1896 / 34 p. 7 (Deutscher Reichsanzeiger, Fri, 07 Feb 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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167417]

daselbst, klagt

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Oeffentliche Zustellung. Schneidermeister Bernhard Reitz zu Marburg, E1. Rechtsanwalt Rohde da⸗ ier, klagt hegen den Paul Werner, Werkführer, früher zu Marburg, jetzt unbekannten Aufenthalts, unter der Behauptung, daß er dem Beklagten am

16. Januar, 1. Februar und 5. März 1892 zwei

Anzüge und einen Ueberzieher für 180 verkauft und überliefert, worauf am 21. Juli 1892 80

bezahlt seien, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 100 nebst 5 % M seit 1. Januar 1893. Der Kläger ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor das Königliche Amtsgericht zu Marburg, Abth. IVY, auf den 24. April 1896, Vormittags

9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung

wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Marburg, den 1. Februar 1896. 8 (Unterschrift), Gerichtsschreiber G des Königlichen Amtsgerichts. Abth. IV.

Oeffentliche Zustellung. Der Felten, Stefan, Spezereihändler in Groß⸗ Mopeuvre, klagt gegen den Koenig, Karl, Arbeiter, früher in Groß⸗Moyeuvre, jetzt ohne bekannten Wohnort, wegen Getränke⸗ und Waarenlieferung, mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zahlung von 18,55 nebst 5 % Zinsen seit Zu⸗ stellung dieser Klage, demselben die Kosten des Ver⸗ fahrens zur Last legen und das ergehende Urtheil für vorläufig vollureckbar erklären, und ladet den Be⸗ klagten zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor das Kaiserliche Amtsgericht zu Rombach auf Mitt⸗ woch, den 25. März 1896, Vormittags 9 Uhr. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht.

Rombeach, den 4. Februar 1896.

Paulin, Sekretariats⸗Assistent des Kaiserlichen .“

Der Buch⸗ und Kunsthändler Karl Groenlund zu Zwickau, vertreten durch den Rechtsanwalt Wehinger gegen den Volksschullehrer Max Paust, vormals in Vielau, jetzt unbekannten Auf⸗ enthalts, aus einem Kaufvertrag mit dem Antrage auf Verurtheilung des Beklagten zur Zedkunch von 60 nebst 5 % Zinsen seit dem Tage der Klage⸗ zustellung und Tragung der Kosten des Rechtsstreits durch vorläufig vollstreckbares Urtheil, und ladet den Beklagten zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗

streits vor das Königliche Amtsgericht zu Zwickau,

auf den 17. März 1896, Vormittags 9 Uhr. Zwecke der öffentlichen Zustellung wird dieser Auszug der Klage bekannt gemacht. Der Gerichtsschreiber beim Königl. Amtsgericht Zwickau, am 4. Februar 1896: Aktuar Leichsenring. .

167098] Oeffentliche Zustellung.

Der Gutsbesitzer Gustav Vongehr in Kallehnen per Laugszargen, vertreten durch den Rechtsanwalt Medem in Tilsit, klagt gegen: .

1) den ehemaligen Mühlenbesitzer Louis Schulz, früher in Schmalleningken⸗Wittkehmen, jetzt unbe⸗ kannten Aufenthalts;

2) dessen Ehefrau Friederike Maria Schulz, geb. Kühn, früher in Schmalleningken⸗Wittkehmen, jetzt unbekannten Aufenthalts; .

3) den Handelsmann August Kasper in Riga; 8 dessen Ehefrau Johanna Auguste Emilie Kasper, geb. Glauß, daselbst; E111““ 5) den Kaufmann Gustav Kühn in Cincinnati;

6) den Kaufmann Arthur Leo Kühn in Cincinnati; 7) den minderjährigen Alexis Bruno Kühn in Riga, vertreten durch seine Mutter und Vormünderin, die Beklagte zu 4; ““

8) den Besitzer Martin Schulz in Bittehnen⸗ szbitschen; 1 Fesen Ehefrau Pauline Schulz, geb. Kühn,

daselbst;

10) den Schmiedemeister Carl Drese in Galbrasten; 11) die unverehelichte Anna Auguste Drese in Galbrasten;

M12) den Schmiedemeisterssohn Johann Albert Drese in Galbrasten; G M 13) die Altsitzerwittwe Wilhelmine oder Emilie Seg ehe geb. Girnus, verwittwet gewesene Kühn, in Bittehnen⸗Uszbitschen; 1

14) den Krugpächter Albert Julius Broszehl in

Bitttehnen;

15) die minderjährige Ella Kühn; 16) die minderjährige Helene Lida Kühn, zu 15 und 16 in Bittehnen und bevormundet durch den Besitzer Martin Jankus in Bittehnen; Ich den Carl Klietz, unbekannten Aufenthalts; 18) die Frau Minna Klietz, geb. Kühn, in Weißensee bei Berlin 1. wegen Löschungsbewilligung folgenden im Grundbuch des Grundstücks Kallehnen Nr. 1, dessen ngetragener Eigenthümer der Kläger ist, in Ab⸗ theilung II unter Nr. 3 eingetragenen Vermerks: „Die Carl und Anna Marie Lemke'schen Eheleute haben sich gegen die Schmied Michael Kühn'schen Kinder verpflichtet, bei einem Verkauf dieses Krug⸗ grundstücks dasjenige, was über die Taxe des Kruges zu Absteinen an Kaufgeld gezahlt würde, mit den ichael Kühn’schen Kindern zu theilen, und ist diese Verpflichtung auf den Grund der vom 22. Juli 1820 gemäß Verfügung vom 10. August 1820 hier eingetragen worden,“ 1II. daß die Beklagten bei dem Königlichen Amts⸗ Fetcht zu Pilsit den Antrag auf Ausfertigung einer Erbbescheinigung nach dem am 17. November 1859 zu Bittehnen verstorbenen Krugbesitzer und Schmiede⸗ meister Johann Friedrich Kühn, einem Sohn des im Jahre 1819 als Besitzer eines Kruggrundstücks

Absteinen verstorbenen Michael Kühn, stellen,

III. daß die Beklagten die Erbeslegitimation nach dem erwähnten Johann Friedrich Kühn führen.

Der Kläger beantragt:

die Beklagten kostenpflichtig zu verurtheilen:

I. daß sie als Rechtsnachfolger des am 17. No⸗ vember 1859 zu Bittehnen verstorbenen Krugbesitzers und Schmiedemeisters Johann Friedrich Kühn darin willigen, dgß der im Grundbuche des Grundstücks Kallehnen Nr. 1 Abth. II Nr. 3 für die Michael Kühn'’'schen Kinder Se. S Vermerk auf Kosten des Klägers gelöscht wird, b

II. daß sie bei dem Königlichen Amtsgericht zu Tilsit den Antrag auf Ausfertigung einer Erbbeschei⸗ nigung nach dem zu I gedachten Johann Friedrich

III. daß sie zu gerichtlichem oder notariellem Pro⸗ tokoll eine eidesstattliche Versicherung dahin abgeben, daß der zu I gedachte Erblasser eine leßtwihlig⸗ Verfügung, soviel sie wissen, nicht hinterlassen hat, und daß ihnen andere gleich nahe oder nähere Erben nicht bekannt sind, als folgende:

A. die Kinder aus der gütergemeinschaftlichen Ehe des Erblassers mit der vor demselben verstorbenen Hetnnittte Dorothea, geb. Meyer, bezw. deren Kinder, nämlich:

I. das einzige Kind seines am 8. Mai 1834 zu Bittehnen geborenen und am 8. Juni 1859 zu Bittehnen⸗Uszbitschen ohne Hinterlassung einer letzt⸗ willigen Verfügung verstorbenen Sohnes Ferdinand Julius Kühn aus dessen gütergemeinschaftlicher Ehe mit Bennina, geb. Staschullis, jetzt anderweit güter⸗ gemeinschaftlich verheirathet mit dem Altsitzer Michael Grastat in Kampspowilken, seine Tochter und einzige gesetzliche Erbin Namens Friederike Maia Kühn, geboren am 6. Dezember 1859 zu Bittehnen, jetzt gütergemeinschaftlich verheirathet mit dem früheren Mühlenbesitzer Louis Schulz, beide früher in Schmalleningken⸗Wittkehmen wohnhaft, jetzt unbekannten Aufenthaltes;

II. die Kinder und alleinigen gesetzlichen Erben seines am 15. Dezember 1835 zu Bittehnen geborenen und am 14. März 1889 zu Riga ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Sohnes Johann August Kühn aus dessen gütergemeinschaft⸗ licher Ehe mit Johanna Auguste, geb. Glauß, jetzt anderweit in Gütergemeinschaft verheirathet mit dem Handelsmann August Kasper in Riga, nämlich:

1) Gustav Franz Kühn, geboren am 3. April 1868 zu Tauroggen, jetzt Kaufmann in Cincinnatti,

2) Arthur Leo Kühn, geboren am 3. Februar 1872 zu Tauroggen, jetzt gleichfalls Kaufmann in Cineinnati,

3) Alexis Bruno Kühn, geboren am 12. März 1875 zu Riga, bei seiner vorgedachten Mutter wohnhaft und durch dieselbe gesetzlich vertreten;

III. seine Tochter Pauline Johanne Amalie Kühn, geboren am 4. Juni 1837 zu Bittehnen, gütergemein⸗

Oeffentliche Zustellung. sscchaftlich verheirathet mit dem Besitzer Martin Schulz

in Bittehnen⸗Uszbitschen;

IV. die Kinder und alleinigen gesetzlichen Erben seiner am 1. Oktober 1842 zu Bittehnen geborenen und am 2. Mai 1874 zu Nieszne Küslay, Gou⸗ vernement Woronasch in Rußland, ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Tochter Johanna Emilie Kühn, aus deren gütergemeinschaft⸗ licher Ehe mit dem noch in Galbrasten lebenden Schmiedemeister Carl Drese, nämlich:

1) Anna Auguste Drese, geboren am 18. Januar 1869 zu Krug Ablenken, 1.““

2) Johann Albert Drese, geboren am 13. Juni 1870 zu Krug Ablenken, beide bei ihrem vorgenannten Vater aufhaltsamz; .

B. die Kinder aus der gütergemeinschaftlichen Ehe des Erblassers mit Wilhelmine (alias Emilie), geb Girnus, welche nach seinem Tode eine anderweite gütergemeinschaftliche Ehe mit dem am 21. November 1891 zu Bittehnen⸗Uszbitschen ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen und daher von seinem einzigen Kinde aus der gedachten Ehe, seinem am 7. November 1864 zu Bittehnen geborenen und jetzt daselbst als Krugpächter lebenden Sohn Albert Julius Broszehl gesetzlich beerbten Altsitzer Christian Broszehl einging, am 9. November 1895 ebenfalls zu Bittehnen⸗Uszbitschen ohne Hinterlassung einer letztwillinen Verfügung verstarb und als ihre einzigen gesetzlichen Erben hinterließ ihren vor⸗ genannten Sohn Albert Julius Broszehl, sowie die aus ihrer ersten Ehe mit Johann Friedrich Kühn entsprossenen nachbenannten Kinder bezw. deren Kinder: 1

I. die Kinder und alleinigen gesetzlichen Erben seines am 1. April 1849 zu Bittehnen geborenen und am 13. Juli, 1890 als Grundbesitzer zu Bittehnen ohne Hinterlassung einer letztwilligen Verfügung verstorbenen Sohnes Friedrich Wilhelm Kühn aus dessen gütergemeinschaftlicher Ehe mit der nach ihm am 12. April 1894 zu Bittehnen gleich⸗ falls ohne Hinterlassung einer letztwilligen Ver⸗ fügung verstorbenen Helene verw. Neubacher, geb. Wallentowitz, deren alleinige gesetzliche Erben, da ihrer ersten Ehe mit Neubacher Kinder nicht ent⸗ sprossen sind, dieselben Kinder geworden sind:

1) Ella Kühn, geboren 12. September 1876 zu Bittehnen⸗Uszbitschen,

2) Helene Lida Kühn, geboren 7. August 1880 zu Bittehnen⸗Uszbitschen, beide in Bittehnen lebend und bevormundet durch den Besitzer Martin Jankus in Bittehnen; 8

II. seine Tochter Minna Kühn, geboren am 10. Januar 1853 zu Bittehnen, jetzt in Güter⸗ gemeinschaft mit dem seinem Aufenthalte nach un⸗ bekannten Carl Klietz verheirathet und in Weißensee bei Berlin lebend,

und ladet die Beklagten zu 1 Louis Schulz, zu 2 Friederike Maia Schulz, und zu 17 Carl Klietz zur mündlichen Verhandlung des Rechtsstreits vor die II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Tilsit auf den 15. Juni 1896, Vormittags 9 Uhr mit der Aufforderung, einen bei dem ge⸗ dachten Gerichte zugelassenen Anwalt zu bestellen. Zum Zwecke der öffentlichen Zustellung wird diefer Auszug der Klage bekannt gemacht.

Tilsit, den 27. Januar 1896.

Petraschewitz, Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts.

11“ [67407] 8

Die Ehefrau des Reschinenschlassers Carl Louis Schütze, geborene Gräff, zu Düsseldorf, vertreten durch Rechtsanwalt Schleipen, klagt gegen ihren ge⸗ nannten Ehemann, daselbst, auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits ist vor der Ersten Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Düsseldorf auf den 8. April 1896, Vormittags 9 Uhr, bestimmt. 1 Bartsch, Gerichteschreiber des Königl. Landgerichts.

8 2

[67083]

Die durch Rechtsanwalt Dr. Kober vertretene Emma Scharrenberg zu Wald, Ehefrau des Fabrikarbeiters Friedrich Wilhelm Bruchhaus daselbst, hat gegen den letzteren beim Kgl. Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung. Zur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 30. März 1896, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der III. Zivilkammer des Kgl. Land⸗ Pesche⸗ zu Elberfeld anberaumt.

chäfer, als Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts.

[67084] 18

Die durch Rechtsanwalt Justiz⸗Rath Kessels ver⸗ tretene Henriette Weverstall zu Elberfeld, Ehefrau des Hauderers und Wagenbauers Carl Pfeiffer da⸗ selbst, hat gegen den 8 beim Kgl. Landgericht zu Elberfeld Klage erhoben mit dem Antrage auf Gütertrennung. ur mündlichen Verhandlung ist Termin auf den 30. März 1896, Vormittags 9 Uhr, im Sitzungssaale der III. Zivilkammer des Kgl. Landgerichts zu Elberfeld anberaumt. Schäfer, als Gerichtsschreiber des Kgl. Landgerichts.

[67405]

Die Maria Katharina Hammerschmitt, Ehefrau des Schuhmachers Gottfried Staub zu Saarburg, vertreten durch Rechtsanwalt Neitzel zu Zabern, klagt gegen ihren genannten Ehemann auf Gütertrennung. Termin zur mündlichen Verhandlung des Rechts⸗ streits vor die II. Zivilkammer des Kaiserlichen Landgerichts zu Zabern ist auf den 18. März 1896, Vormittags 9 Uhr, bestimmt.

Zabern, den 4. Februar 1896.

Motsch, Sekr.⸗UAssistent,

Gerichtsschreiber des Kaiserlichen Landgerichts.

[67408]

Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts hierselbst vom 23. De⸗ zember 1895 ist zwischen den Eheleuten Heinrich Rauschelbach, Reisender, und Josefine, geb. Jansen, beide in Aachen wohnhaft, die Gütertrennung aus⸗ gesprochen.

Aachen, 30. Januar 1896.

Plümmer,

Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[67081]

Durch rechtskräftiges Urtheil des III. Zivilsenats des Königlichen Oberlandesgerichts in Köln vom 27. November 1895 ist unter Abänderung des Urtheils der I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts hier⸗ selbst vom 11. Juli 1894 zwischen den Eheleuten Gustav Biesing, Spinnereibesitzer, und Emeline geb. Buchholz, beide in Aachen wohnhaft, die Güter⸗ trennung ausgesprochen.

Aachen, 31. Januar 1896.

Plümmer, Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[67539] Bekanntmachung. Durch Urtheil der II. Zwilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Colmar i. Els. vom 28. Ja⸗ nuar 1896 wurde die Trennung der zwischen den Eheleuten Alfons Jäckle, Schreiner, früher in Colmar, z. Zt. ohne bekannten Wohn⸗ und Aufent⸗ haltsort, und Josefine Zemb zu Colmar, bestehenden Gütergemeinschaft ausgesprochen. 1“ Der Landgerichts⸗Sekretär: Metz.

[67082]

Durch Urtheil des Königl. Landgerichts, Zivil⸗ kammer II, zu Düsseldorf vom 24. Dezember 1895 ist zwischen den Eheleuten Wilhelm Dorp, Müller, Bäcker und Ackerer, und Elise, geb. Hermanns, zu Götschemühle bei Immigrath die ütertrennung mit rechtlicher Wirkung seit dem 22. November 1895 ausgesprochen. 8

Düsseldorf, den 30. Januar 1896.

Ochs, Gerichtsschreiber des Königl. Landgerichts.

[67401]

Durch Urtheil der III. Zivilkammer des König⸗ lichen Landgerichts zu Elberfeld vom 6. Dezember 1895 ist die zwischen den Eheleuten Wirth Gustav Kocks zu Ohligs und der Ida, geb. Thomas, da⸗ selbst, bisher bestehende eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 13. August 1895 für aufgelöst erklärt worden.

Schäfer, als Gerichsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[67403]

Durch Urtheil der II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 7. Januar 1896 ist die zwischen den Eheleuten Handlungsgehilfen Gustav Heinrich Stremmel zu Barmen und der Maria Caroline, geb. Hammacher, daselbst bisher bestandene eheliche Gütergemeinschaft mit Wirkung seit dem 21. Oktober 1895 für aufgelöst erklärt worden.

Kocherscheidt, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[67402]

Durch Urtheil der II. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Elberfeld vom 11. Januar 1896 ist die zwischen den Eheleuten Fabrikarbeiter Friedrich Ronsdorf zu Barmen und der Mathilde, geb. Lange, daselbst bisher bestandene eheliche Güterge⸗ meinschaft mit Wirkung seit dem 3. November 1895 für aufgelöst erklärt worden.

Kocherscheidt, als Gerichtsschreiber des Königlichen Landgerichts.

[67404]

Durch rechtskräftiges Urtheil der I. Zivilkammer des Königlichen Landgerichts zu Köln vom 9. Januar 1896 ist die Gütergemeinschaft zwischen den Eheleuten Kanzleigehilfen ilhelm Düren zu Köln und Christine, geb. Schmitz, daselbst, aufgelöst worden.

Köln, den 3. Februar 1896.

Der Gerichtsschreiber: Storbeck, Sekretär.

[67503] Gütertrennung.

Durch Urtheil des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen i. E. vom 28. Januar 1896 ist zwischen Maria Anna, geborene Vonthron, Ehefrau von Ursus Allemann, Metzger in Mülhausen i. E, und deren genannten Ehemann, früher zu Mül⸗ hausen, jetzt ohne bekannten Wohn⸗ und Aufenthalts⸗ ort, die Gütertrennung ausgesprochen worden.

Mülhausen i. E., den 4. Februar 1896.

Der Landgerichts⸗Sekretär: J. V.: Hansen.

[67502] Gütertrennung.

Durch Beschluß des Kaiserlichen Landgerichts zu Mülhausen i. E. vom 29. Januar 1896 ist zwischen Clotilde, geborene Arnould, und deren Ehemann Eugen Mentele, Spezereihändler, beide zu Mül⸗ hausen i. E. wohnhaft, die Gütertrennung ausge⸗ sprochen worden.

Mülhausen i. E., den 4. Februar 1896.

Der Landgerichts⸗Sekretär: J. V.: Hansen.

[67406] Bekanntmachung. Saargemünd vom 30. Januar 1896 ist die wischtn den Eheleuten Carl Wächter, Bauunternehmer in Herbisbeimn⸗ und Margaretha Reinhardt, gewerbloz daselbst, bestehende Gütergemeinschaft aufgelöst und Gütertrennung ausgesprochen worden.

Saargemünd, den 3. Februar 1896.

Der Ober⸗Sekretär: Erren, Kanzlei⸗Rath. [67086]

Durch Urtheil der I. Zivilkammer des Kaiser⸗ lichen Landgerichts zu Straßburg i. Els. vom 21. Januar 1896 wurde die Gütertrennung zwischen den Eheleuten Johann Hosp, Maurer, und Anna geb. Fischer, Sesselflechterin in Straßburg, Drusen,⸗ gasse 1 wohnhaft, ausgesprochen.

Der Landgerichts⸗Sekretär: (L. S.) Krümmel.

[671 24] C“

Durch einen vor dem Königlichen Notar Dr. Kockerolg zu Jüchen am 25. Januar 1896 zwischen dem zu Jüchen wohnenden Schlossermeister und Inhaber einer Eisenwaarenhandlung Wilhelm Hünermund, Wittwer erster Ehe von Maria Anna Fränzen und der zu Jüchen wohnenden Näherin Christine Wirtz abgeschlossenen Ehevertrag ist bestimmt worden:

„Zwischen den zukünftigen Ehegatten soll eine voll⸗ ständige Gütertrennung, mithin dasjenige Rechtz. verhältniß bestehen, welches in den Artikeln 1536 bis 1539 des Rheinischen Zivilgesetzbuchs vor⸗ gesehen ist.“ .

Ein Auszug aus diesem Vertrage ist heute im Sitzungssaale des hiesigen Königlichen Amtsgerichtz angeheftet und öffentlich ausgestellt worden.

Grevenbroich, den 30. Januar 1896.

Gerichtsschreiberei des Königlichen Amtsgerichts.

3) Unfall⸗ und Invaliditäts⸗I c. Versicherungng.

Keine.

4) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc.

[67456] 8

Gelegentlich des am 13. Februar 1896, von Vormittags 10 Uhr ab, im Deutschen Hause zu Eberswalde stattfindenden Handelsholzlermin kommen aus der Oberförsterei Eberswalde nachstehende Hölzer zum Ausgebot:

Schutzbezirk Melchow. Kiefern. Jagen 66 = 283 Stück mit 187 fm, 5 rm Schichtnutzhol⸗ Jagen 94. Eichen: = 3 rm Schichtnutzholz. Kiefern: 265 Stück mit 290 fm, 29 rm Schichtnutzholz II. Kl. Jagen 96. Kiefern: 96 Stück mit 92 fm, 4 m Schichtnutzholz. Alte, kernige, feinringige Schneide⸗ waare.

Schutzbezirk Schönholz. Jagen 4. Kiefern: 123 Stuͤck mit 137 fm. Jagen 3. Kiefern: 118 Stück mit 126 fm. Jagen 2 a. Kiefern: 43 Stück mit Kernige, feinringige Schneide⸗ und Bau⸗

ölzer.

Schutzbezirk Bornemannspfuhl. Jagen 131. Kiefern: 91 Stück mit 152 fm, 9 rm Schichtnut⸗ holz. Jagen 99. Kiefern: 55 Stück mit 90 fm, S8rm Schichtnutzholz II. Kl. Alte, kernige Schneide⸗ Bau⸗ und Schiffsebauhölzer. Jagen 102 b. Kiefen 24 Stück mit 25 fm. Jagen 106. Kiefer 56 Stück mit 53 fm, 1,5 rm Schichtnutzhoh Jagen 76, 108, 110. Eichen: 1 Stück mit (,55 fm, 14 rm Schichtnutzholz. Buchen: 21 Stück mit 12 fm, 16 rm Schichtnutzholz II. u. III. Kl. (2 m lang u rund). Jagen 133, 134, 169. Buchen: 8 Stück mt 3 fm. Kiefern: 80 Stück mit 60 fm. Jagen „9 24, 47, 99 = 72 rm Kiefern⸗Schichtnutzholz II.

Auszüge aus dem Versteigerungs⸗Protokoll könng vom 8. d. M. ab vom Bureau des Unterzeichm gegen Erstattung der Kopialien bezogen werden.

Eberswalde, den 4. Februar 1896.

Der Forstmeister: Runnebaum.

[67379] 1 Verdingung der Lieferung von 20 650 m Pat⸗ leinwand (Scheuerleinwand) in 3 Loosen, 1450 K. Heede (Werg) in 2 Loosen, 885 000 kg weiße und bunte Putzbaumwolle in 14 Loosen, 1900 kg Puß⸗ lappen in 3 Loosen, 21 600 Stück Putztuücher in 3 Loosen und 8100 Stück Putzleder (Fensterleder) in 5 Loosen für die Eisenbahn⸗Direktionsbezirke Köln, Elberfeld, Essen, Frankfurt a. M. und Et. Johann⸗Saarbrücken füͤr 1896,97. Die Verdingungs⸗ unterlagen können in unserem Zentralbureau hierselbst Domhof Nr. 28, Zumnmer Nr. 1, I. Stock, eingeseben oder von demselben gegen portofreie Einsendung von 40 in baar bezogen werden. Versiegelte und mit der AufschriftAngebot auf Lieferung von Packleinwand versehene Angebote sind bis zum 20. Februar 1896, Vormittags 10 Uhr, dem Zeitpunkt der Eröffnung, porto⸗ und bestellgeldfrei an uns einzu⸗ enden. Ende der Zuschlagsfrist am 6. März 1896, Nachmittags 6 Uhr. Köln, den 4. Februar 1896. 1] Königliche Eisenbahn⸗Direktion.

64993 Bekauntmachung. 1 8 1. Mai 1896 sind in hiesiger Strafanstalt die Arbeitskräfte von circa 60 Gefangenen, menh bis jetzt mit Filzschuhwaarenfabrikation beschäftig worden, auf Grund eines abzuschließenden Vernag⸗ und gegen Hinterlegung einer Kaution von 3000 2 ür eine dreijährige Däuer zu industriellen Arbeh, innerhalb der Anstalt anderweit zu vergeben. 6 werber wollen Angebote mit dem ausdrüͤckiche Vermerk, daß die Bedingungen als bindend üs kannt werden, bis zum Freitag, den 14. Febru⸗ * 1896, Vormittags 11 Uhr, dem Eröffnung termine der Angebole, der Direktion einreichen. cht. Oertliche Besprechung steht frei und ist erwanic Die Bedingungen können auch gegen 50 Schr gebühren übersandt werden. 96 Sonnenburg N.⸗M., den 24. Januar 1896. Königliche Strafanstalts⸗Direttion.

Durch Beschluß des Kaiserlichen Landgerichts

Berlin, Freitag, den 7. Februar

8 1. Untersuchungs⸗Sachen.

2 Eelech. ustellungen u. dergl.

3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4 Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

ts⸗Anzeiger.

1896.

6. Pumandüte Gesegscheften u. Aktien⸗Gesellsch. 7. Erwerbs⸗ und Wirt

8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

schafts⸗Geno enschaften 1

¹) Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 57154]

eserung von Reinigungs⸗ und Beleuchtungs⸗

Materialien für die Berliner Gefängnisse.

1) Strafgefängniß bei Berlin (zu Plötzensee) umnd Hilfsgefängniß Rummelsburg,

2) eeegesünsufn Berlin —-Alt⸗

oab t, ücc) Stadtvoigtei⸗Gefängniß (mit den Neben⸗ gefängnissen Barnimstr. 10 u. Perlebergerstr. 10).

Die Lieferung der für die Zeit vom 1. April 1896 bis 31. März 1897 für obengenannte 3 Gefängnisse erforderlichen Reinigungs⸗Materialien soll im Wege der schriftlichen Ausbietung vergeben werden. Termin hierzu ist auf Ponnerstag, den 20. Februar 1896,

Vormittags 11 Uhr, im Verwaltungsgebäude des Strafgefängnisses zu Plötzensee anberaumt.

1e. öö werden bis zu diesem Termine von der unterzeichneten Direktion entgegen⸗

nommen. Die Angebote müssen verschlossen und mit der Aufschrift 8

Lieferungsangebote auf Reinigungs⸗Materialien versehen sein. Die Lieferungsbedingungen mit den Angaben über die in den einzelnen Anstalten ungefähr nöthigen Mengen an Materialien liegen bei dem Strafgefängniß bei Berlin zu Plötzensee, Unter⸗ suchungsgefängniß Moabit, Stadtvoigteigefängniß zu Berlin (Molkenmarkt) an den Werktagen Vormittags 3- 11 Uhr zur Einsicht auf; sie können auch gegen Einsendung von 1 50 Schreibgebühren von den Oekonomie⸗Inspektionen obengenannter Gefäng⸗ nisse in Abschrift bezogen werden.

n- das vorstehende Ausbietungsverfahren be⸗ treffenden Anfragen sind an unterfertigte Direktion zu richten. . b -

Plötzensee bei Berlin NW., den 4. Februar 1896. Direktion des Strafgefängnisses bei Berlin.

ür die Zeit vom 1. April d. Js. bis 31. März 22 89 soll die Lieferung des Bedarfs an Stein⸗ und Braunkohlen sowie an Koks für den Königlichen botanischen Garten und das Königliche botanische Museum hierselbst im Wege der Submission ver⸗ leben werden. Die Lieferungsbedingungen können dei dem Inspektor des botanischen Gartens Perring eingesehen werden. Schriftliche versiegelte Angebote unter Adresse des Direktors, Geheimen Regierungs⸗ Raths, Professor Dr. Engler, und mit dem Zusatze Kohlenlieferung“ sind bis zum 15. d. portofrei nach Potsdamerstr. 75 einzusenden. Berlin, den 1. Februar 1896. Der Direktor des Königlichen botanischen Garten und Musenms: A. Engler.

1 vk

[67380]

Die Lieferung des Brennholzbedarfs für den Königlichen botanischen Garten und das Königliche botanische Museum hierselbst in der Zeit vom 1. April d. 3 bis 31. März k. J. soll im Wege der Sub⸗ misson vergeben werden. Die für die Lieferung maßgebenden Bedingungen können bei dem Inspektor des botanischen Gartens Perring eingesehen werden. Schriftliche versiegelte Angebote unter der Adresse des Direktors, Geheimen E Pro⸗ fessors Dr. Engler und mit dem 2 eisatze „Holz⸗ lieferung“ sind bis zum 18. d. M. portofrei nach Potsdamerstr. Nr. 75 einzusenden. .“

Verlin, den 4. Februar 1896.

Der Direktor 8 des Königlichen botauischen Gartens und Museums. A. Engler.

aaaaaa,— 5) Verloosung ꝛc. von Werth⸗ he papieren.

usloosung von 3 ½ % Stadt Mainzer Obli⸗ gationen des Anlehens Litt. K.

Bei der heute stattgehabten Verloosung wurden folgende Obligationen zur Rückzahlung des Kapitals am 1. Angust 1896 berufen:

a. von den Obligationen à 1000 ℳ:

Nr. 3991 4163 4360 4694 4839 4855 4865 4910 5130 und 5176.

b. von den Obligationen à 500 ℳ:

Nr. 1585 1603 1681 1977 2194 2301 2748 2876

3129 3143 3271 3275 3419 3455 und 3611. c. von den Obligationen à 200 ℳ:

Nr. 30 100 135 200 257 390 699 731 764 927

994 1258 1318 1391 und 1450. Die Kapitalbeträge sind gegen Rückgabe der Obligationen nebst dazu gehörigen Talons und nicht igen Kupons in Empfang zu nehmen:

1) in Mainz bei der Stadtkasse,

2) in Berlin, Frankfurt a. M. und Darm⸗ stadt bei den Niederlassungen der Bank für Handel und Industrie. ,

zaDie Verzinsung der ausgeloosten Obligationen

ört mit Ende Juli d. J. auf. Fehlende Zins⸗ ons werden von den Einlösungsstellen an dem aus⸗

zuzahlenden Kapitalbetrage gekürzt.

Von den früheren Ausloosungen befindet

ch 899 im Rückstande die zur Ruͤckzahlung auf

sen 1. August 1895 berufene Obligation Nr. 733

über 200 .

ain 2 den 1. Februar 1896.

er ber.Bürgermeister: Gaßner.

86

[67400] Bekanntmachung.

Von den auf Grund der Allerhoͤchsten Privilegien vom 21. September 1892 und 21. August 1893 aus⸗ gegebenen 3 ½ % igen Anleihescheinen der Rhein⸗ provinz X., 12., 13. und 14. Ausgabe sind am 22. Januar 1896 planmäßig folgende Stücke ausgeloost worden:

A. 3 ½ % Anleihescheine X. Ausgabe. a. Neihe XXII, Stücke à 200

Nr. 1 257 267 338 423 442 503 888.

b. Reihe XXIII, Stücke à 300

Nr. 1285 1301 1403 1601 1720 1800 1986.

c. Reihe XXIV, Stücke à 500

Nr. 2600 2773 2915 2916 3274 3276 3346 3354

3414 4051 4065 4066 4170 4226 4525 4908. d. Reihe XXV, Stücke à 1000

Nr. 5242 5275 5622 5896 5901 6388 6700 6755 6900 7043 7064 7381 7586 7671 7711.

e. Reihe XXVI, Stücke à 5000

Nr. 8063 8363 8514 8593 8901.

B. 3 ½ % Anleihescheine 12. Ausgabe. a. Reihe 32, Stücke à 1000 Nr. 132 439 601 898 901 1201 1227 1241 1367 1624 1752 1954. b. Reihe 33, Stücke à 5000 Nr. 2543 2578 2935 2954 3048 3273 3339 3548. C. 3 ½ % Anleihescheine 13. Ausgabe. a. Reihe 34, Stücke à 500

Nr. 219 548 776 811 971 1171 1198 1481 1492 1855 1864 2107 2500 2581.

b. Reihe 35, Stücke à 1000

Nr. 3006 3381 3576 3650 3694 4232 4387 4388 4570 4713 5016 5027 5247 5697 5758 6065 6222 6468.

c. Reihe 36, Stücke à 5000

Nr. 6858 7132 7172 7374 7476.

D. 3 ½ % Anleihescheine 14. Ausgabe. a. Reihe 37, Stücke à 500

Nr. 134 230 687 882 1121 1145 1524 1877 1936 1962 2121 2310 2337 2481 2553 2620 3642 3686 3696 3791.

Nr. 4447 4614 5107 5171 5227 5566 5582 6030 6235 6270 6278 6422 6700 6790 6800.

c. Reihe 39, Stücke à 5000

Nr. 12007 12479 12697 12791 12985.

Die vorbezeichneten Anleihescheine werden den In⸗ habern mit dem Bemerken hierdurch gekündigt,

daß die Fnssafheha des Kapitals nach dem Nennwerth der Anleihescheine und gegen Rückgabe derselben nebst den Anweisungen und den noch nicht fälligen Zinsscheinen vom 1. Juli d. Js. ab durch die Landesbank der Rheinprovin stattfindet.

Der Betrag der etwa fehlenden noch nicht fälligen Zinsscheine wird am Kapital gekürzt. Mit dem 1. Juli d. Js. hört die Verzinsung der durch die aus⸗ geloosten Anleihescheine verschriebenen Kapitalbeträge auf. Werden diese Anleihescheine binnen dreisg Jahren nach dem Zahlungstermine nicht zur Ein⸗ lösung präsentiert, oder ist deren Aufgebot und Kraftloserklärung innerhalb dieser Frist nicht be⸗ antragt worden, so werden dieselben nach Ablauf der gedachten Frist zum Besten der Rheinprovinz als getilgt angesehen.

Zugleich wird darauf aufmerksam gemacht, daß von den im Jahre 1895 ausgeloosten 3 ½ %igen Anleihescheinen der Rheinprovinz X. Ausgabe fol⸗ gende Stücke noch nicht zur Einlösung präsen⸗ tiert worden sind:

Reihe XXII Nr. 849 851 à 200

Reibe XXIII Nr. 1006 1808 à 300

Reihe XXIV Nr. 2556 2807 2843 4439 à 500

Reihe XXV Nr. 5170 5327 5455 6307 6712 6847 7501 7502 7611 à 1000

Reihe XXVI Nr. 8273 à 5000

Die Inhaber dieser Anleihescheine werden auf die bezügliche Bekanntmachung vom 1. Februar 1895 verwiesen.

Düsseldorf, den 1. Februar 1896.

Der Direktor Landesbank der Rheinprovinz: 8. Dr. Lohe.

7 ärz d. J., Vormittags 9 Uhr, findet im Geschäftslokal des Bankhauses Jacob Landau, Berlin, Wilhelmstr. 70 b., die siebente Ver⸗ loosung von 100 000 unserer 4 %igen Obli⸗ 128g statt, zu welcher die Obligationäre Zutritt haben.

Lehrte, den 5. Februar 1896.

Portland Cement Fabrik

Germania. H. Manske & Co.

[67455]

Der über die Hälfte des landschaftlichen

denjenigen Papieren gehören, in welchen nach § nicht übersteigen.

Tilgung verwendet.

träge ebenfalls zur Tilgung verwendet werden.

hörigen Hypothekenforderungen, und zwar der Art,

kündigenden Pfandbriefe werden durch das

die fälligen Zinsscheine zahlbar

in Dresden

Posen, den 30. Januar 1896.

Berlin, im Februar 1896.

Beleihung muß seiner Höhe nach besonders festgesetz

Direktion der Diseconto⸗G

6 2 2 2 8 3 ½ % Pfandbriefe der Posener Landschaft. Buchstabe C.

Auf Grund des durch Allerhöchsten Erlaß vom 1. Juni 1895 landesherrlich genehmigten Vierten Regulativs (Amtsblatt der Königlichen Regierung Posen 1895 Nr. 27 Seite 264; Amtsblatt der König⸗ lichen Regierung Bromberg 1895 Nr. 26 Seite 279) ist die Posener Landschaft ermächtigt, fortan Güter, welche einen landschaftlichen Taxwerth von mindestens 30 000 haben und mit 3 ½ % Pfandbriefen bereits beliehen sind oder gleichzeitig beliehen werden, auch über die Hälfte ihres Taxwerthes hinaus bis zu vier Sechstel desselben mit 3 ½ %. Pfandbriefen zu beleihen.

Die Beleihung des vierten Sechstels des landschaftlichen Taxwerthes darf nur bei Ermittelung desselben nach dem Grundsteuer⸗Reinertrage in welchem Falle von dem 30 fachen Betrage des aus der Grundsteuerrolle sich ergebenden Reinertrages der 20 fache Betrag der in Abtheilung II des Grundbuchs eingetragenen Lasten abgezogen wird oder auf Grund solcher Taxen erfolgen, welche nach dem Inkraft⸗ treten dieses Vierten Regulativs aufgenommen worden sind.

Taxwerthes hinausgehende Theil der landschaftlichen

1 t und unter besonderer Nummer in das Grundbuch des zu beleihenden Gutes eingetragen werden. Der Betrag der auszufertigenden Pfandbriefe, welche zu

39 der Vormundschaftsordnung vom 5. Juli 1875

Muͤndelgelder angelegt werden dürfen, darf den Betrag der der Landschaft zu tehenden Hypothekenforderungen

Die auf das vierte Sechstel des landschaftlichen Taxwerthes zu bewilligenden Pfandbriefe bilden ein besonderes System der Posener Landschaft und erhalten die Bezeichnung Buchf

Sie werden in Stücken zu 5000 ℳ, 2000 ℳ, 1000 ℳ, 500 ℳ, 300 und 200 ausgefertigt und mit Reihe XI, XII, XIII, XIV, XV und XVI bezeichnet.

Der Darlehnsnehmer hat das in 3 6 % Pfandbriefen Buchstabe C. gewährte Darlehn mit 4 ½ % jährlich in halbjährlichen Raten zu verzinsen. Hiervon werden 3 ½ % zur Verzinsung der Pfandbriefe und t % zur Tilgung verwendet; ¼½ % fließt zum Verwaltungsfonds und ½ % zum Reservefonds dieser Pfand⸗ briefe. Sobald letzterer die Höhe von 10 % erreicht hat, werden seine weiteren Einnahmen mit zur

tabe C.

Das zur Bestreitung der Verwaltungskosten bestimmte ¼ % fließt zu dem allen Systemen der Posener Landschaft gemeinsamen Verwaltungfonds, dessen Ueberschüsse nach Verhältniß der gezahlten Bei⸗

Für das System der 3 ½ % Pfandbriefe Buchstabe C. wird ein besonderer Reservefonds gebildet. Er dient dazu, die etwa ausbleibenden Zahlungen der Vereinsschuldner zu decken. Den Inhabern der 3 ½ % Pfandbriefe Buchstabe C. haften die diesem Pfandbriefssysteme ge⸗

daß, soweit die Befriedigung aus dem Reservefonds

nicht sofort herbeigeführt werden kann, der Pfandbriefsinhaber berechtigt ist, in Höhe der ihm zustehenden

Forderung sich diejenige aus den der Landschaft zustehenden Hypothekenforderungen richterlich mit den

Rechten eines Zessionars überweisen zu lassen, welche er auswählt. Alle Rechte, welche der Landschaft gegen das Gut oder den Besitzer zugestanden haben, gehen hierdurch auf ihn über.

Die Pfandbriefe sind auf den Inhaber ausgestellt und können seitens desselben garnicht, seitens

der Landschaft zur Rückzahlung in Baar 18 Nennwerthe erse degt werden. Die zur Rückzahlung zu

oos bestimmt. Die Auf

Frist durch dreimalige Insertion im Deutschen Reichs⸗Anzeiger, in der Berliner Börsen⸗Zeitung, im

Posener Tageblatt, im Dziennik Poznanski und in der Schlesischen setar zum 2. Januar bezw. 1. Juli.

Die Zinsscheine sind halbjährlich am 2. Januar und 1. Juli

G die verloosten und gekündigten Pfandbriefe zahlbar

in Berlin bei der Direktion der Disconto⸗Gesellschaft,

ündigung erfolgt mit sechsmonatlicher

fällig. Außer bei unserer Kasse sind

in Posen bei der Posener landschaftlichen Darlehnskasse, in Berlin bei der Direktion der Disconto⸗Gesellschaft, in Breslau bei Oppenheim & Schweitzer, in Peeseeen bei Albert Arons, 8 ei George Mensel & Co., in Glogau bei der Commandite des Schlesischen Bankvereins, in Liegnitz bei der Commandite des Schlesischen Bankvereins, in Görlitz bei der Communalständischen Bauk für die Preußische Oberlausitz, 8 in Stettin bei Wm. Schlutorw, v“ in Hannover bei A. Spiegelberg.

88 ]

Königliche Direktion 7 Posener Landschaft. v. S

Auf Grund des vorstehenden Prospekts sind die 3 ½ % Pfandbriefe der Posener Landschaft Buchstabe C. zum Handel an der Berliner Börse und zur Notierung im amtlichen Kurszettel (nichtamtlicher 5 zugelassen und werden durch uns an hiesiger Börse in den Verkehr gebracht.

aud y. 1. 1

sellschaft.

8

6) Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch.

[67581] Berlin-Luckenwalder Wollwaarenfabrik

Actien-Gesellschaft vorm. Wilhelm Müller. Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden hiermit zur siebenten ordentlichen Generalver⸗ sammlung auf Mittwoch, den 26. Februar 1896, Vormittags 10 Uhr, hier, im Hotel Kaiserhof, Mohrenstr. 1—5, ergebenst einge⸗ laden und ersucht, behufs Theilnahme an der Generalversammlung die Aktien gemäß § 29 des Statuts bei den 1) S. L. Landsberger, 2) Abraham Schlesinger, 3) S. Simonson oder im Komtor unserer Gesellschaft hier Krausenstr. 40, zu hinterlegen. Tagesordnung: 1) Vorlegung des Geschäftsberichts und des Rechnungs⸗Abschlusses pro 1895. 2) Beschlußfassung über die Gewinnvertheilun und Ertheilung der Entlastung. 3) Wahl von zwei Aufsichtsraths⸗Mitgliedern. Berlin, den 7. Februar 1896. Der Aufsichtsrath der Berlin⸗Luckenwalder Wollwaarenfabrik Actien⸗Gesellschaft vorm. Wilhelm Müller. Julius Grelling. Hans Schlesinger.

1672160 Heldrunger Bank.

Die Generalversammlung der Kommanditisten der Heldrunger Bank von Strutz, Scharffe, Dittmar & Co. findet Sonntag, den 23. Februar cr., Nachmittags 3 Uhr, im Gasthof zum Schwan“ 8 in Heldrungen statt, wozu die Herren Kommanditisten hierdurch eingeladen werden.

Tagesordnung:

1) Vorlegung des Rechnungsabschlusses und Er⸗ stattung des Rechenschaftsberichts pro 1895 der persönlich haftenden Gesellschafter und des Aufsichtsraths 18).

2) esces über die Gewinn⸗Vertheilung (§§ 18 un 8

3) Dechargierung der persönlich haftenden Gesell⸗ schafter und des Aufsichtsraths 18).

4) Wahl dreier Mitglieder des Aufsichtsraths auf drei Jahre an Stelle der statutgemäß wegen Ablauf der Amtsdauer ausscheidenden Mitglieder 16).

Heldrungen, den 5. Februar 1896.

Die persönlich haftenden Gesellschafter der Heldrunger Bank

von Strutz, Scharffe, Dittmar & Co. Strutz. Scharffe. Dittmar.

[67453]

„Berliner Bauverein in Liqu.“

Die Herren Aktionäre unserer Gesellschaft werden zur ordentlichen Generalversammlung auf den 4. März 1896, Vormittags 11 Uhr, in das Geschäftslokal der Gesellschaft hierselbst, Charlottenstraße Nr. 55, im ersten Stockwerk, er⸗ gebenst eingeladen. . Tagesordnung:

1) Vorlage des Geschäftsberichts und der Bilanz.

3 Zeschlußfasung über weitere Zurückzahlung.

3) Decharge⸗Ertheilung. RF ;

Diejenigen Herren Aktionäre, welche an dieser Ge⸗ neralversammlung theilnehmen wollen, S ihre Aktien bezw. Depotscheine der Reichsbank über ihre Aktien spätestens drei Tage vor der General⸗ versammlung, den Tag der Generalversammlung nicht mitgerechnet, in Gemäßheit des § 25 des bei der Kasse der Gesellschaft zu hinter⸗ egen.

Berlin, den 5. Februar 1896.

Der Aufsichtsrath. Hermann Heyl. 8

[67444] Tilsiter Actien⸗Brauerei.

Die diesjährige ordentliche Generalversamm⸗ lung der Aktionäre der Tilsiter Actien⸗Brauerei wird am Mittwoch, den 26. Februar 1896, Nachmittags 3 Uhr, in Tilsit in den Lokalen der Brauerei stattfinden. vI“ Tagesorduung: . 1) Geschäftsbericht. 2) Bericht der Herren Revisoren und Decha Ertheilung für die Direktion. 3) Vorschlag des Aufsichtsraths über Vertheilung des Reingewinns. 4) Wahl von 3 Revisoren. 5) Ergänzungswahl für den Aufsichtsrath. Der Geschäftsbericht und die Bilanz liegen während der Dienststunden im Bureau der Tilsiter Actien⸗ Brauerei zur nse aus. Diejenigen Aktionäre, welche an der Generalversammlung theilnehmen wollen, haben ihre Aktien gemäß § 28 unseres Sta⸗ tuts spätestens bis zum Tage vor der General⸗ versammlung in Königsberg i. Pr. bei der Königsberger Vereinsbank, in Tilsit bei der Tilsiter Actien⸗Brauerei zu deponieren, resp. bei der letzteren die Bescheinigung über die in Königsberg i. Pr. erfolgte Hinterlegung ebenfalls ües tens bis zum Tage vor der Generalversamm⸗ ung zu deponieren. Tilsit, den 5. Februar 1896. Der Aufsichtsrath.

Louis Rohrmoser, Vorsitzender.