Marktes recht matt. In erster Linie drückten die Berichte über bessere Ernteaussichten auf die Preise, aber auch die umfangreichen Verkäufe des Auslandes sowie bedeutende Ankünfte wirkten in dem gleichen Sinne. Als ein weiterer Grund des Preisrückganges muß noch die Liqguidation der langsichtigen Termine angesehen. werden. Mais eröffnete stetig, fiel aber dann, abgesehen non einigen wenigen Reaktionen, durchweg infolge reichlicher Verkäufe und im Einklang mit der Mattigkeit in den Weizenmärkten. Der Schluß blieb schwach. Waarenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗Port 8 ½, d0. 02. in New⸗Orleans 8 ½, Petroleum Stand. white in New⸗PYork 7 50, do. do. in Philadelphia 7,45, do. rohes (in Cases) —, do Pip⸗ line Certific. pr. Januar 135 ½, Schmalz Western steam 5,60, de Rohe u. Brothers 5,90. Mais per Dezember 34 ¾, do. per Januar 34 ½, do. per Mai 35 ¼. Rother Winterweizen 70 ½, Weizer per Dezember 65, do. per Januar 66, do. pr März 68, do. per Mai 67 ⅞. Getreidefracht nach Liverpool 3 ¼, Kaffee fair Rio Nr. 7 14 ½, do. Rio Nr. 7 per Januar 13,65, do. do. per März 13,45, Mehl, Spring⸗Wheat clears 2,40, Zucker 3, Kupfer 10,75. Weizen⸗Verschiffungen der letzten Woche von den atlanti⸗ schen Häfen der Vereinigten Staaten nach Großbritannien 85 000, do. nach Frankreich —, do. nach anderen Häfen des Kontinents 51 000, do. ven Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 62 000, do. nach anderen Häfen des Kontinents QOrts. Der Werth der in der vergangenen Woche ausgeführten Produkte betrug 6 954 127 Doll. Chicago, 3. Dezember. (W. T. B.) nachgebenden Preisen ein.

wurden. Auch das Steigen der englischen Konfols trug wesentlich zum Nachgeben der Preise bei. Mais anfangs steigend, erlitt später eine erhebliche Einbuße und schloß träge.

Weizen pr. Dezember 56, pr. Januar 57. Mais per De⸗ zember 25 . Schmalz per Januar 5,37, do. per Mai 5,62. Speck short clear nom. Pork per Januar 7,677.

Grundstück zu

Die Börse eröffnete

Weizen setzte mit Das Sinken hielt während des ganzen Börsenverlaufs an, da Nachrichten über die politischen Verwickelungen vollständig fehlten und große Zufuhren im Nordwesten gemeldet

8 1. Untersuchungs⸗Sachen

2. Aufgebote, ustellungen u. dergl. 1 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.

4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

erthpapieren.

5. Verloosung ꝛc. von

Oeffentlicher Anzeiger.

Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesells 7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten. Bank⸗Ausweise.

.Verschiedene Bekanntmachungen.

2—3ʃ

1) Untersuchungs⸗Sachen. [51701] Steckbrief.

Gegen 1) den Maschinensticker Richard Wolf, geboren 31. Juli 1859 zu Plauen im Voigtlande,

2) dessen Ehefrau Emma, geb. Grimm, geboren am 3. März 1862 zu Zeulenroda, Kreis Greiz, beide zuletzt in Berlin wohnhaft, ist die Untersuchungshaft wegen Betruges in den Akten J. V. F. 282/95 verhängt. Es wird ersucht, dieselben zu ver⸗ haften und in das nächste Gerichtsgefängniß ab⸗ zuliefern.

Berlin, den 27. November 1895.

Königliche Staatsanwaltschaft I. Beschreibung des Ehemannes: Größe 1,53 m, Statur schlank, Haare blond, Stirn frei, Bart blonder Schnurrbart, Augenbrauen blond, Nase ge⸗ wöhnlich, Mund gewöhnlich, Kinn gewöhnlich, Gesicht länglich schmal, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch, sächs. Dialekt.

Beschreibung der Ehefrau: Statur schlank, Größe 1,55 m, Stirn gewöhnlich, Haare dunkelblond, Augenbrauen dunkel, Augen dunkel, Nase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Kinn oval, Gesicht schmal, Ge⸗ sichtsfarbe blaß, Sprache deutsch.

[51702] Beschluß. In der Strafsache gegen den Landwirth Hermann Bauch aus Großlohma, jetzt unbekannten Aufent⸗ halts, wird auf Antrag der Staatsanwaltschaft, da gegen den ꝛc. Bauch das Hauptverfahren wegen Meineids eröffnet und am 30. Oktober 1895 wegen dessen Ausbleibens in der Hauptverhandlung Haft⸗ befehl gegen ihn erlassen worden ist, die Beschlag⸗ nahme dessen im Deutschen Reiche befindlichen Ver⸗ mögens ausgesprochen. K. 11/95 w. Rudolstadt, den 23. November 1895. 8 Die I. Strafkammer des Landgerichts. Dr. Trinks. Dr. Buttmann. Kroschel.

2) Aufgebote. Zustellungen

und dergl.

[51809] Zwangsversteigerung.

Im Wege der, Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von 'der Königstadt Band 4 Nr. 343 auf den Namen des Schneidermeisters Jöns Bengtsson Björklund eingetragene, in der Auguststraße Nr. 63, nach dem Kataster Auguststraße 63, Kl. Hamburger⸗ Ecke, belegene Grundstück am 29. Januar 1896, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 40, versteigert werden, Das Grundstück ist mit 19 070 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Ausbhang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 29. Ja⸗ nuar 1896, Nachmittags 12 ½ Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 86 K. 105/95 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41. zur Einsicht aus.

Berlin, den 27. November 1895.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 86.

[51808]

In Sachen des Kaufmanns Emanuel v. Vaerne⸗ wyk zu Hameln, vertreten durch den Rechtsanwalt Gerbracht daselbst, Klägers, gegen den Gemeinde⸗ bäcker Friedrich Jago in Dölme, Beklagten, wegen Forderung, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme der dem Beklagten gehörigen, nachfolgend bezeichneten Grundstücke:

1) des Ackerstücks auf dem Kolberge, Brachfeld, 4. Wanne, Nr. 23 zu 1 ha 17 a 78 qm,

2) des Ackerstücks daselbst Nr. 43 zu 41 a 69 qm, des Ackerstücks daselbst Nr. 52 a. zu 1 ha 66 a 77 qm, 4) des Ackerstücks daselbst Nr. 51 zu 1 ha 42

qm, 5) des Ackerstücks daselbst Nr. 52 b. zu 50 a 3 gm zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschlu vom 5 November cr. verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche am 8. November cr. erfolgt ist, Termin zur Zwangsversteigerung auf den 11. April 1896, Nachmittags 4 Uhr, in der Albrecht'schen Gastwirthschaft zu Dölme angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypotheken⸗ briefe zu überreichen haben. Holzminden, den 21. November 1895. r. Herzogliches Amtsgericht. Schönemann.

[38930] Bekanntmachung. 8

Auf Antrag

1) des hiesigen Rechtsanwalts Dr. jur. Otto Meier in Vollmacht:

I. der Carola Jacoba Alberta Appelt hierselbst,

2) der hiesigen Rechtsanwalte Dris. jur. J. Wolffson, A. Wolffson, O. Dehn und Max Schramm in Vollmacht:

II. des Kaufmanns P. Bergen (Norwegen) ist das gesetzliche Mortifikationsverfahren über:

ad I. die Obligationen der 3 % Hamburger Staats⸗ Prämien⸗Anleihe von 1866, und zwar: 1) Serie 2594 Nr. 18, PW1 450 14 und ““ nebst Talons und Kupons von 1884 bis 1896 einschließlich; ad. II. die Obligationen der Hamburger Staats⸗ Prämien⸗Anleihe von 1846: 1 Serie 625 Nr. 31 203, eingeleitet und die vorläufige Zahlungssuspension mit Ausnahme der Talons und Kupons bei der Finanz⸗Deputation verfügt worden, was hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird. Hamburg, den 10. März 1894. Das Amtsgericht Hamburg. Abtheilung für 2 (gez.) Tesdorpf Dr. Beglaubist: Ude, Gerichtsschreibergehilfe.

[51818) Aufgebot.

Der Rechtsanwalt Albert Neukirchner zu Tarno⸗ witz O.⸗S. als Vertreter der verwittweten Frau Wein⸗Großkaufmann Ottilie Sedlachzek daselbst, hat

Stamer Steineger in

das Aufgebot der angeblich verloren gegangenen 3 ½ prozentigen Oberschlesischen Eisenbahn⸗Prioritäts⸗ Aktie über 100 Thlr. = 300 Litt. B. Nr. 2266, d. d. Breslau, den 1. Juli 1846, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 12. Januar 1897, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Schweid⸗ nitzer⸗Stadtgraben Nr. 4, Zimmer Nr. 89 im II. Stock anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird. Breslau, den 29. November 1895. önigliches Amtsgericht.

[51810] 8

Von Herrn Rentner Oskar Reinhard Merzdorf in Niederlößnitz u. Gen. ist das Aufgebotsverfabren zur Kraftloserklärung der 3 ½ % Kreditbriefe des land⸗ wirthschaftlichen Kreditvereins im Königreiche Sachsen Serie IX. A. Litt. B. Nr. 84 und 85 über je 1000 hier anhängig gemacht worden.

Dresden, am 29. November 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung Ic. Heßler.

[5181332 Aufgebot. 1

Der zum außergerichtlichen Auktionator bestellte Bautechniker Johann Bac zu Dinslaken hat die Rückgabe der bei der Königlichen Regierungshaupt⸗ kasse hier hinterlegten Kaution von 900 beantragt. Diejenigen Personen, welche aus der Geschäftsführung des ꝛc. Bac gegen denselben Ansprüche herleiten, welche aus dieser Kaution zu decken wären, werden aufgefordert, ihre Rechte spätestens in dem auf den 22. Juni 1896, Vormittags 11 Uhr, an der Gerichtsstelle hier, Kaiser⸗Wilhelmstraße 12, Zim⸗ mer 18, anberaumten Aufgebotstermine anzumelden, widrigenfalls die Ansprüche durch Urtheil ausgeschlosse werden. 8 8

Düsseldorf, den 30. November 1895.

Königliches Amtsgericht.

[51811] Bekanntmachung. . Nachstehende Sparkassenquittungsbücher der städti⸗ schen Sparkasse zu Bernstadt i. Schl.:

1) Nr. 6349 über 102 71 ₰, ausgestellt auf den Namen „Juliane Sebisch in Woilsdorf“,

2) Nr. 7724 über 83,43 ℳ, ausgestellt auf den Namen „Wilhelm Richter zu Oels“

sind angeblich durch Zufall abhanden gekommen und sollen auf Antrag der betreffenden Gläubiger für kraftlos erklärt werden. Es werden deshalb die etwaigen Inhaber der genannten Sparkassenbücher aufgefordert, pätestens im Aufgebotstermine am 23. Juni 1896, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte ihre Rechte anzumelden und die Sparkassenbücher vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung derselben erfolgen wird.

Bernstadt, den 28. November 1895.

Königliches Amtsgericht. [51817 Bekaunntmachung.

Auf den Antrag des Auszüglers Carl Wloch zu Strehlitz III wird der Inhaber des angeblich ver⸗ loren gegangenen Sparkassenbuchs der Kreissparkasse zu Namslau Nr. 617 über 639 33 ₰ℳ, ausgestellt für den Auszügler Carl Wloch zu Strehlitz III, aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 27. Juni 1896, Vormittags 10 Uhr, im Zimmer Nr. 14 des hiesigen Gerichtsgebäudes seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzu⸗ legen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos erklärt werden wird.

Namslau, den 28. November 1895.

Königliches Amtsgericht.

[51816] Aufgebot. Das Sparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Thorn Nr. 18 145 über 51,94 ℳ, lautend auf die Namen Thekla und Martha Noetzel, ist angeblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des Vor⸗ mundes der Eigenthümer, nämlich des Eigenthümers Leopold Wehrmeister aus Mocker, amortisiert werden. Es wird daher der Inhaber des Buches aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine, den 27. Juni 1896, Vormittags 11 Uhr, bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte, 83489 Nr. 4, seine Rechte an⸗ zumelden und dort das Buch vorzulegen, widrigen⸗ falls die Kraftloserklärung desselben erfolgen wird.

Thorn, den 25. November 1895.

Königliches Amtsgericht. [47211] Aufgebot.

Auf Antrag des Häuslers Johann Wilczek zu Dakowy suche wird der Inhaber des angeblich ge⸗ stohlenen bezjiehungsweise abhanden gekommenen eigenen Wechsels, de dato Dakowy suche, den 13. Mai 1894, über 120 ℳ, zahlbar am 13. Mai 1895, ausgestellt von dem Wirth Ignatz Pawicki zu Dakowy suche an die Ordre des Häuslers Johann Wilczek (Antragstellers), hierdurch aufgefordert, seine Rechte auf diesen Wechsel spätestens im Auf⸗ gebotstermin, den 17. Juni 1896, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht Zimmer Nr. 10) anzumelden und den Wechsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung desselben er⸗ folgen wird.

Grätz, den 29. Oktober 1895.

Königliches Amtsgericht.

[51800] Oeffentliche Ladung.

Die Wittwe Tillmann Engelbert, Katharina, geb. Reintgen, zu Oelinghoven, beansprucht in Gemein⸗ schaft mit dem Fabrikarbeiter Wilhelm Reintgen zu Essen das Eigenthum an der Parzelle Flur 12 Nr. 360 der Gemarkung Oelinghoven.

Die Eheleute Peter Hovenbitzer II., Tagelöhner, und Gertrud, geb. Schild, zu Oelinghoven bean⸗ spruchen das Eigenthum an der Parzelle Flur 13 Nr. 117 derselben Gemarkung.

Beide Parzellen sind katastriert unter Artikel 70. auf den Namen des am 15. März 1871 verstorbenen Ackerers Michael Becker zu Oelinghoven, dessen unbekannten Erben weriden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche an den genannten Parzellen spätestens in dem auf Mittwoch, den 15. Januar 1896, Vormittags 10 Uhr, im hiesigen Amtsgerichts⸗ gebäude, Zimmer Nr. 4, anberaumten Termine

geltend zu machen, widrigenfalls die obengenannten Personen als Eigenthümer der von ihnen in An⸗ srruch genommenen Parzellen ins Grundbuch ein⸗ getragen werden. 8 Hennef, den 31. Oktober 1895. Königliches Amtsgericht IIc. (gez.) Dr. Becker. Bezlaubigt: (L. S.) Just, Aktuar, als Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts.

[51864] Bekanntmachung.

Das Eigenthum des Grundstücks Grundbuchblatt Nr. 20 Kaldaun, dessen Besitztitel gegenwärtig für den Héusler Leopold Jurtzik zu Kaldaun berichtigt ist, sol für die Gärtner Johann und Josefa Jurtzik’chen Eheleute aus Kaldaun und für die Häusler Alois und Marianna Jurtzik'schen Eheleute aus Kaldaun eingetragen werden, und zwar sollen die ersteren beiden als Eigenthümer der Parzelle Karten⸗ blatt 1, Flächenabschnitt Nr. 266/48, links an der Chaussee nach Branitz gelegen, die letzteren beiden dagegen als Eigenthümer der Parzellen Kartenblatt Nr. 193/48 und 194/48, an der Branitzer Straße gelegen, eingetragen werden.

Auf Antrag der Johann und Alois Jurtzik'schen Eheleute werden deshalb

1) alle ihrer Existenz nach unbekannten Eigen⸗ thumsprätendenten aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte auf das Grundstück Nr. 20 Kaldaun spätestens im Aufgebotstermine am 5. Februar 1896, Vormittags 11 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 16, anzumelden, widrigenfalls sie mit ihren etwaigen Realansprüchen auf das Grundstück ausgeschlossen werden und ihnen ein ewiges Stillschweigen auferlegt werden wird.

2) Die ihrem Aufenthalt nach unbekannten Eigen⸗ thumsprätendenten, nämlich die Töchter des jetzt eingetragenen Eigenthümers Leopold Jurtzik, Vor⸗ namens Victoria, Caroline und Theresia, aufgefordert, spätestens in demselben Termine und bei demselben Gericht ihre Ansprüche und Rechte auf das Grund⸗ stück anzumelden und ihr etwaiges Widerspruchsrecht gegen die beabsichtigte Besitztitelberichtigung zu be⸗ scheinigen, widrigenfalls die Eintragung des Eigen⸗ thums für die Johann und Alois Jurtzik'schen Ehe⸗ leute erfolgen wird und ihnen nur überlassen bleibt, ihre Ansprüche in einem besonderen Prozesse zu ver⸗ folgen.

Leobschütz, den 22. November 1895.

Königliches Amtsgericht.

[51863] Oeffentliche Ladung.

Bei den Verhandlungen, betreffend die Anlegung des Grundbuchs für die zum Amtsgerichtsbezirk Waldbröl gehörige Katastergemeinde Rosbach, haben

1) der Schmied Karl Steinhauer jun. von Rosbach,

2) die Wittwe Wilhelm Lindenpütz, Katharina,

geb. Rödder, zu Loch, der Anstreicher Heinrich Müller zu Rosbach, die geschäftslose Lina Müller zu Rosbach, der Ackerer Wilhelm Kindchen zu Wardenbach, die Wittwe Adam Krämer, Katharina, geb. Kindchen, daselbst, der Gerber Friedrich Nosbach zu Seifen das Eigenthum an den unter Artikel 603 auf den Namen des Maurers Wilhelm Weyer in Rosbach eingetragenen Grundstücke Flur 3 Nr. 171, In den Wardenbachswiesen, Wiese, 1 a 63 m groß, Flur 4 Nr. 376/127, Hinterm Häuserthal, Holz, 8 a 90 m groß, Nr. 168, Auf'm großen Hohn, Holz, 13 a m groß, Flur 4 Nr. 212, Im Herchersiefen, Holz, 9 a 97 m groß,

Flur 5 Nr. 65, Auf dem Beiersfelde, Acker, 7 a

12 m groß,

Flur 6 Nr. 506/47, Am Eichholz, Holz, 5 a

77 m groß, in Anspruch genommen.

Der Artikelinhaber hat nicht ermittelt werden können.

Gemäß § 58 Abs. 2 des Gesetzes vom 12. April 1888 werden daher der Artikelinhaber bezw. die ihrem Namen und Aufenthaltsort nach unbekannten Erben desselben hiermit öffentlich zu dem auf den 15. Januar 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht anberaumten Termin geladen mit der Aufforderung, ihre etwaigen Ansprüche an obigen Parzellen spätestens in obigem Termine geltend zu machen, widrigenfalls ohne Ein⸗ willigung der Geladenen die obenbezeichneten Per⸗ sonen als Eigenthümer eingetragen werden.

Waldbröl, den 26. November 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung IV.

[51815] Ediktalladung.

Der unbekannt wo abwesende Adam Müller von Oberursel, geboren den 23. Oktober 1825, Schuhmacher, wird hiermit aufgefordert, sich inner⸗ halb dreier Monate nach dem Erscheinen dieser Ediktalladung in den öffentlichen Blättern hei dem unterzeichneten Gericht zu melden, widrigenfalls er für todt erklärt wird und sein gegenwärtiges Ver⸗ mögen, sowie alle ihm künftig noch anfallenden Erb⸗ schaften gemäß Edikt vom 21. Mai 1881 § 3 und § 9 seinen nächsten Erben ohne Kautionsleistung verabfolgt werden.

Homburg v. d. H., 26. November 1895. Königliches Amtsgericht. III.

[51812] Aufgebot.

Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, Konzipienten Jäckel in Lauban werden die unbekannten Erben des am 1. August 1894 zu Kerzdorf verstorbenen Bürstenmachers Ernst August Enders aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin den 17. Oktober 1896, Vormittags 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den ungefähr 30 000 betragenden Nachlaß bei dem unterzeichneten Gerichte Zimmer Nr. 4 anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß werden ausge⸗ schlossen und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimierenden Erben, in Ermangelung desselben aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe aber alle Verfügungen des Erbschafts⸗

besitzers anzuerkennen schuldig, von demselben weder noch Ersatz der Nutzungen zu

fordern berechtigt ist, sich vielmehr mit der Heraus⸗ gabe des noch Vorhandenen begnügen muß. Lauban, den 22. November 1895. Königliches Amtsgericht.

[51740] Oeffentliche Bekanntmachung.

Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß ge⸗ bracht, daß der am 12. November 1895 hier ver⸗ storbene Eisenbahnarbeiter August Friedrich Ferdinand Krüger in seinem am 26. November 1895 er⸗ öffneten Testament vom 8. Oktober 1895 die unver⸗ ehelichte Rosalie Krüger, zuletzt hier, Grenzstraße Nr. 19 wohnhaft, bedacht hat.

Berlin, den 26. November 1895.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 95.

[51865) Verschollenheitsverfahren. 3 Nr. 13 074. Nachdem die diesseizige Aufforderung vom 15. November 1894, Nr. 13 047, ohne Erfolg geblieben ist, wird die vermigzte Ehefrau Michael Brand, geborene Faißt, von Leiselheim für ver⸗ schollen erklärt. Breisach, 27. November 1895. Gr. Bad. Amtsgericht. Der Gr. Gerichtsschreiber: Weiser.

[51696] Bekaunntmachung

Durch Ausschlußurtheil vom 26. d. M. ist die von der Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft Ger⸗ mania hier unterm 30. April 1886 für den Land⸗ wirth Carl Georg Roese zu Murzinowo⸗Borowo ausgestellte Police Nr. 360 665 über 3000 für kraftlos erklärt.

Stettin, den 28. November 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI.

[51695] Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil vom 26. d. M. ist der von der Lebensversicherungs⸗Aktiengesellschaft Ger⸗ manis hier unterm 22. Oktober 1889 für die Frau Friederike Fabisch, geb. Kobylinski, ausgestellte Depositalschein zur Police Nr. 334 416 über 1600 für kraftlos erklärt.

Stettin, den 28. November 1895.

Königliches Amtsgericht. Abtheilung XI. [51689) Im Namen des Königs! Verkündet am 22. November 18905.

Referendar Ploeger, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Auktionskommissars Schlich⸗ ting von hier als Testamentsvollstrecker des Pfarrers Mönnig zu Westönnen erkennt das Koönigliche Amtsgericht zu Werl für Recht:

Das Svparkassenbuch der Sparkasse zu Werl Nr. 13 798 de 6571 93 Einlagen für den Pfarrfonds zu Westönnen wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Verfahrens werden dem Antrag⸗ steller zur Last gelegt. 8

Königliches Amtsgericht.

8

[51694]

„Auf Antrag der Frau Johanna Golz zu Zerniki ist durch Ausschlußurtheil vom 14. November 1895 Aktenzeichen F. 7/95 der am 3. Oktober 1882 gebildete Hypothekenbrief zu der Post 24 Abthei⸗ lung III Grundbuchblatt 13 Zerniki von 4500 Restkaufgeld der Adam Urbanowski'schen Eheleute zu Czeszewo, umgeschrieben auf de la Pouffardiere, für kraftlos erklärt.

Königliches Amtsgericht zu Wongrowitz.

[51897850) „Durch Ausschlußurtheil vom 27. November 1895 ist der Grundschuldbrief über die im Grundbuch von Mottgers Art. 241 in Abth. III Nr. 3 eingetragene Grundschuld von 500 mit 5 % Zinsen seit 20. Juli 1887, für die Ehefrau des Bauers Nico⸗ laus Sperzel, Anna Margarethe, geb. Herold, von Mottgers, für kraftlos erklärt worden. Schwarzenfels, am 27. November 1895. Königliches Amtsgericht.

[51690] Bekanntmachung.

Durch das am 27. November 1895 verkündete Ausschlußurtheil ist die Hypothekenurkunde, welche gebildet ist über die im Grundbuche von Rees Band III Blatt 148 Abtheilung III Nr. 6 ein⸗ getragene Post von 300 Darlehnsforderung der Katharina Passen zu Rees, nebst Zinsen zu 5 % vom 29. Dezember 1874 gegen sechsmonatliche Kündigung auf Grund der Eintragungsbewilligung vom ge⸗ nannten Tage eingetragen am 25. F für kraftlos erklärt. 8G

Rees, den 27. November 18905.

Königliches Amtsgerich

[516977 Bekanntmachung.

Durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ gerichts zu Grottkau vom 28. November 1895 ist das Hypothekeninstrument über das auf den Grund⸗ buchblättern Nr. 20 Droitzdorf Abtheilung III Nr. 5 und Nr. 340, Grottkauer Aecker, Abtheilung III Nr. 3 für den Lehrer Martin Hoheisel in Grottkau ein⸗ getragene, mit 5 % verzinsliche Darlehn von 200 Thaler, und zwar bestehend in der Schuld urkunde vom 3. Juni 1861 und den beiden Hypo⸗ thekenbuchsauszügen vom 10. Juni 1861 für kraftlos erklärt worden.

Grottkau, den 28. November 1895.

Königliches Amtsgericht.

[51867] Im Namen des Königs!

Verkündet am 27. November 1895.

Br. Wendorf, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Privatiers, früheren Grob bäckers L. Lorenzen in Flensburg, erkennt das König liche Amtsgericht, Abtheilung II, Flensburg, durch den Amtsgerichts⸗Rath Brinkmann für Recht: Die von dem Schuhmachermeister Christian Schilling in Flensburg am 21. September 1872 an ihn über 200 Thlr. preuß. Kur. gleich 600 aus⸗ gestellte Obligation, aus welcher eine Hypothek in dieser Höhe auf dem Schilling'schen Grundstück im Grundbuche von Flensburg Band 55 Blatt 1643 unter Nr. 5 der III. Abtheilung für L. Lorenzen eingetragen steht, wird für kraftlos erklärt. (gez.) Brinkmann.

Veröffentlicht: Br. Wendorf, als Gerichtsschreiber.