— — — ———— 8 8 7
—————— —
b
Sanskritgrammatik für Anfänger, Dr. Zimmer. — Bretonische Grammatik, Hers. — Altirische Uebungen, Ders. — „Erklärung der Tain bö Cualnge (Fortsetzung), Ders. — *Erklärung altwelscher Ge⸗ dichte aus dem Llfyr du, Ders. 8
Erklärung der Poetik des Aristoteles, Dr. Susemihl. — Ein⸗ leitung in das Studium des Aristoteles, Ders. — Lateinische Gram⸗ matik, Dr. Norden. — Umbrisch und Oskisch, Ders. — *Aeschylos; Prometheus, im Seminar, Ders. — „Proseminar, Ders. — Geschichte der griechischen Beredsamkeit, Dr. Gercke. — Juvenal, Ders. — *Cicero's Paradoxa, im Seminar, Ders.
Deutsche Grammatik, Dr. I“ — Deutsche Sprach⸗ proben aus dem 4.—16. Jahrhundert, Ders. — „Minnesänger des 13. Jahrhunderts, Ders. — Grundzüge der deutschen Dr. Siebs. — Goethe's Leben und Werke 8 Theil), Ders. — honetik und Orthoepie, Ders. — Altisländische Grammatik, Dr. Bruinier. — v 111 Ders. — *Das deutsche Volkslied 1806 bis
„Ders.
Historische Grammatik der französischen Sprache, Dr. Stengel. *Im romanischen Seminar: haeeg. “ mit dem noch zu ernennenden Lektor der französischen Spra he, Ders. — Paläographische Uebungen für Romanisten, Ders. — Geschichte der englischen Literatur von Chaucer bis Spenser, Dr. Konrath. — *Im englischen Seminar: Chaucer's Canterbury Tales, Ders. — Meuenglische Uebungen: Oliver Goldsmith, aus Thackeray's Lectures on the English Humourists, Ders.
Russisch: a. für Anfänger, b. für Fortgeschrittene, Dr. Rost. — „Russische Literaturgeschichte im 19. Jahrhundert, Ders.
Erklärung der Mofaddalijjät, Dr. Ahlwardt. — Das Pend name, Ders. — *Elfachri, Geschichte der islamischen Reiche, Ders. — »Erklärung ausgewählter Abschnitte der Mischnah, Dr. Keßler. — Jüdisch. Aramäisch (Chaldäisch), Ders. — Arabisch II. Kursus, Ders.
ersisch I: Firdausi's Schahnameh, mit Abriß der Grammatik,
— Arabisch für Anfänger, Dr. Jacob. — „Arabische Dichter, Ders. — WTürkisch II. Kursus, Ders. — “„Assyrisch, Dr. Rost. — Aethiopisch, Ders. — “ und Altes Testament, Ders.
Künste. *Theoretisch⸗praktischer Unterricht im . Kirchengesang, Drönewolf. — „Intervallen⸗, Harmonie⸗ und Accordlehre, Ders. — Kursus im anatomischen Zeichnen, von Dewitz. — Anleitung zum perspektivischen Zeichnen und Malen, Ders. — Reitunterricht, Hecht. — Turn⸗ und Fecht⸗Unterricht, Dr. Wehlitz. Greifswald, 1. Februar 1896. Der Rektor Victor Schultze.
33. Sitzung vom 6. Februar, 1 Uhr. „Ueber den Anfang der Sitzung wurde in der gestrigen Nummer berichtet.
Tagesordnung: Fortsetzun Entwurfs eines Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Abg. Dr. Enneccerus (nl.): Es wird nöthig sein, die Haupt⸗ fragen in einer vom Reichstage niedergesetzten und deshalb einer höheren Autorität theilhaͤftigen Kommission vorzuberathen, wenn wir im
lenum eine rasche Behandlung überhaupt erhoffen sollen. Wir timmen deshalb dem Antrage von Buchka und Schröder zu. Wir sind damit einverstanden, daß die Kommission gewisse Abschnitte, welche zu schwierigen Erörterungen keinen Anlaß geben, durch Majorität ohne Diskussion annimmt. Die Kommissionen haben ohnehin von jeher ihre “ selbst geordnet, über die Zahl der Lesungen, die Form der Berichterstattung u. s. w. Beschlüsse gefaßt; es ist nicht unwichtig, daß der Reichstag das feststellt, und es wird vielleicht wünschenswerth sein, noch weitere gehseWordnungs. mäßige Maßnahmen im Interesse einer erleichterten verbesserten Be⸗ schlußfassung zu treffen. Wenn ich auf einige Hauptfragen des Entwurfs eingehe, so darf ich daran erinnern, welche gewichtigen, schwerwiegenden Fortschritte das Vereinsrecht des Entwurfs öe dem jetzt geltenden Recht bedeutet. Während jeft fast überall in Deutschland Vereine nur dann die juristische Persönlichkeit erhalten, wenn sie ihnen staatlicherseits besonders verliehen wird und damit nur zögernd und sparsam vorgegangen wird, ist nun den Vereinen ein ge⸗ sicherter Weg eröffnet, auf welchem, in der Regel ohne behördliche Genehmigung, das Recht der juristischen Persönlichkeit und Ver⸗ moͤgensfähigkeit erlangt wird. Dabei ist die Rechtssicherheit voll⸗ kommen genügend gewahrt durch die Anlegung der Vereinsregister. So haben Vereine für Kunst und Wissenschaft, für Geselligkeit, wohl⸗ thätige und gemeinnützige Zwecke, für die Vertretung bestimmter ge⸗ werblicher oder Berufsinteressen, kurz die ungeheuere Mehrheit aller überhaupt bestehenden Vereine die Möglichkeit, die juristische Persön⸗ lichkeit zu erlangen. Bezüglich der politischen, sozialpolitischen und religiösen Vereine ist allerdings ein Einspruchsrecht des Staats statuirt; ich meine, daß dieses auf die politischen und religiösen Ver⸗ eine beschränkt werden könnte, denn die sozialpolitischen Ver⸗ eine, soweit sie nicht nach politischer Macht streben, bringen keine Gefährdung des Gemeinwohls oder des öffentlichen Friedens mit sich. Die Vereinigungen für Erziehung und Unterricht sind durch andere Gebiete der Gesetzgebung genügend geregelt, sie bedürfen keines besonderen Schutzes. Aber auch den politischen und religiösen Vereinen wäͤre eine stärkere Garantie sehr wohl zu geben gegen eine willkürliche oder tendenziöse Benutzung des Einspruchsrechts, ohne das nothwendige Recht des Staats zu beschränken, gemeingefährlichen oder den öffentlichen Frieden gefährdenden Vereinen wirksam entgegen⸗ zutreten. Der sozialdemokratische Redner hat gemeint, daß ein Fabrik⸗ herr diejenigen Arbeiter, welche ihren Pflichten ni t nachkommen, ohne weiteres in der Fabrik einschließen, sie der Freiheit berauben könne. Das ist vollkommen unrichtig. Die Selbsthilfe wird nur ewährt, wenn obrigkeitliche Hilfe nicht zu 52 ist. Ein Fabrikherr, der so handelte, würde einfach nach dem trafgesetzͤbuch wegen wider⸗ rechtlicher Freiheitsberaubung bestraft werden. Gerade der kleine und arme Mann braucht den Schutz der Selbsthilfe — der reiche Mann kann sich besser schützen. Auch die Bestimmungen über die Miethe sind se arf angegriffen. Ich will auch die 811,8S des Miethers, der meistens den minder wohlhabenden Bevö kerungsklassen angehört. Der Abg. Stadthagen forderte die Beseitigung des fand⸗ und Retentionsrechts des Vermiethers; geschähe dies, so „‚Jönnten die Arbeiter nur sagen: Gott behüte uns vor den Sozial⸗ demokraten; denn die Beseitigung würde lediglich den Miether und besonders den kleinen Mann unter den Miethern treffen. Das würde den Vermiethern die einzig brauchbare “ nehmen. Sie würden nothwendig den Arbeitern die 2² iethe ver⸗ theuern und würden den Vermiether zwingen, in allen Fällen Vorausbezahlung zu verlangen. (Zuruf bei den Sozialdemokraten: Das wird in Berlin jetzt schon verlangt!) Ja, Berlin ist doch nicht die Welt, und die hier geltenden schlechten Bestimmungen kann man doch nicht auf das ganze Land ausdehnen. Ein bi denkender Mann wird die Bestimmungen des Entwurfs nur gutheißen. Auch nd die Sachen der Ehefrau und der Kinder des Miethers dem fandrecht des Vermiethers entzogen. Auch das fandrecht des Ver⸗ pächters an dem Wirthschaftsgeräth, an dem Vieh⸗ und Feldinventar und an den landwirthschaftlichen Erzeugnissen tadelt Herr Stadt⸗ hagen. Eine Einschränkung dieses Rechts wäre dem nteresse des 5 zuwider, aus denselben Gründen, die ich schon bei der iethe auseinandergesetzt habe. In den Berliner Miethsverträgen ndet sich folgende geradezu halsabschneiderische Bestimmung nicht elten. Der Vermiether bedingt sich aus bei einmaliger eeEisaftte es praenumerando zu entrichtenden Miethszinses, den Miether exmittieren zu können, während dieser doch für die ganze Mieths⸗ dauer den Zins zu entrichten hat. Wird jedoch ein Miether exmittiert, so ch der 5 für die Miethsdauer zu entrichtende Zins nicht mehr als Miethe, sondern als Konventionalstrafe, und diese kann nach dem Entwurf der Richter mindern, ja sogar vollständig 2 veren. Ist nun zwar auf diese Weise schon für den Schutz des ethers gesorgt; so möchte sich doch vielleicht noch die Einfügung einer beson ng empfehlen. He der Miether
—
der ersten Berathung des
eren B
.
nur ausziehen, wenn er den Mangel der Wohnung nicht gekannt hat, jedenfalls aber dann nicht, wenn er auf die Geltendmachung desselben verzichtet hat. Das Gesetzbuch will auch in diesem Fall die Lösung des Miethsverhältnisses gestatten; das ist kein Nehmen, sondern ein Geben von neuen Rechten. Was Herr Stadthagen über den Dienst⸗ vertrag gesagt hat, steht im Mißverhältniß zu dem Inhalt des be⸗ treffenden Abschnitts Was soll es heißen, daß der Dienstvertrag auf dem Sklavereivertrag des alten Rom beruhe? Das kann Herr Stadthagen selbst nicht glauben. Das b Recht unter⸗ scheidet zwischen den Sklavendiensten und den Diensten der reien. Aber nur die ersteren stellt es unter den Dienstvertrag. ber der Entwurf acceptiert diese Verschiedenheit nicht, er beseitigt sie. Die Gesindeverhältnisse sind in Deutschland sehr ver⸗ schieden, im Osten anders als im Westen. Da kann man die Gesinde⸗ ordnung nicht einheitlich regeln. Es müßten die Verschieden⸗ heiten berücksichtigt werden, und wenn wir ein solches einheitliches Gesinderecht hineinarbeiten wollten, so würde das die Arbeiten ver⸗ zögern. Es war daher diesen Punkt jetzt nicht in das Gesetz aufzunehmen. Ich habe diese Angriffe auf das Miethsrecht und den Dienstvertrag widerlegen zu müssen geglaubt, damit sie nicht unwiderlegt in weiten Kreisen des Volkes Glauben finden. Wenn die Sozialdemokraten nicht mehr vorbringen konnten, als was Herr Stadthagen vorgebracht hat, so ist das ein schönes Zeugniß ür den Entwurf. Trotz mancher sympathischen Wendung der Rede des Herrn Spahn ist nicht zu bezweifeln, daß der Kampf gegen die obligatorische Zivilehe wieder eröffnet werden soll. Eine Beseitigung der obligatorischen Zivilehe haben wir allerdings nach den Erklärungen aller Parteien außer dem Zentrum nicht zu befürchten. In einem konfessionell gemischten Staat, in dem eine Konfession vor der kirchlichen Trauung ge⸗ wisse Zugeständnisse und bindende Erklärungen verlangt über die Religion der Kinder, ist die obligatorische Zivilehe im Interesse des religiösen Friedens ein unabweisbares Erforderniß, da genügt auch die fakultative Zivilehe nicht, weil eine unduldsame Gesinnung die Zivilehe nicht als eigentliche Ehe anerkennt. Die Erfahrungen mit dem bestehenden Zivilehegesetz sollten doch auch das Zentrum belehren, daß seine Forderung eine unberechtigte ist. Die katholische wie die protestantische Kirche hat es sehr wohl verstanden, ihre Mit⸗ glieder zur kirchlichen Eheschließung, neben der standesamtlichen, zu bewegen. Aus diesen Erfahrungen kann das Zentrum also keinen Grund entnehmen, sich schließlich dem ganzen Entwurf feindlich gegenüberzu⸗ stellen. Der warme Ton, in welchem der Abg. Spahn über den Gesetzentwurf gesprochen hat, hat mich in dem Glauben bestärkt, daß das Zentrum mitwirkt. Wir wünschen nicht, daß das buch zu stande kommt gegen die Stimmen des Zentrums; nur als einen Nothfall würden wir es betrachten, wenn das Zentrum sich von der Zustimmung ausschließen würde; aber das Zentrum hat noch viel weniger Grund zu wünschen, daß dieses Gesetzeswerk gegen seine Stimmen angenommen würde. Ich kann die schweren Bedenken und Befürchtungen der Zentrumsredner nicht theilen. Fast noch schwüertger als die Lehre von der Eheschließung wird die von der Ehe⸗ scheidung für die Kommission werden. Der Entwurf enthält eine be⸗ deutende Einschränkung der Ehescheidung; das Landrecht geht weiter, ebenso der Code, das Badische Landrecht und das sächsische Gesetzbuch. Die zwangsweise Aufrechterhaltung unheilbar zerrütteter Ehen stärkt die Achtung vor der Ehe nicht; e ist förderlich den Bestrebungen, welche die Ehe überhaupt untergraben wollen. Wenn die Geistes⸗ störung jede geistige Gemeinschaft der Ehegatten aufhebt, ist es da gerecht, einem kleinen Mann, der seinen Kindern keiner Pflegerin für Geld geben kann, die zweite Ehe zu verbieten? Mit dem Siechthum und der körperlichen Gebrechlichkeit ist ein solcher unheilbarer Wahn⸗ sinn nicht zu vergleichen. Die Ehescheidung wegen böswilliger Ver⸗ lassung will Herr von Buchka noch mehr beschränken, aber dadurch würde eher Schaden als Nutzen gestiftet. Herr von Stumm hat die Gütertrennung als Grundlage für das Eherecht vorgeschlagen. Wo die Gütertrennung besteht, übergiebt die Frau ihrem Mann freiwillig ihr Vermögen zur Verwaltung und Nutznießung, lobaß die Rechtslehrer schon erklärt haben, daß die Gütertrennung gar nicht mehr existiert. Diese praktisch gewordenen Verhältnisse sollte man auch der Rechtsgestaltun zu Grunde legen. Wenn die Frau ihr Vermögen wieder selbst an sich nimmt, nachdem sie dem Mann die Verwaltung übertragen hatte, so entstehen damit die ersten Zerwürfnisse in der Ehe. Die Frau soll dagegen geschützt werden, daß der Mann ihr Gut verpraßt. Aber dafür giebt es Kautelen, und wenn sie nicht genügen, de verstärkt werden. Aber man darf nicht das Kind mit dem ade ausschütten. Die Erweiterung des Erbrechts der Ehe⸗ gatten untereinander kann ich nur als eine bedeutende Verbesserung anerkennen im Gegensatze zu Herrn von Stumm. Es mag in den wohlhabenden Klassen, bei den größeren Grundbesitzern, die ihren Familienbesitz in der Familie erhalten wollen, ein Wunsch bestehen nach Beschränkung des Erbrechts der Ehegatten; das kann in der Form des Testaments geschehen. Die Erbrechte sind durch die staat⸗ liche Zersplitterung, durch die Zerwürfelung der Rechtsgebiete so ver⸗ wirrt worden, daß jeder Jurist nur in seinem Rechtsgebiet Bescheid wußte. Der gelehrte Jurist beschäftigt sich jetzt viel mehr mit althistorischen Rechtsalterthümern als mit dem praktischen Recht. Die dunkelsten Partien des Rechts sind oft mehr behandelt, als die hochwichtigen Fragen des modernen Rechts. Dieses Gesetzbuch schafft die Grundlage für den Richter und den Rechtsgelehrten. Wichtiger aber ist noch, daß das Volk Kenntniß von seinem Recht erhält. Fett ist für ein Drittel Deutschlands das Recht selbst für die Gelehrten, mit Ausnahme der Juristen, unzu änglich, weil es lateinisch geschrieben ist. Für ein zweites Drittel gilt das französische Recht. Für den Rest gilt das Preußische Landrecht mit seinen 17 500 aragraphen. Man verlangt von dem Entwurf eine volksthümliche Sprache. Ist denn das möglich, wenn das Volk sein Recht selbst nicht kennt? Gebt dem Volke erst ein Recht, daß es sich eingewöhnt; erst dann kann sich eine volksthümliche Sprache herausbilden. Dieses Gesetz greift jetzt in vier Rechtsgebiete ein; es ist schwierig, abzuwä en, wie die einzelnen Rechtsgebiete berührt werden. Deswegen ist die eichsgesetzgebung auf dem Gebiet des Zivilrechts so unfruchtbar, so fruchtbar sie auch sonst ist. Wer dieses Gesetz annimmt, der fördert die Reform des Rechts; wer der Entwicklung vertraut, der fördert seine Sache, auch wenn sie nicht verwirklicht wird, durch die Annahme des Entwurfs. Auf Grund dieser Gesetzgebung werden die Sozialdemokraten z. B. eine einheitliche Gesindeordnung viel eher erringen können, als ohne sie. Das einheitliche Recht stärkt das Bewußtsein der Zugehörigkeit; es vermehrt die Ehre des deutschen Namens. Nicht in letzter Linie beruht Frankreichs Kraft auf seinem einheitlichen Recht. n uns ist es, mitzuwirken, daß das Band einheitlichen Rechts bald auch die deutschen Stämme umschlingt.
Abg. Freiherr von Manteuffel(d.⸗kons.): Als n. der Kom⸗ mission für das Bürgerliche Gesetzbuch hatte ich die Absicht, auch zu prechen. Aber eine hochgradige Heiserkeit hindert mich, eine lange Kede zu halten. Einige Ausführungen des Abg. Spahn zwingen mich dazu. Herr Spahn hat den Versuch gemacht, mich in Gegensatz zu setzen gegen meine Freunde. Herr Spahn fragte Herrn von Bu ka, ob das eine konservative Mitglied, welches in der Kommission gegen die Einführung der Zivilehe gestimmt hat, anderer Meinung geworden ist. Ich übernehme an Stelle des Herrn von Buchka die Antwort und erkläre, daß ich nicht anderer Meinung geworden bin. Ich bin ein Gegner der Zivilehe vapeses nachdem die Zivilehe einmal gesetzlich eingeführt war, habe ich mich fügen müssen, und es ist meine Freude und mein Stolz, daß ich persönlich früher geheirathet habe, als die Zivilehe eingeführt war. Wo sich aber eine Gelegenheit darbot, gegen die Zivilehe zu kämpfen, habe ich es mit voller Ueberzeu ung ethan, und ich bin überzeugt, die Foß⸗ Mehrzahl meiner polttischen
reunde haben mir in diesem Kampfe jeder Zeit zur Seite gestanden. Iee Gelegenheit bot sich in der betreffenden Sitzung der Kommission des Bürgerlichen Gesetzbuchs, und da habe ich nicht einen Augenblick gezaudert und gegen die betreffende Bestimmung gestimmt. Sollte uns diese Angelegenheit noch einmal im Plenum beschäftigen, so werde ch genau se wie damals mit den Herren von der katholischen Kirche zusammenstimmen, und ich glaube, daß ein großer Theil meiner politischen Freunde meinem Beispiele folgen wird. Aber wir werden,
au, Leipzig, Plauen, Reichenbach, Konstanz, Mannheim, werin i. M., reiz, Lübeck, Straßburg, und vo Edinburg, Glasgow, Turin (November) e rte mit mäßig hoher 3,0 pro Mille war gleich⸗ 44 eien aus der leiwitz, Görlitz, Halber eswig, Tilsit, Augsburg afen, München, Bautzen, ngen, Heidelberg, Apolda, Colmar und von nicht 1 Prag, Wien, New⸗
ber man spricht ja von einer Verbesserung des Rechts, von einer g desselben in sozialem Sinne, hauptsächlich
Kommission.
Den letzten Gegenstand der Ta nahmen zur Schuldentlastung des ländlichen Grundbesitzes. (Berlin), führte etwa Folgendes aus: aft habe eine Gesammtschuldenlast von 10 sich von Jahr zu Jahr steigernde alljährlich zunehmende Schulden wirthschaftlichen Nothstandes. der wichtigste Theil der Agrar h Dreiviertel aller bäuerli Dadurch vollziehe
gesordnung bildeten die Maß⸗ bezw. Schulderleichterung erent, Professor Dr. Die deutsche Land⸗ · Milliarden Mark. Die in Preußen um 200 Millionen Mark ast sei die Hauptursache des land⸗ rage sei nicht nur ozialpolitik über⸗ nden durch Ankauf
äuerliche Mittelstand ver⸗ sitz konzentriere sich in den edoch, daß noch zahlreicher nverschuldet oder nur mäßig s noch möglich sei, dem Zer⸗ Die Hauptursache 1— en von bäuerlichen bis 5, ja bis 6 % gezahlt. H. nbanken und Privaten be⸗ daß eine sehr große Hypothekenbank in Berlin
1% erzielt habe. In erster Reihe könne der
Herabsetzung des Zinsfußes
erabsetzung des Zinsfußes von nu sammtschuldenlast von 10 Milliarden Mark e allerdings der Staat
Grundbesitzes eine Konversion der
landesübliche Zinsfuß,
dadurch kleine wie dies auch in Durch das Sinken des fach befänden sich die ße Herabsetzun
burg, Annaberg, Dresden, Glau Ulm, Freib Offenbach, Worms, Gotha, Bernburg, Dessau, Mülhausen i. E., msterdam, Antwerpen, ; (November), Stockholm, Die Zahl der deutschen O Sterblichkeit (Sterblichkeitsziffer unter2 ßere als im Vormonat 53 (ge Zahl derselben hier nur Aachen, Elbing, stadt, Hildesheim, Liegnitz, Mers⸗ ürth, Hof,
sche nicht durchgesetzt sehen, d
auch wenn wir unsere Wün mmen, und ich glaube,
das Bürgerliche Gesetzbuch sti Zentrum thun wird; Abg. Spahn wesentlich sanfter als die Ausführungen des Abg. die mich einigermaßen besorgt machten hinsichtlich des Zustan Herr von Buchka hat zwar in gestellt: die Materie einer K Nachdem aber die Ausführ
A
hestaltun und da sind die Aunge⸗ unvertreten d vorbereitenden t. lediglich auf Machltverhältnissen, der wirthschaftlichen Kämpfe. - Arbeiter frei ist, nicht mehr hörig oder daß auch sein Arbeitsvertrag einheitli Enneccerus hält etwas für unmöglich, anderen Rechten geordnet ist seit Anfang des Jahrhunderts,
eine Ordnung des Gesinderechts.
daß das au
die Erkläru betroffen werden,
es ist der Niederschlag hat ganz vergessen, daß der Sklave; er kann verlangen, ch geregelt wird. was im Code civil und in
forzheim, Mainz,
eimar, Braunschweig, Bremen, Hamburg, Me nichtdeutschen Städten: London, Lyon, Paris, Rom
wenigstens klangen
des Gesetzbuches. mit uns den Antra 21 Mitgliedern zu überweisen. Herrn von Stumm mich überzeugt haben, daß das Zustande des Entwurfs am besten durch die Prüfung einer freien K gewährleistet wird, so nehme ich keinen meine Freunde und ich in erster Linie de Stumm zustimmen werden.
rohme (Soz.) erklärt, daß er ebenso wie der uftrage seiner Partei spreche: Man will ein nati und konstruiert die Phrase: Ein Reich, Ein Heer, Ein mischt sich doch eine starke Dosis glaubt dem Rei geben zu sollen. über der Vorlage, weil die einheitliche
Die Lösung dieser frage, sondern der chen Schulden entstä
wähnen. — Und Professor Sohm hat in seiner falls eine grö en 44) und Schrift auch erklärt, daß für die eigentlichen Arbeiter mehr hätte ge⸗ schehen können. Der Dienstvertrag soll ganz allgemein gelten; sollte
die Beamten darunter fallen? Dann würde daraus folgen, daß die Arbeiter ebenso wie die Beamten Pen⸗ sionen erhalten müßten. Meine Auslegungen der Vorschrift über den lebenslänglichen Vertrag hat Professor Sohm als unsinnig bezeichnet, Professor Dernburg dieselbe Auslegu
und Erbabfindung. Besitz eine vollständige Umwälzung. Der schwinde immer mehr, und der bäuerliche Be Händen des Kapitals. ländlicher Grundbesi
Anstand zu erklären, m Vorschlage des Abg.
Abg. Stadt⸗
eburg, Schl andshut, Ludwigsh
erane, Zwickau, Eßlingen, Göppi Altenburg,
Der Umstand j tz in Deutschland u verschuldet sei, liefere den Beweis, daß e gsprozeß entgegenzutreten, ehe es zu der Verschuldung liege in dem hohen Zinssa Grundbesitzern für erste Hypotheken 4 bis 4 Spätere Hypotheken würden von Hypotheke liehen. Es sei ihm bekannt, daß einen Gewinn von 9 Verschuldung dur
auf die erwähnte 100 Millionen Mark b als Schuldner einen
Freiberg, Me Oldenburg, 2 Brüssel, Dublin, Odessa,
Die Theilnahme des Säugli sterblichkeit war eine kleine, Von je 10 000 Lebenden starben, aufs 35, in Hamburg 46, in Berlin 49, 81 Säuglinge. Auch in diesem Monat das im allgemeinen seltene Vorkommen tödtlichen Ausgängen, welche (Breslau, Dresden, Hamburg, mehr Opfer als im vorangeg nakute Entzünd
er gemeint haben, daß auch
nationaler Eitelkeit hinein.
biläum durch eine solche Vorlage eine rechte ie Masse der Nation verhält sich sehr kühl sie davon nichts weiß. Die Grundlage Wir sehen nur die Interessen des mobi und des immobilen Kapitals, die Interessen der Liberalen und K. gkeit der Interessen hilft Die Interessen der herrschenden z nationale Interesse der Massen Die Berufung auf den Germanismus ist man ernstlich
gg hat wie ich, ja sogar nicht bloß für ländliche Verhält⸗ benutzt werden Anwesenheit
hineinkommen ein Gefühl für en lassen, daß der Arbeitsvertrag
gewerbliche in Dresden 55, beruhte die geringe Säuglings von akuten meist weniger, St. Petersburg, angenen Monat thmungs⸗
sterblichkeit auf Darmkrankheiten mit nur in wenigen Orten Prag, Stockholm) etw forderten. Dagegen kamen organe vielfach in gesteigerter Zahl und zwar insbesondere aus Aachen, A Breslau, Danzig, Dortmund, Düss furt a. M., Köln, Chemnitz, Dresden, Leipzi Kopenhagen, Stockholm, Triest, Venedig, War Erkrankungen an Grippe wurden überwiegend Orten stieg die Zahl der an Gr. wie in Bremen und Crimmitschau Moskau, New⸗York je n diesen akuten Erkrank im allgemeinen mehr die h diese auch eine größere Betheili Auch Sterbefäll
können uns als ihre Verantwortlichkeit hat, nicht gefa m nach dem Entwurf geregelt wird, ohne daß wir den Versuch machen, eine Aenderung herbeizuführen, namentlich da die anderen Parteien auch Aenderungen zu machen beabsichtigen. Es müssen die verschiedenen Arten der Arbeitsverträge berücksichtigt werden. werden, daß die herrschenden Klassen geben sollen, ist, um die wirthschaftlich Schwächeren zu stärken mission sollten die Regierungen Herren schicken, und den Scharfsinn des Herrn Planck haben. ferner, den Gedanken aufzugeben, fäden einen Wall gegen die Sozialdemokratie aufführen kann. wurzeln in der gesellschaftlichen Entwicklun unrichtig sein, so werden wir nicht zu langen bis jetzt noch nicht ein Atom speziell Sozialdemokratisches. ie Regierungen nicht glauben, daß dies im Volk die chstag nicht im stande sei, Der Reichstag nahmen geschaffen werden.
Ueber die That entgegengewirkt
kein nationaler Tamtam hinweg.
Klassen stehen im Vordergrund, da ist davon weit entfernt. Phraseologie. auffassung zurückkehren wollte, 1 haben, was die Herren (rechts) besonders wünschen, z. B. Gegenüber den sachlichen Ausführungen des führungen des Professors Sohm nicht bloß hier im Hause.
ache der Uneini
ungen der als Todesursachen zur Meldung, ltona, Barmen, Berlin, Rixdorf, eldorf, Elberfeld, Essen, Frank⸗
Brüssel, Budapest, 5t. Petersburg, schau, Wien, New⸗York. zahlreicher gemeldet, doch war
germanischen
dann würde man manches ni bäuerlichen
daher nothwendig, vorzunehmen sion nur der niedrigste Allerdings w diese könnte man aber, schadlos halten. Allein viel
Es muß gezeigt was nothwendig In die Kom⸗ welche die Klugheit Ich bitte die Regierung juristische Zwirns⸗
herabgehen. Staatspapiere geschehener Konver etwa 3 %
erbliche Königsherrschaft.
Professors Planck machten einen eigenthümlichen Eindruck, rühmte er, daß das Recht des Volkes sich selbst entwickele.
seiner Schrift spricht er von dem Entwurf als von einer Ar Studierstube, er bezeichnet ihn als fabrikmäßig auf er meinte: die Pflicht giebt das Amt und das Aber Professor Sohm hat für diesen Satz ge hat ja schon vielfach erlebt, da von der Arbeiterfrage nichts versteht. Die A von Agitatoren oder von Revolutionären aufgeworfen eine Folge der wirthschaftlichen Verhältnisse. hielt die agrarische Frage für wichtig boshafter als ich bin, Auffassung
anerkennen, hätte Herr Sohm nicht behaup der Arbeiterbewegung kennen würde. wir geschworene Gegner der bestehenden wir finden uns mit ihr ab, weil sie historisch gewor nur: diese Rechtsordnung bedeutet nicht die sittlichen Entwickelung. Möchte man sich do maßgebender Stelle abgewöhnen, Sozialdemokratie auf den gewaltsamen Umsturz an. Entwickelung im Recht und dabei befinden w Ihering bezeichnet als Quelle des positiv die dem Besiegten das Recht aufzwingt.
Königsberg, Magdeburg,
gezahlt würden. 3 9
Rentner betroffen werden; Famburg Amsterham, andern Ländern geschehe, Zinsfußes wäre schon viel Bauern in einer solchen Lage, daß die blo fußes ihnen nicht me Zinsherabsetzung hinzukommen. Der Redner schlug v dem bäuerlichen Besitz zugäng
daß man dur
g; sollten unsere Anschauungen
Vorrath gearbeitet; CECC“
int giebt den Verstand. stern nicht den Beweiz ß das Professorthum rbeiterfrage ist nicht worden, sie ist Professor Sohm ger als die soziale. dann würde ich nur wünschen können, daß diese die Unzufriedenheit Rechtsordnung tet, wenn er den Stand st eine Thorheit zu sagen, Rechtsordnung sind; den ist. Wir erklären döhe der kulturellen und endlich an sogenannter immer zu behaupten, es komme der Wir wollen die ir uns in guter Ge en Rechts die Macht, Bedeutet der Entwurf einen Recht oder zur Gerechtigkeit? Er enthält nicht einmal die Anbahnung zur Rechtsgleichheit. Das nz erheblicher Rückschritt gegen die in ein Professor Gierke be
r zu helfen vermöge.
ia ea ippe erfolgten Todesfälle auf 3,
; in Paris erlagen der Grippe 4, in Berlin 20, in London 49 Per⸗ ungen der Athmungsorgane wurden tersklassen betroffen, weshalb gung an der Gesammtsterblichkeit genschwindsucht waren
Oesterreich⸗ 2 30. Derember en zur Anzeige, die si
Trembowla und Przemysl ver⸗ die Zahl der wöchentlichen Er⸗ ußland zeigte sich die Cholera im ts Wolhynien und Ki ent St. Petersburg w
Organisation der Beleihungsart Rentenbanken von Staats⸗ lich zu machen und zwar
Aber mögen . Anschauung erwecken kann, daß der Rei das seit 22 Jahren bearbeitete Werk um muß es verhüten, daß neue Ausnahmemaß Damit schließt die Diskussion. Gegen die Stimmen der Reichspartei und der Kon⸗ servativen, mit Ausnahme der Abgg. Dr. von Buchka und Jacobskötter, wird der Antrag auf Ueberweisung der ganzen Vorlage an eine Kommission von 21. Mitgliedern an⸗ genommen, ebenso der Vorschlag, der Kommission die Er⸗ mächtigung zu ertheilen, durch Mehrheitsbeschluß ohne Debatte einzelne Abschnitte des Entwurfs zu erledigen. Gegen letzteren Polen und einige Mitglieder der
Der Präsident
zugestalten. wegen mehr öheren Al Wum dauernde Erhaltung des Grun Im weiteren Verlauf bezeichnete der Redner den Erweiterung der Preußischen
schen Zentral⸗Genossenschaftska geeignet sein werde, dem Unter Um die Zentral⸗Genossenschaft Mittelstande eine staatliche Beihilfe in Form von Garan der Redner innere Kolonisation, d. h. und Bodens zur Bebauung Ausbau der landwirthschaftli es möglich sein, der immer forts Einhalt zu thun. Uebereinstimmung mit dem Vor Thesen Abstand genommen und si schränkt: „Der Deutsche Landwirthsch zur Prüfung der Vorschläge, lastung des landw
e an Lun Das Vorko beschränktes. Zeit vom 3. bis
Ausbau, bezw. die entral⸗Genossenschaftskasse zur Deut⸗ se als das Mittel, das am ehesten gange des Mittelstandes zu steuern. skasse dem gesammten gewerblichen und befürwortete — Endlich empfahl die Ueberlassung des Grund inssatz und den Nur dadurch werde
allgemeiner würde,
Galizien a. pr. 40 Erkrankungen mit 27 Todesfäll auf die Bezirke Czortkow, Husiatyn, theilten. Zu Ende des Monats war krankungen nur noch 5. In R Dezember in den Gouvernemen Im Gouvernem schränkte; in der Stadt St. P November bis 28. D gestellten Erkrankungen. fang Dezember einige Erkrankun der Türkei sind keine weiteren Mitt gegangen. In Egypten hat die Epid Monats erhebli
bäuerlichen
ew in größerer ar sie eine be⸗ g erlagen derselben in der Zeit ezember 182 Personen bei 316 fest⸗ ch im Gouvernement Orlow kamen An⸗ Todesfälle zur Anzeige. Aus heilungen über Cholera ein⸗ emie, besonders zu Ende des . Mehrfache Cholerafälle wurden aus araskour, Borachia, Sananieh, Materie Mansurah, Kafr el⸗Battikh, Kafr Galailah, älle kamen in Alexandrien, arokko war die onders um die Mitte des Monats, ekinez und Safon, Asimur und Sallee. Fälle in Casa Blanca und Mas starben im November (3. bis 30.) 210 Gelbfieber hat im November in avanna und Rio de Janeiro mehr, in Vera Cruz und Portorico) weniger Opfer als im Vormonat gefordert. Von den anderen Infektionskrankheiten kamen Todesfälle an Masern, Diphtherie und Keuchhusten mehr, an Scharlach, Typhus Pocken weniger als im November zur Mittheilung. So war die Zahl der Sterbefälle an Masern in Allenstein, Barmen, Rixdorf, Brandenburg, Gnesen, Görlitz, Mülhausen i. New⸗York gesteigert, Odessa, Paris, Warschau vermindert, große wie im November; München, Budapest, Wien, St. Petersburg und in gierungsbezirken Arnsberg, Marienwerder,
egen einen gewissen en Genossenschaften. chreitenden landwirthschaftlichen Krisis f die schwierige Materie habe er, in der Einbringung von ch auf folgenden Antrag be⸗ aftsrath wolle eine Kommission betreffend Schulderleichterung und Ent⸗ esitzes, einsetzen.“ — Oeko⸗
stimmte dem Referenten andnehmende Ver sitzes etwas Durchgreifendes gesche andwirthe sehr bald sämmtlich bankerutt sein. die Bildung staatli zweite Hypotheken zum niedrig — Landesältester von Donat (Chmiello⸗ witz bei Oppeln) führte aus, daß die Landschaftskassen beim besten Willen nicht im stande seien, den Bauern mehr als bisher entgegen⸗ Er begrüße daher die Vorschläge der Vorredner mit reuden, er ersuche aber, daß die zu wählende Kommission auch die hen Kommunal⸗ und Schullasten, die auf den Landbewohnern ruhen, in Betracht ziehen und für eine Verminderung derselben wirken wolle. — Oekonomie⸗Rath Winkelmann (Westfalen) erklärte sich mit dem Antrag des Referenten gleichfalls einverstanden, bezeichnete aber als die Hauptsache eine gesetzliche Begrenzung der Verschuldung. Ein Anerbenrecht in dieser Form sei in erster Reihe im stande, dem landwirthschaftlichen einem kurzen Schlußwort des Referenten gelangte der Antrag desselben mit dem Zusatz zur An⸗ nahme, daß die zu bildende Kommission von dem Auss⸗ wählt werde.
Damit war die 1 Landes⸗Hauptmann von Röder schloß die 1 er des Deutschen Landwirthschaftsraths mit einem dreifachen Seine Majestät den Kaiser, die deuts freien deutschen Städte.
Zentrum, die eformpartei.
Darauf wird die Vertagung beschlossen. Freiherr von Buol will auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung außer der Interpellation auch die erste B der Novelle zur Gewerbeordnung setzen.
Abg. Singer bittet, die Weiterberathung des Antrages betreffend das Vereinsre
Präsident Freiherr von
stimmen das
deutschsozialen Ausdehnung.
MitRücksicht stande, von
Fortschritt im
ereinsrecht z. B. ist ein zelnen Bundesstaaten gültigen zeichnet das Vereinsrecht als ein Art, denn die politischen Vereine würden ll einen Tropfen sozialistischen ch glaube nicht, daß Der Entwurf hat Behandlung der ehelichen und unehelichen er hat das Christenthum ver⸗ schaft zwischen einem unehelichen neheliche Mutter sich ver⸗ t über das Kind, sie darf Kind sorgen. Der Vater seine vpäterlichen Und das nennt man Sittlichkeit und Man hat sonst die Sozialdemokraten als e im schlimmen die bürger⸗ In diesen bürger⸗ als die rechtlich eführt wurde, befand „in der Entwicklung. t, welche in der Abwirth⸗ b kann es nicht die historische Preußische Landrecht. Grundlage ei es verschließt Gegenwart.
— irthschaftlichen Grundb abgenommen. nomie⸗Rath Kraaz (Osmarsleben, Anhal Wenn nicht sehr bald gegen die über des bäuerlichen Grundbe würden die deutschen L Redner empfahl in längerer Rede ypothekenbanken, die auch insfuß zu beleihen hätten.
unehmen. uol erklärt, daß er für Sonn⸗ abend einen „Schwerinstag“ in Aussicht genommen habe.
sich dem Vorschlage
Nächste Sitzung Freitag 1 Uhr. ffend die Transitläger und Novelle zur
h, Zagazig, Abu el⸗Chak Kairo und Hehya zur Seuche in Rabat und Fez, be⸗ in der Abnahme; ebenso in Dagegen wurden einige agan beobachtet. — In K ersonen an Cholera. — Das ienfuegos, Santjago
estimmungen. Ausnahmegesetz schlimmster für vogelfrei erklärt. Oels enthalten; aber das Oel war ran dadurch das Werk ein soziales geworden ist. in der verschiedenartigen Kinder eine Ungerechtigkeit leugnet; er bestreitet sogar die Verwandt Kinde und seinem heirathet, hat sie keine mütterliche Gewal es nicht vertreten; aber sie muß für das Geld abfinden und
meldet, vereinzelte
Der Entwurf so eststellung. In
Das Haus schließt des Präsi⸗ denten an.
Schluß 4 ¾ Uhr. (Interpellation, betre Gewerbeordnung.)
Wenn die u
kann sich mit im übrigen flichten mit Füßen treten. ebung der Sittlichkeit. Anhänger der freien Liebe Sinne ist Sache der bürgerlichen Gesellsch zu vertreten die Ehre haben. reisen ist die Ehe oft bemäntelte Prostitution. sich die bürgerliche Gesellschaft im Aufstreben trifft eine Gesellschaf
Statistik und Volkswirthschaft.
Zur Arbeiterbewegung.
In Breslau fanden am Mittwoch zwischen einem von den Konfektionären gewählten Comité und der Lohnkommission der aus⸗ ständigen Schneider und Schneiderinnen Ausgleichsverhandlungen statt, die indeß, wie die „Schl. Ztg.“ berichtet, noch zu keinem bestimmten Von den Vertretern der Unternehmer wurde erklärt, daß man höchstens einen Lohnzuschlag von 10 % zu den bis⸗
die freie Lieb
aft, welche f elch St. Petersburg,
in Leipzig, Budapest die glei zeigten sich in B
weiter nichts, steuern. —
Als der Code civil eingefü . Ergebniß führten. Erkrankungen
Dieses Gesetzbuch schaftung begriffen ist, und schon deshal Bedeutung gewinnen wie s. Z. das Gesetzbuch bildet entwicklung, rderungen der asis abgeben für internationalen Rechts. Probe stellen und wollen dann seh Ausflüchten verstecken, wie es der Gesindeordnung gethan hat. Quelle des Rechts und, verlassen S o die Ueberzeugung von der Unhaltbarkeit Rechtsordnung in die breiten Massen des Volkes ei wo die höhere Rechtsidee die Massen beherrs mit diesem Recht und dieser Rechtsordnung. nur; desto leichter und einfacher Rechtsidee werden.
Abg. Dr. Enneccerus Juristentage Professor Gierke rechts erklärt hätte, während Justiz denselben erklärte. vorschlag gemacht, Normativbestimmungen. ebenfalls dahin,
Düsseldorf, Stettin und Schleswig — Das Scharlachfieber raffte in Frankfurt a. M. ipzig, London, St. Petersburg, New⸗York mehr, in Berlin, Glasgow, Liverpool, Moskau, Odessa, Paris, War in Breslau, Dresden, Hambur wie im November hinweg. Edinburg, London, Paris, St. Peters bezirk Minden in großer Zahl zur Anzeige. Diphtherie und Croup hat in Aa Merseburg, Amsterdam, t. Petersburg, sie in Breslau, Hörde, Königsbe Leipzig, Mannheim, Straßburg i. E., London, O. Warschau ab und blieb in Berlin, Hamburg, gleiche wie im November. Erkrankungen kamen richtsorten, die Erkrankungen mittheilen, in zahlreichen Fällen zur An⸗ zeige. — Die Zahl der Todesfälle an Unterleibstyphus war meist eine kleinere, wie in Budapest, Liverpool, Prag, Warschau, New⸗York Ibe gesteigert. arschau und St. Petersburg je 1 Todesfall, Regierungsbezirken Posen und
Hildesheim, Königsberg,
Der Vorsitzende, b in zahlreichen
Tagesordnung XXIV. Plenarvers
Aufbesserung fektionsfirmen, — vertretenen Unternehmern nicht anschließen wollten und bei denen gerade die niedrigsten Löhne gezahlt würden. D. orgen, daß diese Firmen nicht durch ihre Verweigerung jeder Auf⸗ esserung eine erhöhte Leistungsfähigkeit zerlangten. n vom Vorsitzenden der Lohnkommission erwidert, daß eine Lohnerhöhung von nur 10 % bei den jetzigen Preisen unannehmbar sei. Die Forde⸗ rung der Betriebswerkstätten solle einstweilen zurückgestellt werden. daß nach neuen Versammlungen der zwischen den beiderseitigen Comités
den berechtigten sozialen chen Bundesfürsten und die
Dieses Gesetzbuch soll auch die Völkerrechts, wir werden Sie später auf de en, ob Sie sich wieder hint Abg. Enneccerus bezüglich de Bolk, das Volksbewußtsein ist die mit dem Augen⸗ der bestehenden ngedrungen ist, cht, da wird es aus sein ’ Also schaffen Sie es wird der Uebergang in die höhere
schau weniger, „Wien die gleiche Zahl von Kindern gen kamen aus Berlin, Breslau, Wien und dem Regierungs⸗ Die Sterblichkeit an en, Barmen, Düren, Düssel⸗
Budapest, Edir
Die Schneider müßten dafür
Darauf wurde hierkrankheiten und Absperrungs⸗
Maßregeln.
Sterblichkeits⸗ und Gesundheitsverhältnisse während des Monats Dezember 1895.
Gemäß den Veröffentlichungen des Kaiserlichen Gesundheitsamts von je 1000 Einwohnern, Jahr berechnet, als gestorben gemeldet: in Berlin 18,0, in Breslau 24,1, in Altona 16,8, in Frankfurt a. M. 15,5, in Hannover 14,7, in Cassel 16,2, in Köln 19,9, in Königsberg 24,0, in Magdeburg 16,9, in Stettin 24,5, in Wiesbaden 15,9, in München 22,1, in Nürnberg 16,9, in 6, in Dresden 19,6, in Leipzig 17,4, in Stuttgart 14,8, arlsruhe 14,2, in Braunschweig 17,2, in Hambur 16,2, in Metz 17,6, in Amsterdam 17,0, in Budapest 24,4, in Christiania 13,5, in Dub in 22. 16,4, in Glasgow 19,7, in Kopenhagen 14,0, in Krakau 28,4, in Liverpool 26,5, in London 17,6, in Lyon 18,3, in Moskau 30,1, in Odessa 21,8, in Paris 19,5, in St. Petersbur 1 Rom (November) 19,3, in Stockholm 16,4, in Triest 27,5, in T (November) 17,2, in Venedig 25,0, in Warschau 23,9, in Wien 21,3, (Für die nichtdeutschen Orte ist der Zeitraum von 4 Wochen, vom 1. bis einschl. 28. Dezember, zusammengefaßt worden.) In der überwiegenden Mehrzahl der deutschen wie der nicht⸗ deutschen Orte blieb der Gesundheitszustand auch in diesem Monat ein günstiger und die Sterblichkeit eine niedrige, wenn auch vielfach etwas höhere Sterblichkeitsziffern als aus dem Zahl der deutschen Orte mit sehr geringer Sterblichkeit (Sterblichkeitsziffer unter 15,0 pro Mille) war wohl eine gro monat, wo sie 67 betrug, eine erhe Zahl derselben hier nur Beuthen O.⸗S., Flensburg, Hannover, Kottbus, Minden, Neumünster, Osnabrück, Potsdam, Spandau, helmshaven, Wandsbeck, Kaiserslautern, Döbeln, Meißen, Zittau, Cann⸗ statt, Ludwigsburg, Stuttgart, Karlsruhe, Darmstadt, Vismar, Eisenach, Wolfenbüttel, Hagenau und von nichtdeutschen Städten und Kopenhagen. Eine hohe Sterblichkeit (über 35,0 pro wurde aus deutschen Orten nur aus Rixdorf (Vorort Berlins) un aus Werdau gemeldet. Das Sterblichkeitsmaximum für die deutschen Orte, das im Vormonat 34,0 betru mit 37,9 pro Mille. — Die Za — günstiger Sterblichkeit (Sterblichkeitsziffer unter 20,0 pro Mille)
107 (gegen 104 ahl derselben
rfurt, Essen, Frankfurt a.
Nun wohl, Gesundheitswesen, T
Die Parteien vereinbarten, Arbeitgeber und Arbeitnehmer weiterverhandelt werden solle. . . Aus Berlin berichtet die „Post“: Eine allgemeine Arbeits⸗ die Malermeister, laut Bericht der Ausstands⸗ kommission der Malergehilfen, in einer Versammlung am Mitt⸗ woch, die von etwa 2000 Arbeitnehmern besucht war, in +½ die Gehilfen auch nur über eine Werkstätte wegen Lohnstreits den Ausstand verhängen würden. Die Forderun Mindest⸗Stundenlohn von 53 ₰ AUnstreicher 2) Arbeitsdauer von neun Stunden; eitsnachweises in die Hände der Arbeiter. — friedigende Antwort der Meister eingelaufen sei, soll, nach ner gegen vier Stimmen angenommenen Entschließung, in den all⸗ emeinen Strike eingetreten werden. — aben auch die Sattler der Militäreffekten⸗ 8 am Mittwoch in Aussicht genommen, falls die Firmen Loh e und Gudde, in welch letzterer bereits 50 Mann die Arbeit edergelegt haben, die ortsüblichen Löhne nicht bewilligen sollten. — ohnbewegung sind ferner die Korbmacher ein W. T. B.“: Das Initiativcomité der Be⸗ amten der schweizerischen Zentralbahn sagt in einem Rund⸗ der neue Gehalts⸗Etat der Verwaltung sei desselben biete jedoch cht wieder Platz greife. ssen, die Gehaltsordnung en und Aenderungen an⸗
ie sich darauf, aburg, Glasgow,
New⸗York zugenommen, rg, Nürnberg, Dresden, Prag, Triest, Magdeburg fast die aus fast allen Be⸗
onat Dezember a. pr. dagegen na
einstellung haben
Aussicht ge⸗
(nl.) weist darauf hin, daß auf dem stellt für den Fall, daß
sich gegen den Entwurf des Vereins⸗ Rath Levy aus Berlin sich für amals gleich den Vermittelungs⸗ die Aufstellung von
4, in Stra ,8, in Edinburg
London, Odessa, ; nur in Moskau und An Flecktyphus kamen aus aus Kopenhagen, St. Wiesbaden ver⸗ Sterbefälle an Genick⸗ starre wurden aus St. Petersburg 2, aus Moskau 3, Erkrankungen osen und Düsseldorf in vereinzelten Fällen mitgetheilt. — An Milzbrand kamen aus Berlin, Rom (November) vereinzelt Todesfälle zur Kenntniß. — An Pocken wurden vereinzelte Todesfälle aus Danzig, Moskau, Alexandrien, 2 aus Bromberg, je 3 aus Dublin, London, Odessa, 6 aus Warschau, 17 aus St. Petersburg mit gelangten aus Budapest und dem Regierungs t. Petersburg 30, aus London 43, aus
der Gehilfen sind:
Anstreicher St. Petersbur
Er selbst habe d den er heute vertreten habe: Das Streben der Sozialdemokraten gehe en. Aus seiner orwurf gemacht
3) Auslieferung Falls bis zum 15. d.
aber sie wollten keine Ausnahme zul⸗ rag 22,6, in
(des Redners) Stellungnahme könne ihm doch kein
Stadtshagen (Soz.) wendet sich gegen die Ausführungen essors Sohm, der es für gut befunden habe, ihn persönlich an⸗ gleich gestellt mit dem Geheimen wer der deutsche Mann sei. Bedauerlich ein Vertreter der gebildeten Rath Planck für diesen Ausfall habe be⸗ en können. Aus welchen Thatsachen, fährt der Redner fort, will eine Zweifel über meine Wahrhaftigkeit und Treue begründen? er dazu nicht im stande, so überlasse ich das Urtheil darüber der Herr Professor Sohm 8 vertreter werde geboren; ich dachte bisher: alle Menschen würden geboren. Sollte damit etwas Anderes gesagt sein, so mag er es offen sagen, damit ich ihm die Antwort nicht schuldig zu bleiben brauche. Er hat mir das Recht abgesprochen, das Volk zu vertreten; nach der Abgeordnete Widerspruchs und Gelehrten 96 Eine Betheiligung an den Kommissionsarbeiten hätte ich dankend ablehnen müssen, weil ich au meistens in Räumen weile,
Einen allgemeinen Ausstand
Branche in einer Versamm⸗ aus den Regierungsbezi
in New⸗York 20,8.
Er habe ihn in Ver St. Petersburg,
ath Planck und gefragt, 1 sei es, daß ein Vertreter der Regierung, Stände Herrn Geheimen
Erkrankungen ezirk Hildesheim je 2, Paris 66 zur Anzeige.
Ans Bern meldet „ November mitgetheilt werden. schreiben vom 5. Februar, Ganzen annehmbar.
keine Gewähr, daß das bisherige System ni Das Comité kabe daher einstimmig beschlo nur mit den vom Comit festgesetzten Zusätz
e 41, doch im Vergleich zum Vor⸗
Die Verklauselung lich kleinere und nennen wir aus der
Handel und Gewerbe.
Oeffentlichkeit. gengestellung für Kohlen und Koks
Tägliche Wa der Ruhr und in Oberschlesien.
6. d. M. gestellt 12 046, nicht rechtzeitig
schlesien sind am 5. d. M. gestellt 4344, nicht recht⸗ leine Wagen.
— Der Aufsichtsrath der Maklerbank in Berlin hat be⸗ die Vertheilung einer Dividende zuschlagen, 1 ¼ % mehr, als für das Vorjahr vertheilt
ch dem Geschäftsbericht er Sudenburger Maschinen⸗ Gund Eisengießerei Aktien burg für das Jahr 1895. betrug 26 048 ℳ Es ergiebt sich ein Reingewinn für das ver von 2921 ℳ Zur Vertheilung an die Aktionäre verbl Um eine Dividende von 10 % an die Aktionäre vertheilen zu können, soll nach Vorschlag des Aufsichtsraths ein Betrag von 81 313 ℳ rgänzungsfonds entnom
An der Ruhr sind am gestellt keine Wagen.
In Ober zeitig gestellt k
Land⸗ und Forstwirthschaft. Christiania
Im weiteren Verlauf der gestrigen,
IV. Plenarversammlung des Deutschen L Dr. Wien seinen Antrag, nach welchem die Einzelstaaten ch die Getreidesilos erbauen sollten und in denselben dauernd des Reichs einheimisches Getreide unter in Terminhandels gelagert werden sollte, Frage als heute noch nicht Dagegen gelangte die bereits theilte, von dem Landes⸗Oekonomie⸗Rath von Mendel⸗Steinfels lle) und dem General⸗Sekretär Dr. Müller reffend die Stellung der Landwirthsch Warrantgesetzes mit besonderer Rü⸗ iche Verwerthung des Getreides, einstimmig zur Anaahme.
Verfassung
8. Professor Sitzung der
an dwirthschafts⸗
erreichte im Dezember Werdau schlossen, der Generalversammlun
stags ßerhalb des Rei der deutschen Orte mit
in denen Kommissionen nicht tagen. Kein einziger Vertreter der organisierten Arbeiterschaft ist zu den Berathungen herangezogen worden. Es giebt ja au werberichter u. s. w. hältnisse der Arbeiter haben als Angriffe gegen die Vorlage berechtigt waren, Sohm zugeben müssen, wenn nicht eine tiefe Kluft die den Besitzenden scheiden würde. Recht machen wollte, wozu die zweiundzwan könnte man ja das sächsische Gesetzbuch
ten und Re worden sind.
Verbot des börsen nachdem verschiedene Redner diese ezeichnet hatten.
und stieg
te, Ge⸗ Beam und wollen wir aus der
ie Rechtsver⸗ gesellschaft zu Magde⸗
im Vormonat) der Bruttogewinn im Ganzen nur
Charlottenbu
welche mehr Verständni
gangene Jahr rankfurt a. O., eiben 2687 ℳ Cassel, Kiel, Koblenz, Köln, Krefeld, aderborn, Quedlinburg,
adt, Nürnberg,
eerlin) beantre aft zu dem Er
Kesolution, bet cht auf die genossenschaft⸗
Wenn man bloß ein einheitl.
Magdeburg, Münst Thorn, Wiesbaden,
amberg, Ingo men werden.