1896 / 16 p. 1 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Jan 1896 18:00:01 GMT) scan diff

8 8 Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. haben beschlossen, aus Anlaß der fünfundzwanzigjährigen Wiederkehr des Tages der Kaiser⸗Proklamation zu Versailles einen Orden zu stiften zum bleibenden Gedächtniß an die friedlichen Großthaten Unseres in Gott ruhenden Herrn Großvaters, des Kaisers und Königs Wilhelm's des Großen Majestät, sowie zum Ansporn für das jetzige und kommende Geschlecht, in Seinem mitzuarbeiten an des Volkes Wohl, wie Er es in der Allerhöchsten Botschaft vom 17. November 1881 vorgezeichnet und Uns die Vollendung dieser Aufgabe als heiliges Vermächtniß hinterlassen hat. 8 1 ö 88 8 Der Orden soll den Namen „Wilhelm⸗Orden“ führen und aus Einer Klasse bestehen, welche gleichmäßig an solche Männer, Frauen und Jungfrauen zu verleihen Wir Uns und Unseren Nachfolgern an der Krone vorbehalten, die sich hervorragende Verdienste um die Wohlfahrt und Veredelung des Volkes in Allgemeinen, sowie insonderheit auf sozialpolitischem Gebiete im Sinne der Botschaft des Hochseligen Großen Kaisers erworben haben. Zum Abzeichen dieses Ordens haben Wir ein an goldener Kette zu tragendes goldenes Kleinod erwählt, welches auf der vorderen Seite das Bild des Hochseligen Kaisers und Königs mit der Umschrift „Wilhelm König von Preußen“ und auf der Rückseite die Initialen Unseres Namens mit darübe schwebender Königlichen Krone, daneben den Tag der Stiftung dieses Ordens und als Umschrift die Devise trägt „Wirke im Andenken an Kaiser Wilhelm

den b Gro ßen“. v 1

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niß Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 50 ₰. Alle Post-Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post-⸗Anustalten auch die Expedition SW., Wilhelmstraße Nr. 32. Einzelne Nummern kosten 25 ₰.

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Berlin, Sonnabend, den 18. Januar, Abends. ——

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(d. 8) Fürst zu Hohenlohe.

Seine Majestät der König haben Allergnädig geruht, den Wilhelm⸗Orden Allerhöchstselbst anzulegen und zu verleihen an: ““

Ihre Majestät die Kaiserin und Königin,

Ire Malt saedkeatserrnundazefgecchriedrich, Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von Baden, 1u G Ihre Königliche Hoheit die Großherzogin von

Sachse

n die Frau General⸗Oberst Gräfin von Waldersee zu Altona,

die Frau Geheime Kommerzien⸗Rath Freifrau von Stumm⸗Halberg auf Halberg, 1 88 Frau Geheime Kommerzien⸗Rath Hoffbauer zu otsdam, 8 die Frau Baurath Wentzel⸗Heckmann zu Berlin, den Fürsten von Bismarck, Herzog von Lauenburg zu Friedrichsruh, 8 den Staats⸗Minister Dr. Miquel, den Staats⸗Minister Freiherrn von Berlepsch, 8 den Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath, Professor Dr. Hintz⸗ peter zu Bielefeld, . den Pastor von Bodelschwingh zu Bielefeld, 3 den Fabrikbesitzer Franz Brandts zu München⸗ Gladbach, 4 den Fabrikanten, Rittmeister a. D. Schlittgen zu

Marienhütte bei Kotzenau.

8

Seine Majestät der König haben Allergnädigst zu erleihen geruht: den Hohen Orden vom Schwarzen Adler:

den Staats⸗Ministern Camphausen und Dr. Delbrück zu Berlin,

die Kette zum Großkreuz des Rothen Adler⸗Ordens:

dem Staats⸗Minister von Hofmann zu Berlin,

das Großkreuz des Rothen Adler⸗Ordens: dem Königlich bayerischen Staats⸗Minister Grafen von Bray⸗Steinburg zu München, den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichen⸗ laub, der Königlichen Krone und dem Stern: dem Geheimen Kommerzien⸗Rath und Mitglied des Staats⸗ raths Krupp zu Essen,

den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit der Königlichen Krone:

ddem Mitgliede des Staatsraths und des Sech der

Abgeordneten, Ritterguts⸗ und Bergwerksbesitzer Grafen von Douglas in Ralswiek bei Bergen auf Rügen,

das Kreuz der Komthure des Königlichen Haus⸗ Ordens von Hohenzollern:

dem Direktor der akademischen 1 für die bildenden Künste zu Berlin, Professor von Werner.

8

Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:

den Admiral und kommandierenden Admiral Knorr in den erblichen Adelstand zu erheben. 14“

Durch Allerhöchste Kabinets⸗Ordre vom 18. Januar 1896 werden

1) in den erblichen Adelstand erhoben:

General der Artillerie z. Disp. Jacobi zu Berlin, zuletzt General⸗Lieutenant und In zpekteur der Feld⸗Artillerie,

General⸗Lieutenant z. Disp. Wilhem Schulz zu Berlin, zuletzt Präses des Ingenieur⸗Komités,

General⸗Lieutenant Lenke, Kommandeur der 19. Division,

General⸗Lieutenant Kuhlmann, Inspekteur der 1. Fuß⸗ Artillerie⸗Inspektion,

Hänisch,

General⸗Lieutenant 36. Division,

General⸗Lieutenant z. Disp. Crüger zu Wiesbaden, zu⸗ letzt Inspekteur der damaligen 3. Ingenieur⸗Inspektion,

Kommandeur der

Thielen. Schönstedt.

General⸗Lieutenant z. Disp. Detmering Fu Schwerin, Hüfst heneral- Majun und Kommandeur der 16. Kavallerie⸗ Brigade,

General⸗Lieutenant z. Disp. Bumke zu Berlin, zuletzt General⸗Major und Inspekteur der damaligen 3. Ingenieur⸗ Inspektion,

General⸗Lieutenant z. Disp. Baumann zu beschmißh. bei

Dresden, zuletzt General⸗Major und Inspekteur der dama 2. Landwehr⸗Inspektion,

General⸗Lieutenant Ising à la suite der Armee und Kommandant des Zeughauses,

General⸗Major z. Disp. Sasse zu Berlin, zuletzt Kommandeur der damaligen 1. Fuß⸗Artillerie⸗Brigade,

8 General⸗Major Ziegner, Kommandeur der 7. Infanterie⸗ rigade,

General⸗Major Caemmerer, Kommandeur der 12. In⸗ fanterie⸗Brigade,

S Major Kruska, Kommandeur der 23. Infanterie⸗ rigade, .

8 1“ Kamlah, Kommandeur der 35. Infanterie⸗ rigade,

General⸗Major z. Disp. Kraus zu Baden⸗Baden, zuletzt Oberst und Kommandeur des damaligen 6. Badischen Infanterie⸗ Regiments Nr. 114,

General⸗Major z. Disp. Fahland, zu Wiesbaden, zuletzt Oberst im damaligen Stabe des Ingenieur⸗Korps und In⸗ spekteur der 2. Pionier⸗Inspektion,

General⸗Major z. Disp. Franke zu Weimar, uletzt Oberst und Kommandeur des damaligen Westfälischen Füsilier⸗ Regiments Nr. 37,

General⸗Major z. Disp. Berendt zu Charlottenburg, zuletzt Oberst und Kommandeur des damaligen Branden⸗ 1nee Fuß⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 3 (General⸗Feldzeug⸗ meister);

gen

2) erhalten den Charakter

als General der Infanterie:

General⸗Lieutenant z. Disp. von Schaumann zu Hannover, zuletzt Kommandeur der 11. Division;

als General⸗Lieutenant:

General⸗Major z. Disp. Freiherr von Dincklage zu Berlin, zuletzt Kommandeur der 9. Kavallerie⸗Brigade;

als Oberst⸗Lieutenant:

Major a. D. von Burt zu Wandsbeck, zuletzt à la suite des damaligen Kolberg'schen Grenadier⸗Regiments (Pom⸗ Nr. 9 und Adjutant des Chefs des Generalstabes der Armee; 8

als Second⸗Lieutenant

der frühere Einjährig⸗Freiwillige im damaligen Garde⸗ 1““ jetzige bze⸗Wachtmelster a. D. Abel zu

erlin; 3) erhalten Orden, und zwar:

den Rothen Adler⸗Orden erster Klasse mit Eichen⸗ laub und Schwertern am Ringe:

General der Infanterie z. Disp. von Kretschman zu Berlin, zuletzt General⸗Lieutenant und Kommandeur der 13. Division,

General der Infanterie z. Disp. von Scherff zu Wies⸗ baden, zuletzt General⸗Lieutenant und Kommandeur der 18. Division; 82

den Rothen Adler⸗Orden zweiter Klasse mit Eichenlaub und Schwertern am Ringe:

8

General⸗Major z. Disp. von Heineccius zu Berlin, uletzt Oberst und Kommandeur des Großherzoglich Hessischen sed grilkene Beg mene Nr. 25 (Großherzoglich es Artillerie⸗

orps);

den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse

mit der Schleife und Schwertern am Ringe:

Oberst z. Disp. Hübner zu Berlin, zuletzt Kommandeur des damaligen 2. Brandenburgischen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 18 (General⸗Feldzeugmeister);

den Königlichen Kronen⸗Orden erster Klasse mit Schwertern am Ringe:

General⸗Lieutenant z. Disp. von Radecke zu Potsdam, zuletzt Kommandeur der 4. Division;

8 ö

den Königlichen Kronen⸗Orden erster Klasse:

General⸗Lieutenant 1 Disp. von Schenck zu Berlin, zuletzt Kommandeur der 14. Division;

den Stern zum Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit Schwertern am Ringe:

General⸗Lieutenant z. Disp. von Wulffen zu Frank⸗ furt a. O., zuletzt General⸗Major und Kommandeur der 49. Infanterie⸗Brigade (1. Großherzoglich Hessischen);

den Stern zum Königlichen Kronen Orden zweiter Klasse:

General⸗Lieutenant z. Disp. von Schrötter zu Frank⸗ furt a. O., zuletzt General⸗Major und Kommandeur der 10. Fel⸗ Artillerie⸗Brigebe,

General⸗Lieutenant z. Disp. von Wrisberg zu Berlin, zuletzt General⸗Major und Kommandeur der 29. Infanterie⸗ Brigade;

den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse mit dem Stern:

General⸗Lieutenant z. Disp. von Below zu Berlin, zuletzt General⸗Major und Kommandant von Posen;

General⸗Major z. Disp. von Hagen zu Schönheide bei Spremberg, zuletzt Kommandeur der 6. Kavallerie⸗Brigade,

General⸗Major z. Disp. von Tres kow zu Cassel, zuletz Kommandeur der 4. Infanterie⸗Brigade;

den Königlichen Kronen⸗Orden zweiter Klasse:

General⸗Major z. Disp. von Eltester zu Berlin, zulet! Inspekteur der 1. Festungs⸗Inspektion,

General⸗Major z. Disp. von Kamecke zu Erfurt, zulett Oberst à la suite des 1. Hannoverschen Infanterie⸗Regiments Nr. 74 und Kommandant von Diedenhofen, .

General⸗Major z. Disp. Johannes zu Friedenau, Kreis Teltow, zuletzt Oberst z. Disp. à la suite der Marine, kom⸗ mandiert bei der Admiralität;

den Königlichen Kronen⸗Orden dritter Klasse:

Major a. D. Freiherr von Durant zu Baranowit, Kreis Rybnik, zuletzt Rittmeister vom damaligen Posenschen Ulanen⸗Regiment Nr. 10, kommandiert beim General⸗Kommando des VI. Armee⸗Korps;

4) erhalten Erlaubniß zum Tragen der Uniform;

Rittmeister a. D. Graf von Bass eis Hehr zu Lützom in Mecklenburg⸗Schwerin, zuletzt von der Reserve des 1. Garde⸗ Dragoner⸗Regiments Königin von Großbritannien und Irland an Stelle der ihm bei seiner Verabschiedung verliehenen Landwehr⸗Armee⸗Uniform die Erlaubniß zum Tragen der Uniform der Reserve⸗Offiziere des vorgenannten Regiments, Second⸗Lieutenant a. D. Freiherr von Richt ofen zu Groß⸗Rosen bei Striegau, zuletzt von der Kavallerie 2. Auf⸗ gebots des Landwehrbezirks Striegan, die Erlaubniß zum Tragen der Uniform der öö des Dragoner⸗ Regiments König Friedrich III. (2. Schlesischen) Nr. 8. ““ 1“

1““ 8 8

Seine Majestät der Kaiser und König haben dem Fersten von Bismarck, Herzog von am heutigen age in einem sehr gnädigen Handschreiben Allerhöchstihren Dank für seine Verdienste um die Wiederaufrichtung des Deutschen Reichs auszusprechen und zugleich von Allerhöchst⸗ Beschlusse Mittheilung zu machen geruht, zur bleibenden rinnerung an sein unvergeßliches Wirken für Kaiser und Reich sein Bildniß in ganzer Figur und in Lebensgröße malen u lassen und demselben einen Ehrenplatz im Reichskanzler⸗ alais anzuweisen. b Auch haben Seine Majestät die Gnade gehabt, dem Prüö⸗ sidenten des Königlich württembergischen Staats⸗Ministeriums Dr. Freiherrn von Mittnacht die Marmorbüste des Hoch⸗ setigen Kaisers Wilhelms des Großen und dem Staats⸗

ekretär des Reichs⸗Postamts, Wirklichen Geheimen Rath Dr.

von Stephan Allerhöchstihre Büste zu verleihen.

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin⸗

Verlag der Expedition (Scholz) zu Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32. 8

Berlin, den 18. Januar 1896.

Die Feier des heutigen fünfundzwanzigjährigen Erinnerungstages der Neubegründung des Deutschen

Reichs im Königlichen Schlosse hierselbst hat dem Aller⸗ höchsten Befehl und dem zur Ausführung desselben angeordneten Programm gemäß heute Vormittag stattgefunden.

Der Feier gingen für die zu derselben geladenen Personen in der Schloßkapelle und der St. Hedwigskirche Gottesdienste vorauf, nach welchen die Geladenen sich im Weißen Saale des Königlichen Schlosses versammelten. Die Reichstagsmitglieder nahmen dem Thron gegenüber, die Generalität an der Kapellenseite, die Minister und die sonst eingeladenen Personen gegenüber an der Fensterseite des Weißen Saales, nach dem Lu tgarten zu, Aufstellung. Die Mitglieder des Bundesraths hatten sich nach dem Gottesdienst im Marine⸗ Saal, neben der Bildergalerie, versammelt und begaben sich von, dort nach dem Weißen Saal, wo sie sich links vom Thron aufstellten. Ihre Majestät die Kaiserin und Königin Friedrich, die Prinzessinnen des Königlichen Hauses und die Fürstlichen Damen versammelten Sich in der Rothen Sammetkammer und betraten nach dem Gottesdienst mit Ihren Gefolgen die Tribüne auf der Kapellenseite des Weißen Saales, während die Prinzen des Königlichen Hauses sowie die Prinzen aus Fürstlichen Häusern sich nach der Rothen Sammetkammer begaben.

Seine Majestät der Kaiser und König und Ihre Majestät die Kaiserin und Königin wohnten dem Gottesdienst in der Schloßkapelle bei. Nach demselben nahmen Ihre Majestät mit dem Allerhöchsten Gefolge auf der

apellen⸗Tribüne Platz. Seine Majestät der Kaiser begaben Sich, nachdem der Reichskanzler die Meldung erstattet hatte, daß die Festversammlung geordnet sei, unter dem großen

Vortritt in den Weißen Saal. Voraaf marschierte die Schloß⸗Garde⸗Kompagnie, der die zur Feier befohlenen Fahnen und Standarten folgten. Dahinter schritten sämmtliche hier anwesenden Ritter des Hohen Ordens vom Schwarzen Adler, insoweit sie nicht anderweitig als Träger der Reichsinsignien ꝛc. im Zuge fungierten. Demnächst reihten sich an die Hoffouriere, die Königlichen Fefpagen und die Hofchargen paarweise. Hierauf olgten die Träger der Reichsinsignien, und zwar der General⸗Lieutenant, General⸗Adjutant Graf von Wedel mit dem Reichsinsiegel; der Kriegs⸗Minister, General der In⸗ fanterie Bronsart von Schellendorff mit dem Reichsschwert, zu seiner Rechten der General der Kavallerie, General⸗Adjutant, Land⸗Hofmeister Graf von Lehndorff mit dem Reichs⸗ apfel; der General der Infanterie, General⸗ Adjutant von Werder mit dem Zepter, rechts von ihm der General der Artillerie, General⸗ Fürst Anton Radziwill mit der Krone, welche, wie alle übrigen Insignien außer dem Schwert, auf einem Kissen lag und von Offizieren der Gardes du Corps eskortiert wurde; endlich der General⸗Oberst der Kavallerie, General⸗Adjutant Freiherr von Loë mit dem Reichspanier, ge⸗ leitet von den General⸗Lieutenants von Klitzing und Graf von Wartensleben. Unmittelbar hinter dem Reichspanier schritten Seine Majestät der Kaiser und König, gefolgt von den Prinzen des Königlichen und den in Berlin anwesenden

rinzen aus Fürstlichen e. während der große Vortritt

palier bildete. Den Schluß des Zuges bildeten die General⸗ Adjutanten, die Generale und Admirale à la suite und die Flüͤgel⸗Adjutanten, der Minister des Königlichen Hauses, der Geheime Kabinets⸗Rath Seiner Majestät und das Gefolge der Höchsten Herrschaften.

Als Seine Majestät der Kaiser den Saal betraten, brachte der Präsident des Reichstags Freiherr von Buol⸗Berenberg ein Hoch auf Allerhöchstdenselben aus.

Seine Majestät der Kaiser nahmen auf dem Throne Platz, die Prinzen des Königlichen Hauses und die Prinzen aus Fürstlichen Häusern zur Rechten des Thrones, vor den dort aufragenden Fahnen und Standarten. Links vom Throne vor der anderen Hälfte der Fahnen hatten die Mitglieder des Bundesraths Aufstellung genommen. Hinter dem Throne standen die Fahne des 1. Garde⸗Regiments z. F. und die Standarte des Regiments der Gardes du Corps; der General⸗ Oberst Freiherr von Loë stellte sich mit dem Reichspanier rechts, der Kriegs⸗Minister, General Bronsart von Schellendorff mit dem Reichsschwert links hinter Seiner Majestät auf, während die Träger der anderen Reichsinsignien diese auf Tabourets rechts bezw. links vom Throne niederlegten. Gegenüber vom Throne hatten sich die Mitglieder des Reichstags versammelt.

Nachdem die Ordnung und Aufstellung dem Ceremoniel Feniß u“ war, verlasen Seine Majestät nachstehende otschaft:

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ꝛc. thun kund und fügen hiermit zu wissen:

Nachdem fünfundzwanzig Jahre verflossen sind seit dem Tage, an welchem Unseres in Gott ruhenden Herrn Groß⸗

vaters Majestät der einmüthigen Aufforderung der Deutschen Fürsten und Freien Städte und dem Wunsche der Nation entsprechend die Deutsche Kaiserwürde angenommen hat, haben Wir beschlossen, das Gedächtniß dieses denkwürdigen Ereignisses feierlich zu begehen, welches dem langen Sehnen des deutschen Volks endliche und glänzende Erfüllung brachte und dem wieder errichteten Reiche die Stellung schuf, die ihm nach seiner Geschichte und kulturellen Entwickelung in Mitten der Völker des Erdreichs gebührt.

Wir haben dazu die Bevollmächtigten Unserer Hohen Verbündeten und die Vertreter des Volks sowie diejenigen Männer entboten, welche in jener großen Zeit an dem Werk der Einigung der deutschen Stämme hervorragend mitgewirkt haben.

Umgeben von den Fahnen und Standarten ruhmreicher Regimenter, den Zeugen des Todesmuths unserer Heere, die an jenem Tage den ersten Deutschen Kaiser grüßten, erinnern Wir Uns tief bewegten Herzens des erhebenden Bildes, welches das in seinen Fürsten und seinen Völkern geeinte Vaterland den Zeitgenossen bot.

Im Rückblick auf die verflossenen fünfundzwanzig Jahre fühlen Wir Uns zunächst gedrungen, Unserem demüthigen Danke gegenüber der göttlichen Vorsehung Ausdruck zu geben, deren Segen sichtlich auf dem Reiche und seinen Gliedern geruht hat.

Das bei der Annahme der Kaiserwürde von Unseres un⸗ vergeßlichen Herrn Großvaters Majestät abgegebene und von Seinen Nachfolgern an der Krone übernommene Gelöbniß, in deutscher Treue die Rechte des Reichs und seiner Glieder zu schützen, Frieden zu wahren, die Unabhängigkeit Deutschlands zu stuͤtzen und die Kraft des Volks zu stärken, ist mit Gottes Hilfe bis dahin erfüllt.

Von dem Bewußtsein getragen, daß es berufen sei, nie⸗ mandem zu Liebe und niemandem zu Leide im Rath der Völker seine Stimme zu Gunsten des Friedens zu erheben, hat das junge Reich sich ungestört dem Ausbau seiner inneren Einrichtungen überlassen können.

In freudiger Begeisterung über die heiß ersehnte und schwer errungene Einheit und Machtstellung, in festem Ver⸗ trauen auf die Führung des großen Kaisers und auf den Rath bewährter Staatsmänner, insonderheit seines Kanzlers, des Fürsten von Bismarck, stellten sich die werkthätigen Kräfte der Nation rückhaltlos in den Dienst der gemeinsamen Arbeit. Verständnißvoll und opferbereit bethätigte das Reich seinen Willen, das Erworbene festzuhalten und zu sichern, die Schäden des wirthschaftlichen Lebens zu heilen und bahn⸗ brechend den Weg zur Förderung der Zufriedenheit der ver⸗ schiedenen Klassen der Bevölkerung vorzuzeichnen.

Was in dieser Beziehung geschehen und geschaffen ist, dessen wollen wir uns freuen.

Neben der Ausbildung unserer Wehrkraft, welche zum Schutze der Unabhängigkeit des Vaterlandes auf der Höhe der Leistungsfähigkeit zu erhalten Unsere Kaiserliche Pflicht ist, haben Gesetzgebung und Verwaltung in deutschen Landen die Wohlfahrt auf allen Gebieten des öffentlichen Lebens und der wirthschaftlichen Thätigkeit zu pflegen sich angelegen sein lassen.

Freie Bahn für die Entfaltung der geistigen und materiellen Kräfte der Nation, Hebung des durch diese Ent⸗ faltung bedingten Wohlstandes, Herstellung einheitlichen Rechts, Sicherung unparteiischer, achtunggebietender Rechtspflege und Erziehung der Jugend zur Gottesfurcht und Treue gegen das Vaterland, das sind die Ziele, welche das Reich unablässig erstrebt hat.

Spo werthvoll aber die bisher erreichten Erfolge auch sein mögen, nicht müde werden wollen wir bei der Fortsetzung des uns vorgezeichneten Weges. Der weitere Ausbau der Reichs⸗ einrichtungen, die Festigung des Bandes, welches die deutschen Stämme umschlingt, die nothwendige Abwehr der mancherlei Gefahren, denen wir ausgesetzt sind, erfordert neben den An⸗ sprüchen einer schnell voranschreitenden Entwickelung aller Zweige menschlicher Thätigkeit dauernd unsere rastlose und hingebende Arbeit.

Wie Wir Selbst von Neuem geloben, dem Vorbild Unseres in Gott ruhenden Herrn Großvaters in treuer Pflichterfüllung

nachzueifern, so richten Wir an alle Glieder des Volks Unsere

Wohlfahrt des Reichs im Auge zu behalten, mit deutscher Treue sich in den Dienst des Ganzen zu stellen, um so in

Vaterlandes zu fördern.

ferner der Segen des Himmels uns nicht fehlen, dann werden wir, wie in jener großen Zeit, geeint und fest allen Angriffen auf unsere Unabhängigkeit begegnen und ungestört der Pflege unserer eigenen Interessen uns hingeben können.

Das Deutsche Reich aber wird, weit entfernt davon, eine

und dem Vertrauen der Völker, nach wie vor eine starke Stütze des Friedens bleiben. Daß dem so sei, das walte Gott!

Gegeben Berlin im Schloß, den 18. Januar 1896. (L. S.) Wilhelm. 1 Fürst zu Hohenlohe. 88

Nach der Verlesung dieser Botschaft ergriffen Seine Majestät die . des ersten Garde⸗Regiments, senkten die⸗ selbe vor der Versammlung und sprachen mit erhobener Stimme folgende Worte:

Angesichts dieses ehrwürdigen Feldzeichens, welches eine fast zwei⸗

lübde: Für des Volkes und des Landes Ehre einzustehen, sowohl nach Innen als nach Außen: Ein Reich, Ein Volk, Ein Gott!

Hierauf trat der Königlich bayerische Minister⸗Präsident und Bevollmächtigte zum Bundesrath Freiherr von Crailsheim vor und brachte auf Seine Majestät ein Hoch aus, in welches die Versammlung mit Begeisterung dreimal 998

„Alsdann verließen Seine Majestät der Kaiser, nach allen Seiten huldvoll grüßend, wiederum in festlichem, wie vorher geordnetem Zuge den Weißen Saal.

* * Deutsches Reich.

In der Ersten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Nachweisung über die Rüben⸗ Verarbeitung sowie Einfuhr und Ausfuhr von See im deutschen Zollgebiet im Monat Dezember

in der Dritten Beilage eine Uebersicht über die Be⸗ triebsergebnisse der Zuckerfabriken des deutschen Zollgebiets im Monat Dezember 1895 und in der Zeit vom 1. August 1895 bis 31. Dezember 1895 veröffentlicht.

Königreich Preußen.

8 Verordnung

wegen Ergänzung der Verordnung vom 25. Mai 1887, betreffend die Einrichtung einer ärztlichen Standes⸗ vertretung.

Vom 6. Januar 1896.

Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden König von Preußen ꝛc. verordnen auf den Antrag Unseres Staats⸗Ministeriums in Ergänzung der Verordnung vom 25. Mai 1887 (Ges.⸗Samml. S. 169), was folgt: Artikel I.

Vom Aerztekammer⸗Ausschuß.

11“

Aerztekammern gebildet. Jede Aerztekammer wählt in den Ausschuß einen Delegirten. Für den letzteren wird zugleich ein Stellvertreter gewählt.

Der Aerztekammer⸗Ausschuß hat seinen Sitz in Berlin.

Die Mitglieder des Ausschusses walten ihr Amt als ein Ehrenatwtu. 8 2

8 8

Der Aerztekammer⸗Ausschuß hat die Aufgabe, innerhalb der den Aerztekammern zugewiesenen Zuständigkeit eine ver⸗ mittelnde Thätigkeit auszuuͤben, und zwar sowohl dem Minister der Medizinal⸗Angelegenheiten und den Aerztekammern, als auch zwischen diesen unter einander.

Insbesondere liegt denselben ob:

1) die Vorberathung der von dem Minister ihm über⸗ wiesenen Vorlagen; zu diesem Zweck hat er die Vorlagen den Aerztekammern zur Berathung und Beschlußfassung mitzu⸗ theilen, die Ergebnisse der Berathung und die Beschlüsse der

Aerztekammern zusammenzustellen und unter Beifügung der

S 1. 8 Der Aerztekammer⸗Ausschuß wird aus Delegirten der

Kaiserliche Aufforderung, unter Hintansetzung trennender 8

Parteiinteressen mit Uns und Unseren Hohen Verbündeten die

gemeinsamer Arbeit die Größe und das Glück des geliebten

Geschieht dies, so wird, das hoffen Wir zuversichtlich, auch

Gefahr für andere Staaten zu sein, begleitet von der Achtung

hundertjährige ruhmbedeckte Geschichte bezeugt, erneuere Ich das Ge.

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