1896 / 13 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Thu, 16 Jan 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Ober⸗Hof⸗ und Hof⸗Chargen, die Generale der Infanterie, der „Sofnenn 88 8 Meüillerie die Admirale, die Staats⸗ Minister und der Minister des Fhnabchen aeh die Weneral⸗Lieutenants, die Vize⸗Admirale und die Wirklichen Geheimen Räthe erschienen, und es haben die Herren vom großen Vortritt und der Minister des Königlichen Hauses rechts vom Throne, die Generale, die Staats⸗Minister und die Wirklichen Geheimen Räthe dem Throne gegenüber ihre Stellung eingenommen. Links vom Throne treten die General⸗Adjutanten, die Generale und Admirale à la suite und die Fluͤgel⸗Adjutanten, der Geheime Kabinets⸗Rath Seiner Majestät des Kaisers und Königs, sowie das Prinzliche Ge⸗ folge, welche sich in der Rothen (Drap d'or-) Kammer e n.e hatten und dem Zuge nach dem Rittersaale ge⸗

nd. 8 Bei dem Herannahen des Zuges ertönt von den im Rittersaale stehenden Trompetern ein kurzer Ruf, welcher von den auf dem silbernen Chore stehenden aufgenommen wird. Sobald die Spitze des Zuges den Rittersaal erreicht, setzt auf dem silbernen Chor eine schmetternde Fanfare ein, welche so lange dauert, bis Seine Majestät der Kaiser und König den Thron

bestiegen haben.

Seine Majestät der Kaiser und König, bedeckten auptes, Seeggen den Thron, lassen Sich auf den Peenane essel nieder und ertheilen dem Ordens⸗Zeremonien⸗ meister den Befehl zur Einführung des Generals der Kavallerie und General⸗Adjutanten, Land⸗Hofmeisters im Königreich Preußen Grafen von Lehndorff. ierauf begeben sich die als Parrains assistierenden Kapitel⸗ mitglieder, der Staats⸗Minister Graf zu Eulenburg und der General der Artillerie und General⸗Adjutant Fürst Radziwill, nachdem sie sich vor Seiner Majestät dem Kaiser und Könige verbeugt haben, unter Vortritt der Herolde, und geführt von dem Ordens⸗Zeremonienmeister, in die Branden⸗ burgische (Rothe Adler⸗) Kammer, empfangen dort den vor⸗ genannten Neuaufzunehmenden, welchem sie bis zur Beendigung der Zeremonie als Parrains zur Seite bleiben, und geleiten denselben bis an die Stufen des Throns. Daselbst angelangt, verbeugen sich Alle vor Seiner Majestät dem Kaiser

und König. 1 Der Bvens⸗Schatmheister tritt unterdessen zu den die

ignien tragenden Hofpagen. Gee me er nimmt seine Stellung dem stellvertretenden Ordens⸗Kanzler gegenüber an den Stufen zur Rechten des Throns ein. Bei dem Erscheinen der neu zu investierenden Ritter im Rittersaal ertönt von den daselbst auf⸗ gestellten Trompetern eine kurze Fanfare, welche von dem silbernen Chor aus nachgeblasen wird und ver⸗ klungen ist, sobald die neuen Ritter vor dem Thron angelangt sind.

9.

Seine Majestät der Kaiser und König lassen jetzt durch den Stellvertreter des Ordens⸗Kanzlers dem Ordens⸗ Sekretär einen Wink ertheilen, um die das Aufnahme⸗ gelöbniß betreffenden Artikel 10 und 11 der Ordens⸗Statuten vom 18. Januar 1701 zu verlesen. 1

Nachdem dies geschehen, reicht der Ordens⸗Sekretär, welcher sich zur Linken des Stellvertreters des Ordens⸗Kanzlers aufgestellt hat, dem letzteren das Statutenbuch offen, welches dieser ebenfalls geöffnet in die Hände Seiner Majestät des Kaisers und Königs niederlegt. Allerhöchstdieselben richten sodann an den neu aufzunehmenden Ritter die Frage, „ob dn soha geloben wolle, die ihm soeben bekannt gemachten Ritterpflichten zu erfüllen“, worauf der Befragte, an den Thron hinantretend, indem er seine Rechte (die bloße Hand) auf das Statutenbuch legt, an Eides Statt erwidert:

„Ja, ich gelobe es!“ 8

Der Stellvertreter des Ordens⸗Kanzlers empfängt aus den Händen Seiner Majestät des Kaisers und Königs das Statutenbuch zurück, um dasselbe dem Ordens⸗Sekretär wieder zu übergeben. 1“

Der neu aufzunehmende Ritter begiebt sich in seine frühere Stellung zurück und wird nunmehr, nachdem derselbe das Band des Ordens abgelegt hat, von den beiden assistierenden

Parrains mit dem Ordensmantel bekleidet. Während dieser Einkleidung ertönt von dem silbernen Chor herab eine altdeutsche längere Fanfare.

Der Stellvertreter des Ordens⸗Kanzlers überreicht sodann auf einem rothsammetnen Kissen, das er vom Schatzmeister empfangen, Seiner Majestät dem Kaiser und Könige die Ordenskette für den neu aufzunehmenden Ritter.

Hierauf tritt dieser zum zweiten Mal an die Stufen des Throns, läßt sich vor Seiner Majestät dem Kaiser und Könige auf das durch einen Pagen herbeigebrachte Kissen mit dem rechten Knie nieder, und der Allerdurchlauch⸗ tigste Großmeister geruht demselben die Ordenskette umzuhängen und die Accolade zu ertheilen.

Die Trompeter im Saale lassen einen neuen Ruf ertönen, welcher vom silbernen Chor aus mit einer dreimaligen Fanfare erwidert wird.

Der neu aufgenommene Ritter tritt auf seinen Platz zurück und wird nun von den assistierenden Parrains, unter Geleitung des Ordens⸗Zeremonienmeisters, zur Handreichung und dann zu dem Platz geführt, welchen derselbe unter den 1 Ordensrittern einnimmt.

ährend der Handreichung ertönt ein Ordens⸗Marsch. Hierauf kehren die Parrains auf ihre Plätze zurück.

§ 10.

Seine Majestät der Kaiser und Kbönig ertheilen demnächst dem Ordens⸗Zeremonienmeister den Befehl zur Ein⸗ führung des Generals der Infanterie und General⸗Adjutanten, Chefs des Militärkabinets von Hahnke und des Generals der Infanterie z. D. von Schlichting. .

Hierauf begeben sich die als Parrains assistierenden Kapitelsmitglieder, der Staats⸗Minister Graf zu Eulen⸗ burg und der General der Artillerie, General⸗Adjutant Fürst Radziwill, nachdem sie sich vor Seiner Majestät dem Kaiser und Könige verbeugt haben, unter Vortritt der Herolde, und geführt von dem Ordens⸗Zeremonienmeister, in die Brandenburgische (Rothe Adler⸗) Kammer, empfangen dort die vorgenannten beiden Neuaufzunehmenden, welchen sie bis

sur Beendigung der Zeremonie als Parrains zur Seite

leiben, und geleiten dieselben bis an die Stufen des Thrones.

Daselbst angelangt, verbeugen sich Alle vor Seiner Majestät dem Kaiser und Könige.

„Bei dem Erscheinen der neu zu investierenden

Ritter im Rittersaale ertönt von den daselbst aufge⸗

86 Der Stellvertreter des Ordens⸗Kanzlers überreicht nun⸗

zurück

tellten Trompetern wiederum eine kurze Fanfare, von dem silbernen Chor aus nachgeblasen wird und verklungen ist, sobald die neuen Ritter vor

dem Thron ö“

Seine Majestät der Kaiser und König lassen jetzt wiederum die 858 Aufnahme⸗Gelöbniß betreffenden Artikel 10 und 11 der Ordens⸗Statuten durch den Ordens⸗Sekretär ver⸗ lesen und richten sodann an die neu aufzunehmenden Ritter nach einander, und zwar zunächst an den dem Patent nach ältesten, die Frage: „ob derselbe geloben wolle, die ihm soeben bekannt gemachten Ritterpflichten zu erfüllen“, worauf der jedesmal Befragte, an den Thron hinantretend, indem er seine echte (die Nloße Hand) auf das Statutenbuch legt, an Eides

Statt erwidert: „Ja, ich gelobe es!“ 3

Der Stellvertreter des Ordens⸗Kanzlers empfängt aus den

änden Seiner Majestät des Kaisers und Königs das tatutenbuch zurück, um dasselbe dem Ordens⸗Sekretär wieder einzuhändigen. Die neu aufzunehmenden Ritter begeben sich in ihre früheren Stellungen zurück und werden, nachdem sie das Band des Ordens abgelegt haben, von den beiden assistierenden Parrains mit dem Ordensmantel bekleidet. Während dieser Einkleidung ertönt von dem silbernen Chor herab eine altdeutsche längere Fanfare. mehr auf einem rothsammetnen Kissen, das er vom Schatz⸗ meister empfangen, Seiner Majestät dem Kaiser und Könige die Ordenskette für den dem Patent nach ältesten der neu aufzunehmenden Ritter. Hierauf tritt dieser zum zweiten Mal an die Stufen des Thrones, läßt sich vor Seiner Majestät dem Kaiser und Könige auf das durch einen Pagen herbeigebrachte Kissen mit dem rechten Knie nieder, und der Allerdurchlauchtigste Großmeister geruht die Ordenskette umzuhängen und die Accolade zu ertheilen. Die Trompeter im Sagale lassen einen neuen Ruf ertönen, welcher vom silbernen Chor aus mit

einer dreimaligen Fanfare erwidert wird. Der neu aufgenommene Ritter tritt auf seinen Platz

Dieselbe Zeremonie wiederholt sich bei dem zweiten der neu aufzunehmenden Ritter.

Die somit investierten beiden Ordensritter werden nun gleichzeitig von den assistierenden Parrains, unter Geleitung des Ordens⸗Zeremonienmeisters, zur Handreichung und dann zu dem Platze geführt, welchen sie unter den Kapitel⸗ fähigen Ordensrittern einnehmen.

Während der Handreichung ertönt ein Ordens⸗Marsch.

Hierauf kehren die auf ihre Plätze zurück.

Seine Majestät der Kaiser und König erheben Sich, um das Ordens⸗Kapitel abzuhalten. Dies geschieht im Kapitelsaale, wohin sich vom Rittersaale aus in der unter §6 beschriebenen Weise der Zug, in welchen an den entsprechenden Stellen die investierten neuen Ritter eingetreten sind, in Be⸗ wegung setzt.

DDdie im Rittersaale aufgestellten Trompeter betonen die Beendigung der Investitur⸗Feier durch einen Ruf, welcher auß dem silbernen Chor aufgenommen wird.

Eine kräftige Fanfare begleitet den Zug der Ritter

aus dem Saale.

Die Herolde, welche dem Zuge wieder vorgetreten sind, bleiben in der Rothen Sammetkammer am Eingange zum Kapitelsaale stehen. Nach Eintritt der Ritter, und nachdem die Pagen den Kapitelsaal verlassen haben, wird die Thür desselben geschlossen.

Hiermit endigt der Akt der Investitur, und das Kapitel beginnt.

Von den im Rittersaale zurückgebliebenen Zuschauern der Investitur⸗Feier erwarten nur die dienstthuenden die Rückkunft Seiner Majestät des Kaisers und Königs und Ihrer König⸗ lichen Hoheiten der Prinzen.

§ 13.

S¶Scobald der Allerdurchlauchtigste Großmeister das Kapitel geschlossen hat, formiert der vorbeschriebene Zug sich in um⸗ gekehrter Ordnung. Hfeauf erheben Seine Majestät der Kaiser und König Allerhöchstsich an der Spitze sämmt⸗ licher Ritter nach der Schwarzen Adler⸗Kammer, woselbst die Mäntel abgelegt werden.

Berlin, den 15. Januar 1896. Auf Seiner Kaiserlichen und Königlichon Majestät b Allergnädigsten Spezial⸗Befehl. . Graf A. Eulenburg,

Zeremonienmeister des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler.

Auf enes tn Befehl Seiner Majestät des Kaisers und Königs findet die Feier des Krönungs⸗ und Ordensfestes am Sonntag, den 19. d. M., auf dem König⸗ lichen Schlosse hierselbst statt, wozu die Einladungen an die Herren Ritter und Inhaber Königlicher Orden und Ehren⸗ zeichen nach Maßgabe des zur Verfügung stehenden Raumes diesseits ergangen sind.

Beerlin, den 16. Januar 1896. Königliche General⸗Ordens⸗Kommission.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Königliche Technische Hochschule zu Berlin. Bekanntmachung.

Die Technische Hochschule wird das Geburtsfest Seiner Majestät des Kaisers und Königs am 26. Januar d. J., Abends 6 Uhr, in ihrer Aula festlich begehen.

Der Zutritt ins Hauptgebäude findet nur durch den Haupteingang statt; es wird ergebenst ersucht, die Einlaßkarten am Eingange zur Aula vorzuzeigen.

Charlottenburg, den 15. Januar 1896. Rektor und Senat. Müller⸗Breslau.

Am Sonnabend, den 18. d. M., sind aus Anlaß de des Gedenktages der Neubegründung des Deutsche eichs die Königlichen Museen (Altes und Neues Museum, Museum für Völkerkunde und Kunstgewerbe⸗Museum )

eschlossen. 8 schasse. den 15. Januar 1896.

General⸗Verwaltung der König Schöne.

8

1AAAX“X“

Seine der König haben durch Allerhöchsten Erlaß vom 6. d. M. die Einberufung des 22. Provinzia Landtags der Provinz Brandenburg zum 16. F. bruar d. J. zu bestimmen geruht.

Die Mitglieder desselben sind infolge dessen eingeladen worden, sich an dem gedachten Tage, Mittags 12 Uhr, im zu Berlin zur Eröffnungssitzung zu ver⸗ ammeln.

Den Herren Abgeordneten wird wie früher Ge⸗ legenheit geboten sein, gemeinsam an dem Sonntagsgottesdienst in der Dom⸗Interimskirche im Schloß Monbijou⸗Garten theil⸗ zunehmen. 8 8

Potsdam, den 13. Januar 1896.

Der Ober⸗Präsident der Provinz Brandenburg,

Staats⸗Minister von Achenbach.

Bekanntmachung.

Des Königs Majestät haben mittels Allerhöchsten Erlasses vom 9. Dezember v. J. die Berufung des Provinzial⸗

d. J. nach der Stadt Münster zu genehmigen geruht.

Die Eröffnung findet an dem gedachten Tage nach vor⸗ gängigem Gottesdienst, welcher im Dome um 9 ½ Uhr und in der evangelischen Kirche um 10 ½ Uhr beginnt, um 12 ½ Uhr Mittags im Ständehause zu Münster statt.

Münster, den 12. Januar 1896. .““

Der Königliche Landtags⸗Kommissar, Ober⸗Präsident von Westfalen, Wirkliche Geheime Rath Studt.

Nichtamtliches. Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 16. Januar.

Seine Majestät der Kaiser und König nahmen heute Vormittag die Vorträge des Kriegs⸗Ministers und des Chefs des Militärkabinets entgegen und empfingen Mittags den Gesandten Dr. Krauel.

Ihre Königlichen Hoheiten der Prinz Albrecht von Preußen, Regent des Herzogthums Braunschweig, und die Prinzessin lbrecht sind heute zu den bevorstehenden Hoffestlichkeiten aus Braunschweig hier eingetroffen.

Der Bundesrath versammelte sich heute zu einer Plenarsitzung. Vorher beriethen die vereinigten Ausschüsse für Handel und Verkehr und für Rechnungswesen sowie die vereinigten Ausschüsse für Rechnungswesen und für Elsaß⸗ Lothringen. 1118“

Am 18. d. M. wird vor der im Königlichen Schlosse stattfindenden Feierlichkeit in der St. Hedwigskirche ein Hochamt mit Tedeum abgehalten werden. Es wird des⸗ halb der Gottesdienst in dieser Kirche nicht um 10 ¼ Uhr, wie in der Ansage des Reichskanzlers vom 6. d. M. und in dem gestern veröffentlichten Programm angegeben ist, sondern bereits⸗ um 9 ½2 Uhr beginnen.

8*

Mit Rücksicht auf die bei Hofe und vor dem Universitäts⸗ ebäude stattfindenden Feierlichkeiten ist die von der hiesigen Königlichen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität auf den 18. d. M., Mittags 12 Uhr, festgesetzte Feier auf 1 Uhr verschoben worden.

überaus schweren Verlust betroffen worden. Am 15. d. M. ist der Ober⸗Baudirektor Lorenz nach kurzer, ursprünglich leicht böe Krankheit an Influenza, Lungenentzündung

und Herzlähmung gestorben. 8 faxenan9.8 im Jahre 1838 in Königs⸗

tto Ferdinand Lorenz, b berg i. Pr. geboren, wurde, nachdem er 1860 die Bau⸗

führer⸗ und 1866 die Baumeisterprüfung mit gutem Er⸗ folge abgelegt hatte, zunächst in dem Regierungsbezirk Potsdam mit Bauausführungen beschäftigt und erhielt sodann im Jahre 1868 die spezielle Bauleitung des neuen Straf⸗ sfasgt ses am Plötzensee. 1 b I e Eifer und das hervorragende architektonische wie

größere Bauausführung in gleicher Weise wie alle übrigen ihm während seiner späteren, leider zu kurzen amtlichen Thätigkeit gestellten, immer wichtigeren Aufgaben erfaßte und zu vollem Gelingen brachte, lenkte schon damals die Auf⸗ merksamkeit der Staatsregierung auf ihn. 1 wurde, nachdem er in der Zeit vom 8. April 1872. bis zum 12. August 1873 als Land⸗Baumeister bei der Re⸗ ierung in Liegnitz thätig gewesen war, als Bauinspektor an hie hiesige Ministerial⸗Baukommission versetzt und hatte in dieser seiner Stellung neben vielen anderen Bauten den des Kriminalgerichtsgebäudes in Moabit zu leiten. Am 16. April 1884 wurde er zum Regierungs⸗ und Baurath in Potsdam

ernannt und nach vorangegangener kommissarischer

eschäͤfti⸗

Landtags der Provinz Westfalen zum 9. Februar

Das Ministerium der öffentlichen Arbeiten ist von einem

Der unermüdliche, ernste und

administrative Geschick, mit welchem Lorenz diese seine erste⸗

Lorenz⸗

gung im Ministerium der öffentlichen Arbeiten am 26. Juni 1888 zum Geheimen Bau⸗ und vortragenden Rath in der Ab⸗ theilung für das Bauwesen ernannt. Im Jahre 1893 erfolgte seine Beförderung 89. Geheimen Ober⸗Baurath und am 31. Juli 1895 die zum Ober⸗Baudirektor. Lorenz war ordentliches Mitglied der Akademie des Bauwesens und des technischen Ober⸗ Prüfungsamts, sowie im Besitz des Rothen Adler⸗Ordens dritter Klasse mit der Schleife und des Kronen⸗Ordens vierter lasse. 8 Ser Ministerium der öffentlichen Arbeiten verliert in dem so unerwartet früh Dahingeschiedenen eines seiner ausge⸗ zeichnetsten und hervorragendsten Mitglieder, der Staat einen Beamten, dessen Thätigkeit zu den größten, jetzt leider zu Grabe getragenen Hoffnungen berechtigte. In dem Verewigten vereinigten sich in seltener Weise sittlicher Ernst, strenges Pflicht⸗ efühl, rastloser und unermüdlicher Diensteifer, unbedingte Loya⸗ üät und Zuverlässigkeit, lautere Gesinnung und bescheidene Selbstlosigkeit, reiche architektonische Begabung und ein überaus großes Verwaltungsgeschick. Wie in allen seinen Stellungen, so hat er auch in seiner Stellung als vortragender Rath, in welcher ihm hauptsächlich die Leitung der sämmtlichen Universitätsbauten zugefallen war, und in seiner Stellung als Ober⸗Baudirektor den höchsten Anforderungen voll entsprochen. Für diese letztere Stellung, die er leider nur wenig länger als fünf Monate bekleidet hat, befähigten ihn in ganz hervorragender Weise seine Vertrautheit mit allen organisatorischen und ver⸗ waltungsrechtlichen Bestimmungen, seine ausgedehnte Personal⸗ kenntniß, die Schärfe seines Verstandes und die Milde und Gerechtigkeit in seiner Beurtheilung Anderer. Seine letzten Arbeiten, welche an seine Thätigkeit die weitgehendsten An⸗ forderungen stellten, waren die Entwürfe für den Umbau der Charité und die Verlegung des Botanischen Gartens, sowie die Bearbeitung einer neuen Auflage der Dienstanweisung für die Bauinspektoren der Hochbauverwaltung. Sein Andenken wird in dem Ministerium der öffentlichen Arbeiten wie in dem ganzen Baufache ein gesegnetes bleiben.

1“

8

In der Nr. 141 des „R.⸗ u. St⸗A.“ vom 17. Juni 1892 war eine Auskunft über die Vertheilung des Nachlasses des im Jahre 1791 in Amsterdam verstorbenen Kaufmanns Johann Conrad Brandt veröffentlicht und am Schluß angekündigt worden, daß unter den obwaltenden Umständen das Auswärtige Amt und die TeSege niederländische Regierung Eingaben in dieser Angelegenheit nicht mehr beantworten würden. Trotzdem haben die vermeintlichen deuischen Seitenverwandten des Erblassers nicht aufgehört, in zahlreichen Gesuchen amtliche Vermittelung zur Durchführung ihrer Ansprüche auf den Brandt'schen Nachlaß zu erbitten, wobei sie wiederholt die Behauptung aufgestellt haben, daß die zweite Hälfte des Nachlasses, die ursprünglich der Urenkelin des Erblassers zugedacht war, oder doch ein Theil davon noch heute entweder von dem Königlich niederländischen Finanz⸗Ministerium oder von der Weeskammer in Amsterdam oder einer ähnlichen Behörde oder von einer eigens zu diesem Zweck eingesetzten Kommission verwaltet werde. Von anderer Seite wurde auch vorgetragen, daß bei dem Bankhause Lippmann, Rosenthal u. Co. in Amsterdam Gelder aus dem Brandt'schen Nachlaß yinterlegt seien.

Alle diese Behauptungen haben sich als unrichtig erwiesen.

Nach amtlicher Auskunft der Königlich niederländischen Regierung werden weder von dem Finanz⸗Ministerium noch von einer sonstigen staatlichen oder städtischen Behörde im Haag

oder in Amsterdam, noch unter Aufsicht einer solchen Behörde

Theile des Brandt'schen Nachlasses verwaltet. Desgleichen hat der Inhaber des genannten Bankhauses die Versicherung ab⸗ gegeben, niemals Gelder aus dieser Verlassenschaft in Ver⸗ waltung gehabt zu haben.

Beii dieser Sachlage kann allen denen, die ihre vermeint⸗ lichen Ansprüche auf den Nachlaß weiter verfolgen wollen, lediglich überlassen werden, sie auf dem Prozeßwege gegen die Rechtsnachfolger der ursprünglichen Empfänger des Nachlaß⸗ vermögens geltend zu machen; eine amtliche Verwendung zu ihren Gunsten kann nicht gewaͤhrt werden, und Gesuche solchen Inhalts werden künftig unberücksichtigt bleiben.

Es mag noch bemerkt werden, daß schon in früheren Jahren eine Reihe von Zivilprozessen wegen Herausgabe des Brandt'schen Nachlasses gegen die Eheleute van Meurs geführt worden sind, die, soweit bekannt, sämmtlich mit der Abweisung der Kläger geendet haben, die ihre Verwandtschaft mit dem Erblasser nicht zu beweisen vermochten.

Die Führung dieses Beweises dürfte auch künftig schwerlich gelingen. Denn trotz eingehender Nachforschungen ist es nicht esener den Geburtsort des Erblassers mit Sicherheit fest⸗ zustellen. Der einzige Anhalt dafür findet sich im Amster⸗ damer Heienchsregiede, wo unter dem 30. Januar 1730 Johann Conrad Brandt als aus Hannover gebürtig einge⸗ tragen ist. Ob hiermit die Stadt oder allgemein das damalige Kurfürstenthum Hannover gemeint ist, hat sich nicht feststellen lassen. Alle von den vermeintlichen Erben beigebrachten Stamm⸗ bãume und sonstigen Urkunden leiden unter dem Mangel, daß die Identität des darin aufgeführten Johann Conrad Brandt mit dem Erblasser nicht erwiesen ist.

Unter diesen Umständen kann nur nochmals empfohlen werden, auf die Verfolgung derartiger aussichtsloser Erb⸗ ansprüche weder Geld noch Mühe zu verwenden.

Gemäß der bezüglichen Bekanntmachung des Ober⸗ Prasidenten der Provinz Brandenburg, Staats⸗Ministers r. von Achenbach trat 1chen der 68. Kommunal⸗Landtag der Kurmark unter Vorsitz des Geheimen Regierungs⸗ und Landraths von Winterfeldt⸗Menkin im Landeshause, Matthäikirchstraße 20/21 hierselbst, zusammen.

Der Vorsitzende eröffnete den Landtag mit einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und König, in welches der Landtag dreimal lebhaft einstimmte.

Durch Krankheit werden dem Landtag für die Dauer der Session fern gehalten die Abgeordneten: Seine Durchlaucht der Fürst zu Solms⸗Baruth, Graf von Finckenstein, Kelch und Beyer. Die Vertreter sind ein⸗ geladen und erschienen. An Stelle der verstorbenen Abgg. Ehrenberg und Wölle, deren Andenken der Landtag durch Erheben von den Plätzen ehrte, sind die Abgg. Präker und Stadtrath Schmidt eingetreten, desgleichen als Vertreter der adligen Majorate und ideikommisse der Graf von Arnim⸗ Boitzenburg. Die Niederlausitz wird in Angelegenheiten der Landfeuersozietät durch den Landrath Freiherrn von Manteuffel⸗ Krossen und den Landsyndikus Sack⸗Kremmen vertreten.

Nach Mittheilung dieser Personalien konstituierte der Vor⸗ sitzende den Landtag, indem er den Abgeordneten für Branden⸗ burg, Bürgermeister Hammer zum Schriftführer und den Abgeordneten für Prenzlau, Bürgermeister Mertens zu dessen Stellvertreter berief und zwei Ausschüsse bildete, den I. für die Angelegenheiten der Landfeuersozietät der Kurmark und der Niederlausiz und den II. für diejenigen der Kur⸗ märkischen Hilfskasse des Kriegsschuldenwesens und der inneren Verwaltung. Zum Vorsitzenden des I. Aus⸗ schusses wurde der Major von Bredow⸗ Buchow⸗ Carpzo w und zu dessen Stellvertreter der Hauptmann von Thümen auf Stangenhagen, zum Vorsitzenden des II. Ausschusses der Regierungs⸗ und Landrath von Gers⸗ dorff zu Beeskow und zu dessen Stellvertreter der Ritterguts⸗ besitzer Graf von der Schulenburg auf Trampe ernannt.

„Dem IJ. Ausschuß wurden sofort 10, dem II. 50 und dem Ritterschaftlichen Konvent 3 Sachen überwiesen. 17 ein⸗ gegangene Dankschreiben für Bewilligungen des 67. Kom⸗ munal⸗Landtags an milde Stiftungen wurden durch Kenntnißnahme des Landtags erledigt. Der Ausschlußtermin für den Eingang der in der gegenwärtigen Session noch zu verhandelnden Sachen wurde auf den 21. d. M. einschließlich und die nächste Sitzung des Landtags mit Rücksicht auf die Arbeiten der Ausschüsse auf Montag, den 20. d. M., Mittags 11 Uhr, festgesetzt 8

Die Bevollmächtigten zum Bundesrath: Königlich bayerischer Ministerial⸗Rath von Geiger, Königlich sächfischer Geheimer Rath Dr. Rüger, Präsident des Königlich württembergischen Staats⸗Ministeriums Dr. Freiherr von Mittnacht, Fürstlich schwarzburg⸗rudolstädtischer Staats⸗ Minister von Starck, Landes⸗Direktor des Fürstenthums Waldeck und Pyrmont von Saldern, Fürstlich schaumburg⸗ lippischer Staats⸗Minister von Wegnern, Senator der freien und Hansestadt Lübeck Dr. Klügmann, Bürgermeister der freien und Hansestadt Hamburg Dr. Versmann und Senator Dr. Burchard sind hier angekommen.

Der Präsident des Königlichen Ober⸗Landeskulturgerichts, Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Glatzel ist am 14. d. M. hierselbst im 64. Lebensjahre verstorben.

Bayern.

Wie die Münch. „Allgemeine Zeitung“ vernimmt, findet am 18. d. M. im Residenzschlosse zu München eine Gala⸗ tafel statt, zu welcher außer den Gesandten der deutschen Bundesstaaten und dem gesammten Staats⸗Ministerium auch alle in München lebenden Generale geladen sind, welche der Kaiserproklamation beiwohnten.

„Bei der gestrigen Berathung des Antrags der Abgg. Söldner und Genossen (Zentr.), betreffend die Konver⸗ tierung der vierprozentigen Anleihe, erklärte der

inanz⸗Minister Dr. von Riedel in der Kammer der lbgeordneten: er halte den gegenwärtigen Zeitpunkt für die Konversion nicht für geeignet; da er auch einen künftigen Termin heute unmöglich bestimmen könne, wünsche er, daß der Antrag, der die Wahl des Zeitpunktes der Regierung über⸗ läßt, zur Annahme gelange.

Oldenburg. 8

Das heute über das Befinden Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin ausgegebene Bulletin lautet dem WB1 s

Der Schlaf Ihrer Königlichen Hoheit war in der vergangenen Nacht bedeuten hohe Kranke füh nimmt zu.

besser und das Allgemeinbefinden befriedigend. Die hler und kräftiger, der Appetit

Oesterreich⸗Ungarn.

„Wie das ‚Fremdenblatt“ erfährt, hat der Statthalter von Böhmen Graf Thun am 7. d. M. die Regierung ersucht, seine Demission dem Kaiser zu unterbreiten. Diesem An⸗ uchen ist Folge gegeben und gleichzeitig Akt von der patrio⸗ tischen Bereitwilligkeit des Statthalters genommen worden, bis zum Schluß der Landtagssession die Geschäfte fortzuführen; suglfich ist der Statthalter ersucht worden, für diese Zeit in er schwierigen, verantwortlichen verbleiben.

Zur gemeinschaftlichen Feier der Begründung des neuen Deutschen Reichs und des Geburtstags Seiner Majestät des Deutschen Kaisers veranstaltet die deutsche Kolonie in Wien ein Festessen.

Im ungarischen Abgeordnetenhause entwickelte gestern der Führer der Nationalpartei Graf Apponyi sein

rogramm. Er erklärte unter anderem, er wünsche keine

enderung des Systems, auch keine Aenderung des Wahl⸗ gesetzes, er wünsche Verschärfung im Disciplinarvorgehen gegen die Beamten, welche die Wählerlisten zusammen⸗ stellen, und das Verbot der Theilnahme der Beamten an Wahl⸗ aktionen. Der Redner schloß, er denke nicht daran, seine oppositionelle Folzit aufzugeben. Minister⸗Präsident Banffy erklärte darauf: Er erkenne die Berechtigung der Vorwürfe be⸗ züglich der Wahlen nicht an; die neue Volkspartei habe die Erregung hervorgerufen, da ihre Bestrebungen auf die Um⸗ wälzung der bestehenden gesellschaftlichen Ordnung ge⸗ richtet seien. Auch er wünsche, daß eine die Sicherung der Wahlfreiheit bezweckende Vorlage über die Gerichtsbarkeit des Obersten Gerichtshofs in Wahlsachen durchgeführt werde. An eine eingehende Revision des Wahlgesetzes könne nicht gedacht werden; eine derartige Reform könne nicht incidentaliter behandelt werden. Die Regierung arbeite nach einem festgestellten Programm. Sie habe das, was sie vor einem Jahre versprochen habe, eingelöst, soweit die Zeit es gestattete. Sie habe die kirchenpolitischen Vorlagen zum Gesetz erhoben, sie habe die wirthschaftlichen Interasen gepflegt. Die Regierung habe die Absicht, die Vorlage über die Kurialgerichtsbarkeit möglichst noch vor Ostern zu verhandeln; das Haus könne noch länger tagen, da unter an⸗ deren wichtigen Vorlagen auch der wirthschaftliche Aus⸗ leich mit Oesterreich in Angriff genommen werden müsse. Apponyi's Friedensanerbietung nehme er namens der Re⸗ gierung und ihrer Partei innerhalb gewisser Grenzen und mit der von ihnen gegebenen Interpretierung an. Die Aeußerung des Abgeordneten Szederkeoyi von einem „Herumtasten“

der Regierung weise er zurück. Die Regierung habe alle

Zusagen auf kirchenpolitischem und landwirthschaftlichem Gebiet erfüllt, bezüglich des letzteren durch Regelungen im Eisenbahn⸗ wesen und durch einheitliche Regulierung der Donau. Er hoffe, daß die Regierung noch im Laufe der gegenwärtigen Budget⸗ debatte eine Vorlage über die landwirthschaftlichen Kredite vorlegen könne. Die Regierung werde nach dem Budget den Entwurf über die Verwaltungsgerichte zur Berathung bringen und späterhin wahrscheinlich nach einigen kleineren Entwürfen denjenigen über die Kurialgerichtsbarkeit. Er halte es auch für zweckmäßig, die Bankenfrage, das Zoll⸗ und Handelsbündniß und die Quotenfrage vor den Ferien zu erledigen. Mit einigem guten Willen werde also das Haus die Möglichkeit haben, daß, wie Graf Apponyi es wünsche, über die Gerichtsbarkeit der Kurien verhandelt und die von diesem gemachten Vorschläge erörtert werden. Es werde nicht im Interesse dieser oder jener Partei, auch nicht im Interesse des Hauses, sondern im Interesse des Landes liegen, wenn 1 Alle ihren Pflichten bei friedlichen objektiven Berathungen entsprechen können.

Frrankreich.

Eine gemeinsame Versammlung der republikanischen Gruppen des Senats stellte, wie „W. T. B.“ aus Paris berichtet, als Kandidaten für den Präsidentensitz im Senat Loubet mit 96 Stimmen auf gegen 78 Stimmen, welche auf Constans entfielen.

Die von der Kammer eingesetzte Kommission für die Ausstellung des Jahres 1900 beschloß mit 7 gegen 4 Stimmen, die Ausstellung ganz auf dem linken Seine⸗Ufer abzuhalten; eine Ausnahme wird nur bezüglich des Trocadero

gemacht. Türkei.

Der britische Botschafter Sir Ph. Currie hatte, einer Meldung des „Reuter'schen Bureaus“ aus Konstantinopel zufolge, gestern eine Privataudienz bei dem Sultan, in welcher er demselben ein eigenhändiges Schreiben der Königin Victoria überreichte.

Die Konsuln in Aleppo reisen heute nach Marasch ab.

Bulgarien.

Aus Sofia meldet „W. T. B.“, daß gestern der Finanz⸗ Minister Geschow in das Ausland abgereist sei.

Die in einigen Blättern des Auslands fortgesetzt er⸗ scheinenden Meldungen über Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Prinzen und seinen Ministern erklärt die „Agence Balcanique“ als jeder Grund⸗ lage entbehrend. Diese Meldungen erschienen zur Evidenz durch die Thatsachen, namentlich durch die in vollem Ein⸗ verständniß mit dem Kabinet erfolgte Reise des Prinzen in das Ausland, entkräftet.

Amerika.

Die Deputirtenkammer der Argentinischen Republik nahm gestern, wie „W. T. B.“ aus Buenos Aires meldet, eine Gesetzesvorlage, betreffend die Gewährung einer Zuckerausfuhrprämie, an. Der Senat dürfte jedoch diese Vorlage wahrscheinlich nicht mehr in der gegen⸗ wärtigen Session berathen.

Afrika.

Der „Agenzia Stefani“ wird aus Massowah vo gestrigen Tage berichtet: Nach einem Telegramm des Generals Baratieri vom 14. d. M. enthielt ein demselben zu⸗ gegangenes Duplikat des vom Kommandanten von Makalle am 11. d. M. abgesandten Schreibens die Meldung, daß der Feind sich in vorgerückter Abendstunde zurück⸗ gezogen habe. Viele Schoaner wären unter dem Schutz eines gegen die Befestigungen unterhaltenen Gewehrfeuers mit dem Transport von Todten und Verwundeten beschäftigt ge⸗ wesen. An diesem Abend habe man nicht bemerkt, daß sich die feindlichen Kolonnen dem Fort wieder näherten, wie dies an den Faseh vorher der Fall gewesen sei. Wie ein Kund⸗ schafter versichert, hat am Sonntag und Montag früh keinerlei Angriff stattgefunden. Die Nachrichten in Betreff der schweren Verluste der Schoaner bestätigen sich. Wie General Baratieri weiter meldet, steht das Hauptquartier mit den vorgeschobenen Posten in telegraphischer Verbindung. Ein Kundschafter, welcher das Lager der Abessinier am Montag Nachmittag verlassen hat, berichtet, daß der Feind am Montag das Fort Makalle angriff, aber mit noch größeren Verlusten als am Sonnabend zurückgeschlagen wurde. Derselbe Kundschafter sah, daß Askaris zwecks Verfolgung des Feindes das Fort verließen, daß andere sich der Quelle näherten und den Wcser vorrath ergänzten.

Aus Prütoria meldet das „Reuter'sche Bureau“, daß der britische Gouverneur des Kaplandes Robinson und die Regierung von Transvaal am 13. d. M. zu einer end⸗ gültigen Vereinbarung gelangt sind, nach welcher Jameson und dessen Offiziere als Gefangene zur Aburtheilung nach England gehen und die gefangenen Mannschaften der englischen Regierung übergeben werden, um nach England oder ihrem sonstigen Wohnort übergeführt zu werden, damit gegen sie nach dem Femesen der englischen Regierung verfahren werde. Die Mannschaften sind bereits in Volksrust ein⸗ getroffen; Jameson und die Offiziere werden nach der Grenze von Natal abgehen, sobald der Gouverneur von Natal die nöthigen Vorkehrungen zur Uebernahme der Gefangenen ge⸗ troffen hat. Der Gouverneur von Natal Hely⸗Hutchinson versicherte in einer Unterredung dem Präsidenten Krüger: Er habe mit Schmerz von Jameson's Handlungsweise gehört, namentlich da es meistens Engländer gewesen seien, welche den Angriff ausgeführt hätten; er beglückwuünsche den Präsidenten zu der wirksamen, schnellen Abwehr des ven Der Gou⸗ verneur der Kapkolonie werde fortgesetzt alles aufbieten, den Neieger unter den Vöͤlkern Afrikas zu sichern. Der Präsident Krüger antwortete: Das Eindringen Jameson’'s sei eine der schändlichsten Handlungen, die je be⸗ angen worden seien; er freue sich, daß die rechtlich denkenden Engländer hierüber entrüstet seien; die Regierung der Südafrikanischen Republik sei auf christlichen Grundsätzen begründet, und sein, des Präsidenten, Bestreben sei es, daß die Politik der Republik dieselbe bleibe. Der bisherige remier⸗Minister des Kap⸗ landes Cecil Rhodes soll gestern von Kapstadt nach London abgereist sein. .

Ueber das Befinden des Prinzen von Battenberg im Aschanti⸗Land berichtet das „Reuter'sche Bureau“ aus Pransu von gestern: Der Prinz hat eine unruhige Nacht gehabt; die Körpertemperatur ist jedoch niedriger, der Kräfte⸗ befriedigend, sodaß der Prinz die Reise nach der Kuͤste ortsetzen konnte.