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12 — 12 ½ ℳ,
46 — 47 ℳ, Maisstärke 32 — 33 ℳ, Schabestärke 32 — 33 ℳ, Wiktoria⸗Erbsen 14 — 19 ℳ, Kocherbsen 14 — 19 ℳ, grüne Erbsen 14 — 19 ℳ, Futtererbsen 12 — 13 ℳ, inländische 55 Bohnen 24 — 25 ℳ, weiße Flachbohnen 24 — 26 ℳ, ungarische Bohnen 21 — 22 ℳ, galizische und russische Bohnen 18—20 ℳ, große Linsen, neue 26 — 36 ℳ, mittel do. neue 18 — 24 ℳ, kleine do. neue 13 — 17 ℳ, Mohn, blauer 24 — 32 ℳ, do weißer 40 — 50 ℳ, Hirse, weiße 18 — 20 ℳ, gelber Senf 12 — 20 ℳ, Hanfkörner 17 ½ bis 19 %, Winterrübsen 18 ½ —- 19 ℳ, Winterraps 19 — 19 ½ ℳ, Buchweizen 13 ½ — 15 ℳ, Wicken 12 ½ — 13 ½ ℳ, Pferdebohnen Leinsaat 19 — 20 ℳ, Mais loko 10 ½ — 11 ℳ, Kümmel 50 — 58 ℳ, Leinkuchen 12 — 14 ℳ, Rapskuchen 9 ½ — 10 ½ ℳ, pa. marseill. Erdnußkuchen 12 ½ — 13 ½ ℳ, pa. doppelt gesiebtes Baum⸗ wollensamenmehl 58 — 62 % 12 ½ — 13 ℳ, pa. helle getr. Biertreber 28 bis 30 % 8 ½— — 9 ½ ℳ, pa. getr. Getreideschlempe 31 — 34 % 11 ½ - 12 ½ ℳ, a. getr. Mais⸗Weizenschlempe 35 — 40 % 12 ¼ — 13 ℳ, pa. getr. Maibschlempe 40 — 42 % 12 ¼ - 13 ℳ, Malzkeime 8 — 9 ℳ, Roggen⸗ fleie 7¼ —- 8 ½ ℳ, Weizenkleie 7 ¾ —8 ½ ℳ (Alles per 100 kg ab Bahn Berlin bei Partien von mindestens 10 000 kg) B
— In der am Sonnabend in Essen abgehaltenen Beiraths⸗ sitzung des Rheinisch⸗Westfälischen Kohlensyndikats wurde nach eingehender Prüfung der gegen die festgesetzten Verrechnungs⸗ preise für 1896 vorliegenden Berufungen beschlossen, dieselben ander⸗ weit in Höhe der für das nächste Jahr aufgestellten Richtpreise durch den Vorstand feststellen zu lassen, jedoch unter Berücksichtigung der verschiedenen Qualitäten der Syndikatszechen. Die nächste Versamm⸗ lung der Zechenbesitzer wird, wie die „Rhein.⸗Westf. Ztg.“ berichtet, am 16. Januar stattfinden. Die Verhandlungen mit den Zechen Westende, Roland und Langenbrahm wegen ihres Beitritts zum Syn⸗ dikat blieben resultatlos.
Verkehrs⸗Anstalten.
Bremen, 29. Dezember. (W. T. B.) Norddeutscher Lloyd. Der Schnelldampfer „Saale“ ist am 27. Dezember Vormittags in New⸗York angekommen. b 3
“ 28. Dezember. fe T. E“ „Moor“ ist Freitag auf der Ausreise in Kapstadt angekommen.
ö 28. Dezember. (W. T. B.) Nach amtlicher Mittheilung ist die Dampferlinie Enkhuizen —Stavoren durch Eis gestört.
1“ 11“
Theater und Mnsik.
Konzerte.
gMwei jugendliche Sängerinnen, Magda Lossen und Susanne Triepel, beide aus der Schule der Frau Joachim hervorgegangen, ließen sich am Sonnabend im Saal Bechstein hören. Erstere verfügt über ein in der Tiefe besonders ausgiebiges Organ, welches jedoch noch nicht vollständig ausgebildet ist; namentlich efährdet ein etwas unsicherer Tonansatz mitunter die
einheit der Intonation. Ihre schwungvoll belebte Vortragsweise und die Deutlichkeit der Aussprache lassen jedoch nichts zu wünschen, wie dies in einigen Liedern von J. Brahms und in Duetten von Dvokak besonders vortheilhaft hervortrat. Die Sopranistin Fräulein Triepel, welche von ihrem Auftreten in der Oper „Mataswintha“ von Scharwenka an der Kroll'schen Bühne noch in gutem Andenken geblieben st, besitzt einen klangvollen hohen Sopran, der in allen Lagen gleich⸗ mäßig leicht anspricht. Der Sängerin sind außerdem Reinheit der Intonation, Deutlichkeit der Aussprache und Innigkeit des Ausdrucks nachzurühmen: Vorzüge, die in Liedern von J. Brahms, Berger, Schumann und d'Albert zur Geltung kamen. Beiden Künst⸗ lerinnen en- 85 des zahlreich erschienenen Publikums reicher Beifall zu theil. 8 11“
b gab die bekannte und beliebte Konzertsängerin Frau Selma Nicklaß⸗Kempner in demselben Saal eine Matinée, die von einer zahlreichen Kinderschaar, mehr als von Erwachsenen, besucht war. Hierzu hatten wohl die ausschließlich dem Kindergemüth an⸗ epaßten Lieder⸗ und Deklamationsvorträge den Anlaß gegeben. Rach den ansprechenden Liedern „An das schlummernde Kind“ von
Cornelius, „Marienwürmchen“ von Schumann, „Strampelpeter“ von
vom 30. Dezember Morgens.
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Hi „ .Schneewittchen“ und „Serenädchen“ von Reinecke folgten acht der bekanntesten Kinderlieder von W. Taubert und vier Lieder ähnlichen Inhalts von E. E. Taubert, Weber und H. Her⸗ mann, die den lebhaften Beifall der Kleinen erweckten. Die treffliche Klavierbegleitung des Herrn O. Bake trug viel zum Ge⸗ lingen der Wirkung bei. — Die Deklamationsvorträge der Schau⸗ spielerin Fräulein Anna Haverland, welche das Konzert unter⸗ stützte und ebenfalls für Kinder geeignete Dichtungen gewählt hatte, wurden mit gleichem freudigem Beifall aufgenommen.
Die Direktion des Schiller⸗Theaters versendet soeben den Bericht über das Spieljahr dieser Bühne vom 30. August 1894 bis 17. Juli 1895. Danach wurden insgesammt 380 Vorstellungen gegeben. Der Spielplan umfaßte 28 verschiedene Aufführungen mit 37 Stücken. Von den 380 Vorstellungen waren 319 Abendvorstellungen, 49 Sonntag⸗ Nachmittags⸗Vorstellungen und 12 Schüler. Vorstellungen, meist an Sonnabend⸗Nachmittagen. Zu diesen Schüler⸗Vorstellungen sind stets etwa 250 Eintrittskarten durch die Vermittlung der Schul⸗ behörden und Vorstände den Schülern der städtischen Gemeindeschulen und den Zöglingen der Waisenhäuser Berlins unentgeltlich zu⸗ gewiesen worden. Die meisten Stücke wurden, entsprechend dem zwei⸗ wöchentlichen Abonnements⸗Turnus des Theaters, zwölfmal gegeben. Weniger erfolgreiche brachten es nicht auf die Höhe der vollen Zwölfzahl. Eines mußte nach der ersten Aufführung abgesetzt werden. Außerdem fand noch eine Mittags⸗Vorstellung zu Gunsten des Kaiser und Kaiserin Friedrich⸗Krankenhauses statt. Die Form des Verkaufs der Plätze in Vierteljahrsheften von je sechs Eintrittskarten hat sich vortrefflich be⸗ währt. Der regelmäßige Theaterbesuch in vierzehntägigen Pausen an einem bestimmten Tage hat sich, ganz gegen die Befürchtungen, de auf Grund alter Erfahrungen ausgesprochen wurden, vollständig ein⸗ gebürgert. — Am Freitag fand die ordentliche Generalversammlung der Aktiengesellschaft Schiller⸗Theater unter dem Vorsitz des Herrn Ge⸗ heimen Regierungs⸗Raths, Professors Dr. Foerster statt. Der oben erwähnte Bericht des Vorstands über das erste Soieljahr und zweite Geschäftsjahr wurde einstimmig angenommen und dem Aufsichtsrath und dem Vorstand die Entlastung ertheilt. Der bis⸗ herige Aufsichtsrath wurde wiedergewählt. An Stelle der Herren Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Jordan und Julius Meyer, die eine Wiederwahl ablehnten, wurden Herr Staats⸗Minister Herr⸗ furth und Herr Schimmelpfeng in den Vorstand gewählt. Die Bilanz weist für Abonnements und Kassenverkauf der Billets die er⸗ freuliche Einnahme von 309 722 ℳ auf, und die Gesammteinnahmen betrugen 356 411 ℳ Das erste Spieljahr konnte infolgedessen mit einem kleinen Gewinn von 2352 ℳ abschließen, durch den der Ver⸗ lust des Vorjahrs auf 11 678 ℳ ermäßigt wurde.
Mannigfaltiges.
Für den verstorbenen früheren kommandierenden General des Garde⸗ Korps, General der Infanterie z. D. Freiherrn von Meerscheidt⸗ Hüllessem fand gestern Nachmittag um 4 Uhr in der Wohnung, Magdeburgerstraße Nr. 36, eine Trauerfeier statt, welcher nur die nächsten Familienangehörigen beiwohnten. Die Rede hielt Invaliden⸗ haus⸗Pfarrer Gerhard. Nach dem schlichten Trauerakt erfolgte die Ueberführung der Leiche nach der Invalidenhaus⸗Kirche, wo heute Vormittag um 11 Uhr der allgemeine Trauergotterdienst begann. Die Aufbahrung war vor dem Altar erfolgt; auf dem Sarge lagen die Ordenskissen, vor demselben, den ganzen Raum bis zu den Ba⸗k⸗ reihen füllend, die reichen Kranz⸗ und Blumenspenden. Als Vertreter Seiner Majestät des Kaisers erschien der Kommandant des Kaiser⸗ lichen Hauptquartiers General⸗Lieutenant von Plessen mit einem Lorbeerkranz, über den sich sechs Palmen legten. Ihre Majestät die Kaiserin hatte den Ober⸗Hofmeister Freiherrn von Mirbach mit Ihrer Vertretung betraut. In der zahlreichen Trauergemeinde sah man den General⸗Obersten Freiherrn von Los, den Kriegs⸗ Minister, General Bronsart von Schellendorff, die komman⸗ dierenden Generale von Winterfeld, Prinz Friedrich von Hohenzollern und von Seeckt, den Chef des Militärkabinets, General von Hahnke mit dem General à la suite von Lippe und mehrere Flügel⸗ Adjutanten, die Generale Fürst Anton Radziwill, von Werder, Golz, von Keßler, von Klitzing und viele andere hohe Offiziere, sowie Ab⸗
Theater.
Friedrich⸗-Wilhelmstüädtisches Theater. Chausseestraße 25 — 26. 8 Dienstag: Bei bedeutend ermäßigten Preisen.
ordnungen aller Garde⸗Regimenter, die ausnahmslos mit Kränzen erschienen; auch das 41. Infanterie⸗Regiment, dessen Chef der Ver⸗ storbene gewesen, das 21. Regiment, in dem er seine militärische Lauf⸗ bahn begonnen, und das 64. Regiment hatten Deputationen mit Kränzen entsandt, ebenso der Verein ehemaliger Kameraden des 21. Regiments, der in dem Entschlafenen sein Ehrenmitglied verloren hat. Die Botschafter von Oesterreich und Italien wurden durch die Militärbevollmächtigten vertreten. Ferner wohnten der Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher und der Polizei⸗Präsident von Windheim mit dem Polizei⸗Obersten Krause der Trauerfeier bei. In der Scharnborststraße hatten die zur Trauerparade kommandierten Truppen Aufstellung ge⸗ nommen. Dieselbe kommandierte der General⸗Major Freiherr von Rössing, Kommandeur der Eisenbahn⸗Brigade. Sie bestand aus je einem Bataillon des Regiments Elisabeth und des 4. Garde⸗ Regiments z. F. mit Fahne und Regimentsmusik unter dem Befehl des Obersten von Bülow, Kommandeurs des 4. Garde⸗Regiments z. F., je einer Eskadron des 1. und 2. Garde⸗Dragoner⸗Regiments mit Trompeter⸗Korps und des 2. Garde⸗Ulanen⸗Regiments unter dem Befehl des Majors von Falkenhayn, Kommandeurs des 1. Garde⸗ Dragoner⸗Regiments Königin von Großbritannien und Irland. Auf dem Grützmacher waren 2 Batterien zu 4 Geschützen des 1. Garde⸗ Feld⸗Artillerie⸗Regiments unter Befehl des Majors von Aster, Ab⸗ theilungs⸗Kommandeurs im vorgenannten Regiment, aufgefahren. Die Orden des Verstorbenen wurden durch die Lieutenants Freiherren von Meerscheidt⸗Hüllessem vom 1. Garde Regiment z. F. bezw. vom Re⸗ giment Elisabeth getragen. Die Gedenkrede hielt auch hier Pastor Gerhard. Dann wurde der Sarg nach dem Invaliden⸗Kirchhof übergeführt.
Nordseebäder auf Sylt, im Dezember. Entgegen der viel⸗ fach verbreiteten Nachricht, daß Sylt durch den Sturm am 9. und 10. d. M. so ungemein viel gelitten haben soll, wird zur Beruhigung aller Freunde der schönen Insel von dort geschrieben, daß an der Dünenkante an den niedrig gelegenen Strandtheilen, nament⸗ lich in der Nähe der Strandhallen, nur einige Abrutschungen stattgefunden haben. Die Badeeinrichtungen haben nicht ge⸗ litten, dagegen waren durch den Anprall der brandenden Wogen die alljährlich stehen bleibenden Pfähle der Wandelbahn zum theil fortgeschwemmt; dieselben sind jedoch an den weiter südlich ge⸗ legenen Stellen der Insel sämmtlich wieder geborgen worden. Der Sturm, wenngleich anhaltender als im Dezember vorigen Jahres, hat somit keinen nennenswerthen Schaden angerichtet.
Brindisi, 30. Dezember. Der ehemalige Abgeordnete und Chef⸗Redakteur der „Kreuz⸗Zeitung“ Freiberr von Hammerstein wurde, einer Meldung des „W. T. B.“ zufolge, heute früh an Bord des von Athen kommenden Dampfers „Peloro“ verhaftet.
Odessa, 29. Dezember. „W. T. B.“ meldet: Einem hiesigen Speditionsgeschäft wurden von einem gewissen Nadretschny 84 Colli Haare übergeben, welche er mit 23 000 Rbl. versicherte und mit einer Nachnahme von 16 000 Rbl. belegte. Da die Waaren⸗ sendung verdächtig erschien, wurden die Ballen geöffnet. Bei der Untersuchung fand man nur werthlose Wollabfälle und ein mit Brennstoff gefülltes Gepäckstück, welches durch eine daran be⸗ findliche Zündschnur nach 24 Stunden in Brand gesteckt werden sollte.
Jeisk (am Asowschen Meere), 29. Dezember. Etwa 800 Fischer nebst ihren mit 100 Pferden bespannten Schlitten wurden auf einer Eisscholle ins Meer getrieben. Von den Personen sind, dem „W. T. B.“ zufolge, bereits mehr als die Hälfte gerettet, die Rettungsarbeiten dauern fort.
San Sebastian, 28. Dezember. Ein heftiges Feuer zerstörte gestern Abend die Plaza de los Toros vollständig. Der Schaden wird auf eine halbe Million Pesetas geschätzt. 8
Großes Promenaden⸗Konzert. Entrée 1 ℳ Alle Abonnements gültig.
Bar. auf 0 Gr. 1. d. Meeressp
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red. in Millim.
Wind. Wetter.
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759 763 768 768
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Uebersicht der Witterung.
Das Hochdruckgebiet über 770 mm hat sich nach dem südlichen Rußland verlegt, während die De⸗ pression im Nordwesten ihren Wirkungskreis ostwärts über das Nordseegebiet hinaus ausgebreitet hat, sodaß daselbst die Temperaturen gestiegen sind. Bei schwachen südlichen und südöstlichen Winden ist in Deutschland das Wetter im Westen trübe, neblig und wärmer, im Osten vorwiegend heiter und er⸗ heblich kälter, im nordwestdeutschen Binnenlande und in Süddeutschland, wo überall Niederschlag gefallen ist, ist vielfach Thauwetter eingetreten; dagegen in den zentralen und östlichen Gebietstheilen herrscht strenge Kälte; Berlin meldet 12, Breslau 14, Grün⸗ berg 16 ½ Grad unter Null. Ausbreitung des Thau⸗
wetters nach Osten hin über ganz Deutschland zu
erwarte
765 762
763
4 bedeckt 1 bedeckt 1 heiter
Deutsche Seewarte.
Königliche Schauspiele. Dienstag: Opern⸗ haus. 202. Vorstellung. Die lustigen Weiber von Windsor. Komisch⸗phantastische Oper in 3 Akten von Otto Nicolai. Text von Mosenthal, nach William Shakkespeare's gleichnamigem Lustspiel. Tanz von Emil Graeb. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Tetzlaff. Dirigent: Kapellmeister Weingartner. Anfang 7 Uhr
Schauspielhaus. 295. Vorstellung. Monsieur Balanceux. Genrebild in 1 Aufzug von Benno Jacobson. In Seene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. (Agénor Balanceux: Herr Friedrich Haase, als Gast) — Neu einstudiert: Die beiden Klingsberg. Lustspiel in 4 Aufzügen von August von Kotzebue. Regie: Herr A. Plaschke. (Graf Klingsberg, Vater: Herr Friedrich Haase, als Gast.) Anfang 7 Uhr. 1
Mittwoch: Opernhaus. 1. Vorstellung. Der Freischütz. Romantische Oper in 3 Akten von Carl Maria von Weber. Dichtung von Friedrich Kind (nach der gleichnamigen Erzählung August Apel's). Anfang 7 ½ Uhr.
Schauspielhaus. 1. Vorstellung. Wilhelm Tell. Schauspiel in 5 Aufzügen von Friedrich von Schiller. Anfang 7 ½ Uhr.
Deutsches Theater. Dienstag: Weh dem⸗ der lügt! Anfana 7 ½ Uhr.
Mittwoch, Nachmittags 2 ½ Uhr: Die Mütter. — Abends 7 ½ Uhr: Weh dem, der lügt!
Donnerstag: Die Mütter.
Berliner Theater. Dienstag: Zum ersten Male: Der Verschwender. Anfang 7 Uhr.
Mittwoch, Nachmittags 3 Uhr: Prinzessin Goldhaar. — Abends 7 ½ Uhr: Der Verschwender.
Donnerstag: Hasemann’s Töchter.
Lessing⸗Theater. Dienstag: Comtesse Guckerl. Anfang 7 ½ Uhr.
Mittwoch, Nachmittags 3 Uhr: Zu volksthüm⸗ lichen Preisen: Heimath. — Abends 7 ½ Uhr: Comtesse Guckerl.
Donnerstag: Comtesse Guckerl.
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Residenz-Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. Dienstag: Hals über Kopf. Schwank in 3 Akten von Alexandre Bisson, deutsch von Paul Block. — Vorher: In doppelter Be⸗ res. Plauderei von Paul Linsemann. Anfang 7 ½ Uhr.
Mittwoch, Nachmittags 3 Uhr: Zu halben Kassen⸗ preisen: Der Rabenvater. — Abends 7 ½ Uhr
Volksthümliche Vorstellung unter Leitung des Kaiser⸗ lich russischen Hofschauspielers Herrn Julius Fiala: Die Waise von Lowood. Schauspiel in 2 Ab⸗ theilungen und 4 Akten mit freier Benutzung des Romans von Currer Bell von Charlotte Birch⸗ Pfeiffer. Regie: Gustav Thies. Anfang 7 ½ Uhr. Mittwoch: Zum ersten Male: Gefallene Engel. Ein Stück aus dem Volksleben in 3 Akten von Richard Nordmann.
Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a./5.
Dienstag: Bruder Martin. Volksstück mit Gesang in 4 Akten von Carl Costa. Musik von Max von Weinzierl. Regie: Siegfried Jelenko. Anfang 7 ½ Uhr. 8
Mittwoch, Nachmittags 3 Uhr: Zu volksthüm⸗ lichen Preisen: Francillon. Schauspiel in 4 Akten von Alexandre Dumas — Abends 7 ½ Uhr: Bruder Martin.
Donnerstag: Bruder Martin.
Freitag: Bruder Martin.
Theater Unter den Linden. Direekktion: Julius Fritzsche. Dienstag: In durchaus neuer glänzender Ausstattung an Dekorationen, Kostümen und Requisiten: König Chilperich. Burleske Ausstattungs⸗Operette in 3 Akten (5 Bildern) von Hervé und Paul Ferrier, deutsch bearbeitet von Eduard Jacobson und Wilhelm Mannstädt. Musik von Hervé. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Herr Kapellmeister Federmann. Anfang 7 r.
IMütwoch und die folgenden Tage: Chilperich.
Adolph Ernst⸗Theater. Dienstag: Frau Lohengrin. Gesangsposse in 3 Akten, nach dem ranzösischen bearbeitet von Ed. Jacobsen und
. Mannstädt. Kuplets von Gust. Görs. Musik von Gust. Steffens. Anfang 7 ½ Ühr.
Mittwoch: Dieselbe Vorstellung.
Zentral⸗Theater. Alte Iakobstraße Nr. 30.
Dienstag: Eine tolle Nacht. Große Aus⸗ stattungsposse mit Gesang und Tanz in 5 Bildern von Wilh. Mannstädt und Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. In Scene gesetzt vom Direktor Richard Schultz. Die Tanz⸗Arrangements 1“ Gundlach. Anfang ausnahmsweise
88 Mittwoch: Eine tolle Nacht. Anfang 7 ½ Uhr.
Konzerte.
König
Birkus Renz. Karlstraße. Dienstag, Abends 7 ½ Uhr: Große brillaute Vorstellung. Weih⸗ nachten im Zirkus Renz. Großes eguestrisch⸗ choreographisches Festspiel, verbunden mit Ueber⸗ raschungen, arrangiert von Direktor Fr. Renz. Auf⸗ führung des großen militärischen Ausstattungsstückes 1870/71. Außerdem: Bagdad, arab. Vollblut⸗ Schimmelhengst. Hierauf S Donner. Beide Pferde dressiert und vorgeführt von Direktor Fr. Renz. Auftreten des Hrn. Ritter von Renroff mit seinem Schulpferde Skobeleff. Zum Schluß der Schule: Originall Der phänomenale Baguettesprung. Großes humoristisches Komiker⸗Potpourri mit dem Riesen⸗Ochsen „Conrad“. Die weltberühmten Hochturnkünstler The Silbons. Herr W. Immans mit seinen zehn Kolossal⸗Pracht⸗Hunden. Mr. Gaberel mit seinem Schulpferde Chicago. Die renommierte Künstlerfamilie James Jee. 3 Mittwoch: (Neujahr): Zwei Gala⸗Fest⸗Vor⸗ stellungen. Nachmittags 4 Uhr: Weihnachten Zirkus Renz. TIjo Ni En. Abends ½ Uhr: Weihnachten im Zirkus Renz. 1870/71. Familien⸗Nachrichten.
Verlobt: Frl. Alwine Barth mit Hrn. Ingenieun Wilhelm Hersmann (Beeck—Ruhrort). — Miß Jekvyll mit Hrn. Prem.⸗Lieut. Erich Frhrn. von Maltzahn (Higham Bury). — Frl. Maria Ziegler mit Hrn. Dr. jur. Ferdinand Horchler (Berlin). — Frl. Frieda Hübner mit Hrn. Hauptmann Albert Jablonsky II. (Liegnitz —Straßburg i. E.).
Geboren: Eine Tochter: Hrn. Ober⸗Amtmann von Unwerth (Schmiegrode). — Hrn. Ober⸗ Steuer⸗Kontroleur Sorge (Reichenbach O.⸗L.).
Gestorben: Hr. Rechnungs⸗Rath a. D. Johann
leske (Breslau). — Hr. Kreis⸗Schulinspektor
dolph Büttner (Posen). — Hr. Registrator Carl Opitz (Laurahütte). — Hr. Eberhard von Zglinitzki (Berlin). — Hr. Geheimer Rechnungs⸗ Rath a. D. Wilhelm Stenzler (Charlottenburg). — Hr. Oberlehrer Fritz Starkowski (Potsdam). — Hr. Rittergutebesitzer und Rittmeister a. D. Hugo von Knobelsdorff⸗Brenkenhoff (Pehlitz bei Friedebera N.⸗M.). — Hr. Pastor em. Emil Julius Schenk (Dodendorf).
—
Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. . Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin. Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Sechs Beilagen
Konzert-Haus. Karl Meyder⸗Konzert.
Hals über Kopf. — In doppelter Bekehrung.
Dienstag, den 31. Dezember, Abends 9 Uhr: 8
seinschließlich Börsen⸗Beilage). 8
zum Deutschen Reichs⸗
No. 309.
Berlin, Montag, den 30. Dezember
88
Königreich Preußen.
Konzessions⸗Urkunde, d den Bau und Betrieb der auf das iet entfallenden Strecke einer Eisenba den nach Schöningen durch die Os Schöninger Eisenbahn⸗Gesellschaf Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. Nachdem von dem Comité, welches sich zur Gründung einer Aktiengesellschaft unter der Firma „Oschersleben⸗Schöninger Eisen⸗ bahn⸗Gesellschaft“ gebildet hat, darauf angetragen worden ist, dieser Gesellschaft die Konzession zum Bau und Betrieb einer für den Betrieb mittels Dampfkraft und für die Beförderung von Personen und Gütern im öffentlichen Verkehr bestimmten, den Bestimmungen der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands unterworfenen Bahn von Oschersleben nach Schöningen für die auf das preußische Staatsgebiet entfallende Strecke zu ertheilen, wollen Wir diese Kon⸗ zession, sowie das Recht zur Entziehung und Beschränkung des Grund⸗ eigenthums nach Maßzgabe der gesetzlichen Bestimmungen unter den nachstehenden Bedingungen hierdurch ertheilen.
I. — Die Gesellschaft bildet sich unter der Firma „Oschersle ben⸗ Schöninger Eisenbahn⸗Gesellschaft“ und “ Domizil und den Sitz ihrer Verwaltung in Oschersleben oder unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten an einem andern, an der Bahn gelegenen Orte. 1
Die Gesellschaft ist den Bestimmungen des zwischen Preußen und Braunschweig wegen des Baues und Betriebes der Bahn ab⸗ eschlossenen Staatsvertrags vom 22. Februar d. J. unterworfen.
eene Bestimmungen sollen für die Gesellschaft dieselbe Verbindlich⸗
keit haben, als wenn sie ausdrücklich in diese Konzession auf⸗
he Gesellschaft ist außerdem den bestehenden, wie den künfti
ergehenden Reichs⸗ und ö11’. ohne weiteres unterworfen. I.
Das zur plan⸗ und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstun der Bahn erforderliche Anagekeptiet wier auf 8 Betrag 8 2 620 000 ℳ festgesetzt.
Der Nennbetrag der von der Gesellschaft auszugebenden Aktien darf den Betrag des festgesetzten Anlagekapitals nicht übersteigen. Das Anlagekapital ist baar und voll einzuzahlen und darf nur zur plan⸗ und anschlagsmäßigen Vollendung und Ausrüstung der Bahn verwendet werden.
Es bleibt der Gesellschaft überlassen, einem Theil der auszu⸗ ET“ (Vorzugs⸗Aktien) ein Vorzugsrecht vor den übrigen
ktien (Stamm⸗Aktien) hinsichtlich der Vertheilung des Reinertrags des Unternehmens bis zu 4 ½ % des Nennbetrages dieser bevorzugten Aktien, sowie für den Fall der Liquidation der Gesellschaft hinsichtlich der Vertheilung des Gesellschaftsvermögens einzuräumen. Im übrigen dürfen den Inhabern derselben keine anderen Rechte als den
Inhabern der übrigen Aktien eingeräumt werden.
Die Aktien dürfen erst nach der Betriebseröffnung der Bahn aus⸗ gegeben
Den Aktionären kann nach der vollen Leistung des Nennbetrages der Aktien bis zum Ablauf desjenigen Kalenderhalljahres, in welchem die unter VII Nr. 3 festgesetzte Baufrist abläuft, soweit die erübrigten Mittel solches zulassen, die Gewährung von Bauzinsen bis zu 4 % des Nennwerths ihrer Aktien zugesichert werden.
III.
Die gesammte „Leitung der Bau⸗ und Betriebsverwaltung ist einem Vorstand zu übertragen, welcher die Gesellschaft mit den gesetz⸗ lichen Befugnissen und Verpflichtungen des Vorstandes einer Aktien⸗ esellschaft vertritt und für die Geschäftsführung, insoweit dieselbe der taatlichen Beaufsichtigung unterliegt, der Aufsichtsbehörde verant⸗
wortlich ist.
Die Wahl des Vorstandes oder, falls derselbe aus mehreren Per⸗ sonen besteben soll, die Wahl des Vorsitzenden und der technischen Mitglieder, bedarf der Bestätigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.
Die Geschästsordnung für den Vorstand unterliegt der Genehmi⸗ gung des Ministers der öffentlichen Arbeiten.
Sofern die oberste Betriebsleitung nicht durch den Vorstand selbst erfolgt, finden die vorstehenden Bestimmungen auch auf die Wahl vn le Geschäftsinstruktion des oder der obersten Betriebsleiter An⸗
endung.
888 Die Mitglieder des Aufsichtsraths und des Vorstandes, sowie sämmtliche Beamten der esellschaft müssen Angehörige des Deutschen Reichs sein und, soweit nicht vom Minister der öffentlichen 5, Ausnahmen zugelassen werden, im Inland ihren Wohnsitz en. V.
bEE Staatsregierung ist berechtigt, sich in den Fällen, wo sie das staatliche Interesse für betheiligt erachtet, bei ven Versammlungen und den Verhandlungen des Aufsichtsraths und der Genersammlung der Aktionäre durch einen Kommissar vertreten zu lassen. Um die Ausübung dieses Rechts zu ermöglichen, ist der Regierung von allen diesen Versammlungen und Zusammenkünften rechtzeitig unter Vorlage einer die vollständige Angabe der Berathungsgegenstände enthaltenden Tagesordnung Anzeige zu machen.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten ist berechtigt, in den Fällen, in welchen er es für nöthig erachtet, die Berufung außer⸗ ordentlicher Generalversammlungen zu verlangen.
VI.
„Allle die juristische Persönlichkeit der Eisenbahn⸗Gesellschaft, welcher die in Rede stehende Konzession als ein an ihre Person gebundenes Recht ertheilt ist, abändernden Beschlüsse der Gesellschaft, überhaupt alle Abänderungen ihres Gesellschaftsvertrages, welche nach dem in dieser Hinsicht lediglich und allein entscheidenden Ermessen der Staats⸗ weslerung den Voraussetzungen nicht entsprechen, unter denen die Kon⸗ zession ertheilt ist, erlangen nur durch die Genehmigung der Staats⸗ regierung Gültigkeit. Die Gesellschaft hat alle ihren Gesellschafsvertrag betreffenden Generalversammlungsbeschlüsse, bevor sie diese beim Handels⸗ gericht zur Eintragung anmeldet, der Staatsregierung mit dem Antrag auf die vorbezeichnete Prüfung und Bestätigung vorzulegen und die Entscheidung der Staatsregierung der Anmeldung beim Handelsgericht beizufügen. Insbesondere bedürfen Beschlüsse der Ge⸗ sellschaft, welche die Uebernahme des Betriebes auf anderen Eisen⸗ bahnen, die Uebertragung des Betriebes der eigenen Bahn an eine andere Gesellschaft, die Auflösung der Gesellschaft oder die Ver⸗ schmelzung mit einer anderen Gesellschaft aussprechen, oder durch welche sonst die Bahnanlage oder deren Betrieb aufgegeben oder an Andere übertragen werden soll, zu ihrer Gültigkeit der Bestätigung der König⸗ lichen Staatsregierung.
Diese Bestätigung ist auch zur Aufhebung aller derjenigen Be⸗ schlüsse früherer Generalversammlungen erforderlich Staate genehmigt waren. VII.
Für den Bau insbesendere gelten folgende Bestimmungen: 1) Der Staatsregierung bleibt vorbeßalten: die Feststellung der Bahnlinie in ihrer vollständigen Durch⸗ führung durch alle Zwischenpunkte,
8
die Bestimmung der Zahl und der Lage der Stationen,
die Feststellung der Entwürfe aller für den Betrieb der Bahn bestimmten baulichen Anlagen und Einrichtungen, sowie die Feststellung der Entwürfe für die Betriebsmittel und ihrer
Anrnzahl.
Für alle durch die Ausführung der genehmigten Entwürfe be⸗ dingten Benachtheiligungen des Eigenthums oder sonstiger Rechte des Staats bleibt demselben der Anspruch auf vollständige Entschädigung nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen gegen den Konzessionar vorbehalten.
„2) Der Konzessionar hat allen Anordnungen, welche wegen poli⸗ zeilicher Beaufsichtigung der beim Bahnbau beschäftigten Arbeiter ge⸗ troffen werden mögen, nachzukommen.
„3) Die Vollendung und Inbetriebnahme der Bahn muß — längstens — innerhalb eines Jahres von dem Tage an gerechnet, an welchem die Eisenbahn⸗Gesellschaft in den Besitz auch der Konzession der Herzoglich braunschweigischen Regierung gelangt sein wird, erfolgen.
Für die Vorlage der ausführlichen Bauentwürfe, sowie für die
Inangriffnahme, die Fortführung, die Vollendung und Inbetriebnahme der einzelnen Strecken und Bauwerke der Bahn können vom Minister der öffentlichen Arbeiten besondere Fristen festgesetzt werden. „ 4,) Für den Fall, daß der Konzessionar mit der Erfüllung der ihm bezüglich des Bahnbaues obliegenden Verpflichtungen, insbesondere der rechtzeitigen plan⸗ und anschlagsmäßigen Ausführung und Aus⸗ rüstung der Bahn in Verzug kommen sollte, ist derselbe zur Zahlung einer Verzugsstrafe von 5 % des auf 2 620 000 ℳ festgesetzten Bau⸗ kapitals mit der Maßgabe verpflichtet, daß die Entscheidung darüber, ob und bis zu welchem Betrage die Verzugsstrafe als verfallen anzu⸗ sehen ist, mit Ausschluß des Rechtsweges, dem Minister der öffent⸗ lichen Arbeiten zusteht. 3
Zur Siche stellung dieser Verpflichtungen hat der Konzessionar bei der General⸗Staatskasse den Betrag von 131 000 ℳ, in Worten: „Einhunderteinunddreißig Tausend Mark“ in baar oder in preußischen Staats⸗ oder vom Staate garantierten Papieren oder in inländischen Eisenbahn⸗Prioritäts⸗Obligationen — unter Berechnung aller dieser Werthpapiere nach dem Kurswerthe — nebst den noch nicht fälligen Zinsscheinen und Zinsscheinanweisungen zu hinterlegen und in gericht⸗ licher oder notarieller Urkunde mit der Maßgabe zum zu bestellen, daß dem Minister der öffentlichen
rbeiten die Befugniß zusteht, durch Verwendung der⸗ selben beziehungsweise durch Veräußerung der verpfändeten Werth⸗ papiere zum jeweiligen Börsenkurse die verfallenen Strafbeträge ein⸗ zuzieben. — Die Rückgabe der zur Kaution etwa gehörigen Zinsscheine erfolgt in deren Verfallterminen, kann jedoch von dem bezeichneten Minister untersagt werden, wenn nach dessen lediglich maßgebendem Urtheile der Konzessionar den Bau verzögern sollte. Auch ist der be⸗ zeichnete Minister ermächtigt, nach Maßgabe des Fortschritts des Baues und der Ausrüstung der Bahn einen entsprechenden Theil der Kaution schon vor völliger Vollendung des Baues und der Ausrüstung der Bahn zurückgeben zu lassen.
5) Falls die oben festgesetzte allgemeine Baufrist oder eine der von dem Minster der öffentlichen Arbeiten festgesetzten besonderen Baufristen nicht inne gehalten wird, kann nicht bloß die bezeichnete Verzugsstrafe eingezogen, sondern auch die ertheilte Konzession durch landesherrlichen Erlaß zurückgenommen und die im § 21 des Gesetzes vom 3. November 1838 vorbehaltene Versteigerung der vorhandenen Bahnanlagen eingeleitet werden. Sofern die Regierung von dem Vorbehalte der Versteigerung der Bahnanlagen Gebrauch zu machen beabsichtigt, soll jedoch die Zurücknahme der Konzession nicht vor Ab⸗ lauf der in dem angezogenen § 21 festgesetzten Schlußfrist erfolgen.
VIII.
Für den Betrieb insbesondere gelten folgende Bestimmungen:
1) Die Ffneluns und die Abänderung des Fahrplans erfolgt unter den nachfolgenden Beschränkungen durch die staatliche Aufsichts⸗ behörde. Der Konzessionar soll nicht verpflichtet sein, zur Vermittelung des Personenverkehrs mehr als zwei Wagenklassen in die Züge einzu⸗ stellen. Auch soll derselbe, so lange die Bahn nach dem hierfür allein maßgebenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur ört⸗ licher Bedeutung ist, nicht angehalten werden können, mehr als zwei der Personenbeförderung dienende Züge in jeder Richtung zu fahren. Die Feststellung des Fahrplans derjenigen Züge, welche der Konzessionar freiwillig über die Zahl 2 hinaus fahren läßt, wird bei Wahrung der “ Vorschriften dem Ermessen des Konzessionars über⸗ assen.
2) Für die ersten 5 Jahre nach dem auf die Eröffnung der Bahn folgenden 1. Januar bleibt dem Konzessionar die Bestimmung der Preise sowohl für den Personen⸗ als für den Güterverkehr überlassen. Für die Folgezeit unterliegt die Feststellung und die Abänderung des Tarifs der Genehmigung der staatlichen Aufsichtsbehörde. In Betreff des Güterverkehrs werden jedoch nach Ablauf jener fünfjährigen Periode, so lange die Bahn nach dem hierfür allein entscheidenden Ermessen der Aufsichtsbehörde vorwiegend von nur örtlicher Bedeutung ist, wiederkehrendd von 5 zu 5 Jahren Höchsttariffätze für die einzelnen Güterklassen unter Berücksichtigung der finanziellen Lage des Unternehmens von dem Minister der öffentlichen Arbeiten festgestellt, und ist dem Unter⸗ nehmer überlassen, nach Maßgabe der reichs⸗ und landesgesetzlichen Vorschriften innerhalb der Grenzen dieser Höchstsätze die Sätze für die Tarifklassen nach eigenem Ermessen festzusetzen und Erhöhungen wie Ermäßigungen der Tarifklassensätze ohne die Zustimmung der Aufsichtsbehörde vorzunehmen.
Auch ist der Konzessionar verpflichtet, das jeweilig auf den preußischen Staatsbahnen bestehende Tarifsystem anzunehmen und hinsichtlich der Einrichtung direkter Tarife die für die preußischen Staatsbahnen jeweilig bestehenden allgemeinen Grundsätze zu befolgen, wenn und soweit solches von dem Minister der öffentlichen Arbeiten für erforderlich erachtet wird.
3) Der Konzessionar hat mit der Eröffnung des Betriebes der ganzen Bahn einen Erneuerungsfonds und neben dem im Artikel 185 b des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes, betreffend die Kommanditgesellschaften auf Aktien und die Aktiengesellschaften, vom 18. Juli 1884 (Reichs⸗Gesetzblatt Seite 123) vorgeschriebenen Reservefonds einen Spezial⸗Reservefonds nach den bestehenden Normativbestimmungen und dem zur Ausführung der letzteren unter Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten aufzustellenden, periodisch zu revidierenden Regulative zu bilden.
Der Erneuerungs⸗ und der Spezial⸗Reservefonds sind sowohl von als auch von anderen Fonds der Gesellschaft getrennt zu alten.
Der Erneuerungsfonds dient zur Bestreitung der Kosten der regelmäßig wiederkehrenden Erneuerung des Oberbaues und der Be⸗ triebsmittel.
In den Erneuerungsfonds fließen:
a. der Erlös aus den entsprechenden abgängigen Materialien;
b. eine den Betriebseinnahmen alljährlich zu entnehmende Rück⸗ lage, deren Höhe durch das Regulativ festgesetzt wird;
c. die Zinsen des Fonds.
Der Spezial⸗Reservefonds dient zur Bestreitung von solchen durch außergewöhnliche Elementarereignisse und größere Unfälle hervor⸗ gerufenen Ausgaben, welche erforderlich werden, damit die Beförderung mit Sicherheit und in der der Bestimmung des Unternehmens ent⸗ sprechenden Weise erfolgen kann. ö“
In den Spezial⸗Reservefonds fließen:
a. der Betrag der statutenmäßig verfallenen, ni 1 Dividenden und Zinsen; 8 88 — ““ b. eine im Regulativ festzusetzende, alljährlich den Betriebs⸗ einnahmen zu entnehmende Rücklage;
c. die Zinsen des Reservefonds.
Erreicht der Spezial⸗Reservefonds die Summe von 50 000 ℳ, so können mit Genehmigung des Ministers der öffentlichen Arbeiten die Rücklagen so lange unterbleiben, als der Fonds nicht um eine volle Jabresrücklage wieder vermindert ist. 5
„Die Wertvpapiere, welche zur zinstragenden Anlage der ver⸗ einnahmten und nicht sofort zu verwendenden Summen zu beschaffen sind, werden durch das Regalativ bestimmt.
Läßt der Ueberschuß eines Jahres die Deckung der Rücklagen zum Erneuerungs⸗ oder Spezial⸗Reservefonds nicht oder nicht vollständig zu, so ist das Fehlende aus den Ueberschüssen des oder der folgenden Betriebsjahre zu entnehmen. Abweichungen hiervon sind mit Geneh⸗ migung des Ministers der öffentlichen Arbeiten zulässig. Für die Rücklagen geht der 11“ dem Spezial⸗Reservefonds vor.
X
Der Konzessionar ist verpflichtet:
a. seine Betriebsrechnung nach den vom Minister der öffentlichen Arbeiten zu erlassenden Vorschriften einzurichten, der Regierung zu der von letzterer zu bestimmenden Zeit den jährlichen Betriebs⸗Rech⸗ nungsabschluß einzureichen und seine Kassenbücher vorzulegen; bb. der Aufstellung der Rechnung den Zeitraum von Anfang April jeden Jahres bis Ende März des folgenden Kalenderjahres als Rech⸗ nungsjahr zu Grunde zu legen;
ec. die von den Aufsichtsbehörden zu statistischen Zwecken für nöthig erachteten Nachweisungen, sowie deren Unterlagen auf seine Kosten zu beschaffen und der Aufsichtsbehörde in den von derselben festgesetzten Fristen einzureichen.
2. 8
Der Konzessionar ist verpflichtet, hinsichtlich der Besetzung der Subaltern⸗ und Unterbeamtenstellen mit Militäranwärtern, insoweit dieselben das 40. Lebensjahr noch nicht zurückgelegt haben, die für den Staatseisenbahndienst in dieser Beziehung — und insbesondere bezüg⸗ lich der Ermittelung der Militäranwärter — bestehenden und noch zu erlassenden Vorschriften zur Anwendung zu bringen. 1
Für seine Beamten hat der Konzessionar auf Verlangen des Ministers der öffentlichen Arbeiten nach Maßgabe der Grundsätze, welche bis zum Erlaß des Gesetzes, betreffend die Pensionierung der unmittelbaren Staatsbeamten ꝛc., vom 27. März 1872 für die Staats⸗ eisenbahnen bestanden haben, für seine Arbeiter nach Maßgabe der jetzt und künftig für die Staatsbahnen bestehenden Grundsätze Pensions⸗, Wittwen⸗ und Unterstützungskassen einzurichte d zu den selben die erforderlichen Zuschüsse zu leisten.
XI
. 8
Anderen Unternehmern bleibt sowohl der Anschluß an die Bahn mittels Zweigbahnen, als die Mitbenutzung der Bahn ganz oder theilweise gegen zu vereinbarende, nöthigenfalls vom Minister der öffentlichen Arbeiten festzusetzende Fracht⸗ oder Bahngeldsätze vor⸗ behalten. 1
XII. Nach Eröffnung des Betriebs ist der Konzessionar zur Aenderun
solches der Minister der öffentlichen Arbeiten im Interesse des Eisen bahnverkehrs, insbesondere im Interesse der Sicherheit des Betrieb für erforderlich erachtet.
8 XIII.
Sollten nach dem Ermessen des Ministers der öffentlichen Arbeite oder der obersten Reichs⸗Aufsichtsbehörde die Voraussetzungen weg⸗ fallen, unter denen auf die Bahn bei ihrer Konzessionierung die An wendung der Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands für statthaft erklärt ist, so ist der Konzessionar verpflichtet, auf Er⸗ fordern des bezeichneten Ministers die baulichen Einrichtungen und den Betrieb der Bahn nach Maßgabe der für Haupt⸗Eisenbahnen be⸗ stehenden Bestimmungen den desfallsigen Anordnungen des Minister entsprechend umzuändern. Kommt der Konzessionar dieser Verpflichtung innerhalb der ihm dieserhalb gesetzten Frist nicht nach, so hat derselbe auf Verlangen der Stagatsregierung das Eigenthum der Bahn nebst allem Zubehör gegen Gewährung der in Nr. 4 unter a, b und c des § 42 des Eisenbahn⸗Gesetzes vom 3. November 1838 bezeichneten Entschädigung, mindestens aber gegen Zahlung des auf den Bau der Bahn verwendeten Anlagekapitals an den Staat oder einen von der Staatsregierung zu eö“ abzutreten.
XIV.
Die Aushändigung einer Ausfertigung dieser Konzessionsurkunde
an das Eingangs bezeichnete Gründungscomité erfolgt erst, nachdem der Staatsregierung der mit den Konzessionsbedingungen in volle Uebereinstimmung zu setzende Gesellschaftsvertrag vorgelegt und diese Uebereinstimmung nachgewiesen ist, und nachdem die Hinterlegung der unter VII 4 vorgeschriebenen Kaution und Verpfändungsurkunde statt⸗ gefunden hat. ZBeiz8nnen einer von heute ab zu berechnenden sechsmonatlichen Aus⸗ schlußfrist muß die Eintragung jenes von der Staatsregierung als mit der Konzession übereinstimmend befundenen Gesellschaftsvertrags in das Handelsregister bewirkt werden, zu welchem Zweck dem Han⸗ delsgericht die Ausfertigung der Konzessionsurkunde und die Erklärung der Regierung bezüglich jener Uebereinstimmung vom Gründungscomits vorzulegen sind.
Nachdem jene Eintragung rechtzeitig erfolgt und unter Beifügung von Druckexemplaren des Gesellschaftsvertrags nachgewiesen ist, soll die gegenwärtige Urkunde in Gemäßheit des Gesetzes vom 10. April 1872 veröffentlicht werden.
„Wird dagegen jene Eintragung binnen der vorbezeichneten Frist nicht herbeigeführt, so ist die gegenwärtig ertheilte Konzession ohne weiteres erloschen, in welchem Falle jedoch die hinterlegte Kaution nnee “] V8 Höch rkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. — 8 8 8 1 Gegeben Neues Palais, den 18. Juni 1895. 1 (L. S.) Wilhelm R. “ Fürst zu Hohenlohe. von Boetticher. Freiherr von Berlepsch.
Migquel. Thielen. Bronsart von Schellendorff.
von Köller. Marschall. von Hammerstein.
Literatur. “
Die Erklärung der Menschen⸗ und Bürgerrechte. Ein Beitrag zur modernen Verfassungsgeschichte von Dr. Georg Jellinek, Professor der Rechte in Heidelberg. Verlag von Duncker u. Humblot, Leipzig. Preis 1,40 ℳ — Während die sitorische und politische Bedeutung der nach langen Debatten in den Sitzungen vom 20. bis 26. August 1789 beschlossenen „Erklärung der Rechte des
staatszerstörenden Konsequenzen schon des öfteren Gegenstand ein⸗ gehender Untersuchungen gewesen ist, blieb bisher die rechtsgeschichtliche Bedeutung dieses Dokuments noch wenig beachtet. Die staatsrechtlichen Werke beschränken sich darauf, verschiedene Vorläufer der Erklärung der
Constituante von der Magna Charta bis zur amerikanischen Unab⸗
und Erweiterung der Bahnanlagen verpflichtet, sofern und soweit
Menschen und 2 8 durch die französische Constituante mit ihren
b
2 8. 8 n — E.“