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im Augenblick der Aneignung die Absicht des Ers⸗ hatte und deren Ausführbarkeit durch bereite Mittel gewährleistet war, wird, insoweit es sich um bei einem Kaufmann hinterlegte oder verpfändete Werthpapiere handelt, durch die Bestimmung des § 2 des Entwurfs für die Zukunft beseitigt werden. Die dieser Praxis entsprechenden Entscheidungen beruhen, wie oben näher ausgeführt, auf der Erwägung, daß in dem Thäter durch das Vorhandensein von Absicht und Möglichkeit jederzeitiger Ersatzleistung die Annahme begründet werde, der Eigenthümer werde mit der unter solchen Umständen geschehenen Aneignung der Sache einverstanden sein, und daß dadurch das Bewußtsein des Verwahrers von der Rechtswidrigkeit der Aneignung ausgeschlossen werde. Gegenüber der Vorschrift des § 2, wonach die Befugniß des Verwahrers, statt der in Verwahrung genommenen Werthpapiere nur gleichartige zurück⸗ zugewähren, und zu Verfügungen zum eigenen Nutzen von einer aus⸗ drücklich und schriftlich erklärten Ermächtigung des Eigenthümers ab⸗ hängig ist, wird künftig nur sehr ausnahmsweise die Zustimmung des Letzteren zu einer Zueignung der Werthpapiere durch den Verwahrer aus dessen durch bereite Mittel sichergestellter Ersatzabsicht gefolgert werden können. Sesenefte für Depotunterschlagungen?
In der Tagespresse ist mehrfach angeregt worden, Depotunter⸗ schlagungen unter Zuchthausstrafe zu stellen. Die gleiche Forderung erhebt der eingängs erwähnte, in dem Reichstag eingebrachte Antrag des Abg. Dr. von Cuny. Für eine derartige Strafschärfung sprechen in der That verschiedene Momente. Von einem Kaufmann, welcher berufsmäßig Depotgeschäfte macht, pflegt eine besondere Vertrauens⸗ würdigkeit erwartet zu werden. Der Mißbrauch dieser Vertrauens⸗ stellung durch Veruntreuung der ihm in Hinblick auf dieselbe an⸗ vertrauten Werthpapiere bekundet einen verbrecherischen Willen schlimmster Art. Dazu tragen Depotunterschlagungen, namentlich wenn sie in größerem Umfang stattfinden, den Charakter greßer Ge⸗ meingefährlichkeit an sich, nicht allein durch die Schädigung der von der Unterschlagung Betroffenen, sondern insbesondere auch, indem sie Mißtrauen bei dem Publikum erwecken, auf Handel und Wandel lähmend einwirken und das wirthschaftliche Leben ungünstig beeinflussen.
Andererseits fällt ins Gewicht, daß die Bedrohung der Depot⸗ unterschlagungen mit Zuchthaus mit dem Strafensystem des Straf⸗ gesetzbuchs nicht im vsen; stehen und zu einem Mißverhältniß nicht nur gegenüber anderen Vergehen führen würde, sondern auch gegenüber sonstigen Arten der Unterschlagung, welche, wie die Ver⸗ untreuung von Mündelgeldern, Sparkasseneinlagen und ähnliche, einen nicht minder grsben Vertrauensbruch darstellen und nicht minder strafwürdig erscheinen wie Depotunterschlagungen.
War aus diesen Erwägungen davon abzusehen, Depot⸗ unterschlagungen an sich unter Zuchthausstrafe zu stellen, so erscheint doch Zuchthausstrafe dann angezeigt, wenn durch Hinzutreten des Konkurses des Thäters die Veruntreuungen einen besonders gemein⸗ gefährlichen Charakter annehmen. Der Entwurf (§ 12) bedroht dem⸗ zufolge einen Kaufmann, welcher seine Zahlungen eingestellt hat, oder über dessen Vermögen das Kenkursverfahren eröffnet worden ist, mit Zuchthaus, wenn er Depots unterschlagen hat und ein innerer Zusammenhang zwischen diesen Unterschlagungen und dem Konkurse oder der Zahlungseinstellung dadurch gegeben ist, daß der Kaufmann die Depotveruntreuungen im Bewußtsein seiner Zahlungsunfähigkeit oder Ueberschuldung begangen hat.
Gewerbepolizeiliche Strafe?
Nach eingehender Erörterung der Frage, ob die Erfüllung der durch den Entwurf dem Verwahrer und Pfandgläubiger in Betreff der gesonderten Verwahrung und der Buchung der Depots, dem Kom⸗ missionär in Betreff der Uebersendung des Stückeverzeichnisses an den Kommittenten auferlegten Pflichten dadurch zu sichern sein möchte, daß deren Nichtbeobachtung als gewerbepolizeiliches Vergehen unter Strafe zu stellen wäre, ist von einer solchen Vorschrift abgesehen worden. Entscheidend hierfür war die Erwägung, daß eine gewerbe⸗ polizeiliche Strafbestimmung nur dann wirkungsvoll sein könnte, wenn die geschäftliche Thätigkeit der Banken einer regelmäßigen polizeilichen Revision unterworfen würde, wie solche in der Presse mehrfach gefordert worden ist. Die Einführung einer solchen polizei⸗ lichen Kontrole erscheint indessen völlig unangebracht. Zunächst liegt auf der Hand, daß die Durchführung einer solchen Kontrole eine kaum zu bewältigende Aufgabe sein und daß es schwer halten würde, das für eine solche Aufgabe geeignete Personal zu finden.
Auch an und für sich betrachtet aber kann aus beklagenswerthen Vergehungen Einzelner kein Grund entnommen werden, einen Gewerbe⸗ betrieb, welcher vorzugsweise in den Händen hochangesehener Mit⸗ glieder des Handelsstandes ruht, einer mit den Grundsätzen unserer Gewerbegesetzgebung nicht vereinbarlichen und von derselben bisher nur ganz ausnahmsweise (§ 38 der Gewerbeordnung) aus hier nicht zu⸗ treffenden Gesichtspunkten zugelassenen Maßregel zu unterwerfen.
Gegen eine gewerbepolizeiliche Strafbestimmung der gedachten Art spricht überdies auch der Umstand, daß eine solche von unzufrie⸗ denen Angestellten der Banten sowie von dem durch Vermögensver⸗ luste im Bank⸗ und Börsengeschäft betroffenen Publikum nicht selten in chikanöser Weise ausgebeutet werden würde.
Der Entwurf enthält sich aus diesen Gründen einer gewerbe⸗ polizeilichen Strafvorschrift. Dagegen war erforderlich, die Erfüllung der durch §§ 1, 3 und 6 daselbst konstituierten Pflichten der Banquiers, abgesehen von den oben erörterten zivilrechtlichen Präjudizien, auch durch eine Ergänzung der strafrechtlichen Bestimmungen zu sichern.
Strafbare Zuwiderhandlung gegen §§ 1 und 2.
Dem Verwahrer und dem Pfandgläubiger liegt gemäß § 1 des Entwurfs einerseits die gesonderte Verwahrung der in Depot er⸗ haltenen Effekten ob, andererseits die Führung eines Handelsbuchs, in ras die hinterlegten oder verpfändeten Werthpapiere entweder speziali⸗ siert einzutragen sind, oder eine Bezugnahme auf daneben geführte Stückeverzeichnisse zu vermerken ist. Die Führung von Handelsbüchern, zu der ein Kaufmann gesetzlich verpflichtet ist, kann strafrechtlich von Bedeutung werden, wenn er seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das Konkursverfahren eröffnet wird. Nach § 209 der Konkurs⸗ ordnung wird der Gemeinschuldner wegen betrügerischen Bankerutts bestraft, wenn er in der Absicht, seine Gläubiger zu benachtheiligen, Handelsbücher zu führen unterlassen hat, deren Führung ihm gesetzlich oblag, oder seine Handelsbücher vernichtet oder verheimlicht oder so geführt oder verändert hat, daß dieselben keine Uebersicht des Ver⸗ mögenszustandes gewähren. Bestand diese Absicht nicht, so wird der Gemeinschuldner nach § 210 a. a. O. wegen einfachen Bankerutts be⸗ straft, wenn er Handelsbücher zu führen unterlassen hat, deren Führung ihm gesetzlich oblag, oder dieselben verheimlicht, vernichtet oder so unordentlich geführt hat, daß sie keine Uebersicht seines Vermögens⸗ zustandes gewähren. Obschon durch den vorliegenden Entwurf, wenn er Gesetzeskraft erlangt, das im § 1 Abs. 1 Ziff. 2 vorgeschriebene Depotbuch ein Handelsbuch im Sinne der vorerwähnten Bestimmungen der Konkursordnung wird, so werden die letzteren hinsichtlich dieses Depotbuchs doch nur in beschränktem Umfang anwendbar sein.
Zunächst ist im Hinblick darauf, daß die Unterlassung der Führung des Depotbuchs sowie dessen Vernichtung, Verheimlichung oder un⸗ richtige Führung regelmäßig die Benachtheiligung der Gläubiger, d. i. der Konkursgläubiger, nicht bezwecken und herbeiführen kann, sondern wesentlich eine Schädigung der Auesonderungsberechtigten, die, wenn sie die Ausübung des Aussonderungsrechts hindert, den Konkursgläubigern sogar von Nutzen sein kann, der Thatbestand des betrügerischen Bankerutts ausgeschlossen. Aber auch die Mögnlichkeit der Bestrafung wegen einfachen Bankerutts ist nur in dem Falle ge⸗ geben, wenn der Gemeinschuldner die ihm gesetzͤlich obliegende Führung des Depotbuchs völlig unterlassen hat. Denn die Verheim⸗ lichung, Vernichtung und unordentliche Führung eines Handels⸗ buchs ist nur dann geeignet den Thatbestand des Bankerurts zu bilden, wenn sie zur Folge hat, daß die Handelsbücher keine Ueber⸗ sicht des Vermögenstandes des Kridars gewähren. Für diese Ueber⸗ sicht aber ist das Depotbuch, welches nicht die Vermögenslage des Gemeinschuldners, sondern das Eigenthum der Daponenten klarzustellen bestimmt ist, nicht unbedingt wesentlich.
Soll eine den Vorschriften der Konkursordnung über die unor⸗ dentliche Führung der Handlungsbücher anxaloge Vorschrift in Betreff
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des Depotbuchs getroffen werden, so muß der Kridar unter Strafe gestellt werden, wenn durch seine Schuld der mit der Verpflichtung zur Führung eines Depotbuchs beabsichtigte Zweck nicht erreicht wird. Da nun die Führung des Depotbuchs und gleicher Weise die Pflicht der gesonderten Aufbewahrung der in Depot genommenen Effekten die Sicherung des Aussonderungsanspruchs des Eigenthümers beim Konkurse des Verwahrers bezweckt, so wird dem Letzteren Strafe als⸗ dann anzudrohen sein, wenn durch die Nichterfüllung oder durch die mangelhafte Erfüllung der ihm gemäß § 1 Ziffer 1 und 2 des Entwurfs obliegenden Pflichten im Konkursfalle das Aussonderungsrecht des Eigenthümers sich als gefährdet er⸗ weist. In diesem Sinne bestimmt der § 11 des Entwurfs, daß ein Kaufmann, welcher seine Zahlungen eingestellt hat oder über dessen Vermögen das Konkursverfahren eröffnet worden ist, mit Ge⸗ fängniß bis zu zwei Jahren zu bestrafen sei, wenn er den Vorschriften des § 1 Ziffer 1 oder 2 zuwider gehandelt hat und dadurch der Be⸗ rechtigte bezüglich des Anspruchs auf Aussonderung der von jenem zu verwahrenden Werthpapiere benachtheiligt wird. Die gleichen Gesichtspunkte, welche der gegen den Verwahrer und gegen den Pfand⸗ gläubiger gerichteten Strafbestimmung zu Grunde liegen, kommen der Hauptsache nach auch bezüglich des Kommissionärs in Betracht, der seiner Verpflichtung zur Uebersendung des Stückeverzeichnisses vorsätz⸗ lich nicht nachgekommen ist und hierdurch das Aussonderungsrecht des Kommittenten im Konkurs vereitelt hat. Im Entwurf ist deshalb die Strafbestimmung auch auf diesen Fall ausgedehnt.
Im § 13 des Entwurfs werden schließlich den Strafbestimmungen der §§ 10 bis 12 analoge Vorschriften in Beziehung auf die Mit⸗ glieder des Vorstandes einer Aktiengesellschaft oder eingetragenen Genossenschaft, die Geschäftsführer einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, sowie auf die Liquidatoren einer Handelsgesellschaft oder ein⸗ getragenen Genossenschaft getroffen.
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Nachweisung
über den Stand von Thierseuchen im Deutschen Reich am 30. November 1895.
(Nach den Berichten der beamteten Thierärzte zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamt.)
Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts⸗ ꝛc. Bezirke) verzeichnet, in welchen Rotz, Maul⸗ und Klauenseuche oder Lungen⸗ seuche am 30. November herrschten. Die Zahlen der betreffenden Ge⸗ meinden und Gehöfte sind — letztere in Klammern — bei jedem
Kreise vermerkt. A. Rotz (Wurm).
Preußen. Reg⸗Bez. Königsberg: Osterode 1 (1). Reg.⸗Bez. Danzig: Danziger Niederung 1 (1). Reg.⸗Bez. Marienwerder: Thorn 2 (2). Stadtkreis Berlin 1 (3). Reg.⸗Bez. Potsdam: Oberbarnim 1 (1), Niederbarnim 1 (1) Reg.⸗Bez. Posen: Gostyn 1 (1). Reg.⸗Bez. Brom berg: Inowrazlaw 2 (2), Mogilno 1 (1). Reg.⸗Bez. Breslau: Namslau 1 (1), Oels 1 (1), Militsch 1 (1), Obhlau 1 (1), Reichenbach 1 (1). Reg.⸗Bez. Liegnitz: Goldberg⸗ Hainau 1 (1), Schönau 1 (1), Landeshut 1 (1), Hirschberg 1 (1). Reg.⸗Bez. Oppeln: Rybnik 1 (1), Grottkau 1 (1). Reg.⸗Bez. Arnsberg: Arnsberg 1 (1). Reg.⸗Bez. Aachen: Landkreis Aachen 1 (1). Bayern. Reg.⸗Bez. Oberpfalz: Stadtbezirk Amberg 1 (1). Württemberg. Jagstkreis: Gmünd 1 (1), Donaukreis: Biberach 1 (1), Göppingen 1 (1), Waldsee 1 (1). Hessen. Provinz Oberhessen: Gießen 1 (1). Braunschweig. Helmstedt 1 (1). Hamburg. Geestlande 2 (3), Marschlande 1 (1). Elsaß⸗Lothringen. Bezirk Ober⸗Elsaß: Colmar 1 (1). Zu⸗ sammen 35 Gemeinden ꝛc. und 38 Gehöfte.
B. Maul⸗ und Klauenseuche.
Preußen. Reg.⸗Bez. Königsberg: Neidenburg 3 (23), Oste⸗ rode i. Ostpr. 1 (1). Reg.⸗Bez. Gumbinnen: Lyck 1 (1). Re.⸗ Bez. Marienwerder: Stuhm 1 (1), Briesen 2 (2), Thorn 16 (18). Stadtkreis Berlin 1‧(1). Reg.⸗Bez. Potsdam: Prenzlau 18 (30), Templin 1 (1), Angermünde 1 (1), Niederbarnim 2 (2), Osthavelland 1 (1), Ruppin 2 (2). Reg.⸗Bez. Stettin; Pyritz 2 (2). Reg.⸗Bez. Posen: Schroda 2 (2), Posen Ost 1 (1), Bomst 7 (8). Schildberg 2 (2). Reg.⸗Bez. Bromberg: Kolmar 1 (1), Wirsitz 1 (1), Schubin 3 (4), Inowraz⸗ law 1 (1), Strelno 8 (19), Znin 3 (3), Wongrowitz 4 (11), Gnesen 1 (1), Witkowo 1 (1). Reg⸗Bez. Breslau: Gr. Wartenberg 1 (1), Trebnitz 3 (4), Landkreis Breslau 2 (2), Nimptsch 1 71). Reg⸗ Bez. Liegnitz: Lüben 2 (2), Landkreis Liegnitz 5 (11), Jauer 1 (2). Reg.⸗Bez. Oppeln: Landkreis Beuthen 3 (3), Kosel 2 (2). Reg.⸗ Bez. Magdeburg: Salzwedel 1 (1), Gardelegen 1 (1), Jerichow I 1 (1), Jerichow II 1 (2), Kalbe 9 (23). Wanzleben 8 (15), Wolmir⸗ stedt 5 (32), Neuhaldensleben 3 (4), Oschersieben 7 (37), Aschers⸗ leben 9 (58), Stadtkreis Halberstadt 1 (4), Landkreis Halberstadt 2 (3). Reg⸗Bez. Merseburg: Bitterfeld 23 (69), Stadtkreis Halle .S. 1 (1), Saalkreis 11 (24), Delitzsch 3 (5), Mansfelder See⸗ kreis 11 (39), Sangerbausen 8 (95), Eckartsberga 2 (6), Querfurt
(58), Merseburg 7 (8), Weißenfels 3 (4), Naumburg 3 (8). Reg.⸗ Bez. Erfurt: Grafschaft Hohenstein 1 (1), Ziegenrück 1 (2), Schleu⸗ singen 9 (87). Reg.⸗Bez. Hannover: Syke 8 (11), Hoya 2 (2), Sulingen 1 (1). Reg.⸗Bez. Hildes heim: Peine 11 (25), Marienburg i. Hann. 3 (7), Gronau 1 (1), Alfeld 1 (1), Stadtkreis Göttingen 1 (1), Landkreis Göttingen 2 (3), Einkeck 12 (55), Ilfeld 1 (1). Reg.⸗Bez. Lüneburg: Gifhorn 3 (8), Burg⸗ dorf 2 (4). Reg.⸗Bez. Stade: Geestemünde 1 (1). Reg.⸗Bez. Münster: Beckum 1 (1). Reg.⸗Bez. Minden: Lankreis Biele⸗ feld 1 (1), Wiedenbrück 5 (16). Reg.⸗Bez. Arnsberg: Meschede 3 (7) Brilon 13 (263), Olpe 1 (2), Siegen 5 (6), Wittgenstein 1 (10). Reg.⸗Bez. Cassel: Eschwege 3 (3), Frankenberg 7 (44), Fritzlar 8 (38), Landkreis Hanau 2 (3), Hersfeld 5 (10), Homberg 22 (109) Kirchhain 1 (3), Marburg 5 (8), Ziegenhain 3 (15). Reg.“ Bez. Wiesbaden: Biedenkopf 2 (2), Dillkreis 4 (6), Oberwester⸗ waldkreis 1 (1), Westerburg 4 (11), Unterwesterwaldkreis 1 (3), Oberlahnkreis 3 (11), Limburg 2 (5). Unterlahnkreis 4 (10), St. Goarshausen 2 (3). Usingen 7 (19), Obertaunuskreis 2 (4), Höchst 2 (2), Landkreis Frankfurt a. M. 1). Reg.⸗Bez. Koblenz: Landkreis Koblenz 1 (1), Wetzlar 5 (9). Reg.⸗Bez. Köln: Waldbröl 1 (1), Siegkreis 8 (12), Landkreis Bonn 3 (22). Reg.⸗Bez. Trier: Merzig 1 (2), Saarlouis 6 (22). Saarbrücken 5 (11), Ottweiler 1 (1). Reg.⸗Bez. Aachen: Jülich 1 (1). Bayern. Reg.⸗Bez. Ober⸗ bayern: Landbezirk Landsberg 1 (2), Landbezirk München I 1 (1), Landbezirk Traunstein 1 (1). Reg.⸗Bez. Pfalz: Bergzabern 1 (1), Germersbeim 2 (2), Landau 2 (17), Neustadt a. H. 2 (7), Speyer 1 (2). Reg.⸗Bez. Oberpfalz: Tirschenreuth 1 (1). Reg.⸗Bez. Oberfranken: Stadtbezirk Forchheim 1 (1), Landbezirk Bamberg I 6 (12), Landbezirk Bamberg II 5 (5), Berneck 1 (2), Landbezirk Forchheim 2 (4), Höchstadt a. A. 4 (9). Kronach 13 (75), Lichtenfels 4 (13), Naila 1 (1), Rehau 1 (1), Stadtsteinach 3 (3), Staffelstein 4 (7), Teuschnitz 3 (5), Wunsiedel 3 (5). Reg.⸗Bez. Mittelfranken: Stadtbezirk Nürnberg 1 (1), Stadtbezirk Rothen⸗ hurg a. T. 1 (5), Landbezirk Ansbach 9 (13), Landbezirk Fürth 4 (6), Hersbruck 3 (6), Neustadt a. A. 8 (16), Landbezirk Nürnberg 3 (3), Landbezirk Rotbenburg a. T. 4 (6), Scheinfeld 3 (6), Landbezirk Schwabach 1 (1), Uffenheim 14 (39). Reg.⸗Bez. Unterfranken: Stadtbezirk Kitzingen 1 (2), Brückenau 2 (58), Ebern 1 (1), Gerolz⸗ hofen 7 (10), Hammelburg 3 (3), Haßfurrth 6 (10), Karlstadt 5 (8), Kissingen 5 (5), Landbezirk Kitzingen 4 (5), Königshofen 2 (2), Lohr 1 (1), Marktheidenfeld 1 (1), Mellrichnadt 1 (4), Neustadt a S. 3 (3), Ochsenfurt 4 (6). Landbezirk Schweinfurt 11 (21), Landbezi k Würzburg 3 (8). Reg. Bez. Schwaben: Stadtbezirk Kempten 1 (1), Land⸗ bezirkKempten 1 (1), Lankbezirk Neu⸗-Ulm 1 (1), Landbezirk Nördlingen 1 (4). Sachsen. Kreishauptm. Bautzen: Zittau 22), Kreishauptm Dresden: Dippoldiswalde 2 (2), Großenhain 3 (13). Kreishauptm. Leipzig: Stadtbezirk Leipzig 1 (1). Kreisbauptm. Zwickau: Marienberg 2 (2), Annaberg 2 (3), Zwickau 1 (1), Oelsnitz 2 (2), Glauchau 2 (2).
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Württemberg. Neckarkreis: Backnang 5 (26), Besigheim 2 (26),
Brackenheim 4 (56), Cannstatt 3 (5), Heilbronn 10 (106), Ludwigs⸗ burg 1 (1), Marbach 1 (9), Neckarsulm 3 (18⁄, Stadtbezirk Stutt⸗ gart 1 (3), Vaihingen 1 (1), Waiblingen 1 (1), Weinsberg 5 (28). Jagstkreis: Aalen 3 (5), Crailsheim 3 (10), Gailsdorf 4 (12), Gerabronn 2.(10), Gmünd 2 (4), Heidenheim 1 (5), Künzelsau 4 (14), Mergentheim 8 (29), Oehringen 4 (6). Donaukreis: Biberach 2 (5), Blaubeuren 1 (5), Gavvingen 3 (4), Laupheim 1 (22), Saulgau 1 (1), Ulm 4 (12). Baden. Landeskommiss. Freiburg: Stauffen 1 (1), Müllheim 1 (1). Landeskommiss. Mannheim: Mannheim 1 (3), Schwetzingen 1 (1), Weinheim (1), Eppingen 2 (4), Heidelberg 3 (9), Sinsheim 4 (17), Ebersbach 1 (1), Tauber⸗ bischofsheim 6 (15). Hessen. Provinz Starkenburg: Dieburg 3 (14), Groß⸗Gerau 2 (2), Heppenheim 1 (1), Offenbach 4 (5). Provinz Oberhessen: Gießen 4 (8), Alsfeld 3 (3), Büdingen 1 (2),
riedberg 8 (17), Schotten 5 (12). Provinz Rheinhessen: Mainz 272),
lzey 7 (7), Oppenbeim 4 (11), Worms 4 (5). Mecklenburg⸗Schwerin. Güstrow 1 (1), Rostock 1 (1), Gnoien 1 (1). Sachsen⸗Weimar. Weimar 4 (10), Apolda 3 (4), Eisenach 1 (6), Dermbach 4 (38), Neustadt a. O. 5 (6). Braunschweig. Braunschweig 9 (10), Wolfenbüttel 35 (187), Helmstedt 4 (18), Holzminden 1 11). Sachsen⸗Meiningen. Meiningen 5 (8), Hildburghausen 1 (4), Sonneberg 4 (13), Saalfeld 1 (1). Sachsen⸗ Altenburg. Roda 5 (7). Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Herzogthum Coburg: Stadt⸗ bezirk Neustadt 1 (1), Stadtbezirk Rodach 1 (1), Landbezirk Coburg 15 (77). Herzogthum Gotha: Stadtbezirk Waltershausen 1 (4), Landbezirk Gotha 6 (26), Landbezirk Ohrdruf 1 (3), Landbezirk Waltershausen 2 (2).. Anhalt. Dessau 1 (1), Cöthen 36 (75), Zerbst 1 (2), Bernburg 10 (32), Ballenstedt 4 (6). Schwarzburg⸗ Sondershausen. Arnstadt 3 (6). Gehren 1 (1). Schwarzburg⸗ Rudolstadt. Frankenhausen 2 (7), Rudolstadt 5 (6), Königsee 3 (3). Waldeck. Kreis der Eder 14 (157), Kreis des Eisenbergs 9 (103). Reuß ä. L. 4 (15). Reuß j. L. Gera 1 (1), Schleiz 10 (21). Hamburg. Geestlande 1 (1). Elsaß⸗Lothringen. Bezirk Unter⸗ Elsaß: Landbezirk Straßburg 6 (6), Erstein 2 (2), Molsheim 2 (7), Schlettstadt 6 120), Zabern 2 (2). Bezirk Ober⸗Elsaß: Colmar 5 (15), Gebweiler 3 (10), Rappoltsweiler 5 (7), Thann 4 (9). Bezirk Lothringen: Landkreis Metz 2 (5), Chateau⸗ Salins 1 (3). Zusammen 1047 Gemeinden ꝛc. und 3558 Gehöfte.
C. Lungenseuche.
Preußen. Reg.⸗Bez. Potsdam, Niederbarnim 1 (1). Reg.⸗ Bez. Magdeburg: Kalbe 1 (1), Wanzleben 2 (9), Wolmirstedt 5 (5), Neuhaldensleben 3 (4), Aschersleben 1 (2). Reg.⸗Bez. Arns⸗ berg: Landkreis Dortmund 1 (3), Schwelm 1 (1), Altena 1 (1). Reg.⸗Bez. Düsseldorf: Kempen 1 (1), Neuß 1 (1). Reg.⸗Bez. Köln: Gummersbach 1 (2), Landkreis Köln 2 (2), Bergheim 2 (12), Euskirchen 2 (10). Reg⸗Bez. Aachen: Düren 2 (3). Sachfen. Kreishauptm. Leipzig: Borna 2 (4). Sachsen⸗Altenburg: Roda 1 (2). Anhalt. Zerbst 1 (1), Bernburg 1 (1). Zusammen 32 Ge⸗ meinden ꝛc. und 66 Gehöfte. .“
Cholera.
Oesterreich⸗Ungarn. In Galizien wurden dem Oest. San.⸗W. zufolge vom 19. bis 25. November 28 Erkrankungen (und 11 Todes⸗ fälle) gemeldet, davon in je 3 Gemeinden der Bezirke Trembowla 5 (2) und Czortkow 4 (3), in je 2 Ortschaften der Bezirke Husiatyn 6 (1) und Ka mionka strumilowa 8 (4), in je 1 Ortschaft der Bezirke Borszezow 1. Buczacz 1 und Jaros⸗ lau 1 (1). Seit dem 23. August sind in Galizien in 51 zu 14 Bezirken gehörenden Gemeinden insgesammt 379 Erkrankungen mit 245 Todesfällen festgestellt worden.
Rußland. In den städtischen Krankenhäusern von St. Peters⸗ burg gingen vom 16. bis 20. November 24 „choleraähnliche“ Er⸗ krankungen zu, von denen 10 tödtlich endeten.
Egypten. Laut Mittheilungen bis zum 22. November wurden folgende Erkrankungen (und Todesfälle) festgestellt: in Damiette vom 7. bis 19. November 25 (20), in Ezbet el Borg während des gleichen Zeitraums 27 (19), in Ahmadieh vom 6. bis 16. No⸗ vember 25 (22), in Bigalat vom 4. bis 13. November 7 (7), in Kolonghil vom 6. bis 9. November 1 (1), in el Daraksa vom 7. bis 14. November 2 (1), in Ezbet Khalafala Pacha vom
pis 13. November 5 (2), in Salamonn vom 8. bis 14. November
), in Faraskonz vom 14. bis 18. November 3 (2), vom 4. bis
.November in Menzaleh 35 (41), in Matarieh bei Menzaleh 19 (18), vom 4. bis 11. November in el Kurdi 7 (7), vom 4. bis
14 Nopember in Bonsrate 33 (32), ferner in Czarka vom 15.
bis 18. November 2 (3) und in Kafr el Jouar vom 16. bis 18. November 3 (2). Verschiedene Erkrankungen.
Pocken: St. Petersburg 4 Todesfälle; Berlin 2, London 20 (Krankenhäuser), Paris 17, St. Petersburg 5 Erkrankungen; Rück⸗ fallfieber: St. Petersburg 2 Todesfälle und 120 Erkrankungen; Genickstarre: New⸗York 3 Todesfälle; Milzbrand: St. Peters⸗ burg 1 Todesfall; Influenza: London 15 Todessälle; Frank⸗ furt a. O. 12, Kopenhagen 47, Stockholm 10 Erkrankungen. — Mehr als ein Zehntel aller Gestorbenen starb an Masern (Durch⸗ schnitt aller deutschen Berichtsorte 1881/90: 1,30 %): in Metz, — Erkrankungen kamen vor in Berlin 51, in den Regierungs⸗ bezirken Arnsberg 199, Düsseldors 207, Königsberg 95, Stettin 98, in München 269, Hamburg 27, Budapest 236, St. Petersburg 113, Wien 414, — an Diphtherie und Croup (1881/90: 4,49 %): in Brandenburg, Bromberg, Frankfurt a. O., M.⸗Gladbach, Liegnitz, Mannheim, Zwickau und Triest, — Erkran⸗ kungen sind gemeldet in Berlin 147, Breslau 21, in den Reg.⸗ Bezirken Arnsberg 98, Düsseldorf 133, in München 43, Nürnberg 23, Hamburg 37, Wien 95, Budapest 24, Kopenhagen 35, London 103 (Krankenhäuser), Paris 116, St. Petersburg 70, — desgl. an Schar⸗ lach in Berlin 107, Breslau 50, Hamburg 25, Budavpest 45, Edin⸗ burg 92, Kopenhagen 33, London 296 (Krankenhäuser), Paris 52, St. Petersburg 58, Stockholm 39, Wien 110, — desgl. an Unter⸗ leibstyphus in St. Petersburg 154.
Flensburg, 4. Dezember. (W. T. B.) Nach amtlicher Be⸗ kanntmachung ist wegen Ausbruchs der Maul⸗ und Klauenseuche über den Kreis Husum bis zum 17. Dezember die Sperre verhängt.
Hamburg, 4. Dezember. (W. T. B) Einer Mittheilung des „Hamb. Corr.“ zufolge ist heute Vormittag während des Nach⸗ marktes im Kontumazhofe unter den dort vorhandenen Ochsen die Maul⸗ und Klauenseuche amtlich festgestellt worden. Die sofortige Schlachtung des vorhandenen Bestandes und die gründliche Des⸗ infektion der gesammten Viehanlagen wurde angeordnet. Man ver⸗ muthet, daß die Seuche durch Ochsen aus Husum eingeschleppt worden ist. ”
BVerkehrs⸗Anstalten.
Budapest, 4. Dezember. (W. T. B.) Die Regierung ver⸗ langte einen Kredit von 4 ½ Millionen Gulden für dringendste An⸗ schaffung von Lokomotiven bei den ungarischen Staatskahnen. — Ueber die Höbe der großen Investitionsanleihe ist die Regierung noch nicht einig.
Paris, 4. Dezember. (W. T. B.) Von der Börse wird be⸗ richtet: Es herrschte allgemein sehr feste Tendenz bei stärkerer Nach⸗ frage für Staatsfonds, welche vielfach steigende Bewegung zeigten. Die Liquidation scheint glatt zu verlaufen, nur eine unbedeutende In⸗ solvenz ist vorgekommen.
Konstantinopel, 4. Dezember. (W. T. B) Die Ottoman⸗ bank und andere Banken machen bekannt, daß der Mangel an türkischen Pfunden nunmehr beseitigt sei, und daß sie daher auf⸗ hören würden, sich bei Zahlungen ausländischen Goldes zu bedienen. — Der Börsenverkehr stockt noch immer.
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zum Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußische
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8 — —
n Staats⸗Anzeiger.
1895.
No. 290.
Berlin, Donnerstag, den 5. D.
1. Untersuchungs⸗Sachen.
2. Aufgebote, Zustellungen u. dergl.
3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von hpapieren.
6. Kommandit⸗Gesellschaf 7. Erwerbs⸗ und Wirthse
I Deffentlicher Anzeiger.
— — Aftien u. Aktien⸗Gesellsch. älten. ““
en 2 . . t chaft Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwäl 10. Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Untersuchungs⸗Sachen.
Steckbriefs⸗Ernenerung.
Der diesseits unter dem 27. November 1880 hinter den Eigenthümer Hugo Paul Emil Rothe, am 31. Mai 1850 zu Berlin geboren, in den Akten J. III D. 397. 79 wegen Vollstreckung einer einjäh⸗ rigen Gefängnißstrafe erlassene und unterm 11. De⸗ zember 1884, 17. Januar 1888 und 1. November 1892 erneuerte Steckbrief wird hiermit nochmals erneuert.
Berlin, den 30. November 1895.
Staatsanwaltschaft bei dem Königlichen Landgericht I.
151937]
In dem Strafverfahren gegen den Kaufmann
H. Friedrich von Waltershausen, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts, wegen betrügerischen und ein⸗ fachen Bankerotts, ist auf Antrag der Herzogl. Staatsanwaltschaft in Gotha das Verfahren wegen Verfalls der von ihm bezw. seinem Vater zur Ab⸗ wendung der Untersuchungshaft gestellten Kaution von 600 ℳ eingeleitet worden. In Gemäßheit des § 122 Abs. 2 der Strafprozeß⸗Oronung ergeht hier⸗ mit an den ꝛc. Friedrich die Aufforderung, sich binnen einer Frist von 14 Tagen hierüber zu erklären. 8
Teuneberg, den 27. November 1895.
Herzogl. Sächs. Amtsgericht. II. Beck.
Veröffentlicht zum Zweck stellung.
Tenneberg, den 3. Deze
S) Bauersachs, k. A.,
Gerichtsschreiber des Herzogl. Amtsgerichts. II.
[51939] Bekanntmachung.
Auf Antrag der Königlichen Staatsanwaltschaft wird die Wiederaufnahme des gegen den am 10. März 1874 zu Königstein geborenen Albert Otto Prescher wegen Verlezung der Wehrpflicht ab⸗ gesetzten und durch rechtskräftiges Urtheil geschlossenen
der öffentlichen Zu⸗
.„1. 2 . 8 1 2 Verfahrens beschlossen und genannter Prescher unter
Aufhebung des ihn treffenden Theiles des Urtheils der Strafkammer V des Königlichen Landgerichts Dresden vom 22. April 1895, wonach derselbe wegen Verletzung der Wehrpflicht auf Grund von § 140 Abs. 1 Nr. 1 des Strafgesetbuchs zu 300 ℳ Geld⸗ strafe, im Uneinbringlichkeitsfalle zu dreißig Tagen Gefängniß kostenpflichtig verurtheilt worden ist, frei⸗ gesprochen.
Die durch das frühere und das Wiederaufnahme⸗ verfahren erwachsenen Kosten werden auf die Staats⸗ kasse übernommen.
Dresden, am 30. September 1895.
Königliches Landgericht. Strafkammer V. Köderitz. Neidhardt. Langbein.
Solches wird zum Zwecke der öffentlichen Zu⸗ stellung hiermit bekannt gemacht. 3
Dresden, am 29. November 1895.
Der Königliche Staatsanwalt: (Unterschrift.)
[51938] “
Durch Beschluß der Strafkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Saargemünd vom 22. November 1895 ist wegen Verletzung der Wehrpflicht das im Deutschen Reiche befindliche Vermögen des Joseph Flirden, geb. am 22. Juni 1875 zu Saaralben, S. v. Nikolaus Flirden und Maria Riff, Tagner, zul. in Saaralben, zur Deckung der denselben möglicherweise treffenden höchsten Geldstrafe und der Kosten des Verfahrens mit Beschlag belegt worden.
Saargemünd, den 20. November 1895.
F. d. Ksfl. Ersten Staatsanwalt: Paqué, Staatsanwalt.
2) Aufgebote, Zustellungen und dergl.
[52125] Zwangsversteigerung. 8 Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Niederbarnim Band 49 Nr. 2350 auf den Namen des Rentiers Julius Emil Schroeder hier eingetra⸗ ene, in der Reinickendorferstraße 14 a. belegene rundstück am 29. Januar 1896, Vormit⸗ tags 10 ½ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Pügel e Zimmer 36, versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 8 a 80 qm mit 16 160 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 29. Januar 1896, Nachmittags 12 ¾ Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 85 K. 110/95 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41, zur Phsfer aus. 8
Berlin, den 22. November 1895.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 85.
Zwangsverstei
Grundbuche von den Niederschönhausener Parzellen Band 19 Nr. 735 auf den Namen der Ehefrau des Milchhändlers Sachs, Emilie, geb. Fincke, hier ein⸗ getragene, zu Berlin in der ÜTIgs dee. nach dem Kataster Nr. 18 belegene Grundstück in einem neuen Termin am 8. Jannar Vormittags 10 ½¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13,
Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 6 a 47 qm jetzt mit 7650 ℳ Nutzungswerth zur Gebäudesteuer
der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 8. Jannar 1896, Nach⸗ mittags 12 ½ Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 86 K. 110/94 liegen in der Gerichts⸗ schreiberei, Zimmer 41, zur Einsicht aus. Berlin, den 27. November 1895. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 86.
[52127] Zwangsversteigerung. “ Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das Grundbuche von den Niederschönhausener Parzellen
poliers Gottlieb Zeidler eingetragene, hier an der Ecke der Raumer⸗ und Lvychenerstraße belegene Grundstück am 28. Januar 1896, Vormit⸗ tags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Erdgeschoß, Ein⸗ gang C., Saal 40, versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Fläche von 0,04,96 ha noch nicht zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. die Ertheilung des Zuschlags
Saal 40 verkündet werden. Die Akten 88 K. 146/95 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 17, zur Einsicht aus. Berlin, den 27. November 1895. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.
Berger in Helmstedt, Klägers, wider wegen Hypothekzinsen, wird, nachdem auf Antrag Klägers die Beschlagnahme der dem Beklagten hörigen Grundstücke .
1) von der Landabfindung Nr. 867 a. der Karte „am Weinberge”“ 1 qm,
2) von der Lan „am Weinberge“
des
0 qm,
den Grundakten Nr. 1341 genau bezeichnet und im Grundbuche von Helmstedt Band XV Blatt 19 ein⸗ getragen, zum Zwecke der Zwangsversteigerung durch Beschluß vom 15. November 1895 verfügt, auch die Eintragung dieses Beschlusses im Grundbuche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangsver⸗ steigerung auf den 10. März 1896, Morgens 9 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte Helmstedt angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypo⸗ thekenbriefe zu überreichen haben.
Die Versteigerungs⸗Bedingungen, laut welcher jeder Bieter auf Verlangen eines Betheiligten Sicherheit bis zu 10 % seines Gebots durch Baarzablung, Niederlegung kursfähiger Werthpapiere oder geeignete Bürgen zu leisten hat, sowie der Grundbuchauszug können innerhalb der letzten zwei Wochen vor dem Versteigerungstermin auf der Gerichtsschreiberei ein⸗ gesehen, auch die Grundstücke selbst besichtigt werden.
Helmstedt, den 28. November 1895. 8
Herzogliches Amtsgericht. Kruse.
nachbenannten, auf den Inhaber lautenden „Pfandbriefe“ der Schlesischen Boden⸗Credit⸗Actien⸗ Bank zu Breslau: „Serie I. Litt. D. Nr. 9500, ausgestellt am 30. Juni 1882, b. Serie II. Litt. D. Nr. 3075 und Nr. 3077,
ausgestellt am 1. Februar 1885,
c. Serie II. Litt. D. Nr. 6537 und 6538, aus⸗
gestellt am 1. Mai 1889,
sämmtlich über je 300 ℳ lautend und zu vier Pro⸗ cent verzinslich, sind angeblich verloren gegangen und sollen auf den Antrag der verehelichten Josepha Scholz, geborenen Grunwald, zu Mittelwalde, ver⸗ treten durch die Rechtsanwälte Kirschner und Frieden⸗ thal zu Breslau, behufs neuer Ausfertigung für raftlos erklärt werden.
Es werden daher die unbekannten Inhaber der vorbezeichneten Schuldurkunden hiermit aufgefordert, spätestens in dem auf den 5. März 1896, Vor⸗ mittags 11 Uhr, in dem hiesigen Amtsgerichts⸗ ebäude — am Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4, Zimmer Nr. 89, im zweiten Stock — anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der letzteren er⸗ folgen wird. 1
Breslau, den 20. Dezember 1892.
Königliches Amtsgericht.
[52057] * Aufgebot. 1““ Auf den Namen des verstorbenen Rittergutsbesitzers Jacob Löb zu Kaldenbhoff bei Hamm stehen Blatt 38 des Gewerkenbuchs über das Bergwerk ver. Franzisca Tiefbau in Witten 10 Kuxe eingetragen. Ueber die⸗ selben sind Kuxscheine ausgefertigt, und zwar: a. am 8. Dezember 1881 einer über 8 Kuxe, b. am 17. Fe⸗ bruar 1882, zwei über je 1 Kux. Die Rechtsnach⸗ folger des Gewerken: 8 1) Landgerichts⸗Rath Otto Löb in Düsseldorf, 2) Landgerichts⸗Direktor Ernst Löb in Berlin, 3) Major Robert Löb in Diedenhofen, 4) Henriette Löb, Ehefrau Dr. med. H. Mekus zu Halle a. d. Saale, 1 1 5) Agnes Löb, Ehefrau Gymnasial⸗Direktors Dr. Graßhof zu Linden haben das Aufgebot der Kuxscheine beantragt. Der Inhaber der Urkunden wird aufgefordert, spätestens
in dem auf den 19. Inui ö 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anbe⸗
89 1“
veranlagt. Das Weitere enthält der Ausbang an
Band 20 Nr. 756 auf den Namen des Maurer⸗
Das Urtbeil über vird am 31. Januar 1896, Vormittags 11 Uhr, im angegebenen
z fräheren Gsstwirths, jetzigen Kauf⸗
Tarl Lösch in Helmstedt, Beklagten,
a 77 dabfindung Nr. 868 a. der Karte
ad 1 und 2 auf der Vermessungsbescheinigung in
raumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung der Urkunden erfolgen wird. 1“ Witten, den 23. November 1895. Königliches Amtsgericht. Aufgebot. 3
ie Firma Adler & Oppe heimer, Lederfabrik zu Straßburg i. E., vertreten durch Rechtsanwalt Lange
[15600]
— „ —
hier, hat das Aufgebot: eines Niederlagescheins der
Kaiserlichen Zollabfertigungsstelle am Zentralbahnbof zu Straßburg i. E. vom 6 April 1895, ausgestellt über elf mit A & 0 14/24 bezeichnete Kolli un⸗ gefärbtes, lohgares Leder (kein Sohlleder) im Gewichte von 990,50 kg — die Angabe der Tarif⸗ nummer und die Nummer des statistischen Waaren⸗ verzeichnisses lautete C7 Bl. 162 Nr. 13, beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf Montag, den 9. März 1896, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Zivilsitzungssaal, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er⸗ folgen wird. Straßburg, den 31. Mai 1895. Anufgebot. ist das Aufgebot folgender angeblich abhanden gekommener Sparkassenbücher beantragt: ) Nr. 503 183, ausgestellt für Kirschstein, Emma, ienstmädchen, Linkstraße 25, lautend über 60 ℳ, jetzt Schönebergerstr. 5, part.,
Nr. 259 379, ausgestellt für Carl Jacoby, Fabrikanten. Fischerstraße 38, lautend 282 ℳ 17 ₰, von dem Lederfabrikanten Carl (als Vater) hierselbst, Fischerstr. 38 wohn⸗ 83) Nr. 352 913, ausgestellt für Wilhelm Hemmer⸗ ling, Dachdecker, Naunynstr. 4, lautend über 152 ℳ 75 ₰, von dem Vorgenannten, jetzt Chaussee⸗ straße 47 IV. wohnhaft.
4) Nr. 151 418, ausgestellt für Koch, Louise, geb. Mierke, Frau des Schmieds, Elsasserstr. 10 e., lautend über 70 ℳ, von der Vorgenannten.
5) Nr. 96 844, ausgestellt für Bangson, Georg,
Klempner, Anklamerstr. 15, lautend über 212 ℳ 18 ₰, von dem Vorgenannten, jetzt Kottbuserstr. 2 wohnhaft.
6) Nr. 237 494, ausgestellt für das Dienstmädchen
It für Emma Jung, Dresdenerstr. 30 a., lautend über orgenannten, jetzigen
15 ℳ 47 ₰, von der V Schneiderin Emma Jung hierselbst, Usedomstr. 23 a.
wohnhaft,
7) Nr. 229 292, ausgestellt für Hochheisel, Therese, geb. Lutze, Wittwe, Klosterstr. 2, lautend über 38 ℳ 40 ₰, von der Vorgenannten, jetzt Kürassierstr. Nr. 10 wohnhaft.
8) Nr. 266 642, ausgestellt für die Frau des Arbeiters Jedamcezik, Auguste, geb. Köhler, Reinickendorferstr. 60, lautend über 29 ℳ 11 ₰, von der Vorgenannten, jetzt Pankstraße 45 c., Hof parterre, Quergebäude, wohnhaft. Die Inhaber der vorbezeichneten Sparkassenbücher werden aufgefordert, bei dem unterzeichneten Gerichte, und zwar spätestens in dem auf den 16. April 1896, Vormittags 11 Uhr, an Gerichtsstelle, Neue Friedrichstraße 13, Hof, Flügel B, part., Saal 32, anberaumten Auf⸗ gebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Spar⸗ kassenbücher vorzulegen, widrigenfalls die letzteren für kraftlos werden erklärt werden.
Berlin, den 21. September 1895.
Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 81.
[43149] Aufgebot.
Das Quittungsbuch Nr. 5102 der Kreissparkasse zu Brakel, ausgestellt auf die „Gemeinde Istrup“ über: 286 Thlr. 18 Sgr. 1 Pfg. eingelegt am 28. Sep⸗ tember 1866; — zurückgezahlt sind am 2. November 1870 — 148 Thlr., 3. April 1873 — 100 Thlr. — ist angeblich seit dem Jahre 1894 verloren gegangen. Auf Antrag des Vorstands der Gemeinde Istrup, vertreten durch den Rechtsanwalt Temming zu Brakel, soll das vorgedachte Sparkassenbuch aufge⸗ boten werden. Es wird daher der unbekannte In⸗ haber dieses Sparkassenbuches aufgefordert, spätestens in dem auf den 16. Mai 1896, Vormittags 9 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Auf⸗ gebotstermine seine Rechte anzumelden und das Sparkassenbuch vorzulegen, widrigenfalls die Kraft⸗ loserklärung des letzteren erfolgen wird.
Brakel, den 11. Oktober 1895.
Königliches Amtsgericht.
[38896] Aufgebot.
Das Sparkassenbuch der Kreis⸗Sparkasse zu Rasten⸗ burg Nr. 1634, welches für die Gräfin Leonore zu Eulenburg Praßen ausgefertigt und am Schluß des Jahres 1894 auf 252,28 ℳ gültig war, ist an⸗ geblich verloren gegangen und soll auf den Antrag des gesetzlichen Vertreters der Eigenthümerin, des Grafen Eulenburg Praßen, zum Zwecke der neuen Ausfertigung amortisiert werden. Es wird daher der Inhaber des Buchs aufgefordert, spätestens im Aufgebetstermin den 16. April 1896, Vor⸗ mittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht seine Rechte anzumelden und das Buch vorzulegen, widrigenfalls dasselbe für kraftlos wird erklärt werden.
Rastenburg, den 27. September 1895.
Königliches Amtsgericht.
[45880] Aufgebot.
Das Abwickelungsbureau der Kaiserlichen Marine⸗ station der Ostsee, als Vertreterin der aufgelösten Kantine S. M. S. „Prinz Adalbert“ hat das Auf⸗
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uches der Oldenburgischen Spar⸗ und Leihbank, Filiale Wilhelmshaven, Nr. 5564 über 198,87 ℳ, ausgestellt für die Kautine S. M. S. „Prinz Adalbert“ beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, spätestens in dem auf den 11. Juni 1896, Vormittags 9 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gerichte anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Wilhelmshaven, den 29. Oktober 1895. Königliches Amtsgericht.
[52017] Aufgebot. Auf Antrag der Handlung Schütt & Ahrens zu Stettin wird der Inhaber des angeblich verloren gegangenen Wechsels d. d. Pyritz, den 15. Januar 1895 über 350 ℳ, zahlbar am 15. April 1895 bei Otto Sack in Pyritz, ausgestellt, vom Acker⸗ bürger Gustav Kraft an eigene Ordre, acceptiert von C. Buchholz, mit dem Blanko⸗Indossament des Kraft versehen, hierdurch aufgefordert, seine Rechte iesen Wechsel spätestens im Aufgebotstermine Juli 1896, Vormittags 11 ½ Uhr, bei 1 unterzeichneten Gericht anzumelden und den echsel vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung sselben erfolgen wird. yritz, den 28. November 1895. Königliches Amtsgericht.
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[15599] Aufgebot.
Die Firma Gebrüder Oppenheim, Bankhaus zu Mainz, vertreten durch die Rechtsanwalte Dr. Rein⸗ hard und Burg hier, hat das Aufgebot bezüglich eines zu Weinheim am 31. Oktober 1894 über ℳ 2100 ausgestellten von H. Hildebrand und Söhne auf Michel Klein zu Straßburg i. E. gezogenen, von diesem mit Accept versehbenen, 2 Monate dato fälligen, vom Aussteller an die Ordre des Moses Stern, von diesem an die Ordre Gebrüder Oppenheim am 15. November 1894 indossierten Wechsels beantragt. Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert, späteftens in dem auf Montag, den 9. März 1896, Vor⸗ mittags 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zivilsitzungssaal, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde er folgen wird.
Straßburg, den 31. Mai 1895.
Kaiserliches Amtsgericht.
[52055 Aufgebot.
Im Grundbuche von Liemke standen auf den im Wege der Zwangsversteigerung am 8. September 1894 veräußerten Grundstücken Band I Blatt 77 in Abtheilung III unter Nr. 5, 10 und 15 folgende Posten eingetragen:
a. unter Nr. 5: Die den Kindern aus der Ehe des verstorbenen Otto Nüsken, Kolon Johann in den Ströhen zu Liemke, mit der Anna Maria Katharina, geb. Krietenbrink, gebührende Abfindung, welche für jedes dieser Kinder, namentlich:
Anna Marja Elisabeth, geb. den 5. Juli 1838 Margaretha, geb. 18. Oktober 1840, Johannes, geb. 30. März 1843 und
Gelöscht, eunundsechzig Thaler siebenundzwanzig chen acht Pfennige beträgt (69 Thlr.
—2) aus dem Theilungsrezesse vom 28.2 ovember 1847, auf den Parzellen es Titelblatts, eingetragen zufolge Verfü
ebruar 1848, unter Nr. 10: Sieben Thaler einundzwanzig Silbergreschen Kapital nebst Zinsen zu fünf Prozent seit 3. Februar 1849 von 6 Thlr. Kapital und den Kosten der Eintragung als Judikat aus dem Man⸗ date vom 19. Januar 1849 für den Handelsmann Christoph Pähler zu Verl.
Nach dem Antrage des Prozeßrichters vom 12. Ja⸗ nuar 1850 auf die Parzellen Nr. 1—22 des Titel⸗ blatts, eingetragen zufolge Verfügung vom 24. Ja⸗ nuar 1850,
c. unter Nr. 15: zwanzig Thaler Kapital nebst einem Thaler neunzehn Silbergroschen Prozeßkosten und den Kosten dieser Eintragung als Judikat aus dem Mandat vom 14. Mai 1852 für den Rechts⸗ anwalt Claes zu Herford. Nach dem Antrage des Prozeßrichters vom 9. Juli 1852 auf den Parzellen Nr. 1— 22 des Titelblatts eingetragen zufolge Ver⸗ fügung vom 23. September 1852.
Im Kaufgelderbelegungsverfahren am 8. Septem⸗ ber 1894 sind diese drei Posten gelöscht, jedoch nicht ausgezahlt worden, weil sich kein Berechtigter mel⸗ dete, sondern die fragliche Summe — 710,78 ℳ — ist bei der Königlichen Regierungs⸗Hauptkasse zu Minden hinterlegt worden.
Der Vormund der Minorennen Maskord, Kötter Otto Maskord, Nr. 121 zu Liemke, hat nun zum Zweck des Erwerbes von † der hinterlegten Summe von 710,78 ℳ für seine Mündel auf Grund der Ermächtigung des Subhastationsgerichts vom 23. Ok⸗ tober 1895 gemäß § 133 des Gesetzes vom 13. Juli 1883 das Aufgebot der drei Posten beantragt, und es ergeht hierdurch an die eingetragenen Gläubiger derselben oder an deren Rechtsnachfolger die Auf⸗ forderung, ihre Ansprüche und Rechte auf die Posten bei dem unterzeichneten Gericht, spätestens aber in dem auf den 16. März 1896, Vormittags 10 ½ Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine anzumelden, widrigenfalls sie mit allen ihren Ansprüchen auf ¼ dieser Posten ausgeschlossen und die hinterlegte Summe von 710,78 ℳ bis zu an die Minorennen Maskor ausgezahlt wird.
ütersloh, den 27. November 1895.
7
— —— — b
Coeg
2893,9
2 2
9
Sg SO ——
gebot des angeblich verloren gegangenen Sparkassen⸗
Königliches Amtsgericht.