1895 / 293 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Mon, 09 Dec 1895 18:00:01 GMT) scan diff

12121212141412*“*] veass hs

hält zehn Stationen und führt vom Feaupteingang an der Treptower

Chaussee zuerst nach der Spreeseite der Ausstellung, an dem Chemie⸗ und Fischereigebäude sowie dem Alpenpanorama vorüber, überschreitet wieder die Chaussee und wendet sich nun zum Hauptrestaurant, kommt durch „Alt⸗Berlin“ und windet sich an der Kolonial⸗Ausstellung ent⸗ lang bis zu dem gegenüber „Kairo“ belegenen zwe iten Haupteingang. Sie geht dann weiter zwischen dem Gebäude für die Wohlfahrts⸗Einrich⸗ tungen und dem Unterrichtsgebäude hindurch wieder zum Hauptgebäude zurück, berührt das Kesselhaus und die Maschinenstation und schließt beim Haupteingang den Ring. Die Bahn wird eine normalspurige elek⸗ trische Niveaubahn mit oberirdischer Leitung und gebraucht zu ihrem Betriebe 450 Pferdekräfte, die von der Maschinenstation des Syndikats geliefert werden. Ihre Fahrgeschwindigkeit beträgt 15 km in der Stunde. Die Züge, von denen 18 mit se 2 Wagen ständig unterwegs sein werden, folgen sich in Zwischenräumen von 1 ½ Minuten. Als Preis ist der Einheitspreis von zehn Pfennigen festgesetzt. Die Wagen, theils offene, theils gedeckte, ähneln unseren Pferdebahnwagen; sie haben nur einen erheblich größeren Perron, werden komfortabel aus⸗ estattet und erhalten elektrische Beleuchtung. Je ein Zug von zwei .1ee kann 90 Personen befördern. Die Bahn wird an den Fuß⸗ wegen entlang geführt und durch Drahtzäune vor dem Betreten ge⸗ schützt. Wo sie die Fußwege kreuzt, senkt sie sich etwas, sodaß der Fußweg über sie hinweggeführt werden kann. Bau, Betrieb und 8 liegen in den Händen der elektrotechnischen Firma Gebrüder Naglo.

Ueber Beschädigungen, Ueberschwemmungen, Schiffs⸗ unfälle ꝛc. aus Anlaß des Sturmes und Unwetters der letzten Tage liegen folgende weiteren Mittheilungen des „W. T. B.“ vor:

Weißenfels, 8. Dezember. Die Sagle steigt rasch und hat stellenweise die Ufer überfluthet. Die Bewohner der am Ufer liegen⸗ den Gebäude haben die Keller und Erdgeschosse geräumt.

Flensburg, 7. Dezember. Aus Wpk auf Föhr wird gemeldet: Durch anhaltenden Orkan ist die Föhrer Marsch sehr gefährdet. Im Westen und Norden drohen Deichbrüche. Nach den gefährdetsten Stellen warde Milhtar abgesandt. Die Buhnenarbeiten bei Olhörn erleiden große Beschädigungen. 1 8 -

7. Dezember. Die Eiderdeiche zwischen hier und Friedrichstadt sind an mehreren Stellen gebrochen. Die Niederungen der Sorge sind meilenweit überschwemmt. 1

Wangeroog, 7. Dezember. Meldung der Rettungsstation: Heute wurden von der hier gestrandeten deutschen Tjalk „Maria“ zwei Personen durch das Rettungsboot „Fürstin Bismarck“ gerettet.

Kampen auf Sylt, 7. Dezember. Meldung der Rettungs⸗ station Kampen: Heute wurden von dem hier gestrandeten dänischen Schoner „Thyra“ 6 Personen durch den Raketenapparat der Station erettet. 8 1 Gifhorn, 7. Dezember. In der Lüneburger Haide herrschen schwere Schneestürme; der Verkehr stockt. 1

Cassel, 7. Die Fulda ist aus den Ufern getreten, das Wasser steigt noch. ““ 8

Peffer e Mehrfache Wintergewitter sind in West⸗ falen, am Niederrhein und auch hier niedergegangen. Der Oberrhein

und der Neckar sind stark gestiegen, ebenso die anderen Nebenflüsse; es ist daher Hochwassergefahr vorhanden. Es wird ein Stillstand der Rheinschiffahrt befürchtet. Nur die Mosel ist jetzt im langsamen Fallen begriffen, doch ist das Wetter noch stürmisch. .

München, 8. Dezember. Die Isar sowie die meisten anderen Flüsse Bayerns sind infolge der Regengüsse und Schneestürme aus den Ufern getreten. Bei Neuendettelsau und Deining haben Bahn⸗ dammrutschungen Betriebsstörungen verursacht. Bei dem Schneesturm fuhr gestern Abend in Hof ein Schnellzug auf eine Rangier⸗ Lokomotive; verletzt wurde niemand. Die Wälder bei München sind verwüstet; auf den Münchener Friedhöfen sind sehr viele Grabkreuze umgestürzt.

Schwerin i. Meckl., 7. Dezember. Gestern Abend und in der vergangenen Nacht fanden hier heftige Gewitter, begleitet von starkem Schneefall und Sturm, statt. Die Telegraphenleitungen sind mehr⸗ fach gestört. .

Hildburghausen, 7. Dezember. Durch anhaltenden Regen wurden zwischen Lindenau und Unterneubrunn (auf der Linie Eisfeld Unterneubrunn) Felsmassen losgelöst und auf das Gleis gerollt. Hierdurch kam, als der Zug 6 die Stelle passierte, die Lokomotive zur Entgleisung. Die Wagen blieben im Gleise; auch wurde niemand verletzt. Die Verkehrsstörung ist wieder beseitigt. Seit heute früh herrscht hier ein außerordentlich starker Schneesturm. Das Waässer der Werra steigt bedenklich. 8

Hamburg, 7. Dezember. Der Sturm hat seit gestern wenig nachgelassen. Die Fluthen der Elbe überspülen am Hafen entlang die Schienen der Straßenbahn, sodaß der Betrieb unterbrochen ist. Sehr viele Keller sind unter Wasser, auch in der Mitte der Stadt. Da das Wasser bei der Ebbe wenig abläuft, ist das Auspumpen durch die Feuerwehr eingestellt. Abends wird wieder be⸗ deutendes Steigen des Wassers erwartet. Auch die Alster ist sehr hoch, sodaß viele Anlegestege überschwemmt sind und die Dampfboote den Betrieb nur theilweise aufrecht halten können. Die Telephonleitungen in Stadt und Umgebung sind wenig beschädigt, da⸗ gegen nach auswärts nur mit Harburg, Stade, Pinneberg, Schwerin und Lübeck intakt. Bei Döse wurden einige Löcher in den Damm

gerissen; dieselben wurden eifrigst verstopft. Man glaubt die Gefahr abzuwenden. Militär ist bisher nicht requiriert worden. Besondere Schiffsunfälle sind noch nicht bekannt geworden.

Straßburg i. Els., 8. Dezember. Aus dem Industriebezirk Mülhausen wird großer Hochwasserschaden gemeldet; die Fabriken mußten theilweise geräumt werden. In der bekannten Spinnerei von Dollfuß, Mieg u. Cie. haben durch das Hochwasser 300 Arbeiter die Beschäftigung verloren; in einer anderen Fabrik beträgt der Schaden an Waaren 10 000 Der Sturm, welcher gleichzeitig wüthet, richtet großen Schaden an Gebäuden an. Die Doller riß eine große Steinbrücke weg, andere Brücken sind gefährdet. Der Bahnverkehr ist theilweise gestört. Auch in Straßburg führt die Ill Hochwasser mit, bis jetzt zwar, ohne größeren Schaden anzurichten, jedoch steigt das Wasser bedrohlich. Alle Telephonleitungen nach auswärts sind zerstört.

Nieuwediep b. Helder, 7. Dezember. Die deutsche Bark „Libertas“, von Kotka nach Rochester unterwegs, ist in der letzten

Konstantinopel, 9. Dezember.

Nacht bei Callantsoog gescheitert. Das Schiff ist zerschmettert. Von der Bemannung wurden nur zwei Personen gerettet; vier Leichen sind bereits angeschwemmt. 8

Helsingborg, 7. Dezember. In der vorigen Nacht strandete hier bei starkem Sturm der deutsche Bugsierdampfer „Johann Carl“ auf der Reise von Stralsund nach Flensburg. Ein Dampfer geht zur Hilfeleistung ab. b

Kopenhagen, 7. Dezember. Aus fast allen Städten des nördlichen und westlichen Jütland wird ganz außerordentliches Hoch⸗ wasser infolge des Sturms gemeldet. Zwei Drittel der Stadt Nykjöbing auf der Insel Mors stehen unter Wasser, auch Struer und Lemvig sind überschwemmt. Der Verkehr geschieht mittels Booten. Der Schaden an Häusern, Waaren und Mobili ist b. deutend. Bei Ferring ist die Düne durchbrochen.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene Depeschen.

(W. T. B.) Vor⸗ gestern Nacht wurden in den mohamedanischen Quartieren zahlreiche Plakate vorgefunden, welche gegen das gegenwärtige Regierungssystem schwere Anklagen erheben und zur Ver⸗ einigung der Ulemas, Militärs und Beamten ohne Unterschied der Nationalität und der Religion, sowie zur Entsendung von Deputatio⸗ nen an die Gouverneure der Provinzen und an die Pforte auf⸗ fordern, um die Stimmung und die Wünsche der Osmanlis kundzumachen. In den Plakaten wird ferner gesagt, daß keine Absicht bestehe, eine Metzelei oder einen Aufstand ins Werk zu setzen und zwischen Mohamedanern und Christen einen Unterschied zu machen. Grausamkeiten des Despotis⸗ mus seien unvermeidlich, wenn die Vereinigung des Volks mangele. Die Soldaten seien keine Henker und würden nicht auf ihre Brüder schießen. Die Freiheit werde nicht freiwillig verliehen, sie müsse verlangt werden. „Fordern wir,“ heißt es weiter, „eine Versammlung unterrichteter, menschen⸗ freundlich gesinnter Männer und die Berufung volksthüm⸗ licher, ehrbarer und fähiger Persönlichkeiten an die Spitze der Regierung.’“ Die Proklamation schließt mit einer etwas dunkel gehaltenen Drohung für den Fall, daß die For⸗ derung der Mitarbeit des Landes an den Regierungsgeschäften ungehört bliebe. Die Plakate tragen die Unterschrift: „Das ottomanische Comité für Fortschritt und Einigkeit.“ Zahl⸗ reiche Verhaftungen wurden vorgenommen; die in letzter Zeit üblichen militärischen und sonstigen Vorsichtsmaßregeln wurden erheblich verstärkt.

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten Beilage.)

vom 7. Dezember, Morgens.

Wetterberi

½

8e] 8Z 1eN 8 —2

Wetterberi 8 U

zember Berliner Theater.

1

Stationen.

Stationen. Wind. V Wetter.

in

o Celsius 50 C. = 40 R.

Bar. auf 0 Gr. [☚

u. d. Meeressp. red. in Millim Temperatur

Zar. auf 0 Gr.

u. d. Meeressp

9

Goldhaar.

Goldhaar.

Temperatur in ° Celsius 50 C. = 40 R

red. in Millim.

8 wolkig 4 Dunst 2 bedeckt

Aberdeen Kopenhagen. St. Petersb. Cork, Queens⸗ townö.. W 4 halb bed.

Cherbourg. 8 8 wolkig 9 bedeckt

Belmullet.. Aberdeen.. Christiansund Kopenhagen.

Stockholm aparanda St. Petersburg Moskau...

—22ög2 o0 o ̊ CUI

V V

749 4 wolkig 748 W 5 Schnee 754 1 Nebel 750 2 bedeckt 745 2 2 beiter 741 still Schnee

1Seobd S

Davis. Anfang 7 ½ Uhr.

8

mont a. G.)

E““ . 7 bedeckt ) Hamburg 733 9 Schnee ²) Swinemünde 731. S wolkig ) Neufahrwasser 728 9 beiter Cherbourg Memel 7725 7 Schnee“) Helder.. Münster. 741 V halb bed.5) Sylt

Karlsruhe . 750 9 Schnee ) Hamburg.. Wiesbaden. 747 4 heiter Swinemünde München 749 7 Schnee ⁷) Neufahrwasser

Cork, Queens⸗ tosmht

db0SO8O8hSEnE Iw SEb *

747 1 bedeckt

762 3 wolkig 764 2 wolkig 762 W. 4 halb bed. 757 3 heiter 758 5 bedeckt ¹) 754 3 balb bed. 751 We 2 wolkenl. ²) 747 b 5 halb bed.

Residenz⸗Theater.

qbI —2 ½ AðOD

OvwpSrbooe

In doppelter Bekehrung.

V V

Chemnitz 743 Pühalb bed. Memel Berlin. 736 7 bedeckrs) 1161.“ 4 Regen Breslau. 739 5 wolkig Frieik. . ihalb bed. Wiesbaden. 88. 1“ München..

¹) Furchtbare Windstöße. ²) Abends und Nachts Chemnitz. Gewitter. ³) Schneeböen. 4) Sehr hohe See. ⁵) Schnee. Berlin.... 6) Abends Gewitter. ⁷) Nachts Sturm. ³) Nachts Wien .... Gewitter. Breslau ...

Karlsruhe ..

SrbdodoSSbboSg

767 762 768 766 768 762 757 W 5 bedeckts) 760 W w. 755 WNW 5 Schnee

2 bedeckt 3 wolkig 4 bedeckt 2 halb bed. 6 heiter 6 wolkig

5

g26. 68298 5

6 wolkenlos Ifrael. Schauspiel in

Benedix. Regie: Gustav Thies.

Uebersicht der Witterung. 5 Die Wetterlage hat sich seit gestern wenig ver⸗ Triöst V

ändert, die Stürme aus Nordwest und West im Nordseegebiet und die stürmischen Winde aus Süd⸗

während im Binnenlande die Luftbewegung schwächer geworden ist. Ueber den Britischen Inseln ist das

768 WNW 4 bedeckt 766 WNW 1 wolkenlos 763 O ¹) Gestern und Nachts Schnee und Regen. ²) Gestern west und West in der südlichen Ostsee dauern fort und Nachts Schnee. ³) Nachts Regen. Uebersicht der Witterung. 9 Während das gestern erwähnte barometrische

H—bbSSbbSrSg= P

1 wolkenlos 2

Uenes Theater.

Lessing-Theater. Dienstag: Gastspiel von Felix Schweighofer. Zum ersten Male: Fifi. Konzert. Ouv. „Marco Spada“, Auber. „1812“, Schwank in 4 Akten von H. Meilhac und Ludovic Tschaikowskv. Phantasie aus „Aida“ von Verdi⸗ Halévy. Bearbeitet von Heinrich Osten und Gustav „Verlobungswalzer“ (neu) von Vollstedt. Potpourri

Mittwoch: Fifi. (Felix Schweighofer a. G.) Donnerstag: Heimath. (Magda: Louise Du⸗ Carnier).

Direktion: Lautenburg. Dienstag: Hals über Kopf. (Coup de téte.) Schwank in 3 Akten von A. Bisson. 7 ½ Uhr: Jubiläums⸗Vorstellung. Zum 50. und Vorher: In doppelter Bekehrung. Plauderei letzten Male: Aufführung des großen militärischen von Paul Linsemann. Anfang 7 ½ Uhr.

Mittwoch und folgende Tage Hals über Kopf. und Darius, Rapphengste, dressiert und in Freiheit vorgeführt von Direktor Fr. Renz. Chicago, Rapp⸗

Friedrich⸗Wilhelmstüdtisches Theater. Chausseestraße 25 26.

Dienstag: Bei bedeutend ermäßigten Preisen. L 8 bo 8 Voltsthümliche Vorstellung unter Leitung des Kaiser⸗ ritten von den Herren William Krembser und Franz

lich russischen Hofschauspielers Herrn Julius Fiala: Ackermann, mit drei eigens dazu dressierten Pferden.

e e Mer⸗ von Roderich Ranges. Komische Entrées von sämmtlichen Clowns

Anfang 7 ½ Uhr. 2 8 S Mittwoch: Die Memoiren des Teufels. Lust⸗ Lee. Alles Nähere aus Plakaten und Austrage⸗

spiel in 3 Abtheilungen von L. Schneider.

Dienstag, Nachmittags von Julius Einödshofer. In Scene gesetzt vom

Direktor Richard Schultz. Die Tanz⸗Arrangements

28½ Uhr: O 1 C“ Briessesas vom Balletmeister Gundlach. Anfang 7 ½ Uhr Sitzes hat das Recht, ein Kind frei einzuführen. Abends 7 ½ Uhr: Zum ersten Male: Prinzessiu

Mittwoch: Eine tolle Nacht.

Konzerte. Konzert-Haus. Dienstag: Karl Meyder⸗

„Ein Strauß von von Mohr. Scènes de la Czarda Nr. 4 für Violine von Hubay (Herr „The lost chord“ (mit Orgel) von

Sullivan (Piston: Herr Werner).

Sigmund Birkus Renz. Karlstraße. Dienstag, Abends

Ausstattungsstückes 1870/71. Außerdem: Donner

hengst, in der hohen Schule geritten von Mr. Gaberel. Auftreten der Schulreiterin Frau Robert Renz mit dem Schulpferde Cyd. Bagnettesprung. Auftreten der weltberühmten Hochturnkünstler The Silbons. Jeu de barre, ge⸗

Der lange Auftreten von nur Künstler⸗Spezialitäten allerersten

und dem beliebten Original⸗August Mr. Lavater

zetteln ersichtlich. 8

Mittwoch, Abends 7 ½ Uhr: Parade⸗Gala⸗ 8 Vorstelluug. Auf, auf zur fröhlichen Jagd! (St. Hubertus). Original⸗Sports⸗Schaustück mit

Schiffbauerdamm 4a. /5. vollständig neuen Arrangements von Direktor Fr.

Tournée Judic. Direktion: Theodor de Glaser. Renz. Dienstag: Vorletzter Judice⸗Abend. Niniche.

Barometer wieder stark gestiegen, dagegen im west⸗ Minimum mit abnehmender Tiefe nach der Gegend Vaudeville-Opérette en 3 Actes de Urs.

lichen Ostseegebiete stark gefallen, sodaß stürmische von St. Petersburg fortgeschritten ist, haben die Lichen 19 Kordwest für die ee Fast zu 82 südwestlichen bis nordwestlichen Winde über Zentral⸗ warten sind. In Deutschland ist das Wetter kälter Europa an Stärke nachgelassen. Ein neues tiefes

Boullard. Anfang 7 ½ Uhr.

A. Hennequin et A. Millaud. Musique de M. A. Mittwoch: Abschieds⸗Vorstellung von Anune

Familien⸗Nachrichten.

und zu Niederschlägen geneigt. Allenthalben ist Minimum ist nördlich von Schottland erschienen; Indic. Spectacle coupé. Divorçons! Verlobt: Frl. Dora Kroeck mit Hrn. Prem⸗

Regen oder Schnee gefallen, vielfach fanden Ge⸗ am höchsten ist

der Luftdruck über Südwestfrank⸗ Iltt 2) La femme à papa. (Aft 2)

wittererscheinungen statt; Wiesbaden meldet 12, reich. Bei durchschnittlich nahezu normalen Wärme⸗ Lini. (Akt 3.)

Kaiserslautern 24 mm Niederschlag, an der Unterelbe verhältnissen ist das Wetter in Deutschland vor⸗ wiegend trübe, vielfach ist Regen oder Schnee ge⸗ (fallen; an der ostpreußischen Küste sowie in Süd⸗ sdeutschland fanden Nachtfröste statt.

herrschte Nachts Sturmfluth. Deutsche Seewarte.

Theater.

dinck. Text von Adelheid Wette. In Scene Füeseßt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dekorative Einrichtung Mittwoch: O direktor Steinmann. Die Puppenfee. Pan⸗ tomimisches Ballet⸗Divertissement von Haßreiter von Richard und Gaul. Musik von Joseyh Bayer. In Scene Anfang 7 Uhr esetzt vom Balletmeister Emil Graeb. Dirigent: Amang 1 usikdirektor Steinmann. Anfang 7 ½ Uhr. Schauspielhaus. 275. V Male: Eine Bekehrung. Lustspiel in 1 Aufzug von Charles de Courcy, deutsch von Emil Neumann,. In Scene 18 t vom Ober. Regisseur Max Grube. (Raoul de Briche: Hr. Friedrich Haase, als Gast.) man. Anfang Zum eisten Male: Monsieur Balancenx. Genrebild in 1 Aufzug von Benno Jacobson. In Hohe Lied. Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Donnerstag:

11

Klaus.

Neu einstudiert:

Schauspielhaus. 276. Vorstellung.

Vorste 2 orstellung. Zum ersten SArronge. Laftspiel 78 nör. Aufzügen von Adolph

Deutsches Theater. Dienstag: Der Talis⸗ 7 ½ Uhr. Mittwoch: Der Misanthrop. Hierauf: Das

Deutsche Seewarte.

Rezept gegen Schwieger⸗

Adolph Ernst⸗Theater.

Der Meister von Palmyra.

Sämmtliche freien Entrées sind aufgehoben.

Theater Unter den Linden.

Juli itzsche. ienstag: 3 3 b EIE““ Geboren: Ein Sohn: Hrn. Fabrikbesitzer Otto , (Agénor Balanceux: Hr. Friedrich Haase, als Gast.) *Pümmrchtcs 8 wüxkadg 1 1 1 1 1 8 . 8 12r* der Sonnabend, den 21. Dezember: um ersten Königliche Schanspiele. Dienstag: Opern⸗ 1 Male (neu): König Chilperich. Burleske Aus⸗ haus. 183. Vorstellung. Hanfen da. Gretel. Heinrich gesetzt vn Obon stattungs⸗Operette in 3 Akten (5 Bildern) von Hervé. Märchenspiel. in 3 Bildern von Engelbert Humper⸗ Regisseur Max Grube. (Don Cleto: Hr. Friedrich Haase, als Goͤst.) Rnh 1ee.g 85 5 * 1 atf. pernhaus. 184. Vorstellung. Wagner⸗ vom Ober⸗Inspektor Brandt. Dirigent: Musik⸗ Cyclus. 111 Tannhäuser und der Sängerkrieg kleine Lord. Lebensbild in 3 Akten, nach dem auf Wartburg. Romantische Oper in 3 Akten gleichnamigen Roman von Mrs. Hodgsen Burnett, agner. Ballet von Emil Graeb. übersetzt von Bolten⸗Bäckers. Hierauf: Die ewige Braut. Operette in 1 Akt von W. Mann⸗ Doktor städt und Jean Kren. Anfang 7 ½ Uhr. Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.

Dienstag: Der

Zentral⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30. Direktion: Richard Schultz. Emil Thomas a. G. f 69v 2 28 2 958 31

attungsposse mit Gesang und Tanz in 5 Bildern und ein Prospekt der holländischen Zigarren⸗ von Wilh. Mannstädt Julius Freund. Musik! 8 2

Lieut. A. Weiz (Berlin). Frl. Gertrud Kauß⸗

mann mit Hrn. Polizei⸗Lieut. und Hauptmann

d. L. Ernst Leu (Frankfurt a. O.— Berlin). Frl.

Margarete Westphal mit Hrn. Ingenieur Dr.

Fritz Salzmann (Wahlershausen Senftenberg

Direktjon: N.2). Frl. Hedwig Zimmermann mit Hrn. Amtsrichter Dr. Max Frohwann (Gleiwitz). Bär (Zschopau). Hrn. Frhrn. von Rettzenstein I. ( 11n Eine Tochter: Hrn. Regierungs⸗ Baumeister Fritz Adolff (Oppeln).

Gestorben: Hr. General⸗Arzt a. D. Dr. med. Friedrich Wilhelm Julius Pfeffer (Berlin). Fr. Anna von Lettow⸗Vorbeck, geb. von Below (Stolp). Hr. Oberlehrer Dr. Heinrich Dallwitz (Berlin).

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sieben Beilagen

Große Aus. (einschließlich Börsen⸗Beilage), (19714⁴)

fabrik Gebrüder Blum in Goch.

Hierauf: Neu! Der

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗

st e Beilage

Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗

Berlin, Montag, den 9. Dezember

Parlamentarische Nachrichten.

Die Abgg. Dr. Rintelen, Spahn, Dr. Bachem, Dr. Hitze und Lerno haben im Reichstag folgenden An⸗ trag eingebracht: er Reichstag wolle beschließen: dem nachstehenden Ge⸗ über Abänderung der Konkursordnung vom

Februar 1877 die verfassungsmäßige Zustimmung zu

Die 55 70, 77, 79, 80, 83, 96, 99, 104, 114, 116 a, 119, 162, 166, 169, 172, 173, 190, 198, 199 der Konkursordnung werden folgendermaßen abgeändert bezw. ergänzt: § 67. Das Konkursgericht kann zur Aufklärung aller das Verfahren treffenden Verhältnisse die erforderlichen Ermittelungen, insbesondere e Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen anordnen.

Wenn sich im Laufe des Konkursverfahrens gegen den Gemein⸗ schuldner der Verdacht eines Verbrechens oder Vergehens gegen die Strafbestimmungen der Konkursordnung ergiebt, so hat das Gericht 1“ der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Mittheilung zu

achen. § 70.

Der Konkursverwalter wird von dem Gericht ernannt. . Wer mit dem Gemeinschuldner bis zum dritten Grade einschließ⸗ ich verwandt oder bis zum zweiten Grade einschließlich verschwägert ist, soll nicht zum Verwalter ernannt werden. Sollte entgegen dieser Bestimmung ein Verwandter oder Ver⸗ schwägerter zum Konkursverwalter ernannt worden sein, so ist auf Antrag eines Gläubigers ein anderer Konkursverwalter zu ernennen. Das Gericht kann dem Verwalter die Leistung einer Sicherheit auferlegen. 77.

Der Verwalter hat Anspruch auf Erstattung angemessener baarer Auslagen und auf Vergütung für seine Geschäftsführung. Die Fest⸗ etzung der Auslagen und der Vergütung erfolgt durch das Konkurs⸗ ericht nach näherer Bestimmung eines für den Umfang des Reiches zu erlassenden Gebührengesetzes.

§ 79.

Bei der Eröffnung des Konkursverfahrens hat das Gericht aus der Zahl der Gläubeger oder der Vertreter von Gläubigern einen aus 88 mehr Mitgliedern bestehenden Gläubigerausschuß vorläufig zu bestellen.

Die Gläubigerversammlung hat über die Beibehaltung des be⸗ stellten oder die Bestellung eines andern Glaubigerausschusses zu beschließen. Geschieht letzteres, so sind die Mitglieder des Gläubiger⸗ ausschusses von der Gläubigerversammlung zn wählen. Zu Mitgliedern können Gläubiger oder andere Personen gewählt werden.

§ 80.

Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben den Verwalter

bei seiner Geschäftsführung zu unterstützen und zu überwachen. Die⸗ selben können sich von dem Gange der Geschäfte unterrichten, die Bücher und Schriften des Verwalters einsehen und den Bestand seiner Kasse untersuchen. „Der Gläubigerausschuß ist verpflichtet, sich von dem Verwalter über die Lage der Sache, die Abschätzung der beweglichen Aktivmasse, die beabsichtigte Art der Verwerthung derselben und die Geschäfts⸗ führung Bericht erstatten und die Untersuchung der Kasse des Ver⸗ walters wenigstens ein Mal in jedem Monat durch ein Mitglied vor⸗ nehmen zu lassen.

§ 83.

Die Mitglieder des Gläubigerausschusses haben Anspruch auf Er⸗ stattung angemessener baarer Auslagen und auf Vergütung für ihre Geschäftsführung. In Ermangelung einer Einigung mit der Gläu⸗ bigerversammlung erfolgt die Festsetzung der Auslagen und der Ver⸗ gütung durch das Konkursgericht nach näherer Bestimmung eines für den Umfang des Reichs zu erlassenden Gebührengesetzes.

68 96

Der Gemeinschuldner ist zu dem Antrage auf Eröffnung des Verfahrens berechtigt, falls er im Zustande der Zahlungsunfähigkeit oder Ueberschuldung sich befindet.

Derselbe ist zu dem Antrage auf Eröffnung des Verfahrens ver⸗ pflichtet, falls er ein zur Führung von Handelsbüchern verpflichteter Kaufmann ist, sobald aus der Jahresbilanz oder einer im Laufe des Geschäftsjahres aufgestellten Bilanz sich ergiebt, daß die Schulden mindestens das Doppelte des Aktiv⸗Vermögens betragen.

Beantragt der Gemeinschuldner die Eröffnung des Verfahrens, so hat er ein Verzeichniß der Gläubiger und Schuldner, sowie eine Uebersicht der Vermögensmasse bei Stellung des Antrages einzureichen oder, wenn dies nicht thunlich ist, ohne Verzug nachzuliefern. Hat der Gemeinschuldner Geschäftsbücher geführt, so sind solche mit dem Verzeichniß dem Gerichte

Die Abweisung des Eröffnunssantrages kann erfolgen, wenn nach dem Ermessen des Gerichts eine den Kosten des Verfahrens ent⸗ sprechende Konkursmasse nicht vorhanden ist.

Die Abweisung unterbleibt, wenn die Kosten des Verfahrens durch einen Vorschuß gedeckt werden.

Der abweisende Beschluß ist von dem Gerichtsschreiber öffentlich bekannt zu machen und mit dem Bericht des Konkursrichters über den Befund der Sachlage und der Masse abschriftlich der Staatsanwalt⸗ schaft bei dem Landgericht mitzutheilen.

§ 104.

Der Gerichtsschreiber hat unter Bezeichnung des Konkursverwal⸗ ters beglaubigte Abschriften der Formel des Eröffnungsbeschlusses den Behörden für die Führung des Handels⸗ und Genossenschaftsregisters oder ähnlicher Register, der Dienstbehörde des Gemeinschuldners sowie einfache Abschrift derselben der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht mitzutheilen.

§ 114.

gn r.Dem Verwalter liegt die Anfertigung eines Invpentars und einer Bilanz ob. Derselbe hat eine von ihm gezeichnete Abschrift des In⸗ ventars und der Bilanz und, wenn eine Siegelung und Entsiegelung stattgefunden hat, die Protokolle über dieselben auf der Gerichts⸗ schreiberei zur Einsicht der Betheiligten niederzulegen. 6. Jedem Gläubiger hat der Konkursverwalter auf Verlangen Ein⸗ sicht in die Geschäftsbücher des Gemeinschuldners zu gestatten. Im Inventar sind die Schulden unter Angabe der Verfallzeit einzeln aufzuführen. Bei Korrealobligationen, insbesondere bei Wechsel⸗ veroindlichkeiten, sind auch die Namen der Mitverpflichteten und der Grund der Mithaftung ersichtlich zu machen. Auf Antrag erhält jeder Gläubiger gegen Erstattung der Kosten eine Abschrift des Inventars und der Bilanz. Die Verstei d 8 h b

8 ersteigerung der zur Masse gehörigen beweglichen Gegen⸗ fün soll unter Leitung des Konkursverwalters Mit 8 olchen Versteigerung darf die Versteigerung von Gegenständen, welche nicht zur Masse gehören, nicht verbunden werden. 5 Die nämlichen Bestimmungen gelten, wenn die Verwerthung der eweglichen Gegenstände im Wege des Ausverkaufs erfolgt.

§ 119. 8

In der ersten Gläubigerversammlung hat der Verwalter die Ent⸗ stehung und die Gründe der Zahlungsunfähigkeit oder Ueberschuldung des Gemeinschuldners, die Lage der Sache und die bisber ergriffenen Maßregeln auf Grund eines von ihm vorzulegenden schriftlichen Be⸗ richts darzulegen. Ist der Gemeinschuldner ein zur Führung von Handelsbüchern verpflichteter Kaufmann, so muß der Verwalter über die Buchführung und Bilanzziehung desselben, namentlich darüber, ob diese den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs entsprechen, entweder in seinem Bericht gutachtlich sich äußern oder das Gutachten eines Sachverständigen dem Bericht beifügen.

Der schriftliche Bericht ist auf der Gerichtsschreiberei zur Einsicht der Betheiligten niederzulegen; eine Abschrift des Berichts ist durch die Gerichtsschreiberei der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht mitzutheilen. Auf Antrag erhält jeder Glä biger gegen Erstattung der Kosten eine Abschrift des Berichtts.

Der Verwalter hat die Genehmigung des Gläubigerausschusses oder, wenn ein solcher nicht bestellt ist, die Genehmigung einer Gläubigerversammlung einzuholen:

1) wenn ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand oder das Geschäft des Gemeinschuldners im Ganzen oder das Waarenlager des Gemeinschuldners im Ganzen oder das Recht auf den Bezug wieder⸗ kehrender Einkünfte veräußert werden soll;

2) wenn Erbschaften oder Vermächtnisse für die Masse aufgegeben, oder wenn Darlehen aufgenommen, fremde Verbindlichkeiten über⸗ nommen, zur Masse gehörige Gegenstände verpfändet, oder Grund⸗ stücke erstanden werden sollen. 8 § 162.

Ein Zwangsvergleich ist unzulässig:

1) so lange der Gemeinschuldner flüchtig ist oder die Ableistung des Offenbarungseides verweigert; 2) so lange eine wegen Verfehlung gegen die Strafbestimmungen der Konkursordnung gegen den Gemeinschuldner eröffnete gerichtliche Untersuchung oder ein wiederaufgenommenes Verfahren anhängig ist;

3) wenn der Gemeinschuldner wegen betrüglichen Bankerutts rechtskräftig verurtheilt worden ist.

CCTG66.

Der Vergleichstermin soll nicht über einen Monat hinaus anbe⸗ raumt werden. Der Termin ist öffentlich bekannt zu machen. Zu demselben sind die nicht bevorrechtigten Konkursgläubiger, welche Forderungen angemeldet haben, der Gemeinschuldner und der Ver⸗ walter besonders zu laden.

Ign der öffentlichen Bekanntmachung, sowie in den den Gläubigern besonders zuzustellenden Ladungen ist der Vergleichsvorschlag und das Ergebniß der Erklärung des Gläubigerausschusses mitzutheilen und zu bemerken, daß Inventar, Bilanz und Bericht des Konkursverwalters und die Erklärung des Gläubigerausschusses auf der Gerichtsschreiberei und die Geschäftsbücher des Gemeinschuldners bei dem Konkursverwalter zur Einsicht der Betheiligten offen liegen.

§ 169. Zur Annahme des Vergleichs ist erforderlich, daß

.1) die Mehrzahl der in dem Termin anwesenden stimmberechtigten Gläubiger dem Vergleich ausdrücklich zustimmt, und

2]) die Gesammtsumme der Forderungen der zustimmenden Gläu⸗ biger wenigstens drei Viertheile der Gesammtsumme aller zum Stimmen berechtigenden Forderungen beträgt.

Bei diesen Mehrheitsbecechnungen bleibt der Ehegatte des Ge⸗ meinschuldners und die Summe der dem Ehegatten des Gemein⸗ schuldners zustehenden Konkursforderungen außer Betracht. Im Fall einer Rechtsnachfolge findet diese Bestimmung auf den Rechts⸗ nachfslger des Ehegatten Anwendung, wenn die Rechtsnachfolge in den letzten zwei Jahren vor der Eröffnung des Verfahrens statt⸗ gefunden hat.

Wird nur eine der Mehrheiten erreicht, so kann der Gemein⸗ schuldner bis zum Schluß des Termins die einmalige Wiederholung der Abstimmung in einem neuen Termin verlangen. Das Gericht

hat denselben zu bestimmen und im Termin zu verkünden.

Derr Vergleich ist zu verwerfen: 3 1

1) wenn die für das Verfahren und den chluß des Vergleichs gegebenen Vorschriften nicht beobachtet sind und das Fehlende nicht ergänzt werden kann;

2) wenn ein Fall der Unzulässigkeit eines Zwangsvergleichs nach⸗ träglich eingetreten ist;

3) wenn in den letzten zehn Jahren vor der Konkurseröffnung der Gemeinschuldner sich schon einmal im Konkurs befunden hat oder die Konkurseröffnung gegen ihn wegen mangelnder Konkursmasse abge⸗ lehnt worden ist, sofern nicht der Gemeinschuldner lediglich ohne sein Verschulden in den gegenwärtigen Konkurs gerathen ist.

§ 173.

„Der Vergleich ist auf Antrag eines nicht bevorrechtigten Konkurs⸗ gläubigers, welcher stimmberechtigt war oder seine Forderung glaubhaft macht, zu verwerfen:

1) wenn der Vergleich durch Begünstigung eines Gläubigers oder sonst in unlauterer Weise zu stande gebracht ist; wenn der Vergleich dem gemeinsamen Interesse der nicht bevor⸗ rechtigten Konkursgläubiger widerspricht; wenn der Vergleich den Gläubigern nicht mindestens fünfund⸗ zwanzig Prozent ihrer Forderungen, zahlbar längstens binnen zwei Jahren nach der Rechtskraft der Bestätigung des Zwangs⸗ vergleichs, gewährt; wenn der Gemeinschuldner ein zur Führung von Handelsbüchern verpflichteter Kaufmann und sein Geschäft nicht wenigstens durch zwei Jahre, von der Konkurseröffnung zurückgerechnet, im Handels⸗ register eingetragen ist; in den zwei letzten Fällen, sofern nicht der Gemeinschuldner lediglich ohne sein Verschulden in den gegenwärtigen Konkurs gerathen ist.

Der Antrag ist in den Fällen unter Nr. 1, 2 und 4 nur zuzu⸗ lassen, wenn die Thatsachen, auf welche derselbe gegründet wird, glaub⸗ haft gemacht werden.

§ 190.

„Das Gericht kann auf Antrag des Verwalters oder eines Konkurs⸗ gläubigers das Konkursverfahren einstellen, sobald sich ergiebt, daß eine den Kosten des Verfahrens entsprechende Konkursmasse oder eine genügende Vorschußleistung nicht vorhanden ist.

Findet das Gericht den Antrag begründet, so sind die ihrem Wohnort nach bekannten Gläubiger von dem Antrag zu benachrich⸗ tigen mit dem Anfügen, daß, wenn nicht binnen einer Woche das Vorhandensein einer entsprechenden Konkursmasse nachgewiesen oder ein genügender Vorschuß geleistet werde, die Einstellung des Konkurs⸗ verfahrens erfolge. 1gr

§ Im Fall einer Zahlungsunfähigkeit einer offenen Handelsgesell⸗ schaft, einer Kommanditgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien findet über das Gesellschaftsvermögen ein selbständiges Konkursverfahren statt. Dasselbe gilt, wenn im Falle des § 199 Abs. 2 eine der zum Antrag auf Konkurseröffnung verpflichteten Personen wegen Ueber⸗

schuldung die Konkurseröffnung beantragt. Die Vorschrift des § 193 Abs. ‚2 findet entsprechende Anwendung.

88 8

§ 199.

Zu dem Antrag auf Eröffnung des Verfahrens im Falle der Zahlungsunfähigkeit ist außer den Konkursgläubigern jeder persönlich haftende Gesellschafter und jeder Liquidator berechtigt.

Zu dem Antrag verpflichtet ist jeder der persönlich haftenden

Gesellschafter und der Liquidatoren im Falle der Ueberschuldung, sobald aus der Jahresbilanz oder einer im Laufe des Geschäftsjahrs auf⸗ gestellten Bilanz sich ergiebt, daß die Schulden mindestens das Doppelte des Aktiv⸗Vermögens betragen. Wird der Antrag nicht von allen persönlich haftenden Gesell⸗ schaftern oder allen Liquidatoren gestellt, so ist derselbe zuzulassen, wenn die Zahlungsunfähigkeit oder im Falle des Abs. 2 die Ueber⸗ schuldung der Gesellschaft glaubhaft gemacht wird. Das Gericht hat die übrigen persönlich haftenden Gesellschafter oder Liquidatoren nach Maßgabe des § 97 Abs. 2, 3 zu hören.

Artikel 2.

Hinter dem achten Theil des zweiten Buchs der Konkursordnung werden folgende Bestimmungen eingeschaltet:

Neunter Titel. Wiederbefähigung des Gemeinschuldners.

§ 208 a.

Schuldner, gegen welche die Eröffnung des Konkursverfahrens verfügt ist, sind bis zur Erlangung der Wiederbefähigung von folgenden Rechten ausgeschlossen:

1) von der Wählbarkeit zu Ehrenämtern in wirthschaftlichen

Körper schaften, wie Gewerbekammern, Handelskammern, Innungen; —2) von dem Recht, auf der Börse als selbständige Kaufleute zu erscheinen und von der Berechtigung, das Amt eines Handelsmäklers zu 8 Recht, selbst 6 1 3) von dem Recht, selbständig Handelsgeschäfte unter einer nicht lediglich die Zeichnung ihres vollen Namens (Ruf⸗ und Fmer rücht namens) enthaltenden Firma zu betreiben.

Die Beschränkungen, welche das Konkursverfahren für den Gemein⸗ schuldner nach reichs⸗ oder landesrechtlichen Bestimmungen in der Aus⸗ übung der bürgerlichen und polizeilichen Befugnisse sowie der Ehren⸗ rechte zur Folge hat, bestehen bis zur Erlangung der Wiederbefähigung.

§ 208 b.

Wenn ein zur Führung von Handelsbüchern verpflichteter Kauf⸗ mann, welcher schon früher einmal, und zwar nicht lediglich durch unverschuldetes Unglück, in Konkurs gerathen war und inzwischen die Wiederbefähigung noch nicht erlangt hatte, abermals und zwar wieder nicht lediglich durch unverschuldetes Unglück in Konkurs kommt, so hat das Konkursgericht demselben die Befugniß, ein kaufmännisches Geschäft selbständig zu betreiben oder durch andere für seine Rechnung betreiben zu lassen, für die Zeit bis zur Erlangung der Wieder⸗ befähigung abzuerkennen.

Das Konkursgericht hat die zur Aufklärung des Sachverhaltes erforderlichen Erhebungen von Amtswegen vorzunehmen und in den Gläubigerversammlungen, insbesondere in dem Prüfungs⸗ und Ver⸗ gleichstermine, dem Gemeinschuldner, dem Konkursverwalter und den Gläubigern Gelegenheit zur Aeußerung hierüber zu geben. Die Ent⸗ scheidung des Gerichts in erster wie in zweiter Instanz erfolgt auf e werhencgang. 5

Die Aberkennung der Befugniß zum Betrieb eines käufmännischen Geschäfts ist öffentlich bekannt zu machen und der Behörde ailcha Führung des Handelsregisters mitzutheilen.

§ 208c.

Gegen den Gemeinschuldner, welcher den in den §§ 208 208 b angeführten Beschränkungen zuwiderhandelt, hat das 8en gericht von Amtswegen mit Ordnungsstrafen bis zu zweihundert Mark einzuschreiten.

§ 208 d.

Dem Fall der Eröffnung des Konkursverfahrens ste insicht⸗ lich der Anwendung der in §§ 208 a bis veerf birsicht. mungen die Ablehnung der Konkurseröffnung wegen mangelnder Konkursmasse gleich.

§ 208 e.

Bei Beendigung des Konkursverfahrens ist dem Gemeinschuldn auf seinen Antrag die Wiederbefähigun 1 ertheilen, d. die Zahlungsunfähigkeit desselben durch von ihm nicht verschuldete Ereig⸗ nisse herbeigeführt ist.

„Die Entscheidung erfolgt nach Anhörung des Verwalters, des Gläubigerausschusses und der in der Gläubigerversammlung erschienenen Konkursgläubiger. Zur Anhörung der Gläubiger bedarf es nicht der Anberaumung einer besonderen Versammlung.

Gegen die Entscheidung steht dem Gemeinschuldner die sofortige Beschwerde zu, unter entsprechender Anwendung der Bestimmungen von § 174.

§ 208 f.

Nach Beendigung des Konkursverfahrens ist die Wiederbefähigung zu ertheilen, wenn der Gemeinschuldner nachweist, daß sämmtliche in dem Konkursverfahren angemeldete Forderungen der Konkursgläubiger an Hauptsumme, Zinsen und Kosten durch Zahlung, Erlaß oder in anderer Weise vollständig getilgt sind. Die durch den Zwangsvergleich eingetretene Tilgung genügt zur rtheilung der Wiederbefähigung nicht.*) Für das Verfahren gelten die in den §§ 208 g dis i.

§ 208g. Zur Ertheilung der Wiederbefähigung ist das Konkurs ericht zu⸗ ständig, welches die Eröffnung des Konkursverfahrens HCöüö“ Konkursmasse die Ablehnung der Konkurseröffnung verfü at.

Der Gemeinschuldner hat mit dem Gesuch um Ert eilung der Wiederbefähigung die Quittungen der Gläubiger und 9. ee Beweisstücke dem Gericht einzureichen und, soweit er die Befriedigung einzelner seiner Gläubiger nicht nachzuweisen vermag, den Besitz der zur Befriedigung dieser Gläubiger hinreichenden Mittel darzurbn.

„Das Gesuch ist den Gläubigern, deren Aufenthalt bekannt ist, mitzutheilen, und es ist außerdem öffentlich bekannt zu machen, daß jeder Gläubiger das Gesuch auf der Gerichtsschreiberei einsehen und, falls er für sein Guthaben noch nicht vollständig befriedigt ist, binnen zwei Monaten Einspruch gegen die Ertheilung der Wiederbefähigung erheben kann.

§ 208 h.

Nach Ablauf der Frist hat das Gericht die erforderlichen Er⸗ hebungen durch Vernehmung des Gemeinschuldners und der Einspruch erhebenden Gläubiger vorzunehmen und über das Gesuch durch Be⸗ schluß zu entscheiden. Gegen den Beschluß ist die sofortige Beschwerde unter entsprechender Anwendung des § 174 zulässig.

Wird dem Gesuche stattgegeben, so ist der Beschluß öffentlich bekannt zu machen und, sofern der Gemeinschuldner ein zur Führung von Handelsbüchern verpflichteter Kaufmann ist, beziehungsweise war, der Behörde für die Führung des Handelsregisters mitzutheilen.

*) Statt dieses zweiten Satzes enthalten die Kommissions⸗ beschlüsse folgenden Satz: Ist in dem Konkursverfahren ein Zwangs⸗ vergleich zu stande gekommen, so muß der Nachweis geführt werden,

daß die nach dem Vergleich zu befriedigenden Forderungen der Fenthre ldebiger durch Zahlung oder in anderer Fenge volständtg getilgt sin