1895 / 290 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Dec 1895 18:00:01 GMT) scan diff

Verkehrs⸗Anstalten.

Laut Telegramm aus Herbesthal ist die zweite englische Post über Ostende vom 4. Dezember aus⸗

Grund: Verspätete Ankunft des Dampfers in stende.

Bremen, 5. Dezember. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Postdampfer „Wittekind“ ist am 4. Dezember Abends, der Postdampfer „Roland“ am 4. Dezember Vormittags auf der Weser angekommen. Der Schnelldampfer „Aller“ hat am 4. Dezember Morgens Dover passiert. Der Schnelldampfer „Saale“ ist am 3. Dezember Mittags von New⸗York nach der Weser abgegangen.

Der Postdampfer „Krefeld“ ist am 4. Dezember Morgens in Ant⸗

werpen angekommen. Der Reichs⸗Postdampfer „Darmstadt“ ist am 4. Dezember Vormittags in Aden angekomm

Theater und Musik.

Schiller⸗Theater. .

G Harmlos⸗heiter gestaltete sich der gestrige Abend im Schiller⸗ Theater, wo G. von Moser's humorvoller Schwank „Reif⸗ Reiflingen“ zur Aufführung gelangte. Das volle Haus lieferte den Beweis dafür, daß das Stück von seiner alten Zugkraft nichts eingebüßt hat; herzliches Lachen und anerkennender Beifall wechselten miteinander ab, bis der Schlußvorhang die ferneren Lebens⸗ schicksale des glücklich verlobten Lieutenants Reif von Reif⸗ lingen den Blicken entzog. Die Aufgabe, diese liebenswürdige Gestalt zu verkörpern, war Herrn Albert Patry zugefallen, und er wurde ihr in vollstem Maße gerecht, ohne wie mancher seiner Vor⸗ Zänger in dieser Rolle durch näselnde Sprechweise, karikierte Be⸗ wegungen und geckenhaften Anzug nach billigen Effekten zu haschen. Er sprach, kleidete und geberdete sich wie ein Mitglied der gebildeten Gesellschaft und heeb die Naivetät und den gemüthvollen Charakter des Offiziers vorzüglich zur Geltung. Auch sonst hatte die gestrige Aufführung manche anerkennenswerthe Leistung aufzuweisen: so war Fräulein Grete Meyer als verliebtes Töchterlein des Försters vortrefflich am Platze, im Spiel sowohl wie in dem für diese Rolle erforderlichen Gesang; ebenso verdient ihr Partner Herr Reimann als schwärmerischer Provisor lobend erwähnt zu werden; Herr Funk verlieh dem urwüchsigen alten Förster ebenfalls lebensvolle Füge. Das Ehepaar von Folgen fand in Herrn Felix und Fräulein lling angemessene Vertreter; namentlich verstand es die letztere, das Wesen der liebenswürdigen Hausfrau gebührend hervorzukehren. Herr Froböse machte aus der Gestalt des nichtswürdigen Abenteurers elow eine kleine, fein ausgearbeitete Charakterstudie. Diskret und vornehm spielte Herr Dahlen den alten Herrn von Fsolgen, und Frau Werner wirkte als ungarische Tante überaus belustigend. Auch des Apothekerpaars (Alfred Schmasow und Paula Levermann) muß noch anerkennend gedacht werden. Die übrigen Mitwirkenden fanden sich mit ihren Aufgaben gut ab.

Neues Theater.

Madame Judic zeigte gestern Abend in dem bekannten Schwank „Le parfums von Ernest Blum und Raoul Toché, daß sie auch als Schauspielerin Bedeutendes, aber doch nicht Hervor⸗ ragendes zu leisten vermag. Sie spielte die weibliche Hauptrolle, die der tugendstolzen Apothekersgattin Sylvanie, geschickt und ausdrucks⸗ voll; aber die Leistung verlor in ihrer Gesammtwirkung viel von ihrem sonstigen Reiz durch einige zu derb hervorgestoßenen Rede⸗ wendungen. Wer die eigenartig große Künstlerin in Frau Judic sehen und bewundern will, muß sich auf die Operette und den Liedervortrag be⸗ schränken. Für den gestrigen Abend waren einige „Chansonnettes“ be⸗ sonders angekündigt; Madame Judie sang deren drei. Ihre originelle und musterhafte S übte wieder den alle Bedenken überwindenden Reiz aus. Nur bei dem letzten Liede wurden die Grenzen der Dis⸗

einheit hörte

sonst wohl versteht, nicht völlig gewahrt, und mit der uhörer aus⸗

auch der Bann auf, den die Künstlerin auf ihre zuüben pflegt. 1 Konzerte.

Die junge Violinvirtuosin Mina Bruk aus Rußland und die Pianistin Valerie Hanquet, eine Amerikanerin, traten gestern Frbeesseh im Konzertsaal, Potsdamerstraße 9, auf. Die Violinistin, welche ihre Studien auf der hiesigen Königlichen Hoch⸗ schule gemacht hat, bekundete in der „Teufelstrilles⸗Sonate“ von Tartini eine anerkennenswerthe technische Fertigkeit; die Grazie und Zartheit des Ausdrucks in Spohr's Adagio aus dem neunten Konzert regte die Hörer zu lauten Beifallsbezeugungen an. Die Pianistin stand ihrer Gefährtin ebenbürtig zur Seite. Der Vortrag der selten gehörten Variationen über ein bekanntes Thema Donizetti's von Henselt, sowie einiger Piocen von Chopin, Brahms und Moszkowski fanden die günstigste Aufnahme.

Der bekannte Klaviervirtuose Georg Liebling, welcher aus der Schule Theodor Kullak's hervorgegangen ist, gab gestern im Saal der Singakademie einen Klavier⸗Abend, der zahlreich besucht war. Unter den vielen klassischen und modernen Werken, die der Künstler zu Gehör brachte, gefielen besonders Schumann's G-moll-Sonate, Chopin's Andante und Polonäise, eine Oktaven⸗Etüde eigener Komposition (welche auf Wunsch wieder⸗ holt wurde), sowie das selten gehörte, schwierige „Hexameron“ von Liszt, Thalberg, Pixis, Herz, Czerny und Chopin. Der Vortragende fand vielen Beifall.

Im Schiller⸗Theater wird demnächst Frau Clara Meyer, Ehrenmitglied des Königlichen Schauspiels, in 36 Abonnements⸗ Vorstellungen gastieren und zwar in drei hervorragenden Rollen ihres Repertoires, sodaß jeder Abonnent des Schiller⸗Theaters die Künstlerin in den gleichen drei Stücken sehen kann. Darüber hinaus wird Frau Clara Meyer noch in mehreren Vorstellungen außerhalb des Abonnements auftreten. Am Sonnabend Nachmittag findet eine Schüler⸗Vorstellung statt, bei welcher „Das Käthchen von Heilbronn“ zur Aufführung kommt. Als Abendvorstellung geht morgen und übermorgen der Moser'sche Schwank „Reif⸗Reiflingen“ in Scene.

Mannigfaltiges.

Der Zentralverein für das Wohl der arbeitenden Klassen hielt gestern Abend im Herrenhause unter Vorsitz des Herrn Dr. Georg von Bunsen seine Jahresversammlung ab. Die Verhand⸗ lung leitete der Vorsitzende mit einem kurzen Nachruf für Rudolf von Gneist ein, welcher über 25 Jahre hindurch an der Spitze des Vereins gestanden hat. Dem Jahresbericht war zu entnehmen, daß die Mitgliederzahl des Vereins, die Anfang 1894 noch 1138 betrug, seitdem nicht nur keine Steigerung erfahren hat, sondern auf 1086 zurückgegangen ist und daß mit dem Jahresschluß 17 weitere Mit⸗ glieder ausscheiden werden. Unter den 1086 Mitgliedern befinden sich 201 Behörden, Korporationen und Vereine, 153 Aktien⸗ und andere Gesellschaften, 5 permanente Mitglieder, 242 persönliche Mitglieder in Berlin, 292 in den übrigen Theilen Preußens, 193 außerhalb Preußens. Die Thätigkeit des Zentralvereins konnte unter den obwaltenden Umständen nur eine sehr beschränkte sein. Es wurden überhaupt nur 500 bewilligt und zwar für die Haushaltungsschule des hiesigen Lettevereins; im übrigen wurden nur die laufenden Ausgaben gemacht: 2000 wurden als Beitrag zur Zentralstelle für Arbeiter⸗Wohlfahrts⸗Ein⸗ richtungen abgeführt; 7500 kostete die in 1154 Exemplaren er⸗ schienene Vereinszeitschrift „Der Arbeiterfreund“, 2000 wurden zur Fortführung der von der gleichen Redaktion herausgegebenen „Sozial⸗ korrespondenz“ gezahlt. Da der Vorstand sich klar darüber geworden ist, daß entschieden etwas Nachhaltiges zur Neubelebung der gesunkenen Vereinsthätigkeit geschehen müsse, wurde eine Kommission, bestehend aus den Herren Professor Böhmert, Staatssekretär a. D. Herzog, Professor Dr. Schmoller, Eisenbahn⸗Direktor a. D. Schrader und Banquier Weißbach niedergesetzt mit der Aufgabe, sich über die künftige Orga⸗

Aufgaben zu beschreitenden Wege schlüssig zu machen. Der

sellig abende und Unterrichtskurse verbunden sehen; ebenso sollen dort Gesangvereine und dramatische Klubs sich

ferner, bei Kongreß der Mitglieder

werden. Vorgeschlagen ist Nusstel vielleicht in

Berliner Gewerbe⸗ ung einen des Zentralvereins zu veranstalten,

zu fördern. Neu in den Vorstand wurden gewählt: Staats⸗Minister Herrfurth, Professor Dr. Schmoller und Präsident Rösing.

Das Standbild der „Berolina“ gelangt gegenwärtig auf dem Alexanderplatz zur Aufstellung. Die von Professor be modellierte Riesenfigur, ist ein Meisterwerk der Treibkunst.

wurde sie von der Firma Fr. Peters, die dazu eigens am Hafenpla einen Schuppen bauen mußte. Die „Berolina“ mißt vom Sockel, auf dem ihre Füße stehen, bis zur Mauerkrone, die ihr Haupt schmückt, 7,50 m. Ebenso hoch ungefähr ist das Postament, sodaß das ganze Werk nach der Aufstellung die Höhe von 15 m erreichen wird. Die feierliche Enthüllung soll um die Mitte dieses Monats an einem noch näher zu bestimmenden Tage stattfinden. Die „Berolina“ wird sich den wenigen mit dem Hammer in Kupfer getriebenen Bild⸗ werken, welche die Reichshauptstadt besitzt, würdig an die Seite stellen. Werke dieser Art sind die Quadriga auf dem IE“ Thor, die am Ende des vorigen Jahrhunderts von einem Potsdamer Kupfer⸗ schmied ausgeführt wurde, der Pegasus auf dem Schauspielhause, die Figuren auf der Friedrichsbrücke und auf dem Erweiterungsbau des Reichs⸗Postamtes an der Ecke der Leipziger⸗ und Mauerstraße und der Reichsherold des Reichstagsgebäudes, der ebenfalls aus der Werkstatt von Fr. Peters hervorgegangen ist.

Die Kurfürsten⸗(Lange) Brücke ist gestern Abend für den Personenverkehr freigegeben worden; für den Wagenverkehr soll die⸗ selbe vom Montag ab passierbar sein.

Der Vorstand des Vereins „Dienst an Arbeitslosen“ ver⸗ sendet auch in diesem Jahre eine „Weihnachtsbitte“, um, wie im vorigen, an den beiden Festtagen Morgens eine Weihnachtsfeier für die in der Winterkälte obdachlos umherirrenden Arbeitslosen veranstalten zu können. Besonders erwünscht 89 warme getragene Männerkleider, welche eventuell auf Anzeige seitens des Vereinsbureaus abgeholt werden Im Jahresbericht des Vereins wird über die Gaben qutttiert. Das Bureau, wohin auch Arbeitslose zu weisen und offene Stellen anzumelden sind, befindet sich Boyenstr. 30, Berlin N. (Sekretär M. Gilweit). Dort werden Beiträge entgegengenommen und jede Auskunft ertheilt.

Leipzig, 4. Dezember. Das „Leipziger Tageblatt“ berichtet: Zu der heute stattgehabten Beerdigung des Ober⸗Reichsanwalts Dr. Tessendorf hatte Seine ajestät der Kaiser einen prächtigen Kranz gesandt, welchen der Präsident des Reichsgerichts Dr. von Oehlschläger am Sarge niederlegte. An die Hinterbliebenen hatte Seine Majestät der Kaiser ein Beileids⸗Telegramm folgenden Wortlauts gerichtet: „Ich beklage aufrichtig und tief mit Ihnen in dem Heim⸗ FG einen der veger und verdientesten Beamten, dessen

ndenken Ich und das Vaterland in Ehren halten werden. Wilhelm. I. R.“ Aus Berlin war zu der Leichenfeier der Staats⸗ sekretär des Reichs⸗Justizamts Nieberding erschienen.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten 8

kretion, welche die Künstlerin mit Geist und Grazie inne zu halten

e Kerhesesöt ö Beilage.) 56.—

liebten Original⸗August Mr. Lavater Lee. Nur noch

nisation des Zentralvereins und die von demselben zur Erfüllung seiner

en zu 8 Verein will

seine bisherige, fast ausschließlich literarische Tkätigkeit, aufgeben und

in eine energische praktische Wirksamkeit eintreten. Angeregt ist die Be⸗-

ründung von Volksheimen in Verbindung mit Lesehallen, welche

1’ . aus allen Volksklassen als Mittelpunkte einer edlen Ge⸗ eit dienen sollen. Mit diesen Volksheimen will man Vortrags⸗

zusammenfinden, Frauenabende veranstaltet und Kinderspiele und Turnübungen gepflegt Gelegenheit der

Verbindung mit der geplanten Versammlung des Bundes der Industriellen. Angeregt ist endlich noch, die Begründung von Haushaltungsschulen auf dem Lande, etwa durch Ausbildung und Entsendung von Schwestern

ndrieser ngefertigt

Kommissar zu bestellen.

vom 5. Dezember Morgens.

ö

82 & 8

sp.

Stationen. Wind. Wetter.

Temperatur in o Celsius

Bar. auf 0 Gr. u. d. Meeres

red. in Millim. 5°C. = 40 R.

M, 82

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Belmullet. 749 W 8 bedeckt Aberdeen . . 734 WSW 5 bhalb bed. Christiansund 720 WSW F bedeckt Kopenhagen. 736 SW AARegen Stockholm . 731 SW 6 Regen Haparanda. 733 4 bedeckt Moskau. 759 1 Schnee

Cork, Queens⸗

557 6 halb bed. Cherbourg. 761 7 halb bed. ZI1I11“ 8 bedeckt Sylt 737 7 Regen Hamburg 742 7 bedeckt Swinemünde 742. 6 Regen Neufahrwasser 745 7 Regen Memel 7744 5 bedeckt

ö 76765 4 bedeckt

Nünster.. 749 9 Regen Karlsruhe .. 760 9 Regen Wiesbaden. 756 2 bedeckt ¹) München .. 761 8 bedeckt²) Chemnitz 754 7 bedeckt Perlii . 757 5 Regenz) 16681 4 bedeckt Breslau 754 3 Regen

le dAix.. 761 6 bedeckt

IöI“ 1 halb bed. I616168 1 bedeckt

¹) Gestern Regen. ²) Nachts Regen. ³) Nachts

Regen. Uebersichtlder Witterung.

Ein tiefes barometrisches Minimum unter 720 mm liegt an der mittleren norwegischen Küste, an seiner Südseite bis zum Alpengebiet starke, theilweise stürmische Luftbewegung aus südwestlicher und west⸗ licher Richtung hervorrufend; am Eingang des Skagerrak, stellenweise im westlichen Deutschland weht voller Sturm aus Südwest, an der holländischen Küste aus West. Am höchsten, über 773 mm, ist der Luftdruck über Südwest⸗Europa. In Deutsch⸗ land ist das Wetter warm, trübe und regnerisch; überall ist Regen gefallen; an der Küste liegt die Temperatur 3 bis 6, im Binnenlande 5 bis 8 Grad über dem Mittelwerthe. Fortdauer der warmen, unruhigen Witterung mit S. demnächst wahrscheinlich. Deutsche Seewarte.

2nAexʒn em̃xeaemxmmemueEn Theater. Königliche Schauspiele. Freitag: Opern⸗

haus. 179. Vorstellung. Wagner⸗Cyelus. I. Rienzi, der Letzte der Tribunen. Große

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Iqo o”oESUNcChh oᷣIAScDhcopf wnSICO

tragische Oper in 5 Akten von Richard Wagner. Ballet von Emil Graeb. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dekorative Einrichtung vom Ober⸗Inspektor Brandt. Dirigent: Kapell⸗ meister Dr. Muck. Anfang 7 Uhr.

Schauspielhaus. 271. Vorstellung. Der Stören⸗ fried. Lustspiel in 4 Aufzügen von Roderich Benedix. Regie: Ober⸗Regisseur Max Grube. Hencst Müller: Herr Friedrich Haase, als Gast.) Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Opernhaus. 180. Vorstellung. Zum 100. Male: Mignon. Oper in 3 Akten von Ambroise Thomas. Text mit Benutzung des Goethe'schen Romans „Wilhelm Meisters Lehr⸗ jahre“ von Michel Carré und Jules Barbier, deutsch von Ferdinand Gumbert. Ballet von Paul Taglioni. id.. be Uhr.

Schauspielhaus. 272. Vorstellung. Die Quitzows. Vaterländisches Drama in 4 Aufzügen von Ernst von Wildenbruch. Anfang 7 ½ Uuhr.

1

Deutsches Theater. Freitag: Die Mütter. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Neu einstudiert: Der Misanthrop von Molière. Hierauf: Zum ersten Male: Das

ohe Lied. Versspiel in 1 Aufzug von Felice

vallotti, deutsch von Ludwig Fulda.

Sonntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Die Weber. Abends 7 ½ Uhr: Der Misanthrop. Hierauf: Zum ersten Male wiederholt: Das Hohe Lied.

Berliner Theater. Freitag (14. Abonnements⸗

Porftellung): Der Herrgottschnitzer. Anfang r.

Sonnabend: Pau Cezar.

Sonntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Des Meeres und der Liebe Wellen. Abends 7 ½ Uhr: Hasemann’s Töchter.

Lessing-Theater.

Anfang 7 ¼ Uhr. Sonnabend: Zweites Gastspiel von Felix Schweighofer. ˙8 Nullerl.

onntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Nathan der Weise. (Gustav Kober als Gast.) Abends 7 ½ Uhr: Drittes Gastspiel von Feli

hofer. 's Nullerl.

Freitag: Wettrennen.

Residenz⸗Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. Freitag: Zum letzten Male: Der Rabenvater. Schwank in 3 Akten von H. Fr. Fischer und Josef Jarno. Vorher: Aber die Ehe! Komödie in 1 Akt von Paul Linsemann. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Zum ersten Male: Hals über Kopf. (Coup de tete.) Schwank in 3 Akten von A. üslsn. Vorher: Frosch. Studie in

1 Akt von enno Jacobson.

Schweig⸗

Friedrich⸗Wilhelmstüdtisches Theater. Chausseestraße 25 26. 3 Freitag: Bei bedeutend ermäßigten Preisen. Volksthümliche Vorstellung unter Leitung des Kaiser⸗ lich russischen Hofschauspielers Herrn Julius Fiala: Lorbeerbaum und Bettelstab. Charaktergemälde in 3 Akten und einem Vorspiel von Carl von Holtei. Regie: Herr Lemaitre. Anfang 7 ½ Uhr. Sonnabend: Kean, oder: Leidenschaft und Genie. Schauspiel in 5 Akten von Alex. Du as

deutsch von Ludwig Schneider. 8—

Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a./5. Tournée Judic. Direktion: Theodor von Glaser.

Freitag: Divorçons! Comédie en 3 actes de Mrs. Victorien Sardou et Emile de Najac. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: TournEe Judic. La Roussotte. Comédie-Vaudeville en 3 actes de Mrs. H. Meilhac, L. Halévy et A. Millaud. Musique de Mrs. Lecocq, Hervé et Boullard.

Theater Unter den Linden. Direktion:

Iulius Fritzsche. Freitag: Der Zigennerbaron. Operette in 3 Akten nach einer Erzählung M. Jokai's von J. Schnitzer. Musik von Johann Strauß. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonnabend: Der arme Jonathau.

Adolph Ernst⸗Theater. Freitag: Der

kleine Lord. Lebensbild in 3 Akten, nach dem

gleichnamigen Roman von Mrs. Hodgsen Burnett,

übersetzt von Bolten⸗Bäckers. Hierauf: Die

ewige Braut. Operette in 1 Akt von W. Mann⸗

städt und Jean Kren. Anfang 7 ½ Uhr. Sonnabend: Dieselbe Vorstellung.

ZBentral⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direktion: Richard Schultz. Emil Thomas a. G. Freitag: Eine tolle Nacht. Große Aus⸗ stattungsposse mit Gesang und Tanz in 5 Bildern von Wilh. Mannstädt und Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. In Scene gesetzt vom

Direktor Richard Schultz. Die Tanz⸗Arran ements vom Balletmeister Gundlach. Anfang 7 ½ Uuhr.

Sonnabend: Eine tolle Nacht.

Konzerte.

Sing⸗-Akademie. Freitag, Anfang Konzert von Teresa Carreüo.

Saal Bechstein. Linkstraße 42. Freitag, Anfang 7 ½ Uhr: Klavier⸗Abend von Eruesto Consolo.

Birkus Renz. Karlstraße. Freitag, Abends

7 ½ Uhr: Große brillaute Vorstellung mit humo⸗ ristischen Einlagen sämmtlicher Clowns und des be⸗

drei Mal. 1870/71. Großes militärisches Aus⸗ stattungsstück vom Direktor Fr. Renz. Außerdem: Blondel, ostpreuß. Hengst (Original⸗Dressur). Hier⸗ auf Monstre⸗Tableau von 70 der edelsten Freiheits⸗ pferde, dressiert und vorgeführt von Direktor Fr. Renz. Mr. James Fillis mit seinem Vollblut⸗ pferde Germinal. Die vier Jahreszeiten, hohe Schule, geritten von 4 Damen. Auftreten des Herrn W. Immans mit seinen auf das Vor⸗ züglichste dressierten zehn veens unden. Die französische Schulreiterin Mlle. udley mit ihrem Schulpferde Floréal. Hierauf: Vorführen des irländischen Springpferdes La Gazelle. Doppel⸗Jockey, ausgeführt von Miß Amalie und Mr. James Jee. Auftreten der hervorragendsten Künstler⸗Spezialitäten. Alles Nähere aus Plakaten und Austragezetteln ersichtlich. 8 Sonnabend: Zum vorletzten Male: 1870/71. Sonntag: Zwei Vorstellungen. Nachmittags 4 Uhr: 1870/71. Abends 7 ½ Uhr: Zum letzten Male: 1870/71.

sgmummmmnnnnÜgnö——ꝛö— Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Elisabeth Güssow mit Hrn. Do mänenpächter und Lieut. d. R. Philipp Wahn schaffe (Blankenburg a. H. Hakenstedt). 18

Verehelicht: Hr. Hans Lothar von Seebach mit Mathilde Freiin von Knobelsdorff⸗Schöneiche (Berlin). Hr. Otto von Rohr⸗Wahlen⸗Jürga mit Frl. Käthe Witt (Frehne). Hr. Haup mann Graf Franz Pfeil und Kl. Ellguth mit Fr Amelie von Loßberg (Cassel). Hr. Hauptman Hans Groß mit Frl. Susanna Werner (Berlin).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Amtsrichter Samter (Brandenburg a. H.). Hrn. Superintendent Steinbach (Berlinh Hrn. Regierungs⸗Rat Robolski (Charlottenburg).

Gestorben: Hr. Heinrich von Michael auf Bassow (Berlin). Hrn. Oberförster Adlich Tocht Johanna (Turoscheln). Fr. Kreis⸗Schulinspekto Bertha Müller, geb. Pollack (Lublinitz). Hr Ober⸗Postsekretär Adolf Krug (Breslau). Hr Victor von Andrejanoff (Berlin). Fr. Josephin von Normann (Tempelhof).

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags.

Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. Sieben Beilagen

seinschließlich Börsen⸗Beilageh,

und die Bekanntmachung der Hauptverwal⸗ tung der Staatsschulden in Berlin, betreffend

die Niederlegung der im Etatsjahre 1894/95 8

durch die Tilgungsfonds eingelösten Stants⸗ chuldendokumente.

zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preu

Berlin, Donnerstag, den 5. Dezember

ßischen Staats⸗Anzeig

290.

eSemn—

Parlamentarische Nachrichten. Dem Reichstag sind die Entwürfe 1) eines Börsen⸗

Pesetzes, 2) eines Gesetzes, betreffend die Pflichten

er Kaufleute bei Aufbewahrung fremder Werth⸗ papiere, zugegangen.

Der Entwurf eines Börsengesetzes lautet:

I. Allgemeine Bestimmungen über die Börsen und deren Organe.

Errichtung und Aufhebung 8 öe Aufsicht über dieselben.

Die Errichtung einer Börse bedarf der Genehmigung der Landes⸗ wegierung. Diese ist befugt, die Aufhebung bestehender Börsen an⸗ zuordnen.

g Die Landesregierungen üben die Aufsicht über die Börsen aus. Sie können die unmittelbare Aufsicht den Handelsorganen (Handels⸗ kammern, kaufmännischen Korporationen) übertragen.

Der Aufsicht der Landesregierungen und der mit der unmittel⸗ baren Aufsicht betrauten Handelsorgane unterliegen auch die auf den Börsenverkehr bezüglichen Einrichtungen des Kündigungsbureaus, Liquidationskassen, Liquidationsvereine und ähnlicher Anstalken.

1“ ar.

2. Bei jeder Börse ist als Organ der Landesregierung ein Staats⸗ Ihm liegt die Beachtung der Vorgänge an der Börse ob, sowie die Berichterstattung über hervorgetretene Mängel und über die Mittel zu ihrer Abstellung. 1 Mit Zustimmung des Bundesraths kann für einzelne Börsen die

FThätigkeit des Staatskommissars auf die Mitwirkung beim ehren⸗

gerichtlichen Verfahren beschränkt oder, sofern es sich um kleine Börsen handelt, von der Bestellung eines Staatskommissars abgesehen werden.

8 E chuß.

Zur Begutachtung über die durch dieses Gesetz der Beschluß⸗ fassung des Bundesraths überwiesenen Angelegenheiten ist als Sach⸗ verständigenorgan ein Börsenausschuß zu bilden. Er besteht aus mindestens dreißig Mitgliedern, welche vom Bundesrath in der Regel auf je drei Jahre gewählt werden. Eine erneute Wahl ist zulässig. Die Wahl von zwei Dritteln der Mitglieder erfolgt auf Vorschlag der Organe der deutschen Börsen. Darüber, in welcher Anzahl diese Mitglieder von den einzelnen Börsen vorzuschlagen sind, bestimmt der Bundesrath.

Die Geschäftsordnung für den Ausschuß wird nach Anhörung desselben von dem Bundesrath erlassen; der letztere setzt auch die den Ausschußmitgliedern zu gewährenden Tagegelder und Reisekosten fest.

Börsenordnung. 4

ür jede Börse ist eine Börsenordnung h“” Die Genehmigung derselben erfolgt durch die Landesregierung. Diese kann die Aufnahme bestimmter Vorschriften in Börsen⸗ ordnung anordnen. Obligatorischer der Börsenordnung.

Die Börsenordnung muß Bestimmungen treffen: 1) über die Börsenleitung und ihre Organe; 2) über die Geschäftszweige, für welche die Börseneinrichtungen

bestimmt sind; 3) über die Voraussetzungen der Zulassung zum Besuch

der Börse; 8 4) darüber, Weise die Preise § 6

notieren sind.

„Die Börsenordnung kann für andere als die nach § 5 Ziffer 2 z9 bezeichnenden Geschäftszweige, sofern dies nicht mit besonderen Be⸗ stimmungen dieses Gesetzes (§§ 31, 39, 47, 48) im Widerspruch steht, die Benutzung von Börseneinrichtungen zulassen. Ein Anspruch auf die Benutzung erwächst in diesem Fall für die Betheiligten nicht

52 8

in welcher und Kurse zu

Vom Börsenbesuch sind ausgeschlossen: ) Haaaht weiblichen Geschlechts; .“ 2) Personen, welche sich nicht im Besitz der rechte befinden; 1 1 3) Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der Ver⸗

fügung über ihr Vermögen beschränkt sind;

4) Personen, welche wegen betrüglichen Bankerutts rechtskräftig verurtheilt sind; 5) Personen, welche wegen einfachen Bankerutts rechtskräftig ver⸗

urtheilt sind;

6) Personen, welche sich im Zustande der Zahlungsunfähigkeit

befinden 2

17 Personen, gegen welche durch rechtskräftige oder für sofort wirksam erklärte ehrengerichtliche Entscheidung auf Ausschließung von dem Besuch einer Börse erkannt ist.

Die Zulassung oder Wiederzulassung zum Börsenbesuch kann in den Fällen unter 2 und 3 nicht vor der Beseitigung des Aus⸗ schließungsgrundes, in dem Fall unter 5 nicht vor Ablau von sechs Monaten, nachdem die Strafe verbüßt, verjährt oder erlassen ist, er⸗ folgen; sie darf in dem letzteren Fall und ebenso in dem Fall unter 6 nur stattfinden, wenn der Börsenvorstand den Nachweis für geführt erachtet, daß die Schuldverhältnisse sämmtlichen Gläubigern gegenüber durch Zahlung, Erlaß oder Stundung geregelt sind. Einer Person, welche im Wiederholungsfall in Zahlungsunfähigkeit oder in Konkurs gerathen ist, muß die Zulassung oder Wiederzulassung mindestens für die Dauer eines Jahres verweigert werden. In dem Fall unter 4 ist der Ausschluß ein dauernder.

Die Börsenordnungen können Ausschließungsgründe *

uf Antrag der Börsenorgane kann die Landesregierung in be⸗ sonderen Fällen Ausnahmen von den Vorschriften über die Aus⸗ schließung vom Börsenbesuche zulassen.

Handhabung der an der Börse.

Die Börsenaufsichtsbehörde ist befugt, zur Aufrechthaltung der und für den Geschäftsverkehr an der Börse Anordnungen zu erlassen. .

Die Handhabung der Ordnung in den Börsenräumen liegt dem Börsenvorstand ob. Er ist befugt, Personen, welche die Ordnung oder den Geschäftsverkehr an der Börse stören, sofort aus den Börsenräumen zu entfernen und mit zeitweiliger Ausschließung von der Börse oder mit Geldstrafe zu bestrafen. Das Höchstmaß beider Strafen wird durch die Börsenordnung festgesetzt. Die Ausschließung von der Börse kann mit Genehmigung der Börsenaufsichtsbehörde durch Anschlag in der Börse bekannt gemacht werden.

„Gegen die Verhängung der Strafen findet innerhalb einer durch die Börsenordnung festzusetzenden Frist die Beschwerde an die Börsen⸗ aufsichtsbehörde statt. 1

Finden sich an der Börse Personen zu Zwecken ein, welche mit der Ordnung oder dem Geschäftsverkehr an derselben unvereinbar sind, so ist ihnen der Zutritt zu untersagen.

weitere

Ehrengerichtliches Verfahren. 8 1) re. Se

An jeder Börse wird ein Ehrengericht gebildet. Es besteht, wenn die unmittelbare Aufsicht über die Börse einem Handelsorgan 1 Abs. 2) übertragen ist, aus der Gesammtheit oder einem Aus⸗ schuß dieses Aufsichtsorgans, andernfalls aus Mitgliedern, welche von den Börsenbesuchern oder den Börsenorganen gewählt werden. Die näheren Bestimmungen über die Zusammensetzung des Ehrengerichts werden von der Landesregierung erlassen.

2) Beege 88 Ehrengerichts.

Das Ehrengericht zieht zur Verantwortung Börsenbesucher, welche im Zusammenhang mit ihrer Thätigkeit an der Börse sich eine unehrenhafte Handlung haben zu Schulden kommen lassen.

3) Mitwirkung des

11.

Von der Einleitung oder Ablehnung eines ehrengerichtlichen Ver⸗ fahrens ist der Staatskommissar 2) zu unterrichten. Er kann die Einleitung eines ehrengerichtlichen Verfahrens verlangen. Diesem Verlangen sowie allen von dem Kommissar gestellten Beweisanträgen muß stattgegeben werden. Der Kommissar hat das Recht, allen Ver⸗ handlungen beizuwohnen und die ihm geeignet erscheinenden Anträge de an den Beschuldigten, die Zeugen und Sachverständigen zu stellen.

4)

Zur Vorbereitung der Hauptverhandlung kann das Ehrengericht einem Mitglied die Führung einer Voruntersuchung übertragen. In der Voruntersuchung wird der Beschuldigte unter Mittheilung der Beschuldigungspunkte vorgeladen und, wenn er erscheint, mit seinen Erklärungen und Anträgen gehört.

Zeugen und Sachverständige dürfen nur unbeeidigt vernommen

werden. 8 5) Einstellung 8 Verfahrens.

Mit Zustimmung des Staatskommissars kann das Ehrengericht das Verfahren einstellen, andernfalls ist die Hauptverhandlung anzu⸗ beraumen. 8

6) eg ng.

Die Hauptverhandlung vor dem Ehrengerichte findet statt, auch wenn der Beschuldigte nicht erschienen ist. Sie ist nicht öffentlich. Das Ehrengericht kann die Oeffentlichkeit der Verhandlung anordnen. Die Anordnung muß erfolgen, falls der Staatskommissar oder der Beschuldigte es beantragt, sofern nicht die Voraussetzungen des § 173 des Gerichtsverfassungsgesetzes vorliegen. 18

Beschuldigte 89” befugt, sich des Beistandes eines Vertheidigers zu bedienen.

Das Ehrengericht ist berechtigt, Zeugen und Sachverständige vor⸗

zuladen und eidlich zu vernehmen.

§ 15. Die Strafen bestehen in Verweis, sowie in zeitweiliger oder dauernder Ausschließung von der Börse. 1 Ergiebt sich, daß keine unehrenhafte Handlung, sondern nur eine Störung der Ordnung oder des Geschäftsverkehrs an der Börse vor⸗ liegt, so kann die Bestrafung gemäß § 8 Abs. 2 durch das Ehren⸗ gericht stattfinden. 8

Die Entscheidung wird in der Sitzung, in welcher die mündliche Verhandlung geschlossen wird, unter Angabe der Gründe verkündet oder spätestens mit Ablauf einer Woche nach dem Schlusse der Ver⸗ handlung dem Staatskommissar und dem Beschuldigten in einer mit Gründen versehenen Ausfertigung zugestellt. 1

Dem nicht erschienenen Beschuldigten ist auch die verkündete Entscheidung zuzustellen.

Das Ehrengericht kann in der Entscheidung anordnen, daß und auf welche Weise sie öffentlich bekannt zu machen ist.

Das Ehrengericht kann, wenn auf zeitweilige oder dauernde Aus⸗ schließung von der Börse erkannt ist, anordnen, daß die Wirkung der Entscheidung sofort eintrete.

7) G 1

Gegen die Entscheidung des Ehrengerichts steht sowohl dem Staatskommissar als dem Beschuldigten die Berufung an die periodisch zu bildende Berufungskammer offen. 8

Die Berufungskammer besteht aus einem Vorsitzenden und sechs Beisitzern. Der Vorsitzende wird von dem Bundesrath bestimmt. Die Beisitzee werden von dem Börsenausschuß aus seinen auf Vor⸗ schlag der Börsenorgane berufenen Ihheen gewählt; von den Beisitzern dürfen nicht mehr als zwei derselben Börse angehören.

Für den Vorsitzenden und die Beisitzer werden in gleicher Weise Stellvertreter bestellt. .

In einer Spruchsitzung dürfen nicht mehr als zwei Beisitzer mit⸗ wirken, welche derselben Börse vE

Die Einlezung der Berufung geschieht zu Protokoll oder schriftlich bei dem Ehrengericht, welches die anzugreifende Entscheidung erlassen hat.

Die Frist zur Einlegung der Berufung beträgt eine Woche.

Sie beginnt, falls die Entscheidung verkündet worden ist, für den Staatskommissar und den erschienenen Beschuldigten mit der Ver⸗ kündigung, im übrigen mit der Feffnung der Entscheidung.

8

Nach Einlegung der Berufung ist dem Staatskommissar sowie dem Beschuldigten, sofern es nicht bereits geschehen, die angefochtene Entscheidung, mit Gründen zuzustellen.

Zur schriftlichen Rechtfertigung der Berufung steht demjenigen, der sie rechtzeitig eingelegt hat, eine Frist von einer Woche offen. Sie beginnt mit dem Ablauf der Einlegungsfrist oder, wenn zu dieser Zeit die Entscheidung noch nicht ugeftench war, mit deren Zustellung.

Die Berufungsfrist des Beschuldigten und die etwa eingehende Rechtfertigung wird dem Staatskommiffar, die Berufungsschrift und die Rechtfertigung des Staatskommissars dem Beschuldigten mitgetheilt. Innerhalb einer Woche nach der Mittheilung kann eine Beantwortungs⸗

rift eingereicht werden. schrift eingereich 5 22

Die Fristen zur Rechtfertigung und zur Beantwortung der Be⸗ rufung können auf Antrag von Geeeeahte verlängert werden.

Nach Ablauf der in den §§ 18, 20, 21 und 22 bestimmten Fristen werden die Akten an die Berufungskammer eingesandt. Zu der Ver⸗ bandlumg ist der Beschuldigte vorzuladen und der Staatskommissar uzuziehen.

58 Die Berufungskammer kann zur Aufklärung des Sachverhalts vorherige Beweiserhebungen veranlassen. 1

Auf das Verfahren vor der Berufungskammer finden die Vor⸗

schriften der §§ 11, 14, 15 und 16 Anwendung.

8) Allgemeine Zestimmungen.

Hauptverhandlung ist durch einen vereideten Protokollführer ein Pro⸗ tokoll aufzunehmen.

§ 25. b Neben der Strafe kann auf vollständigen oder theilweisen Ersatz der durch das Verfahren W baaren Auslagen erkannt werden.

Die Gerichte sind verpflichtet, dem Ersuchen des Ehrengerichts sowie der Berufungskammer um Vernehmung von Zeugen und Sach⸗ verständigen zu entsprechen.

. Die mit der Aufsicht über die Börsen betrauten Organe sind verpflichtet, Handlungen der Börsenbesucher, welche zu einem ehren⸗ Ferchechen Verfahren Anlaß geben, zur Kenntniß des Staats⸗ ommissars oder, wenn ein solcher nicht bestellt ist, zur Kenntniß des Ehrengerichts zu bringen.

Eine Vereinbarung, durch welche die Betheiligten sich der Ent⸗ scheidung eines Börsenschiedsgerichts unterwerfen, ist nur verbindlich, wenn jeder der Betheiligten Kaufmann oder für den betreffenden Ge⸗ schäftszweig in das Börsenregister 19 eingetragen ist oder wenn die Unterwerfung unter das Schiedsgericht nach Entstehung des Streit⸗ falls erfolgt. 1

II. Feststellung des Börsenpreises und Maklerwesen.

Feststellung EEEööu“

Soweit bei Waaren oder Werthpapieren der Börsenpreis amtlich festgestellt wird, erfolgt die Feststellung sowohl für Kassa⸗ wie für Zeitgeschäfte durch den Börsenvorstand. Als Börsenpreis ist derjenige Preis festzusetzen, welcher nach der wirklichen Geschäftslage des Verkehrs am Börsenort den gemeinen Handelswerth darstellt. Kursmakler.

Zur Mitwirkung bei der amtlichen Feststellung des Börsenpreises von Waaren und Werthpapieren sind aus dem Kreise der Vermittler besondere Hilfspersonen (Kursmakler) auszuwählen, welche der Auf⸗ sicht des Börsenvorstandes unterstehen.

Sie werden von der Landesregierung nach Anhörung der Börsen⸗ organe bestellt und entlassen. Vor Antritt ihrer Stellung leisten sie den Eid, daß sie die ihnen obliegenden Pflichten getreu erfüllen wollen. 8

§ 31.

Wird ein ohne die Vermittelung eines Kursmaklers abgeschlossenes Geschäft in Waaren oder Werthpapieren, bei denen eine amtliche Feststellung des Börsenpreises erfolgt, nicht sofort von einer der Parteien oder dem Vermittler auf schriftlichem Wege zur Kenntniß des Börsenvorstandes oder eines Kursmaklers gebracht, so erwächst für das Geschäft ein Anspruch auf Berücksichtigung bei der Preis⸗ feststellung nicht und bleibt es von der Benutzung der Börsen⸗ einrichtungen ausgeschlossen.

392

Die Kursmakler dürfen in den Geschäftszweigen, für welche sie bei der amtlichen Feststellung des Börsenpreises mitwirken, nur inso⸗ weit für eigene Rechnung oder in eigenem Namen Handelsgeschäfte schließen oder eine Bürgschaft für die von ihnen vermittelten Ge⸗ schäfte übernehmen, als dies zur Ausführung der ihnen ertheilten Auf⸗ träge nöthig ist. Die Gültigkeit der abgeschlossenen Geschäfte wird hierdurch nicht berührt.

Die Kursmakler dürfen, soweit nicht die Landesregierung Aus⸗ nahmen zuläßt, kein sonstiges Handelsgewerbe betreiben; sie dürfen auch nicht zu einem Kaufmann in dem Verhältniß eines Prokuristen, Handlungsbevollmächtigten oder Handlungsgehilfen stehen. Zu keinem Geschäfte dürfen sie die Einwilligung der Parteien oder deren Bevoll⸗ mächtigten anders annehmen, als durch ausdrückliche und persönliche Erklärung; es ist ihnen weder erlaubt, von Abwesenden Aufträge zu noch sich zur Vermittelung eines Unterhändlers zu be⸗

ienen.

9

§ 33.

Die im Art. 67 Abs. 2, im Art. 71 Abs. 1 und in den Art. 72 bis 74, 76, 79 bis 83 des Handelsgesetzbuchs enthaltenen Vorschriften finden auf die Kursmakler Anwendung. 8

Das von dem Kursmakler zu führende Tagebuch muß vor dem Gebrauch Blatt für Blatt mit fortlaufenden Fahlen bezeichnet und dem Börsenvorstand zur Beglaubigung der Zahl der Blätter vor⸗ gelegt werden.

Wenn ein Kursmakler stirbt oder aus dem Amt scheidet, ist sein Tagebuch bei dem Börsenvorstand

Für die Vermittelung von Börsengeschäften findet eine amtliche

Bestellung von Handelsmaklern im Sinne des Art. 66 des Handels⸗

Ffetbnche nicht statt; die bisher erfolgten Bestellungen verlieren ihre irksamkeit.

Zur Vornahme der nach den Art. 311, 343, 348, 354, 357, 365, 366 und 387 des Handelsgesetzbuchs durch einen Handelsmakler zu bewirkenden Verkäufe sind auch die Kursmakler sowie die sonst zur Vornahme von Verkäufen der bezeichneten Art oder von Ver⸗ steigerungen öffentlich ermächtigten Handelsmakler befugt

8 Befugnisse Eöu 5.

§

Der Bundesrath ist befugt:

1) eine von den Vorschriften im § 29 Abs. 1 und in den §§ 30 und 31 abweichende amtliche Feststellung des Börsenpreises von Waaren oder Werthpapieren für einzelne Börsen zuzulassen;

2) eine amtliche Feststellung des Börsenpreises bestimmter Waaren allgemein oder für einzelne Börsen vorzuschreiben;

3) Bestimmungen zu erlassen, um eine Einheitlichkeit der Grund⸗ sätze über die den Feststellungen von Waarenpreisen zu Grunde zu legenden Mengen und über die für die Feststellung der Preise von

erthpapieren maßgebenden Gebräuche herbeizuführen.

Die Befugniß der Landesregierung zu Anordnungen der im Abs. 1 Ziffer 2 und 3 bezeichneten Art wird hierdurch nicht berührt, soweit der Bundesrath von seiner Befugniß keinen Gebrauch gemacht hat. III. Zulassung von Werthpapieren zum Börsenhandel.

§ 36. Die Zulaflung von Werthpapieren zum Börsenhandel erfolgt an jeder Börse durch eine Kommission (Zulassungsstelle), von deren Mit⸗ gliedern mindestens der dritte Theil aus Personen bestehen muß, welche sich nicht gewerbsmäßig am Börsenhandel mit Werthpapieren betheiligen. Im übrigen werden die Bestimmungen über die Zu⸗ sammensetzung der Zulassungsstelle, sowie über die Zulässigkeit einer Beschwerde gegen deren Entscheidungen durch die Börsenordnungen ge⸗ troffen. Die Zulassungsstelle ist befugt, zum Börsenhandel zugelassene Werthpapiere von demselben auszuschließen.

ie Zulassung deutscher Reichs⸗ und Staats⸗Anleihen darf nicht versagt werden. 8 .

Verhältniß verschiedener zu einander.

Wird von der Zulassungsstelle einer Börse der Antrag auf Zu⸗ lassung von Werthpapieren zum Börsenhandel abgelehnt, so hat die Zulassungsstelle unter Angabe der Gründe den Vorständen der übrigen

Ueber jede Vernehmung in der Voruntersuchung und über die

deutschen Börsen für Werthpapiere Mittheilung zu machen. Dabei ist anzugeben, ob die Ablehnung mit Rücksicht auf örtliche Verhält⸗