1896 / 19 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Tue, 21 Jan 1896 18:00:01 GMT) scan diff

erwiderte er: „Da muß eins meiner Kinder, mein Aeltester, das Gut ganz billig annehmen; denn sonst kann er die Rente und die anderen Lasten nicht tragen.“ Ich erwiderte: „Nach dem bestehenden Erbrecht können die übrigen Kinder kommen und sagen: unser Vater hat 20 000 mitgebracht, er hat ein Zehntel der Rente abgetragen, er hat das Gut verbessert; es ist jetzt sehr viel mehr werth; wir ver⸗ langen unseren vollen Antheil, wir gehen nach dem Allgemeinen Land⸗ recht. Da erhielt ich die Antwort: „Herr Minister, wenn Sie das hätten haben wollen, so hätten Sie mich hier lieber garnicht herbringen sollen (Heiterkeit); denn dann kann meine Familie das Gut nicht behaupten.“ Wenn die Sache so ist, wenn wir uns klar machen, daß in dieser Richtung der Disponent, der Besitzer des Gutes, der Erblasser das Gefühl haben muß: Ich muß dafür sorgen, daß dies Gut in meiner Familie erhalten bleiben kann, oder mit anderen Worten, wie man in Westfalen sagt, daß der Gutsnehmer darauf bestehen kann und darnach die Befriedigung der übrigen Kinder beschränkt, wenn wir voraussehen können, daß, wenn dies nicht eintritt, und hinter den Renten stets neue Schulden auf das kleine Rentengut fallen, an eine dauernde Leistungsfähigkeit eines soliden, wohlbegrün⸗ deten und festen Bauernstandes nicht zu denken ist, so waren wir be⸗ rechtigt, in diesem Falle auch die Staatsfinanzen in einer hier aller⸗ dings nicht ungefährlichen Weise in Mitleidenschaft zu ziehen.

Ich betrachte das als eine der sozialen Aufgaben des Staats. Der Ernst einer Uebernahme solcher Rentenbriefe wird daraus hervor⸗ gehen, daß diese Last der Rentenbriefe, diese Garantie des Staats eine ewige ist, weil sie bei jeder Generation aufs neue entsteht. Die alten Rentenbriefe, die wir jetzt tilgen, sind in etwa 30 Jahren amortisiert und kehren niemals wieder; diese Rentenbriefe kommen aber bei jeder Generation aufs neue in der alten Höhe wieder zum Vorschein. Dies ist also eine dauernde Last, und ich wollte nur betonen, meine Herren, und ausdrücklich erklären, daß, wenn ich hier eingewilligt habe, diese Staatslast zu übernehmen, daraus keine Konsequenzen gezogen werden können und dürfen, wenn wir einmal das Anerbenrecht im Ganzen auf der Grundlage dieses Spezial⸗ gesetzes weiter ausdehnen; denn dann würden auf den Staat Lasten

fallen, die zu übernehmen nach meiner Meinung kein Finanz⸗Minister verantworten kann. Ich betone das ausdrücklich, weil ja eine verbreitete wissenschaftliche Anschauung und auch viele Wünsche der Praktiker namentlich auch von den Herren vom Land⸗ wirthschafts⸗Ministerium in dieser Beziehung weiter gehen und wünschen, daß man die Durchführung des Anerbenrechts in allen Landestheilen, wo das überhaupt noch möglich ist, erleichtert, indem man dort ebenso verfährt bezüglich der Kapitalisierung der Rente wie bei den Rentengutsnehmern. Diese Konsequenz muß ich von vorn⸗ herein ablehnen. Ich bin auch der Meinung, daß in anderen Fällen dies nicht erforderlich ist, weil doch diese Rentengutsnehmer meist mit erbärmlich wenig Kapital beginnen, welches sie meist schon für den Bau von Gebäuden gänzlich aufbrauchen, also von vornherein stark verschuldet sind, die Verhältnisse also hier ganz anders liegen, wie bei den freien Gütern, bei denen nur bestehendes, erhaltenes Erbrecht noch weiter be⸗ festigt werden soll.

Meine Herren, wenn Herr Struckmann nun bemängelt, man

ehe hier zu weit in Beziehung auf die Anwendbarkeit des Gesetzes, indem man auch die schon bestehenden Rentengüter mit umfasse, so möchte ich doch darauf hinweisen, daß Sie hier doch eigentlich weiter nichts thun, als für eine thatsächlich bestehende Form der Vererbung feste gesetzliche Grundlagen zu geben, und daß ja die Disposition des Eigen⸗ thümers im allgemeinen gar nicht beschränkt wird, weder unter Lebenden noch in Todesfällen. Wir erklären hier nur: dies Recht, welches in diesem Gesetz enthalten ist, ist das gemeine Erbrecht, ohne daß wir der testamentarischen Disposition irgendwelche Schranken setzen, wenigstens nur indirekt Schranken setzen, indem wir, in Abweichung von dem Regelrecht dieses Gesetzes, nicht die Vorzüge geben, die wir beispielsweise in Beziehung auf die Verwandlung der Abfindung in Rentenbriefen gewähren. Ich glaube, die fragliche Bestimmung hat daher kein Bedenken, und ich bin auch überzeugt, das wird niemanden abschrecken. Wir haben überhaupt die Erfahrung, daß die sogenannten Beschränkungen niemanden abschrecken, sondern abgeschreckt werden die Leute in der Regel nur durch die Befürchtung, daß die Rente zu hoch sei, daß sie dieselbe nicht bezahlen könnten.

Daäann hat Herr Struckmann es für bedenklich gehalten, daß auch diejenigen Rentengüter, welche ohne Mitwirkung der Rentenbank bereits nach den früheren Gesetzen entstanden wären, hier mit um⸗ faßt werden sollten. Ich kann ihn darüber trösten, indem ich mittheile, daß es solche gar nicht giebt (Heiterkeit); sie sind auch gar nicht entstanden. Es hat sich eben deutlich gezeigt, daß das erste Gesetz ohne die Ergänzung durch das zweite wegen Mitwirkung der Rentenbank ein ganz todtes Gesetz geblieben sein würde.

Meine Herren, Herr Struckmann hat es namentlich hart ge⸗ funden, daß in vielen Fällen die Abfindenden gar kein Kapital bekommen, sondern daß nur Renten gegeben werden, und diese Renten allmählich in kleinen Beträgen abgezahlt werden können, sodaß die⸗ selben für den Abfindenden ziemlich werthlos seien. So liegt die Sache denn doch nicht. Ist überhaupt noch etwas zu verpfänden da, so wird in den meisten Fällen die Mitwirkung der Rentenbankeintreten. Wenn ein Gut bis zu drei Vierteln verschuldet ist, so ist in der Regel nicht mehr viel zu verschulden, und wenn die Kinder einen Anspruch auf Kapital machen, ja wo nichts ist, da hat der Herrgott sein Recht ver⸗ loren, da wird ihnen auch das formale Recht nicht nützen. (Sehr richtig!) Dagegen in allen anderen, doch wohl zahlreicheren Fällen, wenn sich die Verhältnisse verbessern, wo die Rentenbanken eintreten, da bekommen sie Kapital. Das ist gerade ein außerordentlicher Vorzug des Gesetzes. Wollen Sie aber das begünstigen, daß, wo die Rentenbank nicht eintreten kann, der Gutsübernehmer statt einer Rente eine Kapitalabfindung geben muß, dann drängen Sie ihn sofort wieder in die Richtung, gegen die wir gerade kämpfen (sehr richtig!); denn wir wollen ja an die Stelle der Hypethek die Rente, wir wollen an die Stelle des Kaufswerths den Ertragswerth setzen, Wund wir erleichtern das nur in hohem Grade dadurch, daß wir die Nachtheile, die aus der Abfindung mittels einer Rente hervorgehen, beseitigen durch das Eingreifen des Staats. Aber ich könnte mir wohl denken, daß eine sonst sichere Rente auch verkauft werden kann, daß Genossenschaften oder andere Institute sich damit beschäftigen, und man auch für eine solche Rente Kapital bekommen kann, selbst wenn die Rentenbank nicht eintritt. Ich glaube, auch nach dieser Seite thun wi

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selbst wenn es der Fall wäre, so muß ich sagen: es geht nicht anders. Ich wiederhole: wenn man den Zweck will, muß man die Mittel wollen.

Meine Herren, gerade bei diesen kleinen Gütern wird jeder Praktiker den Satz bestätigen: je kleiner das Gut ist, desto geringer ist die eigentliche Besitzrente. Ich würde sogar sagen: bei manchem ganz kleinen Gut, wenn man da den Werth der jähr⸗ lichen Arbeitsleistung des Gutsbesitzers abzieht von dem Reinertrag, so bleibt nichts übrig (sehr richtig!); hier haben wir bloß eine Arbeitsgelegenheit; die Besitzrente steigt allmählich aufwärts, Je größer die Besitzung wird, je mehr tritt dann eigentlich das Besitzeinkommen zum Vorschein. Um die Sache auf die Spitze zu treiben, müßte man die Abfindung nach dieser Richtung hin degressiv behandeln. Das ist aber in der Praxis unausführbar. Hier haben wir nun solche kleinen Güter, Rentengüter wir machen ja hier kein allgemeines Gesetz von durchschnittlich 10 bis 50 Morgen vor uns, wo die Arbeitsleistung des Gutsabnehmers den eigentlichen Werth erst schafft und immer neu schafft; er arbeitet so für seine Geschwister, und da ist es vollkommen berechtigt, daß er so gestellt wird, daß er nicht bloß seine eigene Familie ernähren kann, sondern daß er auch die Last, die er für seine Geschwister auf sich nimmt, zu tragen vermag.

Meine Herren, inwieweit dieses Gesetz vorbildlich sein kann für die weitere Gesetzgebung auf dem agrarischen Gebiet, wird sich noch finden. Ich hoffe allerdings, daß es nur ein erster Schritt ist, daß wir Schritt auf Schritt auf diesem Gebiet weiterkommen. Das wird aber nur mit großer Vorsicht geschehen können, darin stimme ich mit Herrn Struckmann überein; man darf nicht die eingewurzelten Rechtsanschauungen der Menschen verletzen, man muß die Sache durchaus nicht überstürzen, man muß schrittweise und planmäßig vorwärts gehen. Da muß der Landtag nun der Staatsregierung einmal das Ver⸗ trauen schenken, daß sie den guten Willen dazu hat. Sie darf nicht einseitig zu einzelnen Maßregeln gedrängt werden. Aber, meine Herren, daß diese Maßregel auf die Dauer zur Heilung vieler Schä⸗ den in unserm Grundbesitz und unsern landwirthschaftlichen Ver⸗ hältnissen führen wird und führen muß, darüber bin ich nicht zweifel⸗ haft. Diese Dinge wirken nicht von heute auf morgen; solche sozialen Umwandlungsprozesse gehen nicht wie die Kugel aus dem Gewehr, sie wirken nur allmählich, aber um so sicherer. Stellen Sie sich einmal vor, daß wir einmal wieder glänzende Zeiten für die Landwirthschaft bekämen (Heiterkeit) setzen wir den Fall, was würde der Erfolg sein? Der Erfolg würde sofort eine bedeutende Werthsteigerung des Grund und Bodens, der Erfolg würde eine höhere Lebenshaltung sein, eine Steigerung der Erb⸗ abfindungen und somit eine Verstärkung der Verschul⸗ dung sein (sehr richtig!), das lehrt die Vergangenheit; studieren Sie nur die Geschichte. Hier richten Sie Bollwerke auf, die wirken in schlechten und in guten Zeiten; denn der nicht verschuldete Grund⸗ besitzer wird sich in schweren Zeiten ganz anders durchschlagen können als der hochverschuldete, und in guten Zeiten haben Sie auch hier ein Bollwerk, daß man auch dann an die künftigen Generationen denkt und nicht die erste Generation allein privilegiert. (Bravo!)

Graf von Klinckowström: Er stimme der Vorlage durch⸗ aus zu. Allerdings müßten er und seine Freunde zur Hebung der Lage der Landwirthschaft immer wieder darauf zurückkommen, daß die Getreidepreise gehoben werden müssen. Hoffentlich lasse die Ausdehnung dieser Vorlage auf die ganze Monarchie nicht zu lange auf sich warten. Den Vortheilen dieses Gesetzes stehen allerdings Beschränkungen in der Verfügungsfreiheit gegenüber, namentlich werde die Festsetzung einer Beleihungsgrenze durch die Vorlage wenigstens indirekt erreicht. Das sei aber gerade der bedeutendste Fortschritt. Die Regierung dürfe mit ihren Maßregeln nur nicht zu spät kommen, denn die Verschuldung der Landwirthschaft sei thatsächlich schon eine über⸗ mäßige. Der vorliegende Entwurf stehe auf dem Boden deutscher Rechtsanschauung und sei daher mit Freude zu begrüßen.

Freiherr Lucius von Ballhausen: Er sei gleichfalls damit einverstanden, daß der Ueberschuldung durch die Vorlage ein Riegel vorgeschoben wird. Dafür müsse aber die Regelung des Personalkredits in die Hand genommen werden, der für den Rentengutsbesitzer von größter Bedeutung sein werde. Die Kommission werde hoffentlich die Vorlage so berathen, daß wir alle freudig zustimmen können.

Damit schließt die Debatte. Die Vorlage wird einer Kommission von 15 Mitgliedern überwiesen und auf Antrag des Ober⸗Bürgermeisters Becker diese Kommission sofort gewählt.

Schluß 1 ¾ Uhr. Nächste Sitzung unbestimmt, sichtiich ihe Se 8 85

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Statistik und Volkswirthschaft.

Nach der beiden Häusern des Landtags zugegangenen Uebersicht über die Ergebnisse der preußischen Staatsbergwerke, Hütten und⸗Salinen im Etatsjahre 1894/95 standen während dieses Jahres im Betriebe 48 Bergwerke (gegen 47 im Vorjahre), 12 (12) Hütten, 6 (6) Salinen und 5 (5) Steingewinnungen. Die Förderung der Bergwerke ist gegen das Vorjahr sowohl der Menge wie dem Werthe nach erheblich gestiegen: es wurden im Ganzen geför⸗ dert 11,94 (11,43) Millionen Tonnen im Werthe von 96,77 (94,33) Millionen Mark bei 71 755 (50 056) Arbeitern. Die Steingewinnung hatte einen Werth von 1,58 (1,72) Millionen Mark; die 6 Salinen stellten 118 900 (107 947) Tonnen Siedesalz im Werthe von 3,09 (2,81) Millionen Mark dar; die Hüttenproduktion betrng 14,83 (16,70) Millionen Mark. Auf den verschiedenen Werken der staat⸗ lichen Berg⸗, Hütten⸗ und Salinenverwaltung wurden im Durchschnitt 57 009 (55 322) Arbeiter beschäftigt, von denen 111 (90) durch Be⸗ triebsunfälle zu Tode kamen. 8

8 Zur Arbeiterbewegung.

Mit der Lohnbewegung, welche für dieses Frühjahr in mehreren Gewerkschaften Berlins in Aussicht genommen ist, beschäf⸗ tigten sich am Sonntag die Monteure der Elektrotechnik, die

aurer und die Zimmerer. Die Zimmerleute haben, wie die „Post“ berichtet, bereits einen Theilausstand bei der Firma Blum begonnen und beabsichtigen, ihn in der nächsten Versammlung über sieben weitere Firmen zu verhängen. Gegen den im Mai in Berlin stattfindenden Gewerkschaftskongreß haben sich gestern sowohl die Zimmerer als auch die Maurer ausgesprochen.

Aus Prag meldet „W. T. B.“ vom gestrigen Tage: Eine von etwa 3000 Arbeitslosen besuchte Versammlung auf der Schützeninsel nahm einen stürmischen Verlauf. Nach dem Schluß der Versammlung kam es zu lärmenden Demonstrationen der Theilnehmer in den Straßen, besonders vor dem Gebäude der Polizei⸗Direktion und dem Rathhause. Mit Hilfe der berittenen Sicherheitswache wurde gegen 2⁸ fubr. die Ruhe überall wieder hergestellt. Drei Personen wurden

erhaftet. 1 11““ 1“ 8

Handel und Gewerbe.

Zwangs⸗Versteigerungen.

Beim Koniglichen Amtsgericht I. Berlin standen am 21. Januar die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Schliemannstraße 8, dem Fabrikanten Julius Schauder gehörig; Nutzungswerth 13 900 ℳ; Fläche 11,40 a; Ersteherin wurde die Aktien⸗Gesellschaft in Firma: Neue Berliner Bau⸗ gesellschaft zu Berlin, mit dem Gebot von 267 600 Putbuser⸗ und Lortzingstraße, dem Zimmermeister EC. Schubert und B. Rolle. Malermeister, gehörig; Fläche 7,41 a; Ersteher wurde der Rentier Gustav Mark, Schönhauser⸗ Allee 5, für das Meistgebot von 143 300 Aufgehoben wurden die Termine, betreffend die Zwangsversteigerung der nach⸗ bezeichneten Grundstücke: Liebenwalderstraße 57, der Frau Pauline Reetz gehsrig. Zionskirchstraße 2, dem Kaufmann Theodor Meißner gehörig. Höchstestraße 25, dem Maurer⸗ meister F. A. Marquard gehörig.

Magdeburg, 20. Januar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl., von 92 % 11,80 12,00, neue —,—, Kornzucker erll. 88 % Rendement 11,20 11,50, neue —,—. Nachprodukte exkl. 75 % Rendement 8,00 9,00. Fest. Brotraffinade 23,50. Brotraffinade II 23,25 23,37 ½. Gem. Raffinade mit Faß 23,50 23,77. Gem. Melis 1 mit Faß 23,00. Fest. Rohzucker I. Produkt Trans. f. a. B. Hamburg pr. Januar 11,30 bez., 11,35 Br., pr. Februar 11,27 bez., 11,32 ½ Br., pr. Mäͤr 11,32 bez., 11,37 ½ Br., pr. April 11,42 ½ bez. und Br, pr. Oktober⸗ Dezember 10,95 Gd., 11,00 Br. Stetig.

Leipzig, 20. Januar. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Januar 3,22 ½ ℳ, pr. Februar 3,20 ℳ, pr. März 3,22 ½ ℳ, pr. April 3,25 ℳ, pr. Maj 3,27 ½ ℳ, pr. Juni 3,30 ℳ, pr. Juli 3.30 ℳ, pr. Au gust 3,32 ½ ℳ, pr September 3,32 ½ ℳ, pr. Oktober 3,35 ℳ, pr. November 3,35 ℳ, pr. Dezember 3,35 Umsatz 125 000 kg. Ruhig.

Bremen, 20. Januar. (W. T. B.) Börfen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Offtzielle otierung der Bremer 1“ Niedriger. Loko 6,45 Br. Russisches Petroleum.

oko 6,05 Br. Schmalz. Fest. Wilcox 31 ¼ ₰, Armour sbield 30 ½¼ ₰, Cudahy 31 ¾ ₰, Choice Grocery 32 ₰, White label 32 ₰, Fairbanks 26 ½ 4. Speck. Fest. Short celear middling loko 27 ½ ₰. Reis unverändert. Kaffee ruhig. Baum⸗ wolle. Ruhig. Upland middl. loko 42 ½ ₰. Wolle. Umsatz: 65 Ballen. Taback. Umsatz: 170 Seronen Carmen, 111 Seronen Havanna, 31 Faß Kentuckv, 31 Faß Maryland.

Hamburg, 20. Januar. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko fest, holsteinischer loko neuer 145 148. Roggen loko fest, hiesiger —,—, mecklenburger loko neuer 138 142, russischer loko fest, 83 85. Hafer fest. Gerste fest. Rüböl (unver⸗ zollt) fest, loko 48. Spiritus fester, pr. Januar⸗Februar 16 Br., pr. Februar⸗März 16 8 Br., pr. April⸗Mal 16 ¾ Br., pr.

Mai⸗Juni 16 Br. Kaffee fester. Umsatz 2000 Sack. Petroleum ruhig, Standard white loko 6,50. Hamburg, 20. Januar. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmittags⸗

bericht.) Good average Santos pr. Januar 70 ¼, pr. März 69 ¼, pr. Mai 68 ½ pr. September 64 ¾, pr. Oktober 62 ⅛½, pr. Dezember 61 †. Ruhig. Zuckermarkl. (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker I. Produkt Basit 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. Januar 11,30, pr. März 11,37 ½, per Mai 11,50, pr. August 11,72 ½, per Oktober 10,97 ½, per Dezember 10,97 ½. Stetig.

London, 20. Januar. (W. T. B.) Wollauktion. Preise fest, Tendenz zu Gunsten der Verkäufer.

96 % Javpazucker 13 fest., Rüben⸗Rohzucker loko 11 ¼ thätig. Chile⸗Kupfer 4015⁄16, pr. 3 Monat 41 ⁄68.

Liverpool, 20. Januar. (W. T. B.) Baumwolle. Umsatz 8000 Ballen, davon für Spekulation und Export 500 Ballen. Ruhig. Middl. amerikanische Lieferungen: Ruhig, stetig. Januar⸗Februar 42²8⁄63— 4 Verkäuferpreis, Februar⸗März 42 %¾4 do., März⸗April 41⁄32 429%34 do., April⸗Mai 921⁄64 411 ⁄2 Käuferpreis, Mai⸗Juni 42 ¼4 41112 Verkäuferpreis, Juni⸗Juli 44164— 41 22 do., Juli⸗August 42 ¼64— 411 22 do., August⸗September 4 ⁄18 do., September⸗ Oktrber 418⁄64 4 ⁄2 do., Oktober⸗November 48/64 4 ¾2 d. Käuferpreis.

Bradford, 20. Januar. (W. T. B.) Wolle fester, Preise unverändert. Mohairwolle ruhig, stetig, Garne unverändert, in Stoffen mehr Geschäft. 1

Paris, 20. Januar. (W. T. B.) (Schluß.) Rohzucker fest, 88 % loks 28,75 à 29,25. Weißer Zucker ruhig, Nr. 3. pr. 100 kg, pr. Januar 31,87 ⅛½, pr. Febr. 32,12 ½, pr März⸗Juni 32,62 ¼, pr. Mai⸗August 33,00.

St. Petersburg, 20. Januar. (W. T. B.) Rußlands Getreide⸗Erxport. In der Woche vom 12. Januar bis

18. Januar 1396 sind über die Haupt⸗Zollämter 4 426 000 Pud Getreide ausgeführt worden. Davon entfielen auf Weizen 2 166 000 (Vorwoche 1 570 000), Roggen 684 000 (Vorwoche 243 000), Gerste 760 000 (Vorwoche 509 000), Hafer 592 000 (Vorwoche 700 000), Mais 224 000 (Vorwoche 15 000) Pud.

Zürich, 20. Januar. (W. T. B.) Die Betriebs⸗Einnahmen der Schweizerischen Nordostbahn betrugen im Dezember 1895 für den 568 000 (1894 540 922) Fr., für den Güterverkehr 979 000 (1894 952 764) Fr., verschiedene Ein⸗ nahmen im Dezember 1895 160 063 (1894 163 787) Fr. einnahme im Dezember 1895 1 707 063 (1894 1 657 473) Fr. Die Betriebs⸗Ausgaben betrugen im Dezember 1895 989 532 (1894 990 015) Fr. Demnach Ueberschuß im Dezember 1895 717 531 (1894 667 458) Fr.

Amsterdam, 20. Januar. (W. T. B.) Java⸗Kaffee good ordinary 52. Bancazinn 36 ½.

Haag, 20. Januar. (W. T. B.) Bei Konversion der Nationalen Schuld von einer 3 ½uprozentigen in eine Zprozentige wurde von insgesammt 375 Millionen Gulden nur die Rückzahlung von 3 600 000 Gulden verlangt.

New.York, 20. Januar. (W. T. B.) Die Börse eröffnete unregelmäßig und schloß nach theilweiser Erholung lustlos bei festen Kursen. Der Umsatz in Aktien betrug 123 000 Stück.

Weizen anfangs fest und während des ganzen Börsenverlaufs steigend mit wenigen Reaktionen auf gute Kauflust, bessere Kabel⸗ berichte sowie auf Abnahme der Visible Supply und auf Verringerung der englischen sichtbaren Vorräthe. Mais entsprechend der Festig⸗ keit des Weizens und der Lebensmittel allgemein fest während des ganzen Börsenverlaufs.

Wagrenbericht. Baumwolle⸗Preis in New⸗Pork 88/16, do. do. in New⸗Orleans 72 ⁄16, Petroleum Stand. white in New⸗York 7,65, do. do. in Philadelphia 7,60, do. rohes (in Cases) 8,75, do. Pipe line Certisic. pr. Februar 164, Schmalz Western steam 6,00, do. Rohe u. Brothers 6,30. Mais per Januar 35 ⅛, do. per März 35 ⅞, do. per Mai 35 ¾, Rother Winterweizen 74 ⅛, Weizen per Ja⸗ nuar 69 ⅞, pr. März 71 ⅛, do. per Mai 68 ⅞, per Juli 68 ½. Getreide⸗ fracht nach Liverpool 3. Kaffee fair Rio Nr. 7 14, do. Rio Nr.] per Februar 13,30, do. do. per April 13,05. Mehl, Spring⸗Wheat clears 2.60, Zucker 3 ⅞. Kupfer 9.85.

Visible Supply an Weizen 67 998 000 Busfhels, do. an Mais 7 674 000 Bushels.

Chicago, 20. Januar. (W. T. B.) Weizen anfangs fest und im Preise anziehend auf Abnahme der sichtbaren Vorräthe und der Ankünfte im Nordwesten. Realisierungen führten eine vorüber⸗ ehende Abschwächung herbei, welcher abermaliges Steigen auf eine

bnahme der Vorräthe an der Küste, sowie auf Verminderung der Fafabrn⸗ welche auf der Ozeanüberfahrt begriffen, und leg. der

estigkeit der Lebensmittel folgte. Mais schwächte sich na Er⸗ öffnung etwas ab auf besondere Ernteaussichten, war aber später er⸗ holt auf rege Kauflust.

Weizen pr. Januar 59 ½, pr. Februar 59 8. Mais per Januar 27, Schmalz per Januar 5,75, do. per Mai 6,02 ½. Speck short elear 5,25. Pork per Januar 10,50.

Gesammt⸗

Parlamentarische Nachrichten.

Dem Hause der Abgeordneten ist die vergleichen

nzeiger und Königsich Preuftschen Stuats⸗

Berlin, Dienstag, den 21. Januar

de Uebersicht der Ergebnisse der

Einkommensteuerveranlagung für 1894,95 und der Einkommen⸗und Ergänzungssteuer⸗ veranlagung für 1895/96 nebst den dazu gehörigen Erläuterungen zugegangen.

Wir entnehmen den letzteren die Hauptergebnisse der

(In Klammern sind die entsprechenden Ergebniss A. Die Einkommenste

I. Nicht pbysische

An Einkommensteuer ist in Preußen für das Steue

(9520 209) Hensiten der Betrag von 128483499 (122 029 769) 8

also ein r an Zensiten von 84 253 und an Steuern von 1 4 1894/95 an Zensiten zwar ein Mehr von 39 093, an Steuern gegen 1829,8 ergab.

E1“ für 1895/96. e des Vorjahres beigefügt.) uer.

und physische Personen zusammen.

rjahr 1895/96 (1894/95) bei 2 605 183 veranlagt worden, gegen das Vorjahr 03 701 ℳ, während die Veranlagung für dagegen ein Weniger von 1 160 366

ie hier sowie in den nachfolgenden Tabellen gegenübergestellten Ziffern bringen nur die Ergebnisse

der Veranlagungen für 1894/95 und

steuergesetzes) an dem Veranlagungssoll hervorgebracht werden. Das oben genannte Mehr des

physischen HPronen, welche bei 2 603 292

mit einem N

Personen wieder ein Weniger an Steuern,

II.

1895/96 in der ersten Instanz. Veränderungen, welche durch Einlegung von Berufungen und Beschwerden (§§ 40 und 44 des Einkommen⸗

Nicht berücksichtigt sind alle diejenigen

Jahres 1895/96 von 1 403 701 entfällt ganz allein auf die (2 519 008) Zensiten mit 116 516 284 (114 272 317) ℳ, also ehr von 2 243 967 (474 372) veranlagt sind, wogegen die Veranlagung der juristischen und zwar in Höhe von 840 266 (1 634 738) bei 1891 (1922) Zensiten mit 6 917 182 (7 757 448) ergeben hat. 1 Nicht physische Personen.

Die juristischen Personen (Aktiengesellschaften, eingetragene Genossenschaften und dergl. § 1

Nr. 4 und 5 des Einkommensteuergesetzes) sind (waren) nach

1324 (1332) Aktien⸗ und Aktien⸗Kommanditgesellschaften mit ..

93 8889) Berggewerkschaften mit... 305 (299) eingetragene Genossenschaften mit

169 (162) Konsumvereine 1 Nr. 5 des Gesetzes) mit Das dieser Veranlagung zu Grunde

jahre und nach Vorschrift des § 16 des Gesetzes berechnete steue

bei den Aktien⸗ und Aktien⸗Kommanditgesellschaften . 241 438 296

Berggewerkschaften

eingetragenen Genossenschaften

Konsumvereinen des § 1 Nr. 5 des Gesetzes

CCC1’“ gelegte, nach dem Durchschnitt der letzten drei Geschäfts⸗

ihren einzelnen Arten, wie folgt veranlagt:

. 6 387 109 (6 763 108) Steuer 399 747 (844 852) 8 70 018 (59 293) 8 (90 195)

rpflichtige Einkommen hat betragen: davon in Preußen steuerpflichtig: 163 861 732 (173 528 819) 10 292 723 (21 581 961) 2 319 126 (2 049 748) 1 877 001 (2 583 450)

(242 301 337) 10 326 483 (21 692 885) 2 463 231 (2 175 082)

1 877 001 (2 583 450)

u S u u au a

zusammen.. Das eingezahlte Aktienkapital, bezw. bei den Berggewerkschaften das

256 105 011 (268 752 754)

178 350 582 (199 743 978) Grundkapital und bei

den eingetragenen Genossenschaften die Summe der eingezahlten Geschäftsantheile der Mitglieder hat

sich belaufen: bei den Aktien⸗ und Aktienkommanditgesellschaften auf. Berggewerkschaften auf eingetragenen Genossenschaften auf . . .. Konsumvereinen des § 1 Nr. 5 des Gesetzes auf

. 3 625 810 264 (3 274 970 244) 296 780 666 (581 873 826)

. 27 233 703 (22 903 359)

8 5 129 958 (6 187 372)

zusammen auf.

wovon die vor der F 3 ½ % 138 503 779 (135 557 074) betrage. Die Zahl der Bevölkerung hat ch bei der zum Personenstandsaufnahme 1895/96 auf 30 812 583 (30 387 331)

hiervon verblieben als Exterritoriale und dergl. 7459 (6881), als solche,

überstieg, 21 165 032 (21 233 024).

Die veranlagten Zensiten ergeben 8,45 (8,29) % der Gesammtbevölkerung, auf die Städte

. . .2

zusammen. die veranlagte Bevölkerung beträgt in den Städten 4

. 3 954 954 591 (3 885 934 801) ℳ,

eststellung des steuerpflichtigen Einkommens als steuerfrei in Abzug zu bringenden hysische Personen.

Zwecke der Veranlagung vorgenommenen

Köpfe gestellt. Einkommensteuerfrei sind deren Einkommen 900 nicht

von denselben entfallen 1 541 453 8 476 809) 1 061 839 (1 042 199)

. . 2 603 292 (2 519 008); 940 429 (4 702 585) Köpfe

4 699 663 (4 444 841)

zusammen .. oder auf einen Zensiten in den Städten 3,21 (3,18), auf dem 3,70 (3,63) Köpfe.

9 640 002 (9 147 426) Köpfe

platten Lande 4,43 (4,26) und überhaupt

Das veranlagte Einkommen der Zensiten beträgt 5 936 867 635 (5 784 797 517) ℳ, hiervon

entfallen: auf die Städte und auf das platte Land das Durchschnittseinkommen stellt sich daher in den Städten auf auf dem platten Lande auf überhaupt auf

Betrachtet man hierbei die Regierungsbezirke im einzelnen, Durchschnittseinkommen Wiesbaden mit 3404,15 e auf; 04,42) und ch das Durchschnittseinkommen auf 2726,13 (2831,65) Zensiten innerhalb der Regierungsbezirke nach iffern in den Städten der Regierungsbezirke Wiesbaden

mit 1662,43 (1658,67) ℳ, Trier mit 1728,03 (1 Berlin stellt -

Scheidet man das Durchschnittseinkommen der Stadt und Land, so finden sich die höchsten Z 4126,43 (4138,83), Aachen 3448,71 den Regierungsbezirken Breslau 2443,37 (2402,95), 2128,11 (2218,12), die niedrigsten Ziffern 1893,43), onsberg 1409,41

In den Am niedrigsten stehen Bochum mit 1641,59 (1651,71) ℳ;

1407,64), Trier 1480,17 (1466,63) und Aach tadtkreisen stellt sich das Durchschnittseinkom hierbei wieder Spandau mit 1607,41 (16 die höchsten Stellen haben

(3519,09) und Köln 2842,12 Magdeburg 2213,35 (2292,63), sowie Stralsund in den Städten der Regierun Arnsberg 1994,32 (1992,86) und Schleswig 2149,23 (2199,96),

4 060 179 427 (3 934 365 620) 1 876 688 208 (1 850 431 897)

u“ 113“

2633,99 (2968,10) 1767,39 (1775,51) 2280,52 (2296,46) so weist wiederum das höchste die niedrigsten Beträge haben Arnsberg Stade mit 1799,49 (1799,36) Für

(2956,63) und auf dem Lande bei

sbezirke Stade 1928,65

owie auf dem Lande bei

en 1598,49 (1603,01).

men eines Zensiten auf 2896,86 (2943,18)

35,47), Linden mit 1630,81 (1589,99) und behauptet Frankfurt a. M. mit 5165,19

(5104,82), Bonn mit 4503,84 (4516,57) und Wiesbaden mit 4073,80 (4277,56)

Das Sollaufkommen der Steuer in Höhe von .

vertheilt sich bbZ114“““ und auf das platte Land mit

116 516 284 (114 272 317)

1“ 86 449 154 (84 431 573) 30 067 130 (29 840 744)

Dasselbe ist mithin gestiegen von je 100 überhaupt auf 101,96 (101,42), in den Städten auf

102,39 (100,80) und auf dem platten Lande auf 100,76 (99,35) Der Steuerbetrag des einzelnen Zensiten stellt sich im

in den Städten 8 ““

Stadtkreisen insbefondere 1“

auf dem platten Lande. überhaupt

des nerh Einkommens.

12

uf den Kopf der Bevölkerung entfallen in den Städten 6,94 (6,94) 9,74 (9,74), auf dem platten Lande 1,64 (1,64) und überhaupt 3,78 (3,76)

.*

Durchschnitt

. auf 2,13 (2,15 2,25 (2,28 JE“ 1,96 (1,98) %

in den Stadtkreisen

Mit einem Einkommen von mehr als 3000 sind veranlagt 324 294 (321 296) Zensiten

phy , und zwar in den Städten 246 317 (242 703) iesische Fersonen), und zwer in 3 593), mithin

. 1,98 899) % der Bevölkerung und 15,48

9734 (157 527) und auf dem platten Lande 77 977 ( in den Städten . . . .. in den Stadtkreisen insbesondere 2,53 (2,56) 5 auf dem platten Lande. JPLEE134 8 überhaupt. . . . 1,05 (1,06

Das veranlagte Einkommen dieser Zensiten beträgt 2 802 624 925 (2

sich nach den ei zelnen Einkommensquellen wie folgt:

in den Stadtkreisen insbesondere

16,43) % aller Zensiten, ZEöb1 12,46 (8279 85 8 57 688 467) und sondert

I. aus Kapitalvermögen 904 491 936 (887 975 191) ℳ,

II. aus Grundvermögen 739 470 900 (711 826 284)

III. aus IV. aus

andel, Gewerbe und Bergbau 965 063 307 (953 822 823) ℳ, ewinn bringender Beschäftigung 660 045 921 (632 896 8* n Abzug sind an Schuldenzinsen, dauernden Lasten ꝛc. 466 447 079 (458 8

2 387) gebracht.

ie Steuer von dem veranlagten Einkommen Aüeh 81 107 368 (80 014 744)

. Die 18 und 19 des Gesetzes haben eine erhöhte wac. welchem 8 den bis zu 3000 .Seen veranlagten

nwendung gefunden. Auf Grund des § 18, Zensiten für jedes Kind unter 14 Jahren

2 278 998 (2 197 712) Zensiten, welche

(79 313) und auf dem platten Land 99 647 auf eine niedrigere Stufe nicht gerechnet. In Gemäßheit des § südigre der Steuerpflichtigen euerpflichtigen Einkommen bis (2 463 246) Zensiten 7484 (6399) dieser Zensiten beträgt 66 076 052

in den Einkommensstufen von über 900 bis 3000 ℳ. EEE6P6 JDoD11““ 9500 ℳ.

211

Zensiten mit einem

Einkommen von:

900 bis 3000 35 408 916 3000 6000 19 298 535 6000 9500 11 368 601 9500 50 440 232

Im Folgenden

über

Es betrug: a. die Gesammtzahl der Zensiten... b. deren Veranlagungssoll .ℳ c. die Gesammtzahl der nichtphysischen Personen unter den Zensiten ... d. deren Veranlagungssoll. 1“ e. die Gesammtzahl der physischen Per⸗ sonen unter den Zensiten: in den Städten auf dem platten Lande überhaupt.. n Prozenten der Bevölkerung: in den Städten auf dem platten Lande hlüberhaupt 8 f. das Veranlagungsfoll der Zensiten zu e: in den Städten aauf dem platten Lande g. das veranlagte Einkommen zu f: in den Städten auf dem platten Lande 8 überhaugt h. die Zahl der mit m Einkommen veranlagten Personen: in den Städten auf dem platten Lande vierhangt.. in Prozenten der Bevölkerung: in den Städten auf dem platten Lande überhaupt i. das veranlagte Einkommen zu h: in den Städten auf dem platten Lande 4 überhaupt. und zwar aus Kapitalvermögen: in den Städten auf dem platten Lande überhaupt aus Grundvermögen: in den Städten auf dem platten Lande überhaupt aus Handel, Gewerbe und Bergbau: in den Städten auf dem platten Lande überhaupt 8 aus Gewinn bringender Beschäfti⸗

gung: in den Städten auf dem platten Lande.. überhaupt 11“ k. der Abzug an Schuldenzinsen, Lasten u. s. w.:

überhaupt . darunter nur Schuldenzinsen und Renten 9 I. 2 des Gesetzes):

in den Städten. aauf dem platten Lande. überhaupt

der Betrag von 50 von dem an sich Üeeheh;

56 387 1“ An Steuer bringen die einzelnen Zensitengruppen auf:

(34 257 573) veranlagt worden sind, 184 282 (171 133) (91 820) Zensiten freigestellt, die große Zahl der Ermäßigungen

19 des Gesetzes, welcher die Berücksichtigung besonderer, wesentlich beeinträchtigender, wirthschaftlicher Verhältnisse zu 9500 gestattet, sind von den in Betracht kommenden 2 547 146 freigestellt und 66 772 (62 362) ermäßigt worden. Die Gesammtsteuer 8 (64 634 335) ℳ, der Ausfall an Steuer 662 169 (625 480) Gruppenweise geordnet beträgt im Veranlagungsjahr 1895/96 die Anzahl der Zensiten:

. 2 278 998 (2 197 712) oder 87,54

1

761 (209 538 8 996

55 762

en Einkommen in Abzug zu bringen ist, sind unter ei obigem Einkommen zu einer Gesammtsteuer von 35 408 916

Zensiten, und zwar in den Städten 84 635

8,13

(34 257 573) oder 30,39 (29,98

(19 098 838 (11 277 924 (49 637 982)

1892/93 2 437 886 124 842 848

2 928 10 056 743

1 409 916 1 025 942 2 435 858

11,92 5,68 8,15

84 315 007 30 471 098 114 786 105

3 873 315 496

1 851 008 271

5 724 323 767

2 473 917 456

749 911 087

3 223 828 543

716 876 782 174 844 419 891 721 201

388 950 645 366 410 639 755 361 284

867 035 456 115 768 635 982 804 091

501 054 573 92 887 394 593 941 967

276 205 878 155 277 323 431 483 201

234 286 953 133 540 148 367 827 101

16,56 6707) 9,76 (9,97 43,29 (43,44

Folgen sind noch die wichtigsten Ziffern der Eink Jahre seit dem Inkrafttreten des Gesetzes vom 24. Juni 1891 neben einander

1893/94 2 481 837 123 190 131

30 034 505 113 797 945

3 878 910 364 1 846 428 000 5 725 338 364

2 466 063 072 741 599 029 3 207 662 101

715 463 087 172 009 387 887 472 474

388 528 815 357 037 386 745 566 201

844 477 789 115 175 891 959 653 680

517 593 381 97 376 365 614 969 746

291 038 633 160 047 454 451 086 087

246 220 761 136 586 559 382 807 320

B. Die Ergänzungssteuer.

Nach dem Gesetze vom 14. Juli 1893 (Ges.⸗Samml. Seite 134)

unter den näheren Bestimmungen desselben eine Ergänzu von den physischen Personen erhoben, und hat daher

anlagung stattgefunden.

ngssteuer nach dem Gesammtwerthe des Vermögens für das Steuerjahr 1895/96 die erstmalige 9.

2,17 (2,22) . . 2,16 (2,21) ¼ .

die Leistungs⸗ e bei einem

(87,25) % der Gesammtzah 8,32 S⸗

% des Gesammtsolls „b8 8

%

%

ommensteuer⸗Statistik für die vier

gestellt. 1894/95 2 520 930 122 029 765

1 922 57 448

1895/96 2 605 183 123 433 466

1 891 6 917 182

1 476 809 1 042 199 2 519 008

1 541 453 1 061 839 2 603 292

12,38 5,78 8,45

8 . 86 449 154 30 067 130 114 272 317 116 516 284 3 934 365 620 1 850 431 897 5 784 797 517

242 703 78 593 321 296

2 483 456 889 733 063 965 3 216 520 854

716 440 473 171 534 718 887 975 191

393 081 073 348 745 211 741 826 284

842 427 818 111 395 010 953 822 828

2 536 636 814 732 435 250 3 269 072 064

726 551 128 177 940 808 904 491 936

408 624 656 330 846 244 739 470 900

846 901 775 118 161 532 965 063 307

531 507 525 101 389 026

554 559 255 105 486 666 660 045 921

301 755 244 157 077 143 458 832 387

310 021 312 156 425 767 466 447 079

255 003 5994 263 600 388.

133 185 011 133 520 663 388 188 605 397 121 051 wird vom 1. April 1895 ab

er⸗

Veranlagt sind 1 152 332 Zensiten, . 3,74 % der Gesammtbevölkerung, und zwar in den e

in den Städten.

zusammen

auf die Städte . das platte Land. das D in den auf dem platten Lande.

überhaupt..

Das

auf die Städte.. das platte Land.

auf dem platten Lande 0,64 und überhaupt Veranlagt sind

der Steuersätze um 5,2 für jede Mäaͤrk. gesehenen Steuersätze betrug 29 563 152 ℳ.

nach Maßgabe der erhöhten Steuersätze.

Städten 520 192 in den Stadtkreisen insb Die veranlagte Bevölkerung beträgt

Auf den Kopf der Bevölkerung en

rchschnittsvermögen jedes Zensiten stellt sich daher 11““ 6“*“

Stadtkreise insbesondere.

1,01

ondere 251 694 und auf dem platten Lande 632 140.

1 717 908 Köpfe, 2 629 967

4 347 870 Köpfe

oder auf einen Zensiten in den Städten 3,30, auf dem platten Lande 4,16 und Das gesammte steuerpflichtige Vermögen der Zensiten in Höhe von 63 917 805 059 entfällt

Sollaufkommen der Steuer *) im Betrage von 31 045 836,20 vertheilt

zur ee gaae⸗ beuer mit einem Einkommen cht mehr als 3000 883 499 Zensiten

mit 9 218 498,60 ℳ,

von mehr als 3000 268 883 Zensiten mit 21 827 337,60 Steuer.

*) Einschließlich der durch die Verordnung vom 25. Juni 1895 fest⸗ 8 Das Veranlagungssoll nach Maßgabe 85

überhaupt 3,77 Köpfe. . mit 38 350 204 175 25 567 600 877

auf 73 723,17 . 40 446,11 ‧„ 8 55 468,22

mit 19 208 574,40 13 272 432,80 11 837 261,80 .

tfallen in den Städten 1,54 —, in den Stadtkreisen 2,15

tzten Erhöhung ursprünglich vor⸗

Auch alle folgenden Angaben beziehen sich auf das Aufkommen