s⸗Anzeiger
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SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
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des Deutschen Reichs-Anzeigers
und Aöniglich Preußischen Staants⸗Anzeigers
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Berlin, Mittwoch, den 15. Januar, Abends.
Berlin, den 15. Januar 1896.
6n der Allerhöchsten Verordnung vom 23. De⸗ zember v. J. fand 95 Mittag 12 Uhr im Weißen Saale des Königlichen Schlosses die feierliche Eröffnung des Land⸗ tags der Monarchie statt.
Der der Eröffnung “ gene Gottesdienst begann für die Mitglieder der evangelischen Kirche um 11 Uhr in der Dom⸗Interimskirche, wo der Hof⸗ und Domprediger, Kon⸗ sistorial⸗Rath Kritzinger die Predigt hielt, und zwar über Jeremias 6, 16: „So spricht der Herr: Tretet auß die Wege und schauet, und fraget nach den vorigen Wegen, welches der gute Weg sei, und wandelt drinnen, so werdet ihr Ruhe finden für eure Seele.“ Für die Mitglieder der katholischen Kirche hielt um 11 ½ Uhr in der St. Hedwigs⸗Kirche der Propst Jahnel unter Assistenz zweier Geistlichen eine Segensandacht.
Nach Beendigung der kirchlichen Feier nahmen die Mit⸗ glieder des Landtags im Weißen Saale in dem mittleren, dem verhüllten Throne gegenüber belegenen Raume Aufstellung. Für das diplomatische Korps war die Tribüne auf der Kapellen⸗ seite des Weißen Saales bereit gehalten.
Sobald die Aufstellung vollendet war, erschienen die Staats⸗Minister unter Vortritt des Präsidenten des Staats⸗ Ministeriums, Reichskanzlers Fürsten zu Hohenlohe⸗Schillings⸗ fürst und stellten sich links vom Throne auf. Der Präsident des Staats⸗Ministeriums verlas hierauf die nachstehende Aller⸗ höchste Botschaft:
Erlauchte, edle und geehrte Herren von beiden
Häusern des Landtags!.
Seine Majestät der Kaiser und König haben mich mit der Eröffnung des Landtags der Monarchie zu beauftragen geruht.
Die Finanzen des Staats haben sich in dem abgeschlossenen, wie in dem laufenden Rechnungsjahre wesentlich günstiger ge⸗ staltet, als bei Aufstellung der Voranschläge anzunehmen war. Infolge unerwarteter Steigerung der Erträgnisse der Staats⸗ eisenbahnen und einzelner anderer Staatsbetriebe, sowie er höhter Ueberweisungen aus den Einnahmen des Reichs hat die Rechnung des Jahres 1894/95 mit einem erheblich geringeren, als dem im Etat veranschlagten Fehlbetrage ab⸗ geschlossen; ein gleich günstiges Ergebniß darf für das laufende Jahr erwartet werden.
Auch der Entwurf des Staatshaushalts⸗Etats für das Jahr 1896/97, welcher Ihnen alsbald zugehen wird, schließt mit einem geringeren Fehlbetrage ab, als der Etat für das laufende Jahr. Insbesondere haben infolge des Aufschwungs des gewerblichen Lebens die Erträge der staatlichen Betriebs⸗ verwaltungen, namentlich der Eisenbahnverwaltung, höher ver⸗ anschlagt werden können. 1 —
Die mit dem Beginn des laufenden Rechnungsjahrs zur Einführung gelangte Neuordnung der staatlichen Eisenbahn⸗ verwaltung hat sich nach den bisherigen Erfahrungen im all⸗ gemeinen bewährt und zu den günstigen Ergebnissen beigetragen.
Wegen Erweiterung des Staatseisenbahnnetzes werden Ihnen auch in diesem Jahre Vorschläge zugehen, welche die Entwickelung mit Schienenverbindungen noch nicht bedachter Landestheile zu fördern bestimmt sind.
Auf dem Gebiet der Schule wird Ihre Zustimmung zu einem Gesetzentwurf erbeten werden, welcher den Zweck hat, in Erfüllung der durch Art. 25 der Verfassung dem Staat auferlegten Pflicht das Diensteinkommen der Lehrer und Lehrerinnen an den öffentlichen Volksschulen gesetzlich derart zu regeln, daß ihnen überall ein festes, den örtlichen Verhältnissen angemessenes Einkommen gesichert ist. Ferner wird die gesetzliche Aenderung einzelner Bestimmungen des Pensionsgesetzes vom 27. März 1872 beabsichtigt, durch welche Schwierigkeiten und Zweifel beseitigt werden sollen, die bei der Anwendung dieses Gesetzes auf die nicht im unmittelbaren Staatsdienst stehenden Lehrer und Beamten an den höheren Unterrichtsanstalten hervor⸗ getreten sind.
Der Wunsch nach Stärkung und Erweiterung der auf gesetzlicher Grundlage beruhenden Vertretungen von Handel und Industrie bewegt die betheiligten Berufsstände seit längerer Zeit; er ist neuerdings dringlicher geworden, seitdem in dem Gesetze über die Landwirthschaftskammern der Boden für eine kraftvolle Vertretung der Landwirthschaft geschaffen und eine korporative Organisation des Handwerks durch die Reichs⸗ gesetzgebung in Angriff genommen ist. Die bestehenden Organe des Handels und der Industrie haben sich in ihrer großen Mehr⸗
ausgesprochen. Demgemäß wird Ihnen ein Gesetzentwurf vor⸗ gelegt werden, durch den die Organisation der Handelskammern über das ganze Land erstreckt und durch Ausstattung dieser Körperschaften mit Korporationsrechten und Erweiterung ihres Geschäftskreises gekräftigt werden soll.
Die andauernd ungünstige Lage der Landwirthschaft nimmt fortgesetzt die volle Aufmerksamkeit der Staatsregierung in Anspruch. Die Staatsregierung ist entschlossen, alle Mittel in Anwendung zu bringen, welche zur Abhilfe geeignet sind und eine Besserung der Lage dieses für unsere wirthschaftlichen Verhältnisse so hochwichtigen Gewerbes gewährleisten.
Der im vorigen Jahre angekündigte Entwurf eines Ge⸗ setzes, betreffend das Anerbenrecht bei Renten⸗ und An⸗ siedelungsgütern, welcher die Erhaltung dieser Güter bezweckt, wird nunmehr ungesäumt Ihrer Beschlußfassung unterbreitet werden.
Außerdem werden Ihnen Vorschläge gemacht werden, welche eine finanzielle Unterstützung der genossenschaftlichen Errichtung von Kornhäusern betreffen.
Meine Herren, indem ich Sie im Allerhöchsten Auftrage begrüße, gebe ich der Zuversicht Ausdruck, daß mit Gottes Hilfe Ihre Thätigkeit auch in der bevorstehenden Tagung dem Vaterlande zum Segen gereichen werde. .
Ganz Deutschland schickt sich an, die fünfundzwanzigjährige Wiederkehr der Neubegründung des Reichs festlich zu begehen. Möge die Erinnerung an jene große Zeit auch für uns eine ernste Mahnung sein zu einträchtigem Zusammenwirken in fruchtbringender vaterländischer Arbeit!
Auf Befehl Seiner Majestät des Kaisers und Königs erkläre ich den Landtag der Monarchie für eröffnet.
Hierauf brachte der bisherige Präsident des Hauses der Abgeordneten, Wirkliche Geheime Rath von Köller das Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König aus, in das die Versammlung begeistert einstimmte.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Ritterkreuzes erster Klasse des Königlich
württembergischen Friedrichs⸗Ordens:
dem außerordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Berlin Dr. Geldner; des Ritterkreuzes zweiter Klasse des Großherzoglich
badischen Ordens vom Zähringer Löwen:
dem preußischen Staatsangehörigen, Kurarzt Dr. Deter⸗ mann zu St. Blasien im Großherzogthum Bad
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mthurkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz Joseph⸗Ordens: dem preußischen Staatsangehörigen, Kaiserlich russischen Staatsrath Dr. Schmidt zu St. Petersburg; des Oesterreichisch⸗Kaiserlichen Ordens der Eisernen Krone dritter Klasse: dem Professor Dr. Müller, Erstem ständigen Sekretär der Akademie der Künste zu Berlin; des Ritterkreuzes des Königlich schwedischen Nordstern⸗Ordens: dem ordentlichen Professor in der philosophischen Fakultät der Universität zu Berlin Dr. Fuchs; sowie des Großherrlich türkischen Osmanié⸗Ordens vierter Klasse:
dem Maler Rabes zu Berlin.
des Ko
Deutsches Reich.
Bekanntmachung.
Briefe und Kästchen mit Werthangabe, sowie Nachnahmesendungen im Verkehr mit Niederland. Vom 16. Januar ab werden im Verkehr mit Niederland Käsichen mit Werthangabe zur Beförderung zugelassen. Der Meistbetrag der Werthangabe ist für diese Sendungen, wie für Werthbriefe, auf 20 000 ℳ (25 000 Franken) festgesetzt. Die Taxe für Werthkästchen setzt sich zusammen:
1) aus dem Porto von 80 ₰, “ . 2) aus der Versicherungsgebühr von 8 ₰ für je 240 ℳ
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Briefe und Kästchen mit Werthangabe, sowie eingeschriebene Briefpostgegenstände jeder Art können vom aleichen Zeitpunkt ab gegen Nachnahme bis zum Betrage von 400 ℳ (250 Gulden Niederländ.) abgesandt werden.
Ueber die Versendungsbedingungen ertheilen die Postanstalten auf Nachfrage Auskunft.
Berlin W., den 11. Januar 1896.
Der Staatssekretär des Reichs⸗Postanits von Stephan.
Königreich Preußen.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den bisherigen ordentlichen Professor Dr. Paul Jörs
u Gießen zum ordentlichen Professor in der juristischen Patultät der Universität zu Breslau, und
den bisherigen außerordentlichen Professor Dr. Otto
Mügge zu Münster i. W. zum ordentlichen Professor in der
vhilcsophischen Fakultät der Universität Königsberg zu ernennen.
Feier des 25 jährigen Erinnerungstages der Neubegründung des Deutschen Reichs 1 am Sonnabend, den 18. Januar 1896.
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Am Sonnabend, den 18. Januar 1896, findet aus Anlaß des 25 jährigen Erinnerungstages der Neubegründung des Deutschen Reichs für die zu dieser Feier eingeladenen Personen Gottesdienst statt, und zwar 85 die Mitglieder der evange⸗ lischen Kirche Vormittags 10 Uhr in der Kapelle des König⸗ lichen Schlosses — Aufgang unter Portal III, an der Schloß⸗ freiheit —, für die Mitglieder der katholischen Kirche uin 10 ¼ Uhr in der St. Hedwigskirche.
§ 2
Nach beendigtem Gottesdienst, um 10 ¾ Uhr, ist die Versammlung im Weißen Saale de Königlichen Schlosses Aufgang unter Portal III. L8 1“ stellen sich dem Throne gegen⸗ über auf. 1
Die Generalität titt an die Kapellenseite, die Ministe und die sonst eingelkdenen Personen nehmen gegenüber an der Fensterseite des Weißen Saales — nach dem ustgarten — Nusstellung. v 9. nach stgarten
Die Miglieder des Bundesraths versammeln sich nach dem Gotte Fehst in dem Marine⸗Saale neben der Bilder galerie, um ich vo., vort nach dem Weißen Saale zu begeben, woselbst sie sih links vom Throne aufstellen.
Friedrich, für Ihre aiglichen “ die Prin⸗ zessinnen des Löniglichen Sauses und für die an⸗ wesenden Durchlauhtigsten Fuͤrstlichen Damen, Aller⸗ höchst⸗ und Höchstwela; um 9 ¾ Uhr unter Portal IV an
fahren, ist die Versammlung in der Rothen Sammetkammer. Die Gefolge Allerhöchst⸗ und höchstderselben nehmen dieselbe Anfahrt und versammeln sich im Arwitel⸗Saale. Nach be⸗ endigtem Gottesdienst betreten die Alledurchlauchtiasteen und die Durchlauchtigsten S4 gea. Damen m
Gefolge die Tribüne auf der Kapellenseite des Weißen Saales
4. 88 Ihr Maestät 88 Kaiserin und Königi
§ 5.
Die Prinzen des Königlichen Hauses und die hie üvive weeg Prinzen aus souveränen Altfürstliche Häusern, Höchstwelche gleichfalls um 9 ¾ Uhr unter Portal IN anfahren und sich in der Rothen Sammetkammer versammeln kehren nach dem Gottesdienst dorthin zurück. Die Gefolge Höchstderselben fahren um 9 ½ Uhr ebenfalls unter Portal I an und versammeln sich in dem Kapitel⸗Saale.
§ 6
Seine Majestät der Kaiser und König und Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wollen dem Gottes⸗ diens beizuwohnen geruhen. Die Obersten Hof⸗, die Ober⸗ Hof⸗ die Vize⸗Ober⸗Hof⸗ und die Hofchargen, die General⸗ Adjutanten, die Generale und Admirale à la suite und die Flügel⸗Adjutanten, der Minister des Königlichen Hauses und der Geheime Kabinets⸗Rath Seiner Majestät, welche ihren Aufgang unter Portal IV nehmen, versammeln sich vor dem Gottesdienst um 9 ½ Uhr im Kapitel⸗Saale, wohin nach dem⸗ selben nur die Personen des Gefolges Seiner Majestät des Kaisers und Königs zurückkehren, während das Gefolge Ihrer Majestät der Kaiserin und Königin mit Allerhöchstdenselb die Kapellen⸗Tribüne betreten.