1896 / 29 p. 3 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 01 Feb 1896 18:00:01 GMT) scan diff

Braut“, eröffnete den Abend. Das Werk gehört zu 8 8 Theilen, „Mein Vaterland⸗

artigen, gefä

Erfolg auch in seinen übrigen Werken anwandte. tück wechselt die charakteristische Schwermuth flavischer Melodik . 8— Humor ab, der die Musik zur

mit jenem leichten, sprudeln „Verkauften Braut“ für deutsche

macht. Als zweite Nummer folgte Richard Strauß' Werk „Tyll Eulenspiegel“, das an dem Symphonie⸗Abend am Buß⸗ tag bereits aufgeführt und an dieser Stelle besprochen wurde. Daran reihte sich C. M. von Weber's „Aufforderung zum Tanz“ in der Orchesterbearbeitung Felix Weingartner;s. Von der älteren Orchestrie⸗ rung des genialen französischen Tonsetzers Berlioz, die sich darauf beschränkte, das Original, wenn auch in veränderter Tonart wieder⸗

obwohl hier die Ur⸗ In

zugeben, unterscheidet sic diese wesentlich, tonart beibehalten i

es gespielt wurde, mußte. „Faust⸗Ouvertüre“

ee hinriß. b Im Saal der Sing⸗Akademie Professor Ernst Jedliczka einen Klavier⸗Abend,

an ihm öfter gerühmten, vielseitigen künstlerischen Vorzüge w ederum ervortraten. Es war schwer zu entscheiden, ob man mehr die perlende Klarheit und den energischen Anschlag in den „Davids⸗

glänzend

bündlern“ von Schumann oder die graziöse

Vortragsweise in Chopin's Nocturnes, Mazurkas und Etuden zu be⸗ 1“ kast. da eben alle guten Eigenschaften in dem Spiel des Nach fünf kleineren Stücken von A. Rubinstein, die mit lebhaftem Beifall und Hervorruf aufgenommen wurden, gab der Künstler noch ein Präludium von Chopin und eine

Konzertgebers vereinigt waren.

Rhapsodie von Liszt zu.

. u derselben Zeit fand im Saal Bechstein ein Klavierabend der 8 werlereen,8 Kreisen bereits vortheilhaft bekannten Pianistin Die Künstlerin, die unter Leitung des ranz Kullak ausgebildet ist, wirkte zuerst bei der Aus⸗ siihrung, des jetzt leider nur selten gehörten Sextetts von Hummel

Martha Hornig statt. Professors

(op. 74) sar Klavier, Flöte, Oboe, Horn, Viola,

Kontrabaß mit. Die technischen Schwierigkeiten ihres Parts überwand sie mit Ehanit. . auch war die verständnißvolle Art ihres Vortrags

die Ausführung der Phantasi stücks „Die kleineren Stücke

Gleiche Anerkennung verdiente des stimmungsvollen von Kullak, der

zu loben. Solo⸗Klavierpiècen: heiligen drei Brunnen“ von A. aus der Ohe

munteren und anmuthigen Komposition

den mitwirkenden Herren Kurth (Flöte), Bundfuß

mann (Horn), Krelle (Viola und Violine), Lüdemann (Violon⸗

cello) und Clam (Kontrabak) angemessener Antheil.

Am Mittwoch Abend gaben im Konzertsaal, Potsdamer⸗

straße 9, die Sopranistin Cäcilie Oncken und

Georg Liebeherr ein gemeinschaftliches Konzert. Die Sängerin trat zum ersten Mal in Berlin auf, während der Sänger sich schon früher im Mit umfangreicher und jugendlich frischer Stimme sowie mit temperamentvollem Ausdruck trug die

„Römischen Hof“ hat hören lassen.

Sopranistin mehrere Lieder von Schumann, Schubert,

und Berger vor und erntete lebhaften Beifall, während die nicht sehr klangreiche und zu wenig ausgebildete Stimme des Baritonisten nicht Er hatte Lieder von Brahms, Cornelius, Franz, Schubert, Schumann und Anderen zum Vortrag gewählt.

so vortheilhaft wirkte.

om 1. Februar, Morgens.

Wetterberi 8 U

=SSB

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Temperatur

Stationen. Wind. Wetter.

i

Bar. auf 0 Gr. n °˙ Celsius 0 C. = 40 R

1. d. Meeressp

* sred. in Millim.

2

wolkenlos bedeckt Regen wolkig woltenlos

Belmullet.. SSO Aberdeen.. W Christiansund NW Kopenhagen. NW Stockholm. NW

da. 1 en a NAMRO

t. Petersburg Moskau ... WNW bedeckt

Cork, Queens⸗ 1bown.. S Cherbourg. SSO Helder 779 NW 727246 NW Lamburg . . 775 NW winemünde 770 NW

Neufahrwasser 765 NNW Memel 761

rs 71788 ünster.. 777 Karlsruhe. 778 Wiesbaden 777 München 777 S Chemnitz .. 776 WNW Berlin. 772 WNW Wien 771 WNW 5 wolkenlos Breslau.. . 769 WNW Regen Ile d'Aix.. 776 O 3 Dunst 7738 still halb bed. 7770 still swolkenlos Uebersicht der Witterung. Ein umfangreiches Hochdruckgebiet über 775 mm. liegt über West⸗Europa gegenüber einer tiefen Depression unter 736 mm über dem Innern Rß⸗ lands, sodaß über Zentral⸗Europa lebhafte nördliche und nordwestl che Winde wehen. Dagegen über den Britischen Inseln und Frankreich ist die Luftbewegung leicht und aus variabler Richtung. In Deutschland dauert die milde, trübe Witterung fort. Nur in den südlichen Gebietstheilen liegt die Morgen⸗ temperatur unter dem Gefrierpunkt. Meßbare Niederschläge werden nicht gemeldet. In Frankreich

herrscht leichter Frost. Deutsche Seewarte.

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wolkig bedeckt wolkig bedeckt bedeckt bedeckt heiter halb bed. Nebel halb bed. bedeckt bedeckt Nebel bedeckt bedeckt

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Theater.

1 8 38 1“

Königliche Schauspiele. Sonntag: Opern⸗ haus. 30. Vorstellung. Carmen. Oper in 4 Akten von Georges Bizet. Text von Henry Meilhac und Ludovic Halévy, nach einer Novelle des Prosper Mérimée. Tanz von Emil Graeb. Anfang 7 ½ Uhr.

Schauspielhaus. 33. Vorstellung. Die kranke Zeit. Lustspiel in 4 Aufzügen von Richard

betitelt, den der Verfasser seiner

öhmischen Heimath gewidmet hat, und bewegt sich in den eigen⸗ 3 slähen Rhythmen, die Smetana mit Vorliebe und mit

Ohren so ungemein reizvoll

ist. Kapellmeister Weingartner hat dur G Hinzufügung von Trillern und Fiorituren aus dem Werke ein Vir⸗ gdung lautet:

enstück für das Orchester gemacht, das bei der Bravour, mit der e 8 staemisches Verlangen wiederholt werden Den Schluß des fesselnden Programms bildeten Wagner's und die zweite Symphonie von Beethoven, deren chwungvolle Ausführung das überaus zahlreiche Publikum zu erneuten

gab am Donnerstag Herr

und Papendieck und „Irrlichtery. Nac dem „Mephisto⸗Walzer“ von Liszt folgte als Schluß das Trio für Klavier, Violine und Violoncello von Mendelssohn, op. 44. An dem lebhaften Beifall, welcher sämmtlichen Vorträgen folgte, gebührte auch

Die Klavierbegleitung des Herrn

einem Cyelus in etwas zu laut.

Auch in diesem aval.

istvolles 8 Elisabeth: Fräulein Hiedler;

Skowronnek's vieraktiges Lustspiel

von Schlegel⸗Tieck, bearbeitet von

durch Ignaz Brüll’'s Oper

ilipp; Bombardon: Gutzkow

am Montag „Hamlet“; am Kleist's „Zerbrochenem Krug

in welchem die ersten Mal in Scene;

Freitag „Die Weber“, Sonnabend

einrich“. außerdem noch am 9. Februar, wiederholt.

Dienstag,

statt, Mittwoch und

vieraktige Lustspiel „Der Thron

Ni

Violoncello und festzesezt: Das Montag, während die

maßen morgen, am abend wiederholt, Roberto Bracco und

der eigenen Nach

Litt⸗ (Oboe), Li zum letzten Mal an einem Sonnta

Der Spielplan des Neuen T der Baritonist Im Theater Unter den

in neuer Einstudierun

füͤhrung. Grieg, Tappert Im

sohn, Cherubini u. A.

Sonntag, Nachmittags 3 ½ Uhr: In Kroll's Theater: des goldene Kreuz. Oper in 2 Akten von Ignaz Brüll, Text nach dem Französischen von S. H. Mosenthal. Tanz von Paul Taglioni. Abe.. 5 7 ½ Uhr: Uriel Axcosta. Trauerspiel in 5 Aufzügen von Karl Gutzkow.

Montag: Opernhaus. 31. Vorstellung. Tann⸗ äuser und der Sängerkrieg auf Wartburg. Romantische Oper in 3 Akten von Richard Wagner. Ballet von Emil Graeb. Anfang 7 Uhr. Schauspielhaus. 34. Vorstellung. König Richard der Zweite. Trauerspiel in 5 Aufzügen von William Shakespeare, übersetzt von August Wilhelm von Schlegel. Für die deutsche Bühne bearbeitet von Wilhelm Oechelhäuser. Anfang 7 ½ Uhr. Opernhaus. Dienstag: Der Waffenschmied. Phantasien im Bremer Rathskeller. Mittwoch: Die Walküre. Anfang 7 Uhr. Donnerstag: Ivanhoe. Freitag: Hänsel und Gretel. Phau⸗ tasien im Bremer Rathskeller. Sonnabend: Der Evangelimann. Phantasien im Bremer Rathskeller. Sonntag: Margarethe. (Faust: Herr Emil Götze, als Gast.) (Kroll’'s Theater.) Nachmittags 3 ½ Uhr: Der Postillon von Lonjumean. Die Puppenfee.

Schauspielhaus. Dienstag: Die Quitzow’s. Mittwoch: Die kranke Zeit. Donnerstag: Ein Sommernachtstraum. Freitag: König Richard II. Sonnabend: Die kranke Zeit. Sonntag: Doctor Klaus. (Kroll’'s Theater). Abends 7 ½ Uhr: Vasantasena.

Deutsches Theater. Sonntag, Nachmittags

2 ½ Uhr: Die Mütter. Abends 7 ½ Uhr: Romeo und Iulia.

Montag: Hamlet.

Dienstag: Neu einstudiert: Der zerbrochene Krug. Hierauf: Liebelei von Arthur Schnitzler.

Berliner Theater. Sonntag, Nachmittags

2 ½ Uhr: Der Her

König Heinrich. 1 Montag: Der Verschwender. Dienstag: König Heinrich.

Lessing⸗Theater. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Zu volksthümlichen Preisen: Die Haubenlerche. Abends 7 ½ Uhr: Comtesse Guckerl.

Montag: Comtesse Guckerl.

Dienstag: Untreu. Hierauf: Wittwe.

Residenz⸗-Theater. Direktion: Sigmund Lautenburg. Sonntag, Nuüchmittags 3 Uhr: Zu halben Preisen: Der Rabenvater. Abends 7 ½ Uhr Hals über Kopf. Schwank in 3 Akten von Alexandre Bisson, deutsch von Paul Block. Vorher: In doppelter Bekehrung. Plauderei von Paul Linsemann.

Montag und Dienstag: Hals über Kopf.

Fräulein

önigli Opernhause gelangt morgen Bizet's öö“ Weingartner's Leitung zur Aufführung.

äulei armen a Don Fees edel iec Richard Wagner'’s „Tannhaͤuser ve Einrichtung) unter Kapellmeister Sucher’³ in folgender setzung gegeben: Tanuhäuser: Herr Sylva; Wo fr Venus: Im Königlichen Schaus

Nans9 wird Shakespeare's „König Richard der 3

König Richard spielt Herr Matkowsky.

niß Kichan Pheater wird morgen, „Das goldene Kreuz Christine: Fräulein Herr Stammer. „Uriel Acosta“ mit Heern festenag in der Titelrolle

ä ls Judith zur Aufführung. 89 kommt morgen Abend „Romeo und

¹ Auffü 1 ttags werden „Die Mütter“ gegeben, Ebö11“ geht in Verbindung mit Arthur Schnitzler’'s „Liebelei“ zum dieselbe wird am Donnerstag und S lt; am Mittwo Sonntag Abend wiederho 8898 Lealte Eö“ ittag „Der Kaufmann von Venedig’ gegeben⸗ und feinfühlige S. Theater geht morgen Nachmittags der Ferr. ottschnitzer von Ammergau“ in Scene, Abends Wildenbruch's 8 Das Wildenbruch'sche Drama wird

Donnersta 8 Eöu“ ittags) finden Wiederholungen von Raimund's „Verschwender“ ernchngftthg Sonnabend geht Goethe's „Faust“ in Scene. Am Freitag wird Herr Richard Hahn vom Stadttheater in Posen

als Ferdinand in Schiller's „Kabale und Liebe“ gastieren. Das Lessing⸗Theater bringt am Sonntag, den 9. Februar, wiederum eine Lustspiel⸗ Novität zur ersten Aufführung, und zwar das

obeltit. Der weitere Spielplan der Woche ist 3 8 Lustspiel Mittwoch, beiden 2b ehbe von Ludwig Fulda am Dienstag und Freitag gegeben werden. gelangt 8 onntag Ernst von Wildenbruch's Schauspiel „Die Haubenlerche“ zur Aufführung.

Im Residenz⸗Theater findet am Mittwoch, den 5. Februar, die Erstaufführung von Georges Fevpdeau's „Hötel zum Freihafen“ in der Uebertragung und Bearbeitung von Benno Jacobson statt. Morgen gehen „Hals über Kopf“

von Bisson's Lustspiel „Der 1“ 8 Linden 221 morgen Nachmittag

bei halben Kassenpreisen das pantomimische? 1 sien und mit den ersten Kräften besetzt, in Scene. Abends gelangt Millöcker's Operette „Der Bettelstudent“ zur Auf⸗

Konzerthause wird am Montag die Konzertsängerin Fräulein Hamann⸗Martinsen Lieder von Leßmann, Rubinstein, Schu⸗ mann und eine Konzert⸗Arie von Mendelssohn singen. spielt Schumann's Symphonie Nr. 1,

Woldemar Sacks war mitunter

Lawn⸗ 1s Antrittsrolle, den Don Jos Herr

am: Herr Bulß;

Frau Sucher. v. d. H.

1 e geht morgen Richard Zeit“ in Scene. Am 1 weite“, übersetzt Wilhelm Oechelhäuser, wiederholt.

gegeben. Die Be⸗

Rothauser; Gontran: Herr bateece 7 ½ Uhr gelangt

hat, mit ihm in festzustellen.

ch wird „Der Talisman“, am

und Sonntag, den oentgen“.

onntag, den 9. Februar

von Fedor von folgender⸗ „Comtesse Guckerl“ wird Donnerstag und Sonn⸗ Novitäten „Untreu“ von

seiner Väter“

gesucht.

geschätzt. Als Nachmittags⸗Vorstellung

am 14. Juli beginnen. preis bewilligt worden. e. Wochenblatt“ und in den Sportzeitungen bekannt Weitere Auskunft ertheilt auf Wunsch F. von Schoeler zu Homburg

Mouscron, 1. Februar. Bahnhof ein Zusammenstoß zwischen dem um 4 Uhr 51 Mi⸗ nuten von Tournai abgegangenen sischen Nordbahn⸗Gesellschaft statt. weniger schwer verletzt, doch keiner tödtlich.

Brisbane, schen Bureaus“ wurde Townsville (Queensland, Seeheh am Sonnabend und Sonntag durch einen furchtbaren Sturm Verschiedene Küstenfahrzeuge werden vermißt, und der Schaden, welcher im Hafen angerichtet wurde, wird auf 30 000 Pfund Man nimmt an, daß das Hochwasser beträchtliche Verluste an Menschenleben verursacht habe.

Mannigfaltiges.

Mit Genehmigung Seiner Majestät des Kaisers und Königs sollen, wie das „Militär⸗Wochenblatt“ mittheilt, die Offizier⸗ Tennis⸗Turniere zu Homburg

p. d. H. in diesem Jahre

Allerhöchsterseits ist dazu wiederum ein Ehren⸗ Die Propositionen werden später im „Militär⸗ egeben werden.

Der Magistrat hat in seiner gestrigen Sitzung beschlossen, wegen der elektrischen Beleuchtung der Oberspree von der Jannowitz⸗ brücke bis zum Ausstellungspark mit den Staatsbehörden in Ver⸗ handlung darüber einzutreten: ob es möglich sei, diese Einrichtung Nachmittags 3 ½ Uhr, ohne wesentliche Kosten für die Stadtgemeinde herzustellen. Der

8 Magistrat glaubt, daß die Kosten der Beleuchtung etwa durch einen Beitrag des Fiskus oder doch durch Heranziehung der Interessenten (Schiffahrt) in Form von Gebührenzahlung aufgebracht werden könnten. Gegen die Verunreinigung der Flußläufe durch die Stromschiffer will das Königliche Polizei⸗Präsidium Maßregeln ergreifen und ist daher mit dem Magistrat in Verbindung getreten, indem es denselben ersucht

kommissarische; Berathung die geeigneten Maßnahmen

Die Freie photographische Fütehn t veranstaltet am Dienstag, 4. Februar, im Königlichen Museum

41. Projektions⸗Abend. träge bezw. Demonstrationen: Herr durch Tirol und Salzkammergut“; önig in natürlichen Farben nach Selle“ chem Verfahren, hergestellt von in nächster Woche Feen Dr. Selle“; „Aufnahmen nach dem Verfahren von Professor

ür Völkerkunde ihren

Auf der Tagesordnung stehen folgende Vor⸗ W. Rothermundt: „Wanderungen err Dr. Neuhauß: „Aufnahmen

Gestern Abend fand auf dem hiesigen Zuge und einem Zuge der franzö⸗ Zehn Reisende wurden mehr oder

31. Januar. Nach einer Meldung des Reuter⸗

eim⸗

und „In doppelter Bekehrung“ in Scene.

eaters wird auch in der nächsten Herr Direktor“ beherrscht.

London,

allet „Rund um Wien“, In Betre

Das Orchester B-dur, sowie Werke von Mendels⸗

Friedrich⸗-Wilhelmstüdtisches Thrater. Chausseestraße 25 26. Sonntag: Mit großartiger Ausstattung an Kostümen, Dekorationen und Requisiten: Der Hungerleider. Ausstattungs⸗Komödie mit Gesang und Ballet in 10 Bildern von Julius Keller und Louis Herrmann, mit theilweiser Benutzung einer Idee des Mark Twain. Musik von Louis Roth. In Scene gesetzt von Julius Fritzsche. Dirigent: Herr Kapellmeister Winné. Anfang 7 ½ Uhr. Montag: Der Hungerleider.

Neues Theater. Schiffbauerdamm 4a./5. Sonntag: Gastspiel des Herrn Franz Tewele vom K. u. K. priv. Carl⸗Theater in Wien. Der Herr Direktor (MNonsieur le Directeur). Lustspiel in 3 Akten von Alexandre Bisson und Fenes Carré. Deutsch von Ferdinand Groß. n Scene gesetzt von Siegmund Lautenburg. Anfang 7 ½ Uhr.

Nachmittag: Bruder Martin. Anfang 3 Uhr.

Montag (19. Abonnements⸗Vorstellung): Der Herr Direktor.

Dienstag: Der Herr Direktor.

Mittwoch: Der Herr Direktor.

Theater Unter den Linden. Direktion: Julius Fritzsche. Sonntag, Nachmittags 3 Uhr: Bei halben Preisen: Rund um Wien. Pantomimisches Ballet in 9 Bildern von Fr. Gaul und A. M. Willner. Musik von J. Beyer. Der choreographische Theil von Josef Haßreiter. Neu einstudiert vom Balletmeister Herrn J. Reisinger. Dirigent: Kapellmeister Federmann. Abends 7 ½ Uhr: Der Bettelstudent. Operette in 3 Akten von F. Zell und R. Genée. Musik von Karl Millböcker. Dirigent: Herr Kapellmeister Federmann.

Montag: Der Bettelstudent.

Sonnabend, den 8. Februar: Dritter großer Maskenball.

Adolph Ernst⸗Theater. Sonntag: Ma⸗ dame Suzette. Vaudeville⸗Posse in 3 Akten von Sylvane und Ordonneau, bearbeitet von Ed. Jacob⸗ son und Jean Kren. Musik von Edmond Andran. In Scene gesetzt von Adolph Ernst. Anfang 7 ½ Uhr.

Montag: Dieselbe Vorstellung.

Zentral⸗Theater. Alte Jakobstraße Nr. 30.

Sonntag: Emil Thomas a. G. Eine tolle Nacht. Große Ausstattungsposse mit Gesang und Tanz in 5 Bildern von Wilh. Mannstädt und Julius Freund. Musik von Julius Einödshofer. In Scene gesetzt vom Direktor Richard Schultz. Die Tanz⸗Arrangemento vom Balletmeister Gund⸗ lach. Anfang 7 ½ Uhr

Montag: Eine tolle Nacht.

Konzerte.

Konzert-Haus. Karl Menyder⸗Konzert. Sonntag Anfang 6 Uhr. Montag Anfang 7 Uhr.

Nach Schluß der Redaktion eingegangene

Depeschen.

31. Januar. (W. T. 87 Zu dem „Times“⸗ .

Korrespondenten in Prätoria hat der Präsident Krüger sich amm Dienstag gelegentlich einer Zusammenkunft dahin geäußert: er

habe vor der Affaire „Jameson“ die Frage erörtert, den Forderungen

der Uitlander zu genügen, und hoffe, bald in Johannesburg Schul⸗ einrichtungen und eine lokale Regierung bewilligen zu können. des Wahlrechts könne er nichts versprechen; denn, wolle man jedem Neuangekommenen dieses Recht zugestehen, so würden die Burghers

(Fortsetzung des Nichtamtlichen in der Ersten und Zweiten

ald in den Uitlanders aufgehen.

Beilage.)

wirkung Martinsen. 8 Dienstag, den 18. Februar: Fastnachts⸗Sub⸗

skriptions⸗Ball. Billets à 3 im Burecau des

Bö6u“ Philharmonie. Sonntag, Mittags 12 Uhr: Oeffentliche Hauptprobe zum VII. Philharmon.

Konzert. 3 Montag, Anfang 7 ½ Uhr: VII. Philharmo⸗

nisches Konzert. Dir.: Arthur Nikisch. Sol.:

Teresa Carreno. .

Birkus Renz. Karlstraße. Sonntag: Zwei Vorstellungen: Nachmittags 4 Uhr: Groste Vor⸗ stellung mit humoristischen Entrées und Inter⸗ mezzi. Auf vielseitiges Verlangen: 1870/71. Ermäßigte Preise und 1 Kind unter 10 Jahren frei Abends Uhr: Anßerordentliche Vorstellung. Ein Künstlerfest. Auf das Glän⸗ zendste insceniert vom Direktor Fr. Renz. Neue Einlage: Die Katastrophe des Riesendampfers „Circentia“. Außerdem in beiden Vorstellungen: Auftreten von nur Künstler⸗Spezialitäten allerersten Ranges. Vorführen und Reiten der bestdressierten Freiheits⸗, Spring⸗ und Schulpferde. 88

Montag: Ein Künstlerfest. Neue Einlage: Die Katastrophe des Riesendampfers „Circentia“’“. Erstes Auftreten des Mr. arof Skay mit seinen Musik⸗Flammen⸗Instrumenten. 3

rar Sb; RFxTeAEIFSmeramaFüvnsExzan 5 Familien⸗Nachrichten. 1 Verlobt: Frl. Elisabeth von Starck mit Hrn. Prem.⸗Lieut. Ernst Back (Rudolstadt). Frl. Martha Kobusch mit Hrn. Bürgermeister Dr. Stapenhorst (Bielefeld). 2* 8 Vermählt: Hr. Sec.⸗Lieut Heinrich Graf zu Rantzau mit Frl. Editha von Arnstedt (Berlin) Geboren: Ein Sohn: Hrn. Sec⸗Lieut. Friedrich Frhrn. von Rotenhan (Berlin). Hrn. Haupt mann Rudolf von Asmuth I. (Magdeburg). Hrn. Grafen Baudissin⸗Zinzendorf (Rantzau b. Plön). Hrn. Major von Rosenberg⸗Gruszezynski (Metz). Hru. Major a. D. Victor von Crousaz (Sorau N.⸗L.). Eine Tochter: Hrn. Ober⸗ lehrer Dr. Theodor Schmidt (Breslau). Gestorben: Hr. Major a. D. Georg Fleisch⸗ hammer (Wiesbaden). Fr. Pastor Schmidt, eb. Seyler (Klosterfelde). Fr. Oberst⸗Lieu bida von Wichert, geb. Brodthag (Baden⸗Baden Hr. Gerichts⸗Assessor S. Wollstein (Nakel). Hrn. Postsekretär Waldemar Altmann Sohn Erich (Breslau).

Verantwortlicher Redakteur: Siemenroth in Berlin. 8 Verlag der Expedition (Scholz) in Berlin.

Druck der Norddeutschen Buchdruckerei und Verlags⸗ Anstalt Berlin SW., Wilhelmstraße Nr. 22.

Sieben Beilagen

Skowronnek. In Scene gesetzt vom Ober⸗Regisseur Max Grube. Anfang 7 ½ Uuhr.

In doppelter Bekehrung.

8 8

1 Symphonie⸗Konzert, unter freundlicher Mit⸗

(einschließlich Börsen⸗Beilage).

der Konzertsängerin Fräulein Hamann⸗

gehörig bezeichneten Unterlagen.

8

angenommenen

Erste Beila ge

Berlin, Sonnabend, den 1. Februar

Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗Anzeiger.

1896.

Königreich Preußen. Allgemeine Vertragsbedingungen

1) Gegenstand des Vertrages.

„Den Gegenstand des Unternehmens bildet die im Vertrage be⸗ zeichnete Leistung. Im einzelnen bestimmt sich Art und Umfang der dem Unternehmer obliegenden Verpflichtungen nach den Verdingungs⸗ anschlägen, den zugehörigen Zeichnungen und fonstigen als zum Vertrage Die in den Verdingungsanschlägen Vordersätze unterliegen jedoch denjenigen Aenderungen,

welche ohne wesentliche Abweichung von den dem Vertrage zu

Grunde gelegten Bauentwürfen bei der Ausführung der betreffenden Bauwerke sich ergeben.

Abänderungen der Bauentwürfe selbst anzuordnen, bleibt der Bau⸗ leitung vorbehalten. Leistungen, welche in den Bauentwürfen nicht vorgesehen sind, können dem Unternehmer nur mit seiner Zustimmung übertragen werden.

2) Berechnung der Vergütung. Die dem Unternehmer zukommende Vergütung wird nach den wirklichen Leistungen unter Zugrundeleguug der vertragsmäßigen Ein⸗

heitspreise berechnet.

Die Vergütung für Tagelohnarbeiten erfolgt nach den vertrags⸗

maäßig vereinbarten Lohnsätzen.

zur planmäßigen

3) Ausschluß einer besonderen Vergütung für Neben⸗

leistungen, Vorhalten von Werkzeugen, Geräthen, b Rüstungen.

Insoweit in den Verdingungsanschlägen für Nebenleistungen so⸗ wie für das Vorhalten von Werkzeug und Geräthen, Rüstungen u. s. w. nicht besondere Preisansätze vorgesehen sind, umfassen die verein⸗ barten Preise und Tagelohnsätze zugleich die Vergütung für die zur Herstellung des Bauwerks gehörenden Neben⸗

leistungen aller Art, insbesondere auch für die Heranschaffung der zu

den Bauarbeiten erforderlichen Materialien aus den auf der Baustelle

befindlichen Lagerplätzen nach der Verwendungsstelle am Bau, sowie

die Entschädigung für Vorhaltung von Werkzeug, Geräthen u. s. w.

Auch die Gestellung der zu den Absteckungen, Höhenmessungen,

und Abnahmevermessungen erforderlichen Arbeitskräfte und Geräthe

8

liegt dem Unternehmer ob, ohne daß demselben eine besondere Ent⸗ schädigung hierfür gewährt wird. 4) Mehrleistung gegen den Vertrag. Ohne ausdrückliche schriftliche Anordnung oder Genehmigung des Garnison⸗Baubeamten darf der Unternehmer keinerlei vom Vertrage

abweichende oder im Verbindungsanschlage nicht vorgesehene Leistungen ausführen.

Diesem Verbot zuwider von dem Unternehmer bewirkte Leistungen

ist die Bauleitung befugt, auf dessen Gefahr und Kosten wieder be⸗

8

seitigen zu lassen; auch hat der Unternehmer nicht nur keinerlei Ver⸗

gütung für derartige Leistungen zu beanspruchen, sondern muß auch für

allen Schaden aufkommen, welcher etnea durch diese Abweichungen vom

Vertrage entstanden ist.

5) Minderleistung gegen den Vertrag.

Bleiben die ausgeführten Leistungen zufolge der von dem

28

8 Garnison⸗Baubeamten getroffenen Anordnungen unter einer im Ver⸗ rrage festverdungenen Menge zurück, so hat der Unternehmer Anspruch

auf den Ersatz des ihm nachweislich hieraus entstandenen wircklichen

Schadens.

Nöthigenfalls entscheidet hierüber das Schiedsgericht (25).

3 6) Beginn, Fortführung und Vollendung der Leistungen,

Lieferungen

Versäumnißstrafe. Der Beginn, die Fortführung und Vollendung der Arbeiten und hat nach den in den besonderen Bedingungen festgesetzten

Frristen zu erfolgen.

Ist über den Beginn der Leistung in den besonderen Bedingungen

eine Vereinbarung nicht enthalten, so hat der Unternehmer spätestens

14 Tage nach schriftlicher Aufforderung seitens des bauleitenden Beamten zu beginnen. Die Leistung muß im Verhältniß zu den bedungenen Vollendungs⸗

fristen fortgesetzt angemessen gefördert werden.

Die Zahl der zu verwendenden Arbeitskräfte und Geräthe, sowie

die Vorrathe an Materialien müssen allezeit den übernommenen

Leistungen entsprechen.

Eine im Vertrage bedungene Versäumnißstrafe gilt nicht für er⸗ lassen, wenn die verspätete Vertragserfüllung ganz oder theilweise ohne Vorbehalt angenommen worden ist.

Eine tageweise zu berechnende Versäumnißstrafe für verspätete

Ausführung von Bauarbeiten bleibt für die in die Zeit einer Ver⸗

zögerung fallenden Sonntage und allgemeinen Feiertage außer Ansatz.

7) Hinderungen der Bauausführung. 1 Glaubt der Unternehmer sich in der ordnungsmäßigep Fortführung der übernommenen Leistungen durch Anordnungen des Garnison⸗Bau⸗ beamten oder des bauleitenden Beamten oder durch das nicht gehörige

E der Leistungen anderer Unternehmer behindert, so hat er

ei dem bauleitenden Beamten hiervon sofort schriftliche Anzeige zu erstatten. Andernfalls werden schon wegen der unterlassenen Anzeige keinerlei

auf die betreffenden, angeblich hindernden Umstände begründete An⸗

sprüche oder Einwendungen zugelassen. 1 Nach Beseitigung derartiger Hinderungen sind die Leistungen ohne

weitere Aufforderung ungesäumt wieder aufzunehmen.

Der Aufsichtsbehörde bleibt vorbehalten, falls die bezüglichen Be⸗

schwerden des Unternehmers für begründet zu erachten sind, eine aa⸗ gemessene Verlängerung der im Vertrage festgesetzten Vollendungsfristen

bereits ausgeführten Leistungen erhält der Unternehmer die den ver⸗

längstens bis zur Dauer der betreffenden Arbeitshinderung zu bewilligen. 8 Für die bei Eintritt einer Unterbrechung der Bauausführung

tragsmäßig bedungenen Preisen entsprechende Vergütung.

Ist für verschiedenwerthige Leistungen ein nach dem Durchschnitt bemessener Einheitspreis vereinbart, so ist, unter Berücksichtigung des höheren oder geringeren Werths der ausgeführten Leistungen gegen⸗ über den noch rückständigen, ein von dem verabredeten Durchschnitts⸗

preis entsprechend abweichender neuer Einheitspreis für das Geleistete

besonders zu ermitteln und danach die zu gewährende Vergütung zu berechnen.

Außerdem kann der Unternehmer im Falle einer Unterbrechung oder gänzlichen Abstandnahme von der Bauausführung den Ersatz des ihm nachweislich entstandenen wirklichen Schadens beanspruchen, wenn die eine Fortsetzung des Baues hindernden Umstände entweder von der Aufsichtsbehörde und deren Organen verschuldet sind, oder, inso⸗

weit zufällige, von dem Willen der Behörde unabhängige Umstände

in Frage stehen, sich auf Seiten derselben zugetragen haben.

Eine Entschädigung für entgangenen Gewinn kann in keinem Falle beansprucht werden.

In gleicher Weise ist der Unternehmer zum Schadenersatz ver⸗ pflichtet, wenn die betreffenden, die Fortführung des Baues hindernden

Umstände von ihm verschuldet sind, oder auf seiner Seite sich zu⸗ getragen haben.

8 18

uf die gegen den Unternehmer geltend zu machenden Schaden⸗

ersatzforderungen kommen die etwa eingezegenen oder verwirkten Ver⸗

säumnißstrafen in Anrechnung.

währt.

Ist die Schadenersatzforderung niedriger als die Versäumnißstrafe, so kommt nur die letztere zur Einziehung.

„In Ermangelung gütlicher Einigung entscheidet über die bezüg⸗ lichen Ansprüche das Schiedsgericht (25).

Dauert die Unterbrechung der Bauausführung länger als sechs Monate, so steht jeder der beiden Vertragsparteien der Rücktritt vom Vertrage frei. Die Rücktrittserklärung muß schriftlich und spätestens 14 Tage nach Ablauf jener sechs Monate dem anderen Theil zu⸗ gestellt werden; andernfalls bleibt unbeschadet der inzwischen etwa erwachsenen Ansprüche auf Schadenersatz oder Versäumnißstrafe der Vertrag mit der Maßgabe in Kraft, daß die in demselben aus⸗ S ““ um die Dauer der Bauunterbrechung ver⸗

ngert wird.

8 8) Güte der Leistung.

8 Die Leistungen müssen den besten Regeln der Baukunst und den esonderen Bestimmungen des Verdingungsanschlages und des Ver⸗ trages entsprechen.

Bei den Arbeiten dürfen nur tüchtige und geübte Arbeiter be⸗ schaͤftigt werden.

Leeeistungen, welche der Garnison⸗Baubeamte den gedachten Be⸗ dingungen nicht entsprechend findet, sind sofort zu beseitigen und durch untadelhafte zu ersetzen. Für hierbei entstehende Verluste an Materialien hat der Unternehmer die Baukasse schadlos zu halten.

Arbeiter, welche nach dem Urtheile der Bauleitung untüchtig oder zur Beschäftigung auf der Baustelle ungeeignet sind, müssen auf Ver⸗ langen entlassen und durch andere ersetzt werden.

„Meaterialien, welche dem Anschlage bezw. den besonderen Be⸗ dingungen oder den dem Vertrage zu Grunde gelegten Proben nicht entsprechen, sind auf Anordnung des Garnison⸗Baubeamten innerhalb einer von ihm zu bestimmenden Frist von der Baustelle zu entfernen.

Dem von dem Unternehmer als Bezugsqguelle bezeichneten Fabri⸗ kanten wird von dem bauleitenden Beamten Mittheilung gemacht, wenn sich b bezüglich der Ausführung der betreffenden Lieferungen ergeben.

Behufs Ueberwachung steht den Garnison⸗Baubeamten oder den von demselben zu Personen jederzeit während der Arbeitsstunden der Zutritt zu den Arbeitsplätzen und Werkstätten frei, in welchen zu dem Unternehmen gehörige Arbeiten angefertigt werden.

9) Erfüllung der Verbindlichkeiten, welche dem Unter⸗ nehmer Handwerkern und Arbeitern gegenüber obliegen.

Der Unternehmer hat dem bauleitenden Beamten über die mit Handwerkern und Arbeitern in Betreff der Ausführung der Arbeit ge⸗ schlossenen Vert⸗äge jederzeit auf Erfordern Auskunft zu ertheilen.

Sollte das angemessene Fortschreiten der Arbeiten dadurch in Frage gestellt werden, daß der Unternehmer Handwerkern oder Arbeitern gegen⸗ über die Verpflichtungen aus dem Arbcitsvertrage nicht oder nicht pünktlich erfüht, so ist die Aufsichtsbehörde berechtigt, die von dem Unternehmer geschuldeten Beträge für dessen Rechnung unmittelbar an die Berechtigten zu zahlen. Der Unternehmer hat die hierzu erforder⸗ lichen Unte lagen, Lohnlisten u. s. w. dem bauleitenden Beamten zur Verfügung zu stellen.

Der Unternehmer ist ferner verpflichtet, für die Errichtung einer Baukrankenkasse für die auf dem Bau beschäftigten Arbeiter Sorge zu tragen, bezw. letztere nach Maßgabe des Gesetzes vom 15. Juni 1883 Reichs⸗Gesetzblatt Nr. 9 für 1883 —, betreffend die Kranken⸗ versicherung der Arberter, bei einer Krankenkasse, sowie in Gemäßheit des Gesetzes vom 6. Juli 1884 Reichs⸗Gesetzblatt Nr. 19 für 1884 gegen Unfall zu versichern.

Unternehmer haftet der Militärverwaltung für Ausführung dieser Bestimmungen, sowie auch für alle Nachtheile, welche der genannten Verwaltung etwa durch Unterlassung in Beziehung auf die vorgedachten Gesetze entstehen, mit dem von ihm hinterlegten Haftgelde sowie mit seinem ganzen übrigen Vermögen. In gleicher Weise haftet der Unter⸗ nehmer der Militärverwaltung für Erfüllung sämmtlicher demselben als Arbeitgeber durch das Gesetz, betreffend die Invaliditäts⸗ und Altersversicherung, vom 22. Juni 1889 auferlegten Verpflichtungen. (cfr. §§ 19 und 109.)

„Eine besondere Entschädigung wird für die durch Vorstehendes übernommene Verpflichtung seitens der Militärverwaltung nicht ge⸗

10) Entziehung der Leistung.

Die Stelle, welche den Zuschlag ertheilt hat, ist berechtigt, den

ertrag aufzuheben, wenn sich nach Abschluß desselben herausstellt, daß der Unternehmer vorher mit Anderen Verabredungen behufs Ent⸗ haltung von der Verdingung oder sonst zum Schaden der Baukasse getroffen hatte; dieselbe Stelle ist befugt, dem Unternehmer die Ar⸗ beiten und Lieferungen ganz oder theilweise zu entziehen, fowie den noch nicht vollendeten Theil auf seine Kosten ausführen zu lassen oder selbst für seine Rechnung auszuführen, wenn

a. seine Leistungen untüchtig sind, oder

b. die Arbeiten nach Maßgabe der verlaufenen Zeit nicht genügend gefördert sind, oder

c. der Unternehmer den gemäß 9 getroffenen Anordnungen nicht nachkommt.

Vor der Entziehung der Leistung ist der Unternehmer durch ein⸗ geschriebenen Brief unter Androhung der Entziehung zur Beseitigung der vorliegenden Mängel, bezw. zur Befolgung der getroffenen An⸗ ordnungen unter Bewilligung einer angemessenen Frist aufzufordern.

Von der verfügten Entziehung wird dem Unternehmer durch ein⸗ geschriebenen Brief Eröffaung gemacht. 8

Auf die Berechnung der für die ausgeführten Leistungen dem Unternehmer zustehenden Vergütung und den Umfang der Verpflichtung desselben zum Schadenersatz finden die Bestimmungen in 7 gleich⸗ mäßige Anwendung.

Nach beendeter Leistung wird dem Unternehmer eine Abrechnung über die für ihn sich ergebende Forderung und Schuld mitgetheilt.

Abschlagszahlungen können im Falle der Entziehung dem Unter⸗ nehmer nur innerhalb desjenigen Betrages gewährt werden, welcher als sicheres Guthaben desselben unter Berücksichtigung der entstandenen Gegenansprüche ermittelt ist.

Ueber die infolge der Entziehung etwa zu erhebenden vermögens⸗ rechtlichen Ansprüche entscheidet in Ermangelung gütlicher Einigung das Schiedsgericht (25).

11) Ordnungsvorschriften.

Der Unternehmer oder dessen Vertreter muß sich zufolge Auf⸗ forderung des bauleitenden Beamten auf der Baustelle einfinden, so oft nach dem Ermessen des letzteren die zu treffenden baulichen An⸗ ordnungen ein mündliches Benehmen auf der Baustelle erforderlich machen. Die sämmtlichen auf dem Bau beschäftigten Bevollmächtigten, Gehilfen und Arbeiter des Unternehmers sind bezüglich der Bau⸗ ausführung und der Aufrechterhaltung der Ordnung auf dem Bau⸗ platze den Anordnungen des bauleitenden Beamten bezw. dessen Stell⸗ vertreters unterworfen. Im Falle des Ungehorsams kann ihre so⸗ fortige Entfernung von der Baustelle verlangt werden.

Der Unternehmer hat, wenn nicht ein anderes ausdrücklich ver⸗ einbart worden ist, für das Unterkommen seiner Arbeiter, insoweit dies von dem bauleitenden Beamten für erforderlich erachtet wird, selbst zu sorgen. Er muß für seine Arbeiter auf eigene Kosten an den ihm angewiesenen Orten die nöthigen Abtritte herstellen, sowie für deren regelmäßige Reinigung, Desinfektion und demnächstige Be⸗ seitigung Sorge tragen 8

Für die Bewachung seiner Gerüste, Werkzeuge, Geräthe, sowie seiner auf der Baustelle lagernden Materialien Sorge zu tragen, ist lediglich Sache des Unternehmers.

12) Mitbenutzung von Rüstungen. „Die von dem Unternehmer hergestellten Rüstungen sind während ihres Bestehens auch anderen Bauhandwerkern unentgeltlich zur Be⸗ nutzung zu überlassen. Aenderungen an den Rüstungen im Interesse der bequemeren Benutzung seitens der übrigen Bauhandwerker vorzu⸗- nehmen, ist der Unternehmer nicht verpflichtet.

13) Beobachtung polizeilicher Vorschriften, Haftung des „Unternehmers für seine Ang estellten.

„Für die Befolgung der bei Bernege zu beachtenden polizeilichen Vorschriften und der etwa besonders ergehenden polizei⸗ lichen Anordnungen ist der Unternehmer für den ganzen Umfang seiner vertragsmäßigen Verpflichtungen verantwortlich. Auch hat derselbe die zur Verhütung von Unfällen sonst noch erforderlichen Schutz vorkehrungen an seinen Arbeiten, so lange sich diese in unvollendetem Zustande befinden, auf eigene Kosten und eigene Verantwortung zu treffen. Kosten, welche ihm dadurch erwachsen, sowie Kosten der Arbeiterversicherung können der Baukasse nicht in Rechnung gestellt werden.

Der Unternehmer trägt insbesondere die Verantwortung für die gehörige Stärke und sonstige Tüchtigkeit der Rüstungen. Dieser Ver⸗ antwortungen unbeschadet ist er aber auch verpflichtet, eine von dem bauleitenden Beamten angeordnete Ergänzung und Verstärkung der Rüstungen unverzüglich und auf eigene Kosten zu bewirken.

Für alle Ansprüche, die wegen einer ihm selbst oder seinen Be vollmächtigten, Gehilfen oder Arbeitern zur Last fallenden Vernach lässigung polizeilicher Vorschriften an die Verwaltung erhoben werden, hat der Unternehmer in jeder Hinsicht aufzukommen.

Ueberhaupt haftet er in Ausführung des Vertrages für alle Hand lungen und seiner Bevollmächtigten, Gehilfen und Arbeiter persönlich. Er hat insbesondere jeden Schaden an Person oder Eigenthum zu vertreten, welcher durch ihn oder seine Organe Dritten oder der Baukasse zugefügt wird.

14) Aufmessung während des Baues und Abnahme.

Der bauleitende Beamte ist berechtigt, zu verlangen, daß über alle später nicht mehr nachzumessenden Leistungen von beiderseit Beauftragten während der Ausführung gegenseitig anzuerkennende Aufzeichnungen gemacht werden, welche demnächst der Berechnung zu Grunde zu legen sind. 1

Von der Vollendung der Leistungen hat der Unternehmer dem bauleitenden Beamten durch eingeschrievenen Brief Anzeige zu machen, worauf der Termin für die Abnahme mit thunlichster Beschleunigung anberaumt und dem Unternehmer schriftlich gegen Behändigungsschein oder mittels eingeschriebenen Briefs bekannt gegeben wird.

Ueber die Abnahme wird in der Regel eine Verhandlung auf genommen; auf Verlangen des Unternehmers muß dies geschehen Die Verhandlung ist von dem Unternehmer bezw. dem für denselben etwa erschienenen Stellvertreter mit zu vollziehen. 1

Von der über die Abnahme aufgenommenen Verhandlung wird dem Unternehmer auf Verlangen beglaubigte Abschrift mitgetheilt.

Erscheint in dem zur Abnahme anberaumten Termine, ge⸗ höriger Benachrichtigung ungeachtet, weder der Unternehmer selbst, noch ein Bevollmächtigter desselben, so gelten die durch die Organe der bauleitenden Behörde bewirkten Aufzeichnungen als anerkannt.

Auf die Feststellung des von dem Unternehmer Geleisteten finden im Falle der Entziehung (10) diese Bestimmungen gleichmäßige An⸗ wendung. b

Müssen Theilleistungen sofort abgenommen werden, so bedarf es einer besonderen Benachrichtigung des Unternehmers hiervon nicht, vielmehr ist es Sache desselben, für seine Anwesenheit oder Ver⸗ tretung bei der Abnahme Sorge zu tragen.

15) Rechnungsaufstellung.

Bezüglich der formellen Aufstellung der Rechnung, welche in Sae Ausdrucksweise, Bezeichnung der Räume und Reihenfolge der Ansätze genau nach dem Verdingungsanschlage einzurichten ist, hat der Unternehmer den von dem bauleitenden Beamten gestellten Anfor⸗ derungen zu entsprechen.

Etwaige Mehrarbeiten sind in besonderer Rechnung nachzuweisen, unter deutlichem Hinweis auf die schriftlichen Vereinbarungen, welche bezüglich derselben getroffen sind.

16) Tagelohnrechnungen.

Werden im Auftrage des bauleitenden Beamten seitens des Unter⸗ nehmers Arbeiten im Tagelohn ausgeführt, so ist die Liste der hierbei beschäftigten Arbeiter dem bauleitenden Beamten oder dessen Vertreter behufs Prüfung ihrer Richtigkeit vorzulegen.

Etwaige Ausstellungen dagegen werden dem Unternehmer binnen längstens 8 Tagen mitgetheilt.

Die Tagelohnrechnungen sind längstens von 2 zu 2 Wochen dem bauleitenden Beamten einzureichen. 8

17) Zahlung. Ddie Schlußzahlung erfolgt auf die vom Unternehmer einzureichende Kostenrechnung alsbald nach vollendeter Prüfung und Feststellung der⸗ selben.

Abschlagszahlungen werden dem Unternehmer in angemessenen Fristen auf Antrag, nach Maßgabe des jeweilig Geleisteten, bis zu der 8— dem Garnison⸗Baubeamten mit Sicherheit vertretbaren Höhe gewährt.

Bleiben bei der Schlußabrechnung Meinungsverschiedenheiten bestehen, so soll das dem Unternehmer unbestritten zustehende Gut⸗ haben demselben gleichwohl nicht vorenthalten werden.

18) Verzicht auf spätere Geltendmachung aller nicht ausdrücklich vorbehaltenen Ansprüche.

Vor Empfangnahme des als Restguthaben zur Auszahlung an gebotenen Betrages muß der Unternehmer alle Ansprüche, welche er aus dem Vertragsverhältniß über die behördlicherseits anerkannten hinaus etwa noch zu haben vermeint, bestimmt bezeichnen und sich vorbehalten, widrigenfalls die Geltendmachung dieser Ansprüche später

ausgeschlossen ist. 19) Zahlende Kasse. Alle Zahlungen erfolgen an der in den besonderen Bedingungen bezeichneten Kasse der Behörde. 20) Haftpflicht. Ddie in den besonderen Bedingungen des Vertrages vorgesehene, in Ermangelung solcher nach den allgemeinen gesetzlichen Vor⸗ schriften sich bestimmende Frist für die dem Unternehmer obliegende für die Güte der Leistung beginnt mit dem Zeitpunkt der nahme. Der Einwand nicht rechtzeitiger Anzeige von Mängeln gelieferter Waaren (Art. 347 des Handelsgesetzbuchs) ist nicht statthaft. 8 21) Sicherheitsstellung, Bürge. b Bürgen haben nach dem Ermessen der Aufsichtsbehörde a Selbstschuldner in den Vertrag mit einzutreten. 22) Sicherheitsstellung (Kaution). Kautionen können in baarem Gelde, guten Werthpapieren, Sparkassenbüchern oder nach dem Ermessen der Aufsichtsbehörde auch in sicheren gezogenen Wechseln bestellt werden. Zur Bestellung von Unternehmer⸗Kautionen für Lieferungen und Leistungen sind als geeignet anzusehen: 1 ““ 1