Württemberg.
Die Kammer der Abgeordneten hat gestern nach einer Vertagung von fünf Monaten ihre Sitzungen wieder
aufgenommen. 111““ Mecklenburg⸗SEchwerim. Aus Cannes vom 3. d. M. wird den „Meckl. Nachr.“ gemeldet, daß in dem Befinden Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs eine wesentliche Veränderung nicht eingetreten sei. Die asthmatischen Beschwerden beständen fort und hätten
sich in den letzten Tagen von neuem verstärkt.
Reuß j. L. Der Landtag hat gestern den Antrag auf Strafverfolgung des Verlegers und Druckers des sozialdemokratischen Wahlflug⸗ blatts wegen Beleidigung des Landtags ohne Debatte ab⸗ gelehnt.
Anläßlich des Festes des 3. Bataillons des 76. Infan⸗ terie⸗Regiments zur Erinnerung an die Kämpfe bei Loigny⸗Poupry waren in Lübeck Stadt und Hafen gestern festlich beflaggt. Vormittags fand eine Parade der jetzigen
nd ehemaligen 76er vor dem Senat und dem General⸗Obersgen Grafen von Waldersee statt. Bei dem vom Senat gegebenen Festmahl überreichte der Senat dem Offizierkorps eine Stiftung von 10 000 ℳ Abends fanden verschiedene Festlichkeiten statt.
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Deßsterreich⸗Ungarn.
Der Kaiser hat den Sektions⸗Chef im Reichs⸗Finanz⸗ Ministerium, Geheimen Rath Jansekowitsch, zum Gouverneur der Landesbank für Bosnien und die Herzegowina ernannt.
Der Budgetausschuß des österreichischen Ab⸗ geordnetenhauses nahm gestern einstimmig die Resolutionen an, durch welche die Regierung aufgefordert wird, bei der Ein⸗ bringung des Staatsvoranschlags im nächsten Jahre Vorschläge betrefks der Verwendung der Ueberschüsse des Vorjahres zu machen und eine Reform der Kassen⸗Verwaltung durch Zuziehung der Postsparkasse oder durch ein Uebereinkommen mit den Banken zu bewerkstelligen. Der Finanz⸗Minister Dr. von Bilinski erklärte im Laufe der Debatte, als Banquier des Staats komme nicht die Postsparkasse, sondern die gemeinsame Zettelbank in Betracht. Eine Ueberweisung der Kassenvorschüsse an diese seitens beider Staaten würde der Bank eine rationelle Zinsfußpolitik ermög⸗ lichen; dies könne jedoch nur gelegentlich der Ausgleichsverhand⸗
lungen geregelt werden, auch könne vor der Durchführung der Valutareform die Frage der Kassenüberschüsse nicht endgültig gelöst werden. Die Kassenüberschüsse seien entstanden durch die außerordentlich vorsichtige Budgetierung; sollte das Haus eine minder vorsichtige Budgetierungspraxis wünschen, so müsse damit die Tilgung der Etaatsschuld Hand in Hand gehen. Der Minister⸗ Präsident Graf Badeni erklärte im aufe ger Debatte über die Moldauregulierung, das Projekt, betreffend die Kanalisierung der Moldau und der Elbe, liege dem Ministerium vor; die Prü⸗
fung desselben sei bereits vorgeschritten. Schließlich genehmigte der Ausschuß das Finanzgesetz für 1896, nach welchem hie Staatsausgaben auf 662 817 082 Fl., die Einnahmen auf 663 752 808 Fl. veranschlagt werden. Der Ueberschuß “ somit 935 726 Fl.
er Polenklub beauftragte nach längerer Debatte über die überhandnehmende Auswanderung aus Galizien nach Amerika eine Kommission von sechs Mitgliedern mit der Aus⸗ arbeitung eines dem Reichsrath vorzulegenden Gesetzent⸗ wurfes über die Auswanderung.
Bei den gestern in Prag vorgenommenen ’ zum Gemeinderath wurden drei Altczechen und ein e gewählt. Das Stadtverordneten⸗Kollegium besteht nunmehr aus 41 Jungczechen und 49 Altczechen.
Das ungarische Unterhaus bewilligte gestern nach mehr⸗ stündiger Debatte ein dreimonatiges Budget⸗Provisorium nachdem die Regierung die Versicherung gegeben hatte, vor Ablauf dieser Frist den Reichstag nicht aufzulösen.
Großbritannien und Irland.
Der Feldmarschall Lord Roberts hielt gestern in Dublin einen Vortrag über die Fragen in Ost⸗Asien; er führte dabei aus, daß der Wechsel in der Stellung Japans bezw. Chinas voraussichtlich weitreichende Veränderungen herbei⸗ führen werde. Wenn England seine Handelsübermacht im Osten aufrechterhalten wolle, müsse es auf Ereignisse selbst noch überraschenderer Art vorbereitet sein, als die der letzt⸗ verflossenen Monate gewesen seien. Wolle England seine Stelle unter den Mächten aufrechterhalten und seine auswärtigen Besitzungen behalten, so müsse es Herrin der Meere 88 und ein gut ausgebildetes, wohl organisiertes Heer haben, das bereit sei, hingeschickt zu werden, wo immer die Anwesenheit britischer Truppen erforderlich sei.
Italien.
Die Deputirtenkammer begann gestern die Berathung über die Umwandlung der vier Königlichen Verordnungen vom 6. November 1894 in ein Gesetz. Diese Verordnungen betreffen Abänderungen der Gesetze über die Organisation der Armee, die territoriale Abgrenzung der Aushebung, die Besoldungen und die dauernden Löhnungen. Der Kriegs⸗Minister erklärte gegenüber der Ansicht der Kommission, die vorgenannten Dekrete enthielten noch keine Anbahnung der territorialen Rekrutierung.
Der Deputirte Bovio hat gestern bei dem Kammer⸗ Präsidium einen Initiativantrag eingebracht, wonach die Zahl der Bischöfe verringert und die „menses episcopales“, welche allmählich durch den Tod der Bischöfe wegfallen würden, an den armen Klerus vertheilt werden sollen.
Der Papst empfing gestern den Großherzog von Sachsen. Der Empfang dauerte etwa eine halbe Stuͤnde. 8
Dem „Osservatore Romano“ zufolge sandte der Papst nach Empfang der Nachricht von den gegen die Armenier in Anatolien verübten Gewaltthaten die Summe von 50 000 Lire an den Patriarchen Azarjan als Unterstützung für die
amilien der Opfer. In einem Schreiben an den Kardinal⸗
taatssekretäar Rampolla hat der Patriarch der Dank⸗ barkeit der Armenier für diese Gabe des Papstes Ausdruck verliehen.
Türkei. Die eine der für die kleinasiatischen Provinzen be⸗ stimmten Kommissionen ist, wie „W. T. B.“ aus Konstan⸗ tinopel erfährt, in Erzerum, die andere in Kharput ein⸗
getroffen; die 85 die europäischen Provinzen bestimmte Kommission wird sich morgen nach Salonichi begeben. Ueber die ihnen 5* Instruktionen verlaute, daß ge beauftragt seien, über den Zustand der Verwaltung sowie über das Finanzwesen zu berichten und die erforderlichen Verbesserungen im einzelnen vorzuschlagen.
Die Verhandlungen mit den Aufständischen in Zeitun sind ohne Ergebniß geblieben und die Operationen gegen dieselben wieder aufgenommen worden.
Das „Reuter’sche Bureau“ berichtet, nach einer Meldung aus Cesarea habe dort am 30. November das falsche Ge⸗ rücht, daß ein Angriff der Armenier auf die Mohamedaner bevorstehe, Unruhen hervorgerufen. Es herrsche daselbst eine große Panik. Die Läden der Armenier seien ge⸗ schlossen. Nach bisheriger Feststellung seien 60 Armenier ge⸗ tödtet worden. Auch aus Aleppo werde berichtet, daß dort ein ganz leeres und falsches Gerücht eine Panik hervor⸗ habe; die Christen lebten dermaßen in Furcht vor
reessen, daß sie bei dem geringsten Alarm ihre Läden schlössen und in den Höfen ihrer Häuser Schutz suchten. Aus Kharput werde gemeldet, der österreichische Unterthan Petrovits, Ober⸗ buchhalter der Tabacksregie, sei auf einer Reise in dem dortigen Bezirk ermordet worden. v
“X“
Die gestern seitens des ersten Wahlkörpers vorgenommenen Wahlen zum Senat haben für die Regierung ein glänzendes Resultat ergeben, obwohl die Opposition selbir zugiebt, daß die Wahlfreiheit vollkommen unbeschränkt war. Die Ministeriellen er⸗ hielten von 60 Sitzen 57; ein einziger Oppositioneller wurde gewählt. Zwei Stichwahlen sind erforderlich, davon eine in Galatz zwischen den liberalen Kandidaten. Der hemralige Minister⸗Präsident Catargi und der Minister⸗Präsident Sturdza wurden dreimal, der Justiz⸗Minister Statescu zweimal gewählt. Die ehemaligen Minister Carp, Alexander Lahovary und Marghiloman unterlagen mit kleinen Minoritäten gegenüber Catargi.
Serbien.
Die Skupschtina hat eine Vorlage angenommen, durch welche einer Aktiengesellschaft das Privilegium zur Gründung eines Zentralviehhofs in Belgrad verliehen wird. Durch diesen soll der ganze serbische Viehexport und Viehhandel konzentriert werden. Der Viehhof wird mit allen modernen, gesundheitspolizeilichen Vorkehrungen versehen und unter staatliche Aufsicht gestellt werden.
Bulgarien. 8
Der gestern erschienene Bericht der parlamentarischen Untersuchungskommission über das Regierungs⸗ system Stambulow's zieht, wie die „Agence Balcanique“ mittheilt, unter anderen folgende Schlüsse: Von dem Beginn seiner Regierungsthätigkeit an habe Stambulow die Freiheit durch Handlungen der Gewaltthätigkeit, Verhaftung von Oppositionellen ꝛc. verletzt. Versammlungen seien oft nur dann von ihm gestattet worden, wenn ihre Ten⸗ denz eine der Regierung günstige gewesen sei. Die Regie⸗ rung habe systematisch den auf das Briefgeheimniß be⸗ züglichen Artikel der Verfassung und in tausenden von Fällen die Unantastbarkeit der Person und des Domizils verletzt. Unter dem Vorwande der Verfolgung des Brigantenthums habe in dem Budget ein Posten für die Organisation eines geheimen Polizeidienstes figuriert, aus welchem Stam⸗ bulow zahlreiche Spione, darunter auch Frauen, be⸗ zahlt habe. Die Kommission sei der Ansicht, daß die bezüglicen Summen als illegale Ausgaben des fruͤheren Regimes zu betrachten seien. Der Bericht rügt das ungesetzliche und verfassungswidrige Vorgehen gegen⸗ über der Presse, ferner die gegen die Synode gerichtete Verfolgung und den von der Regierung gegen den Metropoliten Clement angestrengten Prozeß und spricht weiter von mili⸗ tärischen Aktionen aus Wahlmotiven. Bei der Lieferung von 70 Millionen Manlicherpatronen durch die Firma Roth erblickt der Bericht in dem Umstande, daß Roth die Lieferung er⸗ halten habe, trotzdem die Konkurrenten bessere Preise an⸗ geboten hätten, und eine große der gelieferten Patronen minderwerthiger Qualität gewesen sei, einen Beweis dafür, daß die Regierung von denselben Motiven wie früher bei der Herstellung der Eisenbahnlinien Stambuli —Burgas und Sofia — Pernik geleitet worden sei. Die Herstellung dieser Eisenbahnlinien im eigenen Betriebe habe dem Staat einen Schaden von mehreren Millionen verursacht. Auch bei der Lieferung von 146000 Manlichergewehren durch die Steyerische Fabrik hätten schwere Unterschleife stattgefunden. Die e sei zu höheren als den von der österreichisch⸗ ungarischen Regierung gezahlten Preisen erfolgt und brc der Zurückweisung durch die Kommissionen in Budape sowie durch die bulgarische Uebernahmekommission von der Regierung angenommen worden, wobei sich der Bericht auf die Aussagen dreier Offiziere stützt. Bezüglich der Lieferungen von Artilleriematerial durch die Firma Krupp in Essen, welche von 1888 bis 1893 17 Millionen betragen hätten, fand die Kommission kein ausgesprochenes Anzeichen eines Mißbrauchs; sie konstatiert jedoch viel höhere Preise bei den späteren Liefe⸗ rungen als bei den früheren und als die von der Fabrik an⸗ gegebenen Preise, wodurch dem Staat ein Schaden von zwei bis drei Millionen entstanden sei. Der Bericht führt noch verschiedene andere Mißbräuche in Geldsachen auf und hebt hervor, daß Stambulow und Grekow nach dem Sturze des Kabinets aus der Nationalbank den übrig gebliebenen Rest von 240 000 Fr. der dort hinterlegten Gesammtsumme geheimer Fonds als persönliches Eigenthum entnommen hätten. Der Bericht führt ferner 80 der Kommission überwiesene Klagen wegen ungesetzlicher Verhaftung und Mißhandlung sowie in einzelnen — wegen E1151 an und be⸗ antragt, alle hierauf bezüglichen Dokumente der Staatsanwalt⸗ schaft zur Verfolgung der Schuldigen zu übergeben. Die Kommission fordert die Sobranje auf, die ehemaligen Minister Tontschew, Salabaschew, Grekow, Zivkow, Savow, Stransky, Slawkow und Petkow in Anklagezustand zu versetzen, sowie gegen die Erben Stambulow's und Mutkurow's im Wege des Zivilprozesses vorzugehen. Die Kommission konstatiert auch, daß das Regime der Tyrannei, welches unter Stambulow seinen Gipfel erreicht habe, bereits unter der Amtsführung Radoslavow's begonnen habe.
1 Amerika. Im Senat brachte, nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Washington, Hoar gestern eine Resolution ein, welche den Präsidenten in einem kraftvollen Vorgehen zum Schutze und zur Hilfe für die Amerikaner in der Türkei unter⸗
stützen zu wollen erklärt und sich auch dafür ausspricht, daß der Präsident die Türkei von der Entrüstung der Amerikaner über die an Christen Unbilden in Kenntniß setze
merika die Fortsetzung des verübten
und ihr mittheile, daß Unrechts mit großer Sorge betrachte. einem Ausschuß überwiesen.
. Die der populistischen Partei angehörigen Senatoren hielten am Dienstag eine Versammlung ab, in der sie be⸗ schlossen, sowohl gegen die Demokraten, als auch gegen die Den Republikanern wird, Senatoren von Utah, eine
Republikaner zusammenzustehen. selbst nach dem Hinzutreten der Stimme zur Mehrheit fehlen.
Das „Reutersche Bureau“ erfährt, die Antwort der
großbritannischen Regierung auf die Note der ameri
kanischen Regierung vom Juni d. J. bezüglich Venezuelas Der englische J. Pauncefote dürfte die⸗
sei direkt nach Washington gesandt worden. Botschafter in Washington Sir selbe in diesen Tagen erhalten.
Parlamentarische Nachrichten.
Ueber den Beginn der Reichstags ist bereits berichtet worden.
Im weiteren Verlauf derselben wurde der Abg. Spahn räsidenten ge⸗
Braun, Kr Merbach, von Normann und Pieschel wiedergewählt. Zu Quästoren ernannte der Präsident die Abgg. Rintelen und Placke.
mit 170 von 270 Stimmen zum Zweiten Vize⸗ wählt. Zu Schriftführern wurden die Abgg. Cegielski, Hermes, Krebs, Kropatscheck,
Damit war das Haus konstituiert.
Das Haus ehrte hierauf das Andenken der seit der letzten
Session verstorbenen Abgg. Conrad, Greiß und Neumann in der üblichen Weise und genehmigte sodann mehrere Anträge abgeordnete schweben, für die Dauer der Sessi
Nächste Sitzung: Montag 2 Uhr.
auf Einstellung von Strafverfolgungen, welche gegen Reichstags⸗
1u1“”
— Von den ebeh. hr von Margquards (nl.) und Dr. von Fuhs (nl.) ist im Reichstag nachstehender Antrag eingebracht worden:
Der Reichstag wolle beschließen: die Erwartung auszusprechen, daß bei der Ausarbeitung eines für das Deutsche Reich gemeinsamen Gesetzes, betreffend die Militär⸗Gerichtsverfassung und die Militär⸗ Strafprozeßordnung, die Grundsätze der Ständigkeit der Gerichte, sowie der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit des Hauptverfahrens zur Geltung gelangen, soweit nicht besondere militärdienstliche Interessen Ausnahmen nothwendig erscheinen lassen.
— Die Abgg. Dr. Hitze (Zentr.) und Dr. Lieber (Fentr.) haben im Reichstag folgenden Antrag eingebracht:
Der Reichstag wolle beschließen: die verbündeten Regierungen zu ersuchen, 1) die Durchführung der Bestimmungen der §§ 120 a bis 120 c, der Gewerbeordnung (betr. den Schutz von Gesundheit und Sittlichkeit) durch Anregung resp. Erlaß (§ 120 e der Gewerbeordnung) entsprechender Verordnungen mehr als bisher zu sichern; 2) die Aus⸗ dehnung der Bestimmungen der Gewerbeordnung, betreffend den Schutz der jugendlichen und weiblichen Arbeiter (§§ 135 bis 139 b), auf die Hausindustrie — unter besonderer Berücksichtigung der Wirkungen der Fabrikgesetzgebung auf die Vermehrung der Hausindustrie — durch Erhebungen wirksam vorzubereiten und anzuregen (§ 154 Abs. 4).
Nr. 48 der „Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts“, vom 27. November, hat folgenden Inhalt: Gesundheitsstand und Gang der Volkskrankheiten. — Zeitweilige Maßregeln gegen Cholera ꝛc. — Gesundheitszustand in Mähren, 1893. — Gesetzgebung u. s. w. (Deutsches Reich). Honig. — (Preußen, Reg.⸗Bez. Königsberg). Arzneimittel. — (Reg.⸗Bez. Köln). Desgl. — (Sachsen⸗Meiningen). Nahrungsmittel⸗Chemiker. — (BItalien). Butterhandel und Kunstbutterverkauf. — (Großbritannien). Schaf⸗ räude. — Gang der Thierseuchen in der Schweiz, 3. Vierteljahr. — Zeitweilige Maßregeln gegen Thierseuchen. (Deutsches Reich, Preuß. Reg.⸗Bez. Breslau, Osnabrück, Münster, Düsseldorf, Aachen, Ungarn, Schweden). — Verhandlungen von gesetzgebenden Körper⸗ schaften. (Deutsches Reich). Butter, Käse, Schmalz und Ersatzmittel. — Vermischtes. (Deutsches Reich). Bewegung der Bevölkerung, 1893. — Krankenversicherung der Arbeiter, 1893. — Unterscheidung der Fette, Preisausschreiben. — (Oesterreich. Steiermark. Tuberkulose. — (Belgien). Preisausschreiben der Akademie. — Geschenkliste. — Wochentabelle über die Sterbefälle in deutschen Orten mit 40 000 und mehr Einwohnern. — Desgl. in größeren Städten des Auslandes. — Erkrankungen in Krankenhäusern deutscher Großstädte. — Desgl. in deutschen Stadt⸗ und Landbezirken. — Witterung. — Beilage: Gerichtliche Entscheidungen zum Nahrungs⸗ mittelgesetz. (Wassersucht, Erkrankungen infolge von Trächtigkeit und des Gebärens, Verdauungskrankheiten, Lungenerkrankungen, andere innere Erkrankungen). 4
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Die Neuverpachtung einer Jagd, bevor das Vertrags⸗ verhältniß aus einem gültig geschlossenen älteren Pachtkontrakt seinen endgültigen Abschluß gefunden hat, ist, nach einem Urtheil des Ober⸗ Verwaltungsgerichts, I. Senats, vom 21. Mai 1895, unzulässig, der Gemeindevorsteher hat vielmehr bei dem Widerspruch des bis⸗ herigen Pächters gegen die Aufhebung des Vertrags vor einer Neu⸗ verpachtung die en des Rechtsverhältnisses dem Gericht zu überlassen. Ein Schöffe, welcher die unterschriftliche Voll⸗ ziehung eines vor dem gerichtlichen Austrage der Sache mit dem bisherigen Pächter abzuschließenden neuen Pacht⸗ vertrages ablehnt, ist deshalb nicht disziplinarisch zu be⸗ strafen. „Nach gleichmäßiger Rechtsprechung bedürfen die von den Gemeindebehörden der Landgemeinden geschlossenen Jagdpachtverträge zu ihrer Gültigkeit neben der Unterschrift des Gemeinde⸗Vorstehers auch derjenigen eines Schöffen. (Landgemeindeordnung vom 3. Juli 1891.) Bei fortgesetzter Verweigerung seiner Unterschrift setzt sich der betreffende Schöffe der disziplinarischen Ahndung seines Ver⸗ haltens wegen Ungehorsams aus, sofern nicht — worüber dem zur Entscheidung über die Disziplinarstrafe berufenen Verwaltungs⸗ richter die Prüfung vorbehalten bleibt — der Ungehorsam nach Beschaffenheit des Falls für gerechtfertigt oder doch entschuldigt erachtet werden darf. — Nach § 12 des Jagdpolizeigesetzes vom 7. März 1850 darf „die Verpachtung der Jagd bei Strafe der Nichtigkeit des Vertrags niemals an mehr als höchstens drei Personen gemeinschaftlich erfolgen.“ Diese Vorschrift steht auch der Neu⸗ verpachtung einer Jagd, bevor das Vertragsverhältniß aus einem gültig geschlossenen älteren Pachtkontrakt seinen endgültigen Abschluß gefunden hat, entgegen. Und gerade die Ausübung der Jagd von seiten mehrerer, ihr Recht auf verschiedene, nach einander geschlossene Verträge gründender Pächter ist ein polizeiwidriger Zustand, welchem die Jagdpolizeibehörde entgegenzutreten befugt ist, welcher die Anordnung eines Provisoriums nothwendig machen kann. Nun hat im vorliegenden Fall zwar der Gemeinde⸗Vorsteher den
Die Resolution wurde
gestrigen (2.) Sitzung des
aber nicht von se
älteren Pachtvertrag „gekündigt“ oder „aufgehoben“; daraus folgte
poach kost 2 die Gemeindebehörde zur Neuverpachtung berechtigendes Aufhören des älteren e.-eeen g Fehlte es an dem Einverständniß des ersten Pächters mit dem letzteren Erfolg, so blieb der Gemeindebehörde nichts übrig, als das desfallsige Aner⸗ kenntniß zu erzwingen, d. h. auf Aufhebung des Vertrags gerichtlich zu klagen ...“ C(I. 712.)
Statistik und Volkswirthschaft.
Das Ende November d. J. erschienene 4. Vierteljahrsheft zur Statistik des Deutschen Reichs giebt Nachweisungen über 19 verschiedene Gegenstände. An erster Stelle enthält das Heft die endgültigen Ergebnisse der Montan⸗Statistik für das Jahr 1894. Es folgen Beiträge zur Statistik der Preise: Großhandels⸗
Preise einiger Waaren in Hamburg (1871 — 1894), Börsenpreise von Kartoffeln (1885 — 1894) und Marktpreise von Kartoffeln und Butter
in 40 deutschen Städten (1885 — 1894). Auf Grund der Gewerbe⸗ Inspektionsberichte wird sodann der Umfang der Fabrikarbeit jugendlicher Personen und von Arbeiterinnen im Deutschen Reich für das Jahr 1894 geschildert. Sodann werden Nachweise über die überseeische Auswanderung (3. Vierteljahr 1895) und über die Schulbildung der im Ersatz⸗ jahr 1894/95 eingestellten Rekruten gegeben. Weiter enthält das Heft die Mittheilung der Hauptzahlen zur Kriminalstatistik für das Jahr 1894 in vorläufiger Feststellung und, nach Abdruck der bereits anderweit bekannt gegebenen vorläufigen Ergebnisse der Berufs⸗ und Gewerbezählung vom 14. Juni 1895, eine Dar⸗ stellung des Mühlenlagerverkehrs seit 1879. Den Taback be⸗ treffend, werden Anbau und Ernte im Erntejahr 1894/95 beschrieben und für den Tabackbau im Erntejahr 1895/96 vorläufige Nach⸗ weisungen gegeben. Aus der Steuer⸗Statistik werden das Etats⸗ jahr 1894/95 betreffende Angaben über Gewinnung und Besteuerung von Zucker, Salz und Bier gemacht und ferner auch Gewinnung und Handel von Stärkezucker während des Betriebsjahres vom 1. August 1894 bis 31. Juli 1895 geschildert. Wie in jedem Heft, findet sich sodann weiter eine vorläufige Mittheilung zur Konkurs⸗ Statistik, diesmal das 3. Vierteljahr 1895 betreffend, und an letzter Stelle werden die Saatenstands⸗ und vorläufigen Ernte⸗ Nachrichten für das Jahr 1895 gegeben.
Zum ersten Male in den Vierteljahrsheften werden außerdem zur deutschen Justiz⸗Statistik für das Jahr 1894 die Hauptzahlen der Prozeß⸗Statistik und einige wichtige Verhältnißberechnungen ver⸗ öffentlicht, welche bisher nur alle zwei Jahre in der deutschen Justiz⸗ Statistik zu finden waren, in Zukunft aber regelmäßig alljährlich in dem vierten Vierteljahrshefte in der Bearbeitung des Reichs⸗Justiz⸗ amts vom Kaiserlichen Statistischen Amt herausgegeben werden sollen.
Zur Arbeiterbewegung.
Aus Berlin berichtet die Berliner „Volks⸗Ztg.“ Die allge⸗ meine Lohnbewegung, welche von den Schneidern und Schneide⸗ rinnen der Konfektionsbranche für das nächste Frühjahr eplant wird, beschäftigte am Dienstag eine Versammlung der der Lokalorganisation angehörigen Schneider. Es wurde hier erklärt, daß man sich der Lohnbewegung nicht anschließe, da eine Aussicht auf Erfolg nicht vorhanden sei, wenn die Zentralorganisierten die Leitung der Bewegung übernehmen.
London wird dem „W. T. B.“ gemeldet: Die zustimmende Erklärung des früheren Attorney general Lord James, eine Kon⸗ ferenz zur Beilegung des Schiffsbauerausstandes zu leiten, hat allgemeine “ erregt. Die Konferenz wird am Dienstag
unst und Wissenschaft.
Die Festlichkeiten zum 80. Geburtstage Adolf Menzel’s nahmen, wie die „Nat.⸗Ztg.“ berichtet, gestern Abend ihren Anfang mit einem Bankett, das die Akademie der Künste zu Ehren des Altmeisters im reichgeschmückten Festsaal des Klubs ver⸗ anstaltete. Den Mittelpunkt der Dekoration bildete die jetzt in der Akademie⸗Ausstellung befindliche Büste Menzel's von Reinhold Begas. Erschienen waren etwa 60 Personen, Mitglieder beider Sektionen der Akademie. Den Ehren⸗ platz nahm der Gefeierte ein; ihm zur Seite w der Kurator, Minister der geistlichen zc. Angelegenheiten Dr. Bosse, der Präsident der Akademie, Geheime Regierungs⸗Rath, Professor Ende, der Ehren⸗ Präsident der Akademie, Professor Karl Becker, der Ober⸗Präsident von Goßler als Ehrenmitglied der Akademie, die Professoren Blumner, Geselschap. Joachim, Knaus und viele Andere, deren Namen in der Kunst den besten Klang besitzen. Die Reihe der Toaste eröffnete Staats⸗Minister DDr. Bosse mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser; Präsident Ende feierte Adolf Menzel. Die von Franz Skarbina gezeichnete Tischkarte fand in dem Maler Sal tzmann einen launigen Interpreten. Für die Musik⸗Sektion brachte das Quartett Joachim, Hausmann, Halir, Wirth dem Jubilar eine Huldigung dar. — Die große Medaille, welche die Akademie zu Ehren Adolf Menzel's stiftet, ist für den Meister in silberner be⸗ stimmt. Die Vorderseite trägt sein Profilbild, die Schrift darüber lautet: „Adolf Menzel zum 80. Geburtstage 1895“. Auf der Rückseite liest man: „Die Königliche Akademie der Künste. Berlin.“ Die Darstellung rechts hiervon zeigt eine von Lorbeerzweigen um⸗ wundene Säule mit Kapitäl; darauf sitzt eine Eule, die in den Krallen anscheinend eine Radiernadel hält; Palette und Pinsel sind durch ein Band an die Säule geschlungen. Die von Reinhold Begas geschaffene Medaille ruht in einem blauen Sammetetui, dessen Mitteltheil das Kunstwerk auf beiden Seiten frei erscheinen läßt.
Der 100. Geburtstag Thomas Carlyle's wurde gestern in Chelsea, ferner in Edinburg und in Carlyle's Geburtsort Ecele⸗ fechan (Schottland) festlich begangen. Seine Majestät der Deutsche Kaiser sandte, wie dem „W. T. B.“ emeldet wird, einen Kranz immergrüner Blumen, der auf Carlyle's Grab in Eccle⸗ fechan niedergelegt wurde.
Land⸗ und Forstwirthschaft. “
Im großen Sitzungssaal des Brandenburgischen Provinzial⸗ Ständehauses hierselbst trat gestern Nachmittag das Landes⸗ Oekonomie⸗Kollegium zu einer außerordentlichen Plenarversamm⸗ lung zusammen, um zu dem Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des Zuckersteu ergesetzes, Stellung zu nehmen. Der Sitzung wohnte Seine Majestät der Kaiser und König bei. Ferner waren zugegen der Staatssekretär des Reichsamts des Innern, Staats⸗ Minister Dr. von Boetticher, der Finanz⸗Minister Dr. Migquel, der Minister für Landwirthschaft ꝛc. Freiherr von Hammerstein und der Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts Graf von Posadowsky.
Die Verhandlungen eröffnete der ständige Präsident des Landes⸗ Oekonomie⸗Kollegiums, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath und Ministerial⸗Direktor Sterneberg mit einer an Seine Majestät gerichteten Ansprache, in welcher er im Namen des Kollegiums Seiner Majestät für die hohe Ehre des Erscheinens in der Versammlung unterthänigst dankte. In das hierauf von dem Präsi⸗ denten auf Seine Majestät ausgebrachte Hoch stimmte die Versamm⸗ lung begeistert ein. 1 1
Sodann wurde in die Tagesordnung eingetreten. Der Referent, Geheime Regierungs⸗Rath, Professor Dr. Maercker (Halle a. S.), befürwortete folgende Resolution: „Das Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium wolle beschließen: der Zuckerrübenbau ist für die deutsche Landwirthschaft um seines Ertrages willen und als Schule des intensiven Ackerbaues unentbehrlich. Es muß daher alles vermieden werden, was den Rüben⸗ bau zu gefährden oder die Zuckerfabrikation von der Landwirthschaft loszulösen geeignet ist. Ein Fortfallen der Exportprämien würde den Ruin der deutschen Zuckerfabrikation und damit des Rübenbaues
herbeiführen, wenn die konkurrierenden Staaten fortfahren, solche Prämien zu gewähren, während die deutsche Zuckerindustrie entwickelt genug ist, um bei einer allgemeinen Ab⸗ schaffung der Exportprämie ihre Stellung auf dem Weltmarkt selbständig behaupten zu können. Das Gesetz von 1891 beruht auf der Annahme, daß die anderen Staaten dem Beispiel Deutschlands in der Abschaffung der Prämien folgen würden. Das Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium hat gegen die Verfolgung dieses Zieles keine Einwendungen zu erheben, glaubt aber, daß dies Ziel schneller erreicht werden wird, wenn die konkurrierenden Staaten sehen, daß Deutschland entschlossen ist, seine Zuckerindustrie auch mit großen Opfern so lange zu schützen, wie noch Erxportprämien irgendwo gezahlt werden. Das Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium kann daher den Grundsätzen des in der Vorbereitung begriffenen Gesetzes so weit vollständig zustimmen, wie dasselbe ein Fort⸗ bestehen erhöhter Exportprämien für so lange vorsiebt, wie die konkurrierenden Staaten solche Prämien zahlen. Auch will das Landes⸗ Oekonomie⸗Kollegium dagegen keinen Widerspruch erheben, daß diese erhöhten Prämien durch eine Auflage auf die Fabrikation und den Konsum an Zucker aufgebracht werden sollen. Schließlich stimmt das Landes⸗Oekonomie⸗Kollegium auch dem Grundsatz zu, daß bei Erhöhung der Exportprämien durch ein System der Erschwerung der Ausdehnung der bestehenden und der Anlagen neuer Zuckerfabriken (Kontingentierung) einer Ueberprodnktion an Zucker entgegengearbeitet werden muß. Im einzelnen giebt das Landes⸗Oekonomie⸗ Kollegium folgende Punkte, als für den Erlaß des Gesetzes wichtig, der Erwägung anheim: 1) Das im Gesetze gewährte Kontingent stellt die äußerste Grenze dar, bei welcher die bestehenden Fabriken existenzfähig sind. Eine Herabsetzung des Kontingents darf daher nur beim Rückgange des Zuckervorjahrs erfolgen. 2) Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Maßregeln zur Erschwerung der Errichtung neuer Fabriken sind für diesen Zweck nicht genügend und bedürfen einer Verschärfung. 3) Die bestehenden, nicht nur die neu entstehenden Fabriken haben ein Anrecht auf eine im richtigen Verhältnisse zur Vermehrung des Zuckervorjahrs stehende Vergrößerung ihres Kon⸗ tingents. 4) Bei der Kontingentierung sind nicht nur die Interessen der Zuckerfabriken, sondern ebenso sehr auch diejenigen der rübenbauenden Landwirthe zu berücksichtigen. 5) Die Betriebs⸗ und Zuckersteuer ist bei einer eintretenden Einschränkung oder Abschaffung der Prämien entsprechend herabzusetzen. 6) Es sind Maßregeln zu treffen, um die Zusammenlegung und Vergrößerung bestehender Fabriken, wo solches im Interesse der Landwirthschaft liegt, ohne allzugroße Opfer für die Fabriken zu ermöglichen.“
Der Korreferent General⸗Sekretär Steinmeyer (Danzig) erklärte sich mit den Anträgen des Referenten im allgemeinen einverstanden, machte je⸗ doch daneben noch folgende Vorschläge: „1) Es ist in dem Gesetz darauf Be⸗ dacht zu nehmen, daß die Betriebssteuer nicht ohne bestimmte Grenze nach oben bleibt. 2) Der Bundesrath muß ermächtigt werden, die Prämie zu er⸗ höhen, falls andere rübenerzeugende Länder eine Erhöhung derselben vorgenommen haben. Dann muß eine jede Veränderung der Prämie auch eine dementsprechende Veränderung der Zucker⸗ und Betriebs⸗ steuer im Gefolge haben. 3) Es ist im Gesetz Fürsorge zu treffen, daß neu errichtete Fabriken nicht sofort einen Anspruch auf den etwa bereits von den bestehenden Fabriken angesammelten Fonds zur Er⸗ mäßigung der Zuschläge bei Verarbeitung über Kontingent hinaus haben. 4) Das Kontingent der einzelnen Fabriken wird, unter Berück⸗ sichtigung der Leistungsfähigkeit der Zuckermengen ermittelt, welche von den Fabriken in den letzten fünf Betriebsjahren, einschließlich des dies⸗ jährigen, in maximo aus ausländischen Rohstoffen hergestellt sind. 5) Das neu festzusetzende Gesammtkontingent eines jeden Jahres muß mindestens um das Doppelte der inländischen Verbrauchsmenge vermehrt werden. 6) Die fabrikmäßige Ergänzung von Saccharin und anderen Süßstoffen ist angemessen zu besteuern.“
Nach längerer Diskussion, an welcher sich auch der Minister für Landwirthschaft und der Staatssekretär des Reichs⸗Schatzamts betheiligten, erklärte der Referent, daß er nur den allgemeinen Theil seines An⸗ trags aufrecht erhalte, die einzelnen Vorschläge aber, beginnend mit den Worten „Im einzelnen“ zurückziehe. Der Korreferent hielt nur den Passus 4 seiner Vorschläge aufrecht.
In dieser Gestalt gelangten die Anträge alsdann einstimmig zur Annahme.
Mit Genehmigung Seiner Majestät des Kaisers schloß hie uf
der Präsident gegen 6 Uhr Abends die Sitzung.
Der belgische Ackerbau⸗Minister hat durch Verordnung vom 15. November d. J. die direkte Durchfuhr von lebenden Schweinen aus Holland durch Belgien auf der Eisen⸗ bahn, ohne Umladung, gestattet. 8
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Handel und Gewerbe.
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 4. d. M. gestellt 12 831, nicht recht⸗ zeitig gestellt 30 Wagen. In Oberschlesien sind am 3. d. M. gestellt 5345, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen. 1
Zwangs⸗Versteigerungen.
Beim Königlichen Amtsgericht I Berlin stand am 4. Dezember das Grundstück Hübenerstraße belegen, dem Schlosser⸗ meister Chr. Wojozakowski zu Rixdorf gehörig, zur Versteigerung;
lächenraum 6,30 a; mit dem Gebot von 114 400 ℳ blieb der aufmann G. Bergschmidt, E13“ 44, Meistbietender.
Beim Königlichen Amtsgericht II 2 erlin standen die Grundstücke zu Friedenau, dem Kaufmann Fritz Pax zu Berlin gehörig, zur Versteigerung. Flächenraum 10,18 a und 15,64 a; Nutzungswerth 10 200 ℳ und 11 800 ℳ; es erfolgten keine Gebote, daher wurde das Verfahren auf drei Monate eingestellt.
Beim Königlichen Amtsgericht zu Charlottenburg wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung des im Grundbuch von der Stadt Charlottenburg Band 50 Blatt Nr. 2119 auf den Namen des Tischlers Richard Vetter zu Rixdorf eingetragenen, zu Charlottenburg, Schillerstraße 73/74, belegenen Grundstücks aufgehoben. Die Termine vom 12. und 13. Dezember 1895 fallen fort. — Zur Versteigerung des im Grundbuch von Charlotten⸗ burg Band 129 Blatt 4690 auf den Namen des Regierungs⸗Bau⸗ meisters Adolf Scholtz zu Berlin eingetragenen Grundstücks Lützow 16 a zu Charlottenburg im Wege der Zwangsvockstreckung wird ein neuer Termin auf den 28. Dezember 1895, Vormittags 9 Uhr, Spreestr. 3 c, Zimmer Nr. 48, anberaumt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags soll am 30. Dezember 1895, Mit⸗ tags 12 Uhr, ebenda verkündet werden.
— Die Betriebseinnahmen der Ostpreußischen Südbahn im November 1895 betrugen nach vorläufiger Feststellung im Personen⸗ verkehr 61 274 ℳ, im Güterverkehr 376 397 ℳ, an Extra⸗ ordinarien 24 100 ℳ, zusammen 461 771 ℳ, darunter auf der Strecke
ischhausen — Palmnicken 4819 ℳ, im November 1894 nach vorläufiger
eststellung 475 249 ℳ, mithin gegen den entsprechenden Monat des Vorjahres weniger 13 478 ℳ, im Ganzen vom 1. anuar bis 30. No⸗ vember 1895 4 244 336 ℳ (vorläufige Einnahme aus russischem Verkehr nach russischem Stil) gegen vorläufig 4 399 185 ℳ im Vorjahr, mit⸗ hin gegen den entsprechenden Zeitraum des Vorjahres weniger 154 849 ℳ, gegen die endgültige Einnahme weniger 404 418 ℳ
— Vom oberschlesischen Steinkohlenmarkt berichtet die „Schl. Ztg.“ Seit Eintritt der kalten Feeee; gehen den Gruben die Verladeaufträge recht zahlreich zu. Sämmtliche Kohlen⸗ sorten sind gegenwärtig stark gefragt, und es ist anzunehmen, daß trotz der verstärkten Förderungen die Bestände noch in diesem Monat zum rößten Theil aufgebraucht werden. Die Kohlensendungen nach dem Auglande haben nur eine eringe Verstärkung erfahren; nach Rußland haben sie theilweise nachgelassen, dagegen gehen die Aufträge aus dem Inlande täglich stärker ein, sodaß die Grubenverwaltungen zum theil jetzt schon nicht in der
Lage sind, die Abnehmer prompt zu bedienen. Die im Nikolaier und Rybniker Revier gelegenen Bergwerke erfreuen sich eines regen kumu⸗ lativen een; sodaß die in großer Anzahl täglich ankommenden Fuhrwerke stundenlang auf Abfertigung warten müssen. — In der Lage des Koksgeschäfts hat sich nichts geändert, und auch die Fabrikation verblieb auf dem bisherigen Standpunkt. Für Kleinkoks ist die Nachfrage nach wie vor eine recht starke, während der Absatz für die groben Sorten immer noch zu wünschen übrig läßt. — Theer und Theerprodukte sind gegenwärtig wenig gefragt.
— In der gestrigen außerordentlichen Generalversammlung der
Konsolidierten Alkalswerke Westeregeln, wurde, wie „W. T. B.“ aus Frankfurt a. M. meldet, beschlossen, zur Rück⸗ zahlung der bereits gekündigten 5 % Obligationen das Grundkapital um 4 Millionen Mark Prioritäts⸗Aktien zu erhöhen. Die Prioritäts⸗ Aktien sollen vom 1. Januar 1896 ab eine fixierte Vorzugsdividende von 4 ½ % ohne weitere Betheiligung am Gewinn, aber mit Nach⸗ bezugsrecht erhalten und auch aus dem Gewinn mit Zuschlag von 5 % amortisierbar sein. Die nöthigen Statutenänderungen gelangten zur Verlesung und wurden einstimmig genehmigt. erner wurde Kenntniß gegeben von dem Angebot eines ank⸗ konsortiums, welches bereit ist, die neuen 4000 Prioritäts⸗ Aktien gesetzmäßig zu zeichnen und zu 101 % fest zu übernehmen mit der Verpflichtung, 3500 Stück den alten Aktionären in der Weise zur Verfügung zu stellen, daß innerhalb einer Frist von zehn Tagen auf zwei Stamm⸗Aktien eine Prioritäts⸗Aktie zu 103 % 5 werden kann. — Auf eine Anfrage wurde mitgetheilt, daß die Absatzverhält⸗ nisse in der letzten Zeit sehr günstige waren, und daß der zweite Schacht, der sehr reiche Salze und günstige Lagerverhältnisse aufweist, zum Monat Mai vollständig in Betrieb genommen werden kann. —— Ein neues Hilfs⸗ und Nachschlagebuch für den deutschen Aus⸗ fuhrhandel ist unter dem Titel „Hanke's Vademecum für überseeische Importeure und Konsulate“ im Verlage von R. M. Hanke in Dresden erschienen. Das Büchlein führt nach den Industrie⸗Erzeugnissen alphabetisch geordnet für den Export arbeitende Fabriken in großer Zahl auf. Die einzelnen Industriezweige und „Erzeugnisse sind in vier Sprachen, deutsch, französisch, englisch und spanisch angegeben, sodaß es in allen überseeischen Ländern Eingang finden und leicht benutzt werden kann. In einem zweiten Theil sind deutsche Export, und Kommissionsgeschäfte nach den Städten alpha⸗ betisch geordnet, zusammengestellt.
Breslau, 4. Dezember. (W. T. B.) Getreide⸗ und werk. Spiritus pr. 100 1 100 % exkl. 50 ℳ Ver⸗ brauchsabgaben pr. Dezember 50,10, do do. 70 ℳ Verbrauchsabgaben pr. Dezember 30,60, do. do. Rüböl pr. Dezember 45,00, pr. Mai —,—. Zink —.
Magdeburg, 4. Dezember. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker erkl., von 92 % —, neue 11,20 — 11,35. Kornzucker exkl. 88 %
Kendem. 10,60 — 10,90, neue 10,60 — 10,90. Nachprodukte exkl., 75 % Rendem. 7,60 — 8,45. Fest. Brotraffinade I 23,00. Brotraffnade II 22,75. Gem. Raffinade mit Faß 23,12 ½ — 23,25. Gem. Melis I mit Faß 22,75. Fest. Rohzucker I. Produkt Trans. f. a. B. Hamburg pr. Dezember 10,47 ¼8 bez., 10,52 ½ Br., pr. Januar⸗März 10,80 Gd., 10,82 ½ Br., pr. Avril 10,97 ½ bez., 11,00 Br., pr. Juni⸗Juli 11,15 Gd., 11,17 ½ Br. Ruhig.
München, 4. Dezember. (W. T. B.) Die „N. Nachr.“ und die „Allg. Ztg.“ melden, daß drei Münchener Spekulationsfirmen in Zahlungsschwierigkeiten gerathen sind. Es schweben Verhand⸗ lungen, die Schwierigkeiten zu beseitigen. Eine der Bankfirmen hat den Konkurs angemeldet, weil ein Pariser und ein Wiener Gläubiger einen Vergleich ablehnten.
Leipzig, 4. Dezember. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Dezember 3,20 ℳ, pr. Januar 3,22 ½ ℳ, pr. Februar 3,25 ℳ, pr. März 3,27 ½ ℳ, pr. April 3,30 ℳ, pr. Mai 3,30 ℳ, pr. Juni 3,30 ℳ, pr. Juli 3,30 ℳ, pr. August 3,32 ½ ℳ, pr. September 3,32 ½ ℳ, pr. Oktober 3,32 ½ ℳ, pr. November 3,32 ½ ℳ Umsatz 130 000 kg. Ruhig.
Mannheim, 4. Dezember. (W. T. B.) Produktenmarkl. Weizen pr. März 14,85, pr. Mai 14,80. Roggen pr. März 12,60, pr. Mai 12,60. Hafer pr. März 12,60, pr. Mai 12,60. Mais pr.
März 10,00, pr. Mai 10,00. Bremen, 4. Dezember. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer Hööeee Ruhig. Loko 6,70 Br. Russisches Petroleum. oko 6,350 Br. — Schmalz. Ruhig. Wilcox 30 ¾ ₰, Armour shield 30 ¼ ₰, Cudahy 31 ¼ ₰, Choice Grocery 31 ¼ ₰, White label 81 , 26 ₰. — Speck. Ruhig. Short clear middling loko 25 ₰, Extralongs 26 ₰. — Reis unverändert. — Kaffee unrver⸗ ändert. — Baumwolle. Niedriger. Upland middl. loko 43 ½ ₰. „Hamburg, 4. Dezember. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmittags⸗ bericht.) Good average Santos pr. Dezember 73, pr. März 69 ¼, pr. Mai 67 ¼, pr. September 64 %†., Ruhig. — Zuckermark'. (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basis 88 % Rende⸗ ment neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. Dezember 10,50, pr. März 10,87 ½, per Mai 11,05, dr. August 11,27 ½. Stetig.
Wien, 4. Dezember. (W. T. B.) Ausweis der österreichisch⸗ bö““ Staatsbahn (österreichisches Netz) vom 1. bis 30. November 2 532 808 Fl., Mindereinnahme gegen den entsprechenden Zeitraum des vorigen Jahres 30 489 Fl.
Pest, 4. Dezember. (W. T. B.) Produktenmarkt. Weizen loko matt, pr. Frühjahr 6,83 Gd., 6,84 Br., pr. Herbst 7,11 Gd., 7,13 Br. Roggen pr. Frühjahr 6,15 Gd., 6,16 Br. Hafer pr. Frühjahr 6,04 Gd., 6,06 Br. Mais pr. Mai⸗Juni 4,46 Gd., 4,47 Br. Kohlraps pr. August, September 10,75 Gd., 10,80 Br. London, 4. Dezember. (W. T. B.) Wollauktion: Preise fest, behauptet.
An der Küste 1 Weizenladung angeboten.
96 % Javpazucker 12 ⅞ stetig, Rüben⸗Rohzucker lolo 10 8 stetig. — Chile⸗Kupfer 421/⁄16, pr. 3 Monat 43 ½4.
St. Petersburg, 4. Dezember. (W. T. B.) rodukten⸗ markt. Weizen loko 8,00. Roggen loko 4,90. Hafer loko 3,30. Leinsaat loko 10,50. Hanf loko —,—. Talg loko 47,00.
Amsterdam, 4. Dezember. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 54. — Bancazinn 38 ½1.
Brüssel, 4. Dezember. (W. T. B.) Die Einnahmen der Prinz Heinrich⸗Bahn betrugen in der dritten November⸗Dekade: aus dem Bahnbetriebe 94 036 Fr., aus den Minen 11 230 Fr. Ge⸗ sammteinnahmen 105 266 Fr., Mindereinnahmen gegen die provi⸗ uu.“*“ im entsprechenden Zeitraum des vorigen Jahres 29 882 Fr.
New⸗York, 4. Dezember. (W. T. B.) Die Börse eröffnete träge; im weiteren Verlaufe gaben die Kurse nach; zum Schluß herrschte träage Stimmung vor. Der Umsatz in Aktien betrug 204 000 Stück.
Weizen eröffnete stetig, ging dann infolge von reichlichen An künften im Preise etwas zurüͤck, erholte sich khec später auf Deckungen der Baissiers und schloß stetig. — Mais verkehrte nach Eröffnun einige Zeit in steigender Tendenz; später trat jedoch Reaktion ein Der Schluß blieb träge.
Waarenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗York 81/18, do. do in New⸗Orleans 81⁄16, Petroleum Stand. white in New⸗York 7,50 do. do. in Philadelphia 7,45, do. rohes (in Cases) —, do. Pip line Certific. pr. Januar 134 ½, Schmalz Western steam 5,60, do Rohe u. Brothers 5,85. Mais per Dezember 34 ⅜, do. per Janua 34 ¼, do. per Mai 35 ½. Rother Winterweizen 70 ⅜%, Weizen per Dezember 64 ⅛, do. per Januar 65 ¾, do.é pr. März 67 ¾, do. per Mai 67 ¼. Getreidefracht nach Liverpool 3 ¼, Kaffee fair Rio Nr. 7 14 ⅜ do. Rio Nr. 7 per Januar 13,45, do. do. per März 13,25 Mehl, Spring⸗Wheat clears 2,40, Zucker 3 ½, Kupfer 10,75.
Chicago, 4. Dezember. (W. T. B.) Weizen schwächte sich nach Eröffnung auf matte Kabelmeldungen etwas ab; später ver⸗ ursachten Nachrichten aus Europa Reaktion. — Mais nach Eröffnung einige Zeit steigend; später trat Reaktion ein. Schluß träge.
Weizen pr. Dezember 56, pr. Januar 57. Mais per De⸗ zember 25 ¾. Schmalz per Januar 5,35, do. per Mai 5,57 ½. Speck short clear nom. Pork per Januar 7,70. 8