1896 / 32 p. 5 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 05 Feb 1896 18:00:01 GMT) scan diff

ppi: „Der Ankumer Münzfund“ in den Mittheilun⸗ 1 chen Vereins zu Osnabrück, 20.

Prümers: Redaktion der Säkular⸗Erinnerungsschrift „Das ahr 1793“ und Bearbeitung der Kap. 2, 3 und 17 dieser estschrift.

Redlich: „Jülich und Geldern am Ausgange des 15. Jahr⸗

hunderts“ in den Beiträgen zur Geschichte des Niederrheins,

. „Düsseldorf und das Herzogthum Berg nach dem Rückzuge der Oesterreicher aus Belgien 1794 1795“ ebenda, Band 10.

Ribbeck: „Die auswärtige Politik Christoph Bernhard’s von Galen in den Jahren 1665 1678“ in der Zeitschrift für vaterländische Geschichte und Alterthumskunde, Band W

Richter (in Gemeinschaft mit Zais): „Die Thonindustrie es Kannenbäckerlandes auf dem Westerwald“ in den Schriften es Vereins für Sozialpolitik, Band 66.

Sauer: „Biographie des nassauischen istorikers Chr. D.

Vogel“ in den Annalen des Vereins für Nassauische Geschichts⸗ orschung, Band 27. G

Wagner: „Zur Geschichte der Besitznahme Ostfrieslands urch Preußen“ in dem Jahrbuch der Gesellschaft für bildende bunst und vaterländische Alterthümer zu Emden, Band 11.

Warschauer: „Uebersicht der Forschungen auf dem Gebiete der Posener Provinzialgeschichte 1893“ in der Zeitschrift der historischen Gesellschaft für die Provinz Posen, Band 9. Das Kapitel „Posen“ in den Jahresberichten der Geschichts⸗ wissenschaft 1892, endlich 3 Abschnitte der Säkular⸗Erinnerungs⸗ schrift „Das Jahr 1793“.

Winter: „Zur Geschichte des Zinsfußes im deutschen .“ in der Zeitschrift für Sozial⸗ und Wirthschafts⸗ olitik.

8 Wutke: „Das Schreiben Kaiser Ferdinand's I. an den Ober⸗Landeshauptmann von Schlesien 1528 bis 1560“ im Korrespondenzblatt des Gesammtvereins der deutschen Ge⸗ schichtsvereine. „Die Fridericianische Armee“ in Nord und Süd, 73. „Die Breslauer Messe“, Sammlung gemeinnüͤtziger Vorträge, Heft 230. 1

Außerdem haben Archivbeamte, ebenso wie in früheren

Jahren, biographische Skizzen in der „Allgemeinen deutschen Biographie“ und in Brockhaus' Konversationslexikon, sowie kleinere Mittheilungen und Rezensionen in verschiedenen historischen Zeitschriften veröffentlicht, auch die Redaktion einiger historischer Zeitschriften geführt oder sich an einer solchen betheiligt.

Literatur.

Der Entwurf eines Bürgerlichen Gesetzbuchs für das Deutsche Reich in der Fassung der dem Reichstag gemachten Vor⸗ lage und die ihm beigegebene Denkschrift nebst den drei Anlagen, enthaltend eine Uebersicht über das in Deutschland geltende bürgerliche Recht, eine Zusammenstellung der aus Anlaß des Bürgerlichen Gesetz⸗ buchs in Aussicht genommenen Aenderungen und Ergänzungen der Zivilprozeßordnung und der Konkursordnung, soweit sie für das Ver⸗ ständniß des Gesetzbuchs wesentlich sind, und eine vergleichende Zu⸗ sammenstellung der Paragraphen der veröffentlichten Kommissions⸗ entwürfe erster und zweiter Lesung mit denen des vorliegenden Ent⸗ wurfs, sind in handlichen Ausgaben bei J. Guttentag. Berlin, er⸗ schienen. Diejenige des neuen Entwurfo enthält zugleich bei jedem Paragraphen den genauen Hinweis auf die entsprechenden Paragraphen des ersten und des zweiten Entwurfs. 1

Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, herausgegeben auf Veranlassung des Reichs⸗Justizamts von dem

Kanzlei⸗Rath Karl Pfafferoth. 5. Jahrgang 1896. Berlin, Karl Heymann'’s Verlag. Preis 5 Dieses periodisch wieder⸗ kehrende Werk, welches das Interesse der praktischen Juristenwelt in hohem Grade verdient, bietet für das ganze Reich etwas dem Aehn⸗ liches, was das im Bureau des Justiz⸗Ministeriums redigierte Jahr⸗ buch der preußischen Gerichtsverfassung für den größten Bundesstaat erstrebt. Es ist daher auch ganz erklärlich, wenn sich das selbe bezüglich der Reihenfolge und Eintheilung des Inhalts im wesentlichen dem preußischen Jahrbuch anschließt. Als ein besonderer Vorzug des vorliegenden Buchs sind die statistischen Uebersichten hervorzuheben. Interessante Einblicke in die Gehalts⸗ und Pensionsverhältnisse der höheren Justizbeamten in den verschiedenen Bundesstaaten gewähren die auf S. 33 bis 47 enthaltenen Tabellen. Im Personalbestande der Gerichtsbehörden sind die während des letzten Jahres ein etretenen

Veränderungen sorgfältig nachgetragen. Der Bestand an Assessoren ist in Preußen etwas zurückgegangen, in Bayern, Sachsen, Baden und Elsaß⸗Lothringen dagegen gewachsen; er beträgt in Preußen 35 % (gegen 37 % vor Jahresfrist), in Bayern 31. (22) %, im Königreich Cecbsen 34 (31) %, in Württemberg 23 (24) %, in Baden 23 (18) %, in Elsaß⸗Lothringen 24 (22) %, und für das Reich überhaupt 31 % der Gesammtzahl der höheren Justizbeamten. Auf je einen der höheren richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Juͤstiz⸗ beamten kommen in Preußen 6433, in Bayern 4291, im Königreich Sachsen 6882, in Württemberg 6699, in Baden 7272 und in Elsaß⸗Lothringen 7682 Gerichtseingesessene (nach den Ergebnissen der Volkezählung von 1890). Die Gesammtzahl der Rechtsanwalte ist seit Jahresfrist von 5743 auf 5918 gestiegen; die größte Zunahme weist Bayern auf. Diese Vermehrung der Rechtsanwalte um 175 stellt einen Prozentsatz von 3,05 dar, während die Bevölkerungs⸗ zunahme für den gleichen Zeitraum nur auf etwa 1 % anzunehmen ist. Gleichwohl entbehren von den vorhandenen 1926 Amtsgerichten immer noch 833 gänzlich der Niederlassung eines Rechtsanwalts in ihrem Bezirk.

Seit Anfang dieses Jahres erscheinen in Deutschland zwei neue juristische Zeitschriften: Die „Deutsche Juristen⸗Zeitung“, herausgegeben von Dr. P. Laband, Professor in Straßburg, Dr. M. Stenglein, Reichsgerichts⸗Rath in Leipzig, und Dr. H. Staub, Rechtsanwalt in Berlin (Verlag von Otto Liebmann, Berlin; monatlich zwei Hefte von je 2—3 Bogen; Preis vierteljährlich 3,50 ℳ), und „Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht“, Zeitschrift des Deutschen Vereins zum Schutz des gewerblichen Eigen⸗ thums, herausgegeben von Dr. Albert Osterrieth, unter Mit. wirkung von Dr. Paul Schmidt, Rechtsanwalt zu Leipzig, und Dr. Jos. Kohler, o. ö. Professor an der Universität Berlin (Verlag von Karl Heymann, Berlin; monatlich ein Heft von 4 Bogen; Preis halbjä rlich 10 ℳ). Die „Deutsche Juristen⸗Zeitung“ will indeß kein Archiv für rechtsgelehrte Untersuchungen sein, noch ein Repertorium aller Entscheidungen bilden, sondern soll ausschließlich den täglichen Vor⸗ kommnissen auf dem Gebiet des Rechtslebens und den Interessen des deutschen Juristenstandes gewidmet sein. Die ersten zwei Hefte ent⸗ halten u. a. Aufsätze von Staats⸗Minister L. Herrfurth über Reichs⸗ tags⸗Wahlrecht und „Wahlpflicht, Professor Enneccerus über die par⸗ lamentarischen Aussichten des Bürgerlichen Gesetzbuchs, Senats⸗Prä⸗ sidenten beim Kammergericht Groschuff über die Sitzungs⸗ polizeibefugnisse des Vorsitzenden gegenüber dem Staats⸗ anwalt, Staatsanwalt Benedix über Auslieferung von Ver⸗ brechern, Reichsgerichts⸗Rath Stenglein über das Reichsgericht im Jahre 1895, einen Bericht des Ober⸗Landesgerichts⸗Raths von Buchka über die in der Reichstags⸗Session 1894,95 nicht zur Ver⸗ abschiedung gelangten Gesetzentwürfe und einen „Zum 18. Januar“ überschriebenen Auffa von Professor Laband über die Folgen der staatlichen Einigung Deutschlands, ferner eine „Juristische Rundschau“ von Rechtsanwalt Staub, Kritiken über hervorragende neuere juristische Werke, Literaturübersichten, Vereins⸗ und Personalnachrichten und in

besonderen Beilagen bemerkenswerthe und allgemein interessierende

8

Entscheidungen des Reichsgerichts, des Reichs ⸗Versicherungs⸗ amts, des Kammergerichts, des preußischen Ober⸗ Verwal⸗ tungsgerichts und des Ober Landesgerichts zu München mit ausführlicher oder kurzer Begründung. 89 Die an zweiter Stelle genannte Zeitschrift „Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht“, das Organ des deutschen Vereins zum Schutz des ewerblichen Eigenthums, soll die wichtigsten Interessen der deutschen Fndustrie und des deutschen Handels vertreten. Das in derselben zu behandelnde Gebiet umfaßt: Patentrecht, Muster⸗ und Modellrecht, Waarenzeichen⸗, Urheber⸗, Verlags⸗, Firmenschutzrecht und die Be⸗ kämpfung des unlauteren Wettbewerbs. Aus dem Inhalt des ersten He heben wir hervor die Aufsätze „Dichter und Erfinder“ von

Kohler, „Zwei internationale Konferenzen“ (die Konferenz des Ver⸗ bandes zum Schutz von Werken der Literatur und Kunst und die Konferenz der Union für gewerbliches Eigenthum) von Henri Morel, „Deutschland und die Union zum Schutz des gewerblichen Eigenthums“ von Eugen Pouillet, „Ist ein Refrain geschützt? Beachtenswerth sind ferner eine Aufstellung von Muster⸗Vollmachtsformularen zum Gebrauch bei dem Kaiserlichen Patentamt und die eingehenden Mittheilungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung ent pescer Länder und der Ver⸗ einigten Staaten von Nord⸗Amerika über Fragen der vorbezeichneten e Den Schluß bilden Rezensionen und Vereinsnach⸗ richten.

Gesundheitswesen, Thierkrankheiten und Absperrungs⸗ Maßregeln.

Nachweisung über den Stand von Thierseuchen im Deutschen am 31. Januar 1896.

(Nach den Berichten der beamteten Thierärzte zusammengestellt im Kaiserlichen Gesundheitsamt.)

Nachstehend sind die Namen derjenigen Kreise (Amts⸗ ꝛc. Bezirke) verzeichnet, in welchen Rotz, Maul⸗ und Klauenseuche oder Lungen⸗ seuche am 31. Januar herrschten. Die Zahlen der betroffenen Ge⸗ meinden und Gehöfte sind letztere in Klammern bei jedem

Kreise vermerkt. A. Rotz (Wurm).

Preußen. Reg.⸗Bez. Königsberg: Osterode i Ostpr. 1 (1). Reg.⸗Bez. Danzig: Danziger Niederung 1 (1). Reg.⸗Bez. Marien⸗ werder: Thorn 1 (1). Stadtkreis Berlin 1 (2). Reg.⸗Bez. Potsdam: Oberbarnim 1 (1), Niederbarnim 1 (1). Reg.⸗Bez. Stettin: Anklam 1 (1). Reg.⸗Bez. Brombe rg: Inowrazlaw 1 (1), Witkowo 1 (1). Reg.⸗Bez. Breslau: Namslau 1 (1), Oels 1 (1), Militsch 1 (1), Landkreis Breslau 1 (1). Reg.⸗Bez. Liegnitz: Gold⸗ berg⸗Hainau 1 (1), Schönau 1 (1), Hirschberg 1 (1). Reg.⸗Bez. Oppeln: Neisse 1 (1), Grottkau 1 (1). Reg.⸗Bez. Hannover: Neustadt a. Rbg. 1 (1). Reg.⸗Bez. Osnabrück: Stadtkreis Osnabrück 1 (1). Reg.⸗Bez. Wiesbaden: Obertaunuskreis 2 (2). Reg.⸗Bez. Aachen: Landkreis Aachen 1 (1). Bayern. Reg.⸗Bez. Mittelfranken: Landbezirk Schwabach 1 (1). Sachsen. Kreishauptm. Dresden:; Stadtbezirk Dresden 1 (1). Württemberg. Jagst⸗ kreis: Gerabronn 1 (1). Gmünd 1 (1). Donaukreis: Biberach 1 (1), Waldsee 1 (1). Hessen. Provinz Oberhessen: Gießen 1 (1). Mecklenburg⸗Strelitz. Neubrandenburg 1 (1). Hamburg. Geestlande 3 (3). Elsaß⸗Lothringen. Bezirk Ober⸗Elsaß: Colmar 1 (1). Zusammen 35 Gemeinden ꝛc. und 36 Gehöfte.

B. Maul⸗ und Klanenseuche.

Preußen. Reg.⸗Bez. Königsberg: Osterode in Ostpr. 1 (3). Reg.⸗Bez. Marienwerder: Strasburg in Westpr. 1 (1), Briesen 7 (8), Thorn 2 (3), Kulm 2 (2), Schwetz 1 (1). Stadtkreis Berlin: 1 (1). Reg.⸗Bez. Potsdam: Oberbarnim 1 (1), Beeskow Storkow 1, (1), Ruppin 1 (5), Westprignitz 1 (1). Reg.⸗Bez. Stettin: Randow 1 (1). Reg.⸗Bez. Posen: Schroda 1 (2), Samter 1 (1). Reg.⸗Bez. Bromberg: Inowrazlaw 6 (7), Strelno 7 (16), Mogilno 1 (1), Witkowo 1 (1). Reg.⸗Bez. Breslau: Neumarkt 1 (I). Reg.⸗Bez. Liegnitz: Stadtkreis Liegnitz 1 (l), Landkreis Liegnitz 5 (6). Reg.⸗Bez. Oppeln: Groß⸗Strehlitz 1 (1), Kattowitz 1 (1), Kosel 1 (1), Pleß 1 (1). Reg.⸗Bez. Magdeburg: Osterburg 3 (9), Salzwedel 48 (230), Gardelegen 1 (1), Stendal 2 (2), Jerichow I 2 (2), Jerichow II 4 G Kalbe 5 (12), Wanzleben 7 (12), Stadt⸗ kreis Magdeburg 1 (1), Neuhaldensleben 7 (39), Oschersleben 1 (1), Aschersleben 4 (13), Landkreis Halberstadt 11 (20). Reg „Bez. Merse⸗ burg: Bitterfeld 8 (14), Saalkreis 10 (17), Delitzsch 15 (46), Mansfelder Gebirgskreis 1 (1), Mansfelder Seekreis 10 (22), Sangerhausen 9 (51), Eckartsberga 2 (2), Querfurt 8 (22), Merse⸗ burg 5 (8), Weißenfels 2 (3), Naumburg 2 (10). Reg.⸗Bez. Erfurt: Grafschaft Hohenstein 2 (12), Schleusingen 1 (7). Reg.⸗ Bez. Schleswig: Stadtkreis Altona 1 (1). Reg.⸗Bez. Hannover: Syke 2 (2), Neustadt a. Rbge. 6 (10), Stadtkreis Hannover 1 (3), Landkreis Hannover 5 (14), Land⸗ kreis Linden 3 (3), Springe 6 (12), Hameln 6 (6). Reg.⸗Bez. Hildesbeim: Peine 10 (53), Landkreis Hildesheim 5 (13), Marien⸗ burg i. Hann. 9 (24), Gronau 10 (35), Alfeld 12 (56), Goslar 1 (2), Osterode a. H. 1 (1), Stadtkreis Göttingen 1 (1), Landkreis Göt⸗ tingen 1 (2), Einbeck 12 (53), Northeim 8 (10), Ilfeld 1 (1). Reg.⸗ Bez. Lüneburg: Gifhorn 6 (17), Burgdorf 22 (74), Isen⸗ hagen 12 (40), Fallingbostel 1 (5), Uelzen 23 (69), Lüchow 24 (56). Reg.⸗Bez. Stade: Stade 6 (21), Geestemünde 1 (1), Osterholz 3 (4), Achim 4 (8), Rotenburg i. H. 4 (4). Reg⸗Bez. Münster Coes⸗ feld 1 (1). Reg.⸗Bez. Minden: Landkreis Bielefeld 1 (2), Wi den⸗ brück 5 (10), Warburg 1 (1), Höxter 1 (1). Reg.⸗Bez. Arnsberg: Soest 1 (1), Hamm 1 (2). Landkreis Dortmund 1 (1), Hörde 1 (1), Gelsenkirchen 1 (1), Iserlohn 3 (4). Reg.⸗Bez. Cassel: Franken⸗ berg 2 (7), Fritzlar 2 (6), Landkreis Hanau 3 (3), Homberg 4 (23), Marburg 1 (2), Rinteln 2 (3), Schmalkalden 4 (6). Reg.⸗Bez. Wiesbaden: Westerburg 2 (6), Oberlahnkreis 1 (1), Limburg 1 (2), St. Goarshausen 1 (2), Usingen 4 (60), Obertaunuskreis 1 (2), Höchst 1 (1), Stadtkreis Frankfurt a. M. 1 (1). Reg.⸗Bez. Koblenz: Ahrweiler 1 (2), Wetzlar 1 (2). Reg.⸗Bez. Düsseldorf: Stadtkreis Duisburg 1 (1), Landkreis Essen 1 (1), Mörs 2 (2), Kempen 2 (4), Stadtkreis Düsseldorf 1 (1), Neuß 1 (1), Gladbach 2 (3). Reg.⸗Bez. Köln: Siegtreis 1 (1), Mülheim a. Rhein 1 (1), Stadt⸗ kreis Köln 1 (2), Landkreis Köln 1 (1), Bergheim 4 (4). Reg.⸗Bez. Trier: Saarlouis 1 (1) Saarbrücken 3 (7), Ottweiler 2 (3). Bayern. Reg.⸗Bez. Oberbayern: Landbezirk T aunstein 1 71). Reg⸗Bez. Niederbayern: Stadtbezirk Landshut 1 (1). Reg.⸗Bez. Pfalz: Bergzabern 4 (7), Germersheim 4 (7), Kaiserslautern 3 (6), Kirchheimbolanden 2 (8), Landau 6 (10), Neustadt a. H. 1 (2), Speyer 1 (1). Reg.⸗Bez. Oberpfalz: Stadtbezirk Regensburg 1 (1), Kemnath 1 (2). Reg.⸗Bez. Oberfranken: Stadtbezirk Bam⸗ berg 1 (1), Stadtbezirk Forchheim 1 (1), Landbezirk Forchheim 3 (3),

öchstadt a. O. 1 (1), Kronach 6 (6), Lichtenfels 3 (5), Naila 1 (1),

tadtsteinach 1 (3), Staffelstein 3 (7), Teuschnitz 1 (1), Wunsiedel 2 (2). Reg.⸗Bez. Mittelfranken: Stadtbezirk Nürnberg 1 (1), Landbezirk Ansbach 1 (1), Landbezirk Fürth 3 (9), Neustadt a. A. 8 (26), Landbezirk Rothenburg a. T. 4 (6), Scheinfeld 4 (13), Landbezirk Schwabach 2 (3). Reg.⸗Bez. Unterfran⸗ ken: Landbezirk Aschaffenburg 2 (2), Ebern 1 (1), Haßfurt 3 (12), Karlstadt 3 (3), Kissingen 3 (3), Landbezirk Kitzingen 1 (1), Marktheidenfeld 2 (2), Landbezirk Schweinfurt 6 (8). Sachsen. Kreishauptm. Dresden: Dresden Altstadt! (1), Meißen 1(1), Großen⸗ hain 1 (1). Kreishauptm. Leipzig: Landbezirk Leipzig 3 (3). Kreis⸗ hauptm. Zwickau: Oelsnitz 1 (2). Württemberg. Neckarkreis: Backnang 1 (1), Besigheim 3 (3), Böblingen 5 (14), Brackenheim 3 (5), Cannstatt 2 (2), Eßlingen 3 (19), Heilbrenn 3 (10), Leonberg 2 (7), Marbach 1 (4), Neckarsulm 3 (25), Stadtbezirk Stuttgart 1 (2), Landbezirk Stuttgart 7 (38), Vaihingen 3 (3), Waiblingen 1 (3), Weinsberg 4 (12) Schwarzwaldkreis: Calw 1 (37), Freudenstadt 1 (4), Herrenberg 6 (14),. Horb 2 (15), Nagold 5 (10), Neuenbürg 5 (10), Nürtingen 3 (9), Oberndorf! (1), Reutlingen 2 (4), Tübingen 2 (3). Jagstkreis: Crailsheim 1 (2), Ellwangen 2 (2),

Reich

Gaildorf 1 (1), Gerabronn 2 (18), Gmünd 7 (20), Hall 2 (6), Künzelsau 5 (19) Mer entheim 6) Oehri 6 (9), S

dorf 6 (8), Welzheim 3 (5). Donaukreis: Biberach 7 (10) Göppingen 5 (8), Kirchheim 6 (19), Laupheim 5 (8) Leutkirch 1 (1) Saulgau 1 (1), Waldsee 2 (2). Baden. Landeskommiss. Freibur Breisach 4 (4), Emmendingen 3 (3), Ettenheim 4 (6), Freiburg 2 6), Waldkirch 1 (1), Lahr 3 (3), Offenburg 1 (2). Landeskommiss. Ka rlsruhe: Bretten 2 (3), Durlach 1 (1), Ettlingen 1 (3), Landeskomm. Mannheim: Mannheim 3 (10), einheim 3 (8 Eppingen 3 (15), Heidelberg 2 (3), Sinsheim 2 (6),

3 (8). Hessen. Provinz Starkenburg: Bensheim 2 (4), Die⸗ burg 7 (13), Erbach 1 (1), Groß⸗Gerau 1 (1), Heppenheim 1 (1). Provinz Oberhessen: Gießen 2 (6), Alsfeld 2 (6), Friedberg 5 (23), Lauterbach 5 (10), Schotten 2 (48). Provinz Rhein⸗ hessen: Alzey 3 (10), Bingen 2 (3), Oppenheim 2 (2), Wormz 2 (4). Mecklenburg⸗Schwerin. Boijzenburg 4 (4), Ludwigslust 1 (2). Sachsen⸗Weimar. Weimar 5 (9), Apolda 9 (20), Derm⸗ bach 1 (1), Neustadt a. O. 1 (3). Oldenburg. Herzogthum Oldenburg: Elefleth 1 (1). Fürstenthum Birkenfeld 2 (6). Braunschweig. Braunschweig 12 (18), Wolfenbüttel 27 (68), Helmstedt 12 (24), Gandersheim 6 (36), Holzminden 17 (70). Sachsen⸗Meiningen. Meiningen 2 (5), Hildburghausen 3 (9). Sachsen⸗Altenburg. Roda 1 (1). Sachsen⸗ Coburg⸗Gotha. Herzogthum Coburg: Stadtbezirk Rodach 1 (4), Landbezirk Coburg 17 (38). Herzogthum Gotha: Stadtbezirk Gotha 1 (1), Stadtbezirk Waltershausen 1 (1), Landbezirk Gotha 2 (2), Landbezirk Ohrdruf 1 (1), Landbezirk Waltershausen 1 (1). Anhalt. Dessau 1 (1), Cöthen 5 (7), Bernburg 7 (10), Ballenstedt 1 (3). Schwarzburg⸗ Rudolstadt. Rudolstadt 1 (2), Königsee 1 (1). Waldeck. Kreis der Eder 2 (5), Kreis des Eisenbergs 3 (52), Kreis der Twiste 2 (4). Reuß j. L. Schleiz 1 (1). Schaumburg⸗Lippe. Stadthagen⸗ Fregenburg 2 (8). Lippe. Schötmar 1 (3). Elsaß⸗Lothringen. Bezirk Unter⸗Elsaß: Stadtkreis Straßburg 1 (2), Landkreis Straßburg 2 (4), Erstein 2 (3), Hagenau 4 (11), Molsheim 4 (13), Schlettstadt 3 (42), Weißenburg 2 (9), Zabern 10 (48). Bezirk Ober⸗Elsaß: Altkirch 4 (17), Colmar 5 (7), Gebweiler 4 (8), Mülhausen 12 (29), Rappoltsweiler 3 (6), Thann 5 (11). Bezirk Lothringen: Landkreis Metz 4 (36), Bolchen 2 (8), Chateau⸗ Salins 7 (2), Diedenhofen 1 (1), Forbach 3 (5), Saarburg i. Loth. 5 (40), Saargemünd 4 (7). Zusammen 1067 Gemeinden ꝛc. und 2945

Gehöfte. C. Lungenseuche.

Preußen. Reg.⸗Bez. Potsdam: Niederbarnim 1 (1). Reg.⸗ Bez. EE1“ Jerichow I 1 (1), Wanzleben 2 (10), Neu⸗ haldensleben 4 (8), Aschersleben 1 (2). Reg.⸗Bez. Arnsberg: Altena 1 (3). Reg.⸗Bez. Düsseldorf: Kempen 1 (1). Reg.⸗Bez. Köln: Stadtkreis Köln 1 (2), Euskirchen 1 (12). Bayern. Reg.⸗Bez. Nieder⸗Bayern: Grafenau 1 (1). Sachsen. Kreishauptm. Leipzig: Landbezirk Leipzig 1 (1), Borna 2 (4). Kreishauptm. Zwickau: Auerbach 1 (1). Anhalt. Zerbst 1 (1), Bernburg 1 (1). Zusammen 20 Gemeinden ꝛc. und 49 Gehöfte. 8

* *

Handel und Gewerbe.

Zwangs⸗Versteigerungen.

Beim Königlichen Amtsgericht II Berlin standen die nachbezeichneten Grundstücke zur Versteigerung: Grundstück zu Deutsch⸗ Wilmersdorf (Halensee) Johann Sigismundstraße, dem Bau⸗ unternehmer Gottfried Laubsch, ebendaselbst wohnhaft, gehörig, welches mit 0,03 Reinertrag und einer Fläche von 4,47 a zur Grundsteuer, zur Gebäudesteuer aber nicht veranlagt ist; mit dem Gebot von 61 000 blieb der Rentier Julius Fahnkow zu Halensee, Kurfürstendamm 126, Meistbietender. Grundstück zu Groß⸗ Lichterfelde, Kastanienstraße 4, dem Tischlermeister Hermann Hirt und dessen Ehefrau Amalie, geb. Bittner, ebendaselbst wohnhaft, ge⸗ hörig; Fläche 10,75 a; mit 4596 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer ver⸗ anlagt; mit dem Gebot von 80 550 blieb der Bierverleger August Letz zu Steglitz Meistbietender. Grundstück zu Deutsch⸗ Wilmersdorf am Bahnhof Ha lensee, Kurfürstendamm 132 a, dem Bildhauer und Stuckateur Georg Schmidt zu Berlin ge⸗ hörig, welches mit 0,03 Reinertrag und einer Fläche von 11,14 a zur Grundsteuer, dagegen zur Gebändesteuer nicht veranlagt ist; mit dem Gebot von 106 000 blieb der Kaufmann Pee Koebke zu Deutsch⸗Wilmersdorf Meistbietender. Aufgeho ben wurde das Verfahren der Zwangsversteigerung wegen der nachbezeichneten Grund⸗ stücke: Grundstuͤck zu Groß⸗Lichterfelde, an der Potsdamerstraße, dem Tischlermeister Carl Piepenhagen zu Steglitz, Düppel⸗ straße 25, gehörig. Grundstück zu Friedenau, Illstraße 7, dem Rentier l. ne Friedrich Wilhelm Pollin gehörig. Grundstück zu Friedenau, Ringstraße 20 und Illstraßen⸗Ecke be⸗ legen, dem Rentier (Hotelbesitzer) Friedrich Wilhelm Pollin gehörig. Eingestellt wurde das Verfahren der Zwangsversteige⸗ rung wegen des Grundstücks zu 1 Apostel⸗Paulus⸗ straße 2, dem Bauunternehmer Franz Basch gehörig.

Rom, 4. Februar. (W. T. B.) Der Ober⸗Verwaltungsrath der Bank von Italien beschloß heute, 17 Francs auf die Aktie zur Vertheilung zu bringen, und nahm eine Tagesordnung an, welche der General⸗Direktion die Zufriedenheit mit den Ergebnissen der ausdrückt, die den Fortschritt in der Entwicklung des Instituts

eweisen.

New⸗York, 4. Februar. (W. T. B. Die Börse eröffnete fest und lebhaft und schloß nach andauernder Lebhaftigkeit recht feft zu den höchsten Tageskursen. Der Umsatz in Aktien betrug 231 000 Stück. .

Bei Eröffnung des Marktes für Weizen begannen die Haussiers mit der Verringerung ihrer Engagements. Die unmittelbare Folge davon war, daß eine durchweg matte Stimmung Platz griff, die sich bis zum Schluß behaupten konnte, da sowohl einlaufende Kabel⸗ meldungen schwächer lauteten als auch umfangreiche Verkäufe für aus⸗ wärtige Rechnung stattfanden. Die Nachfrage für den Export war belanglos. Mais ging entsprechend der Mattigkeit in den Weizen⸗ märkten anfänglich ganz erheblich im Preise zurück, erholte sich aber später etwas, da ziemlich große Kaufordres vorlagen und auch von einer Abnahme der Zufuhren gesprochen wurde. Zum Schluß jedoch gaben die Preise wieder nach.

Waglenberlcht. Baumwolle⸗Preis in New⸗York 8 ¼, do. do. in New⸗Orleans 7 ⅛, Petroleum Stand. white in New⸗York 7,60, do. do. in Philadelphia 7,55 do. rohes (in Cases) 8,60, do Pie line Certific. pr. März 167 ½, Schmalz Western steam 5,95, do. Rohe u. Brothers 6,15. Maiz per Februar 37, do. per März —, do, per Mai 36 ½, Rother Winterwetzen 82 ¼, Weizer per Fe⸗ bruar 73 ¾, 11 März 74 , do. per Mai 72 ⅞, per Juli 72 %⅛. Getreide⸗ fracht nach Liverpool 2 ⅞. Kaffee fair Rix Nr. 7 13, do. Rio Nr. 7 per März 12,15, do. do. per Mai 11,65. Mehl, Spring⸗Wheat clears 2,80 Zucker 3 ½, Zinn 13,45, Kupfer 10,20

Der Werth der in der vergangenen Woche ausgeführten E betrug 8 496 366 Doll. gegen 7 649 948 Doll. in der

orwoche.

Weizen⸗Verschiffungen der letzten Woche von den atlanti⸗ schen Häfen der Vereinigten Staaten nach Großbritannien 52 000, do. nach Frankreich 2000, do. nach anderen Häfen des Kontinents 29 000, do. von Kalifornien und Oregon nach Großbritannien 25 000, do.

nach anderen Häfen des Kontinents Orts.

Chicago, 4. Februar. (W. T. B.) Günstige Witterungs⸗ berichte aus den Winterweizengebieten und schwächere Kabelmeldungen übten bei Beginn des Marktes einen recht fühlbaren Druck auf Weizen aus. Auch die Nachricht über große Ankünfte im Nord⸗ westen zwang die Verkäufer zur Nachgiebigkeit. Wenn auch die hier⸗ auf folgenden Käufe der Haussiers und Baissiers eine Reaktion herbei⸗ führten, so gelang es dieser doch nicht, die Oberhand zu behalten, da die lebhaften Verkäufe auf der anderen Seite jene bei weitem über⸗ wogen. Mais war, abgesehen von einigen Reaktionen, durchweg fallend. Der Markt wurde durch die Fluktuationen in Weizen be⸗ herrscht.

Weizen pr. Fehmea 64 ⅝, pr. März —, Mais per Februar 27 ⅞⅛, Schmalz 89 ebruar 5,60,

0

fsrzheim 3 9 Adelsheim

18n per Mai 5,80. Speck sbort

zum 32.

Zweite Beilage

Deutschen Reichs⸗Anzeiger und Königlich Preußischen Staats⸗

Berlin, Mittwoch, den 5. Februg

Land⸗ und Forstwirthschaft.

Im weiteren Verlauf der gestrigen zweiten Sißung der XXIV. Plenarversammlung des Deutschen Landwirthschafts⸗ raths befürwortete bei Berathung der Organisation des länd⸗ lichen Arbeitsnachweises der Korreferent Justiz⸗Rath Reich (Meyken in Ostpreußen) den bereits mitgetheilten Antrag des Land⸗ raths von Werder (Halle a. S.). In demselben Sinne äußerten

Oekonomie⸗Rath Winkelmann (Westfalen) und Amtsrath von Schwartz (Braunschweig). Der Referent Landrath von Werder wies im Schlußwort noch auf die Nothwendigkeit eines seßhaften Arbeiterstandes auf dem Lande schon im Interesse der Armeerekrutierung hin. Der Antrag des Referenten gelangte darauf einstimmig zur Annahme.

Oekonomie⸗Rath Winkelmann (Wesftfalen), berichtete hierauf namens der betreffenden Kommission über die ländliche Arbeiterfrage. Der Redner theilte mit: Die Kommission halte die Frage betreffs der Seßhaftmachung der ländlichen Arbeiter noch nicht für spruchreif, da in dieser Beziehung noch Erfahrungen gesammelt werden müßten. Dagegen empfehle die Kommission: die Lohnfrage bezw. die Gewinnbetheiligung der ländlichen Arbeiter, sowie die Frage, ob Natural⸗oder Geldlohn, und die Wohlfahrtseinrichtungen für ländliche Arbeiter auf die Tagesordnung der nächsten Plenar⸗ versammlung des Deutschen Landwirthschaftsraths zu setzen. Die Plenarversammlung nahm von dem Bericht ohne Diskussion Kenntniß.

Von dem Landwirthschafts⸗Minister ist dem Landwirthschaftsrath die Frage gestellt worden: „Ist durch die Gewährung von Einfuhrscheinen für Oel⸗ und Rübsaat eine ungünstige Rückwirkung auf die Verwendung inländischer Oel⸗ saaten in der Industrie und dadurch auf den inlaͤndi⸗ schen Oelfruchtbau zu befürchten?“ Der Referent Graf von Bernstorff (Wehningen in Hannover) suchte in längerer Rede den Nachweis zu führen, 8 die erwähnten Einfuhrscheine der Landwirth⸗ schaft nicht nur keinen Nachtheil, sondern im Gegentheil einen Vor⸗ theil bringen dürften. Von einer Reihe anderer Redner wurden gegen diese Ansicht jedoch Bedenken geltend gemacht, zumal, wie Geheimer Regierungs⸗Rath Professor Dr. Maercker (Halle) bemerkte, es unmöglich sei, festzustellen: ob Oel aus reinem Raps und Rübsaat hergestellt bezw. ob nicht eine Mischung vorhanden sei. Landesältester von Donat (Chmiellowitz bei Oppeln) beantragte mit Rücksicht auf die große Wichtigkeit des Gegenstandes, denselben behufs näherer Vorbereitung an eine Kommission zu verweisen. Da der Minister jedoch eine baldige Antwort wünscht, so wurde auf Antrag des Oekonomie⸗Raths Winkelmann und des Bezirks⸗Präsidenten Freiherrn von Hammerstein (Metz) beschlossen, von einer Abstimmung Abstand zu nehmen und den Ausschuß zu beauftragen: dem Herrn Minister über den Gang der Debatte bezw. über die in derselben zu Tage ge⸗ tretenen Ansichten Bericht zu erstatten.

Nach einer kurzen Pause trat die Versammlung in die Be⸗ via des Zuckersteuer⸗Gesetzentwurfs ein. Im Auftrag des Reichs⸗Schatzamts war zu dieser Verhandlung Geheimer Regierungs⸗ Rath Kühn erschienen. Der Referent Geheime Regierungs⸗Rath, Professor Dr. Maercker (Halle) befürwortete in Gemeinschaft mit dem Korreferenten General⸗Sekretär Steinmeyer (Danzig) folgende Vorschläge: „Zu § 65: Die Betriebssteuer ist entweder ganz fallen zu lassen oder einheitlich, nicht staffelförmig zu bemessen. Die Zuschläge für die über das Kontingent hinaus produzierten Zuckermengen sind niedriger als in der Vorlage zu bemessen. Zu § 69: Die Betriebssteuer ist nach sechs Monaten zu entrichten, und die Ausfuhrscheine können darauf verrechnet werden. 5 § 72: Der Bundesrath kann die Ausfuhr⸗ zuschüsse erhöhen, falls andere Länder die ihrigen erhöht haben. Jede Veränderung der Ausfuhrzuschüsse muß eine entsprechende Veränderung der Betriebs⸗ und Zuckersteuer im Gefolge haben. Zu § 73: Es ist statt „abzüglich der Erhebungs⸗ und Verwaltungskosten“ zu setzen: „abzüglich der Erhebungskosten der Betriebssteuer und 25 % der Er⸗ hebungs, und Verwaltungskosten der Zuckersteuer“. Zu § 75: Eine Schmälerung des Kontingents bestehender Fabriken soll nur bei einem Rückgang des Zuckerverzehrs erfolgen. Zu § 76: Die nach dem 1. Dezember 1895 errichteten Fabriken erhalten im ersten Jahre kein Kontingent, im zweiten Jahre t ihres Kontingents, im dritten Jahre ¼ ihres Kontingents, im vierten Jahre das volle Kon⸗ tingent. Zu § 77: Das Kontingent der einzelnen Fabrik wird nach der Zuckermenge festgesetzt, welche von der Fabrik wäͤhrend eines der letzten fünf Betriebsjahre aus inländischen Rohstoffen in maximo bhergestellt ist. Zu § 80: Das gesammte Kon⸗ tingent der deutschen Zuckerfabriken ist auf 1700 Millionen Kilogramm zu bemessen. Das neu festzusetzende Kontingent eines jeden Jahres muß mindestens um das doppelte desjenigen Be⸗ trages vermehrt werden, um welches der inländische Verbrauch u. s. w. steigt. Das Kontingent für das folgende Jahr ist spätestens am 1. Oktober des vorhergehenden festzusetzen. Saccharin und andere Süßstoffe sind entsprechend zu besteuern.“ Der Referent schloß mit den Worten: Die Vorschläge seien der Ausdruck der Wünsche von Ost und West. Er ersuche, den Vorschlägen einstimmi zuzustimmen.

amit würde der,Regierung kundgethan werden, daß der Deutsche Landwirthschaftsrath die Zuckerfabrikation für den wichtigsten Fabri⸗ kationszweig der deutschen Landwirthschaft halte.

Während der Rede des Korreferenten erschienen der Staatssekretär des Reichsamts des Innern, Vize⸗Präsident des Staats⸗Ministeriums Dr. von Boetticher und der Geheime Regierungs⸗Rath Dr. Conrad vom Landwirthschafts⸗Ministerium. Der Vorsitzende begrüßte dieselben. Hierauf nahm der Staatssekretär Dr. von Boetticher das Wort und sagte etwa Folgendes: Meine Herren! Ich danke Ihnen für Ihre Begrüßung. Es ist mir ein besonderes Bedürfniß, mit dem Deutschen Landwirthschaftsrath in Berührung zu treten. Auch von meinem Ressort wird das B dürfniß empfunden, daß für die Landwirthschaft, soweit es in den Kräften der Regierung steht und den Umständen nach möglich ist, etwas geschieht. Es gereicht mir zur besonderen Genugthuung, daß ich auch vermöge meines Amts, wenn auch nur in geringem Maße dazu beitragen kann, daß die Interessen der Landwirthschaft gewahrt werden. Ihr Wunsch nach einer kräftigeren Vertretung der Landwirthschaft ist ein durchaus begreiflicher und vollständig berechtigter. Die Erfüllung dieses Wunsches liegt sowohl im Interesse der Landwirthschaft als auch in dem des gesammten deutschen Vaterlandes. Wenn es mir vergönnt wäre, dazu beizutragen, daß der Landwirthschaft in dieser Beziehung geholfen werde, so soll es mir zur großen Freude gereichen. In der nun folgenden Debatte beantragte Oekonomie⸗Rath Kraaz (Anhalt) den zusatz: „Kleinere Fabriken können sich mit ihrem Kontingent zu einer Fabrik vereinigen.“ Seitens des Referenten wurde vorgeschlagen:

er Zusammenlegung kleinerer Fabriken oder der Vergrößerung großer Fabriken soll keine größere Erschwerung und Belastung in den Weg gelegt werden, als den neu zu erbauenden Fabriken gleichen Umfangs.“ Rittergutsbesitzer Seydel (Chelchen in Ost⸗ preußen): Er warne davor, die Kontingentierung bis ins Unendliche steigen ü lassen. Er erblicke in der Betriebssteuer ein Mittel, das geeignet ei, die kleinen Fabriken vor der übermäßigen Konkurrenz der großen abriken zu schützen. Rittergutsbesitzer von Puttkamer⸗Plauth beantragte, den § 65 zu fafsen; „Die Betriebssteuer ist nicht staffelförmig, sondern einheitlich zu bemessen, und von einem Wegfall der Betriebssteuer ist fäͤnglich Abstand zu nehmen.“ Freiherr von oden (Fraunhofen in 2 ekämpfte in längerer Rede ins

8

besondere die von dem Referenten zu K 76 gemachten Vorschläge. Der bayerische Boden sei für den Rübenbau bemachteg geeignet, die Bayern können sich daher die Möglichkeit, neue Zucker⸗ fabriken zu errichten, nicht nehmen 1a Er könne höchstens nur dem Zusatzantrage der Referenten: accharin und andere Süßstoffe sind entsprechend zu besteuern“ zustimmen. Oekonomie⸗Rath Winkelmann: In seiner Heimath sei ebenfalls die Zucker⸗ industrie in hohem Maße entwickelt. Tro dem stehe er auf entgegengesetztem Standpunkt wie der Herr Vorredner. Es sei hohe Zeit, daß für die Zuckerindustrie etwas geschehe. Wenn aber die Landwirthe in dieser Frage selbst nicht einmal einig seien, so werde das einen ungemein schlechten Eindruck machen. Amtsrath Seer (Nischwitz in Posen) stimmte im allgemeinen den Referenten bei. Rittergutsbesitzer von Arnim (Güterberg): Er halte die heutigen

ustände für besser und erachte es nicht für nothwendig, ich unter den Zwang der Gesetzesvorlage zu begeben.

Er empfehle eine Verminderung der Ausfuhrprämie, um einer

chädigung der Rohzuckerfabriken vorzubeugen. Eine Kontin⸗ gentierung sei unberechtigt, wenn man nicht den Bau neuer Fabriken schärfer hindere. Rittergutsbesitzer von Romberg ( Flamersheim in

Rheinpreußen) befürwortete in Gemeinschaft mit dem Oekonomie⸗ Rath Winkelmann, dem Antrag der Referenten folgenden Eingang zu geben: „Der Deutsche Landwirthschaftsrath erblickt in der Vor⸗ lage ein Mittel, den Rückgang des landwirthschaftlichen Gewerbes aufzuhalten. Der Deutsche Landwirthschaftsrath würde es lebhaft be⸗ dauern, wenn der Entwurf nicht zum Gesetz erhoben würde, und sieht in seiner Ablehnung eine große Gefahr in schwerer Zeit. Insbesondere spricht der Deutsche Landwirthschaftsrath noch folgende Wünsche zur Berücksichtigung aus“ (folgen die Anträge der Referenten). Es sprach noch Professor Dr. von Mendel (Halle a. S.). Alsdann ge⸗ langten der Antrag von Romberg⸗Winkelmann nebst den Anträgen der Referenten in der von von Puttkamer⸗Plauth betreffs des § 65 be⸗ antragten Aenderung, sowie die mitgetheilten Zusatzanträge der Re⸗ ferenten und endlich der Antrag Kraaz mit großer Mehrheit zur An⸗ nahme. Außerdem wurde beschlossen, das Resultat der Abstimmung dem Bundesrath und Reichstage zu unterbreiten. Darauf wurde die G gegen 5 Uhr Nachmittags auf heute Vormittag 10 Uhr vertagt.

Den ersten Gegenstand der heutigen Tagesordnung bildete die Beschäftigung von Insassen und Unterbringung von Entlassenen der Straf⸗ und ähnlichen Anstalten in landwirthschaftlichen Betrieben. Aus Anlaß dieses Themas war im Auftrage des preußischen Ministeriums des Innern Geheimer Regierungs⸗Rath Dr. Krohne erschienen. Der Referent Freiherr von Cetto ist erkrankt. An dessen Stelle übernahm Rittergutsbesitzer von Puttkamer⸗Plauth das Referat. Dieser befürwortete in Ueber⸗ einstimmung mit dem Freiherrn von Cetto folgenden Antrag: „Der Deutsche Landwirthschaftsrath erklärt, daß nach den Ergebnissen der in dankenswerther Weise von sämmtlichen deutschen Staatsregierungen veranstalteten Erhebungen über den Umfang und Erfolg der Beschäftigung von Insassen und Entlassenen mit landwirthschaftlicher Arbeit bei den Korrigenden⸗ und Strafanstalten die landwirthschaftliche Thätigkeit eines Theils der Debenden einerseits einen günstigen Einfluß auf deren sittlichen Zustand wahrnehmen lasse, andererseits geeignet erscheine, der Landwirthschaft brauchbare Arbeitskräfte zu erhalten, und hält es daher für wünschenswerth, daß seitens der Regierungen der landwirthschaft⸗ lichen Beschäftigung der hierzu tauglichen Korrigenden und Straf⸗ gefangenen besondere Aufmerksamkeit zugewendet werde, indem die⸗ selben innerhalb der Anstalten zu landwirthschaftlicher Arbeit geschult und angehalten, außerhalb der Anstalten aber sowohl in Prwvat⸗ betrieben, als besonders zur Vornahme meliorierender Kulturarbeiten verwendet werden. Was die Unterbringung der Strafentlassenen in dauernden landwirthschaftlichen Stellungen betrifft, so empfiehlt sich dieselbe mehr im Interesse einer humanen Fürsorge als in dem der Landwirthschaft, und es ist dabei nach folgenden Gesichtspunkten zu ver⸗ fahren: 1) die vor ihrer Bestrafung in der Landwirthschaft thätig gewe⸗ senen Entlassenen ihrem Berufe zu erhalten und zu ver⸗ hindern, daß sie in der Stadt Arbeit nehmen, 2) die von Haus aus dem landwirthschaftlichen Berufe angehörigen Entlassenen, die vor ihrer Bestrafung eine Zeit lang in der Stadt ohne bestimmten Beruf gearbeitet haben, ihrem früheren Berufe wieder zuzuführen, 3) jugendliche Arbeiter ohne bestimmten Beruf, die sich zum theil wesentlich durch den schweren Kampf um die Existenz in der Großstadt zu strafbaren Handlungen haben verleiten lassen, durch ihre Führung jedoch eine nachhaltige Besserung versprechen, für die Landwirthschaft, sei es durch Anlernung in einer entsprechenden Anstalt oder im landwirthschaftlichen Betrieb selbst, zu gewinnen, und 4) alle Entlassenen, welche durch Vorbestrafungen, durch die Schwere und Art des Delikts, durch tadelhaftes Betragen in der Anstalt nicht die Gewähr bieten, daß sie für die landwirthschaftliche Arbeit und die ländliche Bevölkerung nüfich werden können, von der Unterbringung auf dem Lande auszu chließen, soweit es sich nicht um die bereits oben erwähnte Kultivierung von fiskalischen oder privaten Oed⸗ oder Moorländereien handelt.“ Der Redner befür⸗ wortete ferner die Errichtung von Strafarbeits⸗Kolonien in Süd⸗ Westafrita. Derartige Kolonien für unverbesserliche Verbrecher hätten England, Frankreich u. s. w. schon seit sehr langer Zeit. Es empfehle sich daher, das Beispiel dieser Länder nachzuahmen. Huma⸗ nitätsgründe könnten bei unverbesserlichen Verbrechern nicht mit⸗ sprechen. (Schluß des Blattes.)

Eine solenne Gedenkfeier hatte gestern Abend der Klub der

Landwirthe im großen Saale seines Klublokals zu Ehren des Landes⸗Oekonomie⸗Raths Adolf Kiepert veranstaltet. Inmitten eines Blumenhains 1“ die von dem Bildhauer Landsberg geschaffene Büste des Verstorbenen. Die Deutsche Landwirthschaftsgesellschaft war durch den Königlich württembergischen Geheimen HofrathEyth und den Oekonomie⸗Rath Wölbling, der Deutsche Landwirthschaftsrath durch den Hrofefor Orth, die Landwirthschaftliche Hochschule durch den Rektor Professor Frank vertreten. Den von dem Dahingeschiedenen im Jahre 1857 begründeten Verein deutscher Spiritusfabrikanten und den Verein der Stärkeinteressenten vertrat Professor Delbrück. Professor Alexander Müller leitete als Vertreter des Klubs der Landwirthe die Gedenk⸗ feier mit kurzen pietätvollen Worten ein. Amtmann Fischer⸗Dieters⸗ dorf, der Pflegesohn des Heimgegangenen, gab sodann ein eingehendes Lebensbild des Verstorbenen und schilderte, was Kiepert in 50 jähriger Thätigkeit aus dem Rittergut Marienfelde geschaffen und wie er für die Allgemeinheit gewirkt habe. Weiterhin nahmen noch Geheimer Hofrath Eyth, Professor Orth, Professor Delbrück und Andere das Wort, um die mannigfachen Verdienste des Heimgegangenen zu 1““ u““

Handel und Gewerbe.

Tägliche Wagengestellung für Kohlen und Koks an der Ruhr und in Oberschlesien. An der Ruhr sind am 4. d. M. gestellt 11 916, nicht rechtzeitig gestellt keine Wagen. * In Oberschlesien sind am 3. d. M. gestellt 4700, nicht recht⸗ zeitig gestellt keine Wagen.

nzeiger. 1896.

Unter dem Namen „Heringsfischerei⸗Gesellschaft Elbe“ ist kürzlich in Altona ein Konsortium zusammengetreten, welches mehrere Logger bauen lassen wird, um damit die Herings⸗ fischerei in großem Maßstab zu betreiben.

S.s derg. 4. Februar. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen steigend. Roggen unverändert, pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 112 113. Gerste ruhig. beffr ruhig, do. loko pr. 2000 Pfd. Zoll⸗ gewicht 107. Weiße Erbsen pr. 2000 Pfd. Zollgewicht 106,00. Spiritus pr. 100 Liter 100 % loko 31,90, do. pr. Februar 31,90, do. pr. Frühjahr 32,50.

Danzig, 4. Februar. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko ruhiger, Umsatz 250 t, do. inländ. hochbunt und weiß 154 156, do. inländ. hellbunt 150,00, do. Transit hochbunt und weiß 118, do. hellbunt 114, do. Termin zu freiem Verkehr pr. April⸗Mai 155,00, do. Transit pr. April⸗Mai 120,50, Regulierungspreis zu freiem Verkehr 151. Roggen loko unverändert, do. inländischer 115 116, do. russischer und polnischer zum Transit 79 81, do. Termin pr. April⸗Mai 121,00, do. Termin Transit pr. April⸗Mai 86,00, do. Regulierungspreis zum freien Verkehr 116. Gerste, große (660 700 Gramm) 106— 112. Gerste, kleine (625 660 Gramm) 100. Hafer, inländischer 103 106. Erbsen, inländische 110,00. Spiritus loko kontingentiert 51,50, nicht kontingentiert 32,00.

Breslau, 4. Februar. (W. T. B.) Getreide⸗ und Pro⸗ duktenmarkt. Spiritus pr. 100 1 100 % exkl. 50 Verbrauchs⸗ abgaben pr. Februar 51,00, do. do. 70 Verbrauchsabgaben pr. Fe⸗

bruar 31,50.

Magdeburg, 4. Februar. (W. T. B.) Zuckerbericht. Kornzucker exkl., von 92 % 12,30 12,45, Kornzucker exkl. 88 % Rendement 11,80 12,00, Nachprodukte exkl., 75 % Rendement 8,85 9,70. Ruhig. Brotraffinade I 24,25. Brotraffinade II 24,00. Gem. Raffinade mit Faß 24 24,50. Gem. Melis I mit Faß 23,50 23,75. Stetig. Rohzucker I. Produkt Trans. f. a. B. Hamburg pr. Februar 11,82* bez. und Br., pr. März 11,90 bez., 11,92 ½ Br., pr. April 11,95 Gd., 11,97 ½ Br., pr. Mai 12,05 bez. und Br., pr. Oktober⸗ Dezember 11,17 ½ Gd., 11,25 Br. Ruhig.

betpiig. 4. Februar. (W. T. B.) Kammzug⸗Termin⸗ handel. La Plata. Grundmuster B. pr. Februar 3,35 ℳ, pr. März 3,35 ℳ, pr. April 3,35 ℳ, pr. Mai 3,37 ½ ℳ, pr. Juni 3,40 ℳ, pr. Juli 3,42 ½ ℳ, pr. August 3,42 ½ ℳ, pr. September 3,42 ½ ℳ, pr. Oktober 3,45 ℳ, pr. November 3,45 ℳ, pr. Dezember 3,45 ℳ, pr. Januar 3,45 Umsatz 45 000 kg. Behauptet.

Bernburg, 5. Februar. (W. T. B.) Die Bank⸗Kom⸗ mandit⸗Gesellscha t Adolph Calm ist seit heute geschlossen. Der Inhaber, Banquier Georg Calm, hat sich entleibt.

Bremen, 4. Februar. (W. T. B. Börsen⸗Schlußbericht. Raffiniertes Petroleum. (Sffizielle Notierung der Bremer

etroleum⸗Börse.) Ruhig. Loko 6,15 Br. Russisches Petroleum. oko 6,05 Br. Schmalz. Fest. Wilcox 31 ½ ₰, Armour shield 31 3, Cudahy 31 ¾ ₰, Choice Grocery 32 ¼ ₰, White label 32 ½ ₰, Fairbanks 26 ½ J. Speck. Fest. Short clear middling loko 28 J. Reis fest. Kaffee flau. Baum⸗ wolle. Ruhig. Upland middl. loko 42 ¾ . Taback. Umsatz: 64 Seronen Carmen.

Hamburg, 4. Februgr. (W. T. B.) Getreidemarkt. Weizen loko fest, aber ruhig, holsteinischer loko neuer 156 158. Roggen loko fest, aber ruhig, hiesiger —,—, mecklenburger loko neuer 144 148, russischer loko fest, 86 88. Hafer fest, aber ruhig. Gerste fest, aber ruhig. Rüböl (unverzollt) fest, loko 48 ½. Spiritus still, pr. Januar⸗Februar 17 ½ Br., pr. Februar⸗März 17 ½ Br., pr. April⸗Mai 17 Br., pr. Mai⸗Juni 17 ½ Br. Kaffee ruhig. Umsatz Sack. Petroleum

still, Standard white loko 6,15.

Hamburg, 4. Februar. (W. T. B.) Kaffee. (Nachmittags⸗ bericht.) Good average Santos pr. März 65, pr. Mai 64, pr. September 60 ¼, pr. Dezember 57 ½. Behauptet. Zuckermarf'. (Schlußbericht.) Rüben⸗Rohzucker 1. Produkt Basis 88 % Rendement neue Usance, frei an Bord Hamburg pr. Februar 11,70, pr. 11,80, per Mai 11,95, pr. August 12,20, per Oktober 11,17 ½, per Dezember 11,15. ¹

London, 4. Februar. (W. T. B.) An der Küste 1 Weizen⸗ ladung angeboten. 96 % Javazucker 13 ruhig, Rüben Rohzucker loto 11¹3⁄16 ruhig. Chile⸗Kupfer 43 ⅞, pr.

3 Monat 44 ¼. 8

Liverpool, 4. Februar. (W. T. B.) Baumwolle Umsat 8000 Ballen, davon für Spekulation und Export 500 Ruhig. Middl. amerikanische Lieferungen: Stetig. Februar⸗März 42⁄16 ⁄64 Werth, März⸗April 4 3⁄6 Verkäuferpreis, April⸗Ma 418/32 421 64 Werth, Mai⸗Juni 425/64— 41 32 Käuferpreis, Juni⸗Jul 4²⁵5⁄64— 41 ⁄2 Verkäuferpreis, Juli⸗August 4 ²5⁄63 Käuferpreis, August September 411 ⁄22 do., September⸗Oktober 418/64 do., Oktober⸗No⸗ vember 4 624 do., November⸗Dezember 4 ½ 4 ⁄64 d. do.

Manchester, 4. Februar. (W. T. B.) 12r Water Taylor 5 30r Water Taylor 7 ½, 20r Water Leigh 6 ⅜, 30r Water Clayton 71⁄1, 32r Mock Brooke 7 ½⅛, 40r Mayoll 7 ¼, 40r Medio Wilkinson 8 ¼, 32r Warpcops Lees 6 ¾, 36r Warpcops Rowland 7 ⅝, 36r Warpcops Wellington 7 ¾, 40r Double Weston 8 ¾, 60r Double courante Qua⸗ lität 11 ¾, 32* 116 vards 16 % 16 grey Printers aus 32 /46 r 161.

Fest.

Paris, 4. Februar. (W. T. B.) (Schluß.) Rohzucker fest, 88 % lokes 30 ½ à 31. Weißer Zucker ruhig, Nr. 3, pr. 100 kg, 8 Senen 32 ⅞, pr. März 33 ½, pr. Mai⸗August 33 ⅞, pr. Oktober⸗

anuar 31 ⅛.

St. Petersburg, 4. Februar. 8 T. B.) rodukten⸗ markt. Weizen loko 9,00. Roggen loko 5,00. Hafer loko 3,50. Feinsgat loko 10,50. Hanf loko —,—. Talg loko 48,00, per

ugust —.

Amsterdam, 4. Februar. (W. T. B.) Java⸗Kaffee agood ordinary 50 ½. Bancazinn 37. 1

Die heute hier durch die Handelsgesell⸗ schaft abgehaltene Auktion über 25454 Ballen Java⸗, 405 Kisten, 101 Ball. Padang⸗ und 1009 Ball. Menado⸗Kaffee ist wie folgt abge⸗ laufen. Es wurden angeboten: 679 B. Menado⸗ Taxe 70— 85 Cent, Ablauf 72 ½ 81 Cent, 405 Kist. Padang W. J. B. Taxe 57 73 Cent, Ablauf 58 ¼ 71 ¼ Cent, 188 H. Java W. J. B. Taxe 53 Cent, Ablauf 51 ½ Cent, 4842 B. do. Preanger Taxe 56 ½ 58 ½ Cent, Ablauf 55 57 ½ Cent, 307 B. do. Cheribon Taxe 55 ¼ Cent, Ablauf 55 ¾ Cent, 1519 B. do. Tiilatiap Taxe 54 ½ 56 ½ Cent, Ablauf 541 —96 , Cent, 4821 B. do. Tagal Tare 56 —9: Cent⸗ Ablauf 54 57 ¼ Cent, 7618 B. do. Pasoeroean Taxe 51 ½ 52 Cent, Ablauf 50 51 ½ Cent, 3832 B. do. Blaßgrünlich Taxe 51 52 ½ Cent, Ablauf 49 ½ 53 ¾, 680 B. do. Liberia Kare 52 55 Cent, Ab⸗ lauf 52 ¾ 56 ¾ Cent, 751 B. do. ordinair et triage Taxe 26 —36 Cent, Ablauf 25 ¼ 35 ¼ Cent, 1327 B. do. B. S. und Diverse Taxe

Cent, Ablauf Cent.

Brüssel, 4. Februar. (W. T. B.) Die Einnahmen der Prinz Heinrich⸗Bahn betrugen in der dritten Januar⸗Dekade: aus dem Bahnbetriebe 94 988 Fr., aus den Minen 11 719 Fr. Ge⸗ sammteinnahmen 106 707 Fr., Mindereinnahmen gegen die vor⸗ läufig on Einnahmen im entsprechenden Zeitraum des

vorigen Jahres 30 382 Fr.