Staats⸗A
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Zer Bezgspreis beträgt nierteljährlich 4 % 50 ₰. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post⸗-Anstalten auch die Expedition
Einzelune Aummern kosten 25 ₰.
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nzeiger.
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Insertiongpreis sür den Raum reiner Bruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
Berlin, Freitag, den 27. Dezember, Abends.
des Beutschen Reichs-Anzeigers und Königlich Preußischen Staats-Anzrigers Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Bestellungen auf den Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger für das mit dem 1. künftigen Monats beginnende nehmen sämmtliche Post⸗Aemter, für Berlin auch die Expedition dieses Blattes, SW. Wilhelmstr. 32, sowie die Zeitungs⸗Spediteure entgegen.
Der vierteljährliche Bezugspreis des aus dem Deutschen Reichs⸗Anzeiger und dem Königlich Preußischen Staats⸗ und des Central⸗Handels⸗Registers für das Deutsche Reich beträgt im Deutschen Reichs⸗Postgebiet 4 ℳ 50 ₰. Bei verspäteter Bestellung kann eine Nachlieferung bereits erschienener Nummern nur soweit erfolgen, wie der geringe Vorrath reicht.
Anzeiger bestehenden Gesammtblattes einschließlich des Postblattes
Vierteljahr
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Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Ober⸗Postsekretär a. D. Benne zu Halle a. S. den
Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse,
dem Telegraphen⸗Direktor a. D. Seidel zu Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse,
dem Telegraphen⸗Sekretär a. D. Raethel zu Meiningen, dem Ober⸗Telegraphen⸗Assistenten a. D. Liese zu Duisburg, Waltsgott zu Wesel, Hecht zu Lübeck, Franke zu Halle a. S. und Haempfler zu Bernsdorf O.⸗L. im Kreise Hoyers⸗ werda, dem emeritierten Rektor Senckpiehl zu Eberswalde, dem emeritierten Konrektor Dühmert zu Liebenwalde im Kreise Nieder⸗Barnim und dem Kanzlei⸗Sekretär Steinicke bei dem Ober⸗Landeskulturgericht zu Berlin den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse,
den emeritierten Lehrern Böttcher zu Neuensund im Kreise Prenzlau, Schwarz zu Himmelpfort im Kreise Templin, früher zu Zootzen in demselben Kreise, Rothenburg zu Neu⸗ Barnim im Kreise Ober⸗Barnim, Frommhagen zu Läsikow im Kreise Ruppin, Trüloff zu Perleberg, früher zu Blesen⸗ dorf im Kreise Ostprignitz, Seiffert zu Beeskow, Gott⸗ lob Lehmann zu Potsdam, Lüdeke zu Straus⸗ berg im Kreise Ober⸗Barnim, Gauger zu Menkin im Kreise Prenzlau, Zerbst zu Deutsch⸗Wilmersdorf bei Berlin, früher zu Tremmen im Kreise Westhavelland, Mäker zu Quitzow im Kreise Westprignitz, Lindow zu Badingen im Kreise Templin, Frühauf zu Alt⸗Landsberg, Deißler zu Wilsnack im Kreise Westprignitz und Wille zu Alt⸗Ruppin im Kreise Ruppin den Adler der Inhaber des Königlichen Haus⸗Ordens von Hohenzollern, sowie
dem Postpackmeister a. D. Lüpke zu Neudamm im Kreise Königsberg N.⸗M., früher zu Frankfurt a. O., das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen.
Stettin den
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: Allerhöchstihrem Hof⸗Marschall Freiherrn von und zu Egloffstein die Erlaubniß zur Anlegung der ihm verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar: der zweiten Klasse mit dem Stern des Königlich bayerischen Verdienst⸗Ordens vom heiligen Michael und des Komthurkreuzes erster Klasse des Großherzoglich Haus⸗Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen alken.
Deutsches Reich.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst heen den vortragenden Rath bei dem Rechnungshofe des Deutschen Reichs, bisherigen Geheimen g. e. Rath Theodor Emil Wilhelm Eduard von Ditfurth zum Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath zu ernennen sowie den imen Rechnungs⸗Revisoren bei dem Rechnungs⸗ hofe des Deutschen Reichs, Rechnungs⸗Räthen Schalkhäuser und Burkart den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗Rath, dem Geheimen Registrator bei derselben Behörde, Kanzlei⸗ Rath Lensch den Charakter als aa; Kanzlei⸗Rath, und dem men nungs⸗Revisor bei derselben Behörde Görlitz den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.
Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: den Königlich preußischen Wasserbau⸗Inspektor Nicolaus Scholer zum Kaiserlichen Regierungs⸗Rath und Mitglied des Kaiserlichen Kanalamts, sowie die Mitglieder der Physikalisch⸗Technischen Reichsanstalt Dr. Wiebe und Dr. Feußner zu Professoren bei dieser Anstalt zu ernennen, b dem Geheimen Registrator im Auswärtigen Amt Schmidt I und dem Chiffreur im Auswärtigen Amt, bisherigen Geheimen I Sekretär Perdelwitz den Charakter als Hofrath, und b dem im Auswärtigen Amt angestellten bisherigen Ge⸗ heimen Sekretär Kleist den Charakter als Kanzlei⸗Rath zu
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Seine Majestät der Kaiser haben Allergnädigst geruht: dden Staatsanwalt bei dem Ober⸗Landesgericht in Colmar, Geheimen Justiz⸗Rath Huber zum Ober⸗Staatsanwalt bei dem Ober⸗Landesgericht daselbst, 8 den Ersten Staatsanwalt Dr. Bernays in Colmar unter Verleihung des Charakters als Geheimer Justiz⸗Rath zum Staatsanwalt bei dem Ober⸗Landesgericht daselbst —
zum
den Landgerichts⸗Rath Gombart in Straßburg zu von Elsaß⸗
Ersten Staatsanwalt in der Verwaltung Lothringen, und
den Gerichts⸗Assessor Schulz zum Amtsrichter bei dem Amtsgericht in Albesdorf zu ernennen; sowie
dem Landgerichts⸗Präsidenten Wachter in Saargemünd den Charakter als Geheimer Ober⸗Justiz⸗Rath mit dem Range der Räthe II. Klasse,
den Landgerichts⸗Direktoren Boecking in Straßburg und Aretz in Metz den Charakter als Geheimer Justiz⸗Rath,
den Notaren Albert und Weber in Saargemünd, Ditsch in Finstingen und North in Dettweiler, den Rechts⸗ anwalten Ganser in Colmar und Riff in Straßburg, sowie dem Hypothekenbewahrer Hafen in Metz den Charakter als Justiz⸗Rath,
dem Amtsgerichts⸗Sekretär Lang in Altkirch den Charakter als Kanzlei⸗Rath, und
dem Rechnungs⸗Revisor Rittmann in Straßburg den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen.
Bekanntmachung.
Nach Allerhöchster Bestimmung Seiner Majestät des Kaisers wird am 18. Januar k. J. zur Erinnerung an die vor 25 Jahren erfolgte Neubegründung des Deutschen Reichs eine Feierlichkeit im Königlichen Schlosse hierselbst stattfinden, zu welcher unter Anderen auch die damaligen Reichstags⸗ mitglieder eingeladen werden sollen.
Demzufolge werden diejenigen Herren, welche dem Reichstag des Norddeutschen Bundes Ende 1870 oder dem ersten Deutschen Reichstag 1871 angehört haben und gegen⸗ wärtig nicht Mitglieder des Reichstags sind, hierdurch ersucht, ihre Adressen bis zum 3. Januar k. J. dem Reichsamt des Innern einzusenden.
Berlin, den 26.
“ zinn
Dezember 1895.
Der Reichskanzler. In Vertretung: von Boetticher.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Regierungs⸗Rath, Direktor bei den König⸗ lichen Museen und Professor an der Friedrich⸗Wilhelms⸗ Universität Berlin Dr. phil. Heinrich Friedrich Reinhard Kekule den ausländischen Adel unter .88 von seinen Vor⸗ fahren geführten Namen „Kekule von Stradonitz“ nebst dem üb men mnen und
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den Geheimen Medizinal⸗Rath, Professor Dr. Franz König in Berlin zum ordentlichen Mitgliede der Königlichen
Wissenschaftlichen Deputation für das Medizinalwesen zu ernennen, sowie
dem Professor an der Technischen Hochschule zu Hannover Wilhelm Keck den Charakter als Geheimer Regierungs⸗ Rath, und
dem Sekretär Max Gotthard bei dem Provin ja at
Schulkollegium in Koblenz den Charakter als Rechnungs⸗ zu verleihen. 1
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachgenannten Beamten des Finanz⸗Ministeriums: — den Rechnungs⸗Räthen Mangelsdorff und Ruppert den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗Rath, und den Geheimen expedierenden Sekretären und Kalkulatoren Kunad, Hendrich und Happatz den Charakter als Rech⸗ Rath zu verleihen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Geheimen Rechnungs⸗Revisor bei der Ober⸗Rechnungs⸗ kammer, Rechnungs⸗Rath Lix den Charakter als Geheimer Rechnungs⸗Rath, und 3 1 den Geheimen Rechnungs⸗Revisoren bei derselben Behörde Thié, Richtmann, Prehm, Grubbert, Pieper und Roestel den Charakter als Rechnungs⸗Rath zu verleihen
Finanz⸗Ministerium.
Zu Steuer⸗Inspektoren sind ernannt: der Kataster⸗ Sekretär Diefenhardt in Wiesbaden, sowie die Kataster⸗
Kontroleure Friedrich in Biedenkopf, Georgé in Inster⸗ burg, Herbst in Wiehl, Klüppel in Neurode, Kolvenbach in Lechenich, Leinweber in Höchst a. M., Maurer in
Hachenburg, Sauer in Militsch, Selbach in Herborn, Steinkrüger in Wesel, Wiedemann Wo
in Hennef und
Iff in Striegau.
Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und
Medizinal⸗Angelegenheiten.
Der bisherige Kreis⸗Wundarzt des Kreises Rügen Dr. Eschricht in Binz a. R. ist zum Kreisphysikus des Kreises Bleckede, und
der bisherige Präparanden⸗Anstalts⸗Vorsteher Franz Schmidt zum Kreis⸗Schulinspektor ernannt worden.
Urkunvde, betreffend die Errichtung einer evangelischen Kaiser⸗ Friedrich⸗Gedächtniß⸗Kirchengemeinde in Berlin.
Mit Genehmigung des Herrn Ministers der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten und des Evangelischen Ober⸗Kirchen⸗ raths, sowie nach Anhörung der Betheiligten, wird von den unter⸗ zeichneten Behörden hierdurch Folgendes festgesetzt:
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Die Evangelischen in demjenigen Stadtgebiete von Berlin, welches umschrieben wird:
im Norden durch die Spree von der Lutherbrücke bis zur Weich⸗ bildgrenze gegen Charlottenburg,
im Westen durch die Weichbildgrenze gegen Charlottenburg von der Spree bis zur Mittellinie der Charlottenburger Chaussee,
im Süden durch die Mittellinie der Charlottenburger Chaussee von der Weichbildgrenze gegen Charlottenburg bis zur Mittel⸗ linie des Spreewegs,
im Osten durch die Mittellinie des Spreewegs von der Mittel⸗ linie der Charlottenburger Chaussee bis zur Lutherbrücke, werden aus der Dorotheenstädtischen Kirchengemeinde ausgepfarrt und zu 9 selbständigen Kaiser⸗Friedrich⸗Gedächtniß⸗Kirchengemeinde
vereinigt.
II. Die bisherige dritte geistliche Stelle der Dorotheenstädtischen Kirchengemeinde geht als Erste Pfarrstelle auf die Kaiser⸗Friedrich⸗ Gedächtniß⸗Kirchengemeinde über.
III. Für die Kaiser⸗Friedrich⸗Gedächtniß⸗Kirchengemeinde gelten bis auf weiteres die gegenwärtigen Gebührenordnungen der Dorotheen⸗ städtischen Kirchengemeinde. vv
Vorstehende Bestimmungen treten mit dem 1. Januar 1896 in Kraft. Berlin, den 19. Dezember 1895. Königliches Konsistorium der Brandenburg, Abtheilung Berlin. VPolizei⸗Präsident. 8 (L. S.) Faber. (L. S.) von Windheim.
Vorstehende Urkunde bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß. Zugleich werden folgende Festsetzungen bezw. Anordnungen bekannt gemacht:
A. Der Zweiggemeinde wird das Recht der Benutzung des neuen Kirchhofs der Stammgemeinde in der Scharnweberstraße eingeräumt.
21. Dezember 1895.
Der Königliche
Berlin, den
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Die Zweiggemeinde vereinnahmt für die aus ihrer Mitte statt⸗ findenden Beerdigungen: 3 . 1) für die Dauer der Benutzung des Kirchhofs
a. die Stolgebühren, 8 8 1In
b. die Erträge der Armenbüchse zur Hälfte, sowie die Erträge aus den sogenannten Ablösungen der Armenbüchse seitens ihrer Mitglieder,
2) für die Dauer von 10 Jahren vom Tage der Errichtung ab
a. die Stellgebühren,
b. die aus der Reservation von Grabstellen und aus dem Erwerb von Erbbegräbnissen seitens ihrer Mitglieder fließenden Gebühren zur Hälfte. 8
Falls Mitglieder der Zweiggemeinde auf dem alten Kirchhof in der Chausseestraße, welcher der Stammgemeinde und der Friedri
Werder⸗Kirchengemeinde gemeinschaftlich gehört, oder auf dem Kirchhof
der Stammgemeinde in der Liesenstraße beerdigen lassen, haben sie
die für die Angehörigen der Stammgemeinde festgesetzten Gebühren, auf welche die Zweiggemeinde keinen Anspruch hat, zu entrichten.
Die Kirchhofsgemeinschaft hört auf, sobald die Kirchhöfe voll⸗ ständig belegt bezw. geschlossen sind, oder die Zweiggemeinde einen eigenen Kirchhof erworben hat, oder in eine Kirchhofsgemeinschaft mit einer anderen Gemeinde getreten ist, spätestens aber nach Ablauf von vreisig Jahren vom Tage der Errichtung der Zweiggemeinde an gerechnet.
B. An dem Tafe⸗ an welchem die Errightungsurkunde in Kraft tritt, geht die Kapelle in der Bachstraße mi sãmmtliche ventar
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