1895 / 297 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 13 Dec 1895 18:00:01 GMT) scan diff

beendetem Dienstgeschäft möglichst noch an demselben Tage anzutreten. .

Haben die Dienstgeschäfte bezw. die Hinreise und die Dienstgeschäfte 7 Stunden und darüber in Anspruch genommen, so werden unter . verstanden, welche mit der Post, der Eisenbahn oder dem Dampfschiff in höchstens 2 Stunden zurückgelegt werden können.

5) Die Berechnung der Reisekosten erfolgt ohne Rücksicht darauf, welchen Weg der Reisende thatsächlich eingeschlagen und welches Beförderungsmittel er benutzt hat, nach demjenigen e, welcher sich für die Staatskasse als der mindestkostspielige ellt und nach dem Zweck der Reise und den Umständen des besonderen Falls von dem Beamten auch wirklich hätte benutzt werden können. 3

1 ) Ausnahmen von vorstehenden Bestimmungen (1 bis 5) können nach der Entscheidung der die Richtigkeit der Reise⸗ kosten⸗Liquidationen bescheinigenden Beamten dann zugelassen g derselben zu besonderen Härten

kürzeren Touren Entfernungen

werden, wenn die Anwendun führen würde. 8 Berlin, den 30. Oktober 1895.

8 Königliches Staats⸗Ministerium. Fürst zu Hohenlohe.

Freiherr von Berlepsch. Bronsart von Schellendorff. Freiherr von Marsch

von Boetticher. Thielen. von Köller. Freiherr von Hammerstein. Schönstedt.

Finanz⸗Ministerium.

Der Kataster⸗Kontroleur Kolb in Memel ist in gleicher enschaft nach Ortelsburg und der Kataster⸗Kontroleur, nspektor Radde in Ortelsburg nach Memel versetzt

Justiz⸗Ministerium.

Der Rechtsanwalt Max Latte in Inowrazlaw ist zum Notar für den Bezirk des Ober⸗Landesgerichts zu Posen, mit Anweisung seines Wohnsitzes in Inowrazlaw, ernannt worden.

Dem Notar Meyer in Dülken ist vom 1. Januar 1896 ohnsitz in Bonn angewiesen worden.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ ileg wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Obligationen der Provinz Hannover im Betrage von 15 000 000 Reichswährung veröffentlicht.

ein Privilegium

Nichtamtliches.

Dentsches Reich

Preußen. Berlin, 13. Dezember.

Seine Majestät der Kaiser und König empfingen ute Nachmittag 3 ½ Uhr im hiesigen Schlosse den Staats⸗ Minister und Minister des Innern Freiherrn von der Recke von der Horst.

Seine Königliche Hoheit der Prinz Georg von Sachsen ist gestern Abend um 10 ½ Uhr hier ein

getroffen und hat im hiesigen Schlosse Wohnung genommen. 1

Die Kommission für Arbeiterstatistik beschäftigte sich in ihren Sitzungen vom 10. und 11. d. M. nach Erledi⸗ mit der Erhebung Kündigungsfristen und Lehrlingsverhältnisse im Die Kommission hält eine Regelung der Ladengeschäften Sie befürworter den Erlaß einer Vorschrift, wonach die Läden, von vorübergehenden Aus⸗ eit zwischen 8 Uhr Abends und ein müssen, und die Handlungs⸗ Geschäftsdiener geschlossen sind, in der

der Eingänge

Handelsgewerbe. Arbeitszeit n wendig und durchführbar.

nahmen abgesehen, in der 5 Uhr Morgens geschlossen Lehrlinge it, während welcher die Läden egel zur Arbeit für das Geschäft nicht herangezogen werden dürfen. Die Kommission hält ferner Bestimmungen für er⸗ forderlich, welche den Angestellten der offenen Ladengeschäfte die zur Einnahme der Hauptmahlzeit nothwendige Zeit sichern.

Zur Förderung der Fortbildung der Lehrlinge bringt die hme einer Bestimmung in Vorschlag, wonach an Orten, wo eine vom Staat oder der Gemeinde ach- oder Fortbildungsschule besteht, den Handlungs⸗ Gehilfen und ⸗Lehrlingen unter 18 Jahren nicht nuͤr die zum Besuch der Fortbildungsschule, der Fachschule erforderliche

Endlich hat die Kommission noch eine Reihe von Be⸗ 1 ach dem Vorgang der §§ 120 afg. der Gewerbeordnung eine Verbesserung der Ladenräume be⸗

Kommission die Aufna

anerkannte

sondern auch die zum Besuch Zeit zu gewähren ist.

stimmungen vorgeschlagen, die n

Eine gesetzliche Regelung der Kündigungsfristen, ins⸗ besondere die Einführung einer monat frist, hält die Kommission glrichf befürwortet ferner ein Einschreiten gegen die Mißstände, die mit der Anwendung der sogenannten Konkurren bunden sind, und wird auch in dieser Hinsicht kanzler eingehende Vorschläge unterbreiten.

Zu Punkt 2 der Tagesordnung „Erhebung über die Ar⸗ beitszeit in Getreidemühlen“ beschloß die Kommission nach Erstattung des Referats und der Korreferate die mündliche Vernehmung von 40 Auskunftspersonen aus dem Müllerei⸗ gewerbe vor der Kommission.

lichen Minimalkündigungs⸗ alls für nothwendig. Sie

lausel ver⸗ em Reichs⸗

In den Blättern wird ein Prospekt der „Deut kommerzieller Theil (Gesellschaft veröffentlicht, gegen welche Grün⸗ schuß der Deutschen Kolonial⸗Aus⸗ einem Börsenblatt daß nach dem von der vorgenannten Prospekt der Hauptausgabeposten für die Kosten des Regierungs⸗

Kolonial⸗Ausstellun mit beschränkter Haftpflicht)“ dung bereits der Arbeitsaus stellung sich gewendet ha behauptet worden ist,

Gesellschaft veröffentli im Betrage von 200 000

ebäudes bestimmt sei, so entbehrt diese Nachricht jeder Tnhe be Das zur Aufnahme der amtlichen Kolonial⸗ ausstellung bestimmte Gebäude wird auf Kosten der Kolonial⸗ Astheilung des Auswärtigen Amts errichtet, welche bei der Ausstellung in keiner anderen Weise wie jeder andere Aus⸗ steller betheiligt ist, wie sie auch für den der amtlichen Kolonial⸗ Ausstellung einzuräumenden Platz eine Platzmiethe gezahlt hat. Mit der oben genannten Gesellschaft ist die Kolonial⸗ Abtheilung nie in Verbindung getreten und steht deren Unter⸗ nehmen vollkommen fremd gegenüber. 8 8 Unberührt von diesem Vorang bleibt das Interesse, welches die Kolonial⸗Abtheilung des Auswärtigen Amts dem Gelingen der Kolonial⸗Ausstellung entgegenbringt, die sie in Gemeinschaft mit dem Arbeitsausschuß mit allen Mitteln zu fördern nach wie vor bemüht ist.

Der Regierungs⸗Assessor von Flügge zu Frankfurt a. O. ist dem Königlichen Polizei⸗Präsidium zu Berlin, der zur Feit im Ministerium des Innern kommissarisch beschäftigte Re⸗ gierungs⸗Assessor von Waldow der Königlichen Regierung in Frankfurt a. O., und der zur Zeit dem Landrath des Kreises Husum zur Hilfeleistung zugetheilte Regierungs⸗ Assessor Schulz der Königlichen Regierung zu Posen als Ersatz für den Regierungs⸗Rath Dalmer überwiesen worden.

Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent hat, wie die „Allg. Ztg.“ meldet, bei der militärischen Festtafel am 8. d. M, an welcher die Prinzen, die höheren Generale und sämmtliche Ritter des Max Joseph⸗Ordens theilnahmen, folgende Ansprache gehalten:

Ich freue mich, an dem heutigen, für uns Bayern so erinnerungs⸗ reichen Tage die Spitzen der Armee und die tapferen Max Josephs⸗ Ritter um mich versammelt zu sehen. Heute vor 25 Jahren wütheten die hartnäckigen Kämpfe an der Loire: für das baverische Heer der würdige Abschluß einer langen Reihe siegreicher Gefechte und Schlachten. In Demuth gedenke ich der vielen Opfer, die ihren Muth mit dem Leben bezahlten. Doch auch seit dem Feld⸗ zuge hat der Tod empfindliche Löcken unter den damaligen Kämpfern gerissen. Ich erinnere vor allem an die ehrwürdige Gestalt des alten Kaisers Wilhelm I., der bis zu seinem Tode mir sein Wohl⸗ wollen bewahrte. Die ritterliche Erscheinung des damaligen Kron⸗ prinzen Friedrich Wilhelm von Preußen, des siegreichen Führers der III. Armee, ist uns Allen noch gegenwärtig; auch die tapferen, erprobten Kommandeure unserer beiden Armee⸗Korps, Freiberr von Hartmann und Freiherr von der Tann, sind von uns geschieden, doch in unserer Armee werden sie fortleben. Sollte jemals mein Ruf zum Kampf an das Heer erschallen, so werden meine Bayern, dessen bin ich gewiß, an der Seite der verbündeten Truppen unter dem Oberbefehl des Deutschen Kaisers ihren alterprobten Ruhm zu bewahren wissen. Mit Freuden ergreife ich diese Gelegenheit, der ganzen Armee und ihren Führern meine dankerfüllte Anerkennung auszusprechen. Fest vertraue ich auf die Treue der Armee im Frieden und im Kriege. Ich fordere Sie auf, meine Herren, auf das Wohl der bayerischen Armee zu trinken. Sie lebe hoch, hoch, und zum dritten Mal hoch!

Die Kammer der Abgeordneten beschloß gestern bei der Berathung des Normalstatuts zum Viehversiche⸗ rungsgesetz, daß, entgegen dem Regierungsentwurf, bei Brandunglück unb Blitzschlag Entschädigung nicht geleistet werden solle. Entschädigung zu 10 des Werths solle für Schlachtvieh geleistet werden, wenn das Fleisch des geschlachteten Viehs wegen eines güe üchen Gewährsfehlers polizeilich ganz oder theilweise als ungenießbar erklärt werde. Nicht geleistet solle diese Entschädigung werden, wenn die Schlachtung eines ver⸗ äußerten Thieres nicht binnen zehn Tagen nach der Ein⸗ führung desselben aus seinem bisherigen Standort oder nicht im Gebiet des Deutschen Reichs erfolgt sieitr. 1

Der Kammer der Abgeordneten ist ein Gesetzentwurf, betreffend den Bau neuer Lokalbahnen, zug egangen, worin für das rechtsrheinische Bayern 23 Lckalbahrnen mit einem Gesammtaufwand von 23 Millionen Mark, ferner für die Pfalz 3 Lokalbahnen vorgesehen sind.

Baden. 3

Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen traf gestern Vormittag auf der Rückreise von Italien in Karls⸗ ruhe ein und wurde, wie die „Karlsr. Ztg.“ berichtet, am Bahnhof von Ihren Königlichen Hoheiten dem Großherzog und der Großherzogin empfangen. Die Frühstückstafel fand im engsten Kreise statt. Darnach machte Seine König⸗ liche Hoheit der Großherzog von Sachsen eine Ausfahrt zur Abstattung von Besuchen. Abends besuchten die Höchsten Herrschaften mit dem Großherzog von Sachsen die Oper. Hierauf fand eine Abendtafel bei Seiner Großherzoglichen Hoheit dem Prinzen und Ihrer Kaiserlichen Hoheit der Prinzessin Wilhelm statt. 88

8 8

Oesterreich⸗Ungarn.

Im österreichischen Abgeordnetenhause wurde gestern die Generaldebatte über das Budget fortgesetzt. Der Finanz⸗Minister Dr. von Bilinski betonte, gegenüber der Behauptung, die Erhöhung der Beamtengehälter dürfe nicht zu weit gehen, weil durch die nothwendige Steuer⸗ erhöhung die Landwirthschaft und Industrie leiden würden: die österreichische Industrie habe sich in den letzten Jahrzehnten bedeutend gehoben. In dem Zeitraum von 1 ½ Jahren der Jahre 1893 und 1894 betrage die Zunahme an größeren Unternehmungen 478; die Industrie dlühe bis auf einzelne Zweige, welche durch die Konkurrenz litten, dagegen bestehe eine Nothlage der Landwirthschaft wirklich. Aufgabe des Hauses und der Regierung sei es, der Landwirthschaft mit allen Mitteln unter die Arme zu greifen, soweit man es nicht mit einem Elementarereigniß, zu dem auch die amerikanische Konkurrenz gehöre, zu thun habe. Dazu solle die Steuerreform dienen, welche einen sozialpolitischen Zweck, nicht aber eine Er⸗ höhung der Einnahmen zu verfolgen habe. Im weiteren Verlauf seiner Rede kündigte der Minister eine Börsensteuervorlage nach Durchführung der Enquste an. Die Valutafrage berührend, bemerkte er, es sei noch sehr weit bis zur Aufnahme der Baar⸗ zahlungen. Diese Sache müsse langsam und systematisch vor sich gehen und gemeinsam mit der ungarischen Regierung ver⸗ folgt werden. ezüglich der Bankfrage betonte der Minister, daß bei der Neuordnung der österreichisch⸗ungarischen Baak für die Einflußnahme des Staats auf die Bank werde gesorgt werden. Den Ausgleich mit Ungarn besprechend, wies der

Minister die Angriffe gegen den Nachbarstaat zurück. Die Regierung müsse die Interessen der österreichischen Volkswirthschaft vertreten; hierbei sei jedoch nicht zu vergessen, daß Oesterreich und Ungarn gleichberechtigte Faktoren seien, Gegenüber Ausführungen des Abg. Romanczuk erklärte der Minister: das Kabinet sei solidarisch mit dem Minister⸗ Präsidenten Grafen Badeni. Die Regierung hoffe, daß das Haus und die Völker sich allmählich und systematisch daran

gewöhnen würden, auf der Grundlage einer auf Gleich⸗

berechtigung basierenden Nationalitätenpolitik der Re⸗ gierung zu vertrauen. Die Regierung werde alles thun, was den berechtigten Interessen des Staats und den historischen Individualitäten der Königreiche und Länder entspreche. Der Minister wurde vielfach be⸗ glückwünscht. Nach dem Finanz⸗Minister sprachen verschiedene bgeordnete für und gegen das Budget. Der Abg. Menger sagte betreffs der Ausgleichsverhandlungen mit Ungarn, die gegenwärtige Quote entspreche nicht dem Verhältniß der beiden Staaten; ferner sprach sich derselbe gegen die Zulassung der zweiten Landessprache in Böhmen aus, wodurch die Deutschen von den Beamtenstellen ausgeschlossen werden würden. Der Abg. Ruß erklärte den Ausführungen des Abg. acak gegenüber, auch die deutsch⸗liberale Partei wünsche den nationalen Frieden. Ein befriedigender Zustand in Böhmen könne nur durch das Einvernehmen der Anhänger der beiden großen Parteien im Landtage erzielt werden. Betreffs der Haltung der Linken erklärte der Redner, seine Partei habe sich volle Unabhängigkeit gewahrt; sie werde dem Ausgleich mit Ungarn und anderen wichtigen Regierungs⸗ vorlagen, ebenso wie dem Wahlreform⸗Entwurf mit der⸗ selben Unerh chgeete und der gleichen Offenheit gegen⸗ überstehen, mit der sie bisher alle Schritte der Regierung begleitet habe. Der Abg. Bianchini wünschte der Regierung Glück zu ihrem Pazifizierungswerke in Südtirol. Der Abg. Bareuther erklärte, die nationale Auseinander⸗ setzung werde sich durch Schaffung nationaler Kurien im böhmischen Landtage herbeiführen lassen. Hierauf wurde die Debatte abgebrochen. Bei der gestern in Girate vorgenommenen Wahl zum ungarischen Unterhause wurde Winkler l(liberal) gegen den Kandidaten der Nationalpartei zum Abgeordneten gewählt.

Frankreich.

Die Delegirten zum Bimetallistischen Kongreß be⸗ gaben sich, wie die ‚Agence Havas“ meldet, gestern zu dem Minister⸗ Präsidenten Bourgeois. Derselbe erklärte, die französische Regierung zolle den Bestrebungen der Bimetallisten⸗Liga, welche die Arbeit der Regierungen erleichtern würden, Beifall. Graf Mirbach sprach den Dank der Delegirten aus. Nach⸗ her wurden die Delegirten von dem Präsidenten Faure empfangen, welcher den Wunsch aussprach, die Protokolle des Kongresses kennen zu lernen, um dieselben zu studieren.

Die Deputirtenkammer nahm gestern das Budget für Algier unverändert an; die Berathung aller auf Algier bezüglichen Fragen wurde bis nach Beendigung der Berathung des Budgets vertagt. Hierauf wurde auch das Budget des Ministeriums des Aeußern einschließlich der Ausgaben für die Protektorate unverändert genehmigt. Ein von dem Deputirten Sembat (Sozialist) eingebrachtes Amendement auf Aufhebung der Botschaft bei dem Vatikan wurde mit 333 gegen 157 Stimmen abgelehnt, nachdem der Minister⸗Präsident Bourgeois das Amendement bekämpft und erklärt hatte, man müsse diese Botschaft auf⸗ rechterhalten, solange Beziehungen zwischen Frankreich und dem Vatikan beständen. Die Regierung werde, fügte der Minister weiter hinzu, einen Gesetzentwurf über die Vereinigungen vor⸗ legen, welcher eine für alle Parteien unentbehrliche Maßnahme bilde. Nach der Abstimmung über das Budget des Finanz⸗Ministeriums warf der Deputirte Ramel (Mitglied der Rechten) dem Minister⸗Präsidenten Bour⸗ geois vor, er wolle durch die Antkündigung, daß Arton auch wegen der Panama⸗Bestechungen werde verhört werden, dessen Auslieferung verhindern. Der Redner befragte den Minister⸗Präsidenten über die Veröffentlichungen des Polizeibeamten Dupas, nach welchen das Kabinet Loubet⸗ Ribot diesen beauftragt habe, mit Arton zu unterhandeln, und verlangte die gerichtliche Verfolgung Dupas’. Der Minister⸗Präsident Bourgeois erwiderte, es sei nicht angängig, Dupas gerichtlich zu verfolgen; die Regierung werde die Aus⸗ lieferung Arton's crreichen; man könne gegen denselben zwar nur wegen Vergehen gegen das gemeine Recht vorgehen, aber von ihm auch über andere Vorkommnisse Auskunft ver⸗ langen. Die Sitzung wurde hierauf geschlossen.

Nach amtlicher Bekanntmachung der Direktion der Zölle betrug der Werth der Einfuhr in den Monaten Januar bis inkl. November 1895 3 333 851 000 Francs gegen 3 520 880 000 Francs im gleichen Zeitraum des Vorjahres, und der Werth der Ausfuhr 3059 352 000 Francs gegen 2 735 256 000 Francs in den ersten elf Monaten des Jahres

1894. Italien. Der König hatte, wie „W. T. B.“ aus Nom erfährt,

gestern eine lange Konferenz mit den Generalen Baldissera, Asinari di San Marzano, Orero, Pelloux und Saletta. Dem „Fanfulla“ zufolge hätten dieselben einstimmig erklärt, daß die vom General Baratieri getroffenen Maßnahmen nicht allein vor jeder neuen Heeehha schützen, sondern auch für eine mehrmonatige Vertheidigung ausreichen würden. Daß eine solche werde nothwendig werden, hielten die Generale für nicht wahrscheinlich, weil das schoanische Heer wegen Mangels an Lebensmitteln unmöglich lange zusammengehalten werden könne. Der General Baldissera hatte gestern noch eine Unter⸗ redung mit dem Minister⸗Präsidenten Crispi.

Der „Italia Militare“ zufolge werden 5 Bataillone nach Afrika abgehen, davon drei am 17. oder 18. und zwei am 25. d. M. Dieselben würden viel Kriegsmaterial mit sich führen. Auch mehrere Kriegsschiffe hätten gestern Befehl erhalten, nach Massowah abzugehen.

In der gestrigen Sitzung der Budgetkommission wurde an die Regierung die Anfrage gerichtet, ob sie beabsichtige, außer dem im Budget von 1895/96 aufgestellten Kredit von 3 Millionen für Afrika eine Erhöhung der außerordentlichen Ausgaben zu fordern. Der Kriegs⸗Minister, General Mocenni sowie der Schatz⸗Minister Sonnino beantragten einen Kredit von 7 Millionen, welcher in ausreichender Weise allen An⸗ forderungen Baratieri's entsprechen würde. Die Kommission genehmigte einstimmig den Kredit und überreichte der Kammer einen hierauf bezüglichen Bericht.

In der Deputirtenkammer beantragte gestern der Deputirte Sola, den Familien der in Afrika gefallenen

Tapferen das innige Beileid der Kammer und des Landes übermitteln. Die Minister des Auswärtigen und des Krieges sowie Galimberti und Cavallottt schlossen sich unter lebhaftem Beifall dem Antrag an. Prasidenten erhoben sich sämmtliche Mitglieder der Kammer von den Sitzen zum Zeichen der Ehrung des Andenkens der Ge⸗ fallenen und des Schmerzes der Familien. Der Minister der öffentlichen Arbeiten Saracco beantworteie sodann eine Frage des Deputirten Cavallotti, leidenden Minister⸗Präsidenten Crispi, und erklärte, die Z Amba⸗Aladji Truppen habe 2450 Mann betragen; die Regierung habe nicht im Sinne, die Wahrheit zu verbergen: „Wir sind ge⸗ schlagen worden, müssen uns aber wie echte Römer aufrichten. Die Regierung hat alle Maßregeln getroffen, damit der Sieg schließlich den italienischen Waffen bleibe.“ Imbriani erging sich sodann in Ausführungen, wegen welcher er zur Ordnung gerufen wurde.

Auf den Vorschlag des

Vertretung des noch

dem Gefecht betheiligten

Der Deputirte

Der Zwischen⸗ Im weiteren Verlauf der Sitzung wurde der Antrag der Regierung auf Abschaffung Abstimmung mit Der Deputirte Cambray

fall war Militärschulen namentlicher 168 gegen 91 Stimmen genehmigt. 1rt Digny legte sodann den Bericht der Kommission über die Angelegenheit Giolitti vor. dafür aus, Giolilti den ordentlichen Gerichten zu überweisen. Der Deputirte Giolitti beklagte sich darüber, daß er von der Kommission nicht gehört worden sei. 8. hafter Debatte wurde der Vorschlag des Präsidenten, die Be⸗ rathung über den Bericht der Kommission auf die Tages⸗ ordnung für heute zu setzen, angenommen.

Der Bericht spricht sich

Nach längerer, leb⸗

Spanien.

Der Staatsgerichtshof hat es, dem „W b abgelehnt, von dem gegen den Minister Bosch gerichteten Anklagebegehren Kenntniß zu nehmen. wird nunmehr dem Untersuchungsrichter übergeben werden.

T. B.“ zufolge,

Die Angelegenheit

Freiherr von der Goltz ist gestern von Konstantinopel abgereist. Derselbe wurde vorher von dem Sultan in Audienz empfangen und huldvollst verabschiedet. r die Hoffnung aus, daß das Scheiden kein definitives sei, und überreichte dem Freiherrn von der Goltz eine mit Brillanten besetzte Tabatiére.

Wie die „Agenzia Stefani“ aus Konstantinopel meldet, italienische Stationsschiff Feähen mit dem britischen Stationsschiff die Dardanellen passiert.

Auf Kreta ist es, wie dem „W. T. B.“ aus Athen berichtet wird, neuerdings zu einem Zusammenstoß zwischen Anhängern gekommen; 36 Soldaten und 6 Auf⸗ dabei getödtet oder verwundet.

Der Sultan spra

hat das zweite „Archimedes“

türkischen b Revolutionscomités

Truppen

Von den Abgg. Graf von Holstein und Genossen ist dem Reichstage folgender Entwurf eines v. betreffend die Ab⸗ änderung des Gesetzes über die eschlagnahme des Arbeits⸗ oder Dienstlohns vom 21. Juni 1869 und die Abänderung der Zivilprozeß⸗Ordnung vom 30. Januar 1877, zugegangen:

Artikel 1.

Das Gesetz, betreffend die Beschlagnahme des Arbeits⸗ oder Dienstlohns vom 21. Juni 1869 (Bundesgesetzblatt S. 242), wird in nachstehender Weise verändert: 3

1. Der § 4 Ziffer 3 erhält folgende Fassung: auf die Beitreibung der auf gesetzlicher Vorschrift beruhenden rwertaticnsanfpeüiche der Familienmitglieder, sowie der unehelichen inder.

II.

Dem §·4 tritt folgender zweiter Absatz neu hinzu:

Die Beitreibung der Alimente für uneheliche Kinder (Absatz 1 Ziffer 3) unterliegt jedoch den Bestimmungen dieses Gesetzes, sofern der uneheliche Vater zugleich eigne eheliche oder den ehelichen gleich⸗ stehende Kinder oder eine Ehefrau zu unterhalten hat.

Artikel 2.

Der § 749 Absatz 4 der Zivilprozeßordnung vom 30. Januar 1877 (Reichs⸗Gesetzblatt S. 83) enthält folgende Fassung:

In den Fällen der beiden vorhergehenden Absätze ist die Pfändung ohne Rücksicht auf den Betrag zulässig, wenn sie zur Befriedigung der Ehefrau, sowie der ehelichen oder unehelichen Kinder des Schuldners wegen solcher Alimente beantragt witd, welche für die Zeit nach Er⸗ hebung der Klage und für das diesem Zeitpunkt voraufgehende letzte Vierteljahr zu entrichten sind. In Ansehung der Alimente unehelicher Kinder findet diese Bestimmung keine Anwendung, wenn der uneheliche Vater zugleich eigene eheliche oder den ehelichen gleichstehende Kinder oder eine Ehefrau zu unterhalten hat.

18 1 Artikel 3. Dieses Gesetz tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft.

Die Fraktion der Reichspartei hat folgende Anträge im Reichstag eingebracht: den Bundesrath zu ersuchen, mit mög⸗ lichster Beschleunigung einen Gesetzentwurf einzubringen, durch welchen das Strafgesetz dahin ergänzt wird, daß die betrügerische Beein⸗ flussung der an öffentlichen Märkten zur Notierung gelangenden Preise sowie betrügerische Angaben über Börsen⸗ und Marktpreiseunter Strafe gestellt werden; und den Reichskanzler zu ersuchen, mit möglichster Beschleunigung zu veran⸗ lassen, daß die Pfandbriefe der landschaftlichen Kredit⸗ institute von der Reichsbank zu den gleichen Bedingungen lom⸗ bardiert werden wie die Reichs⸗Anleihen.

Die Abgg. Auer und Genossen haben im Reichstag eine Abänderung der Seemannsordnung beantragt, wie sie bereits in der Session 1893/94 von ihnen dem Reichstage vorgelegt worden, aber nicht mehr zur Berathung gekommen ist.

Von den Abgg. Lutz, Dr. Freiherr Heereman von Zuydwyk, von Ploetz, Dr. Bachem, von Colmar, Lerno, Graf von Dönhoff⸗Friedrichstein, Dr. Hahn und Schall ist im Reichstag der Antrag auf Erlaß eines Heimstätten⸗ gesetz es wieder eingebracht worden.

ständische wurden

Rumänien.

den Wahlen zur Deputirtenkammer dritten Wahlkörper fielen von 38 Mandaten 36 an die Liberalen, die übrigen 2 an die Bauernpartei. kein Konservativer gewählt. Der frühere Minister Carp, welcher im Bezirk Rimnicu⸗Saxat in Stichwahl gekommen war, hat seine Kandidatur zurückgezogen.

Das Gesammtresultat der Wahlen zur Depu⸗ tirtenkammer ist nach der „Frkf. Ztg.“ Folgendes: Gewählt wurden 169 Gouvernementale, 3 Junimi 2 Unabhängige, 1 Sozialist und 2 vo 5 Stichwahlen sind vorzunehmen.

Es wurde

sten, 1 Konservativer, n der Bauernpartei.

Amerika.

Der Marschamll Martinez Campos ist, nach einer Meldung aus Havanna, eiligst nach der Provinz Die Führer der Aufständischen Gomez und Maceo setzen ihren Vormarsch fort und bei Baez in der Provinz Santa Clara.

Matanzas aufgebrochen. stehen gegenw

Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Tananarivo unter dem 30. November: Ein Haufe von sechstausend den Europäern feindlichen Eingeborenen zerstörte die Missions⸗ Dem englischen Missionar Mac sen Familie gelang es, einige Stunden früher

Sämmtliche in den Landdistrikten wohnende d aufgefordert worden, sich nach der Hauptstadt französische Truppen sind

station Ramainandro. Mahon und des zu entkommen. Europäer sin zu begeben. Sechshundert Mann

gegen die Aufrührer entsandt.

Parlamentarische Nachrichten.

cht über die gestrige Sitzung des ch in der Ersten Beilage.

(7.) Sitzung des Reichstags, des Innern, Staats⸗Minister Dr. sekretär des Reichs⸗Justiz⸗ stand der Gesetzentwurf zur n Wettbewerbs zur ersten

Der Schlußberi Reichstags befindet si

In der heutigen welcher der Staatssekretär von Boetticher und der Staats amts Nieberding beiwohnten, Bekämpfung des unlautere Berathung.

Das Wort nahm zunächst der Staats Staats⸗Minister Dr. von Boetticher, bei Schluß des Blattes noch fortdauerte, Wortlaut nachtragen werden.

Die Ab den Antrag einge dem Reichetag alsbald Gef

1) die Erlaubn unter vollständiger vorausgegangenen Nachweis de

sekretär des Innern, dessen Rede, die wir morgen im

g. Dr. Kropatscheck und Jacobskötter haben chstag wolle den Reichskanzler ersuchen, etze vorzulegen, durch welche

zur selbständigen Betreibung eines Handwerks verwandter Gewerbe von dem igung abhängig gemacht wird, Wanderlager und Wanderauktionen ganz verboten werden, 100 e der Gewerbeordnung dahin abgeändert wird, daß ngen in Aussicht gestellten Vorrechte au Aufnahme in die Innung

racht: Der Rei

die in dems gegen die Arbeitgeber, nicht fähig sind, geltend gemacht werden k daß die Vorrechte aus §§ 100 e und 100 f gen Voraussetzungen einer Innung dann ge⸗ hrheit der selbständigen Hand⸗

elben den Innu welche selbst zur

bestimmt wird, beim Vorliegen der sonsti währt werden müssen, wenn sie die Me werker ihres Bezirks in sich vereinigt, 5) vorgeschrieben wird, daß gewerblichen Gesch ennbar sein muß, ) demjenigen eine Stra

aus der Bezeichnung jedes kauf⸗ äfts das Geschlecht und der Name

fe angedroht wird, der nach erkannter

männischen oder des Inhabers ert

Entscheidungen des Reichsgerichts.

Sind bei den Vorverhandlungen des Verkaufs eines nach Größe und Umfang bestimmten Landstücks dem Käufer vom Verkäufer Zu⸗ sicherungen überdie Flächengröße des Landstücks gemacht worden, die sodann in dem förmlichen Kaufvertrage keine Auf⸗ nahme gefunden haben, so hat, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, V. Zivilsenats, vom 25. September 1895, im Gebiet des Preuß. Allgem. Landrechts der Käufer, welcher nach Uebernahme des Landstücks durch Auflassung Gewähr⸗ leistung wegen des fehlenden Maßes beansprucht, zu beweisen, daß er mit dem Verkäufer im Augen blicke des Vertrags⸗ abschlusses über die Gewährung eines bestimmten Flächenmaßes einig war, ohne dabei von einer besonderen gesetzlichen Vermuthung unterstützt u werden. Der Berufungsrichter geht davon aus, daß der Kläger (der Käufer) die Zusage, deren Nichterfüllung er be⸗ hauptet, beweisen muß, und zwar daß er beweisen muß, diese Zusage habe einen Bestandtheil des der Auflassung zu Grunde liegenden Kaufvertrags gebildet. Aber mit Unrecht nimmt der Be⸗ rufungsrichter an, daß dem Kläger dabei die Vermuthung aus § 214 I 11 A.⸗L.⸗R. (wenn aus den Umständen und aus der Fassung des Vertrags nicht ein Anderes erbellt, gilt die Vermuthung, daß die bestimmte Quantität gewährt werden solle“) zu statten komme; der Fall, auf den diese Vorschrift sich bezieht, näm⸗ lich daß nach Maß gehandelt worden sei, liegt vielmehr gar nicht vor, da der Kaufvertrag nicht über eine bestimmte Quantität an Land, sondern über ein nach Grenzen und Umfang bestimmtes Landstück, das dem Käufer auch gewährt worden ist, abgeschlossen ist und nur be⸗ hauptet wird, daß dieses Landstück zu theuer bezahlt worden sei, weil der Kaufpreis unter Zugrundelegung der vom Beklagten angegebenen Größe des Landes berechnet sei und an dieser Größe etwas fehle. Unter diesen Umständen stellt sich die Größenangabe nur als die Zusicherung einer besonderen Eigenschaft des Kaufobjekts dar, deren Gewähr⸗ leistung voraussetzt, daß die Kontrahenten über ihre Gewährung im Augenblicke des Vertragsschlusses einig waren, und dies hat der Käufer, ohne dabei von einer besonderen gesetzlichen Vermuthung unterstützt zu werden, zu beweisen. Kläger hat demnach zu beweisen, daß er mit den Verkäufern bei Vollziehung des schriftlichen Vertrags vom 16. Oktober 1889 über die Gewährung einer Größe von 5 Morgen 60 Quadratruthen einig gewesen sei. Wenn er dies beweist, so ist anzunehmen, daß diese Abmachung auch noch am 17. Oktober, bei der Auflassung, bestand und inzwischen nicht wieder aufgehoben worden ist, da über eine Wiederaufhebung in dieser Zwischenzeit nicht einmal ein Beweis von dem Beklagten angetreten worden ist Unrichtig ist es aber, wenn der Berufungsrichter den

ortbestand einer schon in den Vorverhandlungen getroffenen bmachung bis zum Vertragsschluß am 16. Oktober ver⸗ muthen will..“ (48/95.)

Ein Rechtsanwalt ist, nach einem Beschluß des Reichs⸗ gerichts, V. Zivilsenats, vom 9. Oktober 1895, als Vertreter einer Prozeßpartei zur Verweigerung des Zeugnisses darüber, von wem er zu dem vorliegen en Prozesse Informationen erhalten habe, berechtigt, falls die Feststellung dieser Thatsache für die Ent⸗ scheidung des Prozesses verwerthet werden kann und demnach die Partei des Anwalts ein erkennbares Interesse an der Geheimhaltung des fraglichen Umstandes hat. „Wie bereits der IV. Zivilsenat des Reichs⸗ gerichts durch Beschluß vom 2. November 1893 zutreffend entwickelt hat, erstreckt sich die Vertrauensstellung des von einer Partei bevoll⸗ mächtigten Rechtsanwalts nicht allein auf die ihm in dieser Eigen⸗ schaft von der Partei gemachten Mittheilungen, sondern auf alle Thatsachen, die von ihm innerhalb der ihm übertragenen Geschäfts⸗ führung wahrgenommen werden, sofern auf sie das weitere, im § 348 Z. 5 aufgestellte Erforderniß zutrifft: daß ihre Geheimhaltung durch die Natur der Sache oder durch gesetzliche Vorschrift geboten ist.“ (94/95.)

Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.

Bei der Einkommenbesteuerung des Gefettfchafters einer offenen Handelsgesellschaft ist, nach einem Urtheil

hlungsunfähigkeit Geschä

1 fte auf Kredit macht, ohne den anderen eil zuvor davon in Kenntniß gesetzt zu h

des Ober⸗Verwaltungsgerichts, II. Senats, vom 25. September 1895,

nicht entscheidend, welcher Betrag dem Zensiten in jedem Jahre

als Verlust berechnet worden ist,

als Gewinn zugewiesen bezw. mmtverdienstes der

sondern der Theil des Gesa entscheidend, nach dessen Gesellschaftsantheil bezw. Vertragsbestimmungen entfällt; schäftsverdienst behufs V außerordentliche Abschreibun gebracht werden. Die Zin eigenen Kapitals des Zensiten zu erachten, und Kapitalabtrag der Gesellschaft der Einkommenbesteuerung von den Einnahmen in Abzug

bei einer Aktiengesellschaft die dem Aktionär gezahlte Divid Einkommen, und zwar aus Kapitalvermögen, darstellt, einer offenen Handelsgesellschaft betheiligten Gewerbetreibenden, weshalb der gewerbli gemeinschaftlich erzielt wird. Demnach muß die Gesellschaft verdient hat, und welcher auf den einzelnen Gesellschafter nach dessen den bestehenden Vertragsbestimmungen entfällt.

Die Feststellung kommens einer Gewerkschaft erf Ober⸗Verwaltungsgerichts, II. Senats, ohne weiteres auf Grund des Vertheilung gelangten Ausbeute, Substanzverringerung zu ma „Zwischen den

den bestehenden davon dürfen nicht die vom Ge⸗ erstärkung der Gesellschaftsmittel oder für zurückbehaltenen Beträge in Abzug des im Gesellschaftsbetriebe angelegten als Theile des Geschäftsgewinns ungen (Amortisationen eines aufgenommenen Darlehns) können hin⸗

des Gesellschafters

ende dessen sind die an Personen die eigentlichen Gewinn von ihnen ge⸗ ermittelt werden, was Theil dieses Verdienstes chaftsantbeil bezw. .* (II. 1424.)

steuerpflichtigen olgt, nach einem Urtheil des vom 5. Oktober 1895, nicht Jahresabschlusses, sondern erst nach Abzug der für chenden Abschreibungen von der n dem Triennium erzielten Rein⸗ erträgen und der in demselben Zeitraum zur brachten Ausbeute waltet bei Unterschied,

vom 5. August 1891. daß das steuerpflichtige auf Grund der Jahresa ch der fundamentale Grundsatz, daß nur Ueber⸗ langen sollen, nicht in Frage gestellt. ewerkschaften in der Regel der Fall ist, ohne Bestandtheile rheit mit der Ausbeute die so ergiebt sich hieraus 4

d. h. der zur

Vertheilung ge⸗ Gewerkschaften Ausführungsanweisung zum Ein⸗ Denn wenn auch dort Einkommen der nicht bschlüsse zu berechnen

kommensteuergese vorgeschrieben physischen Personen sei, so wird damit do schüsse zur Besteu

Ueberschüsse Substanz überhaupt nicht, sondern in Wa letzteren immer mitvertheilt werden, Nothwendigkeit, näher zu untersuchen, welcher Ueberschuß im eigentlichen technischen Sinne ist.“

Wie nach dem früheren Recht, so ist a Anspruch eines Armenverbandes, der im die Beerdigung eines Krankenkassen⸗

wie es bei im Sinne

Theil der

uch noch jetzt für den Wege der Armenpflege Mitglieds besorgt hat, auf E Mitglied von der Kasse zu zahlenden verfahren gegeben. versicherungsgesetzes vom 15. Juni 18 1892 haben dies berührt, insbeson

Sterbegeld das

Die Aenderungen des Kranken⸗ 1 83 durch die Novelle vom 10. April e Zulässigkeit des Verwaltungsstreitverfahrens nicht dere hat das der neu hinzugefügte Abs. 4 des § 20 Krankenversicherungsgesetzes nicht gethan. Verwaltungsgerichts vom 10. Juni 1895.)

aus dem für das Verwaltungsstreit

(Urtheil des III. S

n den Entwurf einer festen Eisen hein bei Worms schreibt der Verwal⸗ wigs⸗Eisenbahngesellschaft in Mainz unte Staatsangehörigkeit aus. Juni 1896 an die Spezial⸗Direktion Preisgericht besteht aus r ath Baensch in Berlin, r Landsberg in Darmstadt, Geheimer Rath Dr. Schäffer „Baurath Heyl in Mainz. reis von 10 000 im Gesammtbetrage vo Anerbietungen für die Bauausführung Entwürfe, die die Bausumme von 2 860 000 iten, haben auf Ertheilung eines Preises keinen Anspruch.

Verkehrs⸗Anstalten.

London, 12. Dezember. (W. T. B „Gaul“ ist auf der Heimreise gest Inseln abgegangen.

Einen Wettbewerb um bahnbrücke über den R tungsrath der Hessischen Lud den Ingenieuren deutscher sind bis zum 1. der Gesellschaft in Mainz ei den Herren Wirklicher Geheimer Ober⸗Baur Geheimer Baurath Professo von Leibbrand in Stuttgart, heimer Ober⸗Baurath Wetz An Preisen sind ausgesetzt ein erster P höchstens drei weitere Preise Mit den Entwürfen können abgegeben werden.

Präsident

in Darmstadt 8 und zwei, n 12 000

) Der Union⸗Dampfer ern von den Canarischen Der Castle⸗Dampfer „Doune Castle“

ist beute auf der Heimreise von Mauritius abg

Theater und Musik.

Lessing⸗Theater.

Dumont gab gestern Abend als rolle der Magda in Sudermann’'s, Heimath“. langt eine ebenso temperamentvolle w Gefahren zu vermeiden, die in derselben entweder durch ein keck herabgezogen oder daß scheinlich werde. der goldenen Mitte

äulein Luise Gast die Haupt⸗ . Die Rolle ver⸗ ie kluge Künstlerin, um die 8 liezen, daß nämlich die Figur ugreifendes Spiel auf ein niedriges Niveau e durch vornehme Zaghaftigkeit unwahr⸗ stierende Künstlerin hielt sich trefflich in und wußte den selbstherrlichen Empfindungen ind, mit vornehmer Gesinnung u vereinen. Die Erscheinung und Dame machen einen angenehmen Eindruck. Es war nur en Affekt die Stimme einen etwas rauhen vielleicht ist hierfür eine vorübergehende Indi Der Darstellerin wurde nach jedem

ihres eigenen Herzens allein maßgebendes Gesetz f und echter, sprühender Leidenschaft z das Organ der daß im gesteigert Klang erhielt; die Ursache. Aufzuge lebhafter Beifall ges

Friedrich⸗Wilhelmstädtisches Theater.

„Die Memoiren des Teufels“ das sich über die früher schon oft führung und den auf schwachen Füßen

b Herr Fiala it bestem Gelingen und wurde Gauthier gut charakterisierte, wirksam Marquis waren in nd Buchholz gut aufgehoben, auch sei mit Lob genannt.

L. Schneider 1 fand ein dankbares Auditorium, erwähnten Mängel der Scenen

aufgeführt und

Lachen hinwegsetzte und sich anscheinend gut unterhielt. spielte die Glanzrolle des Robert m Herrn Bennemann, der den Die Rollen des C den Händen der Herren Lemaitre u Fräulein Nordmann als Marie

hevalier und des

K

Die Großherzoglich mecklenbur Galfy gab gestern im Saal der für welches sie außer Arien von Mo Schubert, Schumann, gewählt hatte. und koloraturgewandt; lassen nichts zu wüns lebendige und schwung von Franz „Im Schatten meiner Faust: „Aach neige,

gische Kammersängerin Hermine Sing⸗Akademie ein Konzert, zart und Lotti mehrere Lieder von Franz, Jensen, Grieg und Anderen Ihr klangvoller hoher Sopran ist Intonation und Deutlichkeit der Aussprache chen, auch ist ihre Ausdrucksweise meist eine volle, wie dies besonders hervortrat in dem Liede Dornbusch steht ein Röslein“, in Jensen's „Im Scene von C. Löwe aus Goethe's Du Schmerzensreiche“ und in Wanderschaft“. Publikums

zum Vortrag sorgfältig ausgebildet

Locken“, in der

F. Reichmann'’s

erschienenen Serafine Detschy vom Schiller⸗Theater, mitwirkte, erfreute durch mehrere De „Mein Bub'“ von J. Ambrosius, und „S' Dunnerwetter“ von Som wirkten. Diese Vorträge fanden gl. der oft und gern gehörte Violonc trefflich ausführte, eine außeror

welche in dem Konzert klamationsvorträge, unter denen „Es ist ganz gewiß“ von Andersen merstorff ganz besonders zündend eich einigen Piècen für Cello, die ellist Herr Schrattenholz vor⸗ günstige Aufnahme.