Parlamentarische Nachrichten.
Die Schlußberichte über die ge Reichstags und des Hauses der A sich in der Ersten und Zweiten Beilage.
— In der heutigen ( welcher der Staatssekretär des von Boetticher und der Staa Nieberding beiwohnten, wur haushalts⸗Etats bei Kap. gaben des Reichsamts des Innern: Untersuchung von Seeunfällen“
(Schluß des Blattes.)
1 Verdienste
Gegentheil gewi e die größte
sich im um den Aufschwung des Verkehrs. Ungerechtigkeit sein, Korruption zu schließen. ch nur eingebra Ende zu machen. erklärte, er könne keinen der ein annehmen. Vizinalbahnkonzessionen Abgeordneten stigmatisieren,
übte eine scharfe Kritik über die Oberges gegen die Zuschläge, die für einige Ober würden. Redner erklärte sich für die Anna Csaky mit dem Zusatz, mission entsendet werde
dagegen aus, der strafgerichtlichen Boldvathaler
Zwecken; nur 2 derselben konnten nach den maß⸗ Grundsätzen nicht bewilligt werden; führten zu zum theil namhaften Spenden. Gutachten hatten den letzten Geschäftsbericht der Direktion der chen Hilfskasse, Ergänzungswahlen für diese Direktion stattung eines Theils der von der Stadtgemeinde g a. H. neuerdings für die Wiederherstellung des en Kriegerdenkmals auf d gewandten Kosten zum Gegenstande.
Freifrau von Hanstein; Frau von Selle; Frau von Weller, geborene]/ zu milden ä geborene von Boetticher; Frau Gräfin
räfin Kranicki. B. Unverheirathete: Fräulein von Radowitz; Irma von Kanitz;
r I.; Fräulein von
die übrigen
Frau von Eberstein, Die 3 anderen
von Saurma⸗Jeltsch, geborene G reiin von Berlepsch; Fräulein Schönstedt; räulein von Natzmer;
von Moßner; Fräulein von Schroede Fräulein von Veltbeim; Freiin von Thielmann; laff; Gräfin von Roedern; Fräulein von Plötz;
Ada zu Eulenburg; von Selchow als Frräulein von Enckevort; Dohna⸗Waldburg; Fräulein von Arnim⸗ von Deichmann. Räthe erster Klasse. Wirklicher Geheimer Legations⸗Rath; Dr. im Reichs⸗Schatzamt; Rath (Rang als Ges⸗ Ober⸗Regierungs⸗
strigen Sitzungen des
aus einem Fall auf ei bgeordneten befinden
Der Antrag des Grafen cht worden, um den Verdächtigun Der Abg. Benjamin Baroß gebrachten Beschlußanträge Abgeordneten ausschließen, welche bereits früher Kon⸗ Horanszky. us und sprach
schroeder II.; Kurmärkis
Fräulein von Mitz⸗ Freiin von Stumm⸗Halberg als Brauk; Gräfin Alexandrine zu Fulenburg; Gräfin Frida Luise zu Eulenburg; Fräulein von Enckevort als Braut; Gräfin zu Dohna⸗Waldburg; Gräfin zu Marie von Kanitz;
) Sitzung des Reichstags, Innern, Staats⸗Minister Dr. tssekretär des Reichs⸗Justizamts de die Berathung des Reichs⸗ 9 des Ordinariums der Aus⸗ „Behörden für die
Brandenbur
Kurmärkisch von den
em Marienberge auf⸗
Gräfinnen Hedwig und kanit Suckow; Gräfin von Arnim⸗Mellenau; Fräulein
von Mühlberg, von Körner, Direktor Graf von Pourtaléès, Geheimer Legations⸗ andter); Dr. Köhler, Wirklicher Geheimer amm, Ober⸗Reichsanwalt. licher Geheimer Ober⸗Regierungs⸗ 8 Wirklicher Geheimer Justiz⸗Rath und Ministerial⸗Direktor; Kirchhoff, Wirklicher Geheimer Ober.Regierungs⸗Rath; von Kurowski, Wirklicher Geheimer Ober⸗ „Wirklicher Geheimer Ober⸗Baurath; er Kriegsrath.
A. Reich: Geheimer
sandte in Santiago von Treskow ist fortgesetzt bewilligten Urlaub auf seinen Posten ie Geschäfte der Gesandtschaft wieder
Der Kaiserli von dem ihm Allerhöch zurückgekehrt und hat übernommen.
Der Regierungs⸗Assessor Dr. jur. Danzig ist dem Landrath des Kreis eistung zugetheilt worden.
8 ich: . 8 A. Reich es möge eine parlamentarische
Minister von Erdély Staatsanwaltschaft Verfolgung Vizinalbahnaffaire ei überflüssig, hnehin verpflichte, jeden straf⸗
verfolgen. sendung einer p ster des Innern Pe — Obergespane ein;
gespane, sich nicht an Wahlagitat Der Minister b
des Hauses der inister Dr. Miquel Unterrichts⸗ und Medizinal⸗ wohnten, gelangte eine Vor⸗ die Einrichtung Preußen, zur Vertheilung. nd die erste Berathung effend das Dienstein⸗ rerinnen an den öffent⸗ Zur Begründung desselben nahm Unterrichts⸗ Bosse das Wort.
heutigen (8.) Sitzun dneten, welcher der F und der Minister der geistlichen, Angelegenheiten D. Dr. Bosse bei lage, betreffend den Bau und licher Volksschulhäuser in Auf der Tagesordnung sta des Gesetzentwurfs, kommen der Lehrer und Leh lichen Volksschulen. der Minister Medizinal⸗Angelegenheiten D. Dr. (Schluß des Blattes.)
n. Der Justiz
Rudolf Jentges aus es Tarnowitz zur Hilfe⸗
inisterial⸗Direktor; weil das den Staatsanwalt o baren Thatbestand orväth sprach für die Ent
Der Mini
Regierungs⸗Rath; Schober, Wirklicher Geheim Räthe zweiter Klasse: — Postrath Kobelt; Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Thrän; Ge⸗ heimer Legations⸗Rath Rienäcker; Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Wilhelmi beimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Halley. B. Preußen: Ge Ober⸗Regierungs⸗Rath von Chappuis; Geheimer Ober⸗ Schroeder; Geheimer Ober⸗Medizinal⸗Rath Dr. Sch ber⸗Regierungs⸗Rath Moebius; Rheinbaben; Geheimer Ober⸗Baurath Dr. Geheimer O Geheimer Ober⸗Regierungs⸗Rath Dr. Christ; Windheim; Präsident der Zentral⸗Genossen Hoiningen genannt Huene; eheimer Ober⸗Bergrath Dr. Fürst; Geheimer olle; Geheimer Ober⸗Regierungs⸗ aurath Appelius; Wirkli licher Geheimer Krie Kuttig und Geheimer che Herren: Magnis; Graf von Tiele⸗ Seydlitz⸗Habendorf; Re⸗ Assessor Freiherr von Op bayerischer Kammerjunk junker von Behr; Kammergerichts⸗Referen gerichts⸗Referendar Freiherr von Maltza Oertzen; Referendar Graf von
arlamentarischen rezel trat mit eine Ermahnung an onen zu betheiligen, ekämpfte sodann den er Zuschläge für vier Obergespane.
Großbritannien und Irland. fand in London die konstituierende Ver s⸗Liga statt, deren Vorsitz d Die Hauptziele der zufolge, die Sicherung einer
die Förderung des Handels Herbeiführung einer Abschluß wechsel⸗ chiedenen Theilen
b 8 ommission. der Kaiser hat, wie großer Wärme für die Anlaß Allerhöchstseiner Ernennung Infanterie⸗Regiments „Ka an den Kommandeur dieses
Majestät aus Ambherg berichtet, aus zum Chef des 6. bayerische Wilhelm, König von Preußen“ Regiments, Obersten Hoffmann, folgendes Telegramm gerich zur Freude, an die Spitze des ruhmreichen Re⸗ ame für alle Zeiten mit der Neu⸗ und dem unvergeßlichen Begründer
Ich werde stets dessen eingedenk sein, daß das weiten Male auf demselben Boden vereint mit deutschen Stämmen für deutsches Recht kämpfte. Gott sei ferner mit seinen alten Fahnen!
Legations⸗Rath der geist aus überflüssig.
Justiz⸗Rath Antrag auf Streichung d aper; Geheimer Ober⸗Regierungs⸗ Ober⸗Baurath Geheimer Ober⸗
Es gereicht Mir giments gestellt zu sei erstehung des Deutschen Reichs desselben verknüpft ist. Regiment bereits zum z
ammlung
n, dessen N. er Herzog
Entscheidungen des Reichsgerichts. ßvertrag oder Zwangsvergleich, seinen Gläubigern in oder außerhalb Gläubigern abschließt, ist, nach Zivilsenats, vom 18. M
der Britischen Reich von Devonshire ü⸗ Liga sind, dem „W. T dauernden Einheit des Reichs, zwischen dessen einzelnen Theilen Abänderung derjenigen Verträge, welche de chtungen zwischen den vers eichs entgegenstehen. hemalige Minister Childers ist gestern Nachmittag
immermann;
ber⸗Regierungs⸗Rath bernommen hat.
Bei einem gültigen Nachla welchen der Schuldner mit allen des Konkurses oder mit einzeln einem Urtheil des Reichsgerichts, I. eine moralische Verbindlichkeit des Schuldners im S ß. Allg. L.⸗R. I 16, welche den Gläubiger berechtigt, lassenen Theil seiner Forderung, sofern er ihm von lauben an den Fortbestand ist, wider den Willen des Schuldners zu be⸗ vielmehr ist die Schuld, untergegangen.
chuld zahlt, „Die Auffassungen che Verbindlich⸗ von einander abweichen. cht ist, daß für ihn eine o darf man wohl annehmen, eine solche Verbindlichkeit zu erfüllen, und die stung von seiten des Gläubigers in gleichem Sinne um den Vermögensübergang zu legitimieren, und daß es noch der Heranziehung einer Schenkung bedarf. Der ger, welcher Geld bei seinem Schuldner verloren hat, kann anständigerweise eine Nachzahlung annehmen, welche der Schuldner leistet, weil er sich dazu moralisch verpflichtet die Annahme einer Schuldners, dem er die Schuld auf de
olizei⸗Präsident von skasse Freiherr von inanz⸗Rath Belian; ber⸗Regierungs⸗Rath Rath Dr. Post; Geheimer Ober⸗ cher Geheimer Kriegsrath Kiesner; Wirk⸗ Ober⸗Konsistorial⸗Rath
Wilhelm. I. R.
Sachsen.
gestrigen Galadiner gab Seine Majestät der chsen, wie der „St.⸗A. f. W.“ aus Dresden be⸗ richtet, der Freude Ausdruck über den Besuch bergischen Majestäten. dauer der treuen Freundscha Länder und trank auf das Seine Majestät der König dankte für den Empfang und sächsischen Majestäten.
Gestern früh besichtigte Seine Majestät der Seiner Majestät dem König von Galerie und stattete hierauf mit Ihrer in sämmtlichen sächsischen Prinzen und uche ab. Um 1 Uhr fand bei Ihren König⸗ Prinzessin Johann arkstraße Déjeuner dinatoire en hre Majestäten die Könige und temberg und von Sachsen, oheiten die Prinzen und Prin⸗ chen Hauses theilnahmen. e der württembergischen ugs vom Böhmischen Bahnhofe ajestäten der Köni chsten Gästen
§ 178 des preu den von ihm er dem Schuldner der Schuld gezahlt überhaupt nicht begründet; soweit sie Wohl aber
seitiger Handelseinri
8 ; d 9 Bei dem vor des britischen Weltr
König von Sa im irrthümlichen G
srath Weidemann; ber⸗Justiz⸗Rath Pannier.
Graf von Kanitz⸗Melkof; Graf von Winkler; Regierungs⸗Assessor Dr. jur. von gierungs⸗Assessor von Bartsch; Regierungs⸗ penheim; Regierungs⸗Assessor Baron von Reden; er Freiherr von Ritter zu Grünstein; Kammer⸗ Attachs Graf von Hacke; Attaché Graf von dar von Kemnitz; Kammer⸗ hn; Kammergerichts⸗Referendar oedern und Premier⸗Lieutenant Regiments der Gardes du Corps von Waldow und
der württem⸗ Allerhöchstderselbe betonte die Fort⸗ ft und Bundesgenossenschaft beider württembergischen Königs⸗ von Württemberg trank auf das Wohl der
der Gläubiger, mit vollem Bewußtsein den erlassenen Theil der S zu einer Rückzahlung nicht verpflichtet. der Menschen über das, was sie als ihre moralis keit ansehen, können im einzelnen Fall sehr Wenn aber der Leistende selbst der An moralische Verbindlichkeit begründet sei, daß seine Absicht, Annahme der Lei
dazu nicht
Wohl des Nasif Effendi,
Posten des Finanz⸗ Finanz⸗Ministe
welcher bereits früher einmal den Ministers bekleidet hat, r ernannt worden. In Konstantinopel sind, wie 25 Armenier als Verfasser und briefen an armenische Notabeln ve ihnen wurde ein Studierender der Drohbriefs an den kürzlich ermord Die Untersuchung in
8 Zusammenstöße Kurden in der Landschaft Dersi ebung von Urfa wird die Lage ie Garnison wurde verstärkt.
Serbien.
Aus Belgrad erfährt „W T. B.“: die Parteileitung habe eine Mitt sie, unter Berufung auf den Ern die Mißerfolge der Regierung, in die politische Thätigkeit
Amerika. Das Comité des Senats
heiten hat, nach Washington,
ist wieder zum
König von Ueberbringer von Droh⸗
rhaftet worden. Medizin als Verfasser eines eten Banquier Karaghenzian dieser Angelegenheit dauert
türkischer n gemeldet. als bedroh⸗
Württemberg mit Sachsen die Gemälde⸗ Majestät der Königi Prinzessinnen Bes lichen Hoheiten d Georg im Palais in der famille statt, an welchem Königinnen von Würt sowie Ihre Königlichen zessinnen des Königli mittags 5 ½ Uhr ersolgte d Majestäten mittels Sonder aus nach Stuttgart. in von Sachsen gaben den Allerhö bis zum Bahnhofe das Geleit.
der Reserve des Reitzenstein. Die Cour der Herren die nachgeborenen Prinzen Häusern; der Reichskanzler raths; die General⸗Fel Ordens vom Schwarzen Adler; die und der ehemals reichsständis Generale der Infanterie, die Admirale; mit dem Bundesrath erschienen, Reichstags sowie beider Häuser de Lieutenants und Vize⸗Admirale; Räthe und alle anderen Persone Prädikat besitzen;
erfolgte in nachstehender Ordnung:
aus souveränen neufürstlichen und die Mitglieder des Bundes⸗ Ritter des Hohen Häupter der fürstlichen chen gräflichen Familien; die der Kavallerie und der Artillerie Minister, und die Präsidenten des s Landtags; die General⸗ die Wirklichen Geheimen n, welche das Excellenz⸗ Kontre⸗Admirale
erster Klasse; ser des Land⸗ und die in Regiments⸗ ; die Räthe zweiter neu vorzustellenden; oder in ritterschaftlicher Geistlichen, welche keinen Herren, am Schluß endlich die Offizierkorps in
em Prinzen und der noch fort.
Neuerdings Truppen mit Auch in der U lich angesehen.
erachtet, während er von seiten seines früheren i Ueberrest erlassen hat, ab⸗ Also für den Ausschluß der Schenkung reichen die Auffassungen der Parteien aus. — Soll aber dem chen Glauben an das Bestehen die Rückforderung nach n, so muß es objektive lischen Verbindlichkeit geben, welche sich gelten lassen muß, wenn er .Man darf es als sicher ß in der gemeinrechtlichen Theorie und Praxis vor der Landrechts in einem Fall wie dem vorliegenden, dem trotz nen Nachlaßvertrags in Irrthum zahlenden Schuldner ein Reichsgericht nimmt auch an, elbe noch heute gilt. ichenden Gründen, für das andrechts eine weiterreichende Ebensowenig kann dies darauf e in Laienkreisen, insonderheit herrschenden Auffassung eine moralische Verbind⸗ rückbliebe, daß es in jedem Fall als eine Ver⸗ Anstands und der guten Sitte oder als eine Verle natürlichen Billigkeit u.
irrthümlichen
thatsächlich
Dagegen spricht zunächst wenn sie gezwungen gewesen sind, zu essere Vermögensverhältnisse gelangen, aßt sehen, die ihnen erlassenen Schul⸗ So löblich und ehrenwerth es ist, wenn das freiwillig eit entfernt von einer allge⸗ Auch kann der streng Urtheilende zwischen den
marschälle; „Schenkung“
lehnen würde. subjektiven Zahlenden, welcher im irrthümli einer vollgültigen Schuld geleistet Erkenntniß des Irrthums abgeschnitten werde Gründe für die Annahme der mora der Rückfordernde auch dann gegen persönlich eine andere Ansicht ha
8 radikale heilung veröffentlicht, worin nst der auswärtigen Lage und ihre Absicht ausdrücke, wieder die General⸗Majors, einzutreten. annehmen, da Emanation de des abgeschlosse condictio indebiti gegeben wurde. Das daß für das gemeine Recht ebend Bei solcher Sachlage fehlt es aber an ausre Rechtsgebiet des preußischen Allgemeinen L moralische Verbindlichkeit zu statuieren.
gegründet werden, daß nach der heut unter den Kaufleuten,
lichkeit in dem Sinne zu letzung des von Treue
Ihre Königlichen Hoheiten der Großherzog Großherzogin sind gestern Vormittag von Berlin wieder in Darmstadt eingetroffen. itig traf Ihre Königliche Hoheit die Erbprin⸗ gen zum Besuch Ihrer König⸗
neu vorzustellenden Räthe die Mitglieder des Reichstags und beider Häu tags; die Obersten, Kapitäne zur See Kommandeurstellen befindlichen Offizie Klasse, am Schluß derselben die Kammerherren, die in Johanniter⸗ Uniform erschienenen Herren, die höheren Rang haben, und alle and derselben die neu vorzustellenden; sich geschlossen. Nach Beendi lichen und K Vortritt nach dem ließen dort den Hof Gemächer zurück. Während der De des Garde⸗Füsilier⸗
Kategorie für auswär
einer Meldung des eine Resolution ein wird, es sei die Ansicht des Kon Cuba eine Ausdehnung erreicht h . Diesem Krieg solle nu licher Kriegführung gegeben werden. den Präsidenten Cleveland, si lichem Sinne auf Spanien Aufständischen die Macht zugestehe.
tige Angelegen⸗
gebracht, worin erklärt gresses, daß der Krieg auf abe, welche alle zivilisierten n die Basis völkerrecht⸗ Die Resolution ersucht ch zu bemühen, in freundschaft⸗ einzuwirken, damit dasselbe den kriegführenden
zessin von lichen Hoheiten in Darmstadt ein.
Sachsen⸗Weimar⸗Eisenach.
g hat vorgestern seine Sitzungen Eine Vorlage über Umwandlung der schwan⸗ chädigung für die Getreidedeputate der akade⸗ in eine feste Ablösungsrente Eine die Veranstaltung reffende Vorlage wurde dem Aus⸗ esetzgebung überwiesen.
Oldenburg. (H) Nach dem gestern ausgegebenen Bulletin waren in Ihrer Königlichen Hoheit der Großherzogin änderungen nicht eingetreten. Sachsen⸗Coburg⸗Gotha. Seine Königliche Hoheit der Abend von Berlin nach Gotha
Mächte angehe.
Der Landta aufgenommen. kenden Geldents mischen Speiseanstalt in Jena wurde zur zweiten Lesun von öffentlichen Tänzen schuß für Verwaltungsg
und Redlichkeit,
fortdauernde einen Nachlaßvertrag Zahlende das Gezahlte zurückfordern w die Erfahrung, daß Kaufleute, accordieren, und demnächst in b keineswegs allgemein sich veranl
gung der Cour begaben Sich Ihre Kaiser⸗ glichen Majestäten unter dem großen kapitelsaal des Königlichen Schlosses, ent⸗ und zogen Sich dann in Allerhöchstihre
Rechte einer
Zwangsvergleich
„Agenzia Stefani“: Lieutenant Felter Man nehme n eingetroffen sein dürfte; da die Schoaner gestern einen geweihten Feiertag gehabt hätten, an Es bestätige sich, da dem Wege Agula⸗Abrutia⸗ Ueber die Absichten des Negus ons Galliano liefen sich wider⸗ berst⸗Lieutenant Galliano und „ und Galliano habe den General Familien der Offiziere ch alle wohl befänden. der „Pall Mall Gazette“ aus volution in Khartum chaft des Mahdi sei that⸗ olle durch innere Zwistig⸗ ern und Anhängern der orden sein.
meldet aus Prätoria vom Absicht verschiedener Gesell⸗ zu schließen, habe der Präsident
Aus Ada⸗Hagamus berichtet die Der General Baratieri habe gestern den nach dem Lager Ras Makonen’s an, daß letzterer gestern in Hau immerhin sei dies nicht gewiß, der Mutter Gottes dem sie Ruhe zu halte anze schoanische Armee auf ak nach Hausen vorrücke. enelik bezüglich des Bataill sprechende Gerüchte um. Der O seine Leute würden gut behandelt in einem Brief ersucht, den und der Soldaten mitzutheilen, daß sie s einer Meldun Kairo wäre eine ernste Ausbruch gekommen. sächlich zu Ende.
filiercour konzertierte das Musikkorps urückgesandt
Regiments. den zu tilgen.
o sind wir doch noch w meinen Sitte dieser Art.
leicht zu weit gehen,
Ursachen, aus welchen Zeit eintrat, und ohne Erört standen sind und wie sich die ein gegenüber verhalten haben, eine allge auch einem Heissge inneg
wesentliche Ver 1— wenn er ohne Unterscheidung
Vermögensverfall des Schuldners seiner wie die einzelnen Schulden ent⸗ zelnen Gläubiger dem Schuldner mein geltende sittliche Regel, die ehalten werden müßte, aufstellen
lte sich heute zu einer n pflegten.
ie vereinigten Ausschüsse ustizwesen.
Der Bundesrath versamme Plenarsitzung. Vorher beriethen d
für Handel und Verkehr und für J erzog ist am Dienstag
zuruͤckgekehrt.
Baratieri — Nach § 50 des p
reuß. Eigenthumerwerbsgesetzes vom 5. Mai en erhebliche Verschlechterungen des Grund⸗ welche die Sicherheit des Gläubigers gefährdet wird, Prozeßrichter Sicherungsmaßregeln zu beantragen, der Verfallzeit zu fordern. In B das Reichsgericht, V. Zivilsenat, durch Besondere Bestim⸗ gungen für erfüllt anzunehmen, Es unterliegt deshalb dem that⸗ sen des Richters im einzelnen Falle, ob die
der Anwendung des Gesetzes zutreffen. (155/95.)
Veranlassung ge⸗ der Physikalisch⸗Technischen
darüber anzustellen, für kriegschirurgische Zwecke m Nutzen kranker und ver⸗ n sein wird. Infolge dessen ist cher Aufnahmen von anatomischen und in denen Geschosse eichtheilen und Knochen steckten. deutliches Bild der stattgehabten den Sitz des steckengebliebenen Die Versuche werden in wir hoffen bald darüber
Kriegs⸗Ministerium hat nommen, in Verbindung mit Reichs⸗Anstalt Versuche Röntgen'sche Erfindung
dienstbar zu machen und zu wundeter Soldaten zu verwerthe eine Reihe p kriegschirur und Gescho
1872 berecht stücks, dur denselben, bei auch seine Befriedig auf diese Bestimmung hat Urtheil vom 13. November mungen darüber, wann diese Bedin nd im Gesetze nicht gegeben. üchlichen Ermes Erforderniffe
Oesterreich⸗Ungarn.
Franz Joseph erschien heute, am Sterbe⸗ h, früh 7 Uhr in der Kapuziner⸗ Sarge des Kronprinzen. herzogin Stephanie, die übrigen Mitglieder Kränze am Sarge niederlegen. wie „W. T. B.“ berichtet, an r Widmung:
Der Kaiser tage des Kronprin gruft und verrichtete ein Die Kronprinzessin⸗Wittwe Erz die Erzherzogin Elisabeth und des Kaiserlichen Hauses ließen Der Deutsche Kaiser ließ, ge des Kronprinzen einen Kranz mit de „Dem treuen Freunde, Kaiser Wilhelm“ niederle
Bei der gestern im Städtebezirk Steyr (Ob vorgenommenen Ersatzwah Antiliberale Erb mit 1110 Stigler, welcher 863
rischen Unterhause kam gestern der Abg. Angelegenheit des Obergespan ch in sehr heftiger Weise Präsident von „ daß es nicht
nach denen Vorkonzession zum eine verächtliche Handlung vermieden werden, Der Handels⸗Minister ie eine Konzession über⸗ ügte hinzu, er könne sich nur voll sidenten anschließen. Derjenige, nicht eo ipso zu verurtheilen;
zen Rudo Die Oberherrs Die Revolution s keiten zwischen Stämmen des Inn mahdistischen Sekte hervorgerufen w Das „Reuter'sche Bureau“ 27. d. M.: Im Hinblick auf die schaften im „Rand“, ihre Minen Proklamatio genügende beabsichtigte Schließun
che in letzter Zeit Platz gegriffen h ei; eine so willkürliche Schließung der haden zufügen und die Entwicke⸗ Deshalb erkläre er, daß ren werde, eine cher zu stellen. g zu stören. jeder, der sich erstandes gegen die uldig mache, werde außerdem abe verlustig gehen. De satz an Arbeitskräften in den eingeborene Arbeiter zu erleichtern.
otographis 1895 ausgesprochen: chen Prä heile in den W Die Photogramme geben ein Knochenverletzungen und ließe Projektils mit Sicherheit erke größerem Maßstabe fortgesetzt, und Näheres berichten zu können.
paraten gemacht,
dem Sar
er⸗Oesterreich) l zum Reichsrath wurde der Stimmen gegen den Liberalen Stimmen erhielt, zum Abgeordneten
dem Ver⸗ der Minen
ätten, zur Last Minen m
Entscheidungen des Ober⸗Verwaltungsgerichts.
hrnehmung seiner Rechtsangelegen⸗ gegenuͤber durch einen Be⸗ nach einem Urtheil des Ober⸗ vom 16. Oktober 1895, befugt, ihre Entscheidung ent⸗ nit rechtlicher Wirkung für den persönlich zustellen zu esetzlich vorge⸗ eines weiteren „Es ist bisher in der Verwaltungsprarxis, kannt, niemals und zwar mit Recht nicht daran gezweifelt worden, jedermann befugt ist, sich in der Wahrnehmung seiner Rechts⸗ genheiten wie im bürgerlichen Re waltungsbehörden gegenüber durch Bevollm nicht besondere Bestimmun erheischen. Folgte
dacht vor, fortdauernden wegungen, wel zu legen den Inhabern der Shares S lung der Minen⸗Industrie hi die Regierung wie früher friedliche Entwickelung der Minen⸗Indu der versuchen werde, diese Entwickelun werde der schärfsten gesetzlichen Strafe ver des Aufruhrs oder des ungesetzlichen Wi erung in den Goldfeldern seiner Rechte und seiner ierung sei vorbere oldgruben d
Läßt sich jemand in der Wa n Verwaltungsbehörden vollmächtigten vertreten, so ist, Verwaltungsgerichts, weiteres die entscheidende Behörde weder dem Bevollmächtigten m. traggeber oder dem Auftraggeber „sodaß mit dem Tage dieser Zustellung der bene Fristenlauf für die
Der 68. Kommunal⸗Landta IV. Senats,
Plenarversamml über 2 Gutachten des I. Die ersteren betrafen die
gen der Land⸗Feuersozietät der Kurmar für 1894 und den Bericht der Direktion für Dachumwandlungen Bewilligung gleicher
g wiederum 30 000 ℳ zur Rechnungen wurden entlastet. etrafen, bis au dem ständ. Dispositions
e Linke) auf die Dr. Miklos zurück und äußert Vizinalbahnkonzessionen. Szilagyi machte das Haus darauf aufmerksam Ausdrücke zu als ob diejenigen, welche eine Bau einer Vizinalbahn erlangt, vollführt hätten. artige falsche Annahme zu nähren.
Daniel gab Aufklärungen darüber, w haupt vergeben werde, und und ganz der Ansicht des der eine Vizinalbahn baue, sei
g der Kurmark Olay (äußer vom 29. Januar und 10 solche seines II. Aus⸗ rüsung der Rech⸗ k und der Nieder⸗ ständischen General⸗ im Jahre 1895 verwandten Bauprämien.
im Jahre 1896 stellte Verfügung. Die vorgelegten Die Gutachten des II. Aus⸗ 3, Gesuche um Bewilligungen aus onds der Kurmärkischen Hilfskasse
nachdrücklich
angezeigt sei, gebrauchen,
mittels beginnt.
er.s.e. tsverkehr, so auch Ver⸗ chtigte vertreten zu lassen, en die persönliche Wahrnehmung ieraus die Befugniß des Rechts⸗ auf Grund jener Vollmacht mit rechtlicher Wirkung zu
8 Auftraggebers den Bescheid des Königlichen Landraths
Gunsten seine
anzugreifen, so ergiebt sich daraus andererseits die Be⸗ fugniß des Regierungs⸗Präsidenten, seine Entscheidung dem Rechtsanwalt S. gleichfalls mit rechtlicher Wirkung für den Auftraggeber zustellen zu lassen. Die letztere Befugniß würde nur dann nicht bestehen, wenn entweder die schriftliche Vollmacht eine dahin gehende Beschränkung enthielte oder wenn zur Empfangnahme von Entscheidungen, Bescheiden u. dgl. eine ausdrückliche Spezial⸗ vollmacht erforderlich wäre. Ersteres ist nach dem Wortlaut der Vell⸗ macht nicht der Fall, und Bestimmungen über das Erforderniß solcher Spezialvollmachten bestehen nicht. ... Die Zustellung von Ent⸗ scheidungen und Bescheiden im Verwaltungsstreitverfahren muß keines⸗ wegs nothwendig an den Bevollmächtigten erfolgen, wie seitens des O.⸗V.⸗G. wiederholt ausgesprochen worden ist. (IV. 1416.)
— Nach § 35 Abs. 2 der für die Provinz Schles⸗ wig⸗Holstein vom 14. April 1869 müssen die Stadtverordneten „zur
älfte aus Besitzern eines zum Stadt bezirke gehörigen
auses (Eigenthümern, Nießbrauchern und solchen, die ein erbliches Besitzrecht haben) bestehen“. In Bezug auf diese Bestimmung hat das Ober⸗Verwaltungsgericht, II. Senat, durch Urtheil vom 23. Novem⸗ ber 1895 folgende Rechtssätze ausgesvrochen: “ 1
1) Diese Bestimmung setzt ein wirkliches juristisches Nieß⸗ brauchs⸗ und Besitzrecht an einem Hause, und insbesondere bei einer freiwilligen Veräußerung den Erwerb des Grundstücks durch Auflassung voraus. „Nach §1 des Gesetzes siber den Eigenthums⸗ erwerb und die dingliche Belastung der Grundstücke, Bergwerke und selbständigen Gerechtigkeiten vom 5. Mai 1872, eingeführt in der Provinz Schleswig⸗Holstein durch das Gesetz vom 27. Mai 1873, wird im Fall einer freiwilligen Veräußerung das Eigenthum an einem Grundstück nur durch die auf Grund einer Auflassung erfolgte Ein⸗ tragung des Eigenthumsüberganges im Grundbuch erworben. Nach der Benachrichtigung des Königlichen Amtsgerichts zu E. ist aber dem (am 28. Oktober 1894 zum Stadtverordneten gewählten) Kläger das Grundstück erst auf Grund der Auflassung vom 12. November 1894 als Eigenthum grundbuchlich zugeschrieben worden.“ 3 ¹ 2) Die Eigenschaft eines „Hausbesitzers⸗ im Sinne der erwähn⸗
ten Bestimmung ist nur dann vorhanden, wenn der Betreffende ein Wohnhaus besitzt. „Dem Stadtverordneten A. ist die Eigen⸗ schaft eines Hausbesitzers abzusprechen, weil sich unter den ihm 8 hörigen Baulichkeiten kein Woh nhaus befindet, weil er nicht Be⸗ sitzer eines Wohnhauses ist. Wenn der § 35 der Städteordnung vom 14. April 1869 im Abs. 2 von Besitzern eines zum Stadtbezirke ge⸗ hörigen „Hauses“ redet, so hat er gleich dem § 16 der Städte⸗ ordnung für die sechs stlichen Provinzen der preußi⸗ schen Monarchie vom 30. Mai 1853, dem er nachgebildet ist, lediglich Besitzer eines im Stadtbezirke belegenen Wohnhauses im Auge.“ (II. 1651.)
Kunst und Wissenschaft.
Die Arbeiten, welche infolge des im Allerhöchsten Auf⸗ trage unter dem 22. Februar v. J. ausgeschriebenen Wett⸗ bewerbes, betreffend die Ergänzung der antiken Statue einer tanzenden Mänade in den Königlichen Museen, eingegangen sind, werden im Parthenonsaale des ersten Stockwerks im Neuen Museum für zwei Wochen zur Besichtigung durch das Publikum ausgestellt bleiben.
ꝙ† Einen seltenen Genuß und reiche Belehrung bietet die zur Zeit in der Kunsthandlung von Amsler und uthardt ver⸗ anstaltete Ausstellung einer Sammlung altjapanischer Holzschnitte, Bronzen, Porzellane und Stoffe. Die Be⸗ deutung, die der japanische Stil seit den Tagen des Impressionismus für unsere einheimische Kunst gewonnen hat, macht es be⸗ greiflich, daß ein Ueberblick über die malerischen Leistungen des ostasiatischen Insellandes mehr als historisches Inter⸗ esse bei uns erregt. Und malerische Leistungen, nicht nur zeichnerische, repräsentieren die japanischen Holzschnitte, von denen eine stattliche Anzahl hier vereinigt ist. Schon im siebzehnten Jahr⸗ hundert begann man die Holzschnittillustrationen der Bücher mit der — zu kolorieren, und mit dem achtzehnten Jahrhundert beginnt der
arbenholzschnitt, d. h. der farbige Abdruck geschnittener Holzplatten, der in der zweiten Hälfte des achtzehnten bis zu den zwanziger Jahren des neunzehnten Jahrhunderts seine reichste künstlerische Blüthe ent⸗ faltete. Der Japaner behandelt den Holzstock, auf den die Zeichnung des Künstlers mechanisch uͤbertragen wird, ähn⸗ lich wie der europäische Holzschneider mit dem Schneide⸗ messer und verschiedenartig geformten Meißeln oder Sticheln, indem er sich im wesentlichen auf eine feine Umrißzeichnung beschränkt, die auf dem Holzstock in Hochrelief stehen bleibt. Die Farbentöne werden von besonderen Holzstöcken, die mit Wasserfarben eingefärbt sind, über den Abdruck der Konturplatte gedruckt. Gerade die Einfärbung der Stöcke, die durch sie hervorgerufenen feinen Schattierungen und Nuancen der Farbentöne, die Sorgfalt des Druckverfahrens auf dem wegen seiner hervorragenden Qualitäten ja auch im Oeccident hochgeschätzten e verleihen den japanischen Farbenholzschnitten jenen ohen Reiz, dem sich kein Kunstfreund zu entziehen vermag. Freilich trägt zu der Wirkung auch das hochentwickelte Raumgefühl der Japaner sein Theil mit bei, jene geistreich kokette Unregelmäßigkeit der Kom⸗ position, die mit knappen Andeutungen so viel zu sagen ver⸗ steht. Es ist erstaunlich, wie eine Kunst, deren geistiger Gehalt mit seinen vielverzweigten poetischen, allegorischen und religiösen Be⸗ ziehungen der Mehrzahl der europäischen Beschauer fremd bleibt, lediglich durch ihre rein künstlerischen Eigenschaften einen so fascinierenden Eindruck hervorzurufen vermag. Muther hat in seiner „Geschichte der Malerei im neunzehnten Jahrhundert“ treffend aus⸗ geführt, in welcher Hinsicht die japanische Kunst umwälzend in den Entwicklungsgang der europäischen eingriff. 1
Die Ausstellung umfaßt Erzeugnisse des japanischen Holzschnitts aus den verschiedenen Epochen seiner Entwicklung, beginnend mit illustrierten Büchern in Schwarzdruck ohne. Künstlerbezeichnung (XVII. Jahrhundert) und herab bis in die sechziger Jahre unseres Jahrhunderts. Namentlich die Schilderungen des japanlschen Lebens von Masanobu aus dem Beginn des XVIII. Jahr⸗ hunderts, die graziösen Frauengestalten Utamaro's (von 1800) und die feingestimmten Landschaften Hokusai's (1760 — 1849) und Hiro⸗ shig6's (1797 — 1858) werden ihren Eindruck auch auf diejenigen nicht verfehlen, die der Formen⸗ und Gedankenwelt der Künstler von Nippon bisher fremd gegenüberstanden. Vollends aber den dekorativen Still⸗ leben und Thierbildern wird niemand seine uneingeschränkte Be⸗ wunderung versagen. Geschmackvoll arrangiert ist auch der kunst⸗ gewerbliche Theil der Ausstellung mit seinen Bronzen, Flechtarbeiten, Stickereien und keramischen Erzeugnissen.
Land⸗ und Forstwirthschaft.
C6“ Frage, in welcher Weise viele unserer Waldbäume ihre Nahrung aus dem Boden entnehmen, gehört zu den wichtigsten und interessantesten, welche gegenwärtig die Pflanzen⸗ physiologen beschäftigen. Man weiß mit voller Bestimmtheit, daß eine Pflanze an ihren feinsten Nebenwurzeln zarte Saughaare besitzen muß, wenn sie befähigt sein soll, die im Boden befindlichen organischen Bestandtheile zu lösen und aufzunehmen. Man kennt nun aber zahlreiche Gewächse, und zu diesen gehören gerade viele unserer wichtigsten Waldbäume, welche niemals Wurzel⸗ haare aufweisen. Dafür findet man aber nun bei genauer Unter⸗ suchung der Wurzeln dieser Arten, daß dieselben entweder von einem dichten Filz von Pilzfäden umhüllt werden oder aber, daß ihre ober⸗ flächlichsten Zellschichten von den Pilzhyphen mehr oder weniger stork intercellular durchzogen sind,. Besonders eingehend hat sich mit dieser Frage Pise Frank beschäftigt, welcher vor kurzem die Bedeutung e leidung der Wurzeln bei der gemeinen Kiefer beleuchtete. (Die Bedeutung der Mycorrhiza⸗Pilze für die gemeine Kiefer in dem
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orstwissenschaftlichen Zentralblatt“ XVI, Heft 4, p nachgewiesen, Ernährung die Wurzelpilze (Mycorrhizen) unb Dieser Waldbaum gehört eben auch
Wurzelhaare ausbilden, deren Wurzel umhüllt sind. Frank konnte nun m auch die Kiefer selbst auf dem bö t zu entwickeln vermag und mit ihre natürlichen Wurzelpilze der Mycorrhizen wickelt sich die Kie sie ihren Wurzelpilz der richtigen pilzhaltigen Erde zu Frage ist es nun immer noch, welche N zu deren Erwerbung die Kiefer der Mycorr liegt jedoch nahe zu vermuthen, verwerthung der im
organischen Stickstoffve Beweis hierfür dürfte ang Mycorrhizen sich bei allen in den obersten Bodens Stickstoffnahrun wuchert der
perimentell edingt nothwendi⸗ zu jenen Arten, welche niemals n aber stets mit dem Pilzgeflecht it größter Sicherheit nachweisen, esten normalen Kiefernboden sich Sicherheit eingehen muß, wenn und dadurch die Bildung 2 demselben Boden fer dagegen kräftig und ungehindert, wenn n man ihr denselben durch Zusatz ihrem Nährboden bietet. ahrungsstoffe es sind, hiza⸗Pilze bedarf. daß es auf die raschere Wieder⸗ Sumus und in der Waldstreu enthaltenen indungen abgesehen ist. Als ein schlagender eführt werden, daß die reichste Entwicklung der hier in Betracht kommenden Bäumen des Waldes cht, wo eben ständig neue Diese durch⸗ en, unendlich feinen Hyphensträngen, substanzen und giebt dieselben oder en Waldbäumen ab, mit welchen er Wir sehen
besitzt oder wen
chichten bemerkbar ma g durch Blattfall ꝛc. zugefü k Pilz mit seinen unzähl entzieht ihnen ihre wichtigsten Nä wenigstens einen Theil derselben d zusammenlebt (in Symbiose, Le also, daß die Wurzelpilze o dings mit Bestimmtheit an anz die gleichen oder aldbäume besitzen, wi
Lebensgemeinschaft, steht). der der Wurzelpilz (man nimmt jetzt aller⸗ „daß man es mit mehreren Arten zu thun wenigstens sehr ähnliche Funktionen für e wir sie sonst von den Wurzelhaaren
raxis ist es nun, ob die zur Bil⸗ gten Pilze auch überall da vor⸗ dieser Baum eventuell angepflanzt werden soll. Dies u sein, diese Wurzelpilze fehlen wohl kaum irgendwo hat die Kiefernwurzeln stets verpilzt an⸗
beziehen mochte. den Kiefernwurzeln 1 der kaum entschieden ihre Fruchtkörper (das, was man bezeichnet und wonach man fast ausschließ⸗ estimmen kann) mit Sicherheit festzustellen, überhaupt nicht zu fruktifi daß sich die einzelnen Arten sehr die eine eine geringe, die andere das Wachsthum der Kiefer aus⸗ manchen analogen die Pilzflora eine sehr ungleiche spricht. Hier einsetzen, um stellen, ob es r am meisten
rgischerem Wachst
Eine wichtige Frage für die dung von Kiefernmycorrhizen befä handen sind, wo scheint der Fall z im Boden, denn Frank von welchen Welche Pilze dies nun sind, symbiontisch leben, kann mit Sicherheit nicht o werden, da es äußerst schwierig ist, gewöhnlich als den „Pilz“ lich die einzelnen Formen b und manche Wurzelpilze Sehr wahrscheinlich verschieden verhalten werden, daß eine günstigere Wirkung auf üben wird, wie wir dies in
zieren scheinen. ist es jedoch,
ällen beobachten
in welchen die Kiefer gedeiht, igt, was ebenfalls für obige A müssen weitere und sehr eingehende Untersuchungen
Sicherheit in diese Frage zu bringen und eventuell festzu gelingen kann, durch Verbindung der Kiefer mit dem ih zusagenden Pilz jene zu kräftigerem und
einzelnen Gebieten, Zusammensetzung ze
Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.
Cholera. Vom 14. bis 20. Januar wurden in Galizien 3 Erkrankungen und 2 Todesfälle in der Stadt Trem⸗ bowla angezeigt.
Rußland. 28. Dezember na in der Stadt S
Oesterreich⸗Ungarn.
Dem Medizinal⸗Departement wurden chstehende Erkrankungen (und Todesfälle) Wi t. Petersburg vom 14. bis 28. in den Gouvernements St. Petersburg vom 8. (4), Kiew vom 8. bis 14. D 1. bis 14. Dezember 104 (55).
Egypten. Bis zum 16. Januar wurden folgende weitere Er⸗ nd Todesfälle) angezeigt: in
Dezember 165 (90), bis 21. Dezember 11 ezember 30 (14)), Wolhynien vom
Zagazig am 11. Januar 8. Januar 1 (1), in Kairo am 10. und vom 11. bis 16. Januar 8 (5), nuar 1 (1), in Bossat und 2 (2), in Arine vom 12. bis in Ayat am 15. Januar 1 (1), zusammen 23 (16). erschienenen ärztlichen che zuerst nach Ankunft des französischen aufgetreten zu sein.
11. Januar 1 (1), in Alexandrien in Charkieh vom 11. bis 13. Ja Sawalem am 9. Januar 1 (2) bezw.
14. Januar 7 (2), kko. Einem im „Eco Mauritano“ Bericht zufolge scheint die Seu Schiffes „Maurice et Réunion“ nach Angabe des Kapitäns mit 1698 Pilgern aus hatte in El⸗Tor eine 15 tägige Suez von der Sanitätsbehörde Tanger erzählten die gelandeten Pilger, daß unterwegs, auch nach der Ab⸗ her angelaufenen Hafen Matifu bei Algier, viele gestorben und etwa 40 Leichen in's Meer versenkt worden seien. Angeblich ist die Leiche eines Sherifs in Tanger worden. Bald nach Eintreffen des Schiffes (11 daselbft Cholerafälle vorgekommen sein. von denen der Gesundheitsrath Kenntni einer Gruppe von Hütten in der Nähe e alter Sitte von den Mekkapilgern gleich nach der Ankunft aus Hedjas aufgesucht wird, und bei welchem viele derselben übernachte Hierauf breitete sich die Seuche hau Bevölkerung bewohnten Stadttheile nach welcher die Seuche in Marokko sich schon genannten Schiffes gezeigt hat, entbehrt nach den lungen der Bestätigung. Verschiedene Erkrankungen. 8 Pocken: Odessa 2, St. Petersburg und Warschau je 3 Todes⸗ fälle; London 17 (Krankenhäuser), Paris 10, St. Petersburg 17 Er krankungen; Flecktyphus: St. Petersburg 2 Erkrankungen; Rück fallfieber: St. Petersburg 4 Todesfälle und 155 Erkrankungen Genickstarre: Regierungsbezirk Aurich 2 Erkrankungen; fluenza: Mehr als 2 Todesfälle in Berlin (6), Altona, Barmen M. (je 3), Hamburg (4), London (10) Kopenhagen 151,
(Durchschnitt Brandenburg, — Erkrankungen sind gemeldet in Berlin 53, eldorf 117, Schleswig 91 rag 33 — an in M.⸗Gladba
Letzteres war BYambo ausgelaufen, Quarantäne durchgemacht und war in untersucht worden. Nach Ankunft in
fahrt von dem kurz vor
gelandet und beerdigt .August) sollen nun Die ersten Erkrankungen, erhielt, ereigneten sich in es Heiligengrabes, das
ptsächlich in den von der ärmeren
bisherigen Ermitte
Elberfeld, Frankfurt a. Moskau (4), 24 Erkrankungen.
Berichtsorte Mülhausen i. E. den Regierungsbezirken Arnsberg 225, Dü mburg 48, Budapest 184, St. Peters iphtherie und Croup (1881,90: 4,49 %): Königshütte, Mannheim — Erkrankungen kamen vor in Berlin 8
ierungsbezirken Arnsberg 138, Düsseldorf 141, in Nürn⸗ udapest 27, Kopenhagen 29, London 99 Paris 100, St. Petersburg 82 — desgl. an Scharla Breslau 27, Edinburg 37, Kopenhagen 30, Paris 65, St. typhus in St. Petersburg 209.
YVork (3), Stockholm Meh
rg 167, P
rankenhäuser), in Berlin 60. London 280 (Kranken
Petersburg 69 — desgl. an Unterleibs
Berdingungen im Auslande.
Großbritannien. Henry V. Notmann, Ma- rector of the South Indian Railway Company 55, Gracechurch 8 Lieferung 1) von Eisen⸗ und Kurzwaaren, Eisen, ederwaaren, Oelen und Farben, Hanf⸗ und Baumwollen
2) von Gegenständen für Lokomotiven
und Maschinen, als: Kolben, Bestandtheile für Dampfkessel, eiserne
und kupferne Platten, Sprungfedern, Siederohre aus Mef 3) von Druckschriften, Papie neregce Verdingungsheft für 1 und 3 zu 20 Sh. und
4. Februar, Mittag naging Di.
street, London: Metallen, L 8 waaren, Glas, Gummi zc.,
reifen, Achsen und Räder,