1896 / 41 p. 4 (Deutscher Reichsanzeiger, Sat, 15 Feb 1896 18:00:01 GMT) scan diff

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1 auf die umstehenden Zivilisten habe einschlagen wollen, bis ihm der

fordert worden. In Frankfurt a. M. f

Der württembergische Kriegs⸗Minister erklärte dagegen in einem Erlaß, daß die Lehrer das Recht zum einjährigen Dienst erhalten sollen, aber nicht zum freiwilligen. Ist die Absolvierung des Seminars der Nachweis der Befähigung und hat der Lehrer nur noch den Vermögens⸗ nachweis zu erbringen, so wäre die Sache vollständig korrekt geregelt. Die Befürchtung, daß die Lehrer sich nicht während des einen Dienstjahres selbst erhalten können, trifft nicht zu. Es wäre aber für die vermögenslosen Lehrer eine Modifikation erwünscht dahin, -. die Lehrer besonders kaserniert und mit den Einjährig⸗Freiwilligen zusammen ausgebildet werden. Denn es können doch nicht die Besitz⸗ losen von der Wohlthat des einjährigen Dienstes ausgeschlossen werden. Ueberhaupt sollte Allen, die den Befähigungsnachweis erbracht haben, der einjährig⸗freiwillige Dienst gestattet werden. Staatssekretär des Innern, Staats⸗Minister Dr. von Boetticher: Ich fühle das Bedürfniß, zu antworten auf die Anregung des Herrn Vorredners bezüglich des Schicksals der Wünsche, die darauf gerichtet waren, daß der Absolvierung eines Schullehrer⸗Seminars die Bedeutung beigelegt werden möge, daß dadurch die Befähigung für den einjährigen⸗freiwilligen Dienst erlangt werde. Ich habe schon im vorigen Jahre eine wohlwollende Prüfung der Ausdehnung der Vorschriften über den einjährig⸗freiwilligen Dienst in Aussicht gestellt. Inzwischen ist von der preußischen Regierung der formelle Antrag an den Reichskanzler gerichtet, und der Herr Reichskanzler hat darüber entschieden, daß den Schullehrer⸗Seminarien das Einjährig⸗Freiwilligen⸗ recht beigelegt werden möge. Nachdem sich auch die Reichs⸗Schul⸗ kommission, die bestimmungsmäßig gehört werden muß, in dieser Frage ausgesprochen hat, daß der mit Erfolg absolvierte Unter⸗ richt an den preußischen Schullehrer⸗Seminarien gleichbedeutend sei mit der Erfüllung der wissenschaftlichen Anforderungen, wie sie im allgemeinen für die Qualifikation zum einjährig⸗freiwilligen Militär⸗ dienst erforderlich sind, hat der Herr Reichskanzler keinen Anstand ge⸗ nommen, den preußischen Schullehrer⸗Seminarien das Einjährig⸗ Freiwilligenrecht beizulegen. Ich habe von dieser Anordnung den übrigen Bundesregierungen Mittheilung gemacht und ihnen anheim⸗ gestellt, gleiche Anträge an den Herrn Reichskanzler zu richten, wie sie die Königlich preußische Regierung gestellt hat, und ich zweifle nicht daran, daß die Prüfung der Verhältnisse auch in den übrigen Blundesstaaten ergeben wird, daß man auch den Seminarien in den Bundesstaaten dasselbe Recht verleihen wird, wie den preußischen. Dann wird ja auch die liebe Seele auf diesem Gebiet Ruhe finden. (Heiterkeit.) In eine prinzipielle Erörterung über die Bedeutung des Freiwilligenrechts und namentlich darüber, ob man nun darauf wird verzichten können, daß der Nachweis einer bestimmten Subsistenz geführt wird, glaube ich mich an dieser Stelle nicht einlassen zu sollen. Abg. Dr. Hammacher inl.) regt eine Aufbesserung der Gehälter der bei den Unteroffizierschulen angestellten Elementarlehrer an; dieselben ständen im Gehalte denjenigen an den Kadettenanstalten und dem Militärwaisenhause in Potsdam nach, obwohl sie dieselbe wissenschaftliche Vorbildung besitzen müßten. Kriegs⸗Minister Bronsart von Schellendorff: 8 Die Militärverwaltung hat ihren Standpunkt durchaus nicht verlassen, nach welchem sie die Lage der Elementarlehrer, die der Herr Abgeordnete hier zur Sprache gebracht hat, auch als eine nicht günstige betrachtet. Sie hat auch den Wunsch gehabt, die Lage der Lehrer zu verbessern; indessen ist sie daran gehindert worden durch die Entscheidung des Reichs⸗Schatzamts, der die Militärverwaltung sich bei Aufstellung ihres Etats zu fügen hat. Abg. Bassermann (nl.): Die Kasernementsverhältnisse in Mannheim außerordentlich mangelhaft. Seit 23 Jahren schon schweben die Verhandlungen zwischen den betheiligten Ver⸗ waltungen. Obwohl die Militärverwaltung die Erledigung als sehr dringlich bezeichnet hat, ist noch immer nichts Definitives in der Sache geschehen. Redner empfiehlt ferner die Zusammenlegung des ganzen 110. Regiments in Mannheim. 8 Kriegs⸗Minister Bronsart von Schellendorff:

Meine Herren! Die Militärverwaltung legt selbst den aller⸗ größten Werth darauf, daß der Kasernenbau in Mannheim gefördert wird. Bisher sind die Schwierigkeiten des Grunderwerbs aber sehr erhebliche gewesen, und es ist mir auch nicht erinnerlich, daß der Grunderwerb uns etwa dadurch erleichtert worden wäre, daß die Stadt sich erboten hätte, freiwillig Grund und Boden herzugeben. Ich für meine Person lege übrigens auf diese freiwillige Hergabe keinen so erheblichen Werth, namentlich wenn der Schenker nachher verarmt. Damit hat die Militärverwaltung zuweilen recht un⸗ günstige Erfahrungen gemacht. Ich glaube das natürlich bei Mann⸗ heim nicht.

Im übrigen aber bin ich der Meinung, daß nunmehr die Ver⸗ hältnisse genügend geklärt sind, daß die Erwerbung eines geeigneten Bauterrains keine Schwierigkeiten mehr machen, und daß es der Militärverwaltung möglich sein wird, eine erste Entwurfsrate in der nächsten Session einzustellen.

Was dann den weiteren Wunsch des Herrn Abg. Bassermann betrifft, daß das ganze Regiment in Mannheim vereinigt werden soll, so wird das nicht möglich sein, weil das in Heidelberg stehende Bataillon dort nicht entbehrlich ist der Universität wegen, und zwar damit die Freiwilligen ihr Jahr dort abdienen können

Abg. Bebel (Soz.): Ich wundere mich, daß ein Ab eor

auf Kasernenbauten drängt, wo deren mnsch, daß große worden ist. Ich habe 5. aller abfälligen Kritik hier im

use Mißstände der Militärverwa tung vorgebracht und schließe daraus, daß mir viele Zuschriften zugehen, daß nech weitere Mißstände bestehen; ich werde mich daher von meiner Pflicht nicht abhalten lassen. Die Militärverwaltung hat darauf hingewiesen, daß die Selbstmorde in der Armee abgenommen haben; das ist eine Folge der Abnahme der groben Mißhandlungen. Es finden sich indessen immer noch Mißstände; aber die Presse weist solche Pch indesen meist zurück, weil nicht der juristische Nachweis der Wahrh bringen sei. Redner kommt auf den Fall des Majors Schulze⸗Kloster⸗ felde, der einen Hamburger Bürger mißhandelt habe, zurück und fährt fort: Der Kriegs⸗Minister sprach davon, daß er einem Zivilisten einen Denkzettel ertheilt habe. Das Kriegsgericht verurtheilte ihn aber wegen lebensgefährlicher Körperletzung zu zwei Monaten

8 . eine besondere

im Staat eingeräumt wird, um so mehr sollten son Pffishtel sich e. ehe sie es zu solchen Excessen kommen lassen. (Redner führt an, daß in Güstrow ein angetrunkener Offizier mit seinem Degen

Degen weggenommen worden sei.) Die Duelle haben si

1 9 vermehrt der Parole von Ordnung und Sittlichkeit. in sich, Wechrt hros enden die Strafen meist vorzeitig infolge der Begnadigung. Reservisten und Landwehrmänner in Sanct Johann waren wegen Zuspätkommens bei der Kontrolversammlung mit Arrest bestraft worden; se ind kurz vor der Amnestie vom 18. Januar zur Abbüßung der Ses aufge⸗

1 and ei ) Konsistorial Rath und einem Gerichts⸗Assessor suel FeE

sollten. Was foll man zur Objektivität solcher Richter sagen Vund nun gar zu dem ervangelischen Geistlichen! (Zuruf: das ist ja ein Furif !) Es giebt auch geistliche Konsistorial⸗Räthe. Im Grunewald fand zwischen Charfreitag und Ostern ein Duell zwischen Herrn von Kotze und einem anderen Hofbeamten statt; die Herren stammen aus Gesellschaftskreisen, in denen man das Sammeln für kirchliche Bauten sportmäßig betreibt. Und welche Anlässe giebt es für die Duelle? Wahre Lappalien führen dazu. Was soll man von den sogenannten gebildeten Klassen überhaupt noch halten! Bei den Ordensverleihungen wird der militärische Rang dem Beruf vorangestellt. Der Finanz⸗Minister Scholz, ein Mann von 60 Jahren, mußte es als eine besondere Gunst betrachten, daß er zum Second⸗Lieutenant ernannt wurde. Was blieb ihm denn Anderes übrig; das ist doch noch die günstigste Auslegung. In Bezug auf die Mißhandlungen wurde ein Erlaß bekannt, der die Soldaten zur Anzeige veranlassen sollte; er wurde aber bald dahin interpretiert, daß die Anzeige nicht zur Pflicht gemacht werde. Damit wollte der Kriegs⸗Minister den Soldaten wohl eine Wohlthat erweisen. Die Zahl der Selbstmorde hat sich vermindert, wie die Militär⸗ verwaltung mit Genugthuung hervorhebt, bis zu der Zahl der Selbst⸗ morde in der gleichalterigen Klasse der männlichen Bevölkerung. Die Dienstpflichtigen sind aber Männer, die Elite des Menschenmaterials; bei ihnen sollte die Zahl der Selbstmorde niedriger sein wie im allgemeinen. Die Besserung ist auch wohl durch die zweijährige Dienstzeit hervorgerufen worden. Redner meint, daß Sachverständige eine noch kürzere Dienstzeit, 18 Monate, ja 6 Wochen für ausreichend hielten, um die Leute auszubilden, wenn alles nicht Nothwendige unterlassen würde; er weist auf verschiedene Broschüren hin und fährt fort: Bei, den Regimentern, welche an der Grenze stehen, finden sich die meisten Fahnenflüchtigen. Der „Vorwärts“ hat die Militärflüchtigen gewarnt, nicht nach der Schweiz zu gehen, weil die sozialdemokratische Partei sich nicht verpflichtet fühlt, die Leute zu unterstützen. Es liegt in der ganzen Art des Systems, daß die Leute sich der schlechten Behandlung zu entziehen suchen. Ein Thier traktiert man nicht immerfort mit Schlägen; aber gegenüber einem Menschen glaubt man dieselben anwenden zu müssen. Der kommandierende General des Garde⸗Korps hat angeordnet, daß über Mißhandlungen keine Mittheilungen in die Presse elangen. Damit ändert man nichts, sondern nur durch die Fenge Bestrafung der Mißhandlungen. (Redner weist auf einen Vorfall bei den Gardes du Corps hin, der so gemein sei, daß er ihn nicht vorbringen könne, sondern schriftlich der Kriegsverwaltung übergeben müsse.) Bei der 5. Schwadron der Gardes du Corps ist ein angeblich am Hitzschlag gestorbener Soldat durch angestrengtes Exerzieren zu Tode gequält worden. Ein Feldwebel wurde, weil er einem Soldaten ins Gesicht gespieen hatte, nur mit sieben Tagen Arrest bestraft; einem Soldaten wurde das Trommelfell durch⸗ schlagen; ein Freiwilliger wird durch die Mißhandlung in den Tod getrieben und man benachrichtigt nicht einmal die Familie von dem Tode! Und welche Rechtsmaximen wendet man an! Wenn man den Schuldigen nicht finden kann, bestraft man die ganze Korporalschaft oder gar die ganze Kompagnie und erbittert sie dadurch. Wegen eines Diebstahls, der unter ihnen vorgekommen war, wurden in Königsberg 28 Mann mit Nachexerzieren bestraft; als ein Bürger dem General⸗Kommando von der Behandlung Mittheilung machte, wurde statt einer Stunde zwei Stunden täglich nachexerziert. Man zwingt die Soldaten, welche verheirathet sind, ihre Kinder taufen zu lassen. Vertreten Sie ein Gendarmen⸗Christenthum? Wenn Sie alle Kinder taufen lassen wollen, dann ändern Sie erst das Gesetz! Wir stehen auf dem Boden der Toleranz. Wir haben nichts dagegen, daß ein Soldat seine religiösen Bedürfnisse befriedigt. Die Soldaten werden nicht nach ihrem politischen oder religiösen Bekenntniß gefragt; da muß die Gleichberechtigung der Bekenntnisse auch innerhalb des Militärs fest⸗ gehalten werden. Wir bestreiten der Militärverwaltung das Recht dazu, Kinder von Soldaten zwangsweise taufen zu G Die Re⸗ kruten der Garde⸗Regimenter werden sektionsweise in den Verein christlicher junger Männer geführt, deren Chef Herr Stöcker ist, welchen Sie aus Ihrer Partei entfernt haben. Dadurch wird die Politik in der Armee direkt begünstigt, denn die Vereine nehmen einen politischen Standpunkt ein. Wenn Sie keine sozialdemokratische Politik in der Armee wollen, dann sollen Sie auch keine Stöcker'sche 1 dulden. Der Ausschluß des Herrn Stöcker aus der konservativen artei bedeutet doch, daß die letztere von der Sozialreform nichts mehr wissen will. Der Oberst eines Regiments in Frankfurt a. d. Oder hat neulich an ein sozialdemokratisches Blatt einen Brief gerichtet, in welchem er bezüglich einer Arbeitsniederlegung in einer Gerberei von einem Nothstand sprach, wobei Kommandierung von Leuten eingetreten sei, Feuersbrunst und Wassersnoth. Gegen eine solche Auffassung müssen wir energisch Verwahrung einlegen. Der Oberst mag nach seiner innersten letkefugung gebandelt haben, aber er muß belehrt werden, denn der Fall ste zt nicht vereinzelt da. Der Oberst kann Schule machen und damit wird das Koalitionsrecht der Arbeiter zerstört. Freiwillig würden die Arbeiter niemals einen solchen Posten einnehmen, sie würden das als ehrlos betrachten. Aber beim Militär dürfen sie ihren Ansichten nicht folgen, wenn sie nicht sofort zu Sozialdemokraten erklärt werden wollen. Die Armee, in welcher die Arbeiter die große Mehrheit bilden, darf sich nicht gegen die Arbeiter stellen. Die Armee hat ebensowenig wie eine andere staatliche Einrichtung das Recht, sich in solche wirthschaftliche Kämpfe zu mischen. Der Ausstand der Kon⸗ fektionsarbeiter ist von dem Minister von Berlepsch als berechtigt anerkannt worden, warum soll der Ausstand in der Frankfurter Gerherei nicht auch berechtigt sein? Der Nothstand in der Gerberei war beendet, sobald der Arbeitgeber Konze stonen machte. Wie wenn man bei dem Ausstande in der Wollfilzhutfabrik auch die Soldaten wegen 8 hütte, sa sherfügung stellen wollen! Will die e von den sozialen Kämpfen verschont blei nicht in dieselben einmischen. 9 8 vII1“

Kriegs⸗Minister Bronsart von Schellendorff: Meine Herren! Wenn der Herr Abg. Bebel im Eingang seiner Rede bemerkte, daß er nur mit Widerstreben hier spräche und Miß⸗ stände zur Sprache brächte, die in der Armee beständen, die er aber bessern müßte, dann kann ich ihm die feierliche Erklärung geben, daß wenn ich meinen Neigungen und Wünschen folgen könnte, ich auf keine seiner Reden antworten würde. (Heiterkeit.) Ich halte es aber für meine Pflicht, hier zu antworten, außerdem ist es mir noch ein besonderes Bedürfniß, weil, wenn ich stille säße und nichts sagte nachher in einer gewissen Presse stände: der Kriegs⸗Minister verharrte in verlegenem Schweigen. (Heiterkeit.) Das ist mir nicht angenehm.

Der Herr Abgeordnete begann gleich mit den Soldatenmißhand⸗ lungen. Da hat er vielleicht selbst den Eindruck gewonnen, daß diese Nummer seines Repertoires nicht mehr die nöthige Zugkraft hatte. (Sehr richtig! rechts, Zuruf links.) Wenigstens ich habe den Ein⸗ druck, daß er durch häufigere Wiederholungen seiner Vorträge über Soldatenmißhandlungen volle Häuser nicht mehr schafft oder, wie man zu sagen pflegt, nicht mehr auf die Tageskosten kommt. (Wider⸗ spruch links.) Ich will das gleich näher erläutern.

Er hat heute eine Anzahl von Fällen angeführt, die ich natürlich jetzt nicht sofort beantworten kann, weil mir die Akten fehlen. Ich kann also nur auf Fälle zurückgehen, die er im vorigen Jahre hier vorgetragen hat, und da hat sich herausgestellt, daß seine Angaben zum großen Theil übertrieben, zum theil auch objektiv unwahr sind.

Personen, die in erster Linie Pegeang vor dem Strafgesetzbuch haben

von anderen Leuten gesagt, zugetragen und geschrieben wird. (Sehr

(Hört! hört! rechts. Zuruf links.) Ich sage objektiv unwahr, weil H

. 3 , err Abg. Bebel sagt,

ich davon überzeugt bin, daß der Herr Abg. Bebel alles fest glaubt, ob er Naas im Palen 3 888 was er sagt; ich bedauere nur, daß er auch sehr viel glaubt, was ihm verlangen, daß die Offiziere si

richtig!) Ich will hier gleich einen Fall nehmen, ich bitte sehr um Entschuldigung, wenn ich die Herren ermüde, es ist schon sehr spät (Rufe: O nein!), aber ich kann mir nicht helfen, ich muß wenigstens einige Fälle hier zur Sprache bringen. Er führte einen Fall an von einem Soldaten des 76. Regiments, der mißhandelt worden wäre, der seinen Eltern einen rührenden Brief geschrieben hätte ich will es nicht alles vorlesen nur zum Schlusse sagt er darin: Liebe Eltern, wir sehen uns wieder im Himmel, grüßt die Geschwister. Euer Ludwig. Der Herr Abgeordnete bemerkte dazu: Also ein religiöser Soldat, kein Sozialdemokrat die wissen sich besser einzurichten ist es gewesen, der infolge dieser seiner erlittenen Mißhandlungen den Tod in den Wellen gesucht hat. Nun verhält sich die Sache folgendermaßen: Der Mann war als Rekrut bald nach seiner Einstellung mit mehreren seiner Kameraden Abends ohne Erlaubniß aus der Kaserne gegangen und nach dem Zapfenstreich angetrunken nach Hause gekommen. Darauf sind diese, seine Kame⸗ raden, zur besseren Ueberwachung auf die Zimmer älterer Kameraden gelegt. Er selbst ist auf der Revierkrankenstube geblieben, da er eine äußere Verletzung hatte. Nun hat der Mann, nachdem er wieder hergestellt war, die Besorgniß gehabt, er würde, wenn er anderweit placiert werden müßte, auch auf eine Stube zu alten Leuten kommen, und die ihm, wenn er sich wieder Verfehlungen zu schulden kommen lasse, übel mitspielen könnten. Er hat auch erfahren, daß einige geprügelt worden seien. Daraufhin hat er sich aus der Kaserne entfernt, in den Besitz von Zivilkleidern gesetzt und ist dann an das Ufer der Trave oder Stepenitz gegangen, dort hat er die Toilette gewechselt, den Säbel, die Militärkleider zusammen⸗ gelegt und die Mütze oben darauf. Dann hat er sich beschäfti⸗ gungslos eine Zeit lang in der Umgegend herumgetrieben, schließlich ist er bei seinen lieben Angehörigen gestrandet, und die sind aller⸗ dings so vernünftig gewesen, daß sie ihn nach Lübeck zurückgebracht haben; beim Regiment ist er bestraft worden wegen Desertion und anderer damit zusammenhängender Verfehlungen. Inzwischen rauscht das Wasser der Trave der Ostsee zu, bringt aber glücklicherweise nicht die Leiche des Musketiers Prüßmann, der ist ganz gesund! (Große anhaltende Heiterkeit.)

Da ist ein anderer Fall von Uebertreibung, aber auch gemischt mit grober Unrichtigkeit. Der Abgeordnete erzählt von einem Ser⸗ geanten, der hätte einen Mann derartig geschlagen, daß der ganze Rücken in Eiter übergegangen wäre. Nach den ärztlichen Angaben und den Attesten ist das nicht der Fall. Es ist keine Stelle an seinem Körper in Eiter übergegangen; allerdings sind Striemen auf seinem Rücken zu sehen gewesen, wie das nach jedem Schlage der Fall ist. Der Mann, der ihn mißhandelt hat, ist selbstverständlich bestraft worden. Nun sagt der Herr Abg. Bebel: dieser Mann, der die Mißhandlung erlitten hätte, wäre auch noch bestraft worden, weil er nicht die Mißhandlung angezeigt und gemeldet hätte. Das ist wieder unwahr, deshalb ist er nicht bestraft worden. Der Kompagnie⸗Chef hat nämlich vom Arzt Kenntniß bekommen, daß der Mann die Striemen auf dem Rücken habe. Er fragt diesen daher, wie er dazu gekommen, und da erzählt der Mann ganz unglaubliche Dinge, sodaß der Kompagnie⸗Chef sich veranlaßt sah, eine Untersuchung eintreten zu lassen. Dabei stellte sich heraus, daß der Mann mißhandelt worden war. Er ist alsdann bestraft worden wegen Belügens eines Vorgesetzten. (Bewegung und Unruhe. Zurufe von den Sozialdemokraten.)

Nun ist hier noch ein anderer Fall. Der Abg. Bebel erzählt, ein Hauptmann von Strombeck er steht hier bei einem Garde⸗ Regiment habe bei ausgeschwärmter Kompagnie die Soldaten mit dem Säbel und mit der Faust geschlagen. Er sagt, er glaube nicht, daß das ein geeignetes Mittel sei, wie man erwachsene Männer heut⸗ zutage behandelt, um sie zu treuen Anhängern des Staates und des Militärsystems zu machen. Das glaube ich auch. Die Sache ist natürlich untersucht infolge der Denunziation des Herrn Abg. Bebel, und das hat ergeben, daß nach Aussage sämmtlicher Zeugen der Offizier keinen geschlagen, auch überhaupt an dem Tage gar nicht den Säbel gezogen hat. Das ist mir auch begreiflich, weil bei den Uebungen, die er dort abgehalten hat, der Offizier den Säbel nicht zu ziehen pflegt. Der Abgeordnete ist dann so gütig gewesen und hat seinen Gewährsmann auf Befragen genannt, einen Herrn Dömasch. Dieser Mann ist zuerst nicht aufzufinden gewesen; nachdem er auf⸗ gefunden war, hat sich das Gericht, welches requiriert wurde, nicht als zuständig erklärt; es wird die Sache jetzt in der Nähe von Berlin bei einem Gericht (Zuruf von den Sozialdemokraten) also beim Amtsgericht hier, da weiß der Herr Abgeordnete schon besser Be⸗ scheid (Heiterteir, verhandelt. Ich kann aber schon jetzt die ziemlich sichere Ueberzeugung aussprechen, daß das Ergehniß sein wird, der Gewährsmann habe seine Kenntniß von einem Anderen er⸗ fahren, und der Andere ist im Moment, als ers erzählt hat, in einer sehr animierten Stimmung gewesen. (Heiterkeit.)

Ich will die weiteren Fälle hier nicht erörtern und gleich zu dem Fall Schulze⸗Klosterfelde übergehen. Ich hatte schon in der vorigen Session Gelegenheit, mich darüber zu äußern. Ich habe über den Fall lediglich hier vorgetragen, was mir aus einem amt⸗ lichen Bericht bekannt geworden war. Die jetzt eingetretene Unter⸗ suchung hat ergeben, daß dieser Bericht Wort für Wort wahr ist. Die Thatsache, daß der Offizier sich in unerlaubter Weise der Selbsthilfe bedient hat, habe ich überhaupt nie bestritten. Es ist mir auch keinen Augenblick zweifelhaft gewesen, daß der Mann, wenn er in unerlaubter Weise (Zurufe bei den Sozialdemokraten) lassen Sie mich doch ausreden! ich bin gar nicht zweifelhaft gewesen, daß der Mann, wenn er in un⸗

werden müßte. Ich habe nur für mildernde Umstände plädiert, weil ich der Meinung bin, daß, wenn ein Offizier thätlich insultiert wird und man ihn nicht um Entschuldigung bittet, er wohl im Affekt 8 und in der Erregung eine gewisse Entschuldigung findet, sich selbst zu helfen; darum habe ich den Ausdruck „Denkzettel“ gebraucht und den halte ich auch heute noch aufrecht. (Sehr gut! rechts.)

Weiter hat der Herr Abgeordnete einen Fall aus Güstrow zur Sprache gebracht. Ich bin zwar in der dortigen Gegend bekannt, aber mir ist dieser nicht mitgetheilt. Ich kann Ihnen, da ich die Akten nicht zur Hand habe, das Nähere auch nicht mittheilen. Sollte aber der Offizier sich wirklich so verhalten haben, wie der chte ich fast einen Zweifel aussprechen, Herr Abgeordnete sagte: er könne

ch so betragen, wie es sich gehört.

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Meine Herren, eine solche Forderung, in dieser Form gestellt, weise ich 1 11“ v114A“ 7

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erlaubter Weise von seiner Waffe Gebrauch gemacht hat, bestraft

„„ẽ, Der Herr Abgeordnete hat nicht die Berechtigung, von]/ Betriebs könne er ihm nicht geben, das sei ungesetzlich; wenn

9 tlichen Offizieren so zu sprechen, als betrügen sie sich nicht, wie er 1. gehörte! Die Verfehlung eines Einzelnen kann niemals Anlaß w

8 sich in einer solchen Weise zu äͤußern!

e hat der Herr Abg. Bebel vom Duell gesprochen. Ich di saube, das hohe Haus wird nicht wünschen, daß ich in eine Duell⸗

hebatte eintrete. gebel ü⸗

verade über 1 5 b urteiheiligen und einer der ersten Begründer Ihrer Partei gewesen, w 1 7

im Duell gefallen ist? (Zuruf bei den Sozialdemokraten.) agen gewissermaßen: „Ja, Bauer, das ist ganz etwas Anderes!“

8 it und Sehr gut!) Nun hat der Herr Abgeordnete darüber

Heiterke geiproche Leute, d

haben, wieder in den Dienst zurückgetreten, sobald die dringliche Arbeit Ich kann nur sagen: Wenn sich der Herr Abg. beschafft war. Als der Gerbermeister bat, die Leute weiter Berufungskommission der Meinung war, daß das Ober⸗Verwaltungs⸗ gericht sich in seiner thatsächlichen Auffassung geirrt hat, so war sie

viele Dinge wundert, so wundert es mich, daß er behalten zu dürfen, hat der Truppen⸗Kommandeur dies abgelehnt und s 1 nach meiner Meinung rechtlich befugt, für die nächsten Jahre sich an

das Duell sich abfällig äußert. Ist es nicht einer Ihrer dem Bittsteller überlassen, wie er sich mit den ausständigen Arbeitern

handelt und ist absolut nichts dagegen einzuwenden. Beifall.)

inige predigt gehalten, denn eine Rede über Taufen und Trauungen und christliche n, daß vor der ö“ des Vereine hätte man wohl beim Militär⸗Etat nicht erwartet. Der Abg. ie zu Strafen verurtheilt waren, no g Bebel hat die schmutzige Wäsche der Armee gewaschen, indem er

iden sind, um sie eben dieser Amnestiewohlthat verlustig gehen zu einzelne mühsam zusammengesuchte Fälle vorbrachte. Diese Herostratus⸗

aber auf einige Tage ein paar Leute haben wollte, die sich frei⸗

selbst zu entscheiden hat; darauf kann ich meinerseits nicht eingehen. Die Herren haben ja gründlich dafür gesorgt, und zwar mit meiner

illig dazu melden, dann wäre er geneigt, diese zu beurlauben. vollen Uebereinstimmung, daß das ganze Veranlagungsverfahren von

Das ist thatsächlich auch geschehen. Und nach wenigen Tagen sind bestimmten gesetzlich eingesetzten Kommissionen verwaltet wird,

e Leute, die ihm die Richtigkeit der Angaben des Gerbers bestätigt und daß der Finanz⸗Minister an und für sich seinerseits auf die

einzelnen Entscheidungen garnicht einwirken kann.

Wenn die

eiter abfindet. Also war in diesem Falle vollständig korrekt ge⸗ eine solche, nur für ein Jahr ergangene Festsetzung nicht zu binden.

(Lebhafter Ich beurtheile die Frage nicht, wie ich selbst entschieden haben würde als Mitglied der Berufungskommission; die Berufungskommission ist Abg. Schall (d. kons.): Heute hat Herr Bebel eine Nachmittags⸗ in dieser Beziehung souverän, und es nützt nichts, wenn hier bei dem Finanz⸗Minister darüber Beschwerde geführt wird.

Was den zweiten Fall betrifft, so kann ich rechtlich nicht zugeben,

daß der Vorsitzende der Veranlagungskommission als Organ der Re⸗

* 2 ärts“ ieb⸗ arbei de ü 1 a tigt sei, wenn er an eine Hinterziehung von „daß der „Vorwärts“ am 16. durch Dieb: arbeit muß im Auslande überraschen; man muß da glauben, daß gierung an sich nicht berechtigt sei, 1“ nsere Armee die erbärmlichste ist. Das entspricht dem, was Sie Steuer glaubt, diejenigen Ermittelungen anzustellen, die er⸗

8 in den Besitz eines Druckexemplars des Allerhöchsten Erlasses u gekommen

daß aber zu einem früheren Zeitpunkte von dem Amnestieerlaß in der Armee etwas bekannt gewesen ist, bestreite ich ganz entschieden;

in übrigen liegt es auch der Auffassung ganz fern, und der Herr Ab⸗ g

geordnete zeigt wieder, wie wenig er die Verhältnisse in der Armee mentlich wenn vüeelben d efiasLfüsc lin gierten zentli 1 t, daß ein Vorgesetzter einem an hat mich als Vertheidiger des Duells hingestellt. agegen le EEEEö“ Shr . ie. ich die entschiedenste Verwahrung ein. Niemand hat sich

offen und entschieden gegen das Unwesen des Duells ausgesprochen wie

Manne geflissentlich die Königliche Gnade vorenthalten würde.

ist, ist allerdings sehr bedauerlich, und daher war es nicht zu Fünee 16 ½ Jahre als Geistlicher angehört; ich muß den Ehren⸗ andern, daß am 16. schon cinige Personen davon Kenntniß hatten. schild derselben reinigen von den Angriffen, welche hier vorgekommen

egenüber dem der Armee gethan haben.

ute Behandlung der Mannschaften ist nicht immer eine leichte Aufgabe,

Ich habe unferer wünscht sind, um die Entscheidung der Verwaltungsbehörden vorzubereiten, nämlich die Entscheidung über eine vorläufige Straf⸗ sind. In einer so großen Organisation wie unsere Armee werden festsetzung; das Recht wird man ihm an und für sich nicht be⸗

immer vereinzelte Fälle vorkommen, Selbstmorde u. s. w. Wir freuen

4 ien b 1 streiten können. uns aber, daß die Zahl der Selbstmörder abgenommen hat. Die

Also eine Rechtswidrigkeit und Ueberschreitung der Kompetenz

scheint mir in diesem Falle keineswegs erwiesen zu sein. Damit will se ich noch gar nicht behaupten, daß der betreffende Beamte im vor⸗ o liegenden Falle taktvoll und richtig verfahren hat, und ich würde, wenn eine Beschwerde an mich gerichtet worden wäre, in der Lage ge⸗

Dann hat er auch von den Ordensverleihungen gesprochen. Meine ich, weil es gegen die Heütlches Gebote verstößt. Ich habe in ein⸗ wesen seir, bier, wo es sich um das Verseeeen be.

i irkli d iner Seeschlange zelnen Fällen das Duell als begreiflich hingestellt. Ich stehe da auf erren, ““ 8 Standpunkt wie Professor Cremer⸗Greifswald, der der

geworden. Es ist längst aufgeklärt und Allen, die darüber Bedenken

hatten, ganz klar geworden, warum hinter den einzelnen Nannen in entrüstet zu einer Zahl von ich glaube 8 oder 10 Fällen zuerst die mili⸗ das Recht der Selbsthilfe zur Beseitigung der Regierung zugesprochen.

Fris ie bürgerli ührt ist: tehe auf dem Standpunkt des Erlasses Friedrich Wilhelm's III., ha 1 T ö“ 8 9 1“ das Pueh nicht cenche Ich hoffe, daß es richtiger gethan, die Sache bei mir zur Beschwerde zu bringen; Erst

dann, wenn ich der Beschwerde nicht stattgegeben hätte, wäre erst Grund vorhanden gewesen, hier im Landtag über die Sache zu reden. Ich werde jetzt, nachdem mir die Sache auf diesem Wege zur Kenntniß

ennfach, weil bie Herren sich nicht 9 ihrer Eigenschaft immer mehr dazu kommen wird, daß die Duelle unterbleiben. Dazu oder Steuereinnehmer, sondern in ihrer Eigenschaft als Offiziere ver⸗ gehört eine Beschränkung nicht nur auf Seite des Offizierkorps, dient gemacht haben. Außerdem sind die Vorschläge von der sondern auch das entsprechende Benehmen des Publikums. Das Duell Militärbehörde ausgegangen, die überhaupt die Verpflichtung hat, saße. 6 heiligen Osterzeit hat überall die 8 en Konsistorial⸗Rath, der jedenfalls kein Theologe gewesen ist, sacß dessen bürgerliche Stellung mit anzugeben. Also das ist, glaube] denuf egefe hühte icg wih Eine Uebertreibung ist cc, eine große Uebertreibung, wenn man darin sogenannten Mili⸗ die Behauptung, daß die Soldaten schlimmer behandelt würden als b die Thiere; deshalb seien viele fahnenflüchtig geworden. Auch in

jeesmal, wenn sie einen Resferve⸗ oder Landwehroffizier vorschlägt,

iarismus oder dergleichen wittert.

Denstzeit Er hat sich dabei auch auf eine Broschür B eines Haup 3 Abschwei kann man gegen die Abschweifungen der sozialdemo⸗ manns Miller berufen, um daraus gewissermaßen seine Rückschlüsse Pdsere 6 anäcnpfen Der christliche Verein hat mit auf die Armee zu ziehen. Ich kann nur sagen, wenn der Abgeordnete Stöcker nichts zu thun. Graf Bernstorff ist der Vorsteher. Politik

Wohlgefallen an solcher Lektüre gefunden hat und wenn er glaubt,

gewinnt, dann befindet er sich im Irrthum. Hat er aber Vergnügen un der Lektüre dieser Art, so kann ich ihm noch eine ganze Anzahl solcher Schriften geben. Ich habe sie hier alle zusammengebunden. Erst Edmund Miller, den er wohl meint, dann Franz Otto Klaus, Hauptmann a. D. u. s. w. Hier sind sie! Ich stelle sie dem Abg. Bebel als mir entbehrlich zur Verfügung. (Schallende Heiterkeit.) Meine Herren, die Verfasser dieser Broschüren sind Personen, die ihren Beruf meistens verfehlt haben; nje irgend etwas Anderes hätten werden sollen als Soldaten, es sind personen, von denen einige leichten Schiffbruch, einige havarie grosse erlitten haben. (Heiterkeit) Nun, wenn er aus deren Kundgebungen seine Kenntniß von den Verhältnissen in der Armee schöpfen will, dann befindet er sich in ganz derselben Lage, als wenn er sein eigenes Antlitz in einem konkav oder konvex geschlifenen Spiegel sieht: das schöne Ebenmaß der Züge wäre nicht mehr zu erkennen. (Anhaltende Heiterkeit.)

Dann brachte der Abgeordnete hier zur Sprache, daß ein Gewissens⸗ zwang auf Rekruten ausgeübt werde, die vor ihrer Einstellung sich verhei⸗ rathet und vielleicht auch schon Familie bekommen haben. Davon ist mir absolut nichts bekannt. Ich finde es aber sehr vernünftig, wenn diese Leute, die durch schlechte Erziehung und verderbliche Einwirkungen davon zurückgehalten sind, sich, wie es siUh gehört, kirchlich trauen und ihre Kinder taufen zu lassen, ihren Fehler einsehen, und man kann

sich nur darüber freuen, wenn in der Armee die Einwirkung älterer berständiger Leute sie dahin bringt, Versäumtes nachzuholen. (Leb⸗ haftes Bravo!)

Ja, dann hat der Herr Vorredner auch einen langen Vortrag 8

gehalten über einen evangelischen Verein junger Männer. Den habe Wch nicht die Ehre zu kennen; ich bin weder mit seinen Sot ungen noch mit den Männern, die an seiner Spitze stehen, berannt. Mir sst nur gesagt worden, in dem Verein würden ponztische Dinge nicht bethandret. (Sehr richtig! rechts.) E⸗, würden dort nur nenenzcaftliche Vorkräge gehalten. und Abends gäbe es statis Thee. (Heiterkeit) Die Millitärverwaltung und die Kommandobehörden haben auf den Besuch des Vereins gar keinen Einfluß. Ich kann mir aber sehr wohl denken, daß ein wohlwollender Kompagniechef, nachdem er sich daron überzeugt hat, daß dort nur populäre wissenschaftliche Vorträge gehalten werden, seinen Leuten sogar sektionsweise gestattet, sie anzuhören, wenn sie guten Thee dabei gatis erhalten. (Heiterkeit.)

Nun zum Schluß noch die Angelegenheit in Frankfurt a. O. Es st richtig, dort sind zu einem Gervermeister, dem zwar nicht die Felle weggeschwommen, aber die Arbeiter aus dem Dienst gelaufen waren, wei Soldaten beurlaube worden, um eine absolut dringende Arbeit u verrichten. Der Herr Abgeordnete sagt, das ist ein ungesetzlicher Eingriff in den Lohnstreit, eine Beschränkung der Freiheit der Arbeiter ind deshalb höchst verwerflich. Der Meinung bin ich ent⸗ sjieden nicht, der Meinung ist auch nicht der zuständige höhere Jaraenette, der kommandierende General vom III. Armee⸗Korps, vnd zwar aus folgenden Gründen. Der Betrieb des Gerbermeisters st thatsächlich durch den Strike der Arbeiter eingeftellt worden, das ist Thatsache. Nun ist dem Mann aber noch eine andere, ganz außer⸗ ordentliche Verlegenheit dadurch erwachsen, daß er eine Partie vor⸗ gearbeiteter Felle im Aescher ich bin nicht Techniker auf diesem Gebiete liegen hatte, die dem sicheren Verderben aus⸗ gesetzt waren, wenn nicht sofort und rasch noch eine bestimmte Arbeit mit ihnen verrichtett wurde. Darauf hat der

8 Sorrc hren Reihen sind manche Nun hat der Herr Abgeordnete auch noch über die Selbstmorde recht, Nechen, ndgn 8 Herr Liebknecht nicht gesagt: Wer sich

under Armee gesprochen und seine Befriedigung darüber ausgedrückt, nicht fügt, der fliegt hinaus? Haben Sie Gu den Sozialdemokraten) daß sie abgenommen hätten auf Grund der Beschwerden, die hier gegen denn irgend welche Opfer für die Arbeiter gebracht? (Präsident Frei⸗ Mißhandlungen vorgebracht sind, und infolge der Verminderung der herr von Buol erinnert den Redner, daß der Militär⸗Etat zur Be⸗

; 31 d se wirren Fnde t i Halt und Schutz gewähren. Damit thut er einen Dienst ecs er dadurch ein Urtheil über die wirklichen Zustände in der Armee 1114“ Leuten, welche vom Lande herkommen.

wie ich in hunderten von derartigen Fällen stets einschreite, und selbst

chärfste des Duells ist. Hr. Bebel hat am allerwenigsten in jedem Falle, wenn er mir auch nur durch die Presse zur Kenntniß

christlichen Kreisen hervorgerufen. Für Fahnenflüchtige, kommt das von der

rathung stehe.) Ich fühle, daß ich abschweife, aber ohne eine solche

wird da nicht getrieben; der Verein will den jungen Männern einen

Zu einem guten Soldaten gehört auch sittliche Reinheit und Religion. Ich habe im pandauer Festungsgefängniß einen Soldaten konfirmiert auf seinen eigenen Wunsch; so wird auch vielleicht mancher Andere bewogen werden, freiwillig seine christlichen Pflichten nachzuholen. Hätte Herr Bebel gedient, so würde er wissen, daß es nicht möglich ist, anders als dienstlich die Soldaten in die Kirche zu führen. Volle See würde da dasselbe bedeuten, als wenn man den Schülern die Freiheit lassen wollte, zur Schule zu gehen oder zu Hause zu bleiben. Es ist eine Beruhigung für die ltern, daß ihre Kinder zur Kirche angebalten werden. Bei den Sozialdemokraten ist natürlich alles verkommen, wir sind die Ver⸗ treter der korrumpierten Gesellschaft. Das ist die Rolle des Pharisäers! err Auer hat einmal gesagt: wer vom Sozialismus genießt, der Fenr daran. Ja, man stirbt daran, wenn man Gift gegessen hat. Herr Bebel hat immer vom Moloch des Kapitalismus und des Militarismus gesprochen. Wenn er einmal unfreiwillige Muße findet, natürlich otium cum dignitate, dann schreibt Herr Bebel viel⸗ leicht eine Geschichte des Kapitalismus und des Sozialismus, und wenn er über den Titel in Verlegenheit ist, so empfehle ich ihm zu schreiben: Vom Bel zu Babel oder vom Drachen zu Babel. Und vielleicht findet sich dann in seiner Partei ein Sänger, der dazu den Gesang der drei Männer im feurigen Ofen verfaßt.

Darauf wird um 5 ½ Uhr die weitere Ber thung auf Sonnabend 1 Uhr vertagt. 66“

Preußischer Landtag.

Haäaus der Abgeordneten. 1u“ . 19. Sitzung vom 14. Februar 1896. Ueber den Beginn der Sitzung ist gestern berichtet

Hars Haus setzt die zweite Berathung des Staatshaus⸗

halts⸗Etats r 1896/97 beim Etat der direkten

—— ort. 8 8 8168seh bei Berathung des Kapitels „Einnahme aus der Einkommensteuer“ von dem Abg. Krause (nl.) vor⸗ gebrachten Beschwerden erwidert der Finanz⸗Minister Dr. Miquel: 11 Meine Herren! Es wäre mir lieber gewesen, wenn der Herr Vorredner mir diese speziellen Fälle vorher mitgetheilt hätte; 8 ich din gänzlich außer stande, über eine beliebige allgemeine Be⸗ schwerde, die aus der ganzen großen Masse der Veranlagungsfälle herausgelesen wird, mich irgendwie bestimmt hier zu äußern, ohne daß mir vorher eine solche Mittheilung gemacht wird; das, werden

t eben, ist vollständig unmöglich. ich über diese Beschwerden urtheilen kann, habe ich

idern. Se wo es sich darum handelt, ob die Berufungs⸗ kommission verpflichtet ist, die von dem Königlichen I waltungsgerichte getroffene thatsächliche Feststellung, nach we 88 Quote eine ausländische Gesellschaft nach dem Umfange des im 6 und Auslande betriebenen Gewerbes in Preußen steuerpflichtig sei, eine Feststellung, die sich immer doch nur unter der eeh188 rebus sic stantibus als irgendwie von dauernder Bedeutung erge 8 ob, sage ich, die dasg L

1 ür die folgenden Jahre g. 8— 1 Sinne des Herrn Vorredners entscheiden. Ob die Berufungskommission in dem vorliegenden Falle habt hätte, unter Berücksichtigung der thatsächlichen Zustände sich do

kann —,

ein über diese Selbsthilfe, denn er hat dem Volke sogar Se;

Der Herr Bankdirektor hätte daher nach meiner Meinung

gekommen ist, dieselbe untersuchen und eventuell dem betreffenden Beamten die nöthige Rektifikation zugehen lassen. Mehr zu thun, meine Herren, bin ich nach meiner Kompetenz und der ganzen Lage der Sache, da ich jetzt zuerst von diesem Fall höre, vorher nicht in der Lage gewesen.

Hierauf erhält Abg. Graf von Kanitz (kons.) das Wort dessen Rede schon gestern mitgetheilt worden ist. Finanz⸗Minister Dr. Miquel: Meine Herren! Auf die von dem Herrn Vorredner Grafen Kanitz angeregten großen Fragen hier bei Gelegenheit der Betrachtung des Etats der Steuerverwaltung meinerseits einzugehen, dazu fühle ich mich nicht berufen; diese Fragen müssen bei anderer Gelegenheit, wo das Programm der ganzen Sozialpolitik der Staatsregierung auf der Tagesordnung steht, behandelt werden. Allerdings wird es hier am Platze sein, einen Blick auf die Vertheilung von Menschen und Wohl⸗ habenheit in den einzelnen Provinzen, wie sie sich an der Hand der Statistik über die Steuerveranlagung ergiebt, zu werfen; aber die Maßregeln selbst, die einer solchen festgestellten Entwickelung gegenüber zu treffen sind, hier zu diskutieren, bin ich weder in der Lage, noch kompetent.

Meine Herren, ich kann gar nicht leugnen, daß das Bild, welch der Herr Graf Kanitz an der Hand der Zahlen der Veranlagung der Ergänzungssteuer und der Einkommensteuer entwirft, im allgemeinen richtig ist. (Hört! hört!) Man muß allerdings an der Hand der Zahlen zugeben, daß das Einkommen und die Vermögensverhältnisse seit jenen Jahren, wo wir eine festere, bestimmtere Statistik haben, auf dem platten Lande sich wesentlich ungünstiger gestellt haben, wie in den Städten; das kann, glaube ich, nicht bestritten werden. Das ist eine Thatsache, meine Herren, für welche man kaum eine Statistik gebraucht, denn es giebt gewisse Dinge, die so offen⸗ kundig liegen, daß man sie fühlt, möchte ich sagen; man sieht sie, in tausend Einzelerscheinungen treten sie zu Tage und machen schließlich eine klare Ueber⸗ zeugung fest. Insofern also stimme ich mit dem Herrn Grafen Kanitz überein: die moderne Entwicklung ist wesentlich den Städten und der industriellen Bevölkerung zu gute gekommen und nicht, wenigstens nicht in dem Maße, der ländlichen Bevölkerung. Vielfach sind da so ungünstige Verhältnisse eingetreten, daß man allerdings mit Recht

] von elnem Ruͤckgang, wenlgstens von einem verhaltnitmäßigen Rück⸗

gang sprechen kann.

Dies vorausgeschickt, meine Herren, möchte ich aber doch einige thatsächliche Angaben des Herrn Grafen Kanitz, noch mehr aber einige seiner Schlußfolgerungen bemängeln. Der Herr Graf beschäftigt sich mit dem Verhältniß der Ergänzungssteuer auf dem platten Lande zur Einkommensteuer gegenüber den Städten und konkludiert daraus, daß die Ergänzungssteuer vorzugsweise stark das platte Land getroffen hat. Das ist nun vollkommen irrig, und die Zahlen, die in dieser Beziehung angeführt worden sind, sind nicht konkludent, schon deswegen, weil sie nicht vollständig waren. Denn, meine Herren, wenn ich nur eins hervorhebe, so werden Sie die Kon⸗ klusion gleich als völlig hinfällig ansehen daß nämlich das Ein⸗ kommen aus gewinnbringender Beschäftigung, also ohne die Grundlage des Vermögens, in den Städten 310 Millionen, auf dem platten Lande nur 156 Millionen beträgt. Daraus ergiebt sich, daß eine einfache Vergleichung des Gesammteinkommens des platten Landes und der Städte mit der veranlagten Ergänzungssteuer auf dem platten Lande und in den Städten absolut unbeweiskräftig ist; das sind eben ganz andere Faktoren. Es ist auch ganz naturgemäß, meine Herren, daß nach dem Verhältnisse der beiden Steuern das Einkommen auf dem platten Lande sich niedriger stellt, als in den Städten, weil in den Städten, wie ich eben gezeigt habe, erhebliche Einkommen in Frage kommen, die unter dies Verhältniß nicht passen; ich weiß nicht, ob ich mich deutlich genug ausgedrückt habe.

Meine Herren, wenn nun darauf hingewiesen wird, daß man sich doch bemühen möge, auf dem platten Lande bei der Schätzung des Werthes des Grund und Bodens sich an die Ertragswerthe zu halten und nicht an die Verkaufswerthe, so ist das an sich durchaus zu⸗ treffend; aber es entspricht nach meiner Meinung nicht den thatsäch⸗ lichen Verhältnissen, wenn behauptet wird, daß dies nicht geschehen sei. Die Grundlage für die Schätzung, das Matertal kann ich 8 welches wir in dieser Beziehung den Schätzungsausschüssen gegeben

für das folgende Jahr an die Annahme des Ober⸗Verwaltungs⸗

Truppen⸗Kommandeur dem Mann, der sich also in großer Verlegenheit befand, erklärt: Arbeiter zur Fortsetzung seines

gerichts zu binden, das ist eine Frage

haben, ist lediglich Material, über dessen ö und