1895 / 307 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 27 Dec 1895 18:00:01 GMT) scan diff

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8 Bataillons, Frhr. v. Godin, vom Eisenbahn⸗Bataillon, Ruchte, Premieur⸗Lieutenant vom

getheilt.

I. Armee⸗Korps, die dienst: Frank bei der Intend. I. Armee⸗Korps, Moritz von der Intend. I. Armee⸗Korps bei jener der 1. Div., Helm

Königin⸗Mutter, Direktor des Haupt⸗Laboratoriums, der Rang eines Regts. Kommandeurs verliehen. Horadam, Oberst⸗Lt. z. D., als Vorstand der Ankaufskommission der Remonte⸗Insp., unter Ver⸗ leihung des Ranges eines Regts. Kommandeurs, im Verhältniß à la suite des 1. Nlan. Regts. Kaiser Wilhelm II., König von Preußen wiederangestellt. Pracher, Rittm., unter Belassung im Verhältniß à la suite des 1. Chev. Regts. Kaiser Nikolaus von Rusland und unter Kommandierung zur Dienstleistung dortselbst, von der Funktion als Adjutant beim General⸗Kommando II. Armee⸗Korps enthoben. Die Pr. Lts.: Ganzer des 13. Inf. Regts. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich. Paraquin des 5. Chev. Regts. Erzherzog Albrecht von Oesterreich, beide unter Stellung à la suite

ihrer Truppentheile, Weber von der Fortifikation Ingolstadt unter

Stellung à la suite des Ingen. Korps, zur Luftschiffer⸗Abtheil. zur Dienstleistung kommandiert. Müller, Major, bisher à la suite des Ingen. Korps, unter Belassung in der dermal. Fanktion als Lehrer an der Kriegsschule bis zur Beendigung der Offiziersprüfung 1896, Peter, Hauptm., bisher à la suite des Ingen. Korps und Lehrer an der Kriegsschule, beide in den Stab des 1. Pionier⸗ auptmann und Kompagnie⸗Chef

1. Pionier⸗Bat., beide zur Fortifikation Ingolstadt, versetzt. Groß, Major von derselben Fortifikation, zum Ingen. Offizier vom

latz daselbst, Schiller, Hauptm. von derselben Fortifikation, Schaller, Hauptm. und Komp. Chef vom 2. Pion. Bat., beide, unter Stellung à la suite des Ingen. Korps, zu Lehrern an der

Kriegsschule, Fuchs, Hauptm., bisher Assistent bei der Militär⸗

Telegraphenschule, im 2. Pion. Bat., Frhr. v. Schacky auf Schön⸗ feld, Hauptm., unter Belassung in der Funktion als Direktions⸗ Offizier und Lehrer an der Art. und Ingen. Schule bis Ende März k. J., vom 2. im 1. Pion. Bat., v. Grundherr zu Altenthan u. Weyerhaus, Pr. Lt., unter Befördernng zum Hauptm., im Eisenbahn⸗ Bat., zu Komp. Chefs, Weber, Pr. Lt. des 1. Pion. Bats., zum Direktions⸗Offizier und Lehrer. an der Art. und Ingen. Schule, Olivier, Pr. Lt. vom 2. Pion. Bat. bei der Fortifikation Ingolstadt, zum Hauptm.; die Sec. Lts.: Köhler vom 2. im 1. Pion. Bat., Nees, Lang im 2. Pion. Bat., Hörnle, Büttner im Eisenbahn⸗Bat., zu Pr. Lts., befördert. 17. Dezember. Görtz, Hauptm. vom Stabe des 4. Feld⸗Art. Regts. König, unter Beförderung zum Major ohne Patent, zum

Abtheil. Kommandeur im 5. Feld⸗Art. Regt., Paul, Hauptm. vom

1. Feld⸗Art. Regt. Prinz⸗Regent Luitpold, zum Battr. Chef im

2. Feld⸗Art. Regt. Horn, ernannt. Graf v. Bullion, Hauptm., bisher Battr. Chef im 2. Feld⸗Art. Regt. Horn, in den Stab des 4. Feld⸗Art. Regts. König versetzt.

Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. Ott, Müller, Majors vom 1. Pion. Bat., beim Pion. Detachement,

ersterer als Führer, eingetheilt.

Durch Verfügung der Inspektion der Fuß⸗Artillerie. Häusler, Feuerwerks⸗Lt., beim Platzkommando Hammelburg ein⸗

Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 16. De⸗ zember. Günther, Major und Ingen. Offizier vom Platz in Ingolstadt, mit der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vor⸗ geschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt.

17. Dezember. Jäger, Oberst⸗Lt. u. Abtheil. Kommandeur v. 5. Feld⸗Art. Regt., mit der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum Tragen der bisherigen Uniform mit den für Verabschiedete vor⸗ geschriebenen Abzeichen der Abschied bewilligt.

Im Sanitäts⸗Korps. 12. Dezember. Dr. Raupach, Dr. Werner, Winckel (I München), Hornung (Würzburg), Dr. Siebert, Dr. Vogel (I München), Dr. Bier (Würzburg), Dr. Beyer (Augsburg), Dr. Dürnhöfer (Nürnberg), Dr. Meinecke (I München), Unterärzte in der Res., Dr. Joachim (Zweibrücken), Unterarzt in der Landw. 1. Aufgebots, zu Assist. Aerzten 2. Kl.

befördert.

Durch Verfügung des General⸗Stabsarztes der Armee. Symenns, einjährig⸗freiwilliger Arzt vom 2. Train⸗Bat., zum Unterarzt im 8. Inf. Regt. Pranckh ernannt und mit Wahr⸗

ung einer offenen Assist. Arztstelle beauftragt.

Beamte der Militär⸗Verwaltung.

12. Dezember. Rasberger (Kempten), Veterinär 2. Kl. in

der Landw. 1. Aufgebots, zum Veterinär 1. Kl., Möller (Bam⸗

berg), Ammerschläger (Aschaffenburg), Strauß (Würzburg), Pelz, Siegert (Hof), Unter⸗Veterinäre der Res., zu Veterinären 2. Kl., Dr. Stramer (Nürnberg), Arnold, Linsenmayer

(I München), Unter⸗Apotheker der Res., zu Ober⸗Apothekern der Res.,

befördert. 1 1 15. Dezember. Mühe, Sec. Lt. a. D., Lazareth⸗Insp. auf

1 Probe, zum Lazareth⸗Insp. beim Garn. Lazareth München ernannt.

16. Dezember. Stahl, Rechnungs⸗Rath, Dostler, Intend. Sekretäre von der Intend. II. zu jener I. Armee⸗Korps, Männlein, roviantamts⸗Rendant von Schleißheim, nach München, Hoster, roviantamts⸗Rendant von Lechfeld, nach Schleißheim, Hermann, roviantamts⸗Assist. vom Proviantamt Ingolstadt, zu jenem in München, Zirker, Kasernen⸗Insp. von der Garn. Verwalt. Würz⸗

burg, zu jener in Hammelburg, versetzt. Rommelé, geprüfter Rechtspraktikant, Sec. Lt. der Res. des 1. Feld⸗Art. Regts.

Prinz⸗Regent Luitpold, zum überzähl. Assessor bei der Intend. Bureaudiätare für den Sekretariats⸗

von der Intend. I. Armee⸗Korps bei jener der 3. Div., Stautner, Reichenbächer von der Intend. II. Armee⸗Korps bei jener der 4. Div., Halbig von der Intend. II. Armee⸗Korps bei jener der 5. Div., Roßmann, Zahlmstr. und Intend. Sekretariats⸗

spir. vom 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, bei der Intend. der 2. Div., Osterkorn, Zahlmstr. und Intend. Sekretariats⸗Aspir. vom 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, bei der Intend. II. Armee⸗Korps, zu Intend. Sekretariats⸗Assist., Müller, Mohr, Intend. Sekret. von der Intend I. Armee⸗Korps und bisher kommandiert zum Kriegs⸗ Ministerium, zu Geheimen expedierenden Sekretären im Kriegs⸗ Ministerium, Burkhardt, Proviantamts⸗Kontroleur vom Proviant⸗

amt in Augsburg, bei jenem in Ingolstadt, Scharff, Proviantamts⸗

Kontroleur vom Proviantamt Nürnberg, in Lechfeld, Roth, Pro⸗

viantamts⸗Kontroleur beim Proviantamt München, zu Proviant⸗ amts⸗Rendanten, Brenner,

er, Pr. Lt. a. D., zum Kontroleur beim Proviantamt Augsburg mit dem Range unmittelbar nach dem Kon⸗ troleur Brand, Schwarze, Militäranwärter, Feldw. vom 14. Inf. Regt. Hartmann, zum Lazareth⸗Insp. beim Garn. Lazareth Ingolstadt, Lutz, Topographen⸗Funktionär beim Topographischen Bureau des Generalstabes, zum Topographen dortselbst, Dr. Triebel, funktionierender Betriebsführer, zum Ingenieur 2. Klasse bei der Geschützgießerei und Geschoßfabrik, ernannt. Miller, Bömmels, Heubel, Intendantur⸗Sekretariats⸗Assistenten bei der Intendantur I. Armee⸗Korps, Bleifuß, Zimmermann, Schnellenbach, Intend. Sekretariats⸗Assistenten, letzterer von der Intend. der 4. Div., sämmtlich bei der Intend. II. Armee⸗Korps, zu Intend. Sekretären, Reiske, Proviantamts⸗Assistent vom Propiantamt München, zum Kontroleur beim Proviantamt Nürnberg, Scheurer, Hofbauer, Kasernen⸗Inspektoren bezw. in Lindau und Landsberg, zu Garn. Verw. Inspektoren, befördert.

XIII. (Königlich Württembergisches) Armee⸗Korps. 20. Dezember. Herzog Ulrich von Württemberg

Ksnigliche Hoheit, zum Sec. Lt. im Ulan. Regt. König Wilhelm

Nr. 20 ernannt.

Statistik und Volkswirthschaft.

Die Bergwerksindustrie Preußens im Jahre 1894.

Die Gesammtleistung des preußischen Bergbaues ist nach den An⸗ gaben der „Zeitschrift für das Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenwesen im preußischen Staat“ während des Jahres 1894 dem Vorjahre gegen⸗ über sowohl der Menge, als auch dem Werthe nach ge⸗ stiegen. Die Gesammtförderung der Gruben einschließlich der Steinsalzwerke betrug 95,55 illionen Tonnen im Werthe von 576,68 Millionen Mark gegen 92,29 Millionen Tonnen im Werthe von 572 Millionen Mark. Die Fördermenge ist demnach um 3,54, die der Werthe um 0,81 v. H. gestiegen. Die Gesammt⸗ zahl der betriebenen Werke betrug 1322 gegen 1495 im Jahre 1893, 1597 im Jahre 1892 und 1670 im Jahre 1891. Von ihnen ent⸗ fallen 281 auf den Steinkohlenbergbau, 398 auf den Braunkohlen⸗ bergbau, 406 auf den Eisenbergbau, 181 auf den Blei⸗, Zink⸗ und Kupfererzbergbau, 12 auf den Mineralsalzbergbau, 44 auf den sonstigen Bergbau. Der Rückgang der Zahl der betriebenen Werke betrifft sämmtliche Arten des Bergbaues mit Ausnahme des Mineralbergbaues, der seit 1891 fortdauernd von 12 Werken betrieben wird.

Die Gesammtförderung an Steinkohlen betrug 70,64 Millionen Tonnen im Werthe von 454 Millionen Mark gegen 67,66 Millionen Tonnen im Werthe von 440,34 Millionen Mark, der Braunkohlen 17,79 Millionen Tonnen im Werthe von 42,05 Millionen Mark gegen 17,55 Millionen Tonnen im Werthe von 44,45 Millionen Mark. An Eisenerzen wurden gewonnen 4,01 Millionen Tonnen im Werthe von 24,56 Millionen Mark gegen 4 Millionen Tonnen im Werthe von 24,15 Millionen Mark, an Zinkerzen 727 645 t im Werthe von 10,27 Millionen Mark gegen 787 049 t im Werthe von 14,28 Millionen Mark, an Bleierzen 144 724 t im Werthe von 11,6 Millionen Mark gegen 148 442 t im Werthe von 13,46 Millionen Mark, an Kupfererzen 579 132 t im Werthe von 16,05 Millionen Mark gegen 573 722 t im Werthe von 17,88 Millionen Mark. Von sonstigen Erzen ist der Schwefelkies hervorzuheben, dessen Förderung 123 149 t im Werthe von 862 388 betrug gegen 110 072 t im Werthe von 771 748 An Mineralsalzen (Steinsalz und Kali⸗ salzen) wurden gewonnen 1,47 Millionen Tonnen im Werthe von 16,27 Millionen Mark gegen 1,39 Millionen Tonnen im Werthe von 15,82 Millionen Mark.

An Hütten standen 1244 im Betrieb gegen 1235 im Jahre 1893 und 1230 im Jahre 1892. Von ihnen waren 75 Eisenhochofenwerke, 759 Eisengießereien, 168 Schweißeisenwerke, 123 Flußeisenwerke, 28 Zinkhütten, 24 Blei⸗, Kupfer⸗, Silber⸗ und Goldhütten und 67 sonstige Hütten. An Roheisen wurden erblasen 3,74 Millionen Tonnen im Werthe von 172,19 Millionen Mark bei 19 303 Arbeitern gegen 3,54 Millionen Tonnen im Werthe von 164,47 Millionen Mark bei 19 306 Arbeitern im Jahre 1893; an Rohzink wurden dargestellt 143 354 t im Werthe von 41,74 Millionen Mark bei 9453 Ar⸗ beitern gegen 142 773 t im Werthe von 47,22 Millionen Mark bei 9601 Arbeitern; an Blockblei und Kaufglätte wurden gewonnen 95 026 t im Werthe von 17,99 Millionen Mark bei 2466 Arbeitern gegen 88 414 t im Werthe von 17,23 Millionen Mark bei 2469 Ar⸗ eitern; an Kupfer wurden dargestellt 22 636 t im Werthe von 18,78 Millionen Mark bei 3308 Arbeitern gegen 21 539 t im Werthe von 20,44 Millionen Mark bei 3377 Arbeitern. An Edelmetallen sind überhaupt gewonnen worden: 279 781 kg Silber zum Werthe von 24,4 Millionen Mark und 687 kg Gold zum Werthe von 1,92 Millionen Mark gegen 276 645 kg Silber zum Werthe von 29,09 Millionen Mark und 739 kg Gold zum Werthe von 2,05 Millionen Mark im Vorjahre. Ein nicht unbeträchtlicher Theil des Silbers und fast die ganze Goldgewinnung rührt von überseeischen Erzen her, welche auf Harzer und Rheinischen Hütten neben ein⸗ heimischen Erzen zu Gute gemacht wurden. Auf den sonstigen 5 wurden an Nickel, Blaufarbenwerks⸗Produkten, Kadmium, Antimon⸗Legierungen, Mangan und Mangan⸗Legierungen, Arsenikalien, Schwefel, Schwefelsäure und verschiedene Vitriol⸗Arten, sowie an Farbenerden insgesammt deargestellt 440 492 t zum Werthe von 17 665 368 bei 3319 Arbeitern gegen 406 498 t zum Werthe von 19 014 936 bei 3537 Arbeitern. Die Kochsalzgewinnung betrug 280 511 t im Werthe von 7,11 Millionen Mark bei 1799 Arbeitern gegen 266 478 t im Werthe von 6,83 Mil⸗ lionen Mark bei 1815 Arbeitern.

Die Gesammtzahl der beim Bergbau durchschnittlich beschäftigten Arbeiter betrug 367 536 gegen 362 762 im Vorjahr.

Der von einem Arbeiter der Gesammtbelegschaft durchschnittlich erzielte reine Jahresverdienst betrug 1894 beim Steinkohlenbergbau in Oberschlesien 664 gegen 661 im Vorjahre, in Niederschlesien 723 gegen 729 ℳ, im Ober⸗Bergamtsbezirke Dortmund 961 gegen 946 ℳ, bei den Saarbrücker Staatswerken 921 gegen 925 und im Aachener Bezirke 848 gegen 842 ℳ, beim Braunkohlenbergbau im Halleschen Bezirk 734 gegen 745 ℳ, beim Erzbergbau in Siegen⸗Nassau 624 gegen 621 ℳ, beim rechtsrheinischen Erzbergbau (außer Siegen⸗Nassau) 642 gegen 627 ℳ, beim linksrheinischen Erzbergbau 621 gegen 622 ℳ, beim staatlichen Erzbergbau am Oberharz 611 gegen 606 ℳ, beim Kupferschieferbergbau im Bezirk Halle 764 gegen 797 und rvr Steinsalzbergbau des letztgenannten Bezirks 1019 gegen

Iur Arbeisterbewegunggsg—

In Berlin Droschken von den Unternehmern eine Erhöhung ihres Lohnbezugs, die von den Besitzern solcher Droschken jüngst in einer Ver⸗ sammlung abgelehnt wurde. Die Kutscher nahmen darauf in einer Versammlung am Montag folgende, von der Berliner „Volks⸗Ztg.“ mitgetheilte Entschliehung an: Da die Fuhrherren die Forderungen, 1 50 statt 1 und höhere Prozente von 10 Einnahme ab zu zahlen, abgelehnt haben, soll vom 25., Dezember ab überall dort der Aus⸗ stand beginnen, wo nichts bewilligt wird. Die beschäftigten Kutscher sollen 50 für den Tag zum Ausstandsfonds zahlen. Von dem Eintritt des Ausstands wurde jedoch im Straßenverkehr kaum etwas bemerkt. Die Berliner Korbmacher haben ihren Arbeit⸗ gebern einen neu ausgearbeiteten Lohntarif zur Annahme zugehen lassen.

Literatur.

fr. Es ist erfreulich, gerade in dem Jahre, in welchem Deutschland denjenigen seine wärmste Dankbarkeit bezeugt, die einst in siegreichen Schlachten den äußeren Feind niedergeworfen und den Preis der Siege die Neuerrichtung des Deutschen Reichs und Kaiserthums end⸗ gültig gesichert und darum auch das erste Anrecht auf den Ruhm des Gelingens haben, von einem großen wissenschaftlichen Werke berichten zu können, das mit erneutem Eifer den stolzen Bau rechtlich gegliedert schildert, wir meinen Dr. Paul Laband’s (ordentlichen Professors an der Universität Straßburg) in dritter Auflage erschienenes „Staats⸗ recht des Deutschen Reichs“ (2 Bände, XXIV und 1826 S. Freiburg i. B. und Leipzig, 1895, Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr; Preis 42 ℳ, geb. 47 ℳ). Seit der Neu⸗ begründung des Deutschen Reichs haben sich die Aufgaben der deutschen Staaten erheblich erweitert. Ihre Verwirklichung erforderte eine um⸗ fassende Thätigkeit in Gesetzgeocung und Verwaltung, also zum theil ein ununterbrochenes Zusammenwirken von Regierung und Volks⸗ vertretung. Wohl hat es ka nicht an gegensätzlicher Anschauung Phählt; allein während früher die Gegensätze meist auf staatsrechtlichem ebiet hervortraten, waren die Streitpunkte in der jüngsten Ver⸗ gangenheit vorwiegend politischer Natur. Daß aber jene mehr und mehr verschwanden, ist eine der schönsten Früchte des mächtigen Auf⸗ schwungs der deutschen Staatsrechtswissenschaft seit dem Beginn der neuen Friedensperiode. In den Jahren 1876 bis 1882 erschien die erste Auflage von Laband's bedeutendem Werk. Es war eine bahnbrechende That. Der Verfasser führte den Leser in die wissenschaftliche Werkstatt, und er that dies in fesselnder

forderten die Kutscher der Taxameter⸗

Ursprünglichkeit; sein Handbuch war geeignet, für den Gegenstand zu begeistern und doch auch zu eigenem Denken anzuregen. In dieser neuen, dritten Auflage zeigt das Werk zwar diejenigen Ergänzungen und Vervollständigungen des Materials, wie sie die umfangreiche Gesetzgebung und Literatur der letzten Jahre erforderten; aber in den grundlegenden Anschauungen und im Spstem weist das selbe keine erhebliche Aenderung auf. Will man eine Skizze des Inhalts geben, so umfaßt der erste Band die allgemeinen Lehren des Staatsrechts (Entstehungsgeschichte und rechtliche Natur des Reiches, das Verhältniß des Reiches zu den Einzelstaaten, die natürlichen Grundlagen des Reiches, Organisation der Reichsgewalt, die Gesetz⸗ ebung des Reiches, die Staatsverträge, die Verwaltung); ein Schluß⸗ apitel erörtert die Stellung von Elsaß⸗Lothringen im Reiche mit ausführlicher Schilderung der Organisation und Gesetzgebung des Reichslandes, und ein Anhang handelt von den Rechtsverhältnissen der deutschen Schutzgebiete. Im zweiten Bande werden die aus⸗ wärtigen Angelegenbeiten, die öffentlichen Verkehrsanstalten, die inneren Angelegenheiten, das Gerichtswesen, die bewaffnete Macht des Reiches, das Finanzwesen und die Finanzwirthschaft des Reiches, sowie das Budgetrecht behandelt. In dem Abschnitt über die innere Ver⸗ waltung wird die reichsgesetzliche Kranken⸗, Unfall⸗, Invaliditäts⸗ und Altersversicherung in ihren Grundzügen und ihrer juristischen Struktur vorgeführt. In dem Kapitel über die bewaffnete Macht sucht Laband noch immer seine Auffassung des Reichsheeres als eines Kontingentsheeres zu vertheidigen. Dem Abschnitt über das Budget⸗ recht ist ein Anhang beigefügt, in welchem Laband seine Theorien vom Budgetrecht und dem „formellen“ Gesetz gegen Schulze, Jellinek, Arndt, von Martitz, Zorn und Hänel vertheidigt; nur das eine Zuge⸗ ständniß hat er gemacht, daß das Etatsgesetz lediglich für das Ver⸗ hältniß der Regierung zur Volksvertretung, nicht aber für das Ver⸗ hältniß des Staates zu den Staatsgläubigern von Bedeutung sei. Die staatsrechtliche Methode Laband's ist auch in dieser dritten Auflage seines großen Werkes die formal⸗logische, als deren klassischer Vertreter er schon seit Jahrzehnten gilt. Man muß den Stand der deutschen Staatsrechtsliteratur seit dem Erscheinen von Laband's Hauptwerk mit ihrem früheren Stande vergleichen, um das Verdienst der neuen Methode recht würdigen zu können. Das Staats⸗ recht ist durch ihn seiner eigentlichen Aufgabe wiedergegeben und zu einer streng juristischen Disciplin ausgebildet worden. Die Anwendung der formal⸗logischen Methode hat die Wissenschaft des deutschen Staats⸗ rechts von fremdartigen Elementen gereinigt und die bis dahin ver⸗ schwommene Grenze zwischen dem juristischen und jedem anderen (politischen, wirthschaftlichen, ethischen) Gebiet scharf und klar ge⸗ zogen; es wird unter den jüngeren Publizisten wenige geben, die nicht bei Laband in die Schule gegangen wären und ihm Anregung und Liebe zum Studium des Staatsrechks zu verdanken hätten. Nichts⸗ destoweniger muß man die formal⸗logische Methode für ungenügend und verbesserungsbedürftig erklären. Wenn man ihren Mangel kurz bezeichnen soll, so ist zu sagen: er besteht darin, daß diese formal⸗ logische Methode durch und durch ungeschichtlich ist. Wohl verwahrt sich Laband mit Recht gegen die Unterstellung, als verkenne er die Bedeutung rechtshistorischer Forschungen; allein für die dogmatische Bearbeitung des positiven Rechtsstoffes legt er historischen Untersuchungen keinen Werth bei; zur Lösung dieser Aufgabe erkennt er kein anderes Mittel an als die Logik. Die juristische Konstruktion der Rechts⸗ verhältnisse und Rechtseinrichtungen und deren Zurückführung auf die höheren allgemeineren Rechtsbegriffe, worin eben die dogmatische Bearbeitung des konkreten Rechtsstoffes besteht, bedarf nach Laband nur der rein logischen Denkthätigkeit, keiner historischen Be⸗ trachtung. Jene höheren und allgemeineren Rechtsbegriffe sind freilich unabhängig von der geschichtlichen Entstehung und Ent⸗ wickelung. Laband selbst bezeichnet sie als „Begriffskategorien“ und setzt sie auf eine Stufe mit den logischen Kategorien. Jene all⸗ gemeinen Rechtsbegriffe sind also geschichtslose Wesen, sie führen ihr Dasein in einer Region jenseits der geschichtlichen Entwickelung. Gleich den logischen Kategorien sind sie fertige, unveränderliche, absolute, allgemeingültige Kategorien des Rechts, die angeborenen, apriorischen Formen des juristischen Denkens. Rechtsinstitute, die sich unter keinen der bisherigen allgemeinen Rechtsbegriffe subsumieren können sich nicht bilden, sonst müßte man einen neuen allgemeinen Rechtsbegriff schaffen; das aber ist gerade so unmöglich wie die Erfindung einer neuen logischen Kategorie oder die Entstehung einer neuen Naturkraft. In diesem Zusammenhange versteht man auch die Laband wiederholt zum Vorwurf gemachte Anwendung der zivilistischen Methode auf das öffentliche Recht. Die historische Schule ging von der Ansicht aus, daß es kein anderes Recht als das geltende positive Recht gebe. Indem sie sich aber auf das Privatrecht beschränkte, indem sie das römische Privatrecht als das klassische Privatrecht und die Begriffe des römischen Rechts als absolute, allgemeingültige Begriffe betrachtete, verdunkelte sie selbst ihren Ruhm. Als nun einem späteren Geschlechte das öffentliche Recht einer rein juristischen Behandlung bedürftig erschien, da glaubte es nur die allgemeingültigen Kategorien des römischen Rechts auf das Staatsrecht anwenden zu dürfen, um dieses zur Höhe einer streng juristischen Disziplin, auf der das Privatrecht schon längst stand, zu erheben. So ist es zu erklären, daß auch Laband und seine Schule eben im Interesse einer rein juristischen Behandlung des öffentlichen Rechts sich zum theil noch in den Kategorien des Privatrechts bewegen. Die formal⸗logische Methode des Staatsrechts ist zu ergänzen durch die geschichtliche Methode. Wenn es wahr ist, was die historische Schule lehrt, daß es kein anderes Recht giebt als das positive, und daß alles positive Recht sich geschichtlich entwickelt hat, so folgt daraus mit Nothwendigkeit, daß das geltende Recht nur in seinem geschichtlichen Zusammenhange verstanden werden kann, der nicht bloß in der Ab⸗ leitung der positiven Rechtssätze aus vorhergegangenen Rechtszuständen besteht, sondern auch in ihrer Vergleichung mit verwandten Rechts⸗ gestaltungen, die von denselben geschichtlichen Grundlagen aus sich ent⸗ wickelt haben. Laband hält es für möglich, den konkreten Rechtsstoff der Gegenwart unter völligem Absehen von den vorausgegangenen Rechts⸗ zuständen festzustellen und juristisch zu konstruieren. Allein wer mit der Erkenntniß Ernst macht, daß alles positive Recht ein geschichtlich entstandenes Recht ist, sieht in den Staatseinrichtungen der Gegen⸗ wart das Ergebniß einer geschichtlichen Entwicklung. Ihm erscheint jeder Durchschnitt, der den Stand des öffentlichen Rechts in einem gegebenen Augenblick, also auch im gegenwärtigen, darstellt, als ein geschichtlicher Zustand, der nur aus dem, was vorausgegangen ist, ver⸗ standen werden kann. In der Gegenwart ist die Vergangenheit als immanente Ursache enthalten. Was man unter Gesetz, innerer Ver⸗ waltung, Selbstverwaltung, Polizei und vielen anderen staatsrechtlichen Begriffen zu verstehen habe, das entzieht sich einer prinzipiellen Definition. Es sind das lauter Dinge, die sich historisch entwickelt haben, geschichtliche, nicht abstrakt⸗logische Begriffe. Noch in einem anderen wichtigen Punkt bedarf die formal⸗logische Methode Laband's der Berichtigung und Ergänzung: sie sieht bei der juristischen Konstruktion der Rechtseinrichtungen von ihrem Inhalt grundsätzlich ab. Eine solche Zerreißung von Form und Inhalt ist unfruchtbar, sie verschließt das richtige Verständniß des öffentlichen Rechts. Die staatsrechtlichen Gebilde und ihre geschichtliche Entwicklung können nur verstanden werden, wenn man auf ihren Inhalt achtet, auf die Bedingungen ihres Entstehens, Werdens, Gedeihens und Untergehens, auf die geschichtlichen Kräfte und politischen Faktoren, die in ihnen wirken. Daß die rein formale Behandlung des öffentlichen Rechts durch ihr Absehen von den Aufgaben und Bedingungen eines gesunden Staatslebens bisweilen zu wenig erfreulichen Konseauenzen führt, dafur ließen sich zahlreiche Sätze, die der Verfasser in seinem Handbuche aufstellt, als Beispiele anführen; sie mögen und können inde hier unerwähnt bleiben, zumal da Gierke, Schulze, Hänel, Binding, ohm, Störk, L. Gaupp u. A. bereits überzeugend dar ethan haben, daß sie verfehlt sind. Es ist ein bleibendes Verdienst Rudolf von Gneist's, in einer Reihe trefflicher Monographien die Wiederkehr der rechts⸗ historischen Behandlung des positiven Staatsrechts welche die Aufgaben und Bedingungen eines gesunden wirklichen Staatslebens berücksichtigt, selbst auf das kräftigste angeregt und gefördert zu haben.

ff. „Deutsche Geschichte“ von Karl Lamprecht. 5. Bd., 2. Hälfte. Erste und zweite Auflage. Berlin, R. Gärtner, 1895. Dieser Band, dessen erster Theil vor ungefähr Jahresfrist erschienen ist, enthält die Geschichte der Jahre von 1526 —1648, also einer Zeit, deren Geschicke durch Verquickung religiöser und politischer Momente bestimmt wurden. Wir können Lamprecht's Dar⸗ stellung, die sachlich und stilistisch durchaus auf der Höhe derjenigen der früheren Bände steht, nicht im einzelnen folgen, sondern nur einen kurzen Abriß daraus geben. Im Anfang der zwan⸗ ziger Jahre war die Reformation so weit erstarkt, daß ihr auf dem Reichstag zu Speyer (1526) eine zwar nicht prinzipielle, aber faktische Duldung gewährt werden mußte, und auch als der Kaiser Carl V. in Augsburg (1530) persönlich die Erneuerung des Wormser Edikts. d. h. die Aechtung Luther's und seiner Lehre, aussprach, war es nicht möglich, diesen Spruch durchzusetzen. Ja, die Rücksicht auf seine europäische Politik zwang ihn bald darauf, den Evangelischen ausdrücklich Duldung zuzusichern bis zur endgültigen Verständigung auf einem allgemeinen Konzil. So gegen die Angriffe der Reichsgewalt gedeckt, breitete sich die neue Lehre in ganz Deutschland, selbst in den Habsburgischen Erblanden aus; in wichtigen Territorien, wie Brandenburg, Pommern Württemberg, traten die Landesherren zu ihr über. Aber mit der räumlichen LE“ hielt die innere Festigung nicht gleichen Schritt: die Evangelischen waren weder konfessionell noch politisch E aics Konfessionell bestand ein tiefer Gegensatz zwischen den An⸗ ängern Luther's und Zwingli's, der auch ein politisches Einvernehmen ausschloß, und auch unter den Lutherischen selbst erkannte man nicht allgemein die Nothwendigkeit engen Zusammenschlusses. Mit Mühe gelang es dem weitblickenden Philipp ven Hessen, mit Kursachsen, einigen Reichsstädten und kleineren Herren den Schmalkaldischen Bund zur gemeinsamen Vertheidigung des Glaubens zu schließen; aber auch hier fehlte es nicht an persönlichen und sachlichen Differenzen. Solche Gegensätze verhinderten die Schmalkaldener, gegen den Kaiser aufzu⸗ treten, als dieser, wiewohl er von Frankreich schwer bedrängt war und einem Angriff der Schmalkaldener nicht gewachsen gewesen wäre, die Ausbreitung der neuen Lehre am Niederrhein mit Gewalt unter⸗ drückte, und noch verhängnißvoller wurden die Zwistigkeiten im Schmal⸗ kaldischen Kriege: mit Hilfe des protestantischen Herzogs Moritz von Sachsen gelang es dem Kaiser, die Evangelischen völlig niederzuwerfen und ihre Häupter, den Kurfürsten von Sachsen und den Landgrafen von Hessen, in seine Gewalt zu bringen. Nichts schien mehr der Rekatholisierung Deutschlands im Wege zu stehen; aber da zeigte sich, daß das katholische Prinzip zur Unterwerfung Deutschlands zu schwach war: der Papst entzweite sich mit dem Kaiser wegen territorialer Streitigkeiten in Italien und entzog ihm auch seine Hilfe in der Ordnung der religiösen Angelegenheit, wo Karl V. den Protestanten gern in einigen Aeußerlichkeiten nachgegeben hätte. Dem von seiner eigenen Partei verlassenen Kaiser versagte nun auch seine letzte Stütze. Moritz wandte sich von ihm ab, und nun war an eine Ausrottung der evangelischen Lehre vollends nicht mehr zu denken. In dem Augsburger Religions⸗ frieden (1555) kamen die Fragen zum Austrag; keine Partei war völlig siegreich gewesen, und so trugen auch die Augsburger Bestimmungen durchaus den Charakter der Halbheit: den Lutherischen wurde Gleich⸗ berechtigung gewährt, den Reformierten dagegen nicht, und mehrere prinzipielle Fragen, wie die, ob ein geistlicher Fürst sein Land reformieren dürfe, wurden nicht entschieden. Auf dieses Abkommen folgte eine lange Ruhepause; während in Frankreich blutige Religions⸗ kämpfe ausgefochten werden und der Abfall der spanischen Niederlande, den Lamprecht ausführlich darstellt, sich vollzieht, kommt es in Deutschland nur hin und wieder zu Kämpfen von geringerer Ausdehnung. Das Hauptergebniß dieser Periode war das Erstarken des Katholizismus. Auf dem Konzil zu Trient wurde die katholische Kirche einer Reform an Haupt und Gliedern unterworfen; die päpstliche Gewalt über die Bischöfe wurde fixiert, die Ausbildung der Geistlichen geregelt, vor allem aber die kirchliche Lehre der päpstlichen Autorität unterstellt. In den Jesuiten endlich fand das so wieder gekräftigte Papstthum ein ausgezeichnetes Werkzeug zur Ausbreitung seiner Lehre und Durch⸗ führung seiner Befehle. Mit diesen Waffen war der Katholizismus den im langen erschlafften und gespaltenen Protestanten gegen⸗ über stets im Vortheil; Ansätze zur Reformation im Westen wurden völlig unterdrückt. Die definitive Auseinandersetzung zwischen Evan⸗ gelischen und Katholischen brachte jedoch erst der dreißigjährige Krieg, den Lamprecht in großen Zügen vielleicht etwas zu knapp unter Heraushebung der bedeutendsten Momente und Wechselfälle schildert. Has Resultat des Weltkampfes, der westfälische Friede, der Lutheranern und Reformierten in allen Dingen Gleichberechtigung sicherte, bedeutete, wie Lamprecht mit Recht betont, die paritätische Umgestaltung der Reichsverfassung und die Vollendung der territorialen Landeshoheit, die bereits durch die Bildung von Landeskirchen im vorhergehenden Jahrhundert angebahnt worden war.

Eine werthvolle Uebersicht der neueren Literatur über die Börsenreform giebt Dr. jur. A. Endemann⸗ Bremen in Nr. 10 des „Juristischen Literaturblatts“ vom 1. Dezember d. J. (Verlag von Karl Heymann, Berlin). Mit prägnanter Kürze erörtert der Verfasser im Anschluß an die einzelnen in Betracht kommenden Fragen der Börsenreform die ein⸗ schlägigen Schriften und weist dabei zugleich den Leser von vornherein auf diejenigen Punkte hin, denen er vor allem seine Aufmerksamkeit zuzuwenden hat. Die Noth⸗ wendigkeit, sich mit den Fragen der Börsenreform und mit den Er⸗ gebnissen der Enquste⸗Kommission eingehend zu beschäftigen, tritt jetzt aufs neue an weite Kreise heran. Wer sich diese schwere Aufgabe er⸗ leichtern und sofort betreffs ihn besonders interessierender Spezial⸗ fragen die einschlägige Literatur kennen lernen möchte, wird sich der vorbezeichneten Arbeit mit Vortheil bedienen.

„Inmitten der Bewegung“ ist der Titel eines „sozialen“ Romans, den M. von Eschen im Verlage von Carl Reißner in Dresden und Leipzig hat erscheinen lassen. Die interessante Handlung des Romans führt den Leser in die großen sozialen Be⸗ wegungen unserer Zeit ein. Ehrliche Arbeit und ihre Erfolge auf den verschiedensten Berufsgebieten im allgemeinen sowie die wirthschaft⸗ liche Arbeiterbewegung im besonderen bilden die Grundlagen der Fabel; aber fast nicht weniger als die wirthschaftlichen kommen die rein gesellschaftlichen Fragen der Standesunterschiede, welche durch Geburt, Erziehung und Unterricht entsteben, in der Darstellung zu ihrem, Recht. Es sind Gruppen aus den verschiedensten Lebenskreisen, die der Verfasser geschickt zu einem großen modernen Lebensbilde ver⸗ einigt hat. Ernste Charakterschilderungen und spannende und packende Situationen, die sich ungekünstelt ergeben und aus den Grundlagen der Erzählung hervorwachsen, fesseln den Leser. Im Mitteel⸗ punkte des Romans steht ein junger Mann, der als leichtlebiger Offizier seinen Abschied hat nehmen müssen und dann als Ingenieur in der Industrie sich in ernster Lebensarbeit bewährt. Neben ihm nehmen namentlich zwei Frauengestalten das Interesse in Anspruch, von welchen die eine den Helden durch den Reiz ihrer Erscheinung und als Meisterin der äußeren Formen des Lebens vorübergehend in ihren Bann zwingt, während die andere durch ihren wahrhaften inneren Werth und ihre treue Arbeit im Dienst der Nächstenliebe ihn endlich als Gemahl gewinnt. Die Scenen aus der Arbeiterbewegung sind lebendig und zumeist auch mit Verständniß gezeichnet.

Friedreich's Blätter für gerichtliche Medizin und Sanitätspolizei (unter Mitwirkung von Dr. L. A. Buchner, Dr. H. von Ranke, Dr. J. v. Kerschensteiner und Dr. Freiberr von Krafft⸗Ebing herausgegeben von Dr. Otto Messerer, K. Land⸗ erichtsarzt und a. ö. Professor der gerichtlichen Medizin; Nürnberg, erlag der Friedrich Korn'schen Buchhandlung) haben im 6. Heft 1895, welches den 46. Jahrgang zum Abschluß bringt, folgenden In⸗ halt: Zur Diagnose der geistigen Erkrankung, von Dr. Ast, Königl. württemberg. Medizinal⸗Rath in München (Fortsetzung und Schluß) Ueber die Erforschung der Aetiologie der Infektionskrankheiten, von Dr. med. Friedr. Wilh. Müller, Arzt in Augsburg. (Schluß.) Ueber Leichenhäuser, von Dr. Gg. Martius, Assistenzarzt I. Kl. im

Mähren

Königl. Bayer. 1. Feld⸗Artillerie⸗Regiment „Prinz⸗Regent Luitpold“. eines Lokomotivführers im Beruf (geistiges Siechthum, zweifelhafte Entschädigungsverpflichtung des Dienstgebers), gerichts⸗ ärztliches Gutachten von Dr. Freiherr von Krafft⸗Ebing, K. K. Hof⸗ rath und o. ö. Professor an der Universität Wien. Referate und Rezensionen.

M. Clouth's Hausbuch für das Jahr 1896, nebst Wirthschaftsbuch. Trier, im Selbstverlag. (Pr. in Kalikoband 1,20 ℳ, in Halbleinenband 1 ℳ). Diese Bücher bieten außer einem kurzgefaßten Kalender vielerlei für eine geordnete Haushaltung nützliche Tabellen, wie für Einnahmen und Ausgaben, Voranschläge ꝛc., Zins⸗

und Spartafeln, ein Besitzstandsverzeichniß, eine Liste der Gedenktage ꝛc.

Ferner findet man darin eine Reihe von Rathschlägen zur Erhaltung

der Gesundheit durch rationelle Ernährung, über die Aufbewahrung

von Lebensmitteln und die Kennzeichen ihrer Güte, über das Ver⸗

halten bei Erkrankungen, über Post⸗, Eisenbahn⸗ und Telegraphen⸗ verkehr, Maß und Gewicht, Steuer⸗ und Stempeltarifsätze ꝛc. ꝛc. Das beigefügte Wirthschaftsbuch enthält monatliche Tabellen zur

Einzeichnung der Ausgaben für Nahrungsmittel und Getränke sowie

die Wäscheliste. Die praktisch eingerichteten und gefällig ausgestatteten

Bücher können durch jede Buchhandlung oder vom Verleger selbst (Steuer⸗Inspektor Clouth in Trier) portofrei bezogen werden.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗Maßregeln.

38 Nachrichten über die Verbreitung von Thierkrankheiten im Auslande.

Oesterreich. ö“ 8

7. November.

14. November. 21. November.

Höfe: Orte:

Klauenseuche. Lungenseuche . . . . Rothlauf der Schweine ... Schweinepest (Schweineseuche) Maul⸗ und Klauenseuche.. Rothlauf der Schweine.. Schweinepest (Schweineseuche) Maul⸗ und Klauenseuche. Rothlauf der Schweine.. Schweinepest (Schweineseuche) Maul⸗ und Klauenseuche. Rothlauf der Schweine .. Maul⸗ und Klauenseuche. Lungenseuche 1“ Rothlauf der Schweine 54 Schweinepest (Schweineseuche) 131 Maul⸗ und Klauenseuche. . 13 Lungenseuche . . .. 1 Rothlauf der Schweine.. Schweinepest (Schweineseuche) Maul⸗ und Klauenseuche. Rothlauf der Schweine.. Schweinepest (Schweineseuche) 29 Maul⸗ und Klauenseuche. 29 Rothlauf der Schweine . . 18 Schweinepest (Schweineseuche)

Rothlauf der Schweine. 11“ 1 1

Ober⸗Oesterreich.

Salzburg Steiermark.

Tirol⸗Vorarlberg

Böhmen

Schlesien. 1““

111121“

ö3““ bbbee.““ Bukowina. ““

11“

6. November.

Komitate: Orté: Höfe:

Maul⸗ und Klauenseuche.. 71 9250 44 Lungenseuche 11.1“ Rothlauf der Schweine . .. 2 46 Schweineseuche. .

Rußland. Rinderpest. Im Monat September Gouvernement; Stawropol (Kaukasus).. Gebiete: Kuban (Kaukasus) ..

DSabl des gefallenen Viehs: 281

Maul⸗ und Klauenseuche. 3 16.— 30. November.

Zahl der verfeuchten und verdächtigen. Drte: Ställe: Hren Ställe:

Rothlauf der Schweine und Schweine seuche.*) Zahl der verseuchten Kantone *) Am stärksten verseucht waren die Kantone: Bern, Thurgau, Waadt und Zürich.

Belgien. 1. 15. November. 16.— 30. November. Zahl der verseuchten Pvrovinzen: Gemeinden: Provinzen: Gemeinden: Maulseuche.. 6 21 6 16.

8

Handel und Gewerbe.

Zwangs⸗Versteigerungen

Beim Königlichen tsgericht I Berlin standen am 21. und 23. Dezember die nachbezeichneten Grundstücke zur Ver⸗ steigerung: Nostizstraße 39, dem Schiffskapitän K. Bergmann gehörig; Fläche 4,59 a; Nutzungswerth 6830 ℳ; für das Meist⸗ gebot von 88 700 wurde der Bureauvorsteher Alfred zur Fafe. Neuenburgerstraße 31, Ersteher. Borsigstraße 30, dem Faufmann Hugo Engels gehörig; Nutzungswerth 17 290 ℳ; für das Meistgebot von 238 300 wurde der Kaufmann George Detring zu Zehlendorf Ersteher. Kleine Ham⸗ burgerstraße 20, dem Fabrikanten Alb. Lorenz gehörig; Nutzungs⸗ wert 3140 ℳ; mit dem Gebot von 47 500 blieb der Baumeister Gustav Knoblauch, Belle⸗Allianceplatz 7/8, Meistbietender. Vertagt wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung wegen des Grundstücks Rathenowerstraße 73, dem Zimmermeister W. Kulisch gehörig.

Beim Königl chen Amtsgericht I Berlin stand ferner am 24. Dezember das Grundstück Beusselstraße 38, dem Zimmer⸗ meister Ernst Raue gehörig, zur Versteigerung; Fläche 14,79 a; Nutzungswerth 17 350 ℳ; für das Meistgebot von 268 000 wurde der Bildhauer Ernst Mielke, Rathenowerstraße 59, Ersteher.

Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin wurde in der Zwangsversteigerungssache des im Grundbuche von Wilmersdorf Band 36 Blatt Nr. 1088, bezw. des im Grundbuche von Deutsch⸗ Wilmersdorf Band 36 Blatt Nr. 1092, auf den Namen des Kauf⸗ manns Fritz Pax eingetragenen, zu Wilmersdorf in der Güntzel⸗ straße 42, bezw. zu Deutsch⸗Wilmersdorf, Uhland⸗ und Güntzel⸗ straßen⸗Ecke belegenen Grundstücks der Versteigerungstermin vom 31. Dezember 1895, Vormittags 10 Uhr, sowie der Zuschlags⸗ termin am 4. Januar 1896, Mittags 12 Uhr, bezw. der Versteigerungstermin am 31. Dezember 1895, Vormittags 10 ¼ Uhr, aufgehoben und ein neuer JEö“ auf den 4. Februar 1896, Vormittags 10 ¼, bezw. 10 ½ Uhr, anberaumt. Das Grundstück ist mit einer Fläche von 7 a 6 qm und 7600 Nutzungs⸗ werth zur Gebäudesteuer, bezw. mit 13,17 a zur Grundsteuer ver⸗ anläagt. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 8. Februar 1896, Mittags 12 Uhr, verkündet werden.

Königsberg, 24. Dezember. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen unverändert, Roggen unverändert, do. pr. 2000 Pfd. oll⸗ ewicht 107 108. Gerste träge, Hafer ruhig, do. loko pr. 2000 fd ollgewicht 105,00. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgew cht

vIqI“X“ 13. November.

580 38

28

232

3 12 76 11 13

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17 1 117 392 127

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81 2O—0SmUSn8db

86 580

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3

““ November. Zahl der verseuchten Komitate: Orte: Höfe:

777 9074 46 787 10671

15 15 7 10 486 3422 43 454 1005 31 1000

105, Spiritus pr. 100 Liter 100 % loko 31,15, do. zember 31,15, do. pr. Frühjahr 31,75.

Danzig, 24. Dezember. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko ruhig, Umsatz 150 t, do. inländ. hochbunt und weiß 143, do. inländ. hellbunt 140,00, do. Transit hochbunt und weiß 109 do. hellbunt 105,00, do. Termin zu freiem Verkehr pr. April⸗Ma 145,00, do. Transit pr. April⸗Mai 111,00, Regulierungspreis zu freiem Verkehr 142. Roggen loko unverändert, do. inländ. 111—112 do. russischer und polnischer zum Transit 76, do. Termin pr April⸗Mai 116,50, do. Termin Transit pr. April⸗Mai 82,00, do. Regulierungspreis zum freien Verkehr 111. Gerste, große (660 700 Gramm) 112. Gerste, kleine (625 660 Gramm) 103.

fer, inländischer 103. Erbsen, inländische 105,00. Spiritus loko

ontingentiert 51,00, nicht kontingentiert 31,00.

Breslau, 24. Dezember. (W. T. B.) Getreide⸗ und

Sie Spiritus pr. 100 1 100 % exkl. 50 Ver⸗ rauchsabgaben pr. Dezember 49,80, do do. 70 Verbrauchsabgaben pr. Dezember 30,30, do. do. Rüböl pr. Dezember 45,00.

Leipzig, 24. Dezember. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Dezember 3,12 ½ ℳ, pr. Januar 3,15 ℳ, pr. Februar 3,17 ½ ℳ, pr. März 3,17 ½ ℳ, pr. April 3,17 ½ ℳ, pr. Mai 3,20 ℳ, pr. Juni 3,22 ½ ℳ, pr. Juli 3,25 ℳ, pr. August 3,25 ℳ, pr. September 3,27 ½ ℳ, pr. Oktober 3,27 ½ ℳ, pr. November 3,27 ½ Umsatz 55 000 kg. Ruhig.

Bremen, 24. Dezember. (W. T. B.) Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offizielle Notierung der Bremer

etroleum⸗Börse.) Ruhig. Loko 7,00 Br. Russisches Petroleum. Loko 6,60 Br. Schmalz. Fest. Wilcox 29 ¾ ₰, Armour shield 29 ₰, Cudahy 30 ₰, Choice Grocery 30 ½ ₰, White label 30 ½˖ ₰, Fairbanks 26 4. Speck. Fest. Short clear middling loko 4 ₰, Extralongs 25 ₰. Reis geschäftslos. Kaffee unverändert. Baumwolle. Still. Upland middl. loko 42 ½ ₰.

Hamburg, 24. Dezember. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmittags⸗ bericht.) Good average Santos pr. Dezember 72 ¾, pr. März 70 ¼, pr. Mai 68, pr. September 64. Ruhig. Zuckermarkt geschlossen.

Wien, 24. Dezember. (W. T. B.) Ausweis der österreichisch⸗ ungarischen Staatsbahn äéösterreichisches Netz) vom 11. bis 20. Dezember 736 738 Fl., Mindereinnahme gegen den entsprechenden Zeitraum des vorigen Jahres 38 673 Fl. b 1

27. Dezember. (W. T. B.) Ausweis der Südbahn in der Woche vom 17. Dezember bis 23. Dezember 822 717 Fl., Mindereinnahme 35 790 Fl.

London, 24. Dezember. (W. T. B.) An der Küste 1 Weizen⸗ ladung angeboten. 1

96 % Javpazucker 12 sehr ruhig, Rüben⸗Rohzucker loko 10 % sehr ruhig. Chile⸗Kupfer 42 ¼, pr. 3 Monat 42 ⅜.

Manchester, 23. Dezember. (W. T. B.) 12r Water Taylor 2. 30r Water Taylor 7 ¾, 20r Water Leigh 6 ⅜, 30r Water Clayton 7 ½, 32r Mock Brooke 7 ½, 40r Mayoll 7 ⅝, 40r Medio Wilkinson 8 ¼, 32r Warpcops Lees 6 ⅞, 36r Warpcops Rowland 7 ⅛⅜, 36r Warpcops Wellington 8, 40r Double Weston 8 ½, 60r Double courante Qua⸗ lität 11 ¼, 32*9 116 vards 16 % 16 grey Printers aus 321/46 161. Fest.

Glasgow, 26. Dezember. (W. T. B.) Der Roheisen⸗ markt bleibt bis Montag, den 30. d. M., geschlossen. 1

Paris, 26. Dezember. (W. T. B.) An der heutigen Börse herrschte feste Stimmung, besonders in französischer Rente, Italienern und ve de Paris. Die Kurse waren meistens höher; Angebot nachlassend.

8 Die Banque de France zahlt eine Dividende von 55 Fr. für das 2. Semester.

St. Petersburg, 24. Dezember. (W. T. B.) Produkten⸗ markt. Weizen loko 8,00. Roggen loko 4,90. Hafer loko 3,30. Femhlact loko 10,40. Hanf loko —,—. Talg loko 48,00, pr.

ugust —.

St. Petersburg, 25. Dezember. (W. T. B.) Zur Festsetzung des Goldrubelkurses für das ganze Jahr 1896 schreibt die „Birschewyja Wjedomosti“: Außer ihrer Bedeutung für Handel und Industrie wird diese Maßregel einen äußerst beruhigenden Eindruck auf die ganze politische Welt machen; sie stellt eine neue Bezeugung der Friedensliebe Rußlands dar.

Zürich, 24. Dezember. (W. T. B.) Der Verwaltungsrath der Schweizerischen Nordostbahn beendete heute seine Be⸗ rathungen. Die Generalversammlung ist auff die zweite Hälfte des

erschoben worden