eeröee
“ . Frage stehende Thätigkeit, bei welcher es sich um den im öffentlichen Interesse zu gewährenden Schutz von der Genossen⸗ schaft nicht angehörigen Gewerbetreibenden und um die Prüfung der “ der von dem Vorstand erlassenen Anweisungen andelt, mit der sonstigen Thätigkeit der Registergerichte und den Gesichtspunkten, nach welchen sie geübt wird, wenig gemein hat. Es empfiehlt sich daher die Uebertragung der in Rede stehenden Aufgabe an eine Verwaltungsinstanz. Durch die Wahl der höheren Ver⸗ waltungsbehörde ist zugleich eine Gewähr für die gleichmäßige Be⸗ handlung des Gegenstands innerhalb größerer Bezirke geboten.
Die für den Absatz 2 des § 145 a vorgesehenen Strafbestimmungen dienen dazu, einer mißbräuchlichen Benutzung der Mitgliederlegitimationen durch Nichtmitglieder vorzubeugen.
Die Verpflichtung des Vorstandes zum Erlasse bestimmter An⸗ weisungen hinsichtlich der Legitimation der Vereinsmitglieder soll nach dem Entwurf auf diejenigen Konsumvereine beschränkt bleiben, welche einen offenen Laden haben; ein weitergehendes Bedürfniß scheint nicht vorzuliegen. Insbesondere für die zahlreichen Konsum⸗ vereine ohne offenen Laden, welche vielfach bei geringem Umsatz und örtlich beschränktem Geschäftsverkehr Wirthschaftsbedürfnisse nur nach vorgängiger Umfrage bei ihren Mitgliedern anschaffen und dann an die letzteren abgeben, würde der Erlaß besonderer Anweisungen über die Legitimation der Mitglieder zwecklos sein. Es genügt, wenn in derartigen Fällen eine Bestrafung nur wegen wissentlichen Verkaufs an Nichtmitglieder erfolgen kann.
Noch einen Schritt weiter geht der Entwurf zu Gunsten gewisser landwirthschaftlicher Genossenschaften insofern, als er den Bezug von ausschließlich den Bedürfnissen des Landwirthschaftsbetriebs dienenden Waaren durch Genossenschaften ohne offenen Laden dem Verbot des
8 Abs. 4 nicht unterworfen wissen will. Der Bezug von Saat⸗ gut, Futtermitteln, künstlichem Dünger u. s. w. im Großen G. B. in Waggonladungen) ist ländlichen Genossenschaften vielfach nur dann möglich, wenn der Absatz auch an Niccht⸗ mitglieder erfolgen kann. Der Einkauf solcher Waaren im Großen durch Vermittelung ländlicher Genossenschaften verdient aber Förderung nicht nur wegen des billigeren Bezugs, sondern besonders auch deshalb, weil so ein Einkauf bei erprobten Lieferungsstellen und unter Prüfung und Gewährleistung der guten Waarenbeschaffenheit erleichtert wird. Die in diesem Sinne vorgeschlagene Fassung des § 8 Absatz 4 er⸗ scheint um so unbedenklicher und zweckmäßiger, als die Genossenschaften beim Bezug der in Rede stehenden Waarengattungen im wesentlichen dieselben Aufgaben erfüllen wie die zur Zeit nicht unter das Verbot des § 8 Absatz 4 fallenden Rohstoffvereine.
Eine gewisse, am Schluß des Entwurfs vorgesehene Uebergangs⸗ zeit rechtfertigt sich mit Rücksicht darauf, daß billigerweise den Konsum⸗ vereinen eine gewisse Frist einzuräumen sein wird, in welcher sie sich auf die neuen Bestimmungen einrichten, und insbesondere die Vor⸗
stände die von ihnen zu erlassenden Anweisungen treffen können.
Statistik und Volkswirthschaft.
Statistik der deutschen Reichs⸗Post⸗ und Telegraphen⸗ verwaltung für das Jahr 1894. In dem 445 115,24 qkm mit 41 796 966 Einwohnern (nach der Zählung vom 1. Dezember 1890) umfassenden Gebiet der deutschen Reichs⸗Post⸗ und Telegraphenverwaltung betrug
die Gesammtzahl im Jahre
vv“ der Reichs⸗Telegraphenanstalten der Verkaufsstellen für Postwerth⸗
16 922 der Postbriefkasten.. 37 der reichseigenen Post⸗ und Tele⸗
graphengrundstücke.... der Beamten, Unterbeamten u. s. w. der durch die Post beförderten
A4“*“
darunter Briefe (einschl. der Zustellungs⸗ “*“ V“”“ Drucksachen u. Geschäftspapiere Waarenproben... Postanweisungen... eitungsnummern.. Außergewöhnliche Zeitungs⸗ öe“ Packete ohne Werthangabe ackete mit Werthangabe. Briefe mit Werthangabe und Kästchen mit Werthangabe der beförderten Teleramme .. der von den Stadt⸗Fernsprech⸗
Vermittelungsanstalten ausge⸗
führten Verbindungen..
im Jahre 1893 25 985
12 914
1 200 976 640 421 338 990 473 939 080
33 848 480 90 920 579 6 534 708 861 321 005
63 022 137 124 505 328 2 774 665 8 422 094
399 565 790 439 608 290 31 748 020 86 100 582 6 530 452 822 367 684
56 597 384 119 352 461
424 611 146
der Gesammtwerth der durch die Post vermittelten Geld⸗ u. s. w. ℳ ℳ Sendungen 220 123 027 440 18 668 979 424 kg 500 011 930 im Etatsjabre 1893/94
ℳ 256 466 749
as Gesammtgewicht der durch die Post beförderten Päckereien..
u 2*
Es beliefen sich die Gesammt⸗Einnahmen auf .. die Gesammt⸗Ausgaben (einschl. der einmaligen Ausgaben von 8 602 437 ℳ im Jahre 1894/95 Vund von ℳ 9 806 821 ℳ im Iahre 1893/9 4) anf ..... 249 360 750 239 776 366 der Ueberschuß betrug hiernach.. 20 417 252 16 690 383 Von den eingeführten Verkehrserleichterungen u. s. w. sind zu erwähnen: Beitritt der Cap⸗Kolonie zum Weltpostverein am 1. Januar 1895, Beitritt der Niederländischen Antillen und von Niederländisch⸗Guyana zur Wiener Uebereinkunft vom 4. Juli 1891, betreffend den Austausch von Postpacketen, am 1. Sepember 1894: Einrichtung deutscher Postagenturen in Mohorro (Deutsch⸗Ostafrika)
kg 518 011 930 im Etatsjahre 1894/95
ℳ 269 778 002
1“
aam 1. Februar 1894, in Mikindani (Deutsch⸗Ostafrika) am 30. Ok⸗
ober 1894 und in Matuvpi (Deutsch⸗Neu. Guinea) am 1. November 1894; Hrenge von Land⸗Telegraphenlinien in Deutsch⸗Ostafrika von ar⸗es⸗Salam über Mohorro nach Kilwa, 248,32 km, und im Togogebiet von Klein⸗Popo über Lome bis zur Grenze (Goldküste: Quittah⸗Accra), 50 km; Eröffnung deutscher Telegraphenanstalten in Lome (Togogebiet) am 15. Januar 1894, in Mohorro (Deutsch⸗ Ostafrika) am 7. Februar 1894, in Kilwa (Deutsch⸗Ostafrika) am 2. März 1894 und in Klein⸗Popo (Togogebiet) am 15. März 1894; Eröffnung von See⸗Telegraphenanstalten auf dem Leuchtthurm zu Rixhöft und auf dem neuen Leuchtthurm zu Borkum am 1. März 1894, in dem alten Leuchtthurm auf Helgoland am 1. April 1894; erweiterte Zulassung von zwei⸗ und einmonatlichen Zeitungsbestellungen bei den Reichs⸗Postanstalten und zwar Ausdehnung der Maßregel auf alle vierteljährlich zu beziehenden Zeitungen und Zeitschriften, soweit die Verleger sich damit einverstanden erklären, vom 1. Januar 1895 ab; Einführung des Postanweisungsdienstes auf Grund des Wiener Uebereinkommens vom 4. Juli 1891 im Verkehr mit Griechenland vom 1. Januar 1894 ab; Einrichtung eines unmittelbaren Post⸗ anweisungs⸗Austausches mit Neu⸗Süd⸗Walcs vom Februar 1894 ab; Zulassung von Postanweisungen im Verkehr mit Lamu und Mombasa (Britisch⸗Ostafrika) vom Juni 1894 f
1“ 8
1. März 1895 ab; Erhöhung des Meistbetrages der Post⸗ anweisungen im Verkehr mit Neu⸗Süd⸗Wales von 10 Pfd. Sterl. auf 400 ℳ (20 Pfd. Sterl.) vom Januar 1895 ab; Einfüh⸗ rung des Postauftragsverkehrs mit Chile vom 1. August 1894 ab; Zulassung von Einschreibsendungen mit Nachnahme im Verkehr mit österreichischen Postanstalten in der Levante vom 1. August 1894 ab; Zulassung von Postpacketen ohne Werthangabe im Gewicht bis 3 kg über England nach den Cook⸗Inseln vom Juni 1894 ab; Zulassung von Postpacketen ohne Werthangabe bis zum Gewicht von 5 kg im Verkehr mit Japan, auf dem Wege über Bremen mittels der Reichs⸗ eempfer der ostasiatischen Linie vom 1. Januar 1895 ab; Zu⸗ assung von Postfrachtstücken ohne Werthangabe im Gewicht über 5 bis 10 kg (außer den schon bisher zulässigen Postpacketen bis 5 kg) im Verkehr zwischen Deutschland und den Postanstalten des deutsch⸗ ostafrikanischen Schutzgebiets vom 1. Januar 1895 ab; Zulassung von dringenden Packeten mit befruchtetem Fischlaich bis zum Gewicht von 5 kg im Verkehr mit Oesterreich⸗Ungarn vom 1. November 1894 ab; Er⸗ höhung des Meistgewichts für Postpackete von 3 kg auf 5 kg im Verkehr mit Serbien vom 1. August 1894 ab, mit Großbritannien und Irland sowie mit Ascension, den Bahama⸗Inseln, Bathurst, den Bermuda⸗ Inseln, Britisch⸗Guyana, Britisch⸗Honduras, Britisch⸗Nordborneo, Britisch⸗Ostafrika, Britisch⸗Westindien, Canada, der Capkolonie, Ceylon, den Falklands⸗Inseln, den Fidji⸗Inseln, Gibraltar, Hong⸗ kong, Labuan, Lagos, den Neuen Hebriden, Neu⸗Fundland, Neu⸗See⸗ land, Neu⸗Südwales, Queensland, Sarawak, St. Helena, Sierra Leone, Südaustralien, Straits⸗Settlements, Tasmanien, Victoria und Westaustralien vom 1. Dezember 1894 ab, mit der Argentinischen Republik vom 1. Januar 1895 ab und mit Malta auf dem Wege über Italien vom Februar 1895 ab; Zulassung von Werthangabe bis 1000 ℳ (50 Pfd. Sterl.) bei Postpacketen im Verkehr mit Großbritannien und Irland vom 1. Januar 1894 ab, mit Ascension, den Bahama⸗Inseln, Bathurst, Britisch⸗Guvana, Britisch⸗Nordborneo (Sandakan), Britisch⸗Westindien (ausschließlich Jamaika), Britischen Postanstalten in China, Ceylon (über England), den Falklands⸗ Inseln, Gibraltar, Hongkong (über England), Labuan, Neu⸗Fundland, St. Helena und Straits⸗Settlements (über England) vom Februar 1894 ab und mit Lagos und Mombasa (Britisch⸗Ostafrika) vom Juni 1894 ab; Zulassung von Werthangabe bis 400 ℳ bei Postvacketen im Verkehr mit Serbien vom 1. August 1894 ab; Ermäßigung des Portos für Postpackete nach Mexiko vom 1. Dezember 1894 ab und nach Serbien vom Januar 1895 ab; Ermäßigung der Versicherungs⸗ gebühr bei Postpacketen mit Werthangabe im Verkehr mit Ascension, den Bahama⸗Inseln, Bathurst, Britisch⸗Guyana, Britisch⸗Nord⸗ borneo, Britisch⸗Westindien, Britischen Postanstalten in China, Cevylon, den Falklands⸗Inseln, Gibraltar, Hongkong, Labuan, Neu⸗Fundland, St. Helena und Straits⸗Settlements vom Juni 1894 ab, weitere Ermäßigung vom Juli 1894 ab; Ermäßigung der Taxen für Postfrachtstücke im Verkehr nach Deutsch⸗ Südwestafrika, Kapland, Oranje⸗Freistaat, der Südafrikanischen Republik. Brasilien und Australien vom Oktober 1894 ab, nach Frankreich vom 1. Januar 1895 ab; endlich Zulassung von Briefen und Kästchen mit Werthangabe bis zum Betrage von 8000 ℳ (10 000 Franken) für die einzelne Sendung, unter den Bedingungen des internationalen Uebereinkommens vom 4. Juli 1891, im Verkehr mit Chile vom 1. September 1894 ab.
Nach den in der Statistik des Deutschen Reichs IV. Vierteljahrs⸗ heft 1895 soeben veröffentlichten Nachweisen über Zuckergewinnung und Besteuerung im deutschen Zollgebiet haben während des Betriebsjahrs 1894/95 467 Fabriken (405 Rübenzuckerfabriken, 56 Zuckerraffinerien und 6 Melasse⸗Entzuckerungsanstalten) im Ganzen verarbeitet 14 521 030 t Rüben, 934 608 t Roh⸗ und 26 349 t raffinierten Zucker sowie 238 836 t Zuckerabläufe, und hieraus ge⸗ wonnen 1 692 011 t Rohzucker nebst 992 136 t Konsumzucker aller Art (1893/94 1 270 508 t und 819 629 t).
Die angegebene Rübenmenge, welche die größte ist, die je in Deutschland zu Zucker verarbeitet wurde (1893/94 waren es nur 10 644 352 t gewesen), ist geerntet worden auf 441 441 ha, während im Vorjahr nur 386 481 ha mit Zuckerrüben bebaut gewesen waren; die durchschnittliche Rübenernte von 1 ha berechnet sich für 1894/95 auf 32,9 und für 1893/94 auf 27,5 t. Es lag daher nicht nur ein wesentlich verstärkter Anbau, sondern auch eine sehr ergiebige Ernte vor. Dagegen war der Zuckergehalt der geernteten Rüben zwar zu⸗ friedenstellend, aber nicht so hoch als 1893/94. Aus 100 kg Rüben sind durchschnittlich hergestellt worden 12,17 kg Rohzucker (1893/94 12 36) und zur Darstellung von 1 kg Rohzucker waren durchschnittlich erforderlich 8,22 kg Rüben (1893/94 8,09 kg).
Die Einfuhr von Zucker in das Zollgebiet ist unbedeutend und hat sich gegen das Vorjahr wenig geändert, wogegen erheblich größere Mengen von Zucker aus dem Zollgebiet ausgeführt worden sind als 1893/94 (609 663 t Rohzucker und 392 857 t Konsumzucker gegen 436 674 und 262 610 t). Nur die Ausfuhr von Melasse hat nach⸗ gelassen. Der Verbrauch von Zucker im deutschen Zollgebiet ist für das Betriebsjahr 1894/95 ermittelt zu 552 695 t Konsumzucker oder 10,7 kg auf den Kopf der Bevölkerung gegen 10,1 kg im Betriebs⸗ jahr 1893/94 und 9,1 kg im Durchschnitt der letzten 9 Betriebsjahre.
In Berlin ist durch vorläufige Rundfrage des städtischen Statistischen Amts als Ergebniß der Volkszählung vom 2. De⸗ zember d. J. eine ortsanwesende Bevölkerung von 797 186 männlichen und 876 929 weiblichen, zusammen 1 674 115 Personen ermittelt worden. Am 14. Juni d. J. waren in Berlin 769 902 männliche und 845 180 weibliche, zusammen 1 615 082 — also 59 033 Personen weniger —, am 1. Dezember 1890 759 623 männliche und 819 171 weibliche, zusammen 1 578 794 orts⸗ anwesende Personen gezählt worden. Seit dem 1. Dezember 189 ist demnach die männliche Bevölkerung Berlins nur um 4,95 %. die weibliche um 7,05 und die Gesammtbevölkerung um nicht ganz 6,04 % gewachsen, während letztere von 1885 bis 1890 um 1880 bis 1885 um 17,19 % zugenommen hatte.
Zur Arbeiterbewegung. “
In Leipzig wurde am Mittwoch einer Versammlung der Maler⸗ und Lackierergehilfen die Ausstandsabrechnung vor⸗ gelegt, nach welcher die Einnahmen 4002 ℳ und die Ausgaben 3613 ℳ betrugen. Der Ueberschuß kam, wie der „Lpz. Ztg.“ zu entnehmen ist, zum theil dem Leipziger Unterstützungsfonds, zum theil der Zentralvereinigung der deutschen Maler zu gute. Es sollen sich insgesammt 620 Gehilfen am Ausstand betbeiligt haben. Die gleichzeitig vorgelegte Abrechnung über den Unterstützungsfonds wies 1251 ℳ Einnahmen und 454 ℳ Ausgaben auf. — Eine Ver⸗ sammlung von 200 Maurern beschloß am Dienstag die Aus⸗ arbeitung eines Lohntarifs für Accordarbeiten.
Aus Lon don wird dem „W. T. B.“ zum Ausstande der Schiffsbauarbeiter gemeldet: Das Exekutiocomité der Arbeiter hat die Anorduung, durch welche die Lehrlinge angewiesen wurden, die Schiffsbauwerkstätten zu verlassen, aufgehoben und diejenigen, welche die Arbeit bereits eingestellt batten, ermächtigt, die Arbeit wieder aufzunehmen. (Vergl. Nr. 289 d. Bl.)
“
Literatur. “
Karten und Skizzen aus der außerdeutschen Ge⸗ schichte der letzten Jahrbunderte. Zur raschen und sicheren Einprägung zusammengestellt und erläutert von Professor Dr. Eduard Rothert. 15 Karten in lithographischem Farben⸗ druck mit mebreren Nebenkarten und kurzen historischen Notizen. (Auf groß Ler.⸗Okt. gefalzt und in Halbleinen gebunden, Preis 3 ℳ) Düsseldorf, Verlag von August Bagel. — Die Rothert'schen Karten und Skizzen zur vaterländischen Geschichte der neueren und neuesten Zeit (von 1517 bis jetzt) haben wegen ihrer praktischen, anschaulichen Einrichtung bei Lehrern und Lernenden großen Beifall gefunden, sodaß dieselben bereits in verschiedenen Lehranstalten eingeführt worden sind. Dieselben haben sich gleich nützlich erwiesen für den Geschichts⸗
freund zur schnellen Orientierung wie für den Lernenden zur Ein⸗
prägung und Repetition der historischen gebenheiten. Die vor⸗ liegende neue, die außerdeutsche Geschichte andelnde Kartensamm⸗ lung bildet in ihrer schnell übersichtlichen graphischen Veranschaulichung aller Hauptereignisse nebst den mnmeta har daneben gestellten kurzen Erläuterungen eine willkommene Ergänzung zu den schon erschienenen beiden Bänden. Die Kartemreihe beginnt mit der Zeit der Stuarts und der englischen Revolution (1603—88) und reicht kis in die jünaste Zeit; sogar der japanisch⸗chinesische Krieg ist bereits berücksichtigt. Der Atlas wird sich auch Zeitungslesern und Politikern als ein angenehmes Hilfsmittel zur Gedächtnißauffpischung bewähren.
— Die meteorologische Monatsschrift für Gebildete aller Stände „Das Wetter', die von Professor Dr. R. Aßmann vom Königlich preußischen Meteorologischen Institut herausgegeben wird (Verlag von Otto Salle in Braunschweig), hat im elften Heft des XII. Jahrgangs für November 1895 folgenden Inhalt: Die Dauer des Sonnenscheins in Europa. Von Professor Dr. B. Kremser in Berlin. — Herbst 1895 (September und Oktober). Von Professor Dr. W. J. van Bebber. — Der hundertjährige Kalender. Von J. Berthold in Schneeberg i. Erzgeb. — Uebersicht über die Witterung in Zentral⸗ Europa im September 1895. — Rübenbau und Witterung. Von Dr. C. Kaßner in Berlin. — Meteorologische Notizen und Kor⸗ respondenzen. — Eine merkwürdige Erscheinung. — Karten⸗Beilage: Mittlere Isobaren und Isothermen, sowie die Niederschlagsmengen von Zentral⸗Europa für den September 1895.
— Katechis mus der Psychologie von Friedrich Kirchner. Zweite, vermehrte und verbesserte Auflage. VIII und 297 Seiten. In Original⸗Leinenband Pr. 3 ℳ% Verlagsbuchhandlung von J. J. Weber in Leipzig. — Der Standpunkt, auf dem der Verfasser dieses Buchs steht, ist weder der einseitig empirische, noch der rein spiri⸗ tualistische. Jener will eine „Psychologie ohne Seele“, dieser macht den Leib zum bloßen Reflex des Geistes. Im Gegensatz zu jenem wird über das Wesen der Seele, ihre Entstehung und Zukunft aus⸗ führlich gehandelt; abweichend von diesem, werden die Resultate der Anthropologie und Psychologie verwerthet. Bei der Schwierigkeit der psychologischen Probleme war es nicht leicht, sie populär und doch nicht oberflächlich darzustellen. Wer sich noch eingehender damit be⸗ S will, findet in den zahlreichen Literaturnachweisen anregende Winke.
— Die photomechanischen Pressendruckverfahren. Praktische Anleitung zur Herstellung von Lichtdrucken und Metall⸗ cliches für Buch⸗ und Kunsteruck von Friedrich Stolle. Verlag von H. Bechhold, Frankfurt a. M. Preis 2 ℳ — Dieses Buch gewährt dem Praktiker leicht verständliche und genaue Auskunft über die im Titel zusammengefaßten Druckverfahren und zwar im Einzelnen über Kollodium⸗ und Bromsilber⸗Kollodium⸗Aufnahmen, Pigment⸗ oder Kohledruck, Heliogravüre, Lichtdruck, Uebertragsmethoden auf Metallplatten, Aetzen der Zinkplatten und das amerikanische Fischleim⸗ verfahren. In einem Anhang wird der Lichtdruck mit der Schnell⸗ presse und der Emailleprozeß auf Kupfer beschrieben. Abgesehen von der Herstellung der Platten, ist auch das Zurichten und Drucken mit denselben eingehend geschildert. Bei allen Verfahren sind die neuesten
ethoden berücksichtigt, jedoch wurden nur solche Vorschriften auf⸗ genommen, welche in der Praxis sich bewährt haben.
Weihnachts⸗Publikationen.
Von Carl Flemming's beliebten „Vaterländischen Jugendschriften“ (Glogau, Verlag von Carl Flemming) liegen uch für das diesjäbrige Weibnachtsfest eine Reihe neuer Bändchen (38 — 40) vor. iese Sammlung bietet fesselnd und anregend ge⸗ schriebene Lebensbilder solcher Männer, welche sich im Krieg oder Frieden um Deutschland besonders verdient gemacht haben, also be⸗ rühmter Könige und Feldherren, Dichter und Künstler, Forscher und Denker, Entdecker und Erfinder. Sie sind stets zum Mittelpunkt je eines Zeitbildes gewählt, um welche sich die kulturellen und geschicht⸗ lichen Verhältnisse anschaulich gruppieren. Die neuesten Bändchen (Preis geb. je 1 ℳ) haben folgende, zugleich den In⸗ halt charakterisierenden Titel: 38) „Hans Kohlbase, geschichtliche Erzählung aus der Zeit Joachim Nestor's und Joachim Hektor's von Kurbrandenburg“ von Hermann Jahnke; 39) Ulrich von Hutten, der ritterliche Vorkämpfer des Humanismus“ von M. E. Plehn; 40) Emin Pascha, der Vater der Aequatorial⸗Provinz, ein Kulturbild aus Inner⸗ Afrika“ von M. E. Plehn; 41) „Der Hirtenknabe vom Sppessart, eine Erzählung für die deutsche Jugend aus der Zeit des 30 jährigen Krieges“ von Ferdinand Sonnenburg; 42) „Adam Riese und seine Zeit, eine Erzählung aus dem Erzgebirge“ von P. Oskar Höcker; 43) „Der letzte Staufe, geschichtliche Erzählung für die deutsche Jugend“ von Anton Ohorn. — Die Bändchen verdienen aufs neue als gute und billige Geschenkwerke für Knaben empfohlen zu werden.
— Im Zeichen des Bären. Kulturgeschichtliche Erzählungen us Berlins Vergangenheit. Deutschlands Jugend gewidmet von
skar Höcker. Mit vielen Abbildungen von Adalbert von Rößler.
n Prachtband Pr. 6 ℳ Leipzig, Ferdinand Hirt u. Sohn. — Dieses vortrefflich illustrierte Werk, das letzte, welches der inzwischen dahingeschiedene Schauspieler und Jugendschriftsteller Oskar Höcker verfaßt hat, bildet den 5. und Schlußband der „Merksteine deutschen Bürgerthums“. Von den darin enthaltenen Erzählungen spielt „Die Jagd nach Gold“ zu Anfang des vorigen Jahrhunderts und führt dem Leser an historischen Persönlichkeiten den ersten König in Preußen, seine geistvolle Gemahlin, den Philosophen Leibniz, den Phantasten und Erfinder Böttger, sowie den berüchtigten Abenteurer Ruggiero vor. Die Haupt⸗ wie die Nebenpersonen sind lebenswahr gezeichnet, und das kulturhistorische Bild ist gut und treu zur Dar⸗ stellung gekommen. Die zweite Geschichte „Ein einig Volk von Brüdern“ ist der Zeit der Erniedrigung und der beginnenden Be⸗ freiung Preußens entnommen und wird um der darin zu Tage tretenden patriotischen Gesinnung willen nicht minder gern gelesen werden. Das Buch ist den besten diesjährigen Geschenkwerken für Knaben beizuzählen. 8
— Naturstudien im Hause. Plaudereien in der Dämmer⸗ stunde. Ein Buch für die Jugend von Dr. Karl Kraepelin. Mit Zeichnungen von O. Schwindrazheim. Leipzig, B. G. Teubner. Preis in Originaleinband 3 ℳ% 20 ₰. — Dieses Buch ist dazu bestimmt, lern⸗ und wißbegierige Knaben und Mädchen (vom 11. Jahre an) zum naturwisserschaftlichen Denken anzuregen und ihnen die Naturobjekte ihrer nächsten Umgebung, vor allem also des väterlichen Hauses, geistig und gemüthlich näher zu bringen. Bei der lebendigen, leicht faßbaren Darstellung wird die Wirkung der Schrift auf Gemüth und Verstand der jugendlichen Leser und Lese⸗ rinnen nicht ausbleiben. Eltern und Erzieher seien auf das mit erläuternden Abbildungen ausgestattete Buch, das sich wegen seines hübschen Einbandes besonders zur Weihnachtsgabe eignet, aufmerksam gemacht.
— Gedichte für das erste Kindesalter. Zum Gebrauch im Hause, für den Kindergarten und die Kleinkinderschule von Ida Seele (Frau Vogeler.) Bevorwortet von Herm. Pösche. Mit 30 Holzschnitten, gezeichnet von Louise Thalheim. Druck und Verlag von A. Haack, Berlin. Preis, in Leinwand gebunden, 3 ℳ — Diese vortreffliche Kinderlieder⸗Sammlung liegt zum diesjährigen Weihnachts⸗ fest in vierter unveränderter Auflage vor. Die Herausgeberin, die erste Schülerin Friedrich Fröbel's, die im April d. J. ihren 70. Ge⸗ burtstag gefeiert hat, darf sich rühmen, in diesem Buch alles vereint zu haben, was an Gedichten und Liedern für das Kind in seinen ersten Lebensjahren geeignet erscheint. Auch in der vierten Auflage kann daher der reichhaltigen Sammlung die beste Empfehlung als Geleit gegeben werden.
— Trowitzsch's Damenkalender auf das Jahr 1896 (49. Jahrgang) ist in vielfarbigem Leinenband mit Goldschnitt (Preis 1 ℳ 50 ₰) soeben zur Ausgabe gelangt. Neben einer hübschen Heliogravüre und einer anziehenden Novelle gereicht ihm eine Samm⸗ lung trefflicher Sprüche von Carmen Sylva und Marie von Ebner⸗ Eschenbach zur ganz besonderen Zierde. In der eleganten Ausstattung, die ihm die Verlagsbuchhbandlung Trowitzsch u. Sohn, Berlin W.) gegeben hat, wird der Kalender als zierliches Tag Damen auch diesmal willkommen seinnhn]—
Notizbuch den
Persicherung. hen, Verdingungen ꝛc. papieren.
4. Verki 5. Verloosung ꝛc. von
. Kommandit⸗Gesellschaften 7 Astien u. Aktien⸗Gesellsch.
Bank⸗
Verschiedene Bekanntmachungen.
1) Untersuchungs⸗Sachen.
152215] Steckbriefs⸗Erneuerung. Der hinter den
zeichnen V J. 607/94. Elbing, den 30. November 1895. Der Erste Staatsanwalt.
[52566]
MX
Steckbriefs- Erledigung.
brief ist erledigt. Berlin, den 30. November 1895. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 137.
51703] In der Strafsache
öffnet, gegen ihn auch ein g
Beschlag belegt. Magdeburg, den 30. November 1895. “ Der Untersuchungsrichter I bei dem Königlichen Landgericht.
[52221] Bekanntmachung.
In der Strafsache gegen den mit unbekanntem Aufenthalt abwesenden David Weick II., Schmied aus Kriegsheim, hat die Strafkammer Gr. Land⸗ gerichts Mainz durch Beschluß vom 21. Novemder 1895 die über das Vermögen des genannten Weick
verfügte Beschlagnahme wieder aufgehoben. Pfeddersheim, 4. Dezember 1895. Großherzogliches Amtsgericht. (Unterschrift.)
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2) Aufgebote, Zustellungen 1 und dergl.
In der Zwangsvollstreckungssache 1) der Herzoglichen Kreiskasse zu Blankenburg,
2) der Firma Kur sen. in Halberstadt, vertreten durch Justiz⸗ Rath Semler in Braunschweig, Kläger, wider den Goldarbeiter Ludwig Spengler in Blanken⸗ bura, Beklagten, wegen Forderung, werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nebenforderungen binnen zwei Wochen bei Ver⸗
meidung des Ausschlusses hier anzumelden. Zur Er⸗ klärung über den Vertheilungsplan, sowie zur Ver⸗ theilung der Kaufgelder wird Termin auf den
29. Januar 1896, Morgens 10 Uhr, vor
dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vor⸗ geladen werden. Blankenburg, den 11. November 1895. Herzogliches Amtsgericht. ö
[52353] 1 In der Zwangsvollstreckungssache des Banquiers Emil Glaser und der Herzoglichen Leihhaus⸗Ad⸗
ministration in Blankenburg. Kläger, wider die
Wittwe des Hotelbesitzers Beiersdorf, Ella, geb. Büsing, daselbst, Beklagte, wegen Hypothekkapitals ꝛc. werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen unter Angabe des Betrages an Kapital, Zinsen, Kosten und Nebensorderuaßen binnen zwei Wochen bei Vermeidung des Ausschlusses hier anzumelden. 82. Erklärung über den Vertheilungsplan sowie zur Vertheilung der Kaufgelder wird Termin auf den 7. Januar 1896, Morgens 11 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anberaumt, wozu die Betheiligten und der Ersteher hiermit vorgeladen werden. Blankenburg, den 19. November 1895. zogliches Amtsgericht. 8 Sompser
[52428] Aufgebot. —
Die Aktiengesellschaft in Firma Crusauer Kupfer⸗ und Messing⸗Fabrik A⸗G. zu Hamburg bezw. Kupfermühle, vertreten durch Wilhelm August Seifert daselbst, als Vorstand, hat das Aufgebot des am 10. Oktober 1893 von S. Stern jr. zu Aschaffen⸗ burg an eigene Ordre ausgestellten, bei der Essener
Kreditanstalt zu Essen domizilierten, auf J. Wert⸗ heim zu Köln gezogenen und von diesem acceptierten Wechsels über 900 ℳ, fällig am 15. Februar 1894, eee. Indossatare sind in nachstehender Reihen⸗ olge:
1) Ludwig Simons zu Neumünster,
2) C. Thiessen dafelbst,
33) die Antragstellerin. ““ Der Inhaber der Urkunde wird aufgefordert. spätestens in dem auf den 7. Juli 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gerichte, Zimmer Nr. 43, anberaumten Aufgebotstermine seine Rechte anzumelden und die Urkunde vorzulegen, widrigenfalls die Kraftloserklärung der Urkunde erfolgen wird.
Essen, den 28. November 1895. 18
Königliches Amtsgericht.
(52429 Aufgebot.
— Auf den der Wittwe des Einwohners Emanuel Schrödter, Marie, geb. Jordan, in Giersleben ge⸗
origen, im Grundbuche von Giersleben Band VIII Blatt 479 geführten Grundstücken, dem Wohnhause mit Zubehör P. Nr. 139 — B. Nr. 148 — Karten⸗ Nr. 132 —, sowie den Ackerplänen Nr. 210 von
Melker Samuel Seidler (welcher sich auch Josef Seidler nennt) unter dem 29. August 1894 erlassene, in Nr. 281 dieses Blattes aufgenommene Steckbrief wird erneuert. Akten⸗
Der gegen den Mitfahrer Friedrich Wilhelm Bernhard Schönfeld, geboren am 19. Januar 1874 zu Wangerin, Kreis Regenwalde, unter dem 7. März 1894 in den Akten 136 D. 374. 93 erlassene Steck⸗
gegen den Handelsmann Cölestin Gloß, zur Zeit flüchtig und unbekannten Aufenthalts, wird, da gegen den Angeschuldigten, welcher im Sinne des § 318 der Strafprozeßordnung als abwesend anzusehen ist, die gerichtliche Vor⸗ untersuchung wegen Verbrechens und Vergehens gegen §§ 267, 268 1, 263, 73, 74 des Strafgesetzbuchs er⸗ erichtlicher Haftbefehl erlassen ist, weil er der ihm zur Last gelegten Straf⸗ thaten dringend verdächtig erscheint, in Gemäßheit des § 332 der Strafprozeßordnung das im Deutschen Reich befindliche Vermögen des Angeschuldigten mit
1206 qm und Nr. 255 von 7546 gm, stehen für Christiane Jordan — nachher verelelicht gewesene Maurer Christoph Hühne —, früher in Giersleben, später in Güsten wohnhaft, 75 ℳ, unverzinslich, auf Verlangen zahlbar, aus dem Kaufvertrage vom 27./27. Juli 1829 eingetragen. Ein Forderungs⸗ dokument ist aktenmäßig nicht gebildet. Die Wittwe Marie Schrödter hat das Aufgebot dieser Post, von welcher sie behauptet, daß sie getilgt sei, worüber sie eine Bescheinigung beigebracht hat, beantragt, da die muthmaßlichen Erben der angeblich verstorbenen ge⸗ nannten Inhaberin der Post zwar bekannt sind, sich aber als solche nicht legitimieren können. Auf An⸗ trag der Eigenthümerin werden daher die Rechts⸗ nachfolger der Christiane Hühne, geb. Jordan, und diejenigen, welche an der obigen 8,G Rechte zu vermeinen, aufgefordert, ihre Ansprüche geltend zu machen, und zwar spätestens in dem auf den 9. Juni 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgericht, Zimmer Nr. II, an⸗ stehenden Aufgebotstermine unter der Verwarnung, daß die Ausbleibenden mit ihren Ansprüchen auf diese Post ausgeschlossen werden und die Post im Grundbuche gelöscht wird. Bernburg, den 22. November 1895. Herzoglich Anbaltisches Amtsgericht. (gez.) Stein. Ausgefertigt: (L. S.) Gäbe, Sekretär, Gerichtsschreiber Herzogl. Amtsgerichts
Bekanntmachung. 1 Vorbescheid: Nr. 25 267. Unter Zulassung
[52543]
Nr. es Antrags auf Einleitung des Verschollenheitsverfahrens bezüglich des Karl Ziegler von Lörrach, wird auf Kundschafts⸗ erhebung erkannt, und wird demgemäß der im Ok⸗ tober 1849 in Lörrach geborene, im Mai 1879 nach Amerika ausgewanderte, seit 1888 vermißte, soeben⸗ genannte Zimmermann Karl Ziegler auf bezüglichen Antrag seiner einzigen Schwester, Seifensieder Heinrich Walz Ehefrau in Lörrach (Luise, geb. Jiegler) hiermit aufgefordert, binnen Jahresfrist anher Nachricht von sich gelangen zu lassen, wid igens er verschollen erklärt würde. Zugleich werden alle diejenigen, welche Auskunft über Leben und Tod des Vermißten zu ertheilen vermögen, ebenfalls auf⸗ gefordert, binnen eines Jahres hierher Anzeige davon zu erstatten.
Lörrach, den 27. November 1895.
Gr. Bad. Amtsgericht. (gez.) Nüßßle. Dies veröffentlicht:
er Gerichtsschreiber Gr. Amtsgerichts: S.) Appel.
D (L.
[52425] Aufgebotsverfahren.
Die am 28. März 1848 in Garnsdorf geborene Magdalene Caroline Friederike Schwarz, Tochter des verstorbenen Handarbeiters Christian Heinrich Schwarz und der gleichfalls verstorbenen Johanne Elisabethe, geb. Zeuner, früher in Garnsdorf, zuletzt auf der Leimsiederei hier, unverheirathet, ist am 8. November 1875 aus ihrem damaligen Dienst in Frankfurt am Main ausgetreten, seitdem verschollen, und wird ihr Vermögen, welches in einer hypotbekarisch sicher ge⸗ stellten Erbegelderforderung von 570 ℳ und in einer Sparkasseneinlage von 909 ℳ 48 ₰ besteht, dahier durch einen Abwesenheitsvormund obervormundschaft⸗ lich verwaltet. Auf Antrag einer Schwester der Ver⸗ schollenen, der Frau Wilhelmine Holzhey, geb. Schwarz, hier, wird zur Ermittelung der Caroline Schwarz und deren Erben Aufgebotstermin angesetzt auf Mittwoch, den 24. Juni 1896, Vormittags 10 Uhr, und werden nach Maßgabe des Art. 12 des Ediktalgesetzes vom 23. Juni 1855 die abwesende Caroline Schwarz und deren ihrer Existenz nach bier unbekannte Erben geladen, spätestens in diesem Ter⸗ min vor dem unterzeichneten Gericht, Zimmer Nr. 14, ihre Ansprüche und Rechte anzumelden, widrigenfalls die Abwesende für todt erklärt und ihr Vermögen als vererbt angesehen und behandelt, die ihrer Existenz nach unbekannten Erben, welche sich nicht gemeldet, aber mit ihren Erbansprüchen ausgeschlossen werden würden. Zugleich wird Termin zur Verkündung des Ausschlußurtheils auf Mittwoch, den 1. Juli 1896, Vormittags 11 Uhr, im hiesigen Amts⸗ gericht, Zimmer Nr. 14, anberaumt.
Saalfeld (Saale), den 29. November 1895. Herzogl. Sachl.⸗Mein. Amtsgericht. Abtheilung II. Müller.
[52422] Aufgebot.
Auf den Antrag des Nachlaßpflegers, des Rentiers Johann Fahland aus Dt. Krone, werden die unbe⸗ kannten Erben der am 5. Oktober 1894 zu Dt. Krone im Alter von 18 Jahren verstorbenen Hausbesitzer⸗ tochter Therese Fischer und deren ebendaselbst am 29. Oktober 1894 im Alter von einem Monate ver⸗ storbenen unehelichen Kindes Marie Hedwig Fischer aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermin am 28. Oktober 1896, Vormittags 11 Uhr, ihre Ansprüche und Rechte auf den Nachlaß bei dem unter⸗ zeichneten Gerichte anzumelden, widrigenfalls die⸗ selben mit ihren Ansprüchen auf den Nachlaß werden ausgeschlossen und der Nachlaß dem sich meldenden und legitimierenden Erben, in Ermangelung desseltben aber dem Fiskus wird verabfolgt werden, der sich später meldende Erbe aber alle Verfügungen des Erb⸗ schaftsbesitzers anzuerkennen schuldig, von demselben weder Rechnungslegung noch Ersatz der Nutzungen zu fordern berechtigt ist, sich vielmehr mit der Herausgabe des noch Vorhandenen begnügen muß. Dt. Krone, den 26. November 1895.
Königliches Amtsgericht.
[51814] Aufgebot.
In der Nachlaßregulierungssache des verstorbenen Handelsmanns Heinemann Neheimer aus Lenhausen werden auf Antrag des Nachlaßpflegers Isaak Frank zu Lenhausen alle Nachlaßgläubiger aufgefordert, ihre Ansprüche und Rechte an den Nachlaß spätestens in dem Aufgebotstermin am 26. Februar 1896, Vorm. 9 Uhr, vor dem unterzeichneten Amtsgerichte anzu⸗ melden, widrigenfalls die Ansprüche nur soweit noch
Befriedigung der angemeldeten Ansprüche nicht er⸗ chöpft wird. Förde 22. November 1895. Königliches Amtsgericht.
[52423] Bekaunntmachung.
In unserer Verwahrung befinden sich die nach⸗ stehenden letzwilligen Verfügungen, seit deren Nieder⸗ legung mindestens 56 Jahre verflossen sind:
1) B. 37. Testament des Eigenthümers Joachim Bethcke, zu Mittel⸗Breese vom 2. Juli 1839,
2) B. 39. Testament der verehelichten Arbeits⸗ mann Freedrich Brau, Dorothee Elisabeth, geborene Pöhls, zu Wilsnack, vom 3. Januar 1839,
3) F. 8. Testament des Vollhüfners Peter Fehr⸗ maun Ehefrau Katharine, geborene Milat, zu Bochin, vom 8. November 1839,
4) K. 35. Testament des Schiffsknechts Wilhelm Köppen zu Below vom 20. Februar 1839,
5) L. 19. Testament der Ilsabe Sophie Lud⸗ wig zu Abbendorf vom 27. August 1839,
6) W. 23. Testament des Kossäthen Johann Joachim Friedrich Wesse zu Pröttlin vom 8. No⸗ vember 1839,
2) W. 24. Testament des Töpfermeisters Johann Friedrich Thomas Weiße zu Wilsnack vom 10. Ja⸗ nuar 1839,
8), W. 25. Testament des Gastwirths Carl August Weinmann zu Wittenberge vom 9. November 1839. Nach Vorschrift des Allgemeinen Landrechts Theil I Titel 12 § 218 sequ. werden alle diejenigen, welche bei der Publikation dieser letztwilligen Verfügungen ein Interesse haben, aufgefordert, dieselben bei uns innerhalb sechs Monaten oder spätestens in de hierzu auf den 6. Juli 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem Königlichen Amtsrichter Herrn Bartb, Zimmer Nr. 10 im hiesigen Rathhause an⸗ beraumten Termin unter Beibringung der nöthigen Beweismittel über das Ableben der Testatoren nach⸗ zuweisen, widrigenfalls mit Eröffnung der letzt⸗
2 Verfügungen von. Amtswegen verfahren, von alte aber nur den darin etwa gedachten tiftungen Nachricht gegeben wird.
Perleberg, den 2. Dezember 1895.
Königliches Amtsgericht.
[52421] Berichtigung.
In dem Aufgebot, betreffend Nachlaß und Testa⸗ ment der Wittwe des Peter Nicolaus Hey in Döse,
AInna, geb. Rabht, ist irrthümlich der Aufgebots⸗
termin als auf Dienstag, den 15. Januar 1896, be⸗ stimmt angegeben. Derselbe findet am Dienstag, den 14. Januar 1896, Morgens 10 Uhr, bier statt und sind Ansprüche und Rechte spätestens in diesem Termine unter dem gedachten Rechtsnach⸗ theil anzumelden. Cuxhaven, den 4. Dezember 1895. Das Amtsgericht Ritzebüttel. “ (gez.) Bacmeiister.
Veröffentlicht: . Eckermann, Gerichtsschreiber.
[524272 K. Amtsgericht Sulz. 18. Verschollene. 8 1) Matthäus Adrian, geb. am 27. Nov. 1845 in Dornhan, Metger, und 2) Andreas Müller, geb. am 4. August 1857 da⸗ selbst, Bierbrauer, sind seit mehreren Jahren auf die Wanderschaft gegangen, ohne ihren Aufenhalt hier anzuzeigen. Be⸗ ufs Ausfolge ihres Vermögens — 140 bezw. 240 ℳ — wollen die Behörden etwaige Kenntniß W (gegen Kostenersatz) gefl. hierher mit⸗ theilen. Sulz a. N., den 3. Dezember 1895. Oberamtsrichter: Adam.
[52355] Oeffentliche Bekanntmachung.
Der am 24. Oktober 1895 zu Berlin verstorbene Banguier Hermann Samuel hat in seinem am 2. November 1895 eröffneten Testament vom 18. Juni 1895 seinen Sohn Karl Samuel in Australien bedacht.
Berlin, den 29. November 1895. Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 95.
[52354] Oeffentliche Bekanntmachung.
Der am 23. September 1895 zu Berlin ver⸗ storbene Rentier Hirsch Leyy hat in den von ihm errichteten und am 7. Oktober 1895 eröffneten letzt⸗ willigen Verfügungen seine Schwester Frau Lina Naumann, geb. Lepy, früher in Stettin, bedacht.
Berlin, den 26. November 1895.
önigliches Amtsgericht I. Abtheilung 95.
[52531] Bekanntmachung.
Durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage ist
der Tischlergeselle Wilhbelm Reinhold Lange, ge⸗
boren am 6. Februar 1827 zu Wedderau, für todt
erklärt.
Marienburg Westpr., den 26. November 1895. Königliches Amtsgericdhht.
[52538]
Durch Ausschlußurtheil des hiesigen Königlichen
mtisgerichts ist der am 3. Dezember 1833 zu Biegen
geborene Schuhmachermeister Carl Johann Friedrich
Fuchs für todt erklärt worden.
Köpenick, den 29. November 1895. Königliches Amtsgericht.
Im Namen des Königs! Verkündet am 3. Dezember 1895. Pewinski, als Gerichtsschreiber. Auf den Antrag des Rechtsanwalts Sternfeld zu Kulm in Westpreußen, als Abwesenheitspfleger des verschollenen, am 18. Mai 1840 zu Groß⸗Nessau geborenen Schmiedemeisters Johann Pansegrau, er⸗ kennt das Königliche Amtsgericht zu Mogilno durch den Amtsrichter Magener für Recht: Der Schmiedemeister Johann Panusegrau, am 18. Mai 1840 in Groß⸗Nessau geboren, zuletzt in Mogilno wohnhaft, wird für todt erklärt. Die Kosten des Verfahrens fallen dem Antragsteller zur Last.
R.
[52535]
geltend gemacht werden können, als der Nachlaß durch
[52540] Ausschlußurtheil. Im Namen des Königs! Verkündet am 26. November 1895. Referendar Schneider, Gerichtsschreiber.
In Sachen, betreffend die Todeserklärung des Johann Friedrich Geisler aus Alpenrod, erkennt das Königliche Amtsgericht zu Hachenburg durch den Amtsrichter Dr. Heymann für Recht:
Der am 15. Mai 1825 zu Alpenrod geborene und
fahrens werden aus dem vormundschaftli walteten Vermögen des Johann Friedrich
entnommen. 1 oä 8 W. (gez.) Dr. Heymann.
—
(gez.) Schneider.
Der Gerichtsschreib - er Gerichtsschreiber des Königlichen Amtsgerichts: c. s.) Münch. 8s
[52539) Im Namen des Herzogs! Verkündet den 15. November 1895. 1* Schumann.
Auf den Antrag des Kaufmanns Ferdinand Friedrich hierselbst, erkennt das Herzogl. Amtsgericht zu Dessau durch den unterzeichneten Richter, Amtsgerichts⸗Rath Gast, da der Antragsteller den Verlust der nachstehend bezeichneten Urkunde und die Berechtigung zum Auf⸗ gebotsantrage glaubhaft gemacht hat und alle die⸗ jenigen, welche aus irgend einem Rechtsgrunde An⸗ sprüche auf dieselbe zu haben vermeinen, aufgefordert hat, diese Rechte und Ansprüche anzumelden und die Urkunde vorzulegen, auch gegen diejenigen, welche sich nicht gemeldet haben, Kraftloserklärung und Aus⸗ schluzurtheil beantragt hat; da das Aufgebots verfahren nach § 16 des Anhaltischen Gesetzes Nr. 526 zulässig ist; da das Aufgebot durch Anheftung an die Gerichtstafel, sowie durch Einrückung in den Deutschen Reichs⸗Anzeiger vom 1. und 15. Oktober und 11. No⸗ vember 1895, ie im Anhaltischen Staats⸗Anzeig
ber und 10. November 1895
. 1 det sind, und der Antrag⸗ steller Erlaß des Ausschlußurtheils beantragt hat; für Recht: Der vom Herzogl. Hauptsteueramte zu Dessau für den Kaufmann Ferdinand Friedrich hierselbst über die in der Niederlage des Herzogl. Hauptsteueramts hierselbst für ihn lagernden Tabacksposten ausgestellte Lagerschein vom 28. März 1895 über elf Ballen Sumatrataback in leichten Matten, gezeichnet „C. U.“ Nr. 477 — 483 und 485— 488, wird für kraftlos erklärt Kosten fallen dem Antragsteller zur Last. “ Von Rechts wegen! Dessau, den 15. November 1895. Herzogl. Anhaltisches Amts (gez.) Gast. 8 Ausgefertigt: Dessau, den 15. November 1895. Der Gerichtsschreiber des Herzogl. Amtsgerichts: (L. S.) Schumann, Sekretär.
—
[52536] Bekanntmachung.
Das unterzeichnete Gericht hat in der Sitzung vom 30. November 1895 für Recht erkannt:
Auf Antrag der katholischen Schulgemeinde zu Kuchar, vertreten durch ihren Vorstand, bestehend aus:
1) dem Kreis⸗Schulinspektor Rohde zu Pleschen
als Vorsitzenden, 1
2) den Mitgliedern:
a. Gemeinde⸗Vorsteher Andreas Balcer zu Kuchary,
b. Wirth Lorenz Wierusz zu Podlesie,
. Wirth Franz Boniec zu Kuchary,
d. Wirth Peter Staszak zu Popowko, diese wiederum sämmtlich vertreten durch den Rechts⸗ anwalt Asch zu Pleschen:
Das Svparkassenbuch der städtischen Sparkasse zu Pleschen Nr. 1116 über 122,40 ℳ, ausgefertigt für die katholische Schulgemeinde zu Kuchart, wird für kraftlos erklärt. Die Kosten des Aufgebots⸗ verfahrens werden der Antragstellerin auferlegt.
Königliches Amtsgericht zu Pleschen.
[52526] Im Namen des Königs! Auf den Antrag des Buchdruckers Joseph van de Kamp aus Emmerich erkennt das Königliche Amts⸗ ericht zu Emmerich durch den Gerichts⸗Assessor Lohmann für Recht: t
Der Hypothekenbrief über die im Grundbuch von Emmerich Band IX Blatt 68 Abth. III Nr. 4 aus der Schuldurkunde vom 9. September 1874 für die Handlung G. B. Heydeman zu Emmerich eingetragene Post von 450 Thlr. Darlehn wird für kraftlos erklärt. Emmerich, den 28. November 1895.
Königliches Amtsgericht.
[52533]
Die Hypothekenurkunde über im Grundbuche von Nahne Band I Blatt 27 Abtheilung III Nr. 1 eingetragene 473 Thlr. 14 Gr. 4 Pf. Abdikat für Friedrich Adolph Strothmann in Nahne, jetzt Han⸗ nover, vom 1. Juni 1870 ist auf Antrag des Gläu⸗ bigers durch Ausschlußurtheil vom heutigen Tage für kraftlos erklärt.
Osnabrück, den 2. Dezember 183955. Königliches Amtsgericht. II.
[52530] Durch Ausschlußurtheil des unterzeichneten Amts⸗ gerichts vom 26. November 1895 ist die Obligation vom 5. Februar 1873 über die im Grundbuch von Steinfeld Band II Blatt 32 unter Abtheilung III Nr. 3 für den Johann Hansen zu Steinfeld ein⸗ getragene Darlehnsforderung von 1560 ℳ für kraftlos erklärt worden. Kappeln, den 27. November 1895. Königliches Amtsgericht. Abtheilung . .“ L“
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