Der Bezmngspreis beträgt vierteljährlich 4 ℳ 50 ₰4. Alle Post⸗Anstalten nehmen Bestellung an; für Berlin außer den Post⸗Anstalten auch die Expedition
SW., Wilhelmstraße Nr. 32.
Einzelne Nummern kosten 25 ₰.
Insertionspreis für den Raum einer Bruckzeile 30 ₰. Inserate nimmt an: die Königliche Expedition
des Deutschen Reichs⸗Anzeigers
und Königlich Preußischen Staats-Auzeigers
Berlin 8W., Wilhelmstraße Nr. 32.
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht:
den nachbenannten Offizieren die Erlaubniß zur An⸗
legung der ihnen verliehenen nichtpreußischen Insignien zu ertheilen, und zwar:
des Komthurkreuzes des Königlich bayerischen Militär⸗Verdienst⸗Ordens: dem Obersten Klauer von der III. Ingenieur⸗Inspektion, Abtheilungs⸗Chef im Ingenieur⸗Comité:;
des Kommenthurkreuzes des 1 württem⸗ bergischen Militär⸗Verdienst⸗Ordens: dem General⸗Lieutenant von Langenbeck, Kommandeur der 2. Division;
des Ritterkreuzes erster Klasse mit Eichenlaub des Großherzoglich badischen Ordens vom Zähringer Löwen: dem Obersten a. D. Thieme zu Heidelberg, zuleßt Oberst⸗Lieutenant z. D. und Kommandeur des Landwehrbezirks Heidelberg; des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Major Feill im Infanterie⸗Regiment Nr. 136 und dem Major z. D. Gollinger, Bezirks⸗Offizier beim Landwehrbezirk Hagen;
des Großkomthurkreuzes des Großherzoglich mecklen⸗ burgischen Haus⸗Ordens der Wendischen Krone:
dem General⸗Major z. D. von Matthiessen zu Ratzeburg;
des Komthurkreuzes des Großherzoglich mecklen⸗ burg⸗schwerinschen Greifen⸗Ordens:
dem Obersten Freiherrn von Werthern, Kommandeur des Holsteinschen Feld⸗Artillerie⸗Regiments Nr. 24:;
des Komthurkreuzes des Großherzoglich mecklen⸗ burgischen Haus⸗Ordens der Wendischen Krone:
dem Oberst⸗Lieutenant von Wrochem, Kommandeur des 2. Pommerschen Ulanen⸗Regiments Nr. 9;
des Ritterkreuzes desselben Ordens:
dem Major von Dittmar, etatsmäßigem Stabsoffizier in demselben Regiment, und 3
dem Premier⸗Lieutenant Grafen von Kanitz in dem⸗ selben Regiment;
des Ritterkreuzes erster Klasse des Großherzoglich sächsischen Haus⸗Ordens der Wachsamkeit oder vom weißen Falken: dem Hauptmann Dittrich im 2. Thüringischen Infanterie⸗ Regiment Nr. 32;
1des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens:
dem Premier⸗Lieutenant von Bülow im Küreassier⸗ Regiment Königin (Pommersches) Nr. 2 und dem Premier⸗Lieutenant Wiesand im Infanterie⸗Regiment General⸗Feldmarschall Prinz Friedrich Karl von Preußen 1(8. Brandenburgisches) Nr. 64;
des Kommandeurkreuzes erster Klasse mit [Schwertern des Herzoglich braunschweigischen Ordens 8 Heinrich's des Löwen:
— dem General⸗Major Otto, Kommandeur der 60. In⸗ fanterie⸗Brigade, und
dem General⸗Major z. D. von Hantelmann zu Braun⸗ nuschweig, zuletzt Kommandeur der 33. Kavallerie⸗Brigade;
des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse mit Schwertern desselben Ordens:
e dem Obersten Diesing, Kommandeur des Infanterie⸗
1¹ Regiments Graf Schwerin 82 Pommersches) Nr. 14;
der Kommandeur⸗Insignien zweiter Klasse des
Herzoglich anhaltischen Haus⸗Ordens Albrecht’s
— des Bären:
b den Major z. D. von Raumer im Landwehrbezirk II
Werlin;
1 des Fürstlich schwarzburgischen Ehrenkreuzes zweiter Klasse:
dem Oberst⸗Lieutenant z. D. von Schrader, Komman⸗ deur des Landwehrbezirks Prenzlau;
des Ehrenkreuzes dritter esl des Fürstlich lippischen Haus⸗Ordens: 81.. dem Major z. D. von Bogen, Kommandeur des Land⸗ wehrbezirks I Münster; ferner:
des Kommandeurkreuzes zweiter Klasse des Königlich schwedischen Schwert⸗Ordens:
e dem Obersten Schöning, Kommandeur des 8 giierhegiments 98 21. 9, ur des Pommerschen
8
Berlin,
des Ritterkreuzes erster Klasse desselben Ordens: dem Hauptmann von Kalckstein in demselben Regi⸗
ment; sowie
des Ritterkreuzes zweiter Klasse desselben Ordens:
dem Premier⸗Lieutenant Gündell in demselben Re⸗ giment.
Deutsches Reich.
Dem Kaiserlichen Konsul Galli in Smyrna ist auf Grund des § 1 des Gesetzes vom 4. Mai 1870 in Verbin⸗ dung mit § 85 des Gesetzes vom 6. Februar 1875 für seinen Amtsbezirk die Ermächtigung ertheilt worden, bürgerlich gültige Eheschlirßungen von Reichsangehörigen und Schutzgenossen, mit Einschluß der unter deutschem Schutze lebenden Schweizer, vorzunehmen und die Geburten, Heirathen und Sterbefälle von solchen zu beurkunden. ““
Bekqannt,
Auf der dem Kreise Ostrowo gehörenden, 16,53 km langen Nebeneisenbahn Hgenee seache za1s mit den Zwischenstationen Czekanow, Ociaz und Sliwniki ist am 14. d. M. der Betrieb eröffnet worden.
Im Bezirk der Königlichen Eisenbahn⸗Direktion in Han⸗ nover wird der an der Strecke Lüneburg — Buchholz neu her⸗ gestellte Personen⸗Haltepunkt Tangendorf am 20. d. M. dem öffentlichen Verkehr übergeben werden. u6“
Berlin, den 18. Februar 1896. 8 “ Der Präsident des Reichs⸗Eisenbahnamts.
Schulz.
er e e⸗
In der Dritten Beilage zur heutigen Nummer des „Reichs⸗ und Staats⸗Anzeigers“ wird eine Uebersicht über die Rüben⸗ Verarbeitung sowie Einfuhr und Ausfuhr von Föser im deutschen Zollgebiet im Monat Januar
,
in der Vierten Beilage eine Zusammenstellung der Be⸗ triebsergebnisse der Zuckerfabriken des deutschen Zollgebiets im Monat Januar 1896 und in der Zeit vom 1. August 1895 bis 31. Januar 1896 veröffentlicht.
“
Seine Majestät der König haben Allergnädigst geruht: den bisherigen vortragenden Rath im Kriegs⸗Ministerium, Geheimen Kriegsrath Dornbach zum Militär⸗Intendanten
Auf den Bericht vom 20. Januar d. J. will Ich hier⸗ durch genehmigen, daß der Zinsfuß derjenigen Anleihe im Betrage von 6 000 000 ℳ, zu deren Aufnahme die Stadt Charlottenburg im Regierungsbezirk Potsdam durch das Privilegium vom 20. April 1885 (Gesetz⸗Samml. S. 314) ermächtigt worden ist, von vier auf dreieinhalb Prozent herabgesetzt werde, mit der Maßgabe, daß die in dem Privi⸗ legium festgesetzte Tilgungsfrist innegehalten werde, sowie daß die noch nicht getilgten FMüeiteschrün⸗ den Inhabern derselben rechtzeitig für den Fall zu kündigen sind, daß die Anleihe⸗ scheine dem Magistrat zu Charlottenburg nicht bis zu einem von demselben festzusetzenden Termine zur Abstempelung auf 3 ½ Beßsent eingereicht werden.
erlin, den 29. Januar 1896. 8 Wilhelm R. Miquel. Freiherr von der Re⸗ An die Minister der Finanzen und des Innern.
Kriegs⸗Ministerium.
Dem Militär⸗Intendanten, Geheimen Frreh rath Dorn⸗ bach ist die Militär⸗Intendanten⸗Stelle des VIII. Armeekorps übertragen worden. I“
Ministerium für Landwirthschaft, Domänen und Forsten.
Die Herren Forstbeflissenen, welche die Forst⸗Referen⸗ darien⸗Prüfung im bevorstehenden Frühjahr abzulegen wünschen, haben die vorschriftsmäßige Meldung dazu bis spätestens den 20. März d. J. hierher einzureichen. Berlin, den 12. Februar 1896. 3 Der Minister für Landwirthschaft, Domänen und Forsten. Im Auftrage: Donner.
8
Aus Anlaß der Ingebrauchnahme der im Gebiete der evangelischen
Luisen⸗Parochie in Charlottenburg, deren Anschluß an den
Berliner Stadtsynodalverband zum 1. April 1896 bevorsteht, erbauten
Kaiser⸗Wilhelm⸗Gedächtniß⸗Kirche wird von den zuständigen Staats⸗ und Kirchenbehörden 1) die Errichtung eines selbständigen evangelischen Kirchspiels 8 für die gedachte Kirche,
2) die Vergrößerung der Zwölf⸗Apostel⸗Kirchen
gemeinde in Berlin beabsichtigt. Demgemäß sollen fosgende Maßnahmen getroffen werden:
Feltsezungen betreffend die Errichtung einer evangelischen Kaiser⸗ Wilhelm⸗ .
edächtniß⸗Kirchengemeinde in Berlin:
Die Evangelischen in denjenigen Gebieten von Berlin, Char⸗ lottenburg und Deutsch⸗Wilmersdorf, welche umschrieben 8
werden:
im Osten durch die Mittellinien der Schill⸗ und Nettelbeckstraße von der Herkulesbrücke bis zur Mittellinie der „ 3
und durch die östliche Grenzlinie der Grundstücke auf der öst⸗ lichen Seite der Lutherstraße von der Mittellinie der Kleist⸗ straße südwärts bis zur Mittellinie der Motzstraße einschließlich
sämmtlicher Eckgrundstücke, auch wenn sie nicht in der Luther⸗
straße gezählt werden,
im Süden durch die Mittellinien der Motz⸗, Geisberg⸗ und Schaperstraße von der östlichen Grenzlinie der Grundstücke auf der östlichen Seite der Lutherstraße westwärts bis zur Mittel⸗ linie der Gravelottestraße,
im Westen durch die Mittellinien der Gravelotte⸗ und Fasanen⸗
straße von der Mittellinie der Schaperstraße nordwärts bis zur MNiittellinie der Kurfürsten⸗Allee, und durch die Weichbildgrenze
wischen Berlin und Charlottenburg von der Mittellinie der Kurfürsten⸗Allee nordwärts bis zur Mittellinie des Landwehr⸗
Kanals,
im Norden durch die Mittellinie des Landwehr⸗Kanals von der Weichbildgrenze zwischen Berlin und Charlottenburg ostwärts
bis zur Herkulesbrücke, 8 “ werden aus ihren bicFerpe Parochien ausgepfarrt und zu einer selbst⸗ senoges Kaiser⸗Wilhelm⸗Gedächtniß⸗Kirchengemeinde vereinigt.
II. In der Kaiser⸗Wilhelm⸗Gedächtniß⸗Kirchengemeinde werden drei
Pfarrstellen errichtet. 1 ,
Die Berufung der Pfarrer bleibt hinsichtlich der 1. Pfarrstelle dauernd, hinsichtlich der 2. und 3. Pfarrstelle für die erstmalige Be⸗ setzung dersel en Allerhöchster S vorbehalten.
8* die Kaiser⸗Wilhelm⸗Gedächtniß⸗
Gebührenordnungen, welche für den Berliner Stadtsynodalverband einheitlich festgestellt sind, im übrigen bis auf weiteres die bisherigen Gebührenordnungen der Seilensbheehe von Charlottenburg.
Als Ausstattung wird der zu gründenden Gemeinde von der Luisen⸗Gemeinde in Charlottenburg ein etwa 15 Morgen großes
Grundstück für Beerdigungszwecke “ übereignet.
Die Evangelischen in denjenigen Gebieten von Charlotten burg und Schöneber g welche umschrieben werden: im Osten durch die Mittellinie der Zietenstraße,
im Norden durch die Mittellinie der Kurfürstenstraße von r Mittellinie der Zietenstraße westwärts bis zur Mittellinie der
Nettelbeckstraße,
im Westen durch die Mittellinie der Nettelbeckstraße bis 8 der Grundstücke auf den östlichen Seiten der Luther⸗ und der Heinrich Kiepertstraße von der Mittellinie der * füd-⸗
Mittellinie der Kleiststraße und durch die östlichen Grenzlin
wärts bis zur Mittellinie der Neuen Winterfeldtstraße,
im Süden durch die Mittellinien der Neuen Winterfeldtstraße und
der Winterfeldtstraße von der östlichen Grenzlinie der Grund⸗
stücke auf der östlichen Seite der e Kiepertstraße ostwärts
bis zur Mittellinie der Feteufte⸗ werden aus ihren bisherigen Parochien in die Zwölf⸗Apostel⸗ Kirchengemeinde umgepfarrt. Indem wir diesen Fifchigg. eeeng pler zur öffentlichen Kenntniß bringen, fordern wir die Betheiligten auf, etwaige Ein⸗
wendungen gegen denselben bis zum 18. Februar d. J. während der
Zeit von 10 Uhr Vormittags bis 2 Uhr Nachmittags in dem Amts⸗
zimmer Nr. 2 unseres Dienstgebäudes (Schützen 76 26) bei dem vertreter unter geeignetem Ausweis über ihre Legitimation zur Sache schriftlich ein⸗
Sekretariats⸗Assistenten Winter oder dessen Ste
zureichen oder mündlich zu Protokoll zu erklären. dnis Berlin, den 1. Februar 1896.
(L. S.) 1 86 nsistorium der Provinz Brandenburg, Abtheilung Berlin. Faber.
NAiichtamtliches. 8 Deutsches Reich Preußen. Berlin, 19. Februar.
Seine Majestät der Kaiser und König empfingen
im Jagdschlosse Hubertusstock gestern Vormittag den Staats⸗ sekretär des Reichs⸗Marineamts, Vize⸗Admiral 8
Senden⸗Bibran zum Vortrage. 9
LCEE“*“
ollmann und den Chef des Marinekabinets, Kontre⸗Admiral Freiherrn von
nwAennde Se,nFcddgs vene geprn, vaesee