1896 / 44 p. 8 (Deutscher Reichsanzeiger, Wed, 19 Feb 1896 18:00:01 GMT) scan diff

vpertreten.

die Möglichkeit abgeschnitten wird, durch Vermö bräuche, zu denen das Koalitionsrecht führen kann, zu vergrößern. In dieser Beziehung stehen die Arbeiter und Arbeitgeber vollständig leich. Es muß zweierlei Maß bestehen zwischen der Behandlung oyaler Parteien und der Sozialdemokratie. Das ist unerläßlich, wenn ein Staat sich aufrecht erhalten will. Allerdings suchen sich die Sozialdemokraten den Anschein zu geben, als ob sie sich zu einer Reformpartei herausgemausert hätten, aber jeder Kenner der Ver⸗ hältnisse weiß, daß das ein vollkommener Trug ist. Die Sozial⸗ demokraten sind, was sie waren, und werden es bleiben. Sie sind und bleiben Revolutionäre. Wenn man den wilden Fanatismus, der beinahe zum krankhaften Paroxysmus ausartet, sieht, wenn man den rothen Kalender sieht, der die größten Schandthaten verherrlicht, aber keinen patriotischen verzeichnet, dann wird man erkennen, daß sie den blutigen Umsturz wollen. Darum verstehe ich die Entrüstung des Abg. Auer über den bekannten Artikel der „Hamburger Nachrichten“ nicht. Es stand nur darin, daß gegenüber der großen Gefahr, die durch die sozialdemokratische Agitation entstehen kann und wird, durchgreifende Maßregeln gegen die Scszial⸗ demokratie nothwendig seien, und wenn dadurch ein Putsch entstehen sollte, weil die Anhänger der Scozialdemokratie sich gegen diese Gesetzgebung auflehnen und dadurch dieser Putsch Opfer fordern sollte, so sei das immer noch besser, als daß die Sache so weit komme, daß wir schließlich bis an die Knöchel im Blute waten. Das ist, glaube ich, eine durchaus menschenfreund⸗ liche Anffasgang. Oder ist es etwa barbarisch, ein Geschwür aufzu⸗ schneiden, selbst auf die Gefahr, daß der Kranke dadurch Schmerzen erduldet? So schützt man den ganzen Organismus vor dem Unter⸗ ang. Nach diesem Beispiel wird die Sozialdemokratie von den „Ham⸗ urger Nachrichten“ angefaßt. Der Abg. Auer hat geglaubt, an die Kritik dieses Artikels eine Beschimpfung des Fürsten Bismarck knüpfen zu dürfen. Der Abg. Schall hat dies zwar schon zurückgewiesen, aber in seiner liebenswürdigen und höflichen Art so wenig scharf, daß ich noch einige Worte muß. Wenn der Fürst Bis⸗ marck, der große Staatsmann, ohne den niemand von uns hier säße, dem die ganze deutsche Nation zu unauslöschlichem Dank ver⸗ pflichtet ist, der für die deutschen Arbeiter insbesondere mehr gethan hat durch seine Wohlfahrtsgesetzgebung, wie irgend eine Partei im Hause, in der Weise hier beschimpft wird, wie es der Abg. Auer ge⸗ than hat, so ist das geradezu eine Schande, und die Aus⸗ drücke, welche der Abg. Auer gebraucht hat, fallen mit voller Wucht auf ihn zurück.

Abg. Dr. von Marquardsen (nl.): Die Sozialdemokraten wollen den nationalen Staat nicht, sie wollen auf internationaler Basis etwas schaffen. Aber wenn sie deshalb gegen die Politik des Fürsten Bismarck ankämpfen, so muß das mit anständigen Waffen geschehen, aber die Kampfesweise, die Herr Auer anwendet, war nicht anständig. Die leeren Bänke zeigen, daß kein großes Interesse vorhanden ist für dieses Grundrecht des Volks. Die Debatten sind vollständig fruchtlos. Man nennt solche Erörterungen immer akademische; das ist durchaus keine schmeichelhafte Bezeichnung für einen alten Professor. Wir sind nur mit im stande, die Kommissionen mit arbeits⸗ fähigen Personen zu besetzen; da wird es nicht möglich sein, für diese Materie die eGge Kommissionsmitglieder zu finden. Wir sind an sich auch der Ueberzeugung, daß ein Vereinsrecht geschaffen werden muß; aber wir meinen, daß dieser Reichstag es nicht fertig bringen kann; das zeigt schon der Widerspruch bezüglich der Stellung der Frauen. Die Anträge stimmen darin überein, daß die vollste Freiheit ohne jede Kautel gegen Mißbrauch hingestellt werden soll. Das Verbot, daß Vereine nicht miteinander in Verbindung treten dürfen, welches man in 1. einseitiger Weise den Sozialdemokraten gegenüber angewendet

at, halte ich für unhaltbar. Das so viel genannte württembergische

Vereinsrecht hat gar keinen richterlichen Schutz. Wenn die Herren mit dem württembergischen Vereinsrecht so zufrieden sind, weshalb bringen sie denn zwei Anträge, die davon vollständig abweichen? Das Zentrum, welches eine Resolution einbringen will, hat voll⸗ ständig Recht, daß diese Arbeit bei der Regierung gemacht werden muß. Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist eine hochwichtige, für die Entscheidung über die Vorlage vielleicht die wichtigste Streitfrage des Vereinsrechts, allerdings nur in Bezug auf die Privatrechte. Wenn eine Vereinbarung auf diesem Gebiete gefunden sein wird, dann wird der rechte Zeitpunkt gekommen sein, wo man auch das öffent⸗ liche Vereinsrecht vereinbaren kann. Wir werden also für die Reso⸗ lution des Zentrums stimmen.

Abg. von Dziembowski erklärt im Namen der Polen, daß die Anträge sehr zeitgemäß seien; wenn die privatrechtliche Seite der Vereine gere gelt. werden solle, dann müßten auch die öffentlich rechtlichen Verhältnisse gleichzeitig geordnet werden. Unter den augenblicklichen Verhältnissen werde man wohl kaum eine Verbesse⸗ rung des Vereinsrechts erzielen können, das zeigten die Vorschläge des bürgerlichen Gesetzbuches. Aber man müsse in der Kommission eine Einigung über das Minimum von Rechten auf diesem Ge⸗ biete zu stande zu bringen suchen. Redner behauptet die willkürliche Handhabung des Vereinsgesetzes den Polen gegenüber.

Abg. Iskraut (Reform⸗P.): Meine Freunde nehmen auch eine sympathische Stellung ein zum Vereinswesen. Aus dem Liberalismus und seiner zügellosen Freiheit ist ebenso wie die Sozialdemokratie auch unsere Partei entstanden und zwar lediglich durch das Vereins⸗ und Versammlungsrecht, und ebenso ist auch seiner Zeit der Liberalismus entstanden. Durch die Reden des Herrn Träger und des Herrn Rickert ging die Sehnsucht nach vergangenen Zeiten, wo man noch große frei⸗

feng Versammlungen hatte. Jetzt sind die Wähler und die bgeordneten von den Liberalen zu den Sozialdemokraten über⸗ Egangen. Wir stehen im Gegensatz zu der Form, welche die ozialdemokraten dem Vereinsrecht geben wollen. Wir haben kein Interesse an einem einheitlichen Vereinsrecht, denn wir haben unsere Siege errungen unter dem sächsischen und dem preußischen Vereins⸗ recht und in Waldeck, wo es gar kein Vereinsrecht giebt. Es scheint mir weniger auf das Vereins⸗ und Versammlungsrecht anzukommen, als auf die Gedanken, welche die Parteien in den Versammlungen Ich verstehe es nicht, daß die Sozialdemokraten Gesetze vorschlagen für einen Staat, den sie selbst negieren. Sie können lißs auch nicht erwarten, baß diese Gesetzesvorschläge angenommen werden. Die einfachen Bürger haben doch nur immer mit einem Vereinsrecht zu thun; nur wir, die Agitatoren, welche im Lande herumreisen, um politisch zu erziehen, können in die Lage kommen, mit verschiedenen Vereinsrechten zu thun zu haben. Die Sozialdemokraten haben für ihre Redner Bildungsschulen. Wenn es Ihnen zu schwer ist, sich unter den verschiedenen Vereinsrechten herauszufinden, richten Sie doch an den Arbeiterbildungsschulen einen besonderen Lehrstuhl dafür ein. Die vorgebrachten Thatsachen für den Antrag scheinen ja durch⸗ schlagend zu sein, aber gegenüber diesen sogenannten Thatsachen, welche die Sozialdemokraten vorbringen, muß man sehr vorsichtig sein, das haben die Verhandlungen beim Militär⸗Etat u. s. w. gezeigt. Eine bessere Stellung des weiblichen Geschlechts wollen auch wir, aber die Frauen, welche heirathen, müssen sich dem Manne unter⸗ ordnen; denn eine emanzipierte Ehe hat zu bedenkliche Folgen. So lange die Freisinnigen und die Sozialdemokraten bei der Umsturz⸗ vorlage dem Künzelparagraphen mit höhnischem Lächeln zustimmen (Vize⸗Präsident Schmidt⸗Elberfeld: Ich glaube nicht, daß es richtig ist, von Parteien dieses Hauses zu sagen, daß sie mit höhnischem Lächeln etwas thun) also wenn diese Parteien mit dem Lächeln der Begeisterung dem Kanzelparagraphen zustimmen, können wir einem Antrage nicht zustimmen, welcher der Polizei kein Aufsichtsrecht geben will. Herr Auer wies auf ein Zirkular der Firma Eichbaum u. Co. in Mainn hin, welches die Konkurrenzunternehmer und Firmen in der Schuhmacherbranche auffordert, keinen ihrer in der beigelegten Liste verzeichneten strikenden Arbeiter annehmen zu wollen. Diese Art der Fehischen Geschäftspraxis (Vize⸗Präsident Schmidt er⸗ sucht den Redner, beim Vereins⸗ und Versammlungsrecht zu bleiben) at nichts zu thun mit der Gestaltung des Vereins⸗ und Versamm⸗ lungsrechts. Gerade diese Machinationen sind mit Ihrem (zu den bee. Antrage nicht zu treffen, und darum bitte ich die

Hauses, ihn limine abzulehnnen.

ensansammlung die Miß⸗

5 des Innern Freiherr von der Recke von der orst:

Meine Herren! Der Deutsche ist ein so geselliges Wesen, ein ον τποerexzé6v, wie Aristoteles sagt, und zwar im Superlativ, daß er ein ganz besonderes Verlangen hat, sich zu Vereinen zusammen⸗ zuschließen und sich in Versammlungen zu bewegen ja, daß er das Vereins⸗ und Versammlungsrecht nicht nur für ein Grundrecht, sondern wie mir wenigstens scheinen will für das Haupt⸗ grundrecht hält. Ich bin nun meinerseits sehr weit davon entfernt die Bedeutung dieses Grundrechts zu unterschätzen; aber ich meine doch, daß der Deutsche darin etwas zu weit geht, und ich erblicke gerade in dieser potenzierten Sucht, sich zu Vereinen zusammen⸗ zuschließen und sich zu versammeln, und in der Ueberschätzung dieses Rechts eine Erklärung für manche recht unerfreuliche Erscheinungen in dem Leben des deutschen Volkes. (Sehr richtig! rechts.)

Ich will das hier nicht näher ausführen. Thatsache ist aber, daß, sobald vom Vereins⸗ und Versammlungsrecht, namentlich aber von angeblichen Attentaten auf dasselbe gesprochen wird, der Deutsche sofort nervös und aufgeregt wird. Ich hätte es deswegen in den jetzigen Zeitläuften, die ohnehin schon des Zündstoffs genug in sich bergen, für richtiger gehalten, wenn man dieses wichtige Thema jedenfalls nicht in so ausführlicher Weise ohne Noth und ohne zwingende Veranlassung hier bearbeitet hätte. (Sehr wahr! rechts.) Denn ich glaube, die Herren, welche die beiden Anträge gestellt haben, können wohl selber kaum der Meinung sein, daß auf Grundlage der von ihnen hier vorgelegten Anträge ein annehm⸗ bares deutsches Vereinsgesetz zu stande kommen würde. (Sehr richtig! rechts.)

Ich bin nun, meine Herren, durchaus nicht willens und habe auch dazu nicht die Veranlassung, hier materiell Stellung zu den Anträgen zu nehmen; denn es pflegen die verbündeten Regierungen derartigen Initiativanträgen gegenüber sich nur dann zu erklären, wenn sie wirklich Beschlüsse des Hauses geworden sind. Ich habe mich nur zum Wort gemeldet mit Rücksicht auf einige Aeußerungen, die hier in der Diskussion gefallen sind, und die ich doch nicht un⸗ widersprochen lassen möchte.

Theils versteckt, theils offen ist hier der preußischen Regierung der Vorwurf gemacht worden, als handhabe sie das Vereins⸗ und Versammlungsrecht in willkürlicher und tendenziöser Weise (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten), und dagegen muß ich hier laut und vernehmlich den energischsten Widerspruch erheben. (Bravo! rechts; Heiterkeit links.) Daß hier und da Verstöße bei der Handhabung des Vereins⸗ und Versammlungsrechts vorkommen, meine Herren, das zu leugnen, bin ich durchaus nicht willens; dazu stehe ich schon viel zu lange in der praktischen Verwaltung; dazu sind mir persönlich schon zu viele Beschwerden über solche Fälle vorgekommen. Derartige Verstöße werden untersucht, auch ohne daß Beschwerden darüber einlaufen, und man hofft dann, daß ähnliche Verstöße sich dann nicht wiederholen werden. Ich muß aber doch hier zu Ehren der Beamten feststellen, daß die Zahl der⸗ jenigen Fälle, in denen begründete Beschwerden vorkommen, im Ver⸗ hältniß zu den Tausenden von Versammlungen, die täglich in der ganzen preußischen Monarchie überwacht werden müssen, und zu den nicht minder zahlreichen Vereinsangelegenheiten nur eine verschwindend geringe ist. (Sehr wahr! rechts.) Aus dieser kleinen Zahl von Ver⸗ stößen aber den Vorwurf einer tendenziösen Handhabung des Vereins⸗ und Versammlungsrechts herzuleiten, meine Herren, das ist unbillig, ungerecht und auch unklug. (Sehr wahr! rechts; Widerspruch links.) Denn der weitaus größte Theil der Bevölkerung, der noch mit vollem Vertrauen zu den Behörden aufsieht, weiß ganz genau, daß das eben nur ganz vereinzelte Fälle sind, und daß von einer tendenziösen Handhabung des Vereins⸗ und Versammlungsrechts keine Rede sein kann. Meine Herren, die preußische Staatsregierung wird ebenso wie die anderen verbündeten Regierungen die Bestimmungen des Vereins⸗ und Versammlungsrechts ganz loyal handhaben, wie sie das bisher auch gethan haben; sie wird es aber fest handhaben, denn ich glaube, darin werden Sie mir beistimmen, daß die jetzigen Zeitläufte das erfordern. (Sehr wahr! rechts.) Meine Herren, einige von den Hexren Rednern haben nun versucht, ihre Behauptungen durch eine Reihe von Einzelfällen hier zu illustrieren und zu begründen. Ein großer Theil dieser Einzelfälle ist mir unbekannt; ich kann darauf nicht antworten. Vielleicht fallen sie unter den vorher schon von mir erwähnten kleinen Theil von Fällen, in denen wirklich einmal ein Mißgriff vorgekommen ist, oder sie befinden sich noch in instanzen⸗ mäßiger Behandlung. Dann kann ich nur bitten, wenn der Be⸗ scheid nicht nach dem Wunsche der Herren ausfällt, sich an die weiteren Instanzen zu wenden. Hier muß ich nur auf zwei Fällen eingehen, von denen der eine hier wiederholt Gegenstand der Dis⸗ kussion gewesen ist. Es ist dies die bekannte Schließung der sozial⸗ demokratischen Wahlvereine und der affiliierten Vereine, welche im Dezember vorigen Jahres stattgefunden und, meines Erachtens, sehr viel mehr Staub aufgewirbelt hat, als sie es verdient. Die Sache ist jetzt noch Gegenstand gerichtlicher Kognition. Ich kann auf die Einzelheiten deswegen hier nicht eingehen; ich würde damit, glaube ich, eine sehr berechtigte Gepflogen⸗ heit des hohen Hauses verletzen. Ich möchte daran nur eine kurze Bemerkung schließen. Wie mir scheint, sind namentlich hinsichtlich dieses Punktes zweierlei Argumentationen gemacht worden. Die eine geht dahin: Diese Maßregel ist durchaus gesetzmäßig, sie ist uns aber unbequem, und deswegen müssen wir versuchen, die ge⸗ setzliche Bestimmung, worauf sich diese Maßregel gründet, aus der Welt zu schaffen. Dieser Argumentation, meine Herren, kann man vollständig folgen, mag man auch in der Sache selbst anderer Meinung sein. Die andere Argumentation geht dahin, daß die Maßregel zwar an und für sich gesetzmäßig sei, sich aber als eine willkürliche charak⸗ terisiere, weil sie sich nur gegen eine Partei richte. (Sehr richtig! links.) Ja, meine Herren, wäre das der Fall, so könnte ich ja den Vorwurf der Willkürlichkeit durchaus nicht von der Hand weisen⸗ Dem ist aber nicht so, und ich muß dringend davor warnen, anscheinend gleichartig liegende Fälle auch wirklich als gleichartige zu behandeln. Für die Anwendung dieser gesetzlichen Bestimmungen sind eine solche Reihe thatsächlicher Voraussetzungen nöthig, daß ich denjenigen Herren, welche hier leichten Herzens behauptet, als handele es sich hier um eine einfach willkürliche Maßregel, durchaus die Berechtigung absprechen muß, hierüber ein zutreffendes Urtheil abzugeben.

Die Sache wird von den Gerichten entschieden werden, und ich ann nur sagen, meine Herren, es hat, soweit dies überhaupt möglich,

eine Prüfung auch der andern etwa noch in Betracht kommend Fälle stattgefunden und es hat bis jetzt keine Veranlassung zum Ehh schreiten vorgelegen, weil es eben an der thatsächlichen Vonn. setzung fehlte. 3 Was nun den vorhin hier von mir erwähnten zweiten Fäll betrifft, so handelt es sich um eine Behauptung des Herrn Ab Rickert, der, wenn ich ihn recht verstanden habe, ausgeführt hat. die Gesete hätten in Ansehung des Vereins⸗ und Versammlungt⸗ rechts in Pommern aufgehört zu existieren gegenüber dem Bunde der Landwirthe. Meine Herren, diese Behauptung ist eine so unge, heuerliche, daß sie ohne vollständigen Beweis nicht hätte aufgestellt werden dürfen. Es hätte mindestens der Anführung einer ganzen Reihe von Fällen bedurft, die geeignet gewesen wären, diese Behauptung zu beweisen und zu begründen. An Stelle dessen hat es Herr Abgeordnete Rickert vorgezogen, lediglich auf einen Fall zu exemplifizieren, und daraus diesen Schluß gezogen, daß in Pommern bei Handhabung des Vereins⸗ und Versammlungsrechts die Gesetze aufgehört hätten, zu existieren. Ich will garnicht bestreiten daß in dem einen Falle, den Herr Rickert hier vorgeführt hat, irgend ein Verstoß vorgekommen sein kann. Nun gut, man möge den Verstoß anzeigen und durch die Instanzen verfolgen; dann wird die erforderliche Remedur eintreten; aber dagegen muß ich energisch protestieren, daß aus dieser geringen Anzahl von Fällen mit großer Emphase der Schluß gezogen wird: in Pommern hätten die Gesetze aufgehört zu existieren. Das ist, glaube ich, eine Art des Argumen⸗ tierens, die ich mir wenigstens nicht aneignen möchte. (Bravo! rechts.) Abg. Grillenberger (Soz.): Mit Herrn Rickert bin ich einverstanden darin, daß die Regierung auf diesem Gebiete lässig ge⸗

wesen ist, daß Willkür und Verworrenheit herrscht. Schlechter alz

es jetzt ist, kann es in Deutschland in Bezug auf das Vereinzrecht nicht werden. Wir sind keine Freunde der Zentralisation, aber diesem Zustande gegenüber müssen wir ein Reichsgesetz verlangen. In Bayern kennt man den Unterschied zwischen öffentlichen und politischen An⸗ gelegenheiten nicht; alles, was über das Privatinteresse hinausgeht, wird in Bayern als politisch betrachtet. Daß Herr von Stumm die Abschlachtungstheorie der „Hamburger Nachrichten“ als wünschenswerth betrachtet, ist nicht verwunderlich. Wenn Herr von Marquardsen meinte, wir sollten mit ehrlichen Waffen kämpfen, so muß ich sagen: ehrlich sind die Waffen gewesen; wenn es auch unfreundlich und un⸗ höflich war, ehrlich ist es gewesen, was mein Freund Auer sagte, denn er hat die Ueberzeugung unserer Partei ausgesprochen. Wir werden für die Ueberweisung an die Kommission stimmen, weil wir eine gründliche Unterhaltung über diese Frage für zweck⸗ mäßig halten. Auch akademische Betrachtungen, wenn sie oft genug wiederholt werden, können sehr nützlich sein. Was hindert uns denn, das privatliche Vereinsrecht und das öffentliche neben einander zu berathen? Wenn Herr Iskraut nicht weiß, was wir gethan haben, so hätte er nicht darüber sprechen sollen. Wir haben beim Arbeiterschutz u. s. w. auf dem Boden der gegenwärtigen Ver⸗ hältnisse mitgearbeitet. Der Minister bestreitet, daß Attentate auf die Vereinsfreiheit stattgefunden haben, während doch die Beispiele in großer Zahl vorgebracht sind. Die Kommerse der Studenten⸗ vereine werden von der Polizei nicht gestört, die aber oft mit brutaler Gewalt in die Vereinsthätigkeit der wirthschaftlichen Interessen⸗ vereine eingreift. Die der sozialdemokratischen Partei⸗ organisation ist für eine Zeit lang unangenehm; doch wir bhaben auch einen agitatorischen Nutzen davon. Aber vom Rechtsstandpuntt können wir eine solche einseitige Handhabung des Vereinsrechts nicht billigen. Der Minister hat von anscheinend gleichliegenden, aber doch verschiedenartigen Verhältnissen gesprochen. Im Bunde der Landwirthe giebt es Gruppen, Hauptgruppen, Bezirksabtheilungen, Provinzial⸗ abtheilungen mit gewählten Vertrauensmännern, Vorsitzenden, Ausschuß⸗ Wenn der Minister sich überzeugt, daß die Bestimmungen der Satzungen des Bundes der Landwirthe ebenso sind wie die sozialdemokratischen, dam wird der Minister noch heute zur Auflösung des Bundes schreiten. Nicht bloß angesichts des allgemeinen Wahlrechts, sondern auch der ein⸗ heitlichen Gewerbeordnung müssen wir ein einheitliches Vereins⸗ und Versammlungsrecht haben zur Wahrung der wirthschaftlichen Inte⸗ essen. In Bayern besteht der Hauptstreit bezüglich des Ausschlusses der Frauen aus allen politischen Versammlungen. Nach dem Geset sind die Frauen nur von den Versammlungen politischer Vereine aus⸗ geschlossen. Man hat aber in Bayern sich darauf berufen, daß die sozialdemokratische Partei ein großer Verein ist, folglich sind alee Frauen von allen politischen Versammlungen der Sozialdemokratie aut⸗ geschlossen. Jede gewerkschaftliche Versammlung wird als eine pol—⸗ tische betrachtet, selbst wenn es sich um die Verlängerung der Mittage⸗ pause von 1 auf 1 ½ Stunde handelt. Ohne Versammlungsrecht kamn das Koalitionsrecht garnicht ausgeübt werden. In Berlin haben die Versammlungen der Konfektionsarbeiterinnen stattgefunden, in Bayern sind solche Versammlungen verboten worden. Das Zen⸗ trum will eine Resolution einbringen, ohne darin zu sagen, wie das Vereinsgesetz aussehen soll. Ein Z1““ im bayerischen Landtag hat einen Antrag eingebracht, der die Frauen und Minder⸗ jährigen von Versammlungen b“ will. Dagegen sollte sich das Zentrum bei Zeiten aussprechen und dafür sorgen, daß endlich ein Reichs⸗Vereinsgesetz geschaffen wird und die Bestimmungen abgeschafft werden, die eines zivilisierten Staats nicht würdig sind.

Abg. Lenzmann (fr. Vp.): Staatssekretär von Boetticher hat die Verfassung ausgelegt, wie noch niemand vorher. Er meinte, das Reich habe die Kompetenz, aber es sei ihm nicht die Verpflich⸗ tung auferlegt, das Vereinsrecht zu regeln. Die Autoren der Ver⸗ fassung sind anderer Ansicht, sie meinten, daß schon 1872 das Be⸗ vüen vorgelegen habe, das Vereinswesen gesetzlich zu regeln. 66 nach 24 Jahren entschuldigt man sich nicht, daß man seine Pflicht nicht gethan habe, sondern meint, daß man eine Verpflichtung über⸗ haupt nicht habe. Mit um so größerem Nachdrucke müssen wir die Regierung an ihre Pflicht mahnen. Nachdem wir die glorreichen Siege gefeiert haben, müssen wir verlangen, daß die Regierung ihre Pflicht erfüllt und das Vereinsrecht endlich regelt. Herr von Stumm meinte, zwischen dem jetzigen Reichstag und der Regierung sei keine Vereinbarung zu erwarten. Wenn man darauf immer warten wollte, dann würde man überhaupt die Thätigkeit fast ganz einstellen kͤnnen. Die Entschädigung unschuldig Verurtheilter wurde auch von der Regierung anfänglich abgewiesen, aber den wiederholten Beschlüssen des Reichstags hat sich die Regierung schließlich gefügt. Außer den Agitatoren kommen auch andere Leute in die Lage, Uin den verschiedensten Bundesstaaten an Versammlungen und Vereinen theilzunehmen; das ist eine Folge der Freizügigkeit. esetz eberisch muß jetzt der Anfang gemacht werden; ich begnüge mich nicht mit G schwachen Resolution. Die Regierung weiß längst, was dieselbe besagt Anders ist es, wenn wir in der Kommission an die selbständige Ge⸗ staltung der Materie uns heranmachen und die Regierung nöthigen dazu Stellung zu nehmen. Sie wird dann einen anderen Entwur⸗ vorlegen müssen, oder, was das Wahrscheinlichere ist, sie wird unsen Beschlüsse ablehnen. Eine Lücke enthalten die Anträge: sie spreche nicht von dem Beaufsichtigungsrecht. Der Minister des Innehe meint, daß die Beaussichtigung nicht zu erheblichen Klagen E5 anlassung gegeben hätte. Das wundert mich. Allerdings vi Beschwerde mehrfach unterlassen, weil dadurch, daß der Polizeid an einen Rüffel bekommt, der Schaden nicht wieder gut gemacht ms Aber im Regierungsbezirk Düsseldorf sind doch auch manche 9 schwerden laut geworden. Bei der Berathung des 9 lichen Gesetzbuchs trat Herr von Stumm für die Erweiterug der wirthschaftlichen Rechte der Frauen ein, und hier will er 83 Frauen keine Rechte gewähren. Unter der Eingabe der Frauen finden sich sehr illustre Namen, Frauen, deren Männer in 8-8 Wissenschaft eine 5 Rolle spielen. Dem gegenüber kann es doch nicht sagen, daß die Frauen, welche solchen Wünschen sprechen, thöricht sind.

Darauf wird die Debatte geschlossen.

Abg. H der Deb

ristli „Sozialen im Lande eine von der konservativen Partei

schende Stellung zu diesen Anträgen einnehmen. ahweicas Schlußwort erhält darauf der

„Dr. Lütgenau (Soz.). Derselbe liest zunächst dem Abg. Vereinsgesetzes ist, das die Ver der bestritten hatte, daß man in katholischen Kreisen Vereine verbietet. Es ist unmöglich, be Ba Frauen die Seele abgesprochen habe, ein lateinisches Zitat über diese 12 e vor. Herr Bachem spreche jetzt den Frauen eine Seele zu, aber Frage hräͤnke ihnen die Bethätigung derselben gegenüber der Gesetz⸗ werden, sobald es angeht. c obgleich die Frauen in weitgehendem Maße der Gesetzgebung dem Datum der deutschen

gebung, unterworfen n frů

Redner fort, früher die Agitationscomités verboten; jetzt 1 sährt der Lüne 1 änner⸗Verf. 1 iner Behörde, die erklärte: ttet. In Lüneburg wurden Vertrauensmänner⸗Versamm⸗ regeln. Was würde man sagen von einer Behörde, die erklärte:

sind sie gesta 9 Ich habe zwar die Kompetenz, aber nicht die Verpflichtung, eine mir Die vv ö ie Angeklagten freigesprochen, es jedoch abgelehnt, die haben die Verhandlung dieser Initiativanträge mit besonderem Inter⸗ 1“ gethleh freigesprech ch geleh esse verfolgt. Der Staatssekretär von Boetticher meinte, daß bei den ver⸗

en 3 1 hee e von Bennigsen als unbegründet bezeichnet.

abe Kos de

Ueberweisung an die Kommission zufrieden.

Antrag: Das Ergebniß der bisherigen Verhandlung gipfelt darin: der jetzige Zustand der Gesetzgebung und ihre Handhabung ist

üpeden (dkons.) erklärt, da ihm durch den Schluß m atte zum zweiten Male das Wort abgeschnitten sei, daß die Innern. Den unmittelbaren Anlaß zu unserem Antrage gab aller⸗] in so traulicher

dings das Vorkommniß, welches kurz vor dem Ausscheiden des vor⸗ maligen Ministers des Innern die sozialdemokratische Partei betroffen

hatte und klarlegte, wi öglich das Fortbestehen des § 8 des nicht davor, daß das E“ Fenschiebener vcieh er Widerstrebt es ihrer Natur, dann werden sie von diesem

aufgelöst; die Beschwerde dagegen wurde vom Ober⸗Präsi⸗ g Das Gericht hat

sten der Vertheidigung auf die Staatskasse zu legen, weil bei

Redner empfiehlt die Annahme der Anträge, ist aber mit einer

heren Amtsbezicken des jetzigen Ministers des Innern waren, habe der Reichsgesetzgebung das auferlegt, die Materien des

infachheit der Sache ein Vertheidiger unnöthig gewesen wäre. bündeten Regierungen schwerlich g. e r Einfachhe f 6 1. ee würde; wenn der Reichstag etwas Brauͤchbares schüfe, so würde es

hec eh üt⸗ GZ“ fieh ’aFrartbas &e cen. .

Aba. ckel (fr. Volksp.) als Antragsteller für den freisinni den Anfang machen. In meiner angeborenen Loyalität entscheide i wiesen. 1“ mich für die Meinung des Ministers. Eine Resolution nutzt hier nichts, namentlich wenn sie blaß ist, wie diejenige des Herrn Bachem.

durchaus unbefriedigend. Das klang aus allen Reden hervor, mit Aus⸗

erbindun

Gesetzes irgend eine volitische Parteiorganisation aufrecht zu erhalten. t der gegenwärtige Zustand aber unerträglich, so muß er geändert Er besteht seit dem 16. April 1871,

heute allerdings

dem Fortbestehen dieses Recht keinen

Recht und nicht die Pflicht politis Art. 4 reichsgesetzlich zu ein Verein?

Schluß 5 ½ Uhr. (Militär⸗Etat.)

Als der Gedanke einer Kommission bei der ersten Lesung angeregt nahme der Reden des Abg. Iskraut und des Staatssekretärs des wurde, meinte ich, wir würden sie entbehren können; wir waren

ahl hier zusammen, als sonst in Kommissionen; meine ich, daß es sich empfehlen würde, die

Anträge an eine Kommission zu überweisen. Ich fürchte mich

ereinsrecht auch den Frauen verliehen

Gebrauch machen. So lange es verboten ist, hat es aber einen besonderen Reiz. Durch unser jetziges Vereins⸗ und Versammlungsrecht wird eine Jurisprudenz großgezogen, die ich bewundere wegen der Schärfe ihrer Auffassung, die so scharf wird, Reichsverfassung. Der Staats⸗ daß sich jeder daran schneidet, zuletzt auch der, der die Schärfe

seien: der Arbeiterversicherung, dem Koalitionsrecht u. s. w. sekretär hat nicht Recht, wenn er meint, die Verfassung selbst Femnagets hath 6 1een

Wir haben immer geglaubt, daß wenigstens zwei Personen dazu gehören; jetzt ist mir von zuverlässiger Seite mit⸗ getheilt, daß in Sachsen sogar eine einzelne Vertrauensperson aufge⸗ löst worden ist. Unser Seniorenkonvent könnte vielleicht auch einer solchen scharfen Interpretation ausgesetzt werden; immun sind wir nur im Plenum und in den Kommissionen, aber fraglich ist es bei eine Einigung zu erzielen sein den Fraktionen und dem Seniorenkonvent. Ich bitte den Reichstag, nicht an der Möglichkeit einer eigenen Arbeit zu verzweifell. Darauf werden beide Anträge einer Kommission über⸗

Nächste Sitzung Mittwoch 1 Uhr.

1. Untersuchungs⸗Sachen.

2. Aufgebote, Bustellungen u. dergl. b 3. Unfall⸗ und Invaliditäts⸗ ꝛc. Versicherung. 4. Verkäufe, Verpachtungen, Verdingungen ꝛc. 5. Verloosung ꝛc. von Werthpapieren.

Oeffentlicher Anzeiger.

6. Kommandit⸗Gesellschaften auf Aktien u. Aktien⸗Gesellsch

7. Erwerbs⸗ und Wirthschafts⸗Genossenschaften. 8. Niederlassung ꝛc. von Rechtsanwälten.

9. Bank⸗Ausweise.

10. Verschiedene Bekanntmachungen.

1) Untersuchungs⸗Sachen.

[70221] Steckbrief.

Gegen den unten beschriebenen Kaufmann Max Ehrhardt, geboren am 25. September 1862 zu Montken West⸗Pr., welcher sich verborgen hält, ist die Untersuchungshaft wegen Diebstahls in actis J. I. F. 283/95 verhängt. Es wird ersucht, denselben zu verhaften und in das nächste Gerichts⸗Gefängniß abzuliefern.

Berlin, den 10. Februar 1896.

Königliche Staatsanwaltschaft I.

Beschreibung: Alter 33 Jahre, Größe 1,70 m, Statur schmächtig, Haare schwarz, Bart schwarzer Schnurrbart, Augenbrauen schwarz, Augen dunkel, Rase gewöhnlich, Mund gewöhnlich, Zähne gut, Finn spitz, Gesicht schmal, Gesichtsfarbe blaß, Sprache deutsch und englisch. Besondere Kenn⸗ seichen: spricht undeutlich, hat auffallend dünne Beine und schlotternden Gang. Narbe im Genick.

[70222] Bekaunntmachung.

Die durch Beschluß der Strafkammer hiesigen Kaiserl. Landgerichts vom 29. Mai 1888 angeordnete, in Nr. 169 Erste Beilage des Reichs⸗Anzeigers vom 30. Juni 1888 veröffentlichte Vermögensbeschlag⸗ nahme gegen Bruckert, Eduard, geboren am 29. Fe⸗ bruar 1864 zu Hagenau, ist aufgehoben worden.

Straßburg i. E., den 15. Februar 1896.

Der Kais. Erste Staatsanwalt.

2) Aufgebote. Zustellungen und dergl.

[70254] Zwangsversteigerung]..

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Kreise Riederbarnim Band 24 Nr. 1263 auf den Namen des Zuckerwaarenfabrikanten Oskar Küßner hier einge⸗ tragene, zu Berlin, Bellermannstraße 71 a./72, belegene Grundstück in einem neuen Termin am 16. März 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeich⸗ neten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flüce C., Zimmer 40, versteigert werden. Das

tundstück ist 27 a 57 qm groß und mit 2960 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 19. März 1896, Vormittags 11 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 87 K. 110/95 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 42, zur Einsicht aus.

Berlin, den 10. Februar 1896. 1

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87.

[70253] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins Band 83 Nr. 4160 auf den Namen der verehelichten Kauf⸗ mann Valesca Roeseler, geb. Stempel, hier, Naunyn⸗ straße 50 eingetragene, hier, Weidenweg 12, be⸗ legene Grundstück am 1. Mai 1896, Vor⸗ mittags 10 ¼ Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 40, versteigert werden. Das Gründtück ist bei einer Fläche von 0,0685 ha mit 9320 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird Lam 5. Mai 1896, Vormittags 11 ¼ Uhr, ebenda perkündet werden. Die Akten 88 K. 11/96 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 17, zur Einsicht aus.

Berlin, den 10. Februar 1896.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88.

[70252] EE

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Band 154 Nr. 6825 auf den Namen des Maurermeisters Friedrich Leppien

ier eingetragene, zu Berlin, Cremmenerstraße 15, belegene Grundstück am 20. April 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unterzeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Cedgescho, Flügel C., Zimmer 40, versteigert werden. as Grundstück sst 8 a 46 qm groß und mit 14 070

dutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel.

Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird

em 23. April 1896, Vormittags 11 Uhr,

f enda verkündet werden. Die Akten 87 K. 10/96

Eegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 42, zur insicht aus.

Berlin, den 12. Februar 1896.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 87.

[70251] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von den Umgebungen Berlins im Nieder⸗ barnimer Kreise Band 18 Nr. 1008 auf den Namen des Tischlermeisters Julius Grunow zu Berlin, Lieben⸗ 39, eingetragene, zu Berlin, Lieben⸗ walderstraße 39, belegene Grundstück am 5. Mai 1896, Vormittags 10 Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erd⸗ geschoß, Flügel C., Zimmer 40, versteigert werden. Das Grundstück ist bei einer Flaäche von 12 a 25 qkm mit 14 550 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer veranlagt. Das Weitere ent⸗ hält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 8. Mai 1896, Vormittags 11 Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 88 K. 14/96 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 17, zur Einsicht aus.

Berlin, den 12. Februar 1896.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 88. [70250)] Zwangsversteigerung.

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll das im Grundbuche von Lichtenberg Band 29 Nr. 953 auf den Namen des Malermeisters Albert Westphahl zu Berlin eingetragene, am Weidenweg, nach dem Kataster Nr. 49, belegene Grundstück am 10. April 1896, Vormittags 10 ½ Uhr, vor dem unter⸗ zeichneten Gericht, Neue Friedrichstraße 13, Erdgeschoß, Flügel C., Zimmer 36, versteigert werden. Das Grundstüch ist bei einer Fläche von 6 a 72 am mit 8400 Nutzungswerth zur Gebäudesteuer ver⸗ anlagt. Das Weitere enthält der Aushang an der Gerichtstafel. Das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags wird am 10. April 1896, Nach⸗ mittags 12 ¾ Uhr, ebenda verkündet werden. Die Akten 85 K. 9/96 liegen in der Gerichtsschreiberei, Zimmer 41, zur Einsicht aus.

Berlin, den 15. Februar 1896.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 85.

[70249]

In Sachen des Direktors Eugen Stern auf den Thonwerken bei Emmerstedt, Klägers, wider den Maurer Albert Wendel und dessen Ehefrau Emilie, geb. Büchner, in Helmstedt, Beklagte, wegen Hypo⸗ thekzinsen, wird, nachdem auf Antrag des Klägers die Beschlagnahme des dem Beklagten gehörigen

Wohnhauses No. ass. 1162 an der Friedrichstraße

sammt Zubehörungen zum Zwecke der Zwangs⸗ versteigerung durch Beschluß vom 1. d. M. verfügt, auch die Entragung dieses Beschlusses im Grundbuche an demselben Tage erfolgt ist, Termin zur Zwangs⸗ versteigerung auf den 4. Juni 1896, Morgens 9 Uhr, vor Herzoglichem Amtsgerichte hierselbst angesetzt, in welchem die Hypothekgläubiger die Hypothekenbriefe zu überreichen haben. 88 den 13. Februar 18965.

Herzogliches Amtsgericht.

Kruse.

[70336] Aufgebot.

Auf Antrag der Frau Marie Sarhg in Leipzig wird das Aufgebotsverfahren zum Zwecke der Kraft⸗ loserklärung nachstehend bezeichneter 11 Stück Werra⸗ bahn⸗Stammaktien 12 354, 12 355, 12 356, 12 357, 12 358, 15 110, 15 130, 20 823, 39 425, 39 426, 39 427, hiermit eröffnet. Aufgebotstermin wird auf Donnerstag, den 4. Juni 1896, Vormittags 11 Uhr, anberaumt. Die etwaigen Inhaber ge⸗ nannter Aktien werden aufgefordert, spätestens im ihre Rechte bei dem unterzeichneten Gericht anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls deren Kraftloserklärung erfolgen wird.

Meiningen, den 12. Februar 1896. Herzogl. Amtsgericht. Abth. I.

v. Bibra.

[70337] 38 Aufgebot. Auf Antrag des Banquiers S. L. Landsberger zu Breslau, Ring 25, werden folgende angeblich ver⸗ loren gegangene 3 Aktien der Breslauer Disconto⸗ bank, nämlich Nr. 1089, 1090 und 1091 über je 1200 lautend, aufgeboten. Die unbekannten In⸗ haber v9 3 Aktien werden aufgefordert, spätestens im Aufgebotstermine am 25. Januar 1898, Vormittags 10 Uhr, bei dem unterzeichneten Gerichte, am Schweidnitzer Stadtgraben Nr. 4, Zimmer 89 im II. Stock ihre Rechte anzumelden und die Aktien vorzulegen, widrigenfalls dieselben für kraftlos erklärt werden. 8 Breslan, den 6. Februar 1896. 18 Königliches Amtsgericht.

148850] Aufgebot. Es ist das Aufgebot folgender, angebl gekommener Urkunden beantragt:

I. 1) Eines Schriftstücks de dato Bremen, den 19. August 1895, bezeichnet als Primawechsel,

lautend über 566 50 ₰, zahlbar drei Monate a dato an eigene Ordre gezogen auf „Herren Gebr. Peters in Mariensiel b. Sande“, zahlbar Berlin bei der Deutschen Bank, angenommen von Gebr. Peters, versehen mit Nr. 5524 und mög⸗ licherweise mit einer zweiten Nummer und „J. Henr. Drünert“ als Ausstellerin,

von der Firma J. Henr. Drünert in Bremen,

vertreten durch die Rechtsanwalte Dr. Drs. Dunkel

und Schramm zu Bremen.

2) Des Primawechsels de dato Berlin, den 12. März 1895, zahlbar am 12. Mai 1895 an eigene Ordre lautend über 480 ℳ, ausgestellt von C. E. Kelch, gezogen auf „Herrn A. Zander in Berlin, Augsburgftr 9“, angenommen von A. Zander, versehen mit Nr. 724, mit den Indossa⸗ menten: C. E. Kelch und (durchstrichen) Gebrüder George, .

von dem Fabrikanten C. E. Kelch zu Berlin, Schönebergerstraße, Ringbahnbogen 75/78, ver⸗ reten durch Rechtsanwalt W. Bruck I. zu

) rimawechsels de dato Berlin, den 23. Mai 1878, fällig am 22. August 1878, ausge⸗ stellt an eigene Ordre von Frau v. d. Osten⸗Sacken, gebr. Wehrmann, mit dem Zusatze: „Mit meiner Genehmigung als Ehemann: Bar. v. d. Osten⸗ Sacken, General⸗Lieutenant z. D.“, lautend über 1000 ℳ, gezogen auf: „Herr Feodor Baron v. d. Osten⸗Sacken i. Jacobsdorf i. Mark, zahlbar bei Herrn H. Litten zu Berlin, Königsgraben Nr. 8“, angenommen von Feodor Baron v. d. Osten⸗Sacken, Lieutenant a. D., mit den Indossamenten: „Frau v. d. Ostéen⸗Sacken, gebr. Wehrmann. Mit meiner Genehmigung als Ehemann, Bar. v. d. Osten⸗ Sacken, General⸗Lieutenant z. D., Bar. v. d. Osten⸗ Sacken, General⸗Lieutenant z. D.“,

von dem Kaufmann Gustav Hell zu Berlin,

Alte Schönhauserstraße 23/24, vertreten durch

den Justiz⸗Rath Gimkiewicz zu Berlin.

II. Des Sterbekassenbuchs Nr. 13 275 der neuen großen Berliner Sterbekasse bezw. der großen

Berliner Sterbekasse Nr. 10 zu Berlin, ausgestellt auf den Namen des am 1. August 1857 als Mit⸗

aufgenommenen, am 14. Januar 1826 geborenen ackierers Heinrich Wilhelm Rudolph Lindner, von dem Schuhmacher Laurenz Brameier zu Berlin, Gr. Hamburgerstr. 10, vertreten durch den Rechtsanwalt R. Meißner zu Berlin als Zessionar der Lindner'schen Erben.

III. Folgender Policen der Preußischen Lebens⸗ verscgen zu Berlin:

1) Nr. 14 308 ausgestellt am 2. November 1870 auf das Leben des Schriftsetzers Wilhelm Philipp Georg Godel zu Stuttgart, lautend über 1000 Gulden in 52 ½ Glf. mit dem Vermerk vom 24. Juli 1871, daß die Braut des Versicherten, Fräulein Pauline Seßler von Vöhringen, als berechtigt zum einstigen Empfang des Kapitals bezeichnet wird,

von Frau verwittwete Schriftsetzer Godel, hauline. geborene Seßler, zu Stuttgart, Cann⸗ tadterstraße Nr. 115 J.

2) Nr. 82 947, ausgestellt am 18. November 1878, lautend über 1500 ℳ, zahlbar an die Tochter des Malers Rudolf Friedrich Heinrich Lehmann zu Stettin, Vornamens Else, oder deren Rechtsnach⸗ folger am 15. November 1895,

von dem Malermeister Rudolf Lehmann zu Stettin, Pölitzerstraße 12, als Vater der Iexicherthn. Sparkassenbücher der städtisch . Folgender Sparkassenbücher der städtischen Sparkasse zu Berlin:

1) a. Nr. 145 116, ausgestellt für Gieseler, Auguste, geb. Deter, Frau des Arbeiters, Stralsunderstraße 74, lautend über 312 25 ₰,

b. Nr. 156 679, ausgestellt für Gieseler, August, Rheinsbergerstraße 18, lautend über 720

zu a. und b. von der verwittweten Arbeiter Gieseler, Auguste, geborene Deter, hierselbst, Veteranenstraße 10, Hof,

zu b. zugleich als Vormünderin ihres minder⸗ Pöüe 8 Sohnes Paul August Bernhard

ießler,

2) Nr. 169 332, ausgestellt für Kober, Eduard, öu Köpnickerstraße 181, lautend über 1169

₰, von dem Webermeister Eduard Kober hierselbst, Görlitzerstraße Nr. 71, 3) Nr. 66 929, ausgestellt für Jaehnke, Frit, Skalitzerstraße 106, lautend über 457

von dem Vorgenannten, jetzt Waldemarstraße 69 wohnhaft,

4) Nr. 362 192, ausgestellt für Kaftan, Henriette, Verkäuferin, Leipzigerstraße 60/61, lautend über 338 96

von der Vorgenannten, jetzt Köllnischer Fisch⸗ markt 5 wohnhaft. Des im Jahre 1884 zur Ausgabe gelangten

Talons zur Aktie Nr. 0356 der Casseler Straßen⸗ bahngesellschaft zu Berlin über 500 ℳ,

von den Kindern des verstorbenen Rentamtmanns

ungeroether zu Königsee Nanny bezw.

Carl vertreten durch ihren Vormund, Se⸗ kretär Leopold Monnet zu Königsee.

VI. Folgender Depotscheine der Reichsbank (Reichs⸗ Hauptbank für Werthpapiere) zu Berlin:

1) Nr. 826 323 vom 11. Oktober 1894 über von Frau Ida Lenzner, geb. Dietrich, hier übergebene 900 ℳ, 3 ½ % preuß. kons. Staats⸗Anleihe mit Zinsscheinen, fällig am 1. April 1895 u. folg. nebst Anweisungen,

von der Vorgenannten, jetzt Waßmannstraße 33 v. I wohnhaft,

2) Nr. 702 363 vom 18. Juni 1892 über von dem Landwirth Carl Fleischmann, zu Schulzen⸗ dorf b. Tegel übergebene 1000 Aktie der Artjengesellschaft Admiralsgartenbad mit Gewinn⸗ antheilsch. für 1392 flg. u. Anw.,

von dem Vorgenannten Fleischmann —.

3) Nr. 397 543 (roth) vom 5. Februar 1887 über von dem Kaufmann Otto Baurath hier als Vor⸗ mund des minorennen Otto Herm. Franz Arthur Stärker übergebene 3000 3 ½ % Pommersche Pfand⸗ briefe Dep. Anklam mit Zinssch., fällig 1. Juli 1887 flg. u. Anw.,

von dem Kaufmann Otto Baurath hierselbst, Große Hamburgerstraße 32.

VII. 1) Der 4 % Pfandbriefe Litt. E. Nr. 183 und 4501 der Preußischen Zentral⸗Bodenkreditaktien⸗ gesellschaft zu Berlin, ausgestellt je am 25. Februar 1885, lautend je über 100 ℳ,

von dem Fabrikanten A. Froboese zu Braun⸗ schweig, Leonhardstraße, vertreten durch den Rechtsanwalt Silberschmidt zu Braunschweig.

2) Der Prioritäts⸗Obligation I. Emission Nr. 625 der Aktiengesellschaft „Eisenbahn⸗Hotel⸗Gesellschaft in Berlin“ über 500 ℳ,

von den Erben des am 15. November 1892 zu Beerlin verstorbenen Kaufmanns Moritz Guhrauer (Wittwe Fischlowitz Rechtsanwalt Dr. Julius Guhrauer Frau Kaufmann Friedländer, Lina, geb. Guhrauer), insgesammt vertreten durch den Rechtsanwalt Gerhard zu Berlin.

3) Des unkündbaren 5 % Hypothekenbriefs der Preußischen Bodenkreditaktienbank zu Berlin Serie II Litt. D. Nr. 15532 über 100 Thaler, ausgestellt am 1. Januar 1871, von dem Superintendenten Friedrich Bunemann

u Neustadt a. Rübenberge, vertreten durch den

chtsanwalt Dr. Rohlfing z ü berge (als Erbe bezw. iterbe nach der zu

Hannover verstorbenen verwittweten Frau Super⸗

intendent Bunnemann, Wilhelmine Elisabeth,

geb. Rühe).

VIII. Der 5 % Zollobligation Litt. C. Nr. 2713

der Deutsch⸗Ostafrikanischen Gesellschaft zu Berlin,

ausgestellt unter dem 28. November 1890 lautend

über 300 ℳ,

vpon dem Kellner Heinrich Brinkmann zu Berlin, vertreten durch den Rechtsanwalt Senff zu

Die Inhaber der vorbezeichneten Urkunden werden aufgefordert, bei dem unterzeichneten Gerichte und zwar spätestens in dem betreffs der Urkunden zu I. bis VI.

auf den 9. Juni 1896, Mittags 12 Uhr, bezw. betreffs der Urkunden zu VII. 1 bis 3

auf den 9. Juli 1896, Mittags 12 Uhr, bezw. betreffs der Urkunde zu VIII.

auf den 11. Juli 1899, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle (zur Zeit: Neue Friedrichstr. 13, gof Flügel B., parterre, Saal 32), anberaumten Aufgebotstermine ihre Rechte anzumelden und die Urkunden vorzulegen, widrigenfalls die Kraftlos⸗ erklärung der Urkunden erfolgen wird.

Berlin, den 16. November 1895.

Königliches Amtsgericht I. Abtheilung 81. 1

[41459] Aufgebot.

Das Aufgebot folgender von der Wilhelma in Magdeburg, Allgemeinen Versicherungs⸗Actiengesell⸗ schaft ausgestellten, angeblich verloren gegangenen Urkunden ist beantragt:

1) der Lebensversicherungs⸗Police Nr. 15 763 über 1500 vom 5. Februar 1886 auf das Leben der üe Amalie Christiane Sidonie Kirchel, geb. Voigt, in Dresden, Antragsteller: der Friseur Foseh Max Kirchel zu Dresden;

2) der Lebensversicherungs⸗Police Nr. 16098 über 1500 vom 15. Mai 1886 auf das Leben des Schlossermeisters Robert Möhrdel in Schwusen, Kreis Glogau, Antragsteller: der Versicherte;

3) der Lebensversicherungs⸗Police Nr. 16 856 über 3000 vom 4. Januar 1887 auf das Leben des Schuhmachers Carl Trost in Gevelsberg, Antrag⸗ steller: der Gerbereibesitzer Fr. Weyer in Gevelsberg;

4) der Spareinlagenversicherungs⸗Police Nr. 27213

über 4000 vom 2. März 1892 für den Leder⸗

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