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ungültig und nicht zu Recht bestehend zu erachten
sind, sodaß Klägerin berechtigt ist, wegen ihrer ge⸗ nannten Forderungen von 1914 ℳ 25 ₰ Befriedigung aus den von dem Beklagten zu 2 der Erblasserin der Beklagten nach vorstehender Darstellung zu⸗ gewendeten Beträgen von 300 ℳ und 1500 ℳ zu verlangen, b
2) die beiden Beklagten zu verurtheilen, diese Be⸗ träge von 1800 ℳ nebst 5 % Zinsen seit 1. Mai 1894 zur Befriedigung der Klägerin wegen der ihr an den Beklagten zu 2 zustehenden erwähnten Forde⸗ rungen herauszuzahlen und zwar, soweit die Beklagte, unverehelichte Auguste Schmidt, in Betracht kommt, nur nach Kräften des Nachlasses der erwähnten Erblasserin, 8
3) dns Urtheil gegen Sicherheitsleistung für vor⸗ läufig vollstreckbar zu erklären. b
Die Klägerin ladet den Beklagten zu 2 Gärtner Wilhelm Schmidt zur Aufnahme des gegen die ver⸗ storbene Ausgedinger⸗Wittwe Louise Schmidt, geb. Kühn, gerichteten Rechtsstreits und zur mündlichen Verhandlung der Hauptsache vor die Zweite Zivil⸗ kammer des Königlichen Landgerichts zu Guben auf den 14. März 1896, Vormittags 9 Uhr, mit der Aufforderung, einen bei dem gedachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diese Ladung bekannt gemacht. 8 8
Guben, den 6. Dezember 1895.
Nosky,
Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts, i. V.
[55317] Oeffentliche Zustellung. Der Rentier Heinrich Gottfried Schulze haufen i. Th., vertreten durch den Rechtsanwalt oters daselbst, klagt gegen den Ackermann Gustav Adolph Acke aus Kaisershagen, zur Zeit unbekannten Aufenthalts, wegen 216 ℳ, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten, an den Kläger bei Vermeidung der Zwangsvollstreckung in die im Grund⸗
buche der Flur Kaisershagen Band XI Blatt 10 — A. 27 — eingetragenen Grundstücke, resp. die dafür bei der Separation der Flur Kaisershagen aus⸗ ewiesenen Planstücke 216 ℳ nebst 5 % Zinsen seit 2 Tage der Rechtskraft des Urtheils zu zahlen und die Kosten des Rechtsstreits zu tragen, auch das Urtheil für vorläufig vollstreckbar zu erklären, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Königliche Amtsgericht zu Mühlhausen i. Th. auf den 30. Januar 1896, Vormittags 9 Uhr, Zimmer Nr. 11. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. .
Mühlhausen i. Th., den 3. Dezember 1895.
Ackermann, Sekretär, Gerichtsschrelbar des Königlichen Amtsgerichts.
11“ 16“
Die Anna Hildebrandt zu Nütheim, durch Rechtsanwalt Vossen in Aachen, klagt gegen ihren Ehemann Joseph Kurth, Dachdecker zu Nüt⸗ heim, mit dem Antrage: „Königliches Landgericht, I. Zivilkammer, zu Aachen wolle die zwischen den
Parteien bestehende Gütergemeinschaft für aufgelöst erklären, die Gütertrennung aussprechen und die Par⸗ teien zur Massebildung und Auseinandersetzung vor den Königlichen Notar, Justiz⸗Rath Giesen in Aachen verweisen und dem Beklagten die Kosten des Rechts⸗ streits und der Auseinandersetzung zur Last legen.“ Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor der I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Aachen ist auf den 10. Februar 1896, Vormittags 9 Uhr, anberaumt. Plümmer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.
[55309) Die Ehefrau des Handelsmanns Meyer Coß⸗ mann, Sibilla, geb. Wolff, zu Rheidt, Siegkreis,
vertreten durch Rechtsanwalt Emanuel in Bonn,
klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor der I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Bonn ist Termin auf den 10. Februar 1896, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.
(L. S.) Taentzscher, Landgerichts⸗Sekretär.
[55308]
Die Ehefrau des Schriftsetzers, früher Zigarren⸗ händlers Peter Müller zu Köln, Catharina, geb. Schüller, daselbst, Prozeßbevollmächtigter Rechts⸗ anwalt Dr. Ferdinand Esser in Köln, klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur Verhandlung ist bestimmt auf den 13. Februar 1896, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgerichte zu Köln, I. Zivilkammer.
Köln, den 9. Dezember 1895.
Der Gerichtsschreiber: Storbeck, Sekretär.
[55307]
Die Ehefrau des früheren Stellmachers, jetzigen Milchhändlers Joseph Pütz, Sibilla, geb. Küppers, zu Köln⸗Ehrenfeld, Prozeßbevollmächtigter Rechts⸗ anwalt Dr. Voelcker in Köln⸗Ehrenfeld klagt gegen ihren Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur Ver⸗ handlung ist bestimmt auf den 13. Februar 1896, Vormittags 9 Uhr, vor dem Königlichen Landgericht zu Köln, III. Zivilkammer.
Köln, den 10. Dezember 1895.
Der Gerichtsschreiber: Köhler
[55306] Durch rechtskräftiges Urtheil der III. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 8. No⸗ vember 1895 ist die Gütergemeinschaft zwischen den Eheleuten Gerhard Kuhlenbach, Handelsmann, und Christine, geborene Bilstein, zu Bergisch⸗Gladbach
aufgelöst worden. 1. Köln, den 10. Dezember 1895. 1 Der Gerichtsschreiber: Köhler.
3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung.
Keine.
Verdingungen ꝛc.
[52150] Bekanntmachung. Die Militär⸗Waisenhaus⸗Anstalten zu Potsdam
und Schloß Pretzsch bedürfen für das Jahr 1896/97
folgender Bekleidungs⸗ ꝛc. Materialien: 380 m blaues Halbtuch, 130 „ schwarzes Halbtuch, 460 „ gefärbten Moll, 30 „ grauen Croisé, 100 Stück weiße Nähhaumwolle, 100 „ weißen b 200 „ grauen Zwirn, 3193S(““ 100 kg ungebleichtes baumwollenes Strickgarn 50 Schock weißes Band, 2535 Paar baumwollene Strümpfe, 1520 „ angestrickte Strümpfe, 700 „ Hosenträger. Angebote hierauf werden bis zum Sonnabend den 21. Dezember d. J., Vorm. 10 im Geschäftszimmer der Anstalt, woselbst Be⸗ dingungen und Proben ausgelegt sind, entgegen ge nommen und in Gegenwart der erschienenen Unter nehmer geöffnet. Die Bedingungen sind von de letzteren zu unterschreiben oder in den Angeboten ausdrücklich als maßgebend anzuerkennen. Gebote welche sich auf eigene Proben beziehen, bleiben unbe rücksichtigt. Potsdam, den 1. Dezember 1895. Königliches großes Militär⸗Waisenhaus.
[55161]
Auf Grund der Beschlüsse der Generalversammlungen der Aktionäre vom 15./27. November 1894 und 12./24. März 1895 und mit Genehmigung der Kaiserlich Russischen Regierung emittiert Rybins
4 %ige Prioritäts⸗Anleihe
Eisenbahn⸗Gesellschaft eine
5) Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.
PROOSPPECT. 8
2 — 11 8 — Rybinsk Eisenbahn⸗Gesellschaft im Nominalbetrage von 1 1 Mark D. KR.-W. 68 443 000 = Kubel Gold 21 121 509.80 = Holl. Gulden 40 552 477.50 = Lstg. 3 350 284.17.— mit absoluter Garantie der Kaiserlich Russischen Regierung. Die Gesellschaft vertheilte im Jahre 1890 bis 1894 auf ihre Aktien, die bis dahin au 100 Metallrubel aber im Jahre 1895 durch Aktien von 100 Kreditrubel ersetzt worden sind
“
im Nominalbetrage von Mark D. R. W. 68 443 000 = Rubel Gold 21 121 509,80 8 = Holl. Gulden 40 552 477,50 = Lstg. 3 350 284,17. — b
Die Rybinsk (ehemals Rybinsk⸗Bologoye) Eisenbahn⸗Gesellschaft führt ihren jetzigen Namen seit dem 4./16. Juni 1895 in Gemäßheit des unter dem 4. Juni 1895 a. St. Allerhöchst bestätigten
Statutennachtrags. “ 1 Die neue Anleihe ist bestimmt: zum Bau Länge von ungefähr 332 Werst, deren Bau von
einer Bahnlinie von Bologoye nach Pskow in einer
Seiner Majestät dem Kaiser am 4./16. Juni 1895
sanktioniert wurde, und zur Bestreitung der Kosten für andere Arbeiten, sowie ferner zur Konvertierung und Rückzahlung sämmtlicher älteren Anleihen der Gesellschaft. “
Diese älteren Anleihen, und zwar:
die 5 % Rybinsk⸗Bologoye Prior.⸗Anl. 1. Em. von 1870
- 5 % 95 Nhb 3
—. 9 „
im ursprüglichen im noch unverloost um⸗ Betrage von laufenden Betrage von Thlr. 3 264 000 Thlr. 3 119 000.— 1872 Lstg. 1 203 600 Lstg. 1 153 774.10.— 1884 Kr.⸗R. 2 177 000 Kr R 2 125 500.—
sind sämmtlich per 1./13. März 1896 zur Rückzahlung gekündigt worden. Das Anlagekapital der Gesellschaft setzt sich zusammen aus dem Aktienkapital von Kreditrubel 13 631 400 Nominal, eingetheilt in 136 314 Aktien zu 100 Kreditrubel (wovon 1221 Stück getilgt) und
den vorstehend aufgeführten drei Prioritäts⸗Anleihen.
Infolge der Konvertierung und Rückzahlung dieser
drei Anleihen tritt die neue Anleihe an ihre Stelle und in alle ihre Rechte ein. 2 Die neue Anleihe wird durch die Einnahmen und das ganze Vermögen der Gesellschaft sicher⸗ gestellt; sie hat das Vorrecht vor allen künftigen Anleihen.
Außerdem genießen die Obligationen der neuen Anleihe vom Tage ihrer Emission an die absolute Garantie der Kaiserlich Russischen Regierung für Ver⸗ zinsung und Tilgung. Diese Garantie wird auf den Obligationen durch einen Stempel der Kaiserlich Russischen Regierung bestätigt.
Die Anleihe ist in Obligationen von ℳ 1000 = Gold⸗Rbl. 308.60 = Holl. Guld. 592.50 = f 48.19 eingetheilt. Die Obligationen lauten auf den Inhaber und werden in Stücken von zwei Obligationen, also von ℳ 2000 = G.⸗Rbl. 617.20 = Holl. G. 1185. = £ 97.18.—
einer Obligation, „ „
1000 = „ einer halben Obligation, „ „ 500 =
308.60 = „ „ 592.50 = „ 48.19.— 154.30 = „ „ 296.25 = „ 24.9.6
ausgestellt. — Die Stücke tragen fortlaufende RNummern. Demgemäß erhalten die Stücke von einer Obligation je eine Nummer, die Stücke von zwei Obligationen je zwei fortlaufende Nummern, und von den halben Obligationen je zwei dieselbe Nummer mit dem unterscheidenden Zusatz Litt. A. und Litt. B.
„DDie Obligationen der neuen Prioritäts⸗Anleihe werden mit 4 % fürs Jahr in halbjährlichen Terminen am 1. Juni und 1. Dezember neuen Stils, verzinst und im Wege der Verloosung binnen 59 Jahren vom Jahre 1896 an gerechnet zum Nennwerth getilgt. Der erste Zinskupon ist am 1. Juni 1896 n. St. fällig.
b Die Verloosungen finden halbjährlich im März und September jeden Jahres statt, und zwar die erste im September 1896. Die verloosten Obligationen werden an dem nächsten der Ziehung folgenden Zinstermin eingelöst. Zu jeder halbjährlichen Tilgung sind 0,21397 % des Nominalbetrages der Anleihe unter Zuwachs der ersparten Zinsen auf die getilgten Obligationen zu verwenden.
Die Nummern der jedesmal verloosten, sowie der aus vorhergegangenen Verloosungen fälligen, noch nicht zur Einlösung vorgezeigten Obligationen werden außer durch russische Blätter durch je zwei in Berlin erscheinende Zeitungen und je eine in Frankfurt a. M. und Amsterdam erscheinende Zeitung veröffentlicht. In den drei deutschen Zeitungen werden auch etwaige auf die Umlaufsfähigkeit der einzelnen Stücke bezügliche Verfügungen, soweit diese amtlich zur Kenntniß der Gesellschaft gelangen bekannt 8ee; e 1 .
ie rückzahlbaren igationen müssen bei der Einlösung mit sämmtlichen nach dem Rück⸗ zahlungstermine fälligen Kupons eingeliefert werden. Der Betrag Ane fehlender wird e“* Die Obligationen der Anleihe verjähren 30 Jahre nach i ückzah 5 die Kupons 10 Jahre nach ihrem Fälligkeitstage. “ Eine verstärkte Verloosung oder eine Gesammtkündigung oder Konvertierung der Anleihe ist bis zum 1. Januarx 1906 n. St. ausgeschlossen.
6 Die Zahlung der Zinskupons sowie der verloosten oder gekündigten Obligationen geschieht in den Beträgen, die dem in den Obligationen festgesetzten Werthverhältniß entsprechen, nach Wahl des Inhabers G[“ in g S 29 esetze Dezember 1885 oder in Kredit⸗ 1— n zum Tageskurse, in Berlin und Frankfurt a. M. in Mark Deutscher Reichswäh * in Holl. Gulden, in London in Pfund Sterling, und zwar: 1XAX“
in St. Petersburg bei der Kasse der Gesellschaft,
„ Berlin „ dem Bankhause Mendelssohn & Co., 85
Robert Warschauer & Co. der Direktion der Disconto⸗Gesellschaft, „ Berliner Handels⸗Gesellschaft, dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne, msterdam . — Lippmann Rosenthal & Co.,
„ London 8 der Russischen Bank für answärtigen Handel. 8 Die Zahlung der Zinskupons und die Einlösung der Obligationen wird für immer frei von jeder Russischen Steuer erfolgen.
8 Feeersene a. M.
„- Aa a a 2. 84
folgende Dividenden (na 0,90 *), 1, 5,25, 7,25 pro Aktie.
Abzug der Steuer von 3 %, seit 1894 von 5 %, also netto): Rubel Kredit 3,30
*) wurde seiner Zeit nicht baar ausgezahlt, sondern gegen Kosten und Stempel für Ausfertigung
von Kuponsbogen verrechnet.
28. November 8
St. Petersburg, den 10. Dezember 1895.
Direktion der Rybinsk Eisenbahn⸗Gesellschaft. Auf Grund des vorstehenden Prospektes werden wir die vorbezeichnete 4 % steuerfreie Prioritäts Anleihe der Rybinsk Eisenbahn⸗Gesellschaft an den Börsen von Berlin und Frankfurt a. M. in de
Verkehr bringen.
Zugleich stellen wir hierdurch den Inhabern der noch nuverloost im Umlauf befindlichen per 1./13. März 1896 zur Rückzahlung gekündigten
Thlr. 3119 000 £ 1153 774.10 5 % „
5 % Rybinsk⸗Bologoye Obligationen 1. Emiss. von 1870 2
2 1
den Umtausch ihrer Titres in Obligationen der neuen 4 % igen, vom Russischen Staate garan tierten Anleihe der Rybinsk Eisenbahn⸗Gesellschaft frei, und zwar zu den nachstehenden Konvertierungs⸗Bedingungen: Die Umtausch⸗Anmeldungen können erfolgen vom Tage der Veröffentlichung dieses
Prospektes an
bis spätestens Freitag, den 27. Dezember d. J. einschließlich
in St. Petersburg bei der St. Petersburger Internationalen Handelsbank St. Petersburger Disconto⸗Bank Russischen Bank für auswärtigen Handel
zu den an diesen Plätzen
Wolga⸗Kama⸗Commerzbank F zu veröffent
Mos auer Kaufmannsbank ig „ Rigaer Börsenbank Amsterdam bei dem Bankhause Lippmann, Rosenthal & Co.
bei dem Bankhbaufe Mendelssohn & Co.,
Berlin
lichenden Be dingungen,
Robert Warschauer & Co.,
S. Bleichröder,
„der Direktion der Disconto⸗Gesellschaft, 1r .“ . Verliner Handels⸗Gesellschaft, ““ . „ Niitteldeutschen Creditbank,
1 in Frankfurt a. M. bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne während der bei jeder Stelle üblichen Geschäftsstunden zu nachfolgenden Bedingungen: 1) Die umzutauschenden 5 %igen Obligationen sind zugleich mit der Anmeldung oder, wenn eine enügende von der Umtauschstelle zu bestimmende Kaution bestellt wird, spätestens 21 Tage nach der zmeldung mit den laufenden Zinskupons und allen folgenden sowie den Talons einzuliefern und werden
wie folgt angenommen:
die 5 % Rybinsk⸗Bologoye Obligationen 1. Emission von 1870, mit ℳ 600.— für jede Thlr. 200 Nominalkapital 8 zuzüglich „ 10.45 für die Zinsen à 5 %, abzüglich Steuer, vom 1. November 1895
zusammen mit ℳ 610.45
die 5 % Rybinsk⸗Bologoye Oblig Lstg. 29. 10 3 1 Thaler 200 Nominalkapital
mit ℳ 602.75 für jede
bis zum 1./13. März 1896, 1
ationen 2. Emission von 1872
zuzüglich „ 19.— für die Zinsen à 5 %, abzüglich Steuer, vom 1./13. Juli 1895 bis zum 1./13 März 1896 3
zusammen mit ℳ 621.75.
Dagegen werden die neuen 4 % Rybinsk Obligationen zum Kurse von 99 % vom Nominal⸗ betrage in Mark zuzüglich Stückzinsen à 4 % p. a. vom 1. Dezember 1895 bis zum 1./13. März 1896 angerechnet; der Theil des Gesammtanrechnungswerthes der eingelieferten 5 %igen Obligationen, der si in Stücken der neuen Anleihe nicht bilden läßt, wird in Baar beglichen.
2) Die Anmeldung erfolgt auf Grund des zu diesem Prospekt gehörigen Anmeldungsformulars,
welches von den vorgenannten Stellen bezogen werden kann. Bei den deutschen Umtauschstellen werden nur solche 5 % ige Rybinsk⸗Bologoye Obligationen
angenommen, die den deutschen Stempel tragen.
1 3) Bis zur Fertigstellung der definitiven Stücke werden in Deutschland mit dem Deutschen Reichsstempel versehene Interimsscheine ausgegeben, die von den unterzeichneten Berliner Häusern ausgestell
sind, und über deren kostenfreien Umtausch in Ori
gemacht werden wird.
ginal⸗Obligationen seiner Zeit das Nähere bekannt
An den deutschen Plätzen können nur die von den Berliner Häusern ausgestellten Interimsscheine
in Original⸗Obligationen umgetauscht werden.
Berlin und Frankfurt a. M., im Dezember 1895.
Mendelssohn & Co.
““ 1 1114“
tende Robert Warschauer & Co. Direktion der Disconto⸗Gesellschaft.
S. Bleichröder. Berliner Handels⸗GCesellschaft
26666] Bekanntmachung.
nis r. eines Nummernverzei b
o Skau⸗Kiew⸗Worone
PROSPECT.
Steuerfreie vierprozentige Prioritäts⸗Anleihe der
* im J,h. 8 von
ch Eisenbahn⸗Gesellschaft
Mark N. R. W. 89 776 000 = Rubel Gold 27 704 873.60 = Holl. Gulden 53 192 280 = Tstg. 4 394 535.4
mit absoluter Garantie der Kaise
Auf Grund des Beschlusses der Generalversammlung der Aktionäre vom 3./15. Juni 1895 und mit Genehmigung der Kaiserlich Russischen Regierung emittiert die Moskau⸗Kiew⸗Woronesch⸗
Eisenbahn⸗Gesellschaft eine
4 % ige Prioritäts⸗Anleihe im Nominalbetrage von ℳ D. R. W. 89 776 000 = Rbl. Gold 27 704 873.60 = Holl. Gulden 53 192 280 = Lstg. 4 394 535.4.
Die Anleihe ist bestimmt zur Verstärkung der Betriebsmittel der Gesellschaft und zum Bau folgender neuer Linien: von Briansk nach Moskau, in einer Länge von ungefähr 365 Werst, von der Station Mormigie nach Vierchowie, in einer Länge von ungefähr 130 Werst (und zwar 60 Werst Neubau von e⸗ nach Liwnv und 70 Werst Umbau der Schmalspurbahn von Liwny nach Vierchowie in eine
Breitspurba b deren Bau von Seiner
n) und v. nach Krasnoie am Dnieper, in einer Länge von ungefähr 86 Werst, ajestät dem Kaiser am 7./19. Juni 1895 sanktioniert wurde.
Die Anleihe ist in Obligationen von ℳ 1000 = Gold⸗Rubel 308.60 = Holl. Gulden 592.50 = Lstg. 48.19.— eingetheilt. Die Obligationen lauten auf den Inhaber und werden in Stücken von zwei Obligationen, also von ℳ 2000 = G.⸗Rbl. 617.20 = Holl. G. 1185.— = Lstg. 97.18.—
einer Obligation, „ „ „ 1000 = einer halben Obligation, „ „ „ 500 =
EE666969999 1“ 24. 9. 6
ausgestellt. — Die Stücke tragen fortlaufende Nummern. Demgemäß erhalten die Stücke von einer Obli⸗
O
ation je eine Nummer, die Stücke von zwei Obligationen je zwei fortlaufende Nummern, und von den alben Obligationen je zwei dieselbe Nummer mit dem unterscheidenden v Litt. A. und Litt. B.
Die Moskau⸗Kiew⸗Woronesch (ehemals:
Kursk⸗Kiew, darauf: Kiew⸗Woronesch) Eisenbahn⸗
Gesellschaft führt ihren jetzigen Namen seit dem 7./19. Juni 1895 in Gemäßheit des unter dem 7. Juni 1895
a. St. Allerhöchst bestätigten Statutennachtrags.
Das Anlagekapital der Bahn setzt sich aus dem Aktienkapital der Gesellschaft von ursprünglich Lstg. 1 500 000 Nominal (wovon Lstg. 62 400 Nominal getilgt) und folgenden Prioritäts⸗Anleihen
zusammen:
Kredit⸗Rubel 25 000 000 4 ½ % 8 13 000 000 4 ½ % 8 4 750 000 4 %
von denen gegenwärtig noch
ℳ 67 286 500 4 % Obligationen von 1886 (Kursk⸗Kiew)
1892 (Kiew⸗Woronesch) 1893 ( 8 ) 1895 (
ℳ 65 161 000 4 % Obligationen von 1886
Kredit⸗Rubel 24 688 600 4 ½ % „ „ 1892 12 894 000 4 ½ % . „ 1893
4 730 000 4 % . 1895
unverloost im Umlauf sind.
8 ü8. 5 1““
Zu diesen Prioritäts⸗Anleihen tritt die jetzt emittierte neue Anleihe von Nominal ℳ 89 776 000 = Rubel Gold 27 704 873.60 = Holl. Gulden 53 192 280 = Lstg. 4 394 535.4/—
Die neuen Obligationen werden sichergestellt: durch die Einnahmen und das ganze Vermögen der Gesellschaft, unter Wahrung der Vorrechte der früher emittierten Obligationen, ferner durch die in Absatz zwei dieses Prospektes aufgeführten neuen Bahnlinien und zwar bei diesen an erster Stelle. Sie haben
das Vorrecht vor allen künftigen Anleihen.
Außerdem genießen sie vom Tage ihrer Emission an die absolute Garantie
der Kaiserlich Russischen Regierung für
VBerzinsung und
Tilgung. Diese Garantie
wird auf den Obligationen durch einen Stempel der Kaiserlich Russischen Regierung
bestätigt.
Terminen, am 1.
Die Obligationen der neuen Prioritäts⸗Anleihe werden mit 4 % fürs Jahr in halbjährlichen ril und 1. Oktober neuen Stils, verzinst und im Wege der Verloosung binnen
59 Jahren vom Jahre 1896 an gerechnet zum Nennwerthe getilgt. Der erste Zinskupon ist am 1. April
1896 n. St. fällig.
Die Verloosungen finden halbjährlich im Juni und Dezember jeden Jahres statt, un zwar die erste im Dezember 1896. Die verloosten Obligationen werden an dem nächsten der Ziehung folgenden Zinstermin eingelöst. Zu jeder halbjährlichen Tilgung sind 0,21872 % des Nominalbetrages der Anleihe unter Zuwachs der ersparten Zinsen auf die getilgten Obligationen zu verwenden.
Die Nummern der jedesmal verloosten, sowie der aus vorhergegangenen Verloosungen fälligen, noch nicht zur Einlösung vorgezeigten Obligationen werden außer durch russische Blätter durch je zwei in Berlin erscheinende Zeitungen und je eine in Frankfurt a. M. und Amsterdam erscheinende Zeitung ver⸗ öffentlicht. In den drei deutschen Zeitungen werden auch etwaige auf die Umlaufsfähigkeit der einzelnen
Stücke bezügliche Verfügungen, soweit diese amtlich zur Kenntniß der Gesellschaft gelangen, bekannt
gemacht werden.
Die rückzahlbaren Obligationen müssen bei der Einlösung mit sämmtlichen nach dem Rück⸗ zahlungstermine fälligen Kupons eingeliefert werden. Der Betrag etwa fehlender Kupons wird von dem
Kapitale abgezogen.
Die Obligationen der Anleihe verjähren 30 Jahre nach ihrem Rückzahlungstermine, und die
Kupons 10 Jahre nach ihrem Fälligkeitstage.
Eine verstärkte Verloosung oder
eine Gesammtkündigung oder Konver⸗
tierung der Anleihe ist bis zum 1. Januar 1906 n. St. ausgeschlossen.
Die Zahlung der Zinskupons sowie
der verloosten oder gekündigten Obligationen
eschiehht in den Beträgen, die dem in den Obligationen festgesetzten Werthverhältniß ent⸗ prechen, nach Wahl des Inhabers in St. Petersburg in Rubel Gold nach dem Münzgesetze vom 17./29. Dezember 1885 oder in Kreditrubeln zum Tageskurse, in Berlin und Frankfurt a. M. in Mark deutscher Reichswährung, in Amsterdam in Holl. Gulden, in London in Pfund Sterling, und zwar:
Russischen Regierung.
in St. Petersburg bei der St. Petersburger Internationalen Handelsbank, „ St. Petersburger Disconto⸗Bank, „ Russischen Bauk für auswärtigen Handel,
„ Wolga⸗Kama⸗Commerzbank, 8
7* 2
29
bei dem Ban ause Mendelssohn & Co.,
Robert Warschauer & Co.,
„der Direktion der Disconto Gesellschaft⸗ „ Berliner Handels⸗Gesellschaft, „Frankfurt a. M. bei dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne,
„ Amsterdam „ London
Lippmann Rosenthal & Co.,
„ der Russischen Bank für auswärtigen Handel.
1 Die Zahlung der Zinskupons und die Einlösung der Obligationen wird für immer frei von jeder russischen Steuer erfolgen. 8 Die Gesellschaft vertheilte auf ihre über £ 20 lautenden Aktien außer den in Sb zahlbaren
Zinsen von 5 % p. a. in den Jahren 1890 bis 1894 folgende Superdividenden: Kreditrubel
8, 8 per Aktie. 28. November
Moskan, den 10. Dezember 1895.
3, 14 ½, 11,
Direktion der Moskau⸗Kiew⸗Woronesch Eisenbahn⸗Gesellschaft.
Subseriptions⸗Bedingungen. 1 Auf Grund des vorstehenden Prospekts werden wir die vorbezeichnete 4 % steuerfreie Prioritäts⸗ Anleihe der Moskau⸗Kiew⸗Woronesch Eisenbahn⸗Gesellschaft an den Börsen von Berlin und Frankfurt a. M.
in dö Verkehr bringen und legen dieselbe hierdurch zur Subscription auf.
Die Subscription findet statt
Donnerstag, den 19. Dezember d. . 5
in Amsterdam bei dem Bankhause Lippmann, Rosenthal & Co. zu den von
öffentlichenden Bedingungen, ferner:
—.
in Berlin
iesem Hause zu ver⸗ 68 “
bei dem Bankhause Mendelssohn & Co.,
8 S. Bleichröder, ““ Robert Warschauer & Co., „der Direction der Disconto⸗Gesellschaft,
. „ Berliner Handels⸗Gesellschaft, in Frankfurt a. M. „dem Bankhause M. A. von Rothschild & Söhne während der bei jeder Stelle üblichen Geschäftsstunden zu nachfolgenden Bedingungen:
1) Der Subscriptionspreis beträgt 99 9 vom Nominalbetrage in Mark zuzüglich %0 Stückzinsen vom 1. Oktober d. J. bis zum Tage der Abnahme. Die Subscription erfolgt auf Grund des zu diesem Prospekt gehörigen Anmeldungsformulars, welches von den vorgenannten Stellen bezogen werden kann. Jeder Subscriptionsstelle ist
die Befugniß vorbehalten, die Subscription auch schon vor Ablauf der festgesetzten Frist zu schließen und nach ibrem Ermessen den Betrag jeder einzelnen Zutheilung zu bestimmen. Die Zutheilung erfolgt sobald wie möglich nach Schluß der Subscription. Bei der Subscription ist eine Kaution von 5 % des gezeichneten Nominalbetrages in Baa oder in solchen Effekten zu hinterlegen, die die Subscriptionsstelle als zulässig erachten wird. Die Abnahme der zugetheilten Obligationen kann vom 2. Januar 1896 an gegen Zahlung des Preises geschehen, mit der Maßgabe, daß die Hälfte des zugetheilten Betrages spätestens bis 31. Jannar 1896,
der Rest 8 abgenommen werden muß.
2. März 1896
Anmeldungen auf bestimmte Abschnitte können nur soweit berücksichtigt werden, als dies nach dem Ermessen der Subscriptiensstelle mit den Interessen der andern Zeichner ver⸗
träglich ist.
Bis zur Fertigstellung der definitiven Stücke werden in Deutschland mit dem deutschen Reichsstempel versehene Interimsscheine ausgegeben, die von den unterzeichneten Berliner Häusern ausgestellt sind, und über deren kostenfreien Umtausch in Original⸗Obligationen seiner Zeit das Nähere bekannt gemacht werden wird. Diese Interimsscheine werden mit dem am 1. April 1896 fälligen Kupon versehen sein, welcher bei den deutschen Zahlstellen ur Einlösung gelangt, sodaß der erste Kupon der Originalstücke am 1. Oktober 1896 fällig
sein wird.
An den deutschen Plätzen können nur die von den Berliner Härsern ausgestellten Interimsscheine in Original⸗Obligationen umgetauscht werden.
Berlin und Frankfurt a. M., im Dezember 1895. .
S. Bleichröder. Direktion der Disconto⸗Gesellschaft.
Mendelssohn & Co.
Robert Warschauer & Co.
Berliner Handels⸗Gesellschaft.
M. A. von Rothschild & Söhne. b—
[55187] Bekanntmachung. 8
Nach Vorschrift des Tilgungsplans der auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 16. Oktober 1893 ausgefertigten Auleihescheine der Gemeinde Rixdorf Ausgabe VI sind
1) von dem Buchstaben A. über 1000 ℳ die Nummern 15 36 79, 1
2) von dem Buchstaben B. über 500 ℳ die Nummern 42 51 80 200 255 316 8
zur Rückzahlung am 1. April 1896 ausgeloost worden.
Die Inhaber werden aufgefordert, die ausgeloosten Anleihescheine nebst den nach dem 1. April 1896 fällig werdenden Zinsscheinen und den hierzu ge⸗ hörigen Zinsschein⸗Anweisungen vom 1. April 1896 ab bei der hiesigen Gemeinde⸗Kasse, Berlinerstraße 63, oder bei dem Bankhause Delbrück, Leo & Co. in Berlin einzureichen und den Nennwerth der Anleihescheine dafür in Empfang zu nehmen. 1 8—
Mit dem 1. April 1896 hört die Verzinsung der ausgeloosten Anleihescheine auf.
Für fehlende Zinsscheine wird deren Werthbetrag vom Kapital abgezogen. “““ Rixdorf, den 10. Dezember 1895. Der Gemeindevorsteher:
Boddin.
Zinsherabsetzung 973 Rathenower Stadt⸗
anleihe.
Auf Grund eines Allerhöchsten Orts genehmigten Gemeindebeschlusses wird der Zinsfuß der seitens der Stadt Rathenow auf Grund der Allerhöchsten Privi⸗ legien vom 24. März 1880 und 11. Februar 1891
efertigten, auf den Inhaber lautenden Anleihe⸗ scheine vom 1. Februar 1896 ab von 4 auf 3 ½ % herabgesetzt.
Die Inhaber dieser Anleihescheine werden auf⸗ gefordert, die letzteren nebst den Zinsscheinanweisungen und den nach dem 1. Januar 1896 fällig werdenden Zinsscheinen zum Zwecke der Abstempelung auf 3 ½ % in der Zeit vom 1. September bis I. Novem⸗ ber d. J. an unsere Stadt⸗Hauptkasse unter nisses einzureichen.
ei der Abstempelung auf 3 ½ % wird den In⸗
habern eine Konvertierungsprämie von ¾; % des Nennwerths gewährt. t 8
Von denjenigen Inhabern, welche die Vorlegung der Anleihescheine zur Abstempelung in der gestellten Frist unterlassen, wird angenommen, daß sie mit der Zinsberabsetzung nicht einverstanden sind.
Diesen werden die Stadt⸗Anleihescheine zum 1. Februar 1896 Feeebis dergestalt, daß an diesem Tage gegen Rückgabe der Anleihescheine nebst Zinsschein⸗Erneuerungs⸗Anweisungen und Zinsscheinen in der Stadt⸗Hauptkasse zu Rathenow der Kapitalbetrag und die Kuponszinsen bis einschließlich 31. Januar 1896 baar zur Auszahlung gelangen.
Die Verzinsung der in dieser Weise gekündigten Stadt⸗Anleihescheine hört mit dem 31. Januar 1896 auf. 1
Für fehlende Zinsscheine wird bei der Abstempe⸗ lung der Anleihescheine die Zinsdifferenz zwischen 4 und 3 ½ % eingezogen, bei der “ des Kapitalbetrages der volle Betrag in Abzug gebracht.
Rathenow, den 23. Juli 1895.
Der Magistrat. 1“
[34701] Ausloosung von Stadt⸗Anleihescheinen.
Bei der am 11. d. Mts. erfolgten Ausloosung der auf Grund des Allerhöchsten Privilegiums vom 18. Dezember 1889 von der Stadt Kottbus aus⸗
egebenen 3 ½ % Anleihescheine sind nachstehende Nummern gezogen worden:
1 A. zu je 5000 ℳ Nr. 28 76 87 93
8 123.
Litt. B. zu je 2000 ℳ Nr. 287 296 307 317 358 425 529 537 588 602 637 684.
Litt. C. zu je 1000 ℳ Nr. 735 829 855 857 855 921 954 960 1076 1137 1159 1161 1178 1248 1275.
Litt. D. zu je 500 ℳ%ℳ Nr. 1315 1318 1336 1349 1416 1423 1430 1440 1454 1465 1481 1483 1565 1662 1664 1718 1736 1826 1850 1904.
Die Einlösung dieser Anleihescheine und die Aus⸗ ahlung der durch dieselben verbrieften Kapital⸗ 28 findet vom 1. April 1896 ab bei der Stadt⸗Hauptkasse hierselbst statt. 1
Mit dem 1. April 1896 hört die Verzinsung der zu diesem Termin hiermit aufgekündigten vorbe⸗ zeichneten Anleihescheine auf, und sind daher die Zinsscheine ab 1. April 1896 und die Anweisungen bei Einlösung der Anleihescheine mit abzuliefern,
andernfalls werden die Beträge der fehlenden Zins⸗ scheine vom Kapital gekürzt. Aus früheren Verloosungen find die Anleihescheine: Litt. C. Nr. 1160 1266 über je 1000 ℳ Litt. D. Nr. 1499 über 500 ℳ noch nicht eingelöst und werden dieselben zur sofortigen Baarzahlung hierdurch wiederholt aufge⸗ rufen. 8 Kottbus, den 11. September 1895. Der Magistrat.
[50343] Gleiwitzer 4 % Stadtanleihe.
Unter Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 15. August d. J. bringen wir hiermit weiter zur Kenntniß, daß die Rückzahlung der Gleiwitzer 4 % Stadtanleihe⸗Obligationen, soweit die⸗ selben nicht in 3 ½ % ige konvertiert sind, vom 2. Januar 1896 ab
in Gleiwitz bei unserer Stadt⸗Hauptkasse,
8 eahs bei dem Bankhause Perls & Co. erfolgt.
Gleiwitz, den 22. November 1895.
Der Magistrat.
[5518 Bekauutmachung. 1 [553865) Obligationen der Stadt Aleve.
Nach Vorschrift des Tilgungsplans der auf Grund Bei der am 9. d. M. stattgehabten Ansloofung des Allerböchsten Privilegiums vom 22. Januar der in Gemäßbeit des Allerhöchsten Privilegii vom 1893 ausgefertigten Anleihescheine der Gemeinde 28. November 1877 im Rechnungsjahre 1895/96 cin⸗ Rixdorf Ansgabe F sind: 8 „zulösenden Obligationen der ersten Anleihe der
1) von dem Buchstaben A. über 1000 ℳ die Stadt Kleve sind folgende Stücke ausgeloost worden: Nummern 177 234 612 768 1047 1280 1399 1429, Nr. 85 87 145 164 196 zu 1000 ℳ,
2) von dem Buchstaben B. über 500 ℳ die/ Nr. 257 269 301 333 352 390 391 441 480 635 Rummern 180 223 318 452 1264 1358 1424 1459 648 650 zu 500 ℳ 1478 1503 1542 ““ zfbanas Z“
zur Rückzahlung am 1. April 1896 aus⸗ b. hiermit zur öffentlichen Kenntniß geb acht
Zahlungstag: 31. März 1896.
Die Inhaber werden aufgefordert, die ausgeloosten Dezember 1895. Anleihescheine nebst den nach dem 1. April 1896 Keegn den 105-2-Kne “ fällig werdenden Zinsscheinen und den hierzu ge⸗ F. Janssen. W. Mertens. P. Sack. hörigen Zinsschein⸗Anweisungen vom 1. April Der Bürgermeister:
1896 ab bei der hiesigen Gemeinde⸗Kasse, Broekmann. veeeeee. 88 82 5: Sga⸗ 8 1* b für Handel un ustrie, der Deutschen Ge⸗ 8 . “
nossenschaftsbank von Svergel, Parisins [551850 Bekanntmachung. Co., dem Berliner Bank⸗Institut Josepb —Wir machen hiermit bekannt, daß dem Fräulei Goldschmidt & Co. und in Hannover bei den Elise Hempel, Friedrichstr. 243, hier wohnhaft, die Herren Ephraim Meyer und Sohn einzureichen 3 ½ % Berliner Stadt⸗Obligationen Litt. . und den Nennwerth der Anleihescheine dafür in Nr. 24 937 über 150 ℳ, Litt. 6. Empfang zu nehmen. Nr. 29 979 und 41 298 je über 75 ℳ
Mit dem 1. April 1896 hört die Verzinsung der angeblich verbraunt worden sind. ausgeloosten Anleihescheine auf. Den zeitigen Besitzer dieser Urkunden fordern wir
Für fehlende Zinsscheine wird deren Werthbetrag hierdurch auf, sich bei uns oder bei Fräulein Hempel vom Kapital abgezogen. zu melden, widrigenfalls das gerichtliche Aufgebors⸗
Rixdorf, den 10. Dezember 1895 verfahren beantragt werden wird.
EooesDer Gemeinde⸗Vorsteher: Berlin, den 5. I oddin. 8— agiftra B 8 hiesiger Königl. Haupt⸗ und Residenzstadt. Kirschner.