Der Bezugspreis beträgt vierteljährlich 4 % 50 ₰.
Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an;
Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰.
Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
für Berlin außer den Post-Anstalten auch die Expedition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Nummern kosten 25 ₰.
8
des Deutschen Reichs-Anzeigerz 8
und Königlich Preußischen Staats-Anzeigers
Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: dem Postdirektor a. D. Groß zu Berlin den Rothen Adler⸗Orden dritter Klasse mit der Schleife, dem Ober⸗Postdirektions⸗Sekretär a. D., Rechnungs⸗Rath Küppers zu Groß⸗Lichterfelde bei Berlin, dem Postkassierer a. D. Tittel zu Altenburg E““ bisher zu Weißenfels, dem Ober⸗Postsekretär a. D. Tschauner zu Liegnitz, dem Ober⸗Postsekretär a. D. Heinrich Schmidt zu Kiel und dem Ober⸗Telegraphen⸗Sekretär a. D. Hackethal zu Berlin den Rothen Adler⸗Orden vierter Klasse, dem Postdirektor und Oberst⸗Lieutenant a. D. von Schme⸗ ling zu Köslin, bisher zu Schlawe (Pommern), und dem Postdirektor a. D. Cramer zu Leipzig, bisher zu Eilenburg 8 Kreise Delitzsch, den Königlichen Kronen⸗Orden dritter asse, den Postsekretären a. D. Kempe zu Wandsbek im Kreise Stormarn, Petzke zu Erfurt, Kiwitt zu Berlin, Franz Hermann zu Coburg, Zacharias zu Jauer und Schaefer zu Sangerhausen, den Ober⸗Telegraphen⸗Assistenten a. D. Sander zu Straßburg i. E., Funck zu Landsberg a. W. und Gustav Neumann zu Berli, früher zu Belgard (Per⸗ sante), und dem Postverwalter a. D. Brandt zu Bromberg, haßfr zu Labischin, den Königlichen Kronen⸗Orden vierter Klasse, dem Geheimen Kanzleidiener a. D. Kauffmann zu Schmiedeberg (Bez. Halle), bisher beim Reichs⸗Postamt, und dem Landbriefträger a. D. Haase zu Greiffenberg (Schlesien) das Allgemeine Ehrenzeichen in Gold, sowie den Postschaffnern a. D. Hamann zu Berlin, Brandt zu Bremen, Galle zu Glogau, Osbahr zu Kiel und Schroeder zu Osnabrück, den Briefträgern a. D. 11 zu Straßburg i. E., Ambrosch zu Frankfurt a. M. und äfner zu Freiburg (Breisgau) das Allgemeine Ehrenzeichen zu verleihen. .“ a “ Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den nachbenannten Personen die Erlaubniß zur Anlegung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Kommenthurkreuzes erster Klasse des Königlich mwürttembergischen Friedrichs⸗Ordens: 1
dem Geheimen Kommerzien⸗Rath Krupp zu Essen;
der Verdienst⸗Medaille desselben Ordens: dem im Dienste des Geheimen Kommerzien⸗Raths Krupp behegben Hausmeister Theodor Herms zu Haus⸗Hügel ei Essen;
der Königlich württembergischen silbernen Verdienst⸗Medaille: 8 den in demselben Dienste stehenden Personen zu Haus⸗ Hügel bei Essen, nämlich: dem Portier und Telegraphisten Louis Rotermund, dem Diener Friedrich Hirschfeld und dem Kutscher Wilhelm Nebel;
des Ritterkreuzes erster Klasse des Groß erzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen:
dem Premier⸗Lieutenant der Reserve des Schleswigschen Feld⸗Artillerie⸗-Regiments Nr. 9 Sthamer zu Hamburg;
des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich hessischen Verdienst⸗Ordens Philipp's des Groß⸗ müthigen: 2 Landesrath, Regierungs⸗Rath a. D. Wenneker zu iel: der Großherzoglich silbernen Verdienst⸗
edaille:
. dem Kammerdiener Sebastian Brencke zu Beichlingen im Kreise Eckartsberga;
des Ehren⸗Ritterkreuzes erster Klasse des Groß⸗ herzoglich oldenburgischen Haus⸗ und Verdienst⸗ arhens des Herzogs Peter Friedrich Ludwig:
dem Intendantur⸗ und Baurath a. D., Geheimen Bau⸗ rath Schuster zu Hannover;
des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens: 8 dem Kaufmann Richard David Koehler zu St. Peters⸗ urg; des Ritterkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern
des Herzoglich braunschweigischen Ordens
einrich's des Löͤwen:
dem Major a. D. Mackensen von Astfeld zu Wies⸗ baden;
des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes
zweiter Klasse: dem Major a. D. von der Lochau zu Naumburg g. S.;
.“ 8
des Fürstlich waldeckschen Verdienst⸗Ordens dritter Klasse:
dem Fürstlich waldeckschen Kammerjunker, Premier⸗ Lieutenant der Reserve Freiherrn von Hadeln zu Wiesbaden; des Fürstlich reußischen — jüngerer Linie — Ehrenkreuzes zweiter Klasse: dem General⸗Arzt zweiter Klasse a. D. Dr. Bussenius zu Torgau; des Fürstlich reußischen — jüngerer Linie — silbernen Verdienstkreuzes für Kunst und Wissenschaft: dem Stadt⸗Theater⸗Direktor Hans Julius Halle a. S.; “ 8 M des Kaiserlich russischen St. Annen⸗ und des St. Stanislaus⸗Ordens dritter Klasse: 1 dem Kaufmann Richard David Koehler zu St. Peters⸗ urg; des Oesterreichisch⸗Kaiserlichen Ordens der Eisernen Krone dritter Klasse: dem Rittergutsbesitzer, Hauptmann a. D. von Putt⸗ kamer zu Treblin i. Pomm.; des Ritterkreuzes des Kaiserlich österreichischen Franz Joseph⸗Ordens: dem Regierungs⸗Assessor von Puttkamer, kommissa⸗ rischem Verwalter des Land rathsamts in Swinemünde; des Großherrlich türkischen Medschidje⸗Ordens vierter Klasse:
dem Direktor des Export⸗Verbandes deutscher Maschinen⸗ fabriken und Hüttenwerke Aktien⸗Gesellschaft in Berlin Felix Moral zu Schöneberg b. Berlin;
des Kommandeurkreuzes des Königlich nieder⸗ ländischen Ordens von Oranien⸗Nassau:
dem Fürstlich waldeckschen Hof⸗Jägermeister und Ober⸗ Forstmeister von Estorff zu Arolsen; des Ritterkreuzes mit Schwertern desselben Ordens:
dem Fürstlich waldeckschen Kammerjunker, Premier⸗ Lieutenant der Reserve Freiherrn von Hadeln zu Wiesbaden;
des Ritterkreuzes desselben Ordens:
dem niederländischen Konsul Hollesen zu Rendsburg;
des Offizierkreuzes des Königlich belgischen Leopold⸗ Ordens:
dem Direktor der Niederwaldbahn, Oberst⸗Lieutenant a. D. Kubale zu Rüdesheim;
der Königlich belgischen Medaille II. Klasse
(Rettungs⸗Medaille):
dem Weinhändler Ferdinand Abrahm Wolf zu Frankfurt a. M.; sowie des Ritterkreuzes des Königlich dänischen Danebrog⸗
Ordens: dem Bürgermeister Steinbrück zu Itzehoe.
ahn zu
Königreich Preußen.
Auf Ihren Bericht vom 9. Januar d. J. will Ich, nachdem gemäß dem Antrag eines Comités, welches sich zur Gründung einer Aktiengesellschaft unter dem Namen „Löwen⸗ berg⸗Lindower Kleinbahn⸗Aktiengesellschaft“ ge⸗ bildet hat, die Genehmigung zum Bau und Betrieb einer Kleinbahn vom Bahnhof Löwenberg der Nordbahn nach Lindow (Mark) ertheilt ist, das Enteignungsrecht zur Ent⸗ ziehung und zur dauernden Beschränkung des für diese Anlage in hgpruch zu nehmenden Grundeigenthums verleihen. Die Veröffentlichung dieser Meiner Urkunde ist erst nach Eintra⸗ gung der Aktiengesellschaft in das Hee zu bewirken. Die eingereichte Uebersichtskarte erfolgt zurück.
Berlin, den 13. Januar 1896. 8 Wilhelm R.
Thiele An den Minister der öffentlichen Arbeiten. 1
83
n. Ministerium der öffentlichen Arbeiten.
Dem Kreis⸗Bauinspektor Harms ist gestattet worden, seinen Wohnsitz von Belgard nach Kolberg zu verlegen Ministerium für Landwirthschaft, Domänen
und Forsten.
Dem Domänenpächter Lindheimer zu Klein⸗Schwalbach, Regierungsbezirk Wiesbaden, ist der Charakter als König⸗ licher Obe geg beigelegt worden.
Nichtamtliches. Deutsches Reich. Preußen. Berlin, 29. Januar.
Seine Majestät der Kaiser und König hörten heute Vormittag von 10 ½ Uhr ab den Vortrag des Chefs des Zivilkabinets, Wirklichen Geheimen Raths Dr. von Lucanus.
Gestern Abend 7 ½ Uhr gaben Seine Majestät Ihren Königlichen Hoheiten den Großherzoglich hessischen Herrschaften
bei Höchstderen Abreise das Geleit nach dem Potsdam
Bahnhof. — Ihre Majestät die Kaiserin und Königin besuchten
gestern mit Ihrer Majestät der Königin von Württemberg die
Kunstausstellung von Schulte ausstellung.
Hierauf stalteten Ihre Majestät Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin von Baden einen Besuch ab und geleiteten um 12 Uhr mit Seiner Majestät dem Kaiser die württem⸗ bergischen
Majestäten nach dem Bahnhof
811““
Die vereinigten Ausschüsse des Bundesraths für Zoll⸗ und Steuerwesen und für Handel und Verkehr hielten heute eine Sitzung. J“
8
Das Staats⸗Ministerium trat heute Nachmittag 2 Uhr im Reichstagsgebäude unter dem Vorsitz des Minister⸗ “ Fürsten zu Hohenlohe zu einer Sitzung zu⸗ ammen. 1 1
8
Die Trauerfeierlichkeit für den verewigten Botschafter der Vereinigten Staaten von Amerika, General Theodor Runyon findet am Donnerstag, den 30. d. M., um 12 Uhr Mittags, in der St. George’'s Church in Monbijou statt. Anzug für die Herren vom Zivil: Gala mit dunkelen Unter⸗ kleidern und schwarzen Handschuhen, für die Herren vom Militär: Paradeanzug mit angezogenem Paletot.
Es sind in der letzten 8 in verschiedenen Zeitungen
Artikel erschienen, welche sich mit der Lage der Kriegs⸗ invaliden und insbesondere der sogenannten Kriegsvete⸗ ranen, d. h. der nicht als invalide anerkannten Kriegs⸗ theilnehmer, und deren Hinterbliebenen zum theil in sachlicher, meist aber in einseitig tendenziöser und agitatorischer f beschäftigen. Diese Artikel, von rechtlich und thatsächlich un⸗ richtigen Voraussetzungen ausgehend, kommen fast immer zu der Sv. eve, daß für die Veteranen und deren Wittwen und Waisen die Reichsregierung viel mehr als bisher thun müsse und auch thun könne.
Solche Artikel erregen unter den Betheiligten selbst und auch in weiteren Kreisen, welche die Richtigkeit der aufgestellten Behauptungen und Forderungen nicht prüfen können, Unzu⸗ friedenheit und Mißtrauen, namentlich wenn dabei immer wieder von der Unerschöpflichkeit des Reichs⸗Invalidenfonds gesprochen wird. Aus den noch neuerdings abgegebenen ziffer⸗ mäßigen Erklärungen der Regierung sollte doch endlich die Ueber⸗ seugung gewonnen werden, daß die Mittel des Reichs⸗Invaliden⸗ sonse nahezu vollständig festgelegt sind und zwar lediglich und ausschließlich zum Nutzen der Kriegstheilnehmer und ihrer Angehörigen! Die unausgesetzten Bemühungen der Re⸗ gierung haben erreicht, daß innerhalb der zulässigen Gre jeder Zeit und sehr gern da geholfen wird, wo ein wirkli Bedürfniß vorhanden ist.
Wie steht es nun mit der Verpflichtung der Regierung zur Lülfe und was ist bisher geschehen, ihr zu genügen?
Bei der ersteren Frage scheint die Agitation immer ganz zu vergessen, daß bei der allgemeinen Wehrpflicht kein Anrecht auf Entschädigung aus dem Umstande allein erwächst, daß der Einzelne nach Maßgabe der ihm obliegen⸗ den Verpflichtung persönlich an der Vertheidigung des Vaterlandes theilnimmt. Wird aber durch den Krieg eine Dienstbeschädigung veranlaßt, die den Mann erwerbs⸗ unfähig macht und seine Familie der Noth preisgiebt, dann erkennt auch das Reich seine Entschädigungspflicht an, dann helfen unsere Pensions⸗ und Reliktengesetze.
Wenn demgegenüber unter vollständiger Ignorierung des Prinzips der allgemeinen Wehrpflicht und seiner nothwendigen Konsequenzen von agitatorischen Zeitungsstimmen und in “ gefordert wird, 8 allen Kriegs⸗ theilnehmern, ohne Ruͤcksicht auf Dien hes und Bedürftigkeit, lediglich um deswillen, sie im Kriege ihre Schuldigkeit gethan und ihre Pflicht gegen das Vaterland erfüllt haben, eine Ent⸗ schädigung oder ein Ehrensold (wie man es nun nennen mag) aus der Reichskasse gewährt werden müsse, so ist eine solche Forderung nicht bloß aus politischen Grunden
8
“ 8S 8 ö
und die Deutsche Geweih⸗
1u““
1öaö†²,p“
„r=n gegg