1895 / 290 p. 10 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 05 Dec 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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152058]1.

termine anzumelden, widrigenfalls dieselben mit ihren

Nutzungswerth 90 ℳ,

tragen werden sollen. Nporden, den 29. November 1895.

Wohnhaus mit

Aufgebot. Der Zeller Johann Bernard Rensing zu Nord⸗ velen, vertreten durch den Rechtsanwalt Brinkman zu Borken, hat das Aufgebot des imn. Grundbuch von Velen Band 51 Blatt 53 auf den Namen der ver⸗ storbenen Ehefrau Zellers Gerhard Heinrich Büning ent. Hülskamp, Johanna Bernardina, geb. Flas⸗ 2 zu Nordvelen eingetragenen, in der Gemeinde Nordvelen belegenen Grundstücks: Flur 11 Nr. 314 Gördeken Acker 15 a 73 qm groß 1,48 Thlr. Reinertrag, zum Zwecke der Besitztitelberichtigung für seine Person beantragt. Alle Eigenthumsprätendenten werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf das Grundstück spätestens im Aufgebotstermine am 14. Febrnar 1896, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden, mit der Verwarnung, daß bei nicht erfolgter Anmeldung und Bescheinigung des Widerspruchsrechts der Ausschluß aller Eigenthumsprätendenten und die Eintragung des Besitztitels für den Antragsteller erfolgen wird. Borken i. W., 30. November 1895/. Königliches Amtsgericht.

[52011] Bekanntmachung.

Der Zimmermann Anton Paulus zu Erwitte hat das Aufgebot der im Grundbuche von Erwitte Band VII Blatt 400 auf den Namen nachfolgender Personen:

1) des Anton Paulus zu Erwitte,

2) der Sophia Maria Catharina Esken daselbst,

3) der Eheleute Pensionär Carl von Bönning⸗ hausen und Bernardine, geb. Paulus, zu Hamm,

4) des Diedrich Friedrich Wilhelm Hageböcke zu Schwerte, 8 8

5) der Wittwe Schreiner Wilhelm Hageböcke, Wilhelmine, geb. Hintermberg, daselbst mit ihren Kindern: a. Carl Friedrich Wilbelm, b. Angelika Friederike Lisette, c. Sophia Wilhelmine Friederika, d. Heinrich Friedrich Ludwig,

eingetragenen Grundstäcke:

Flur VI Nr. 590, Im Dorfe, Garten 4 a 89 qm,

Flur VI Nr. 591, daselbst, Hofraum nebst Wohn⸗ haus, 2 a 38 qm,

Flur VI Nr. 592, daselbst, Hütung, 74 a,

Flur VIII Nr. 47, Köllsche, Garten 4 a 57 qm St.⸗G. Erwitte,

mit einem Gefammt.Reinertrage bezw. Nutzungs⸗ werth von 27,42 behufs seiner Eintragung als Eigenthümer beantragt. Alle Eigenthumsprätendenten, insbesondere die ihrer Person und ihrem Aufenthalte nach unbekannten Rechtsnachfolger der vorauf⸗ geführten eingetragenen Eigenthümer werden auf⸗ gefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 12. Februar 1896, Vormittags 10 Uhr, ihre Rechte und Ansprüche auf die Grundstücke anzumelden, mit der Verwarnung, daß infolge nicht erfolgter Anmeldung und Bescheinigung des Wider⸗ spruchrechtes die Eintragung des Besitztitels für den Antragsteller erfolgen wird. 16“ Erwitte, den 25. November 1895.

Königliches Amtsgericht.

[52018] Aufgebot. .“

Die Einliegerfran Marie Jexkischek, geborene Stuchlik, aus Jabelkau, vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Gottzmann zu Hultschin, hat das Aufgebot der in den Gemarkungen Zabelkau belegenen, Artikel Nr. 80 der Grundsteuermutterrolle Kartenblatt 1.

harzellennummern 13, 14 und 62 verzeichneten Acker⸗ und Holzungeparzellen mit einem Flächeninhalt von zusammen 75 a 20 qm behufs Anlegung eines Grundbuchblattes beantragt. Alle unbekannten Eigen⸗ ihumsprätendenten und dinglichen Berechtigten werden aufgefordert, ihre Rechte und Ansprüche auf die be⸗

zeichneten Parzellen spätestens in dem auf den 27. Februar 1896, Mittags 12 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte anberaumten Aufgebots⸗

Rechten und Ansprüchen auf die Parzellen werden ausgeschlossen werden. Hultschin, den 28. November 1895. Königliches Amtsgericht.

[52010] Aufgebot. Der im Grundbuche von Lintelermarsch Tom. 8. Nr. 38 Fol. 296 registrierte Grundbesitz, als:

1) Wohnhaus mit Hofraum, Kartenblatt 5 Parz. 53, groß 4 a 72 qm, Nutzungswerth 45 ℳ, 2,) Holzschuppen mit Hosraum, Kartenblatt 5 Parz. 114,54 und 115/54, groß 17 a 19 qm,

ssteht im Grundbuche eingetragen als Eigenthum des Jan Hinrichs. Auf Antrag der derzeitigen Be⸗ der Grundstücke: Eheleute Arbeiter Gerd Christoffers und Peterke, geb Poppinga, zu Nord⸗ deich, welche den im § 3 des Gesetzes vom 29. Okto⸗ ber 1848 geforderten Nachweis geführt haben, werden hiermit alle Personen, welche Eigenthumsrechte an den genannten Grundstücken zu haben glauben, auf⸗ gefordert, dieselben bis spätestens in dem auf den 15. Februar 1896, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine anzu⸗ melden, widrigenfalls sie mit ihren Eigenthiuns⸗ ansprüchen ausgeschlossen und die Antragsteller auf Grund des zu erlassenden Ausschlußurtheils als Eigenthümer der Grundstücke im Grundbuche einge⸗

Königliches Amtsgericht. Anfgebot. im Grundbuche von Sandbauerschaft .VH Bl. 32 Fol. 311 registrierte Grundbesitz, als ofraum und Hausgarten, Parz. 96 und 97 des Kartenblatts 7, Nutzungswerth 18 ℳ, beziehungsweise 2) der im Grundbuche von Sandbauerschaft B. V H. Bl1. 33 Fol. 321 registrierte Grundbesitz, als Wohnhaus mit Hofraum und Hausgarten, Parz. 96 und 97 des Kartenblatts 7, Nutzungswerth 18 ℳ, steht im Grundbuche eingetragen als Eigenthum a2aad 1 des Nanne TFürgens und seiner Schwester Hilke Jürgens in Kommunion, a2ad 2 der Feeke Gerhards, Ehefrau des Frerich Gerdes. Auf Antrag des derzeitigen Besitzers dieser Grund⸗ stücke. Arbeiters Gero Frerichs Balk zu Norden, welcher den im § 33 des Gesetzes vom 29. Oktober

melden, widrigenfalls sie mit ihren Eigenthums⸗ ansprüchen ausgeschlossen werden sollen, auch auf Grund des zu erlassenden Ausschlußurtheils der An⸗ magsteller als Eigenthümer der Grundstücke im Grundbuche eingetragen werden soll. Norden, den 29. November 1895.

Königliches Amtsgericht [52016) 1“ Auf Antrag der verehelichten Eigenthümerin Emilie Enkelmann, geb. Janotte, zu Kozielaske, vertreten durch den Privatsekretär Spychalski in Neutomischel, wird der Ehemann der Antragstellerin, nämlich der am 15. November 1852 zu Neu⸗Scharke geborene Eigenthümer Johann Karl Heinrich Enkelmann, welcher sich seit dem 24. Juni 1883 von seinem Wohnsitz Kozielaske entfernt hat, angeblich um Arbeit zu suchen, und seitdem verschollen ist, aufgefordert, sich spätestens im Termin am 2. November 1896, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichts⸗ stelle zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt wird. 1 Neutomischel, den 26. November 1895.

Königliches Amtsgericht

[52013] Aufgebot behufs Todeserklärung. Auf Antrag der Vormünder werden die nach⸗ benannten Verschollenen:

1) Johann Heinrich Friedrich Saggaun, geb. am 11. Avril 1825 zu Spannkornsbeck Guts Ascheberg als Sohn der Ebeleute Claus Christian Saggau und der Elisabeth Catharina, geb. Kühl, daselbst, 2) Nikolaus Heinrich Behrend Jaaks, geb. am 29. September 1825 zu Segeberg als Sohn der Eheleute Müller Lukas Hinrich Jaaks und der Anna, geb. Rühmann, in Segeberg, zuletzt in Mucheln, welche um die Mitte dieses Jahrhunderts nach Amerika ausgewandert und seit mehr als 10 Jahren verschollen sind, aufgefordert, sich spätestens in dem auf Freitag, den 27. März 1896, Vor⸗ mittags 10 ½ Uhr, angesetzten Aufgebotstermine hieselbst zu melden, widrigenfalls dieselben für todt erklärt werden und ihr hier verwaltetes Vermögen in Gemäßheit der Verordnung vom 9. Rovember 1798 ihren nächsten Erben ausgezahlt wird. Ferner werden die unbekannten Erben dieser beiden Ver⸗ schollenen aufgefordert, sich spätestens im obigen Auf⸗ gebotstermine rechtsbehörig zu melden, widrigenfalls der Nachlaß der Erblasser nur den bekannt ge⸗ wordenen Erben und in deren Ermangelung dem Fiskus ausgezahlt werden soll.

Plön, den 26. November 1895. Königliches Amtsgericht. . Beschluß. Der im Aufgebot gegen: 1) Georg Magerl, Schneider von Pösing, 2) .“ Schmidbauer, Dienstknecht von Alten⸗ reuth, vom 27. v. M. auf Freitag, 5. Juni 1896, an⸗ gesetzte Termin wird aufgeboben und neuer Auf⸗ gebotstermin auf Freitag, 6. November 1896, Vormittags 9 Uhr, anberaumt. Roding, 2. Dezember 1895. 8— K. Amtsgericht.

(1. S.) Scheck, K. A.⸗R. Für die richtige Ausfertigung: Roding, 2. Dezember 1895. Der K. Gerichtsschreiber: Wittmann, Se

[52190] Aufgebot.

Der Bauer Georg Hehensteiger in Aisin 1 Gen. haben Antrag auf Todeserklärung d Jahre 1810 zu Aising geborenen, seit dem Jahre 1867 verschollenen und vermuthlich im Inn ertrunkenen Bauernsohns Benno Drexler von Aising gestellt. Auf Grund diesamtlichen Zulassungsbeschlusses vom Heutigen ergeht nun öffentliche Aufforderung:

1) an den Verschollenen Benno Drexler, spätestens im Aufgebotstermine persönlich oder schrift⸗ lich beim K. Amtsgericht Rosenheim sich anzu⸗ melden, widrigenfalls er für todt erklärt wird,

2) an die Erbbcetheiligten, ihre Interessen im Auf⸗ gebotstermine wahrzunehmen,

3) an alle diejenigen, welche über das Leben des Verschollenen Kunde geben können, Mittheilung beim hiesigen Amtsgericht zu machen.

Als Aufgebotstermin ist Mittwoch, 16. Sep⸗ tember 1896, Vormittags 9 Uhr, im dies⸗ gerichtlichen Sitzungssaal bestimmt.

Rosenheim, am 28. November 1895. Gerichtsschreiberei des K. Amtsgerichts Rosenheim.

Teufel, K. Sekretär. 8

1“

[52056]

[52014] Aufgebot.

Auf Antrag des Testamentsvollstreckers der unver⸗ ehbelicht verstorbenen Auguste Elisabeth Hedwig Trautmann, des Rechtsanwalts Dr. jur. Hermann Adalbert Bruntsch, vertreten durch die Rechtsanwalte Dres. jur. Guido Möring und Hermann Bruntsch zu Hamburg, wird ein Aufgebot dahin erlassen, daß 1) alle, welche an den Nachlaß der am 30. Mai 1895 zu Lausanne verstorbenen Auguste Elifabeth Hedwig Trautmann Erb⸗ oder sonstige Ansprüche zu bhaben vermeinen, 2) alle diejenigen, welche den Bestimmungen des von der genannten Erblasserin am 23. Juli 1886 zu Bergedorf errichteten, mit Nachtrag vom Februar 1893 versehenen, am 18. Juli 1895 zu Hamburg publizierten Testaments, insbesondere der Ernennung des Antragstellers zum Testaments⸗ vollstrecker und den demselben ertheilten Befugnissen widersprechen wollen, hiemit aufgefordert werden, solche An⸗ und Widersprüche spätestens in dem auf Frei⸗ tag, den 7. Februar 1896, Vormittags 10 Uhr, anberaumten Aufgebotstermine bei dem unterzeichneten Amtsgerichte anzumelden und zwar Auswärtige unter Bestellung eines hiesigen Zustellungsbevollmächtigten bei Strafe des Ausschlusses.

Bergedorf, den 2. Dezember 1895.

Das Amtsgericht. (gez.) Lamprecht Dr. Veröffentlicht: W. Müller, Gerichtsschreiber.

[52012] Beschluß. Auf den Antrag des Rechtsanwalts Sietz hier⸗ selbst, des Nachlaßpflegers in der Masolff'schen

8—

1848 geforderten Nachweis geführt hat, werden hier⸗ mit alle Personen, welche Eigenthumsrechte an den genannten Grundstücken zu haben glauben, auf⸗ gefordert, dieselben bis spätestens in dem auf den 15. Febrnar 1896, Vormittags 10 Uhr, an hiesiger Gerichtsstelle anberaumten Termine arzu⸗

Pflegschaftssache, werden die Nachlaßgläubiger des am 7. Juni 1893 hierselbst verstorbenen Mühlenbescheiders Johannes Emanuel Mafolff aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine, am 12. Februar 1896,

* 5 8 I1 F 7 2 5 8. 8 Einreichung etwaiger urkundlichen Beweisstücke oder deren Abschrift anzumelden, widrigenfalls sie gegen die Benefizialerben ihre Ansprüche nur noch soweit geltend machen können, als der Nachlaß mit Aus⸗ schluß aller seit dem 7. Juni 1893 aufgekommenen Nutzungen durch Befriedigung der angemeldeten An⸗ sprüche nicht erschöpft wird. 8 Rummelsburg, Pomm., den 16. November 1895. Koönigliches Amtsgericht.

[52137] 2

Durch Ausschlußurtheil vom 22. November 1895

ist der Verschollene Adolf Kitzitaff für todt erklärt. Minden, den 28. November 1895. Königliches Amtsgericht.

[52130] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Amtsgerichts vom 29. November 1895 sind die Sparkassenbücher der Bergedorfer Sparkasse: 1) Litt. E. Fol. 966 Nr. 4574, lautend auf für den Käthner Heinrich Nicolaus Schreck in Boberg, früher Hausknecht in Bergedorf, auf den Namen Heinrich Schreck belegte 8141 75 und 2) Litt. B. Fol. 733 Nr. 1511, lautend auf für den Altentheiler Hans Jacob Peerschen in Boberg auf den Namen von H. J. Peerschen, Boberg, belegte 500 ℳ, für kraftlos erklärt. Bergedorf, den 30. November 1895. W. Müller, Gerichtsschreiber des Amtsgerichts.

[52133] Verkündet am 26. November 1895

v. Chmara, Gerichtsschreiber.

Im Namen des Königs! Auf den Antrag der unverehelichten Emilie Cle⸗ mentine Marie Spornberger aus Storchnest erkennt das Königliche Amtsgericht zu Lissa durch den Amts⸗ gerichts⸗Rath Kolisch für Recht: Das Quittungsbuch Nr. 101 der städtischen Spar⸗ kasse zu Lissa, ausgefertigt für Emilie Clementine Marie Spornberger zu Storchnest, lautend über 13,43 ℳ, wird für kraftlos erklärt.

[51739] Bekauntmachung.

Das unterzeichnete Gericht hat in der Sitzung vom 23. November 1895 für Recht erkannt:

I. Auf Antrag des Rechtsanwalts von Broekere zu Pleschen: Der Gläubiger der im Grundbuche des dem Julian Matuszewski gehörig gewesenen Grund⸗ stücks Gutow Nr. 18 eingetragen gewesenen Posten, und zwar

a. des Arrestes Abtheilung II Nr. 10 von 99 nebst 6 % Zinsen und 4 Kosten, sowie eines Kostenpauschquantums von 25 für den Handels⸗ mann Heimann Soberski zu Ostrowo,

b. der Forderung Abtheilung III Nr. 16 von

149,50 nebst 6 % Zinsen und 2 Kosten für

denselben Heimann Soberski. 8

welche in der Zwangsversteigerungssache von Gutow Nr. 18 des Königlichen Amtsgerichts zu Pleschen k 10,93 zur Hebung gekommen und im Betrage von 136,40 bei der Königlichen Regierung zu Posen hinterlegt worden sind, bezw. die Rechtsnachfolger des genannten Hypothekengläubigers werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Masse ausgeschlossen. Die Kosten des Verfahrens sind aus der Masse zu entnehmen.

II. Auf Antrag des Wirths Johann Nowicki zu Jedlec: der Gläubiger des im Grundbuche des früher dem Wirth Johann Nowicki, jetzt dem Wirth Michael Biskupski zu Jedlec gehörigen Grundstücks Jedlec Nr. 34 in Abtheilung III Nr. 5 für Salomon Jonas eingetragenen Forderung von 4 ½ Viertel Roggen oder 18 Thaler und 18 Silbergroschen Kosten. bezw. die Rechtsnachfolger des genannten Hyvpothekengläubigers werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Hppothekenr ost ausgeschlossen. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.

III. Auf Antrag des ausbesitzers Marcell Drazewski zu Pleschen: die Gläubiger der im Grund⸗ buche des dem Hausbesitzer Marcell Drazewski zu Pleschen gehörigen Grundstücks Pleschen Nr. 119 eingetragenen Posten:

a. Abtheilung III Nr. 8: 8 Thaler 10 Silber⸗ groschen nebst 5 % Zinsen für die Erben des Martin und der Marianna Sroczynski ex sententia vom 9. März 1837;

b. Abtheilung III Nr. 10: 50 Thaler Legat nebst 5 % Zinsen für Wilhelm Nagell zufolge Verfügung vom 22. Dezember 1855, 8

bezw. die Rechtsnachfolger der genannten Hypo⸗ thekengläubiger werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichneten Hypothekenposten ausgeschlossen. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Antrag⸗ steller zur Last.

IV. Auf Antrag des Lehrers Friedrich Schulz zu Bieganin⸗Hauland: die Hypothekenurkunde über die zu 6 % verzinsliche Darlehnsforderung von 600 ℳ, welche für den Fleischer Philipp Lasocinski zu Raschkow aus der Urkunde vom 3. September 1887 im Grundbuche des den Wirth Martin und Marianna Florek'schen Eheleuten gehörigen Grundstücks Bie⸗ ganin⸗Hauland Nr. 15 in Abtbeilung III unter Nr. 14 eingetragen und an den Lehrer Friedrich Schulz zu Bieganin⸗Hauland abgetreten ist, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebots⸗ verfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.

V. Auf Antrag des Wirths Carl Wutke zu Bie⸗

ganin⸗Hauland: Die Hypothekenurkunde über das zu

5 % verzinsliche Vatererbtheil von 120 Thalern, welches für Julius Johann Heyder aus 8 7. Mai Friedrich Heyder'schen Erbrezesse vom 18. Seplember 1869 im Grundbuche des dem Wirth Carl Wutke ge⸗ hörigen Grundstücks Bieganin⸗Hauland Nr. 9 in Abtheilung III Nr. 4 zufolge Verfügung vom 27. Oktober 1869 eingetragen steht, wird für kraft⸗ los erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last. VI. Auf Antrag des Hausbesitzers Jacob Fischer, z. Z. beim Gastwirtb Wilhelm Fischer zu Pleschen: Die Hypothekenurkunde über das zu 5 % verzinsliche Erbtheil von 158 Thalern 22 Silbergroschen 6 Pfennig, welches für Georg Wilhelm Fischer zu Pleschen aus dem Abraham Fischer'schen Erb e vom 20. Januar 1873 im Grundbuche des ausbesitzer Jacob Fischer gehörigen Grundstücks leschen Nr. 310 in Abtheilung III unter Nr. 2 Hemen steht, wird für kraftlos erklärt. Die osten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Antrag⸗ steller zur Last.

Wirth Wosjciech Derwich zu Zawada gehörigen Grundstücks Zawada Nr. 1 in vnn. III unter Nr. 1 aus dem in der Valentin Wesolowski'schen Vormundschaftssache errichteten Erbrezesse zufolge vom 11. Dezember 1853 eingetragenen

osten: a. 11 Thaler 23 Silbergroschen 22⁄1¶ Pfennig für Ignatz Wesolowski, b. 10 Thaler 13 Silbergroschen 22/11 Pfennig für Josef Wesolowski, c. 10 Thaler 13 Silbergroschen 22⁄1¶ Pfennig für Marianna Wesolowska, 1 d. 10 Thaler 13 Silbergroschen 22⁄1 Pfennig für Josepha Wesolowska, bezw. die Rechtsnachfolger der genannten Hypo⸗ thekengläubiger werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichneten Hypotbekenposten ausgeschlossen. 2) Die Hypothekenurkunde über die vorbezeichhete im Grundbuche von Zawada Nr. 1 Abtheilung III Nr. 1 eingetragene Post wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotesverfahrens fallen dem An⸗ tragsteller zur Last. 88 1 VIII. Auf Antrag des Wirths Wojciech Paprocki zu Zbyki: Die Hypothekenurkunde über die zu 5 % verzinsliche Post von noch 298 Thaler 1 Silber⸗

oschen 10 Pfennig, welche mit je 149 Thaler 1 Pfennig für die Geschwister Anton und Johanna Paprocki aus dem Thomas Paprocki'schen Erbrezesse vom 6. September 1869 zufolge Verfügung vom 15. März 1870 im Grundbuche des dem Wirth Woiciech Paprocki gehörigen Grundstücks Zbyki Nr. 12 in Ahtheilung III unter Nr. 3 eingetragen steht, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsverfahrens fallen dem Antragsteller zur Last. Königliches Amtsgericht zu Pleschen. 151691] Bekanntmachung. Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Ge⸗ vom heutigen Tage sind die Hypothekenurkunden über: a. 83 Thlr. 10 Sgr. Restvatererbe, 191 Thlr. 20 Sgr. Vatererbe und Ausstattung, 125 Thlr. Restvatererbe, eingetragen für die am 5. April 1836. geborene Marie Auguste Jahn aus dem Rezesse vom 22. Januar 1841 bezw. der Verhandlung vom 20. Januar 1845 ex decr. vom 15. August 1842 bezw. vom 18. März 1845 in Abtbeilung III Nr. 3 b., 3c. und 4 des der verehelichten Eigen⸗ thümer Müller, Ottilie, geb. Krüger, zu Fichtwerder gehörigen Grundstücks Fichtwerder Blatt Nr. 12, gebildet aus der Verhandlung vom 12. Juli 1842, dem Hypothekenschein von Fichtwerder Nr. 12, den Verhandlungen vom 19. August 1840 und 22. Ja⸗ nuar 1841, der Erbbescheinigung vom 31. Januar 1841, dem Hypothekenschein des mit verhafteten Grundstücks Pyrehne Nr. 27, der Verhandlung vom 20. Januar 1845, den Hypothekenscheinen von Ficht⸗ werder Nr. 12 und Pyrehne Nr. 27, sowie einem Umschreibungs⸗ und Theillöschungsvermerk ohne Datum, b. 100 Thlr. Vatererbe der Gebrüder Carl Friedrich und Heinrich Uckert, eingetragen aus dem Frbvergleiche vom 24. Mai 1831, in Abthei⸗ lung III Nr. 2 des dem Carl Friedrich August Uckert zu Fichtwerder gehörigen Grundstücks Ficht⸗ werder Büdnerstelle Blatt Nr. 60 und Pvrehne Amtsvorwerk Blatt Nr. 20, gebildet aus der Ver⸗ handlung vom 24. Mai 1831 nebst den Hypotheken⸗ scheinen der verhafteten Grundstücke,

für kraftlos erklärt. 6 Landsberg a. W., den 15. November 1895. Königliches Amtsgericht.

[51738 Im Namen des Königs!

Auf den Antrag:

1) der Wittwe des Schäfers Johann Peter Vaupel, Charlotte, geb. Faust, zu Ellershausen,

2) der Kinder derselben: a. Elisabeth, in Amerika, vertreten durch ihre Mutter als Generalbevollmäch⸗ tigte, b. Johann Peter, Schäfer zu Ellershausen, c. Jacob Wilhelm daselbst, d. Johann Heinrich, minderjährig, daselbst, vertreten durch seine Mutter als Vormünderin, vertreten durch Rechtsanwalt Meyer zu Frankenberg, erkennt das Königliche Amts⸗ gericht zu Frankenberg durch den Amtsrichter Schor für Recht:

Die Hypothekenurkunden über folgende im Grund⸗ buch von Ellershausen Artikel 23 Abth. III ein⸗ getragenen Hypotheken Nr. 9 des Hauptartikels und Nr. 4 des Unterartikels:

104,52 aus Immission vom 14. April 1877 für Abraham Katzenstein zu Frankenberg,

Nr. 11 des Hauptartikels und Nr. 6 des Unter⸗ artikels:

65 aus Immission vom 29. Dezember 1877 für Heinemann Katzenstein von Frankenau,

Nr. 13 des Hauptartikels und Nr. 7 des Unter⸗ artikels:

23,69 aus Immission vom 20. Mai 1880 für Meier Katzenstein zu Frankenau

werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Ver⸗ fahrens tragen die Antragsteller.

Frankenberg i. H., den 23. November 1895.

Königliches Amtsgericht. II.

[51699] Im Namen des Königs! Verkündet am 26. November 1895. Staub, Aktuar, als Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag: .

1) des Halbspänners Gerloff in Bösdorfkf,

8 2) des Kossathen Wilhelm Tappenbeck in Heß ingen,

3) des Neuanbauers Heinrich Widdecke in Bösdorf,

4) des Kossathen und Handelsmanns Johann Heinrich Müller in Rätzlingen,

5) des Halbspänners Friedrich Stottmeister zu Bösdorf 1

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Oebis⸗ felde durch den Amtsgerichts⸗Nath Friese für Recht:

I. Der eingetragene Gläubiger der im Grundbuche von Böedorf Band I Blatt 37 Abtheilung III Nr. 17 a. aus der Urkunde vom 3. November 1858 eingetragenen 12 Thlr. 15 Sgr. Darlehnshypothek, Friedrich Wilhelm Schulze, und dessen Rechts⸗ nachfolger werden mit ihren Ansprüchen an die Post ausgeschlossen, und wird die letztere demnächst im Grundbuche gelöscht werden.

II. Nachstebende Hypothekenurkunden:

1) über die im Grundbuche von Heßlingen Band VIII Blatt 14 Abtheilung III Nr. 8 a. b. für Anna Emma Bertha und Minna Emma Haten⸗ bein eingetragenen zweimal 402 Thlr. nebst 4 %

Soenhätiesg s 10 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte gegen den Nachlaß unter Angabe des Grundes mit

8

VII. Auf Antrag des Wirths Wojciech Derwich m Zawada: 1G

L““ Z 8

Zinsen und anstatt der Zinsen freie Erziehung, Ab⸗

1) die Gläubiger der im Grundbuche des dem

findung vom väterlichen Vermögen, laut bestätigten Erbrezesses vom 10. Februar 1870,

29) über die im vur⸗ von Bösdorf Band III Blatt 54 Abtheilung III Nr. 6 a. b. für Wilhelm

und Christian Widdicke eingetragenen zweimal 305 Thaler Kurant Abfindung vom elterlichen

Vermögen aus dem Erbrezesse vom 30. Januar 1873,

3) über die im Grundbuch von Rätzlingen Band II Blatt 33,

a. Abtheilung III Nr. 7 für Elisabeth Müller eingetragenen 183 Thlr. 20 Sgr., nämlich 100 Thlr. Kurant baar und eine zu 83 Thlr. 20 Sgr. veran⸗ lagte Naturalaussteuer Abfindung vom elterlichen

aus der Urkunde vom 20. Dezember 1853 owie b. Abtheilung III Nr. 9 a. b. c. für Friederike Wilhelmine, Anna Katharine Dorothee und Friede⸗ rike Wilhelmine Dorothee Müller eingetragenen 600 Thlr. Abfindung aus dem Erbrezeß vom 14. De⸗ zember 1871,

4) über die im Grundbuch von Bösdorf Band I Blatt 4

a. Abtheilung III Nr. 11 für den Bürgermeister Gottfried List zu Oebisfelde eingetragenen 500 Thlr. aus der Darlehns⸗Obligation nom 14. April 1849 und

b. Abtheilung III. Nr. 16 a. für Anna Dorothee Gramms und 16 b. für Anna Katharine Marie Gramms eingetragenen zweimal 1200 Thlr. 25 Sgr. 2 ¼ Pf. nebst freier Verpflegung bis zum 18. Lebens⸗ jahre, von da ab 4 %, Abfindung aus der Urkunde vom 14. September 1852,

werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Ver⸗ fahrens haben die Antragsteller zu tragen.

Friese. 8

[521385

Durch Ausschlußurtheil vom 28. November 1895 sind die Urkunden über die im Grundbuch von Albs⸗ hausen Band XI Blatt 16 zu Gunsten der Handlung Nathan Rosenthal zu Braunfels eingetragenen Hypotheken

a. vom 28. September 1877 über 316,59

nebst Zinsen,

b. vom 31. Mai 1879 über 174,76 nebst Zinsen,

c. vom 4. September 1879 über 319,20

nebst Zinsen,

für kraftlos erklärt.

Braunfels, den 29. November 1895.

Königliches Amtsgericht.

[52132] Bekanntmachung.

Folgende Hypothekenurkunden:

1) über 300 Darlehn, eingetragen auf Grund der Schuldurkunde vom 4. November 1865 für die unverehelichte Wilhelmine Pudschun in Nordenburg in Abth. III Nr. 5 des dem Besitzer Carl Neuhaus gehörigen Grundstücks Reuschenfeld Nr. 22,

2) über 33 Thlr. 10 Sgr. eingetragen auf Grund der Obligation vom 12. April 1828 für die Norden⸗ burgsche Hospitalskasse in Abth. III Nr. 1 des dem Besitzer Johann Rudszio gehörig gewesenen Grund⸗ stücks Reuschenfeld Nr. 22,

3) über 300 Darlehn, eingetragen auf Grund der Obkigation vom 26. März 1847 für den Baron Leo von Heyking auf Lonschken in Abth. III Nr. 2 des dem Besitzer August Fiddler gehörigen Grund⸗ stücks Lieskendorf Nr. 4,

sind durch Ausschlußurtheil des Königlichen Amts⸗ erichts Nordenburg vom 28. November 1895 für

aftlos erklärt worden.

Nordenburg, den 28. November 1895.

Königliches Amtsgericht. 52138] Bekauntmachung. 8

Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen Amtsgerichts vom heutigen Tage sind:

I. die unbekannten Berechtigten folgender Hypo⸗ thekenposten:

a. der im Grundbuch von Lüdenscheid Band 18 Artikel 44 Abtheilung III Nr. 1 auf Grund des Kaufgelderbelegungs⸗Protokolls vom 11. November 1842 für die Wittwe Johann Leopold Overbeck, Fannv, geb. Weitz, als Erbin der Hauptmannin von Bork eingetragenen, am 10. Dezember 1842 fällig gewesenen Kaufgelder von 60 Thaler 9 Pfg.,

b. der im Grundbuch von Lüdenscheid Band 18. Artikel 44 bezw. Band 20 Artikel 2 Abtheilung III Nr. 5 auf Grund des Kaufgelderbelegungs⸗Protokolls vom 11. Dezember 1842 eingetragenen rückständigen Kaufgelder von 240 Tbaler 12 Sgr., von denen 184 Thaler 28 Sgr. 4 Pfg. für Bernhardine Dieck⸗ hoff und 55 Thaler 13 Sgr. 8 Pfg. für den Kauf⸗ 2 Wilhelm Schmitz am Grünewald eingetragen ind,

mit ihren Ansprüchen auf diese Forderungen aus⸗ geschlossen,

II. folgende Hypothekendokumente:

c. dasjenige vom 14. April 1837 über die Band 6 Artikel 46 des Grundbuchs von Halver Abtheilung III Nr. 1 auf Grund der Schuldurkunde vom 28. De⸗ zember 1824 bezw. 2. August 1830 für den Kauf⸗ mann Caspar Arnold Winkhaus zu Karthausen ein⸗ getragenen Hypothek von 600 Thalern;

d. dasjenige vom 11. Oktober 1854 über die Band 5 Blatt 64 des Grundbuchs von Lüdenscheid Abtheilung III Nr. 6 auf Grund des gerichtlichen Dokuments vom 8. Juli 1854 für die Geschwister Ida und Anna Bergfeld eingetragenen Kaufgelder von 121 Thalern 13 Sgr. 4 Pfg.,

für kraftlos erklärt.

Königliches Amtsgericht.

[52134] Im Namen des Königs! Verküͤndet am 28. November 1895. Thielisch, Sekretär, Gerichtsschreiber.

Auf den Antrag des Stellmachers und Häuslers August Lorke zu Klan⸗Oels, vertreten durch den Rechtsanwalt Dr. Baumann zu Oblau, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Ohlau durch den Amts⸗ richter Koeßler für Recht:

.1) Die Hypothekenurkunde über früher 200 Thlr., jetzt nur noch 87 Thlr. 14 Sgr. 1 Pf. Darlehn, eingetragen aus den Verhandlungen vom 18. Oktober 1847

17. Fuli 1850⸗ welche Urkunde aus Ausfertigung der Verhandlungen vom 18. Oktober 1847 und 17. Juli 1860, sowie Hypothekenschein über die A Nr. 15 Klein⸗Oels und Hypothekenbuch⸗

jügen der Grundstücke Nr. 54 Niehmen und 69 Tempelfeld gebildet ist, ferner die Hypotbekenurkunde über früher 145 Thlr. 25 Sgr. 1 Pf., jetzt nur noch

2₰ . aus der Verhandlung vom 8. Januar 1853 und den Hyvpotbhekenbuchauszügen der Grundstücke Nr. 15 Klein⸗Ols, 54 Niehmen und 69 Tempelfeld gebildet ist, beide Posten stehen auf den bezeich⸗ neten drei Grundstücken in Abtheilung III Nr. 12 und 13, Nr. 3 und 1, Nr. 5 und 3 eingetragen, die Poft von 87 Thlr. 14 Sgr. 1 Pf. für Theodor

e und Richard Walter, die Post von 48 Thlr. 18 Sgr. 5 Pf. für Josepb Theodor Lorke werden für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebotsver⸗ ns fallen dem Antragsteller zur Laf ““

Koeßler.

[51686] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag:

1) des Wirths Valentin Gniot aus Slawica,

2) des Töpfermeisters Andreas picß aus Rogasen, vertreten durch den Rechtsanwalt Cohn zu Rogasen, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Rogasen durch den Amtsrichter Matthias für Recht:

1) Das Zweigdokument über die von der Post Abtheilung III Nr. 2 des Grundstücks Slawica Nr. 9 der Königlichen Gerichtskasse zu Wongrowitz überwiesenen Antheilspost von 29,20 ℳ, bestehend aus einer beglaubigten Abschrift des Hypotheken⸗ buchsauszugs und der als Schuldurkunde dienenden Ausfertigung des am 10. Januar 1879 bestätigten Erbrezesses, sowie aus dem Vermerk, daß diese be⸗ glaubigte Abschrift als Zweigdokument über die der Gerichtskasse zu Wongrowitz überwiesenen 29,20 zum öffentlichen Glauben ertheilt werde, wird für kraftlos erklärt;

2) die eingetragenen Gläubiger der Post Abthei⸗ lung III Nr. 1 des Grundstücks Rogasen Nr. 141 über 49 Thaler 18 gute Groschen nebst 5 % Zinfen, nämlich die Geschwister Michael und Marianna Mrowinski und deren Rechtsnachfolger werden mit ihren Ansprüchen auf die bezeichnete Hypothekenpost ausgeschlossen;

.3) die Kosten des Verfahren haben die Antrag⸗ steller je zur Hälfte zu tragen.

Rogasen, den 28. November 1895.

Königliches Amtsgericht.

[516922 Bekanntmachung.

Das Ausschlußurtheil des unterzeichneten Gerichts vom 19. September 1895 wird dahin berichtigt:

Der Krankenwärter Fr. Vollmann zu Landsberg a. W. und der Bauer Neumann in Lorenzdorf und die Rechtsnachfolger derselben werden mit ihren An⸗ sprüchen auf die für den Krankenwärter Fr. Vollmann in Landsberg a. W. und den Bauern Neumann in Lorenzdorf in Abtheilung III Nr. 2, 3 und 4 des Grundstücks Landsberg a. W. Mauerhaus Nr. 16 eingetragenen Hypothekenposten von 60 Thlr. 26 Sgr. Pf. und 38 Thlr. 2 Sgr. 10 Pf., sowie 150 Thlr. ausgeschlossen.

Landsberg a. W., den 20. November 1895.

Königliches Amtsgericht.

[51866] Bekanntmachung.

Das Königliche Amtsgericht zu Münster hat am 26. November 1895 für Recht erkannt:

Der eingetragene Gläubiger bezw. dessen Rechts⸗ nachfolger und alle Berechtigten werden mit ihren Ansprüchen und Rechten auf die im Grundbuch von Havixbeck Bd. III Bl. 88 Abtheilung III Nr. 2 ein⸗ getragene Post: Neunundvierzig Thaler fünfundzwanzig Silbergroschen Darlehen gegen zwei Thaler Zinsen und halbjährige Kündigung für den Kaufmann Anton Havirbeck zu Havixbeck zufolge Schuldverschreibung vom 7. August 1844 eingetragen am 17. Juni 1846,

Jausgeschlossen und soll die Post im Grundbuch ge⸗

löscht werden. Nr. 28/94. 8 Münster, den 28. November 1895. Königliches Amtsgericht. Abth. VI.

[51685] Im Namen des Königs!

Auf den Antrag:

1) des Gutsbesitzers Heinrich Karthäuser zu Lichtenburg,

2) des Fleischermeisters Gottlob Krahlisch zu Annaburg, vertreten durch den Rechtsanwalt Prüschenk von Lindenbhofen zu Jessen,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Prettin durch den Amtsrichter Weber für Recht:

1) Die aus der gerichtlichen Verhandlung vom 7. Dezember 1844 und dem Hypothekenscheine vom selbigen Tage gebildete Hypothekenurkunde über die im Grundbuche von Lichtenburg Band II Blatt 42 und Flur Prettin Band II Seite 241 in der III. Abtheilung unter Nr. 2 bezw. 5 für den Ge⸗ stütsknecht Traugott Karthäuser zu Revpitz eingetra⸗ genen 100 Thaler wird für kraftlos erklärt.

2) Die unbekannten Berechtigten der im Grund⸗ buche der Flur Annaburg Band IX Blatt 348 in der III. Abtheilung unter Nr. 1 für den Friedrich Wilhelm Bindrich zu Schöneicho aus dem Kaufe vom 9./11. Juli 1833 eingetragenen und angeblich getilgten Hypothek von 160 Thalern Jahrgeldern werden mit ihren Ansprüchen auf diese Forderung ausgeschlossen. .

3) Die Kosten jeden Aufgebots werden unter gleicher Vertheilung der Insertionsgebühren dem Antragsteller gemäß § & der Zivilprozeßordnung auferlegt. Prettin, den 21. November 1895.

Königliches Amtsgericht.

[52129) Im RNamen des Könign! Verkündet am 21. November 1895. Fromme, Referendar, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Landwirths Strathmann zu Wiltrop, vertreten durch den Rechtsanwalt Mues zu Soest, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Soest

für Recht:

Die etwaigen Berechtigten folgender im Grund⸗ buche von Oestinghausen Bd. IV. Bl. 7 eingetragenen Post: „Abth. II Nr. 3: eine jährliche Abgabe von zwei Scheffeln Gerste Soester Maß an Adam Schenkel zu Wiltrop, haftend auf sämmtlichen Grundstücken Nr. 1 bis 32 einschließlich. Eingetragen mit Be⸗ willigung der Besitzerin ex decreto vom 4. Juni 1839. zu 3: Das Recht zum Bezuge nebenstehender Abgabe ist von den Eheleuten Adam Schenkel zu⸗ folge Urkunde vom 10. Juli 1835 dem Handelsmam Wilhelm Thuer zu Heintrop zediert und nach dessen Tode auf die Wittwe Thuer, Catharina Elisabeth, geb. Schulte⸗Fröhlig, zu Heintrop als dessen alleinige Erbin übergegangen. Eingetragen ex decreto vom 22. Okzober 1839“, werden mit ihren Ansprüchen auf

48 Thlr. 18 Sgr. 5 Pf. Muttererbe, eingetragen

die Post ausgeschlossen.

82122 Bekanntmachung. 3 In der Glade'’schen Aufgebotssache F. 9/95 hat das Königliche Amtsgericht zu Medebach am 8. t. Der Handelsmann Isaa ony zu Hallen 1 sowie dessen Rechtsnachfolger werden mit ihren An⸗ sprüchen auf die im Grundbuche von Hallenberg Bd. 31 Bl. 47 Abth. III Nr. 2 auf den für Fuhr⸗ mann Anton Glade zu Hallenberg berichtigten Parzellen Fl. 2 Nr. 482/366 und 483,366 Kat.⸗Gem. Hallenberg, sowie anderswo zufolge Verfügung vom 24. August 1864 eingetragene Hovothekenvoft von 6 Thlr. 17 Sgr. 6 Pf. rückständigen Kauf⸗ geldern nebst 5 % Zinsen seit 17. März 1864, auf welchen Betrag laut Kaufgelderbelegungsverhandlung vom 17. März 1864 resp. Ueberweis.⸗Dekret vom 10. Mai 1864 der genannte Isaak Hony angewiesen ist, ausgeschlossen.

Die Kosten des Aufgebotsverfahrens werden dem Antragsteller Anton Glade zu Hallenberg auferlegt.

[52135] Im Namen des Königs! Auf Antrag: 1 1

1) des Kolon H. W. Metkemeyer gent. zu Halen, vertreten durch die Rechtsanwalte Großkopff & Finkenstaedt zu Osnabrück, 1

2) des Kolon Johann Heinrich Beckmann zu Schollbruch, Gem. Lengerich,

3) des Eigenthümers Friedrich Wilhelm Höcker zu Niederlengerich,

4) der Wittwe Wilhelm Hollenberg, Wilhelmine, geb. Kipp, zu Niederlengerich,

5) des Kolon Friedrich Strübbe zu Leeden, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Fisch zu Tecklenburg,

6) des Eigenthümers Casper Friedrich Horstmeyer zu Leeden, vertreten durch den Rechtsanwalt Fisch zu Tecklenburg,

7) des Ackermanns Friedrich Wilhelm Düing zu Handarpe, Gem. Kappeln,

8) des Ackermanns Heinrich Wilhelm Aufderhaar zu Hölter, Gem. Ladbergen, vertreten durch den Rechtsanwalt Fisch zu Tecklenburg,

erkennt das Königliche Amtsgericht zu Tecklenburg durch den Amtsrichter Meyer für Recht:

Sämmtliche unbekannte Berechtigte der in den

Grundbüchern von: Wersen Bd. I Bl. 28 Abth. III Nr.

Lengerich 11 . 1öb909 II

III III

142 127

„9 Leeden

CSSe

.

1” 76 III

. 11 220 III Kappeln IV 966 III 8) Ladbergen I 25 III eingetragenen Posten:

zu 1, 100 Thaler in Gold und dreihundertfünfzig Thaler Kurant für den Kolon Heinrich Havermeyer in Wersen,

zu 2, 250 Thaler, nämlich 100 Thlr. Gold und 150 Thlr. Kurant Darlehn für den Kaufmann Georg Friedrich Metger zu Lengerich i. W.,

zu 3, 170 Thaler 26 Silbergroschen 11 Pfennige nebst 4 % Zinsen von 60 Thlrn. 26 Sgr. 11 Pf. seit 1. Januar 1840 und ein Bettduddich als Ab⸗ findung für die Catharina Marie Lindemann,

zu 4, Bernhard Rudolf Henning hat ausweise ge⸗ richtlicher Erbregulierung vom 24. Mai 1855 über⸗ nommen, seinen minderjährigen Geschwistern, als: a. b. Eberhard Friedrich, geb. 30. April 1841, so lange sie dessen bedürfen, Wohnung, Verpflegung und Erziehung zu gewähren, sowie ihnen zur Zeit der Großjährigkeit oder Verheirathung, und zwar einem jeden von ihnen 15 Thlr. zu zahlen,

zu 5, Nr. 1 a. 182 Reichsthaler 29 Sgr. 9 ¾ Pf. Kurant, welche der Schmied Hermann Heinrich Peters seinen beiden minorennen Kindern I. Ehe an diesen von ihrer verstorbenen Mutter Marie Elsa⸗ bein, geb. Strübbe, laut gerichtlicher, von Obervor⸗ mundschaftswegen bestätigten Auseinandersetzung vom 27. Mai 1829 zugefallenen Muttergute verschuldet, für welche Schuld die Eheleute Kolon Heinrich Adolf Strübbe und Elisabeth, geb. Brockmann, Kaution geleistet haben,

0S. 8⸗

Nr. 1 b. 30 Thaler Kurant an ba Gelde, ferner an rückständigem Brautscha baares Geld, b. Kleiderschrank, angeschlagen zu 14 Thlr., c. Tisch und 6 Stühle, angeschlagen zu 1 Rthlr. 25 Sgr., d. ein Schwingelblock nebst Schwinge, taxiert zu 10 Sgr., für Maria Elsabein, verehelicht gewesene Peters, modo deren Ehemann, Schmied Peters zu Schollbruch,

Nr. 5, 300 Rthlr. Darlehn für den Kaufmann Bernhard Rudolf Banning zu Lengerich i. W.,

zu 6, für jedes der Geschwister Plantholt a., b., c. Catharina, Sophie, Wilhelmine, geb. 8. Juni 1825, d. Friederike Bernhardine, geb. 16. Februar 1831. 20 Thlr. Abdikat, die keiden Jüngsten ad c. und d. gebörig zur Schule zu schicken, ihnen ein neues Konfirmationskleid zu geben und, bis sie sich selbst helfen können, den Unterhalt zu verabreichen,

zu 7, 168 Rthlr. 4 Sgr. 1 ½ Pfg. Muttererbtheil für die Vortochter des Johann Friedrich Kampmeyer aus seiner Vorehe mit der verstorbenen Catharine Agnese, geb. Dieckmann, Namens Marie Elisabcth, geb. 4. Juni 1835,

in 8, der Kolon Johann Heinrich Aufderhaar hat

in dem gerichtlichen Akte vom 6. September 1851 dahin sich verbürgt, daß der Viehhändler Johann Heinrich Stienecker zu Ladbergen, welcher einzelne Abtheilungen des Krusen⸗Kolonats auf 10 Jahre an⸗ gepachtet hat, die im Verpachtungsprotokol vom 24. Juli 1851 obliegenden Verpflichtungen, bestehend namentlich: in der Lieferung eines Fuders Torf an den Pfarrer in Ladbergen ein um das andere Jahr, in der Bewirkung der nicht über 1 Thlr. kostenden Reparaturen an den Gebäuden, in der Uebernahme der Einquartierungen und Herrendienste und sonstige außerordentliche Lasten und in der jährlich 14 Tage vor Jacobi fälligen Zahlung von 44 Thlr. 18 Sgr. bez. so lange der Exkolon Wilhelm Heinrich Kruse auf dem Kolonat bleibt, unter Wegfall der Geld⸗ zahlung und Zulegung von 5 Rthlr. 12 Sgr., in der Gewährung der demselben nach der Verhandlung vom 24. Juli 1851 stipulierten Rechte zu erfüllen, werden mit ihren Ansprüchen auf diese Posten aus⸗ geschlossen. Bezüglich der unter Nr. 1 aufgeführten Post werden: 1 1) dem Kolon Dieckschwegmann zu Wersen, 2) der Anna Dieckschwegmann zu Wersen,

5) der Kolona Simon zu Lada, Gem. W. Kappeln,

6) der Kolona Baete zu Halen,

7) der Müllersfrau Elise Havermeyer zu Metten,

8) der Wittwe Stapenborst zu Lengerich i. W.,

9) der Kolonswittwe Schmitter zu Ringel b. Kattenvenne,

10) dem Kolon Strothmann zu Wechte,

11) der Kolona Schallenberg, geb. Stapenhorst, zu Leeden, .“

12) dem Kolon Dreyer zu Lienen, 8

13) dem Kolon Gerdemann zu Lienen, 3

14) den Geschwistern Baarmeyer zu Hellern,

15) dem Friedrich Frieling zu Erpen bei Dissen,

16) dem Heinrich Johann to Büren zu Wersen,

17) dem Johann Leesmann zu Wersen,

18) dem Kolon Wermevyer zu Gaste,

19) den Kindern des verstorbenen Sohnes des Kolons Grothmann aus Ledde auf Telgmanns Kolonat;

bezüglich der unter Nr. 4 aufgeführten Post:

1) der Ehefrau Carl Wallmann zu Vortlage,

2) der Ehefrau Schmied Friedrich Oberhellmann

zu Lengerich i. W. Die Kosten fallen den

ihre Rechte vorbalten. Antragstellern zur Last.

Tecklenburg, den 12. November 1895. önigliches Amtsgericht.

[52004] Oeffentliche Zustellung. 8 b R. 464. 95 Z.⸗K. 20.

Die Frau Elise Ehrlich, geb. Meyer, zu Berlin⸗ Deutsch⸗Wilmersdorf, Kurfürstendamm 132, ver⸗ treten durch den Rechtsanwalt Blumenthal hier, klagt gegen ihren Ehemann, den Kaufmann Adolf Ehrlich, frühber zu Berlin, jetzt unb⸗skannten Aufent⸗ halts, wegen Ehebruchs und grober Verbrechen, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver⸗ handlung des Rechtsstreits vor die 20. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I zu Berlin, Jüden⸗ straße 59 II, Zimmer 139, auf den 28. März 1896, Mittags 12 Uhr, mit der Aufforderung, einen dei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu be⸗ stellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 30. November 1895.

Lehmann, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 20.

[52308] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Louise gen. Elsbeth Plüddemann, geb. Roy, zu Berlin, Potsdamerstraße Nr. 136/137, ver⸗ treten durch Rechtsanwalt Leyserson ebenda, Leipziger⸗ straße 42, klagt gegen ihren Ehemann, Schiffsoffizier Hermann Frlediich Heinrich Plüddemann, früher zu Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Ehe⸗ bruchs, böslicher Verlassung und Versagung des Unterhalts auf Ehescheidung, mit dem Antrage, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ebe zu trennen und den Beklagten für den allein schuldigen

Theil zu erklären, und ladet den Beklagten zur

mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 21. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts I zu

Berlin auf den 14. März 1896, Vormittags

10 Uhr, Jüdenstr. Nr. 59, 1I Treppen, Zimmer 119, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Ge⸗ richte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. 1

Berlin, den 2. Dezember 1895.

Dobenzig, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 21.

[52309] Oeffentliche Zustellung. R. 461/16136 95. Z.⸗K. 22. 8 Die Frau Rosalie Schohann, geb. Brauer, zu Gleiwitz, vertreten durch den Rechtsanwalt Mevn zu Berlin, klagt gegen ihren Ehemann, den Handels⸗ mann Hirsch Schohann, früher zu Berlin, jetzt unhekannten Aufenthalts, wegen böslicher Verlassung, mit dem Antrage auf Ehescheidung, das zwischen den Parteien bestehende Band der Ehe zu trennen, den

Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären,

ihm auch die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen und ladet den Beklagten zur mündlichen Ver handlung des Rechtsstreits vor die 22. Zivil kammer des Königlichen Landgerichts I zu Berlin

Jüdenstr. 59 II, Zimmer 119, auf den 14. Februa

1896, Vormittags 10 Uhr, mit der Auffor derung, einen bei dem gedachten Gerichte zuagelaf senen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffent lichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage be kannt gemacht.

Berlin, den 2. Dezember 1895.

Seffert, Aktnar, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 22.

[52310] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Alwine Ottilie Hermine Lindemam geb. Metscher, zu Reinickendorf, Pankower⸗Allee 41 vertreteg durch Rechtsanwalt Dr. Schinkel zu Berlin Prinzessinnenstraße 16, klagt gegen ihren Ehemann den Steinsetzer Friedrich Wilhelm August Linde mann, früher in Berlin, jetzt unbekannten Aufent halts, wegen böslicher Verlassung auf Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen, den Beklagten für den allein schuldigen Theil zu er⸗ klären und ihm die Kosten aufzuerlegen, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 21. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts I zu Berlin auf den 14. März 1896, Vormittags 10 Uhr, Jüdenstraße 59, II Tr., Zimmer 119, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Berlin, den 2. Dezember 1895.

Dobenzig, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts I. Zivilkammer 21.

[52307] Oeffentliche Zustellung.

Die Frau Auguste Antonie Krüger, geb. dke, zu Berlin, Gartenstraße 166, vertreten durch Rechts⸗ anwalt Schlomann ebenda, Frisdrichstr. 204 II. klagt gegen ihren Ehemann, Former Paul Krüger, früher zu Berlin, jetzt unbekannten Aufenthalts, wegen Versagung des Unterhalts auf Ehescheidung, mit dem Antrage, die Ehe der Parteien zu trennen und den

Beklagten für den allein schuldigen Theil zu erklären.,

und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die 21. Zivilkammer des Königlichen

Landgerichts I zu Berlin auf den 14. März 1896, Vormittags 10 Uhr, Jüdenstr. 59, 2 Treppen, 3) dem Kolon Bögel zu Ledde, 38 f 4) dem Kolon Bürger zu Lienen, 1 1 dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen.

immer 119, mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗

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