eute 1 die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths ür ver und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für echnungswesen, sowie die vereinigten Ausschüsse für Zoll⸗ und Steuerwesen, für Handel und Verkehr und für Justizwesen Sitzungen.
Schriftwechsel wischen Deutschland und dem Unabhängigen Congo⸗ betreffend die Hinrichtung des Elfenbein⸗ händlers Stokes. 8 No. 1. 8 11“ Bruxelles, le 20 Novembre 1895.
Monsieur le Comte, S Comme suite à l'entretien que j'ai eu avec Votre Excel-
lence samedi dernier et en vue de terminer les difficultés aux-
quelles a donné lieu l'exécution de M. Stokes, j'ai l'honneur de donner ici à Votre Excellence Passurance que M. Lothaire
sera déféré à un tribunal qui aura la compétence pour faire une lumidère complète sur toute l'affaire, statuer sur les accu- sations dont il est l'objet et lui infliger, au cas que sa culpa- bilité serait établie, une peine proportionnée à la gravité de
Finfraction. 1 8 11“ Ainsi que j'ai déjà eu l'occasion de le dire à Votre
Excellence, le Gouvernement regrette que les formalités lé-
gales n'aient pas été observées dans la procédure suivie à T'égard de M. Stokes.
Le Gouvernement de l1'Etat Indépendant du Congo est
disposé en outre à payer de suite au Gouvernement Impérial une somme de cent mille francs à titre de réparation pour le préjudice qu'auraient subi les hommes de la caravane de M. Stokes par le fait d'avoir été privés illégalement de leur
chef.
Votre Excellence a bien voulu me faire connaitre que 86
des porteurs de la caravane de M. Stokes, originaires du terri- toire Allemand, se trouveraient illégalement retenus par nos
autorités. ra 1*% de les mettre en liberté et de les renvoyer à la côte à ses
Si tel est le cas, le Gouvernement donnera l'ordre
frais. Et pour chacun de ceux qui auraient été illégalement
retenus et ne pourraient être rapatriés, il est disposé à payer au Gouvernement Impérial une indemnité de 1000 mares en faveur de la famille ou de la tribu à laquelle il appartient.
A l'occasion du réglement de cette question, Votre xcellence m'a fait observer que la prime de 10 % que paye-
rait l'Etat à ses agents pour Pivoire qu'ils achsteraient est de nature à porter préjudice au commerce du protectorat Alle- mand.
Comme j'en ai donné l'assurance à Votre Excellence, cette rime n'’existe pas et il n'en sera pas payé dans Pavenir pour Scoltes d'ivoire aux agents de l'Etat.
Les propositions ci-dessus réservent la manière de voir
respective de nos Gouvernements, et s'inspirent des sentiments de conciliation dont ils sont animés.
Je saisis etc. etc. 1 (öSigné) Edmond van Eetvelde. 2 A Son Excellence Monsieur le Comte d'Alvensleben etc. etc. (Uebersetzung.) 8 8 Brüssel, den 20. November 1895. Herr Graf,
Im Anschluß an die Unterredung, die ich am letzten Sonnabend
mit Eurer Excellenz gehabt habe, und in der vösspüt den Schwierig⸗
keiten ein Ende zu machen, zu denen die Hinrichtung des H. Stokes nlaß gegeben hat, habe ich die Ehre, Eurer Excellenz hierdurch die sicherung zu geben, daß H. Lothaire vor ein Gericht gestellt werden lI, welches zuständig sein wird, eine vollkommene Aufklärung der
— Angelegenheit herbeizuführen, auf die gegen ihn erhobenen An⸗
schuldigungen zu befinden und ihm, falls er für schuldi erachtet wird, eine der Schwere seines Vergehens entsprechende Strafe aufzuerlegen.
Wie ich bereits Gelegenheik hatte, Eurer Excellenz mitzutheilen, bedauert die Regierung, daß die gesetzlichen Formvorschriften in dem gegen H. Stokes eingeschlagenen Verfahren nicht beobachtet worden sind.
Die Regierung des Unabhängigen Congostaats ist außerdem be⸗ reit, der Kaiserlichen Regierung eine Summe von hunderttausend Francs zu zahlen als Ersatz für den Schaden, den die zu der Karawane des H. Stokes gehörigen Leute dadurch erlitten haben, daß sie auf un⸗ gesetzmäßige Weise ihres Führers beraubt wurden.
Eure Excellenz haben mir gütigft mitgetheilt, daß 86 aus dem deutschen Gebiet stammende Träger der Stokes'schen Karawane widerrechtlich von unseren Behörden festgehalten würden. Ist dieses der Fall, so wird die MSee den Befehl geben, sie in Freiheit zu setzen und sie unter Uebernahme der Kosten an die Küste zurück⸗ Und für jeden der widerrechtlich Zurückgehaltenen, der nicht n die Heimath zurückgesandt werden kann, ist die Regierung bereit, der Kaiserlichen Regierung eine Entschädigung von 1000 ℳ zu zahlen zu in der Familie oder des Stammes, denen der Betreffende angehört.
Bei Gelegenheit der Regelung der vorliegenden Frage haben Eure Excellenz mir gegenüber bemerkt, daß die Prämie von 10 %, die der Staat seinen Angestellten für das von ihnen gekaufte Elfen⸗ bein angeblich zahle, geeignet sei, den Handel des deutschen Schutz⸗ gebiets zu schädigen.
„Wie ich Eurer Excellenz versichert habe, besteht diese Prämie nicht und wird auch in Zukunft den Angestellten des Staats für die Einsammlung von Elfenbein nicht gezahlt werden.
Die vorstehenden Anerbietungen wahren unseren beiderseitigen Regierungen ihre eigene Anschauungsweise und entspringen den ver⸗ söhnlichen Gefühlen, von denen sie beseelt sind.
Ich benutze ꝛc. ꝛc.
(gezs.) Edmond van Eetvelde.
Seeiner Excellenz Herrn Grafen von Alvensleben ꝛc. ꝛc.
Nr. 2.
Brüssel, den 25. November 1895.
Der Unterzeichnete beehrt sich, den Herrn Staatssekretär van Eet⸗ velde ergebenst zu benachrichtigen, daß er die gefl. Note vom 20. d. M., betteffend die Hinrichtung des Elfenbeinhändlers Stokes, seiner hohen Regierung mitgetheilt hat. Erhaltenem Auftrag zufolge beehrt sich derselbe Folgendes darauf zu erwidern:
Nachdem die Regierung des Congostaats ihrem Bedauern darüber Ausdruck gegeben hat, daß das gegen Stokes eingeschlagene Verfahren nicht den gesetzlichen Formen entspreche, so hat die Kaiserliche Re⸗ von dieser Erklärung, sowie ferner von der ertheilten Zusage
enntniß genommen, den Kommandanten Lothaire vor ein mit der Untersuchung der Sache zu befassendes Gericht zu stellen und ihn, falls er für schuldig befunden wird, mit einer der Schwere des Falls entsprechenden Strafe zu belegen.
von der Regierung des ben angebotene Summe von 100 000 Francs nimmt die Kaiserliche Regierung als Ersatz für diejenigen Schädigungen und Verluste an, welche die aus dem d a Schutzgebiet stammenden Begleiter des Stokes erlitten haben. Ingleichen nimmt die Kaiserliche Regierung die von der Regierung des Congostaats ein legangene Verpflichtung an, die als Gefangene im C efaf zurückbehaltenen, dem deutschen Schutzgebiet angehörigen 86 Träger des Stokes in Freiheit zu setzen und sie auf Kosten des
taats zur Küste zu befördern, für jeden fehlenden Träger aber die E zahlen als Entschädigung für die be⸗
Von dem Versprechen der Congoregierung, wonach die Ange⸗ stellten des Staats für das erworbene Elfenbein keine Prämien mehr Fese sollen, hat 8 5 Regierang eeen wo ee voraussetzt, jenes prechen n nur . bein, eben 9 alle Produkte, insbesondere auch auf Gummi
bezieht. 3 .
Indem der Unterzeichnete bittet, ihm den Empfang der vor⸗ stehenden Note zu bestätigen, beehrt sich derselbe n hinzuzufügen, daß nach einem neuerdings eingegangenen Telegramme des Kaiserli Gouverneurs von Wissmann die Congobeamten und insbesondere der Kommandant des Tanganika⸗Distrikts ihr illoyales Verhalten ortsetzen und daß sich die Kaiserliche Regierung nach dieser Richtung sn — nach Eingang näherer Nachrichten alle weiteren Schritte vorbehält.
Der Unterzeichnete benutzt auch diesen Anlaß ꝛc. ꝛc.
n89 8 (gez.) Alvensleben.
An den Staatssckretär des Unabhängigen Congostaats Herrn van Eetvelde.
Bruxelles, le 3 Décembre 1895. Monsieur le Comte,
En réponse à la note que Votre Excellence m'a adressée sous la date du 25 novembre dernier,*) le Gouvernement de l'Etat Indépendant du Congo a P'honneur de confirmer ici ses propositions au Gouvernement Impérial, telles qu'elles sont formulées dans ma communication du 20 novembre,*) et il est prêt à Ilui remettre la somme de cent mille francs, offerte à titre de réparation pour le préjudice qu'auraient subi les hommes de la caravane de Stokes, par suite d'avoir été privés de leur chef.
Il croit devoir signaler au Gouvernement Impérial que d'après des télégrammes récents de Zanzibar, la caravane de Stokes, y compris la femme indigène de ce marchand, serait arrivée à la côte chargée d'un stock d'ivoire de provenance congolaise. Si tel est le cas, il est persuadé que le Gouver- nement Impérial voudra bien tenir compte, en toute équité, de ce nouvel état de choses. AqSSZ
En ce qui concerne les primes commerciales que le Gou- vernement congolais payerait à ses agents, quoiqu'il soit d'avis que cette question est du domaine de son administration intérieure et qu'elle ne se rattache à aucun de ses engage- ments internationaux, il croit pouvoir rappeler ici qu'il a déjà eu l'occasion d'affirmer formellement à Votre Excellence que ces primes n'existent pas.
Le Gouvernement n'a aucune connaissance des actes irréguliers qui, d'après un télégramme de Mr. von Wissmann, seraient reprochés à ses agents dans la région du Tanganika, mais il tient à déclarer dès aujourd'hui qu'il examinera la communication annoncée par le Gouvernement Impérial avec le plus sincère désir d'’'gtablir les rapports entre 1Etat et les possessions allemandes sur le pied du meilleur voisinage. Il espère que le Gouvernement Allemand voudra bien de son côté, accueillir dans le même esprit, les informations dont il aura à le saisir par rapport au trafic des armes et au com- merce de contrebande que pratiquent dans la région des lacs les Arabes, anciens marchands d'esclaves, désireux de revenir à leurs agissements illicites d'autrefois. 14. ,☚αα☚αμ☚ά —
Je saisis etc. eted r eb
(Signé) Edmond van Eetvelde. *
Son Excellence Monsieur le Comte d'Alvensleben etc. etc.
(Uebersetzung. 8 Brüssel, den 3. Dezember 1895. Herr Graf,
In Erwiderung auf die Note Eurer Excellenz vom 25. No⸗ vember d. J. †) beehrt sich die Regierung des Unabhängigen Congo⸗ staats hierdurch, die der Kaiserlichen Regierung in der Mittheilung vom 20. November †f) gemachten Anerbietungen zu bestätigen und ist bereit, derselben die angebotene Summe von hunderttausend Francs zu zahlen, als Ersatz für den Schaden, den die zur Karawane des Herrn Stokes gehörenden Leute dadurch erlitten haben, daß sie ihres Führers beraubt wurden. 8
Sie glaubt der Kaiserlichen Regierung mittheilen zu sollen, daß nach neuen Telegrammen aus Sansibar die Karawane von Stokes, einschließlich der eingeborenen Frau dieses Kaufmanns, an der Küste angekommen sein soll mit einem Vorrath von Elfenbein congolesischer Ist dies der Fall, so ist sie überzeugt, daß die Kaiserliche
bw. dieser neuen Sachlage in aller Billigkeit Rechnung tragen wird.
Was die Ferelagsneen Fehnft. die die Con . ihren Angestellten zahlen soll, so ist sie zwar der Ansicht, daß dies eine Frage ihrer inneren Verwaltung ist, die mit keiner ihrer inter⸗ nationalen Verrflichtungen in Zusammenhang steht, sie glaubt in⸗ dessen darauf hinweisen zu können, daß sie bereits Gelegenheit gehabt hat, Eurer Excellenz in förmlicher Weise zu versichern, daß diese Prämien nicht bestehen. .
Die Regierung hat keinerlei Kenntniß von den ungesetzlichen Handlungen, die nach einem Telegramm des H. v. Wissmann ihren Angestellten im Gebiete des Tanganika zum Vorwurf gemacht werden; sie legt aber Werth darauf, nunmehr zu erklären, daß sie die von der Kaiserlichen Regierung angekündigte Mittheilung mit dem aufrichtigsten Wunsche prüfen wird, die Beziehungen zwischen dem Staat und den deutschen Besitzungen auf den bestnachbarlichen Fuß zu stellen. Sie hofft, daß die deutsche Regierung auch frileite in demselben Sinne die Mittheilungen aufnehmen wird, die sie ihr über den Waffenhandel und Schmuggel zu machen hat, der im Seengebiete von früheren arabischen Sklavenhändlern betrieben wird, die den Wusch hegen, zu ihrem ehemaligen unerlaubten Treiben zurück⸗ zukehren.
Ich benutze ꝛc. c.
(gez.) Edmond van Eetvelde.
een von Alvensleben ꝛc. ꝛc.
No. 4.
8 Bruxelles, le 6 Décembre 1895. Monsieur le Comte,
Comme suite à ma lettre du 3 de ce mois**‧*), j'ai l'honneur de remettre ci-inclus à Votre Excellence un chèque de 100 000 francs sur la Banque Nationale à l'ordre de Ia „Caisse des Légations“ à Berlin.
Je saisis etc. etc. (Signé) Edmond van Eetvelde. A Son Excellence Monsieur le Comte d'Alvensleben etc, etc.
1“ Brüssel, den 6. Dezember 1895.
Graf,
Im Anschluß an mein Schreiben vom 3. d. M.***) habe ich die Ehre, Eurer Excellenz beifolgend einen Check über 100 000 Francs zu übersenden, Legationskasse in Berlin.
Ich benutze ꝛc. ꝛc.
(gez.) Edmond van Eetvelde.
Seiner Excellenz Herrn Grafen von Alvensleben ꝛc.
*) Vergl. Nr. 2. *) Vergl. Nr. 1. †) Vergl. Nr. 2. †f) Vergl. Nr. 1.
Stammeshäuptlingte. .“
***) Vergl. Nr. 3.
ausgestellt auf die Nationalbank an die Ordre der
Brüssel, den 9. Dezember 1895.
Der Unterzeichnete beehrt in dem Herrn Staatssekretär van Eet⸗ velde auf die gefällige, seiner hoben Regierung übermittelte Note vom 3. d. M. *) erhaltenem Auftrag gemäß Folgendes zu erwidern:
In der Note vom 20. November d. J.**) hat die Regierung des Unabhängigen Congostaats bezüglich der an ihre Beamten und Offiziere für aufgebrachtes Elfenbein zu zahlenden Prämien erklärt, daß diese ricj bestehen und in Zukunft auch nicht bezahlt werden
ollen.
In meiner Antwort vom 25. dess. Mts.“*) hat die Kaiserliche Regierung von diesem Versprechen Akt genommen, gleichzeitig aber der Voraussetzung Ausdruck gegeben, daß sich dasselbe nicht nur auf Elfenbein, sondern auf alle Peodakie, insbesondere auf Gummi, be⸗
ziehen soll. 3 In der Note vom 3. Dezember d. J. glaubt die Regierung des Unabhängigen Congostaats sich dagegen verwahren zu sollen, daß die Zahlung derartiger Handelsprämien an ihre Beamten mit ihren inter⸗ nationalen Verpflichtungen in Widerspruch stehe, und fügt hinzu, daß solche Prämien nicht bestehen. Die in der Note vom 20. v. M. ent⸗ haltene — dort nur für Elfenbein ausgesprochene — Zusage, daß auch in Zukunft derartige Prämien nicht Rtablt werden sollen, wird in der jüngsten Note vom 3. d. M. bezüglich der anderen Produkte und des Gummis nicht wiederholt, vielmehr durch die ausgesprochene Verwahrung der Vorbehalt, wenn auch in verschleierter Form, gemacht, Regierung des Unabhängigen Congostaats in der Einführung so Prämien unbeschränkt sieiir. 3 Diesen Standpunkt vermag die Kaiserliche Regierung nicht anzu⸗ erkennen; sie kann auch ihr Befremden nicht verhehlen, daß die Regierung des Unabhängigen Congostaats den Anschein erweckt, Zu⸗ fagen zurücknehmen zu wollen, die sie kurz vorher gemacht F“ Die Kaiserliche Regierung ist der Ansicht, daß die Freiheit des ndels, wie sie durch die Congoakte gewährleistet ist, durch die ahlung von Prämien für den Erwerb von Landeserzeugnissen an die leichzeitig mit öffentlichen Funktionen ausgestatteten Beamten und ffiztere der selbst Handel kreibenden Regierung, in hohem Maße beeinträhtigt wird. Es liegt auf der Hand, daß von einem freien Wettbewerb nicht die Rede sein kann, wenn auf der einen Seite ein⸗ fache Kaufleute mit den Eingeborenen Handel treiben und auf der anderen Seite den letzteren als Handeltreibende Beamte und Offiziere egenüberstehen, die in ihrer Eigenschaft als Vertreter der Regierung Fewalk über jene zu üben haben und oft Herren über Leben und Tod sind. Die Kaiserliche Regierung würde es lebhaft bedauern, wenn die Regierung des Unabhängigen Congostaats sich zu den vorstehenden Grundsätzen nicht bekennen sollte. Ob dies geschieht oder nicht, ist wesentlich eine gfange die die Regierung des Unabhängigen Congo⸗ staats mit Rücksicht auf ihr Ansehen und auf ihr Verhältniß zu den Regierungen zivilisierter Staaten zu treffen hat. Die Kaiserliche Regierung aber hat das überaus praktische Interesse, in keiner Weise mehr durch Zahlung solcher Prämien die eigenen Angehörigen ge⸗ schädigt zu sehen. Deshalb muß die Kaiserliche Regierung noch vor vollständiger Erledigung des vrbrs Streitfalls unbedingt verlangen, daß die Fe des Unabhängigen Congostaats ihr unumwunden und ohne jeden Vorbehalt die Zusage macht, daß auch in Zukunft die mehrgenannten Prämien ebensswenig für Gummi und andere Landes⸗ produkte als für Elfenbein an Beamte und Offiziere des Congostaats werden gezahlt werden. 4 . 1G Indem der Unterzeichnete hofft, daß die Regierung des Un⸗ abhängigen Congostaats durch die Abgabe dieser einfachen Zusage die bedauerliche Angelegenheit endlich zu einem beide Theile befriedigenden Abschluß bringen wird und sich die weiteren Erklärungen auf die Note vom 3. Dezember vorbehält, benutzt er auch diesen Anlaß ꝛc. ꝛc. (gez.) Alvensleb
An den Staatssekretär des Unabhängigen Congostaats Herrn 2
Bruxelles, le 11 Décembre 1895.
Monsieur le Comte, 1“
Comme suite à la communication de Votre Excellence du 9 de ce mois †), j'ai Thonneur, sans entrer dans l'examen de la question de droit, de Lui déclarer formellement qu'il n'existe pas de primes commerciales accordées aux agents dans l'Etat Indépendant du Congo, et que le Gouvernement n’a pas l'intention d'en établir, pas plus sur le caoutchouc
que sur l'ivoire ou tout autre produit. 11“
Je saisis etc. etc. (Signé) Edmond van Eetvelde.
“ 8
(Uebers⸗ etzung.)
88 8 Brüssel, den 11.
Im Anschluß an die Mittheilung vom 9. d. mich, ohne in eine Prüfung der Rechtsfrage einzutreten, Eurer Excellenz in förmlicher Weise zu erklären, daß den Angestellten im Unab⸗ hängigen Congostaat keine Handelsprämien gewährt werden, und daß
eember 1895.
die nicht die Absicht hat, solche einzuführen, weder in Bezug
auf Kautschuk, noch auf Elfenbein oder irgend ein anderes Erzeugniß. Ich benutze ꝛc. ꝛc. (gers.) Edmond van Eetvelde.
Seiner Excellenz Herrn Grafen von Alvensleben ꝛc. ꝛc.
1 Der Regierungs⸗Assessor von Marrées zu ist bis auf weiteres dem Landrath des Kreises der Regierungs⸗Assessor Dr. Dschenfzig aus Stralsund dem Landrath des ises Meseritz, der Regierungs⸗Assessor Braunbehrens in Zeitz dem Polizei⸗Direktor und Landrath des Landkreises Koblenz, der Regierungs⸗Assessor Dr. Ilse⸗ mann aus Schleswig dem Landrath des Kreises Niederung, und der Regierungs⸗Assessor Saßnick aus Gumbinnen dem
Landrath des Kreises Lehe zur Hilfeleistung zugetheilt worden.
Nach ricgrappiscen Meldungen an das Ober⸗Kommando
der Marine ist S. S. „Condor“, Kommandant Kor⸗ vetten⸗Kapitän Follenius, gestern in vnn eingetroffen; S. M. S. „Seeadler“, Kommandant rvetten⸗Kapitän Coerper, wird am 16. Dezember von Sansibar nach Lou⸗ rengo⸗Marqg es i See gehen.
.“ Sachsen.
Eisenbahnstrecke Zittau — Nikrisch und der Altenburg⸗Zeitzer
Privateisenbahn. 3 Württemberg.
Die Kammer der Abgeordneten ließ gestern der
Generaldebatte über die Steuerreform eine summarische erste
Lesung der einzelnen Entwürfe folgen und beschloß, sämmtlich
*) Vergl. Nr. 3.
**) Vergl. Nr. 1.
** ) Vergl. Nr. 2.
) Vergl. Nr. 5.
Pensionierung und
gestern bei der fortgesetzten Generaldebatte ü
Son Excellence Monsieur le Comte d'Alvensleben etc. etc,
.†) beehre ich
Merseburg
Die Zweite Kammer bewilligte gestern den Ankauf der
Namenstage des Kaisers, siattfindt.
— einer Spezialdiskussion zu e. unter der Voraussetzung, daß gleichzeitig die Gemeindesteuerreform er⸗ folge und die Gültigkeit der bleibenden Ertragssteuern binnen einer bestimmten kurzen Reihe von Jahren aufhöre. Die Vorlagen wurden hier auf der bisherigen Steuerkommission
überwiesen.
8 Mecklenburg⸗Schwerin.
Der Landtag genehmigte gestern die Verordnungen über Diensteinkommen der Lehrer nach den Kommittenvorschlägen, wobei die Landschaft bedingte, daß in den Städten Lehreranstellungen gegen den Willen der Magistrate nicht stattfinden dürften. 8
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach. Seine Königliche Hoheit der Großherzog ist gestern
Abend im besten Wohlsein wieder in Weimar eingetroffen.
Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Seine Königliche Hoheit der Herzog ist aus England gestern nach Coburg zurückgekehrt. b 8
u Braunschweig 8 Seine Königliche Hoheit der Prinz Albrecht von Preußen, Regent des Herzogthums Braunschweig, hat sich in Begleitung des Rittmeisters von Unger und des Premier⸗ Lieutenants von der Osten gestern na nnover begeben und kehrt heute Abend von dort nach Braunschweig zurück.
— Schwarzburg⸗Tondershausen.
Der Landtag nahm in seiner Sitzung vom 12. d. M. den Gesetzentwurf, betreffend die Abänderung des § 1 des Gesetzes vom 22. Februar 1879 über die von Wander agern zu entrichtende Gewerbesteuer und Gemeinde⸗ abgabe, mit 14 gegen 1 Stimme an. Die Vorlage wegen Abänderung des Wahlgesetzes wurde abgelehnt
“ ee.
Oesterreich⸗Ungarn. 8
Im österreichischen . Fx es se. warf
er das Budget der Abg. Graf Wurmbrand einen Rückblick auf die Entstehung und den Sturz des Koalitions⸗Ministeriums und hob hervor, ein österreichisches parlamentarisches Ministerium habe volle Berechtigung. Der Redner wies sodann darauf hin, daß unter dem Koalitions⸗Ministerium eine geringfügige Frage des Unterrichtswesens zum Zusammenbruch es parlamentarischen Ministeriums geführt habe. Daraus könne das gegenwärtige Ministerium, welches kein parlamen⸗ tarisches sei, ersehen, wie standhaft die deutsche Linke an dem Schutze der Deutschen in Oesterreich fest⸗ halten werde. Der Generalredner gegen das Budget, Abg. Kaizl (Jungczeche), erklärte bezüglich des Aus⸗ gleichs mit Ungarn: die üerenn. solle Ungarn kund⸗ thun, daß die gesammte Bevölkerung der diesseitigen Reichs⸗ hälfte durch den bisher bestehenden Ausgleich sich bedrückt und übervortheilt erachte. Die Wiedecraufrichtung des böhmischen Staatsrechts wünsche seine Partei, nicht zur Unterdrückung der Deutschen, sondern gerade mit Hilfe der Deutschen. Es handele sich um eine Entwickelung, die nur langsam erfolgen könne. Eine Regelung der Sprachen⸗ verhältnisse sei nothwendig. Der Generalredner für das Budget, Abg. Beer (deutsche Linke), hielt die Errichtung einer fünften Kurie mit dem allgemeinen Wahlrecht für den einzigen Weg fur Lösung der Wahlreformfrage. Was den Ausgleich mit Ungarn angehe, so wünsche seine Partei nicht, daß das Band zwischen den beiden Reichshälften zerrissen werde, sie wünsche vielmehr, daß es fester und inniger werde zum Wohle des Staats und der beiden Reichshälften. In Vetref des Ausgleichs mit Böhmen seien die von den Rednern der czechischen Partei aufgestellten Forderungen derart, daß man auf dieselben schwer eingehen könne Die Lösung der böhmischen Frage sei unbedingt nothwendig. Von der Entschließung des Minister⸗ Präsidenten bJglich der großen Fragen hänge die Stellung der deutschen Linken zur Regierung ab. Hierauf beschloß das — in die Spezialdebatte einzutreten. Die Sitzung wurde odann vertagt.
Der „Budapester Korrespondenz“ zufolge werden der ungarische Finanz⸗Minister Lukacs und der Handels⸗Minister Daniel heute Abend, der Minister⸗Präsident Baron Banffy Anfang der nächsten Woche nach Wien abreisen. Die Reise der Minister hänge mit der Erneuerung des Zoll⸗ und
Han delsbündnisses zusammen.
Großbritannien und Irland.
Die Herzogin von York ist heute Morgen um 3 ungr
von einem Prinzen entbunden worden.
Die „London Gazette“ veröffentlicht eine Bekannt⸗ machung, welche das Parlament auf den 11. Februar 1896 Einernfteg bze Vers 3 ine öffentliche ammlung, welche gestern Nachmitt in St. James Hall zu London unter dem Vorsitz 18 Mit 1.-ge des UntPhauses James Lowther und in Anwesen⸗
eit vieler anderen Mitglieder des Parlaments abgehalten wurde, nahm mit allen gegen zwei Stimmen eine Resolution an, in der erklärt wird: zum Schutz der heimischen Industrie muͤsse 8. das fiskalische System neuerdings in Erwägung ziehen. ine zweite Resolution sprach sich sür egenseitige Handelsbegünstigungen aller Theile des britischen Keüche aus.
Frankreich.
Die Deputirtenkammer berieth in ihrer gestrigen Sitzung das Einnahme⸗Budget. Der Deputirte Cochin beantragte die Aufhebung des Artikels 8, welcher die durch das Gesetz von 1893 eingeführte Stempelsteuer auf
orsenoperationen um drei Viertel herabsetzt. Der Finanz⸗ Minister Doumer bekämpfte diesen Antrag und fügte inzu, durch das Gesetz von 1893 sei der Markt etwas ge⸗
swächt worden. Das g lehnte darauf den Antrag ab. Die Kammer nahm alle Artikel des Einnahme⸗Budgets an und genehmigte sodann das gesammte Budget mit 453 gegen 59 Stimmen.
Rußland. Die Deputation des preußischen Kaiser Alexander
8 Garde⸗Grenadier⸗Regimenks Nr. 1 wird, wie „W. T. B.“
aus St. Petersburg erfährt, auf Wunsch des Kaisers an der Kirchenparade theilnehmen, “ 18. d der. dem
bemerkte Giolitti schließlich, seien
5 zu bringen, welche gegen
Italien. 2 Der Senat gedachte gestern auf Antrag Ferrari's und Sprovieries der in Afrika für das Vaterland gefallenen
1 Soldaten. 8 b r en itzung er Deputirtenkammer wohnten, 1 Sür berichtet, sämmtliche Minister, mit Ausnahme des noch nicht Fans wiederhergestellten Minister⸗ Präsidenten Crispi, bei. uf der Tagesordnung stand der von der Kommission für die Prüfung der Prozesse egen Giolitti beschlossene Antrag, welcher wie folgt autet:
Die Kammer ist überzeugt, keine Veranlassung vorli Urtheil über die gegen Giolitti erhobenen EEe Prozessen dem Senat zu übertragen, beschließt, den Gerichtsbehörden die Freiheit des Handelns wiederzugeben, und verleiht ihnen im voraus auf Grund des Artikels 45 der Verfassung die erforderliche Vollmacht, Anklage gegen ihn zu erheben, beschränkt aber dieselbe im zweiten
o0 auf die Vergehen, die von Giolitti vor Einbringung der okumente in der Kammer, also vor dem 11. Dezember 1894, be⸗ gangen wurden.
Der Deputirte Arnaboldi beantragte, die Berat zu vertagen, um Giolitti Gelegenheit zu geben, sich vor der Kom⸗ mission zu äußern. Der Deputirte Giolitti erklärte, daß er bei der gegenwärtigen Lage der Dinge sich vor der Kammer äußern muüͤsse; er werde sich darauf beschränken, auseinander⸗ zusetzen, welches die Haltung der Regierung in der Frage ge⸗ wesen sei. Der Deputirte Arnaboldi zog hierauf seinen Antrag zurück. Der Deputirte Giolitti legte nun seine Haltung in der Angelegenheit der Banca Romana dar und meinte, wie er denn, wenn er Beziehungen zu der Bank unterhalten und ein Interesse daran gehabt hätte, den schlechten Stand derselben zu —— die Untersuchung
ätte anordnen können, die zur Aufdeckung von Thatsachen geführt habe, nach denen nichts Weiteres entdeckt worden sei. er Redner betonte auch die von ihm angeordnete Ueber⸗ wachung der Administratoren der Banca Romana und erklärte, es seien das Maßregeln, die gewiß keine Hinterziehung von Dokumenten bezweckt hätten. Im weiteren Ver⸗ lauf seiner Rede bestritt Giolitti entschieden eine solche interziehung; er habe erst drei Monate später erfahren, Zaß die mit Beschlag belegten Aktenpackete geöffnet und wieder geschlossen worden seien. Redner wandte sich sodann gheh. den Justiz⸗Minister und hob hervor, daß, vielleicht zufällig, vor Beginn des Prozesses wegen der Aktenhinter⸗ ziehung alle höheren Beamten des Justiz⸗Ministeriums in ihren Stellungen verändert worden seien. Er erinnerte daran, daß er eine Denkschrift an die Justizbehörde gerichtet habe, in der er auseinandergesetzt habe, wie ein einziges an⸗ geblich unterschlagenes Schriftstuck an ihn gelangt sei; bis jetzt sei aber keine Untersuchung eingeleitet worden, die seine Ne. gaben bestätigen würde. Die gegen ihn erhobenen Anklagen, bemer itti lich waltthaten; sie seien indessen ausschließlich politischer Natur, und er glaube befugt u sein, die Gerechtigkeit des Parlaments anzurufen. er Justiz⸗Minister Calenda erwiderte auf die Ausführungen Giolitti's, er werde auf den Grund der ganzen ge nicht eingehen. Der Minister wies Giolitti's orwürfe bezüglich der Beamtenernennungen zurück; hätte er etwa den Prozeß dem Beamten zuweisen können, der zwei Monate vorher von Giolitti ernannt worden sei? Er habe die ältesten General⸗Staatsanwalte nach Rom versetzt, aber keiner unter den von Giolitti bezeichneten Gerichtsbeamten sei von Rom wegversetzt worden. Man würde übrigens die Ferien haben abwarten müssen, damit sich die Zusammensetzung der Sektionen ändere und der Anklagekammer jene Beamten nicht mehr angehörten, welche an dem Prozesse der Banca Romana betheiligt gewesen seien. (Lebhafte Unruhe links.) 8 kurzer Unterbrechung ergriff der Minister der öffentlichen Arbeiten Saracco das Wort. Man müsse, erklärte er, der Kom⸗ mission Zeit lassen, um die von Giolitti zu seiner Vertheidigung gerfachten Angaben zu prüfen. Wenn die Kommission ihre Ansicht ausgesprochen haben werde, werde die Regierung sagen, was sie über die Frage denke, die man als eine politische Frage hinzustellen beabsichtige. In⸗ 18.n protestiere er gegen die Worte Giolitti's, der erdächtigungen gegen die Justizbehörden schleudere und sich er Verfolgungen aufspiele. Nach län⸗ gerer Debatte wurde eine größere Anzahl von Tages⸗ ordnungen beantragt. Sodann begann die namentliche Abstimmung über eine weder von der Kommission, noch von der Regierung angenommene Tagesordnung des Abg. Gianturco, welche lautete: „Die Kammer setzt jedes Urtheil über den Beschluß der Kommission aus und ermächtigt letztere, Untersuchungen anzustellen, um die von Giolitti vor⸗ gebrachten Thatsachen zu prüfen.“ Diese Tagesordnung wurde mit 167 gegen 145 Stimmen igelelznt. elf Deputirte enthielten sich der Stimmabgabe. Der Abg. Cavallotti zog die von ihm eingebrachte Tagesordnung zurück, worin er im Namen der äußersten Linken beantragt hatte, daß der Vorsitzende der Kammer eine Untersuchungskommission ernennen solle. Die Kammer nahm hierauf durch Aufstehen resp. Sitzenbleiben folgende, von den Abgg. Torraca und Fortis eingebrachte und von der Regierung gebilligte Tagesordnung an: „Die Kammer erklärt, es liege kein Anlaß vor, die Anschuldigungen vor den Staats⸗ iolitti in den beiden rozessen erhoben worden sind, über die der Kassationshof am 22. und 24. April d. J. entschieden hat.“ Hierauf wurde die Sitzung geschlossen.
Nach einer Meldung der in Rom erscheinenden Blätter werde der Kriegs⸗Minister eine Jahresklasse Dienst⸗ pflichtiger einberufen zum Ersatze der ausgedienten Mannschaften in den beiden nach Afrika gesandten Regimen⸗ tern, und um eventuell andere Bataillone 8 Afrika zu ent⸗ senden. Die hieraus entstehenden Ausgaben sollen durch den Fortfall des Garnisonwechsels und durch die Unterlassung der großen Manöver im nächsten Jahre gedeckt werden.
Die Gemeindebehörden der Städte, denen die Opfer von Amba Aladji angehören, widmen denselben Ehren⸗ bezeugungen und Gedenktafeln. Ueberall werden die nach Afrika abgehenden Soldaten begeistert begrüßt. Die Stimmung ist eine sehr gehobene; man ver⸗ langt, daß Tasedi schleunigst gerächt werde. Zahlreiche Personen senden den Zeitungen sogar Summen Geldes ein und fordern sie auf, Sammlungen für die Kriegskosten zu veranstalten.
Der Kardinal Melchers, früher Erzbischof von Köln, ist heute früh 6 Uhr in Rom gestorben. “ Spanien.
Nach der gestrigen Sitzung des Ministerraths reichte der Arbeits⸗Minister Bosch seine Demission ein, um die
als Opfer politis
dem Gebiete des Erwerbslebens.
Freiheit zu haben, sich gegen die Anschuldigungen, welche wider ihn, als den früheren Bürgermeister von Madrid, er⸗ hoben werden, zu vertheidigen. 5 der Justiz⸗Minister Romero reichte seine Entlassung ein. Der Minister⸗Präsident Canovas del Castillo begab sich nach dem Palast, um der Königin⸗Regentin Vortrag zu halten.
Der Ständerath hat das Gesetz über die Errichtung einer rein staatlichen Bundesbank mit 24 gegen 17 Stimmen an genommen. Die Fassung des Nationalraths wurde dahin abgeändert, daß der ganze Reingewinn der Bank den Kantonen überlassen wird. Der Bankrath soll aus⸗ schließlich vom Bundesrath gewählt werden, nicht zum theil üc⸗ Peef
ie Kommission des Ständeraths zur Vorberathung
des Gesetzes für das Rechnungswesen der Eisenbahnen
— wee redaktionellen Abänderungen folgende nträge ellt:
1) Die Streichung der Bestimmung, daß es bei neuen Linien zulässig sein soll, die Ausgaben für 11“ und Einschotterung der Gleise in den ersten 6 Monaten auf das Baukonto zu übernehmen; 2) die Streichung des Al. 2 Art. 5, daß von den Ausgaben für Aenderungen zum Zweck der Verbesserung, Verstärkung oder Ver⸗ größerung bereits bestehender Anlagen nur diejenigen Beträge auf das Baukonto verrechnet werden dürfen, welche die betreffenden Objekte mehr gekostet hätten, wenn sie ursprünglich in der neuen Form herge⸗ stellt worden wären; 3) Streichung der Bestimmung, daß Bauzinse für nachträgliche Herstellung von Doppelgleisen mit Inbegriff des 80 körpers und für andere Ergänzungs⸗ und Neuanlagen oder für Ver⸗ mehrung des Betriebsmaterials auf das Baukonto nicht übertragen werden dürfen. Ein Zusatz der Kommission zu Art. 12 giebt ein Rekursrecht an das Bundesgericht gegen die Festsetzung der jährlichen Einlasgen in den Erneuerungsfonds. Ferner empfiehlt die Kom⸗ mission die Streichung des ganzen Art. 15, welcher bestimmt, daß die indirekten, im Zeitpunkt des Rückkaufs einer Bahn noch nicht amortisierten Ausgaben zu Lasten des Käufers fallen sollen. Zu Artikel 22, betreffend die Entscheidung des Bundesgerichts für alle diejenigen Fälle, für welche die Rückkaufsbestimmungen ein Schiedsgericht vorgesehen haben, beantragt die Mehrheit der Kom⸗ mission die Streichung, die Minderheit die Beibehaltung dieser Be⸗ stimmung. Zu Artikel 25 macht die Kommission folgenden Zusatz: Bei der Festsetzung des neuen Amortisationsverfabrens sind die Be⸗ stimmungen dieses Gesetzes über die Ergänzung des Erneuerungsfonds zu berücksichtigen. Im übrigen sollen die Beschlüsse des Bundesraths, betreffend die Amortisationen, nicht rückwirkend sein. G 8
Belgien. stern in Brüssel abge
inister⸗
rath entwickelte der Kriegs⸗Minister Brassine seinen Gesetzes⸗
vorschlag, betreffend die Reorganisation der Armee und die Einführung der persönlichen Wehrpflicht. Da die Mehrheit der Minister sich gegen das Gesetzesprojekt aussprach, reichte
der Kriegs⸗Minister seine Entlassung ein.
Türkei. Die zweiten Stationsschiffe Großbritanniens
und Italiens sind, wie „W. T. B.“ berichtet, gestern in
Konstantinopel eingetroffen; das französische und das öster⸗ reichisch⸗ungarische zweite Stationsschiff werden heute erwartet. F “““ ö.“]; 8 Die Königin⸗Mutter Natalie wird am 17. d. Mr in Belgrad eintreffen. Der Finanz⸗Minister Popovic hat der Skupschtina die Entwürfe zu Aenderungen und Ergänzungen des Gesetzes über die direkten Steuern, durch welche die Steuereinnahme erhöht und gesichert werden soll, unterbreitet.
Afrika.
Der „Agenzia Stefani“ wird aus Massowah gemeldet: Acht Soldaten der Kompagnie Persico seien am 8. d. M. unversehrt von Amba Aladji zurückgekehrt. Dieselben bestätigten die Gerüchte von den schweren Verlusten des Feindes und dem tiefen Eindruck, den der hart⸗ näckige Widerstand der italienischen Truppen auf den Feind gemacht habe. Der General Avimondi habe sich nach Asmara begeben, um den normalen Gang der Kolonial⸗ regierung zu sichern, die mobile Miliz zu organisieren und für die Vertheilung der aus Italien erwarteten Truppen zu sorgen. — Bis zu den 2*₰ Nachrichten war der Feind noch nicht in Sicht von Makalle.
Privatdepeschen der römischen Blätter berichten, die Schoaner hätten bei Amba Aladji 4000 bis 8000 Todte gehabt; der Unter⸗Lieutenant Mazzei solle sich in der Ge⸗ fangenschaft der Schoaner befinden.
Nach einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ ist der Dampfer „Bathurst“, mit dem General Scott und dem Prinzen Christian Victor zu Schleswig⸗Holstein an Bord, gestern in Cape Coast Castle (Goldküste) angekommen.
Parlamentarische Nachrichten.
Der Schlußbericht über die gestrige Sitzung des Reichstags befindet sich in der Ersten Beilage. . 8
— In der heutigen (8.) Sitzung des Reichstags, welcher der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher und der Staatssekretär des Reichs⸗Justiz⸗ amts Nieberding beiwohnten, wurde die erste des Gesetzentwurfs zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs fortgesetzt.
Das Wort erhielt zunächst der 85 8 ben . d.-x.⸗ —
an diesem Gesetzentwurf selbstverständlich ein gr nteresse. Daß schwere Uebelstäͤnde vorhanden sind, darüber sind d. Jrecl einig; nur üder die Mittel der Abhilfe ist man verschiedener Meinung. Mit Herrn Singer glaube ich, da man die Wurzel des Ueb⸗ beseitigen muß; nur erblicke ich diese Wurzel nicht in der kapi⸗ talistischen Produktionsweise, sondern in der Schrankenlosigkeit auf — Bei dem heutigen Stand der Kultur, wo der einzelne Mensch vorwiegend sein eigenes Inter⸗ esse vertritt, müßte der Staat eine Grundlage schaffen, auf der die große Masse sich nach Maßgabe ihrer Kraft hethätigen könnte. Bei der fbigen Schrankenlosigkeit des Erwerbs stehen die wenigen von der Natur Bevorzugten obenan, die große Menge ist im Nach⸗ g 1. E. oft 1.— Sehe et 8 ist aber es Natür⸗
und Menschliches, j na „ möglich e natür⸗ lichen Kräfte zu bethätigen. In der Hauptsache geschieht dies nicht des Gewinns wegen, sondern weil der Mensch in diesem Gewinn den Maßstab seiner Bethätigung, seines Könnens sieht, und darum wird auch der bessere Theil der Bevölkerung immer diesem Bestreben huldigen, wenn 8 nicht von seiten des Staats irgend ein Einhalt geschieht. Die schrankenlose Erwerbsjagd muß zu einer körperlichen und geistigen Erschöpfung führen;