1896 / 16 p. 2 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 18 Jan 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Beschlüsse und der ihnen zu Grunde liegenden Verhandlungen

an den Minister gutachtlich zu berichten;

2) die Vorberathung der von einzelnen Aerztekammern oder von Mitgliedern des Aer b an ihn erichteten Anträge; zu diesem Zweck hat er die Anträge den

rztekammern zur Berathung und Beschlußfassung mitzutheilen,

nach den Ergebnissen der Berathung die Anträge im Sinne

der Mehrheit der gefaßten Beschlüsse zu erledigen und hiervon die Aerztekammern zu benachrichtigen.

Die Zuständigkeit der Aerztekammern wird durch den Aerztekammer⸗Ausschuß nicht beühränt

Die Mitglieder des Aerztekammer⸗Ausschusses und deren Stellvertreter werden für die Dauer der Wahlperiode der Aerztekammern gewählt. Die Wahl derselben erfolgt unter

finngemäßer Anwendung der für die Wahl des Vorstands der

Aerztekammer gegebenen Vorschriften in der im § 8 Abs. 1 der Verordnung vom 25. Mai 1887 bezeichneten Wahlver⸗ sammlung.

Das erste Mal wird der Zeitpunkt der Wahl von dem

Minister der Medizinal⸗Angelegenheiten bestimmt.

1 Der Aerztekammer⸗Ausschuß führt auch nach Ablauf der

Wahlperiode his zur Konstituierung des neuen Ausschusses die

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Geschäfte einstweilen weiter.

§ 4. Der Aerztekammer⸗Ausschuß wählt aus seiner Mitte einen

Vorsitzenden und einen Stellvertreter.

3 18. erste Mal erfolgt die Berufung des Ausschusses durch den Minister der Medizinal⸗Angelegenheiten, welcher auch für diesmal entweder selbst oder durch einen von ihm ernannten Kommissar die Wahl des Vorsitzenden und des Stellvertreters leitet.

Der Vorsitzende hat den Verkehr des dnsch he nach außen zu vermitteln und für die Ausführung der Beschlüsse desselben Sorge zu tragen. . 88

Der Vorsitzende beruft, so oft es die Lage der Geschäfte erfordert, jährlich jedoch in der Regel wenigstens einmal die Mitglieder zu Sitzungen und leitet in denselben die Ver⸗ handlungen. 1

Die Berufung erfolgt mittels schriftlicher Einladung, welche die Gegenstände der Tagesordnung enthalten muß und spätestens vierzehn Tage vor der Sitzung eingeschrieben zur Post zu geben ist. 1

Mitglieder, welche am Erscheinen behindert sind, haben hiervon behufs Einladung der Stellvertreter dem Vorsitzenden rechtzeitig Anzeige zu machen.

Der Vorsitzende hat binnen vierzehn Tagen nach erfolgter Konstituierung des Ausschusses hiervon unter Einreichung eines Verzeichnisses der Mitglieder und ihrer Stellvertreter dem Minister der Medizinal⸗Angelegenheiten Anzeige zu er⸗ statten.

§ 5.

„Der Aerztekammer⸗Ausschuß beschließt nach absoluter Stimmenmehrheit. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung.

k Beschlußfähigkeit des Ausschusses ist die Theilnahme der Mehrheit der Mitglieder erforderlich. Die Beschlüsse des Ausschusses können mittels schriftlicher Abstimmung gefaßt werden, sofern nicht ein Mitglied mündliche Abstimmung verlangt. 1 8

Im übrigen regelt der Ausschuß seine Geschäftsordnung selbständig. 18

1 8 Den Aerztekammern blab es überlassen, die für den Aerztekammer⸗Ausschuß 1 Mittel bereit zu stellen.

Die allgemeine Staatsaufsicht über den Aerztekammer⸗ Ausschuß wird durch den Minister der Medizinal⸗Angelegen⸗ heiten geführt.

Artikel II.

Die Vorschrift im § 8 Absatz 5 der Verordnung vom 25. Mai 1887, wonach der Vorstand der Aerztekammer für die Dauer der Wahlperiode der letzteren zu wählen ist, wird dahin erweitert, daß der Vorstand auch nach Ablauf der Wahl⸗ periode die Geschäfte bis zur Konstituierung des neuen Vor⸗ stands einstweilen weiterzuführen hat.

Artikel II. Diese Verordnung ist durch die Gesetz⸗Sammlung zu ver⸗ öffentlichen. Urkundlich unter Unserer Fle genbändigen Unterschrift und beigedrucktem Königlichen Insiegel. Gegeben Neues Palais, den 6. Januar 1896 Wilhelm. Fürst zu Hohenlohe. von Boetticher.

Freiherr von Berlepsch. Miquel. Thielen. Bosse.

Vronsart von Schellendorff. Freiherr von Marschall. Freiherr von T“ Schönstedt.

Freiherr von der Recke.

Ministerium der geistlichen, Unterrichts⸗ und Medizinal⸗Angelegenheiten.

Dem Privatdozenten in der philosophischen Fakultät der

Königlichen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität zu Berlin

Dr. Heinrich Rubens ist das Prädikat „Professor“ beigelegt II1I1“M“ 11“ 8—

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Justiz⸗Ministerium.

Versetzt sind: der Amtsrichter Dr. Schöller in Kleve als Landrichter an das Landgericht in Düsseldorf, der Amts⸗ richter Hummel in Worbis an das Amtsgericht II in Berlin und der Amtsrichter Knüppel in Landsberg O.⸗Schl. an das Amtsgericht in Habelschwerdt.

Dem Amtsrichter Dr. Schwartz in Glückstadt ist die Entlassung aus dem Justizdienst ertheilt. 1

In der Liste der Rechtsanwalte sind gelöscht: der Rechts⸗ anwalt Dr. Arthur Salomonsohn bei dem Kammergericht, der Rechtsanwalt Dr. Braubach bei dem Ober⸗Landesgericht in Köln, der Rechtsanwalt, Justiz⸗Rath, Professor Dr. Jacobi und der Rechtsanwalt Sarauw bei dem Landgericht I in der Rechtsanwalt Meyer bei dem Amtsgericht in

Ulken.

In die Liste der Rechtsanwalte sind eingetragen: der bisherige Amtsrichter Koch in Beuthen O.⸗Schl. bei dem Landgericht daselbst, der Rechtsanwalt Dr. Kuznitzki aus Fale a. S. bei dem Landgericht I in Berlin, der Gerichts⸗

ssessor Vosberg bei dem Ober⸗Landesgericht in Breslau, der Gerichts⸗Assessor Dr. Francken bei dem 1 in Aachen, die Gerichts⸗Assessoren Stryck und Dr. Mertz bei dem Landgcericht in Köln,

der Gerichts⸗Assessor Julius sof

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Müller bei dem Landgericht in Verden, der Gerichts⸗Assessor

Dr. Deswatines bei dem Amtsgericht und der Kammer für Handelssachen in Krefeld und der Gerichts⸗Assessor Bergau bei dem Amtsgericht in Prökuls.

Der Ober-⸗Landesgerichts⸗Präsident Korsch in Marien⸗ werder, der Ober⸗Landesgerichts⸗Rath Siedler in Posen, der Amtsgerichts⸗Rath Deißmann in Diez, der Rechtsanwalt und Notar, Justiz⸗Rath Buhtz in Kalbe a. S. und der Rechtsanwalt Abel in Hadamar sind gestorben.

Bekanntmachung. 8*

Alle diejenigen jungen Männer, welche in einem der zum Deutschen Reich gehörigen Staaten heimathsberechtigt und . 1) in dem Zeitraum vom 1. Januar bis einschließlich 31. De⸗ zember 1876 sind,

2) dieses Alter bereits überschritten, aber sich noch nicht bei

einer Ersatzbehörde zur Musterung gestellt,

3.]) sich zwar gestellt, über ihr Militärverhältniß aber noch keine

endgültige Entscheidung erhalten haben, 8 und gegenwärtig innerhalb des Weichbildes hiesiger Residenz sich auf⸗ halten, werden, soweit sie nicht von der persönlichen Gestellung in diesem Jahre entbunden sind, hierdurch auf Grund des § 25 der Deutschen Wehrordnung vom 22. November 1888 an ewiesen:

sich behufs ihrer Aufnahme in die Re rutierungs⸗

Stammrolle in der Zeit vom 15. Januar bis 1. Fe⸗

öpruar d. J. bei dem Königlichen Polizei⸗Lieutenant ihres Reviers persönlich zu melden und ihre Geburts⸗ oder Loosungsscheine und die etwaigen sonstigen Atteste, welche bereits ergangene 1b über ihr Militärverhältniß eenthalten, mit zur Stelle zu bringen.

Die Geburtszeugnisse der nach dem 30. September 1874 geborenen eersonen werden nicht von den Pfarrämtern ꝛc., sondern von den tandesämtern ausgestellt.

Für diejenigen hiesigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit ab⸗ wesend 8 (auf der Reise begriffene Handlungsgehilfen, auf See befindliche Seeleute ꝛc.), haben die Eltern, Vormünder, Lehr⸗, Brot⸗ und Fabrikherren die Anmeldung in der vorbestimmten Art zu bewirken.

Wer die vorgeschriebene Anmeldung versäumt, wird nach § 33

des Reichs⸗Militärgesetzes vom 2. Mai 1874 mit einer Geldbuße bis zu 30 oder mit Haft bis zu 3 Tagen bestraft.

Reklamationen (Anträge auf Zurückstellung bezw. Befreiung von

der Aushebung in Berücksichtigung bürgerlicher Verhältnisse § 32 2 a— g der Deutschen Wehrordnung —) sind bezüglich aller Militär⸗ pflichtigen, auch der Einjährig⸗Freiwilligen, vor dem Musterungs⸗ eschäft, spätestens aber im Musterungstermine anzubringen; nach der

usterung angebrachte Reklamationen werden nur dann berücksichtigt, wenn die Veranlassung zu denselben erst nach Beendigung des Musterungsgeschäfts entstanden ist.

Berlin, den 10. Januar 1896. Die Königlichen Ersatz⸗Kommissionen der Aushebungsbezirke Berlin.

Die von heute ab zur Ausgabe gelangende Nummer 1

der Gesetz⸗Sammlung enthält unter

Nr. 9798 die Verordnung wegen Ergänzung der Ver⸗ ordnung vom 25. Mai 1887, betreffend die Einrichtung einer ärztlichen Standesvertretung. Vom 6. Januar 189b5.

Berlin W., den 18. Januar 1896.

Königliches Gesetz⸗Sammlungs⸗Amt. Weberstedt.

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Bekanntmachung.

Die dem Dr. phil. Louis Kiepenheuer bhierse

10. Mai 1894 auf Widerruf ertheilte Erlaubniß Sprengstoffen wird hiermit zurückgenommen. Köln, den 16. Januar 1896. Der Polizei⸗Präsident. von König.

Deutsches Reich.

Preußen. Berlin, 18. Januar.

Das heute ausgegebene „Armee⸗Verordnungs⸗Blatt“ veröffentlicht folgenden Allerhöchsten Gnadenerlaß nebst Ns wveoseung des Kriegs⸗Ministers:

Ich will, um den Tag, an dem vor fünfundzwanzig Jahren die Neubegründung des Deutschen Reichs erfolgt ist, auch hinsichtlich der Armee durch einen Akt der Gnade zu bezeichnen, Militär⸗ personen, gehen welche bis zum heutigen Tage im Bereiche der preußischen Militärverwaltung

1) Strafen im Disciplinarwege verhängt sind oder

2) durch ein Militärgericht auf Freiheitsstrafen von nicht mehr

als sechs Wochen oder Geldstrafen von nicht mehr als Ein⸗ bundertfünfzig Mark oder beide Strafen vereinigt rechts⸗ kräftig erkannt worden ist, diese Strafen, soweit sie noch nicht vollstreckt sind, und die noch rück⸗ ständigen Koften in Gnaden erlassen.

Nusgeschlossen von dieser Gnadenerweisung bleiben:

1) die wegen Beleidigung, vorschriftswidriger Behandlung oder Mißhandlung Untergebener (§§ 121, 122 des Militär⸗Strafgesetzbuchs) verhängten Strafen; 1

2) Freiheit strafen, neben denen zugleich auf eine militärische Ehrenstrafe erkannt ist;

3) die gegen Fahnenflüchtige im Ungehorsamsverfahren verhängten Geldstrafen.

Ist in einer Entscheidung die Verurtheilung wegen mehrerer strafbaren Handlungen ausgesprochen, so greift diese Gnadenerweisun nur Platz, sofern die Strafe insgesammt das obenbezeichnete Maß nicht übersteigt. .

Soweit in einem der obenbezeichneten Fälle vertragsmäßig einem der hohen Kontingentsherren das Begnadigungsrecht zusteht, bleibt dasselbe durch diesen Erlaß unberührt.

Ich beauftrage Sie, für die schleunige Bekanntmachung und Ausführung dieses Erlasses Sorge zu tragen. v“

Berlin, den 18. Januar 1896.

Wilhelm.

Bronsart von Schellendorff. An den Kriiegs⸗Minister.

Vorstehender Allerhöchster Gnadenerlaß wird hiermit zur Kenntniß der Armee gebracht und Folgendes angeordnet:

1) Sämmtliche Personen, welche eine im Disciplinarwege ihnen auferlegte Strafe heute verbüßen, sind in Freiheit zu setzen.

Die bexeits verhängten, aber noch nicht zum Vollzug gebrachten Disciplinarstrafen bleiben unvollstreckt.

2) Hinsichtlich der gerichtlich verurtheilten, unter den Aller⸗ höchsten Gnadenerlaß fallenden Personen ist von dem Gerichtsherrn, welchem die Vollstreckung des rechtskräftigen Erkenntnisses obliegt,

E forderliche zu veranlassen. 6“

8 88

3) Die Anwendbarkeit des Allerhöchsten Gnadenerlasses wird da⸗ durch nicht ausgeschlossen, daß in der betreffenden Sache bereits eine gnadenweise Stafmilderung stattgefunden hat.

Ist bei der Bestätigung des Erkenntnisses die Strafe gemildert worden, so ist für die Anwendbarkeit des Allerhöchsten Gnadenerlasses die Bestätigungsordre maßgebend.

4) Unter den erlassenen Kosten sind auch die baaren Auslagen und der Erkenntnißstempel zu verstehen.

5) Der Allerhöchste Gnadenerlaß findet auf Verurtheilungen, die zwar vor dem heutigen Tage ergangen sind, aber erst nach demselben rechtskräftig werden, keine Anwendung.

Dem bestätigenden Befehlshaber bleibt es jedoch unbenommen, sofern in einem solchen Falle besondere Gründe für eine Begnadigung sprechen, vor der Publikation das Erkenntniß nebst den Akten unter Darlegung dieser Gründe dem General⸗Auditoriat zur weiteren Ver⸗ anlassung einzusenden. Im letzteren Falle wird es sich empfehlen, thunlichst die Verhaftung zu vermeiden beziehungsweise die Strafvoll⸗ streckung auszusetzen.

6) Anlangend das Begnadigungsrecht der Kontingentsherren, so kommen folgende, in Band I der Militärgesetze des Deutschen Reichs abgedruckte Militär⸗Konventionen in Betracht:

a. Die Militär⸗Konvention mit dem Großherzogthum Hessen vom 13. Juni 1871, Artikel 14 Absatz 3, 4, in Verbindung mit § 10 der Ausführungsbestimmungen zu Artrkel 23;

b. die Militär⸗Konventionen mit Mecklenburg⸗Schwerin und

Mecklenburg⸗Strelitz vom 5. Jü. Suc. ee⸗, Artikel 6 Absatz 3,

in Verbindung mit den Vereinbarungen vom 26. Oktober und

2. 1. 29 19. November 1892 8 1—22:

c. die Militär⸗Konvention mit Baden vom 25. November 1870, Artikel 14 Absatz 3, in Verbindung mit Nr. 8 des Schlußprotokolls und § 10 der Ausführungsbestimmungen zu Nr. 12 daselbst;

d. die Militär⸗Konvention mit Oldenburg vom 15. Juli 1867, 88 8 Absatz 3, in Verbindung mit Artikel 18 des Schluß⸗ protokolls.

Sofern hiernach in einem der im Allerhöchsten Gnadenerlasse be⸗ zeichneten Fälle das Begnadigungsrecht dem betreffenden hohen Kon⸗ tingentsherrn allein oder in Gemeinschaft mit Seiner Majestät dem Kaiser und Könige zustehen sollte, ist eine Willensäußerung des Ersteren in geeigneter Weise herbeizuführen.

Berlin, den 18. Januar 1896. 8

Kriegs⸗Ministerium. 8 Bronsart von Schellendorff.

Zur Ausführung des in der heutigen Nr. 15 des „R.⸗ u. St.⸗Anz.“ bereits veröffentlichten Allerhöchsten Gnaden⸗ Erlasses, betreffend Militärpersonen aus dem Bereich der Marine, wird seitens des Staatssekretärs des Reichs⸗Marine⸗ amts Folgendes angeordnet:

1) Sämmtliche Personen, welche eine im Disciplinarwege ihnen auferlegte Strafe heute verbüßen, sind in Freiheit zu setzen. Die bereits verhängten, aber noch nicht zum Vollzug gebrachten Disciplinar⸗ strafen bleiben unvollstreckt.

2) Hinsichtlich der gerichtlich verurtheilten, unter den Aller⸗ höchsten Gnadenerlaß fallenden Personen ist von dem Gerichtsherrn, welchem die Vollstreckung des rechtskräftigen Erkenntnisses obliegt, sofort das Erforderliche zu veranlassen.

3) Die Anwendbarkrit des Allerhöchsten Gnadenerlasses wird dadurch nicht ausgeschlossen, daß in der betreffenden Sache bereits eine gnadenweise Strafmilderung stattgefunden hat. Ist bei der Bestätigung des Erkenntnisses die Strafe gemildert worden, so ist für die An⸗ wendbarkeit des Allerhöchsten Gnadenerlasses die Bestätigungs⸗Ordr. maßgebend.

4) Unter den erlassenen Kosten sind auch die baaren Auslagen und die Erkenntnißstempel zu verstehen. 1

5) Der Allerhöchste Gnadenerlaß findet auf Verurtheilungen, di zwar vor dem heutigen Tage ergangen sind, aber erst nach demselben rechtskräftig werden, keine Anwendung. Dem bestätigenden Befehls haber bleibt es jedoch unbenommen, sofern in einem solchen Falle be sondere Gründe für die Begnadigung sprechen, vor der Publikation das Erkenntniß nebst den Akten unter Darlegung dieser Gründe dem Generalauditoriat zur weiteren Veranla ung einzusenden. Im letzteren Falle wird es sich empfehlen, thunlichst die Verhaftung zu vermeiden bezw. die Strafvollstreckung auszusetzen.

Berlin, den 18. Januar 1896.

Der Staatssekretär des Reichs⸗Marineamts. Hollmann. 8

Nach der heutigen Feier im Schlosse fand Vormittags 11 ½ Uhr Unter den Linden bezw. im Lustgarten Parade der Berliner Garnison statt. Die Truppen er⸗ schienen im Paradeanzug mit Mänteln, die Fußtruppen mit Hosen in den Ftibfeln, die Leib⸗Kompagnie des 1. Garde⸗Regiments z. F. und das Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiment in Grenadiermützen. Die Parade befehligte der General⸗Lieutenant von Bomsdorff, Kommandeur der 2. Garde⸗Infanterie Division. Die Paradeaufstellung erfolgte Unter den Linden, der rechte Flügel an der Schloßbrücke, das südliche Treffen mit dem linken Flügel

bis zur Charlottenstraße, das nördliche Treffen gegenüber mit

dem linken Flügel am Zeughause. Im südlichen Treffen standen: die kombinierte 1. Garde⸗Infanterie⸗Brigade, bestehend aus der Leib⸗Kompagnie des ersten Garde⸗Regiments z. F. und dem 3. Garde⸗Regiment z. F., die 2. Garde⸗Infanterie⸗ Brigade, bestehend aus dem 2. Garde⸗Regiment z. 9 dem Garde⸗Füsilier⸗Regiment, dem 4. Garde⸗Regiment z. F., und die kombinierte 3. Garde⸗Infanterie⸗Brigade, bestehend aus dem Kaiser Alexander Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 1 und dem Kaiser Franz Garde⸗Grenadier⸗Regiment Nr. 2. Im nördlichen Treffen standen die kombinierte Brigade der Eisenbahn⸗ Truppen und Garde⸗Pioniere, die kombinierte 1. Garde⸗Kavallerie⸗ Brigade, bestehend aus dem Garde⸗Kürassier⸗Regiment und dem 2. Garde⸗Ulanen⸗Regiment, die 3. Garde⸗Kavallerie⸗Brigade, be⸗ stehend aus dem 1. Garde⸗Dragoner⸗Regiment und dem 2. Garde⸗ Dragoner⸗Regiment, und die kombinierte Garde⸗Feld⸗Artillerie⸗ Brigade. Die sämmtlichen Fahnen und Standarten, mit Eichen⸗ laub geschmückt, standen 2 Schritte vor der Mitte ihrer Truppentheile, die der auswärtigen Leib⸗Regimenter 2 Schritte vor der 2

Regiments z. F., die auswärtigen Standarten 2 Schritte vor dem Garde⸗Kürassier⸗Regiment. Bei dem Erscheinen Seiner Majestät des Kaisers wurden die Honneurs zuerst im Ganzen, dann brigadeweise ausgeführt. Die Formierung um Parademarsch erfolgte erst, als Seine Majestät nach dem

breiten der Front die Schloßbrücke wiederum passiert hatten;

die Leib⸗Kompagnie schwenkte rechts ab, die übrigen Truppen rückten selbständig allmählich nach.

Es fand ein einmaliger Vorbeimarsch vor dem Schloß in östlicher Richtung statt. Nach demselben rückten die Truppen, mit Ausnahme der Leib⸗Kompagnie des 1. Garde⸗ Regiments z. F. und der Standarten⸗Eskadron des Garde⸗ Kürassier⸗Regiments, welche vor der Schloßapotheke Aufstellung nahmen, unmittelbar über die Kaiser Wil⸗ helms⸗Brücke nach ihren Quartieren ab.

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itte der Leib⸗Kompagnie des 1. Garde⸗

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Fahnen und Standarten begaben sich nach dem

liche eimarsch vor die Kaiser Wilhelms⸗Brücke und wurden dann

Vorbgeenbigung der Parade von dort aus durch die Leib⸗

Kompagnie des 1. Garde⸗Regiments z. F. und die Standarten⸗ Fskadron des Garde⸗Kürassier⸗Regiments nach dem Königlichen Schlosse abgebracht.

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Die heutige Feier des nationalen Jubeltages in der Aula der 1“ gestaltete sich zu einer besonders glanz⸗ vollen. Vor der Rednertribüne stand die Kolossalbüste Seiner Majestät des Kaisers, flankiert von den kleineren Büsten der beiden heimgegangenen Kaiser Wilhelm I und Friedrich. Ein duftiges Zlumenparterre dehnte sich vor der Kaisergruppe aus, die von buschigen Blattpflanzen umgeben war. Rechts von der Redner⸗ tribüne standen die Vertreter der „Cheruskia“, „Teutonia“ und Rhenania“ mit dem Banner der Hochschule, links hatten die Char⸗ ierten der anderen Korporationen mit den vier Fakultätsfahnen Ausstellung genommen. Der Minister der geistlichen ꝛc. An⸗ gelegenheiten Dr. Bosse und zahlreiche andere Ehrengäste

wohnten der Feier bei. Der Lehrkörper der Universität war so zahlreich vertreten, daß die sechs reservierten

Sitkeihen für ihn bei weitem nicht ausreichten. Der

önzug des akademischen Lehrkörpers vollzog sich unter

den Klängen eines Harmoniums. Als die Professoren üm Plätze erreicht hatten, begannen die Sänger die

Flermann'sche Motette „Wer unter dem Schirme des

bäcsten sitzt“. Die Festrede hielt der Geheime Regierungs⸗

sath, Professor Dr. Weinhold. Mit dem Gesang des Liedes alvum fac regem“ schloß die Feier.

Die General⸗Direktion der Königlichen Museen hatte

für die Beamten aller Königlichen Sammlungen im Lichthof des Kunstgewerbe⸗Museums eine großartige Feier ver⸗ anstaltet, an der auch die Schüler des Kunstgewerbe⸗Museums und der Kunstschule theilnahmen. Der Lichthof war zu einer imposanten Triumphhalle umgestaltet. Unter einem baldachin⸗ oͤrtigen Aufbau stand die Büste Seiner Majestät des Kaisers, zu beiden Seiten prangten in reicher Umrahmung gemalte Porträt⸗Medaillons der Kaiser Wilhelm I. und Friedrich. wei bronzene Räucherbecken bildeten den wirkungsvollen Ab⸗ chluß der Kaisergruppe, vor der die mit dem Eisernen Kreuz geschmückten Museumsbeamten sowie die Bannerträger beider Lehranstalten, in malerischer Tracht, zur Ehrenwacht Auf⸗ sellung genommen hatten. In den ersten Sitzreihen sah man den General⸗Direktor der Königlichen Museen, Wirklichen Geheimen Ober⸗Regierungs⸗Rath Schöne, die Direktoren, Ab⸗ hheilungs⸗Direktoren und Assistenten der einzelnen Königlichen Museen sowie die Lehrer beider Anstalten mit ihren Damen. Die Schüler und Schülerinnen füllten den übrigen Theil des Lichthofes und die Galerien, auf denen auch Mitglieder des Koslek'schen Bläserchores Aufstellung genommen hatten, welche die Feier mit Trompetenklängen eröffneten. Die Festrede hielt Geheimer Regierungs⸗Nath Professor Dr. Lessing. Mit dem vom Direktor der Kunst⸗Akademie, Professor Ewald aus⸗ gebrachten Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und schmet⸗ lernden Fanfaren schloß die schöne Feier.

Die Königliche Technische Hochschule zu Charlotten⸗ burg veranstaltete heute in ihrer Aula einen Festakt. Der shöne Raum war mit Palmen und Topfgewächsen reich aus⸗ estattet. An der östlichen Schmalwand stand die Kolossalbüste Seiner Majestät des Kaisers; das Standbild Kaiser

Vilhelm’'s I., das einen ständigen Schmuck der Aula üüdet, war mit Eichenkaub aus dem Sachsenwalde be⸗ känzt. Auch die beiden Gedenktafeln, welche die Namen der 36 Gefallenen dieser Hochschule tragen, waren mit Gewinden umgeben. Die Studierenden nahmen mit ihren Bannern und Fahnen neben der Rednertribüne und an den Langseiten Auf⸗ fellung. Als Ehrengäste erschienen Geheimer Ober⸗Regierungs⸗ Rath Wehrenpfennig aus dem Kultus⸗Ministerium, Polizei⸗ n von Saldern, Bürgermeister Fritsche u. A. Geheimer egierungs⸗Rath, Professor Dr. Lampe hielt die Festrede, welche die Entwickelung der Idee des Kaiserthums und des Reichs von 1806 bis 1871 behandelte, und in welcher er schließlich die Blicke der Festversammlung auf den Tag von Versailles lenkte. Mit dem Gesange des „Lobliedes zum Preise Deutschlands“ und einem Hoch auf Seine Majestät den Kaiser endete die Feier.

Die Königliche Landwirthschaftliche Hochschule beging ihre Feier im großen Hörsaale. Der Lehrkörper und die Ehrengäste versammelten sich im Lichthofe des Land⸗ wirthschaftlichen Museums. In Vertretung des Ministers für Land⸗ wirthschaft ꝛc. war der Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Thiel erschienen. Auf den Treppen paradierten die Chargierten der studentischen Korporationen und gaben den Ehrengästen das Geleite nach dem Hörsaal, in dem zu Seiten der Drei⸗Kaiser⸗ Gruppe der Ausschuß der Studierenden mit dem Banner der Hochschule, sowie die Chargierten mit ihren Fahnen Auf⸗ stellung genommen hatten. Ein aus Studierenden ge⸗ bildeter Chor eröffnete den Festakt mit einer Hymne. Dann nahm der Rektor, Geheime Regierungs⸗Rath, Professor Frank das Wort zur Festrede. Das gemeinsam gesungene Lied „Deutschland, Deutschland über Alles“ beendete den Akt.

Die akademische Jugend beging die Gedenkfeier der Kaiserproklamation durch verschiedene Veranstaltungen, über welche Folgendes berichtet wird: Die Studierenden der Königlichen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität ließen gestern durch drei Chargierte kostbare Kränze an den Särgen der beiden Hochseligen Kaiser niederlegen. Der Kranz für Kaiser Wilhelm I. war mit Vergißmeinnicht und Maiglöckchen durch⸗ flochten und trug die Inschrift: „Dem Andenken Kaiser Wilhelm's des Großen, des Begründers des neuen Deutschen Reichs. Am National⸗ Gedenktage, 18. Januar 1896. Die Studente nschaft der Königlichen Friedrich⸗Wilhelms⸗Universität.“ Der mit Veilchen und Maiglöckchen geschmückte andere Kranz zeigte die Widmung: „Dem Andenken Kaiser Friedrich's III., des siegreichen Feldherrn.“ Die aͤlten und jungen Korpsstudenten feierten das Jubel⸗ fest des Reichs gestern Abend durch einen großen Kommers 199 der Tonhalle. Einen besonderen Schmuck hatte der festliche Naum dadurch erhalten, daß vor der Bühne das große Original⸗Modell des Bismarck⸗Denkmals, das u Pfingsten auf der Rudelsburg enthüllt werden oll, außgestellt war. Auf der Bühne erhoben sich vor dem aus goldenem Grunde hervorleuchtenden und von den Flaggen aller Bundesstaaten umgebenen Reichsadler die Büsten zes Kaiserpaares und der Beiden ersten Kaiser. Die S. C. in Jena, Würzburg und Göttingen hatten besondere Delegirte ab⸗ Keordnet. An Seine Majestät den Kaiser und an den Fürsten Bismarck wurden Huldigungstelegramme abgesandt.

bereitungen getroffen.

Die Studierenden der Landwirthschaftlichen Hochschule

hatten sich gestern bereits zur Feier der 25. Wiederkehr des Tags der Kaiser⸗Proklamation in dem mit Fahnen und Büsten reich geschmückten Feenpalast zum Festkommers vereinigt. Nach der Rede des stud. geod. Schenck auf Seine Majestät den Kaiser und König wurde ein Huldigungstelegramm an Seine Majestät aigeenget⸗ auch dem Fürsten Bismarck wurde ein keleFran ischer Gruß gewidmet. Die Thierärztliche ochschule hielt heute in der mit den drei Kaiserbildern geschmückten Aula einen peshans ab. In Ver⸗ tretung des Landwirthschaftlichen Ministeriums erschien der Wirkliche Geheime Ober⸗Regierungs⸗Rath Beyer mit dem Ge⸗ heimen Regierungs⸗Rath Landsberg. Der Lehrkörper der Hochschule und die Beamten waren vollzählig erschienen. Um die Rednertribüne hatten sich die Chargierten der Studierenden mit ihren Fahnen gruppiert. Nach einem die Feier einleitenden Choral gab der Rektor, Geheime Regierungs⸗Rath, Professor Dr. Schütz in einer Festrede der Bedeutung des Gedenktags Ausdruck.

Die Schulen der Stadt feierten den 25. Jahres⸗ tag der Kaiserproklamation durch Festakte. Eine besondere Ehrung wurde dem Königlichen Wilhelms⸗Gymnasium zu theil. Seine Majestät der Kaiser schenkten der Anstalt das nach dem eigenen Entwurf ausgeführte allegorische Bild „Völker Europa's, wahrt Eure heiligsten Güter!“ in kostbarem Rahmen und mit der eigenhändigen Unterschrift. Den in der Aula versammelten Schülern, denen vorher in ihren Klassen durch die Ordinarien die Bedeutung des Festes vor Augen geführt worden war, wurde von dem Allerhöchsten Gnadengeschenk geziemend Kenntniß gegeben; zugleich kamen die von der vorgesetzten Behörde überwiesenen Exemplare des Werks von Th. Lindner „Der Krieg gegen Frankreich“ und der Festrede des Generals von Mischke zur Enthüllung des be erg ech. Denkmals auf dem Schlachtfelde von Körth an tüchtige Schüler zur Vertheilung. Die Feier im Königlichen Joachimsthal'schen Gymnasium fand ihren Abschluß durch die Pflanzung einer Bismarck⸗Eiche, welche Fürst Bismarck der Anstalt auf ihre Bitte aus dem Sachsenwalde hatte zugehen lassen. Die Lehrer und die zwei ersten Schüler aller Klassen legten Hand an bei der Pflanzung, und mit einem Hoch. auf den ersten Reichskanzler schloß die Feier. In der Friedrichs⸗Werderschen Ober⸗ ealschule war das patriotische Fest verbunden mit der Einweihung der neuen Aula.

Die Ritter des Eisernen Kreuzes feierten das Jubiläum des Reichs gestern Abend im Kroll'schen Eta⸗ blissement, auf dessen Bühne die Gruppe der drei Kaiser arrangiert war. Nach der Begrüßung durch den Geheimen Kanzlei⸗Sekretär Pahl sang ein Chor Beethoven’'s Hymne „Die Himmel rühmen“. Die Festrede hielt Pastor Stage. Im weiteren Verlauf des Festes wurde u. a. der von Seiner Königlichen Hoheit dem Prinzen Albrecht komponierte „Siegeshymnus“ vorgetragen. Mit dem großen Saro'schen Schlachtpotpourri schloß der offizielle Theil. 1“

Die Straßen der Reichshauptstadt prangten heute im reichsten Flaggenschmuck. Nicht nur die Hauptstraßen der inneren Stadt, sondern die Häuser der entferntesten Vorstädte bekunden durch ihren Schmuck, wie allseitig man sich bestrebt, auch äußerlich der Theilnahme an dem Jubeltage der Nation sichtbaren Ausdruck zu geben. Vielfach sind Blumengewinde zur Verzierung verwendet, namentlich Unter den Linden und in der Friedrichs⸗ und Leipzigerstraße. In ganz hervorragendem Maße haben die Geschäftshäuser durch patriotische Dekoration ihrer Schaufenster zur Erhöhung des festlichen Gesammteindrucks beigetragen. In den Schaufenstern der Kunsthändler prangt mehrfach das von Anton von Werner gemalte Bild der Kaiser⸗ proklamation, daneben die Bilder der Helden jener großen Tage. In der Leipzigerstraße lenkt vor allem die Königliche orzellan⸗ manufaktur die Blicke auf sich. In den Schaufenstern stehen große Porzellanschilde mit den Bildern der Kaiser und der Heerführer, umrahmt von frischen Blumen.

Für die heute Abend stattfindende Illumination wurden im Laufe des Tages fortgesetzt großartige Vor⸗

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Die Königliche Akademie der Künste hat gestern Abend folgendes Telegramm an Seine Majestät den Kaiser gerichtet: b Elurer Kaiserlichen Meieet wagt die vollzählig versammelte Königliche Akademie der Künste nach dem von ihrem Kurator, Staats⸗ Minister Dr. Bosse, auf Eure Majestät ausgebrachten, begeisterten Trinkspruch bei der Vorfeier des 18. Januar ihre ehrfurchtsvolle Huldigung in unverbrüchlicher treuer Dankbarkeit für die Erhaltung des Friedens und alle hochherzige Förderung der Kunst darzubringen.

Der Präsident Ende.

Ueber die aus Anlaß des heutigen Gedenktages in den deutschen Bundesstaaten erfolgten Gnadenbeweise und sonstige Kundgebungen liegen folgende Berichte vor:

Außer den bereits gemeldeten, anläßlich der Jubelfeier der Neubegründung des Reichs erfolgten Amnestie⸗Erlassen werden entsprechende Gnadenbeweise aus den übrigen Bundesstaaten und Freien Städten ge⸗ meldet.

Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern hat, wie die „Allgemeine Zeitung“ meldet, gestern folgendes Telegramm an Seine Majestät den Kaiser gerichtet:

„Am Vorabende des Jubelfestes des Deutschen Reichs drängt es mich, Eurer Kaiserlichen Majestät meine enenh. Glückwünsche auszusprechen. Vor 25 Jahren wurde das neue Deutsche Reich ge⸗ gründet. Jetzt steht es im Innern geeinigt. fest und geachtet nach außen da. Möge die Vorsehung auch fernerhin segnend darüber walten.“

Seine Majestät der Kaiser antwortete:

„Eurer Königlichen Hoheit danke Ich von ganzem Herzen für die

Mir aus Anlaß des Jubelfestes des Deutschen Reichs zum Ausdruck gebrachten treuen Glückwünsche. Das Band, welches die deutschen Stämme und ihre Fürsten in den verflossenen 25 Jahren eng um⸗ schlungen hat, wird sich, des vertraue Ich zu Gott, auch in Zukunft als fet und unzerreißbhar erweisen.“ Die gestrige Sitzung der bayerischen Kammer der Abgeordneten schloß der Präsident Walter nach einem warmen Hinweis auf die Bedeutung des heutigen Tages 5 das gesammte Deutschland unter dem lebhaften Beifall der Abgeordneten mit folgenden Worten: 8

„Ich möchte schon heute das Deutsche Reich zu seinem 25 jährigen Jubiläum beglückwünschen. Möge das Reich wachsen an Ansehen und

Machtfülle, um stets in der Lage zu sein, den Frieden zu n und jeden Feind von den deutschen Grenzen fernzu⸗ alten. Möge das Reich blühen, indem es seine Verfassung und föderative Grundlage festhält, indem es ihm durch weise Gesetz⸗ gebumg gelingt, die veeee⸗ zu versöhnen, den religiösen Frieden zu ördern, Wohlfahrt, Glück und Zufriedenheit aller feiner Angehörigen fest zu begründen. Möge das Reich blühen auf der festen Grundlage, welche in der Treue seiner souveränen Bundesgenossen, in der be⸗ geisterten Anhänglichkeit des Volks liegt. Das walte Gott!“

Seine Königliche Hoheit der Prinz⸗Regent Luitpold von Bayern hat, wie die „Allg. Ztg.“ meldet, estern das nachstehende Telegramm an den Fürsten Bismorg gerichtet:

„Zum Jubelfest des Deutschen Reichs erlaube ich mir, Durchlaucht meine aufrichtigen Glückwünsche zu senden. Sie können mit stolzer Genugthuung nach Verlauf eines Vierteljahrhunderts auf das Werk zurücksehen, das unter Ihrer hervorragenden Mitwirkun geschaffen wurde.“

Die „Allgemeine Zeitung“ veröffentlicht ferner ein Hand

schreiben Seiner Königlichen Hoheit des Prinz⸗Regenten Luitpold v on Bayern an den Kriegs⸗Minister Freiherrn von Asch, worin im Hinblick auf die 25jährige Erinnerungsfeier de Neubegründung des Deutschen Reichs zahlreichen Offizieren, welch 1870/71 infolge schwerer Verwundung vor dem Feind dauernd Schädigung ihrer Gesundheit erlitten haben, Auszeichnungen verliehen werden. Das Handschreiben fordert den Kriegs Minister zu auf bezüglich der Auszeichnung von Unteroffizieren und Mannschaften, welche in leicher Ver⸗ anlassung vor dem Feinde verwundet und an Leben und Ge⸗ sundheit schwer geschädigt wurden. In Dresden wurde heute in der Hofkirche ein Tedeum zelebriert. Mittags empfing Seine Majestät der König im Residenzschlosse die Präsidien der beiden Ständekammern, um die Glückwünsche derselben entgegenzunehmen. Heute Abend findet eine Festtafel der beiden Ständekammern und Festvorstellung im Hoftheater statt. In Leipzig fand gestern Abend unter zahlreicher von Vertretern der staatlichen und städtischen Behörden, sowie von hohen Offizieren im Krystallpalast eine glänzende Festversammlung der Lehrer und Studierenden der Universität statt, bei welcher der Professor Lamprecht die Festrede hielt.

Aus Karlsruhe wird gemeldet, daß gestern Abend in der „Festhalle von der Stadt ein Festbankett veranstaltet wurde, an welchem Seine Königliche Hoheit der Großherzog, Seine Hoheit der Prinz Karl von Baden, zahlreiche Offiziere, die Stadtvertretung und viele Mitglieder des Landtags, im Ganzen über 2000 Personen, theilnahmen. Nach einem begeistert aufgenommenen Hoch auf Seine Majestät den Kaiser und Seine Königliche Hoheit den Großherzog hielt der Professor Goldschmidt die Festrede. Einen darauf ausgebrachten Trinkspruch auf die Armee be⸗ antwortete im Namen des Großherzogs der neuernannte Kommandeur des XIV. Armee⸗Korps, General von Bülow.

Berichte über festliche Veranstaltungen sind noch eingegangen aus Weimar, Braunschweig, Coburg, Dessau, Rudolstadt, Fomburg, Sondershausen, Stettin, Lübeck, Aachen, Gera und

osen.

Aus Oesterreich⸗Ungarn liegen folgende Berichte vor: Die „Wiener Abendpost“ von gestern schreibt:

Morgen jäͤhrt sich zum fünfundzwanzigsten Male der Tag der Gründung des Deutschen Reichs im Spiegelsaale des Schlosses zu Versailles, wo am 18. Januar 1871 König Wilhelm von Preußen als Deutscher Kaiser ausgerufen wurde. Aus blutigem Ringen hervor⸗ gegangen, ist das Reich in seinem ersten Vierteljahrhundert der fried⸗ lichen Sendung eingedenk geblieben, die die Kaiserproklamation vorgezeichnet hat, indem sie der Hoffnung Ausdruck gab, es werde dem Volk vergönnt sein, den Lohn seiner Kämpfe in dauern⸗ dem Frieden zu genießen. Diese Hoffnung hat sich erfüllt und zwar nicht zum geringsten Theil dank der engen Allianz, welche das Deutsche Reich mit der österreichisch⸗ ungarischen Monarchie verknüpft. Das Bündniß der beiden mächtigsten Staatswesen Mittel⸗Europas, denen sich später das Königreich Italien zugesellt hat, wird beute in allen Theilen des gesammten Reichs als Hort und Bürgschaft des Weltfriedens erkannt, und so darf man die morgige Erinnerungsfeier als Fest des Friedens begrüßen. Das Deutsche Reich hat wahr ge⸗ macht, was die Kaiserproklamation verhieß: es suche und finde seinen Ruhm nicht in kriegerischen Eroberungen, sondern in Werken des riedens auf dem Gebiete nationaler Wohlfahrt, Freiheit und Ge⸗

ittung.

In Wien veranstaltete gestern die dortige Vereini⸗ gung deutscher Offiziere des Beurlaubtenstandes unter dem Vorsitz des Hofraths Pieszozek eine Feier zur Erinnerung an die Gründung des Deutschen Reichs. An der es betheiligten sich die beiden Sekretäre der deutschen Botschaft, Legations⸗Rath Prinz von Lichnowsky und Prinz zu Schönburg⸗Waldenburg, der sächsische Gesandte Graf von Wallwitz, der bayerische Gesandte Freiherr von Podewils⸗ Dürnitz, der deutsche Militär⸗Attachs Graf von Hülsen⸗Haeseler, der General⸗Konsul Freiherr von Liebig, der Konsul Vivenot und andere. Der deutsche Botschafter Graf zu Eulenburg, welcher durch Unwohlsein am Erscheinen verhindert war, übersandte seine Grüße telegraphisch. Prinz von Lichnowsky brachte den Toast auf Seine Majestät den Kaiser Franz Joseph, Freiherr von Podewils den auf Seine Majestät den Kaiser Wilhelm aus. Die Fest⸗ rede hielt Lieutenant Mahm. An Seine Majestät den Deutschen Kaiser, die deutschen Bundesfürsten und den Fürsten Bismarck wurden Huldigungstelegramme abgesandt.

Die deutschen Reichsangehörigen in Budapest ver⸗ anstalten heute Abend eine Gedenkfeier anläßlich der 25 jährigen Wiederkehr der Wiederaufrichtung des Deutschen Reichs.

In der am 16. d. M. unter dem Vorsitz des Vize⸗ Präsidenten des Staats⸗Ministeriums, Staatssekretärs des Innern Dr. von Boetticher abgehaltenen Plenar⸗ itzung des Bundesraths wurde dem Entwurf eines

ürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich die Zu⸗ stimmung ertheilt und die Mitvorlegung der dazu im Reichs⸗ Justizamt ausgearbeiteten Denkschrift an den Reichstag be⸗ schlossen. Der Entwurf eines Gesetzes wegen Feststellung des Landeshaushalts⸗Etats für Elsaß⸗Lothringen auf 1896/97 wurde angenommen. Genehmigt wurden die Ausschußanträge, be⸗ nresfend den Etat der Zoll⸗ und Salzsteuer⸗Verwaltungskosten für Preußen, und betreffend den Etat der Salzsteuer⸗Verwal⸗ tungskosten für Braunschweig, ferner ein Antrag, betreffend den zollfreien Einlaß der vom internationalen landwirthschaft⸗ lichen Maschinenmarkt in Wien zurückgelangenden Güter, sowie eine Vorlage über die Behandlung der abgestempelten Schuldverschreibungen der russischen zweiten Staats⸗Prämien⸗ anleihe von 1866. An Stelle des Königlich bayerischen Regierungs⸗Direktors Rasp wurde der Königlich