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und mit allen Rechten und v welche die Stammgemeinde be⸗ züglich derselben hat, in das Eigenthum der Zweiggemeinde über.
G. Mit dem Tage der Errichtung g lie Stammgemeinde der Zweiggemeinde eine Aussteuer von 100 000 ℳ (einhunderttausend Mark) und zwar, soweit es nach dem Ermessen der Stammgemeinde angängig ist, in baarem Gelde, sonst in einer mit 3 ½ % zu ver⸗ u Hypothek. Das Kapital kann seitens der Stammgemeinde jederzeit, auch ratenweise ausgezahlt werden. Für die Zweiggemeinde 8 die Hypothek unkündbar.
D. Von den Erträgen der der Dorotheenstädtischen Kirchenkasse zugeflossenen Legate und sonstigen Zuwendungen, welche im Eigenthum der Stammgemeinde verbleiben, erhält die Zweiggemeinde in den ersten Tagen des Dezember eines jeden Jahres
a. zwei Fünftel der Ueberschüsse des Jacobi⸗Legats, 8
b. 180 (Einhundertundachtzig) Mark zur Verwendung für
Arme und Kranke von den Zinsen der Legate von Michaelis, Minet, Lafontaine, Sala, senlechet und Vorbrodt.
E. Der Inhaber der bisherigen dritten geistlichen Stelle an der Dorotheenstädtischen Kirchengemeinde, Prediger Hagenau tritt mit dem 1. Januar 1896 als Erster Pfarrer zur Kaiser⸗Friedrich⸗Gedächtniß⸗ Kirchengemeinde über. Derselbe wird die Anmeldung der in dem neuen Parochialbezirk wohnhaften wahlfähigen Gemeindeglieder zur Wählerliste während der noch durch Kanzelabkündigung zu bestim⸗ menden Tagesstunden in der Sakristei der Kaiser⸗Friedrich⸗Gedächtniß⸗ Kirche und außerdem nach Möglichkeit zu jeder anderen Tageszeit in seiner Wohnung entgegennehmen.
Die ersten Erneuerungswahlen nach § 43 Abs. 2 der Kirchen⸗
semeinde,- und Synodalordnung haben in der Kaiser⸗Friedrich edächtniß⸗Kirchengemeinde im Herbst 1897 zu erfolgen. 8
Berlin, den 24. Dezember 1895.
Koönigliches Konsistorium der Provinz Brandenburg, Abtheilung Berlin. (L. S.) Faber.
8 der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird ein Privilegium wegen Ausfertigung auf den Inhaber lautender Anleihescheine der Stadt Göttingen im Betrage von 600 000 ℳ ver⸗
öffentlicht.
Abgereist: 8 J1.
Seine Excellenz der Staats⸗Minister und Minister fü Faden und Gewerbe Freiherr von Berlepsch, nach ecklenburg.
Nichtamtliches.
Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 27. Dezember. 8
Ihre Kaiserlichen und Königlichen Majestäten wohnten, wie „W. T. B.“ meldet, am ersten Weihnachts⸗ Feeh. Vormittags mit den vier älteren Prinzen⸗Söhnen em Gottesdienst in der Friedenskirche zu Potsdam bei und begaben Sich nach Beendigung desselben zu Fuß nach dem
Neuen Palais zurück.
Am zweiten Weihnachtsfeiertage fuhren Ihre Majestäten
mit den vier älteren Prinzen um 12 ¼ Uhr nach Berlin und
nahmen bei Ihrer Majestät der Kaiserin Friedrich in Aller⸗ höchstderen Palais das Frühstück ein.
Ihre Maäjestät die Kaiserin und Königin waren am Montag, den 23. d. M., bei den Weihnachtsbescherungen in der Auguste Victoria⸗Krippe und im Pfingsthause zu Potsdam anwesend.
Diejenigen Personen, welche Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin ihre Glückwünsche zum Neujahrstage darzubringen beabsichtigen, werden gebeten, ihre Karten im Laufe des 31. Dezember bei Ihrer Excellenz der Frau Ober⸗ Hofmeisterin Gräfin von Brockdorff im Einschreibezimmer unter Portal IV des Königlichen Schlosses hierselbst, vom Lustgarten aus links, abzugeben. .“
Die Ober⸗Hofmeisterin Gräfin Brockdorff wird vom 1. Januar ab, wie in früheren Jahren, am Montag, Donners⸗ tag und Sonnabend von 3 bis 5 Uhr im Königlichen Schlosse empfangen.
Das Königliche Ober⸗Verwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 31. Januar 1895 (E. d. O.⸗V.⸗G. in Staatssteuersachen, S. 424/5 Anm.) und in einigen neueren Erkenntnissen den Grundsatz aufgestellt, daß die Zer⸗ legung des Gewerbesteuersatzes in Gemäßheit des 38 des Gewerbesteuergesetzes vom 24. Juni 1891 stets nach dem Ertrage zu erfolgen hat, wenn der — nach § 17 a. a. O. einheitlich zu besteuernde — Gesammt⸗ gewerbebetrieb eines Steuerpflichtigen einen Ertrag aufweist, gleichviel ob und an wievielen der einzelnen Betriebsorte mit Verlust gearbeitet worden ist. Nur wenn das Gesammt⸗
eschäft keinen Ertrag oder Verlust ergeben hat, soll die 1 Seweanhn nach Maßgabe des Anlage⸗ und Betriebskapitals erfolgen. UIm Weiterungen und Berufungen zu vermeiden, hat der Finanz⸗Minister in einem, vom 17. d. M. datierten, Erlaß an die Königlichen Regierungen angeordnet, daß bei der für 1896/97 stattfindenden 8EE1u“ der obige Grund⸗ satz, unter entsprechender Einschränkung des öv vom 28. Dezember 1893 (Mittheilungen Heft 29 S. 36), zur Anwendung zu bringen ist.
Mit Rücksicht auf die mehrfachen, hinsichtlich der Form und des Inhalts der Benachrichtigungsschreiben über die Ge⸗ werbesteuerzerlegung ergangenen Ober⸗Verwaltungsgerichts⸗ erkenntnisse wird sodann darauf aufmerksam gemacht, daß in den Mustern, welche der Ausführungsanweisung zum Gewerbe⸗ steuergesetz in ihrer jetzt erscheinenden neuen Fassung beigegeben sind, ein entsprechender Raum offen gelassen ist, um Mitthei⸗ lungen über die Grundlagen der Zerlegung aufzunehmen.
In denjenigen Fällen, wo eine Ausfüllung dieses Raumes
von dem Steuerausschuß⸗Vorsitzenden für entbehrlich erachtet worden ist, sei mit Rücksicht auf ein Erkenntniß vom 21. März d. J. VI. G 1054) den Gemeinden und Steuerpflichtigen jedenfalls auf Verlangen eine
Mittheilung über die rechtlichen und thatsächlichen Grundlagen der Zerlegung nicht vorzuenthalten, und ar müsse dieselbe so zeitig erfolgen, daß jene dieses aterial noch für die Berufungsinstanz verwerthen können.
Zur Sicherung eines gleichmäßigen Verfahrens bei der Besteuerung von ganzen Gebäuden oder Gebäude⸗ theilen der Staats⸗Eisenbahnverwaltung hat der Finanz⸗Minister mittels Zirkularerlasses vom 14. Dezember d. J. bestimmt, daß als steuerpflichtig außer den Dienst⸗ wohnungen der Beamten nur diejenigen Gebäude oder Gebäudetheile anzusehen sind, die dem Transportgeschäft der Eisenbahn dienen (En cheibungen des Ober⸗Verwaltungs⸗
erichts, Band 2, Seite 129) wie Restaurationsräume,
artehallen, Geschäftsräume für den Smaherevesgjser⸗ Pförtner 2c., Räume für den Fahrkartenverkauf und für den Eisen⸗ bahn⸗Telegraphendienst, ferner Uebernachtungsgebäude, Güter⸗ und Maschinenschuppen, Gebäude mit Wasserhebewerken, die Retiraden und dergl. mehr. Dagegen sind die nicht unmittelbar dem Transportgewerbe dienenden Diensträume der leitenden und beaufsichtigenden Eisenbahnbehörden und Beamten des Staats, wie Sitzungssäle und Bureauzimmer der Eisenbahn⸗ Direktionen ꝛc., als zu einem öffentlichen Dienst oder Gebrauch bestimmt anzusehen und daher steuerfrei zu belassen. 8
General der Infanterie Freiherr von Meerscheidt⸗
sem, à la suite des Königin Elisabeth Garde⸗
renadier⸗Regiments Nr. 3 und Chef des Infanterie⸗Regiments
von Boyen (. Ostpreußisches) Nr. 41, früher kommandierender
— des Garde⸗Korps, ist gestern Nachmittag hierselbst verstorben
Der Kaiserliche Gesandte in Brüssel, Wirkliche Geheime Rath Graf von Alvensleben hat einen ihm Alllrhöchst bewilligten kurzen Urlaub angetreten. Während der Abwesen⸗ heit desselben fungiert der Legations⸗Rath Graf von Arco⸗ Valley als Geschäftsträger.
Köln, 27. Dezember. In der Krypta der St. Gereons⸗ Kirche, wo die Leiche des Kardinals Melchers ausgestellt war, wurden gestern Nachmittag am Sarge eine Gebeitunde und ein Todtenofficium abgehalten. An der heutigen Bei⸗ setzung betheiligen sich, dem „W. T. B.“ zufolge, die Bischöfe von Straßburg, Trier, Münster, Mainz und Fulda, die Aebte von Marienstatt, Maria⸗Laach und Oelenberg sowie die Vertreter der Bischöfe von Limburg und Paderborn und des Erzbischofs von Utrecht. Die Zeremonie begann heute früh 8 Uhr mit dem feierlichen Zuge des gesammten anwesenden Klerus nach der St. Gereons⸗Kirche, wo ein Todenamt mit Absolution abgehalten wurde. Sodann be⸗ wegtesich der Leichenzug durch die mit Trauerfahnen geschmückten, von Menschen dicht besetzten Straßen nach dem Dom, wo der Kardinal⸗Erzbischof Krementz die Todtenmesse las. Die Ge⸗ dächtnißrede hielt der Bischof von Trier Korum. Nach Er⸗ theilung der Absolution wurde die Leiche neben der Gruft des Kardinals Geißel beigesetzt.
Bayern.
Seine Maäjestät der Kaiser von Oesterreich ist gestern Abend 9 Uhr 12 Minuten von München wieder abgereist. Auf dem Bahnhof hatten sich Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz⸗Regent, der Prinz und die Prinzessin Leo⸗ pold, die Mitglieder der österreichisch⸗ ungarischen Gesandt⸗ v und der Polizei⸗Direktor Welser zum Abschied ein⸗ gefunden.
Hessen.
Der Erste Ausschuß der Zweiten Ka at. ein⸗ stimmig für den nächsten Haupt⸗Staatsvoranschlag die Ein⸗ führung des Systems der Dienstaltersklassen für alle Beamten beantragt.
Sachsen⸗Meiningen.
Seine Hoheit der Herzog hat am 22. d. M. den am Herzoglichen Hofe beglaubigten österreichisch⸗ungarischen Ge⸗ sandten in Dresden Grafen Chotek in feierlicher Abschieds⸗ audienz empfangen.
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“ Oesterreich⸗Ungarn. “ 8
Der ungarische Minister⸗Präsident Baron Banffy und der Finanz⸗Minister Lukacs werden sich, wie „W. T. B.“ erfährt, am 2. Januar von Budapest nach Wien begeben, um die Ausgleichsverhandlungen zu beginnen. Diese Be⸗ sprechungen werden indessen nur prinzipieller Natur sein, und zwar sollen in erster Reihe Finanzfragen zur Erörterung gelangen. Die ungarischen Minister für Ackerbau und Handel werden erst später an den Besprechungen theilnehmen.
Großbritannien und Irland.
Sir Edward Harland, Parlamentsmitglied für Belfast
und Chef der Schiffsbaufirma Harland u. Wolff, ist am Dienstag in Enniskillen (Irland) gestorben.
Frankreich.
Bei der Berathung des Armee⸗Etats in der Sitzung des Senats vom 24. d. M. tadelte der Senator Lamar⸗ zelle die Art und Weise der Vorbereitung der Expedition nach Madagaskar, durch welche die außerordentlich hohe Sterblichkeit verursacht worden sei. Der Redner forderte die Regierung auf, festzustellen, wer hierfür verantwortlich sei. Der Kriegs⸗ Minister Cavaignac erwiderte, das gegenwärtige Kabinet treffe keinerlei Verantwortung. Die Zahl der Todten übersteige nicht 3500. Am luß seiner Rede betonte der Minister die Nothwendigkeit der Schaffung einer Kolonial⸗ armee. Hierauf nahm der Senat den Armee⸗Etat an und ing zur Berathung des Marine⸗Etats über. Auf eine
nfrage erwiderte der Marine⸗Minister Lockroy: die Schiffsbauten seien nie so lebhaft im Gange gewesen wie jetzt, und diese eifrige Thätigkeit werde im nächsten Jahre noch andauern. Die Flotte befinde sich in der gleichen Ss wie die Flotten der dem Dreibunde an⸗ gehörigen ächte. Schließlich wurde auch das Marine⸗
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budget angenommen. In der gestrigen Sitzung protestiert der Finanz⸗Minister Doumer lebhaft gegen die von einem Redner der Rechten vorgebrachte Behauptung, daß das that⸗ ächliche Defizit des Budgets 250 Millionen betrage. inister versicherte, daß das Budget vollkommen balanciere und daß die Finanzlage Frankreichs viel günstiger sei als diejenige zahlreicher Länder. 8
Nachdem die Deputirtenkammer in drei Sitzungen die Interpellationen, betreffend die Phosphat⸗Kon⸗ zessionen in Algerien, berathen hatte und mehrere Un⸗ regelmäßigkeiten festgestellt worden waren, nahm dieselbe am Dienstag beinahe einstimmig eine von dem Minister⸗Prä⸗ sidenten Bourgeois gebilligte Tagesordnung an, welche gegen die begangenen Unregelmäßigkeiten Einspruch erhebt und die Regierung auffordert, eine Vorlage, betreffend die Phosphat⸗ Ausbeutung, einzubringen.
Die Kommission der Deputirtenkammer für die Ausstellung von 1900 hat sich mit allen gegen eine Stimme im Prinzip für die Ausstellung ausgesprochen.
Türkei. 1
Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Konstantinopel vom 24. d. M., der Sultan habe dem Platzkommandanten von Konstantinopel Kiazim Pascha und dem Kommandeur der zweiten Garde⸗Division Chewket Pascha den Groß⸗ kordon des Medjidieh⸗Ordens mit dem Stern in Brillanten verliehen. .
Für die Vilajets Siwäs, Bitlis und Erzerum sind, dem „W. T. B.“ zufolge, hristliche Beigeordnete ernannt worden; ferner sind sechs Justiz⸗Inspektoren, und zwar je ein Mohamedaner und ein Christ, für je zwei europäische Vilajets ernannt worden. .
Wie türkische Blätter melden, ist durch ein Irade die Mobilisierung von vier weiteren Bataillonen Redifs im Vilajet Smyrna angeordnet worden. Diese Bataillone sind für Kreta bestimmt, wo indessen die Bewegung infolge der militärischen Maßnahmen eingeschränkt zu sein scheint und eine baldige Beruhigung zu erwarten ist. — Die Reserven sind in Thyra, Aidin, Karad⸗Jasu und Jeni⸗Bazar (Kleinasien) einberufen worden.
Einem Telegramm des kommandierenden Generals des V. Armee⸗Korps zufolge wurden 6000 Drusen aus ihrer Stellung in den Ortschaften Mezraa, Sedjek und Medjel gedrängt; es ist Befehl zu deren weiterer Verfolgung ertheilt worden. 8
Nach einer Meldung der „Agenzia Stefani“ aus Kon⸗ stantinopel vom 25. d. M. hätten, Nachrichten aus Aleppo zufolge, die türkischen Truppen Zeitun genommen und die Aufständischen sich in die Berge geflüchtet. Diese Nachricht wird durch ein Telegramm des „Reuter'’schen Bureaus“ aus Konstantinopel von gestern bestätigt.
Das in Rom erscheinende Journal „Fanfulla“ meldet,
daß infolge der Lage in Anatolien der italienische Kreuzer 8
„Piemonte“ gestern von Smyrna nach Alexandrette abgegangen sei. Griechenland. .
2 4 8 Die Kammer ist auf den 20. Januar einberufen worden.
Serbien. Wie „W. T. B.“ vernimmt, hat der Finanzausschuß der Skupschtina in dem Budget mit Zustimmung des Finanz⸗Ministers namhafte Streichungen vorgenommen, sodaß sich der Ueberschuß bedeutend erhöht.
Bulgarien. In der gestrigen Sitzung der Sobranje kam es, wie
„W. T. B.“ berichtet, bei der Berathung des Etats der
öffentlichen Arbeiten zu einer lebhaften Debatte über die Kredite zur Vollendung des Baues des Prinzlichen Palais. Karawelow beschuldigte die Umgebung des Prinzen, sich beim Palaisbau zu bereichern. Die Sozialisten und die Anhänger Radoslavow's warfen der Regierung Verschwen⸗ dung vor. Der Minister⸗Präsident Stoilow und der Präsident der Kammer wiesen jedoch die Anschuldigungen der Opposition zurück. Schließlich wurden die Kredite und der gesammte Etat angenommen. Am 31. Dezember wird die Sobranje sich vertagen. Amerika.
Der Ausschuß für Mittel und Wege hat, nach einer Meldung des „W. T. B.“ aus Washington, gestern dem Repräsentantenhause seinen Bericht über die Finanz⸗ botschaft des Präsidenten Cleveland vorgelegt. Der Bericht bezeichnet die unzulänglichen Staatseinkünfte als die Haupt⸗ 8 der gegenwärtigen Schwierigkeiten. Während der ersten Hälfte des laufenden Finanzlahres werde das Defizit ungefähr 20 Millionen Dollars betragen. Die Mehrheit der Kommission spricht die Hoffnung aus, daß der Zolltarif für das Etatsjahr 1897/98 einer Revision im Sinne von Schutzzöllen werde unterzogen werden. Dies sei aber augenblicklich unmöglich. Infolgedessen schlage sie eine Zoll⸗ erhöhung und einige andere Aenderungen in der Wilson⸗Bill vor. Es sollen danach die Zollerhöhung 8 Millionen Dollars und die Wollzölle 25 Millionen Dollars ergeben. Der Bericht empfiehlt einen Zoll von 6,6 Cents pro — ungewaschener Wolle, von 32 Proz. auf Teppichwolle sowie von 15 Proz. auf Bauholz (lumber). Der Ausschuß beantragt dringlich⸗ den Schatzsekretär zur Ausgabe kurzfristiger drei prozentiger Bonds zu ermächtigen, und empfiehlt die Ausgabe von Staatsschuld⸗Zertifikaten, zahlbar in drei Jahren mit drei⸗ prozentiger Verzinsung im Höchstbetrage von 50 Millionen Dollars, um die gegenwärtigen Fehlbeträge zu decken. Das Haus nahm mit 205 gegen 81 Stimmen die Tarifreform⸗Bill an und wird heute die Bonds⸗Bill berathen.
In New⸗York fand am Montag Abend in dem Gebäude des Cooper⸗Instituts eine Protestversammlung gegen die Botschaft des Präsidenten Cleveland statt. Der Sekretär verlas eine Resolution, betreffend die Einsetzung eines Ausschusses zur Beeinflussung der öffentlichen Meinung gegen den Präsidenten Cleveland. Nachdem der vergebliche Versuch gemacht worden war, eine Gegenresolution einzubringen, er⸗ klärte der Vorsitzende die erste Resolution für angenommen und vertagte die Versammlung.
Ein in New⸗York eingetroffenes Telegramm aus Havanna meldet, daß die Aufständischen unter Gomez in einer Stärke von 12 000 Mann mit sechs Kanonen Jovellanos, westlich von Colon, erreicht hätten. Auf ihrem Marsch hätten sie zahlreiche Pflanzungen verbrannt und die Eisenbahnen zerstört. Der Marschall Martinez Campos habe den Generalen Valdez, Aldecoa und Navarro befohlen, unter allen Umständen die Aufständische nzugreifen
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Nach einem weiter eingegangenen Telegramm habe der Marschall Martinez Campos den Führer der Aufständischen Gomez 21 Meilen von Matanzas entfernt nach einem ver⸗
Kampfe vollständig geschlage 1 Aufständischen
gtten an Todten und Verwundeten Mann verloren. Die spanischen Truppen, deren Verluste unbedeutend seien, verfolgten die Flüchtigen.
Aus Madrid von gestern berichtet „W. T. B.“: Eine amtliche Depesche melde, daß der Marschall Martinez Campos in Havanna angekommen und von den Behörden, den Comités der drei cubanischen Parteien und einer sehr Poßen Menschenmenge mit Ovationen empfangen worden sei.
er Marschall habe es für angebracht gehalten, nach Havanna IIhe um von dort aus die Operationen weiter zu
eiten. 8 Asien.
Das „Reuter'sche Bureau“ meldet aus Nokohama von gestern, daß der Kreuzer „Kwanping“, welchen die Japaner den Chinesen genommen hatten, am 21. Dezember bei den Pescadores⸗Inseln gescheitert sei; mehrere Offiziere und etwa 60 Mann würden vermißt.
Afrika.
Der „Agenzia Stefani“ wird aus Massowah gemeldet, daß sich in der Umgebung des Forts von Makalle einige feindliche Abtheilungen, die auf der Suche nach Lebensmitteln gewesen seien, gezeigt hätten. Der Major Galliano habe am Sonnabend einige Kanonenschüsse auf dieselben ab⸗ zehen lassen und Vorstellungen bei Ras Makonen er⸗ oben. Letzterer habe die Uebertreter seiner Befehle mit Strafen belegt, da er erklärt habe, er betrachte die .ne bis zum 23. d. M. Abends für eingestellt. as Lager Ras Makonen'’s befinde sich in einer Entfernung von 1 ½ Stunden von dem Fort von Makalle. Es scheine, daß in dem Lager eine Viehseuche ausgebrochen sei; die Schoaner litten Mangel an Lebensmitteln und suchten sich solche durch Streifzüge zu verschaff Einige Abtheilungen von Anhängern Ras 9.ee. sollten sich in der Gegend von Adua und Hausen gezeigt haben. Bis zum 25. d. M. hätten die Schoaner nichts unter⸗ nommen. Eine Bewegung derselben nach Agula 2. bevorstehen. Die Einwohner von Hausen seien mit ihrem ieh aus Furcht vor den Streifzügen der Schoaner in die Berge geflohen. Ein bestimmt auftretendes Gerücht besage, daß der Häuptling von Goggiam sich gegen den König Menelik erklärt habe. Die Verluste der Schoaner am 7. d. M. hätten einen großen Eindruck in Jeggiu gemacht. Bei Makalle sei alles ruhig. Am Mittwoch sei eine Patrouille der Derwische bei dem Berge von Kassala erschienen, jedoch ohne Kampf vor wenigen Soldaten eines italienischen Eingeborenen⸗Regiments geflohen. Der Gesundheitszustand der italienischen Truppen im Lager von Adigrat sei ein sehr guter. In der Landschaft rings⸗ umher herrsche überall Ruhe. Einfälle von Banden würden aus Enderta, Temben und Gheralta gemeldet.
Der Dampfer „Singapore“ ist am 25. d. M. mit der ersten Truppen⸗Expedition und den Batterien in Massowah eingetroffen.
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Parlamentarische Nachrichten.
Der Landgerichts⸗Rath Alisch, Mitglied des Hauses der Abgeordneten für den 13. Potsdamer Wahlbezirk (Prenzlau⸗Angermünde), ist am Mittwoch gestorben.
Entscheidungen des Reichsgerichts.
Der § 4 des preußischen Gesetzes, betreffend die Kosten Königlicher Polizeiverwaltungen in Stadtgemeinden, vom 20. April 1892, bestimmt „Die Stadtgemeinden sind ver⸗ pflichtet, die ihnen gehörigen Grundstücke, Gebäude, Gebäudetheile, Inventarienstücke und Einrichtungen, welche gegenwärtig den Zwecken der Königlichen Orts⸗Polizeiverwaltung un entgeltlich dienen, auch ferner auf die Dauer des Bedürfnisses für diese Zwecke unentgelt⸗ lich herzugeben.“ Diese Bestimmung findet, nach einem Urtheil des Reichsgerichts, VI. Zivilsenats, vom 17. Oktober 1895, keine An⸗ wendung auf städtische Grundstücke, Gebäude ꝛc., welche zur Zeit des Erlasses dieses Gesetzes der Orts⸗Polizeiverwaltung gegen eine be⸗ stimmte, jedoch nicht baar bezahlte, sondern gegen die von der Stadt⸗ gemeinde zu leistenden ursächlichen Polizeikosten verrechnete Vergütung überlassen worden waren; diese Räumlichkeiten braucht die Stadt⸗ gemeinde nach dem Inkrafttreten des neuen Polizeikostengesetzes für die bisherigen polizeilichen Zwecke nicht unentgeltlich her⸗ zugeben. — Die Stadtgemeinde Berlin beansprucht klagend vom preußischen Fiskus Miethszahlung in Betreff zweier Lokale, die zur Unterbringung zweier Polizeireviere in städtischen Gebäuden, wie chon früher, so auch nach dem Inkrafttreten des neuen
olizeikostengesetzes vom 1. April 1893 bis 31. März 1894 gedient aben, für diesen Zeitraum mit zusammen 1550 ℳ Diese beiden Lokale hatte das Polizei⸗Präsidium im Jahre 1885 auf Vorschlag der Stadtgemeinde ohne besondere vorherige Abrede in Benutzung ge⸗ nommen. Durch eine städtische Abschätzungsdeputation wurde der Miethswerth der Räume auf 1020 ℳ bezw. 530 ℳ jährlich fest⸗ estellt und hiervon dem Polizei⸗Präsidium mit dem Ersuchen um ahlung der festgestellten Beträge Mittheilung gemacht. Diese Be⸗ träge wurden sodann bis zum 31. März 1893 theils direkt aus der Polizei⸗Hauptkasse an die städtische Kämmereikasse gezahlt, theils mit den Zuschüssen verrechnet, die von der Stadt zu den Polizeikosten nach dem Gesetz vom 11. März 1850 zu leisten waren. — Der Beklagte beantragte Abweisung der Klage, da dem Beklagten unstreitig die von ihm für die beiden Lokale der beiden Polizeireviere an die Klägerin geleisteten Miethszahlungen auf Grund des Gesetzes vom 11. März 1850, wonach in Verlin die sächlichen Kosten von der Stadtgemeinde zu bestreiten waren, in vollem Umfange erstattet worden sind, die Benutzung der beiden Lokale also thatsächlich eine unentgeltliche gewesen sei. Der Beklagte wurde jedoch in der Berufungsinstanz nach dem Klageantrage verurtheilt, und die von ihm eingelegte Revision vom Reichsgericht zurück⸗ gewiefen, indem es begründend ausführte: Waren zwischen den Parteien bestimmte Preise für den Gebrauch der beiden städtischen Lokale zu ortspolizeilichen Zwecken bedungen und die bedungenen Preise auch von seiten des Beklagten an die Klägerin nach dem Inhalt des Etats berichtigt worden, so erscheint die Annahme ausgeschlossen, daß jene Gebäudetheile den Zwecken der örtlichen Polizeiverwaltung im Sinne des Gesetzes unentgeltlich gedient ätten, wenn auch das gewährte Entgelt dem Beklagten unter der Gesammtsumme des Kommunalzuschusses zu den Kosten der Orts⸗ polizeiverwaltung wiedererstattet werden mußte.“ (177/95.)
— Ein unmündiges Kind, welches ein kleines Kapital⸗ bermögen besitzt, aus dessen Zinsen kaum der eigene Unterhalt be⸗ sgritten werden kann, ist, nach einem Urtheil des Reichs erichts, d. Zivilsenats, vom 14. Oktober 1895, im Gebiet des ppreuß⸗ Allg.
andrechts trotzdem seinen unterstützungsbedürftigen Ver⸗
wandten in aufsteigender Linie zu alimentieren verpflichtet
und hat zur Erfüllung dieser Pflicht sein Kapital⸗ vermögen insoweit zu verwenden, als es selbst nicht dadurch gegenwärtig in eine Nothlage versetzt wird, welche seine eigene Existenz — — „Der Kaufmann Sch. ist im Mai 1893 ver⸗ storben und bat außer seiner Wittwe ein einziges Kind, die am 10. Oktober 1893 geborene Marie Sch., hinterlassen. Das Kind hat 9500 ℳ in Werthpapieren geerbt, deren Zinsen im Betrage von 377 ℳ p. a. der Mutter in Anrechnung auf die Kosten der Erziehung und Verpflegung des Kindes überlassen sind. Die Mutter des ver⸗ storbenen Kaufmanns Sch., welche vermögenslos und unterstü ungs⸗ bedürftig ist, beanspruchte anfangs 1894 von der kleinen Enkelin die Gewährung von Alimenten, da ihre übrigen Kinder völlig außer stande waren, sie zu unterstützen. Die Mutter und Vor⸗ münderin der kleinen Marie Sch. lehnte mit Rücksicht auf den geringen Zinsgenuß ihres Kapitalvermögens die Gewährung einer Unterstützung ab, und die Klage der Großmutter gegen die Enkelin, vertreten durch ihre Mutter, auf Alimentation wurde in erster Instanz abgewiesen. Auf die Berufung der Großmutter wurven dieser in der zweiten Instanz Alimente in zureichendem Maße zugebilligt, indem das Berufungsgericht ausführte: „Die Alimentationspslicht des Enkels gegenüber der Großmutter sei bezüglich der vorhandenen Mittel eine unbedingte und unbeschränkte dergestalt, daß kein Vermögensstück von der Verwendung zur Alimentation bloß deshalb ausgeschlossen sei, weil der Verpflichtete durch diese Verwendung in Zukunft der Gefahr ausgesetzt werde, in Noth zu gerathen. Die gegenwärtige Gefahr des Alimentationsberechtigten dürfe gegen⸗
über einer in Zukunft drohenden, also nicht gegenwärtigen Ge⸗ fahr des Alimentationspflichtigen nicht hintangesetzt werden. Die Beklagte gerathe aber genscbeuns gegenwärtig nicht in Gefahr, wenn ihr Kapitalvermögen von 9500 ℳ verringert werde.“ Die von der Beklagten eingelegte Revision wurde vom Reichsgericht zurück⸗ gewiesen, indem es sich der Ausführung des Berufungsrichters an⸗
schloß. (115/95.)
— Die Hingabe einer bestimmten Summe an einen Waaren⸗ händler mit der Vereinbarung, daß der Geldgeber dafür zu ver⸗ schiedenen Zeiten aus dem Waarenlager des Geldnehmers Waaren nach seiner Wahl nehmen solle, und daß bis dahin die hingegebene Summe vom Geldnehmer zu verzinsen sei, ist, nach einem Urtheil des Reichs⸗ — II. Zivilsenats, vom 12. November 1895, im Gebiet des
eußischen Allgemeinen Landrechts als ein wirksamer Kauf⸗ vertrag zu erachten. „Richtig ist, daß bei dem dem Käufer gestatteten Wahlrecht unter verschiedenen Gegenständen (vergl. § 33 Th. I1 Tit. 11 A.⸗L.⸗R.) die in den Kreis der Wahl gehörigen Sachen individualisiert sein müssen. Aber diese Individualisierung braucht nicht bei Abschluß des Kauf⸗ vertrags vorhanden zu sein. Es genügt, wenn sie bei Ausübung des Wahlrechts vorhanden ist. In dem Zeitpunkte aber, wo der Kläger die Wahl auszuüben haben wird, was nach dem Inhalte der Ver⸗ einbarung zu verschiedenen Zeiten geschehen kann, wird das Lager seinen festbegrenzten Inhalt haben, und das muß für genügend er⸗ achtet werden, um die Annahme der Bestimmtheit des Kaufgegen⸗ standes zu rechtfertigen.“ (299/95.)
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
Eine ausländische Hypothekenbank kann, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, V. Senats, 1. Kammer, vom 27. September 1895, nicht deshalb in Preußen zur Einkommen⸗ steuer herangezogen werden, weil in einem preußischen Ort ein Hypothekenvermittler neben anderen Hypothekengeschäften vor⸗ zugsweise für jene Bank hypothekarische Darlehnsgeschäfte mit Dar⸗ lehnssuchern vermittelt und die für den Abschluß der Darlehnsanträge erforderlichen Vorbereitungen 8— Annahme des Antrags und die Klarstellung und Prüfung der Sicherheiten) ausführt, ohne der Bank Zesorgung von Geschäften der Bank und zur Wahrnehmung ihrer Interessen vertragsmäßig gebunden zu sein. „Es unterliegt keinem Zweifel, daß keinerlei Ge⸗ bundenheit des . der Bank gegenüber zur Besorgung der Geschäfte der Bank und zur Wahrnehmung ihrer Interessen besteht. Ebensowenig ist X. behindert, mit anderen Banken oder Privat⸗ personen wegen Gewährung von Darlehen in Verbindung zu treten. Auch aus der Art und Weise, wie X. thatsächlich, soweit es sich um die Darlehnsgewährung seitens der Bank handelt, mit den Darlehns⸗ suchern und der Bank verkehrt, läßt sich nicht entnehmen, daß er sich in der Stellung eines Geschäftsführers der Bank befindet und als Repräsentant derselben dem Publikum gegenüber hervortritt. Mag daher immerhin die Thätigkeit, welche X. im Einzelfalle ausübt — die Annahme des Antrags und die Klarstellung und Prüfung der Sicherheiten — auch den Interessen der Bank dienen und, objektiv betrachtet, Gegenstände betreffen, die in den Geschäftskreis der Bank fallen, so fehlt es doch an einer schlüssigen Unterlage dafür, daß die betr. Handlungen zu einem anderen Zweck, wie dem der bloßen Ver⸗ mittlung von Darlehnsgeschäften, stattfinden.“
„— Als außerordentliche, über das Maß der regelmäßigen jährlichen Absetzungen hinausgehende und deshalb der Einkommen⸗ steuer unterliegende Abschreibungen auf Betriebsgegenstände einer Aktiengeselschaft sind nach einer Entscheidung des Ober⸗ Verwaltungsgerichts, V. Senats, 1. Kammer, vom 1. November 1895, stets zu erachten diejenigen Abschreibungen, welche die Vermögensstücke niedriger als zu ihrem zur Zeit der Bilanzziehung vorhandenen wirklichen Werthe bewerthen. Bleibt aber die Bewerthung in der Bilanz eine dem zeitigen wirklichen Werth gleiche oder höhere, so ist die Abschreibung eine ordentliche, die Absetzung eine regelmäßige auch dann, wenn sie über die alljährliche Abnutzung hinaus noch sonstige Werth⸗ verminderung berücksichtigt. Der wirkliche zeitige Werth der dem Betrieb dauernd gewidmeten Gegenstände, beispielsweise eines e. einer Maschinenanlage, ist nicht ohne weiteres und ediglich nach ihrem Werth zu bestimmen, den sie nach ihrer Los⸗ lösung aus dem Betrieb haben werden, sondern nach ihrem höheren Gebrauchswerth infolge ihrer Verbindung mit dem Betrieb. Eine Abschreibung vom Buchwerth wird nicht schon allein deshalb, weil sie das Maß der Jahresabnutzung ö zu einer steuerpflichtigen Reservebildung; dies tritt erst dann und nur in so weit ein, als das Vermoͤgensobiekt durch die Abschreibung unter seinem zeitigen Werth zu Buch zu stehen kommt. Sobald andererseits dies letztere zutrifft, ist dacegen auch diejenige Abschreibung, die 8 innerhalb des Maßes der jährlichen Abnutzung hält, dennoch eine steuerpflichtige Rücklage in die Reserve. — — Können auch über die Art, wie der zeitige wirkliche Werth zu ermitteln ist, allgemein anwendbare Normen schwerlich aufgestellt werden, so ist doch so viel klar, daß den einem nutzbringenden Betriebe dauernd gewidmeten Gegenständen eben durch die Verbindung mit diesem Betrieb eine erhöhte Nutzbarkeit beiwohnen und deshalb ein höherer (Gebrauchs⸗) Werth zukommen kann, als derjenige (Markt⸗, Tausch⸗) Werth. is⸗ den diese Gegenstände nach ihrer Loslösung aus dem Betriebe haben würden.“ (V. A. 2311.)
— Die Vertheilung der Schullasten unterliegt, nach einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungsgerichts, I. Senats, vom 7. Juni 1895, der Feststellung der örtlichen Behörde (Vorstand des Schul⸗ verbandes) und bei Streitigkeiten zwischen den Betheiligten der Ent⸗ scheidung des Verwaltungsgerichts. „Der Feststellung der Beschluß⸗ behörden unterliegen nur nach den Ermessen der Behörde zu bestimmende neue oder erhöhte Leistungen, und es sind der Zuständigkeit der Schulaufsichtsbehörde vorbehalten geblieben alle Leistungen, welche jedem behördlichen Ermessen zufolge ihrer Regelung durch Spezialgesetz (z. B. Lehrerpensionen, Reliktenbeiträge), bezw. durch rechtsbeständige Normen der örtlichen Schulverfassung oder dadurch entzogen sind, daß sie bereits vor Erlaß des Gesetzes von 1887 von zuständiger Seite
gegenüber zur
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ihrem Betrage nach festgestellt waren. Im vorliegenden Falle dreht sich der Streit lediglich um die Frage, ob die lesbnden F. des 8
obliegt. Nicht die Existenz des Bedürfnisses und das Maß der Leistung, sondern einzig und allein die Vertheilung der Last im Kreise der nach öffentlichem Recht, gleichviel aus welchem Grunde, wirklich oder vermeintlich Schulpflichtigen war sonach festzustellen. Fest⸗ stellungen solcher Art hat aber der § 46 des Zuständigkeitsgesetzes der örtlichen Behörde, vorbehaltlich des Einspruchs und der Klage des in Anspruch Genommenen, bezw. bei Streitigkeiten zwischen den Betheiligten den Verwaltungsgerichten übertragen.“ (I. 794.)
— Zum landwirthschaftlichen Gesinde, welches von der gesetzlichen und statutarischen Krankenversicherung der Arbeiter aus⸗ geschlossen ist, gehören, noch einem Urtheil des Ober⸗Verwaltungs⸗ gerichts, III. Senats, vom 10. Juni 1895, auch Personen, westge gegen Jahreslohn und Deputat zu einer bestimmten Beschäfti⸗ gung im landwirthschaftlichen Betriebe, unter Empfangnahme eines der Anstellung, angestellt sind — beispielsweise ein Maschinenführer, welcher zur Führung und Wartung einer Dampfdreschmaschine engagiert ist —, daneben aber auch verpflichtet sind, sobald sie nicht von ihren Spezial⸗ beschäftigungen in Anspruch genommen sind, jede Wirthschaftsarbeit mitzumachen und alles unweigerlich und willig zu thun, was ihnen von der Gutsverwaltung geheißen wird. „Der Umstand, daß der An⸗ gestellte nach dem Vertrage auch freie Wohnung für sich und seine Ehefrau erhielt und in dieser Wohnung seinen eigenen Hausstand heh K er 88 7* 42 Lohn und Deputat be⸗ rreiten mußte, ießt noch ni ie Annahme eine ält⸗ nisses aus.“ (III. 734.) Sae kes n
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Der Gesundheitsstand in Berlin war in der W vom 8. bis 14. Dezember ein etwas weniger günstiger und die Bece den eine etwas größere (von je 1000 Einwohnern starben, aufs Jahr be⸗ rechnet, 19,1) als in der Vorwoche. Und zwar kamen von den Todesursachen akute Entzündungen der Athmungsorgane in größerer Zahl zum Vorschein und führten auch in ansehnlich gesteigerter Zahl zum Tode. Auch Erkrankungen an Grippe, die in 6 Fällen tödtlich endeten, wurden häufiger beobachtet. Dagegen traten akute Darmkrankheiten seltener als Todes⸗ ursachen zu Tage, auch blieb die Theilnahme des Säuglingsalters an der Sterblichkeit eine niedrige; von je 10 000 Lebenden starben, aufs Jahr berechnet, 54 Säuglinge. — Unter den Infektionskrankheiten blieben e an Typhus vereinzelt, Erkrankungen an Pocken wurden nicht gemeldet, wohl aber ein Todesfall an Milzbrand. Er⸗ krankungen an Masern (am häufigsten in der jenseitigen Luisenstadt und im Stralauer Viertel) wurden mehr, an Scharlach und Diphtherie etwas weniger als in der Vorwoche zur Anzeige gebracht, und zwar waren Erkrankungen an Scharlach in der Oranienburger Vor⸗ stadt, an Diphtherie in der Tempelhofer Vorstadt, in der jenseitigen Luisenstadt, dem Stralauer Viertel, in der Rosenthaler und Oranien⸗ burger Vorstadt am zahlreichsten. Erkrankungen an Kindbettfieber wurden 5 bekannt; rosenartige Entzündungen des Zellengewebes der Haut kamen etwas mehr zur ärztlichen Behandlung. Erkrankungen an Keuchhusten, die in 16 Fällen zum Tode führten, wurden in grö⸗ bebir⸗ Zabl beobachtet; auch rheumatische Beschwerden aller Art waren
„Der Zentralausschuß der Reichsbank versammelte sich heute, Vormittags 10 Uhr, im Reichsbankgebäude. Aus der Darstellung des Vorsitzenden, Präsidenten des Reichsbank⸗Direktoriums, Wirklichen vee Raths Dr. Koch ergab sich eine bedeutende Zunahme der Anlage und die Herabminderung der steuerfreien Notenreserve auf den für die segige Zeit geringen Betrag von 74 Millionen Mark. Da indessen der Metallvorrath und die fremden Gelder nur unerheblich ab enommen haben und noch immer wesent⸗ lich höher sin als in den Jahren 1889, 1890, 1892, 1893, auch die auswärtigen Wechselkurse für uns günstig stehen, sodaß Gold fortwährend eingeht, sowie mit Rücksi t auf die Lage der fremden Geldmärkte beabsichtigt die Reichsbankverwaltung gegenwärtig keine Erhöhung des Bankdiskonts, um nicht die Spannung am Jahresschlusse noch zu verschärfen, und in der Hoffnung, daß die unvermeidliche Ueberschreitung der Steuer renze bal normaleren Verhältnissen weichen werde. Nach urzer Berathung stimmte der Zentralausschuß dieser Auffassung ohne Widerspruch bei. Nachdem noch einige F.ge dverschrei⸗
wurde geschlossen.
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einen gesammten Kassenbestand nach von 916 266 000 ℳ, das ist der Vorwoche gegenüber weniger 12 349 000 ℳ; der Metallbestand allein hat um 10 275 000 ℳ abgenommen. Der Bestand an Wechseln zeigt mit 650 851 000 ℳ eine Zunahme um 16 402 000 ℳ und der Bestand an Lombardforderungen mit 104 428 000 eine solche um 22 898 000 ℳ; diese beiden Anlagekonten zusammen haben also einen Zufluß um 39 300 000 ℳ erfahren. Auf passiver Seite erscheint der Betrag der umlaufenden Noten mit 1 135 181 000 ℳ um 47 304 000 ℳ höher als in der Vorwoche, und die sonstigen täglich fälligen Verbindlich⸗ keiten (Giroguthaben) zeigen bei einem Betrage von 458 362 000 ℳ eine Abnahme um 1 624 000 ℳ
Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 24. d. M. gestellt 11 441, nicht recht zeitig gestellt 29 Wagen.
Verkehrs⸗Anstalten.
In Gibeon und Keetmanshoop im Schußgebiet von Deutsch⸗Südwest⸗Afrika sind Kaiserliche Post⸗Agenturen eingerichtet worden, welche nach den für das Schutzgebiet geltenden .eeS⸗ an der Besorgung des Postverkehrs theilnehmen.
Laut Telegramm aus Goch sind die erste und die zweite englische Post über Vlissingen vom 24. Dezember wegen Schneesturms im Kanal ausgeblieben.
Ebenso sind laut Telegramm aus Herbesthal die zweite und dritte englische Post über Ostende vom 24. Dezember wegen Zugverspätung in England und Sturms auf See ausgeblieben. g.
Königsberg i. Pr., 27. Dezember. (W. T. B.) Die See⸗ schiftahr! ist 8 starken Frostes eingestellt worden.
St. Peters 1. Auskünften, welche das Ministerium für die Verkehrswege erhielt, sind die Folgen der neuen Ueberschwemmungen auf der Trans⸗ kaukasischen Eisenbahn nicht so ernst, wie Privatdepeschen es
dargestellt haben. Auf der Strecke Molity —Kwirilly, welche
bungen zur Beleihung im Lombardverkehr zugelassen worden,
Die Wochenübersicht der Reichsbank vom 23. Dezember weift
urg, 24. Dezember. (W. T. B.) Nach den
trags den Hausvätern der Schulgemeinde oder statt derselben dem Stift
Handel und Gewerbe. — “