1895 / 298 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 14 Dec 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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die 24ö4 nimmt denn auch andauernd ab. en olks kommt heutzutage nicht mehr zu einer wirklichen

rbeitskräfte, und der Arbeiter mehr schwindet zum Vaterland. Eine schrankenlose Freiheit darf auf diesem Gebiete nicht bestehen, es Dichtung in i schaffen werden. Es ist

2n recht und gee; wenn derjenige, der einen wirthschaftlichen

des 1 . und ri et ung rer findet, br der Staat ihm nicht was er ihm bieten sollte; infolgedessen sein Interesse am Vaterland und seine Liebe

Erwerbsleben gese

wieder ung im

Mord begeht, n nach wie vor als

fndet, Sdaß sei g. früherer Prinzpal von ihm, und er in

bestraft. Wenn aber eine nehmer seine Waare unter den Andere wirthse

sen den unlauteren W aber begnügt man sich mit dem all

Dummen nicht helfen kann. Das

jeder aus dem Volke müßte die Verfolgung veran die Verwaltungsbe

Eingreifen der Verwaltungsbehörde, weil ihre rgane schnell eingreifen und kann. Bedenklich ist mir auch, daß das 11“ und nicht eine giebt.

und i lte dieses Urtheil wenigstens für nahezu richtig. Dasselbe nil a be F. 8 5 Gewerbetreibenden werden

um dasselbe

gilt auch von diesem Gesetz. Die Fald andere unlautere Mittel finden,

7

Mitttel endet we⸗ 1ungsbehörde ein gewisser Spielraum

längere Zeit etwas Brauchbares haben.

schaftlicher Exist 89 bin ich ein

zu bekommen, alle Verträge unterschreiben werden.

meine i überhaupt ablehnen. 21 Mitgliedern zusammenzusetzen vertreten sein könnte. 8 (Schluß des Blattes.)

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ehrlicher Geschäfts⸗ gilt. Wenn in einem Modemagazin z. B. ein Angestellter inzipal einen Stoff theurer 5 8 Bestreben, seinem Prinzipal zu nützen, diesem die billigere Bezu ben- angiebt, so wird er wegen Verletzung Fsre Geschärtgorheimmlsses Brauerei oder ein großer Unter⸗ roduktionskosten losschlägt, nur um chaftlich zu ruinieren, so geht dieser Unternehmer straflos aus. Die Vorlage schützt wohl die Gewerbetreibenden nicht das Publikum. Satz, daß man den halb 1 Verf epr⸗ schädigte. Des müßte die olgung des unlauteren Hemerde nicht nur den Gewerbetreibenden überlassen bleiben, sondern der Le da man dies schließlich nicht allen Einzelnen ü⸗ en kann, müß die von Amtswegen die Verfolgung eintreten lassen. IZch bin zwar nicht geneigt, dem Staat und der Polizei alles Mögliche aufzubürden, und halte es für einen Fehler, allzu sehr nach Staat und Polizei zu schreien, aber hier bleibt nichts Anderes übrig, als das hr ies ũ pilfe Gese allgemeine estimmung Barth sagte vom Börsengesetz, es sei ganz unschädlich, rau Götze,

rei was hier verhindert werden soll. Ist dann wieder ein un⸗ bhaltbarer Zustand eingetreten, dann wird ja das Gesetz wieder geän⸗ dert werden, aber in der Zwischenzeit werden die neuen unlauteren aflos angewendet werden können. Nur wenn der Verwal⸗ selassen wird, wird man für Vergehen bei Mittheil Geschalsgene issen, der ganz kleine Vergehen bei Mittheilung von Ges sgeheimnissen, große Unternehmer, der durch Unterbieten eine ganze Reihe wirth⸗ ruiniert, bleibt straflos. Mit dem Prinzip des nden, aber die Art der Ausführung ist bedenklich. ie Zahl der Handlungskommis ist so groß, daß sie, um nur Stellung schreiben müssen, die ihnen vorgelegt Von ist berbei dieser Paragraph nicht eine ganz andere Fassung er mei Parage Die Kommission bitte ich Sie arz da sonst meine Partei nicht darin

11

zeh der Anfangs⸗ und

das bietet, natürlich

ar würde mit schuldigen, blut hielten die Aufmerksamkeit der Spannung.

der Schönheit den

einkauft als klugem Bedacht hat die Regie

was die Darstellung, als was Den ländlichen

Sprechweise stets

suchers, des Negers und Laune gut zum würdevoller

druck.

durch sorgen zu viele Scene. Die ogner: Herr Mödlinger, David: ls Stolzing gastiert Herr

zu er⸗

gegen Schwiegermütter“ zur en in allen drei Stücken.

§ 9 bestraft Am Mont

statt. Das Programm en

(Herren Barth, Halir, Dechert), Symphonie. 12 Uhr statt. Wenn

hen Lindner, UVollmer auf.

Theater und Musik.

Schiller⸗Theater. Süens Grillparzer's dramatisches Märchen ein

eben“ ist gestern mit schönem Gelingen in den Spielplan der

nächstfolgenden

„Hamlet“; Sonnabend: „Die Mütter“.

„Der Traum

angesetzt.

volksthümlichen Bühne a amben worden. Das ein . SPlußscene und die dazwischen liegende rasche vge der Geschehnisse in dem wilden

länzenden Gaukelbilde nach dem Heldenruhm und der 2 befleckten Händen

verschiedenartigsten Naturen 1 regung. Zu den Einen spricht es durch seinen innigen Gedanken⸗ ebalt und seine abgeklärte Lebensweisheit, zu den Andern durch die ülle der Handlungen, durch die märchenbaft

und in den Empfindungen und durch den 1

Pracht des Orients, die in phantasievollen La

schillernden Kostümen dem Auge gefällige

zu ihrem Recht zu verhelfen gesucht. i stud des Werks ist über Erwarten Gutes geleistet worden, sowohl

1 Helden Rusta Träume wieder zur schlichten Lebensführn Bach mit einem zu der Rolle gut passenden jugendlichen Ungestüm; besondere Anerkennung verdient die tro⸗ klare und Verse. Paul Pauly brachte in der Darstellung des Ver⸗ ga, die grimmige und schadenfrohe Stimmung Den König von Samarkand gab Herr ; die liebliche Mirza wurde durch

fübrang bekehrt wird, spielte Herr

g in Petcen, Grüning und die stolze Gülnare durch erfreulicher Glätte im Vortrag und auch geschickt im Wesen dargestellt.

Im Königlichen Opernhause gehen morgen als 5. Abend am des „Richard Wagner⸗Cyclus“ „Die Mei Besetzung lautet: Eva: Herr Lieban,

Kapellmeister Weingartner dirigiert. 125. Geburtstage Beethoven’s des Meisters Oper „Fidelio“ gegeben. Im Königlichen Schauspielhause gelangen morgen die Lustspiele „Eine Bekehrung“, „Monsieur Balanceux- und „Rezept fführung. Am Montag ierte Trauerspiel „Marino Falieri“ wiederholt. 1— 8 118 8 Ees 82 * Symphonie⸗Abend der öniglichen Kapelle unter Kapellmeister Weingartn thält nur Werke Ludwig van Beethoven'’s (geboren 16. Dezember), und zwar: Ouverture Leonore Nr. III, Achte Die öffentliche Hauptprobe

We In der morgigen Nachmittags⸗Vorstellung in Kroll's Theater muß ihn 82* Uhr) wird „Hänsel und Gretel“ und das Ballet „Die Puppen⸗

* gegeben. In der Abend⸗Vorstellung von „Vasantasena“ treten von Hochenburger, die Herren

Im Deutschen Theater ist der Spielplan für die neue Woche folgendermaßen festgestellt: Morgen Abend, sowie am Donnerstag und Sonntag Abend: Montag: „Romeo und Julia“; Dienstag 8 1 Freitag: „Der Misanthrop“, hierauf: „Das Hohe Lied; Als Nachmittagsvorstellungen sind sowohl morgen als am nächstfolgenden Sonntag „Die Weber“

fache, rübrende Träumen Rustan's, das ihn im

Hörer bis zur en Drama eeledths 1 reude

ee Poesie im Ausdruck

„Fifi“ „8 Nullerl“.

Sans⸗Géne“ die Inscenierung anbetrifft. thal's der durch seine w

langt morgen der oft beschleunigten nächsten So ändnißvolle

abend kommt lingen“,

äulein Lanius mit

ersten ger von z5 in

Hans Sachs: etz, Fräulein Hiedler, dalena: Beckmesser: Herr idt. Kraus von Mannheim.

rung kommen.

Friedrich Haase statt.

wird das neuein⸗

Perfido!“ (gef⸗ die Symphonie

er's Leitung Erste Symphonie, Tripel⸗Konzert findet Mittags um

Fölarf dee

wig und

„Die Jüdin von Toledo“; : „Die Weber“; Mittwoch:

in Scene. Am Dienstag Mittwoch „Der Pfarrer von Kirchfeld“ gegeben. Für Donnerstag ist

—— ix eer wir e 8 Theater geben, und zwar morgen und am Mittwoch im Shres⸗ und am Dienstag und Donnerstag in dem Volksstück Am Montag findet ein Wirderholun

statt. Am eit d abend

Fräulein Luise Dumont Uhre Cesn eselanoen in Blansect - z8 . 4 Sudermann Heimath „Madame Sans⸗Gene“ angesetzt

Mittwoch ag „Das Glas Wasser“ zur Wiederholung. Donnerstag, den 19. d. M., Schulferientage, findet die ittags⸗ vorstellung statt, bei welcher „Die sieben Geislein“, Märchenspiel mit Musik von Humperdinck, und „Der verwunschene Prinz“ zur Auffüh⸗

Das Berliner Theater be elplan lautet im üb f Morgen, Faust⸗. hn übrigen, wie folgt: Swird als Kachmiltoh.

„in 2, .NR. d und nächsten Sonntag

Köni och 8 i äßt, V i das M. „Pri 8. die Ti. Bereüeha de öemcgee 1 Fepezshcbeg⸗

ũ als 16. Abonnements⸗Vorstellung . erste Wiederholung von S.

von „Madame

und in

5 nächsten eine Wiederholung von

„Gräfin Fritzi“ zur Aufführung.

Im Schiller⸗Theater wird morgen Nachmittag „Der Raub der Sabinerinnen“ gegeben, Abends kommt „Götz von Berlichingen“ Er. mberens. Im Bürgersaale des Rathhauses findet morgen

end zum ersten Mal in dieser Saison ein Märchenabend“ statt. Am M „Der Traum ein

„Fabel⸗ und Donnerstag und Sonn⸗ *, Dienstag „Reif Reif⸗ der Sabinerinnen“, Freit

Der Raub

erste Kinder⸗Nachm

Im Neuen Theater verabschiedet Mme. Anne Judie sich in demselben Stück, das ihr Gastspiel einleitete, in dem e Am Dienstag wird zum „La femme à papa“. Nachmittags findet durch die einheimischen

eine Aufführung von „Fernande“ zu

findet am Montag eine Beethovpen⸗Feier 1

m enthält u. a. die Ouvertüren „Egmont“,

Program Zgespielt vom See. 82 Herrn die Fonzert⸗Ar

gel), die Konzert⸗Arie „Ah gen von der DOr 8, F-dur.

Bekanntmachung,

betreffend den Schluß der kleinen Jagd.

Für den Regierungsbezirk Potsdam wird die Jagd s 2, Birk⸗, Fafanent beln mit

ennen, Haselwild und Wach 18. Januar 1896

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten Beilage.)

Wetterbericht vom 14. Dezember 8 Uhr Morgens. 8

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Stationen.

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1) Reif. ²) Nachts Schnee. ³) Nachts een. 4) Nachts Regen. ³⁵) Reif, gestern Schnee. Uebersicht der Witterung. Das barometrische Minimum, welches gestern über der Nordsee lag, ist mit abnehmender Tiefe südostwärts nach dem nordwestlichen Deutschland fortgeschritten, während eine neue Depression westlich von Schottland herannaht; eine dritte Depression liegt über dem südlichen Oesterreich. Hochdruckgebiete lagern über dem südwestlichen und nordöstlichen pa. Bei im Norden schwachen nördlichen, im Süden frischen westlichen und südwestlichen Winden ist das Wetter in Deutschland ziemlich mild 8 t een o ee gefallen; die . bis zur deufschernssischen Grenze vorge⸗ dr. ; auch an der mecklenburgischen Küste herrscht leichter Frost.

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Deutsche Seewarte.

Aönigliche Schauspiele. Sonntag: Opern⸗ . en . 2 vom -2e 8 Seeceesge Ferefmeie Dr. Mus. Se 22* 4 Ernst Kraus, vom und National⸗Theater

Man nfang 6 ½ Uhr.)

8

als Gast.)

Kammersänger aus Mün

Schauspielhaus. 280. Vorstellung. Eine Be⸗

kehrung. Lustspiel in 1 Aufzug von Charles de aoul de Friedrich Haase, als . g⸗ He. Senae Haase, als Gast.) Rezept gegen Neu bearbeitet von Heinrich Heinemann. In Scene 7 ½ Uhr. Symphonie⸗Abend gartner, Anfang 7 ½ Uhr. ufzügen von Heinrich Kruse. Anfang 7 ½ Uhr. 8 (Tristan: Herr Heinrich Vogl, Königlich bayerischer Phantasien im Bremer er. Freitag: Wagner⸗Cyclus. VIII. Die Walküre. An⸗ (Graf Thorane: Herr Friedrich Haase, als Gast.) Monsieur Balaucenx. Rezept geg er⸗ sungen. Jüdin von Toledo. Hasemann’s Töchter. Lessing-Theater. Sonntag, Nachmittags hofer. Fifi. M

Courcy, deutsch von Emil Neumann. Psett vom Ober⸗Regisseur Max Grube. vee. 2 Genrebild o alanceux. von 12 1I““ Scene Regisseur Max Grube. chwiegermütter. Lustspiel in 1 Aufzug nach dem Spanischen des Don Manuel Juan Diana. gesetzt vom Ober⸗Regi Max Grube. (Don Cleto: Hr. Friedrich 1 3 als Gast.) Anfang Montag: Opernhaus. 4. der Königlichen Kapelle. Dirigent: Herr Felix Schauspielhaus. 281. Vorstellung. Marino Falieri. Trauerspiel in 5 Opernhaus. Dienstag: Fidelio. Mittwoch: Wagner⸗Cyeclus. VI. Tristan und Isolde. schen, als Gast.) Anfang 6 ½4 Uhr. Donnerstag: Der Evangelimann. Wagner⸗Cyclus. VII. S Rheingold. (Loge: Herr Heinrich Vogl, als Gast.) Sonnabend: fang 7 Uhr. spielhaus. Dienstag: Der Königsliente⸗ Mittwoch: 1892. Donnerstag: Das Leben ein Traum. Freitag: Eine Bekehrung. mütter. (Raoul, Agénor, Cleto: Herr Friedrich Haase, als Gast.) Sonnabend: Wie die Alten Deutsches Theater. Sonntag, Nachmittags 2 ½ Uhr: Die Weber. Abends 7 ½¼ Uhr: Die Montag: Romeo und Julia. 8 Dienstag: Die —2 8 8 Berliner Theater. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Prinzessin Goldhaar. Abends 7 ½ Uhr: Montag: Des Meeres und der Liebe Wellen. Dienstag: Die Journalisten. 3 Uhr: Zu volksthümlichen Preisen: Die e. Abends 7 ½ Uhr: Gastspiel von Felix Zenetags Wazspiel vor Felr ecweigbofer ienstag: iel von 1 8 Nullerl. 8 ix

Residenz⸗Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. Sonntag: Hals über Kopf. (Coup de tete.) Schwan in 3 Akten von A. Bisson. Vorher: In doppelter Bekehrung. Plauderei von I Linsemann. Anfang 7 ½ Uhr.

Montag und fol Tage: Hals über Kopf.

In doppelter hrung.

Scene

Friedrich-Wilhelmstädtisches Theater. 88 Chausseestraße 25 26. Sonntag: Bei bedeutend ermäßigten Preisen. eneeebehe Berftelluns unter Kaiser⸗ ru chauspielers Herrn Fiala: Der Beilchenfresser. Lustspiel in 4 Akten von 84 g Moser. Regie: Gustav Lemaitre. Anfang x. Montag: Der Veilchenfresser. Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a./ 5. Tournée ic. Direktion: Theodor de Glaser. Bne, är eelhene⸗ von Anne Auf allgemeines Verlangen: La e à papa.

Comédie-Vaudeville en 3 Actes de Mrs. A.

Hennequin et A. Millaud. Musique de M. A. Boullard. Anfang 7 ½ Uhr.

Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Schauspiel in 4 Akten von Victorien Sardou.

Montag: Gastspiel der Madame Segond⸗Weber. I. Abend. Pheédre. Tragédie en cinq actes de Racine.

Theater Unter den Linden. Direktion: Julius Fritzsche. Sonntag: Der gennerbaron. veiteis 3 Akten von Johann Strauß. Anfang

r.

Montag: Der Obersteiger. Hierauf: Großes beea. e A-vgh A. chaus Sonna 2 21. . ur neuer Ausstattung an Dekorationen, Kostümen und

Requisiten. Zum ersten Male: Chi 2 Bürlerke iessehene⸗ 2..

dern) von Hervé und Ferrier, ch von Ed. Jacobson und W. Mannstädt. von

Adolph Ernst⸗Theater. Sonntag: Der kleine Lord. Lebensbild in 3 Akten, nach dem gleichnamigen Roman von Mrs. Hodgsen Burnett, übersettt von Bolten⸗Bäckers. Hierauf: Die ö I1“ 8 1 en W. Mann⸗

i Vor g: Frau g. posse in 3 Akten, nach dem Französischen beclbestet von Ed. Jacobson und W. Mannstädt. Kuplets 8 -8 Görß. Musik von Gust. Steffens.

emesseeher. Alte Jakobstraße Nr. 30. EEe se mit 2nne in 5 Bildern

. In Scene gesetzt vom

der Opernsängerin Fräulein Anua Kühlich. Symphonie Ne 8 F-dur von Beethoven. 8

Saal Bechstein. Linkstraße 42. Sonntag, Mittags 12 Uhr: Matinée von Selma Nicklaß⸗ Kempner, unter Mitwirkung von Anna Haver⸗ . ee ge-he wrxbeche.

alie EE 8 g

Birkus Renz. Karlstraße. Sonntag: Zwei

eee e Nachmittags 4 Uhr: Große brillaute rstellung mit besonders zur Be⸗ g. der Jugend gewähltem Pr . T30o Ni En mit dem beliebten Schellenspiel. der P. zur N. Vorstellung: sitz 4 ℳ, 2 ₰, Tribünen⸗ sis 2 ℳ, Kinder unter 10 Jahren in Begleitung Erwachsener auf den drei vorgenannten Plätzen 1 Erster Rang⸗Balkon 2 Zweiter Platz 1 Dritter Platz (Galerie⸗Stehplatz) 50 ₰. Inhaber 8 ncfes vewzf9⸗ dritten Galerie haben ein Kind unter unentgeltlich einzuführen. Jedes weitere Kind zahlt auf dem ersten rencen und zweiten Platz die Hälfte. Abends 7 ½ ÜUhr: Aufßter⸗ ordentl Vorstellung. Auf, auf, zur fröh⸗ lichen agd! Original⸗Sport⸗Schaustück vom Dhrenes Fr. en nier Ereslcfene Nemüae ämmtli pez is Entrées von sämmtlichen Clowns. Vorstellung.

M „Abends 7 ½ Uhr: Extra⸗ 2e. nnas zur en Jagde⸗

Familien⸗Nachrichten.

Verlobt: Frl. Ula Schmidt mit 3 5— 2 Ffela⸗ Frhrn. g-- Srae en (Hamburg). Frl. Lilly Bernard mit Hrn. Land⸗ gerichts Rath Dr. von Buchka (Schwerin i. M.).

Geboren: Ein Sohn: Hrn. Lieut. der Res.

Din Tchore hee Polec gilutn 1S ine Tochter: eenant un . mann EE“ (ech. Hrn. Prem.⸗ m von Qua ewalk).

Gestorben: 83 Major a. D. Kler von Lieres

und Wilkau (Berlin). Hr. Landrath a. D.

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a. D. Berlin).

.herwaft⸗Drrcher. göpiicn . E.. Be witz (Danzig).

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin.

Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗

Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Sieben Beilagen 4 (einschließlich Börsen⸗Beilage)

ittags⸗Vorstellung 8 Hermann Sudermann’s Secnbers He Ehre“,

ängerin Fräulein Kühlich) und

Berlin, Sonnabend, den 14. Dezember

Offiziere, Portepee⸗Fähnriche . Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. Neues Palais, 12. Dezember. Prinz von Hatzfeldt⸗Trachen⸗ berg. Lt. à la suite des Schleswig⸗Holstein. Ulan. Regts. Nr. 15, unter Verleihung eines Patents seiner Charge vom 12. De⸗ zember d. J. in das genannte Regt. einrangiert.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Han⸗

v. Negelein, Major a. D., zulert Kom⸗ harakter

nover, 7. Dezember. mandeur des Train⸗Bats. Nr. 15, der C als Oberst⸗Lt. ver⸗

liehen. Königlich Bayerische Armee.

Offitiere, Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. 1. Dezember. Hörmann v. Hörbach, Hauptm. à la suite des 4. Feld⸗Art. Regts. König und kommandiert zur Dienstleistung dortselbst, unter Belassung im Verhältniß à la suite des genannten Regts., auf die Dauer eines Jahres beurlaubt.

4. Dezember. v. Nagel zu Aichberg, Pr. Lt., unter Be⸗ lassung im Verhältniß à la suite des 2. Schweren Reiter⸗Regts.

ant Kronprinz Erzherzog Rudelph von Oesterreich, auf ein weiteres hr beurlaubt. Baust, Sec. Lt. à la suite des 2. Chev. Regts.

„in den etatsmäß. Stand dieses Regts. wiedereingereiht.

7. Dezember. Frhr. v. Tautphoeus, Major und etatsmäß. Stabsoffizier vom 1. Ulan. Regt. Kaiser Wilhelm II, König von Preußen, zum Kommandeur des 3. Chev. Regts. Herzog Karl Theodor, Desch, Major und Eskadr. Chef vom 2. Chev. Regts. Taxis, in diesem Regt., Frhr. v. Rotenban, Major und Eskadr. Chef vom 5. Chev. Regt. Erzherzof⸗ Albrecht von Oesterreich, im 1. Ulan. Regt. Kaiser Wilhelm II., König von Preußen, zu etatsmäßigen Stabsoffizieren, Wölfel, Rittmeister, bisher à la suite des 2. Chev. Regts. Taxis und kommandiert zur Dienstleistung dort⸗ selbst, Föll, Rittmeister des 5. Chev. Regts. Erzherzog Albrecht von Oesterreich, Beide in ihren Truppentheilen zu Eskadr.

ernannt. Hauttmann, Hauptm. und Komp. Chef vom 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand, unter Versetzung zu den mit

sion zur Disv. stehenden Offizieren, zum Bezirks⸗Offizier beim irkskommando Zweibrücken, Henigst, Pr. Lt. vom 4. Jnf. Regt. König Wilhelm von Württemberg, unter Beförderung zum Hauptm. ohne Patent, zum Komp. Chef im 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig dinand, ernannt. erep Pr. Lt., unter Belassung im Ver⸗ mens 8 la 1 88 n 8. ö erdinand und in der Funktion jutan er 3. Brig, zum Hauptm. ohne Patent befördert.

10. Dezember. Amberger, Major, bisher à la suite des

Ingen. Korps und kommandiert zur Fortisikation Ulm, zur Fortifikation

Ingolstadt, Dühmig, Hauptm. und Komp. Chef vom 1. Pion. Bat.,

in das Verhältniß à la suite des Ingen. Korps, unter Komman⸗ dierung zur Fortifikation Ulm, versetzt. Berthold, Major und Komp. Chef vom 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oester⸗ reich, zum Bats. Kommandeur im 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, Michahelles, Hauptm. des 14. Inf. Regts. Hartmann, Frhr. Lochner v. Hüttenbach, Pr. Lt. desselben Regts. Winterstein, Pr. Lt. des 13. Inf. Regts. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, Beide unter Beförderung zu Hauptleuten ohne Patent, sämmtlich in ihren Truppentheilen zu Komp. Chefs, ernannt.

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 28. No⸗ vember. Passavant, Sec. Lt. des 4. Inf. Regts., König Wil⸗ helm von Württemberg, das erbetene Ausscheiden aus dem Heere mit 10. Dezember d. J. behufs Uebertritts in die Kaiserliche Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika gestattet.

6. Dezember. Kester, Oberst z. D., mit der gesetzlichen

Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform

b5 B- für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen der Abschied ewilligt. 1

. Graf v. erers. Fend. es mandeur des 3. Chev. Regts. Herzog Karl Theodor, Frhr. v. Falken⸗ hausen, Major und etatsmäß. Stabsoffizier vom 2. Chev. Regt. Taxis, Beiden unter Verleihung des Charakters als Oberst⸗Lt., mit der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen, Rust, Major z. D. und Bezirks⸗Offizier beim Bezirks⸗ kommando Zweibrücken, mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform des 6. Inf. Regts. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Hornung, Major z. D., mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform, letzten Beiden mit den für Verabschiedetee vorgeschriebenen Abzeichen mit der gesetzlichen Pension, der Abschied bewilligt.

10. Dezember. Frhr. v. Pechmann, Major und Bats. Kom⸗ mandeur vom 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, unter Verleihung des Charakters als Oberst⸗Lt., Haag, Major von der Fortifikation Ingolstadt, mit der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den bestimmungsmäßigen Ab⸗ zeichen zur Disp. gestellt. Goll, Schredinger, Hauptleute und Komp. Chefs, Ersterer unter Verleihung des Charakters als Major, Beide vom 14. Inf. Regt. Hartmann, mit der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt.

Im Sanitäts⸗Korps. 27. November. Dr. Röhring, Ober⸗Stabsarzt 1. Kl. und Regts. Arzt vom 2. Ulan. Regt. König, mit der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt. Dr. Bögler, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Bats. Arzt vom 9. Inf. Regt. Wrede, als Regts. Arzt zum 2. Ulan. Regt. König, Dr. Ott, Assist. Arzt 2. Kl. vom 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, zum 2. Inf. Regt. Kronprinz, versetzt. Dr. Moos⸗ mair, Ober⸗Stabsarzt 2. Kl. und Regts. Arzt im 15. Inf. Regt. König Albert von Sachsen, zum überzähl. Ober⸗Stabsarzt 1. Kl., Dr. M unzert, Stabs⸗ und Bats. Arzt im 7. Inf. Regt. Prinz Leopold, zum überzähl Ober⸗Stabsarzt 2. Kl., Dr. Fischer, Assist. Arzt 1. Kl. vom 2. Inf. Regt. Kronprinz, zum Stabs⸗ und Bats. Sos im 9. r. e 8 A üller, Ast Arzt 8 Kl im 5. Inf. Reg oßherzog Ernst Ludwig von sen, zum ist. Arzt 1. Kl., befördert. 18

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

23. November. Buchbauer, Hauptm. vom 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, bisher kommandiert zur Intend. I. Armee⸗Korps, unter Bewilligung des Abschierds und unter Ertheilung der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vorgeschrie⸗ benen Abzeichen, zum Assessor bei der vorgenannten Intend. ernannt. Göbel, Sekretär von der Intend. der 3. Div., zu jener I. Armee⸗ Korps, Röckelein, Sekretär von der Intend. II. Armee⸗Korps, zu jener der 3. Div., Leichsenring, Sekretär von der Intend. der 1. Div., zu jener II. Armee⸗Korps, versetzt. Herrmann, Sekretär von der Intend. I. Armee⸗Korps, zu jener der 1. Div. versetzt.

27. November. Kothmüller, Kasernen⸗Insp. von der Garn. Verwalt. Würzburg, zu jener in Neu⸗Ulm, Rothenberger, Kasernen⸗Insp. von der Garn. Verwalt. Amberg, zu Ene in Würz⸗ burg, versetzt. Die Kasernen⸗Inspektoren auf Probe: Emonts, Sec. Lt. a. D., bei der Garn. Verwalt. Amberg, Vatter, Militär⸗ anwärter bei der Garn. Verwalt. Germersheim, Kuntze bei der Ga Verwalt. Lechfeld, zu Kasernen⸗Inspektoren ernannt.

Königlich Preußische Armee. 85

Offiliere ꝛc. Ernennungen, Beförderungen, Ver⸗ setzungen ꝛc. Neues Palais, November. v. Kehler, e 1. See⸗Bat., zum Vorstand des Bekleidungsamts in Neues Palais, 9. Dezember. Koch, Kapitän zur See, mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Inspekteurs der 2. Marine⸗Insp. beauftragt. Crüger, Pr. Lt. vom 1. See⸗Bat., von der Stellung als S;. 9. e 8 See. ge der Osftsee entbunden. son Fiedler, Pr. Lt. vom 1. 5 Adjutanten bei Kommando der Marinestation der Ostsee N.— 3 Kaiserliche Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrik Neues Palais, 9. Dezember. 8 8 . D., bieher vom Königl. Bayer. 4. Inf. Regt. König Wilhelm II. von Württemberg, mit dem 11. Dezember d. J. der Schutztruppe zu⸗ getheilt. Frhr. v. Dobeneck, Sec. Lt. a. D., mit dem 25. Dezember d. X. Dr. Preuß. Assist. Arzt 1. Kl. a. D., mit dem 21. Dezember d. J., aus der Schutztruppe ausgeschieden. Kaiserliche Schutztruppe für Deutsch⸗Südwestafrika. „Neues Palais, 9. Dezember. v. Selchow, 8 krank. eree mit dem 25. November d. J. geschieden.

Deutscher Reichstag. 7. Sitzung vom 13. Dezember 1895, 1 Uhr. Tagesordnung: Erste Berathung des Gesetzentwurfs; Bekämpfung 825 238 1.en ec benteurs Zur Einleitung der Debatte ergriff das Wort der Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher:

Meine Herren! Nach den mehr oder weniger akademischen Er⸗ örterungen, die uns in den letzten Tagen beschäftigt haben, wird es, meine ich, Ihnen zur besonderen Befriedigung gereichen, nun an eine praktische Aufgabe der Gesetzgebung herantreten zu können; ich bege diese Hoffnung um so mehr, als der Entwurf eines Gesetzes zur Be⸗ kämpfung des unlauteren Wettbewerbs von den Anregungen und An⸗ schauungen getragen ist, die aus diesem hohen Hause rücksichtlich der Materie hervorgegangen sind.

Als wir im Jannar d. J. mit dem ersten Entwurf eines gegen die unlauteren Bestrebungen im Handel und im Gewerbe gerichteten Gesetzes hervortraten, sagten wir uns, daß es nützlich sein werde, durch die Publikation dieses Entwurfs die betheiligten Kreise auf den Gegenstand hinzuweisen und ihnen Gelegenheit zu geben, die Wünsche und die Anschanungen, die sie bezüglich der Ausgestaltung des Gesetzes haben, bei Zeiten zum Ausdruck zu bringen. Ich erkenne es mit Dank an, daß zahlreiche Korporationen die großen wirthschaftlichen Körperschaften des Reichs sowohl, wie auch viele Fachvereine sich mit dem Gegenstand beschäftigt haben, und daß uns außer ihren Aeußerungen auch eine Reihe von Meinungsäußerungen einzelner im gewerblichen Leben stehender, sachv erständiger Personen zugegangen sind. Diese Aeußerungen und Anregungen haben dazu Veranlassung gegeben, den ersten Entwurf zu korrigieren, und es ist bei der Betrachtung der Vorlage unschwer zu erkennen, in welchem Umfang und in welchem Maße wir Nutzen aus dem uns zugeflossenen Material gezogen haben.

Die Veröffentlichung des ersten Entwurfs hat aber außerdem noch einen andern Vortheil gezeitigt: er liegt darin, daß der Kreis derjenigen, die Bedenken gegen das Vergehen auf diesem Gebiet haben, doch immer mehr sich verengt hat. Heute ist kaum noch eine Meinungeverschiedenheit darüber, daß es Pflicht der Gesetzgebung sei, gegen den unlauteren Wettbewerb Schutzwaffen her⸗ zustellen, und wenn diese Anschauung auch Sie, meine Herren, beseelt und ich zweifle garnicht daran, daß dies der Fall ist —, so werden wir uns, wie ich glaube, unschwer über den Entwurf ver⸗ ständigen können, der ja das erkenne ich wiederum bereitwillig an in seiner Einzelausgestaltung noch mannigfacher Kritik unterzogen werden kann. Ich glaube aber, daß die verbündeten Regierungen bei der Schlußredaktion dieses Entwurfs einen Weg gewählt haben, der von Ihnen im Endergebniß Ihrer Berathung approbiert werden wird.

Meine Herren, die wesentlichsten Punkte, auf die sich der Ent⸗ wurf bezieht, sind folgende: Einmal sollen die Auswüchse des Reklame⸗ wesens, die dem ehrbaren und schwer um seine Existenz ringenden minder starken Gewerbtreibenden so überaus schädlich sind, eingeengt und, wenn thunlich, abgestellt werden, und zweitens soll ein Schutz gewährt werden gegenüber der unberechtigten Ausnutzung von Fabriks⸗ und Geschäftsgeheimnissen. Daneben enthält der Entwurf noch eine Reihe von gleichartigen Bestimmungen, die aber von minderer Be⸗ deutung sind, und über die ich in der Generaldiskussion füglich glaube hinweggehen zu können.

Was das Reklamewesen anlangt, einen in seinen Auswüchsen immer mehr sich breit machenden Unfug im gewerblichen Leben die Reklame an sich verurtheile ich nicht —, so, glaube ich, hat der Gesetzentwurf das Rechte getroffen, wenn er neben der zivilrecht⸗ lichen Klage, die dem durch unlautere Reklame Verletzten zur Seite steht, auch strafrechtliche Vorschriften vorsieht, die wirksamer als die zivilrechtliche Verfolgung dem Uebelstand begegnen können; und es scheint mir richtig, wenn der Gesetzentwurf an die Spitze den Satz stellt, daß nur gewisse Formen der unlauteren Reklame den Rechtsfolgen des Entwurfs unterworfen sein sollen. Sie wissen, meine Herren, daß das französische Recht in Art. 1382 des Code civil, in dem eine all⸗ gemeine Vorschrift dahin gegeben ist, daß, wer einen Anderen be⸗ schädigt, zum Schadenersatz verpflichtet ist, diese Materie in sich begreift. Die Frage, ob wir mit einer solchen allgemeinen Vorschrift in Deutschland auskommen würden, hat aber von uns nach eingehender Erörterung verneint werden müssen, namentlich angesichts der Er⸗ fahrungen, die man in denjenigen Ländern gemacht hat, in denen an der Hand gleichartiger Vorschriften über den Schadensersatz es schon zur Zeit möglich wäre, den Schaden, der durch widerrechtliches Thun hervorgerufen wird, durch einen Ersatzanspruch zu reparieren. Der

1 Erfolg, den diese allgemeine Vorschrift auf dem Gebiete des un⸗

lauteren Wettbewerbs geäußert hat, konnte nicht dazu auffordern, jetzt, wo es sich um die reichsgesetzliche Ausgestaltung der Materie handelt, denselben Weg einzuschlagen; wir sind also dazu übergegangen, den Thatbestand des unlauteren Wettbewerbs abzugrenzen, das Erlaubte von dem unerlaubten zu Unterscheiden und so dem Richter einen posi⸗ tiven Anhalt dahin zu geben, was als erlaubt und was als un⸗ erlaubt anzusehen sei. Wir sind uns dabei vollständig be⸗ wußt gewesen, daß eine Aufzätlung nicht erschöpfend sein kann, daß es den Praktiken des unlanteren Wettbewerbs möglich sein wird oder wenigstens möglich sein kann, in Zukunft an diesem Thatbestand vorbeizuschlüpfen und auf einem Wege, der von der Aufzählung nicht berührt wird, einen ebenso verderblichen Wett⸗ bewerb zu üben. Allein, meine Herren, wir werden uns in dieser Be⸗ ziehung dabei beruhigen können, daß, wenn in Zukunft sich das Bedürfniß herausstellen sollte, weiter zu gehen, als es in dem Gesetzentwurf geschehen ist, dann kein Hinderniß bestehen wird, diesen Weg zu beschreiten. Die Bestimmung in § 1 des Ent⸗ wurfs, daß unwahre Angaben, welche der Konkurrenz schädlich sein können, zunächst den Anspruch auf Unterlassung begründen; die weitere Anordnung, daß ein Ersatzanspruch eintritt, wenn der Urheber dieser Angaben ihre Unrichtigkeit kannte oder kennen mußte; daß endlich Strafe verwirkt ist, wenn die Angaben mit dem Bewußtsein ihrer Unrichtigkeit gemacht sind, wird von Ihnen, wie ich glaube, kaum bemängelt werden.

Den ersten Paragraphen des Gesetzentwurfs, welche sich auf solche unwahren Angaben beziehen, die deren Urheber rücksichtlich seines eigenen Geschäfts, seines eigenen Waarenlagers, seiner eigenen zum Verkauf gestellten Waaren macht, stehen zur Seite die §§ 6 und fol gende, in denen es sich darum handelt, denjenigen zu treffen, welcher über das Geschäft eines Andern unrichtige Angaben macht. Si finden hier dieselbe Gliederung wie bei dem ersten Ab schnitt; und auch mit dieser Gliederung, glaube ich, werdern Sie einverstanden sein. Daß dazwischen eine Vorschrift eingeschaltet ist welche gegen die in gewissen Handelszweigen leider in umfassenderer Weise herorgetretenen Quantitätsverschleierungen sich richtet, wird kaum auf die Mißbilligung des Reichstags stoßen. Und wenn ferner in § 8 die fraudulöse Benutzung fremder Namen und Firmen zum Ausgangspunkt einer Vorschrift gemacht ist, welche dem damit geübten Unfug steuern will, so werden Sie auch das an der Hand Ihrer eigenen Kenntniß der Verhältnisse billigen.

Das bestrittenste Kapitel, meine Herren, im Gesetzentwurf sind die §§ 9 ff., welche von dem Verrath der Fabrik⸗ und Geschäfts⸗ geheimnisse handeln. Meine Herren, ich muß mir über dieses Kapite ein paar Worte gestatten. Es ist uns in der Presse der Vorwurf gemacht, und nicht bloß uns, sondern Allen, die auf die Abwehr des Verraths der Fabrik. und Betriebsgeheimnisse hinzuarbeiten wünschen, daß man das Fortkommen der Angestellten, der Arbeiter, der Funktionäre in einem Geschäft, in einer Fabrik erheblich schädige. Man hat gemeint, eine Vorschrift, welche die Mittheilung und die Ausnutzung eines fremden Fabrik⸗ oder Geschäftsgeheimnisses unter Strafe stelle, könne leicht dahin führen, daß den Angestellten, den Arbeitern in einem Geschäft oder in einer Fabrik auch rücksicht⸗ lich dessen, was sie dort gelernt haben und was sie zu ihrem späteren Fortkommen ausnutzen müssen, Beschränkungen auferlegt werden.

Meine Herren, diese Besorgniß ist unbegründet! Durch den ganzen Gesetzentwurf geht das Bestreben und diese Tendenz kommt in den einzelnen Vorschriften klar zum Ausdruck —, daß der Schutz des Schwachen, des Minderstarken bezweckt wird, und es würde eine Abweichung von dieser Tendenz sein, wenn wir den Lehrling verhindern wollten, das, was er im Geschäft seines Meisters oder Prinzipals gelernt hat, auch zu seinem ferneren Fortkommen für sich nutzbar zu machen. Das ist nicht die Meinung gewesen. Auf der anderen Seite aber haben wir uns sagen müssen und das ist der wesentlichste Grund für diese Vorschrift —, daß in einer Zeit, wo ungeachtet der allgemeinen Solidität und Ehrbarkeit unserer erwerbenden Stände doch die Ausnutzung fremden Guts einen immer größeren Umfang annimmt, es doch geboten sei, auch den Lehr⸗ herrn, den Prinzipal zu schützen gegen das Bestreben seiner Kon⸗ kurrenten, sich die Geheimnisse anzueignen, die ein Lehrling in dem Geschäft kennen gelernt hat.

Meine Herren, man hat gefragt: was ist ein Geheimniß? und man hat gemeint, daß bei der Dehnbarkeit des Begriffs in causa bei der richterlichen Beurtheilung doch auch Dinge, die bei der strengen Wortinterpretation nicht unter den Begriff fallen, als Geheimniß an⸗ gesehen und im Falle der Ausnutzung durch Andere unter Strafe ge⸗ stellt werden könnten. Meine Herren, ein Geheimniß ist, glaube ich, einfach das, was sonst nicht bekannt ist, und ein Geheimniß im Sinne eines Geschäftsinhabers, ein Fabrik⸗ oder ein Geschäftsgeheimniß, ist das, was seiner Geschäftsgebahrung, seinem Fabrikbetriebe, seiner Handwerksthätigkeit so eigenthümlich ist, daß es eben in anderen Kreisen nicht bekannt ist und nicht zur Anwendung kommt. Bei dieser Interpretation ist es völlig ausgeschlossen, die Verwerthung der erlernten Kunstfertigkeit von Handgriffen, die auch sonst üblich sind, von Kenntnissen, die sich auf den gewöhnlichen Geschäfts⸗ oder Fabrik⸗ betrieb beziehen, zum Ausgangspunkt der Anwendung der §§ 9 und folgenden zu machen; und ich sehe keinen Grund, gegen die deutsche Rechtsprechung ein Mißtrauen in der Richtung zu äußern, daß man die Vorschriften nur deshalb ablehnt, weil man sie einer irrthümlichen Anwendung für fähig hält.

Nun kommt noch ein Beruhigungsmoment hinzu. Nach den Erfahrungen, welche, wenn auch nicht bei uns, so doch in anderen Ländern vorliegen, in denen ähnliche Vorschriften bestehen, wird von solchen Vorschriften ein außerordentlich seltener Gebrauch gemacht. Nach der französischen Statistik erfolgt in Frankreich durchschnittlich im Jahr kaum in einem einzigen Fall eine Verurtheilung wegen Verletzung von Fabrik⸗ und Geschäftsgeheimnissen. Das bringt mich zu dem Schlusse, der, glaube ich, innerlich durchaus berechtigt ist, daß Diese Vorschriften durch ihr bloßes Bestehen auf die Moralität der