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weber, Sec. Lt. von der Res. des Rhein. Jäger⸗Bats. Nr. 8 (Barmen), Eiffe, Sec. Lt. von den Jägern 1. Aufgebots des Landw. sezirks Hamburg, Frhr. v. Maltzan, Sec. Lt. von den Jägern ufgebots des Landw. Bezirks Waren, v. Stern, Sec. Lt. der Res. des Brandenhurg. Jäger⸗Bats. Nr. 3 (Schwerin). Dähnhardt, Sec. Lt. von den Jägern 1. 42 des Landw. Bez. Flensburg, Hach, Sec, Lt. von den Jägern 1. Aufgebots des Landw. Bezirks I Altona, Kellner, Sec. Lt. von der Res. des Hannov. Jäger⸗Bats. Nr. 10 Wetzlar), Baehr, Sec. Lt. von der Res. des Rhein. Jäger⸗Bats. Nr. 8 (Thorn), Rudenick, Sec. Lt. von der Fuß⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Schrimm, Riedel, Sec. Lt. von der Res. des Fuß⸗Art. Regts. von Dieskau (Schles.) Nr. 6 (Beuthen), Till⸗ manns, Sec. Lt. von der Fuß⸗Art. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Barmen, — zu Pr. Lts., Lindau, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Magdeburg, zum Sec. Lt. der Landw. Fuß⸗Art. 1. Aufgebots, Peters, Wihe. eldw. vom Landw. Bezirk Neuwied, zum Sec. Lt. er Res. des Westfäl. 2„ Regts. Nr. 7, Mierau, Vize⸗ eldw. vom Landw. Bezirk Königsberg, zum Sec. Lt. der Res. des Pion. Bats. Fürst Radziwill (Ostpreuß.) Nr. 1, — befördert. Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. Berlin, 23. Januar. v. Wulffen, Sec. Lt. vom Inf. Regt. Nr. 137, cheidet behufs Uebertritis zur Schutztruppe für Deutsch⸗Ostafrika mit dem 4. Februar d. J. aus dem Heere aus. Nienstaedt, Oberst⸗Lt. a. D., zuletzt Major und Abtheil. Kommandeur im Pomm. Feld⸗Art. Regt. Nr. 2, unter Fortfall der ihm ertheilten ussicht auf Anstellung im Zivildienst, mit seiner Pension und der rlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform des genannten Regts. ur Disp. gestellt. Berlin, 24. Januar. v. Thümen, Gen. Major z. D., zuletzt ommandeur der 15. Kav. Brig., der Charakter als Gen. Lt. verliehen. Berlin, 27. Januar. v. Kotze, Major z. D., zuletzt etatsmäß. Stabsoffizier des Magdeburg. Drag. Regts. Nr. 6, der Charakter Is Oberst⸗Lt. verliehen. v. Loeben, Sec. Lt. vom Inf. . Graf Bülow von Dennewitz (6. Westf.) Nr. 55, scheidet behufs Uebertritts ur Marine⸗Infanterie aus.
Königlich Bayerische Armee. Portepee⸗Fähnriche ꝛc. Ernennungen, Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere. . Januar. Graf v. u. zu Lerchenfeld auf Köfering u. Schönberg, Sec. Lt. des 1. Ulan. Regts. Kaiser Wilhelm II.,
önig von Preußen, unter Versetzung in das Verhältniß à la suite ieses Regts., auf die Dauer eines Jahres beurlaubt.
12. IS Eberhard, vormals Sec. Lt. im 3. Inf. Regt. rinz Karl von Bayern, zuletzt Lt. in der Kaiserl. Schutztruppe für eutsch⸗Ostafrika, vom 18. Januar d. J. mit seinem früheren Patent om 12. Juni 1888 als Sec. Lt. im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von ayern wiederangestellt.
13. Januar. Frhr. Besserer v. Thalfingen, Rittm. und skadr. Chef vom 3. Chev. Regt. Herzog Karl Theodor, in Feicher
Eigenschaft zum 4. Chev. Regt. König versetzt. Mahlmeister, Major, Komp. Chef vom 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, zum Bats. Kommandeur im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern befördert. Schnitzlein, Rittm. vom 2. Ulan. Regt., zum Eskadr. Chef im 3. Chev. 85 Herzog Karl Theodor, Jägerhuber, Pr. Lt. vom 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, unter Beförderung zum Hauptm., zum Komp. Chef in diesem Regt., — ernannt. Michell⸗Auli, Sec. Lt. im 2. Fuß⸗Art. Regt., zum Pr. Lt., v. Cube, Unteroff. im 2. Ulan. Regt. König, Danne⸗
Offiziere,
mann, Unteroff. im 2. Fuß⸗Art. Regt., — zu Port. Fähnrichen, — befördert.
18. Januar. Fähnrichen in ihren Truppentheilen befördert, und zwar: hardt im 19. Inf. Regt., Pfisterer im 4. Fenan im 2. “ Laur im 16.
Die nachgenannten Unteroffiziere ꝛc. zu veten ngel⸗ eld⸗Art. Regt. König, nf. Regt. Großherzog erdinand von Toskana, Gonnermann im 5. Chev. Regt. Erz⸗ erzog Albrecht von Oesterreich, Kraußold im 1. Feld⸗Art. Regt. Prinz⸗Regent Luitpold, Waydelin im 2. Ulan. 82 König, Frhr. v. Imhoff im 14. Inf. Regt. Hartmann, Rumpler im 1. 7. d⸗ Art. Regt. Prinz⸗Regent Luitpold, Voit im 14. Inf. Regt. Hart⸗ mann, Frhr. v. Hacke im Inf. Leib⸗Regt., tadel⸗ mayr im 1. Chev. Regt. Kaiser Nikolaus von Rußland, Dimroth, Erhard, v. Prosch im 2. Inf. Regt. Kronprinz, reitner im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Blagyern, utzeberger im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, v. Winckler im 1. Inf. Regt. König, Kastner im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, Beckler im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, Burger im 19. Inf. Regt.,, Wiener im 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, Karner im 3. Inf. Regt. Prinz Karl von Bayern, Fischer im 10. Inf. Regt. Prinz Ludwig, Metz im 5. Feld⸗Art. Regt., Seyler im 1. Pion. Bat., Reitzenstein im 6. Jnf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Ehrenreich im Pion. Bat., Eckert, Mayer im 2. Pion. Bat., Strebel im 1. Fuß⸗Art. Regt. vakant Bothmer, Carl im 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand, Mayr, Sörgel, Heindl im 15. Inf. Regt. König Albert von Sachsen, Wörlen, im 1. Pion. Bat., Manz im 3. Feld⸗ Art. Regt. Königin⸗Mutter, Leiter im 4. Inf. Regt. König Wilhelm von Württemberg, Zeitler im 2. Fuß⸗Art. Regt., Corto⸗ lezis im 1. Fuß⸗Art. Regt. vakant Bothmer, Hübner im 2. Fuß⸗Art. Regt., Höpffner im 18. Inf. Regt. Prinz Ludwig Ferdinand, Braun, auberger im 15. Inf. Regt. König Albert von Sachsen, Schrenk im 1. Fuß⸗Art. Regt. vakant Bothmer, Breitung, Brönner im 2. Fuß⸗Art. Regt., Brößler im 15. Inf. Regt. König Albert von Sachsen, Friedrich im 6. Inf. Regt. Kaiser Wilbelms König von Preußen, Kramer im 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, Engel im 3. Feld⸗Art. Regt. Königin⸗ Mutter, 2 im 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von othlauf im 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von esterreich, Engelhardt im 9. Inf. Regt. Wrede, Hotz im 2. Fuß⸗ Art.⸗Regt., Frhr. v. Pechm ann im 1. Fuß⸗Art. Regt. vakant Bothmer, Frhr. v. Welser im Inf. Leib⸗Regt.,, Riedinger im 2. Feld⸗ Art. Regiment Horn, Bergmayer, Frauenholz im 13. In⸗ fanterie⸗Regiment Kaiser shan Joseph von Oesterreich, Frei⸗ herr v. Boutteville, Mustière im 4. Feld⸗Artillerie⸗ Regt. König, Specht im 12. Inf. Regt. Prinz Arnulf, Rinecker im 3. Feld⸗Art. Regt. Königin⸗Mutter, Schuberth im Eisenbahn⸗ Bat., Leeb, Res Aldinger im 4. Feld⸗Art. Regt. König, Steichele im 3. Feldb⸗Art. Regt. Königin⸗Mutter, Weiß im 4. Inf⸗ Regt. König Wilhelm von Württemberg, Meyer im 19. Inf. Regt., Frhr. v. Fraunberg im 3. Feld⸗Art. Regt. Königin⸗Mutter Popp, im 13. Inf. Regt. Kaiser Franz Joseph von Oesterreich, v. Ziegler im 3. Feld⸗Art. Regt. Königin⸗Mutter, König im 5. Feld⸗Art. Regt., Meyer im 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Eitzenberger im 7. Inf. Regt. Prinz Leopold, Boxberger, Oesterreicher, Nägelsbach, Schuberth, Thelemann im 5. Inf. Regt. Großherzog Ernst Ludwig von Hessen, Mayer im 6. Inf. Regt. Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Queck im 2. Train⸗Bat.
Im Beurlaubtenstande. 14. Januar. Prinz von Schönburg⸗Waldenburg, Sec. Lt. a. D., vorm. im Königl. Sächs. Garde⸗Reiter⸗Regt., als Sec. Lt. der Res. mit einem Patent vom 29. Juli 1894 im 1. Schweren Reiter⸗Regt. Prinz Karl von Bayern angestellt.
Im Sanitäts⸗Korps. Durch Verfügung des General⸗ Stabsarztes der Armee. Dr. Krug, einjäbrig⸗freiwilliger Arzt vom 1. Chev. Regt. Kaiser Nikolaus von Rußland, zum Unterarzt im 12. Inf. Föst Frn Arnulf ernannt und mit Wahrnehmung einer offenen Assist. Arztstelle beauftragt.
Beamte der Militär⸗Verwaltung.
16. Januar. Mohr, Zahlmstr. des 5. Inf. Regts. Groß⸗ 88 Ernst Ludwig von Hessen, vom II. zum I. Armee⸗Korps versetzt.
XII. (Königlich Sächsisches) Armee⸗Korps.
Offiziere, Portepee⸗Fähnriche ꝛcc. Ernennungen,
23. Januax. Steckner, Sec. Lt. vom uf. egt. Nr. 105 König Wilhelm IHI. von Württemberg, unter Stellung à la suite dieses Regts. vom 1. Februar d. J. ab auf ein Jahr beurlaubt. Die Portepee⸗Fähnriche: v. Hartwig vom 1. e Ge. Regt. Nr. 100, v. Wolfersdorff vom 2. Gren. Regt. .101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, Mittelhäuser, Dauch pom 5. Inf. Regt. Prinz Friedrich August Nr. 104, Bachstein, Schmidt vom 6. Inf. [Regt. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg, mhof, Schierholz vom 8. Inf. Regt. Prinz Johanu Georg r. 107, v. Beulwitz vom Schützen⸗ (Füf.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, Schmidt vom 9. Inf. Regt. Nr. 133, Klose vom 10. Inf. Regt. Nr. 134, Schuster vom 1. Feld⸗Art. Regt. Nr. 12, Otho vom 3. Feld⸗Art. Regt. Nr. 32, — zu Seec. Lts. befördert. Die Unteroffiziere: Hille vom 4. Inf. Regt. Nr. 103, Martini vom Schützen⸗ (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, Hering vom 9. Inf. Regt. Nr. 133, Mehlis vom 10. Inf. 2273 Nr. 134, — zu Port. Fähnrichen ernannt. Hüllner, charakteris. Major 2½ D. und Bezirks⸗Offizier vom Landw. Bezirk Glauchau, in gleicher Eigen⸗ schaft zum Landw. Bezirk Plauen — Meldeamt Oelsnitz — versetzt. Richter, Major z. D., zuletzt Bats. Kommandeur im Inf. Regt. Nr. 133, zum Bezirks⸗Offizier beim Landw. Bezirk Zwickau ernannt. de Rudder, Hauptm. a. D., zuletzt Komp. Chef im 2. Gren. Rgt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Uniform dieses Regts. mit den vorge⸗ schriebenen Abzeichen, zur Disp. gestellt. .
Im Beurlaubtenstande. 23. Januar. Würtemberg, Vize⸗Feldw. vom Landw. Bezirk Hagenau, zum Sec. Lt. der Res. des 6. Inf. Regts. Nr. 105 König Wilhelm II. von Württemberg befördert. Barchewitz, Sec. Lt. von der Res. des 1. Feld⸗Art. Regts. Nr. 12, zu den Offizieren der Res. des Fuß⸗Art. Regts. Nr. 12 versett. Hupfeld, Pr. Lt. a. D., zuletzt im 2. Ulan. N Nr. 18, in der Armee und zwar mit einem tent vom 25. März 1893 als Pr. Lt. der Res. des 2. Ulan. Regts. Nr. 18 wiederangestellt und vom 1. Februar d. J. ab auf ein Jahr zur Dienstleistung bei diesem Regt. kommandiert. b
Abschiedsbewilligungen. Im aktiven Heere. 23. Ja⸗ nuar. v. Lossow I., Sec. Lt. vom Schützen⸗ (Füs.) Regt. Prinz Georg Nr. 108, diesen mit Pension, Hahn, Sec. Lt. vom 5. Inf. Regt. Prinz Friedrich August Nr. 104, — zu den Offizieren der Res. dieser Regtr. übergeführt. Sieg, Hauptm. z. D., unter Fort⸗
ewährung der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum ragen der Uniform des 9. Inf. Regts. Nr. 133 mit den vor⸗ eschriebenen Abzeichen, von der Stellung als Bezirks⸗Offizier beim Landw. Bezirk Plauen — Meldeamt Oelsnitz — enthoben und der Abschied bewilligt. v. Egidy, charakteris. Oberst⸗Lt. z. D., zuletzt Kommandeur des Landw. Bezirks Wurzen, unter Fortgewährung der gesetzlichen Pension und mit der Erlaubniß zum ferneren Tragen der Üniform des Inf. Regts. Prinz Friedrich August Nr. 104 mit den vorgeschriebenen Abzeichen, der Abschied bewilligt.
Im Beurlaubtenstande. 23. Januar. Geyler, Hauptm. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Leipzig, mit der Er⸗ laubniß zum Tragen der Uniform der Res. Offiziere des 4. Inf. Regts. Nr. 103 mit den vorgeschriebenen Abzeichen, Dr. Fleischer, Hauptm. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Leipzig, mit der Er⸗ laubniß zum Tragen der Landw. Armee⸗Uniform, von der Decken,
auptm. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Dresden⸗ Altst., Dreßler, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Leipzig, — der Abschied bewilligt. Fichtner, Pr. Lt. von der Inf. 2. Aufgebots des Landw. Bezirks 1 Chemnitz, Reichelt, Pr. Lt. von der Fußes 2. Aufgebots des Landw. Bezirks Dresden⸗ Altst., — behufs Ueberführung zum Landsturm 2. Aufgebots der Ab⸗ schied bewilligt.
Im Sanitäts⸗Korps. 23. Januar. Dr. Perthen, Assist. Arzt 1. Kl. vom 10. Inf. Regt. Nr. 134, von dem Kommando zur Universität Leipzig enthoben. Dr. Presting, Assist. Arzt 1. Kl. vom 2. Gren. Regt. Nr. 101 Kaiser Wilhelm, König von Preußen, unter Kommandierung zur Universität Leipzig, zum 10. Inf. Regt. Nr. 134 versetzt. Die Assist. Aerzte 1. Kl. der Res.: Dr. Schu⸗ bert des Landw. Bezirks Zittau, Dr. Langer des Landw. Bezirks Bautzen, Dr. Ullrich, Dr. Tostlöwe, Dr. Proelß des Landw. Bezirks Leipzig, Dr. Streit des Landw. Bezirks Wurzen, Dr. Horn des Landw. Bezirks Plauen, die Assist. Aerzte 1. Kl. der Landw. 1. Aufgebots: Dr. Hartmann des Landw. Bezirks Dresden⸗Neust., Dr Riedel des Landwehr⸗Bezirks Borna, Dr. Göpfert des Landw. Bezirks II Chemnitz, — zu Stabsärzten, die Unterärzte der Res.: Dr. Oppe, Dr. v. Einsiedel, v. Criegern des Landw. Bezirks Dresden⸗Altst.,, Dr. Kruspe des Landw. Bezirks Meißen, Lehmann des Landw. Bez. Dresden⸗Neust., Dr. Lehmann, Dr. Müller, Uhlmann, Dr. Hentschel, Dr. Zinsser des Landw. Bezirks Leipzig, Dr. Schlick des Landw. Bezirks Plauen, — zu Assist. Aerzten 2. K. — befördert. Dr. Monse, Assist. Arzt 1. Kl. der Landw. 1. Aufgebots des Landw. Bezirks Zittau, wegen überkommener Feld⸗ und Garn. Dienstunfähigkeit der Abschied be⸗
willigt. Beamte der Militär⸗Verwaltung.
Durch Verfügung des Kriegs⸗Ministeriums. 14. Ja⸗ nuar. Ficker, Bahlmstr. Aspir. vom 9. Inf. Regt. Nr. 133, unter dem 1. Februar 1896 als Assist. beim Bekleidungsamte angestellt.
21. Januar. Hartkopf, Zahlmstr. Aspir., zum Zahlmst beim 3. Bat. des 11. Inf. Regts. Nr. 139 ernannt.
Kaiserliche Mariine.
Offiziere ꝛc., Ernennungen, Beförderungen, Ver⸗ setzungen ꝛc. Berlin, 27. Januar. Crüger, Pr. Lt. v. I. See⸗Bat., behufs Uebertritts zur Armee von der Marine⸗Inf. ausgeschieden. Roeschke, Sec. Lt. vom 1. See⸗Bat., zum Pr. Lt. befördert. von Loeben, Sec. Lt., bisher im Inf. Regt. Graf Bülow von Denne⸗ witz (6. Westfäl.) Nr. 55, mit seinem Patent bei der Marine⸗Inf. und zwar bei dem 1. See⸗Bat. angestellt. 6 8
25. Sitzung vom 28. Januar, 1 Uhr. 2. Tagesordnung: Fortsetzung der zweiten Berathung des Reichshaushalts⸗Etats, und zwar des Etats des
Reichsamts des Innern. 3 Be. 1 ur Fortführung der Debatte über die Fffttion „Reichs⸗ zuschuß zu den Alters⸗ und Invalidenrenten“ und die dazu eingebrachten Anträge Auer und Hite auf Re⸗ vision der sozialistischen Gesetzgebung nimmt das Wort der Abg. von Staudy (dkons.). Redner sieht sich vean afh. auf die Ausführungen des Staatssekretärs des Innern noch besonders zu erwidern, wenn auch schon sein Fraktionsgenosse Schall bereits das Einverständniß der Fraktion mit dem Antrag Hitze erklärt habe. In der Konferenz, zu der auch er (Redner) zugenohen worden, habe Herr von Boetticher erklärt, daß von dem jetzigen Markensystem und von dem jetzigen Beweisverfahren nicht abzugehen sein werde. Das müsse befremden, denn der Reichstag habe sich im Januar 1894 auf einen Antrag von Staudy⸗Steppuhn fast einstimmig zu der entgegen⸗ gesetzten Forderung vereinigt. g - sei die Sache ja, aber nicht undurchführbar, wie auch der Posener Landesrath Knoblauch zugestehe. Das Kleben s6 ein durchaus zweckwidriges und 155 torisches Verfahren; an seine Stelle müsse das Umlageverfahren für die Alters⸗ und Invalidenrenten treten. Das Beweisverfahren müsse von Grund aus geändert werden. Dann würden auch zahl⸗ reiche Millionen an der Ausführung des Gesetzes erspart werden können. Das Gesetz habe in seiner jetzigen Gestalt zu einer schweren Belastung des Grundbesitzes geführt und sei bei dem Bauer der östlichen Provinzen geradezu 192n 2 Der Großgrundbesitz vertrete noch viel mehr als die Sozialdemokratie die arbeitenden Klassen, nur
aran sei allerdings nicht zu denken. Auch kein Deutschkonservativer würde für einen Zuschlag zur Salzsteuer nach dem Vorschlage Gamp zu haben sein; man vürse also diesen unglücklichen Gedanken nich den Agrariern in die Schuhe schieben. Wenn der Abg. Kühn gegen den Abg. von Kardorff polemisiere, weil dieser nie für das Invaliden gesetz gestimmt haben würde, falls er von dem Plan, das Sozia listengesetz aufzugeben, Kenntniß gehabt hätte, so habe er (Kühn) doch gewiß mit seinen Genossen nicht deshalb gegen das Gesetz gestimmt um die Arbeiterbevölkerung einzulullen.
Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher:
Daß der Herr Vorredner kein Freund des Markensystem ist, das wissen wir aus früheren Vorträgen und das haben wir aus seinem soeben abgeschlossenen Vortrage von neuem vernommen. Wenn mich der Herr Vorredner fragt, ob ich ein Freund des Markensystem sei, so kann ich ihm auf diese Frage nur bedingt antworten. Ich halte das Markensystem nicht frei von Fehlern; ich weiß, daß da Markensystem für die Betheiligten eine ganze Reihe von Unbequem lichkeiten mit sich führt; allein auf dem Standpunkt stehe ich doch daß ich das einmal durch die Gesetzgebung sanktionierte Markensystem nur dann aufzugeben rathen werde, wenn ein besseres Spstem das weniger Unbequemlichkeiten mit sich führt und weniger Mänge an sich trägt, gefunden worden sein wird. Ich begrüße die Bestre⸗- bungen, auf diesem Wege etwas Besseres zu schaffen, mit große Freude und betheilige mich auch an ihnen und habe namentlich die Frage einen Gegenstand eingehender Prüfung sei lassen, ob die Vorschläge, die bisher gemacht worden sind, um da Markensystem aufgeben zu können, wirklich frei von Mängeln sin und ob sie die Gewähr eines Besseren, die Betheiligten mehr zu friedenstellenden Zustands in sich tragen. Das wird auch eine Haupt aufgabe der Instanzen sein, die jetzt mit der Reform der Invalidi 8
Markensystem in den Vor demnächst in den Gesetzentwurf übergehen wer den, aufrecht erhalten werden wird, wenn man zu de Ueberzeugung kommt: etwas Besseres giebt es zur Zeit nicht
Die Herren dürfen sich aber auch weiter überzeugt halten, daß wenn das Markensystem beibehalten wird, doch eine ganze Reih von Uebelständen, die mit demselben jetzt verbunden sind, in dem zu erwartenden Gesetzentwurf ihre Korrektur finden werden. Solch Korrekturen sind in der That möglich. In den Vorbereitungsstadie
halten, daß nur dann das
schlägen, die
erhaltung des Markensystems nach manchen Richtungen hin eine Er⸗ leichterung bei seiner Anwendung eintreten lassen können. Aber, meine Herren, auf die Details in dieser augenblicklichen Diskussion einzugehen, das hat wirklich keinen rechten Zweck; nur möchte ich — und dazu habe ich hauptsächlich das Wort ergriffen — betonen, daß zu der Befürchtung, als ob das Markensystem unter allen Um⸗ ständen werde aufrecht erhalten werden, nach den bisherigen offi⸗ ziellen Berathungen über die Korrektur unserer Versicherungsgesetz⸗ gebung kein Anlaß vorliegt. Verständigen wir uns nachher dahin, daß ein anderes System besser ist, so werden die verbündeten Re⸗ gierungen gewiß mit Freuden auf dieses bessere System eingehen. Der Herr Vorredner hat nun noch einige allgemeine Bemerkungen gemacht über die Unzufriedenheit, die die Alters⸗ und Invaliditäts⸗ versicherung im Lande hervorgebracht hat, auch abgesehen von dem Markensystem.
Meine Herren, ich verkenne ja gar nicht, daß das Gesetz nicht überall die Sympathien gefunden hat, die man ihm wünschen möchte; aber ich glaube doch Anlaß zu haben, bei meiner Behauptung stehen zu bleiben, daß das Gesetz an Sympathien gewinnt nach Maßgabe des Fortschritts in der Erkenntniß seiner Bedeutung für den sozialen Frieden.
Es ist auch gar nicht daran zu denken, daß wir jemals dazu über⸗ gehen könnten, diese Fürsorge, die wir für die arbeitenden Klassen eingeführt haben, aufzugeben. Wir können sie reformieren, für die Belasteten erträglicher machen; aber die Zusage, die dieses Gesetz mit Bezug auf die Fürsorge für die bedürftigen Klassen der Be⸗ völkerung enthält, wird der Gesetzgeber niemals zurückziehen können. Ich stütze meine Wahrnehmung darauf, daß — und das ist nicht bloß durch die verschärfte und fortgesetzte Kontrole herbeigeführt, sondern auch durch das Interesse, das die zur Theilnahme an der Versicherung berufenen Klassen in fortgesetzt steigendem Maße an der Sache ge⸗ winnen, — daß die Verwendung der Marken fortgesetzt zunimmt. Wir haben im Jahre 1894 eine Vermehrung der Markenverwendung um rund 13 Millionen Stück im Werthe von 2,8 Millionen Mark gehabt, ebenso im Jahre 1895, für das allerdings die defini⸗ tiven Ergebnisse noch nicht vorliegen, ein weiteres Mehr an Marken im Werthe von annähernd zwei Millionen Mark, wie sich schon jetzt übersehen läßt. Wenn ich mir weiter gegenwärtig halte, daß fortgesetzt Anträge einlaufen auf Erweiterung des Kreises, dem die Wohlthaten der Invaliditäts⸗ und Altersversicherung zugedacht sind, so muß ich doch annehmen, daß das Gesetz im allge⸗ meinen nicht in einem solchen Grade perhorresziert wird, wie das nach den Ausführungen des Herrn Vorredners der Fall sein soll. Aber selbst wenn das Gesetz in noch höherem Mißkredit stände, als es wirklich der Fall ist, so, glaube ich, haben wir alle die Aufgabe, dieser Unzufriedenheit mit dem Gesetz zu wehren, das Verständniß für die Wohlthaten des Gesetzes zu erweitern und vor allen Dingen dahin zu streben, daß wir die bessernde Hand anlegen an diejenigen Bestimmungen, die vorzugsweise der Bevölkerung zum Druck gereichen, und in diesem Bestreben, meine Herren, werden Sie immer die verbündeten Regierungen an der Seite derjenigen finden, die etwas Besseres herstellen wollen.
Abg. Dr. SSs (fr. Vg.) spricht sich für den Antrag aus. e üs ei das Verhalten der Rechten; der Enthusiasmus für die deutsche Sozialreform, das Muster für ganz Europa, sei verflogen, und nur allgemeine Unzufriedenheit sei zurückgeblieben, die nicht ge⸗ bannt werden könne, wenn nicht gründlicher Wandel geschaffen werde. Der Vorschlag des Abg. Gamp werde erfreulicher Weise von keiner Seite aufgenommen oder auch nur gutgeheißen. Der Hauptgrund für die Unpopularität des Gesetzes liege weit weniger in dem Marken⸗ kleben als in dem damit zum EE Zwange. Wie viel ersprießlicher gich die S ätte ausgestalten lassen, lehre das Beispiel Englands. Der ungeheuere Apparat der deutschen Gesetz⸗ ebung arbeite nicht einfach, nicht übersichtlich und nicht billig genug. sün den Bestrebungen, hierin Besserung zu schaffen, werde seine hnae⸗ sich gern betheiligen. In den sozialdemokratischen Anträgen ei nur der Anfang dessen enthalten, was von gewisser Seite ange⸗ strebt werde. Geradezu gefährlich sei der Gedanke, die Beiträge durch Steuern zu decken; dagegen müsse schon jetzt entschieden Verwahrung eingelegt werden. Feoße edenken habe auch der Standpunkt
daß die von ihm vertretenen Arbeiter noch zufrieden seien; wie lange
Beförderungen und Versetzungen. Im aktiven Heere.
es dauern werde, wisse er allerdings nicht. Die Beiträge zu erhöhen,
des Freiherrn von Stumm, die Versicherung noch weiter auszudehnen,
täts⸗Gesetzgebung befaßt sind, und die Herren dürfen sich versichert
haben wir uns bereits darüber verständigt, daß wir unter Aufrecht⸗
üee. ttumm wolle den Arbeitern auf diesem Wege das Koali , Kehkaedn — 112 Fheals protestiert werden “ achruf de 3 ü Seaatenesg g. von Staudy für das verflossene Dr. Enneccerus (nl.): Das Prinzip aller Selbstverwaltun der Freiwilligkeit der Versicherung für den Arbeiter, belcf in Deutsch⸗ land gewiß nicht die Institution geschaffen, um die wir vom Ausland beneidet werden. Wir stimmen füͤr den Antrag Hitze, wünschen aber nicht, daß daraus ein Präjudiz für unsere Ste ung zu der Revisions⸗ frage im Ganzen entnommen werde. Mit der Einführung des Um⸗ lageverfahrens könnten wir nicht einverstanden sein, denn das würde ein Zurückschrauben der bisherigen Entwicklung der Gesetzgebung be⸗ deuten. Auf den sozialdemokratischen Antrag können wir schon des⸗ wegen nicht eingehen, weil wir die Invalidenrente auch weiter nach der Kombination von Individuallohn und Tagelohn bemessen wollen. Die direkte Verknüpfung von Krankenkassenunterstützung und Unfall⸗ resp. Invalidenrente wünschen wir ebenfalls. Im allgemeinen muß man die finanziellen erg e sen. der Versicherungsein⸗ richtungen genau zu übersehen in der Lage sein, um sich über das Vecßrben ““ LSgeg c klar 8 werden. Ich bitte um die ng einer derartigen Uebersicht an den Re vor der dritten Lesung. 8 88 ae“ Abg. Graf von Roon (d. kons.): In der Liebe für die wirt i Schwachen wird die Rechte von keiner Partei übertroffen, reralgeeng von den Sozialdemokraten, die mit ihrem unausführbaren Antrag wieder lediglich Unfrieden säen wollen; auch nicht von den jungen Strebern und Schwarmgeistern, die sich unter den Christlichsozialen bemerkbar machen und damit den konservativen Boden zu verlassen drohen. Das Gesetz leidet aber thatsächlich an großen Mängeln. Vom Markenkleben und von den Kosten der Verwaltung abgesehen, wirkt es deshalb unzweckmäßig, weil es den Begriff „Arbeiter“ zu eng faßt und die kleinen Handwerker, Landwirthe und viele andere Kreise wirthschaftlich Schwacher 8 umfaßt. Als Härte wird auch empfunden, daß nur die wirklichen erbeitgeber beitragspflichtig sind, so daß Millionäre, die sich nur ein paar Dienstmädchen halten, relativ nichts zu „leisten haben, während die kleinen Arbeit⸗ geber ohne Vermögen, namentlich die Landwirthe, große und kleine, von denen die ersteren vielfach nur noch die Verwalter ihrer Gläubiger sind, schwer von der Beitragsleistung be⸗ troffen werden. Radikale Abhilfe brächte nur die Umwandlung in eine allgemeine Rentenversicherungsanstalt, der jeder Deutsche vom 16. oder 18. Jahre ab beizutreten verpflichtet wäre. Man brauchte nur Invalidenrenten einzuführen und bei 70 Jahren den Nachweis der Invalidität zu erlassen. Mit den Gemeindesteuern würden e. — dveergjahelich 85 “ erhoben, keine Paläste für die Aufbewahrung der Karten und alle Schwierigkeiten wären beseitigt. es Abg. Singer (Soz.): Unser Antrag hat von vielen Seiten Anfechtungen ersahren. Wir sollen wieder einmal bloß agitatorisch, bloß um Unzufriedenheit zu erregen, vorgegangen sein. Die Deutsch⸗ konservativen machen uns streitig, daß wir die; Arbeiter vertreten, und spielen sich als die Anwälte der wirthschaftlich Schwachen auf. Die Landwirthschaft hat sich das Gesetz allerdings sehr zu Nutze gemacht, indem sie die Altersrente benutzte, um die Löhne der Landarbeiter zu kürzen. Die Staatswerkstätten machen es allerdings ebenso; sonderbarer Weise tritt bei den Staatsarbeitern immer dann ein plötzlicher Mangel an Arbeitskraft ein, wenn sie in den Genuß der Altersrente treten. Unser Antrag ist nur die Konsequenz der stets von uns vertretenen Auffassung. Wir haben für das sechzigste Jahr schon bei der Berathung des Gesetzes plädiert. Wenn Herr Hitze zu⸗ siebt daß mit 70 Jahren nur sehr wenig Altersrentner existieren, o sollte er doch für unseren Antrag stimmen. Die heutige Invaliden⸗ rente ist bloß ein Almosen; soll sie etwas bedeuten, so muß sie nach unserem Antrag, und zwar allein auf der Grundlage des Individual⸗ lohns reformiert werden. Wir haben s. Z. gegen das Gesetz gestimmt, weil es uns nichts Ausreichendes zu gewähren schien; sein Prinzip haben wir stets gebilligt, und um dieses kräftiger hervortreten zu lassen, stellen wir unsere Anträge. Das mangelnde Koalitionsrecht der deutschen Arbeiter ist das Grundübel, woran die Arbeiterschaft in Deutschland krankt; soweit die Arbeiter politisch organisiert sind, sehen sie in unserer Fraktion ihre Vertreterschaft. Wird unser An⸗ trag abgelehnt, so stimmen auch wir mangels eines Besseren für den Antrag Hitze, damit die verbündeten Regierungen doch endlich ein⸗ nstoß erhalten, aus der bisherigen Sterilität herauszu⸗ Staatssekretär des Innern, Boetticher:
Ich glaube, daß diese Anregung im gegenwärtigen Augenblick
wirklich entbehrlich ist, da den Herren ja doch allen bekannt ist, daß die Revision des Alters⸗ und Invalidenversicherungsgesetzes sich in einem Stadium befindet, daß die Erwartung gehegt werden kann, daß in nicht zu ferner Zeit der Reichstag mit einer entsprechenden Gesetzes⸗ vorlage beschäftigt werden wird. 1 Wenn der Herr Vorredner den verbündeten Regierungen und mir speziell einen Vorwurf daraus gemacht hat, daß die Revision der sozial⸗ politischen Gesetzgebung nicht schneller vorschreitet, so übersieht er dabei in der That die Schwierigkeiten, die eine solche Revision mit sich bringt. Ja, wenn jede Rede, die im Reichstag gehalten wird, sich sofort zu einem Entwurf verdichten könnte, dann allerdings würde die Produktivität in der Gesetzgebung eine sehr viel größere sein als jetzt. (Heiterkeit.) Da das aber nicht der Fall ist, und da aus diesen Reden immer nur die Quintessenz gezogen werden kann, und da die Verdichtung dieser Quintessenz zu einem Entwurf auch nicht von einem einzelnen Willen, am wenigsten von dem meinigen abhängt, so ist in der That der Vorwurf über eine Sterilität auf diesem Gebiete der Gesetzgebung unbegründet.
Die Entwürfe zur Revision der Unfallversicherungsgesetzgebung sind bereits vor nunmehr zwei Jahren im Reichsamt des Innern fertig⸗ gestellt worden, und gerade aus der Thatsache, daß diese Angelegenheit bisher noch nicht weiter gefördert ist, daß man bisher noch nicht dazu gelangt ist, dem Reichstag eine Vorlage zu machen, sollte man doch entnehmen können, daß nicht der gute Wille allein, noch weniger der gute Wille eines Einzelnen dazu gehört, ein solches Gesetzgebungswerk zu fördern, sondern daß eben in der Sache Schwierigkeiten liegen, die leicht zu überwinden wir außer stande sind.
Also wir werden ja unzweifelhaft auf diesem Gebiete weiter⸗ kommen, und, wie gesagt, ich gebe mich der Hoffnung hin, daß der Reichstag demnächst alle die Gedanken, die jetzt von einzelnen Mit⸗ gliedern vorgebracht sind, in Betracht wird ziehen können.
„Wienn aber der Herr Vorredner davon gesprochen hat, daß es eine Kleinigkeit sei, dem Antrag seiner Partei entsprechend die Leistungen der Alters⸗ und Invaliditätsversicherung zu erhöhen, so habe ich mir bereits in der letzten Sitzung zu bemerken erlaubt, daß aus den mir vorliegenden Berechnungen zu entnehmen ist, daß die für die erste Periode erforderlichen Beträge für die noch fehlenden vier Jahre um 100 % erhöht werden würden, wenn man die Herabsetzung der Altersgrenze, wie es die Herren von der sozialdemokratischen Partei vorgeschlagen, auf das sechzigste Jahr beschließen wollte. Meine Herren, da bin ich mit dem Herrn von der konservativen Seite des Hauses durchaus einverstanden! Das kann in diesem Augenblick weder
gestaltet werde. Freiherr von
Staats⸗Minister Dr. von
der Landwirthschaft, noch dem Handwerk, noch einer ganzen Reihe
von anderen Betriebszweigen, die nicht in der Lage sind, vermehrte Lasten zu tragen, zugemuthet werden.
Nun, meine Herren, hat der Herr Abg. Dr. Enneccerus den Wunsch ausgesprochen, man möge doch eine Berechnung auflegen, aus der sich entnehmen läßt, welche Mittel disponibel sind für die Er⸗ weiterung der Zwecke der Alters⸗ und Invalidenversicherung, und er hat namentlich dabei gedacht an die Durchführung der Wittwen⸗ und Waisenversicherung. Er hat auch seine Ueberzeugung dahin aus⸗ gesprochen, daß er annehme, es werden die jetzt aufgebrachten Mittel dazu reichen, auch noch die Wittwen⸗ und Waisenversorgung in den Kreis der sozialpolitischen Gesetzgebung einzubeziehen, ohne daß eine wesentliche Erhöhung des Sollaufkommens sich nothwendig macht. Ich kann in dieser Beziehung dem Herrn Abg. Dr. Enneccerus sagen, daß eine solche Berechnung bereits aufgemacht ist, die feststellt, welche Beträge bis zum Jahre 1900, also bis zum Abschluß der ersten zehn⸗ jährigen Beitragsperiode, aufkommen werden, wieviel davon für die Alters⸗ und Invaliditätsversicherung nach der Lage der gegenwärtigen Gesetzgebung erforderlich ist, und was daher noch für weitere Zwecke disponibel bleibt. Es handelt sich dabei aber um Durch⸗ schnittssätze für das ganze Reich; für die einzelnen Ver⸗ sicherungsanstalten stellt sich die Rechnung natürlich außerordentlich verschieden. Wir haben sogar nothleidende Versicherungsanstalten, bei denen überhaupt jeder Ueberschuß wegfällt, und wir haben potente Versicherungsanstalten, die im ausgiebigen Maße Mittel zur Verfügung haben würden, um den Versicherungszweck zu er⸗ weitern. Die Berechnung ist also für die Gesammtheit aller Träger der Versicherung aufgestellt, und da ergiebt sich Folgendes. Nach den jetzigen Bestimmungen des Gesetzes sind in den ersten 10 Jahren bis einschließlich des Jahres 1900 erforderlich 757 Millionen Mark; wenn in den letzten vier Jahren, also vom 1. Januar 1897 ab, die Altersrente gewährt werden soll vom 65. Lebensjahre an, ergiebt sich ein Mehrbedarf von 389 Millionen (hört, hört!), und wenn die Altersgrenze reduziert werden soll auf das 60. Lebensjahr, so sind
mehr erforderlich 757 Milllionen Mark. Es sind das dieselben Zahlen,
die ich neulich schon angegeben habe, die aber wohl der Herr Abg. Dr. Enneccerus nicht gehört hat, da er nicht anwesend war.
Ich ergänze diese Mittheilung durch Angabe von Zahlen über die Höhe des Ueberschusses, der im Jahre 1900 vorhanden sein wird. Ich sagte also, 757 Millionen Mark werden bis zum Jahre 1900 gebraucht. Mit den jetzigen Beiträgen werden bis 1900 aufgebracht 1089 Millionen Mark. Es ergiebt sich daraus ein Ueberschuß von 332 Millionen. Außerdem würde dann noch der gesetzliche Reserve⸗ fonds vorhanden sein, welcher 101 Millionen beträgt, sodaß bis zum Ende des Jahres 1900 bei Beibehaltung der jetzigen Bestim⸗ mungen Beiträge verfügbar wären in Höhe von 433 Millionen. Die Veranschlagung desjenigen Betrages, der nothwendig sein würde, wenn eine Rente von 36 ℳ jährlich an jede vaterlose Waise gewährt werden soll, ergiebt einen Bedarf von 113 Millionen für 4 Jahre. Und wenn jeder hinterbliebenen Wittwe eine Rente von 60 ℳ gewährt werden soll, so rechnet sich heraus ein weiterer Bedarf von 236 Millionen für 4 Jahre. Der Gesammtbedarf für eine Wittwen⸗ und Waisenversorgung in dem bezeichneten Umfang stellt sich also für die nächsten 4 Jahre auf 349 Millionen Mark. Wenn wir nun, wie ich eben sagte, zur Disposition haben 433 Millionen, so würde sich allerdings eine Versorgung der Wittwen und Waisen auf die vier Jahre aus den Einnahmen der Alters⸗ und Invaliditätsversicherungs⸗Anstalten — natürlich alles im Durchschnitt berechnet — ermöglichen lassen. (Hört, hört! aus der Mitte.) Dann wäre aber das, was jetzt über den Bedarf hinaus aufgebracht wird und was an Reservefonds vor⸗ handen ist, im wesentlichen aufgezehrt, und vom Jahre 1900 ab müßte man eine neue Rechnung anfangen. Diese würde dann ergeben, daß, um die Wittwen⸗ und Waisenversicherung weiter durchführen zu können, eine nicht unerhebliche Erhöhung der Beiträge ganz un⸗ erläßlich sein würde. 8
Also, meine Herren, so liegt die Sache. Wir werden dem⸗ nächst auch diese Frage bei der Feststellung der Gesetznovelle, die Ihnen vorgelegt werden soll, erörtern. Bei dieser Novelle wird Ihnen auch eine detaillierte Ausführung der Berechnung, von der ich Ihnen hier eben nur einzelne große Zahlen habe mittheilen können, zugestellt werden. Eine solche Berechnung in diesem Augenblicke mit⸗ zutheilen, scheint mir eigentlich keinen rechten Zweck zu haben, ich stelle meine Aufzeichnungen aber dem Herrn Abg. Dr. Enneccerus zur Ver⸗ fügung, wenn er selber sein Interesse daran befriedigen will. (Zuruf von den Nationalliberalen.) Im übrigen wird in der Denkschrift resp. in der Begründung, die der Gesetzesvorlage beigegeben wird, auch dieser Punkt eine ausreichende Würdigung finden. (Bravo!)
Abg. von Staudy (d. kons.) betont, daß er stets ein Freun des Gesetzes gewesen sei und nur eine Modifi - — wünsche. Er würde sich mit dem Abg. Singer sehr freuen, wenn die Salzsteuer ganz aufgehoben werden könnte, jedenfalls viele auch von seiner Seite. Daß die Altersrente auf dem Lande benutzt worden sei, den Arbeitslohn zu drücken, müsse er bestreiten; das sei ganz unwahr⸗ scheinlich und beruhe wohl auf Berwechselungen. Die Armenpflege auf den Gütern stehe sehr hoch über derjenigen in den Städten wie auch in Berlin, sowohl was die Naturalien als auch die Gewährung der Wohnung betreffe. Der industrielle Arbeiter sei keineswegs dem ländlichen Arbeiter, der konservativ wähle, an Intelligenz überlegen, und jener also auch politisch keineswegs diesem als Muster vorzuhalten. Die Sozialdemokratie vertrete allerdings wesentlich die industriellen S. f nicht die Arbetterschaft. 1c
g. nger: abe gar nicht über die Intelligenz de Arbeiter gespro en. Die politische Organisation der Artelig Ut dr der Sozialdemokratie ihren Ausdruck gefunden. Die ökonomische und politische Unfreiheit der ländlichen Arbeiter macht eine freie Wahl auf dem Lande unmöglich; Sie können sich 8 auf Ihre Wahl nicht in diesem Sinne berufen. Machen Sie doch einmal ohne Wahl⸗ beeeftrcgen bei den nächsten Wahlen die Probe! Die Armenpflege in Berlin steht thurmhoch über derjenigen auf dem Lande; man wei welche Wohnungen hier die Ortsarmen haben; man kennt den Aus⸗ pruch, daß die Schweineställe der Besitzer besser beschaffen seien;
ür die Naturalien auf dem Lande hat auch noch kein Armer ge⸗ schwärmt. Ich habe nicht gesagt, daß die Altersrente an die Stelle des Lohnes Ferneen ist; was ich gesagt habe, halte ich aufrecht. In die snree te Aufstellung bitte ich diejenigen “ auf⸗
zunehmen, die der öffentlichen 8 verfallen sind.
bg. Freiherr von Stumm e.) ringt in Erinnerung, daß er schon anfangs der 70 er Jahre die Aufhebung der Salzsteuer beantragt und allerdings dafür das Tabacksmonopol empfohlen habe. Daß er Poen die gesetzliche Gleichberechtigung der Arbeiter sei, sei ein Märchen.
esetzliche Gleichberechtigung und volles Koalitionsrecht ohne jede Einwirkung der Gesetzgebung seien aber nicht dasselbe. Auch die 1. hätten kein volles Koalitionsrecht. Er wolle gerade die 5 der Arbeiter von dem Terrorismus der Sozialdemokratie. ezüglich der Armenpflege auf dem Lande theilt Redner die Ansicht
von Staudy’'s, desgleichen bezüglich der Abnahme der Arbeitskraft bei hohen Lebensalter 1
Abg. Stadthagen (Soz.) protestiert als Mitglied der iner Armen⸗Hirektion gegen 88 Behauptung, daß ——ö auf dem Lande den Vorzug verdiene. Ihm seien Jahre lang die bittersten Klagen über die Armenpflege in den Ostprovinzen anctcg zur Kenntniß gekommen. Die höchste Armenunterstützung inkl. der Naturalien auf dem Lande sei als die niedrigste in Berlin. Der Abg. von S sollte statt seiner allgemeinen Behauptungen positive F ü reiherr von Stumm habe bei seiner ganzen Stellung Arbeiters gar kein Recht mehr, von dem freien Koalitionsrecht der ärbeiter zu reden. Mit der Ablehnung des sozialdemokratischen Antrags wegen e en der Altersgrenze würde der größte Mißstand sanktioniert, den das Gesetz jetzt aufweise. So, wie es lie e, habe das Gesetz lediglich den Arbeitern auch diesen Theil der rmenlast aufgebürdet; es gebe Armenverwaltungen, welche die Altersrente ein⸗ zögen, weil der Empfänger vorher Almosen empfangen habe. Der Ausdruck „Rente“ für diese „Bettelgroschen“ sei überhaupt so unberechtigt
wie möglich. Wir haben den Erlaß des Be⸗
„Abg. Dr. Hitze (Zentr.): schäftigungsnachweises der letzten drei Jahre für die 70⸗Jährigen
ausdrücklich verlangt. Auch die Aufbesserung der heutigen miedri
Invalidenrente ist in unserem Antrag v292 beutig — .— Aussicht auf praktische Erfüllung, der andere nicht. Ersparnisse am Militär⸗Etat heute durchzusetzen, erscheint doch aussichtslos. Die Erhöhung der Invalidenrente ist auch viel wichtiger als die Herab⸗ setzung der Altersgrenze, desgl. die Erleichterung des Bezuges der
Invalidenrente. Damit schließt die Debatte. Der Titel wird bewilligt,
der Antrag Auer gegen die Stimmen de ⸗ gelehnt, der Anfeag Hite einstimmig 1
Zum Titel „Auswanderun swesen“ erklärt auf v 85 Abg (nl.) der
aatssekretär de Mini 1
Boegbcese 8 Innern, Staats⸗Minister Dr. von 8 Der früher dem Reichstag vorgelegte Entwurf eines Gesetzes über das Auswanderungswesen ist erneut im Schoße der betheiligten Ressorts einer Revision unterzogen worden; die Arbeiten haben zur Aufstellung eines neuen Entwurfs geführt, und über diesen Entwurf soll nach der Absicht der Reichsverwaltung ein Gut⸗ achten des Kolonialraths erfordert werden; es ist auch bereits der Entwurf von einem Ausschuß des Kolonialraths der Begutachtung unterzogen worden. Es liegt der Bericht dieses Ausschusses vor, und es wird in der nächsten Woche eine Sitzung des Kolonial⸗ raths stattfinden, in welcher über diesen Bericht verhandelt werden wird. Ich nehme an, daß, wenn der Kolonialrath sein Gutachten erstattet haben wird, dann etwaige Abänderungen, die sich nach den Vorschlägen des Kolonialraths als nützlich oder nothwendig heraus⸗ stellen, unverzüglich werden vorgenommen werden, und daß dann der Gesetzentwurf die weiteren Instanzen, die jeder solcher Gesetzentwurf zu durchlaufen hat, auch durchlaufen wird. Ich bin außer stande, einen bestimmten Termin anzugeben, in dem der Entwurf dem Reichs⸗
tag zugänglich gemacht werden wird; allein ich kann sowohl für mein
Ressort als auch für das in dieser Sache als Hauptressort fungierende Auswärtige Amt die Erklärung abgeben, daß wir uns alle Mühe geben, die gesetzgeberische Materie nach Kräften zu fördern.
u den Ausgaben für die Kommission für Arbeiter⸗ sa is ik “ Wort der —
g. Bebe oz.), um die Thätigkeit der Kommission zu kriti⸗ sieren. Das Reichsamt des Innern bemeise eine an vüü Sparsamkeit, indem es dem Reichstag nur 60 resp. 120 Protokolle der Kommissionsverhandlungen zugänglich mache. Um so ver⸗ wunderlicher sei es, daß bis heute nichts geschehen, um die Arbeiten der Kommission für die Gesetzgebung nutzbar zu machen; noch immer sei über die Maximalarbeitszeit der Bäcker, Müller, Kellner u. s. w. keine Vorlage erschienen; nur von Entwürfen habe man gehört, die aber im Bundesrath stecken geblieben sein müßten. Gerade die Bäckereiarbeiter bedürften dringend des Schutzes des § 120 e der Gewerbeordnung schon wegen der so anstrengenden Nacht⸗ arbeit. Die Bäckereiarbeiter lieferten das tägliche Brot, und auf die Werkstätten, in denen es hergestellt werde, sowie auf die in ge⸗ sundheitlicher und sittlicher Beziehung unter den Bäckereiarbeitern herrschenden Verhältnisse müßten Geseggebung und Verwaltung ein besonders wachsames Auge haben. Es geschehe aber nichts; nur von Gutachten habe man gehört, die die Regierungsbehörden erstatten sollten; den Inhalt der Gutachten habe man nicht veröffentlicht. In den Kommissionsprotokollen seien überaus unappetitliche Einzelheiten aus den Aussagen der in der Bäckerenguöte Vernommenen niedergelegt; er weise insbesondere auf die Bäckerkrätze und das häufige Vorkommen der geschlechtlichen Krankheiten unter den Bäcker ehilfen hin. Man müsse die For⸗ derung besonderer Bäckerei⸗ Inspektoren erheben. Außerdem müsse wenigstens ein zwölfstündiger Normalarbeitstag für das äckereigewerbe verlangt werden; dafür seien sogar die Bäckereiunternehmer zum theil eingetreten. Die vorhandenen Metfstzade dürften nicht länger ge⸗ duldet werden. Im Bundesrath scheine die Sache aber zu hapern. Der Vorsitzende der Kommission, Unter⸗Staatssekretär von Rottenburg, sei in Pension gegangen; man habe gemunkelt, deshalb, weil er es mit der Sozialreform zu ernst genommen habe. Seit dem Frühjahr habe die Kommission keine ernste 2 mehr gehabt. Der jetzige Reichs⸗ kanzler habe vielleicht das Zeichen zum Halten oder zum Rückzug ge⸗ eben, obwohl auch noch eine ganze Reihe anderer Arbeiterkategorien, Transportgewerbe, Fleischerei, ferner die Arbeiterinnen in der Haus⸗ industrie und in der Konfektion dringend des Schutzes der Gesetze in dieser Beziehung bedürftig seien. Die namentlich in der Hausindustrie und Konfektion herrschenden Mißstände seien nur durch Beseitigung des Zwischenmeister⸗, des Schwitzsystems aus der Welt zu scha en, und die ganze Arbeiterbevölkerung erhebe einmüthig dieselbe Forderung.
Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher:
Dem Wunsch, daß auf diesem Gebiet, das der Herr Vorredner so ausgiebig behandelt hat, in einem schnelleren Tempo die Erforder⸗ nisse, welche die Rücksicht auf die Gesundheit der Arbeiter stellt, erfüllt werden mögen, kann ich mich anschließen. In dieser Beziehung besteht keine Meinungsverschiedenheit zwischen uns; wohl aber besteht eine erhebliche Meinungsverschiedenheit in der Be⸗ ziehung, daß der Herr Vorredner geglaubt hat, den Vor⸗ wurf der Verzögerung gegen die verbündeten Regierungen und gegen die Verwaltung meines Ressorts erheben zu können — ein Vorwurf, der sich denn doch bei näherer Betrachtung als unbegründet herausstellt.
Meine Herren, daß in unseren gewerblichen Verhältnissen auf dem Gebiete der Gesundheitspflege, der Arbeitszeit, der Behandlung der Arbeiter noch vielfach Mißstände vorwalten, wer wollte es leugnen? Und wenn der Reichstag in Verbindung mit dem Bundesrath dazu übergegangen ist, in der Einrichtung der Kommission für Arbeitsstatistik ein Organ zu schaffen, das dazu beitragen soll, die Kenntniß der thatsächlichen Verhältnisse in den gewerblichen Betrieben sicherzustellen und zu fördern, so haben beide gesetzgebende Körperschaften damit anerkannt und es ausgesprochen, daß es ihr Wille ist, Mißstände, wo sie sich vorfinden, zu beseitigen. Damit ist aber noch nicht gesagt, daß eine Beseitigung der Mißstände sofort, nachdem sie überhaupt zur Sprache
renzende
gekommen sind, eintreten muß. Die Beseitigung ist eben nur auf dem Wege, der dafür vorgeschrieben ist, und das ist mit