Orte und Termine r die Prüfungen der Lehrer an Mittelschulen, sowie der Rektoren im Jahre 1896.
I. Uebersicht nach den Provinzen. Tag des Beginns der Prüfung für
Lehrer an Mittelschulen. Rektoren. Mai
27. April 30. Oktober November Juni
Juni
24. November November
28. April Mai .Juni
Juni . November November Dezember Dezember Juni
Juni Dezember Dezember Mai
April T Oktober —eg ai
Mai Oktober . Oktober Mai
April Oktober November Februar .Februar ugust August Mai Mai . Oktober Oktober 7. März
. März 17. N 21. September 21. September Juni
. Juni 1I
November 3. Dezember Juni 15. Juni
.November 16. November
Königsberg Westpreußen
90 0
90
Brandenburg
“
Berlin
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109
Schlesien Sachsen Schleswig⸗Holst. Sch 82 g⸗Ho ' Hannoverz Westfalen ☛☚̈
Hessen⸗Nassau⸗
KSSo ᷣS9 90 b — 00 5 b5 E9U9SSo0S
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Tondern.
— — Süto bo
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Rheinprovinz 8 5
Tag des Beginns der
ReFerr. für Lehrer an Mittelschulen. Rektoren. Tondern. Münster. Königsberg. Posen. Berlin. Magdeburg. Königsberg. Posen. Magdeburg. Berlin. Breslau. Hannover. Koblenz. Cassel. Danzig. Berlin. Stettin. Danzig. Cassel. Koblenz. Berlin. Tondern. Münster. Breslau. annover. Posen. Magdeburg. Königsberg.
Ppfer. Magdeburg. Berlin. Königsberg. Koblenz. Berlin. Koblenz. Danzig. Cassel. Cassel. Berlin. Stettin. Berlin.
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I
August September Oktober
90 S0] SS!
Orte und Termine für die Prüfungen der Lehrerinnen, der Sprach⸗ lehrerinnen und der Schulvorsteherinnen im Jahre 1896.*)
I. Uebersicht nach den Provinzen.
Tag des Beginns der Prüfung für Lehre⸗ Sprach⸗ Schul⸗ rinzen. lehre vorstehe⸗
rinnen. rinnen.
I. Provinz Ostpreußen.
16. April ö5. Mai 23. April Kommiss. Prüf.
22. Okt. 2. Dez.. 25. t desgl.
Memel 15. Okt. — — Abg. Prüf. a. d. städt.
Lehr. Bild. Anst.
Abg. Prüf. a. d. privat. Lehr. Bild. Anst. des Direktors der städt. höh. Mädchenschule Willms. II. Provin Westpreußen.
Juni Abg. Prüf. a. d. Marien⸗
März 23. März 24. März Ab. Prüf. a, d, städt.
7 gleich für Auswärtige. — 13. Okt. Abg. Prüf. a. d. städt. 1 Lehr. Bild. Anst., zu⸗ gleich für Auswärtige. Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst
Art der Lehrerinnen⸗Prüfung.
Königsberg
8. Juni
Graudenz 8.
Marienburg 2. Marienwerder 8 2
E. Vrovin; Hragdenhurg. Mai 27. Mai 20. Mai BE“ Nop. 2o. Nov. 25. Nor. Kemmtss. Prif Febr. — —
16. März
IV. Provinz Pommern.
12. Mai — 12. Mai Kommiss. Prüf. 14. April 23. April 14. April!
““ 13. Okt. 22. Okt. 13. Okt.
Stralsund 7. Okt. — 27. Okt.
Berlin Frankfurt a. O. 2 8
7 1 22 desgl. Potsdam
desgl.
*) Für die Bezeichnung „Lehreri „Bi gs- * wird di Abkürzusg Lehr. Beüsr⸗ vns ee Bildungs⸗Anstalt“ wird die
Düsseldorf 13.
des Beginns der Sprach⸗
lehre⸗
rinnen.
Prüfung für 2— 8 vorstehe⸗ Lehrerinnen⸗Prüfung.
Provinz Posen.
14. Sept. —
9. März 15. Sept. 18. März
März
Sept.
Kommiss. Prüf.
13. Mär — 18. Sept.
Lehrerinnen⸗Seminar. Kommiss. Prüf.
— 16. März 21. März
— 3. Sept. 1 9. März 21. Sept. 23. März 14. Sept. 6. 18 14. D
26. Mã . März 26. März 24. Sept. 24. Sept. 24.
20.
8 —
Liegnitz 8 —
5. Sept.
Schlesien. ““
desgl. des Fräulein Holthausen.
—2 K iss. Prüf Sept.] Kommiss. Prüf.
— Abg. Prüf. a. d. städt. „Lehr. Bild. Anst. 9. April
Ples FS.h. — 38. Seut.] Kommisf. Prüf
Provinz Sachsen.
19. Juni Kommiss. Prüf.
[Abg. Prüf. a. d. Königl. — evangel. Gouvernanten⸗ Institut. Abg. Prüf. a. d. Königl. — evangel. Lehrerinnen⸗ Seminar. 8 1. Okt. desgl. — Abg. Prüf. a. d. Lehr. Bild. Anst. d. evangel. Brüdergemeinde.
25. Juni Kommiss. Prüf.
VIII. Provinz S Augustenburg 12. März —
Schleswig 24. März 24. März 2 22. Sept. 22.
IX. Provinz .Febr. —
Emden F . Febr. 17. Febr. 1
Hannover
.Sept. 18. Sept. 1
= Sept.
X. Provinz
1“
Stift 15. Mai — 1 16. Nov. —
19. Mai 19. Mai
27. Dri 27.
30. Juli —
Sept. 26.
16. Nov. 19. Mai
Okt. 27. Okt.
— Abg. Prüf. a. d. Privat⸗ Lehr. Bild. Anst. bei den Francke'schen Stiftungen.
olstein.
Prüf. a. d. Königl. 8 rerinnen⸗Seminar. 8. März Sept.
Hannover. — Kommiss. Prüf. 8. Febr. Abg. Prüf. a. d. städtisch. Lehr. Bild. Anst., zugl. ffr Auswärtige. 9. Sept. Kommiss. Prüf. — Abg. Prüf. a. d. städtisch. Lehr. Bild. Anst. Westfalen. 1. Aug. Kommiss. 5. Mat desgl
desgl.
— Abg. Prüf. a. d. Königl. kathol. Lehr. Seminar. desgl
XI. Provinz Hessen⸗Nas
Cassel
Frankfurt a. M.
Wiesbaden
20. Mai 19. Mai 1
17. März 16. März 16. März 16. Sept. 15. Sept. 15. Sept.
9. Mai
XII. Rheinprovinz.
Aachen Koblenz
18. März —
6. Mai 21. Sept. 2. Okt. 17. April 20. April
Juli 5. Mai 6. Febr. Münstereifel 13. April
Elberfeld
Kaiserswerth
Trier 10. März
Tanten
— Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst.
24. März 26. März 26. März Abg. Prüf. a. d. evang.
Lehr. Bild. Anst., zugl. für Auswärtige.
15. Mai Kommiss. Prüf. für kath.
Bewerberinnen. desgl.
Abg. Prüf. a. d. städt. höh. Mädchensch. und Lehr. Bild. Anst.
Abg. Prüf, an dem städt. Kursus für Volksschul⸗ lehrerinnen.
Prüf. a. d. Luisenschule für Auswärtige.
Abg. Prüf. a. d. städt. evang. Lehr. Bild. Anst.
desgl. a. d. Diakonissen⸗
Anstalt.
desgl. a. d. städt. kath. Lehr. Bild. Anst.
desgl. a. d. städt. Lehr.
Bild. Anst.
desgl. a. d. Königl. Lehre⸗ rinnen⸗Seminar und für
Auswärtige.
desgl. a. d. Königl. Lehre⸗ rinnen⸗Seminarx.
desgl. B
1. Okt.
II. Chronologische Uebersicht.
Tag des Beginns der Prũ Sprach⸗ Schul⸗
lehre⸗ vor⸗
stehe⸗ rinnen.
18.
fung für
EEEE1I11X4“ Ort. Lehrerinnen⸗Prüfung. Emden Kaisers⸗ werth
Kommiss. Prüf. Abg. Prüf. a. d. Lehr. Bild. Anst. bei der Diakonissen⸗Anst. Hannover Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst., zugl. für Auswärtige. Paderborn Abg.Prüf. a. d. Königl. 3 Lehrerinnen⸗Semin. Frankfurt Kommiss. Prüf. a. O.
Anst. des Frl. Droeger. — Abg. Prüf. a. d. Königl.
— I Bild. Anst. des Dr. Nisle.
desgl. des Frl. Knittel.
Monat.
März
August
September
1
Tag des Beginns der Prüfung für
Lehre⸗ rinnen.
vor⸗ stehe⸗ rinnen
lehre⸗ rinnen.
Sprach⸗ Schul⸗
Art der Lehrerinnen⸗Prüfung.
Ort.
Marien⸗ burg Panten
Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst. Abg. Prüf. a. d. Königl. Lehrerinnen⸗Semin.
Bromberg Kommiss. Prüf. Bromberg Abg. Prüf. a. d. Lehr. Bild. Anst. des Frl. Droeger. Abg.Prüf. a. d. Privat⸗ Lehr. Bild. Anst. des Dr. Nisle. Abg. Prüf. a. d. Königl. Lehrerinnen⸗Semin.
Breslau
Trier
Augusten⸗ — 8 Potsdam Kommiss. Prüf. Posen desgl. — assel — Abg. Prüf. a. d. Königl. Lehrerinnen⸗Semin. Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst.
Abg. Prüf. a. d. städt.
Lehr. Bild. Anst.,
zugl. für Auswärtige.
Abg. Prüf. a. d. Privat⸗ Lehr. Bild. Anst. des Frl. Knittel.
Aachen
Görlitz Posen Danzig
Breslau
Schleswig —
Koblenz Abg. Prüf. a. d. evang. Lehr. Bild. Anst., zugl. für Auswärtige. Kommiss. Prüf.
Abg. Prüf. a. d. Königl. Lehrerinnen⸗Semin und für Auswärtige
Breslau Saarburg
Kommiss. Prüf. 5 Abg. Prüf. a. d. städt. eifel kath. Lehr. Bild. Anst. Stettin Kommiss. Prüf. Königsberg desgl. i. Pr. Köln
Liegnitz Münster⸗
Abg. Prüf. a. d. städt. höh. Mädchenschule u. Lehr. Bild. Anst Abg. Prüf. a. d. städt Kursus für Volks schullehrerinnen. Berlin. Kommiss. Prüf. Königsberg desgl.
i. Pr. Elberfeld Abg. Prüf. a. d. städt evang. Lehr. Bild. Anst. Kommiss. Prüf. für kath. Bewerberinnen. Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst. Kommiss. Prüf. Marien⸗ Abg. Prüf. a. d. städt. werder Lehr. Bild. Anst. Magdeburg — “ Keppel, Kommiss. Prü Koblenz Kommiss. Prüf. für 1 kath. Bewerberinnen. Münster Kommiss. Prüf. Wiesbaden — Neuwied Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst. Berlin Kommiss. Prüf. Wiesbaden.
Gnadau Abg. Prüf. a. d. Lehr Bild. Anst. der evang. Brüdergemeinde.
Abg. Prüf. a. d. Pri⸗
vpat⸗Lehr. Bild. Anst.
des Direkt. der höh.
Mädchensch. Willms.
Kommiss. Prüf.
Abg. Prüf a. d. Marienstift.
Halberstadt Kommiss. Prüf.
Droyßig Abg. Prüf. a. d. Königl. evang. Gouvern. Inst.
Abg Prüf. a. d. Königl. evang. Lehrerinn. Semin.
desgl. a. d. Privat⸗ Lehr. Bild. Anst. des
8 Frl. Holthausen.
Düsseldorf desgl. a. d. Luisen⸗
schule, zugl. für Aus⸗ wärtige
desgl. a.
kathol.
Seminar.
Kommiss. Prüf.
Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst. Kommiss. Prüf.
Abg. Prüf. a. d. städt Lehr. Bild. Anst., zugl. für Auswärtige. Halle a. S. Abg. Prüf. a. d. Privat⸗ Lehr⸗Bild. Anst. d Francke'schen Stiftungen. Bromberg Kommiss. Prüf. Breslau Abg. Prüf. a. d. Privat⸗ Lehr. Bild. Anst. des Frl. Knittel. Bromberg Abg. Prüf. a. d. Lehr. Bild. Anst. des Frl. 1 Droeger. Frankfurt —
a. M. 1 Bromberg — 1 Breslau Abg⸗. Prüf. a. d. Privat⸗
Lehr. Bild. Anst. des Dr. Nisle. nnover Kommiss. Prüf.. oblenz Kommiss. Prüf. für kath. Bewerberinnen.
Köln
Koblenz Graudenz Köslin
Tilsit
Eisleben Berent
Droyßig
Breslau
Münster d. Königl.
Lehrerinn.
Hagen Thorn
Posen Posen Danzig
Tag des Beginns der Prüfung f Sprach⸗ Schul⸗
vor⸗ lehre⸗ stehe⸗
rinnen.
Art der
Lehre⸗ 1 8 Lehrerinnen⸗Prüfung.
Monat. L. rinnen.
Ort.
September Kommiss. Prüf.
Kommiss. Prüf. Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst.
Kommiss. Prüf. Kommiss. Prüf. für kath. Bewerberinnen. Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst., zugl. für Auswärtige. Kommiss. Prüf. Memel Abg. Prüf. a. d. städt. Lehr. Bild. Anst.
Köni zberg Kommiss. Prüf.
i. Pr.
Stralsund Münster Königsberg i. Pr. Fr. Berlin Kommiss. Magdeburg — Keppel, Kommiss. Prüf Stift Berlin Königsberg i. Pr.
Breslau
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.a. d. städt. Id. Anst. Prüf.
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82
November
desgl. desgl.
Abg. Prüf. a. d. Privat⸗ Lehr. Bild. Anst. des Frl. Holthausen. Termine für Prüfungen der Lehrerinnen für weibliche Handarbeiten im Jahre 1896. ; Tag des Beginns 9 9 * Nr. Provinz. der Prüfung. 1) Ostpreußen Juni 2) Westpreußen März September
3) Brandenburg Mai
November
.April Oktober
. März März September
b. Berlin (Elisabeth⸗Schule)
a. Stettin
b. Stettin
a. Posen
b. Bromberg
c. Bromberg
d. Posen
8 Breslau
Liegnitz
c. Breslau
a. Magdeburg
b. Erfurt
Pommern
.September .April September
. März März September Juli Oktober März E 2. September Mai
. Oktober.
8)
9) Hannover
10) Westfalen 11) Hessen⸗Nassau
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Hannover Hannover Münster Keppel, Stift .Cassel Wiesbaden Frankfurt a. M. Koblenz
b. Koblenz
Aro — 5 boS2SI2ndSon
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Orte und Termine für die Prüfungen als Vorsteher und als Lehrer für Taubstummen⸗Anstalten im Jahre 1896.
I. Prüfung als Vorsteher: 3
zu Berlin an der Königlichen Taubstummen⸗Anstalt Anfang September 1896.
II. Prüfungen als Lehrer:
Tag des Beginns der Prüfung.
Dezember.
November.
September.
April. November. Oktober. September. Oktober. Mai.
Juli. August. Imn.
Provinz. Ort (Anstalt).
Ostpreußen Westpreußen Brandenburg
zu Königsberg am „ Marienburg 8 „ Berlin (Kgl. Taubst.⸗Anst.) Stettin
αρ—22822
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tobeeb 292SSESSSR
Sn
Posen Pofer Schlesien res lau Sachsen Erfurt Schleswig⸗Holstein Schleswig 9) Hannover Hildesheim 10) Westfalen Büren 11) Hessen⸗Nassau Camberg 12) Rheinprovinz „ Neuwied
Orte und Termine
für die Prüfungen der Turnlehrer und Turn⸗ lehrerinnen im Jahre 1896.
Tag des Beginns der Prüfung für Turnlehrer. Turnlehrerinnen. 24. März 21. März 25. Februar 27. Mai und
November“*) . März 19. März
März . — 17. April März 26. November
Ort. Königsberg. Berlin. Breslau. alle a. S.
Nagdeburg. Bonn.
Provinz.
Ostpreußen Brandenburg
Schlesien Sachsen
Rheinprovin
Termin für Eröffnung des Kursus in der König⸗ lichen Turnlehrer⸗Bildungsanstalt. Der nächste Kursus zur Ausbildung von Turnlehrern in der Königlichen Turnlehrer⸗Bildungsanstalt zu Berlin wird zu Anfang des Monats Oktober 1896 eröffnet werden.
Termin für Eröffnung des Kursus zur Ausbildung von Turnlehrerinnen. Der nächste Kursus zur Ausbildung von Turnlehrerinnen in der Königlichen Turnlehrer⸗Bildungsanstalt zu Berlin wird am 8 Donnerstag, den 9. April 18960, eröffnet werden.
*) Wegen des Prüfungstags wird besondere Bekanntmachu lassen werden. .
Nr. 60 des „Eisenbahn⸗Verordnungsblatts“, heraus⸗ egeben im Ministerium der öffentlichen Arbeiten, vom 9. Dezember, dat folgenden Inhalt: Erlasse des Ministers der öffentlichen Arbeiten: vom 30. November 1895, betr. Berwendung und Prüfung von Papier; vom 2. Dezember 1895, betr. Reihenfolge der Eisenbahn⸗Sekretäre; vom 3. Dezember 1895, betr. frachtfreie Rückbeförderung der auf der Ausstellung in Stuttgart⸗Cannstatt im Juni 1896 ausgestellten land⸗ wirthschaftlichen Gegenstände; vom 4. Dezember 1895, betr. Ausweis⸗ karten der nicht uniformierten Bahnpolizeibeamten. — Nachrichten.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Der Eigenthümer eines Hauses und ebenso die Miether, insbesondere die Inhaber der Läden desselben, haben, nach einem Urthbeil des Reichsgerichts, V. Zivilsenats, vom 21. September 1895, im Gebiete des Preuß. Allg. Landrechts ein Recht auf die völlig ungehinderte, nicht erschwerte Kommunikation vom Hause nach allen Theilen der Straße. Eine Beeinträchti⸗ gung derselben im Interesse eines besonderen Unternehmens, beispiels⸗ weise einer Eisenbahnanlage, giebt dem Eigenthümer des Hauses bezw. dem Miether gegen den Unternehmer jener Anlage einen Ent⸗ schädigungsanspruch. — Im Interesse eines staatlichen Eisen⸗ bahnunternehmens mußte ein Eisenbahn⸗Viadukt über die A.⸗Straße zu Berlin geführt werden. Damit aber nicht der Verkehr auf der Straße gestört werde, erfolgte mit polizeilicher Genehmigung vorläufig eine Senkung des Fahrdamms der A.⸗Straße unter und in der Nähe des Viadukts, während der Bürgersteig längs derjenigen Häuser, mit deren Eigenthümer eine Einigung nicht erzielt war, unverändert blieb und durch eine Barrière von dem niedriger liegenden Fahrdamm ge⸗ trennt wurde. In den Parterreräumen eines dieser Häuser betrie S. und Genossen ein offenes Geschäft, welche nachwiesen, daß sie seit der geschehenen Senkung des Fahrdamms und infolge derselben eine geringere Einnahme gegen früher gehabt haben, und vom Eisenbahnfiskus Entschädigung beanspruchten. Die im Enteignungsverfahren dafür festgesetzten und vom Eisenbahnfiskus gezahlten Beträge forderte dieser von S. und Genossen, die jene Beträge erhalten hatten, klagend zurück, indem er geltend machte, daß zwar die unmittelbare Zugänglichkeit vom Fahrdamm, nicht aber die Zugänglichkeit von dem Bürgersteige behindert gewesen sei, da der Bürgersteig selbst sich nach Norden und Süden zu in unmittelbarer Verbindung mit dem übrigen Theile der A.⸗Straße befand. Der Fiskus wurde in der Berufungsinstanz zur Entschädigung verurtheilt und mit seiner Klage abgewiesen. Die Revision des Klägers wurde vom Reichs⸗ gericht zurückgewiesen, indem es begründend ausführte: „Der Berufungs⸗ richter geht von dem aus der Rechtsprechung des vormaligen Obe Tribunals und des Reichsgerichts entnommenen Satze aus, daß den Eigenthümern der in einer öffentlichen Straße erbauten Häuser eine auf stillschweigender Uebereinkunft beruhende Servitut an der öffent⸗ lichen Straße zusteht, vermöge deren sie die ungehinderte Kommuni⸗ kation mit derselben beanspruchen können. — Dem Berufungsrichter fällt ein Rechtsirrthum nicht zur Last, wenn er in den Veranstaltungen, die den Zugang zu dem C.'schen Hause und den darin befindlichen Geschäftsräumen der Beklagten zwar nicht gänzlich aufhoben, doch aber für längere Zeit erheblich erschwerten, eine Beeinträchtigung jenes servituta⸗ rischen Rechts der Straßenanlieger auf ungehinderte Kommunikation gefunden hat. Der Berufungsrichter verkennt nicht, daß die Anlieger einer Straße sich vorübergehende Störungen der Kommpnikation ge⸗ fallen lassen müssen, wenn es sich um Reparaturen oder Verbesserungen der Straße selbst handelt (Pflasterung, Asphaltierung), und ebenso, wenn die Störungen aus sonstigen Zwecken der Straße entspringen (z. B. Röhrenlegung); er nimmt aber ohne Rechts⸗ irrthum an, daß ein solcher Fall hier nicht vorliegt, da es sich um eine Aenderung der Höhenlage der Straße handelte, die lediglich das Interesse der Eisenbahnanlage be⸗ traf, also außerhalb der Zwecke lag, denen der Regel nach die öffentliche Straße zu dienen hat. — Der Berufungsrichter hat aber ferner mit Recht angenommen, daß das servitutarische Recht des Hausbesitzers an der Straße auch den Miethern zu statten kommt; denn durch die Ueberlassung des Hauses oder bestimmter Theile desselben zum Gebrauch wird dem Miether auch der Gebrauch derjenigen mit dem Grundstück verbundenen Rechte über⸗ lassen, die zur wirksamen Ausübung des Miethsrechts erforderlich sind. Ein Eingriff in dieses Recht im öffentlichen Interesse verpflichtet nach § 75 der Einleitung zum Allgemeinen Landrecht den Staat oder das durch den Eingriff begünstigte Gemeinwesen zum Ersatz des Schadens, der dem Miether aus der Beeinträchtigung dieses seines Rechts und damit zugleich seines Miethsrechts entstanden ist.“ (39/95.) 2
L⸗
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
In Bezug auf die Bestimmung des § 57 des Einkommensteuer⸗ gesetzes vom 24. Juni 1891, wonach die Vermehrung des Ein⸗ kommens während des laufenden Steuerjahres — ab⸗ gesehen von Erbanfällen — keine Veränderung in der schon erfolgten Veranlagung begründet, hat das Ober⸗Verwaltungsgericht, II. Senat, durch Urtheil vom 21. September 1895 ausgesprochen, daß sowohl hinsichtlich der Staats⸗ als auch der Kommunal⸗Einkommen⸗ besteuerung eine erst im Laufe des Steuerjahres erfolgende Veranlagung nur mit der Gestaltung der Verhältnisse vom 1. April (dem Tage des Beginns des Steuerjahres), und nicht mit der später eingetretenen Vermehrung des Einkommens rechnen dürfe. — Der Ge⸗ richts⸗Assessor Sch. erhielt im Februar 1894 den Auftrag, bis zum 15. September 1894 den erkrankten Amtsrichter X. zu T. gegen Diäten von 200 ℳ monatlich zu vertreten. Am 3. Juli 1894 wurde das Kommissorium bis zum Wiedereintritt des X., spätestens s zum 14. Juli 1895 verlängert. Erst im September 1894 zog Stadtgemeinde T. den Sch. zur Gemeindeeinkommensteuer pro 894/95 heran, indem sie mit Rücksicht auf die inzwischen geschehene Verlängerung des Kommissoriums dabei von einem Jahreseinkommen von 2400 ℳ ausging. Sch. erhob nach erfolglosem Einspruch Klage auf entsprechende Ermäßigung der Einkommensteuer, da bei Beginn des Steuer⸗ jahres (1. April) für dasselbe nur mit einem auf 5 ½¼ Monate à 200 ℳ beschränkten Einkommen — insgesammt mit 1100 ℳ — zu rechnen gewesen sei. Der Bezirksausschuß erkannte auf Abweisung der Klage, dagegen hob das Ober⸗Verwaltungsgericht die Entscheidung des Bezirksausschusses auf und erkannte nach dem Klageantrage, in⸗ dem es begründend ausführte: . Den Anforderungen, die an eine geordnete Handhabung des Besteuerungsrechts wie der Verwaltung überhaupt zu stellen sind, entspricht eine verspätete Veranlagung gewiß nicht, und es muß von vornherein Zweifel erwecken, ob ein jedes erkennbaren und annehmbaren Grundes er⸗ mangelndes Hinausrücken des Zeitpunkts, in dem die Be⸗ steuerung thatsächlich erfolgt, auf den Umfang des Besteuerungs⸗ rechts eine Wirkung ausüben kann, wie sie der Beklagte im vor⸗ liegenden Falle zu seinen Gunsten in Anspruch nimmt. In der That besteht denn auch ein solches Prinzip für die Gemeindebesteuerung nicht; vielmehr ergiebt sich aus den Vorschriften des Staatseinkommen⸗ steuergesetzes vom 24. Juni 1891, daß — abgesehen von Zugängen — für die Veranlagung diesenigen thatsächlichen Verhältnisse, die bei Beginn des Steuerjahres obgewaltet haben, auch in dem Falle maß⸗ gebend bleiben, wenn die Veranlagung selbst erst im späteren Verlauf des Jahres erfolgt. Um einen „Zugang“ aber im Sinne des § 14 der Gem.⸗Steuerordnung für die Stadt T. handelt es sich nicht...“ (II. 1405.)
Statistik und Volkswirthschaft.
In dem 4. Vierteljahrsheft zur Statistik des Deutschen Reich (Jahrgang 1895) veröffentlicht das Kaiserliche Statistische Amt die end⸗ gültigen Nachweisungen über die Bergwerke, Salinen und Hütten im Deutschen Reich und in Luxemburg für das Jahr 1894. Bei den Haupterzeugnissen der Montanindustrie stellte sich im Vergleich zum Vorjahr Me wie folgt:
Es betrug die Menge der Werth
1894 1893 1894 13893
0 509 100 498 395 53 152 55 023 3 140 2 944 10 313 9 409 11 263
39 801
14 291
14 144
18 123
Bei den folgenden Erzeugnissen
I. Bergwerks⸗ Erzeugnisse. Steinkohlen 4 Braunkohlen Steinsalz.. Kainit. G“ Andere Kalisalze. Eisenerze.. Zinkerze. Bleierze *“ Silber⸗ und Golderze Schwefelkies II. Salze aus wässeriger Lösung. Kochsalz (Chlornatrium). Chlorkalium Glaubersalz u“ Schwefelsaures Kali.. III. Hütten⸗Erzeugnisse. Roheisen aller Art.. darunter Masseln zur Gießerei Masseln zur Flußeisen⸗ “*“ Masseln zur Schweißeisen⸗ “ Zink (Blockzink). Blei (Blockblei) . Kupfer (Blockkupfer)
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G1u. 728 616 “ 162 675 588 195
19 080 134 787
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231 570 216 326 36 563 118 612 57 081 47 286 18 437 23 442 47 065
8 553
15 763 1 414
40 147
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2 2
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2 ο
5. 81
Silber (Reinmetall). Gold (Reinmetall).
-;—00 O2 ,⸗— ;
Schwefelsäure aller Art. Kupfervitriobl.. IV. Verarbeitetes Roheisen. Gußwaaren zweiter Schmel⸗ v4“ Schweißeisen und Schweiß⸗ 11“*“*“ Flußeisen und Flußstahl.
1 121 190 1 050 281 1 138 815 1 173 861 129 415 3 641 224 3 163 442 386 501
175 015 141 498 350 791
Die ortsanwesende Bevölkerung der Stadt Straßburg bezifferte sich, der „Straßb. Corr.“ zufolge, nach der vorläufigen Feststellung des städtischen Statistischen Amts am 2. Dezember auf 135 313 Personen. Es wurden gezählt: 8002 Wohnhäuser und sonstige, Wohnzwecken dienende Gebäude, 28 091 Haushaltungen, 71 036 männliche und 64 277 weibliche Personen. Vor⸗ übergehend hielten sich in der Nacht vom 1. auf den 2. Dezember 2142 Personen innerhalb des Stadtkreises auf, 1517 Personen waren vorübergehend abwesend, sodaß die eigentliche Wohnbevölkerung 134 688 beträgt. Die vorletzte Volkszählung am 1. Dezember 1890 ergab eine ortsanwesende Bevölkerung von 123 500 Seelen, sodaß innerhalb der letzten 5 Jahre ein Bevölkerungs⸗ zuwachs von 11 813 Personen oder 9,6 % zu konstatieren ist. Auch gegen die Ergebnisse der Berufs⸗ und Gewerbezählung hat sich eine ansehnliche Zunahme von 3282 Personen ergeben.
Zur Arbeiterbewegung.
Hier in Berlin beschäftigte sich die sozialdemokratische Berliner Gewerkschaftskommission mit dem Ausstand in der Druckerei von Maurer und Dimmick (vgl. Nr. 288 d. Bl.). Es wurde be⸗ schlossen, der Firma auch fernerhin Gewerkschaftsarbeiten zu geben, wenn sie sich baldmöglichst mit dem alten Per⸗ sonal verständige. Darauf fand vorgestern zwischen den Vertretern der Ausständigen und den Arbeitgebern eine Besprechung statt. Die Firma ließ erklären, daß sie außer stande sei, die neun⸗ stündige Arbeitszeit und erhöhten Lohnsatz (30 ℳ) beizubehalten. Sie böte aber die 9 ½ stündige Arbeitszeit bei 25,65 ℳ festem Lohn oder 32 ₰ für 1000 Buchstaben, oder die zehnstündige Arbeitszeit bei altem Lohnsatz, 30 oder 34 ₰ für 1000 Buchstaben. Zu einer Einigung kam es jedoch nicht; die Arbeiter baten sich, wie die „Post“ berichtet, Bedenkzeit aus und wollen erst die heute stattfin⸗ dende außerordentliche Versammlung des Vereins Berliner Buchdrucker abwarten.
Aus La Louvisre (Belgien) wird der „Köln. Ztg.“ gemeldet, daß dort am Dienstag 350 Bergleute die Arbeit eingestellt haben.
Aus Glasgow wird dem „W. T. B.“ gemeldet: Der Aus⸗ stand der Schiffsbauarbeiter ist in der gestrigen Konferenz beigelegt worden. Den Arbeitern am Clyde wurde von den Besitzern eine sofortige Lohnerhöhung bewilligt, während die Arbeiter in Belfast die Lohnerhöhung erst im Februar erhalten werden. — Aus London wird aber über die Konferenz berichtet, daß die Vereinbarung noch der Genehmigung durch die Abstimmung der Arbeiter unterliegt. Das Uebereinkommen gewährt den Arbeitern am Clyde eine sofortige Lohnerhöhung von einem Farthing für die Stunde und vom 3. Februar ab einen zweiten Farthing. Den Arbeitern in Belfast ge⸗ währt es eine Lohnerhöhung von einem Schilling für die Woche vom 3. Februar an. Diese Lohnsätze sollen von dem bezeichneten Termine ab sechs Monate lang unverändert bleiben. — Die Konferenz wurde bis nach der Abstimmung der Arbeiter vertagt.
Literatur. “
Von Otto Lueger's „Lexikon der gesammten Technik und ihrer Hilfswissenschaften“ (Stuttgart, Deutsche Verlags⸗Anstalt) ist nunmehr die zehnte Abtheilung erschienen und damit der zweite Band vollendet. Man hat somit schon ein deut⸗ licheres Bild von dem, was das Gesammtwerk leisten möchte und thatsächlich leistet. Vor allem ist den Hilfswissenschaften der Technik große Sorgfalt zugewendet worden und, mit Recht; denn gerade auf diesem Gebiete hat sowohl der Theoretiker als auch der Praktiker zuver⸗ lässigen Rath und Hilfe nöthig. Die Artikel aus der Mathematik, Geo⸗ metrie ꝛc. von Mehmke, Vonderlinn u. A., diejenigen aus der theoretischen Mechanik von Schell, aus der Geodäsie und der praktischen Astronomie von Hammer, Reinhertz, Koll, aus der Geognosie und Mineralogie von Leppla, der Physik von Schmidt, der Meteorologie und phvfil⸗ lischen Geographie von Großmann und Günther sind durchaus ge⸗ eignet, ausreichende Belehrung zu gewähren. Aus der Agrikultur⸗ physik bringt Wollny, der hauptsächlichste Förderer dieses Wissens⸗ zweiges, einen sehr umfassenden Artikel unter dem Stichwort „Bodenphysik“, der von großem und allgemeinem Interesse ist, gerade so wie der Artikel „Bodenchemie“ von König⸗Hasselhoff. Physikalische Chemie behandeln Nernst und Abegg, Photochemie Vogel, organische Chemie Kery, anorganische Chemie und Elektrochemie Borchers in verschiedenen Abhandlungen, welche jedenfalls der Be⸗ deutung dieser Disziplinen für ein technisches Leri ü Aus